Prof. Dr. Alexander Rasch. Erstsemesterbegrüßung des Prüfungsausschusses der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. WiSe 2017 /

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1 Prof. Dr. Alexander Rasch Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Erstsemesterbegrüßung des Prüfungsausschusses der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät WiSe 2017 /

2 Studiendekanat und Prüfungsausschuss Studiendekanat Studiendekan PD Dr. Ulrich Heimeshoff stellv. Studiendekanin (Geschäftsführung) Dr. Silvia Menke Mitarbeiter (iqu-projekt) E-Learning: Phoutsada Khenkitisack, M.A. Studierbarkeit: Anja Rösner, M.Sc. Hochschuldidaktik: Nicolas Wellmann, M.Sc. Prüfungsausschuss Vorsitzender des Prüfungsausschusses Prof. Dr. Alexander Rasch Stellv. Vorsitzender des Prüfungsausschusses Prof. Dr. Eva Lutz Geschäftsführung des Prüfungsausschusses Dr. Silvia Menke MitarbeiterInnen Petra Schönfeld Alex Korff, M.Sc.

3 Organisation: Prüfungsamt und Prüfungsausschuss Studierenden- und Prüfungsverwaltung (Geb Verwaltung) Frau Christina Kattner Tel.: Prüfungsausschuss besteht aus 2 studentischen Vertretern 1 Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter 4 Hochschullehrern Prüfungsausschuss Büro (Geb Oeconomicum Ebene 00 Räume 10 und 11) Leitung: Frau Dr. Silvia Menke Tel.: Mail:wiwi.pruef@uni-duesseldorf.de

4 Prüfungsausschuss der Fakultät Aufgaben Bestellung der Prüfer für mündliche und schriftliche Prüfungen; Festlegung der Prüfungstermine; Genehmigung von eingereichten ärztlichen Attesten; Behandlung von Widersprüchen gegen die Bewertung von Klausuren sowie Projekt- und Bachelorarbeiten; Behandlung von Täuschungsversuchen; Anrechnung von Prüfungsleistungen.

5 Prüfungsausschuss der Fakultät Büro Aufgaben nimmt Anträge an - Widersprüche; - Anerkennung von Prüfungsleistungen an anderen Hochschulen; - Einstufungen in höhere Fachsemester; - Ausnahmegenehmigungen; - Verlängerung von Bearbeitungszeiten (Bachelor- und Masterarbeiten); Organisation der Prüfungen Bereitstellung von Vordrucken für Projektarbeiten etc.

6 Prüfungsausschuss der Fakultät Büro Kontaktaufnahme 1/2 die gesamte Korrespondenz des Prüfungsausschusses läuft zunächst über das Büro, in Abhängigkeit von der Problemstellung erfolgt eine interne Aufteilung Mail: Verwenden Sie keine Mail-Adressen der PA-Mitarbeiter!!! Tel.: Post: Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Prüfungsausschuss der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Universitätsstrasse 1, Geb Oeconomicum D Düsseldorf Sprechstunde: nach Vereinbarung

7 Prüfungsausschuss der Fakultät Büro Kontaktaufnahme 2/2 geben Sie bei der Korrespondenz immer folgendes an: Name, Vorname; Matrikelnummer; Ihre HHU-Mail-Adresse; (es wird erwartet, dass die HHU-Mail-Adresse regelmäßig auf Eingänge überprüft wird); Studiengang (BWL, FVM, VWL, WiChem; Bachelor oder Master); eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht automatisch.

8 Studierenden- und Prüfungsverwaltung Akademisches Prüfungsamt Aufgaben Anmeldung zu den Prüfungen (soweit nicht online möglich); Annahme von Rücktritten; Entgegennahme von Krankmeldungen und Attesten; Eingabe der Noten in das zentrale Prüfungsverwaltungssystem; Ausstellung von Zeugnissen und Leistungsübersichten; [Studierende können jederzeit Online eigene Leistungsübersichten einsehen]!!! Weder das Prüfungsamt noch der Prüfungsausschuss oder die Lehrstühle geben mündliche Auskunft über Klausurergebnisse!!! Anmeldung zu Bachelor- und Masterarbeiten; Abgabe der Bachelor- und Masterarbeiten.

