Schritte nach der Anerkennung als Flüchtling

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1 Beratungsdienste der Arbeiterwohlfahrt München gemeinnützige GmbH Fachdienst Migration und Integration Außenstelle Landkreis Miesbach Glückaufstr Hausham Tel / Fax / Schritte nach der Anerkennung als Flüchtling In Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachbereichen des Landratsamtes Miesbach und anderen Organisationen haben wir nachfolgende Übersicht als Orientierung und Unterstützung für die Begleitung von anerkannter Flüchtlingen/ Asylberechtigten zusammengestellt. Ansprechpartner: AWO Migrationsberatung: MBE (Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer) Lisa Braun-Schindler mail: Felizitas Kühnel-Falkner mail: Maike Bajaa mail: AWO Migrationsberatung: JMD (Jugendmigrationsdienst ( Jahren) Katrin Schreyer-Keil mail: katherine.keil@awo-muenchen.de Theresa Stegmann mail: theresa.stegmann@awo-muenchen.de aktueller Stand: April 2017 Lisa Braun-Schindler, AWO Migrationsberatung

2 Überblick: Schritte nach der Anerkennung als Flüchtling 1. 2.a Aufenthaltstitel Zusendung des Antrages durch die Ausländerbehörde Miesbach Fiktionsbescheinigung Aufenthaltserlaubnis SGB II Leistungen Antrag im Jobcenter Miesbach abholen Weiterbewilligung 4-6 Wochen vor Beendigung beantragen 3.a Familienzusammenführung fristwahrende Anzeige (innerhalb der ersten drei Monate nach Anerkennung) beim LRA Miesbach und/ oder deutscher Botschaft s. Anlage 3.b. Familiennachzug nach der Ankunft in Deutschland: Wohnung Anmeldung Gemeinde Antrag Aufenthaltstitel und Termin zur Abgabe bei Ausländerbehörde vereinbaren SBG II Antrag. Verpflichtung 4. BAMF -Integrationskurse Beratung durch AWO Migrationsberatung Anmeldung beim jeweiligen Kursträger 4.d Kostenbefreiung für anerkannte Flüchtlinge Antrag mit erster Seite SGB II Bescheid und Kennziffer der Verpflichtung (ABH) beim BAMF-München stellen 9. Umzug Zustimmung des Jobcenters vor Abschluss des Mietvertrages Liste mit Mietobergrenzen beachten s. Anlage Befreiung 2.b Arbeit und SGB II Fallmanagement Jobcenter Miesbach 5. Befreiung der Gebühren von ARD/ZDF/Deutschlandradio mit SBG II Bescheid bei der jeweiligen Gemeinde 6. Verrechnung Ausweis Tafel mit SBG II Bescheid bei BRK oder jeweiliger Gemeinde 7. Kinder Landesstiftung bei Schwangerschaft Elterngeld, Kindergeld, Bildungs- und Teilhabepaket 10. Wohnberechtigungsschein notwendig für Sozialwohnung Kindergarten Antrag auf Übernahme der Kosten mit SGB II Bescheid beim Amt für Jugend und Familie Anerkennung von Zeugnissen & Berufsabschlüssen Beratung und Unterstützung durch AWO Migrationsberatung 2

