Geschäftsverteilungsplan für den mittleren Dienst und den Schreibdienst bei dem Amtsgericht Siegen Stand:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Geschäftsverteilungsplan für den mittleren Dienst und den Schreibdienst bei dem Amtsgericht Siegen Stand:"

Transkript

1 Geschäftsverteilungsplan für den mittleren Dienst und den Schreibdienst bei dem Amtsgericht Siegen Stand: Die nachfolgenden Anordnungen ergehen aufgrund der Geschäftsstellenordnung gemäß AV d. JM NW vom (JMBl. NW S. 62) i. d. F. vom Verwaltungssachen Justizfachwirt Weber 1. Einrichtung und Verwaltung des zentralen Notariatsaktenarchivs im IHW Park nebst der zugehörenden Aktenführung/Servicetätigkeiten sowie die Schriftgutverwaltung und Klauselerteilung gemäß 51 BnotO sämtlicher im zentralen Notariatsaktenarchiv eingelagerten Urkunden mit den Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Notare = A, B, C, D, E, F, M, N, O, P, Q, R, Y sowie die Verwaltungsangelegenheiten 383 IHW/531 IHW einschließlich AR Sachen betr. IHW mit ungeraden Endziffern; 2. Verteilen der von der Verwaltung bezogenen Zeitschriften und Blätter 3. Verwaltungsangelegenheiten nach besonderer Weisung der Behörden- und Geschäftsleitung Justizfachwirtin Weller Justizfachwirtin Weller 1. Einrichtung und Verwaltung des zentralen Notariatsaktenarchivs im IHW Park nebst der zugehörenden 2. Aktenführung/Servicetätigkeiten sowie die Schriftgutverwaltung und Klauselerteilung gemäß 51 BnotO sämtlicher im zentralen Notariatsaktenarchiv eingelagerten Urkunden mit den Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Notare = G, H, I, J, K, L, S, T, U, V, W, X, Z sowie die Verwaltungsangelegenheiten 383 IHW/531 IHW einschließlich AR Sachen betr. IHW mit geraden Endziffern; 3. Ablage und Aussortieren einschließlich Zuführung zur Vernichtung der von der Verwaltung bezogenen Zeitschriften und Blätter 4. Verwaltungsangelegenheiten nach besonderer Weisung der Behörden- und Geschäftsleitung Justizfachwirt Weber Justizfachwirt Willmes 1. Aufgaben eines Sachbearbeiters in Verwaltungssachen gem. Abschnitt II Nr. 12, 13, 17 bis 22, 24, 27, 28, 34 bis 36, 40 der RV d. JM NW v (2325 Z. 24) i. d. F. vom , soweit nicht anderweitig übertragen; 2. Aufsichtsbeamter der Zahlstelle; 3. Angelegenheiten der Justizbeschäftigten und des einfachen Justizdienstes 4. Bewirtschaftung der Dienstfahrzeuge; 5. Angelegenheiten der Notare und Rechtsanwälte; 6. Führung der Krankheitsliste aller Dienstzweige und der damit verbundenen Personalaktenführung 7. Führung der Generalakten und des Fristenkalenders soweit besonders zugewiesen; 8. Freigabe in EPOS der Prüffälle in Rechtsachen Vier Augen Prinzip gemäß Ziffer 2. 1 der AV des JM vom I. 230 EPOS mit den Endziffern 4 6 und der Endziffer 0 mit den Vorendziffern 4 6. Justizfachwirtin Heupel und Kleinschmidt jeweils zur Hälfte in gegenseitiger Absprache Justizfachwirtin Heupel

2 1. Aufgaben einer Sachbearbeiterin in Verwaltungssachen gem. Abschnitt II Nr. 15, 16, 19, 24, 26 bis 28, 34, 38 der RV d. JM NW v (2325 Z. 24) i. d. F. vom , soweit nicht anderweitig übertragen; 2. Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes sowie der Anwärter/innen; 3. Angelegenheiten des Reisekosten- und Trennungsentschädigungsrechts 4. Büchereiangelegenheiten 5. Haushaltssachen 6. Beschaffungen 7. Führung der Urlaubsliste aller Dienstzweige 8. Führung der Generalakten und des Fristenkalenders soweit besonders zugewiesen 9. Aufsichtsbeamtin der Zahlstelle 10. Freigabe in EPOS der Prüffälle in Rechtsachen Vier Augen Prinzip gemäß Ziffer 2. 1 der AV des JM vom I. 230 EPOS mit den Endziffern 1 3 und der Endziffer 0 mit den Vorendziffern 1 3 Justizfachwirt Willmes und Justizfachwirtin Kleinschmidt jeweils zur Hälfte in gegenseitiger Absprache Justizfachwirtin Kleinschmidt 1. Aufgaben eines Sachbearbeiters in Verwaltungssachen gem. Abschnitt II Nr. 12, 14, 19, 25, 27 bis 29, 31, 34, 37 der RV d. JM NW v (2325 Z. 24) i. d. F. vom , soweit nicht anderweitig übertragen; 2. Angelegenheiten der Gerichtsvollzieher, Schiedspersonen; 3. Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten des mittleren Justizdienstes und der Auszubildenden zur/m Justizfachangestellten; 4. Aufgaben des Gleitzeitbeauftragten; 5. Fortbildungsangelegenheiten; 6. Sachbearbeitung im Rahmen der Informationstechnik einschließlich der Führung des Verfahrensverzeichnisses, des HSK und der Infrastrukturdatenbank; 7. Aussonderung oder Verkauf von Geräten und Einrichtungsgegenständen; 8. Angelegenheiten der Statistik; 9. Behandlung und Verwertung von Fundsachen; 10. Führung der Liste nach dem IFG NRW; 11. Führung der Generalakten und des Fristenkalenders soweit besonders zugewiesen; 12. Regelung des Sitzungsprotokolldienstes; 13. Freigabe in EPOS der Prüffälle in Rechtsachen Vier Augen Prinzip gemäß Ziffer 2. 1 der AV des JM vom I. 230 EPOS mit den Endziffern 7 9 und der Endziffer 0 mit den Vorendziffern 7 9. zu : Justizfachwirt Willmes und Justizfachwirtin Heupel in gegenseitiger Absprache zu 12: Justizfachwirt Thomas Justizfachwirtin Meyer 1. Aufgaben der Ausbilderin der Auszubildenden zur/zum Justizfachangestellten; 2. Verwalterin der Juniorgeschäftsstelle (Angelegenheiten des Urkundsregisters II - Beratungshilfe). Justizfachwirtin Schäfer Justizfachwirtin Schäfer 1. Aufgaben der Ausbilderin der Auszubildenden zur/zum Justizfachangestellten; 2. Verwalterin der Juniorgeschäftsstelle (Angelegenheiten des Urkundsregisters II Beratungshilfe).

3 Justizfachwirtin Meyer Justizbeschäftigte Baumann Justizbeschäftigte Pempeit Justizbeschäftigte Brüser 1. Serviceeinheit für Urkundsregistersachen II mit Ausnahme von Beratungshilfe- und Aufgebotssachen a. Justizbeschäftigte Baumann Endziffern 1 b. Justizbeschäftigte Pempeit Endziffern 2, 3, 4, 5 c. Justizbeschäftigte Brüser Endziffern 6, 7, 8, 9, 0 2. Serviceeinheit für Landwirtschaftssachen d. Justizbeschäftigte Baumann Endziffern 1, 4, 6, 9 e. Justizbeschäftigte Pempeit Endziffern 2, 5, 8, 0 f. Justizbeschäftigte Brüser Endziffern 3, 7 Vertretung zu 1) und 2): JBe Pempeit wird vertreten von JBe Baumann JBe Baumann wird verteten von JBe Brüser (Akten) und JBe Pempeit (Post) JBe Brüser wird vertreten von JBe Pempeit Justizfachwirtin Kleinschmidt Justizfachwirtin Menghin Berechnung der Entschädigungen der Gerichtsvollzieher (soweit nicht anderweitig übertragen) Justizfachwirtin Menghin: Justizfachwirtin Kleinschmidt: Entschädigung der Gerichtsvollzieher Bechtel, Ebener, Held, Kiehl, Kring und Steffen Entschädigung der Gerichtsvollzieher im übrigen Justizfachwirtin Kleinschmidt und Justizfachwirtin Menghin gegenseitig. Zahlstelle / Hinterlegungssachen / Anweisungsstelle / Kostenbeamte / Zentrale Stelle für Antragsaufnahmen Justizfachwirt Born 1. Verwalter der Zahlstelle; 2. Die Aufgaben der zentralen Stelle im Verfahren EPOS/HKR-TV mit ungerader Endziffer, 3. Anweisung der Betreuervergütungen in Angelegenheiten des Vormundschaftsgerichts unter Anwendung des Systems EPOS (bisher HKR-TV) mit den Endziffern 7 bis Anweisung der den Rechtsanwälten aus der Landeskasse zu erstattende Vergütung in Beratungshilfe sachen mit den Endziffern 5 0 Justizfachwirt Pulverich; im Verhinderungsfall hins. Ziffer 1: Justizbeschäftigte Koesling Justizfachwirt Pulverich 1. Die Aufgaben der zentralen Stelle im Verfahren EPOS/HKR-TV mit gerader Endziffer, 2. Anweisung der Betreuervergütungen in Angelegenheiten des Vormundschaftsgerichts unter Anwendung des Systems EPOS (bisher HKR-TV) mit Endziffer 1 bis 6.

