Schulentwicklungsplanung 2012 bis 2017 des Landkreises Oberspreewald - Lausitz

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1 2012 bis 2017 des Landkreises Oberspreewald - Lausitz

2 Gesetzliche Grundlagen und Entscheidungskriterien 1. Die Fortschreibung der Schulentwicklungskonzeption ergibt sich aus der gesetzlichen Grundlage des 102 Abs. (2), (3) und (4) des Brandenburgischen Schulgesetzes vom , zuletzt geändert durch Gesetz vom Weiterhin sind folgende Gesetze und Verordnungen zu beachten: Gesetz zur Weiterentwicklung der Schulstruktur im Land Brandenburg vom Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation vom , zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschriften vom Verwaltungsvorschriften Schulbetrieb vom Verwaltungsvorschriften über Ganztagsangebote in allgemein bildenden Schulen vom , zuletzt geändert am Grundschulverordnung Brandenburg vom , zuletzt geändert am Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I vom , zuletzt geändert durch Verordnung vom Der Entwurf basiert auf der im Landkreis geführten Geburtenstatistik und der letzten Schulstatistik des staatlichen Schulamtes vom

3 Geburten des Landkreises OSL Städte/Ämter Amt Altdöbern Amt Ortrand Amt Ruhland Stadt Calau Stadt Großräschen Stadt Lauchhammer Stadt Lübbenau/Spreewald Stadt Senftenberg Stadt Schwarzheide Stadt Vetschau/Spreewald Gem. Schipkau OSL insgesamt

4 Geringfügige Differenzen können sich dabei aufgrund von Rückstellungen, vorzeitigen Einschulungen, Weg- und Zuzügen sowie kleiner Fehler bei den Meldungen ergeben, sind jedoch für die anstehenden Entscheidungen nicht klassenbildungsrelevant. Die ausgewiesenen Zahlen für die Gymnasien, Oberschulen und Förderschulen beziehen sich auf die, die Schulen tatsächlich besuchenden Schüler, nicht auf das gewünschte Wahlverhalten der Eltern und Schüler. 2. Gegenwärtig bestehen im Landkreis OSL: 23 staatliche Grundschulen und 1 Grundschule in freier Trägerschaft 9 Oberschulen 3 Gymnasien. 3 Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen 2 Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 1 Oberstufenzentrum mit 3 Abteilungen und einem Beschulungsstandort 4

5 Schulstandorte im Landkreis Oberspreewald-Lausitz 5

6 Durch die bestehenden Geburtenzahlen von jährlich ca. 820 Kindern ist für den Planungszeitraum 2012 bis 2017 von einem Fortbestehen der im Landkreis Oberspreewald Lausitz vorhandenen Grund- und Oberschulen auszugehen. Bei den Gymnasien Lübbenau und Senftenberg gibt es keine Probleme bei der Kapazitätsbewältigung. Mit der Inbetriebnahme des SeeCampus wurden die bisherigen Standorte des Emil-Fischer- Gymnasiums Schwarzheide und Lauchhammer aufgegeben und in den SeeCampus integriert. Gleichzeitig wurden in den Gebäudekomplex die Abteilungen 01 und 04 des Oberstufenzentrums Lausitz übernommen. Bei den Förderschulen wird die Besonderheit in Betracht gezogen, dass die Zahl der Einschulungen von der Durchführung eines Förderausschußverfahrens abhängig ist. Des Weiteren wirkt sich die Möglichkeit der flexiblen Eingangsstufe auf die Schülerzahlen aus. An den Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen des Landkreises gibt es keine Klassenstufe I, sie werden ab Klassenstufe 2-3 bzw. 3-4 geführt. Ein weiterer Aspekt ist der Grundgedanke der Inklusion. Dabei wird davon ausgegangen, dass in der Regelschule alle Schülerinnen und Schüler das Recht haben, ungeachtet ihrer Begabungen oder Beeinträchtigungen, miteinander und voneinander zu lernen wurde in der Salamanca- Erklärung die inklusive Bildung als zentrales Anliegen der UNESCO fixiert gehörte dieses Thema bei der UNESCO- Weltbildungsministerkonferenz erneut zur Tagesordnung. In Deutschland soll nach den Forderungen dieser Zusammenkünfte die inklusive Bildung, ohne Bezug auf Lernbedürfnisse, Geschlecht, Herkunft und sozio- ökonomischen Voraussetzungen, als pädagogischer Auftrag der Bildungspolitik umgesetzt werden. Der Landkreis Oberspreewald- Lausitz stellt sich dieser Herausforderung und wird die bereits guten Ansätze der gemeinsamen Betreuung im KITA- Bereich und des gemeinsamen Unterrichtes in der Regelschule weiter ausbauen. Eine grundsätzliche Aufgabe wird dabei die Ausrichtung der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen auf die unterschiedlichen Voraussetzungen von Kindern und Jugendlichen sein. Ziel muss es sein, erreichte Standards der Sonderpädagogik in die Regelschule zu übernehmen und so bestmögliche Förderbedingungen zu ermöglichen. Mit der Schaffung von Rahmenbedingungen durch das Ministerium sollen in den kommenden Jahren sonderpädagogische Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote erfolgreich ausgebaut und mit der allgemeinen Pädagogik verknüpft werden. Dieses Ziel ist nur durch eine eng abgestimmte Zusammenarbeit aller politischen und fachlichen Entscheidungsträger des Landkreises unter besonderer Mitwirkung des Staatlichen Schulamtes zu erreichen. 6

7 In Anlehnung dessen wird davon ausgegangen, dass bis zur konkreten Umsetzung dieses Vorhabens für den Zeitraum der kommenden die Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen Bestand haben werden. Die Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden gesondert zu betrachten sein. In diesem Bereich ist noch nicht abzusehen, wie sich die Entwicklung der Schülerzahlen und die Inklusion in den kommenden 5 Jahren auswirken werden. Maßgeblich sind dabei die gesetzlichen Vorschriften des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) vom , die in der Verwaltungsvorschrift über die Unterrichtsorganisation (VV- Unterrichtsorganisation) vom festgelegten Grundsätze und die letzte Änderung der Sonderpädagogik- Verordnung vom Abs. 1 Satz 3 BbgSchulG fordert, dass die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung insbesondere bei der Zuordnung der Schulangebote zur zentralörtlichen Gliederung des Landes zu beachten sind. Dazu muss gesagt werden, dass sich insbesondere die Ausstattungskriterien der zentralen Orte in den vergangenen Jahren sehr angeglichen haben. 4. Die Erreichbarkeit der empfohlenen Schulen entspricht im Regelfall den Festlegungen zu den Zumutbarkeitsgrenzen für die Schülerbeförderung im Landkreis OSL vom (Kreistagsbeschluss 0022/2011). Bei einer diesbezüglichen Bewertung sollte immer auch davon ausgegangen werden, dass sich im Vergleich zu den übrigen Kreisen im Land Brandenburg die den Schülern zugemuteten Belastungen in Grenzen halten, was sich durch unsere relativ hohe Bevölkerungsdichte von 100 Einwohnern pro km² ergibt. 5. Gemäß 102 Abs. 4 BbgSchulG nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgabe der Schulentwicklung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe wahr. Mit den kreisangehörigen Schulträgern ist Benehmen herzustellen. Gemeinden, Ämter und Schulverbände können einen Schulentwicklungsplan für die von ihnen getragenen Schulen aufstellen. Sie haben mit dem Landkreis Benehmen herzustellen. 6. Bei der sind darüber hinaus nachfolgende Kriterien zu beachten: - Vorhandensein eines gleichwertigen und regional ausgewogenen Angebotes schulischer Bildungsgänge - Berücksichtigung, welche Bildungsgänge gegenwärtig an welchen Standorten vorhanden sind oder zukünftig angeboten werden - Nennung des Einzugsgebietes für jede Schule aufgrund des Schüleraufkommens, des Schulverhaltens und der örtlichen Verkehrsverhältnisse 7

