Behördenleitfaden Helferkreis Greifenberg

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1 Behördenleitfaden Helferkreis Greifenberg Dieses Dokument soll das Handling mit den Behörden behilflich sein und muss ständig den neuen, sich ändernden Gegebenheiten angepasst werden, dazu benötigen wir Eure Hilfe; also immer wenn Ihr eine neue Information, eine neue Kontaktperson oder Tipps für uns habt, pflegen wir diese hier ein. Dazu bitte an Klaus Röder ) Ganz wichtig vorab und ganz generell: Bei allen Papieren immer peinlich genau darauf achten, dass der Name des betreffenden Flüchtlings (Asylsuchenden, Asylbewerbers) richtig (oder zumindest immer gleich geschrieben) wurde. Nachträgliche Korrekturen sind in diesem bürokratischen Chaos nahezu unmöglich! Vermutlich kommen die Flüchtlinge nach Greifenberg nur mit einem sogenannten white paper = BÜMA Meldung. Grund hierfür ist der Registrierungsstau bei den Behörden, vor allem bei der BAMF). Wichtigster erster Punkt ist, dass die Stellen die Post schicken, über die neue Adresse informiert sind, dass also der Flüchtling xyz mit dem Aktenzeichen 123 unter der Adresse c/o Gasthof Zur Post Hauptstr Greifenberg zu erreichen ist. Laut Hr. Schorer / LRA LL am , weiß die BAMF Bescheid. Frau Scheidler am nach Erfahrungen fragen, das Ergebnis findet Ihr dann auch hier! Hier gehört auch dazu, dass alle Namen auf den Briefkästen stehen, auch wiederum mit dem uns bekannten, richtigen Namen. Landratsamt Landsberg Asylangelegenheiten Ansprechpartner Herr Marius Schorer marius.schorer@lra-ll.bayern.de Fax: Die BAMF Datei für Adressmeldung gibt es vorerst bei Natalia (mail@conatalia.de). Die Anmeldung bei der Gemeinde wird automatisch vom Landratsamt vorgenommen und jeder Flüchtling erhält ein Schreiben für die Bank, das dies offiziell bestätigt. Damit steht der Eröffnung des Bankkontos eigentlich nichts mehr im Wege. Sollte die Bank noch Fragen dazu haben: Landratsamt Landsberg Leistungsabteilung Ansprechpartner Ramona Kaindl ramona.kaindl@lra-ll.bayern.de Tel: oder / Helferkreis Asyl Greifenberg / Behördenleitfaden / Stand Seite 1 von 6

2 Erfahrungsgemäß ist die Kontoeröffnung bei der Sparkasse einfacher und auch günstiger. Die Flüchtlinge müssen vermutlich mit allen Papieren bei einem ersten Termin die Daten eintragen lassen (zum Unterschreiben müssen sie dann nochmal kommen). Öffnungszeiten der Sparkasse in Greifenberg: Montag h; Dienstag h; Donnerstag, h; Freitag h. Sparkasse Greifenberg Ansprechpartner Tel Fax Die Bankdaten sollten automatisch von der Bank an die Leistungsabteilung des Landratsamtes Landsberg gemeldet werden. (Da die Greifenberger Banken noch keine Erfahrungen haben, vielleicht extra darauf verweisen um zu vermeiden, dass die Flüchtlinge wegen solch eines Kommunikationsfehlers ohne Geld dastehen. Landratsamt Landsberg Leistungsabteilung Ansprechpartner Ramona Kaindl Tel oder Kollegin Fax Es empfiehlt sich auch, den Flüchtlingen den Kontoauszugsdrucker zu erklären, da sie sonst die Auszüge per Post geschickt bekommen und dafür Gebühren zahlen müssen! Dann müssen die Flüchtlinge auf Post warten mit der Einladung zum 1. Interview bei der BAMF in München, (zu überprüfen: S4 von Türkenfeld zum Marienplatz, dann U3 Richtung Fürstenried West, Haltestelle Obersending, ca. 200 m zu Fuß) BAMF Tel Adresse Boschetsriederstr. 41, München MUC-Posteingang@bamf.bund.de Fax Wenn wir Glück haben, haben manche Flüchtlinge diesen Termin schon, dies wäre sehr hilfreich, weil sie dann eine Menge Zeit sparen, ist aber eher unwahrscheinlich, da, laut Frau Rösner, die BAMF im Moment überhaupt keine Termine mehr vergibt, da sie sonst in 2017 lägen, und sich ein neues Verfahren überlegen. Dieser erste Interview Termin wäre aber sehr wichtig, denn dies dient der Aktenanlage. Mit diesem Aktenzeichen haben die Flüchtlinge erst offiziell Asyl beantragt! 2015 / Helferkreis Asyl Greifenberg / Behördenleitfaden / Stand Seite 2 von 6

