Kaufvertrag (über eine Eigentumswohnung, Ausländergrunderwerb, ImmoESt Klausel mit Hauptwohnsitzbefreiung)
|
|
- Hildegard Fried
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 WEKA-Verlag Gesellschaft m.b.h. A-1200 Wien, Dresdner Straße 45 Wolfgang Steinberger Muster Vertragsmuster Kaufvertrag (über eine Eigentumswohnung, Ausländergrunderwerb, ImmoESt Klausel mit Hauptwohnsitzbefreiung) Kaufvertrag abgeschlossen zwischen Karl Hofmann geb am Schustergasse 2, 1130 Wien (im Folgenden kurz Verkäufer 1 genannt) Dr. Hans Peter Hofmann geb am Schustergasse 2, 1130 Wien (im Folgenden kurz Verkäufer 2 genannt) (im Folgenden zusammen kurz die Verkäufer genannt) und Irina Shukova geb am Türkenschanzstraße 14, 3400 Klosterneuburg (im Folgenden kurz die Käuferin genannt) Dokument-ID: (im Folgenden Verkäufer und Käufer gemeinsam die Vertragsparteien oder einzeln die Vertragspartei genannt) wie folgt: 1. Kaufgegenstand 1.1 Der Verkäufer 1 ist zu 138/13512-Anteilen (B-LNR 41) grundbücherlicher Miteigentümer ob der Liegenschaft EZ 626, GB KG Ober St. Veit Bezirksgericht Hietzing bestehend aus dem Grundstück Nr 332/2, mit der Grundstücksadresse Schustergasse 2, 1130 Wien, wobei mit diesen 138/13512-Anteilen (B-LNR 41) selbstständiges Wohnungseigentum an der Wohnung 1 Stiege 2 samt Zubehör untrennbar verbunden ist. Der Verkäufer 2 ist zu 138/13512-Anteilen (B-LNR 42) grundbücherlicher Miteigentümer ob der Liegenschaft EZ 626, GB KG Ober St. Veit, Bezirksgericht Hietzing bestehend aus dem Grundstück Nr 332/2, mit der Grundstücksadresse Schustergasse 2, 1130 Wien, wobei mit diesen 138/13512-Anteilen (B-LNr 42) selbstständiges Wohnungseigentum an Wohnung 1 Stiege 2 samt Zubehör untrennbar verbunden ist. Festgehalten wird, dass die Anteile der Verkäufer gem 5 Abs 3, 13 Abs 3 WEG 2002 miteinander verbunden sind und mit der Wohnung auch das dazugehörige Kellerabteil Nr 1 zur ausschließlichen Nutzung verbunden ist (im Folgenden Kaufgegenstand genannt). 1.2 Der Gutbestands- und Lastenstand ist aus nachfolgendem Grundbuchsauszug vom ersichtlich: KATASTRALGEMEINDE Ober St. Veit EINLAGEZAHL 626 BEZIRKSGERICHT Hietzing Seite 1 von 7
2 Alle Blätter ohne Einschränkung mit Löschungsverpflichtungen Letzte TZ 23807/2012 Wohnungseigentum Plombe 388/2013 Plombe 557/2013 Einlage umgeschrieben gemäß Verordnung BGBl II, 143/2012 am A1 GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE 332/2 G GST-FLÄCHE * 5907 Bauf (Gebäude) 1862 Gärten 4045 Schustergasse 2 A2 7 a 2620/2006 Bauplatz (auf) Gst 332/2 (Bauplatz B) 8 a 3840/2006 RECHT des Gehens gem Pkt I Servitutsvereinbarung über Gst 332/37 für Gst 332/2 9 a 3840/2006 RECHT des Gehens gem Pkt I Servitutsvereinbarung über Gst 332/38 für Gst 332/2 10 a 3840/2006 RECHT der Errichtung und Duldung eines Kinderspielplatzes gem Pkt III Servitutsvereinbarung auf dem Gst 332/38 für Gst 332/2 11 a 4119/2010 Verpflichtung zur Herstellung und zur Gewährleistung der Zugänglichkeit des Gemeinschaftsspielplatzes gemäß Punkt 5 Bescheid (Zl MA 37/1130 Schustergasse 2 ) B 41 ANTEIL: 138/13512 Karl Hofmann GEB: Schustergasse 2, Wien 1130 a b 582/2008 IM RANG 3600/2007 Kaufvertrag Eigentumsrecht 582/2008 Berichtigung des Grundbuches gem 136 GBG c 582/2008 Wohnungseigentum an Wohnung 1 Stiege 2 d 582/2008 Verbindung gem 5 Abs 3, 13 Abs 2 WEG 2002 Seite 2 von 7
3 42 ANTEIL: 138/13512 Dr. Hans Peter Hofmann GEB: ADR: Schustergasse 2, Wien 1130 a b 582/2008 IM RANG 3600/2007 Kaufvertrag Eigentumsrecht 582/2008 Berichtigung des Grundbuches gem 136 GBG c 582/2008 Wohnungseigentum an Wohnung 1 Stiege 2 d 582/2008 Verbindung gem 5 Abs 3, 13 Abs 2 WEG 2002 C 5 a 215/2006 DIENSTBARKEIT des Rechtes der Errichtung und Benutzung eines öffentlichen Durchganges gem Pkt 6. Abs 2, Pkt 16 Kaufvertrag für Stadt Wien 6 a 3840/2006 DIENSTBARKEIT des Gehens gem Pkt I Servitutsvereinbarung über Gst 332/2 für Gst 332/37 332/38 7 a 3840/2006 DIENSTBARKEIT der Errichtung und Duldung eines Kinderspielplatzes gem Pkt III Servitutsvereinbarung auf dem Gst 332/2 für Gst 332/37 332/38 8 a 3840/2006 DIENSTBARKEIT der Errichtung und Duldung von EDV- und Telefonleitungen gem Pkt IX Servitutsvereinbarung auf dem Gst 332/2 für Gst 332/38 9 a 3840/2006 DIENSTBARKEIT der Errichtung und Duldung von EDV- und Telefonleitungen gem Pkt IX Servitutsvereinbarung auf dem Gst 332/2 für Gst 332/37 10 a 3873/2006 DIENSTBARKEIT des Rechtes der Benutzung des Spielplatzes gem Pkt II Dienstbarkeitsvertrag auf dem Gst 332/2 für Gst 358/7 11 a 3873/2006 DIENSTBARKEIT des Gehrechtes über Gst 332/2 für Gst 358/7 12 a 3873/2006 DIENSTBARKEIT des Rechtes der Führung eines Datenkabels (Glasfaserverkablung) gem Pkt II Dienstbarkeitsvertrag auf dem Gst 332/2 für Gst 358/7 HINWEIS Eintragungen ohne Währungsbezeichnung sind Beträge in ATS 1.3 Von den Belastungen werden ausdrücklich nur die im A2-Blatt ausgewiesenen öffentlich rechtlichen Verpflichtungen, die im C-Blatt des in Punkt 1.2 angeführten Grundbuchsauszug unter C-LNR 5a bis 12a ausgewiesenen Belastungen von der Käuferin übernommen. 1.4 Im Übrigen werden keine weiteren Belastungen übernommen bzw sind solche, soweit sie die kaufgegenständlichen Liegenschaftsanteile betreffen, von den Verkäufern bis zum Zeitpunkt der Einverleibung des Eigentumsrechtes der Käuferin auf eigene Kosten zu löschen. Es bestehen keine außerbücherlichen Seite 3 von 7
