Herzlich Willkommen!

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Herzlich Willkommen!"

Transkript

1 Herzlich Willkommen! Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, nun ist es soweit, Ihr Kind ist ein Schulkind bei uns in der Grundschule An der Uhlandstraße. Darüber freuen wir uns sehr! Hiermit begrüßen wir Sie als Eltern sehr herzlich, denn Sie gehören zu uns, und auch für Sie beginnt mit jedem neuen Schulkind eine neue Zeit. Vier gemeinsame Schuljahre liegen vor uns, und es ist Ihre und unsere Aufgabe, Ihr Kind in seiner Weiterentwicklung gut zu unterstützen. Als Ihre Grundschule werden wir unser Bestes dafür tun. Sie haben sicherlich Fragen zu unserer Schulorganisation, die wir Ihnen mit Hilfe dieses kleinen Wegbegleiters beantworten wollen. Als Schule vertreten wir das Niedersächsische Schulgesetz und zitieren immer wieder daraus. Gesetze sind verbindlich, oft aber leider eintönig und in ihrer Formulierung wenig ansprechend. Trotzdem hoffen wir, Ihnen mit unserem Wegbegleiter schon viele Fragen beantworten zu können. Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden. Lesen sie bitte diesen Wegbegleiter (notfalls mit Übersetzungshilfe) gut durch, heben Sie ihn gut auf und unterschreiben Sie auf dem letzten Blatt, dass Sie alle darin enthaltenen Informationen zur Kenntnis genommen haben. Dieses letzte Blatt wird eingesammelt! Eine gute und schöne Zeit für Sie und für Ihr Kind an unserer Schule wünscht Ihnen mit ganz herzlichen Grüßen Ihre Schulleiterin Martina Attenberger mit dem Team der KollegInnen und mit allen Beschäftigten der Schule

2 Leitfaden jetzt geht s los! Hiermit möchten und müssen wir Ihnen einige wichtige Informationen für den Schulalltag in der Verlässlichen Grundschule (VGS) bekannt geben. Wenn Sie dazu Erläuterungen benötigen, wenden Sie sich bitte auf den Elternabenden an die Lehrkräfte oder bitten Sie um ein Gespräch mit der Schulleitung, telefonisch unter Als Erziehungs- und Sorgeberechtigte haben Sie in Bezug auf die Schule einerseits zwar Rechte z.b. das Recht auf Bildung und Erziehung für ihr Kind, aber auf der anderen Seite auch viele Pflichten, die die elterlich Sorge für Ihr Kind betreffen. Dazu gehört z.b. auch die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Kind pünktlich und regelmäßig am Unterricht teilnimmt. Außerdem obliegt Ihnen die Verpflichtung, Ihr Kind mit den nötigen Schulmaterialien auszustatten, es jahreszeitlich geeignet zu kleiden und zu Hause die sorgfältige und termingerechte Anfertigung der Hausaufgaben zu überwachen. 1. a) Sollten Sie Ihr Kind zur Schule bringen, dann begleiten Sie es bitte nur bis an die Schuleingangstür. Wenn Sie es abholen wollen, erwarten Sie es bitte vor der Schuleingangstür oder im Eingangsbereich der Schule, denn Ihr Kind wird jetzt immer selbständiger, und dabei wollen wir es unterstützen. Warten Sie bitte nicht in den Gängen vor den Klassenräumen!!! Besuche kurz vor dem Unterricht, während des Unterrichtes oder in den kleinen Pausen bitten wir mit Rücksicht auf einen ungestörten Tagesablauf zu vermeiden. Sollten Sie während der Unterrichtszeit Ihr Kind sprechen müssen oder wollen Sie den Lehrkräften eine wichtige Mitteilung zukommen lassen, melden Sie sich bitte bei der Sekretärin im Schulbüro. Sie gibt Ihnen Auskunft und zeigt Ihnen, wo und wann Sie die von Ihnen gewünschte Person erreichen können. b) Das Warten in der Eingangshalle während der Unterrichtszeiten ist nicht gestattet, da wir uns das Gebäude mit einer anderen Schule teilen Ein entsprechender Hinweis hängt in der Eingangshalle aus. Der Eingangsbereich des Gebäudes ist während des Tages den SchülerInnen der Außenstelle des Luthergymnasiums vorbehalten.

3 c) Die Schulleitung der Grundschule übt im Gebäude An der Uhlandstraße das Hausrecht aus und ist berechtigt, bei Zuwiderhandlung mündliche und schriftliche Hausverbote anzukündigen und auszusprechen. Schriftlich erteilte Hausverbote müssen wir zur Information auch der zuständigen Polizeidienststelle weiterleiten. 2. Handyverbot Handys können eine sehr praktische und nützliche Sache sein. Im Gespräch mit den Lehrkräften und auf Elternabenden sind sie leider sehr störend. Daher bitten wir darum, alle Handys erst nach Veranstaltungen und nach Gesprächen wieder einzuschalten. Für Ihr Kind besteht im Schulgebäude und auf dem Schulhof der GS An der Uhlandstraße absolutes Handyverbot sowie auch das Verbot, Gameboys und andere elektronische Spielzeuge mit in die Schule zu bringen.. Dennoch mitgebrachte Handys u.a., die im Unterricht oder auf dem Pausenhof auffallen, werden den SchülerInnen zunächst abgenommen. Nur Sie als Eltern dürfen sich diese im Sekretariat oder bei der Schulleitung wiederholen. Das gleiche gilt für Spielsachen und harte Bälle aus Leder oder Hartplastik. 3. Sollte Ihr Kind krank sein und nicht zur Schule kommen können, dann bitten wir um telefonische Benachrichtigung im Sekretariat unter der Telefonnummer in der Zeit von bis Uhr. Am dritten Fehltag legen Sie bitte ein Attest vor. Jederzeit erreichbar ist die Schule per Fax oder unter der E- Mail-Adresse: Wenn Ihr Kind wieder zur Schule kommt, wird in der Regel eine schriftliche Entschuldigung von der Klassenleitung verlangt. Diese kann auch in Form einer oder als Fax erfolgen. Auf den Zeugnissen müssen wir die Fehltage Ihres Kindes vermerken. Es wird auch vermerkt, ob es entschuldigt oder unentschuldigt gefehlt hat. 4. Jedes Kind bekommt zur Einschulung von der Schule eine Postmappe. Diese Postmappe nutzen wir für die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus. Wenn es also Ankündigungen, Elternbriefe, Einladungen, Zeugniskonferenzen und u.a. mitzuteilen gibt, finden Sie das in der Postmappe. Bitte schauen Sie regelmäßig dort hinein und erziehen Sie Ihr Kind auch dahin, diese Postmappe zu nutzen und immer bei sich zu führen. 5. Wünsche für Gespräche mit Lehrkräften können Sie gerne in unserem Sekretariat anmelden. Frau Meyer ist von Montag bis Freitag in der Zeit von Uhr zu erreichen. Die entsprechende Lehrkraft wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