8 - Aussagen zur Umsetzung der Maßnahmen unter Angabe der Rangfolge und zeitlichen Reihenfolge ihrer Verwirklichung - Planungszeitraum von 5 Jahren vom bis Wirksamkeit der Schulentwicklungspläne und ihrer Fortschreibung bedarf der Genehmigung durch das für die Schule zuständige Ministerium. 7. Für den geordneten Schulbetrieb müssen gemäß BbgSchulG folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - Grundschulen und Förderschulen, die keine Abschlüsse der Sekundarstufe II erteilen, können einzügig sein. - Die anderen Schulen müssen die erforderliche Zahl von Parallelklassen ( Mindestzügigkeit ) haben. Sie müssen mindestens eine Zweizügigkeit nachweisen. - In Klassen der Jahrgangsstufe 7 darf eine Höchstgrenze von 30 Schülerinnen und Schülern nicht überschritten werden. Im Übrigen legt das für Schule zuständige Ministerium die Richtwerte und die Bandbreiten für die Klassenfrequenz fest. Die gültigen Frequenzrichtwerte und Bandbreiten gemäß VV- Unterrichtsorganisation sind: Frequenz: 25 Schüler(innen) für die Grundschule; Bandbreite: 15 bis 28 Frequenz: 27 Schüler(innen) für die Sek. I und II; Bandbreite: 20 bis 28 Ausgehend von den relativ stabilen Schülerzahlen darf als gesichert angesehen werden, dass zweizügige Jahrgänge ab 40 Schüler genehmigungsfähig sein werden. Unterrichtsorganisation in Schulen der Sekundarstufe I In der Sekundarstufe I betragen der Frequenzrichtwert 27 und die Bandbreite 20 bis 28 Schülerinnen und Schüler. Überschreitungen der Bandbreite auf bis zu 30 Schülerinnen und Schüler sind nach Anhörung der Schulkonferenz möglich. An Oberschulen darf der untere Wert der Bandbreite in einzelnen Klassen unterschritten werden, soweit innerhalb einer Jahrgangsstufe im rechnerischen Durchschnitt aller Klassen die Bandbreite eingehalten wird. Abweichend vom vorgenannten Satz dürfen an Oberschulen mit insgesamt mindestens 24 Schülerinnen und Schülern in der Jahrgangsstufe 7 zwei Klassen eingerichtet und fortgeführt werden, wenn die Oberschule noch über Klassen in der Sekundarstufe I verfügt und die einzige Schule mit einer Sekundarstufe I in dem Gebiet der Gemeinde ist. 8

9 Für die Gymnasien ist in der VV- Unterrichtsorganisation vom eine erforderliche Mindestschülerzahl von 50 für die Einrichtung einer Jahrgangsstufe 11 vorgeschrieben. Über eine Abweichung von dieser Regelung entscheidet das Staatliche Schulamt, wenn in zumutbarer Entfernung kein gleichartiges Angebot vorhanden ist. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Feststellung der erforderlichen Zahl der Anmeldungen ist der achte Kalendertag vor Beginn der Sommerferien. 8. Entsprechend 105 BbgSchulG darf eine Schule, die die Mindestzügigkeit nicht erreicht und eine andere Schule nicht erreichbar ist, fortgeführt werden, wenn mindestens 3 aufsteigende Klassen gebildet werden können. Wenn die Voraussetzungen für die Fortführung einer Schule nicht mehr erfüllt werden können, soll der Schulträger die Auflösung der Schule beschließen. Kommt der Schulträger dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Kommunalaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem für die Schule zuständigen Ministerium die Auflösung der Schule anordnen. 9. Im Landkreis OSL sind die Gemeinden Träger der Grund- und Oberschulen. Der Kreistag beschloss, dass Anträge gemäß 142 Satz 1 und 2 BbgSchulG abgelehnt und die durch Leistungspflicht benötigten finanziellen Mittel durch eine differenzierte Kreisumlage gesichert werden. 10. Die vorliegende geht davon aus, dass es im Landkreis im Wesentlichen 3 Planungsregionen gibt, in denen alle Bildungsgänge der Sekundarstufe I und II anzubieten sind. Die differenzierte Gliederung wird nach Grundschule, Oberschule und Gymnasium realisiert. Die 3 Planungsregionen sind: - der Norden mit den Städten Lübbenau, Calau, Vetschau und dem Amt Altdöbern, - der mittlere Bereich Stadt Senftenberg und die Stadt Großräschen - der Süden mit den Städten Lauchhammer und Schwarzheide, den Ämtern Ruhland und Ortrand sowie der Gemeinde Schipkau. 11. In den Vorjahren mussten durch die sinkenden Schülerzahlen im Landkreis OSL Bildungseinrichtungen geschlossen werden. Dieser Prozess ist vorerst abgeschlossen. Mit der Eröffnung des SeeCampus wurde lediglich eine Konzentration von Schulstandorten vorgenommen. Schulschließungen sind für den bevorstehenden Planungszeitraum nicht vorgesehen. Die Geburtenrate im Landkreis ist gegenüber den Jahren 2005 bis 2009 um durchschnittlich ca. 2,5 % gesunken. Ungeachtet dessen, bleibt die Kapazitätsauslastung der Schulen weitestgehend gewährleistet. 9

10 Bei einem Teil der Grundschulen des Landkreises (12) wurden FLEX- Klassen eingerichtet. Alle Schülerinnen und Schüler werden nach der Einschulung in eine Klasse (für die Jahrgangsstufen 1 und 2 gemischt) aufgenommen, ohne Rücksicht auf Zurückstellungen, Wiederholungen oder Ausschulungen. Die Verweildauer in diesen jahrgangsübergreifenden Klassen kann bis zu 3 Jahren betragen. Die Schüler gehen erst dann in die Klasse 3 über, wenn sie die dafür notwendigen Kompetenzen erworben haben. Das Anwahlverhalten nach dem Verlassen der Grundschule wird von pädagogischen und inhaltlichen Angeboten an den Oberschulen und Gymnasien geprägt, die sich auf die jeweilige Planungsregion beziehen. 12. Unter den derzeitigen Bedingungen und gesetzlichen Grundlagen ist es noch möglich, im Landkreis Oberspreewald- Lausitz 3 Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen und 2 Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistig Entwicklung im vorgegebenen Planungszeitraum fortzuführen. Der durchschnittliche Anteil von Schülern mit einer geistigen Behinderung in unserem Landkreis liegt gemessen an der Gesamtschülerzahl von 8504 Schülern (ohne OSZ) der Grund- und Oberschulen sowie der Gymnasien bei 1,16 %. Bei den Schülern mit einer Lernbehinderung beträgt der Anteil 3,82 %. 10