9 Relevante Prüfungsordnungen für Studienanfänger im WiSe 2017/2018 VWL/BWL: PO 2013 und Änderungsordnungen Prüfungsordnung 2013 Bachelor BWL vom bzw. Prüfungsordnung 2013 Bachelor VWL vom Ordnungen zur Änderung der Prüfungsordnung 2013 Bachelor BWL bzw. Ordnungen zur Änderung der Prüfungsordnung 2013 Bachelor VWL Prüfungsordnungen 2017 Quelle:

10 Relevante Prüfungsordnungen für Studienanfänger im WiSe 2017/2018 VWL: PO 2013 und Änderungsordnungen, BWL: PO2016 und Änderungsordnungen Prüfungsordnung 2013 Master VWL vom Ordnungen zur Änderung der Prüfungsordnung 2013 Master VWL Prüfungsordnung 2016 Master BWL vom Ordnungen zur Änderung der Prüfungsordnung 2016 Master BWL Prüfungsordnungen 2017 Prüfungsordnungen 2017 Quelle:

11 Prüfungsordnungen Gültigkeit von Prüfungsordnungen und Möglichkeiten des Wechsels es gilt grundsätzlich die Prüfungsordnung, die bei Aufnahme des Studiums gültig ist; im konkreten Fall die PO 2017

12 Fachprüfungen (Klausuren, mündliche Prüfungen, sonstige Prüfungsleistungen) Anmeldung Anmeldefristen und andere Fristen werden per Aushang sowie auf den Internetseiten der Studierenden- und Prüfungsverwaltung bekannt gegeben; In Absprache mit der Studierenden- und Prüfungsverwaltung der HHU Düsseldorf erfolgt die Anmeldung zu den Klausuren für alle Studierenden der BWL- und VWL- Studiengänge ausschließlich mit Hilfe eines Online-Verfahrens über das Studierendenportal (Ausnahme: freiwillige Zusatzmodule). Im WiSe 2017/18 gelten folgende Anmeldefristen: Anmeldetermine aktuell für die nächsten beiden Prüfungstermine: WiSe 2017/ SoSe die festgelegten Fristen für die Meldung zu den Prüfungen sind Ausschlussfristen!!!.

13 Fachprüfungen (Klausuren, mündliche Prüfungen, sonstige Prüfungsleistungen) Anmeldung Einzelheiten zum Online-Anmeldeverfahren finden Sie in einem kurzen Informationsvideo in der Mediathek der HHU Düsseldorf ( Überprüfen Sie Online via LSF, ob Sie zu allen gewünschten Klausuren angemeldet sind. Im Fall von Diskrepanzen melden Sie sich unverzüglich bei Frau Kattner im Prüfungsamt, damit gegebenenfalls Korrekturen vorgenommen werden können.

14 Fachprüfungen (Klausuren, mündliche Prüfungen, sonstige Prüfungsleistungen) Rücktrittsmöglichkeiten bis eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin ist ein Rücktritt von einer Prüfung ohne Angabe von Gründen möglich; der Rücktritt erfolgt ebenfalls Online über das Studierendenportal; bei einem fristgerechten Rücktritt gilt die Prüfung als nicht unternommen; nach Ablauf der Rücktrittsfrist ist ein Rücktritt nur noch in zwingenden Fällen (i.d.r. Krankheit) möglich; ein krankheitsbedingter Rücktritt ist dem Prüfungsamt unverzüglich anzuzeigen und durch ein ärztliches Attest nachzuweisen; bei administrativen Problemen ist unverzüglich Kontakt mit dem Prüfungsamt (Frau Kattner) bzw. dem Büro des Prüfungsausschusses aufzunehmen; über die Anerkennung eines Rücktrittsgrundes entscheidet der Prüfungsausschuss.

15 Klausuren Verwendung von Hilfsmitteln in den Klausuren nur die von den Prüfern explizit genannten Hilfsmittel dürfen während der Klausuren verwendet werden; eine Liste mit den zulässigen Hilfsmitteln wird vom Prüfungsausschuss in den Aushängen [Glaskästen des Prüfungsausschusses im Oeconomicum] bekannt gegeben; Gesetzestexte und Bücher dürfen sofern dies nicht explizit durch den Prüfungsausschuss anders geregelt und ausgewiesen ist keine individuellen Eintragungen oder Markierungen aufweisen; der Studierende sollte vor Beginn den Zustand der Unterlagen vollständig überprüfen; dies gilt insbesondere für ausgeliehene Gesetzestexte und Bücher; in den Klausuren darf nur das vom Prüfungsausschuss bereitgestellte Papier verwendet werden: selbst mit gebrachtes Papier ist nicht zulässig und kann als Täuschungsversuch gewertet werden; der Studierende erhält jederzeit zusätzliches Papier, wenn die Anfangsausstattung nicht ausreichend ist.

