Bundesverband Deutscher West-Ost-Gesellschaften e.v.

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1 Bundesverband Deutscher West-Ost-Gesellschaften e.v. AK Visaangelegenheiten

2 Handreichung Stand:

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4

5 Na, da gibt es 4 Abschnitte, die zu bedenken sind!

6 Abschnitt 1 vor der Reise 2 bei der Einreise 3 nach der Einreise 4 bei der Ausreise

7 Abschnitt 1 Reisepass vor der Reise Reisekrankenversicherung Visum Flugschein Gepäckanhänger

8

9 Sie müssen 8 Voraussetzungen erfüllen: Einladungsschreiben der russ. Einlader im Original Antragsformular für Visum ausfüllen Reisekrankenversicherung nachweisen Passfoto, 35 mm x 45 mm, aktuelles Reisepass, noch min. 3 Monate über Ende der Reise hinaus gültig g Nachweis eines regelmäßigen Einkommens 7 Visagebühren begleichen 8 Einreichung i bei zuständiger Vertretung der Russ. Föderation

10 zu Voraussetzungen: 1 Einladungsschreiben der russ. Einlader im Original Sie erhalten die Originaleinladung i i l in korrekter Form von Ihrem in Russland tätigen Partner.

11 zu Voraussetzungen: 2 Antragsformular für Visum ausfüllen Es besteht für deutsche Staats- angehörige Visumpflicht sowohl für die Ein- und Ausreise als auch für Transitreisen. Das Antragsformular wird in den russ. Auslandsvertretungen vorgehalten; es kann auch von der Internetseite der Konsularabteilung der Botschaft heruntergeladen werden (keine Kopien!).

12 zu Voraussetzungen: 2 Antragsformular, Teil-Ansicht

13 zu Voraussetzungen: 3 Krankenversicherungsnachweis Für deutsche Staatsangehörige besteht Krankenversicherungspflicht für die Russische Föderation. Bei den russ. Auslandsvertretungen ist die Liste der anerkannten Versicherungs- Unternehmen erhältlich. Den Krankenversicherungsnachweis müssen Sie durch das ausgefüllte Versicherungskartenformular beibringen. Ferner sind die Kopie der Versicherungspolice sowie die Bescheinigungen über den eingezahlten Betrag und die Dauer des Versicherungsschutzes beizufügen.

14 zu Voraussetzungen: 3 Krankenversicherungsnachweis Versicherungskartenformular, Ansicht

15 zu Voraussetzungen: 3 Krankenversicherungsnachweis Liste der anerkannten Versicherungsunternehmen: ACE Insurance S.A.-N.V. ADAC-Schutzbrief Versicherungs AG Allianz Private Krankenversicherungs-AG Allianz Worldwide Care Ltd. AWC Ltd. Alte OLDENBURGER Krankenversicherung V.V.a.G. ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs AG ARAG Krankenversicherung AG ASSTEL Krankenversicherung AG AXA-Colonia ZN Berlin AXA-Colonia ZN Hamburg AXA-Colonia ZN München AXA-Krankenversicherung/Shasskiye Vorota Barmenia Krankenversicherun AG, Gegr.1904 Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Central Krankenversicherung AG CIGNA Life Insurance Company of Europ S.A.-N.V. CONCORDIA Krankenversicherungs AG Cotinentale Krankenversicherung a.g. Debeka Krankenversicherungsverein a.g. DEVK Krankenversicherungs AG Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.g. DKV Deutsche Krankenversicherung AG ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft AG ENVIVAS Krankenversicherung AG Europ Assistance Versicherungs AG Europa Krankenversicherung AG Europaishe Reiseversicherung AG Gerling Lebensversicherungs-AG Global Voyager Assistance (Cyprus) GVA Globale Krankenversicherung AG Gothaer Krankenversicherung AG Gouda Versicherungs-Ag (ISA) Hallesche Krankenversicherung AG Hallesche Nationale Krankenversicherung AG Hanse-Merkur Krankenversicherung AG Hanse-Merkur Reiseversicherung AG HUK-Coburg-Krankenversicherung AG INTER Krankenversicherung AG International SOS KarstadtQuelle Versicherung AG LVM Krankenversicherungs AG Mannheimer Krankenversicherungs AG Munich Reinsurance Company Neckermann Versicherung AG Nürnberger Krankenversicherung AG VAV Victoria Krankenversicherung Württembergische Krankenvers. AG Würzburger Versicherungs AG Interunfall Versicherung AG Postbeamtenkrankenkasse (PBEAKK) PVAG Polizeiversicherungs AG R+V Krankenversicherung AG ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG Schwarzmeer und Ostsee Versicherungs-Aktiengesellschaft SOVAG SIGNAL Krankenversicfherung AG SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG Süddeutsche Krankenversicherung AG Universa Krankenversicherung AG Union Krankenversicherung AG Stand

16 zu Voraussetzungen: 4 Passfoto, 35 mm x 45 mm, aktuelles Das korrekte kt farbige Passfoto muss den üblichen Standards sowie der Abmessung 35 mm x 45 mm entsprechen und auf dem Visumantrag im dafür vorgesehenen Feld festgeklebt sein.

