LERNZIELE Std: LERNINHALTE Hinweise zum Unterricht 1. Grundlagen der Kosten und Gebührenberechnung (14 Stunden)

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1 1 Jahrgangsstufe 11 Fachbetreuung: V. Dives Lerngebiete: 1 Grundlagen der Kosten- und Gebührenberechnung 14 Std. 2 Gebühren in Straf- und Bußgeldverfahren 14 Std. 3 Gegenstandswerte und Gebühren in Zivilsachen 48 Std. LERNZIELE Std: LERNINHALTE Hinweise zum Unterricht 1. Grundlagen der Kosten und Gebührenberechnung (14 Stunden) Die Schüler und Schülerinnen erhalten einen Überblick über die Kosten gerichtlicher Verfahren und werden befähigt, die Höhe der Gerichtskosten zu ermitteln. Sie werden mit der Systematik der Entstehung und Berechnung von Gebühren für anwaltliche Tätigkeiten vertraut. Sept Rechtsquellen, die für die Berechnung der Gebühren und Auslagen des Anwalts bzw. der Gerichte und Gerichtsvollzieher von Bedeutung sind: - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - Gerichtskostengesetz - Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - Kostenordnung - Gerichtsvollzieherkostengesetz - Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz Berechnung der Gerichtskosten: - Fälligkeit - Vorauszahlungspflicht - Höhe der Gerichtskosten - Wertbestimmungen im GKG - Erstattung von Gerichtskosten - Gerichtskosten für das Mahnverfahren - Verfahrensgebühren - Gerichtskosten in der Zwangsvollstreckung - Auslagen Unterschiede zwischen der Berufstätigkeit des Rechtsanwalts, auf die das Anwendung findet, und anderen Tätigkeiten des Rechtsanwalts, für die dieses Gesetz ausdrücklich nicht gilt, aufzeigen 12 GKG Tabelle zu 3 Abs.2 GKG 34, 39 48, GKG z. B. Nrn. 1211, 1222 KV GKG Nrn. 1110, 8100 KV GKG z.b. Nrn. 1210, 1220, 1230, 1410, 1420ff, 1610, 8210, 8220 KV GKG, Nrn ff KV GKG Nrn. 9000, 9003 KV GKG Hinweis auf FamGKG

2 2 Okt Grundlagen für die Vergütung des Rechtsanwalts: - Anspruchsgrundlage: Abgeltungsbereich des Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit Vergütungsverzeichnis Aufbau und Funktion Aufrundung der Gebühren Wertgebühr Mindestbetrag - Vergütungsschuldner - Fälligkeit, Hemmung der Verjährung - Vorschuss - Tatbestand der Gebührenüberhebung - mehrere Rechtsanwälte - Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des Rechtsanwalts - Vorschriften über die Berechnung der anwaltlichen Gebühren - Vergütungsvereinbarung: Bezeichnung Formvorschriften Formverstoß weitere Abreden niedrigere Vergütung als die gesetzliche Vergütung Erfolgshonorar Erhöhung gesetzlicher Gebühren Gebührenteilungsabreden Erstattungsfähigkeit Gebührenarten: Pauschgebühr Wertgebühr Rahmengebühr: Satzrahmengebühren, Betragsrahmengebühren, Festgebühren Bemessungskriterien des 14, angemessene Gebühr Gutachtengebühr Dienstvertrag und Vollmacht zur Erläuterung heranziehen 1 Abs. 1 und 2 2 Höhe der Vergütung 2 Abs. 2 Anlage 1 2 Abs. 2 S StGB UstG 3a Abs. 1 4 Abs. 1 4a 49 b Abs. 1 S. 1 BRAO 49 b Abs. 1 S. 2 BRAO 49 b Abs. 3 S. 2-5 BRAO keine Erstattung von Rechtsschutzversicherern, unterlegenen Dritten, etc. 15 Abs Abs. 1, Bsp. Teil 2, Abschnitt 5 VV

