Versorgungsplanung Sonderschulung

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1 Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Versorgungsplanung der Sonderschulung Pilotprojekt Schuljahre 2014/15 bis 2016/17

2 Impressum Herausgeberin: Bildungsdirektion Kanton Zürich Volksschulamt, Abteilung Sonderpädagogisches März 2015 Überarbeitet August 2015

3 Inhalt 1. Ausgangslage Legitimation Individualanspruch und Bedarf Integrierte Sonderschulung Planungseinschränkungen Grundlagen Daten- und Situationsanalyse Einrichtungslandschaft Kanton Zürich Schuljahr 2013/ Versorgungsdichte, Erreichbarkeit Entwicklung der Platzzahlen in Sonderschuleinrichtungen im Kanton Zürich in Tagessonderschulen im Kanton Zürich in Schulheimen im Kanton Zürich Sonderschülerinnen und Sonderschüler Ausserkantonale Platzierungen Differenzierung gemäss BISTA-Kategorien Wohn- und Schulort Repräsentative Gemeindeumfrage zu Versorgungslücken Andere Einflussfaktoren auf die Sonderschulung Regelschule Privatschulung Medizinische und diagnostische Entwicklungen Zuweisung Planung Grundsätze Ausgangspunkt bildet das heutige Sonderschulangebot. Anpassungen erfolgen zurückhaltend Geplant wird v.a. das separative Sonderschulangebot Die demographische Entwicklung wird abgebildet Die zusätzlichen Plätze werden durch bestehende Institutionen angeboten Planung der Platzzahlen Kantonale Planung Bezirksplanung Versorgungsplanung weiterer Planungsperioden...30

4 1. Ausgangslage Die vorliegende erste Versorgungsplanung für die Schuljahre 2014/15 bis 2016/17 ist als Pilotprojekt für zukünftige Planungen zu verstehen. Der Kanton Zürich erteilt Bewilligungen für Sonderschulen, wenn diese für die kantonale Versorgung notwendig sind. Als Grundlage dazu wird eine Versorgungsplanung benötigt, die sicherstellt, dass die notwendige Anzahl Sonderschulplätze für alle Behinderungsarten und Regionen zur Verfügung steht. Die Analyse der heutigen Versorgungssituation, insbesondere eine Umfrage bei einer Stichprobe von Gemeinden, zeigt, dass die Versorgung grundsätzlich gut ist und es keine grundsätzlichen Versorgungslücken gibt. Mit der Versorgungsplanung soll das Angebot an Sonderschulplätzen an die demographische Entwicklung der Schülerzahl angepasst werden. Gleichzeitig wird eine schrittweise Annäherung an eine optimale Versorgung der Regionen und Behinderungsarten angestrebt. Da die Schulgemeinden über die Sonderschulzuweisungen entscheiden, sind die Steuerungsmöglichkeiten der Bildungsdirektion beschränkt. Sie nimmt diese in erster Linie über Unterstützungshilfen bei der Steuerung der Zuweisung (z.b. Standardisiertes Abklärungsverfahren, Indika tionsbereiche, Monitoring, Behördenschulungen) wahr. Mit der Versorgungsplanung kann das Angebot an separativen Sonderschulplätzen einerseits proaktiv gestaltet werden, anderers eits wird die Entwicklung der Zuweisungspraxis der Schulgemeinden berücksichtigt werden müssen. Die in Auftrag gegebenen Sparmassnahmen im Sonderschulbereich werden die Umsetzung der Versorgungsplanung voraussichtlich erst gegen Ende der jetzigen oder in der nächsten Planungsperiode beeinflussen. Die vorliegende erste Versorgungsplanung für die Schuljahre 2014/15 bis 2016/17 ist als Pilotprojekt und Vernehmlassungsgrundlage für zukünftige Planungen zu verstehen. Bei der Erarbeitung zeigte sich, dass nicht alle notwendigen Daten zu relevanten Einflussfaktoren vorliegen (z.b. Bedarfsanalysen, Sonderschulungen in Privatschulen) oder detailliert genug erfasst werden (z. B. ausserkantonale Son derschulung, Behinderungskategorien). Plausibilisierungsstichproben zeigten zudem, dass die Datenqualität noch nicht in allen Bereichen optimal ist. Es konnten jedoch Erkenntnisse für die Vorbereitung zukünftiger Planungen gewonnen werden (vgl. 4.). 1.1 Legitimation Abs. 4 zum 36 im Volksschulgesetz bindet die Bewilligung der Direktion für öffentliche und private Sonderschulen und Schulheime auch an deren Notwendigkeit für die entsprechende kantonale Versorgung. Die Weisung präzisiert und spricht ausschliesslich von einer entsprechenden Versorgung mit Plätzen von Sonderschuleinrichtungen. Verwiesen wird hier auch auf die seit 1999 stetig wachsende Anzahl Sonderschülerinnen und Sonderschüler und auf die damit einhergehenden Kosten. Mit der kantonalen Planung der Versorgung sollen diese Kosten beeinflusst werden. Die Ausgangslage fokussiert also auf eine quantitative Planung der Plätze in Sonderschuleinrichtungen. Die Präzisierungen auf Verordnungsebene (Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen) sind in Erarbeitung. 1.2 Individualanspruch und Bedarf Artikel 19 der Bundesverfassung in Verbindung mit Artikel 62 Abs. 3 begründet für Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Bedarf einen Individualanspruch auf eine ausreichende und unentgeltliche Sonderschulung. Die Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik, der der Kanton Zürich erst kürzlich beigetreten ist, bestätigt den Individualanspruch bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, unter bestimmten Voraussetzungen, die vor der Einschulung bzw. während der obligatorischen Schulzeit erfüllt sein müssen. Auch das kantonale Volksschulgesetz spricht in 36 Abs. 2 von einem Anspruch auf Sonderschulung. Er besteht vom Zeitpunkt des Eintritts in die Kindergartenstufe bis zum Abschluss der Schule, längstens aber bis zur Vollendung des 20. Altersjahres. 4