4 ZU IHRER BESONDEREN BEACHTUNG! 6. Beurlaubungen vor und nach den Ferien zur Ferienverlängerung sind laut Niedersächsischem Schulgesetz nicht genehmigungsfähig. Begründete Anträge auf genehmigungspflichtigen Sonderurlaub im laufenden Schuljahr (z.b. Umzug in ein anderes Bundesland oder Heilkuren) stellen Sie bitte in schriftlicher Form mindestens vier Wochen vor Beginn über die Klassenlehrerin bei der Schulleitung, - vorher dürfen Sie bitten nichts buchen oder vereinbaren. Eine bereits gebuchte Reise erwirkt KEINE Genehmigung auf Sonderurlaub. Unentschuldigtes Fehlen (auch vor und nach den Ferien) stellt eine Schulpflichtverletzung nach 176 des Niedersächsischen Schulgesetzes dar. Diese wird dem Ordnungsamt zur Kenntnis gebracht, das ein Bußgeld verhängen kann. 7. Datenschutz Alle uns von Ihnen und Ihrem Kind bekannten Daten unterliegen der Vertraulichkeit und werden an Dritte nicht weitergegeben. 8. Änderungen Ihrer Daten (Wohnungswechsel, Telefon, Namensänderungen usw.) bitte sofort dem Sekretariat schriftlich, telefonisch, per Fax oder oder persönlich mitteilen. 9. Ihr Kind ist auf dem Schulweg und während seiner Schulzeit versichert. Informieren Sie uns bitte bei Schulwegunfällen, wenn ein Arzt benötigt wurde, damit wir der Gemeindeunfallversicherung den ausgefüllten Fragebogen zusenden können. 10. Ihr Kind darf während seiner Unterrichtszeit das Schulgebäude nicht ohne Genehmigung der Schulleitung oder der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers verlassen. (Versicherungsschutz!) Sollte ein Kind das Schulgebäude und -gelände während der Unterrichtszeit verlassen, so kann die Schule bei der Polizei eine Vermisstenmeldung machen. Die Lehrkräfte können keine Suchaktion unternehmen, da sie die Aufsichtspflicht für die SchülerInnen in der Schule tragen. Die Polizei ist daher berechtigt, den Erziehungsberechtigten die Vermisstensuche in Rechnung zu stellen. 11. Geben Sie Ihrem Kind keine Wertsachen mit in die Schule. Die Schule leistet keinen Ersatz für verloren gegangene Wertgegenstände. Kinder, die ein Hörgerät tragen müssen, stecken dieses selbstständig vor dem Sportunterricht in die Schultasche. Näheres regeln die Sportlehrkräfte in eigener Verantwortung. Das Tragen von Schmuck (auch Ohrringen, Freundschaftsbändern usw.) und Kopftüchern ist im Sportunterricht gefährlich und daher unzulässig.

5 12. a) Sollte Ihr Kind während der Unterrichtszeit erkranken, werden wir versuchen, Sie telefonisch zu benachrichtigen und Sie bitten, Ihr Kind von der Schule abzuholen. Daher müssen Sie bitte unbedingt erreichbar sein. Sollten Sie Ihr Kind nicht abholen können, werden wir es bis zum regulären Unterrichtsschluss in der Schule betreuen. Bitte beachten Sie, dass wir ein während der Unterrichtszeit erkranktes Kind nicht allein nach Hause gehen lassen dürfen. Bei akuten Erkrankungen, die ein sofortiges Handeln erforderlich machen, müssen wir einen Krankenwagen rufen und das Kind in das nächste Krankenhaus bringen lassen. In diesem Fall werden wir Sie sofort telefonisch benachrichtigen. b) Stundenweise Beurlaubungen vom Unterricht für dringende Arztbesuche des Kindes sind schriftlich mindestens einen Tag vor dem Arztbesuch an die Klassenleitung zu stellen (z.b. ein Termin beim Kieferorthopäden). Grundsätzlich planen Sie bitte Arztbesuche am Nachmittag ein, da für die SchülerInnen Schulpflicht besteht. Bei einer Genehmigung durch die Klassenleitung müssen Sie das Kind persönlich vom Klassenraum abholen. Sollten Sie das Kind nicht persönlich abholen können, geben Sie bitte der Person, die das Kind abholen soll, eine schriftliche Erklärung mit Ihrer Unterschrift mit, dass die Person das Kind abholen darf. Die Lehrkraft kann dann das Kind aus dem Verantwortungsbereich der Schule entlassen. 13. Notfall-Telefonnummer Geben Sie uns bitte auch die Telefonnummer Ihrer Arbeitsstätte oder die von Vertrauenspersonen bekannt, damit wir sofort jemanden benachrichtigen können, wenn Ihrem Kind etwas zustößt. Stellen Sie bitte auch sicher, dass Sie unter der angegebenen Telefonnummer wirklich persönlich erreichbar sind und schalten Sie dort bitte keinen Anrufbeantworter an.. Entsprechende Formulare zur Angabe Ihrer Erreichbarkeit werden von der Klassenlehrkraft rechtzeitig über die Postmappe verteilt. Bitte füllen Sie sie aus und geben Sie sie Ihrem Kind wieder mit. Bei Änderungen der Notfallnummern geben Sie uns bitte umgehend Bescheid. 14. Fundsachen werden bei unserem Hausmeister, Herrn Dürkop, abgegeben. Bitte sprechen Sie ihn an, wenn Sie Kleidungsstücke oder andere Materialien vermissen. Zu Beginn der Sommerferien werden nicht abgeholte Dinge einer karitativen Einrichtung übergeben. 15. Bitte halten Sie Ihr Kind dazu an, Unterrichtsmaterialien und Sportsachen nicht zu vergessen. Im Sinne einer Erziehung zur Selbstständigkeit ist es wünschenswert, wenn Sie Ihrem Kind vergessene Materialien nicht zur Schule nachtragen. 16. Sollte ein Kind aufgrund einer Erkrankung nicht am Sportunterricht teilnehmen können, muss eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden. 17. Waffen (siehe Waffenverbot) selbstverständlich dürfen Sie Ihrem Kind nichts dergleichen mit in die Schule geben!

6 18. Sachbeschädigungen Weisen Sie Ihr Kind darauf hin, dass mutwillige Sachbeschädigungen, wie Besprühen und Bemalen von Wänden, Treten gegen Türen, Verschmutzungen auf der Toilette (!), unzulässig sind und Konsequenzen haben werden. Bitte üben Sie den selbständigen Toilettengang erneut mit Ihrem Kind! 19. Kopiergeld Die Schule erhebt ein Kopiergeld in Höhe von 6,50 pro Halbjahr. Das Geld wird zu Beginn eines Schuljahres und nach dem Halbjahreszeugnis von den Klassenlehrerinnen eingesammelt. Bitte geben Sie Ihrem Kind Gelder immer in einem mit dem Namen Ihres Kindes und dem Zweck der Sammlung beschrifteten Umschlag mit in die Schule, damit die Lehrkraft das Geld zuordnen kann. 20. Namen und Telefonnummern des Schulelternrates erfahren Sie in unserem Sekretariat. Bitte erfragen Sie also dort diese Daten, wenn Sie sie benötigen. 21. Mit dem Rad zur Schule Der Schulweg zur Schule und nach Hause liegt laut Niedersächsischem Schulgesetz in der Verantwortung der Eltern und Sorgeberechtigten. Die Schule übernimmt hier keine Aufsichtspflichten. Sollte sich Ihr Kind auf dem Schulweg verletzen oder sollte es verunglücken, so ist es über die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Wenn Sie Ihrem Kind erlauben, mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren, dann liegt diese Erlaubnis allein in Ihrer Verantwortung. Bitte bedenken Sie bei einer Erlaubnis, dass ein Kind im Grundschulalter noch nicht in der Lage ist, sich überlegt verkehrssicher zu verhalten und erst in der 4. Klasse eine Fahrradüberprüfung sowie einen Parcour durchläuft. Die Schule stellt keine Fahrradstellplätze auf dem Schulgelände zur Verfügung. Die vor der Schule montierten Fahrradabstellplätze gehören der Lutherschule. Das Fahrrad Ihres Kindes müsste im öffentlichen Bereich abgestellt werden. Sollten Sie Beschädigungen am Rad Ihres Kindes feststellen, leistet die Schule keinen Ersatz. Auch für Diebstähle haftet die Schule nicht. 22. Mit dem Roller oder Kickboard zur Schule Es gelten die Aussagen zur Aufsichtspflicht wie oben. Im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände ist es leider nicht erlaubt, Roller und Kickboards abzustellen.