16 Klausuren Sofern für eine Klausur ein Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen ist, gelten hierfür besondere Regelungen. Es dürfen nur einfache wissenschaftliche Taschenrechner verwendet werden. Bitte beachten Sie hierfür den Aushang Taschenrechner bei Klausuren, in dem auch konkrete zulässige und nicht zulässige Modelle aufgeführt werden. Konkrete zulässige Modelle sind: Casio: FX-82, FX-83, FX-85, FX-86, FX-87 Texas Instruments: TI-30 (außer Pro ), TI-34 Sharp: EL-500, EL-520, EL-531, EL-W531 Citizen: SR-270X Konkrete nicht zulässige Modelle sind: Casio: FX-3, FX-4, FX-5, FX-6, FX-7, FX-9, CG, ClassPad, Algebra Texas Instruments: TI-30X Pro, TI-8, TI-Nspire, Voyage Sharp: EL-W506, EL-99

17 Klausuren Nachteilsausgleich bei Behinderungen und chronischen Erkrankungen aufgrund von Behinderungen bzw. chronischen Erkrankungen kann bei Prüfungsleistungen ein Nachteilsausgleich gewährt werden (z.b. verlängerte Bearbeitungszeit in Klausuren); eine entsprechende Empfehlung über den Umfang des Nachteilsausgleichs erfolgt durch den Beauftragten der HHU Düsseldorf; setzen Sie sich direkt mit ihm in Verbindung Beauftragter für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung Prof. Dr. med. Matthias Franz auf den ausgestellten Zeugnissen finden sich keinerlei Hinweise auf die gewährten Nachteilsausgleiche aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung!!! Teilen Sie uns rechtzeitig vor jeder Prüfung mit, dass Sie einen Nachteilsausgleich wünschen, damit wir Ihre Prüfung entsprechend organisieren können.

18 Klausurrhythmus Unterschiede zwischen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen Modulabschlussprüfungen zu Wahlpflichtmodulen werden zum Ende des Moduls, das sich über ein oder zwei Semester erstreckt, angeboten. Eine Anmeldung kann für den ersten Termin oder den zweiten Termin erfolgen. Im Falle des Nichtbestehens der Prüfung im Ersttermin erfolgt die Anmeldung zu dem Zweittermin automatisch; sofern sie an der Prüfung, zu der sie automatisch angemeldet worden sind, nicht teilnehmen möchten, haben sie die Möglichkeit bis eine Woche vor dem Termin von der Prüfung zurückzutreten. Der erste Klausurtermin wird zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit und der zweite Klausurtermin zu Beginn des auf den Ersttermin folgenden Semesters angesetzt. Modulabschlussprüfungen zu Pflichtmodulen werden jedes Semester im Anschluss an die Vorlesungszeit einmal angeboten.!!! Die Regelung für die beiden Pflichtmodule Mathematik I und II (BM01 und BM02) werden von der MatNat-Fakultät festgelegt!!!

19 Klausurrhythmus Klausurrhythmus in allen Studiengängen Nicht bestandene Modulabschlussprüfungen dürfen vorbehaltlich der Regelung gemäß 19 Absatz 2 Satz 2 zweimal wiederholt werden. Wiederholungsprüfungen in den Pflichtmodulen des Studiengangs werden jedes Semester einmalig im Anschluss an die Vorlesungszeit angeboten. Für die Teilnahme an Wiederholungsprüfungen in den Pflichtmodulen ist immer eine erneute Anmeldung bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung innerhalb der vorgegebenen Fristen erforderlich.

20 Klausurrhythmus Klausurrhythmus in allen Studiengängen Im Falle des Nichtbestehens der Abschlussprüfung in einem Wahlpflichtmodul erfolgt die Anmeldung zum Wiederholungstermin zu Beginn des auf den Prüfungstermin folgenden Semesters automatisch, soweit die gemäß der Prüfungsordnung mögliche Anzahl der Prüfungsversuche nicht überschritten ist. Eine Möglichkeit zur zweiten Wiederholungsprüfung in einem Wahlpflichtmodul soll innerhalb von einem Jahr angeboten werden; in diesem Fall ist eine erneute Anmeldung bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung innerhalb der vorgegebenen Fristen erforderlich. Die Prüfungsart bleibt bei der Wiederholungsprüfung unverändert. Abschlussprüfungen in Wahlpflichtmodulen, die durch sonstige Prüfungsleistungen gem. 6 Absatz 2 Satz 1 abgelegt werden, können erst wiederholt werden, wenn das Modul erneut angeboten wird. In diesem Fall ist eine erneute Anmeldung bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung innerhalb der vorgegebenen Fristen erforderlich. Die Regelungen gem. Absatz 2 Satz 2 und 3 finden in diesem Fall keine Anwendung. Wahlpflichtmodule - Anmeldeverfahren die Anmeldung zur ersten Wiederholungsprüfung (zu Beginn des auf den Prüfungstermin folgenden Semesters) erfolgt automatisch; eine Anmeldung zu weiteren Wiederholungsprüfungen muss durch den Studierenden erfolgen.