5 Grundsätzlich kann die Versorgungsplanung daher nur bedarfsorientiert erfolgen. Allerdings weist die erfolgte Datenanalyse daraufhin, dass dieser Bedarf geprägt wird durch das vorhandene Angebot der Sonderschuleinrichtungen und durch die Möglichkeiten der Regelschule. Der Bedarf besteht also nicht «an sich». Die Planung muss daher von bestimmten Annahmen ausgehen und die sich daraus zu steuernden Entscheide definieren. Innerhalb einer solchen Bedarfsorientierung stehen zudem weitere Entscheide an. Der in der Planung berücksichtigte Bedarf kann über verschiedene Angebotsformen abgedeckt werden. Eine Planung kann diesbezüglich unterschiedlich stark Akzente setzen. 1.3 Integrierte Sonderschulung Bei der Integrierten Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) hat der Kanton keinen direkten Einfluss darauf, wie viele ISR-Plätze für welche Schülerinnen und Schüler mit welchem Bedarf nach verstärkten Massnahmen geschaffen werden. Die Schulgemeinden entscheiden darüber in eigener Regie. Eine kantonale Planung der ISR ist daher nicht möglich und auch gar nicht angesprochen mit der in 1.1 vorgestellten gesetzlichen Begriffsbestimmung von Planung als adäquate kantonale Versorgung mit Plätzen von Sonderschul einrichtungen. Die ISR-Entscheide der Schulgemeinden beeinflussen allerdings den Bedarf nach und die Planbarkeit von Integrierter Sonderschulung in der Verantwortung der Sonderschule (ISS). Das quantitative Angebot der ISS ist abhängig von der Entwicklung der ISR. Das gilt auch für den weiteren Aufbau von Beratungs- und Unterstützungsleistungen (B&U) der Sonderschuleinrichtungen für die ISR. Solange auch Sonderschuleinrichtungen Integrierte Sonderschulung anbieten sollen, ist deren bedarfsorientierte Planung mit Blick auf die ISR notwendigerweise reaktiv. Umgekehrt kann eine planerische Verknappung von separativen Plätzen in Sonderschuleinrichtungen die Integrierte Sonderschulung in Form der ISS, der ISR oder in beiden Formen proaktiv fördern. Eine kantonale Planung der ISR ist nicht möglich, da die Schulgemeinden bedarfsorientiert darüber entscheiden. 1.4 Planungseinschränkungen Die ISR-bezogenen Limits für die Planung der ISS sind bereits in 1.3 beschrieben. Ausserdem sind die bisherigen Datenerfassungen und Prognosen der Bildungsdirektion noch nicht spezifisch aus- und eingerichtet auf eine Angebotsplanung für die Sonderschuleinrichtungen und nicht alle vorhandenen Daten sind verlässlich. Im vorliegenden Bericht werden die Datenquellen deklariert und auf zentrale Datenmängel und Lücken aufmerksam gemacht. 1.5 Grundlagen Folgende Grundlagen flossen in den vorliegenden Bericht mit ein: Sozialindexe der Bezirke, Schülerzahlen zur Bevölkerungsentwicklung und aktuelle Schülerzahlen nach Behinderungsart, aufbereitet durch die Bildungsstatistik des Kantons Zürich (BISTA) Platzzahlen zur Sonderschulung, bereitgestellt vom Stab Finanzen des Volksschulamtes Umfrage in einer Stichprobe von Gemeinden zur Erfassung von Versorgungslücken in der Sonderschulung durchgeführt von der Abteilung Sonder pädagogisches des Volksschulamtes im Frühling 2014 Daten, welche für jede Tagessonderschule des Kantons das Gebiet aufzeigen, innerhalb dessen die Schule in höchstens 60 Minuten erreichbar ist, erarbeitet mit dem geografischen Informationssystem des Kanton Zürich (GIS) Bestandsaufnahme der Sonderschulung (BASS) im Kanton Zürich als Grundlage für eine Versorgungsplanung, erarbeitet von der Hochschule für Heilpädagogik im Januar 2007 Im vorliegenden Bericht werden die Datenquellen deklariert und auf zentrale Datenmängel und Lücken aufmerksam gemacht. 5

6 Typ A für «Kinder mit besonderen Strukturbedürfnissen», Typ B für «Kinder mit intensiven Förderund Pflegebedürfnissen», Typ C für «Kinder mit besonderen Förderbedürfnissen». 2. Daten- und Situationsanalyse 2.1 Einrichtungslandschaft Kanton Zürich Schuljahr 2013/14 Die aktuelle Landschaft der Sonderschuleinrichtungen im Kanton Zürich umfasst Tagessonderschulen und Schulheime. Für die Tagessonderschulen gilt die Typologie gemäss Richtlinien zum Pensenpool, die auch auf die Schulheime angewandt werden kann: Einrichtungen vom Typ A sind gedacht für «Kinder mit besonderen Strukturbedürfnissen», worunter Kinder mit «Lernund Verhaltensbehinderung oder «Sprachbehinderung» fallen. Einrichtungen vom Typ B sind vorgesehen für «Kinder mit intensiven Förder- und Pflegebedürfnissen»: Kinder mit «Körperbehinderung», «Sinnesbehinderung» oder «frühkindlichem Autismus». Einrichtungen vom Typ C sind spezialisiert auf «Kinder mit besonderen Förderbedürfnissen» resp. mit «geistiger Behinderung». Die nachstehende Grafik erläutert, welches die Schwerpunkte der einzelnen Typen sind: Typus A Kinder mit besonderen Struktur- Zielgruppen bedürfnissen Lern- und Verhaltensbehinderung Sprachbehinderung Körperbehinderung Sinnesbehinderung Tagesschulen Typus B Kinder mit intensiven Förder- und Pflegebedürfnissen Typus C Kinder mit besonderen Förderbedürfnissen frühkindlicher Autismus Geistige Behinderung 6

7 Sonderschulen im Kanton Zürich, Stand Institution Ort Bezirk Typ Verhaltens- u. Lernbehinderung Sprachbehinderung Psychische Erkrankung Sinnesbehinderung Körperbehinderung, Cerebrale Lähmung Geistig- und Mehrfachbehinderung Tagessonderschule Heimsonderschule Kindergarten Unterstufe Mittelstufe Sekundarstufe Tagessonderschulplätze Sonderschulheimplätze Lernwerkstatt Bickwil Obfelden Affoltern A Stiftung Tagesschule Birke Mettmenstetten Affoltern A Stifung Schule Tägerst Affoltern a.a. Affoltern A Zwillikon Affoltern A Sonderpädagogische Tagesschule für Wahrnehmungsförderung Stiftung ALBISBRUNN Hausen a.a. Affoltern A Zürcherische Pestalozzistiftung Knonau Affoltern A Affoltern a.a. Affoltern C Heilpädagogische Schule Affoltern Kleingruppenschule Kleinandelfingen Heilpädagogische Schule Humlikon Kleinandelfingen Andelfingen A Humlikon Andelfingen C Kleingruppenschule Bülach Bülach Bülach A Wallisellen Bülach A Schule in Kleingruppen Wallisellen Total Tagessonderschule Eschenmos Bülach Bülach A Schulinternat Heimgarten (ZKJ) Bülach Bülach A Wohnschule Freienstein Freienstein Bülach A Heilpädagogische Schule Bezirk Bülach Winkel Bülach C KGS Dällikon Oberstufe Dällikon Dielsdorf A Gesamtschule Erlen Dielsdorf Dielsdorf A 8 8 Schule in Kleingruppen Dielsdorf Dielsdorf Dielsdorf A Kleingruppenschule Furttal Regensdorf Dielsdorf A Stiftung Tagesschule Oberglatt Oberglatt Dielsdorf A Stiftung Schloss Regensberg Regensberg Dielsdorf A Werkschule Grundhof Stadel b. Winterthur RGZ-Stiftung, Heilpädagogische Schule Dielsdorf Dielsdorf A 8 8 Dielsdorf Dielsdorf B Stiftung Schulheim Vivendra Dielsdorf Dielsdorf B Rümlang Dielsdorf C Heilpädagogische Schule Rümlang Schulinternat Ringlikon (ZKJ) Uitikon Dietikon A Urdorf Dietikon B Tagesschule Stiftung Kind & Autismus Heilpädagogische Schule Limmattal Dietikon Dietikon C Schule im Grund Wetzikon Hinwil A Sonderschulheim Friedheim Bubikon Hinwil A Villa RA Schulheim (ZKJ) Aathal-Seegräben Hinwil A Heilpädagogische Schule Wetzikon Wetzikon Hinwil C Heilpädagogisches Institut St. Michael Adetswil Hinwil C Gruppenschule Thalwil Thalwil Horgen A KLEINgruppenschule Wädenswil Wädenswil Horgen A Tanne, Schweiz. Stiftung für Taubblinde Heilpädagogische Schule Waidhöchi Langnau a.a. Horgen B Horgen Horgen C Stiftung Bühl Wädenswil Horgen C