4 Lasten. 1.5 Die Verkäufer verkaufen und übergeben somit den Kaufgegenstand samt Mobiliar, allem rechtlichen und tatsächlichen Zubehör und allen Rechten, Befugnissen und Pflichten, wie die Verkäufer diese bisher besessen und benützt haben oder zu besitzen und benützen berechtigt waren, an die Käuferin, die den Kaufgegenstand samt Mobiliar nach Maßgabe der weiteren Bestimmungen dieses Vertrages kauft und übernimmt. 2. Kaufpreis und Treuhandbestimmungen 2.1 Der Kaufpreis für den Kaufgegenstand wird mit EUR , (Euro sechshundertzweiundsiebzigtausendfünfhundert) vereinbart (im Folgenden Kaufpreis ), wobei davon EUR , (Euro sechshundertfünfundsechzigtausend) auf den Kaufgegenstand und auf die Liegenschaftsanteile der Verkäufer zu gleichen Teilen sowie brutto EUR 7.500, (Euro siebentausendfünfhundert) auf das bewegliche Mobiliar entfallen. Der Kaufpreis enthält keine Umsatzsteuer, eine solche wird dem Kaufpreis auch nicht zugeschlagen und ist von der Käuferin nicht zu bezahlen. Es wird festgehalten, dass der Kaufpreis durch die Käuferin aufgebracht und in die treuhändige Verwahrung der hiermit einvernehmlich zur Treuhänderin bestellten Ziegelbauer & Partner Rechtsanwälte GmbH überwiesen wurde. 2.2 Der Kaufpreis ist fix und unveränderlich. Im Festpreis nicht enthalten sind die Grunderwerbssteuer von 3,5 % der Bemessungsgrundlage und die Eintragungsgebühr in Höhe von 1,1 % der Bemessungsgrundlage, die von den Käufern zu tragen sind. 2.3 Der Kaufpreis ist bei der beiderseitigen notariell beglaubigten Vertragsunterzeichnung fällig, die von der Käuferin zu entrichtende Grunderwerbsteuer (3,5 %) in Höhe von EUR , (Euro dreiundzwanzigtausendzweihundertfünfundsiebzig) und die von der Käuferin zu entrichtende Eintragungsgebühr (1,1 %) in Höhe von EUR 7.315, (Euro siebentausenddreihundertundfünfzehn) sind am Tag der beiderseitigen notariell beglaubigten Vertragsunterzeichnung fällig. 2.4 Der Kaufpreis wird von der Käuferin auf das eigens für diese Transaktion eingerichtete Treuhandkonto der Kanzlei Ziegelbauer & Partner Rechtsanwälte GmbH, Reisnerstraße 16, 1030 Wien, die hiermit von den Vertragsparteien einvernehmlich und einseitig unwiderrufbar zur Treuhänderin bestellt wird, bei der X Bank AG, BLZ, Konto Nr, lautend auf Ziegelbauer & Partner Rechtsanwälte GmbH, Hofmann/Shukova und das über das elektronische Treuhandbuch bei der Rechtsanwaltskammer Wien geführt wird, bis zum Tag der Vertragsunterfertigung erlegt. 2.5 Die Grunderwerbsteuer und gerichtliche Eintragungsgebühr im Gesamtbetrag von EUR , (Euro dreißigtausendfünfhundertundneunzig) ist von der Käuferin auf das Finanzamtsverrechnungskonto der Kanzlei Ziegelbauer & Partner Rechtsanwälte GmbH, Reisnerstraße 16, 1030 Wien, bei der X Bank AG, BLZ, Konto Nr lautend auf Ziegelbauer & Partner Rechtsanwälte GmbH, bis zum Tag der Vertragsunterfertigung zu erlegen. Die Grunderwerbsteuer wird durch Selbstberechnung ermittelt. Sollte die Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr für diesen Erwerbsvorgang erhöht bzw verringert werden, so ist der entsprechende Betrag von der Käuferin nachzuzahlen bzw von der Treuhänderin zurückzuzahlen. 2.6 Die Verkäufer nehmen zur Kenntnis, dass seit dem gem 30 bis 30c EStG vom Veräußerungsgewinn eine Immobilienertragsteuer in gesetzlicher Höhe zu entrichten ist. Festgehalten wird, dass grundsätzlich die Verkäufer alleinige Steuerschuldner und für die Entrichtung einer allfälligen Immobilienertragsteuer verantwortlich sind. Vorliegend liegt eine Hauptwohnsitzbefreiung der Verkäufer von der Immobilienertragsteuer vor. Die Verkäufer haben alle erforderlichen Informationen und Urkunden zur ordnungsgemäßen Beurteilung der Befreiung von der Immobilienertragsteuer im Rahmen der Selbstberechnung an die Treuhänderin übermittelt und bestätigen gegenüber der Treuhänderin hiermit die Vollständigkeit und Richtigkeit der übermittelten Informationen und Urkunden. 2.7 Die Zinsen des Treuhanderlages stehen bis zur Auszahlung des Kaufpreises und im Fall einer Rückabwicklung des gegenständlichen Vertrages der Käuferin zu, die auch die mit der Kontoführung verbundenen Spesen, sowie die KESt zu zahlen hat. Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, dass die Abwicklung der Treuhandschaft im Rahmen des elektronischen Treuhandbuchs bei der Rechtsanwaltskammer Wien der Rechtsanwaltskammer Wien gemeldet wird und verpflichten sich, die dafür erforderlichen Formulare zu unterfertigen. 2.8 Die Treuhänderin ist ermächtigt und verpflichtet (1) für die Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr die Grunderwerbsteuerselbstberechnung vorzunehmen und die Grunderwerbsteuer samt gerichtlicher Eintragungsgebühr bei Fälligkeit direkt an das Finanzamt für Seite 4 von 7