11 Anteil von Schülern mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" Personen Prozent Schüler an Grund- u. Oberschulen sowie Gymnasien ,84% Schüler SP "geistige Entwicklung" 99 1,16% Schüler insgesamt im Landkreis ,0% 11

12 Anteil von Schülern mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen" Personen Prozent Schüler an Grund- u. Oberschulen sowie Gymnasien ,18% Schüler SP "Lernen" 325 3,82% Schüler insgesamt im Landkreis ,0% 12

13 13. Das Oberstufenzentrum Lausitz wurde ab dem Jahr 2004 auf Grund der Übernahme des Bereiches Ernährung / Hauswirtschaft aus dem Landkreis Elbe- Elster und den Festlegungen der VV- Unterrichtsorganisation um eine Abteilung erweitert. Durch den schrittweisen Rückgang der Schülerzahlen in den Folgejahren und die Veränderungen in der Schullandschaft machte sich eine Strukturanpassung des Oberstufenzentrums erforderlich. Diese Strukturveränderung wurde mit dem Kreistagsbeschluss 205 / 2010 vom festgelegt. Bei Betrachtung der noch verbliebenen Standorte mit ihren Bildungsgängen und Berufsfeldern wird das OSZ künftig folgende Struktur haben: Abteilung 01: Standort SeeCampus Berufliches Gymnasium Fachoberschule Ernährung, Technik, Wirtschaft und Verwaltung Chemie, Physik, Biologie Fachschule Technik Abteilung 02: Standort Sedlitz Wirtschaft und Verwaltung, Ernährung und Hauswirtschaft Abteilung 03: Standort Lauchhammer Metalltechnik, KFZ- Technik Berufsvorbereitung, Berufsorientierung Die ehemalige OSZ- Abteilung Lübbenau wird als Beschulungsstandort der Abteilung 03 weitergeführt, um in Bedarfsfällen eine wohnortnahe Beschulung in den Bereichen der Berufsvorbereitung/- orientierung und der Fachoberschule zu ermöglichen. 13

14 Oberstufenzentrum Lausitz Tel.: Schulleiterin: Dr. Margit Lieback Leitung im SeeCampus Niederlausitz Fax: Stellv. Schulleiter: Klaus Blank Lauchhammerstraße Schwarzheide Homepage: Abteilung 1 im SeeCampus Niederlausitz Lauchhammerstraße Schwarzheide Tel.: Fax: abt1.seecampus@oszlausitz.de AL: n.n. beauftragt: Klaus Blank BerufsSchule: * Vermessungstechniker/-in * Bergvermessungstechniker/- in * Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik * Maschinen- und Anlagenführer (SP: Kunststofftechnik) * BF Chemie/Physik/Biologie: - Chemikant/-in - Produktionsfachkraft Chemie - Chemielaborant/-in Berufliches Gymnasium/GOST: - mit berufsorientiertem SP Wirtschaftswissenschaft (b.) - mit berufsorientiertem SP Elektrotechnik - ohne berufsorientierten Schwerpunkt FachOberSchule (einjährig): - Wirtschaft und Verwaltung - Technik - Ernährung FachSchule (Vollzeit): - Elektrotechnik - Maschinentechnik Abteilung 2 Abteilung 3 Standort Lübbenau (Abteilung 1) Schulstraße Sedlitz Tel.: Fax: abt2.sedlitz@oszlausitz.de AL: Kerstin Birnbaum BerufsSchule: * BF Wirtschaft/Verwaltung: - Bürokauffrau/-mann - Industriekauffrau/-mann - Kauffrau/-mann für Bürokommunikation - Kauffrau/-mann im Einzelhandel - Verkäufer/-in - Kauffrau/-mann für Tourismus und Freizeit * BF Ernährung/Hauswirtschaft: - Koch/Köchin - Restaurantfachfrau/- mann - Fachkraft im Gastgewerbe BerufsFachSchule: - Bürokauffrau/-mann - Koop - Koch/Köchin Koop Bockwitzer Straße Lauchhammer-West Tel.: Fax: abt3.lauchhammer@oszlausitz.de AL: Bernd Kralisch BerufsSchule: * berufsvorbereitende Maßnahmen * BF Metall-/Kfz-Technik: - Konstruktionsmechaniker/-in - Baugeräteführer/-in - Verfahrensmechaniker/-in (Steine/ Erden) - Aufbereitungsmechaniker/-in - Kfz-Mechatroniker/-in - Kfz-Servicemechaniker - Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in - Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik - Berufskraftfahrer - Teilezurichter BerufsFachSchule: (Koop) - Konstruktionsmechaniker/-in - Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik - Baugeräteführer/-in Richard-Wagner-Str.39a Lübbenau Tel.: Fax: standort.luebbenau@oszlausitz. de beauftr. LK: André Stabenow FachOberSchule (zweijährig): - Technik - Wirtschaft und Verwaltung 14

15 14. Der Vergleich zwischen den bisherigen Schulstandorten und den in der vorliegenden stellt sich wie folgt dar: a) Planungsregion Nord derzeitig künftig 7 Grundschulen 7 Grundschulen 1 Gymnasien 1 Gymnasium 3 Oberschulen 3 Oberschulen 2 Förderschulen 2 Förderschulen 1 OSZ- Standort 1 OSZ- Beschulungsstandort b) Planungsregion Mitte 6 Grundschulen in öffentlicher 6 Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft Trägerschaft 1 Grundschule in privater 1 Grundschule in privater Trägerschaft Trägerschaft 1 Gymnasien 1 Gymnasium 3 Oberschulen 3 Oberschulen 2 Förderschulen 2 Förderschulen 1 OSZ- Standort 1 OSZ- Standort c) Planungsregion Süd 10 Grundschulen 10 Grundschulen 1 Gymnasien 1 Gymnasium 3 Oberschulen 3 Oberschulen 1 Förderschule 1 Förderschule 2 OSZ- Standorte 2 OSZ- Standorte d) Gesamt 23 Grundschulen in öffentlicher 23 Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft Trägerschaft 1 Grundschule in privater 1 Grundschule in privater Trägerschaft Trägerschaft 3 Gymnasien 3 Gymnasien 9 Oberschulen 9 Oberschulen 5 Förderschulen 5 Förderschulen 3 +(1) OSZ- Standorte 3 +(1) OSZ- Standorte 15