4 3. Anweisung der den Rechtsanwälten aus der Landeskasse zu erstattende Vergütung sowie in Strafsachen und Hinterlegungssachen jeweils auf entsprechende Anordnung des zuständigen Rechtspflegers unter Anwendung des Systems EPOS/HKR-TV. 4. Anweisung der den Rechtsanwälten aus der Landeskasse zu erstattende Vergütung in Beratungshilfesachen mit den Endziffern Aufbewahrungsbeamter gem. Gewahrsamssachenanweisung und Führung der Aufbewahrungsliste; Justizfachwirt Born Justizfachwirt Kroh Justizfachwirt Thomas Justizfachwirt Pulverich Justizfachwirtin Menghin Justizfachwirtin Schönauer a) Justizfachwirt Kroh: Kostenbeamter in Zivilsachen mit den Endziffern 1 bis 4 Kostenbeamter in Familiensachen mit den Endziffern 1 bis 4 Kostenbeamter in Nachlasssachen mit den Anfangsbuchstaben M bis Q, S(ohne Sch), T - W, Y, Z Festsetzung der Vergütung der Rechtsanwälte in Beratungshilfesachen, sofern der Berechtigungsschein vor der Beratung erteilt wurde, mit den Endziffern 1 bis 3 Kostenbeamter in Personenstandssachen mit den Endziffern 3 bis 4 b) Justizfachwirt Thomas: Kostenbeamter in Zivilsachen mit den Endziffern 7 bis 8 Kostenbeamter in Familiensachen mit den Endziffern 7 bis 9 Festsetzung der Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen und der Prozesskostenhilfe in Zivilsachen mit den Endziffern 4 bis 0 Kostenbeamter in Personenstandssachen mit den Endziffern 7 bis 8 c) Justizfachwirt Pulverich: Kostenbeamter in Zivilsachen mit der Endziffer 9, 0 Kostenbeamter in Familiensachen mit der Endziffer 0 Kostenbeamter in Nachlasssachen mit dem Anfangsbuchstaben G, L Festsetzung der Vergütung der Rechtsanwälte in Beratungshilfesachen, sofern der Berechtigungsschein vor der Beratung erteilt wurde, mit der Endziffer 4 bis 0 Kostenbeamter in Personenstandssachen mit den Endziffern 1 bis 2 d) Justizfachwirtin Menghin Kostenbeamtin in Zivilsachen mit der Endziffer 5 Kostenbeamtin in Familiensachen mit der Endziffer 5 Kostenbeamtin in Nachlasssachen mit den Anfangsbuchstaben R, Sch und X Festsetzung der Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen und der Prozesskostenhilfe in Zivilsachen mit den Endziffern 1 bis 3 Kostenbeamtin in Personenstandssachen mit den Endziffern 5 bis 6 e) Justizfachwirtin Schönauer Kostenbeamtin in Nachlasssachen mit den Anfangsbuchstaben A bis F, H bis K Kostenbeamtin in Personenstandssachen mit den Endziffern 9 bis 0 f) Justizfachwirtin Menghin Kostenbeamter in Zivilsachen mit der Endziffer 6 Kostenbeamter in Familiensachen mit der Endziffer 6 zu a): Justizfachwirtin Schönauer (Nachlasssachen)

5 Justizfachwirtin Menghin (Zivil- und Familiensachen Endziffer 4) Justizfachwirt Thomas (Zivil- und Familiensachen Endziffer 1 bis 3) Justizfachwirt Pulverich (Personenstandssachen und Festsetzung in Beratungshilfesachen) zu b): Justizfachwirtin Menghin (Personenstandssachen und Festsetzung der VKH und PKH in Familienund Zivilsachen) Justizfachwirt Kroh (Zivil- und Familiensachen) zu c): Justizfachwirt Kroh (Personenstandssachen, Nachlasssachen und Festsetzung in Beratungshilfesachen) Justizfachwirtin Menghin (Zivilsachen Ziffer 9) Justizfachwirt Thomas (Zivil- und Familiensachen Ziffer 0) zu d): Justizfachwirt Thomas (Festsetzung der VKH und PKH in Familien- und Zivilsachen) Justizfachwirt Kroh (Zivil- und Familiensachen) Justizfachwirt Pulverich (Nachlasssachen) Justizfachwirtin Schönauer (Personenstandssachen) zu e): Justizfachwirt Thomas (Personenstandssachen) Justizfachwirt Kroh (restliches Pensum Schönauer) zu f): Justizfachwirt Pulverich Justizfachwirtin Schoeppner Justizfachwirt Quandel In amts- und landgerichtlichen Verfahren: Anweisung der Entschädigungen für Zeugen, Sachverständige und ehrenamtliche Richter. In amtsgerichtlichen Verfahren: 1. Anweisung von Entschädigungen aus den Akten; 2. Normierung der BZR-Nachrichten (für alle Amtsgerichte des LG-Bezirks); 3. Kostenbeamter in Straf- und Jugendstrafsachen; 4. Anweisung der den beigeordneten Rechtsanwälten aus der Landeskasse zu erstattende PKH-Vergütung in Zivil- und Familiensachen jeweils auf entsprechende Anordnung des zuständigen Rechtspflegers unter Anwendung des Systems EPOS (bisher HKR-TV). 5. Zahlbarmachung der Veröffentlichungskosten in Zivil- und Handelsregisterangelegenheiten Justizfachwirtin Schoeppner: Justizfachwirt Quandel: Verfahren mit ungeraden Endziffern Verfahren mit geraden Endziffern Justizfachwirtin Schoeppner und Justizfachwirt Quandel gegenseitig Justizbeschäftigte Klein 1. Die Aufnahme von Anträgen in a. Zivilsachen b. Familiensachen c. Zwangsvollstreckungssachen 2. Aufnahme von Anträgen in Nachlasssachen nach Weisung des Gruppenleiters in Nachlasssachen 3. Sämtliche Kirchenaustrittssachen einschließlich der Aufgaben der Kostenbeamtin und der Entscheidungen gemäß 12 JVKostO 4. Angelegenheiten der Hinterlegungsstelle einschließlich aller Zusammenhangstätigkeiten 5. Angelegenheiten des Urkundsregisters III (Personenstandssachen) 6. Aufnahme der Erstanträge in Beratungshilfesachen Frau JBe Mauden

6 Justizbeschäftigte Mauden 1. Die Aufnahme von Anträgen in a. Zivilsachen b. Familiensachen c. Zwangsvollstreckungssachen 2. Aufnahme von Anträgen in Nachlasssachen nach Weisung des Gruppenleiters in Nachlasssachen 3. Sämtliche Kirchenaustrittssachen einschließlich der Aufgaben der Kostenbeamtin und der Entscheidungen gemäß 12 JVKostO 4. Angelegenheiten der Hinterlegungsstelle einschließlich aller Zusammenhangstätigkeiten 5. Angelegenheiten des Urkundsregisters III (Personenstandssachen) 6. Aufnahme der Erstanträge in Beratungshilfesachen Frau JBe Klein Zivilprozesssachen Justizbeschäftigte Wiegel Justizbeschäftigte Trost Justizbeschäftigte Özdemir Justizbeschäftigte Jung Justizfachwirtin Beckmerhagen Justizbeschäftigte Rotter Justizbeschäftigte Basermann Justizbeschäftigte Neuberger Sämtliche Tätigkeiten des mittleren Dienstes (ohne die Aufgaben des Kostenbeamten) sowie des Kanzleidienstes werden in der Serviceeinheit gemäß der nachfolgenden Aufteilung erledigt: 1. Führung der Vorschaltliste zum richterlichen Geschäftsverteilungsplan, 2. Zivilprozesssachen nach Endziffern jeweils aus sämtlichen Dezernaten, 3. Aufgebotssachen (Urkundsregister II) nach Endziffern jeweils aus sämtlichen Dezernaten Serviceeinheit 1: a) Justizbeschäftigte Wiegel: Endziffer 2 (Vorendziffern 9 0) Endziffer 3 (Vorendziffern 5 0) b) Justizbeschäftigte Trost: Endziffer 1 (Vorendziffern 1-8) Endziffer 3 (Vorendziffer 4) Serviceeinheit 2: a) Justizbeschäftigte Neuberger: Endziffer 1 (Vorendziffern 9 0) Endziffer 2 (Vorendziffern 1 5) Endziffer 3 (Vorendziffer 1) Endziffer 5 (Vorendziffern 5 7) b) Justizbeschäftigte Basermann: Endziffer 3 (Vorendziffern 2, 3) Endziffer 5 (Vorendziffern 3, 8)

7 Endziffer 9 (Vorendziffern 1 4) Endziffer 0 (Vorendziffern 1 4) Serviceeinheit 3: a) Justizbeschäftigte Özdemir: Endziffer 4 Endziffer 5 (Vorendziffer 4) Endziffer 9 (Vorendziffern 7 0) b) Justizbeschäftigte Jung: Endziffer 5 (Vorendziffern 0, 1) Endziffer 6 Endziffer 0 (Vorendziffern 8 0) Serviceeinheit 4: a) Justizfachwirtin Beckmerhagen:Endziffer 2 (Vorendziffern 6 8) Endziffer 7 Endziffer 9 (Vorendziffern 5, 6) b) Justizbeschäftigte Rotter: Endziffer 5 (Vorendziffern 2, 9) Endziffer 8 Endziffer 0 (Vorendziffern 5 7) SE 1: zu a) JBe Trost zu b) JBe Wiegel SE 2: zu a) JBe Basermann zu b) JBe Neuberger SE 3: zu a) JBe Jung zu b) JBe Özdemir SE 4: zu a) JBe Rotter zu b) JFWin Beckmerhagen Familiensachen Justizbeschäftigte Daub Justizbeschäftigte Hermann Justizbeschäftigte Koesling Justizbeschäftigte Hofmann Justizbeschäftigte Wagner Justizbeschäftigte Nörenberg Sämtliche Tätigkeiten des mittleren Dienstes (ohne die Aufgaben des Kostenbeamten) sowie des Kanzleidienstes werden in der Serviceeinheit gemäß der nachfolgenden Aufteilung erledigt: 1. Führung der Vorschaltliste zum richterlichen Geschäftsverteilungsplan, 2. Familiensachen der Abteilung 15 und 16 nach Buchstaben jeweils aus sämtlichen Dezernaten 3. Altverfahren in Adoptions- und Vormundschaftssachen sowie Pflegschaftssachen betreffend Minderjährige a) Justizbeschäftigte Daub: Buchstaben C, F, J, Sch, Sp b) Justizbeschäftigte Hermann: Buchstaben A, E, H, I, Q, V c) Justizbeschäftigte Koesling: Buchstaben B, D, T, Z