5 Gebühren und Verkehrssteuern in Wien zu überweisen, (2) den Kaufpreis in Höhe von EUR , (Euro sechshundertzweiundsiebzigtausendfünfhundert) an die Verkäufer auszufolgen, und zwar durch Überweisung auf das Konto Nr, BLZ, bei der AX Landesbank AG, lautend auf Karl oder Dr. Hans Peter Hofmann, sobald für die Käuferin das lastenfreie Eigentumsrecht ob der kaufgegenständlichen Liegenschaftsanteile im Grundbuch einverleibt ist. 2.9 Die Vertragsparteien werden die Treuhänderin bei der Durchführung des Vertrages unterstützen, insbesondere sämtliche erforderlichen Urkunden im Original zur Verfügung stellen und die erforderlichen Erklärungen in der jeweils erforderlichen Form abgeben. 3. Gewährleistung, Haftung 3.1 Die Käuferin erklärt, den Kaufgegenstand, die Lage, die Grenzen und die Beschaffenheit aus eigener Wahrnehmung zu kennen. Die Verkäufer übernehmen, mit Ausnahme des Punkts 3.2 bis 3.4, keine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit, Eigenschaft oder Ertrag des Kaufgegenstandes. 3.2 Die Verkäufer leisten Gewähr betreffend Eigentumsrechte und Lastenfreiheit dergestalt, dass der Kaufgegenstand frei von Geldlasten, Pfandrechten, Übertragungsbeschränkungen, Vorkaufsrechten, sonstigen bücherlichen Lasten, öffentlich-rechtlichen Baubeschränkungen und Rechten Dritter wie Servituten oder Nutzungsrechten welcher Art auch immer einschließlich Bestandrechten, mit Ausnahme der in Punkt 1.3 genannten Belastungen, in den Besitz und Genuss der Käuferin übergeht. Weiters haften die Verkäufer im Übrigen für die Freiheit des Kaufgegenstandes von außerbücherlichen Lasten, ausgenommen der von der Käuferin selbst begründeten Lasten. 3.3 Alle sonstigen bezughabenden Hausverwaltungsunterlagen, einschließlich Versicherungsurkunden, Pläne, den Kaufgegenstand und das Inventar betreffenden Verträge, öffentlich-rechtliche Urkunden im Original (zb Baugenehmigungen, Bescheide des Finanzamts oder der Baubehörde) wurden der Käuferin bereits bekannt gemacht. 3.4 Nach Wissen der Verkäufer wurde der Kaufgegenstand gemäß den Bestimmungen der einschlägigen Bauordnung aufgrund von rechtskräftigen Baubewilligungen errichtet (es sind keine Bauaufträge, Bauauflagen oder sonstige behördliche Aufträge unerledigt). 3.5 Ein Energieausweis für das Kaufobjekt wurde vor Vertragsunterfertigung übergeben. 3.6 Die Vertragsparteien erklären, dass Kaufpreis einerseits sowie Kaufgegenstand und das bewegliche Mobiliar andererseits als gleichwertig zu betrachten sind, Leistung und Gegenleistung ihren wirtschaftlichen Vorstellungen entsprechen und isd 935 ABGB den wahren Wert des Kaufobjekts zu kennen. 4. Übergabe und Übernahme, Verrechnung 4.1 Die Übergabe und Übernahme des Kaufgegenstandes in den physischen Besitz der Käuferin und der Übergang von Gefahr und Zufall erfolgt spätestens binnen 14 Tagen nach Eintritt der Wirksamkeit dieses Vertrages durch Aushändigung einer erforderlichen Anzahl von Schlüsseln für das am Kaufgegenstand befindliche Gebäude (bzw die Gebäudeteile und Türen soweit vorhanden), der Wohnung 1 Stiege 2 sowie des Kellerabteils Nr 1 anlässlich einer gemeinsamen Begehung der kaufgegenständlichen Liegenschaft ( Übergabsstichtag ). Es ist die Sache der Vertragsparteien selbst, die Übergabe/Übernahme zu organisieren und zu vollziehen. Die Übernahme gilt als vollzogen, wenn die Verkäufer die Übergabe angeboten haben und es aus Gründen, die nicht in der Sphäre der Verkäufer liegt, nicht zu einer Übergabe kommt. 4.2 Hierüber wird ein von beiden Vertragsparteien zu unterfertigendes Übergabeprotokoll angefertigt. 4.3 Der Übernahmetag gilt auch als Verrechnungsstichtag für die mit dem Kaufgegenstand verbundenen sonstigen laufenden Aufwendungen. Es erfolgt eine taggenaue Abrechnung durch die Hausverwaltung. 5. Inländererklärung Die Käuferin erklärt an Eides statt, Inländerin im Sinne des Devisengesetzes zu sein. Die Käuferin ist Staatsbürgerin der Russischen Förderation und demgemäß Ausländerin im Sinne des Ausländergrunderwerbsgesetzes für Wien. Die Käuferin verfügt über einen Aufenthaltstitel in Österreich. Demgemäß ist dieser Vertrag mit Ausnahme der Punkte 2.3, 2.4, 2.5, 2.7, 2.8, 5 und 7 bis zur Erteilung der notwendigen Seite 5 von 7
6 Genehmigung zum Erwerb der kaufgegenständlichen Liegenschaftsanteile nach dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz für die Käuferin aufschiebend bedingt. Sollte dieser Kaufvertrag von der Ausländergrundverkehrskommission nicht bis längstens genehmigt werden, erlöschen die wechselseitigen Berechtigungen und Verpflichtungen aus diesem Vertrag bzw ist dieser Vertrag rückabzuwickeln. 6. Aufsandungserklärung Karl Hofmann, geb am, Schustergasse 2, 1130 Wien, erteilt hiermit seine ausdrückliche und unwiderrufliche Einwilligung, dass aufgrund dieses Vertrages ohne sein weiteres Wissen und Einvernehmen, nicht jedoch auf seine Kosten, ob der ihm gehörigen 138/13512-Anteile (B-LNR 41) der Liegenschaft EZ 626, GB KG Ober St. Veit Bezirksgericht Hietzing bestehend aus dem Grundstück Nr 332/2, mit der Grundstücksadresse Schustergasse 2, 1130 Wien, wobei mit diesen 138/13512-Anteilen (B-LNR 41) selbstständiges Wohnungseigentum an Wohnung 1 Stiege 2 samt Zubehör untrennbar verbunden ist, sowie Dr. Hans Peter Hofmann, geb am Schustergasse 2, 1130 Wien, erteilt hiermit seine ausdrückliche und unwiderrufliche Einwilligung dass aufgrund dieses Vertrages ohne sein weiters Wissen und Einvernehmen, nicht jedoch auf seine Kosten, ob der ihm gehörigen 138/13512-Anteile (B-LNR 42) an der Liegenschaft EZ 626, GB KG Ober St. Veit, Bezirksgericht Hietzing, bestehend aus dem Grundstück Nr 332/2, mit der Grundstücksadresse Schustergasse 2, 1130 Wien, wobei mit diesen 138/13512-Anteilen (B-LNR 42) selbstständiges Wohnungseigentum an Wohnung 1 Stiege 2 samt Zubehör untrennbar verbunden ist, jeweils unter Zusammenziehung der genannten Anteile das alleinige Eigentumsrecht somit zu insgesamt 276/13512-Anteilen, mit denen selbstständiges Wohnungseigentum an Wohnung 1 Stiege 2 samt Zubehör untrennbar verbunden ist, für die Käuferin Irina Shukova Türkenschanzstraße 14, 3400 Klosterneuburg einverleibt wird. 7. Verschiedenes 7.