Endgültige Angebotsbedingungen Nr. 591 vom 1. Juli 2011

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1 BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh Frankfurt am Ma Endgültige Angebotsbedgungen Nr. 591 vom 1. Juli 2011 gemäß 6 Absatz 3 Wertpapierprospektgesetz zum Basisprospekt vom 25. Februar 2011 gemäß 6 Wertpapierprospektgesetz zur Begebung von MINI Future Optionsscheen bezogen auf Aktien Angeboten durch BNP PARIBAS ARBITRAGE S.N.C. Paris, Frankreich

2 - 2 - INHALTSVERZEICHNIS I. ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS Angaben über die Wertpapiere Wesentliche wertpapierspezifische Risikofaktoren Angaben über die Emittent Wesentliche emittentenspezifische Risikofaktoren...15 II. RISIKOFAKTOREN Wesentliche emittentenspezifische Risikofaktoren Wesentliche wertpapierspezifische Risikofaktoren...19 III. VERANTWORTLICHE PERSONEN...26 IV. WICHTIGE ANGABEN...26 V. ANGABEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN WERTPAPIERE Angaben über die Wertpapiere Besteuerung der Optionsschee der Bundesrepublik Deutschland Besteuerung der Optionsschee der Republik Österreich Angaben über den Referenzbasiswert...31 VI. BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DAS ANGEBOT Bedgungen, Angebotsstatistiken, erwarteter Zeitplan und erforderliche Maßnahmen für die Antragstellung Platzierung und Übernahme (Underwritg)...36 VII. ZULASSUNG ZUM HANDEL UND HANDELSREGELN...39 VIII. ZUSÄTZLICHE ANGABEN...39 IX. OPTIONSSCHEINBEDINGUNGEN...40 X. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN... siehe Seite 193 des Basisprospektes A. ALLGEMEINE ANGABEN... siehe Seite 193 des Basisprospektes B. FINANZIELLE INFORMATIONEN ÜBER DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER EMITTENTIN... siehe Seite 198 des Basisprospektes 1. JAHRESABSCHLUSS MIT LAGEBERICHT 31. DEZEMBER siehe Seite 198 des Basisprospektes 2. JAHRESABSCHLUSS MIT LAGEBERICHT 31. DEZEMBER siehe Seite 216 des Basisprospektes 3. JAHRESABSCHLUSS MIT LAGEBERICHT 31. DEZEMBER siehe Seite 235 des Basisprospektes 4. ZWISCHENABSCHLUSS MIT LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSHALBJAHR siehe Seite 261 des Basisprospektes

3 - 3 - Dieses Dokument enthält die endgültigen Angaben zu den Wertpapieren und die Endgültigen Optionsschebedgungen und stellt die Endgültigen Bedgungen des Angebotes von MINI Future Optionsscheen bezogen auf Aktien gem. 6 Abs. 3 Wertpapierprospektgesetz dar. Dieses Dokument ist ausschließlich mit dem gegebenenfalls durch Nachträge ergänzten Basisprospekt für Optionsschee vom 25. Februar 2011 gemesam zu lesen, der een Basisprospekt gem. 6 des Wertpapierprospektgesetzes darstellt (im Nachfolgenden auch als der "Basisprospekt" bzw. als der "Prospekt" bezeichnet). Der Basisprospekt ist am Sitz der Emittent, Europa-Allee 12, Frankfurt am Ma kostenlos erhältlich und kann von der Website herunter geladen werden. Soweit diesem Dokument nicht anders defiert oder geregelt, haben die diesem Dokument verwendeten Begriffe die ihnen im Basisprospekt zugewiesene Bedeutung. In diesen Endgültigen Angebotsbedgungen werden diejenigen Teile des Basisprospektes wiedergegeben, die im Hblick auf die angebotenen Wertpapiere angepasst bzw. ergänzt werden. Es werden die Überschriften und Nummerierungen des Basisprospektes beibehalten. Die bereits im Basisprospekt enthaltenen "Optionsschebedgungen für MINI Future Long bzw. Short Optionsschee" werden entsprechend den diesem Dokument angegebenen Endgültigen Optionsschebedgungen für MINI Future Long bzw. Short Optionsschee angepasst. Die Endgültigen Optionsschebedgungen ersetzen die "Optionsschebedgungen für MINI Future Long bzw. Short Optionsschee" des Basisprospektes ihrer Gesamtheit (die "Endgültigen Optionsschebedgungen").

4 Angaben über die Wertpapiere I. ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS Die Optionsschee werden von der BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh (die "Emittent") am Emissionsterm begeben. Sie werden nicht verzst. Die Emittent ist verpflichtet, nach Maßgabe der Optionsschebedgungen Abhängigkeit von der Entwicklung des zugrundeliegenden Referenzbasiswerts (der "Referenzbasiswert", im Folgenden auch als "Referenzaktie" bezeichnet) und des Maßgeblichen Basiskurses dem Optionsschehaber nach dem Bewertungstag een Elösungsbetrag Euro ("EUR"), jeweils wie nachfolgend defiert, zu zahlen. Die nachfolgenden Informationen beziehen sich sowohl auf den Typ Long als auch auf den Typ Short der Optionsschee. Der Tabelle den Optionsschebedgungen ist jeweils der Typ (Typ Long bzw. Typ Short) zu entnehmen, um den es sich bei jeder ezelnen, mit den vorliegenden Endgültigen Angebotsbedgungen begebenen Serie von Optionsscheen handelt. MINI Future Long Optionsschee Elösungsbetrag Vorbehaltlich ees Ereignisses ist der Elösungsbetrag die der jeweiligen ausgedrückte und gegebenenfalls EUR umgerechnete Differenz zwischen dem Ausübungskurs des Referenzbasiswerts und dem Maßgeblichen Basiskurs, multipliziert mit dem als Dezimalzahl ausgedrückten Bezugsverhältnis. Hierbei ist zu beachten, dass der für die Berechnung des Elösungsbetrages ausschlaggebende Maßgebliche Basiskurs unter Berücksichtigung ees Referenzzssatzes und ees Zsanpassungssatzes sowie gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Dividendenzahlungen für die Referenzaktie angepasst wird. Elösungsbetrag bei Ereignis Wenn der Referenzkurs des Referenzbasiswerts zu irgendeem Zeitpunkt nerhalb des Referenzzeitraums (eschließlich des Zeitpunkts der Feststellung des Ausübungskurses) an eem beliebigen Tag, an dem kee Marktstörung Bezug auf den Referenzbasiswert vorliegt, die Schwelle erreicht oder unterschreitet und damit e Ereignis etritt, gelten die Optionsschee als automatisch ausgeübt und der Tag des Etritts des Ereignisses ist gleichzeitig der Bewertungstag. Der Elösungsbetrag entspricht diesem Falle (unabhängig davon, ob zuvor ee Ausübungserklärung abgegeben wurde und ob die zur Ausübung vorgesehenen Optionsschee bereits geliefert wurden) eem Betrag EUR, der sich aus der Differenz zwischen Referenzstand und dem Maßgeblichen Basiskurs, multipliziert mit dem als Dezimalzahl ausgedrückten Bezugsverhältnis errechnet. Bei Etritt ees Ereignisses hängt die Zahlung des Elösungsbetrages somit davon ab, ob der dann zu ermittelnde Referenzstand über dem Maßgeblichen Basiskurs liegt. Entspricht der Referenzstand dem Maßgeblichen Basiskurs oder unterschreitet er ihn, beträgt der Elösungsbetrag EUR 0 (Null) und der Optionsschehaber erleidet diesem Falle een Totalverlust. MINI Future Short Optionsschee Elösungsbetrag Vorbehaltlich ees Ereignisses ist der Elösungsbetrag die der jeweiligen ausgedrückte und gegebenenfalls EUR umgerechnete Differenz zwischen dem Maßgeblichen Basiskurs und dem Ausübungskurs des Referenzbasiswerts, multipliziert mit dem als Dezimalzahl ausgedrückten Bezugsverhältnis. Hierbei ist zu beachten, dass der für die Berechnung des Elösungsbetrages ausschlaggebende Maßgebliche Basiskurs unter Berücksichtigung ees Referenzzssatzes und ees Zsanpassungssatzes sowie gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Dividendenzahlungen für die Referenzaktie angepasst wird.