16 Bevor ausgehend von den Geburtenzahlen eine Weiterberechnung der Einschulungen vorgenommen werden kann, müssen im Vorfeld noch einige Überlegungen berücksichtigt werden. Nach der Statistik des Landkreises Oberspreewald- Lausitz ist die Bevölkerung in den Jahren 2006 bis 2010 um 7639 Einwohner geschrumpft. Das entspricht für diesen Zeitraum einem Anteil von 5,9 %. Gemäß der Altersstruktur des Bevölkerungsanteils, der abgewandert ist, sind darunter Einwohner in einem Alter mit schulpflichtigen Kindern. Regional ist diese Abwanderungsrate unterschiedlich, so dass sich der Anteil im ländlichen Raum gegenüber der Stadtbevölkerung geringer darstellt. Um diesen Anteil differiert demzufolge auch geografisch die Zahl der Einschulungen zu der der Geburten Bevölkerung des Landkreises (Prognose 2020 und 2030) Verglichen mit den Schülerzahlen des Schuljahres 2006/07 für die letzte 2007 bis 2012 erreicht der Landkreis bei der Anzahl von Schülern der Gymnasien sowie der Grund-, Ober- und Förderschulen (ohne OSZ) im Schuljahr 2011/12 nur noch einen Anteil von 82,8 Prozent. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass im Primarbereich nicht in jedem Fall die nach 106 Brandenburgisches Schulgesetz zuständige Schule von den Eltern angewählt wird. 16

17 Wie bereits auf Seite 7 dargestellt, muss bei zwölf Grundschulen des Landkreises der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Möglichkeit der jahrgangsübergreifenden Beschulung genutzt wird. Eine Verweildauer von zwei Jahren stellt die Regel dar, so dass dann in die Jahrgangsstufe drei gewechselt wird. Somit erklärt sich die teilweise hohe Zügigkeit in einzelnen Jahren. Das derzeitige Wahlverhalten der Schüler der Grundschulen des Landkreises Oberspreewald- Lausitz stellt sich wie folgt dar: 53,2 % der Grundschüler wählten eine Oberschule an 46,8% der Grundschüler entschieden sich für das Gymnasium. Dieses Wahlverhalten bildet die Grundlage für die weiteren Berechnungen und Prognosen. 17

18 Betrachtung der Grundschulen Planungsregion Nord: Amt Altdöbern, Städte Calau, Lübbenau, Vetschau 1. Aktuelle Situation Primarstufe Grundschule Altdöbern 1-2-zügig (8) Klassen 165 Schüler (F) Grundschule 3 Lübbenau 2-zügig (13) Klassen 284 Schüler (F) Jenaplanschule Lübbenau 1-zügig (7) Klassen 136 Schüler Grundschule 1 Lübbenau 1-2-zügig (7) Klassen 154 Schüler (F) Grundschule Calau 2-3-zügig (13) Klassen 293 Schüler Grundschule Vetschau 2-3-zügig (13) Klassen 264 Schüler (F) Grundschule Missen 1-zügig (6) Klassen 128 Schüler 2. Geburtenentwicklung Amt Altdöbern Stadt Lübbenau Stadt Calau Stadt Vetschau Einschulungen und sich daraus ergebene Züge Amt Altdöbern 53/2 53/2 37/2 48/2 48/2 31/2 Stadt Lübbenau 105/4 99/4 109/4 101/4 116/5 109/4 Stadt Calau 64/3 61/3 72/3 54/2 58/3 58/3 Stadt Vetschau 58/3 58/3 56/2 59/3 54/2 64/3 4. Grundschulklassen Altdöbern Klasse 1 26/1 53/2 37/2 48/2 48/2 31/2 Klasse 2 34/2 26/1 53/2 37/2 48/2 48/2 Klasse 3 26/1 34/2 26/1 53/2 37/2 48/2 Klasse 4 22/1 26/1 34/2 26/1 53/2 37/2 Klasse 5 29/2 22/1 26/1 34/2 26/1 53/2 Klasse 6 34/2 29/2 22/1 26/1 34/2 26/1 18

19 Lübbenau Klasse 1 105/4 99/4 109/4 101/4 116/5 109/4 Klasse 2 108/4 105/4 99/4 109/4 101/4 116/5 Klasse 3 112/4 108/4 105/4 99/4 109/4 101/4 Klasse 4 84/4 112/4 108/4 105/4 99/4 109/4 Klasse 5 89/4 84/4 112/4 108/4 105/4 99/4 Klasse 6 91/4 89/4 84/4 112/4 108/4 105/4 Calau Klasse 1 51/2 62/3 65/3 57/2 58/3 58/3 Klasse 2 47/2 51/2 62/3 65/3 57/2 58/3 Klasse 3 43/2 47/2 51/2 62/3 65/3 57/2 Klasse 4 43/2 41/2 47/2 51/2 62/3 65/3 Klasse 5 62/3 45/2 41/2 47/2 51/2 62/3 Klasse 6 47/2 63/3 45/2 41/2 47/2 51/2 Vetschau Klasse 1 58/3 58/3 56/2 59/3 54/2 64/3 Klasse 2 43/2 58/3 58/3 56/2 59/3 54/2 Klasse 3 72/4 43/2 58/3 58/3 56/2 59/3 Klasse 4 75/4 72/4 43/2 58/3 58/3 56/2 Klasse 5 74/4 75/4 72/4 43/2 58/3 58/3 Klasse 6 60/3 74/4 75/4 72/4 43/2 58/3 5. Prognose Grundschulen Altdöbern: Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Schüler aus dem Umfeld von Neupetershain in Richtung Welzow abwandern, wird sich die Grundschule Altdöbern auf eine Einzügigkeit einpegeln. 19

20 Lübbenau: Die Tendenz zeigt für den Prognosezeitraum, dass eine durchschnittliche 4- Zügigkeit erreicht wird. Die Zügigkeiten verteilen sich im Einzelnen wie folgt: Werner Seelenbinder - Grundschule durchgängig 2- zügig Traugott Hirschberger - Grundschule 1-2- zügig Jenaplan- Schule 1- zügig. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Werner Seelenbinder - Grundschule und die Traugott Hirschberger - Grundschule mit einer flexiblen Eingangsstufe arbeiten und sich dadurch die Schüler- und Klassenzahlen jahrgangsweise verschieben. Calau: Die Entwicklung vollzieht sich trotz Rückstellungen und Abwanderung nach Missen zu einer stabilen 2- Zügigkeit, womit der Bestand der Grundschule weiterhin als gesichert anzusehen ist. Vetschau: Der Primarbereich der Oberschule Vetschau kann mit einer durchgehenden 2- Zügigkeit betrieben werden. Die Schulbezirke müssen jedoch klar definiert werden, so dass für die Grundschule Missen eine Mindestzahl von über 20 Schülern und somit eine stabile 1- Zügigkeit gegeben ist. 6. Aktuelle Situation Oberschulen und Gymnasien Oberschule Lübbenau 2-zügig (8) Klassen 173 Schüler Oberschule Calau 2-zügig (8) Klassen 176 Schüler Oberschule Vetschau 2-zügig (8) Klassen 176 Schüler Gymnasium Lübbenau 3-4-zügig (20) Klassen 606 Schüler 20