7 23. Hier finden Sie unsere Unterrichtszeiten Uhr Einlass Uhr Förderband Uhr 1. Stunde Uhr 2. Stunde Uhr große Pause Uhr 3. Stunde Uhr 4. Stunde Uhr Bewegungspause Uhr 5. Stunde Uhr 6. Stunde 24. Noch ein Hinweis in Ihrem eigenen Interesse: Schulbücher können in der Schule grundsätzlich ausgeliehen werden. In jedem Jahr geben wir Ihnen für Ihre und für unsere Planung rechtzeitig die Liste der Bücher für das neue Schuljahr bekannt (Postmappe). Mit diesem Schreiben erfragen wir auch, ob Sie die Schulbücher für das kommende Schuljahr ausleihen oder kaufen möchten. Für diejenigen, die sich für die Ausleihe entscheiden, geben wir die Leihpreise und das Überweisungsdatum (Stichtag) mit der Kontonummer der Schule bekannt. Bitte halten Sie sich unbedingt an das Überweisungsdatum. Wenn wir keinen rechtzeitigen Geldeingang verbuchen können, werden Sie die Bücher nicht ausleihen können sondern werden diese selbst kaufen müssen. Bitte kreuzen Sie die Kenntnisnahme dieses Leitfadens auf dem letzten Bogen des Wegbegleiters an und bestätigen Sie die Inhalte mit Ihrer abschließenden Unterschrift.

8 Waffenverbot zitiert aus dem Erlass des Niedersächsischen Kultusministers über das Waffenverbot an öffentlichen Schulen: 1. Es wird untersagt, Waffen i.s. des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die so genannten Springmesser, Fallmesser, Einhandmesser und Messer mit einer festen Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge, Stahlruten, Totschläger, Schlagringer usw.), ferner Schusswaffen. 2. Das Verbot erstreckt sich auf gleichgestellte Gegenstände (z. B. Gassprühgeräte), Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser Pointer. 3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des Waffengesetzes ganz oder teilweise ausgenommen sind (z. B. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i.s. des Waffengesetzes verwechselt werden können. 4. Das Verbot gilt auch für volljährige Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (z. B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen. 5. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden. Bitte kreuzen Sie die Kenntnisnahme dieser Information auf dem letzten Bogen des Wegbegleiters an und bestätigen Sie die Inhalte mit Ihrer abschließenden Unterschrift.

9 Öffentlichkeitsarbeit und Schweigepflicht Unsere Schule ist eine öffentliche Einrichtung. Im Mittelpunkt stehen die Erziehung und auch die Bildung Ihres Kindes. Um die Ergebnisse unserer Arbeit auch außenwirksam dokumentieren zu können, sind Fotos ein wichtiges Medium. Dennoch soll der Schutz der Privatsphäre gewährleitet sein. Um Gruppenfotos ohne Namensangabe (etwa Bilder von Schulveranstaltungen) veröffentlichen zu dürfen, möchte ich daher Ihr Einverständnis einholen. Ferner würden wir uns gerne - falls notwendig - mit dem Kindergarten Ihres Kindes austauschen. In einigen Fällen kann es ratsam sein, dies gerade am Anfang der Schulzeit zu tun, wenn die Kinder noch etwas zurückhaltender sind. Dazu benötigen wir Ihr Einverständnis und die Entbindung von der Schweigepflicht für die vorschulische Einrichtung. Bitte kreuzen Sie die Kenntnisnahme dieser Information und Ihr Einverständnis auf dem letzten Bogen des Wegbegleiters an und bestätigen Sie die Inhalte mit Ihrer abschließenden Unterschrift.

10 Merkblatt zum Infektionsschutz Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigt gemäß 34 Abs.5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat und damit eine Schule besucht, kann es andere Kinder, Erzieher. Lehrkräfte oder Betreuer anstecken. Außerdem sind Kinder während einer Infektionskrankheit in ihrer Abwehr geschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in eine Schule bzw. eine öffentliche Einrichtung gehen darf, 1. wenn es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die schon durch geringe Erregermengen verursacht werden kann. Dazu zählen: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor; außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingtes, hämorrhagisches Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden. Sie können allerdings durch den Aufenthalt im Ausland auch nach Deutschland eingeschleppt werden. 2. wenn eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann (z.b. Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hip-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr. 3. wenn ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist 4. wenn es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die Übertagungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannten Schmierinfektionen. Diese Übertragung erfolgt tatsächlich durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, jedoch nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder fliegende Infektionen sind z.b. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch

11 Haar- Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.b. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einem Tag und anderen Besorgnis erregenden Symptomen). Er wird Ihnen bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn eine Diagnose gestellt werden kann darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch einer Schule oder einer öffentlichen Einrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwenigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Krankheit noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen mit dem Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Ausscheider von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, und Shigellenruhr nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren und hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot der Kindertageseinrichtung für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes, aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie die Schule benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Bitte kreuzen Sie die Kenntnisnahme dieser Information auf dem letzten Bogen des Wegbegleiters an und bestätigen Sie die Inhalte mit Ihrer abschließenden Unterschrift.

12 Rücklaufbogen Bitte ausgefüllt und unterschreiben Ihrem Kind wieder mit in die Schule geben! Hiermit bestätige /n ich /wir, dass ich /wir den Leitfaden für die Erziehungs- und Sorgeberechtigten unserer Schulkinder gelesen habe/n. den Erlass zum Waffenverbot zur Kenntnis genommen habe/n. das Informationsschreiben über die Öffentlichkeitsarbeit an der Grundschule An der Uhlandstraße zur Kenntnis genommen zu habe/n und mit der Veröffentlichung von Gruppenfotos ohne Namennennung einverstanden bin/sind. die Information über die Schulbuchausleihe gelesen und verstanden habe/n. die Information in Bezug auf die Schweigepflichtentbindung für vorschulische Einrichtungen zur Kenntnis genommen habe/n und damit einverstanden bin / sind. das Merkblatt gem. 34 Abs. 5 S.2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten habe/n Vor- und Nachname Ihres Kindes: Klasse: Ort, Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten

Merkblatt. für Eltern von neuen Schülern/innen an der Grundschule an den Seewiesen

Merkblatt. für Eltern von neuen Schülern/innen an der Grundschule an den Seewiesen Merkblatt für Eltern von neuen Schülern/innen an der Grundschule an den Seewiesen Liebe Eltern! Folgende wichtige Verhaltensregeln für unser Schulleben möchte ich Ihnen hiermit mitteilen: 1. Krankmeldung

Mehr

Kindertagesbetreuung

Kindertagesbetreuung Kindertagesbetreuung Was ist eine Kindertagesstätte? Kindertagesstätten (kurz KiTa) sind Einrichtungen, in denen Kinder von ausgebildetem Personal (u.a. Erzieher/innen) betreut werden. Unterschieden werden

Mehr

Schule im Alsterland Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt

Schule im Alsterland Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt Telefon 0 45 35-472 Telefax 0 45 35-1561 Telefon 0 45 37-393 Fax 0 45 37-7690 Schulanmeldung / Schulanmeldung Einschulung Die Daten werden nach 30 (Schulgesetz)

Mehr

Infomappe. zum Schulbeginn in der. Bitte geben Sie den gelben Zettel ausgefüllt. in der Schule wieder ab.