3 3 11 Berechnung der Auslagen des Rechtsanwalts: - Abgeltungsbereich /Begriff 12 - Dokumentenpauschale - Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen - Fahrtkosten - Tage- und Abwesenheitsgeld - Sonstige Auslagen - Umsatzsteuer 13 Berechnung der Hebegebühr: - Voraussetzung und Fälligkeit - Höhe 14 Begriff der Angelegenheit - dieselbe Angelegenheit - verschiedene Angelegenheiten - besondere Angelegenheiten - Tätigkeiten, die zum Rechtszug gehören Abs. 1 der Vorbemerkung zu Teil 7 VV Nr VV Nrn. 7001, 7002 VV Nrn. 7003, 7004 VV Nr VV Nr VV Nr VV 16 i.v.m. 15 Abs. 2 S i.v.m. 15 Abs. 2 S Gebühren in Strafund Bußgeldsachen (14 Stunden.) Die Schüler und Schülerinnen erwerben die Fähigkeit, Gebühren in Straf- und Bußgeldverfahren zu berechnen Nov Dez. 21 Gebühren in Strafsachen: Vergütung in Strafsachen: - Aufbau des Vergütungsverzeichnisses - Abgeltungsbereich der anwaltlichen Tätigkeiten - Gebühren des Verteidigers (Wahlanwalt und Pflichtverteidiger) - Gebühren in der Strafvollstreckung - Gebühren für Einzeltätigkeiten Begriff der Grund-, Verfahrens- und Termins- gebühr; Gebühr mit Zuschlag Unterteilung in verschiedene Verfahrensabschnitte: - Vorbereitendes Verfahren - Erster Rechtszug Vgl. Recht, Jgst. 10, LG 4 Vorbem. 4 Abs. 1 VV Abschnitt 1 in Teil 4 Abschnitt 2 in Teil 4 Abschnitt 3 in Teil 4 Nr VV ; Vorbem. 4 Abs. 2, 3, 4 Nrn VV Nr bis Nr VV

4 Berufungsverfahren - Revisionsverfahren - Zusätzliche Gebühren in Strafsachen Möglichkeit einer Pauschgebühr Privat und Nebenklageverfahren Gebühren in Bußgeldsachen: - Aufbau des Vergütungsverzeichnisses - Abgeltungsbereich der anwaltlichen Tätigkeiten - Gebühren des Verteidigers (Wahlanwalt od. Pflichtverteidiger) - Gebühren für Einzeltätigkeiten Begriff der Grund-, Verfahrens- und Termins- gebühr; Gebühr mit Zuschlag Nr bis Nr VV Nr bis Nr VV Nr VV Hinweis auf 41, 51 Nur Vorbem. 4 Abs. 1 VV Vorbem. 5 Abs. 1 VV Teil 5 Abschnitt 1 VV Teil 5 Abschnitt 2 VV Vorbem. 5 Abs. 2, 3 6 ; Vorbem. 5.1 Abs. 1, 2 VV 26 Unterteilung in verschiedene Verfahrensabschnitte: - Verwaltungsbehörde - Amtsgericht - Rechtsbeschwerde - zusätzliche Gebühren in Bußgeldsachen Nr bis Nr VV Nr bis Nr VV Nr bis 5114 VV Nr VV Schulaufgabe

5 5 3. Gegenstandswerte und Gebühren in Zivilsachen (48 Stunden) Die Schüler und Schülerinnen lernen, die Vergütung der Rechtsanwälte in bürgerlichen Streitigkeiten zu berechnen und entsprechende Rechnungen nach formalen Gesichtspunkten zu erstellen Jan Feb Gegenstandswert: Hinweispflicht Wesentliche Vorschriften für die Ermittlung des Gegenstandswertes Ermittlung des Gegenstandswertes in einfachen Fällen - Vorrang des - Verweis auf die für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften bzw. ZPO - Berechnung bei: Geldforderungen Miete, Pacht und anderen Nutzungsverhältnissen wiederkehrende Leistungen Klage und Widerklage und bei wechselseitigen Rechtsmitteln Klagehäufung - Zusammenrechnung mehrerer Gegenstandswerte - Deckelung des Gegenstandswertes - Wertberechnung für die außergerichtliche Tätigkeit Gerichtlicher Tätigkeitsbereich Abgeltungsbereich der Gebühren - Pauschgebühr - Abgeltungsbereich - Abgleichung/Kürzung - kein Wegfall einmal entstandener Gebühren - Weitergehender Auftrag/neue Angelegenheit nach 2 Kalenderjahren/Wegfall der Anrechnungsvorschriften - mehrere Einzeltätigkeiten 49 b V BRAO Abs. 1 S. 1 Verweis auf GKG, FamGKG, KostO und ZPO ( 3-9 ZPO) 2 Abs. 1, 40, 41, 42, 43, 45, 47, 48 GKG Auf den Unterschied zwischen gesetzlichem und vertraglichem Unterhalt eingehen 22 Abs Abs Abs. 1 S. 3 Prüfreihenfolge 15 Abs Abs Abs Abs Abs Abs. 6