17 zu Voraussetzungen: 5 Reisepass, noch min. 3 Monate gültig Ihr Reisepass muss noch 3 Monate nach dem Datum der geplanten Rück- reise gültig sein. Ausserdem muss noch 1 freie Seite vorhanden sein.

18 zu Voraussetzungen: 6 Nachweis eines regelmäßigen Einkommens Als Garantie der Rückkehrwilligkeit wird verlangt: - Nachweis des regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung im Original oder - Registrierung der eigenen Firma im Original vorlegen und einfache Kopie beilegen oder - Nachweis von Wohneigentum

19 zu Voraussetzungen: 7 Visagebühren Die Gebühren für ein Touristenvisum betragen normalerweise 35 EUR. Gebühren für Geschäftsvisa sind höher. Bezahlung der Visagebühren erfolgt per EC-, Masteroder Visa-Karten deutscher Banken. Teilnehmer an offiziellen Austauschprogrammen von Partnerstädten, Schüler und Studenten erhalten ihre Visa kostenfrei.

20 zu Voraussetzungen: 8 Einreichung bei zuständiger Vertretung der Russ. Föderation Die Einladung, den ausgefüllten Antrag für das Visum mit aufgeklebtem Foto, die Krankenversicherungsnachweise, ersicher ngsnach eise den Reisepass, den Einkommensnachweis und den Gebührennachweis reichen Sie bei der zuständigen Konsularabteilung der Russischen Föderation zur Bearbeitung innerhalb 10 Kalendertage ein.

21 zuständige Vertretungen mit Sitz in: 1 Berlin 4 2 Bonn Frankfurt/Main Hamburg Leipzig München 6

22 zuständige Vertretungen: 1 Botschaft der Russischen Föderation Konsularabteilung Behrenstrasse Berlin Tel.: Fax: EM: infokonsulat@russische-botschaft.de Montag-Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr (Annahme) 12:00 Uhr - 13:00 Uhr (Ausgabe) zuständig für die Bewohnerinnen und Bewohner der Länder: - Berlin - Brandenburg - Mecklenburg-Vorpommern - Sachsen-Anhalt

23 zuständige Vertretungen: 2 Generalkonsulat der Russ. Föderation Waldstrasse Bonn Tel.: Visastelle Tel.: Paßstelle Fax: EM: visa@ruskonsulatbonn.de Montag-Freitag: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr zuständig für die Bewohnerinnen und Bewohner der Länder: - Nordrhein-Westfalen - Rheinland-Pfalz - Saarland

24 zuständige Vertretungen: 3 Generalkonsulat der Russ. Föderation Eschenheimer Anlage Frankfurt Tel.: Fax: EM: visa@ruskonsulatfrankfurt.de Montag-Freitag: 09:00 00 Uhr - 13:00 Uhr zuständig für die Bewohnerinnen und Bewohner der Länder: - Hessen - Baden-Württemberg

25 zuständige Vertretungen: 4 Generalkonsulat der Russ. Föderation Am Feenteich Hamburg Tel.: , Fax: EM: general.konsulat-hamburg@debitel.net Montag-Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr zuständig für die Bewohnerinnen und Bewohner der Länder: - Hamburg - Bremen - Niedersachsen - Schleswig-Holstein

26 zuständige Vertretungen: 5 Generalkonsulat der Russ. Föderation Turmgutstrasse Leipzig Tel.: Fax: EM: rusgenkon_leipzig@.t-online.de Montag, Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr zuständig für die Bewohnerinnen und Bewohner der Länder: - Sachsen - Thüringeni

27 zuständige Vertretungen: 6 Generalkonsulat der Russ. Föderation Seidlstrasse München Tel.: , Fax: EM: ruskonsmchn@t-online.de Montag-Freitag: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr zuständig für die Bewohnerinnen und Bewohner des Landes: - Bayern

28 So, jetzt werden Sie in Kürze Ihr Visum von der zuständigen russischen Auslandsvertretung abholen können. Wir gratulieren Ihnen zu Ihrer vorbereitenden Maßnahme für Ihre Reise nach Russland!

29

30 Abschnitt 2 Migrationskarte 1+2 Zolldeklaration Einreise bei der Einreise Passkontrolle Gepäckempfang Zoll-Korridor

31 Abschnitt 3 Registrierung nach der Einreise : wer? :wann? : wo?

32 Abschnitt 4 Passkontrolle Migrationskarte 2 bei der Ausreise Visum Flugschein Zolldeklaration Ausreise

33 Herzlichen Dank für Ihr Interesse!

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