Infomappe. zum Schulbeginn in der. Bitte geben Sie den gelben Zettel ausgefüllt. in der Schule wieder ab. Infomappe zum Schulbeginn in der Bitte geben Sie den gelben Zettel ausgefüllt in der Schule wieder ab. Am Hellteich 10 29664 Walsrode ( 05161 / 609980 Fax 05161 / 609982 im Juni 2016 An alle Eltern der

Mehr

FREIZEITPASS für das Zeltlager des EC-KV-Stuttgart

FREIZEITPASS für das Zeltlager des EC-KV-Stuttgart FREIZEITPASS für das Zeltlager des EC-KV-Stuttgart 1. Persönliche Daten des Teilnehmers Wohnort Geburtsdatum 2. Ferienadresse der/des Sorgeberechtigten Die Anschrift, unter welcher Sie während der Freizeit

Mehr

Rechtsvorschriften 1

Rechtsvorschriften 1 Rechtsvorschriften 1 Erprobungsstufe 1.1 Auszug aus dem Schulgesetz NRW vom 15.03.2005 - Stand: 15.04.2011 13 Erprobungsstufe (1) In der Hauptschule, der Realschule und im Gymnasium werden jeweils die

Mehr

Grundschule Plockhorst Bahnhofstraße Edemissen Tel: / oder / Fax: /

Grundschule Plockhorst Bahnhofstraße Edemissen Tel: / oder / Fax: / 6. Januar 2011 Tragen von Schmuck im Sportunterricht Laut Erlass der Ministerkonferenz vom 15.05.1998 über die Grundsätze und Bestimmungen für den Schulsport... haben Lehrkräfte und Schüler grundsätzlich

Mehr

Benutzungsordnung für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Bielefeld. vom

Benutzungsordnung für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Bielefeld. vom vom 05.05.08 Aufgrund des 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW 1994 S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 09.10.2007

Mehr

Elternbrief Nr. 1 Schuljahr 2015/16

Elternbrief Nr. 1 Schuljahr 2015/16 Liebe Eltern, nachdem sich alle wieder an den Schulalltag gewöhnt haben, möchte ich einige wichtige Informationen an Sie weitergeben mit der Bitte um aufmerksame Kenntnisnahme. 1. Personelle Veränderungen

Mehr

Anmeldung zur Betreuung von Kindern im Alter von 1-3 Jahren

Anmeldung zur Betreuung von Kindern im Alter von 1-3 Jahren 1. Angaben zum Kind Name / Vorname geboren am geboren in Straße, PLZ, Ort Staatsangehörigkeit Gemeinde Neustetten Anmeldung zur Betreuung von Kindern im Alter von 1-3 Jahren Konfession (freiwillige Angabe)

Mehr

A n m e l d u n g. Aktuelles Bild Ihres Kindes

A n m e l d u n g. Aktuelles Bild Ihres Kindes Aktuelles Bild Ihres Kindes A n m e l d u n g Aufnahmedatum/Schulbeginn: / zum Schuljahr: Name: Vorname: ( M / W ) Geburtsdatum: Geburtsort: Strasse, Hausnr.: PLZ: 21629 Ort: Neu Wulmstorf Staatsangehörigkeit:

Mehr

Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) BITTE LESEN SIE SICH DIESES MERKBLATT SORGFÄLTIG DURCH Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat

Mehr

Gymnasium Schloss Overhagen

Gymnasium Schloss Overhagen Gymnasium Schloss Overhagen Januar 2017 Anmeldung vom 06.02.2017 24.02.2017 für neue Schülerinnen und Schüler der zukünftigen Klassen 10 Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, die Anmeldungen werden

Mehr

Erstes Halbjahr 2016/2017 Elternbrief 18

Erstes Halbjahr 2016/2017 Elternbrief 18 Die Schulleitung 24. August 2016 Erstes Halbjahr 2016/2017 Elternbrief 18 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler! Mit dem Elternbrief 18 wollen wir Sie und euch auf dem

Mehr

Kindergartenordnung der Deutschen Internationalen Gruppe im Columbia English Kindergarten Changchun

Kindergartenordnung der Deutschen Internationalen Gruppe im Columbia English Kindergarten Changchun 1. Allgemeines Kindergartenordnung der Deutschen Internationalen Gruppe im Columbia English Kindergarten Der Deutsche Schulverein ist Träger der Deutschen Internationalen Gruppe des Columbia English Kindergarten.

Mehr

ihr Kind wird nun unseren Kindergarten besuchen und uns mehrere Stunden täglich anvertraut sein.

ihr Kind wird nun unseren Kindergarten besuchen und uns mehrere Stunden täglich anvertraut sein. Liebe Eltern, ihr Kind wird nun unseren Kindergarten besuchen und uns mehrere Stunden täglich anvertraut sein. Damit es sich wohl fühlt und seine Bedürfnissen entsprechen gefördert werden kann, liegt uns

Mehr

G e m e i n d e B e r n h a r d s w a l d Landkreis Regensburg

G e m e i n d e B e r n h a r d s w a l d Landkreis Regensburg G e m e i n d e B e r n h a r d s w a l d Landkreis Regensburg Benutzungsordnung zur Mittagsverköstigung von Schul- und Kindergartenkindern im Kindergarten Bernhardswald Bereits seit dem Kindergartenjahr

Mehr

Belehrung gemäß 35 IfSG. Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen

Belehrung gemäß 35 IfSG. Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen Belehrung gemäß 35 IfSG Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen Vorbemerkung Am 01.01.2001 wurde das Bundes-Seuchengesetz durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Mehr

Vertrag zur Inanspruchnahme eines Platzes in der Tageseinrichtung (Betreuungsvertrag)

Vertrag zur Inanspruchnahme eines Platzes in der Tageseinrichtung (Betreuungsvertrag) Waldorfkindergarten Sonnenblume Vertrag zur Inanspruchnahme eines Platzes in der Tageseinrichtung (Betreuungsvertrag) Zwischen dem Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Alfter e. V. vertreten durch

Mehr

BITTE LESEN SIE SICH DIESES MERKBLATT SORGFÄLTIG DURCH

BITTE LESEN SIE SICH DIESES MERKBLATT SORGFÄLTIG DURCH An die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler* der Klassenstufen 5 bis 9 / 10 im Schuljahr 2013 / 14 Kirchstraße 61-71, 55430 Oberwesel Tel.: 0 67 44 / 93 30-0 Fax: 0 67 44 / 93 30-22 E-Mail:

Mehr

LIEBE ELTERN! LIEBE KINDER!

LIEBE ELTERN! LIEBE KINDER! 21702 Ahlerstedt, 14.08.13 Zevener Straße 30 LIEBE ELTERN! LIEBE KINDER! Der Unterricht hat wieder begonnen und es wird Zeit für einige Informationen: Seit dem Beginn dieses Schuljahres verstärken Frau

Mehr

Erstes Halbjahr 2015/2016 Elternbrief 16

Erstes Halbjahr 2015/2016 Elternbrief 16 Die Schulleitung 29.September 2015 Erstes Halbjahr 2015/2016 Elternbrief 16 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler! Mit dem Elternbrief 16 wollen wir Sie und euch auf dem

Mehr

Fachbereich für Jugend, Familie, Senioren und Soziales. Richtlinien

Fachbereich für Jugend, Familie, Senioren und Soziales. Richtlinien Fachbereich für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Richtlinien Richtlinien für die städtischen Kindertagesstätten gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses der Stadt Speyer vom 30.Juni 2010 Herausgeber:

Mehr

Anmeldeformular Kinderbetreuungseinrichtung

Anmeldeformular Kinderbetreuungseinrichtung Anmeldeformular Kinderbetreuungseinrichtung Zurück an Ansprechpartner: Stadtverwaltung Künzelsau Frau Anita Wilden Stuttgarter Straße 7 Telefon 07940 129-112 74653 Künzelsau Fax 07940 129-113 email: anita.wilden@kuenzelsau.de

Mehr

Stadt Ettlingen Amt für Bildung und Weiterbildung

Stadt Ettlingen Amt für Bildung und Weiterbildung Stadt Ettlingen Amt für Bildung und Weiterbildung für die Horte an Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Ettlingen Inhaltsverzeichnis 1. Trägerin... 2 2. Geltungsbereich... 2 3. Aufnahme / Kündigung...

Mehr

Hiermit melde ich mein Kind zur Ferienbetreuung 2016 verbindlich an: Name des Kindes:... Geburtsdatum:... Erziehungsberechtigte:... Adresse, Wohnort:.