8 d) Justizbeschäftigte Hofmann: Buchstaben L, M, N, P e) Justizbeschäftigte Wagner: Buchstaben R, S, St, U, W, X, Y f) Justizbeschäftigte Nörenberg: Buchstaben: G, K, O zu a) JBe Hermann zu b) JBe Daub zu c) JBe Hofmann zu d) JBe Koesling zu e) JBe Nörenberg zu f) JBe Wagner Strafsachen Schöffengerichts-/Gs-Sachen Justizbeschäftigte Klöckener Justizfachwirtin Mester Sämtliche Tätigkeiten des mittleren Dienstes (ohne die Aufgaben des Kostenbeamten) sowie des Kanzleidienstes werden in der Serviceeinheit gemäß der nachfolgenden Aufteilung erledigt. 1. Angelegenheiten des Schöffengerichts und des erweiterten Schöffengerichts, 2. Gs-Sachen, 3. Abschiebehaftsachen. a) Justizbeschäftigte Klöckener: Endziffern 1 bis 5 b) Justizfachwirtin Mester: Endziffern 6 bis 0 zu a) JFWin Mester zu b) JBe Klöckener Jugendschöffen- und Jugendeinzelrichtersachen / Bußgeldsachen - Owi - Justizbeschäftigte Wachtel Justizbeschäftigte Kurth Sämtliche Tätigkeiten des mittleren Dienstes (ohne die Aufgaben des Kostenbeamten) sowie des Kanzleidienstes werden in der Serviceeinheit gemäß der nachfolgenden Aufteilung erledigt: a) Justizbeschäftigte Wachtel: jeweils mit den Buchstaben A bis E, Sch, St, S, U, V, Z: Jugendschöffensachen Jugendeinzelrichtersachen Strafbefehlssachen gegen Jugendliche und Heranwachsende einschließlich der Verfahren nach Einspruchseinlegung Bewährungs- und Vollstreckungsübernahmen VRJs-Sachen der Abt. 410 bis 412 VRJs-Sachen, der Bußgeld-/Owi-Sachen b) Justizbeschäftigte Kurth jeweils mit den Buchstaben F R, T, W, X, Y Jugendschöffensachen

9 Jugendeinzelrichtersachen Strafbefehlssachen gegen Jugendliche und Heranwachsende einschließlich der Verfahren nach Einspruchseinlegung Bewährungs- und Vollstreckungsübernahmen VRJs-Sachen der Abt. 410 bis 412 VRJs-Sachen, der Bußgeld-/Owi-Sachen zu a): JBe Kurth zu b): JBe Wachtel Einzelrichtersachen Justizbeschäftigte Röcher Justizbeschäftigte Canovic Justizbeschäftigte Wachtel Justizbeschäftigte Rauhut Sämtliche Tätigkeiten des mittleren Dienstes (ohne die Aufgaben des Kostenbeamten) sowie des Kanzleidienstes werden in der Serviceeinheit gemäß der nachfolgenden Aufteilung erledigt: a) Justizbeschäftigte Canovic: Einzelrichtersachen mit den Buchst. H, O, S, Sch, St. b) Justizbeschäftigte Röcher: Einzelrichtersachen mit den Buchst. B, I, K, M, N, Q. c) Justizbeschäftigte Wachtel: Einzelrichtersachen mit den Buchst. Sp. V, W, X, Y, Z d) Justizbeschäftigte Rauhut : Einzelrichtersachen mit den Buchstaben A, C, D,E, F, G, J, L, P, R, T, U, sowie sämtliche Privatklageverfahren Die Verteilung der Post einschließlich Faxe erfolgt durch die Servicekräfte Rauhut, Wachtel und Kurth in gegenseitiger Absprache. Justizbeschäftigte Wachtel wird durch Justizbeschäftigte Kurth vertreten. Justizbeschäftigte Rauhut, Justizbeschäftigte Röcher und Justizbeschäftigte Canovic vertreten sich untereinander in gegenseitiger Absprache Bußgeld- / OWi- Sachen / Strafbefehlssachen Justizbeschäftigte Röcher Justizbeschäftigte Canovic Justizbeschäftigte Wachtel Justizbeschäftigte Kurth Justizfachwirtin Mester Justizbeschäftigte Klöckener Sämtliche Tätigkeiten des mittleren Dienstes (ohne die Aufgaben des Kostenbeamten) sowie des Kanzleidienstes werden in der Serviceeinheit gemäß der nachfolgenden Aufteilung erledigt: a) Justizbeschäftigte Röcher: Bußgeld- / OWi-Sachen (Endziffern 5, 7, 9)

10 b) Justizbeschäftigte Canovic: Bußgeld- / OWi-Sachen (Endziffern 2 mit ungerader Vorziffer, 4,6,8,0) c) Justizbeschäftigte Wachtel: OWi Sachen Endziffer 2 mit gerader Vorziffer d) Justizbeschäftigte Kurth: OWi Sachen Endziffern 1, 3 e) Justizbeschäftigte Klöckener: Strafbefehlssachen einschließlich der Verfahren nach Einspruchseinlegung (Endziffern 1 4, 8); e) Justizfachwirtin Mester: Strafbefehlssachen einschließlich der Verfahren nach Einspruchseinlegung (Endziffern 5 7, 9, 0); Die Eintragung sämtlicher Strafbefehlsverfahren erfolgt durch die Servicekräfte Klöckener und Mester in gegenseitiger Absprache. Justizfachwirtin Mester und Justizbeschäftigte Klöckener vertreten sich gegenseitig. Justizbeschäftigte Kurth wird durch Justizbeschäftigte Wachtel vertreten. Justizbeschäftigte Canovic wird von den Justizbeschäftigten Rauhut und Röcher in gegenseitiger Absprache gemeinsam vertreten. Erzwingungshaftsachen Justizfachwirt Born Justizfachwirt Pulverich Sämtliche Tätigkeiten des mittleren Dienstes werden in der Serviceeinheit gemäß der nachfolgenden Aufteilung erledigt a) Justizfachwirt Born Erzwingungshaftsachen mit den Endziffern 1 bis 5 b) Justizfachwirt Pulverich Erzwingungshaftsachen mit den Endziffern 6 bis 0 zu a) Justizfachwirt Pulverich zu b) Justizfachwirt Born Zwangsvollstreckungssachen (M-Sachen) Abteilung 28 Eidesstattliche Versicherungen / Schuldnerkartei Justizbeschäftigte Özdemir Justizbeschäftigte Jung Justizfachwirtin Beckmerhagen Justizbeschäftigte Rotter Justizbeschäftigte Basermann Justizbeschäftigte Neuberger Justizbeschäftigte Klein Sämtliche Tätigkeiten des mittleren Dienstes einschließlich der Aufgaben des Kostenbeamten sowie des Kanzleidienstes (soweit nicht anderweitig übertragen) werden in der Serviceeinheit erledigt, und zwar:

11 1. Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung einschließlich Anträge auf Erlass eines Haftbefehls, 2. Führung der Schuldnerkartei in automatisierter Form (Ve uv), 3. Erteilung von Auskünften aus der Schuldnerkartei. a. JBe Özdemir: Endziffern 2, 3 b. JBe Jung: Endziffern 1, 5 c. JFWin Beckmerhagen: Endziffern 4, 9 d. JBe Rotter: Endziffern 6, 0 e. JBe Basermann: Endziffer 7 f. JBe Neuberger: Endziffer 8 g. JBe Klein: Erteilung der Auskünfte aus der Schuldnerkartei, soweit kein Vermögensverzeichnis zu übersenden ist zu a.: JBe Jung zu b.: JBe Özdemir zu c.: JBe Rotter zu d.: JFWin Beckmerhagen zu e.: JBe Neuberger zu f.: JBe Basermann zu g.: die Servicekräfte entsprechend ihrer Endziffern, soweit nicht zuzuordnen im täglichen Wechsel Abteilung 29 Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse pp., Verteilungsverfahren, Mahnsachen Justizbeschäftigte Özdemir Justizbeschäftigte Jung Justizfachwirtin Beckmerhagen Justizbeschäftigte Rotter Justizbeschäftigte Basermann Justizbeschäftigte Neuberger Sämtliche Tätigkeiten des mittleren Dienstes einschließlich der Aufgaben des Kostenbeamten sowie des Kanzleidienstes (soweit nicht anderweitig übertragen) werden in der Serviceeinheit erledigt, und zwar: 1. Verfahren zum Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, 2. Verfahren zum Erlass von Durchsuchungsanordnungen ( 758 ZPO), 3. Sonstige zur Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts gehörenden Angelegenheiten (Vollstreckungsschutzsachen, Prozesskostenhilfesachen pp.), 4. Verteilungsverfahren, 5. Mahnsachen, h. JBe Özdemir: Endziffern 2, 3 i. JBe Jung: Endziffern 1, 5 j. JFWin Beckmerhagen: Endziffern 4, 9 k. JBe Rotter: Endziffern 6, 0 l. JBe Basermann: Endziffer 7 m. JBe Neuberger: Endziffer 8 zu h.: JBe Jung zu i.: JBe Özdemir zu j.: JBe Rotter

12 zu k.: JFWin Beckmerhagen zu l.: JBe Neuberger zu m.:jbe Basermann Kanzleiangelegenheiten in Zwangsvollstreckungssachen Justizbeschäftigter Baumann Erledigung der Kanzleiangelegenheiten 1. der Abteilung der Abteilung 29 zu 1.: Frau JBe Klein und Frau JBe Mauden zu 2.: die Servicekräfte in Zwangsvollstreckungs (M)-Sachen entsprechend ihrer Zuständigkeit nach Endziffern (s.o.) Insolvenz-/ Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen Justizfachwirt Geffert Justizfachwirtin Wurm Justizfachwirtin Fleischmann Justizbeschäftigte Müller Justizfachwirtin Willmes Justizbeschäftigte Neugebauer Justizbeschäftigte Bell Sämtliche Tätigkeiten des mittleren Dienstes sowie des Kanzleidienstes werden in der Serviceeinheit gemäß der nachfolgenden Aufteilung erledigt: Justizfachwirt Geffert 1. a) Insolvenzsachen sowie Konkurssachen (Altverfahren) mit den Endziffern 4, 5, b) Kostenbeamter in Insolvenzsachen mit den Endziffer 3, 4, 5 c) Zahlbarmachung der Veröffentlichungskosten in Insolvenz-, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen 2. Justizfachwirtin Wurm: a) Insolvenzsachen sowie Konkurssachen (Altverfahren) mit den Endziffern 9, 0 b) Kostenbeamtin in Insolvenzsachen mit den Endziffern 1, 9, 0 c) Statistikmeldungen d) Klärung von EDV-Fragen in Insolvenzsachen, insbesondere mit Hilfe des BIT und der VPS e) Poolpflege EDV in Insolvenzsachen f) JUDICA/TSJ Administration in Insolvenzsachen g) Vollzähligkeitsmeldungen h) EGVP Verantwortliche i) Löschung fehlerhafter Internetveröffentlichungen bei Verfahren mit gerader Endziffer 3. Justizbeschäftigte Müller: a) Insolvenzsachen sowie Konkurssachen (Altverfahren) mit den Endziffern 2, 8, b) Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen mit den Endziffern 2, 3 c) Kanzlei- und Geschäftsstellentätigkeiten in den Konkursverfahren Concorde d) Registrierung (Neueintragung der K- und L-Sachen), e) Veranlassung von Terminaushängen in K-Sachen,