3 Die Fahrtkosten zum 1. Interview werden von der Leistungsabteilung des Landratsamtes Landsberg erstattet. Dafür muss man den Originalfahrschein mit einer Kopie des BÜMA Schreibens auf dem der BAMF Interview Termin vermerkt ist (oder das Schreiben von der BMAF mit dem Termin) und der Kontoverbindung an die Leistungsabteilung des Landratsamtes Landsberg geschickt werden. Wenn ein Flüchtling die Fahrtkosten nicht auslegen kann, gibt es die Möglichkeit sich über den Mitarbeiter des Roten Kreuzes die Kosten auslegen zu lassen. Landratsamt Landsberg Leistungsabteilung Anschrift Von-Kühlmann-Str Landsberg am Lech Tel: oder -125 Mit einem weiteren Papier, das die Flüchtlinge mit der Aktenanlage bekommen, müssen sie zur Ausländerbehörde im Landratsamt Landsberg um die grüne Aufenthaltsgestattung zu bekommen. Dafür brauchen sie keinen Termin, einfach zu den Öffnungszeiten Mo Fr 8-12 h und Di h und Do h zur Abteilung Asylangelegenheiten kommen. Hier gibt es keinen Fahrtkostenzuschuss, da in dem Geld, das die Flüchtlinge bekommen, ein Teil für solche Fahrten gedacht ist. Sie brauchen kein Foto und normalerweise funktioniert das auch ohne ehrenamtliche Begleitung, sagt Herr Schorer von der Asylabteilung im Landratsamt. (Meiner Erfahrung werden Flüchtlinge ohne deutschen Bürgerschutz ab und zu auch stehen gelassen und dann auf den nächsten Tag vertröstet obwohl viele der Beamten auch wirklich nett und freundlich und hilfsbereit sind, gibt s da auch Ausnahmen). Landratsamt Landsberg Asylangelegenheiten Ansprechpartner Herr Marius Schorer marius.schorer@lra-ll.bayern.de Fax: Diese grüne Aufenthaltsgestattung ist für die Dauer des Asylverfahrens gedacht und hat ein Gültigkeitsdatum. Da das Verfahren oft viel länger dauert als diese Gültigkeit, muss man ihn zwei Wochen vor Ablauf des Datums beim Ausländeramt verlängern lassen. Das geht unkompliziert, aber ist auch hier eine Fahrt nach Landsberg. In der grünen Aufenthaltsgestattung steht, wo der Asylbewerber zu wohnen hat; dass der Aufenthalt auf den Regierungsbezirk Oberbayern und Landkreise Ostallgäu, Augsburg mit Stadtgebiet beschränkt wird. Die Nebenbestimmung sagt, das Erwerbstätigkeiten mit Genehmigung der Ausländerbehörde gestattet sind. Dann beginnt das (teilweise monatelange) Warten auf eine Entscheidung der BAMF. Bei Syrern wurde in letzter Zeit ein freiwilliger Fragebogen verschickt, statt zu dem normal üblichen 2. Interview zur BAMF zu gehen. Laut Herrn Schorer am wird dies aber in absehbarer Zeit wieder gestoppt werden. Sehr wichtig ist, noch bei dem Interview zu checken, dass dem Dolmetscher keine Fehler passieren, denn das kam immer wieder vor und ist schwer wieder rückgängig zu machen / Helferkreis Asyl Greifenberg / Behördenleitfaden / Stand Seite 3 von 6

4 Juristische Unterstützung bei beiden BAMF Anhörungen können die Flüchtlinge über oder Refugee Law Clinic e.v. bekommen. In Landsberg gibt es einen Rechtsanwalt für Ausländerrechtsfragen, er verlangt für eine Beratung pro Flüchtling 70,-, wenn er für den Mandanten tätig wird 120,- und im Falle einer Klage 500,-. Rechtsanwalt für Ausländerrechtsfragen Ansprechpartner Maximilian von Lucke Tel: Nach dem 2. Interview bei der BAMF kommt relativ schnell der Bescheid über Anerkennung oder Ablehnung. Bei Ablehnung ist es immer möglich vor dem Verwaltungsgericht des Wohnortes zu klagen, Klagefrist: zwei Wochen ab Zustellung! (Ausnahme: Ablehnung als offensichtlich unbegründet oder Dublin Bescheid: dann eine Woche!). Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen, aber Gericht prüft auch Erfolgsaussichten der Klage. Zentrale Rückkehrberatung in Südbayern ZRB Diakonie Augsburg, BRK, Caritas Ansprechpartner Frau Döllinger Tel Tel Frau Döllinger direkt Adresse Alte Gasse 17, Augsburg www Ist die Abschiebung aus tatsächlichen (Reiseunfähigkeit oder fehlende Papiere) oder rechtlichen Gründen (Familienangehörige Ehepartner, Kinder sind rechtmäßig oder geduldet in Deutschland, oder vorübergehende Aussetzung der Abschiebung z.b. für Irak, Syrien) nicht möglich, bekommt der Flüchtling eine Duldung. Duldung ist kein rechtmäßiger Aufenthalt, der Betroffene bleibt vollziehbar ausreisepflichtig. Duldung kann mit Auflagen wie Wohnsitzauflagen, Aufenthaltsbeschränkung, Arbeitsverbot versehen werden, die Duldung erlischt mit der Ausreise. Bei Anerkennung gibt es verschiedene Möglichkeiten: Als Asylberechtigter oder Flüchtling: Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre und (blauer Reiseausweis), dann Prüfung. Subsidärer Schutz ( 4 AsylVfG): Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, dann Prüfung. Abschiebungsverbot nach der Europäischen Menschenrechtskonvention ( 60, abs. 5) und Wegen zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse nach 60, Abs. 7: Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, dann Prüfung 2015 / Helferkreis Asyl Greifenberg / Behördenleitfaden / Stand Seite 4 von 6