21 Projektarbeiten Erwerb von Projektarbeiten der Erwerb von Projektarbeiten wird durch die einzelnen Lehrstühle organisiert; sie geben auch Auskunft über die Art und den Umfang der Projektarbeit; Projektarbeiten in den Bachelorstudiengänge können im Prinzip beliebig oft wiederholt werden (allerdings gibt es Einschränkungen z. B. Wiederholungsmöglichkeit am gleichen Lehrstuhl etc.); Die Ergebnisse der Projektarbeiten werden von den Prüfern an das Büro des Prüfungsausschusses weitergeleitet; die Ergebnisse der Projektarbeiten im Bachelor werden auf Antrag des Studierenden an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung übermittelt; im Master erfolgt dies automatisch nach der ersten Projektarbeit; Projektarbeiten sind inhaltlich an ein Wahlpflichtmodul gekoppelt; das Bestehen der Projektarbeit ist unabhängig von der Modulabschlussprüfung des jeweiligen Wahlpflichtmoduls.

22 Schwerpunktbildungen Möglichkeit der Schwerpunktbildung in allen Bachelor-Studiengängen Absolviert eine Kandidatin / ein Kandidat erfolgreich 3 Wahlpflichtmodule (einschließlich freiwilliger Zusatzmodule) aus einem im Anhang der Prüfungsordnung aufgeführten Schwerpunktbereich und bearbeitet erfolgreich die Bachelorarbeit aus dem entsprechenden Schwerpunktbereich, so kann auf schriftlichen Antrag der Kandidatin / des Kandidaten beim Prüfungsausschuss der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eine separate Schwerpunktbildung ausgewiesen werden. Sofern durch die Auswahl der Wahlpflichtmodule mehrere Schwerpunktbildungen möglich sind, muss sich die Kandidatin / der Kandidat bei der Antragstellung auf den Ausweis eines Schwerpunkts festlegen. Schwerpunktausweis Bachelorstudiengänge: 3 Wahlpflichtmodule + Bachelorarbeit

23 Schwerpunktbildungen Möglichkeit der Schwerpunktbildung in allen Master-Studiengängen Absolviert eine Kandidatin / ein Kandidat erfolgreich 32 ECTS in Wahlpflichtmodulen (einschließlich freiwilliger Zusatzmodule) aus einem im Anhang der Prüfungsordnung aufgeführten Schwerpunktbereich und bearbeitet erfolgreich die Masterarbeit aus dem entsprechenden Schwerpunktbereich, so kann auf schriftlichen Antrag der Kandidatin / des Kandidaten beim Prüfungsausschuss der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eine separate Schwerpunktbildung ausgewiesen werden. Sofern durch die Auswahl der Wahlpflichtmodule mehrere Schwerpunktbildungen möglich sind, muss sich die Kandidatin / der Kandidat bei der Antragstellung auf den Ausweis eines Schwerpunkts festlegen. Schwerpunktausweis Masterstudiengänge: 32 ECTS in Wahlpflichtmodulen + Masterarbeit

24 Schwerpunktbildungen Bachelor BWL /VWL Schwerpunkte Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaftliche Schwerpunkte Schwerpunkt Wahlpflichtmodule des Schwerpunktes BW05 Accounting BW06 Grundlagen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre I Accounting and Taxation BW08 Steuerrecht BW16 Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II BW41 Praxisseminar Accounting BW02 Bank- und Versicherungsmanagement Finance BW11 Geld und Währung BW19 Gründungsmanagement und Gründungsfinanzierung BW40 Kapitalmarkttheorie BW01 Organisation und Personal BW05 Accounting Unternehmensführung BW07 Marketing BW17 Management BW41 Praxisseminar Accounting

25 Schwerpunktbildungen Bachelor BWL /VWL Schwerpunkte Bachelorstudiengänge Volkswirtschaftliche Schwerpunkte Schwerpunkt Wahlpflichtmodule des Schwerpunktes BW11 Geld und Währung Europäische Wirtschaftspolitik BW13 European Competition Policy BW28 Außenhandel BW21 Institutionenökonomik Neue Institutionenökonomik BW24 Verbraucherpolitik BW27 Recht und Ökonomie BW10 Markt und Staat BW13 European Competition Policy Wettbewerbsökonomik BW14 Wettbewerbstheorie und -politik BW31 Innovationsökonomik