5 - 5 - Elösungsbetrag bei Ereignis Wenn der Referenzkurs des Referenzbasiswerts zu irgendeem Zeitpunkt nerhalb des Referenzzeitraums (eschließlich des Zeitpunkts der Feststellung des Ausübungskurses) an eem beliebigen Tag, an dem kee Marktstörung Bezug auf den Referenzbasiswert vorliegt, die Schwelle erreicht oder überschreitet und damit e Ereignis etritt, gelten die Optionsschee als automatisch ausgeübt und der Tag des Etritts des Ereignisses ist gleichzeitig der Bewertungstag. Der Elösungsbetrag entspricht diesem Falle (unabhängig davon, ob zuvor ee Ausübungserklärung abgegeben wurde und ob die zur Ausübung vorgesehenen Optionsschee bereits geliefert wurden) eem Betrag EUR, der sich aus der Differenz zwischen Maßgeblichem Basiskurs und dem Referenzstand, multipliziert mit dem als Dezimalzahl ausgedrückten Bezugsverhältnis errechnet. Bei Etritt ees Ereignisses hängt die Zahlung des Elösungsbetrages somit davon ab, ob der dann zu ermittelnde Referenzstand unter dem Maßgeblichen Basiskurs liegt. Entspricht der Referenzstand dem Maßgeblichen Basiskurs oder überschreitet er ihn, beträgt der Elösungsbetrag EUR 0 (Null) und der Optionsschehaber erleidet diesem Falle een Totalverlust. Ausgabepreis Der anfängliche Ausgabepreis je Optionssche der ezelnen Serien von Optionsscheen ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. ISIN Ausgabepreis EUR Volumen DE000BN9VLD9 0, DE000BN9VLE7 0, DE000BN9VLF4 0, DE000BN9VLG2 0, DE000BN9VLH0 0, DE000BN9VLJ6 1, DE000BN9VLK4 0, DE000BN9VLL2 0, DE000BN9VLM0 0, DE000BN9VLN8 1, DE000BN9VLP3 0, DE000BN9VLQ1 1, DE000BN9VLR9 0, DE000BN9VLS7 0, DE000BN9VLT5 2, DE000BN9VLU3 1, DE000BN9VLV1 0, DE000BN9VLW9 0, ISIN Ausgabepreis EUR Volumen DE000BN9VLX7 0, DE000BN9VLY5 0, DE000BN9VLZ2 0, DE000BN9VL07 0, DE000BN9VL15 0, DE000BN9VL23 0, DE000BN9VL31 0, DE000BN9VL49 1, DE000BN9VL56 1, DE000BN9VL64 0, DE000BN9VL72 0, DE000BN9VL80 0, DE000BN9VL98 0, DE000BN9VMA3 0, DE000BN9VMB1 1, DE000BN9VMC9 1, DE000BN9VMD7 0, DE000BN9VME5 0,

6 - 6 - ISIN Ausgabepreis EUR Volumen DE000BN9VMF2 0, DE000BN9VMG0 0, DE000BN9VMH8 0, DE000BN9VMJ4 0, DE000BN9VMK2 0, DE000BN9VML0 0, DE000BN9VMM8 0, DE000BN9VMN6 0, DE000BN9VMP1 1, DE000BN9VMQ9 0, DE000BN9VMR7 2, DE000BN9VMS5 2, DE000BN9VMT3 1, DE000BN9VMU1 0, DE000BN9VMV9 0, DE000BN9VMW7 0, DE000BN9VMX5 0, DE000BN9VMY3 0, DE000BN9VMZ0 0, DE000BN9VM06 0, DE000BN9VM14 0, DE000BN9VM22 0, DE000BN9VM30 0, DE000BN9VM48 2, DE000BN9VM55 1, DE000BN9VM63 0, DE000BN9VM71 1, DE000BN9VM89 1, DE000BN9VM97 0, DE000BN9VNA1 0, DE000BN9VNB9 0, ISIN Ausgabepreis EUR Volumen DE000BN9VNC7 0, DE000BN9VND5 3, DE000BN9VNE3 2, DE000BN9VNF0 1, DE000BN9VNG8 4, DE000BN9VNH6 1, DE000BN9VNJ2 0, DE000BN9VNK0 0, DE000BN9VNL8 0, DE000BN9VNM6 0, DE000BN9VNN4 0, DE000BN9VNP9 0, DE000BN9VNQ7 0, DE000BN9VNR5 0, DE000BN9VNS3 0, DE000BN9VNT1 0, DE000BN9VNU9 1, DE000BN9VNV7 0, DE000BN9VNW5 0, DE000BN9VNX3 0, DE000BN9VNY1 0, DE000BN9VNZ8 1, DE000BN9VN05 0, DE000BN9VN13 1, DE000BN9VN21 0, DE000BN9VN39 1, DE000BN9VN47 0, DE000BN9VN54 0, DE000BN9VN62 0, DE000BN9VN70 0, DE000BN9VN88 1,

7 - 7 - ISIN Ausgabepreis EUR Volumen DE000BN9VN96 1, DE000BN9VPA6 1, DE000BN9VPB4 0, DE000BN9VPC2 0, DE000BN9VPD0 0, DE000BN9VPE8 0, DE000BN9VPF5 0, DE000BN9VPG3 0, DE000BN9VPH1 0, DE000BN9VPJ7 12, DE000BN9VPK5 0, DE000BN9VPL3 0, DE000BN9VPM1 0, DE000BN9VPN9 0, DE000BN9VPP4 0, DE000BN9VPQ2 0, DE000BN9VPR0 0, DE000BN9VPS8 1, DE000BN9VPT6 0, DE000BN9VPU4 0, DE000BN9VPV2 0, DE000BN9VPW0 0, DE000BN9VPX8 0, DE000BN9VPY6 1, DE000BN9VPZ3 1, DE000BN9VP03 0, DE000BN9VP11 0, DE000BN9VP29 0, DE000BN9VP37 0, DE000BN9VP45 0, DE000BN9VP52 0, ISIN Ausgabepreis EUR Volumen DE000BN9VP60 0, DE000BN9VP78 0, DE000BN9VP86 0, DE000BN9VP94 0, DE000BN9VQA4 0, DE000BN9VQB2 0, DE000BN9VQC0 0, DE000BN9VQD8 0, DE000BN9VQE6 0, DE000BN9VQF3 0, DE000BN9VQG1 0, DE000BN9VQH9 0, DE000BN9VQJ5 0, DE000BN9VQK3 0, DE000BN9VQL1 0, DE000BN9VQM9 0, DE000BN9VQN7 0, DE000BN9VQP2 0, DE000BN9VQQ0 0, DE000BN9VQR8 0, DE000BN9VQS6 2, DE000BN9VQT4 0, DE000BN9VQU2 0, DE000BN9VQV0 1, DE000BN9VQW8 1, DE000BN9VQX6 1, DE000BN9VQY4 0, DE000BN9VQZ1 0, DE000BN9VQ02 1, DE000BN9VQ10 0, DE000BN9VQ28 0,