13 f) Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Flow Prozessor g) Statistik Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen h) Statistik eingehender Zustellungsversuchen nach der ZRHO (9 AR) i) Löschung fehlerhafter Internetveröffentlichungen bei Verfahren mit ungerader Endziffer 4. Justizbeschäftigte Bell a) Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen mit der Endziffer 5, 6, 8, 9, 0 b) Kanzleitätigkeiten und Geschäftsstellentätigkeiten im Rahmen der Erledigung von eingehenden Zustellungsersuchen nach der ZRHO (soweit das Pensum von JI Thelen betreffend) 5. Justizfachwirtin Fleischmann: a) Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen mit den Endziffern 1, 4, 7, b) Gewährung von Einsicht in Wertgutachten in K-Sachen c) Beantwortung bzw. Zuordnung von Anfragen betreffend Insolvenzsachen d) Erteilung von Negativbescheinigungen hinsichtlich eines Insolvenzverfahrens e) Kostenbeamtin in Insolvenzsachen mit den Endziffern 2, 8 f) Fertigung von Schreibwerk bei Bewerbungen um Insolvenzverwalter-/Treuhändertätigkeit g) EPOS - Anweisungen 6. Justizfachwirtin Willmes a) Insolvenzsachen sowie Konkurssachen (Altverfahren) mit den Endziffern 6 und 7 b) Neueintragung aller Insolvenzsachen mit Daten-Ersterfassung in der EDV c) Kostenbeamtin in Insolvenzsachen mit den Endziffern 6, 7 7. Justizbeschäftigte Neugebauer: a) Insolvenzsachen sowie Konkurssachen (Altverfahren) mit den Endziffern 1 und 3 Ist in Zwangsverwaltungssachen gleichzeitig ein Zwangsversteigerungsverfahren anhängig, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Zwangsversteigerungsverfahren. Werden mehrere Zwangsversteigerungs-/Zwangsverwaltungsverfahren, die nicht miteinander verbunden werden können, wegen Sachzusammenhangs in einer Akte geführt, ist das zuerst vergebene Aktenzeichen maßgebend. Findet in Insolvenzsachen für die Richterzuständigkeit Abschnitt A Insolvenzsachen des richterlichen Geschäftsverteilungsplans Anwendung, gelten die dort getroffenen Regelungen für die Dauer des Eröffnungsverfahrens auch für die Zuständigkeit der Serviceeinheit entsprechend. zu 1. a), b): zu 2. a), b): zu 2. c), e),f), g), i): zu 3. a), c): zu 3. b), d), e), g), h): zu 3. f), i): zu 4: zu 5. a) b): zu 5. c) f): zu 5 g): zu 6 a): zu 6. b) c): zu 7.: Justizfachwirtin Wurm Justizfachwirt Geffert Justizbeschäftigte Müller, zu 2 c) bei Verhinderung: JFWin Fleischmann Justizfachwirtin Fleischmann Justizbeschäftigte Bell Justizfachwirtin Wurm Justizbeschäftigte Müller Justizbeschäftigte Bell Justizfachwirtin Willmes Justizfachwirt Geffert Justizbeschäftige Neugebauer Justizfachwirtin Fleischmann Justizfachwirtin Willmes Bei Abwesenheit auch des jeweiligen Vertreters vertreten in Eilsachen und Publikumsbedienung alle Bediensteten wechselweise in der Reihenfolge der obigen Nummerierung. Bei Abwesenheit auch der Vertreterin in Statistiksachen vertritt Frau Justizfachwirtin Fleischmann Weitere Regelungen trifft gegebenenfalls der Gruppenleiter.

14 Nachlasssachen Justizbeschäftigte Scholz Justizbeschäftigte Oerter Justizfachwirtin Özen Justizbeschäftigte Spies Justizfachwirtin Schönauer Justizfachwirtin Weller Sämtliche Tätigkeiten des mittleren Dienstes einschließlich des Kanzleidienstes werden in der Serviceeinheit gemäß der nachfolgenden Aufteilung erledigt mit Ausnahme der Aufgaben des Kostenbeamten. Es sind zugewiesen: 1. Testamentssachen, 2. Sonstige Nachlasssachen, 3. Angelegenheiten des Urkundsregisters I. a) Justizbeschäftigte Scholz: Buchstaben E, Sa-Sz, O b) Justizbeschäftigte Spies: Buchstaben G, L, M, Sch (ohne Schm und Schu), X c) Justizfachwirtin Özen: Buchstaben Ba-Be, F, Ka-Kl, Schm, Schu, W d) Justizfachwirtin Schönauer: Buchstaben Km-Kz, P, Z, V, Y, Q e) Justizbeschäftigte Oerter: Buchstaben A, Bf-Bz, H, N,,I, J f) Justizfachwirtin Weller: Buchstaben C, D, R, T, U, Ringvertretung: a) Oerter, Spies und Özen b) Schönauer, Scholz und Weller c) Die Justizbeschäftigte Diehl und die Justizfachwirtin Littfin bearbeiten grundsätzlich ein volles Pensum freitags, soweit jemand krank oder in Urlaub ist. Weiterhin bearbeiten sie freitags das Publikum der Justizbeschäftigten Oerter (Diehl) und Scholz (Littfin). Soweit aus der Abteilung niemand freitags abwesend ist, bearbeiten Justizbeschäftigte Diehl die Akten mit vorliegenden Eingängen der Endziffern 1 und 2 Justizfachwirtin Littfin die Akten mit vorliegenden Eingängen der Endziffern 3 und 4 Soweit aus der Abteilung niemand mittwochs abwesend ist, bearbeitet Justizbeschäftigte Diehl die Akten, soweit ein Eingang in der führenden Akte mit der Endziffer 1 vorliegt. Hierbei kommt es nicht auf das Aktenzeichen der Akten an, in der der Vorgang eingegangen ist. Bei einer Abwesenheit mittwochs einer anderweitigen Mitarbeiterin in der Nachlassabteilung bearbeitet Frau Diehl anstelle der vorgenannten Regelung das vakante Pensum im Rahmen ihrer Anwesenheit von 4 Stunden (1/2 Pensum). Betreuungssachen Justizfachwirt Henrici Justizbeschäftigte Schuhen Justizbeschäftigter Dickel Justizbeschäftigte Planzen Justizfachwirtin Molitor

15 Justizfachwirt Lütz Sämtliche Tätigkeiten des mittleren Dienstes sowie des Kanzleidienstes werden in der Serviceeinheit gemäß der nachfolgenden Aufteilung erledigt: a) Justizfachwirt Henrici Betreuungssachen, Pflegschaftssachen für Volljährige, X-, Xb- und XIV-Sachen für Volljährige und AR- Sachen jeweils mit dem Buchstaben A, B, E, I, P, Z; b) Justizbeschäftigte Schuhen Betreuungssachen, Pflegschaftssachen für Volljährige, X-, Xb- und XIV-Sachen für Volljährige und AR- Sachen jeweils mit den Buchstaben J, V, W; c) Justizbeschäftigter Dickel Betreuungssachen, Pflegschaftssachen für Volljährige, X-, Xb- und XIV-Sachen für Volljährige und AR- Sachen jeweils mit den Buchstaben D, F, L, N, Q, St; d) Justizfachwirtin Molitor Betreuungssachen, Pflegschaftssachen für Volljährige, X-, Xb- und XIV-Sachen für Volljährige und AR- Sachen mit den Buchstaben H, O, R, S (ohne Sch und St), U; - Vertretung in Beratungshilfesachen bei gleichzeitiger Verhinderung beider Ausbilder/innen e) Justizbeschäftigte Planzen Betreuungssachen, Pflegschaftssachen für Volljährige, X-, Xb- und XIV-Sachen für Volljährige und AR- Sachen mit den Buchstaben K, M; f) Justizfachwirt Lütz Betreuungssachen, Pflegschaftssachen für Volljährige, X-, Xb- und XIV-Sachen für Volljährige und AR- Sachen mit den Buchstaben C, G, Sch, T, X, Y; Die Fertigung von Anhörungsprotokollen erfolgt im wöchentlichen Wechsel nach besonderer Einteilung durch den Gruppenleiter. zu a): JBe Planzen (Endziffern 1, 2 und Endziffer 9 (Vorendziffern 0 bis 4)) JBer Dickel (Endziffern 3, 4 und Endziffer 9 (Vorendziffern 5 bis 9)) JFW Lütz (Endziffern 5, 6 und Endziffer 0 (Vorendziffern 0 bis 4)) JFWin Molitor (Endziffern 7, 8 und Endziffer 0 (Vorendziffern 5 bis 9) zu b): JFW Henrici zu c): JBe Planzen zu d): JFW Lütz zu e): JBer Dickel zu f): JFWin Molitor Registersachen Justizbeschäftigte Baumann Justizbeschäftigte Pempeit Justizbeschäftigte Brüser Sämtliche Tätigkeiten des mittleren Dienstes sowie des Kanzleidienstes werden in der Serviceeinheit gemäß der nachfolgenden Aufteilung erledigt. 1. Justizbeschäftigte Baumann:

16 a) Angelegenheiten des HRA mit den Endziffern 3,4, 8, 9 b) Angelegenheiten des HRB mit den Endziffern 4, 5, 6, 7, 0 c) Angelegenheiten des Vereinsregisters mit den Endziffern 2, 3, 4, 6, d) Angelegenheiten des Genossenschaftsregisters mit den Endziffern 2, 3, 4, 5 e) Angelegenheiten des Güterrechts- und Musterregisters mit den Endziffern 2, 3, 4, 5 f) Verwaltung des EGVP 2. Justizbeschäftigte Pempeit: a) Angelegenheiten des HRA mit den Endziffern 1, 5, 6, 0 b) Angelegenheiten des HRB mit den Endziffern 1, 2, 3, 8 c) Angelegenheiten des Vereinsregisters mit den Endziffern 1, 5, 8, 9 d) Angelegenheiten des Genossenschaftsregisters mit den Endziffern 1, 6, 9, 0 e) Angelegenheiten des Güterrechts- und Musterregisters mit den Endziffern 1, 8, 9, 0 Vertr. EGVP 3. Justizbeschäftigte Brüser: a) Angelegenheiten des HRA mit den Endziffern 2, 7 b) Angelegenheiten des HRB mit der Endziffer 9 c) Angelegenheiten des Vereinsregisters mit der Endziffer 7, 0 d) Angelegenheiten des Genossenschaftsregisters mit den Endziffern 7, 8 e) Angelegenheiten des Güterrechts- und Musterregisters mit den Endziffern 6, 7 Die Bearbeitung der AR-Sachen und der Anfragen ohne bestimmtes Az. erfolgt im täglichen Wechsel in gegenseitiger Absprach zu 1.: Justizbeschäftigte Brüser (Akten) Justizbeschäftigte Pempeit (Post) zu 2.: Justizbeschäftigte Baumann zu 3.: Justizbeschäftigte Pempeit Grundbuchsachen: siehe gesonderter Geschäftsverteilungsplan Alle nach dem gesonderten Geschäftsverteilungsplan für das Grundbuchamt mit den Aufgaben als Grundbuchführer/in beauftragten Bediensteten sind zur Entgegennahme von Eintragungsanträgen und ersuchen berechtigt, 13 Abs. 2 GBO, 3 Abs. 2 GBGA. Die Verwahrung der Vordrucke für Grundpfandrechtsbriefe nach 29 Abs. 1 GBGA wird Frau Justizbeschäftigte Gerhardus übertragen. Vertreterin ist insoweit Frau Justizbeschäftigte Reitz. Sonderregelung: Bis auf Weiteres wird die Justizbeschäftigte Detert nach Weisung der Geschäftsleitung in den jeweiligen Serviceeinheiten zur Urlaubs- und Krankheitsvertretung sowie als Protokollführerin in Zivil-, Familien- und Strafsachen eingesetzt. Protokoll- und Vorführdienst / Wochenendeildienst Die Regelung des Sitzungsprotokoll- und Vorführdienstes erfolgt durch die Kanzleileiterin nach besonderem Protokollplan. Als Dauerprotokollführerin ist die Justizbeschäftigte Busch eingesetzt.

17 Der Wochenendeildienst sowie die tägliche Rufbereitschaft außerhalb der Dienstzeiten werden durch besonderen Einsatzplan jeweils für ein Kalenderhalbjahr geregelt. Siegen, 09. Oktober 2017 Der Geschäftsleiter des Amtsgerichts Göbel

Geschäftsverteilungsplan für den nichtrichterlichen Dienst hier: Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger - außer Verwaltung und Grundbuch -

Geschäftsverteilungsplan für den nichtrichterlichen Dienst hier: Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger - außer Verwaltung und Grundbuch - 32 E-2016- Geschäftsverteilungsplan für den nichtrichterlichen Dienst hier: Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger - außer Verwaltung und Grundbuch - Stand: 13.12.2016 I Frau Bauermeister Nachlasssachen

Mehr

Verzeichnis nach Abteilungen

Verzeichnis nach Abteilungen Telefonverzeichnis Amtsgericht Aachen Zentrale Telefon-Nummer 0241 94250 Rechtssachen Poststelle Fax 0241 9425-80001 Verwaltungssachen Fax 0241 9425-81236 Verzeichnis nach Abteilungen Hinweis: Durch Drücken

Mehr

Amtsgericht Rathenow - Präsidium -

Amtsgericht Rathenow - Präsidium - 3204 E-Sdb.1.13 (Geschäftszeichen) Amtsgericht Rathenow - Präsidium - Geschäftsverteilung für den richterlichen Dienst ab 1. Januar 2016 - 2 - I. Das Präsidium hat folgende Geschäftsverteilung beschlossen:

Mehr

Geschäftsverteilungsplan für die Rechtspfleger/innen des Amtsgerichtes Pinneberg ab

Geschäftsverteilungsplan für die Rechtspfleger/innen des Amtsgerichtes Pinneberg ab 1 Geschäftsverteilungsplan für die Rechtspfleger/innen des Amtsgerichtes Pinneberg ab 01.10.2016 Dezernate 1-26 1. Martens Vertretung: Endemann (Grundbuch Quickborn, Schenefeld 1-3), Blömer (Grundbuch

Mehr

Geschäftsverteilungsplan der Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Ahaus ab dem

Geschäftsverteilungsplan der Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Ahaus ab dem Geschäftsverteilungsplan der Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Ahaus ab dem 01.01.2017 1 A. Allgemeine Zuständigkeiten I. 1. Dienstaufsicht und Verwaltung 2. Grundbuchsachen 3. Urkundsregistersachen

Mehr

Amtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr /13. B e s c h l u s s

Amtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr /13. B e s c h l u s s Amtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr 2016-4 1/13 5259 B e s c h l u s s Die richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Wittlich wird infolge Abordnung von Richter

Mehr

Amtsgericht Bremerhaven

Amtsgericht Bremerhaven Amtsgericht Bremerhaven Geschäftsverteilungsplan für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des Amtsgerichts Bremerhaven Stand: 1. Januar 2017 I. Abteilung für Nachlasssachen 1. Abteilungsleiter: Herr

Mehr

Das Präsidium des Amtsgerichts Ludwigslust. Beschluss vom 11. Dezember 2015

Das Präsidium des Amtsgerichts Ludwigslust. Beschluss vom 11. Dezember 2015 Das Präsidium des Amtsgerichts Ludwigslust Geschäfts-Nr.: 3204 E-2SH(Bd. 7)-01/15 Beschluss vom 11. Dezember 2015 Die Bearbeitung und Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Ludwigslust

Mehr

Das Präsidium Cloppenburg, 12. Dezember 2016 des Amtsgerichts

Das Präsidium Cloppenburg, 12. Dezember 2016 des Amtsgerichts Das Präsidium Cloppenburg, 12. Dezember 2016 des Amtsgerichts - 320 E - ================= Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2017 Das Präsidium des Amtsgerichts hat in der heutigen

Mehr

Saarländisches Oberlandesgericht

Saarländisches Oberlandesgericht Saarländisches Oberlandesgericht Präsident des Oberlandesgerichts (Hr. Prof. Dr. Rixecker) Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts (Fr. Sandhöfer) Referat I Referat II Referat III Referat IV (Fr. Sandhöfer)

Mehr

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan. Amtsgericht Neustadt a. Rbge (Stand )

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan. Amtsgericht Neustadt a. Rbge (Stand ) Richterlicher Geschäftsverteilungsplan Amtsgericht Neustadt a. Rbge. 2016 (Stand 01.09.2016) I. Direktor des Amtsgerichts Dr. Giers Buchstaben A E, I, J (soweit nicht Richter am Amtsgericht Dr. Walch zuständig

Mehr

32-3 (2016) Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Wedding für das Geschäftsjahr 2016

32-3 (2016) Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Wedding für das Geschäftsjahr 2016 32-3 (2016) Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Wedding für das Geschäftsjahr 2016 - 11 - Amtsgericht Wedding 32-3 (2016) 2016 Besonderer Teil Verteilung der Geschäfte I. Justizverwaltungssachen

Mehr

Amtsgericht Stralsund. Verteilung der richterlichen Geschäfte im Jahre 2014

Amtsgericht Stralsund. Verteilung der richterlichen Geschäfte im Jahre 2014 Amtsgericht Stralsund Verteilung der richterlichen Geschäfte im Jahre 2014 Stand: 13.12.2013 J:\verwaltg\Geschäftsverteilungspläne\Richter\2014\GVP Richter 2014_Stand 01.01.2014.odt A. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal

Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal Am 15.06.2014 endet der Dienstleistungsauftrag von Richter Zimmermann beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal. Die Abordnung von RAG Dr. Florstedt

Mehr

G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n 2016

G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n 2016 Amtsgericht Prenzlau Das Präsidium G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n 2016 für den richterlichen Dienst. Wegen Endens des Dienstleistungsauftrags der Richterin Schulze und Abordnung des Richters

Mehr

B e s c h l u s s XIII/2016

B e s c h l u s s XIII/2016 B e s c h l u s s XIII/2016 Das Präsidium des Amtsgerichts Bernau bei Berlin hat die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Bernau bei Berlin für das Geschäftsjahr 2016 aus Anlass der Zuweisung

Mehr

Verteilung der richterlichen Geschäfte des Amtsgerichts Gütersloh für 2016

Verteilung der richterlichen Geschäfte des Amtsgerichts Gütersloh für 2016 320a E - 67 Verteilung der richterlichen Geschäfte des Amtsgerichts Gütersloh für 2016 A. Geschäftsverteilungs- und Vertretungsplan Es bearbeiten: I. Direktor des Amtsgerichts Meyer Vertreter: Richter

Mehr

Amtsgericht Mosbach - Präsidium - E 320 AG Mos

Amtsgericht Mosbach - Präsidium - E 320 AG Mos Amtsgericht Mosbach - Präsidium - E 320 AG Mos Geschäftsverteilung ab 01.01.2015 aufgrund Beschlusses vom 29.12.2014 Bei dem Amtsgericht Mosbach bestehen 8 Richterabteilungen. Ab 01.01.2015 werden die