26 Schwerpunktbildungen Master BWL /VWL Schwerpunkte Masterstudiengänge Betriebswirtschaftliche Schwerpunkte 1/2 Schwerpunkt Accounting and Taxation Finance Unternehmensführung Wahlpflichtmodule des Schwerpunktes MW06 MW13 MW40 MW41 MW44 MW45 MW08 MW14 MW31 MW42 MW43 MW44 MW46 MW47 MW01 MW02 MW05 MW16 MW17 Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Steuerrecht Advanced Theories in Accounting and Control Accounting and Control: Research and Practice Bankbilanzierung Praxisseminar Unternehmensbewertung Internationale Finanzmärkte Monetäre Ökonomik Advanced Economic Theory Advanced Entrepreneurial Finance Entrepreneurial Finance: Research and Practice Bankbilanzierung Finanzintermediation Bank Management and Financial Services Verhalten und Personalführung in Organisationen Unternehmensprüfung und Controlling Marketing Personalmanagement Entrepreneurial Management

27 Schwerpunktbildungen Master BWL /VWL Schwerpunkte Masterstudiengänge Betriebswirtschaftliche Schwerpunkte 2/2 Schwerpunkt Wahlpflichtmodule des Schwerpunktes MW11 Wirtschaftspsychologie Human Resources Management MW16 Personalmanagement MW18 Organizational Behavior MW19 Personalwirtschaftliches Praxisseminar MW05 Marketing MW16 Personalmanagement MW17 Entrepreneurial Management Unternehmensführung MW18 Organizational Behavior MW19 Personalwirtschaftliches Praxisseminar MW40 Advanced Theories in Accounting and Control MW41 Accounting and Control: Research and Practice MW45 Praxisseminar Unternehmensbewertung MW17 Entrepreneurial Management Entrepreneurship MW42 Advanced Entrepreneurial Finance MW43 Entrepreneurial Finance: Research and Practice

28 Schwerpunktbildungen Master BWL /VWL Schwerpunkte Masterstudiengänge Volkswirtschaftliche Schwerpunkte Schwerpunkt Wahlpflichtmodule des Schwerpunktes MW08 Internationale Finanzmärkte Finanzmärkte MW14 Monetäre Ökonomik MW46 Finanzintermediation MW47 Bank Management and Financial Services MW60 Netzwerk- und Informationsgüterökonomik MW61 Regulierungsökonomik MW68 Spieltheorie MW69 Industrieökonomik Wettbewerb und Regulierung MW70 Competition Policy: Advanced Topics MW71 Competition Economics: Advanced Topics MW72 Competition Policy and Theory MW73 Empirische Wettbewerbsökonomik MW74 Wirtschaftspolitische Beratung und Politikevaluation MW75 Wirtschaftspolitisch Beratung: Theorie und Praxis

29 Schwerpunktbildungen Master BWL /VWL Schwerpunkte Masterstudiengänge Sonstige Schwerpunkte Schwerpunkt Econometrics Wahlpflichtmodule des Schwerpunktes MW64 Advanced Econometrics 1 MW65 Advanced Econometrics 2 MW66 Advanced Topics in Empirical Economics MW67 Commodity Markets MW73 Empirische Wettbewerbsökonomik Für den Ausweis des Schwerpunktes sind in jedem Fall die Module MW64, MW65 und MW66 zu belegen.

30 Schwerpunktbildungen Master BWL Schwerpunkte Masterstudiengänge Neuer Schwerpunkt ab WS 17/18 Schwerpunkt Accounting, Taxation & Digital Science Wahlpflichtmodule des Schwerpunktes MW40 MW49 MW52 MW53 MW55 Advanced Theories in Accounting and Control Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Accounting Advisory Data Science Digital Science Technology Für den Ausweis des Schwerpunkts ist die erfolgreiche Teilnahme an den Modulen MW52, MW53 und MW55 erforderlich. Informationsveranstaltung für interessierte Studierende im Master BWL: 09. Oktober 2017 (heute), 16:30-18:00 Uhr in Seminarraum 2 im Oeconomicum

31 Fristen für Leistungsnachweise Erforderliche Mindestanzahl von ECTS-Punkten in Bachelorstudiengängen bis zum Ende des 3. Fachsemesters müssen mindestens 36 Leistungspunkte erreicht sein, ansonsten gilt die Bachelorprüfung an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität als endgültig nicht bestanden; bei Nichterreichen der erforderlichen Leistungspunkte bis zum Ende des 3. Fachsemesters ist eine Wiederholungsprüfung zu Beginn des 4. Fachsemesters ausgeschlossen; in der Praxis wird der entsprechende Bescheid des Prüfungsamts zum Zeitpunkt der Wiederholungsprüfungen noch nicht vorliegen bzw. die Widerspruchsfrist gegen den Bescheid ist noch nicht abgelaufen; vor diesem Hintergrund besteht die Möglichkeit unter Vorbehalt an der Wiederholungsprüfung teilzunehmen; aufgrund des Klausurrhythmus sind allerdings nur Wiederholungsklausuren in Wahlpflichtmodulen möglich, die üblicherweise erst in der zweiten Hälfte des Studiums belegt werden; inwieweit das Studium an einer anderen Hochschule weitergeführt werden kann, hängt von der jeweils gültigen Prüfungsordnung der aufnehmenden Hochschule ab und wird erfahrungsgemäß unterschiedlich gehandhabt.