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen ebenso wie rechtserhebliche Erklärungen aufgrund dieses Vertrages der Schriftform. Diese Form ist auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis einzuhalten. 7.2 Die Vertragsparteien erteilen hiermit Ziegelbauer & Partner Rechtsanwälte GmbH, Reisnerstraße 16, 1030 Wien, Vollmacht, allfällige Änderungen (ausgenommen den Kaufgegenstand oder den Kaufpreis betreffend) und Ergänzungen sowie die grundbücherliche Durchführung dieser Urkunden für sie auch in beglaubigter Form vorzunehmen, welche zum Zwecke der Verbücherung dieses Vertrags erforderlich sein sollten. Ziegelbauer & Partner Rechtsanwälte GmbH ist ferner zur Mehrfachvertretung und Durchführung von In-Sich-Geschäften berechtigt und befugt. Diese Vollmacht erlischt mit grundbücherlicher Durchführung des gegenständlichen Kaufvertrages, spätestens jedoch am 7.3 Sämtliche mit diesem Vertrag und dessen grundbücherlicher Durchführung verbundenen Kosten, jedoch nicht eine allfällige Immobilienertragsteuer, werden von der Käuferin getragen. Die Kosten der Lastenfreistellung hinsichtlich nicht von der Käuferin übernommener Belastungen tragen die Verkäufer. Die Kosten einer zusätzlichen anwaltlichen oder sonstigen Beratung und Vertretung trägt jede Vertragspartei selbst. 7.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmungen gelten wirksame und durchführbare Bestimmungen, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreichen. 7.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die nicht ex lege übergehenden Rechte und Pflichten dieses Kaufvertrages ausdrücklich und schriftlich auf den (die) jeweiligen Rechtsnachfolger zu überbinden und diese(n) wiederum zur Überbindung auf weitere Rechtsnachfolger zu verpflichten. 7.6 Dieser Vertrag wird in einer für die grundbücherliche Durchführung bestimmten Ausfertigung errichtet; diese gehört danach der Käuferin. Die Verkäufer erhalten eine einfache auf Verlangen und eigene Kosten auch beglaubigte Abschrift dieser Urkunde., am Karl Hofmann Seite 6 von 7
7 (Unterschrift beglaubigt) Irina Shukova, geb am (Unterschrift beglaubigt) Dr. Hans Peter Hofmann (Unterschrift beglaubigt) Ziegelbauer & Partner Rechtsanwälte GmbH als Treuhänderin Seite 7 von 7
K A U F V E R T R A G
1 K A U F V E R T R A G vom Datum geschlossen am heutigen Tage zwischen den Verkäufer1, geboren am Geburtsdatum1, Beruf1, und Verkäufer2, geboren am Geburtsdatum2, Beruf2, Postleitzahl und Ort, Straße
MehrMusterverträge. Wichtiger Rechtshinweis
Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael
MehrAbtretungsvertrag. wie folgt: 1. Präambel
P/STK 17. November 2014 UBMRe/Schwechat Abtretungsvertrag abgeschlossen zwischen der 1. Stadtgemeinde Schwechat Rathausplatz 9 2320 Schwechat 2. Serena Hamberg geboren am 19.03.1951 Gut Aichhof, 2320 Schwechat
MehrSCHENKUNGSVERTRAG. Die Geschenk:geberin, Enuna KUNC, ist Eigentümerin nachstehender Liegenschaftsanteile~
SCHENKUNGSVERTRAG Schenkunossteuer se1bstberechnet crn 16.07.2007 zu Erf.Nr-.1O-236.7l4/2007 - Öffentlicher Notar Mag. Michael Platzer in 2563 Pottenstein abgeschlossenzwischen Frau Emma KUNC, geb. am
MehrMusterverträge. Wichtiger Rechtshinweis
Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael
MehrBitte bringen Sie zum Besprechungstermin Ihren Ausweis mit.
Checkliste Kaufvertrag Einfamilienhaus Dieses Infoblatt dient der Vorbereitung des Beratungsgesprächs und ermöglicht Ihnen vorab einen Überblick über die benötigten Informationen zu gewinnen. Auch wenn
MehrBitte bringen Sie zum Besprechungstermin Ihren Ausweis mit.
Checkliste Kaufvertrag Eigentumswohnung Dieses Infoblatt dient der Vorbereitung des Beratungsgesprächs und ermöglicht Ihnen vorab einen Überblick über die benötigten Informationen zu gewinnen. Auch wenn
MehrK A U F V E R T R A G
K A U F V E R T R A G abgeschlossen zwischen Stadtgemeinde Schwechat, Rathausplatz 9, 2320 Schwechat, im Folgenden auch Verkäuferin genannt, einerseits, und der Crosspoint GmbH, FN 441696 d, Riemergasse
MehrMusterverträge. Wichtiger Rechtshinweis
Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael
MehrBAURECHTSVERTRAG. abgeschlossen zwischen dem
BEILAGE D BAURECHTSVERTRAG abgeschlossen zwischen dem FAVIA Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.h. 3101 St. Pölten, Neugebäudeplatz 1 im folgenden kurz Baurechtsgeberin genannt, einerseits und der Österreichische
MehrBitte bringen Sie zum Besprechungstermin Ihren Ausweis mit.
Checkliste Kaufvertrag Baugrund Dieses Infoblatt dient der Vorbereitung des Beratungsgesprächs und ermöglicht Ihnen vorab einen Überblick über die benötigten Informationen zu gewinnen. Auch wenn nicht
MehrA 8/ /2006 Graz, am
A 8/4 14825/2006 Graz, am 24.5.2007 Babenbergerstraße 96 Ing. Berger/Mo a) Auflassung vom öffentlichen Gut und Rückübereignung einer 243 m² großen Voranschlags-, Finanz- und Teilfläche Nr. 3 des Gdst.
