WISSENSWERTES ÜBER PENSIONEN FÜR FRAUEN

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1 WISSENSWERTES ÜBER PENSIONEN FÜR FRAUEN Tagung der Frauenberatungseinrichtungen Serviceangebote für Frauen und Mädchen Christine Holzer 21. November 2014 sozialministerium.at

2 Inhalte Gesetzliche Pensionsversicherung Pensionsarten Kontoerstgutschrift Ausblick - Herausforderungen

3 Der Schutzbereich der gesetzlichen PV Sachlicher Geltungsbereich Alter Tod Geminderte Arbeitsfähigkeit Persönlicher Schutzbereich Alle in der Pensionsversicherung versicherten Personen bestimmte Angehörige Nicht alle Menschen sind vom Schutzbereich der SV umfasst!

4 Alterssicherung in Österreich basiert auf drei Säulen 1. Säule 2. Säule 3. Säule Staatliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Private Altersversorgung Umlageverfahren Kapitaldeckung

5 Charakteristik der gesetzlichen PV UMLAGEVERFAHREN Dominaz der ersten Säule Erwerbszentriertheit der Alterssicherung Angereichert mit sozial- und familienpolitischen Komponenten z.b. Ausgleichszulagen, Kindererziehungszeiten, Soziale Absicherung in bestimmten Fällen der Pflege

6 Staatliche Pensionssystem wesentliche Merkmale Finanzierung: Beiträge und allgemeine Steuermittel Volumen ca. 35 Milliarden Ausgleichzulagenrichtsatz garantiert Mindestpension wenn 15 Beitrags/Versicherungsjahre (=180 Monate) vorhanden sind 2014: 857,- - 14x jährlich (Einzelperson) 1.286,- - 14x jährlich (Paare)

7 Wichtigste Reformen der letzten Jahre Das neue Pensionskonto Invaliditätspension- Neu Erschwerung Zugang zur Hacklerregelung Erschwerung Zugang zur Korridorpension Arbeitsmarkt-Paket für Ältere Fit2work länger gesund arbeiten

8 Pensionen Die Leistungen Alterspension Alterspension zum Regelpensionsalter Korridorpension Pension für Langzeitversicherte Schwerarbeitspension Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits-,Erwerbsunfähigkeitspension Witwer-/Witwenpension Waisenpensionen

9 Pensionen Alterspension zum Regelpensionsalter: Frauen: 60 Jahre Männer: 65 Jahre Korridorpension: Frauen erst ab 2028 (PA = 62 Jahre) Voraussetzungen: 480 Monate ( 40 Jahre) Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer: - wird derzeit jahrgangsbezogen angehoben Langzeitversicherte ( Hacklerregelung ): Frauen geboren vor dem : Beitragsmonate nach Vollendung des 55. Lebensjahres

10 Pensionen Langzeitversicherte ( Hacklerregelung ): Frauen geboren nach dem Geboren Nach Vollendung Erforderliche Beitragsmonate Lebensjahren 504 (42 Jahre) Lebensjahren 516 (43 Jahre) Lebensjahren 528 (44 Jahre) Lebensjahren 540 (45 Jahre) Lebensjahren 540 (45 Jahre) Lebensjahren 540 (45Jahre) Lebensjahren 540 (45 Jahre) ab Lebensjahren 540 (45 Jahre)

11 Bemessungszeitraum Stichtag im Jahr Bemessungszeitraum in Monaten in Jahren Monate 26 Jahre Monate 27 Jahre Monate 28 Jahre Monate 29 Jahre Monate 30 Jahre Monate 31 Jahre Monate 32 Jahre Monate 33 Jahre Monate 34 Jahre Monate 35 Jahre Monate 36 Jahre Monate 37 Jahre Monate 38 Jahre Monate 39 Jahre Monate 40 Jahre

12 Reform der Invaliditätspension

13 Reform der Invaliditätspension Voraussetzung : Arbeitsfähig und/oder rehabilitationsfähig In der Lage sein, in einem erforderlichen Ausmaß an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (inkl. Beschäftigungsmaßnahmen ) teilzunehmen. Reform gilt für alle Personen, die am jünger als 50 Jahre sind Regelung gilt daher in wenigen Jahren für alle!

14 Programm fit2work

15 Pensionskonto / Kontogutschriftpension Gilt für alle ab Geborenen Alle Versicherungszeiten bis zum werden durch eine Kontoerstgutschrift im Pensionskonto (Umlageverfahren) erfasst. Ab erfolgt ausschließlich die Fortführung im Pensionskonto. Anreizeffekte eines späteren Pensionsantrittes können gut sichtbar gemacht werden (Kontomitteilung). Verminderung der Gutschrift(en) nicht möglich.