3 Schritte nach der Anerkennung als Flüchtling /Asylberechtigter: 1. Aufenthaltstitel: Landratsamt Miesbach, Fachbereich Ausländer- und Asylangelegenheiten - Schreiben der Ausländerbehörde (ABH) Miesbach an anerkannten Flüchtling: Zusendung des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und Termin zur Antragsabgabe - Antrag vollständig ausfüllen, 2 Passbilder dazu - Gemeinde: Antrag auf der letzten Seite abstempeln lassen - Persönliche Abgabe bei der Ausländerbehörde - am besten mit einem Dolmetscher - Kosten - Reiseausweis: 59,00 für < 24 Jährige: 37,50 EUR Aufenthaltserlaubnis: gebührenfrei - bis Erhalt der Aufenthaltserlaubnis gilt die Fiktionsbescheinigung (Kopie an Jobcenter) - Abholung von Aufenthaltstitel und Reiseausweis bei der ABH Miesbach: nach Erhalt des PIN-Briefes durch die Bundesdruckerei (ohne Termin möglich) - Kopie der Aufenthaltserlaubnis an das Jobcenter 2. SGB II Leistungen: Landratsamt Miesbach, Fachbereich Arbeit und Soziales a.) Jobcenter Leistungsabteilung: Erstantrag auf SBG II Leistungen - Antrag beim Jobcenter Miesbach abholen - Tag der Antragstellung wird darauf vermerkt, danach zwei Wochen Zeit zur Abgabe - Zur weiteren Bearbeitung sind notwendig: Bescheid des BAMF über die Anerkennung Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde Kontoeröffnung Mitgliedsantrag bei einer Krankenkasse Meldebestätigung des Rathauses Zeugnisse/Nachweise über Schulabschlüsse, Ausbildungen, Arbeitgeber, Hochschulabschlüsse etc., sofern vorhanden weitere notwendige Unterlagen: siehe Beiblatt Anforderung notwendiger Unterlagen - Antrag im LRA Miesbach: Kundencenter des Jobcenters abgeben Wichtig: - Nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis: Kopie an das Jobcenter, da sonst Leistungen nur für die Dauer der Fiktionsbescheinigung gewährt werden können - SGBII Leistungen werden für ein Jahr bewilligt 4-6 Wochen vor Beendigung einen Antrag auf Weiterbewilligung von SGB II Leistungen stellen (Anträge bei Gemeinde oder Jobcenter oder AWO) - Kontoauszüge der letzten 12 Monate dazulegen, sonst keine Weiterbewilligung möglich - bei Ortsabwesenheit (Urlaub): persönliche Anfrage beim zuständigen Fallmanager des Jobcenters und formlosen Antrag stellen (max: 21 Tage/Jahr) 3

4 b.) Jobcenter- Fallmanagement: Arbeit und SBG II Leistungen - Gespräch mit Fallmanager Eingliederungsvereinbarung (u.a. Teilnahme am Integrationskurs) - bei Probearbeit: vorherige Abstimmung mit dem Fallmanager - bei Arbeitsaufnahme: vorherige Abstimmung mit dem Fallmanager Kopie des Arbeitsvertrages an das Jobcenter Miesbach (Vollzeitarbeit, Teilzeitarbeit oder Arbeit auf 450,00 /Basis) - jede Änderung des Arbeitsverhältnisses dem Jobcenter mitteilen - Lohnabrechnungen und Kontoauszug (Eingang: Gehalt) ebenfalls an das Jobcenter - das Gehalt wird mit den Leistungen des Jobcenters verrechnet 3. Familienzusammenführung: a.) fristwahrende Anzeige: - je nach Bescheid des BAMF: fristwahrende Anzeige (innerhalb von drei Monaten formlosen Antrag bei der jeweiligen Deutschen Botschaft und/oder LRA Miesbach- Ausländerbehörde) stellen, alle Familienmitglieder müssen in diesem Antrag genannt werden - Antrag auf Familienzusammenführung: notwendige Anträge auf Familienzusammenführung sowie Merkblätter (über Internetseiten der jeweiligen Botschaft) - Anlage: Übersicht Familienzusammenführung - Bei Visumserteilung zur Einreise nach Deutschland: Information über Ankunft der Familie an die Ausländerbehörde, die jeweilige Gemeinde und den Integrationsbeauftragten des Ortes b.) Familiennachzug: Bei Ankunft der Familie - Wohnung?? - Anmeldung bei der Gemeinde - Mitgliedsantrag bei der Krankenkasse stellen - Antrag auf SGB II Leistungen stellen (mit Bestätigung Anmeldung Krankenversicherung, Anmeldebestätigung der Gemeinde, sowie Kopie Pass mit Visum) - Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen, Termin bei der Ausländerbehörde zur Abgabe vereinbaren - Kinder Schule anmelden 4. BAMF - Integrationskurse: a.) Verpflichtung durch die Ausländerbehörde b.) Beratungsangebot der AWO: Klärung welcher Integrationskurs (z.b. Alphabetisierungskurs, Jugendintegrationskurs oder allgemeiner Integrationskurs), Antrag auf Kostenbefreiung, Wiederholung von Modulen, Wechsel des Trägers 4