MehrMusterverträge. Wichtiger Rechtshinweis
Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael
MehrDIENSTBARKEITSBESTELLUNGSVERTRAG
Entwurf vom 31.5.2016 DIENSTBARKEITSBESTELLUNGSVERTRAG abgeschlossen zwischen 1. Stadtgemeinde Schwechat, Rathausplatz 9, 2320 Schwechat, - im Folgenden auch kurz Stadtgemeinde genannt - sowie der 2. Allgemeine
Mehr************************************* B *************************************** 3 ANTEIL: 1/1 Gonzalez Immobilienverwertung GmbH ADR: Landstraßer
************************************* B *************************************** 3 ANTEIL: 1/1 Gonzalez Immobilienverwertung GmbH ADR: Landstraßer Hauptstr. 110 1030 a 394/2002 Kaufvertrag 2001-12-13 Eigentumsrecht
MehrObjektspezifische Informationen
Objektspezifische Informationen 3800 Göpfritz an der Wild Raabser Straße 4 KONZERNIMMOBILIEN Markus Winkler aktualisiert am 3.3.2014 3800 Göpfritz an der Wild Raabser Straße 4 Eigentumsrecht zu 127/ 767
MehrAuszug aus dem Hauptbuch
REPUBLIK ÖSTERREICH GRUNDBUCH GB Auszug aus dem Hauptbuch KATASTRALGEMEINDE 45510 Kematen an der Krems EINLAGEZAHL 71 BEZIRKSGERICHT Traun *******************************************************************************
MehrI. Zivilrechtliche Grundlagen
13 I. Zivilrechtliche Grundlagen A. Allgemeines Zivilrecht Das sog Sachenrecht regelt, wem eine Sache zugeordnet wird und wer daher über sie verfügen darf. Die Arten der Sachenrechte sind im Gesetz geregelt.
MehrAuszug aus dem Hauptbuch
REPUBLIK ÖSTERREICH GRUNDBUCH GB Auszug aus dem Hauptbuch KATASTRALGEMEINDE 01101 Favoriten EINLAGEZAHL 1103 BEZIRKSGERICHT Favoriten *******************************************************************************
MehrDr. Gerhard Kochwalter U R K U N D E
Kanzlei des Rechtsanwaltes Dr. Gerhard Kochwalter 9020 Klagenfurt, Alter Platz 25 U R K U N D E Die Selbstberechnung der Grunderwerbssteuer wurde gem. 11 GrESTG unter ErfNr. vorgenommen und wird gem. 13
MehrA N G A B E N D E S V E R K Ä U F E R S Z U R I M M O B I L I E N B E S T E U E R U N G ( B E B A U T E S G R U N D S T Ü C K )
A N G A B E N D E S V E R K Ä U F E R S Z U R I M M O B I L I E N B E S T E U E R U N G ( B E B A U T E S G R U N D S T Ü C K ) Allgemeine Angaben Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.:
MehrW O H N U N G S E I G E N T U M S V E R T R A G
227/WE-VertragWagramerstraße012-12/5/dl W O H N U N G S E I G E N T U M S V E R T R A G der Miteigentümer der Liegenschaft EZ 461, Grundbuch 01660 Kagran, Bezirksgericht Donaustadt Beilage./C Entwurf 12.01.2012
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 20 GZ. RV/0305-W/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw., vertreten durch Doralt Seist Csoklich, 1090 Wien, Währinger Straße 2-4, vom 22. Dezember
MehrANLAGE II: GRUNDBUCHSAUSZÜGE DER ALS SICHERHEIT DIENENDEN LIEGENSCHAFTEN VOM
ANLAGE II: SAUSZÜGE DER ALS SICHERHEIT DIENENDEN LIEGENSCHAFTEN VOM 15.10.2015 KATASTRALGEMEINDE 01405 Ottakring EINLAGEZAHL 1849 BEZIRKSGERICHT Hernals Letzte TZ 6861/2009 2004 GST-Fläche 360 Bauf.(10)
MehrM I E T V E R T R A G
M I E T V E R T R A G abgeschlossen zwischen A.) Name, Geburtsdatum bzw. Firmenbuch-Nummer Adresse als VERMIETER in der Folge kurz so genannt und B.) Name, Geburtsdatum bzw. Firmenbuch-Nummer Adresse als
MehrZeillergasse 38/ Wien
STRABAG AG DONAU-CITY-STRASSE 9 1220 WIEN E i g e n t u m s w o h n u n g Zeillergasse 38/2+3 1170 Wien Übersichtsplan 1170 Wien, Zeillergasse 38 www.strabag-immobilien.at 2 Eigentumswohnung 1170 Wien,
MehrBegriff Kaufvertrag Zustandekommen eines Kaufvertrags
Liegenschaftskauf 8.1.3 8.1.2 Begriff Kaufvertrag Durch den Kaufvertrag wird eine Sache um eine bestimmte Summe Geldes einem anderen überlassen. Der Verkäufer verpflichtet sich also zur Übergabe und Übereignung
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALOIS GRUBER, 05.04.1933 LKW-BAUSTELLEN-REIFENWASCHANLAGEN A-5611 GROSSARL 17 1 1. Präambel: Herr Alois Gruber (Verkäufer) hat Reifenwaschanlagen entwickelt und dazu Bauanleitungen
MehrHinweis zum Muster-Kaufvertrag:
Hinweis zum Muster-Kaufvertrag: Musterverträge sind grundsätzlich nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen. Sie sind auf den Regelfall zugeschnitten und können besondere Umstände des
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Graz Senat 7 GZ. RV/1026-G/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Horst Pechar, Rechtsanwalt, 8160 Weiz, Schulgasse 1, vom 5.
MehrKaufvertrag. (Auch wenn bei personenbezogenen Begriffen männliche Formulierungen verwendet werden, so beziehen sich diese auf beide Geschlechter.