16

17 Zeiten der Kindererziehung I Vor teilweise Ersatzzeiten, 2. (teilweise Beitragszeiten) 3. unstrukturierte Finanzierung durch FLAF, 4. gesonderte Bemessungsgrundlage ab Pflichtversicherung in der PV 8 Abs. 1 Z 2 lit g ASVG Beiträge zahlt FLAF

18 Zeiten der Kindererziehung II

19 Waisenpensionen Grundsätzlich Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres - Bis zum 27. Lebensjahr bei einer Schul- oder Berufsausbildung - Unbefristet, wenn die Kinder vor 18 bzw. während der Schul-oder Berufsausbildung erwerbsunfähig Höhe = - bei Tod eines Elternteils 40 % der WP - bei Tod beider Elternteile 60 % der WP

20 Die Witwen/Witwerpension (WP) Eingetragene Partnerschaft Maßgebend für die Höhe der Witwerpension ist die Relation der Einkommen des verstorbenen und des überlebenden Ehepartners in den letzten 2 Kalenderjahren vor dem Zeitpunkt des Todes der Versicherten. Es gibt eine bandbreite der Pension zwischen 0 60 % der (fiktiven) Pension der Verstorbenen. Schutzgrenze: bei Gesamteinkommen des Verstorbenen unter (2014) 1.855,84 monatlich; bis dahin jedenfalls 60%.

21 WP auch bei geschiedenen Ehegatten Es gelten dieselben Regeln wie bei verheirateten Ehegatten HBP ist mit der Höhe der Unterhaltsverpflichtung bzw. der tatsächlichen Unterhaltsleistung begrenzt.

22 Splitting von Kontogutschrift Ein Elternteil kann dem erziehenden Elternteil für die ersten 4 Jahre der Kindererziehung, bis zu 50% seiner in diesem Zeitraum anfallenden Teilgutschrift übertragen. Es braucht dazu einen Vertrag zwischen den Elternteilen, bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes. Erhöht die jeweilige Teilgutschrift im Konto des/der Begünstigten.

23 Pflegende Elternteile von behinderten Kindern Jährliche (schrittweise) Erhöhung um 100,- bis 2019 dann Pflegende Angehörige beider Gruppe haben gleiche Pensionsgrundlage in der Höhe von 1.649,84 (dieser Betrag wird jährlich wertangepasst) Und weiters Nebenerwerbstätigkeit aufzunehmen wird erlaubt: Im Ausmaß von bis zu 20 Wochenstunden - ohne Ansprüche auf Selbstversicherung in der PV zu verlieren.

24 Sind die Pensionen gesichert? Jede Form der Alterssicherung kostet Geld - öffentliche Systeme sind in aller Regel kostengünstiger als private: niedrige Verwaltungskosten, kein Werbeaufwand Jede Form der Alterssicherung ist Risiken ausgesetzt - die Kapitalmarktrisiken bei kapitalgedeckten System werden von vielen noch immer unterschätzt wirtschaftliche, politische, demografische Risiken Hochwertige Alterssicherung erfordert sozialen Ausgleich Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung, der Arbeitslosigkeit etc. gibt es in aller Regel nur in öffentlichen Systemen

25 Pensionskonto neu 4 Mio. Pensionskonten mit einer Kontoerstgutschrift ab 1. Jänner 2014 (davon 3,6 Mio. PVA) Einsparung von 1 Mrd. Euro: wenn das Pensionsantrittsalter um 1 Jahr steigt! Ein Jahr länger arbeiten bringt im Durchschnitt eine um 8% höhere Pension! Pensionshöhen 2013 (brutto): Durchschnittspension 1.143,- M: 1.435,- F: 889,- Durchschnittliche I-Pension: 997,- M: 1.113,- F: 740,- Entscheidend ist: Länger gesund arbeiten, um das gesetzliche Pensionsalter zu erreichen!!

26 DANKE FÜR IHRE Kontakt: Mag. a Christine Holzer Sozialministerium Stubenring 1 A-1010 Wien Telefon: Fax: christine.holzer@sozialministerium.at AUFMERKSAMKEIT!

27 ANNEX: Zur Anhebung des Frauenpensionsalters Pensionsstichtag im Kalenderjahr Pensionsalter Von der Erhöhung der Altersgrenze betroffene Geburtsdaten von Frauen 60. Lj. bis geb Lj. + 6 Monate bis geb Lj. bis geb Lj. + 6 Monate bis geb Lj. bis geb Lj. + 6 Monate bis geb Lj. bis geb Lj. + 6 Monate bis geb Lj. bis geb Lj. + 6 Monate bis geb Lj. Für ab geborene Versicherte gilt als Anfallsalter die Vollendung des 65. Lebensjahres

28 Annex: ZUGANGSALTER

29 Durchschnittliche Pensionshöhen 2013

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