5 c.) Anmeldung bei den jeweiligen Kursträgern im Landkreis Miesbach: - Kreisverband der vhsn, Frau Buchner oder Frau Lehnerer, Wallenburger Str. 16a, Miesbach Tel: 08025/ vhs Holzkirchen-Otterfing: Max-Heimbucher-Straße 1, Holzkirchen Tel: 08024/ Verein Hilfe von Mensch zu Mensch, Frau Gitte Geis, Tel: 0179/ d.) Antrag auf Kostenbefreiung stellen (wichtig: Kennziffer der Verpflichtung eintragen) - Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs unter: willkommen in Deutschland Deutsch lernen -Integrationskurse Formulare und Anträge oder über AWO Migrationsberatung - dem Antrag die erste Seite des SGB II Bescheides hinzufügen - Kopie des Antrags für evt. Nachfragen aufheben - Antrag senden an: BAMF, Arnulfstr. 9-11, München - für die Anmeldung beim jeweiligen Kursträger folgende Unterlagen mitnehmen: Verpflichtung zur Teilnahme, Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis, Pass, Kostenbefreiung (bzw. Kopie - Antrag auf Kostenbefreiung) - eine Teilnahme an Integrationskursen ist nur möglich, wenn die Kinderbetreuung sichergestellt ist - bis zum Beginn des Integrationskurses ist die weitere Teilnahme an den Deutschkursen für Asylbewerber möglich und zu empfehlen - ein A1 oder A2 Abschluss vor Beginn des Integrationskurses erleichtert das Lernen in den Integrationskursen e.) Fahrtkosten Integrationskurse: - Vorgehensweise bei Kursen im Landkreis Miesbach: a) Antrag auf Fahrtkostenerstattung nur bei Kosten über 100,00 /Monat notwendig; Antragstellung beim Kursträger oder AWO Fahrtkostenerstattung zum Ende des jeweiligen Moduls durch die Kursträger (nur beim Kreisverband der vhsn und vhs Holzkirchen) b) Bei Fahrten mit dem RVO: Antrag zur Berechtigungskarte im RVO Büro am Bahnhof in Tegernsee stellen (zuvor: Antrag beim Kursträger bestätigen lassen) - Vorgehensweise bei Integrationskursen in Bad Tölz bzw. München: Anträge auf Fahrtkostenerstattung über den jeweiligen Kursträger stellen Bei Kursen in München muss der Teilnehmer die Fahrtkosten in der Regel bis zu drei/vier Monaten vorstrecken, bis eine Erstattung über den Kursträger erfolgt - Anlage: Übersicht: Deutsch lernen im Landkreis Miesbach Wichtig: Teilnahme an den BAMF- Integrationskursen auch für Asylbewerber mit großer Bleibewahrscheinlichkeit aus den Ländern Iran, Irak, Syrien, Eritrea und Somalia möglich ab Januar 2017 erhalten Asylbewerber aus o.g. Staaten ebenfalls eine Integrationskursverpflichtung durch die Asyl-Leistungsbehörde des LRA Miesbach (betrifft alle Personen, die nicht arbeiten, keine anderweitige Schule besuchen und über 21 Jahre alt sind) 5

6 5. Befreiung ARD/ZDF/Deutschlandradio (früher = GEZ): - bei Erhalt des SGB II Bescheides einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht beim Sozialamt der jeweiligen Gemeinde stellen. - Anlage des SGB II Bescheides: Befreiung von Leistungen dazulegen oder Kopie des SGB II Bescheides - Der Antrag muss alle 12 Monate (nach Erhalt eines neuen SGBII Bescheides) wieder gestellt werden 6. Ausweis Tafel: - für Hausham und Miesbach: Kopie des SBG II Bescheides im BRK Kleiderladen in Hausham, Naturfreundestr. 13 (Montag oder Freitag von 10:00-13:00 Uhr) abgeben und Ausweis beantragen - Weitere Informationen beim BRK Miesbach, Wendelsteinstraße 9, Miesbach Frau Isolde Besel (08025/ ) - Für das Tegernseer Tal: Informationen zur Gmunder Tafel bei Frau Auth, Tel: 08022/ 75378, Wiesser Str.18, Gmund - Für Holzkirchen: Antrag auf Berechtigungsausweis/ Sozialcard beim Sozialamt im Rathaus Holzkirchen - Für andere Orte: beim Rathaus des jeweiligen Wohnortes nachfragen 7. Kinder: a) Schwangerschaft Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind - Möglichkeiten zur Unterstützung über die Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind Anfrage bei: Staatlich anerkannter Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im LRA Miesbach, Fachbereich Gesundheit, Wendelsteinstr.1, Miesbach, Tel: 08025/ Wichtig: Antragstellung muss vor der Geburt des Kindes erfolgen! b) nach der Geburt Kindergeld - Antragstellung mit Fiktionsbescheinigung und BAMF Bescheid Aufenthaltstitel bei Erhalt sofort nachreichen - Haushaltsbescheinigung bei der Gemeinde abstempeln lassen - Info an Jobcenter, dass ein Antrag bei der Familienkasse gestellt wurde Antrag auf Elterngeld, Landeserziehungsgeld - Anträge im Internet oder bei Gemeinden c) Bildungs- und Teilhabepaket - Unterstützung für: Teilnahme am Mittagessen in Kindergarten und Schule, Teilnahme an Ausflügen, Teilnahme in Sport-, Musik, Kulturvereinen, Lernförderung - Infos: LRA Miesbach oder Gemeinde - Antragstellung beim Landratsamt Miesbach, Jobcenter (Frau Backes) 6