Grunderwerbsteuer selbstberechnet über FinanzOnline am. zu Erfassungsnummer. Grunderwerbsteuer wird gemäß 13 GreStG abgeführt EBERHARDT Rechtsanwälte OG Kaufvertrag zwischen Österreichische Post Aktiengesellschaft
Mehr1. Herrn / Frau. 2. der Kleider machen Bräute UG (haftungsbeschränkt) - nachstehend Optionsberechtigte genannt
1 Optionsvereinbarung / Bindendes Verkaufsangebot Zwischen 1. Herrn / Frau und (Name, Anschrift, gewählter Kommunikationskanal) - nachstehend Anbietende genannt - 2. der Kleider machen Bräute UG (haftungsbeschränkt)
MehrSofort Start Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Vertrag über die KG-Anteilsübertragung und den Eintritt einer neuen Komplementär-Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin betreffend die XX. Sofort Start Beteiligungs UG & Co. Vermögensverwaltungs
MehrK A U F V E R T R A G
K A U F V E R T R A G abgeschlossen am unten angesetzten Tag zwischen HABIOLA Gerasdorf Liegenschaftsverwertungs GmbH FN 262196h Lobmeyergasse 5-7/90 1160 Wien im Folgenden kurz Verkäufer genannt, einerseits
MehrIndustrie-/ Gewerbeflächen GRAZ-THALERHOF Grundbuch Flächenwidmung Lage
Industrie-/ Gewerbeflächen GRAZ-THALERHOF Grundbuch Flächenwidmung Lage Grundbuch KG 63286 Thalerhof, EZ 370 im Gemeindegebiet Kalsdorf KG 63290 Wagnitz, EZ 103 im Gemeindegebiet Feldkirchen bei Graz Flächen
MehrKAUFVERTRAG. 1. Kaufobjekt
KAUFVERTRAG abgeschlossen am unten beigesetzten Tag zwischen der Firma ANJONI Beteiligungs GmbH, FN 275995a, Koschatweg 71, 9201 Krumpendorf am WS als Verkäuferin einerseits und Herrn/Frau, geb..,, als
MehrDESIGN Bau AG. Verschmelzungsvertrag
DESIGN Bau AG Verschmelzungsvertrag zwischen der CD Deutsche Eigenheim AG mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 112581 B (nachfolgend auch die
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Innsbruck Senat 4 GZ. RV/0034-I/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S, Adr, vertreten durch Dr. Albert Feichtner, Dr. Anneliese Lindorfer, Mag. Dr.
MehrH A C K L H A T A K W E I X L B A U M E R Kanzlei Linz Sprechstelle Steyr R e c h t s a n w ä l t e
H A C K L H A T A K W E I X L B A U M E R Kanzlei Linz Sprechstelle Steyr R e c h t s a n w ä l t e Hofgasse 7 A-4020 Linz Stelzhamerstraße 9 A-4400 Steyr Tel 0732 77 62 34 Serie Tel 07252 438 33 Serie
MehrKAUFVERTRAG [KAUFGEGENSTAND] ABGESCHLOSSEN ZWISCHEN. Flughafen Wien Aktiengesellschaft Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen Sitz in Schwechat FN 42984m
KAUFVERTRAG [KAUFGEGENSTAND] ABGESCHLOSSEN ZWISCHEN Flughafen Wien Aktiengesellschaft Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen Sitz in Schwechat FN 42984m im Folgenden kurz VERKÄUFER genannt, einerseits und [Name]
MehrGEHEIMHALTUNGSVERTRAG
- 1 - GEHEIMHALTUNGSVERTRAG abgeschlossen zwischen RICHER GmbH Grubenstrasse 7a 79576 Weil am Rhein (im Folgenden RICHER genannt) und XXX (im Folgenden XXX genannt) wie folgt: - 2 - INHALTSVERZEICHNIS
MehrAuszug aus dem Hauptbuch
REPUBLIK ÖSTERREICH GRUNDBUCH GB Auszug aus dem Hauptbuch KATASTRALGEMEINDE 01306 Rudolfsheim EINLAGEZAHL 1496 BEZIRKSGERICHT Fünfhaus *******************************************************************************
Mehr(2) Die folgenden Dokumente sind Bestandteile des Vertrags und zwar in der angegebenen Rangordnung:
Werkvertrag zwischen Herrn und Frau Muster, Binningen, nachfolgend Besteller, und Topbau AG, Basel, nachfolgend Unternehmer. I. Vertragsgegenstand (1) Der Besteller überträgt dem Unternehmer nach Massgabe
MehrGrundbuchsstand Der Grundbuchsstand der Liegenschaft stellt sich zum Zeitpunkt der Unterfertigung dieses Vertrages wie in Anlage 2 dar.
---,.----------------- --- - - -, 2 1. 1.1 1.2 Vorbemerkung Die Verkauferin ist Bigentiimerin der Liegenschaft BZ 3203, KG 01107 Simmering, bestehend aus dem GST -NR.949 mit der Adresse Guglgasse 4, 1030
MehrEinladung. zur 11. Sitzung der Gemeindevertretung. Termin: Donnerstag, den 15. September 2016, um 20:00 Uhr Ort: Sitzungszimmer Gemeinde Schnifis
Schnifis, 8. September 2016 Einladung zur 11. Sitzung der Gemeindevertretung Termin: Donnerstag, den 15. September 2016, um 20:00 Uhr Ort: Sitzungszimmer Gemeinde Schnifis Tagesordnung: Öffentlicher Teil
MehrMuster eines Unternehmenskaufvertrages
Stand März 2015 Muster eines es Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Handwerkskammer Hannover - Abteilung Wirtschaftspolitik & Unternehmensberatung - Berliner Allee 17 30175 Hannover Tel. 0511 3 48
MehrCHECKLISTE FÜR DEN HAUSKAUF
1/5 CHECKLISTE FÜR DEN HAUSKAUF Ein kleiner Leitfaden mit den wichtigsten Informationen Wenn es sich bei Ihrem Wunschhaus um ein älteres Haus handelt, sollten Sie sich besonders mit den erforderlichen
MehrKaufvertrag. Dr. Bernhard Fink, Rechtsanwalt
Kaufvertrag Dr. Bernhard Fink, Rechtsanwalt Vertragsparteien Verkäufer ACHTUNG: muss mit dem Grundbuch übereinstimmen!! Käufer mögliche Dritte Grundbuchsberechtigte Abschluss von Kaufverträgen ACHTUNG:
MehrDer Kauf von Immobilien
Der Kauf von Immobilien - Kaufverträge über unbebaute Grundstücke - Kaufverträge über Wohn- und Geschäftshäuser - Kaufverträge über Eigentumswohnungen 1/22 Kaufverträge über unbebaute Grundstücke Verträge
MehrKaufvertrag. zwischen. und
Kaufvertrag zwischen Herrn Gerhard Bangen Frau/Herrn/Eheleute und nachstehend Verkäufer genannt nachstehend Käufer genannt 1 Der Verkäufer verkauft dem Käufer die Katze der Rasse Bengal in der Farbe geb.