Hiermit melde ich mein Kind zur Ferienbetreuung 2016 verbindlich an: Name des Kindes:... Geburtsdatum:... Erziehungsberechtigte:... Adresse, Wohnort:. (bitte pro Kind einen Bogen vollständig ausfüllen) Hiermit melde ich mein Kind zur Ferienbetreuung 2016 verbindlich an: Name des Kindes:... Geburtsdatum:... Erziehungsberechtigte:... Adresse, Wohnort:.

Mehr

Anmeldung. Hiermit melde ich mein Kind verbindlich ab dem Schuljahr 2012/13 im naturindianer BNE-Hort Haidhausen an der Hochstraße 31 an.

Anmeldung. Hiermit melde ich mein Kind verbindlich ab dem Schuljahr 2012/13 im naturindianer BNE-Hort Haidhausen an der Hochstraße 31 an. naturindianer-kids gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) Kellerstr. 41 81667 München Fon: 089-61465899 Fax: 089-67971506 info@naturindianer.de www.naturindianer.de Anmeldung Hiermit melde ich mein Kind

Mehr

Schuljahr 2015/16 Elternbrief Nr. 2

Schuljahr 2015/16 Elternbrief Nr. 2 Schuljahr 2015/16 Elternbrief Nr. 2 Wichtige Termine 3.10.2015 Tag der Deutschen Einheit 5.10.2015 14:15 Uhr Schulforum 8.10.2015 Parklauf zugunsten des Vereins Hilfe für Eritrea 16.10.2014 17:00-19.00

Mehr

Schuljahr 2014/15 Elternbrief Nr. 2

Schuljahr 2014/15 Elternbrief Nr. 2 Schuljahr 2014/15 Elternbrief Nr. 2 Wichtige Termine 3.10.2014 Tag der Deutschen Einheit 10.10.2014 16:00-19.00 Uhr Klassenelternabend mit Elternbeiratswahl 24.10.2014 11:45 Unterrichtsende 24.10.2014

Mehr

Wer darf mein Kind (außer die Erziehungsberechtigten) noch aus der BEB Betreuung abholen? darf mein Kind alleine nach Hause gehen.

Wer darf mein Kind (außer die Erziehungsberechtigten) noch aus der BEB Betreuung abholen? darf mein Kind alleine nach Hause gehen. Abholberechtigungen Wer darf mein Kind (außer die Erziehungsberechtigten) noch aus der BEB Betreuung abholen? des Kindes: (Mutter) (Vater) Am Ende der gebuchten Modulzeit: wird mein Kind immer abgeholt.

Mehr

I n f o r m a t i o n e n f ü r S c h ü l e r u n d E l t e r n ( S t a n d : S e p t. 2 0 1 4 )

I n f o r m a t i o n e n f ü r S c h ü l e r u n d E l t e r n ( S t a n d : S e p t. 2 0 1 4 ) R E G I O M O N T A N U S - S C H U L E S t a a t l i c h e F a c h o b e r s c h u l e u n d B e r u f s o b e r s c h u l e C o b u r g FOS: T e c h n i k W i r t s c h a f t S o z i a l w e s e n BOS:

Mehr

Wochen-Vertrag über die Ferienbetreuung im Ferienbetreuungsjahr 2012/2013 des Kinder & Familien Hauses St. Alban / St. Jakobus

Wochen-Vertrag über die Ferienbetreuung im Ferienbetreuungsjahr 2012/2013 des Kinder & Familien Hauses St. Alban / St. Jakobus Wochen-Vertrag über die Ferienbetreuung im Ferienbetreuungsjahr 2012/2013 des Kinder & Familien Hauses St. Alban / St. Jakobus Zwischen der katholischen Kirchengemeinde St. Alban St. Jakobus, An der Goldgrube

Mehr

Bitte beachten Sie die beiliegende Beschreibung zu Unterrichtsbefreiungen und Erkrankung.

Bitte beachten Sie die beiliegende Beschreibung zu Unterrichtsbefreiungen und Erkrankung. Schuljahr 2015/16 Schüler- und Elternbrief Nr. 2 Wichtige Termine 3.10.2015 Tag der Deutschen Einheit 5.10.2015 14:15 Uhr Schulforum 30.10.2015 11:45 Uhr Unterrichtsende 31.10. 8.11.2015 Herbstferien 18.11.2015

Mehr

Hubeweg 39 37574 Einbeck Tel.: 0 55 61-3 13 93 30 Fax: 0 55 61-9 27 20 5 E-Mail: info@igs-einbeck.de Homepage: www.igs-einbeck.de

Hubeweg 39 37574 Einbeck Tel.: 0 55 61-3 13 93 30 Fax: 0 55 61-9 27 20 5 E-Mail: info@igs-einbeck.de Homepage: www.igs-einbeck.de Inhaltsverzeichnis S C H U LV E R E I N BARUNG Stand: Mittwoch, 22. April 2015 1. An die Eltern...2 2. An die Schüler/-Innen...2 2.1. Das Miteinander in unserer Schule...2 2.2. Im Unterricht...2 2.3. Vor

Mehr

ist für Ihre Unterlagen bestimmt bitte ausfüllen und in der Kita abgeben

ist für Ihre Unterlagen bestimmt bitte ausfüllen und in der Kita abgeben Kindertagesstätten Vertrag Integrative Kindertagesstätte Hillesheim Lebenshilfe KV Daun e.v. Königsberger Straße 3 54576 Hillesheim Tel.: 06593-9146 Fax: 06593-9239 www.kita-hillesheim.de Liebe Eltern,

Mehr

Mitteilungen zum Schuljahresbeginn

Mitteilungen zum Schuljahresbeginn Mitteilungen zum Schuljahresbeginn 2014-2015 Albert-Einstein-Gymnasium - Der Schulleiter Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigte, als Ersatz für das überholte Mitteilungsheft Unser

Mehr

Landratsamt Waldshut Gesundheitsamt

Landratsamt Waldshut Gesundheitsamt Landratsamt Waldshut Gesundheitsamt Im Wallgraben 34, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel.: 07751-865101, Fax: 07751-865199 E-mail: infektionsschutz@landkreis-waldshut.de, web: www.landkreis-waldshut.de Empfehlungen

Mehr

Anmeldebogen Flex Klassen

Anmeldebogen Flex Klassen Merkblatt Hort Liebe Eltern, Besuchsjahr 2014 / 2015 Sie haben die Absicht Ihr Kind im Hort der Gemeinde Güntersleben anzumelden. Wir betreuen Kinder der Ignatius-Gropp-Volksschule Güntersleben. Alle angemeldeten

Mehr

Mittagsbetreuung der Gemeinde Kist

Mittagsbetreuung der Gemeinde Kist Mittagsbetreuung der Gemeinde Kist Betreuungsvertrag zwischen der Gemeinde Kist vertreten durch den 1. Bürgermeister Herrn Volker Faulhaber und den Erziehungsberechtigen Herrn und/oder Frau Name, Vorname

Mehr

Fragebogen für neue Eltern und Kinder

Fragebogen für neue Eltern und Kinder Fragebogen für neue Eltern und Kinder 1. Welchen Bezug haben Sie selbst zu Natur und Wald? 2. Welche Erfahrungen mit Natur und Wald bringt Ihr Kind mit? 3. Warum wollen Sie Ihr Kind für den Waldhort anmelden?

