SchiedsamtsZeitung 68. Jahrgang 1997, Heft 03 Online-Archiv Seite Organ des BDS
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- Helge Fiedler
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1 Berichte und Meinungen Niedersachsen BezVgg. Hannover-Bückeburg Zur Mitglieder- und Schulungsversammlung in Haste konnte Vors. Koll. Fricke, außer 40 Kolleginnen und Kollegen Frau Merckens, R'in am AG Hannover, begrüßen. Frau Merckens referierte über»die Verhängung von Ordnungsgeld«. Sie führte aus, dass die Rechtsstellung der SchÄmter durch die in Niedersachsen bestehende Verpflichtung, Ordnungsgeld zu verhängen, wenn eine Partei zum Termin nicht erscheint, gestärkt werden solle. Bedingung sei allerdings, dass die formalen Voraussetzungen (Ladungsfrist, Zustellungsnachweis, fehlende ausreichende Entschuldigung, Rechtsmittelbelehrung) vorliegen. Die Referentin befasste sich ausführlich mit den verschiedenen Zustellungsmöglichkeiten und stellte heraus, dass auch ein Ordnungsgeld festgesetzt werden darf, wenn die bei der Post niedergelegte Ladung vom Empfänger nicht abgeholt wurde. Auch die von den Parteien häufig vorgebrachten Entschuldigungsgründe wurden kritisch betrachtet. Nach der ausführlichen Beantwortung vieler Fragen der Schulungsteilnehmer stellte Frau Merckens abschließend fest, dass die Schp. mit der Verhängung von Ordnungsgeld behutsam umgehen und sich stets fragen sollten, wie sie selbst reagieren würden, wenn sie betroffene Partei wären. Im weiteren Verlauf der Versammlung berichtete der Vors. über den Verlauf der BdsVertrVers. in Bad Hersfeld und informierte besonders über den geplanten 15 a EG ZPO. Den Ländern soll ermöglicht werden, für bestimmte Zivilverfahren eine außergerichtliche Streitschlichtung als obligatorisches Vorverfahren einzuführen. Das Niedersächsische Justizministerium hat aus diesem Anlass alle AG gebeten, die Schp. in Dienstversammlungen zu befragen, wie sie das Gesetz bewerten und ob sie bereit sind, die damit verbundenen zusätzlichen Aufgaben zu übernehmen. Den Äußerungen der Versammlungsmitglieder war zu entnehmen, dass sie der Übertragung weiterer Zuständigkeiten überwiegend positiv gegenüberstehen. Weiter unterrichtete Koll. Fricke über eine von Ministerin Alm-Merck angeregte Erhebung über die sog.»tür- und Angelfälle«der Schp. In einer Veranstaltung in Braunschweig war die Ministerin auf diese Fälle hin angesprochen worden, die ja ohne förmliches Verfahren durch ein Gespräch mit der Schp. beendet werden und in keine amtliche Statistik einfließen. Das hat das Ministerium veranlasst, mit der LdsVgg. Niedersachsen einen Erhebungsbogen zu vereinbaren, in den jede Schp. in der Zeit vom bis zum alle»tür- und Angelfälle«eintragen Nachdruck und Vervielfältigung Seite 1/5
2 kann. Nach Abschluss der Erhebung sollen die Ergebnisse an die BezVgg. gegeben werden, die sie an die LdsVgg. weiterreicht. Von dort werden sie dann dem Justizministerium übermittelt. Mit der dringenden Bitte, unbedingt jeden Fall festzuhalten, um den Umfang unserer Arbeit zu dokumentieren, schloss die Versammlung. Hessen BezVgg. Darmstadt Am fand im»haus des Gastes«in Lindenfels eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit Feier des 25-jährigen Bestehens der BezVgg. statt. Der Feier ging eine Arbeitstagung voraus, in der Koll. Wenz über das Hessische SchAGesetz und insbesondere über die sachliche Zuständigkeit in Strafsachen referierte. Die Erläuterungen an Hand von praktischen Beispielen fand großen Anklang bei den ca. 90 Schfrn. und Schr. aus dem LG- Bez. Darmstadt. Um Uhr eröffnete Ehrenvorst- Mitgl. Adam Pfeifer die Feierstunde und konnte neben den bereits anwesenden Schp. als Gäste begrüßen LGPräs. Schmidt-von Rhein, AG- Präs. Uhl, die