Fragen der Interessensgemeinschaft Siemens Pensionskasse an die Hauptversammlung am und schriftliche Zusammenfassung der Antworten
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1 Fragen der Interessensgemeinschaft Siemens Pensionskasse an die Hauptversammlung am und schriftliche Zusammenfassung der Antworten 1) Ab wurden anstelle der Periodentafeln die Generationentafeln berücksichtigt. Damit ergeben sich offenbar 2 Kategorien von Leistungsberechtigten, jene welche schon vor dem LB waren und jene welche es erst nachher wurden. Für letztere gab es eine Erhöhung mit um 1,5% und für die anderen nicht. Ist damit ab jetzt die unterschiedliche Behandlung der Leistungsberechtigten beendet oder wird weiterhin unterschieden? Wenn ja, wovon hängt das ab. Die hier angestellte Vermutung ist unrichtig. Grund für die Unterschiedlichkeit ist vielmehr, dass wegen der per durchgeführten Rechnungszinssatzabsenkung von 6% auf 5% p.a. Leistungsberechtigte, die erst ab diesem Zeitpunkt ihre Pension angetreten haben, keinen Fehlbetrag hinsichtlich dieser Rechnungszinssatzumstellung ausweisen. Bei Leistungsberechtigten, deren Antritt jedoch bis erfolgte, wurde nur die Hälfte des aus der Umstellung resultierten Fehlbetrages sofort (durch Pensionskürzung) abgebaut und der Rest ist in einem Zeitraum bis 2013 in 10-tel Schritten abzubauen. Konsequenz dieser Vorgangsweise ist, dass die Gruppe der Leistungsberechtigten mit Pensionsantritt ab bis zum Geschäftsjahr 2007 über wesentlich höhere Schwankungsrück - stellungen als die anderen Leistungsberechtigten verfügten und insofern die im Pensionskassengesetz vorgesehene Zuweisung einer Valorisierung von 1,5% per sachlich gerechtfertigt war. Bedingt durch den noch bis zum Jahr 2013 abzubauenden Fehlbetrag aus der Rechnungszinssatzumstellung wird jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt für die Leistungsberechtigten mit Pensionsantritt bis ein geringerer Spielraum für allfällige Pensionserhöhungen zur Verfügung stehen. 2) Seit gibt es neben der VRG I auch eine VRG II. Ich nehme an, dass diese aus den Kollegen der VA-TECH besteht. Werden die beiden VRGen getrennt veranlagt und wird dabei ein unterschiedlicher oder identischer Rechnungszins bzw. rechnungsmäßiger Überschuss zugrundegelegt? Ist die Veranlagungsstrategie bei beiden VRGen gleich? Die Veranlagungs- und Risikogemeinschaft II (VRG II) hat einen Rechnungszinssatz von 3,5% p.a. bzw. einen rechnungsmäßigen Überschuss von 5,5% p.a. Die Veranlagungsstrategie war bis zum Geschäftsjahr 2008 in beiden Veranlagungs - und Risikogemeinschaften identisch, ab dem Geschäftsjahr 2009 hat VRG II eine etwas konservativere Veranlagungsstrategie (insbesondere Aktienanteil ca %-Punkte geringer). 1
2 3) Nach welchen Gesichtspunkten werden neue Mitarbeiter der VRG I oder der VRG II zugeordnet. Die Zuordnung von neuen Mitarbeitern zu VRG I oder VRG II erfolgt auf Basis der Unternehmenszugehörigkeit. Neue Mitarbeiter von ehemaligen VA Tech Unternehmen bzw. Unternehmen, die bislang nicht im Siemens Konzern Österreich waren, müssen aufgrund aufsichtsbehördlicher Verordnung immer der VRG II zugeordnet werden, neue Mitarbeiter, welche in allen anderen Unternehmen des Siemens Konzerns Österreich aufgenommen werden, werden weiterhin der VRG I zugeordnet. 4) Wie hoch waren am die Schwankungsrückstellungen in % der Deckungsrückstellungen in der VRG I und in der VRG II? Bedingt durch die Veranlagungsverluste des Geschäftsjahres 2008 beträgt die Schwankungsrückstellung per sowohl in VRG I als auch in VRG II 0%. Hinweis: In der VRG II erfolgt die Führung der Schwankungsrückstellung auf individueller Basis. 