Mehr

Teilnahmebedingungen des Kreisjugendrings Kronach (KJR Kronach) für Kinder- und Jugendreisen

Teilnahmebedingungen des Kreisjugendrings Kronach (KJR Kronach) für Kinder- und Jugendreisen Teilnahmebedingungen des Kreisjugendrings Kronach (KJR Kronach) für Kinder- und Jugendreisen Der Kreisjugendring Kronach des Bayerischen Jugendrings, KdöR, vertreten durch die/den jeweilige/n Vorsitzende/n

Mehr

Aufnahmebestimmungen für die Kinderkrippe im Pfählenweg

Aufnahmebestimmungen für die Kinderkrippe im Pfählenweg Aufnahmebestimmungen für die Kinderkrippe im Pfählenweg Ordnung der Kinderkrippe Träger: Gemeinde Essingen Rathausgasse 9 73457 Essingen Stand: März 2013 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Aufnahme... 2 3. Ärztliche

Mehr

Grundschule Upstalsboom

Grundschule Upstalsboom Schulordnung der 1. Präambel 2. Regeln und Verantwortlichkeiten für verschiedene Personenkreise 2.1 Regeln und Verantwortlichkeiten für die Schüler (ausgelagert) 2.2 Regeln und Verantwortlichkeiten für

Mehr

Allgemeine Reisebedingungen. der Evangelischen Jugend Augsburg. Überarbeitet: Stand: 25. September 2003

Allgemeine Reisebedingungen. der Evangelischen Jugend Augsburg. Überarbeitet: Stand: 25. September 2003 Allgemeine Reisebedingungen der Evangelischen Jugend Augsburg Überarbeitet: 12.03.2013 Stand: 25. September 2003 Sofern nichts anderes in der Ausschreibung geregelt ist, gelten die Allgemeinen Reisebedingungen

Mehr

Krank im Kindergarten

Krank im Kindergarten Krank im Kindergarten Fachtagung für Leiter/Innen und Fachberater/Innen der Kindertagesstätten im LK Tübingen Landratsamt Tübingen 18.10.2012 Gesetzliche Vorschriften für Gemeinschaftseinrichtungen Rainer

Mehr

Belehrung gemäß 35 IfSG Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und Gemeinschafteinrichtungen

Belehrung gemäß 35 IfSG Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und Gemeinschafteinrichtungen Belehrung gemäß 35 IfSG Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und Gemeinschafteinrichtungen Vorbemerkung Am 1.1.2001 wurde das Bundes-Seuchengesetz durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) abgelöst.

Mehr

Schulanmeldung für das Schuljahr 20 / Schülerdaten:

Schulanmeldung für das Schuljahr 20 / Schülerdaten: Schülerdaten: Geb.U.: Liste: LUSD: Vorname(n) *Bitte kleben Sie hier ein Foto Ihres Kindes ein. (Passfoto oder ein anderes Foto) Geburtsdatum Geburtsort/ Land Religion Siehe Anlage 2 Geschlecht Staatsangehörigkeit

Mehr

Anne-Frank-Schule Meppen Oberschule mit Ganztagsangebot

Anne-Frank-Schule Meppen Oberschule mit Ganztagsangebot Anne-Frank-Schule Meppen Oberschule mit Ganztagsangebot Elternbrief 2013/14 Meppen, August 2013 Sehr geehrte Eltern! Hiermit möchten wir Sie im laufenden Schuljahr 2013/14 über Veränderungen, Grundsätzliches

Mehr

Infektionsrisiken beim Kontakt mit Asylsuchenden

Infektionsrisiken beim Kontakt mit Asylsuchenden Infektionsrisiken beim Kontakt mit Asylsuchenden Hinweise fu r Mitarbeiter der unteren Aufnahmebehörden und ehrenamtliche Helfer Gesundheitsamt Cuxhaven Allgemeines Infektionsrisiko Kontakt mit Menschen:

Mehr

Ich hoffe, dass sich Ihr Kind in unserer Grundschule wohlfühlt und verbleibe mit den besten Wünschen für Ihr Kind und auch für Sie!

Ich hoffe, dass sich Ihr Kind in unserer Grundschule wohlfühlt und verbleibe mit den besten Wünschen für Ihr Kind und auch für Sie! Grundschule DS Bilbao Elternleitfaden Sehr geehrte Eltern, Ihr Kind kommt in Kürze in die Grundschule der DS Bilbao. Damit beginnt ein neuer, wichtiger Lebensabschnitt. Es verlässt seine gewohnte Kindergartenumgebung

Mehr

Fachbereich Jugend, Familie und Soziales. Richtlinien für die städt. Kindertagesstätten Speyer

Fachbereich Jugend, Familie und Soziales. Richtlinien für die städt. Kindertagesstätten Speyer Fachbereich Jugend, Familie und Soziales Richtlinien für die städt. Kindertagesstätten Speyer Richtlinien für die städt. Kindertagesstätten Speyer gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses der Stadt Speyer

Mehr

Grundschule Leibnizschule Mainz. Dies gilt auch, wenn ich mit meiner Klasse den Schulhof verlasse.

Grundschule Leibnizschule Mainz. Dies gilt auch, wenn ich mit meiner Klasse den Schulhof verlasse. Hausordnung Grundschule Leibnizschule Mainz 1. Wir in unserer Schule Ich bin hilfsbereit freundlich respektvoll ehrlich und rücksichtsvoll zu allen Menschen in der Schule. Dies gilt auch, wenn ich mit

Mehr

Betreuungsvertrag. Markt Heidenheim, Ringstraße 12, Heidenheim ... über die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes...

Betreuungsvertrag. Markt Heidenheim, Ringstraße 12, Heidenheim ... über die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes... Markt Heidenheim Betreuungsvertrag zwischen Markt Heidenheim, Ringstraße 12, 91719 Heidenheim vertreten durch 1. Bürgermeisterin Susanne Feller-Köhnlein und Frau/Herrn (Personensorgeberechtigte)... über

Mehr

Mitteilungen zum Schuljahresbeginn

Mitteilungen zum Schuljahresbeginn Mitteilungen zum Schuljahresbeginn 2013-2014 Albert-Einstein-Gymnasium - Der Schulleiter - Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigte, als Ersatz für das überholte Mitteilungsheft Unser

Mehr

ELTERN- BRIEF 1. Informationen zum neuen Schuljahr. Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, im September 2016

ELTERN- BRIEF 1. Informationen zum neuen Schuljahr. Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, im September 2016 ELTERN- BRIEF 1 Informationen zum neuen Schuljahr Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, im September 2016 zum neuen Schuljahr begrüße ich Sie im Namen des Lehrerkollegiums und der Schulverwaltung

Mehr

Herzlich willkommen im Berufsschulzentrum am Westerberg!

Herzlich willkommen im Berufsschulzentrum am Westerberg! Herzlich willkommen im Berufsschulzentrum am Westerberg! An unserer Schule kommen viele Menschen mit unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen zusammen. Deshalb benötigen wir Regeln, an die sich alle

Mehr

Elterninformation für die Klassen 1 bis 4:

Elterninformation für die Klassen 1 bis 4: Martin-Luther Grundschule Niederschelderhütte Ganztagsschule in Angebotsform Am Erlenwald 31 57555 Mudersbach 0271/353768 0271/3829859 (Fax) gsmudersbach@t-online.de www.gsmudersbach.de Niederschelderhütte,

Mehr

Schul- und Hausordnung. Friedlich, freundlich, leise, langsam

Schul- und Hausordnung. Friedlich, freundlich, leise, langsam Schul- und Hausordnung Friedlich, freundlich, leise, langsam Die Voraussetzungen für unsere Arbeit und das Zusammenleben im Schulalltag sind durch das Grundgesetz und das Schulgesetz geregelt. Der regelmäßige

Mehr

Schuljahr 2016/17. Schüler- und Elternbrief Nr. 2. Wichtige Termine. Neue KollegInnen. Sekretariat

Schuljahr 2016/17. Schüler- und Elternbrief Nr. 2. Wichtige Termine. Neue KollegInnen. Sekretariat Schuljahr 2016/17 Schüler- und Elternbrief Nr. 2 Wichtige Termine 5.10.2016 16.30 Uhr Mitgliederversammlung unseres Fördervereins Pfennigparade e.v. 7.10.2016 18.00 Uhr Stadt Land Fluss am Scheidplatz

Mehr

Unsere Angebote und Öffnungszeiten im Kindergarten Spatzennest

Unsere Angebote und Öffnungszeiten im Kindergarten Spatzennest 460-31 Träger: Stadt Waghäusel Stadtverwaltung, Gymnasiumstraße 1, 68753 Waghäusel Frau Sälzler (Sachgebiet Mensch und Gesellschaft) Tel: 07254/ 207 2207 Leitung: Kindergarten Spatzennest & Kinderkrippe