21 Lübbenau: Schülerzahlen der Grundschulen in der 6. Klasse Oberschule 91/4 89/4 84/4 112/4 108/4 105/4 7. Klasse 48/2 47/2 45/2 60/3 57/2 56/2 Die Schülerzahlen lassen erkennen, dass für die kommenden Jahre eine Zweizügigkeit für die Oberschule gesichert ist. Calau: Schülerzahlen der Grundschulen Calau und Altdöbern in der 6. Klasse Calau 49/2 63/3 45/2 41/2 47/2 51/2 Altdöbern 34/2 29/2 22/1 26/1 34/2 53/2 83/3 92/4 67/3 67/3 81/3 104/4 Oberschule aus Calau aus Altd Klasse 41/2 37/2 33/2 33/2 40/2 53/2 Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Schüler der Grundschule des Amtes Altdöbern sich überwiegend zur Oberschule Calau orientieren. Nur ca. ein Sechstel wählen die Oberschule Großräschen an. Unter der Voraussetzung, dass sich die Schüler aus der Grundschule Altdöbern auch weiterhin vorwiegend zur Oberschule Calau orientieren, kann davon ausgegangen werden, dass diese Schule für den betrachteten Planungszeitraum eine Zweizügigkeit erreicht. 21

22 Vetschau: Schülerzahlen der Grundschulen der Stadt in der 6. Klasse Oberschule 60/3 74/4 75/4 72/4 43/2 58/3 7. Klasse 32/2 39/2 40/2 38/2 23/1 31/2 Für den Zeitraum 2012 bis 2015 kann die Oberschule mit einer Zweizügigkeit geführt werden. Zum Schuljahr 2015/16 wechseln in Vetschau die Grundschüler des geburtenschwachen Jahrgangs 2004 in die Sekundarstufe I. Die Schule rekrutiert jedoch einen Anteil von Schülern aus dem Spree-Neiße-Kreis. Unter der Voraussetzung, dass sich Schüler aus dem Landkreis Spree-Neiße-Kreis auch weiterhin zur Oberschule Vetschau orientieren, kann davon ausgegangen werden, dass die Schule eine durchgängige Zweizügigkeit erreicht. Um auch perspektivisch in der Planungsregion Nord ein ausgewogenes Angebot an weiterführenden Schulen zu sichern, ist die Abstimmung der Schulträger untereinander notwendig! Perspektivisch sind für die Planungsregion Nord 2 Oberschul- und ein gymnasialer Standort ausreichend. Paul- Fahlisch - Gymnasium Lübbenau Bei dem Gymnasium wird eine zweiprozentige Abwanderungsrate zu den Gymnasien anderer Landkreise angenommen. Stadt Lübbenau Stadt Calau Stadt Vetschau /4 117/5 102/4 114/4 105/4 99/4 Die Schüler des Amtes Altdöbern wählen die Gymnasien Senftenberg und Finsterwalde an. Für den nördlichen Bereich des Landkreises kann von einer 3-4- Zügigkeit am Gymnasium perspektivisch ausgegangen werden. 22

23 Planungsregion Mitte: Stadt Senftenberg und Stadt Großräschen 1. Aktuelle Situation Primarstufe W.- Rathenau- Schule SFB 1-2-zügig (11) Klassen 221 Schüler (F) Regenb.- Grundschule Senftenberg 2-zügig (13) Klassen 298 Schüler (F) Grundschule Am See Senftenberg 2-zügig (13) Klassen 295 Schüler (F) Grundschule Hosena 1-zügig (6) Klassen 128 Schüler Pestalozzi- Schule Großräschen 1-zügig (6) Klassen 144 Schüler GutsMuths- Schule Großräschen 2-zügig (11) Klassen 212 Schüler (F) 2. Geburtenentwicklung Stadt Großräschen Stadt Senftenberg Einschulungen und sich daraus ergebene Züge Stadt Großräschen 63/3 58/3 62/3 49/2 64/3 49/2 Stadt Senftenberg 184/7 144/6 166/6 200/8 170/7 171/7 4. Grundschulklassen Senftenberg Klasse 1 155/6 144/6 160/6 170/7 175/7 175/7 Klasse 2 205/8 155/6 144/6 160/6 170/7 175/7 Klasse 3 171/7 205/8 155/6 144/6 160/6 170/7 Klasse 4 146/6 171/7 205/8 155/6 144/6 160/6 Klasse 5 135/5 146/6 171/7 205/8 155/6 144/6 Klasse 6 133/5 135/5 146/6 171/7 205/8 155/6 23

24 Großräschen Klasse 1 63/3 58/3 62/3 49/2 64/3 49/2 Klasse 2 67/3 63/3 58/3 62/3 49/2 64/3 Klasse 3 50/2 67/4 63/3 58/3 62/3 49/2 Klasse 4 61/3 50/3 67/4 63/3 58/3 62/3 Klasse 5 59/3 61/3 50/3 67/4 63/3 58/3 Klasse 6 57/3 59/3 61/3 50/3 67/4 63/3 In diesem Zusammenhang sollen mit den Grundschulen auch Daten der privat beriebenen Grundschule des Landkreises Oberspreewald- Lausitz benannt werden. Mit Beginn des Schuljahres 2011/12 hat diese Schule in den Klassenstufen 1 bis 4 einen Gesamtschülerbestand von 64 Schülern aufzuweisen. Jahrgangsstufe 1: 26 Jahrgangsstufe 2: 18 Jahrgangsstufe 3: 13 Jahrgangsstufe 4: 06 ohne Jahrgangsstufe (geistige Behinderung): 01 Der Einzugsbereich erstreckt sich gegenwärtig über folgende Ortschaften: Senftenberg (39), Altdöbern (1), Großräschen (3), Elsterwerda (1), Ruhland (3), Lauchhammer (6), Schipkau (4), Schwarzheide (4), Annahütte (1), Lauta (1) und Hoyerswerda (1). Prognostisch geht der Schulträger für den Planungszeitraum von einer jährlichen Einschulungsrate von 40 Schülern aus. 5. Prognose Grundschulen Senftenberg: Die Tendenz ist dahingehend, dass im Stadtgebiet für zwei Grundschulen von je einer Zweizügigkeit sowie einer einzügigen Grundschule ausgegangen werden kann. Die Grundschule Hosena wird als kleine einzügige Grundschule außerhalb des Stadtgebietes Bestand haben. Derzeitig wirkt sich das Angebot des freien Trägers noch nicht gravierend auf die Klassenbildung der Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft aus. Im Errichtungsbeschluss wurde festgelegt, dass die Schule mit einer Ein- bis Zweizügigkeit betrieben werden kann. 24