6 März 41 Verfahrensgebühr, 1. Rechtszug: - Voraussetzungen für das Entstehen und Abgeltungsbereich - Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Beendigung des Auftrages (vollständig oder teilweise) Teil 3 Abschnitt 1 VV Prozessauftrag;; Vorbem. 3 Abs. 2 VV Nr Nr. 1 VV Zusammentreffen von Verfahrensgebühren nach Nr und Nr Nr. 1 VV unter Beachtung von 15 Abs Verfahrensgebühr bei nicht rechtshängigen Ansprüchen Aufforderungsschreiben - mit Klageauftrag - ohne Klageauftrag Nr Nr. 2, 1. und 2. Alt. VV - Differenzverfahrensgebühr für Antrag, eine Einigung über nicht rechtshängige Ansprüche zu Protokoll zu nehmen; Hinweis auf Merkmale: nicht- bzw. nicht in diesem Prozess rechtshängige ; Einigung mit Dritten (z.b. Streitverkündeten); Verhandlungen vor Gericht über solche Ansprüche - Zusammentreffen von Verfahrensgebühr nach Nr Nr. 2 und Nr VV unter Berücksichtigung von 15 Abs. 3 Abgrenzung zwischen Aufforderungsschreiben und einfachem Schreiben; vgl. dazu Anmerkung zu Nr VV Verfahrensgebühr, 2. und 3. Rechtszug - Abgeltungsbereich ( 519, 544, 549 ZPO) - vorzeitige Beendigung - nicht rechtshängige Ansprüche Nrn. 3200, 3206, 3208 VV, Vorbemerkung 3 Abs. 2 VV Nr. 1 der Anmerkung zu Nr VV, Nrn. 3207, 3209 VV Nr. 2 der Anmerkung zu Nr VV

7 April Mai Differenzverfahrensgebühr und Zusammentreffen mit der Verfahrensgebühr und die damit verbundenen Begrenzungen nach 15 Abs. 3 in erster Instanz, Berufungs- und Revisionsverfahren Terminsgebühr, alle Rechtszüge Entstehung, Anfall und abgegoltener Tätigkeitsbereich - Terminsgebühr im ersten Rechtszug - reduzierte Terminsgebühr - Terminsgebühr nach dem Wert nicht rechtshängiger Ansprüche - Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren - Terminsgebühr im Berufungsverfahren - reduzierte Terminsgebühr bei Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils durch Berufungsbeklagten - Terminsgebühr im Revisionsverfahren - reduzierte Terminsgebühr bei Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils durch Revisionsbeklagten Nr Nr. 1 VV Nr Nr. 2 VV Nr. 2 der Anmerkung zu Nr VV Nrn bzw VV Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV 15 Abs. 1 u. 2 Ausnahmen hierzu (beispielhaft): Zurückverweisung, Vorbem. 3 Abs. 6 VV, selbständiges Beweisverfahren, Vorbem. 3 Abs. 5 VV siehe Lerngebiet 4 Nr VV Nr VV Abs. 3 der Anmerkung zu Nr VV ; Bedeutung des Begriffs lediglich protokolliert ; Umkehrschluss wird im Termin über die Ansprüche verhandelt, entsteht die Terminsgebühr auch aus diesem Wert, Abs. 2. der Anmerkung zu Nr VV ; Anrechnung, wenn im Parallelverfahren auch eine Terminsgebühr entsteht 15 Abs. 5 S. 1 ohne Absatz 2 der Anmerkung zu Nr VV Nr VV Nr VV Nr VV Nr VV

8 8 56 Gebühren für Einzeltätigkeit, wenn sich die Gebühren nach Teil 3 des VV richten - Verfahrensgebühr für sonstige Einzeltätigkeiten Juni Einigungsgebühr Voraussetzungen für das Entstehen der Einigungsgebühr - Begriff der Einigung/des Vertrags im gebührenrechtlichen Sinne - Fehlender Hinweis auf 779 BGB und die Folgen - Mitwirkung des Rechtsanwalts - Beseitigung eines Streits oder der Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis - Keine Einigungsgebühr bei Widerruf Höhe der Einigungsgebühr - bei nicht rechtshängigen Ansprüchen - Höhe bei gerichtlich anhängigen Ansprüchen in 1. Instanz - Höhe bei in der Rechtsmittelinstanz anhängigen Ansprüchen - Anwendung des erhöhten Gebührensatzes für die Einigungsgebühr im Berufungs- oder Revisionsverfahren - keine Geltung des erhöhten Gebührensatzes für mitverglichene Ansprüche aus niedrigeren Instanzen Nr VV Hinweis: Einigungsgebühr auch bei Mitwirkung an Vertragsverhandlungen Juli Schulaufgabe Außergerichtliche Tätigkeitsbereiche Beratung - Vergütungsvereinbarungen - Erstberatung (Abgrenzung Verbraucher - Unternehmer) Gutachten - Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels Teil 2, Abschnitt 1 VV Hinweis auf schriftliche Beratung, im Zusammenhang Anmerkung zu Nr VV wg. Auslagen Nr VV Nr bis Nr VV

9 Außergerichtliche Vertretung - Geschäftsgebühr - Geschäftsgebühr für einfaches Schreiben - Geschäftsgebühr für Güteverfahren - Anrechnungsvorschriften Abschlussübungen zu den Gebühren in bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten Nr VV (Schwellengebühr! Umfang, Schwierigkeit)) Nr VV Nr VV Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV (Hinweis auf BGH-Urteil)

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