32 Fristen für Leistungsnachweise Erforderliche Mindestanzahl von ECTS-Punkten in Masterstudiengängen bis zum Ende des 2. Fachsemesters müssen mindestens 20 v.h. der gemäß Studienverlaufsplan bis zum Ende des zweiten Fachsemesters vorgesehenen Leistungspunkte erreicht sein, ansonsten gilt die Masterprüfung an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität als endgültig nicht bestanden; bei Nichterreichen der erforderlichen Leistungspunkte bis zum Ende des 2. Fachsemesters ist eine Wiederholungsprüfung zu Beginn des 3. Fachsemesters ausgeschlossen; in der Praxis wird der entsprechende Bescheid des Prüfungsamts zum Zeitpunkt der Wiederholungsprüfungen noch nicht vorliegen bzw. die Widerspruchsfrist gegen den Bescheid ist noch nicht abgelaufen; vor diesem Hintergrund besteht die Möglichkeit unter Vorbehalt an der Wiederholungsprüfung teilzunehmen; aufgrund des Klausurrhythmus sind allerdings nur Wiederholungsklausuren in Wahlpflichtmodulen möglich; inwieweit das Studium an einer anderen Hochschule weitergeführt werden kann, hängt von der jeweils gültigen Prüfungsordnung der aufnehmenden Hochschule ab und wird erfahrungsgemäß unterschiedlich gehandhabt.

33 Bachelor- und Masterarbeit Anmeldung zur Bachelor- und Masterarbeit die Anmeldung zur Bachelorarbeit / Masterarbeit erfolgt online; die Voraussetzungen für die Anmeldung werden automatisch geprüft; Informationen über das Verfahren können Sie dem Wiki sowie der Klickanleitung entnehmen: Pr%C3%BCfungsanmeldungen Studierende.pdf die wesentlichen Schritte der Anmeldung werden über -Benachrichtigungen protokolliert; abschließend erfolgt die Themenausgabe ebenfalls rein digital und ausschließlich über die Uni-Mail-Adresse

34 Bachelor- und Masterarbeit Bearbeitungszeiten und Rückgabemöglichkeiten die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit (der Masterarbeit) beträgt üblicherweise 10 Wochen (4 Monate); sofern es sich um eine empirische Arbeit handelt, kann die Bearbeitungszeit von vornherein auf 12 Wochen (5 Monate) festgelegt werden; die Bearbeitungszeit kann aufgrund eines begründeten Antrags um maximal 2 Wochen verlängert werden; über die Verlängerung entscheidet der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit der Betreuerin / dem Betreuer der Arbeit; das Thema der Bachelorarbeit / Masterarbeit kann innerhalb von 2 Wochen nach Themenausgabe ohne Begründung zurückgegeben werden; die Möglichkeit der Rückgabe besteht nur ein einziges Mal; eine Rückgabe des Themas ist bei längerer Krankheit während der Bearbeitungszeit auf Antrag des Studierenden möglich; über die Rückgabe entscheidet der Prüfungsausschuss.

35 Bachelor- und Masterarbeit Bachelor- und Masterarbeit: allgemeine Bemerkungen nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit dem Lehrstuhl auf, bei dem Sie die Bachelorarbeit / Masterarbeit schreiben möchten und erkundigen Sie sich nach den Modalitäten; beachten Sie genau die Abgabefrist der Bachelorarbeit / Masterarbeit; stellen Sie sicher, dass diese Frist eingehalten wird; droht eine Verspätung, weil Sie z.b. zum Ende der Bearbeitungszeit krank werden, nehmen Sie unmittelbar Kontakt mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder mit dem Büro des Prüfungsausschusses (Frau Dr. Menke) auf; stellen Sie sicher, dass die potenzielle Ursache für die Verspätung ausreichend dokumentiert werden kann (z. B. zeitnahe Einreichung eines ärztliches Attests).