25 Großräschen: Entsprechend der Einschulungen der jeweiligen Jahrgänge kann festgestellt werden, dass in Großräschen für den betrachteten Planungszeitraum zwei Grundschulen möglich sind, wobei davon ausgegangen werden kann, dass die Pestalozzi- Grundschule einzügig geführt wird. 6. Aktuelle Situation der Oberschulen und Gymnasien Oberschule Großräschen 2-zügig (8) Klassen 177 Schüler B.- Kellermann- OS Senftenberg 2-zügig (6) Klassen 139 Schüler O.-Rindt- OS Senftenberg 2-3-zügig (10) Klassen 237 Schüler Gymnasium Senftenberg 3-5-zügig (32) Klassen 703 Schüler Großräschen Schülerzahlen der Grundschulen in der 6. Klasse Oberschule 57/3 59/3 61/3 50/3 67/4 63/3 7. Klasse aus Schipkau aus Altd /2 38/2 40/2 36/2 46/2 42/2 ( Erläuterung auf Seite 30 ) Eine durchgängige Zweizügigkeit ist bei der Oberschule Großräschen gewährleistet, vorausgesetzt ein Teil die Schüler aus Schipkau und Altdöbern orientieren sich weiter nach Großräschen. Ändert sich das Wahlverhalten der Schüler kann die Oberschule nur unter Anwendung der VV-Unterrichtsorganisation Abs. 7 Nr. 2 weitergeführt werden. 25

26 Senftenberg: Schülerzahlen der Grundschulen in der 6. Klasse 133/5 135/5 146/6 171/7 205/8 155/6 Oberschule 7. Klasse aus Schipk /3 78/3 85/3 99/4 118/4 92/4 Die Schülerzahlen lassen ein Weiterbetreiben von zwei Oberschulen für die nächsten Jahre auch ohne Zuführungen aus der Gemeinde Schipkau zu. Für die Zukunft sollte durch den Schulträger geprüft werden, ob die Möglichkeit der Zusammenführung beider Oberschulen zu einer 3-4zügigen Oberschule besteht. Friedrich- Engels - Gymnasium Senftenberg Beim Gymnasium wird mit einer Abwanderungsrate von ca. 10,5 Prozent zu Gymnasien anderer Landkreise (Steenbeck- Gymnasium Cottbus, Johanneum Hoyerswerda, Korczak- Gymnasium Finsterwalde) gerechnet. Großräschen Senftenberg /3 83/3 87/4 93/4 114/5 91/4 Für das Gymnasium Senftenberg kann künftig von einer Drei- bis Vierzügigkeit ausgegangen werden. 26

27 Planungsregion Süd: Amt Ruhland, Stadt Schwarzheide, Gemeinde Schipkau, Stadt Lauchhammer und Amt Ortrand 1. Aktuelle Situation Primarstufe Grundschule Guteborn 1-2-zügig (10) Klassen 188 Schüler Grundschule Ruhland 1-zügig (7) Klassen 151 Schüler (F) Grundschule Schwarzheide 2-zügig (12) Klassen 268 Schüler (F) Grundschule Schipkau 1-zügig (6) Klassen 136 Schüler (P) Grundschule Annahütte 1-zügig (6) Klassen 124 Schüler (F) Grundschule Lauchhammer- Ost 1-2-zügig (8) Klassen 173 Schüler Europaschule 2-zügig (12) Klassen 255 Schüler Grundschule Lauchh.- West 1-zügig (7) Klassen 161 Schüler Grundschule Ortrand 1-zügig (7) Klassen 144 Schüler (F) Grundschule Großkmehlen 1-zügig (8) Klassen 166 Schüler 2. Geburtenentwicklung Amt Ortrand Amt Ruhland Stadt Lauchhammer Stadt Schwarzheide Gemeinde Schipkau Einschulungen und sich daraus ergebene Züge Amt Ortrand 31/2 49/2 32/2 38/2 34/2 40/2 Amt Ruhland 50/2 47/2 50/2 45/2 42/2 59/3 Stadt Lauchhammer 98/4 81/3 98/4 99/4 88/4 110/4 Stadt Schwarzheide 46/2 28/2 46/2 47/2 36/2 40/2 Gemeinde Schipkau 45/2 41/2 50/2 39/2 42/2 39/2 27

28 4. Grundschulklassen Ortrand Klasse 1 58/3 49/2 32/2 38/2 34/2 40/2 Klasse 2 61/3 58/3 49/2 32/2 38/2 34/2 Klasse 3 52/2 61/3 58/3 49/2 32/2 38/2 Klasse 4 51/2 52/2 61/3 58/3 49/2 32/2 Klasse 5 41/2 51/2 52/2 61/3 58/3 49/2 Klasse 6 47/2 41/2 51/2 52/2 61/3 58/3 Ruhland Klasse 1 57/2 47/2 50/2 45/2 42/2 59/3 Klasse 2 57/2 57/2 47/2 50/2 45/2 42/2 Klasse 3 57/2 57/2 57/2 47/2 50/2 45/2 Klasse 4 58/3 57/2 57/2 57/2 47/2 50/2 Klasse 5 52/2 58/3 57/2 57/2 57/2 47/2 Klasse 6 57/2 52/2 58/3 57/2 57/2 57/2 Lauchhammer Klasse 1 94/4 81/3 98/4 99/4 88/4 110/4 Klasse 2 101/5 94/4 81/3 98/4 99/4 88/4 Klasse 3 111/5 101/5 94/4 81/3 98/4 99/4 Klasse 4 94/4 111/5 101/5 94/4 81/3 98/4 Klasse 5 89/4 94/4 111/5 101/5 94/4 81/3 Klasse 6 100/5 89/4 94/4 111/5 101/5 94/4 Schwarzheide Klasse 1 44/2 28/1 46/2 47/2 36/2 40/2 Klasse 2 44/2 44/2 28/1 46/2 47/2 36/2 Klasse 3 47/2 44/2 44/2 28/1 46/2 47/2 Klasse 4 47/2 47/2 44/2 44/2 28/1 46/2 Klasse 5 41/2 47/2 47/2 44/2 44/2 28/1 Klasse 6 45/2 41/2 47/2 47/2 44/2 44/2 28

29 Schipkau Klasse 1 53/2 41/2 50/2 39/2 42/2 39/2 Klasse 2 53/2 53/2 41/2 50/2 39/2 42/2 Klasse 3 46/2 53/2 53/2 41/2 50/2 39/2 Klasse 4 41/2 46/2 53/2 53/2 41/2 50/2 Klasse 5 32/2 41/2 46/2 53/2 53/2 41/2 Klasse 6 35/2 32/2 41/2 46/2 53/2 53/2 5. Prognose Grundschulen Ortrand: Im Amt Ortrand ist das Schüleraufkommen für zwei Züge ausreichend. Ruhland: Für die beiden Grundschulen des Amtes Ruhland wäre eine durchgängige Einzügigkeit als gesichert zu betrachten. Lauchhammer: Bei dem Schüleraufkommen für die Stadt Lauchhammer, welches gegenwärtig als auch prognostisch nicht wesentlich von dem der vergangenen Jahre abweicht, sind die drei Grundschulen bestandsfähig. Bedingt durch die geografischen Besonderheiten Lauchhammers ergibt sich eine durchgängige Zweizügigkeit der Europaschule, die insbesondere das Einzugsgebiet von Lauchhammer Mitte umfasst, sowie die überwiegend einzügig geführten Grundschulen in Lauchhammer Ost und West. Schwarzheide: In Schwarzheide lässt sich eine Zweizügigkeit für die bestehende Grundschule erreichen. Schipkau: In der Gemeinde Schipkau kann für den kommenden Planungszeitraum von zwei Zügen bezüglich der Einschulungen ausgegangen werden, so dass zwei einzügige Grundschulen geführt werden können. Spezielle Berücksichtigung muss jedoch die Grundschule Schipkau finden, da sie zum Schuljahr 2011/12 als Pilotschule für die Inklusion mit den daraus erwachsenden besonderen Bedingungen und Erfordernissen fungiert. 29