8 - 8 - ISIN Ausgabepreis EUR Volumen DE000BN9VQ36 0, DE000BN9VQ44 2, DE000BN9VQ51 2, DE000BN9VQ69 3, DE000BN9VQ77 4, DE000BN9VQ85 0, DE000BN9VQ93 1, DE000BN9VRA2 2, DE000BN9VRB0 0, DE000BN9VRC8 1, DE000BN9VRD6 1, DE000BN9VRE4 0, DE000BN9VRF1 1, DE000BN9VRG9 3, ISIN Ausgabepreis EUR Volumen DE000BN9VRH7 0, DE000BN9VRJ3 0, DE000BN9VRK1 1, DE000BN9VRL9 1, DE000BN9VRM7 0, DE000BN9VRN5 1, DE000BN9VRP0 1, DE000BN9VRQ8 1, DE000BN9VRR6 0, DE000BN9VRS4 0, DE000BN9VRT2 0, DE000BN9VRU0 2, DE000BN9VRV8 4, Emissionsvolumen Es werden je Serie die oben stehender Tabelle angegebenen Voluma angeboten. Die Emittent behält sich ee Aufstockung des Emissionsvolumens vor. Ebeziehung den Handel Die im Rahmen des Prospektes zu begebenden Optionsschee sollen den Handel im Freiverkehr der Börse Stuttgart und im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse ebezogen werden. Die Ebeziehung den Handel ist für den 1. Juli 2011 geplant. Kleste handelbare und übertragbare Eheit 1 Optionssche oder e ganzzahliges Vielfaches davon. Verbriefung Die Optionsschee werden jeweils durch ee Inhaber-Sammel-Urkunde verbrieft, die bei der Clearstream Bankg AG, Frankfurt am Ma, hterlegt wird. Es werden kee effektiven Optionsschee ausgegeben. Den Inhabern der Optionsschee stehen Miteigentumsanteile an eer Inhaber-Sammel-Urkunde zu, die gemäß den Regeln und Bestimmungen der Clearstream Bankg AG übertragen werden können. Zahltag/Valuta und Emissionsterm 5. Juli 2011

9 Wesentliche wertpapierspezifische Risikofaktoren MINI Future Long Optionsschee Die BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh Frankfurt am Ma (die "Emittent") ist verpflichtet, nach Maßgabe der Optionsschebedgungen Abhängigkeit von der Kursentwicklung des zugrundeliegenden Referenzbasiswerts und unter der Voraussetzung, dass die jeweilige Schwelle bis zum Ausübungstag (eschließlich) nicht erreicht oder unterschritten wurde, dem Optionsschehaber, der von seem Elösungsrecht Gebrauch macht, een Elösungsbetrag Euro ("EUR") wie folgt zu zahlen: Überschreitet der Ausübungskurs am Bewertungstag die jeweilige Schwelle, so entspricht der Elösungsbetrag eem Betrag EUR, der sich aus der Differenz zwischen dem Ausübungskurs und dem jeweiligen Maßgeblichen Basiskurs, multipliziert mit dem als Dezimalzahl ausgedrückten Bezugsverhältnis errechnet. Die Zahlung ees Elösungsbetrages hängt damit auch davon ab, ob der Ausübungskurs sowohl den jeweiligen Maßgeblichen Basiskurs als auch die jeweilige Schwelle am Ausübungstag überschreitet. Hierbei ist zu beachten, dass der für die Berechnung des Elösungsbetrages ausschlaggebende Maßgebliche Basiskurs den den Optionsschebedgungen genannten Zeitabständen und unter Berücksichtigung des Referenzzssatzes und des Zsanpassungssatzes sowie gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Dividendenzahlungen für die Referenzaktie ( 1 der Optionsschebedgungen) angepasst wird. Es ist ferner ebenfalls zu beachten, dass der Zsanpassungssatz wiederum den den Optionsschebedgungen genannten Zeitabständen nerhalb eer festgelegten Bandbreite und unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktbedgungen (eschließlich Markt-Zsniveau und Zserwartungen des Marktes) nach Maßgabe der Optionsschebedgungen nach dem billigen Ermessen der Emittent ( 315 BGB * ) neu festgelegt werden kann. Der ausschlaggebende Maßgebliche Basiskurs kann sich somit erhöhen. Entsprechen die Kursbewegungen des Referenzbasiswerts nicht mdestens den so erfolgten Veränderungen des jeweiligen Maßgeblichen Basiskurses, verlieren die Optionsschee entsprechend an Wert. Wenn der Referenzkurs zu irgendeem Zeitpunkt nerhalb des Referenzzeitraumes (eschließlich des Zeitpunktes der Feststellung des Ausübungskurses) an eem beliebigen Tag, an dem kee Marktstörung ( 7 der Optionsschebedgungen) vorliegt, die jeweilige Schwelle erreicht oder unterschreitet und damit e Ereignis etritt, gelten die Optionsschee als automatisch ausgeübt und der Tag des Etritts des Ereignisses ist gleichzeitig der Bewertungstag. Der Elösungsbetrag bei Ereignis errechnet sich dann wie folgt: Elösungsbetrag = ( Referenzstand - Maßgeblicher Basiskurs) x Bezugsverhältnis Der Elösungsbetrag kann EUR 0 (Null) betragen, wenn der Referenzstand kleer oder gleich dem jeweiligen Maßgeblichen Basiskurs ist. (Der Elösungsbetrag kann nicht negativ werden; e rechnerisch negativer Wert führt zu eem Elösungsbetrag von EUR 0 (Null).) In diesem Falle verfallen die Optionsschee und werden wertlos. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch die jeweilige Schwelle den den Optionsschebedgungen genannten Zeitabständen neu festgelegt wird und sich aus der Multiplikation des jeweiligen Maßgeblichen Basiskurses mit dem jeweiligen Schwellen-Anpassungssatz errechnet. Es ist zu beachten, dass - soweit ke Ereignis ( 1 Absatz 3 der Optionsschebedgungen) vorliegt - zu keem Zeitpunkt während der Laufzeit der Optionsschee die Zahlung ees Elösungsbetrages * BGB = Bürgerliches Gesetzbuch