8 Institution Ort Bezirk Typ Verhaltens- u. Lernbehinderung Sprachbehinderung Psychische Erkrankung Sinnesbehinderung Körperbehinderung, Cerebrale Lähmung Geistig- und Mehrfachbehinderung Tagessonderschule Heimsonderschule Kindergarten Unterstufe Mittelstufe Sekundarstufe Tagessonderschulplätze Sonderschulheimplätze Total Schule zum kleinen Christoffel Herrliberg Meilen A Tagesschule Fähre Meilen Meilen A Villa RA Schulheim (ZKJ) Stäfa Meilen A Sprachheilschule Stäfa Stäfa Meilen A Johannes-Schule Küsnacht Meilen C Stiftung Buechweid Russikon Pfäffikon A Sonderschulheim Ilgenhalde Fehraltorf Pfäffikon B Schule MOMO Uster Uster A Heilpädagogische Schule Uster Uster Uster C KGS Winterthur Winterthur Winterthur A Elsau Winterthur A 6 6 Tagessonderschule Eschenmosen Räterschen Pädagogisches Zentrum Pestalozzihaus Elsau Winterthur A Schulheim Elgg Elgg Winterthur A Sprachheilschule Winterthur Winterthur Winterthur A Städtische Schule für celebral gelämte Kinder, Maurerschule Winterthur Winterthur B Winterthur Winterthur C Turbenthal Winterthur C Zürich Zürich A Zürich Zürich A Oberstufenschule Lengg Zürich Zürich A PRIMA Sonderschulung Zürich Zürich A Freie Evangelische Schule Zürich Zürich Zürich A 6 6 Freie Oberstufenschule Zürich Zürich Zürich A Freie Primarschule Zürich Zürich Zürich A Jüdische Schule NOAM Zürich Zürich A Zürich Zürich A Michaelschule, Heilpädagogische Sonderschule Heilpädagogische Schule Turbenthal Sonderpädagogische Tagesschule Toblerstrasse Stiftung m.a.c. Hermann Witzig-Schule Sonderpädagogischtherapeutische Tagesschule Sonderschule PULS+ Zürich Zürich A Tagesschule LOGARTIS Zürich Zürich A Sprachheilschule Zürich Zürich Zürich A Sek3 Zürich Zürich A Zürich Zürich B Zentrum für Gehör und Sprache (ZSGZ) Schule für Sehbehinderte (SfS) Zürich Zürich B Tagesschule für blinde, seh- und mehrfachbehinderte Kinder Zürich Zürich B Schule für Körperbehinderte (SKB) Zürich Zürich B Mathilde Escher Heim Zürich Zürich B Heilpädagogische Schule Zürich (RGZ) Zürich Zürich B Heilpädagogische Schule Stadt Zürich Zürich Zürich C Etz Chaim Schule Zürich Zürich C Zürich Zürich C Rafaelschule, Heilpädagogogische Tagesschule

9 9 Feuer- thalen Flur- lingen Laufen-Uhwisen Dach- sen Benken Trüllikon Adli- kon Thalheim Andelfingen Ossingen Truttikon Flaach Rheinau Klein- andel- fingen Marthalen Unter- Ober- Stammheim Walta- lingen Hum- likon Dorf Rafz Heng- gart Vol- ken Berg a.i. Buch a.i. Wil Waster- kingen Hünt- wangen Eglisau Glattfelden Weiach Freien- stein Teufen Ror- bas Bülach Hoch- felden Höri Bachen- bülach Embrach Winkel Luf- ingen Ober- embrach Kloten Nürensdorf Bassers- dorf Opfikon Wallisellen Diet- likon Stadel Bachs Schöf- lis- dorf Ober- wenin- gen Nieder- wenin- gen Stein- maur Neer- ach Niederglatt Oberglatt Nieder- hasli Diels- dorf Regens- berg Bop- pel- sen Otel- fingen Buchs Däni- kon Dällikon Regensdorf Rümlang Oetwil a.d.l. Wein- ingen Dieti- kon Engstringen Unt. - Ob. Schlieren Urdorf Birmensdorf Uitikon Aesch Glattal Schwamen- dingen Waidberg Letzi Limmattal Uto Zürichberg Adliswil Kilch- berg Rüsch- likon Langnau Thalwil Ober- rieden Horgen Hirzel Wädenswil Schönenberg Hütten Richters- wil Wetts- wil a.a. Bon- stetten Hedingen Affoltern a. A. Mettmen- stetten Obfel- den Otten- bach Masch- wanden Knonau Kappel a. A. Rifferswil Hausen a. A. Aeugst a. A. Stalli- kon Zollikon Zumikon Küsnacht Erlen- bach Herrliberg Meilen Uetikon a.s. Mäne- dorf Stäfa Oetwil a.s. Hom- brechtikon Dübendorf Wangen- Brüttisellen Volketswil Fällan- den Schwerzen- bach Greifen- see Uster Maur Mönch- altorf Egg Altikon Ellikon a.d. T. Dinhard Dägerlen Ricken- bach Wiesen- dangen Bertschikon Hettlingen Neftenbach Seuzach Ober- winterthur Dätt- likon Pfungen Brütten Wülflingen Velt- heim Alt- stadt Töss Matten- bach Seen Elsau Hagenbuch Elgg Hof- stetten Schlatt Zell Turbenthal Lindau Illnau-Effretikon Kyburg Weisslingen Wild- berg Wila Russikon Fehraltorf Pfäffikon Wetzikon Bauma Sternen- berg Hittnau See- gräben Gossau Grüningen Bäretswil Fischenthal Hinwil Wald Dürnten Rüti Bubikon Hüt- tikon Sonderschulheime Sprachbehinderung Tagessonderschulen Verhalten und Lernen Geistige Behinderung Körperliche Behinderung Sinnesbehinderung

