KAUFVERTRAG. 1. Kaufobjekt
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- Nikolas Schulz
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1 KAUFVERTRAG abgeschlossen am unten beigesetzten Tag zwischen der Firma ANJONI Beteiligungs GmbH, FN a, Koschatweg 71, 9201 Krumpendorf am WS als Verkäuferin einerseits und Herrn/Frau, geb..,, als Käufer/Käuferin andererseits wie folgt: 1. Kaufobjekt 1.1. Die ANJONI Beteiligungs GmbH, FN a, ist grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 660, KG Krumpendorf, BG Klagenfurt, zu deren Gutsbestand unter anderem das in der Katastralgemeinde Drasing gelegene Überlandgrundstück 137/ Landw (10) im Ausmaß von. m², gehört Gegenstand dieses Kaufvertrages ist das Grundstück 137/... Landw (10), KG Drasing, im Ausmaß von.. m² Das Grundstück 137/. Landw (10) im Ausmaß von. m² der KG Drasing ist im Flächenwidmungsplan als Bauland-Wohngebiet ausgewiesen und bildet dies die Rechtsgrundlage für diesen Vertrag Den Vertragsparteien ist bekannt, dass es sich beim Kaufgrundstück um ein Aufschließungsgebiet handelt, sodass nach Aufhebung der diesbezüglichen Beschränkung eine befristete Bebauungsverpflichtung besteht. Es bleibt der Vereinbarung zwischen den Kaufvertragsparteien vorbehalten, ob der Käufer/die Käuferin oder die Verkäuferin den Antrag auf Aufhebung bei der Gemeinde Krumpendorf am WS stellt. 2. Grundbuchstand 2.1. Gemäß dem Grundbuchsauszug vom ist in der Liegenschaft EZ 660, KG Krumpendorf nachstehender Grundbuchstand ausgewiesen:
2 Seite 2 aktueller GB-Auszug 2.2. Laut Grundbuchsauszug vom ist im Lastenblatt der EZ 660, KG Krumpendorf, keinerlei Belastung einverleibt. 3. Treuhandstatut der Rechtsanwaltskammer für Kärnten / Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung 3.1. Die Vertragsteile sind in Kenntnis der Bestimmungen des Statutes des Treuhandverbandes der Rechtsanwaltskammer für Kärnten. Sie vereinbaren dessen Anwendung und bestellen im Sinne dieses Statutes den Vertragsverfasser Mag. Ulrich Nemec, Rechtsanwalt, St. Veiter Ring 23, 9020 Klagenfurt, zum Treuhänder Zur Sicherung der späteren grundbücherlichen Durchführung dieses Rechtsgeschäftes wird die Verkäuferin beim Grundstück 137/ die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigten Veräußerung bewirken und den hierüber ergehenden einzigen Ranganmerkungsbeschluss zu treuen Handen dem Urkundenverfasser und Treuhänder Mag. Ulrich Nemec, Rechtsanwalt, mit dem diesen hiermit erteilten Auftrag widmen, von diesem Beschluss ausschließlich zum Zwecke der Durchführung dieses Rechtsgeschäftes Gebrauch zu machen.
3 Seite 3 4. Kaufvereinbarung 4.1. Die ANJONI Beteiligungs GmbH, FN a, - im Folgenden Verkäuferin genannt verkauft und übergibt an Herrn/Frau, geb..., im Folgenden Käufer/Käuferin genannt und Letztere(r) kauft und übernimmt das in Punkt 2. dieses Vertrages beschriebene Grundstück 137/, KG Drasing im Ausmaß von.. m², mit allen mit diesem Grundstück verbundenen Rechten und Bestandteilen, mit welchen die Verkäuferin dieses Grundstück bisher besaß und benützte bzw. zu besitzen und benützen berechtigt war, in sein/ihr unwiderrufliches Eigentum. 5. Kaufpreis 5.1. Der Kaufpreis für das Kaufobjekt gemäß Punkt 2. dieses Vertrages, beträgt 280,--/m². Bei einer Größe von.. m² ergibt sich sohin ein Kaufpreis von insgesamt..,-- (in Worten Euro..) 5.2. Der Käufer/Die Käuferin verpflichtet sich, den Kaufpreis von...,-- (in Worten Euro ) ist binnen 2 Wochen nach Unterfertigung dieses Kaufvertrages durch sämtliche Vertragsparteien auf das vom Vertragsverfasser und Treuhänders eingerichtete Anderkonto bei der Kärntner Sparkasse AG, BLZ 20706, IBAN: AT., BIC: KSPKAT2K Kontobezeichnung Anderkonto KV einzuzahlen Weiters verpflichtet sich der Käufer/die Käuferin, die Grunderwerbssteuer von 3,5 % des Kaufpreises sohin gerundet..,-- (in Worten Euro.) sowie die grundbücherliche Eintragungsgebühr von 1,1 % des Kaufpreises sohin gerundet,-- (in Worten Euro ) insgesamt sohin.,-- (in Worten Euro ) ebenfalls binnen zwei Wochen nach Unterfertigung des Kaufvertrages auf das allgemeine Treuhandkonto des Vertragsverfassers und Treuhänders bei der BKS BankAG, BLZ , Konto-Nr (IBAN: AT , BIC: BFKKAT2K) einzuzahlen.