30 6. Aktuelle Situation der Oberschulen und Gymnasien Oberschule Ortrand 2-zügig (9) Klassen 229 Schüler Oberschule Ruhland 2-zügig (8) Klassen 180 Schüler Oberschule Lauchhammer 2-zügig (9) Klassen 198 Schüler Amt Ortrand Schülerzahlen der Grundschulen in der 6. Klasse 47/2 41/2 51/2 52/2 61/3 58/2 Oberschule 7. Klasse 25/1 22/1 27/1 28/1 32/2 31/2 Die Zahlen für die Oberschule Ortrand zeigen deutlich, dass die Schule aus eigenem Schüleraufkommen nicht bestandsfähig wäre. Da die Oberschule jedoch ca. 50% ihrer Schüler aus Lauchhammer, Ruhland und Schwarzheide sowie aus dem Nachbarkreis Elbe- Elster rekrutiert, kann sie zweizügig gemäß der VV- Unterrichtsorganisation geführt werden. Die Anwahl der Oberschule Ortrand durch Schüler aus dem südöstlichen Teil des Elbe- Elster- Kreises ist darin begründet, dass sich die nächstgelegenen Oberschulstandorte in Elsterwerda und Prösen befinden. Die Stadt Schwarzheide und die Gemeinde Schipkau halten keine Oberschulen mehr vor. Somit orientieren sich die Schüler erfahrungsgemäß nach Wohnlage zu den nächstgelegenen Oberschulen, die wie folgt aussehen. Schülerzahlen der Grundschule Schwarzheide in der 6. Klasse 45/2 41/2 47/2 47/2 44/2 44/2 30

31 Für Schwarzheide: 7. Klasse nach Ruhland nach Lauchh Schülerzahlen der Grundschulen der Gemeinde Schipkau Für Schipkau: 35/2 32/2 41/2 46/2 53/2 53/2 nach Ruhland nach Großrä nach Senftenb Klasse Amt Ruhland: Schülerzahlen der Grundschulen in der 6. Klasse Oberschule 57/2 52/2 58/3 57/2 57/2 57/2 7. Klasse aus Schwarzh aus Schipkau /2 48/2 54/2 55/2 55/2 56/2 Die Oberschule Ruhland würde aus eigenem Schüleraufkommen eine Zweizügigkeit am unteren Frequenzwert aus der VV- Unterrichtsorganisation erreichen können, wenn der Abschnitt 7, Abs.2 zur Anwendung kommt. Mit den vorgenannten Schülern aus Schwarzheide und Schipkau ist eine stabile Zweizügigkeit zu erreichen. 31

32 Stadt Lauchhammer Schülerzahlen der Grundschulen in der 6. Klasse Oberschule 100/4 89/4 94/4 111/4 101/4 94/4 7. Klasse aus Schwarzh /3 58/3 63/3 71/3 66/3 61/3 Anhand der Schülerzahlen ist zu erkennen, dass die Oberschule Lauchhammer künftig dreizügig fortbestehen wird. Selbst wenn die Abwanderung zur Oberschule Ortrand Berücksichtigung findet, sind die Schülerzahlen ausreichend, um der Fortbestand der Schule zu gewährleisten. Emil- Fischer - Gymnasium Ortrand Ruhland Lauchhammer Schwarzheide Schipkau /5 119/5 136/5 146/6 147/6 143/5 Für den Süden des Landkreises wird deutlich, dass perspektivisch das Gymnasium mit einer gesicherten 3-4- Zügigkeit Bestand haben wird. Dem Wunsch nach einer gymnasialen Ausbildung kann dennoch Rechnung getragen werden, da die Aufnahmekapazitäten in Senftenberg noch ausreichend sind. Für den Planungszeitraum muss in der Planungsregion Süd generell über die Oberschulstandorte nachgedacht werden. Dazu ist die Abstimmung der Schulträger untereinander erforderlich! Wie auch im Norden des Landkreises werden perspektivisch für den südlichen Teil zwei oberschulstandorte und ein gymnasialer Schulstandort ausreichend sein. Mit Blick auf die demographische Entwicklung und die zu erwartenden rückläufigen Geburtenzahlen werden in der Planungsregion Süd künftig 2 Oberschul- und 1 gymnasialer Standort ausreichend sein. 32

33 Betrachtung der Schulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung Entwicklung der Schülerzahlen an den Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen in den Jahren 2007 bis 2011 Schuljahr Anzahl der Schüler Lübbenau Senftenberg Lauchhammer Altdöbern Gesamt 2007/ / / / / Die gesetzlichen Grundlagen für die Unterrichtsorganisation in Förderschulen sind im Brandenburgischen Schulgesetz und in der VV- Unterrichtsorganisation Abschnitt 11 fixiert. Gemäß Abs. 2 gilt an Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen ein Frequenzrichtwert von 11 Schülern pro Klasse mit einer Bandbreite von 8 bis 15 Schülern. Nach 105, Abs.1 Nr. 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes kann eine Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen fortgeführt werden, wenn beginnend mit Jahrgangsstufe 3, mindestens vier aufsteigende Klassen gebildet werden können, die im Durchschnitt den Frequenzrichtwert erreichen. Zum Schuljahresende 2009/2010 wurde die Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen Altdöbern geschlossen. Die verbleibenden Schüler wurden auf die Schulen in Lübbenau und Senftenberg aufgeteilt. Dadurch erhöhte sich die Schülerzahl in diesen Schulen. 33

34 Förderschule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen Lübbenau Schülerzahlen Klasse 2/3 13/1 Klasse 4 13/1 13/1 Klasse 5 11/1 13/1 13/1 Klasse 6 19/2 11/1 13/1 13/1 Klasse 7 10/1 19/2 11/1 13/1 13/1 Klasse 8 10/1 10/1 19/2 11/1 13/1 13/1 Klasse 9 14/1 10/1 10/1 19/2 11/1 13/1 Klasse 10 14/1 14/1 10/1 10/1 19/2 11/1 Förderschule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen Senftenberg Schülerzahlen Klasse 3/4 11/1 Klasse 5 10/1 11/1 Klasse 6 13/1 10/1 11/1 Klasse 7 25/2 13/1 10/1 11/1 Klasse 8 19/2 25/2 13/1 10/1 11/1 Klasse 9 14/1 19/2 25/2 13/1 10/1 11/1 Klasse 10 28/2 14/1 19/2 25/2 13/1 10/1 34