Mehr

Satzung für die Kindertageseinrichtungen (Kita-Satzung)

Satzung für die Kindertageseinrichtungen (Kita-Satzung) Stadt Rutesheim Kreis Böblingen Satzung für die Kindertageseinrichtungen (Kita-Satzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2 und 13 ff. des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Liebe Eltern, bitte melden Sie Ihr Kind / Ihre Kinder wie folgt an:

Liebe Eltern, bitte melden Sie Ihr Kind / Ihre Kinder wie folgt an: Liebe Eltern, bitte melden Sie Ihr Kind / Ihre Kinder wie folgt an: 1. Drucken Sie bitte das komplette Dokument für jedes Kind separat aus 2. Füllen Sie bitte den zweiseitigen Teilnehmerbogen für jedes

Mehr

Kindertagesstätte MIKADO e.v., Cleethorpeser Platz 5, 53639 KÖNIGSWINTER

Kindertagesstätte MIKADO e.v., Cleethorpeser Platz 5, 53639 KÖNIGSWINTER Betreuungsvertrag Zwischen dem gemeinnützigen Verein Kindertagesstätte MIKADO e.v., Cleethorpeser Platz 5, 53639 KÖNIGSWINTER vertreten durch den Vorstand - nachfolgend Träger genannt - und den Erziehungsberechtigten

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen

Rechtliche Rahmenbedingungen Rechtliche Rahmenbedingungen Wichtige bundes- und landesrechtliche Regelungen Rechtsgrundlage für das Kinder- und Jugendhilferecht ist das Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB

Mehr

Schul- und Hausordnung

Schul- und Hausordnung Vorwort Wir alle - tragen eine gemeinsame Verantwortung für erfolgreiches Lernen - achten auf vertrauensvolle Zusammenarbeit, einen freundlichen Umgangston - respektieren das Eigentum anderer - sorgen

Mehr

Kindergarten- und Hortordnung

Kindergarten- und Hortordnung Gemeinde Hügelsheim Kindergarten- und Hortordnung über die Inanspruchnahme des Kinderhauses Spielkiste der Gemeinde Hügelsheim Die Gemeinde Hügelsheim betreibt im Kinderhaus Spielkiste einen Kindergarten

Mehr

Satzung. über Betreuungsangebote. im Rahmen der Verlässlichen Grundschule. und über die Erhebung von Benutzungsgebühren

Satzung. über Betreuungsangebote. im Rahmen der Verlässlichen Grundschule. und über die Erhebung von Benutzungsgebühren Satzung über Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und über die Erhebung von Benutzungsgebühren Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000

Mehr

Der kleine Kindergarten e. V.

Der kleine Kindergarten e. V. Der kleine Kindergarten e. V. Anmeldeunterlagen Kindergartengruppe Stand: August 2015 Name des Kindes: Der kleine Kindergarten e. V. Bitte füllen Sie alle Formulare sorgfältig aus, und geben die Mappe

Mehr

Muster eines Betreuungsvertrages

Muster eines Betreuungsvertrages MGD zu Kapitel 3.2.3: Muster-Betreuungsvertrag Muster eines Betreuungsvertrages Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband/Ortsverein Einrichtung 1 Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband/Ortsverein vertreten durch

Mehr

Gemeinde Neckarwestheim Benutzungsordnung für die Kinderkrippe und Kindergärten

Gemeinde Neckarwestheim Benutzungsordnung für die Kinderkrippe und Kindergärten Gemeinde Neckarwestheim Benutzungsordnung für die Kinderkrippe und Kindergärten 1. 1.1 1.2 1.3 Zweckbestimmung Die Gemeinde Neckarwestheim unterhält ihre Betreuungseinrichtungen als öffentliche Einrichtung.

Mehr

Belehrung gemäß 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Belehrung gemäß 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Stempel des Gesundheitsamtes Belehrung gemäß 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wer muss belehrt werden? Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen eine Belehrung und

Mehr

Benutzungsordnung. für die schulischen Betreuungseinrichtungen der Stadt Winnenden

Benutzungsordnung. für die schulischen Betreuungseinrichtungen der Stadt Winnenden Benutzungsordnung für die schulischen Betreuungseinrichtungen der Stadt Winnenden Beschluss des Gemeinderats vom 10. Mai 2016 Die Arbeit in den schulischen Betreuungseinrichtungen richtet sich nach den

Mehr

INFORMATIONEN FÜR SCHÜLER

INFORMATIONEN FÜR SCHÜLER INFORMATIONEN FÜR SCHÜLER von A Z Schuljahr 2016-17 Allgemeines Unsere Sekretärinnen, alle Lehrer und die Schulleitung haben immer ein offenes Ohr und offene Türen. Beurlaubung Der Antrag (formlos oder

Mehr

Elternleitfaden der Anton Gruner Schule von A Z

Elternleitfaden der Anton Gruner Schule von A Z Elternleitfaden der Anton Gruner Schule von A Z seit 1844 Anton Gruner Schule Vorwort Sehr geehrte Eltern, wir möchten Sie mit diesem Leitfaden in der Anton-Gruner-Schule herzlich willkommen heißen. Ihre

Mehr

Anne-Frank-Schule Meppen Oberschule mit Ganztagsangebot

Anne-Frank-Schule Meppen Oberschule mit Ganztagsangebot Anne-Frank-Schule Meppen Oberschule mit Ganztagsangebot Elternbrief 2015/16 Meppen, im September 2015 Sehr geehrte Eltern! Hiermit möchten wir Sie im laufenden Schuljahr 2015/16 über Veränderungen, Grundsätzliches

Mehr

Herzlich willkommen an der Heinrich-Göbel-Realschule!

Herzlich willkommen an der Heinrich-Göbel-Realschule! II 4. 2009-2011 Kooperationsschule im BLK-Programm Berufswahl- und Ausbildungsfreundliche Schule Adolf-Reichwein-Straße 2 Telefon: (0 50 41) 94620 Fax: (0 50 41) 9462337 heinrich-goebel-realschule@springe.de

Mehr

Vertrag über die Aufnahme zur Förderung von Kindern in einer Kindertagesstätte des EKT Kulleberga e.v.

Vertrag über die Aufnahme zur Förderung von Kindern in einer Kindertagesstätte des EKT Kulleberga e.v. Vertrag über die Aufnahme zur Förderung von Kindern in einer Kindertagesstätte des EKT Kulleberga e.v. Zwischen dem EKT Kulleberga e.v. vertreten durch das Vorstandsmitglied Frau Marion Best, und Herrn

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57)

Mehr

Schulordnung der Rhenanus-Schule Bad Sooden-Allendorf

Schulordnung der Rhenanus-Schule Bad Sooden-Allendorf Schulordnung der Rhenanus-Schule Bad Sooden-Allendorf 1. Leitbild Wir sind eine Schule, in der sich Schüler, Lehrer und Eltern wohlfühlen. Wir verstehen uns als Gemeinschaft und leben dies. Jeder von uns

Mehr

Liebe Eltern, Liegt Ihnen etwas auf dem Herzen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir haben jederzeit ein offenes Ohr für Ihre Belange.