10 automatisch fällig wird. E Elösungsbetrag wird dann nur gezahlt, wenn entweder der Inhaber des Optionsschees se Optionsrecht ausübt ( 5 der Optionsschebedgungen) oder die Emittent die Optionsschee gekündigt hat ( 4 oder 5 der Optionsschebedgungen). Da ee Kündigung durch die Emittent ungewiss ist, erhält der Optionsschehaber gegebenenfalls nur dann een Elösungsbetrag, wenn er selbst aktiv die Option ausübt. Ee Ausübung der Option ist jedoch nur an den den Optionsschebedgungen genannten Termen möglich. Es ist zu beachten, dass im Fall der vorliegenden Optionsschee mit Ereignis das Recht des Optionsschehabers, seen Optionssche wirksam auszuüben, am jeweiligen Ausübungstag bis eschließlich der Feststellung des Ausübungskurses unter der auflösenden Bedgung des Etritts ees Stop Loss Ereignisses steht. Der Etritt ees Ereignisses dem vorstehend genannten Zeitraum führt dazu, dass (i) ee etwaige vorherige Ausübung durch den Optionsschehaber aufgrund der egetretenen auflösenden Bedgung nachträglich ihre Wirksamkeit verliert und (ii) die betreffenden Optionsschee zu eem deutlich reduzierten Elösungsbetrag automatisch ausgeübt werden (dieser reduzierte Elösungsbetrag kann gleich "Null" se). Im Fall der vorliegenden Optionsschee ist zu beachten, dass bei Etritt ees Stop-Loss Ereignisses der zu zahlende Kündigungsbetrag dem im Falle ees Stop-Loss Ereignisses maßgeblichen Elösungsbetrag entspricht; der Bewertungstag ist diesem Fall der Tag, an dem das Ereignis egetreten ist, und der zu zahlende Elösungsbetrag kann deutlich unter dem ansonsten zu zahlenden Kündigungsbetrag liegen, bzw. gleich "Null" se. MINI Future Short Optionsschee Die BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh Frankfurt am Ma (die "Emittent") ist verpflichtet, nach Maßgabe der Optionsschebedgungen Abhängigkeit von der Kursentwicklung des zugrundeliegenden Referenzbasiswerts und unter der Voraussetzung, dass die jeweilige Schwelle bis zum Ausübungstag (eschließlich) nicht erreicht oder überschritten wurde, dem Optionsschehaber, der von seem Elösungsrecht Gebrauch macht, een Elösungsbetrag Euro ("EUR") wie folgt zu zahlen: Unterschreitet der Ausübungskurs am Bewertungstag die jeweilige Schwelle, so entspricht der Elösungsbetrag eem Betrag EUR, der sich aus der Differenz zwischen dem jeweiligen Maßgeblichen Basiskurs und dem Ausübungskurs, multipliziert mit dem als Dezimalzahl ausgedrückten Bezugsverhältnis errechnet. Die Zahlung ees Elösungsbetrages hängt damit auch davon ab, ob der Ausübungskurs sowohl den jeweiligen Maßgeblichen Basiskurs als auch die jeweilige Schwelle am Ausübungstag unterschreitet. Hierbei ist zu beachten, dass der für die Berechnung des Elösungsbetrages ausschlaggebende Maßgebliche Basiskurs den den Optionsschebedgungen genannten Zeitabständen und unter Berücksichtigung des Referenzzssatzes und des Zsanpassungssatzes sowie gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Dividendenzahlungen für die Referenzaktie ( 1 der Optionsschebedgungen) angepasst wird. Es ist ferner ebenfalls zu beachten, dass der Zsanpassungssatz wiederum den den Optionsschebedgungen genannten Zeitabständen nerhalb eer festgelegten Bandbreite und unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktbedgungen (eschließlich Markt-Zsniveau und Zserwartungen des Marktes) nach Maßgabe der Optionsschebedgungen nach dem billigen Ermessen der Emittent ( 315 BGB) neu festgelegt werden kann. Der ausschlaggebende Maßgebliche Basiskurs kann sich somit vermdern. Entsprechen die Kursbewegungen des Referenzbasiswerts nicht mdestens den so erfolgten Veränderungen des jeweiligen Maßgeblichen Basiskurses, verlieren die Optionsschee entsprechend an Wert. Wenn der Referenzkurs zu irgendeem Zeitpunkt nerhalb des Referenzzeitraumes (eschließlich des Zeitpunktes der Feststellung des Ausübungskurses) an eem beliebigen Tag, an dem kee Marktstörung ( 7

11 der Optionsschebedgungen) vorliegt, die jeweilige Schwelle erreicht oder überschreitet und damit e Ereignis etritt, gelten die Optionsschee als automatisch ausgeübt und der Tag des Etritts des Ereignisses ist gleichzeitig der Bewertungstag. Der Elösungsbetrag bei Ereignis errechnet sich dann wie folgt: Elösungsbetrag = (Maßgeblicher Basiskurs - Referenzstand) x Bezugsverhältnis Der Elösungsbetrag kann EUR 0 (Null) betragen, wenn der Referenzstand größer oder gleich dem jeweiligen Maßgeblichen Basiskurs ist. (Der Elösungsbetrag kann nicht negativ werden; e rechnerisch negativer Wert führt zu eem Elösungsbetrag von EUR 0 (Null).) In diesem Falle verfallen die Optionsschee und werden wertlos. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch die jeweilige Schwelle den den Optionsschebedgungen genannten Zeitabständen neu festgelegt wird und sich aus der Multiplikation des jeweiligen Maßgeblichen Basiskurses mit dem jeweiligen Schwellen-Anpassungssatz errechnet. Es ist zu beachten, dass - soweit ke Ereignis ( 1 Absatz 3 der Optionsschebedgungen) vorliegt - zu keem Zeitpunkt während der Laufzeit der Optionsschee die Zahlung ees Elösungsbetrages automatisch fällig wird. E Elösungsbetrag wird dann nur gezahlt, wenn entweder der Inhaber des Optionsschees se Optionsrecht ausübt ( 5 der Optionsschebedgungen) oder die Emittent die Optionsschee gekündigt hat ( 4 oder 5 der Optionsschebedgungen). Da ee Kündigung durch die Emittent ungewiss ist, erhält der Optionsschehaber gegebenenfalls nur dann een Elösungsbetrag, wenn er selbst aktiv die Option ausübt. Ee Ausübung der Option ist jedoch nur an den den Optionsschebedgungen genannten Termen möglich. Es ist zu beachten, dass im Fall der vorliegenden Optionsschee mit Ereignis das Recht des Optionsschehabers, seen Optionssche wirksam auszuüben, am jeweiligen Ausübungstag bis eschließlich der Feststellung des Ausübungskurses unter der auflösenden Bedgung des Etritts ees Stop Loss Ereignisses steht. Der Etritt ees Ereignisses dem vorstehend genannten Zeitraum führt dazu, dass (i) ee etwaige vorherige Ausübung durch den Optionsschehaber aufgrund der egetretenen auflösenden Bedgung nachträglich ihre Wirksamkeit verliert und (ii) die betreffenden Optionsschee zu eem deutlich reduzierten Elösungsbetrag automatisch ausgeübt werden (dieser reduzierte Elösungsbetrag kann gleich "Null" se). Im Fall der vorliegenden Optionsschee ist zu beachten, dass bei Etritt ees Stop-Loss Ereignisses der zu zahlende Kündigungsbetrag dem im Falle ees Stop-Loss Ereignisses maßgeblichen Elösungsbetrag entspricht; der Bewertungstag ist diesem Fall der Tag, an dem das Ereignis egetreten ist, und der zu zahlende Elösungsbetrag kann deutlich unter dem ansonsten zu zahlenden Kündigungsbetrag liegen, bzw. gleich "Null" se. Wesentliche produktübergreifende Risikofaktoren Im Rahmen dieses Abschnittes "Produktübergreifende Risikofaktoren" umfasst der Begriff "Referenzbasiswert" auch gegebenenfalls den jeweiligen Referenzbasiswert, die (jeweils) zugrundeliegenden Referenzbasiswerte, die (jeweils) dar enthaltenen Werte, den (jeweiligen) Korb und die (jeweils) dar enthaltenen Korbwerte sowie gegebenenfalls die dar wiederum (jeweils) enthaltenen Werte. Es besteht daher das Risiko des Verlusts des gesamten gezahlten Kaufpreises (Totalverlust) eschließlich der aufgewendeten Transaktionskosten. Dieses Risiko besteht unabhängig von der fanziellen Leistungsfähigkeit der Emittent. Der Optionsschehaber trägt das Verlustrisiko im Falle eer ungünstigen Kursentwicklung des zugrundeliegenden Referenzbasiswerts. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Optionsschee im Hblick auf das Kündigungsrecht der Emittent gegebenenfalls nur befristete Rechte verbriefen. Geschäfte, mit denen Verlustrisiken aus den Optionsscheen ausgeschlossen oder egeschränkt werden sollen (Absicherungsgeschäfte), können möglicherweise nicht oder nur zu eem verlustbrgenden Preis getätigt werden.