4 Seite Für den Fall des Zahlungsverzuges vereinbaren die Vertragsparteien Verzugszinsen im Ausmaß von 6 (sechs) % per anno. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Einlangen des Kaufpreises auf dem Anderkonto des Vertragserrichters maßgebend Die anwachsenden Zinsen aus dem Treuhanderlag stehen abzüglich KEST, Kontoführungsund Überweisungsspesen der Verkäuferin zu. Die Verkäuferin erklärt, in Kenntnis davon zu sein, dass im Fall ein allfälliger Zinsbetrag den Abschlusspostensaldo des gegenständlichen Anderkontos nicht abdeckt, keine Zinsen zur Auszahlung gelangen. Diesbezüglich verpflichtet sich der Käufer/die Käuferin, ein nach Zahlung des Kaufpreises aufgrund der Kontoabschlussspesen entstandenes Negativsaldo am Anderkonto auszugleichen Der Vertragsverfasser und Treuhänder erhält von den Vertragsparteien den einseitig unwiderruflichen Auftrag 80 % des Kaufpreises sohin den Betrag von..,-- binnen zwei Wochen nach Vorliegen des Beschlusses des BG Klagenfurt, wonach die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung bewilligt wurde, bzw. dem Vertragsverfasser und Treuhänder sämtliche Urkunden zur lastenfreien Übertragung das Eigentumsrechtes am Kaufobjekt vorliegen, zu überweisen. Die Überweisung des restlichen Teiles des aushaftenden Kaufpreisteiles, sohin eines Betrags von.,-- erfolgt nach den Bestimmungen der Vereinbarung über Infrastrukturmaßnahmen, welche gleichzeitig mit dem gegenständlichen Kaufvertrag unterfertigt wird Die Grunderwerbsteuer und die Eintragungsgebühr ist vom Vertragsverfasser und Treuhänder spätestens bei Eintritt der Fälligkeit an das Finanzamt und an das Bezirksgericht Klagenfurt zu überweisen Die Kosten des Vertragsverfassers und Treuhänders in Höhe von 1 % des Kaufpreises, zuzüglich USt und Barauslagen werden vom Käufer/von der Käuferin ebenfalls binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung bezahlt, wobei diese nach Unterfertigung dieses Kaufvertrages erfolgt. 6. Übergabe 6.1. Die Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes in den Besitz des Käufers/der Käuferin erfolgt mit der Unterfertigung des Kaufvertrages, frühestens jedoch nach Überweisung des gesamten restlichen aushaftenden Kaufpreises auf das eingerichtete Treuhand-Anderkonto des Vertragserrichters und Treuhänders.
5 Seite Vom Tag der nachweislichen Übergabe des Kaufobjektes an den Käufer/die Käuferin gehen Nutzen und Lasten sowie die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Käufer/die Käuferin über Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass der Käufer/die Käuferin verpflichtet ist, sämtliche auf das Kaufobjekt entfallenden Steuern und sonstige öffentlichen Abgaben ab dem Tag der nachweislichen Übergabe zu tragen. 7. Gewährleistung und Haftung 7.1. Das Kaufobjekt wird in jenem Umfang und Zustand verkauft, wie es die Verkäuferin bisher besessen hat und welchen Zustand der Käufer/die Käuferin durch eingehende Besichtigung an Ort und Stelle festgestellt hat, weshalb die Verkäuferin in diesem Umfang Gewähr leistet. Insbesondere leistet die Verkäuferin dafür Gewähr, dass das Kaufobjekt als Bauland gewidmet wird Darüber hinaus haftet die Verkäuferin für keine bestimmte Eigenschaft und keinen bestimmten Ertrag, wohl aber dafür, dass das Kaufobjekt frei von bücherlichen und außerbücherlichen Lasten und frei von Besitzrechten Dritter in das Eigentum des Käufers/der Käuferin übergeht Die Verkäuferin versichert weiters, dass die bis zum Übergabszeitpunkt angefallenen bzw. fälligen Kosten und Steuern betreffend das Kaufobjekt bezahlt worden sind bzw. sämtliche Steuern und sonstige Kosten bis zum Tag der nachweislichen Übergabe seitens der Verkäuferin bezahlt werden. Für den Fall, dass der Käufer/die Käuferin nach Übergabe des Kaufobjektes aus diesen Titeln in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich die Verkäuferin, den Käufer/die Käuferin schad- und klaglos zu halten Im Übrigen erklärt die Verkäuferin, dass derzeit im Hinblick auf das Kaufobjekt keine Gerichts-, Verwaltungs-, Schlichtungsstellen- oder sonstige Verfahren anhängig sind Die Verkäuferin erklärt, dass ihr im Hinblick auf das Kaufobjekt keinerlei Kontaminierungen des Erdreiches bekannt sind.