AGDir. Wolf und Dr. König, OARat Franz und Amtmann Groh, Bgm. Woitke, LdsVors. Schneider, Koll. der BezVgg. Hanau, Kassel und Wiesbaden und Vertreter der Presse. LGPräs. Schmidt-von Rhein gratulierte der BezVgg. im Namen der Justiz und würdigte die Arbeit des derzeitigen Vors., Koll. Kratz, und seiner Vorgänger, der Koll. Schirling und Repp sowie des gesamten Vorstandes. Er stellte fest, dass die BezVgg. ihren Aufgaben entsprechend der Satzung gerecht geworden sei. Weiter ging er auf die Frage ein, wie das SchAWesen belebt werden könne und begrüßte die derzeitige Initiative des Bundesrates zur Erweiterung der sachlichen Zuständigkeit der Schp. Anschließend übermittelte Bgm. Woitke die Grüße der Stadt Lindenfels, LdsVors. Schneider gratulierte im Namen des BDS und der LdsVgg. und die BezVgg. Hanau überreichte eine Chronik ihrer Geschichte. In seinem Schlusswort bedankte sich Vors. Kratz für die übermittelten Grüße und Glückwünsche. Besonderer Dank galt dem LGPräs. für seine Ausführungen zur Erweiterung der Zuständigkeit der Schp. Nordrhein-Westfalen BezVgg. Bochum Am fand die diesjährige Ganztags-Schulungsveranstaltung der BezVgg. Bochum statt. In diesem Jahr hatten die Hattinger Koll. im Ortsteil Nachdruck und Vervielfältigung Seite 2/5
3 Welper für hervorragende äußere Bedingungen gesorgt. Vors. Stutzmann gab in seiner Begrüßung seiner Freude darüber Ausdruck, dass erstmalig seit langer Zeit mehr als 2/3 der Mitglieder der Einladung gefolgt waren. Herzlich begrüßte er den Dir.d.AG Hattingen, Dr. Weidermann, der die Leitung der Schulung übernommen hatte, die unter dem Thema»Nachbarschaftsrecht«stand. Des Weiteren konnten zwei Koll. aus Templin im AGBez. Prenzlau (Brandenburg) begrüßt werden, die schon am Abend vorher an einer Sitzung der erw. Vorstandes der BezVgg. teilgenommen hatten, bei der es zu einem sehr regen Erfahrungsaustausch gekommen war. Die beiden Koll. berichteten auch jetzt von der Arbeit ihrer Schiedsstellen, von ihren Schwierigkeiten aber auch Erfolgserlebnissen. Dr. Weidermann ging zu Beginn seiner Ausführungen kurz auf die Initiative des Bundesrates betr. 15 a EG ZPO ein. Mehr denn je wäre nun Aus- und Weiterbildung notwendig. Der Referent wies dann auf die 903 ff. BGB und die für die Schp. relevanten Regelungen im Nachbarrechtsgesetz NRW hin. Der 903 BGB gebe die Garantie, dass jeder mit seiner (beweglichen oder unbeweglichen) Sache nach Belieben verfahren könne, wozu auch gehöre, dass er jeden anderen von einer Einwirkung auf diese Sache ausschließen könne, soweit nicht Gesetze oder Rechte Dritter dem entgegenstehen. Hier wurde dann sehr ausführlich über 906 BGB diskutiert, in dem es um»die Zuführung unwägbarer Stoffe«geht, die bei unwesentlicher Beeinträchtigung nicht abgewehrt werden können. Wenn eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, die aber ortsüblich ist, muss ebenfalls geduldet werden, der Eigentümer kann aber unter Umständen einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen. Hier ist dann die Frage zu klären, was denn nun ortsüblich sei, und dazu erfolgt dann immer ein Vergleich mit der näheren Umgebung. Als Beispiel dienten hier der»bolzplatz«in einer Siedlung, der Komposthaufen in einer Gartenstadt, die Kleintierhaltung in ländlicher Umgebung. Ein Grund für so manche Güteverhandlung sind, und das war der letzte Punkt des Referates, 910 BGB (Überhang), 911 BGB (überfall), 923 BGB (Grenzbaum). Hier brachte Dr. Weidermann die Teilnehmer manches Mal zum Schmunzeln, wenn er Fälle aus seiner Praxis oder Urteile aus der Literatur zitierte. Da der Referent auch immer wieder zu Zwischenfragen ermunterte, entwickelte sich häufig eine lebhafte Diskussion, die aber auch bewies, wie sehr dieses Thema für die Schp. aktuell ist. Erst gegen Uhr konnte Vors. Stutzmann mit einem Dank an den Referenten für seine lebendigen Ausführungen und an die Teilnehmer für ihre engagierte Mitarbeit die Veranstaltung schließen. Nachdruck und Vervielfältigung Seite 3/5