12 Weiterh ist zu beachten, dass Optionsrechte gemäß den Optionsschebedgungen nur für ee Mdestzahl von Optionsscheen ("Mdestzahl") oder darüber haus e ganzzahliges Vielfaches davon ausgeübt werden können und dass sowohl die Ausübungserklärung als auch die zur Ausübung vorgesehenen Optionsschee zwei Bankgeschäftstage vor dem Ausübungsterm der betreffenden Stelle zugegangen bzw. geliefert se müssen. Die vorliegenden Optionsschee sd Anlagestrumente, die wirtschaftlich eer Direktvestition den Referenzbasiswert bzw. die dem Referenzbasiswert zugrundeliegenden Werte ähnlich, eer solchen jedoch sbesondere deshalb nicht vergleichbar sd, weil (i) sie nur auf die Zahlung ees Geldbetrages und nicht auf Lieferung des zugrundeliegenden Referenzbasiswerts gerichtet sd, (ii) die Laufzeit gegebenenfalls begrenzt ist, (iii) die Elösung zu den oben und den Optionsschebedgungen näher beschriebenen Konditionen erfolgt, (iv) die Optionsschehaber keerlei Ausschüttungen, Steuergutschriften oder ähnliche Beträge bzw. Gutschriften, die auf den Referenzbasiswert entfallen könnten, erhalten, (v) die Optionsschee wertlos verfallen können und (vi) die Optionsschehaber zusätzlich das Ausfallrisiko der Emittent tragen. Die Optionsschee verbriefen weder een Anspruch auf Zszahlung noch auf Zahlung von Dividenden, Ausschüttungen oder ähnlichen Beträgen und werfen keen laufenden Ertrag ab. Mögliche Wertverluste der Optionsschee können daher nicht durch laufende Erträge der Optionsschee kompensiert werden. Kursänderungen des Referenzbasiswerts (oder auch schon das Ausbleiben eer erwarteten Kursänderung) können den Wert der Optionsschee gegebenenfalls sogar überproportional bis h zur Wertlosigkeit mdern. Angesichts der, im Hblick auf die Kündigungsmöglichkeit der Emittent, begrenzten Laufzeit der Optionsschee kann nicht darauf vertraut werden, dass sich der Preis der Optionsschee rechtzeitig wieder erholen wird. Es besteht dann das Risiko des Totalverlusts des gezahlten Kaufpreises für die Optionsschee eschließlich der aufgewendeten Transaktionskosten. Dieses Risiko besteht unabhängig von der fanziellen Leistungsfähigkeit der Emittent. Kursänderungen des Referenzbasiswerts und damit der Optionsschee können u.a. auch dadurch entstehen, dass durch Unternehmen der BNP PARIBAS-Gruppe Absicherungsgeschäfte oder sonstige Geschäfte dem Referenzbasiswert oder bezogen auf den Referenzbasiswert bzw. auf die im Referenzbasiswert enthaltenen Werte getätigt werden. Dies kann een negativen Efluss auf die unter den Wertpapieren zu zahlenden Beträge haben. Abhängig von der Anzahl der ausgeübten bzw. ezulösenden Optionsschee und der im Gegenzug aufzulösenden Absicherungsgeschäfte sowie von der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Markt- und Liquiditätssituation, können der Referenzbasiswert und damit auch die unter den Wertpapieren zu zahlenden Beträge negativ beeflusst werden. Im Fall von MINI Future Optionsscheen können Kursänderungen unter Umständen zu eem Ereignis führen. Ees der wesentlichen Merkmale ees Optionssches ist se sogenannter Hebeleffekt (der "Leverage"- Effekt): Ee Veränderung des Wertes des Referenzbasiswerts (gegebenenfalls auch durch ee Veränderung nur eer der im Referenzbasiswert enthaltenen Komponenten) kann ee überproportionale Veränderung des Wertes des Optionssches zur Folge haben. Daher sd mit dem Optionssche auch höhere Verlustrisiken verbunden als bei anderen Kapitalanlagen. Beim Kauf ees bestimmten Optionssches ist deshalb zu berücksichtigen, dass je größer der Leverage-Effekt ees Optionssches ist, auch das mit ihm verbundene Verlustrisiko umso größer ist. Obwohl die Emittent beabsichtigt, unter gewöhnlichen Marktbedgungen regelmäßig Ankaufs- und Verkaufskurse für die Optionsschee eer Emission über e mit ihr verbundenes Unternehmen i.s.v. 15 AktG stellen zu lassen, übernimmt sie jedoch keerlei Rechtspflicht hsichtlich der Höhe, des Zustandekommens oder der permanenten Verfügbarkeit derartiger Kurse. Die Emittent behält sich vor, die Beendigung des Börsenhandels der Optionsschee zu beantragen, mit der Folge, dass voraussichtlich zwei Börsenhandelstage vor dem Kündigungsterm der Börsenhandel der Optionsschee beendet ist.

13 Wenn der durch die Optionsschee verbriefte Anspruch mit Bezug auf ee fremde, seheit oder Rechnungseheit berechnet wird oder sich der Wert des Referenzbasiswerts oder gegebenenfalls eer der Komponenten des Referenzbasiswerts eer solchen fremden, seheit oder Rechnungseheit bestimmt, hängt das Verlustrisiko nicht alle von der Wertentwicklung des Referenzbasiswerts (oder ezelner Werte des Referenzbasiswerts), sondern auch von ungünstigen Entwicklungen des Wertes der fremden, seheit oder Rechnungseheit ab. Provisionen und andere Transaktionskosten, die gegebenenfalls bei der Zeichnung, beim Kauf oder Verkauf von Optionsscheen anfallen, führen zu Kostenbelastungen. Da die Optionsschee im Hblick auf die Kündigungsmöglichkeit der Emittent gegebenenfalls nur zeitlich befristete Rechte verbriefen, können möglicherweise Geschäfte, mit denen Verlustrisiken aus den Optionsscheen ausgeschlossen oder egeschränkt werden sollen (Absicherungsgeschäfte), nicht oder nur zu eem verlustbrgenden Preis getätigt werden. Das Verlustrisiko erhöht sich, falls der Erwerb der Optionsschee mit Kredit fanziert wird. Es kann nicht damit kalkuliert werden, dass der Kredit aus mit den Optionsscheen Zusammenhang stehenden Mitteln verzst und zurückgezahlt werden kann. Bewertungsrisiken im Zusammenhang mit der Bestimmung des Kündigungsbetrags Im Falle eer den Optionsschebedgungen vorgesehenen außerordentlichen Kündigung der Optionsschee durch die Emittent zahlt die Emittent anstatt des nach 1 der Optionsschebedgungen vorgesehenen Auszahlungsbetrags an jeden Optionsschehaber een Betrag je Optionssche (den "Kündigungsbetrag"), der als angemessener Marktpreis des Optionssches unmittelbar vor dem zur Kündigung berechtigenden Ereignis festgelegt wird. Dabei wird der angemessene Marktpreis des Optionssches gemäß den Optionsschebedgungen von der Emittent nach billigem Ermessen ( 315 BGB) festgelegt. Bei der Ermittlung ees angemessenen Marktpreises kann die Emittent sämtliche Faktoren, eschließlich etwaiger Anpassungen von Term- bzw. Optionskontrakten auf den Referenzbasiswert, berücksichtigen, ohne aber an Maßnahmen und Eschätzungen Dritter, sbesondere an etwaige Maßnahmen und Eschätzungen der Termbörse, gebunden zu se. Dementsprechend kann der Kündigungsbetrag unter dem nach 1 der Optionsschebedgungen vorgesehenen Auszahlungsbetrag liegen. Aufgrund des Umstandes, dass die Emittent bei ihrer Entscheidung solche Marktfaktoren berücksichtigt, die nach ihrer Auffassung bedeutsam sd, ohne an etwaige Maßnahmen und Eschätzungen Dritter gebunden zu se, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der von der Emittent nach billigem Ermessen ( 315 BGB) als angemessen festgelegte Marktpreis des Optionssches und damit der Kündigungsbetrag von eem durch een Dritten festgelegten Marktpreis von auf den Referenzbasiswert bezogenen vergleichbaren Optionen oder Wertpapieren des Referenzbasiswerts abweicht. Risiken im Fall der Ausübung des Kündigungsrechts der Emittent Die Optionsschebedgungen können e ordentliches Kündigungsrecht der Emittent vorsehen. Im Falle eer den Optionsschebedgungen vorgesehenen ordentlichen Kündigung der Optionsschee durch die Emittent zahlt die Emittent an jeden Optionsschehaber am bzw. nach dem Kündigungsterm een den Optionsschebedgungen vorgesehenen Auszahlungsbetrag je Optionssche. Mit der Zahlung erlöschen sämtliche Rechte aus den Optionsscheen und es erfolgen keerlei Zahlungen mehr. Im Fall der vorliegenden Optionsschee ist zu beachten, dass bei Etritt ees Ereignisses der zu zahlende Kündigungsbetrag dem im Falle ees Ereignisses maßgeblichen Elösungsbetrag entspricht; der Bewertungstag ist diesem Fall der Tag, an dem das Ereignis egetreten ist, und der zu zahlende Elösungsbetrag kann deutlich unter dem ansonsten zu zahlenden Kündigungsbetrag liegen, bzw. gleich "Null" se.