Liebe Eltern, Liegt Ihnen etwas auf dem Herzen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir haben jederzeit ein offenes Ohr für Ihre Belange. Hausordnung der Kindertagesstätte Villa Kunterbunt Gelenau Liebe Eltern, herzlich Willkommen in unserer Kindertagesstätte Villa Kunterbunt. Vielen Dank dafür, dass Sie uns Ihr Kind anvertrauen und uns

Mehr

Tel.: / Fax : / Mail:

Tel.: / Fax : / Mail: Europaschule Gymnasium Rhauderfehn W e r f t s t r a ß e 2 * 2 6 8 1 7 R h a u d e r f e h n Tel.: 0 49 52/82 73-0 Fax : 0 49 52/82 73-18 Mail: leitung@gymnasium-rhauderfehn.de www.gymnasium-rhauderfehn.eu

Mehr

Infektionsschutz in Kindergemeinschaftseinrichtungen

Infektionsschutz in Kindergemeinschaftseinrichtungen Infektionsschutz in Kindergemeinschaftseinrichtungen Informationsveranstaltung Hygiene in Kindergemeinschaftseinrichtungen Gesundheitsamt Frankfurt am Main, 23. - 25. September 2014 53.71 Allgemeine Infektiologie

Mehr

Wikingercamp 2016. Deine Rangermitarbeiter

Wikingercamp 2016. Deine Rangermitarbeiter Wikingercamp 2016 Liebe Rangers, liebe Eltern, an Pfingsten 2016 werden wir mit der ganzen Region zusammen ein großes Wikingercamp begehen. Viel Spass, Abenteuer, Entdeckungen, aufregende Workshops und

Mehr

Kindergarten Tigerente Schulstraße Merenberg / Barig Selbenhausen Tel.: 06471/61891 Fax: 06471/

Kindergarten Tigerente Schulstraße Merenberg / Barig Selbenhausen Tel.: 06471/61891 Fax: 06471/ Kindergarten Tigerente Schulstraße 43 35799 Merenberg / Barig Selbenhausen Tel.: 06471/61891 Fax: 06471/379200 E-mail: kindergartentigerente@yahoo.de Liebe Eltern! Aller Anfang ist schwer! Mit dem Eintritt

Mehr

Informationen und Formulare zur Kindertagespflege im Rahmen des Modells TAKKI -Stadt Leonberg- -für Tagespflegepersonen-

Informationen und Formulare zur Kindertagespflege im Rahmen des Modells TAKKI -Stadt Leonberg- -für Tagespflegepersonen- Informationen und Formulare zur Kindertagespflege im Rahmen des Modells TAKKI -Stadt Leonberg- -für Tagespflegepersonen- Herausgegeben von den Tageselternvereinen im Landkreis Böblingen -2 - -3 - Wir brauchen

Mehr

Elternbrief zu Beginn des Schuljahres 2016 / 2017

Elternbrief zu Beginn des Schuljahres 2016 / 2017 Elternbrief zu Beginn des Schuljahres 2016 / 2017 Straubing, 05. Oktober 2016 Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, zu Beginn des neuen Schuljahres darf ich Sie sehr herzlich grüßen

Mehr

Einverständnis- erklärung

Einverständnis- erklärung Allgemeine Informationen Anmeldung Organisation & Vereinbarungen Einverständnis- erklärung Hort an der Schillerschule Tel. 07542 93886-16 (Erreichbar von 11:45 bis 17:00 Uhr) Verlässliche Grundschulbetreuung

Mehr

Informationen & Programm FAC 2016

Informationen & Programm FAC 2016 Informationen & Programm FAC 2016 Termine: 26.06.2016 bis 01.07.2016 03.07.2016 bis 08.07.2016 31.07.2016 bis 05.08.2016 Preis und Leistungen Preis: 250,00 Ermäßigungen: - mit angemeldete Geschwister zahlen

Mehr

Betreuungsvertrag. Vertrag zwischen der Kindertagespflegeperson und den Personensorgeberechtigten

Betreuungsvertrag. Vertrag zwischen der Kindertagespflegeperson und den Personensorgeberechtigten Betreuungsvertrag Vertrag zwischen der Kindertagespflegeperson und den Personensorgeberechtigten 1 Personendaten (1) Folgender Vertrag wird zwischen der Tagespflegeperson Straße und Hausnummer Telefon

Mehr

Benutzungsordnung. der Kindertagesstätten der Ortsgemeinde Saulheim. vom 20. April 2011

Benutzungsordnung. der Kindertagesstätten der Ortsgemeinde Saulheim. vom 20. April 2011 Benutzungsordnung der Kindertagesstätten der Ortsgemeinde Saulheim vom 20. April 2011 Gemäß 11 der Satzung über die Zulassungs- und Kostenregelung zu den Kindertagesstätten der Ortsgemeinde Saulheim in

Mehr

Eltern-ABC. wichtige Stichworte

Eltern-ABC. wichtige Stichworte Eltern-ABC wichtige Stichworte A B C D E Aufsichtspflicht bei Klassen-, Schul- und Projektfesten liegt bei den Eltern! Die Aufsicht der Schule endet mit dem Unterrichtsschluss des Kindes. Ausflüge gehören

Mehr

Merkblatt Krankheitsfall von Schüler/innen

Merkblatt Krankheitsfall von Schüler/innen Gemeindeverwaltung Dürnten Schulabteilung Merkblatt Krankheitsfall von Schüler/innen In Absprache mit dem Schularzt gilt grundsätzlich für die Schule inkl. Grundstufe folgendes: Ein fieberndes Kind bleibt

Mehr

Realschule plus Kusel kooperative Realschule mit Ganztagsschule und gemeinsamer Orientierungsstufe für Realschule plus und Gymnasium

Realschule plus Kusel kooperative Realschule mit Ganztagsschule und gemeinsamer Orientierungsstufe für Realschule plus und Gymnasium Realschule plus Kusel kooperative Realschule mit Ganztagsschule und gemeinsamer Orientierungsstufe für Realschule plus und Gymnasium Am Rossberg 1 66869 Kusel 06381/9969970 06381/99699730 realschuleplus.kusel@t-online.de

Mehr

Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Essenbach (Kindertageseinrichtungensatzung)

Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Essenbach (Kindertageseinrichtungensatzung) Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Essenbach (Kindertageseinrichtungensatzung) Vom 03.12.2009 Geändert durch 1. Änderungssatzung vom 02.03.2010 Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1

Mehr

Kita Beckdorf Stand Juni 2015 Waldfrieden 14 Außenstelle Krippe: Waldfrieden Beckdorf. Hausordnung

Kita Beckdorf Stand Juni 2015 Waldfrieden 14 Außenstelle Krippe: Waldfrieden Beckdorf. Hausordnung Kita Beckdorf Stand Juni 2015 Waldfrieden 14 Außenstelle Krippe: Waldfrieden 2 21643 Beckdorf Hausordnung 1. Öffnungszeiten Unsere Kindertagesstätte ist von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Mehr

Belehrung für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen gem. 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Belehrung für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen gem. 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Belehrung für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen gem. 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Vorbemerkung Der 6. Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes enthält besondere Vorschriften

Mehr

Herzlich willkommen. Fröbelschule. in der. Liebe Eltern, bald steht ein aufregender Tag bevor: Ihr Kind kommt in die Schule.

Herzlich willkommen. Fröbelschule. in der. Liebe Eltern, bald steht ein aufregender Tag bevor: Ihr Kind kommt in die Schule. Herzlich willkommen in der Liebe Eltern, bald steht ein aufregender Tag bevor: Ihr Kind kommt in die Schule. Bestimmt haben Sie viele die Schule betreffende Fragen. Mit diesem kleinen Informationsheft

Mehr

I. Allgemeine Informationen zu den BBS 1 Wilhelmshaven (Stand 07/2015)

I. Allgemeine Informationen zu den BBS 1 Wilhelmshaven (Stand 07/2015) I. Allgemeine Informationen zu den BBS 1 Wilhelmshaven (Stand 07/2015) Schulanschrift: Berufsbildende Schulen 1 Heppenser Str. 16-18 26384 Wilhelmshaven Die Schule ist folgendermaßen zu erreichen: Sekretariat

Mehr

Ordnung der Tageseinrichtungen für Kinder

Ordnung der Tageseinrichtungen für Kinder Ordnung der Tageseinrichtungen für Kinder Die Arbeit in unserer Tageseinrichtung für Kinder richtet sich nach der folgenden Ordnung, die Sie mit Abschluss des Aufnahmebogens anerkennen, und den geltenden

Mehr