7 8. Kindergarten: - Kindergartenplatz frei? - Antrag auf Übernahme der Kosten beim LRA Miesbach, Fachreich Jugend und Familie stellen (Anträge bei Gemeinde oder LRA Miesbach-Fachbereich Jugend und Familie oder AWO) - Dem Antrag beilegen: Aufenthaltstitel, SGB II Bescheid (und evt. weitere notwendige Unterlagen - siehe Infos zum Antrag) - Antrag vom Kindergarten bestätigen lassen - Wenn ein Elternteil zu Hause ist, übernimmt das Jugendamt die Kosten nur für die Kernzeit von 4-5 Stunden täglich - Bei Sprachkursteilnahme beider Eltern: Übernahme der Kosten für die Dauer des Unterrichts und Fahrtzeiten 9. Umzug: - Zustimmung des Jobcenters vor Abschluss/Unterschrift des Mietvertrages einholen, sonst keine Mietübernahme möglich - Liste mit Mietobergrenzen der jeweiligen Orte beachten - Anmeldung im Rathaus der jeweiligen Gemeinde, Kopie der Anmeldung an das Jobcenter - Umzugsmitteilung an den jeweiligen Sachbearbeiter des Asylbewerberleistungsgesetzes - formlosen Antrag auf Übernahme der Kaution beim Jobcenter stellen; Kaution wird als Darlehen gewährt (monatliche Abzahlung) - Einrichtung: Möbellager, gelbes Blatt, etc. und - formlosen Antrag auf Ersteinrichtung beim Jobcenter Miesbach stellen - Umzugsmitteilungen an Kindergeldkasse, AOK, - Jahresabrechnungen von Strom/Gas dem Jobcenter vorlegen - Anlage - Infoblatt: Umzug 10. Wohnberechtigungsschein / Vormerkung für eine Sozialwohnung: - Antrag auf Wohnberechtigungsschein (erhältlich: Gemeinde/Rathaus) - Aufforderung zum Auszug aus der Unterkunft beilegen - Bescheid über Grundsicherung SGB II/SGB XII mit Berechnungsblättern beilegen und Kopie des Aufenthaltstitels Aufenthaltstitel muss noch mindestens ein Jahr ab Antragstellung des Wohnberechtigungsscheins gültig sein (gilt für alle Familienangehörigen) - Antrag vor Abgabe beim Landratsamt Miesbach, Fachbereich Arbeit und Soziales Wohnungsbindung vom Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde bestätigen lassen - Mit dem Wohnberechtigungsschein: Bewerbung um eine Sozialwohnung bei den Verfügungsberechtigten (Vermietern) laut dem Bescheid beiliegendem Verzeichnis oder Bewerbung in ganz Bayern 7

8 - Mit dem Vormerkbescheid für bestimmte Gemeinden: bei Freiwerden einer Sozialwohnung werden Sie vom Landratsamt, Abteilung Wohnungsbindung dem Vermieter vorgeschlagen. Eine Wohnungsbesichtigung kann dann erfolgen. 11. Anerkennung von Zeugnissen, berufliche Anerkennung: - Information und Unterstützung durch AWO Migrationsberatung - Für SBG II Bezieher können die Kosten für notwendige Übersetzungen vom Jobcenter übernommen werden. Bitte vorher unbedingt Antrag beim Fallmanager stellen! 12. Empfehlung: - Leitzordner mit Register anlegen, damit die Familie/Person Eigenverantwortung übernehmen kann - Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung (wichtig für Familien als auch für alleinlebende Personen!!) Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen sind jederzeit möglich. Fragen bitte mit den zuständigen Fachbereichen des Landratsamtes Miesbach klären Lisa Braun-Schindler, AWO Migrationsberatung 8

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