36 Masterstudiengänge der Fakultät Bedingungen für die Zulassung zu den Masterstudiengängen sofern Sie nach dem Abschluss des Bachelorstudiums den unmittelbaren Übergang in einen Masterstudiengang der Fakultät beabsichtigen, beachten Sie die entsprechenden Zulassungsordnungen (genauer: Eignungsfeststellungsordnungen]; in den Zulassungsordnungen unser Fakultät und in den Ordnungen anderer wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten wird eine Mindestanzahl von ECTS-Punkten in BWL, Statistik und VWL sowie für die Bachelorarbeit eingefordert; prüfen Sie rechtzeitig bei Ihrer Studienverlaufsplanung, ob Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung die erforderliche Anzahl an ECTS-Punkten aufweisen; dies gilt insbesondere beim Wechsel des Studiengangs (BWL VWL); in diesem Fall muss die Auswahl und die zeitliche Abfolge der Wahlpflichtmodule sorgfältig geplant werden; alle Wahlpflichtmodule der Fakultät werden in Informationsveranstaltungen während des SoSe 2017 (also im 2. Fachsemester) vorgestellt; in diesen Veranstaltungen werden auch die wesentlichen Aspekte beim Übergang in die Masterstudiengänge erläutert.

37 Masterstudiengänge der Fakultät Bedingungen für die Zulassung zu den Masterstudiengängen die Zulassungsordnungen für die wirtschaftswissenschaftlichen Masterstudiengängen unterliegen gegenwärtig häufigen Anpassungen; dabei kann es auch zu einer Verschärfung der Zulassungsvoraussetzungen beispielsweise in Form einer Mindestnote kommen; da es sich bei den Master-Studiengängen um eigenständige Studiengänge handelt, gibt es keinen Vertrauensschutz in Bezug auf alte Regelungen oder eine bevorzugte Behandlung von Studierenden der eigenen Bachelorstudiengänge.

38 Studienverlaufsplan Bachelor BWL

39 Studienverlaufsplan Bachelor VWL

40 Studienverlaufsplan Master BWL

41 Studienverlaufsplan Master VWL

42 Belegungsverfahren in HIS/LSF für Seminare

43 Belegung von Seminaren in HIS/LSF Belegen mit Gruppenprioritäten Allgemeine Bemerkungen 1/2 Sie können sich in der Anmeldephase für mehrere Gruppen eines Kurses bewerben und dabei Ihre Prioritäten für die jeweiligen Gruppen angeben. In einem anschließend durchgeführten Verteilungsverfahren werden die Plätze so vergeben, dass möglichst viele Studierende möglichst hohe Prioritäten bekommen. Die Prioritäten werden wie Schulnoten vergeben: eins ist die höchste Priorität. Je höher die Zahl wird, desto geringer wird die Priorität. Vergeben Sie also die Priorität 1 an die Gruppe, die Sie am liebsten besuchen würden, Priorität 2 an die zweitliebste Gruppe usw. Je mehr verschiedene Gruppen Sie angeben, desto größer ist Ihre Chance, einen Platz zu erhalten. Sie werden nur für Gruppen zugelassen, für die sie sich auch beworben haben, jedoch für maximal eine pro Veranstaltung. Quelle: Zentrum für Informations- und Medientechnologie ZIM (2012).

44 Belegung von Seminaren in HIS/LSF Belegen mit Gruppenprioritäten Allgemeine Bemerkungen 2/2 Sollten Sie sich also nur für die Gruppe bewerben, die Ihnen zeitlich am liebsten ist, gehen Sie das Risiko ein, gar keinen Platz zu bekommen. Sie werden nicht in von Ihnen nicht ausgewählte Gruppen gelost! Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Chancen, eine Gruppe zu erhalten dann schmälern, wenn Sie nur eine Gruppe (oder wenige Gruppen) auswählen. Sie können die Veranstaltung vom Anfangsdatum bis zum Enddatum der Frist belegen. Der Zeitpunkt Ihrer Belegung hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe. Weitere Details zum Belegungsverfahren finden Sie sich im Lernraum. Quelle: Zentrum für Informations- und Medientechnologie ZIM (2012).

45 Zusätzliche Informationsquellen Lernraum für Erstsemester

46 Lernraum Nützliche Informationen Adresse des Studierendenportals: portale.uni-duesseldorf.de Eingabe von Benutzernamen und Kennwort (haben Sie bereits mit Ihrem Semesterticket erhalten) Login auf portale.uniduesseldorf.de Studierendenportal Lernraum für Studierende Viele nützliche Informationen rund um den Studienstart an der HHU Von A wie Anmeldung zu Klausuren bis Z wie Zulassung Zusätzlich können Sie auch das Angebot der Fachstudienberatung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät in Anspruch nehmen (wiwi.studienberatung@hhu.de)

47 Lernraum

48 Lernraum

49 Lernraum

50 Lernraum

51 Zusätzliche Informationsquellen Studierendenportal und E-Learning-Plattform ILIAS

52 Internet-Auftritt der HHU Düsseldorf

53 Das Studierendenportal der HHU Düsseldorf Zugriff auf das Studierendenportal

54 Das Studierendenportal der HHU Düsseldorf Einstiegsseite Zugriff auf das Studierendenportal

55 Das Studierendenportal der HHU Düsseldorf Downloadmöglichkeiten Zugriff auf die Veranstaltungen im Studierendenportal SSO konfigurieren!