35 Förderschule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen Lauchhammer Schülerzahlen Klasse 2/3 7/1 Klasse 4 9/1 7/1 Klasse 5 11/1 9/1 7/1 Klasse 6 14/1 11/1 9/1 7/1 Klasse 7 14/1 14/1 11/1 9/1 7/1 Klasse 8 17/2 14/1 14/1 11/1 9/1 7/1 Klasse 9 19/2 17/2 14/1 14/1 11/1 9/1 Klasse 10 11/1 19/2 17/2 14/1 14/1 11/1 Prognose Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen Gesamtschülerzahlen der Förderschulen für Lernbehinderte im Vergleich ab dem Schuljahr 2002/03 bis zum Schuljahr 2011/12 Schuljahr Gesamtschüler 2002/ / / / / / / / / / Die Tendenz aus dieser Zahlenübersicht verdeutlicht, dass innerhalb von zehn Jahren die Schülerzahlen der Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt um ca.40% gesunken sind. Die Landesplanung sieht ab dem Schuljahr 2015/16 keine Einschulung mehr in Klasse 1der Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen vor. 35

36 Geht man davon aus, dass schon zum jetzigen Zeitpunkt keine Einschulung mehr in Klasse 1 erfolgt, wird über die Auflösung von Schulstandorten mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen auch erst entsprechend zeitversetzt nachzudenken sein. Entscheidend dafür wird sein, in welchem Umfang sich in den kommenden Jahren der gemeinsame Unterricht entwickelt. Daher lassen sich gegenwärtig Vorbereitungen und Vorgehensweisen in Bezug auf Inklusion noch unabhängig und ohne Zugzwänge gestalten. Das bietet die Gelegenheit, Konzepte zu entwickeln, die langfristig die Förderung behinderter Schüler an Regelschulen ermöglicht. Ziel muss es sein, die Förderung, die diesen Schülern z. Z. noch in den Förderschulen zu Teil wird, in die Regelschulen zu übertragen. Die individuelle Förderung der Schüler mit ihren Stärken und Schwächen im gemeinsamen Unterricht soll zur Selbstverständlichkeit werden. Der Grundstein dafür ist in vielen Schulen des Landkreises bereits gelegt. Jetzt gilt es, vorhandene Strukturen zu festigen und auszubauen. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gibt es bereits ein flächendeckendes Angebot an Schulen, die eine flexible Eingangsstufe anbieten und an denen gemeinsam mit Sonderpädagogen unterrichtet wird. In Umsetzung des Inklusionsgedankens wird der gemeinsame Unterricht in den Regelschulen weiter ausgebaut werden. In zwei, seit 2006 im Landkreis etablierten, Netzwerken arbeiten Grund- und Förderschulen eng zusammen, um beste Voraussetzungen für die Förderung aller Schüler an Regelschulen zu schaffen. 36

37 Entwicklung der Schülerzahlen an den Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in den Jahren 2007 bis 2011 Schuljahr Anzahl der Schüler Kittlitz Senftenberg 2007/ / / / / Während an der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Senftenberg die Schülerzahlen seit dem Schuljahr 2007/08 konstant geblieben sind, sind die Schülerzahlen der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Kittlitz um 42% gesunken. Der Frequenzrichtwert gemäß VV- Unterrichtsorganisation bei den Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung liegt bei 6 Schülern mit einer Bandbreite von 4 bis 8 Schülern in einer Klasse. Nach 105, Abs.1 Nr. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes kann eine Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung fortgeführt werden, wenn mindesten 4 Lernstufen gebildet werden können, die im Durchschnitt den Frequenzrichtwert erreichen. Schülerzahlen und Klassenbildung 2011/12 der GB- Schulen Lernstufe Kittlitz Senftenberg Schüler Klassen Schüler Klassen Eingangsstufe Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Werkstufe

38 Aus der vorangestellten Tabelle ist ersichtlich, dass die Jahrgänge, die gegenwärtig in den Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung unterrichtet werden, noch den Anforderungen der mittleren Frequenzrichtwerte genügen. Die vom staatlichen Schulamt prognostizierten Schülerzahlen machen deutlich, dass sich die Anzahl der Schüler in den Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung jedoch im betrachteten Planungszeitraum, also bis 2017, in beiden Schulen halbieren wird. Da im Bereich Schulen mit einem sonderpädagogischen Schwerpunkt die Aufnahme von Schülern über die Feststellung eines Förderbedarfes in einem Förderausschussverfahren erfolgt, ist es nicht möglich, Schülerzugänge wie an Regelschulen zu berechnen. Aus diesem Grund kann nur von Annahmen und Durchschnittswerten, die nur schwer definierbar sind, ausgegangen werden. Die nachfolgenden Schülerzahlen sind somit als unterste Grenze anzusehen und können in den Folgejahren abweichen. Prognose für die Schulen mit dem pädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Prognostizierte Schülerzahlen ohne Zugänge von Schülerinnen und Schülern Schule 2011/ / / / / /17 Kittlitz Senftenberg Förderschule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Kittlitz mit angenommenen Zugängen In den letzten drei Jahren wurden durchschnittlich pro Jahr fünf Schülerinnen und Schüler in die Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Kittlitz aufgenommen. In der Annahme, dass der Entwicklung folgend durch Inklusion jährlich 2 Kinder weniger in die Förderschule eingeschult werden, die dann am gemeinsamen Unterricht teilnehmen und somit jährlich nur 3 Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, ergibt sich folgende prognostische Hochrechnung. Schule 2011/ / / / / /17 Kittlitz Somit wird deutlich, dass die Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Kittlitz mit den angenommenen Zugängen bis zum Schuljahr 2016/17 38

39 die Anforderungen der, in der VV-Unterrichtsorganisation festgelegten Frequenzrichtwert von jeweils 6 Schülern in mindestens 4 Lernstufen nur knapp erfüllen wird, da sie nur mit vier Schülern über dem unteren Grenzwert liegt. Damit wäre die Schule zwar noch bestandsfähig; es müsste aber perspektivisch über andere Lösungsvarianten des Schulbetriebes nachgedacht werden. Förderschule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Senftenberg In Senftenberg wurden von der Schule in den vergangenen drei Jahren durchschnittlich sechs Schüler übernommen. Wenn auch hier davon ausgegangen wird, dass durch inklusive Beschulung ca. zwei Schüler eine Regelschule besuchen werden, ergibt sich für den Planungszeitraum folgendes Bild. Schule 2011/ / / / / /17 Senftenberg Die Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erreicht im betrachteten Planungszeitraum die erforderlichen Schülerzahlen sowohl ohne Zugänge, als auch mit hochgerechneten Zugängen. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist bestrebt, durch die Verknüpfung verschiedener Angebote eine möglichst wohnortnahe Beschulung zu erhalten. Aufgabe für die nächsten Jahre wird es sein, Konzepte zu entwickeln, die perspektivisch auch unter veränderten Rahmenbedingungen tragfähig sind. Es wird zu prüfen sein, wo und in welcher Form Schülern die bestmögliche Förderung zu teil werden kann. 39

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