5) Angenommen das Veranlagungsergebnis für 2009 und die Folgejahre wäre exakt 6,5% und somit identisch mit dem Rechnungsmäßigen Überschuß. Ab wann würden die Pensionisten unter Berücksichtigung der Altlasten (Abbau des Fehlbetrages aus der Rechnungszinsumstellung, Dotierung der Schwankungsrückstellung etc.) und sonstiger Kosten in den Genuss von jährlich um 1,5% steigenden Pensionen kommen? Diese Frage ist eng mit der bevorstehenden möglichen Änderung von 24 a Abs. 3 PKG verknüpft. Sofern es nach einer entsprechenden Änderung dieser Bestimmung nicht mehr möglich wäre, dass auf Basis eines Vorstandsbeschlusses den Rechnungszinssatz übersteigende Veranlagungserträge der Schwankungsrückstellung zugewiesen werden, hätte das in der Frage dargestellte Szenario, sofern kein Fehlbetrag vorhanden ist und auch keine versicherungstechnischen Verluste im betreffenden Jahr entstehen, eine automatische Pensionsvalorisierung von 1,5% p.a. zur Folge. Die notwendigen Abbauschritte bestehender Fehlbeträge und negative versicherungstechnische Ergebnisse schmälern diese Valorisierungsmöglichkeit (unabhängig von 24 a Abs. 3 PKG) jedenfalls. 2
3 6) Wie würde bei diesem Modell (lt. Punkt 5) die Dotierung der Schwankungsrück - stellungen in den Jahren ab 2009 gestaltet? Siehe Antwort zu Frage 5. 7) Die seit angewendete Tafel war AVÖ 1999-P. Wann wird die neue Generationentafel AVÖ 2008-P angewendet? Wie groß ist der Unterschied in der Lebenserwartung zwischen diesen beiden Tafeln und wie wirkt sich dies auf die zu erwartenden Pensionen aus? Wie hoch war im Vergleich dazu der Unterschied zu den Sterbetafeln welche 1998 bei der Berechnung der an die Pensionskasse übertragenen Deckungsrückstellungen verwendet wurden? Die Sterbetafel AVÖ 1999-P wurde bis zum Geschäftsjahr 2008 angewandt. Die neue Sterbetafel AVÖ 2008-P wird ab angewendet (d.h. dem Jahresabschluss per sowie der Pensionsberechnung per liegen bereits die neuen Sterbetafeln zu Grunde. Bei beiden Tafelwerken handelt es sich um sog. Generationentafeln, die Unterschiede in der Lebenserwartung sind daher generationsabhängig. Für das Alter 65 beträgt der Unterschied für die Generation 1923 beispielsweise 0,6 Jahre, für die Generation 1963 hingegen 1,9 Jahre. Pensionsleistungen, die auf Basis der neuen Tafelwerke berechnet werden, sind durchschnittlich um 1,5% geringer, als solche auf Basis der bisherigen Sterbetafeln. Der tatsächliche Unterschied ist von der Generation und dem Pensionsantrittsalter abhängig. Der Unterschied zu der bis zum Jahr 2003 verwendeten Periodentafel von Ettl-Pagler ist wesentlich größer als der Unterschied zwischen neuer und alter Generationentafel. Abhängig von der Generation betrug der Unterschied zu den Generationentafeln AVÖ 1999-P zwischen 0,8 (Jahrgang 1923) bis 5 Jahre (Jahrgang 1963). 8) Wann ist mit der nächsten Umstellung auf eine neue Generationentafel zu rechnen? Diese Frage kann seriöserweise nicht durch die Siemens Pensionskasse AG beantwortet werden. Aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit, werden offensichtlich alle 10 Jahre neue Sterbetafeln angeboten bzw. deren Anwendung in der Folge von der Finanzmarktaufsicht vorgeschrieben. 3
4 9) Wie zukunftssicher sind die verwendeten Generationentafeln, wenn innerhalb eines durchschnittlichen Pensionsauszahlungszeitraumes von fast 30 Jahren mehrere Male die Rechnungsgrundlagen geändert werden müssen? Die Erstellung von Sterbetafeln fällt nicht in den Verantwortungs- oder Einflussbereich der Siemens Pensionskasse AG. Neue Sterbetafeln werden im Auftrag der österr. Aktuarsvereinigung erstellt und durch die FMA nach Prüfung u.a. zur Anwendung in Geschäftsplänen von Pensionskassen vorgeschrieben. 10) Gibt es Auswirkungen auf die Pensionshöhe wegen Abweichungen der Lebensdauer von Siemens Pensionisten gegenüber den Werten aus den aktuellen Generationentafeln? Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass es bezüglich Lebensdauer keine signifikanten Unterschiede von Siemens Pensionisten gegenüber der Sterblichkeit in den verwendeten Tafelwerken gibt. Allerdings konnten wir feststellen, dass die Siemens Pensionisten offensichtlich mit einer höheren Wahrscheinlichkeit in jedem Alter und regelmäßig mit einem jüngeren Ehepartner verheiratet sind, als dies den Wahrscheinlichkeiten der jeweils verwendeten Tafelwerke zugrunde gelegt wurde. Da in der VRG I die Verrentung auf Wunsch der Vertreter der Anwartschafts - und Leistungsberechtigten nach der Kollektivmethode und entsp rechend einem Unisex-Ansatz erfolgt, resultieren daraus versicherungstechnische Verluste. In der VRG II erfolgt eine Verrentung nach der Individualmethode, wodurch dieser Effekt hier nicht entstehen kann. 11) Trägt Siemens Österreich nach wie vor alle Administrationskosten der SPK und auch teilweise/ganz die Vermögensverwaltungskosten? Gemäß den abgeschlossenen Pensionskassenverträgen werden von der Siemens AG Österreich bzw. den Tochterunternehmen die Verwaltungskosten zusätzlich zu den laufenden Beiträgen entrichtet. Die Siemens Pensionskasse AG selbst hebt, außer zur Abdeckung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestertrages bei Berechtigten, die nicht von einem Opting Out -Modell Gebrauch gemacht haben, derzeit überhaupt keine Vermögensverwaltungskosten ein. 4
5 12) Siemens Österreich hat für 2009 in dankenswerter Weise mit einer Nachschusszahlung von 16 Mio die Auswirkungen auf die Pensionen etwas abgefedert. Fragen: Wie wurde das verbucht? Sind die 16 Mio in irgendeiner Weise rückzuzahlen? Die hier angeführte Nachschusszahlung (tatsächliche Höhe gem. Jahresabschluss ohne Zinsen 13,4 Mio EUR) ist rein beitragsorientiert und aus diesem Grund auch nicht an die Siemens AG Österreich rückzahlbar. 13) Nach der letzten Pensionskürzung hat der Vorstand der Siemens Pensionskasse die dagegen protestierenden Leistungsberechtigten au f den Klageweg verwiesen. Frage: Werden dafür bei der Pensionskasse kaufmännische Vorsorgen bzw. Rückstellungen eingeplant? Nachdem auf Basis der bestehenden Vertragswerke und der gesetzlichen Grundlagen eine erfolgreiche Klagsführung gegen die Siemens Pensionskasse AG denkunmöglich ist, werden im Rahmen der Pensionskasse hierfür keinerlei Vorsorgen gebildet. 14) Es gibt Leistungsberechtigte welche eine vorsichtige Veranlagungsform vorziehen und damit ein geringeres Wachstum der Pensionshöhe ak zeptieren, andere wiederum wünschen eine dynamische Veranlagung mit Chancen auf höheres Wachstum der Pension, aber auch mit der Gefahr stärkerer Schwankungen. Ist die SPK willens und in der Lage mehrere Portfolios für die Veranlagung anzubieten? Anm: Dieses Modell wäre auch für die Anwartschaftsberechtigten interessant! Sofern auf Basis einer Gesetzesänderung im Rahmen einer Veranlagungs - und Risikogemeinschaft verschiedene Veranlagungsstrategien umgesetzt werden können, wird die Siemens Pensionskasse AG diese Modelle jedenfalls prüfen und nach einer allfällig positiv abgeschlossenen Prüfung den Berechtigten wahlweise anbieten. 5
6 15) Die Interessensgemeinschaft IG SPK hat sich Anfang 2009 gegründet. Innerhalb von 5 Monaten haben sich über 350 Leistungsberechtigte angeschlossen und es werden täglich mehr. Aus unseren bisherigen Erfahrungen müssen wir leider feststellen dass der Betriebsrat unsere Interessen nicht vertritt und uns nicht einmal die geringste Unterstützung gibt, wenn es um die Anliegen der Leistungsberechtigten geht. Die IG SPK fordert daher eine Vertretung der Leistungsberechtigten im Aufsichtsrat der Siemens Pensionskasse. Ich möchte anfragen ob für diese Hauptversammlung oder einen Folgetermin ein Wahlvorschlag eingebracht werden kann. Nachdem die Bestimmungen des Wahlvorgangs in der Satzung festgelegt sind, ersuche ich Herrn Mag. Eberhartinger im Namen der Interessensgemeinschaft um die Übergabe einer Kopie der Satzung. Die derzeitigen Vertreter der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten im Rahmen des Aufsichtsrates der Siemens Pensionskasse AG wurden bis zur Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2012 (daher bis zum Frühjahr 2013) bestellt. Eine Neubestellung bzw. Neuwahl kann nur unter Beachtung der Bestimmungen 27 Abs. 5 PKG erfolgen. Eine Kopie der Satzung haben wir in der Zwischenzeit der IG SPK zugesandt. Wien, am
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