MehrKAUFVERTRAG. zwischen
KAUFVERTRAG zwischen Firma IDEA SCHMUCK & SKULPTUREN DESIGN Jürgen Bierbaum Schmuck & Skulpturendesigner Melanchthonstrasse 24, 65203 Wiesbaden DEUTSCHLAND nachfolgend Künstler und Vor- u. Nachname Straße,
MehrKAUFVERTRAG GESCHÄFT UND MIETVERTRAG
KAUFVERTRAG GESCHÄFT UND MIETVERTRAG zwischen ABC, (Strasse, Ort) (nachstehend Verkäufer und Vermieter genannt und XYZ, (Strasse, Ort) (nachstehend Käufer und Mieter genannt) 1. Kaufvertrag 1.1. Der Verkäufer
MehrSchenkungsvertrag. (genaue. (Nennung des. Ansprechpartners mit Kontaktdaten), im Folgenden kurz Geschenkgeber genannt, einerseits.
Schenkungsvertrag zwischen (genaue Bezeichnung des Geschenkgebers, Postanschrift), vertreten durch (Nennung des Ansprechpartners mit Kontaktdaten), im Folgenden kurz Geschenkgeber genannt, einerseits und
Mehrim Folgenden kurz, auch mehrheitlich, Urheber genannt, einerseits, und
L I Z E N Z V E R T R A G F I L M abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen Name: E-Mail Kontoverbindung: oder Band: bestehend aus den Miturhebern: 1).. 6). 2). 7)... 3). 8). 4). 9). 5). 10) die
MehrCHG KG 18. Pettenbach. Grundstück: gesamt m². Fläche: Widmung: Bebauung: Baufläche Provision: das TUR 2. INFRASTRUKT.
CHG KG A-4600 Wels, Traungasse 18 Tel.: (+43) 664-3552260 Mail: beratung@ b @Firstclass-Wohnen.com Ebenes sonniges Grundstüc ck für Bauträger Ref.Nr. R 846430489 Grundstück: Fläche: Widmung: Bebauung:
MehrW O H N U N G S E I G E N T U M S V E R T R A G. Präambel
W O H N U N G S E I G E N T U M S V E R T R A G abgeschlossen zwischen: IMMORENT Österreich GmbH, FN 72992t Windmühlgasse 22-24, 1060 Wien im Folgenden kurz Verkäufer genannt, und. im Folgenden kurz Käufer
MehrK O M P O S I T I O N S A U F T R A G
K O M P O S I T I O N S A U F T R A G abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen Name/Firma: Adresse: Telefonnummer: E-Mail Adresse: Kontoverbindung: im Folgenden kurz Auftraggeber, einerseits,
MehrBeherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. zwischen. und. Organträgerin und Organgesellschaft nachstehend zusammen Vertragsparteien.
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, vertreten durch [ ] und [ ] nachstehend Organträgerin und Fraport Casa GmbH, vertreten durch Frau
MehrK A U F V E R T R A G
Entwurf vom 29.04.2015 Musterkaufvertrag: K A U F V E R T R A G Zwischen Ruhender Nachlass nach Roman Herbert Gerner geb. am 10.03.1935, gest. am 17.06.2013 liechtensteinischer Staatsangehöriger unverheiratet
MehrKauf- und Verkaufsangebot
URNr. /2017 Kauf- und Verkaufsangebot Heute, den -... - erschienen vor mir,... 1. nach Angabe... hier h a n d e l n d als - kurz: - 2. nach Angabe... hier h a n d e l n d als Vertreter des Klinikum Aschaffenburg-Alzenau
MehrKaufvertrag. Keller Maschinen AG, Basel, Schweiz, nachfolgend Verkäufer,
zwischen Kaufvertrag Keller Maschinen AG, Basel, Schweiz, nachfolgend Verkäufer, und RT Müller GmbH, Hamburg, Deutschland nachfolgend Käufer. I. Pflichten des Verkäufers A. Kaufgegenstand Der Verkäufer
MehrCarl-Günther Benninghoven Notar in Koblenz
19400 Urkundenrolle Nummer für 2009 B Verhandelt zu K o b l e n z am Vor Carl-Günther Benninghoven Notar in Koblenz erschienen: 1. Herr.., geboren am.., geschäftsansässig Görgenstraße 11, 56068 Koblenz,
Mehr6. Eintragungsarten Grundbücherliche Eintragungsarten Einverleibung Vormerkungen
6. Eintragungsarten 6.1. Grundbücherliche Eintragungsarten 6.1.1. Einverleibung Unbedingte Rechtserwerbungen oder Löschungen Intabulationen oder Extabulationen, die ohne weitere Rechtfertigung oder 6.1.2.
MehrVerschmelzungsvertrag. zwischen der
Verschmelzungsvertrag zwischen der Integrata AG mit Sitz in Stuttgart und inländischer Geschäftsanschrift Zettachring 4, 70567 Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter
MehrMUSTER-BAURECHTSVERTRAG Gewerbegebiet St. Pölten/Salcherstraße, KG Harland
MUSTER-BAURECHTSVERTRAG Gewerbegebiet St. Pölten/Salcherstraße, KG Harland 1 Die Stadt St.Pölten, 3100 St.Pölten, Rathausplatz 1, im folgenden Grundeigentümer genannt, bestellt zugunsten der... GmbH mit
MehrKAUF- UND ABTRETUNGSVERTRAG. vereinbart zwischen
KAUF- UND ABTRETUNGSVERTRAG vereinbart zwischen 1. Karl Schmidhofer, geb. 06.05.1962 St. Lorenzen 134 8861 St. Georgen ob Murau als KÄUFER einerseits sowie dem 2. Land Steiermark, p.a. Abteilung 12 des
MehrV E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN
V E R T R A G über die KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN abgeschlossen zwischen OeKB CSD GmbH FN 428085 m Strauchgasse 1-3 1010 Wien (im Folgenden "OeKB CSD") und (im Folgenden
Mehrvom 31. Oktober 2016 zwischen Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Meilen Kirchgasse Meilen (nachfolgend "Darlehensgeberin")
DARLEHENSVERTRAG vom 31. Oktober 2016 zwischen Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Meilen Kirchgasse 2 8706 Meilen (nachfolgend "Darlehensgeberin") diese vertreten durch den Präsidenten der Kirchenpflege
MehrPferdekaufvertrag. zwischen. und. wird folgender Pferdekaufvertrag geschlossen: ... Name des Pferdes
Pferdekaufvertrag zwischen......... - nachfolgend Verkäufer genannt und......... - nachfolgend Käufer genannt wird folgender Pferdekaufvertrag geschlossen: 1 Gegenstand 1. Der Verkäufer verkauft dem Käufer
MehrDer außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des 126 Abs 2 GBG ivm 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen ( 126 Abs 3 GBG).
5 Ob 15/10g Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere
Mehrim Folgenden kurz, auch mehrheitlich, Lizenzgeber genannt, einerseits, und
M E R C H A N D I S I N G V E R T R A G abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen Name: E-Mail Kontoverbindung: oder Band: bestehend aus den Interpreten: 1).. 6). 2). 7)... 3). 8). 4). 9). 5).
MehrGEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG
GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen ProfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Folgenden ProfitBricks genannt - und NAME DER FIRMA - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt Der Informationsempfänger
MehrUrkundenrolle-Nr. /2013. Verhandelt. zu Haren. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar. Ulrich Wilde. mit dem Amtssitz in Haren (Ems)
1 Urkundenrolle-Nr. /2013 Verhandelt zu Haren am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Ulrich Wilde mit dem Amtssitz in Haren (Ems) erschienen: 1) 2) 3) - Übergeber - - Übernehmer oder Erwerber - Die Erschienenen
MehrErläuterungen zum Erfassungsbogen
Erläuterungen zum Erfassungsbogen Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, an dieser Stelle möchten wir uns bereits bei Ihnen bedanken, dass Sie unser Büro ausgewählt haben für die Beurkundung des Kaufvertrages.
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Innsbruck Senat (Innsbruck) 4 GZ. RV/0123-I/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M, Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 12. November
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 10 GZ. RV/1166-L/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BF, Adr, vertreten durch Dr. Moritz Stix & Partner, Notarskanzlei, 4710 Grieskirchen,
MehrBerufungsentscheidung
n Außenstelle Graz Senat 7 GZ. RV/0855-G/02 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Siegfried Sieghartsleitner, Rechtsanwalt,
Mehr2. GRUNDBESITZVERHÄLTNISSE
2. GRUNDBESITZVERHÄLTNISSE 19. Jahrhundert Eigentumsverhältnisse aller Grundbesitzer erhoben und Einteilung in Katastralgemeinden Aufzeichnungen Grundlage zur Einführung des Einheitswertes 2.1. Grundbuch
MehrMUSTERPAKET GbR Gründung
*Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise am Ende des Vertragstextes! Muster eines Gesellschaftsvertrages zur Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit zwei Gesellschaftern Zwischen Herrn Friedolin
MehrAGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Maklervertrag Mit der Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit bzw. mit der Anforderung von Informationen, eines Exposés, der Durchführung von Objektbesichtigungen
Mehr5162 Obertrum am See
Post Immobilien GmbH, Postgasse 8, 1010 Wien Büro Linz: Hamerlingstrasse 42, 4020 Linz Anlage./2 Objektspezifische Informationen 5162 Obertrum am See Post Immobilien GmbH Ein Unternehmen der Österreichischen
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1) Allgemeines Geltungsbereich Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die der Verein ÖSTERREICHISCHER BIOMASSE-VERBAND (im folgenden kurz
MehrCHECKLISTE Kaufvertrag über Wohnhausgrundstück
CHECKLISTE Kaufvertrag über Wohnhausgrundstück Beurkundungstermin Bitte die ausgefüllte Checkliste möglichst bald, spätestens einige Tage vor dem Beurkundungstermin beim Notariat abgeben, damit die Urkunde
MehrAlleinauftrag für Maklertätigkeit (Verkauf)
Alleinauftrag für Maklertätigkeit (Verkauf) Vertragspartner zwischen und Rundum Immobilien GmbH Petersbergstr. 24 51702 Bergneustadt Tel.: (0 27 63) 14 93 Fax.: (0 27 63) 91 91 52 nachstehend Auftraggeber
MehrSofort Start Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Kaufvertrag GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Nummer XXX der Urkundenrolle für 2017 V e r h a n d e l t zu am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar XXX XXX im Bezirk des Oberlandesgerichts mit
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Ferras Corporate Desgin e.u. 1. geltungsbereich. Wien am 18. Februar FN g Landesgericht Wien
Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferras Corporate Design e.u. Wien am 18. Februar 2014 Ferras Corporate Desgin e.u. FN 395254g Landesgericht Wien Salzgries 16/9, 1010 Wien +43 1 9972822 office@ferras.at
MehrPferdekaufvertrag (Der den Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs unterliegt)
Pferdekaufvertrag (Der den Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs unterliegt) Frau/Herr und Frau/Herr Verkäufer/in - Käufer/in - schließen folgenden Kaufvertrag: 1 Kaufgegenstand 1. Die Verkäuferin verkauft
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand
MehrWAS IST VOR JAHRESENDE NOCH ZU TUN?
WAS IST VOR JAHRESENDE NOCH ZU TUN? HYPO OBERÖSTERREICH 18. Oktober 2012 RECHTSANWALT ALEXANDER HASCH www.hasch.eu A-1010 Wien, Zelinkagasse 10 Tel. +43/1/532 12 70 BA CA, BLZ 12000, Kto. 05222 102 500
MehrNutzungsvertrag. zwischen. - im folgenden Anlagenbetreiber - und. - im folgenden Grundstückseigentümer -. Präambel
Nutzungsvertrag zwischen - im folgenden Anlagenbetreiber - und - im folgenden Grundstückseigentümer -. Präambel Der Anlagenbetreiber beabsichtigt, im Rahmen einer von ihm geplanten Solaranlage nach Vorliegen
MehrCHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER
CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich
MehrGeheimhaltungsvereinbarung
Geheimhaltungsvereinbarung auf Gegenseitigkeit zwischen [Name des Vertragspartners einfügen] [Adresse des Vertragspartners einfügen] genannt- -nachstehend»[name des Vertragspartners einfügen] «und der
MehrRarität in RüttENscheid ausbaufähiges DachGESchOSS mit BaugenehMIGUng Exposé-Nr. 1406-E010602 Lage: Essen-Rüttenscheid Objektart: projektierte Eigentumswohnung Baujahr: 1923 Wohnfläche: ca. 100-120 m 2
MehrV E R W A L T E R V E R T R A G zwischen
V E R W A L T E R V E R T R A G zwischen der und A bis Z Hausverwaltungs und -vermietungs GmbH Uferstr. 22 5O996 K ö l n vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Evelyn Pauly-Rummel wird folgender Vertrag
MehrL I E F E R V E R T R A G
L I E F E R V E R T R A G zwischen dem Krankenhaus XY, vertreten durch den Geschäftsführer und, Adresse: - nachfolgend XY genannt - und der... - Apotheke Dr.... Adresse - nachfolgend Apotheke" genannt
MehrA b l ö s u n g s v e r t r a g. Vertrag über die Ablösung der Stellplatzpflicht - Stellplatz-Ablösungsvertrag -
Anlage 1 A b l ö s u n g s v e r t r a g Vertrag über die Ablösung der Stellplatzpflicht - Stellplatz-Ablösungsvertrag - zwischen der Stadt Oberlungwitz Hofer Straße 203 09353 Oberlungwitz vertreten durch...
Mehr