5 Ein anerkannter Flüchtling sollte sich mit der Migrationsberatung, Frau Sabine Hüsken in Verbindung setzen, sie ist Migrationsberaterin, eine erfahrene und kompetente Ratgeberin für alle möglichen Fragen. Alternativ: Frau Patrizia Lazar hat am Donnerstag zwischen Uhr eine offene Sprechstunde im Pfarramt LL. Migrationsberatung 1 Diakonie Oberbayern Ansprechpartner Frau Sabine Hüsken Tel : huesken@diakonie-oberland.de Migrationsberatung 2 Caritas Ansprechpartner Patrizia Lazar Tel zwischen Uhr Adresse Ludwigstr. 167 in Landsberg p.lazar@caritas-augsburg.de Sie/Er kann mit der Anerkennung einen blauen Reisepass beantragen beim Ausländeramt. Dafür Termin bei Frau Gleich machen. Den Bescheid der BAMF und zwei biometrischen Passbilder (die kann man am Bahnhof in Landsberg für 6,- machen) mitbringen. Ausländeramt Landsberg Ansprechpartner Frau Andrea Gleich Tel Anschrift Von-Kühlmann-Str. 15, Landsberg am Lech andrea.gleich@lra-ll.bayern.de Mit dem vorläufigen Papier, das man im Ausländeramt bekommen hat, Arbeitslosengeld II beim Jobcenter Landsberg beantragen. Dafür die Kontoauszüge der letzten drei Monate mitbringen. Jobcenter Landsberg Ansprechpartner Tel Anschrift Kohlstattstr. 8, Landsberg Mit der Bestätigung des Jobcenters gleich zur AOK gehen und eine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung abschließen. Die Kosten werden vom Jobcenter getragen. AOK LL Ansprechpartner Tel Adresse Waitzinger Wiese 1, Landsberg / Helferkreis Asyl Greifenberg / Behördenleitfaden / Stand Seite 5 von 6

6 Mit der Anerkennung muss der Flüchtling eigentlich aus der Asylunterkunft ausziehen. Es ist sehr schwer, hier eine Wohnung zu finden, aber er muss nachweisen, dass er versucht eine Wohnung zu finden. Also alle erfolgten Anrufe auf Kleinanzeigen mit Nummer etc. aufschreiben, alle entsprechenden s aufheben, vor allem aber bei den Wohnungsämtern kommunal und im Landkreis offiziell auf die Warteliste setzen lassen und dies schriftlich bestätigen lassen. Bevor er einen Mietvertrag unterschreibt, muss sie/er ihn vom Jobcenter genehmigen lassen. Es gibt klare Grenzen bezüglich Quadratmeterzahl und Miete für jeden einzelnen Ort, die Aufstellung was wo wieviel kosten darf für wie viele Menschen, gibt s beim Jobcenter. Mit der Anerkennung muss der Flüchtling einen offiziellen Deutschkurs besuchen. (z.b. Bildungskolleg Weilheim, VHS in Landsberg). Dafür bekommen die Flüchtlinge eine Bescheinigung des Jobcenters zur Übernahme der Kosten des Deutsch- oder Integrationskurses. Die Fahrtkosten werden dem Flüchtling nach 50% des monatlichen Kurses von der Schule erstattet. Das Jobcenter muss über die Aufnahme und Absolvierung der verschiedenen Einheiten (A1, B1 ect.) informiert werden. Klaus Röder (gerne bei Fragen oder Ergänzungen oder Korrekturen): mailto:info@yacht-design.de Stand: 12. Dezember / Helferkreis Asyl Greifenberg / Behördenleitfaden / Stand Seite 6 von 6

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