10 Die Einrichtungen sind geografisch nicht gleichmässig über den Kanton verteilt. Gemäss Zuteilung der Tagessonderschulen und entsprechender Pensenpool-Verfügung gibt es im Kanton 34 Tagessonderschulen vom Typ A, 8 vom Typ B und 15 vom Typ C insgesamt also 57 Tagessonderschulen. 21 von ihnen haben eine kommunale Trägerschaft, 36 eine private. Der Anteil kommunaler Tagessonderschulen ist mit rund 67% besonders hoch im Typ C, verglichen mit den Anteilen von rund 43% im Typ B und rund 35% im Typ A. Plätze in integrativen (auch teilintegrativen) Schulungsformen werden nur in Tagessonderschulen vom Typ B und C angeboten. Weiter gibt es im Kanton Zürich 2 Schulheime vom Typ C, 5 Schulheime vom Typ B und 14 Schulheime vom Typ A insgesamt also 21 Schulheime. Ein Schulheim (das Zentrum für Gehör und Sprache) hat einen öffentlich-rechtlichen Status und ist in einem eigenen Gesetz geregelt (LS ), alle anderen haben eine private Trägerschaft. Nicht in allen Schulheimen, aber in jedem Angebotstyp, gibt es auch Tagesschulplätze. Plätze in integrativen (auch teil integrativen) Schulungsformen werden nur in Schulheimen vom Typ B und C angeboten. Die Einrichtungen sind geografisch nicht gleichmässig über den Kanton verteilt. Auffällig ist beispielsweise die Konzentration von Einrichtungen im Bezirk Zürich, während insbesondere die Bezirke Andelfingen, Pfäffikon und Uster nur wenige Einrichtungen haben. Im Bezirk Pfäffikon besteht keine Tagessonderschule vom Typ C. Tagesson d erschulen vom Typ A fehlen in den Bezirken Pfäffikon und Dietikon wobei in beiden Bezirken je ein entsprechendes Schulheim auch einige Tagesschulplätze anbietet. Tagessonderschulen vom Typ B konzentrieren sich auf den Bezirk Zürich, je eine Tagessonderschule von diesem Typ findet sich auch in den Bezirken Dielsdorf, Dietikon und Winterthur. Unter den Einrichtungen vom Typ A folgt die Verteilung der drei Sprachheilschulen nach 3 Versorgungsregionen, eine davon mit einem Schulheim. Unter den Einrichtungen vom Typ B gibt es im Bezirk Dietikon eine Tagessonderschule mit beschränktem Übernachtungsangebot, die sich exklusiv auf Kinder mit frühkindlichem und atypischem Autismus spezialisiert hat. Auch sehbehinderungsund hörsehbehinderungsspezifische Angebote werden je von einer Einrichtung angeboten, eine davon mit Internatsangebot. Hörbehinderungsspezifisch sind zwei Einrichtungen spezialisiert, eine davon mit Internatsangebot. Sie befinden sich wie die Schule für Sehbehinderte in Zürich. Im Bereich Kör per behinderung gibt es zwei spezialisierte Angebote, eines in Zürich und eines in Winterthur. Eines hat beschränkte Übernachtungsangebote, eines ist ein Internat. Typenübergreifend besteht ein spezialisiertes Angebot für Schülerinnen und Schü ler mit geistiger Behinderung und psychischer Störung: In einem Schulheim vom Typ C im Bezirk Horgen und in einem Schulheim vom Typ B im Bezirk Pfäffikon. Konfessionell nicht neutral sind die eine Sonderschulklasse der Freien Evangelischen Schule und die zwei jüdischen Tagessonderschulen alle mit Sitz in Zürich. Eine der beiden jüdischen Schulen adressiert sämtliche sonderschulischen Bedarfslagen, die andere ist eine Tagessonderschule vom Typ A. 10

11 2.2 Versorgungsdichte, Erreichbarkeit Im März 2014 wurden 61 relevante Standorte von Tagessonderschulen der Kategorie A und C auf ihren Anfahrtsweg hin vom Geografischen Informa tions zentrum des Kantons Zürich untersucht. Ziel war es, grafisch aufzuzeigen, welche Regionen mit welcher Bevölkerungsdichte gut versorgt sind mit Einrichtungen und wo eine Unterversorgung mit wohnortsnaher Beschulung besteht. Dazu wurden die Gebiete, die innerhalb von 30 Minuten mit dem Auto oder innerhalb 60 Minuten mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sind, grafisch dargestellt. Die Sonderschulheime sowie die Tagessonderschulen der Kategorie B wurden in dieser Untersuchung nicht berücksichtigt, da hier nur jeweils eine oder wenige spezialisierte Institutionen das Angebot für den ganzen Kanton abdecken. Auch nicht erfasst wurden die Sprachheilschulen. Dieses Angebot wird an drei Standorten angeboten; in den Städten Zürich und Winterthur sowie in Stäfa und diese decken jeweils eine Region ab. Es gibt im Kanton 14 Tagessonderschulen für geistig behinderte Schülerinnen und Schüler. Obwohl diese Sonderschulen ungleichmässig über den Kanton verteilt sind, ist es von jedem Ort des Kantons aus möglich, eine Schule innerhalb von 30 Minuten mit dem Auto zu erreichen. In den grössten Teilen des Kantons ist die Versorgungsdichte hoch, dies bedeutet, dass mehr als eine Sonderschule innerhalb von 30 Minuten mit dem Auto erreichbar ist und in einem Grossteil des Kantons mehr als eine Schule innerhalb von 60 Minuten mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar ist. Somit ist die Versorgung im Bereich Sonderschule für geistig behinderte Schülerinnen und Schüler, bezüglich deren Erreichbarkeit, in allen Teilen des Kantons gut. Bei den 38 Tagessonderschulen für Lern- und Verhaltensbehinderte zeigt sich ein ähnliches Bild. Am meisten Schulen finden sich in der Stadt Zürich und den angrenzenden Regionen. In grossen Teilen des Bezirks Andelfingen sowie in den Randgebieten der Bezirke Pfäffikon, Hinwil und Winterthur sowie in einem kleinen Teil der Bezirke Bülach und Dielsdorf ist die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 60 Minuten nicht gegeben. In diesen Regio nen ist jedoch immer eine Schule innerhalb von 30 Minuten mit dem Auto zu erreichen. Im Grossteil des Kantons sind mindesten zwei Schulen innerhalb von 30 Autominuten oder innerhalb 60 Minuten mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar. Im Hinblick auf die Erreichbarkeit ist die Versorgung somit im ganzen Kanton gut, in der Stadt Zürich und den umliegenden Gemeinden sogar sehr gut. 2.3 Entwicklung der Platzzahlen in Sonderschuleinrichtungen im Kanton Zürich Gemäss verfügtem Pensenpool hat der Kanton Zürich folgende Platzzahlen bewilligt in Tagessonderschulen und Schulheime vom Typ A, B und C: Tagessonderschulen A (Lern- und Verhaltensbehinderungen) Tagessonderschule C (geistige Behinderungen) Sprachbehinderung (Tagessonderschulen und Schulheime) Schulheime A (Lern- und Verhaltensbehinderungen) Tagessonderschulen B und Schulheime B/C (Hör-, Seh- Körperund Mehrfachbehinderungen) 2010/ / / / Total Die Zunahme der bewilligten Plätze über alle Angebote seit 2010 beträgt 4,3%. Die Zunahme der einzelnen Angebote ist sehr unterschiedlich. Am geringsten war die Zunahme bei den Tagessonderschulen für geistige Behinderung mit 14 Schülerinnen und Schüler oder 1,5%. Die höchste Zunahme verzeichnete das Angebot für Sprachbehinderungen mit 11,1% durch einen Ausbau um 20 Plätze. Das Angebot für Lern- und Verhal tensbehinderung wurde markant ausgebaut mit 4,8% respektive 35 zusätzlichen Plätzen bei den Tagessonderschulen und 15 Plätzen bei den Schulheimen, was hier einer Zunahme von 3,9% entspricht. Es gibt im Kanton 14 Tagessonderschulen für geistig behinderte Schülerinnen und Schüler, die gut erreichbar liegen. Die höchste Zunahme verzeichnete das Angebot für Sprachbehinderungen mit 11,1% durch einen Ausbau um 20 Plätze. 11