Mehr

BESCHLUSS. Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Kempen für den richterlichen Dienst ab dem Teil A

BESCHLUSS. Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Kempen für den richterlichen Dienst ab dem Teil A 320 E 4 BESCHLUSS Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Kempen für den richterlichen Dienst ab dem 01.01.2016 Teil A Verteilung der richterlichen Geschäfte einschließlich der regelmäßigen Vertretung

Mehr

G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G S P L A N. des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr

G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G S P L A N. des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr 3204 Ea - 4 Stand: 06.07.2016 G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G S P L A N des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger für den Büro-, Kassen- und Schreibdienst

Mehr

Beschluss. über die Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte bei dem Amtsgericht Siegen ab :

Beschluss. über die Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte bei dem Amtsgericht Siegen ab : 32 VI 1. Beschluss über die Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte bei dem Amtsgericht Siegen ab 01.01.2017: A. I. Zuständigkeit nach Buchstaben Soweit sich die Zuständigkeit nach Buchstaben richtet,

Mehr

und Sitzungsplan gültig ab

und Sitzungsplan gültig ab 1 Amtsgericht Oranienburg Anlage zum - Das Präsidium - Beschluss vom 11.12.2014 Az.: 320-14 (P) 2015 Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015 und Sitzungsplan gültig ab 1.1.2015 2 I. Allgemeiner

Mehr

und Sitzungsplan gültig ab

und Sitzungsplan gültig ab 1 Amtsgericht Oranienburg - Das Präsidium - Az.: 320-14 (P) 2016 Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2016 und Sitzungsplan gültig ab 1.1.2016 2 I. Allgemeiner Teil 1. Bestimmung der Zuständigkeit

Mehr

Lehrgebiet: Zwangsvollstreckungssachen (ZV) (Arbeitsgemeinschaften/Auszubildende)

Lehrgebiet: Zwangsvollstreckungssachen (ZV) (Arbeitsgemeinschaften/Auszubildende) 7626 A 5 KG Lehrgebiet: Zwangsvollstreckungssachen (ZV) (Arbeitsgemeinschaften/Auszubildende) A. Vorbemerkungen: Den Auszubildenden sind in den praxisbegleitenden Arbeitsgemeinschaften die maßgeblichen

Mehr

Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den Qualifikationsebenen Richter - Rechtspfleger - Justizfachwirt

Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den Qualifikationsebenen Richter - Rechtspfleger - Justizfachwirt Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den Qualifikationsebenen Richter - Rechtspfleger - Justizfachwirt in Bayern - Diskussionspapier des Verbandes Bayerischer Rechtspfleger e.v. (Stand: 07/2014) -- Vorbemerkung:

Mehr

Amtsgericht Besigheim

Amtsgericht Besigheim Amtsgericht Besigheim Geschäftsverteilungsplan für die Verteilung der richterlichen Geschäfte, Fassung ab 1. Januar 2014 A. Bezirk und Zuständigkeit Das Amtsgericht Besigheim ist über den eigenen Bezirk

Mehr

Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Neuruppin - Verwaltung - - gültig ab 02. März

Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Neuruppin - Verwaltung - - gültig ab 02. März Sozialgericht Neuruppin - Der Direktor - 3204 Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Neuruppin - Verwaltung - - gültig ab 02. März 2015 - Gerichtsleitung in Vertretung Direktor des Sozialgerichts

Mehr

Geschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2016

Geschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2016 Geschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2016 ( Stand 01.01.2016 ) I. Zuständigkeit der Zivilkammern: Es bearbeiten: 1. die 1. Zivilkammer a) alle

Mehr

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ab

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ab Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ab 06.10.2014 A. Allgemeiner Teil: 1. Für nicht verteilte Angelegenheiten ist der Direktor des Amtsgerichts zuständig. Ist ein Direktor

Mehr

B e s c h l u s s. Die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Recklinghausen wird ab dem wie folgt geregelt:

B e s c h l u s s. Die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Recklinghausen wird ab dem wie folgt geregelt: Amtsgericht Recklinghausen B e s c h l u s s Die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Recklinghausen wird ab dem 01.12.2016 wie folgt geregelt: I. Grundsätzliche Bestimmungen 1. Die

Mehr

B e s c h l u s s. Teil A. Verteilung der Geschäfte. b) die Betreuungssachen (Abteilung 60 und Abteilung 62)

B e s c h l u s s. Teil A. Verteilung der Geschäfte. b) die Betreuungssachen (Abteilung 60 und Abteilung 62) 32-1.19 B e s c h l u s s Die richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) werden ab 01.08.2016 aufgrund des Hinzukommens der Richterin Dr. Raupach wie folgt verteilt: Teil A Verteilung

Mehr

A) Allgemeine Grundsätze:

A) Allgemeine Grundsätze: 32 ae 9 1. 6 AM TSGERICHT WITTEN B e s c h l u s s Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht in Witten für das Geschäftsjahr 2015 A) Allgemeine Grundsätze: I. In Strafsachen und allen

Mehr

B e s c h l u s s. Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht in Witten für das Geschäftsjahr 2016

B e s c h l u s s. Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht in Witten für das Geschäftsjahr 2016 32 ae AMTSGERICHT WITTEN B e s c h l u s s Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht in Witten für das Geschäftsjahr 2016 A) Allgemeine Grundsätze I Soweit sich in dieser Geschäftsverteilung

Mehr

Zweite Änderung des Geschäftsverteilungsplanes des Amtsgerichts Aichach für den richterlichen Dienst im Geschäftsjahr 2014.

Zweite Änderung des Geschäftsverteilungsplanes des Amtsgerichts Aichach für den richterlichen Dienst im Geschäftsjahr 2014. Zweite Änderung des Geschäftsverteilungsplanes des Amtsgerichts Aichach für den richterlichen Dienst im Geschäftsjahr 2014. Anlaß: Versetzung der Ri inag Sporer an das Landgericht Augsburg und Eintritt

Mehr

Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Potsdam

Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Potsdam Das Präsidium des Amtsgerichts Potsdam Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Potsdam 2016 Verteilung der richterlichen Geschäfte 2 Der nachstehende Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2016 wurde

Mehr

Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015

Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015 Landgericht Waldshut-Tiengen 9. Dezember 2014 Präsidium E 320 a Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015 Das Präsidium beschließt folgende Geschäftsverteilung für das Jahr 2015: Anhängige Verfahren Grundsätzlich

Mehr

Amtsgericht Schwerin. Geschäftsverteilung 2015. beschlossen am 17.12.2014

Amtsgericht Schwerin. Geschäftsverteilung 2015. beschlossen am 17.12.2014 Amtsgericht Schwerin Geschäftsverteilung 2015 beschlossen am 17.12.2014 Seite 1 Inhaltsübersicht A. Allgemeiner Teil 1. Grundsätze 2. Behandlung eingehender Sachen 3. Vertretung 4. Bereitschaftsdienst

Mehr

Amtsgericht Bruchsal E 320

Amtsgericht Bruchsal E 320 Amtsgericht Bruchsal E 320 Geschäftsverteilung für das Jahr 2015 (Stand: 01.10.2015) Richterinnen und Richter - 2 - Inhaltsverzeichnis Richterinnen und Richter 1. Abteilungen für Strafsachen 3-9 Turnusregelung

Mehr

Vorwort... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 23

Vorwort... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 23 Vorwort... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 23 Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften... 25 1 Geltungsbereich... 25 2 Höhe der Vergütung... 96 3 Gebühren in

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 AR 8/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 019 Amtsgericht Schwedt (Oder) ED 29/07 Amtsgericht Eberswalde - Familiengericht - Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Unterbringungssache

Mehr

G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n

G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n Rechtsprechung des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern für das Geschäftsjahr 2013 Beschluss des Präsidiums vom 30. Oktober 2013 mit Wirkung vom 30. Oktober

Mehr

Rechtspfleger? Wer oder was ist denn das?

Rechtspfleger? Wer oder was ist denn das? Rechtspfleger? Wer oder was ist denn das? Wir laden Sie ein zu einer kleinen Erkundungsreise in die Welt des Rechtspflegers. Berufsbild Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger gehören dem ersten Einstiegsamt

Mehr

B e s c h l u s s. Jeder Dezernent ist für die seinem Zuständigkeitsbereich entsprechenden Rechtshilfeersuchen zuständig.

B e s c h l u s s. Jeder Dezernent ist für die seinem Zuständigkeitsbereich entsprechenden Rechtshilfeersuchen zuständig. Amtsgericht Recklinghausen B e s c h l u s s Die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Recklinghausen wird für das Geschäftsjahr 2013 wie folgt geregelt: Stand: 11.03.2013 I. Grundsätzliche

Mehr

Beschluss über die Verteilung der richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht Herford im Kalenderjahr A - Allgemeines

Beschluss über die Verteilung der richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht Herford im Kalenderjahr A - Allgemeines 320 a E Beschluss über die Verteilung der richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht Herford im Kalenderjahr 2016 - A - Allgemeines 1. Soweit für die Zuständigkeit eines Richters ein Name maßgebend ist,

Mehr

Wachtmeisterzentrale: Fax: Leiter: Hahn Vertreter: Wacker/ Goes Eingangsstelle Postausgang Auskunft

Wachtmeisterzentrale: Fax: Leiter: Hahn Vertreter: Wacker/ Goes Eingangsstelle Postausgang Auskunft Stand August 2016 Präsident des Amtsgerichts: Fax: 10278 Präsident Wolff 765 4246 Vizepräsidentin Best 767 4891 Vorzimmer: Sanders-Suhadi 766 2280/ 4246 Geschäftsleiter/- in Wiggers 768 4871 Hänjes 760

Mehr

Verteilung der richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht Hagen für das Jahr 2017

Verteilung der richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht Hagen für das Jahr 2017 Präsidium des Amtsgerichts Hagen, 08.12.2016 3204 E 1-38 1 (HH) Verteilung der richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht Hagen für das Jahr 2017 A. Allgemeine Regelungen zur Zuständigkeit 1 I. Zuständigkeit