6 Seite 6 8. Anfechtungsverzicht 8.1. Die Vertragsparteien stellen fest, dass der Kaufpreis dem gemeinen Wert des Kaufobjektes zum Zeitpunkt der tatsächlichen Übergabe entspricht und dass sie sich selbst für den Fall eines Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung zu diesem Rechtsgeschäft im Sinne der 934 und 935 ABGB verstanden haben, sodass eine Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes nicht möglich ist. 9. Bedingungen, behördliche Genehmigungen, Erklärungen 9.1. Dieser Kaufvertrag wird rückwirkend rechtsunwirksam und berechtigt den Käufer/die Käuferin vom Kaufvertrag zurückzutreten, sollte ihm/ihr auch nur eine der für die ordnungsgemäße Abwicklung und Durchführung des gegenständlichen Kaufvertrages erforderlichen Genehmigungen versagt werden oder vereinbarte Bedingungen nicht eintreten Die Verkäuferin erklärt durch ihre Organe, dass sie eine österreichische GmbH mit beschränkter Haftung, deren Gesellschafter und Geschäftsführer österreichische Staatsbürger und Deviseninländer sind. Der Käufer/Die Käuferin erklärt ausdrücklich, österreichische Staatsbürger und Deviseninländer/in zu sein Die Vertragsparteien erklären ausdrücklich, dass sie vor Unterfertigung dieses Vertrages in nachstehende Urkunden Einsicht genommen und in Kenntnis des Inhaltes dieser Urkunden diesen Kaufvertrag abgeschlossen haben: Grundbuchsauszug EZ 660, KG Krumpendorf vom Infrastrukturmaßnahmen Die wegemäßige Erschließung des Kaufobjektes erfolgt über das Grundstück 137/ im Ausmaß von.. m² In der Wegfläche des Grundstückes 137/ im Ausmaß. m² werden die Versorgungsleitungen für die Ver- und Entsorgung der einzelnen Grundstücke und insbesondere des Kaufobjektes verlegt und wird danach die Aufschließungsstraße asphaltiert. Über diese Infrastrukturmaßnahmen wird zwischen dem Käufer/der Käuferin und der Verkäuferin eine gesonderte Vereinbarung errichtet Für den Fall, dass das Weggrundstück 137/ von der Gemeinde Krumpendorf am WS nicht in das öffentliche Gut übernommen werden sollte, wird vereinbart, dass dieses Grundstück
7 Seite 7 ohne weiteres Entgelt anteilig an den Käufer/die Käuferin der einzelnen Anrainer- Baugrundstücke im Verhältnis der Grundstücksgrößen übertragen wird. Bei Ablehnung der Übernahme in das öffentliche Gut sind daher die Vertragsparteien für sich und allfällige Rechtsnachfolger wechselseitig verpflichtet, alle erforderlichen Erklärungen in der vom Gesetz vorgesehenen Form abzugeben, damit das Weggrundstück 137/ anteilig in das Eigentum des Käufers/der Käuferin und der übrigen Erwerber der einzelnen Anrainer- Baugrundstücke übertragen werden können. Die Kosten und öffentlichen Abgaben im Zusammenhang mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung der diesbezüglichen Verträge haben zu Lasten der Verkäuferin zu gehen. Mangels einer Übernahme des Weggrundstückes in das öffentliche Gut haben die Miteigentümer für die Erhaltungskosten des Weges einschließlich der Schneeräumung und Erhaltungskosten an der Infrastruktureinrichtung anteilsmäßig aufzukommen. Mit Übernahme des Weggrundstückes in das öffentliche Gut (voraussichtliche Kategorisierung als Verbindungsweg) richten sich die diesbezüglichen Aufwendungen nach den öffentlichrechtlichen Bestimmungen Bis zur Entscheidung darüber, ob das Weggrundstück 137/ in das öffentliche Gut übernommen wird, steht dem Käufer/der Käuferin und allen übrigen Erwerbern der einzelnen Baugrundstücke das Geh- und Fahrrecht mit Fahrzeugen aller Art auf diesem Grundstück zu. Die Verkehrssicherungspflicht trifft bis zur Übernahme des Weggrundstückes in das öffentliche Gut bzw. Errichtung des Vertrages zur Übertragung der Weggrundstücke in das Miteigentum der Erwerber der einzelnen Bauparzellen die Verkäuferin. Für den Fall der anteilsmäßigen Übertragung der Weggrundstücke in das Miteigentum der Erwerber der einzelnen Anrainer-Baugrundstücke sind zu Gunsten jedes Baugrundstückes Grunddienstbarkeiten des Geh- und Fahrweges einzuräumen und im Grundbuch sicherzustellen. 