12 2.3.2 in Tagessonderschulen im Kanton Zürich Für die Tagessonderschulen lässt sich der aktuelle Stand, die Entwicklung der Schuljahre von 2008/09 bis 2013/14 darstellen. Die Daten stammen aus den bewilligten Pensenpools der Schulen. Die Entwicklung insgesamt sieht folgendermassen aus: Tagessonderschulen / / / / / /2014 total Separation ISS Zwischen 2008 und 2010 nehmen sowohl die separativen Plätze wie auch die integrativen Plätze zu. Die separativen Plätze nehmen bis 2011 massiv zu, seitdem ist eine leichte Abnahme zu erkennen. Die Plätze im separativen Bereich bleiben seit 2010 stabil, mit einer leichten Abnahme 2011/12. Seit 2012/13 ist ISR möglich und einige ISS-Plätze wurden in ISR umgelagert. Die Zunahme zwischen 2008 und 2013 beträgt 25.5%, zwischen 2008 und %. Zum Vergleich: Gemäss Daten der Bildungsstatistik nahm im zweiten Zeitraum die Gesamtzahl an Volksschülerinnen und Volksschülern lediglich um 0.7% zu. Die Auslastung aller Angebote betrug in den letzten Jahren im Durchschnitt über 95% und war somit gut. Der entstehende Eindruck bestätigt sich und wird zugleich differenzierter bei einem gesonderten Blick auf die drei Schultypen A, B und C. Im A-Bereich verlief die Entwicklung wie folgt: A-Tagessonderschulen / / / / / /2014 total Die Auslastung der A-Tagessonderschulen war mit durchschnittlich 96,3 % in den Schuljahren 2011/12 bis 2013/14 gut. Es gibt keine integrativen Plätze (ISS). Sie wurden durch das Volksschulamt auch nicht ermöglicht. Stattdessen wurden ab 2009 sogenannte Einzelfall-Lösungen bewilligt, die fachlich die Schulgemeinden verantworteten. Die Einzelfall-Lösungen wurden per Sommer 2012 abgelöst durch die ISR. Die Zunahme zwischen 2008 und 2013 beträgt im A-Bereich 16.3%. Diese Zunahme wird zur Hälfte von der Sprachheilschule Winterthur verursacht, die per Schuljahr 2009/10 eröffnet wurde. 12

13 Die Entwicklung in den Bezirken verläuft unterschiedlich. Die Plätze im A-Bereich in den Bezirken Affoltern und Meilen nehmen zwischen Sommer 2008 und Som mer 2013 ab. Sie bleiben konstant in den Bezirken Bülach, Horgen und Uster. Sie nehmen im Vergleich mit der kantonalen Situation in den Bezirken Dielsdorf und Hinwil unterdurchschnittlich zu 1 und wachsen überdurchschnittlich im Bezirk Winterthur. Die Auslastung der A-Tagessonderschulen war mit durchschnittlich 96,3% in den Schuljahren 2011/12 bis 2013/14 gut, wobei die Auslastung je nach Bezirk variiert und der Anteil ausserkantonaler Schülerinnen und Schüler unterschiedlich stark ins Gewicht fällt. Im B-Bereich liegt die Zunahme der Platzzahlen zwischen Sommer 2008 und Sommer 2013 bei 26%. Ausgelöst wird sie zu mehr als der Hälfte durch die zwei Tagessonderschulen mit Spezialisierung Körperbehinderung ausschliesslich mit integrativen Plätzen. Tatsächlich nimmt der Anteil der integrativen Plätze der B-Schulen zu und liegt 2013 bei 21.4%. Die Stiftung Kind&Autismus und damit die einzige Tagessonderschule, die exklusiv spezialisiert ist auf frühkindlichen und atypischen Autismus wächst nicht zwischen 2008 und Die Auslastung der Institutionen im B-Bereich unterlag zum Teil sehr grossen Schwankungen aufgrund der zum Teil sehr kleinen Schülerzahlen und des hohen Spezialisierungsgrades. B-Tagessonderschulen / / / / / /2014 total Separation ISS Die Auslastung der B-Sonderschulen lag in den Schuljahren 2011/12 bis 2013/14 bei durchschnittlich 96,92%. Die Auslastung in den einzelnen Institutionen unterlag zum Teil sehr grossen Schwankungen aufgrund der zum Teil sehr kleinen Schülerzahlen und des hohen Spezialisierungsgrades. Am markantesten verlief die Entwicklung der Tagessonderschulen vom Typ C: C-Tagessonderschulen / / / / / /2014 total Separation ISS 1 «Unterdurchschnittlich» liegt unter folgendem Schwellenwert: Kantonale Zunahme 20 %. «Überdurchschnittlich» liegt entsprechend über folgendem Schwellenwert: Kantonale Zunahme +20 %. 13

14 Die C-Tagessonderschulen waren mit durchschnittlich 96,7% in den Schuljahren 2011/12 bis 2013/14 gut ausgelastet. Die Zunahme der Platzzahlen zwischen Sommer 2008 und Sommer 2011 beträgt vergleichsweise hohe 37.8% und basiert ausschliesslich auf integrativen Plätzen. Tatsächlich wächst der Integrationsanteil deutlich von 23% im Sommer 2008 auf 43.9% im Sommer Im Schuljahr 2012/13 ist der ISS-Anteil erstmals leicht rückläufig. Der Effekt entsteht primär durch eine Umlagerung in die ISR in den Heilpädagogischen Schulen Bülach, Turbenthal und Uster, wobei im Bezirk Uster die ISS ganz durch ISR abgelöst wird. Der Anteil der Heilpädagogischen Schule der Stadt Zürich (HPSZ) an der Zunahme der Platzzahlen im Bereich C beträgt 39.3%, der Anteil der HPSZ an der Zunahme der ISS-Plätze 44.2%. Insgesamt nehmen die Plätze in den Schulheimen zwischen 2010 und 2012 um 7.6% zu, deutlich weniger als die Plätze in den Tagessonderschulen. Für alle Schulheim-Typen tragen ausserkantonale Schülerinnen und Schüler zu einer guten Auslastung der Internatsplätze bei. Die Entwicklung in den Bezirken verläuft unterschiedlich. Die Plätze im C-Bereich in den Bezirken Uster und Andelfingen nehmen ab. Sie nehmen im Vergleich mit der kantonalen Situation in den Bezirken Affoltern, Meilen und Winterthur unterdurchschnittlich zu 1 und sie wachsen überdurchschnittlich in den Bezirken Bülach, Dielsdorf, Dietikon und Hinwil. Die C-Tagessonderschulen waren mit durchschnittlich 96,7% in den Schuljahren 2011/12 bis 2013/14 gut ausgelastet in Schulheimen im Kanton Zürich Für die Schulheime werden der aktuelle Stand und die Entwicklung der sonderschulbezogenen Angebote zwischen Januar 2010 und August 2012 dargestellt. Die Darstellung erfolgt zunächst gesondert zu den drei Einrichtungstypen A, B und C. Die Daten stammen aus der Datenbank für Sonderschulen und Jugendheime des Kantons Zürich (SoftSE) und aus einer Zusammenstellung der per Sommer 2012 bewilligten Platzzahlanpassungen. Im A-Bereich beträgt die Zunahme der Platzzahlen für die sonderschulbezogenen Angebote 2 zwischen 2010 und %. Die Zunahme erfolgt zu 60.9% in den Tagesschul-Angeboten. Integrativ wurden in den A-Schulheimen keine Plätze bewilligt es besteht kein entsprechendes Angebot. Die sonderschulbezogenen Plätze in den Schulheimen A sind im Schnitt der Jahre 2009 bis 2011 gut ausgelastet: Effektiv zu 94% in Schule und Wohnen, zu 104.6% in der Tagesschule. Allerdings ist der Anteil an ausserkantonalen Schülerinnen und Schülern insbesondere im Internat beträchtlich. Ohne sie beträgt die Auslastung für Schule und Wohnen im Schnitt derselben Jahre 79.5%, in der Tagesschule 94.6%. Die Platzzahlen der fünf Schulheime im Bereich B nehmen zwischen 2010 und 2012 für die sonderschulbezogenen Angebote um 1.8% ab. Die effektive Auslastung liegt im B-Bereich im Schnitt der Jahre 2009 bis 2011 bei 81.5% in Schule und Wohnen, bei 115.2% in den Tagesschul-Angeboten und bei 79% in der ISS. Allerdings wirkt sich auch hier der Anteil an ausserkantonalen Schülerinnen und Schülern aus. Ohne sie beträgt die Auslastung für Schule und Wohnen im Schnitt derselben Jahre 63.9%, in der Tagesschule % und in der Integration 75.6 %. Die beiden C-Schulheime zeigen ein Wachstum ihrer sonderschulbezogenen Plätze zwischen 2010 und 2012 um 19.4%. Es erfolgt ausschliesslich in der Stiftung Bühl, zu je 36% im Internat resp. Tagessonderschule und zu 28% in der Integration, was einer Zunahme von 7 ISS-Plätzen entspricht. Die effektive Auslastung der beiden Schulheime liegt im Schnitt der Jahre 2009 bis 2011 bei 96.3% in Schule und Wohnen, bei 103% in der Tagesschule und bei 100.5% in der Integration. Ausserkantonale Schülerinnen und Schüler spielen in der Integration keine Rolle, in der Tagesschule quasi keine. Hingegen beträgt die effektive Auslastung ohne sie im Internat im Schnitt derselben Jahre nur noch 80.2%. Insgesamt nehmen die sonderschulbezogenen Plätze in den Schulheimen zwischen 2010 und 2012 um 7.6% zu, deutlich weniger als die Plätze in den Tagessonderschulen. Der Anstieg entspricht ziemlich genau jenem von 2005 bis 2010, der im Heimbericht der Hochschule für Heilpädagogik für die Schulheime beschrieben wird. Zum Vergleich: Der Anstieg zwischen der effektiven Anzahl Volksschülerinnen und Volksschüler 2010 und ihrer prognostizierten Anzahl 2012 beträgt gemäss entsprechender Daten der Bildungsplanung 1%. Für alle Schulheim-Typen tragen ausserkantonale Schülerinnen und Schüler zu einer guten Auslastung der Internatsplätze bei. 2 Weitere Angebote von Sonderschulheimen wie etwa in der Berufsbildung wurden ausgeklammert. 14