Mehr

T e l e f o n v e r z e i c h n i s

T e l e f o n v e r z e i c h n i s T e l e f o n v e r z e i c h n i s des Amtsgerichts Emmendingen mit Geschäftsverteilung in Kurzform (nur Schwerpunkte und ohne Grundbuchamt) Stand: 01.01.2016 Zentrale: 07641 96587-800 Durchwahl: 07641

Mehr

Beschluss. (der vollständige Beschluss ist auf der Verwaltungsgeschäftsstelle einsehbar)

Beschluss. (der vollständige Beschluss ist auf der Verwaltungsgeschäftsstelle einsehbar) G5243/1a Beschluss (der vollständige Beschluss ist auf der Verwaltungsgeschäftsstelle einsehbar) Der Geschäftsverteilungsplan für die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein wird daher

Mehr

Stand: Abteilung für allgemeine Zivilsachen. Richterliche Geschäftsverteilung

Stand: Abteilung für allgemeine Zivilsachen. Richterliche Geschäftsverteilung E 3210_1-9/16 Stand: 01.09.2016 Abteilung für allgemeine Zivilsachen Richterliche Geschäftsverteilung 1 Übersicht und Besetzung 1 Übersicht und Besetzung 1 2 Geschäftsverteilung 2 2.1 Allgemeine Zuständigkeiten

Mehr

Lösungshinweise Abschnitt B I (Besitz) 1. Materielles Recht

Lösungshinweise Abschnitt B I (Besitz) 1. Materielles Recht Lösungshinweise Abschnitt B I (Besitz) 1. Materielles Recht B/I a) Gem. 854 856 BGB definiert man den Besitz als tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache, die von einem Herrschaftswillen getragen

Mehr

Geschäftsverteilung unter den Richterinnen und Richtern des Amtsgerichts Weinheim für das Jahr 2015

Geschäftsverteilung unter den Richterinnen und Richtern des Amtsgerichts Weinheim für das Jahr 2015 Amtsgericht Weinheim - Präsidium - Geschäftsverteilung unter den Richterinnen und Richtern des Amtsgerichts Weinheim für das Jahr 2015 Direktor des Amtsgerichts : Vertreter: Burk Richterin am Amtsgericht

Mehr

Hamburgisches Justizverwaltungsblatt 4

Hamburgisches Justizverwaltungsblatt 4 Hamburgisches Justizverwaltungsblatt 4 Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Gleichstellung 85. Jahrgang 26. Mai 2011 Inhalt Allgemeine Verfügungen 31.03.11 Änderung der Dienstordnung für Notarinnen

Mehr

Geschäftsverteilung der Richter:

Geschäftsverteilung der Richter: Geschäftsverteilung der Richter: Abteilung I Richter: Direktor des Amtsgerichts Dr. Schlachter Vertreter: a. Strafsachen und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende einschließlich

Mehr

V e r f a h r e n s o r d n u n g des Schlichtungsausschusses. der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm

V e r f a h r e n s o r d n u n g des Schlichtungsausschusses. der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm V e r f a h r e n s o r d n u n g des Schlichtungsausschusses der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm Aufgrund der Empfehlung des Berufsbildungsausschusses der Rechtsanwaltskammer

Mehr

Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung

Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. 1 Name und Sitz Satzung Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt".

Mehr

Vollmacht. K a n z l e i R u l a n d. Rechtsanwalt Felix Ruland. Obergasse 26 a Usingen. Fon: / Fax: /

Vollmacht. K a n z l e i R u l a n d. Rechtsanwalt Felix Ruland. Obergasse 26 a Usingen. Fon: / Fax: / Vollmacht K a n z l e i R u l a n d Rechtsanwalt Felix Ruland Obergasse 26 a 61250 Usingen Fon: 06081 / 91 20 25 0 Fax: 06081 / 91 20 25 9 wird hiermit in Sachen:. (Mandant) gegen (Gegner) wegen Vollmacht

Mehr

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 2016 ( 6a ArbGG; 21a ff. GVG) in der ab geltenden Fassung

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 2016 ( 6a ArbGG; 21a ff. GVG) in der ab geltenden Fassung ARBEITSGERICHT PASSAU -C II 2- Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 2016 ( 6a ArbGG; 21a ff. GVG) in der ab 01.05.2016 geltenden Fassung Vorbemerkung Infolge der Ernennung von RiArbG als ständiger Vertreter

Mehr

Verteilung der richterlichen Geschäfte. bei dem Amtsgericht Bottrop

Verteilung der richterlichen Geschäfte. bei dem Amtsgericht Bottrop 32 E 3 18 (Bd. 7) Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Bottrop ab dem 01.01.2016 A. Allgemeine Grundsätze Die Verteilung der richterlichen Geschäfte erfolgt - vorbehaltlich der Bereitschaftsdienst-

Mehr

Fachklassen Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte. 12.Klasse VERFAHRENS- UND VOLLSTRECKUNGSRECHT

Fachklassen Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte. 12.Klasse VERFAHRENS- UND VOLLSTRECKUNGSRECHT Fachklassen Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte VERFAHRENS- UND VOLLSTRECKUNGSRECHT 12.Klasse 1 Fachprofil: Das Verfahrens- und Vollstreckungsrecht stellt einen Schwerpunkt der Tätigkeit

Mehr

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN)

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/372 (15/308) 06.03.2013 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) betr.: Beratungshilfe im Saarland Vorbemerkung der Fragestellerin:

Mehr

Geschäftsverteilungsplan. für den richterlichen Dienst

Geschäftsverteilungsplan. für den richterlichen Dienst Amtsgericht Oldenburg Oldenburg, den 28.11.2016 - Das Präsidium - - 320 E 1 - Geschäftsverteilungsplan für den richterlichen Dienst Stand 01. Dezember 2016 1 A. Straf- und Bußgeldsachen Richter am Amtsgericht

Mehr

Praxiskommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG

Praxiskommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG Praxiskommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RG von Dr. Wolfgang Hartung, Dr. olker Römermann, Herbert P. Schons RA und Notar Herbert P. Schons ist izepräsident der RA Düsseldorf und durch zahlreiche

Mehr

Das Zwangsvollstreckungsrecht in der Praxis

Das Zwangsvollstreckungsrecht in der Praxis Das Zwangsvollstreckungsrecht in der Praxis Allgemeine Hinweise anlässlich der Schulungsveranstaltung für die Schiedsmänner und Schiedsfrauen im Landgerichtsbezirk Göttingen am 11.10.2014 in Ebergötzen

Mehr

... Revision,

... Revision, Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe: RVG... Revision, 30.05.2008 Druckerei C. H. Beck Medien mit Zukunft Inhaltsverzeichnis K 28 Gegenstandswert im Insolvenzverfahren (Madert)... 400 29 Gegenstandswert

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2014

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2014 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2014 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte

Mehr

Leitsatz. 39 Abs. 1 GBO

Leitsatz. 39 Abs. 1 GBO eitsatz 39 Abs. 1 GBO Pfändet der Gläubiger die gegen den Grundstückseigentümer titulierte Forderung seines Schuldners samt der zu deren Sicherung für den Schuldner eingetragenen Zwangshypothek, muss das

Mehr

Sozialgericht Potsdam Der Direktor. Präsidiumsbeschluss 1/2011 (Geschäftsverteilungsplan)

Sozialgericht Potsdam Der Direktor. Präsidiumsbeschluss 1/2011 (Geschäftsverteilungsplan) 1 Sozialgericht Potsdam Der Direktor Az.: - 3213 E - Präsidiumsbeschluss 1/2011 (Geschäftsverteilungsplan) Gemäß 6 SGG in Verbindung mit 21 e GVG beschließt das Präsidium nach Anhörung des Ausschusses

Mehr

Vorsorgevollmacht. ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende. Vorsorgevollmacht:

Vorsorgevollmacht. ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende. Vorsorgevollmacht: Vorsorgevollmacht Hiermit erteile ich: (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort) ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende Vorsorgevollmacht: Herr/Frau (Name, Vorname, Adresse,

Mehr

Monschau, den GV-Anwärter/in. Klausur II/ Kostenrecht - Schönfelder "Deutsche Gesetze" GVO/GVGA GVKostG DB-GVKostG

Monschau, den GV-Anwärter/in. Klausur II/ Kostenrecht - Schönfelder Deutsche Gesetze GVO/GVGA GVKostG DB-GVKostG Monschau, den 28. 06. 2001 GV-Anwärter/in Klasse Klausur II/2001 - Kostenrecht - Bearbeitungszeit: Hilfsmittel: 3 Stunden Schönfelder "Deutsche Gesetze" GVO/GVGA GVKostG DB-GVKostG Fall 1: Am 28. 06. 2001

Mehr

Satzung des Bezirks Niederbayern zur Regelung des Bezirksverfassungsrechtes und der Entschädigung von ehrenamtlich tätigen Bezirksbürgern.

Satzung des Bezirks Niederbayern zur Regelung des Bezirksverfassungsrechtes und der Entschädigung von ehrenamtlich tätigen Bezirksbürgern. Satzung des Bezirks Niederbayern zur Regelung des Bezirksverfassungsrechtes und der Entschädigung von ehrenamtlich tätigen Bezirksbürgern (Stand Oktober 2013) Der Bezirk Niederbayern erlässt aufgrund Art.

Mehr

Info Kosten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Beitragsrahmengebühren Gebührenvereinbarung Prozesskosten Außergerichtliche Kosten

Info Kosten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Beitragsrahmengebühren Gebührenvereinbarung Prozesskosten Außergerichtliche Kosten Info Kosten In der Bundesrepublik sind die Anwaltskosten gesetzlich seit dem 01.07.2004 im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), vorher in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung geregelt. Je nach Tätigkeitsbereich,

Mehr

Leitsatz: OLG Dresden, 23. Familiensenat, Beschluss vom Az.: 23 WF 0475/11

Leitsatz: OLG Dresden, 23. Familiensenat, Beschluss vom Az.: 23 WF 0475/11 Leitsatz: Wird die Verfahrenskostenhilfebewilligung auf einen Vergleichsabschluss über nicht anhängige Gegenstände erstreckt, kann der beigeordnete Rechtsanwalt aus der Staatskasse die Erstattung einer

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 3 Ca 1186/09 (Arbeitsgericht Bamberg - Kammer Coburg -) Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren J W B Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwälte R - Kläger und Beschwerdeführer

Mehr

Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Meldorf betreffend die richterliche Geschäftsverteilung ab dem 01. September 2015.

Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Meldorf betreffend die richterliche Geschäftsverteilung ab dem 01. September 2015. 320 E Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Meldorf betreffend die richterliche Geschäftsverteilung ab dem 01. September 2015. Am 01. September 2015 tritt Richterin am Amtsgericht Maaßen ihren Dienst

Mehr

NACHBARSCHAFTSVERBAND BISCHWEIER-KUPPENHEIM

NACHBARSCHAFTSVERBAND BISCHWEIER-KUPPENHEIM Nachbarschaftsverband Bischweier-Kuppenheim Landkreis Rastatt Satzung des Gemeindeverwaltungsverbandes der Gemeinden BISCHWEIER und KUPPENHEIM mit der Bezeichnung NACHBARSCHAFTSVERBAND BISCHWEIER-KUPPENHEIM

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 2 W 9/16 = HRB 4444 HB Amtsgericht Bremen B e s c h l u s s In der Handelsregistersache X-GmbH Beschwerdeführerinnen: 1. [ ], 2. [ ], beide vertr.

Mehr

Geschäftsverteilungsplan. für die Richter des. Amtsgerichts Waiblingen

Geschäftsverteilungsplan. für die Richter des. Amtsgerichts Waiblingen Geschäftsverteilungsplan für die Richter des Amtsgerichts Waiblingen ab 01. Januar 2015 I. Zivilabteilung, Freiwillige Gerichtsbarkeit Rdnr. 1 Referat 1 a) Zivil- und Räumungsschutzverfahren (C- und H-Sachen)

Mehr

Pressemitteilung Jahrespressekonferenz vom

Pressemitteilung Jahrespressekonferenz vom n1 AMTSGERICHT MÜNCHEN - Pressesprecherin - Pressemitteilung Jahrespressekonferenz vom 16.4.15 Diese Pressemitteilung erklärt im ersten Abschnitt Allgemeines, insbesondere zur Zuständigkeit und dem Personal.

Mehr

Abteilungsordnung der Turnabteilung

Abteilungsordnung der Turnabteilung der Turnabteilung Die Abteilungsordnung enthält bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen aus Gründen der Lesbarkeit durchgängig die männliche Form. Grundsätzlich sind Frauen und Männer gleichermaßen

Mehr

AMTSGERICHT ESSEN Geschäftsverteilungsplan für Richter für das Geschäftsjahr 2016

AMTSGERICHT ESSEN Geschäftsverteilungsplan für Richter für das Geschäftsjahr 2016 AMTSGERICHT ESSEN Geschäftsverteilungsplan für Richter für das Geschäftsjahr 2016 Die Geschäfte sind verteilt aufgrund des Beschlusses des Präsidiums vom 18.12.2015 2 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES...

Mehr

Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Ahlen vom 18. Dezember 2015 Richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Ahlen ab dem 01.01.

Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Ahlen vom 18. Dezember 2015 Richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Ahlen ab dem 01.01. 32 E / Bd. Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Ahlen vom 18. Dezember 2015 Richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Ahlen ab dem 01.01.2016 Erster Teil: 1. erteilung der Geschäfte im Einzelnen

Mehr

Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

Amtsgericht Hamburg-Wandsbek Amtsgericht Hamburg-Wandsbek Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2017 Gültig ab dem 01.01.2017 Direktor: Ständige Vertreterinnen: Herr DirAG Focken Frau Ri inag Bluhm Frau Ri inag Zimmerling

Mehr

Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz - BerHG)

Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz - BerHG) Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz - BerHG) BerHG Ausfertigungsdatum: 18.06.1980 Vollzitat: "Beratungshilfegesetz vom 18. Juni 1980 (BGBl.

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 310-4 Zivilprozessordnung (ZPO) 1. Aktualisierung 2017 (18. Januar 2017) Die Zivilprozessordnung wurde durch Art. 1 Nr. 20 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung

Mehr

Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht

Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht 01 a) Ja, es gilt 286 Abs. 3 BGB. BB ist mehr als 30 Tage im Verzug. Zinsen können ab dem 12.05. (vgl. 286 III 1 BGB) in Höhe von 5 Prozentpunkten

Mehr

STADT LEER (OSTFRIESLAND)

STADT LEER (OSTFRIESLAND) STADT LEER (OSTFRIESLAND) Eigenbetriebssatzung Kommunale Wohnungsverwaltung Leer (KWL) Stand: 10.12.2014 Inhaltsverzeichnis Eigenbetriebssatzung... 2 Kommunale Wohnungsverwaltung Leer (KWL)... 2 1 Eigenbetrieb,

Mehr

Regelungen zum Führen von Ausbildungsnachweisen

Regelungen zum Führen von Ausbildungsnachweisen Regelungen zum Führen von Ausbildungsnachweisen Nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses am 8. Juni 2016 erlässt die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf als zuständige Stelle nach 9 Berufsbildungsgesetz

Mehr

I. 23 Zuständigkeitskonzentrationen bei den Gerichten des Landes Nordrhein-Westfalen. (Stand: Januar 2017)

I. 23 Zuständigkeitskonzentrationen bei den Gerichten des Landes Nordrhein-Westfalen. (Stand: Januar 2017) 3205 - I. 23 Zuständigkeitskonzentrationen bei den Gerichten des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand: Januar 2017) Ordentliche Gerichtsbarkeit Gesetz über die Gliederung und die Bezirke der ordentlichen

Mehr

Geschäftsverteilung. im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Halle (Saale) für das Geschäftsjahr 2015

Geschäftsverteilung. im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Halle (Saale) für das Geschäftsjahr 2015 Der Präsident des Amtsgerichts Halle (Saale) 3204 E Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Halle (Saale) für das Geschäftsjahr 2015 1 Inhaltsverzeichnis: Seite Erklärung des Präsidenten

Mehr

Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses

Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses 1 Errichtung und Zusammensetzung (1) Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main errichtet gem. 111 Abs. 2 ArbGG einen Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten

Mehr

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Kommentar Fritz Riedel Ministerialdirigent im Bundesministerium der Justiz Begründet von Heinrich Sußbauer Oberregierungsrat im Bundesministerium der Justiz Sabine Ahlmann

Mehr

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan ab 5. Oktober 2015

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan ab 5. Oktober 2015 - 1 - Amtsgericht Güstrow - Präsidium - Richterlicher Geschäftsverteilungsplan ab 5. Oktober 2015 1. Mahnsachen, Zivilprozesssachen, einschließlich Rechtshilfe - Nachbarschaftssachen sowie Schuldrechtsanpassung

Mehr

B e s c h l u s s. über die richterliche Geschäftsverteilung bei dem. Amtsgericht Blomberg. ab dem 30.04.2015

B e s c h l u s s. über die richterliche Geschäftsverteilung bei dem. Amtsgericht Blomberg. ab dem 30.04.2015 B e s c h l u s s über die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Blomberg ab dem 30.04.2015 I. Direktorin des Amtsgerichts Borgschulte wechselt mit Wirkung zum 30.04.2015 zum Amtsgericht

Mehr

Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG

Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG Engels/Kaiser/Kotz Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG Praxishandbuch zum anwaltlichen Vergütungsrecht 33. Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung Juni 2012 Rechtsstand Mai 2012 Herausgegeben

Mehr

1. Antragsteller/in. Geburtsname (nur bei Abweichung) Anschrift derzeitiger Hauptwohnsitz (Straße, Hausnummer ) Ort PLZ. Telefon Fax

1. Antragsteller/in. Geburtsname (nur bei Abweichung) Anschrift derzeitiger Hauptwohnsitz (Straße, Hausnummer ) Ort PLZ. Telefon Fax (Absender/Antragsteller) Stadt Ilmenau Gewerbe- und Einwohnermeldewesen Am Markt 7 98693 Ilmenau Tel. 03677/600105-106 Fax. 03677/600220 E-Mail: gewerbe@ilmenau.de Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturempfehlungen. A. Einleitung: Zielsetzung' 1

Inhaltsverzeichnis. Seite. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturempfehlungen. A. Einleitung: Zielsetzung' 1 Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturempfehlungen V XV XVII A. Einleitung: Zielsetzung' 1 B. Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren (AuGeMa) 5 I. Vorbereitung des gerichtlichen Mahnverfahrens 5

Mehr

3. Steht einer Forderung eine Gegenforderung gegenüber, so wird lediglich der Überschuß berücksichtigt, der sich bei einer Verrechnung ergibt.

3. Steht einer Forderung eine Gegenforderung gegenüber, so wird lediglich der Überschuß berücksichtigt, der sich bei einer Verrechnung ergibt. Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) vom 19. August 1998 (BGBl. I S. 2205) - zuletzt geändert durch Gesetz zur Einführung des Euro in Rechtspflegegesetzen und in Gesetzen des Straf-

Mehr

5. N a c h t r a g. zur Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts München für das Jahr 2015

5. N a c h t r a g. zur Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts München für das Jahr 2015 3204 OLG M Geschäftsverteilung 2015 des Oberlandesgerichts München 5. N a c h t r a g zur Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts München für das Jahr 2015 I. Anlass zur Änderung der Geschäftsverteilung:

Mehr

320 Neue Geschäfte und Basiszahlen

320 Neue Geschäfte und Basiszahlen 320 Neue Geschäfte und en Zivilsachen Richter Richter am Oberlandesgericht RO 011 Technische Schutzrechte, Haftung von Personen (ohne Arzt- und Architektenhaftungssachen), Honorarforderungen von Personen

Mehr

Haushaltsplan. für den Geschäftsbereich. des Justizministeriums. für das Haushaltsjahr

Haushaltsplan. für den Geschäftsbereich. des Justizministeriums. für das Haushaltsjahr Nordrhein-Westfalen Einzelplan 04 Haushaltsplan für den Geschäftsbereich des Justizministeriums für das Haushaltsjahr 2017 Hierzu: Beilage 1: Verpflichtungsermächtigungen 2 V E R Z E I C H N I S der Organe

Mehr