14 Wiederanlagerisiko im Fall eer ordentlichen bzw. eer außerordentlichen Kündigung durch die Emittent bzw. bei eer vorzeitigen Rückzahlung der Optionsschee Im Fall eer ordentlichen bzw. eer außerordentlichen Kündigung durch die Emittent bzw. der vorzeitigen Rückzahlung der Optionsschee trägt der Optionsschehaber das Risiko, dass see Erwartungen auf een Wertzuwachs des gekündigten bzw. vorzeitig getilgten Wertpapiers aufgrund der Laufzeitbeendigung nicht mehr erfüllt werden können. Der Optionsschehaber trägt diesen Fällen e Wiederanlagerisiko, denn der durch die Emittent gegebenenfalls ausgezahlte Betrag kann möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen als denen, die beim Erwerb des gekündigten Wertpapiers vorlagen, wiederangelegt werden. Risiko von Marktstörungen oder Anpassungsmaßnahmen Marktstörungen können gegebenenfalls den Wert der Optionsschee beeträchtigen und die Zahlung des jeweils geschuldeten Betrags verzögern. Im Fall von Anpassungsmaßnahmen nach Maßgabe der Optionsschebedgungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die eer Anpassungsmaßnahme zugrundeliegenden Eschätzungen im Nachhe als unzutreffend erweisen und sich die Anpassungsmaßnahme später als für den Optionsschehaber unvorteilhaft herausstellt. Änderung der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere Da zu novativen Anlagestrumenten wie den vorliegenden Optionsscheen zur Zeit Deutschland nur verezelt höchstrichterliche Urteile bzw. edeutige Erlasse der Fanzverwaltung existieren, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Fanzbehörden ee steuerliche Beurteilung für zutreffend halten, die zum Zeitpunkt der Emission der Optionsschee nicht vorhersehbar ist. Auch anderen Jurisdiktionen besteht e Steuerrechtsänderungsrisiko. Zahlstelle Zahlstelle ist gemäß 8 der Optionsschebedgungen die BNP Paribas Securities Services Zweigniederlassung Frankfurt am Ma. Es gibt kee weitere(n) Zahlstelle(n) den Angebotsländern. 3. Angaben über die Emittent Die BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh (die "Gesellschaft") ist ee Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts. Sie wurde als BNP Broker GmbH durch notarielle Urkunde am 26. September 1991 gegründet. Nach Umfirmierungen am 8. September 1992, am 21. September 1995 und am 21. November 2000 ist die aktuelle Firma BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh weiterh beim Amtsgericht Frankfurt am Ma unter der Nr. HRB das Handelsregister egetragen. Der kommerzielle Name entspricht der Firma (juristischer Name). Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Ma, Europa-Allee 12 (Telefon +49 (0) ). Die Dauer der Gesellschaft ist unbeschränkt. Die Gesellschaft hat kee Tochtergesellschaften. Das Stammkapital der BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh beträgt EUR ,59 (umgerechnet aus DM ,00). Sämtliche Geschäftsanteile werden von der Allegesellschafter BNP PARIBAS S.A. ("BNP PARIBAS") über ihre Niederlassung Frankfurt am Ma gehalten. Gegenstand der Gesellschaft sd gemäß 2 des Gesellschaftsvertrages die Begebung, der Verkauf, der Erwerb und das Halten von Wertpapieren für eigene Rechnung, der Erwerb sowie die Veräußerung von Immobilien und Waren jeglicher Art für eigene Rechnung sowie alle Geschäfte, die damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen mit Ausnahme von Geschäften, die ee Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder der Gewerbeordnung erfordern. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und sonstigen Handlungen berechtigt, die ihr zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheen. Insbesondere darf sie Zweigniederlassungen errichten, sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen und Organschafts- und sonstige Unternehmensverträge abschließen. Haupttätigkeitsbereiche der BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh sd die Begebung und der Verkauf von Wertpapieren für eigene Rechnung. Die von der BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh begebenen und von der BNP PARIBAS ARBITRAGE S.N.C. angebotenen