11. Aufsandungserklärung Die Vertragsparteien, ANJONI Beteiligungs GmbH, FN a, als Verkäuferin einerseits und Herrn/Frau, geb.. als Käufer/Käuferin andererseits erteilen hiermit ihre ausdrückliche Einwilligung, dass aufgrund dieses Kaufvertrages auch über alleiniges Ansuchen nur eines Teiles von Ihnen ob der Liegenschaft EZ 660, KG Krumpendorf (Eigentümerin: ANJONI Beteiligungs GmbH, FN a) nachstehende Grundbuchshandlungen vorgenommen werden können: Die lastenfreie Abschreibung des Grundstückes 137/ vom Gutsbestand der EZ 660, KG Krumpendorf (Eigentümerin: ANJONI Beteiligungs GmbH, FN a), Eröffnung einer neuern Einlagezahl EZ und Einverleibung des Eigentumsrechtes an der neu gebildeten EZ für, geb..
8 Seite Vertragsdurchführung Die Vertragsparteien bevollmächtigen den Vertragsverfasser Mag. Ulrich Nemec, Rechtsanwalt, St. Veiter Ring 23, 9020 Klagenfurt alle zur grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Schritte zu unternehmen und die entsprechenden Urkunden zu zeichnen sowie alle Grundbuchserledigungen für sie in Empfang zu nehmen. Insbesondere ermächtigen die Vertragsparteien den Vertragsverfasser zur Selbstbemessung der Grunderwerbsteuer. Darüber hinaus bevollmächtigen die Vertragsparteien den Vertragsverfasser notwendige Berichtigungen oder Änderungen dieses Vertrages, auch mit Einverleibungsbewilligung ( 1008 ABGB) vorzunehmen oder Nachträge zu verfassen. Die Vollmacht ermächtigt auch zum Selbstkontrahieren Weiters ermächtigen die Vertragsparteien den Vertragsverfasser, alle personenbezogenen Daten der Vertragsparteien sowie überhaupt alle mit diesem Kaufvertrag zusammenhängenden Daten in elektronischer Form zu ermitteln, zu verwenden, zu verarbeiten und zu überlassen, insbesondere zum Zwecke der Übermittlung an Gerichte und Behörden im Wege des elektronischen Urkunden-, Verwaltungs- und Rechtsverkehrs. Weiters erteilen die Vertragsparteien ihre ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung sämtlicher mit diesem Kaufvertrag zusammenhängenden Urkunden im Urkundenarchiv Archivium Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages verbundenen Steuern und Abgaben sowie die Kosten der Vertragserrichtung werden vom Käufer/von der Käuferin getragen, welche(r) auch den Auftrag hierzu erteilt hat. 13. Allgemeine Bestimmungen und Teilnichtigkeit Dieser Kaufvertrag wird in einfacher Ausfertigung errichtet, wobei das Original beim Käufer/bei der Käuferin verbleibt. Die Verkäuferin erhält über Aufforderung eine einfache oder beglaubigte Fotokopie Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, ebenso wie die Vereinbarung des Abgehens von der Schriftform Sollte eine Bestimmung des Kaufvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll soweit rechtlich zulässig eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu
9 Seite 9 und Glauben und der Verkehrssitte gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten Unterfertigung Urkunddessen fertigen die vertragsschließenden Teile mit ihrer eigenhändigen beglaubigten Unterschrift. Klagenfurt, am.
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