Die 10 wichtigsten Tipps zum Umgang mit dem Jobcenter
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- Ingeborg Morgenstern
- vor 5 Jahren
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1 Rechtsanwalt Karl Lang Kleine Präsidentenstraße Berlin info@sozialerechte.de T F Skype: sozialerechte.de Die 10 wichtigsten Tipps zum Umgang mit dem Jobcenter - praktische Hilfe für Betroffene -
2 - 2 - TIPP 1 Fast täglich haben wir das Problem, dass Mandaten nicht nachweisen können, eine bestimmte Unterlage (beispielsweise Kontoauszüge oder einen Mietvertrag) beim Jobcenter rechtzeitig eingereicht zu haben. Und leider gehen im Jobcenter oder unterwegs sehr viele Unterlagen verloren. Oftmals ist diese Kleinigkeit das größte Problem! Wenn wir als Anwälte nicht nachweisen können, dass Sie die Unterlagen abgegeben haben, sieht es meistens schlecht aus. Dies gilt bswp. für Gehaltsnachweise u.ä.. Oftmals müssen Sie dann länger auf Leistung warten, die Sie in der Regel dringend benötigen, oder sogar ganz auf diese verzichten. Dies ist umso bedauerlicher, als es an sich ganz einfach ist, dieses Problem zu lösen: Geben Sie die Unterlagen möglichst direkt vor Ort ab und lassen sich den Empfang schriftlich quittieren. Sie können die abgegebenen Schreiben kurz aufschreiben und sich quittieren lassen. Auf Wunsch können wir Ihnen ein Musterformular zusenden. Einfach eine an info@sozialerechte.de schicken. Auch hilfreich ist, wenn jemand, der nicht in Ihrer Bedarfsgemeinschaft lebt, also ein Freund oder ein Bekannter oder ein sonstiges Familienmitglied, Sie bei der Abgabe der Unterlagen begleitet. Können Sie nicht direkt vor Ort erscheinen, gilt: Faxen Sie die Unterlagen und heben den Fax-Sendebericht gut auf. Dies ist zwar nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes keine Garantie für einen Nachweis, reicht aber in der Praxis in der Regel aus. Ganz sicher ist natürlich ein Versand per Einschreiben (allerdings kostet dies extra und dauert länger). Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie den Brief vor einem Zeugen verschließen und absenden. Verbreiteter IRRTUM: Ein einfacher Brief reicht aus. Das ist falsch - Sie können im Streitfall nicht beweisen, dass der Brief auch beim Jobcenter angekommen ist. Weitere Tipps: Machen Sie sich immer eine Kopie des abgegebenen Schreibens für Ihre eigenen Unterlagen und den Anwalt. Sortieren Sie in einem eigenen Ordner alle Bescheide und Schreiben der Reihe nach und heben Sie diese auf. Glauben Sie uns: Das spart im Streitfall bares Geld.
3 - 3 - TIPP 2 Häufig stellen und die Mandanten folgende Frage: Was mache ich, wenn ich mich ungerecht behandelt fühle und mein Antrag nicht bearbeitet wird oder mündlich abgelehnt wird? Oftmals haben wir als Anwälte das Gefühl, dass die Mandanten resignieren, einfach wegen der schieren Übermacht des Jobcenters. Schnell kommen dann Gedanken bei den Mandanten: Widerspruch einlegen bringt doch eh nichts ich verstehe das alles überhaupt nicht jeden Monat bekommen wir unterschiedlich viel Geld Ich will lieber keinen Ärger mit dem Jobcenter. Wenn ich beim Jobcenter Widerspruch einlege oder Klage, dann machen die mir das Leben schwer Wir können das zum Teil verstehen. Dennoch: nur wer sich wehrt, bekommt in der Regel das Geld, dass ihm gesetzlich zusteht. Tipps: Reichen Sie Widerspruch ein, wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind. Dieser muss spätestens einen Monat nach Erhalt bei der Behörde ankommen. Dann ist erstmal die Frist gewahrt. Es kann nichts passieren. Den Widerspruch können wir für Sie schreiben. Es fallen keine Kosten an. Anträge und Widersprüche nur schriftlich einreichen oder direkt bei der Behörde niederschreiben lassen! Ein Sachbearbeiter bewilligt etwas mündlich oder lehnt es ab? Schreiben Sie sich Datum, Uhrzeit, Namen, Zimmernummer und Gesprächsinhalt auf. Sie können auf eine schriftliche Entscheidung bestehen. Gemäß 33 II SGB X haben Sie Anspruch darauf. Zudem lassen Sie sich den Gesprächsvermerk aus Verbissystem ausdrucken. Öffnen Sie Briefe sofort vemerken Sie Eingang auf Brief. Weitere Tipps: Machen Sie sich immer eine Kopie des abgegebenen Schreibens für Ihre eigenen Unterlagen und den Anwalt. Sortieren Sie in einem eigenen Ordner alle Bescheide und Schreiben der Reihe nach und heben Sie diese auf. Glauben Sie uns: Das spart im Streitfall bares Geld. Lesen Sie im nächsten Teil 3 (3/10): Wie vermeiden Sie Sanktionen? Praktische Tipps
4 - 4 - TIPP 3 Wie vermeide ich Sanktionen : Ich bekomme immer wieder Sanktionen. Ich bin meinem Sachbearbeiter hilflos ausgeliefert. Wie kann ich das vermeiden? Tipps: Faustregel 1: Reichen Sie Widerspruch ein, wenn Sie eine Sanktion bekommen. Dieser muss spätestens einen Monat nach Erhalt bei der Behörde ankommen. Dann ist erstmal die Frist gewahrt. Es kann nichts passieren. Den Widerspruch können wir für Sie schreiben. Es fallen keine Kosten an. Wichtig: Widerspruch gegen die Anhörung bringt nichts, nur gegen den wirklichen Sanktionsbescheid müssen Sie sich wehren. Faustregel 2: Beantragen Sie nachdem Sie uns konsultiert haben in jedem Fall Gutscheine. Faustformel: Gutscheine gibt es ab mehr als 30% Kürzung. Faustregel 3: Sprechen Sie uns wegen eines Eilverfahrens an. Faustregel 4: Denken Sie niemals: die Sanktion ist ja berechtigt. Wir halten Sanktionen generell für rechtswidrig. Also auch wenn Sie etwas falsch gemacht haben darf man Ihnen nicht Teile des Existenzminimums entziehen. Faustregel 5: Unterschreiben Sie nie freiwillig eine Eingliederungsvereinbarung, auch wenn man Ihnen droht. Lassen Sie sich die Vereinbarung als Verwaltungsakt zusenden. Wir legen dann Widerspruch ein. Faustregel 6: Können Sie einen Termin wegen Krankheit nicht wahrnehmen: lassen Sie sich immer krankschreiben und seien Sie immer am ersten Tag der Genesung bei der Stelle, wo Sie den Termin wahrzunehmen hatten.