56 E-Learning-Plattform ILIAS

57 Möglichkeiten zum Erwerb von Software über die HHU Düsseldorf Softwareportal der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Anmeldung unter ermöglicht teilweise den Erwerb von Software zu reduzierten Preisen aufgrund bestehender Campus- und Landeslizenzen. Beispielsweise kostenloser Zugriff auf Microsoft Software für Studierende durch Erwerb einer Berechtigung für DreamSpark (früher MSDNAA).

58 Möglichkeiten zum Erwerb von Software über die HHU Düsseldorf Softwareportal der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

59 Notwendigkeit zum Aufbau eines Virtual Private Networks (VPN)

60 Angebot der Universitätsbibliothek im Bereich elektronischer Bücher und Zeitschriften Zugriff über die Internetseite der Universitäts- und Landesbibliothek Einstiegsmöglichkeit für E-Books und E-Journals direkte Einstiegsmöglichkeit für E-Journals

61 Angebot der Universitätsbibliothek im Bereich elektronischer Bücher und Zeitschriften Zugriff über die Internetseite der Universitäts- und Landesbibliothek Zugriffe auf die Seiten der Universitäts- und Landesbibliothek, beispielsweise auf die Semesterapparate, sind auch über das Studierendenportal möglich. Zugriff auf Semesterapparate

62 Aufbau eines VPN-Kanals ist erforderlich, um bestimmte Dienstleistungen der HHU Düsseldorf abzurufen Notwendigkeit eines Virtual Private Networks (VPN) 1. Ein Zugang zu externen Informationsanbietern von Datenbanken, digitalen Zeitschriften etc. mit einer Universitäts-Identität in den Fällen, in denen die Universitäts- und Landesbibliothek entsprechende Verträge mit den jeweiligen Anbietern bezogen auf einen Zugang mit einer Adresse aus dem Uni-Adressraum geschlossen hat. 2. Ein gesicherter Zugang zu internen Ressourcen innerhalb des Universitäts-Intranet (z.b. Redaktions-Systeme, Dateifreigaben, Lizenz-Server, Administrations-Schnittstellen), die ansonsten aus dem Internet nicht zugänglich sind. Quelle:

63 Aufbau eines VPN-Kanals ist erforderlich, um bestimmte Dienstleistungen der HHU Düsseldorf abzurufen Funktionsweise eines Virtual Private Networks (VPN) eigener Desktop oder Laptop VPN-Kanal z.b. eigener DSL-Provider Internet hier: HHU-Netz bestimmte Dienstleistungen der Verwaltung, der zentralen Einrichtungen und der Fakultäten können nur innerhalb des HHU-Netzes in Anspruch genommen werden 1. Verbindung zum Internet über beliebigen Provider (z.b. DSL-Provider) wird aufgebaut 2. Verbindung zwischen VPN-Client (eigener Rechner) und VPN-Server (HHU) wird hergestellt 3. Authentisierungsüberprüfung beim VPN-Server 4. Sichere Datenverbindung (IPsec-Tunnel) wird etabliert 5. Eine gesicherte Verbindung zu einem beliebigen Rechner im HHU-Netz ist möglich Quelle: sowie eigene Ergänzungen.

64 Sicherheit im Virtual Private Network (VPN) Firewall des HHU-Netzes schützt auch den privaten Rechner eigener Desktop oder Laptop VPN-Kanal Internet hier: HHU-Netz Aufbau des VPN-Kanals kann durch die Einstellungen der privaten Firewall verhindert werden. Lösungsalternativen: 1. Die Regeln der eigenen Firewall müssen entsprechend angepasst werden. 2. Vor dem Aufbau des VPN-Kanals wird die eigene Firewall abgeschaltet. Die HHU-Firewall bzw. die Firewall der VPN- Client-Software bietet in aller Regel einen hinreichenden Schutz. Quelle: sowie eigene Ergänzungen.

65 Einrichtung eines Virtual Private Network (VPN) wird vom ZIM unterstützt ZIM stellt Software OpenVPN für den Aufbau eines VPN zur Verfügung Installationshinweise für VPN

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