15 Wertpapiere werden zur Zeit hauptsächlich auf dem deutschen Markt angeboten, geplant ist jedoch auch e Angebot dieser Wertpapiere der Republik Österreich. Künftig können von der Gesellschaft begebene Wertpapiere auch von anderen Unternehmen der BNP Paribas Gruppe übernommen und angeboten werden. 4. Wesentliche emittentenspezifische Risikofaktoren Im Rahmen dieses Abschnittes "Emittentenspezifische Risikofaktoren" umfasst der Begriff "Referenzbasiswert" auch gegebenenfalls den jeweiligen Referenzbasiswert, die (jeweils) zugrundeliegenden Referenzbasiswerte, die (jeweils) dar enthaltenen Werte, den (jeweiligen) Korb und die (jeweils) dar enthaltenen Korbwerte sowie gegebenenfalls die dar wiederum (jeweils) enthaltenen Werte. Die Haupttätigkeit der Emittent besteht der Begebung von Wertpapieren, so dass sie im Rahmen dieser Tätigkeit von den herrschenden Marktverhältnissen beeflusst wird. Rückgang der Nachfrage nach den von der Emittent begebenen Wertpapieren aufgrund von starken und nachhaltigen Schwankungen an den Aktien-, Renten- und Rohstoffmärkten, Veränderungen des Zsniveaus oder maßgeblicher swechselkurse sowie verschärfte Wettbewerbsbedgungen können die effektive Umsetzung der Geschäftsstrategien beeträchtigen. Dementsprechend waren und sd die Erträge und die Aufwendungen der Emittent Schwankungen unterworfen. Der Geschäftsbetrieb der Emittent ist aber konzeptionsbedgt ergebnisneutral. Insolvenzrisiko Jeder Anleger trägt das Risiko, dass sich die fanzielle Situation der Emittent verschlechtern könnte. Trotz des bestehenden Beherrschungs- und Gewnabführungsvertrages mit der BNP PARIBAS kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Emittent solvent wird, was zunächst bis zur Feststellung des jeweiligen Jahresabschlusses zum Geschäftsjahresende der Emittent - zu eem Zahlungsausfall führen kann. Die Emittent hat im Fall ihrer Insolvenz zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses zum Geschäftsjahresende der Emittent een vertraglichen Anspruch aus dem Beherrschungs- und Gewnabführungsvertrag gegen BNP PARIBAS auf Leistung der entsprechenden Beträge der Höhe, die zur vollständigen Befriedigung der Ansprüche der Optionsschehaber gegen die Emittent erforderlich sd. Die vertragliche Forderung der Emittent gegen die BNP PARIBAS kann durch een Optionsschehaber entweder im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändet oder im Wege der Abtretung des Verlustübernahmeanspruchs von der Emittent erworben werden. Die Wertpapiere begründen unmittelbare, unbesicherte und nicht nachrangige Verbdlichkeiten der Emittent, die untereander und mit allen sonstigen gegenwärtigen und künftigen unbesicherten und nicht nachrangigen Verbdlichkeiten der Emittent gleichrangig sd, ausgenommen solche Verbdlichkeiten, denen aufgrund zwgender gesetzlicher Vorschriften Vorrang zukommt. Im Falle der Insolvenz der BNP PARIBAS hat der Optionsschehaber een Anspruch gegen die Insolvenzmasse der BNP PARIBAS. Die Befriedigung des Anspruchs kann unter Umständen nur teilweise oder sogar gar nicht erfolgen. Dieser Anspruch richtet sich nach französischem Insolvenzrecht. Potenzielle Interessenkonflikte Mit der Emittent verbundene Unternehmen können sich von Zeit zu Zeit für eigene Rechnung oder für Rechnung ees Kunden an Transaktionen beteiligen, die mit den Wertpapieren Verbdung stehen. Diese Geschäfte können negative Auswirkungen auf den Wert des Referenzbasiswerts oder auf den Wert der dem Referenzbasiswert zugrundeliegenden Werte und damit auf den Wert der Wertpapiere haben. Mit der Emittent verbundene Unternehmen können außerdem Gegenparteien bei Deckungsgeschäften bezüglich der Verpflichtungen der Emittent aus den Wertpapieren werden. Daher können hsichtlich der Pflichten der Berechnungsstelle bei der Ermittlung der Kurse der Wertpapiere und anderen damit verbundenen Feststellungen sowohl unter den mit der Emittent verbundenen Unternehmen als auch zwischen diesen Unternehmen und den Anlegern Interessenkonflikte auftreten. Zudem können mit der Emittent verbundene Unternehmen gegebenenfalls Bezug auf die Wertpapiere ee andere Funktion ausüben, z. B. als Berechnungsstelle, Zahlund Verwaltungsstelle. Die Emittent und mit ihr verbundene Unternehmen können darüber haus weitere derivative Instrumente Verbdung mit dem Referenzbasiswert ausgeben; die Eführung solcher mit den Wertpapieren im Wettbewerb stehender Produkte kann sich auf den Wert der Wertpapiere auswirken. Die Emittent und mit ihr

16 verbundene Unternehmen können nicht öffentliche Informationen Bezug auf den Referenzbasiswert erhalten und weder die Emittent noch ees der mit ihr verbundenen Unternehmen verpflichten sich, solche Informationen an een Wertpapiergläubiger weiterzuleiten bzw. zu veröffentlichen. Zudem kann e oder können mehrere mit der Emittent verbundene(s) Unternehmen Research-Berichte Bezug auf den Referenzbasiswert bzw. auf die im Referenzbasiswert enthaltenen Werte publizieren. Tätigkeiten der genannten Art können bestimmte Interessenkonflikte mit sich brgen und sich auf den Wert der Wertpapiere auswirken. Im Zusammenhang mit dem Angebot und Verkauf der Wertpapiere können die Emittent oder mit ihr verbundene Unternehmen, direkt oder direkt, Gebühren unterschiedlicher Höhe an Dritte, zum Beispiel Anlageberater oder Vertriebspartner, zahlen. Solche Gebühren werden gegebenenfalls bei der Festsetzung des Preises des Optionssches berücksichtigt und können diesem damit ohne separaten Ausweis direkt enthalten se. Kündigung des Beherrschungs- und Gewnabführungsvertrages Zwischen der BNP PARIBAS und der Emittent besteht e Beherrschungs- und Gewnabführungsvertrag. Gemäß 303 Absatz 1 AktG hat die BNP PARIBAS daher im Falle eer Beendigung des Beherrschungs- und Gewnabführungsvertrages den Optionsschehabern der Emittent für Forderungen Sicherheit zu leisten, die vor der Bekanntmachung der Etragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewnabführungsvertrages s Handelsregister begründet worden sd, wenn die Optionsschehaber sich nerhalb eer Frist von sechs Monaten seit Bekanntmachung der Etragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewnabführungsvertrages bei der BNP PARIBAS melden. Die Optionsschehaber haben das Recht, Höhe ihrer Forderungen, die Sicherheitsleistung von der BNP PARIBAS zu verlangen. Lässt der Optionsschehaber diese Frist verstreichen, hat er keen Anspruch gegen die BNP PARIBAS. Alternativ steht es der BNP PARIBAS gemäß 303 Absatz 3 AktG frei, sich für die Forderungen der Optionsschehaber zu verbürgen. Die Optionsschehaber haben dann das unmittelbare Recht gegen die BNP PARIBAS aus der Bürgschaft. Die Sicherheitsleistung als auch die Bürgschaftsübernahme der BNP PARIBAS muss der Höhe erfolgen, die zur vollständigen Befriedigung der Forderungen der Optionsschehaber führt. Die Beendigung des Beherrschungs- und Gewnabführungsvertrages wird von der Emittent unverzüglich eem überregionalen Börsenpflichtblatt und durch Mitteilung der entsprechenden Bekanntmachung an die Clearstream Bankg AG, Frankfurt am Ma zur Weiterleitung an die Optionsschehaber bekanntgemacht.