15 Dieser Beitrag an die Auslastung ist insbesondere beeindruckend im Mathilde Escher Heim (MEH), im Zentrum für Gehör und Sprache Zürich (ZGSZ), in der Stiftung Albisbrunn und in der Zürcherischen Pestalozzistiftung. Ohne bzw. mit ausserkantonalen Schülerinnen und Schülern beträgt die effektive durchschnittliche Auslastung der Jahre 2009 bis 2011 im Internat 20.7% (44.7%) im MEH, 42.6% (84.5%) im ZGSZ, 30.2% (89.7%) im Albisbrunn und 25.7% (58.2%) in der Zürcherischen Pestalozzistiftung. B-Schulheime wie das MEH und das ZGSZ sind hochgradig spezialisiert, deshalb ist der Anteil an ausserkantonalen Platzierungen nachvollziehbarer, als jener in A-Schulheimen. Ein möglicher Grund für ausserkantonale Platzierungen in letzteren bietet der Planungsbericht der Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten des Kantons Aargau für die Jahre 2005 bis Er weist darauf hin, dass die Einrichtungen im Kanton Aargau auf der Sekundarstufe I nur wenige Möglichkeiten anbieten. 2.4 Sonderschülerinnen und Sonderschüler Ausserkantonale Platzierungen Der Kanton Zürich nimmt nicht nur Sonderschülerinnen und Sonderschüler auf in den sonderschulischen Einrichtungen im Kanton, sondern er entsendet auch Kinder und Jugendliche mit verstärktem Bedarf in andere Kantone. Die Datenlage zu diesem Austausch an Schülerinnen und Schülern ist noch zu wenig aussagekräftig. Die Bildungsstatistik des Kantons Zürich (BISTA) erfasst jährlich Sonderschülerinnen und Sonderschüler, die in bzw. durch Sonderschuleinrichtungen im Kanton Zürich geschult werden. Der Differenzierungsgrad der Daten erlaubt eine verlässliche Aussage zur Anzahl ausserkantonaler Sonderschülerinnen und Sonderschüler. Nicht erfasst werden von der BISTA Zürcher Kinder und Jugendliche in ausserkantonalen Sonderschuleinrichtungen. Das Volksschulamt (VSA) hat ab 2007 bis zum Schuljahr 2013/14 ergänzend Erhebungen durchgeführt bei den Gemeinden und dabei unter anderem nach ausserkantonal geschulten Sonderschülerinnen und Sonderschülern gefragt. Die Rückmeldungen fielen sehr unterschiedlich aus, weshalb die Daten nur eine eingeschränkte Aussagekraft haben. Das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) erfasst die Kostenübernahmegarantien für Ausserkantonale in Sonderschuleinrichtungen im Kanton Zürich wie auch für innerkantonale Sonderschülerinnen und -schüler in anderen Kantonen. Die Erfassung erfolgt pro Kalenderjahr, aber nur für die in diesem Jahr tatsächlich ausgestellten Garantien. Übernahmegarantien, die im Vorjahr oder früher für zwei oder mehr Jahre ausgestellt wurden, entgehen so der Zählung. Das gilt gerade auch für Platzierungen in jenen ausserkantonalen Einrichtungen, die mit der Versorgertaxe der Gemeinde ausreichend finanziert werden können. Die Datenqualität für das Kalenderjahr 2011 ist gut und erlaubt eine differenzierte Auswertung. Die Daten für 2010 sind nur teilweise zugänglich und damit nicht verlässlich. Die Daten für 2009 sind zwar vorhanden, aber nicht aufbe reitet. Der Kanton Zürich nimmt nicht nur Sonderschülerinnen und Sonderschüler auf in den sonderschulischen Einrichtungen im Kanton, sondern er entsendet auch Kinder und Jugendliche mit verstärktem Bedarf in andere Kantone. 15