4 Am unternahmen die Mitglieder der BezVgg. Bochum auf Einladung einer Bochumer Abgeordneten eine Fahrt zum Landtag in Düsseldorf. Dank der Erfahrung des Busfahrers, der gekonnt den täglichen Stau der A 40 umfuhr, gelangte man pünktlich ans Ziel, wo, nach einer Einführung in die Arbeit des Landtages durch Film und Vortrag, Frau Gödecke, MdL, und Herr Siechau, MdL, den Teilnehmern zu einem ausführlichen Gespräch zur Verfügung standen, zu dem sie als»sachverständige«frau Dr. Lehmberg aus dem Justizministerium geladen hatten. Die Fragen der Schp. drehten sich natürlich zunächst einmal um den 15 a EG ZPO und wie es damit nun weiterginge. Die Auskunft, dass vielleicht durch die obligatorische Vorschaltung in Zivilsachen durchschnittlich ca. 36 Fälle auf die Schp. zukämen, war etwas erschreckend für einige Koll. Andererseits war auch zu hören, dass NRW vielleicht von den DM, die im Gesetzentwurf stehen, auf 500 DM heruntergehen würde. Ein weiterer Punkt, den die Koll. vorbrachten, war der Erlass des Innenministers betr. das sog.»vereinfachte Verfahren«bei der Polizei. Angeregt wurde auch, dass die Staatsanwaltschaft, wenn sie das öffentliche Interesse verneint und auf den Privatklageweg verweist, die Bürgerinnen und Bürger deutlich auf den Weg über das Schiedsamt hinweist. Nach diesen interessanten Stunden im Landtag schwärmten die Teilnehmer aus auf die Kö und in die Altstadt, bevor nach einem gemeinsamen Abendessen die Rückfahrt angetreten wurde. Sachsen-Anhalt Landesvereinigungen und Bezirksvereinigungen Die LdsVgg. übersandte folgenden Jahresbericht: In 1996 wurden erstmalig in allen vier BezVgg. der LdsVgg. Sachsen-Anhalt die Jahreshauptversammlungen für die Mitglieder des BDS durchgeführt. BezVgg. Dessau am mit 53 Schp. Gäste: Der Bgm. der Stadt Roßlau, eine R'in am AG Merseburg, Lds- Vors. Pohland, Thema der Schulung:»Erläuterungen zum Entwurf des Nachbarschaftsgesetzes.«BezVgg. Magdeburg am mit 30 Schp. Gäste: Staatssekr'in Riedel, Justizministerium Sachsen-Anhalt; Vizepräs. Krause-Kyora, AG Magdeburg; Herr Berger vom Polizeipräsidium Magdeburg; Frau Pohle, Rechtsamt Stadt Magdeburg; Stellv.Lds.Vors. Hense. Thema der Schulung:»Fragen zum Schlichtungsverfahren«. BezVgg. Halle am mit 76 Schp. Gäste: OStAnw. Kunzmann, Nachdruck und Vervielfältigung Seite 4/5
5 Halle; LdsVors. Pohland; Themen der Schulung:»Fragen zum Sühneverfahren«und»Fragen zu den Formalitäten zum Beginn und zum Abschluss eines Verfahrens«. BezVgg. Stendal am mit 14 Schp. Gäste: 1. BdsVors. Väth, LdsVors. Pohland. Themen der Schulung:»Erläuterungen zum Entwurf des Nachbarschaftsgesetzes«und»Fragen zu den Formalitäten zum Beginn und zum Abschluss eines Verfahrens«. Aus der LdsAusschusssitzung wird berichtet, dass dort zunächst einmal die mangelnde Beteiligung (7 Teilnehmer(innen) von 19 geladenen Koll. bemängelt wurde. Den GeschBericht gab der LdsVors., der über die Arbeit in den einzelnen BezVgg. berichtete, die geplanten Lehrgänge des SchASeminars nannte und die Anwesenden über die Ergebnisse der BdsVorstSitzung in Fredersdorf unterrichtete. Der Vors. konnte auch Ausführungen über den Mitgliederbestand machen, danach sind im Land Sachsen-Anhalt (Stand ) 355 Schp. Mitglieder des BDS. Koll. Rost gab dann den Kassenbericht und nach Beratungen über die von den BezVgg. zu zahlenden Umlagebeiträge in Höhe von DM 1, je Mitglied wurde dem Schatzmeister Entlastung erteilt. Nachdruck und Vervielfältigung Seite 5/5
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