5 - 5 - TIPP 4 Termine beim JobCenter: Besuche beim JobCenter? Wie nehme ich Termine am Besten wahr? Tipps: Faustregel 1: Bekommen Sie eine vom JobCenter eine Einladung, müssen Sie grundsätzlich auch den Termin wahrnehmen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es verschiedene Gründe geben, warum das JobCenter mit Ihnen sprechen möchte. So kann es bspw. um eine Berufsberatung oder aber auch um die Vermittlung in eine Ausbildung oder in Arbeit gehen. Vielleicht ergeben sich aber auch noch offene Fragen zu Ihrem Leistungsantrag, die mit Ihnen besprochen werden sollen. Nehmen Sie den Termin nicht wahr, kann Ihnen das JobCenter unter Umständen 10 % Ihres Regelbedarfs kürzen. Sollte das passieren, sprechen Sie uns am besten sofort an. Faustregel 2: Haben Sie eine Einladung erhalten, scheuen Sie sich nicht, nach dem Grund zu fragen. Versuchen Sie sich selbst auf den Termin vorzubereiten. Auch wenn Sie mit der Einladung nicht einverstanden sind, müssen Sie grundsätzlich zu dem Termin hingehen. Faustregel 3: Können Sie den Termin beim JobCenter nicht wahrnehmen, sollten Sie schriftlich oder per rechtzeitig um Verlegung bitten. Geben Sie dabei auch den Grund an, warum der Termin bei Ihnen nicht klappt. Um das später nachzuweisen, machen Sie sich am besten einen Ausdruck der versendeten oder lassen Sie sich schriftlich die Übergabe des Briefes bestätigen. Sollten Sie dann später dennoch eine Sanktion erhalten, macht ein Widerspruch durchaus Sinn. Sprechen Sie uns dann schnell an. Faustregel 4: Haben Sie einen Termin versäumt, ist das unter Umständen nicht so schlimm. Gehen Sie aber unbedingt am gleichen Tag persönlich zum JobCenter und lassen Sie sich Ihre Vorsprache auf jeden Fall bestätigen. Faustregel 5: Denken Sie niemals: Ich muss Termine mit dem JobCenter alleine wahrnehmen und bin dort ausgeliefert. Sie haben das Recht, eine Person Ihres Vertrauens als Beistand zum Termin mitzunehmen. Verweisen Sie hier auf 13 SGB X. Faustregel 6: Auch hier gilt: Unterschreiben Sie nie sofort eine Eingliederungsvereinbarung, auch wenn man Ihnen droht. Sie haben das Recht, die Vereinbarung zu prüfen. Auch muss das JobCenter Ihre Eingliederungswünsche berücksichtigen. Lassen Sie sich gegebenefalls die Vereinbarung als Verwaltungsakt zusenden. Wir legen dann Widerspruch ein. Faustregel 7: Können Sie einen Termin wegen Krankheit nicht wahrnehmen: lassen Sie sich immer krankschreiben und seien Sie immer am ersten Tag der Genesung bei der Stelle, wo Sie den Termin wahrzunehmen hatten. Faustregel 8: Haben Sie einen Termin versäumt, schauen Sie auch auf den Poststempel auf dem Briefumschlag und das Datum der Einladung. Häufig verschickt das JobCenter die Einladungen auch zu kurzfristig. Liegt zwischen dem Datum der Einladung und dem Termin weniger als eine Woche liegen, sollten Sie uns auf jeden Fall ansprechen. Faustregel 9: Wenn Sie merken, dass Gespräch läuft aus dem Ruder, machen Sie sich am besten zeitnah für sich einen Gesprächsvermerk. Das hilft uns besser, den Sachverhalt zu verstehen und spätere Sanktionsbescheide erfolgreich für Sie anzufechten.
6 - 6 - TIPP 5
7 - 7 - TIPP 6
8 - 8 - TIPP 7
9 - 9 - TIPP 7
10 TIPP 8
11 TIPP 9
12 TIPP 10
13 Stand: Fragen, Wünsche Anregungen: Rechtsanwalt Karl Lang Kleine Präsidentenstraße Berlin Telefon Fax NEU: Whatsapp : H E info@sozialerechte.de
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