16 Das Mehr an entsendeten Schülerinnen und Schüler fällt vor allem im B-Bereich an und hier bei den Bedarfslagen «Sehen» und «Mehrfachbehinderung». Erfassungsjahr Quantitativ ergibt sich insgesamt folgendes Bild: BISTA: Ausserkantonale SuS in ZH Einrichtungen 3 VSA: ZH SuS in ausserkantonalen Einrichtungen AJB: Ausserkantonale SuS in ZH Einrichtungen AJB: ZH SuS in ausserkantonalen Einrichtungen Mit Blick darauf kann grob angenommen werden, dass die Anzahl aufgenommener in der Nähe der Anzahl entsendeter Schülerinnen und Schüler liegt. Ein Mehr an entsendeten Schülerinnen und Schüler fällt vor allem im B-Bereich an und hier bei den Bedarfslagen «Sehen» und «Mehrfachbehinderung». Für die Bedarfslage «Sehen» werden zwei Einrichtungen mit Internatsangebot genutzt: Eine liegt im Kanton Bern, die prioritär Genutzte im Kanton Zug. Für die Bedarfslage «Mehrfachbehinderung» kommen vor allem Einrichtungen mit Internatsangebot an der Kantonsgrenze in Frage in Hagendorn und Bremgarten. Interessant im B-Bereich ist weiter die Situation in der Bedarfslage «Hören». Zürcher Schülerinnen und Schüler machen mit 26 Heimplatzierungen beinahe einen Drittel des Wocheninternats im aargauischen Landenhof aus. Umgekehrt ist, wie bereits festgehalten, der Effekt von ausserkantonalen Platzierungen auf die Auslastung im Internatsangebot vom Zentrum für Gehör und Sprache Zürich beeindruckend. Der Saldo des interkantonalen Austauschs ist im A-Bereich vergleichsweise klein, aber dennoch bemerkenswert, weil hier über 30 Plätze in ausserkantonalen Sprachheilschulen eingekauft werden: In Unterägeri, St. Gallen und Romanshorn, wobei nicht ganz zur Hälfte für eine Tagesschulung. Unterägeri ist offiziell Teil des sprachbehinderungsspezifischen Versorgungsnetzes für den Kanton Zürich. Romanshorn und St. Gallen aber nicht. Dennoch fallen hier 8 Platzierungen an Differenzierung gemäss BISTA-Kategorien Die BISTA-Daten erlauben mehr als die bereits angesprochene Differenzierung zwischen inner- und ausserkantonalen Kindern und Jugendlichen und mehr als eine Quantifizierung ihrer Gesamtzahl in Zürcher Sonderschuleinrichtungen. Zumindest kategorial sind auch Aussagen möglich zu ihrer Behinderungssituation. Die Daten bis zum Jahr 2011 wurden berücksichtigt. Von Interesse für eine Planung der Angebote der Sonderschuleinrichtungen sind insbesondere folgende Kategorien: «Lernbehinderung» «Verhaltensauffälligkeit» «Sprachbehinderung» «Psychische Erkrankung» «Hörbehinderung» «Sehbehinderung» «Mehrfach Sinnesschädigung» «Körperbehinderung» «Cerebrale Lähmung» «Schulbildungsfähige Geistigbehinderung» «Praktischbildungsfähige Geistigbehinderung» «Mehrfachbehinderung» Diese 12 Kategorien können aufgrund ihrer Verteilung auf die Sonderschuleinrichtungen in den letzten drei Erfassungsjahren den Schultypen A, B und C gemäss Pensenpool-Richtlinien zugeordnet werden. Alle kommen sie in mindestens zwei Schultypen vor. «Lernbehinderung und Verhaltensauffälligkeit» sowie «Sprachbehinderung» fallen aber zu je über 90% auf Einrichtungen vom 3 Ausgeschlossen wurde die BISTA-Kategorie «Vorübergehende Hospitalisierung» 16

17 Typ A, «Hörbehinderung», «Sehbehinderung», «Mehrfach Sinnesschädigung», «Körperbehinderung» und «Cerebrale Lähmung» zu je über 90% auf Einrichtungen vom Typ B und «Schulbildungsfähige Geistigbehinderung» zu über 90% auf Einrichtungen vom Typ C. «Praktischbildungsfähige Geistigbehinderung» fällt zu nicht ganz 80% auf Einrichtungen vom Typ C, zu etwas über 20% auf Einrichtungen vom Typ B. «Mehrfachbehinderung» fällt zu über 80% auf Einrichtungen vom Typ B, zu rund 1% auf Einrichtungen vom Typ A und sonst auf Einrichtungen vom Typ C. «Psychische Erkrankung» ist zu nicht ganz 70% eine B-, zu etwas über 30% eine A-Kategorie. Die «Psychische Erkrankung» ist ein gutes Beispiel für die Unschärfe der Kategorien. «Psychische Erkrankung» kommt unter den Einrichtungen vom Typ B im Schnitt der letzten drei Erfassungsjahre zu beinahe 90% in der Stiftung Kind & Autismus vor und steht hier offenbar für Schülerinnen und Schüler mit frühkindlichem und atypischem Autismus. Das gilt kaum für die Kinder und Jugendlichen, die in A-Einrichtungen mit «Psychischer Erkrankung» belegt werden. Unter denselben Kategorien wird also nicht immer dasselbe verstanden. Im Schuljahr 2013/14 haben die vorgestellten Kategorien zusammengefasst folgende prozentuale Anteile an Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Zürich. Die «Psychische Erkrankung» ist ein gutes Beispiel für die Unschärfe der Kategorien. Anteile in % 2013/ % 32.8% 6.8% Verhaltensauffälligkeit und Lernbehinderung Sprachbehinderung Psychische Erkrankung Sinnesbehinderung Körperbehinderung und Cerebrale Lähmung Geistigbehinderung und Mehrfachbehinderung 4.7% 5.2% 1.6% Ihre Entwicklung verlief seit 2007 wie folgt: Entwicklungsübersicht / / / / / / /2014 Verhaltensauffälligkeit und Lernbehinderung Sprachbehinderung Psychische Erkrankung Sinnesbehinderung Körperbehinderung und Cerebrale Lähmung Geistigbehinderung und Mehrfachbehinderung Die Entwicklung im Bereich Sprachbehinderung hängt wohl auch mit der Eröffnung der Sprachheilschule Winterthur zusammen. Im Bereich Lernen und Verhalten zeigt sich nach einer geringen Abnahme im 2008/09 eine leichte Zunahme bis 2012/13 und bleibt seitdem stabil. Die Zunahme erfolgt hauptsächlich in der Kategorie «Verhaltensauffälligkeit», während die Anzahl Schülerinnen und Schüler in der Kategorie «Lernbehinderung» nur leicht schwankt. 17

18 Die Zunahme erfolgt hauptsächlich in der Kategorie «Verhaltensauffälligkeit». Entwicklung A-Kategorie / / / / / / /2014 Verhaltensauffälligkeit Lernbehinderung Sprachbehinderung Die B- und C-Kategorien zeigen wenig Veränderung bei der «Mehrfachbehinderung», einen Rückgang der «Praktischbildungsfähigen Geistigbehinderung» bis ins Schuljahr 2012/13, dann einen Anstieg aufs Niveau von 2007/08. Das Wachstum der Kategorie «Schulbildungsfähige Geistigbehinderung» ist von 2007/08 bis 2011/12 markant, dann erfolgt eine Senkung auf das Niveau von 2009/10. Das Wachstum der Kategorie «Schulbildungsfähige Geistigbehinderung» ist von 2007/08 bis 2011/12 markant. Entwicklung C und B-Kategorien / / / / / / /2014 Schulbildungsfähige Geistesbehinderung Praktischbildungsfähige Geistigbehinderung Mehrfachbehinderung Es ist anzunehmen, dass der Anstieg in der Kategorie «Schulbildungsfähige Geistigbehinderung» einen Zusammenhang mit der starken Zunahme der ISS- Plätze der Tagessonderschulen C hat. Vermutlich spielt auch die relativ stabile Situation im Bereich Lernen und Verhalten eine Rolle, die ihrerseits wohl auch zusammenhängt mit dem Verzicht von ISS im A-Bereich durch das Volksschulamt resp. mit der Umlenkung dieser Integration auf die Einzelfalllösungen ab Schuljahr 2009/10 und die spätere ISR. Jedenfalls korreliert die Zunahme der «Schulbildungsfähigen Geistigbehinderung» hochgradig mit der Zunahme der ISS-Plätze der Tagessonderschulen C (r=0.98). 18