17 II. RISIKOFAKTOREN Potenzielle Anleger sollten bei der Entscheidung über den Kauf der Optionsschee neben den anderen diesem Prospekt enthaltenen Informationen die nachfolgend dargestellten Anlagerisiken sorgfältig prüfen. Der Etritt ees oder mehrerer der im Folgenden beschriebenen Ereignisse oder der Etritt ees zum jetzigen Zeitpunkt unbekannten oder als unwesentlich erachteten Risikos kann sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Fanz- und Ertragslage der Emittent und damit auf den Wert der Optionsschee und die Fähigkeit der Emittent zur Zahlung des nach 1 der Optionsschebedgungen vorgesehenen Auszahlungsbetrags bzw. des Kündigungsbetrages oder sonstiger zu zahlender Beträge auswirken. Anleger könnten hierdurch ihr die Optionsschee vestiertes Kapital im Falle des Ausfalls der Emittent und der BNP PARIBAS S.A. teilweise oder ganz verlieren. Die gewählte Reihenfolge stellt kee Aussage über die Realisierungswahrschelichkeit der nachfolgend genannten Risikofaktoren oder das Ausmaß ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Auswirkungen im Falle ihrer Realisierung dar. Die Emittent ist der Auffassung, dass die nachfolgende Aufzählung die wesentlichen mit eer Anlage die Optionsschee verbundenen Risiken behaltet. Die Lektüre der nachfolgend dargestellten Risikofaktoren sowie des sonstigen gesamten Prospektes ersetzt nicht die eem dividuellen Fall unerläßliche Beratung durch die Hausbank oder den Fanzberater. 1. Wesentliche emittentenspezifische Risikofaktoren Im Rahmen dieses Abschnittes "Emittenspezifische Risikofaktoren" umfasst der Begriff "Referenzbasiswert" auch gegebenenfalls den jeweiligen Referenzbasiswert, die (jeweils) zugrundeliegenden Referenzbasiswerte, die (jeweils) dar enthaltenen Werte, den (jeweiligen) Korb und die (jeweils) dar enthaltenen Korbwerte sowie gegebenenfalls die dar wiederum (jeweils) enthaltenen Werte. Die Haupttätigkeit der Emittent besteht der Begebung von Wertpapieren, so dass sie im Rahmen dieser Tätigkeit von den herrschenden Marktverhältnissen beeflusst wird. Rückgang der Nachfrage nach den von der Emittent begebenen Wertpapieren aufgrund von starken und nachhaltigen Schwankungen an den Aktien-, Renten- und Rohstoffmärkten, Veränderungen des Zsniveaus oder maßgeblicher swechselkurse sowie verschärfte Wettbewerbsbedgungen können die effektive Umsetzung der Geschäftsstrategien beeträchtigen. Dementsprechend waren und sd die Erträge und die Aufwendungen der Emittent Schwankungen unterworfen. Der Geschäftsbetrieb der Emittent ist aber konzeptionsbedgt ergebnisneutral. Insolvenzrisiko Jeder Anleger trägt das Risiko, dass sich die fanzielle Situation der Emittent verschlechtern könnte. Trotz des bestehenden Beherrschungs- und Gewnabführungsvertrages mit der BNP PARIBAS S.A. ("BNP PARIBAS") kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Emittent solvent wird, was zunächst bis zur Feststellung des jeweiligen Jahresabschlusses zum Geschäftsjahresende der Emittent - zu eem Zahlungsausfall führen kann. Die Emittent hat im Fall ihrer Insolvenz zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses zum Geschäftsjahresende der Emittent een vertraglichen Anspruch aus dem Beherrschungs- und Gewnabführungsvertrag gegen BNP PARIBAS auf Leistung der entsprechenden Beträge der Höhe, die zur vollständigen Befriedigung der Ansprüche der Optionsschehaber gegen die Emittent erforderlich sd. Die vertragliche Forderung der Emittent gegen die BNP PARIBAS kann durch een Optionsschehaber entweder im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändet oder im Wege der Abtretung des Verlustübernahmeanspruchs von der Emittent erworben werden. Die Wertpapiere begründen unmittelbare, unbesicherte und nicht nachrangige Verbdlichkeiten der Emittent, die untereander und mit allen sonstigen gegenwärtigen und künftigen unbesicherten und nicht nachrangigen Verbdlichkeiten der Emittent gleichrangig sd, ausgenommen solche Verbdlichkeiten, denen aufgrund zwgender gesetzlicher Vorschriften Vorrang zukommt. Im Falle der Insolvenz der BNP PARIBAS hat der Optionsschehaber een Anspruch gegen die Insolvenzmasse der BNP PARIBAS. Die Befriedigung des Anspruchs kann unter Umständen nur teilweise oder sogar gar nicht erfolgen. Dieser Anspruch richtet sich nach französischem Insolvenzrecht.

18 Potenzielle Interessenkonflikte Mit der Emittent verbundene Unternehmen können sich von Zeit zu Zeit für eigene Rechnung oder für Rechnung ees Kunden an Transaktionen beteiligen, die mit den Wertpapieren Verbdung stehen. Diese Geschäfte sd möglicherweise nicht zum Nutzen der Gläubiger der Wertpapiere und können negative Auswirkungen auf den Wert des Referenzbasiswerts oder auf den Wert der dem Referenzbasiswert zugrundeliegenden Werte und damit auf den Wert der Wertpapiere haben. Mit der Emittent verbundene Unternehmen können außerdem Gegenparteien bei Deckungsgeschäften bezüglich der Verpflichtungen der Emittent aus den Wertpapieren werden. Daher können hsichtlich der Pflichten der Berechnungsstelle bei der Ermittlung der Kurse der Wertpapiere und anderen damit verbundenen Feststellungen sowohl unter den mit der Emittent verbundenen Unternehmen als auch zwischen diesen Unternehmen und den Anlegern Interessenkonflikte auftreten. Zudem können mit der Emittent verbundene Unternehmen gegebenenfalls Bezug auf die Wertpapiere ee andere Funktion ausüben, z.b. als Berechnungsstelle, Zahl- und Verwaltungsstelle. Die Emittent und mit ihr verbundene Unternehmen können darüber haus weitere derivative Instrumente Verbdung mit dem Referenzbasiswert ausgeben; die Eführung solcher mit den Wertpapieren im Wettbewerb stehender Produkte kann sich auf den Wert der Wertpapiere auswirken. Die Emittent und mit ihr verbundene Unternehmen können nicht öffentliche Informationen Bezug auf den Referenzbasiswert erhalten und weder die Emittent noch ees der mit ihr verbundenen Unternehmen verpflichten sich, solche Informationen an een Wertpapiergläubiger weiterzuleiten bzw. zu veröffentlichen. Zudem kann e oder können mehrere mit der Emittent verbundene(s) Unternehmen Research-Berichte Bezug auf den Referenzbasiswert bzw. auf die im Referenzbasiswert enthaltenen Werte publizieren. Tätigkeiten der genannten Art können bestimmte Interessenkonflikte mit sich brgen und sich auf den Wert der Wertpapiere auswirken. Im Zusammenhang mit dem Angebot und Verkauf der Wertpapiere können die Emittent oder mit ihr verbundene Unternehmen, direkt oder direkt, Gebühren unterschiedlicher Höhe an Dritte, zum Beispiel Anlageberater oder Vertriebspartner, zahlen. Solche Gebühren werden gegebenenfalls bei der Festsetzung des Preises des Optionsschees berücksichtigt und können diesem damit ohne separaten Ausweis direkt enthalten se. Kündigung des Beherrschungs- und Gewnabführungsvertrages Zwischen der BNP PARIBAS und der Emittent besteht e Beherrschungs- und Gewnabführungsvertrag. Gemäß 303 Absatz 1 AktG hat die BNP PARIBAS daher im Falle eer Beendigung des Beherrschungs- und Gewnabführungsvertrages den Optionsschehabern der Emittent für Forderungen Sicherheit zu leisten, die vor der Bekanntmachung der Etragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewnabführungsvertrages s Handelsregister begründet worden sd, wenn die Optionsschehaber sich nerhalb eer Frist von sechs Monaten seit Bekanntmachung der Etragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewnabführungsvertrages zu diesem Zweck bei der BNP PARIBAS melden. Die Optionsschehaber haben das Recht, Höhe ihrer Forderungen, die Sicherheitsleistung von der BNP PARIBAS zu verlangen. Lässt der Optionsschehaber diese Frist verstreichen, hat er keen Anspruch gegen die BNP PARIBAS. Sollten die Wertpapierhaber sich nicht nerhalb der Frist von sechs Monaten seit Bekanntmachung der Etragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewnabführungsvertrages (Ausschlussfrist) bei der BNP PARIBAS melden, verfällt der Forderungsanspruch. Die Meldung muss der Form erfolgen, dass die BNP PARIBAS erkennen kann, dass sie Sicherheit leisten soll und welcher Höhe. Alternativ steht es der BNP PARIBAS gemäß 303 Absatz 3 AktG frei, sich für die Forderungen der Optionsschehaber zu verbürgen. Die Optionsschehaber haben dann das unmittelbare Recht gegen die BNP PARIBAS aus der Bürgschaft. Die Sicherheitsleistung als auch die Bürgschaftsübernahme der BNP PARIBAS muss der Höhe erfolgen, die zur vollständigen Befriedigung der Forderungen der Optionsschehaber führt. Die Beendigung des Beherrschungs- und Gewnabführungsvertrages wird von der Emittent unverzüglich eem überregionalen Börsenpflichtblatt und durch Mitteilung der entsprechenden Bekanntmachung an die Clearstream Bankg AG, Frankfurt am Ma zur Weiterleitung an die Optionsschehaber bekannt gemacht.

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