19 Im Bereich Sinnesbehinderung werden die Veränderungen verstärkt durch geringe Fallzahlen. Entwicklung Sinnesbehinderung / / / / / / /2014 Im Bereich Sinnesbehinderung werden die Veränderungen verstärkt durch geringe Fallzahlen. Hörbehinderung Sehbehinderung Mehrfach Sinnesschädigung Das gilt auch im Bereich Körperbehinderung. Entwicklung Körperbehinderung / / / / / / /2014 Körperbehinderung Cerebrale Lähmung In der Kategorie «Psychische Erkrankung» bleibt die Anzahl zwischen 2007 und 2013 gleich Wohn- und Schulort Um zur Distanz zwischen Wohn- und Schulort eine Aussage machen zu können, wurden die Schülerinnen und Schüler der Sonderschuleinrichtungen im Kanton Zürich gemäss BISTA-Daten nach ihrem Wohnbezirk gruppiert. Zusätzlich wurde ihr Schulort folgendermassen kategorisiert: Schulort im Wohnbezirk Schulort im Nachbarbezirk Schulort in übrigen Bezirken des Kantons Für die Auswertung ausgeklammert wurden ausserkantonale Schülerinnen und Schüler und die Kategorien «Vorübergehende Hospitalisierung», «Sprachheilkindergarten», «Epilepsie» und «Kinder ohne Behinderung in Heim- oder Sonderschulen». Die bezirkseigene Schulung ist am höchsten im Bereich der C-Kategorien («Schulbildungsfähige Geistigbehinderung» und «Praktischbildungsfähige Geis tigbehinderung»). Sie hat in den letzten Jahren sogar zugenommen. 19

20 Die bezirkseigene Schulung ist am höchsten im Bereich der C-Kategorien C-Kategorie 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 2007/ / /2010 im Bezirk Nachbarbezirk Kanton 2010/ / / /2014 Bei den B-Kategorien («Psychische Erkrankung», «Hörbehinderung», «Sehbehinderung», «Mehrfach Sinnesschädigung», «Mehrfachbehinderung», «Cerebrale Lähmung», «Körperbehinderung») haben die Angebote in Nachbarbezirken und im übrigen Kanton an Bedeutung gewonnen. Die Schulung im Bezirk liegt verständlicherweise deutlich tiefer als für die C-Kategorien: Involviert sind hochgradig spezialisierte Einrichtungen, die nicht in jedem Bezirk vorhanden sind und die es auch nicht in jedem Bezirk braucht. Die Schulung innerhalb des Wohnbezirks liegt bei B-Schulen tiefer, da dies hochgradig spezialisierte Einrichtungen sind, die es nicht in jedem Bezirk braucht. B-Kategorie 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 2007/ / /2010 im Bezirk Nachbarbezirk Kanton 2010/ / / /2014 Noch tiefer liegt der Anteil der bezirkseigenen Schulung für die A-Kategorien («Lernbehinderung», «Verhaltensaufälligkeit», «Sprachbehinderung»). Mit Ausnahme der vergleichsweise geringen Anzahl Schülerinnen und Schüler mit der Kategorie «Sprachbehinderung» ist das erstaunlich, aber nicht überraschend. Bereits in der BASS-Studie vom Januar 2007 wurde im Bereich «Verhalten und Lernen» eine starke «Dislozierung» festgestellt. Insgesamt entsteht daher vor allem folgender Eindruck: Schülerinnen und Schüler im Bereich «Lernen» und insbesondere im Bereich «Verhalten» werden häufig ausserhalb ihres Wohnbezirks geschult. 20

21 A-Kategorie 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 2007/ / /2010 im Bezirk Nachbarbezirk Kanton 2010/ / / /2014 Schülerinnen im Bereich Lernen und insbesondere im Bereich Verhalten werden häufig ausserhalb ihres Wohnbezirks geschult Repräsentative Gemeindeumfrage zu Versorgungslücken Im Hinblick auf die geplante Versorgungsplanung wurde im Januar 2014 eine Gemeindeumfrage zu Versorgungslücken in der separierten Sonderschulung der Behinderungskategorien «geistige Behinderung» C und Behinderung im Bereich «Verhalten und Lernen» A durchgeführt. Insgesamt wurden 20 repräsentative Gemeinden verteilt über alle Bezirke angefragt, an der Umfrage teilzunehmen. 18 der angefragten Gemeinden und Städte nahmen an der Umfrage teil und lieferten für die Versorgungsplanung wichtige Kontextinformationen. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 90 %. Der Fragebogen stellte jeweils für die Behinderungskategorie C und A dieselben Fragen. Der Fragebogen startet mit einigen allgemeinen Fragen zur Anzahl Sonderschüler/innen im aktuellen Schuljahr und Anzahl Sonderschülerinnen pro Schulungsformen (ISS; ISR; separative Tagessonderschulung in einer Sonderschule oder einem Sonderschulheim; Heimsonderschulung mit Internat oder Teilinternat in einem Sonderschulheim). Anschliessend wird nach der Anzahl wohnortsnah (max. 1h Anreisezeit) und nicht wohnortsnah beschulten Tagessonderschüler und Tagessonderschülerinnen gefragt, nach den Gründen für die nicht wohnortsnahe Beschulung, danach ob für einige Kinder wohnortsnahe Ersatzlösungen (z. B. in einer Privatschule) getroffen wurden und wenn ja, für wie viele Kinder das zutrifft und wie diese aussahen. Fünf der befragten Gemeinden gaben an, Sonderschüler und Sonderschülerinnen mit geistiger Behinderung vereinzelt nicht wohnortsnah zu beschulen. Die nicht wohnortsnah beschulten Kinder machen 3,3 % aus. Die Gründe für die nicht wohnortsnahe Beschulung sind ausschliesslich pädagogisch oder familiär. Wohnortsnahe Beschulungen, die nur aufgrund von Ersatzlösungen stattfinden können, gibt es nicht. Diese Angaben weisen somit darauf hin, dass derzeit in allen Bezirken genügend separative Plätze in den Tagessonderschulen für Sonderschülerinnen und -schüler mit geistiger Behinderung zur Verfügung stehen. Es besteht keine Versorgungslücke. Bei den Behinderungen im Bereich «Verhalten und Lernen» gab die Hälfte der teilnehmenden Gemeinden an, Sonderschülerinnen und Sonderschüler in Tagesschulen nicht wohnortsnah zu beschulen. Einige Gemeinden begründen die nicht wohnortsnahen Beschulungen aber pädagogisch oder nahmen aus familiären Gründen keine wohnortsnahe Beschulung vor. Auf eine Versorgungslücke deuten nur nicht wohnortsnahe Beschulungen hin, welche aus Platzmangel vorgenommen werden, wie dies in fünf befragten Gemeinden der Fall ist. Im Bezirk Bülach können in befragten Gemeinden 35 % aller Tagessonderschülerinnen und -schüler mit einer Behinderung im Bereich «Verhalten und Lernen» nicht wohnortsnah beschult werden. Im Bezirk Uster betrifft es 8 %, im Bezirk Hinwil 14%, im Bezirk Winterthur 21 % und in Zürich ebenfalls 20 %. In drei befragten Gemeinden können zudem einige Tagessonderschülerinnen und Tagessonderschüler nur dank Ersatzlösungen wohnortsnah beschult werden. Gut ein Drittel der befragten Gemeinden weist zu wenig wohnortsnahe separative Tagessonderschulplätze für Behinderungen im Bereich «Verhalten und Lernen» auf. In allen Bezirken stehen genügend Plätze für Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen Behinderung zur Verfügung. 21

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