Bessere Vorsorge mit Betriebspensionen.

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1 Bessere Vorsorge mit Betriebspensionen

2 Inhalt 1 Betriebliche Altersvorsorge - die Zweite Säule 2 Weshalb es Pensionskassen gibt 3 Die Pensionskassen - wie sie funktionieren 4 Die verschiedenen Vorsorgemodelle 5 Der Weg zur Zusatzpension 6 Veranlagung der Pensionsgelder 7 Transparenz für Berechtigte und Unternehmen 8 Sicherheit der Pension 9 Entwicklung der Pensionskassen Kontakt Checkliste Weg zur Pensionskassenregelung Rechtliche Hinweise und wichtige Fachbegriffe Impressum

3 Vorwort Was diese Broschüre für Ihre Zukunft tun kann Wir alle wollen unseren Lebensstandard auch in der Pension erhalten und ein finanziell gesichertes Leben führen. Eine Betriebspension ist ein zusätzliches Standbein in der Vorsorge, das die eigene Zukunft sicherer macht haben schon Menschen in Österreich eine betriebliche Zusatzpension bei einer Pensionskasse. - Stabilität und Sicherheit sind die höchsten Werte der Pensionskassen. Was die Pensionskassen unternehmen, um Ihr Kapital sicher und gleichzeitig möglichst Gewinn bringend zu veranlagen, finden Sie in den Kapiteln 6, 7 und 8. - Weiters enthält die Broschüre auch einen Leitfaden, in dem der Weg zur Zusatzpension gezeigt wird, und sie erklärt, was bei den Verträgen beachtet werden sollte. Siehe dazu das Kapitel 5 und die Checkliste im Anhang. Der Fachverband der Pensionskassen sieht es als eine wichtige Aufgabe, über die Themen und Angebote aller Pensionskassen zu informieren. Diese Broschüre bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Überblick über Betriebspensionen - die Zweite Säule der österreichischen Altersvorsorge. Die Informationen sind so gestaltet, dass sie auch einzeln gelesen werden können - Sie können also je nach Ihren Interessen bei jedem Kapitel einsteigen. Die wichtigsten Themen sind: Wir würden uns freuen, wenn wir mit dieser Broschüre Ihre Fragen zum Thema Betriebspensionen beantworten können. Die österreichischen Pensionskassen wünschen Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute! Dr. Fritz Janda Geschäftsführer Fachverband der Pensionskassen - Ein Überblick über das betriebliche Pensionssystem. Wie die Zweite Säule und die Pensionskassen funktionieren, erfahren Sie in den Kapiteln 1, 2 und 3. - Die Modelle der Pensionskassen und ihre Unterschiede sind in Kapitel 4 beschrieben

4 1 - Betriebliche Altersvorsorge - die 2. Säule Die 3 Säulen des Pensionssystems Die gesetzliche Vorsorge in Österreich nimmt im internationalen Vergleich einen sehr großen Stellenwert ein. 87 Prozent aller Pensionsleistungen kommen aus der gesetzlichen Pension. 1 Betriebliche Altersvorsorge - die Zweite Säule Die Entwicklung der Alterspyramide in Österreich zeigt, dass eine immer kleiner werdende Anzahl von Berufstätigen eine steigende Zahl von Pensionisten finanzieren muss. Da das für die gesetzliche Vorsorge auf lange Sicht Finanzierungsprobleme verursacht, wird für viele Menschen ein zweites Standbein immer wichtiger. Die österreichweiten Diskussionen über die Finanzierbarkeit des gesetzlichen Pensionssystems haben in der Bevölkerung das Bewusstsein für betriebliche und private Altersvorsorge gesteigert

5 1 - Betriebliche Altersvorsorge - die 2. Säule 1 - Betriebliche Altersvorsorge - die 2. Säule Die Betriebspension ist ein stabiles zusätzliches Standbein in der Altersvorsorge, weil die Gelder für jede einzelne Pension zum Zeitpunkt des Pensionsantritts bereits eingezahlt sind und nicht - wie bei der ASVG-Pension - die Zahlungen zukünftiger Generationen dafür notwendig sind. Modelle der Zweiten Säule Es gibt in der Zweiten Säule des Pensionssystems - also der betrieblichen Altersvorsorge - unterschiedliche Formen der Pensionsvorsorge. Pensionskassen. Diese bieten verschiedene und je nach Bedürfnis des Kunden gestaltbare Möglichkeiten für die betriebliche Vorsorge. Das ist auch Hauptthema dieser Broschüre. Pensionszusage an den Mitarbeiter. Eine weitere Variante der Pensionsvorsorge ist eine direkte Pensionszusage des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter. Es werden jährliche Rückstellungen in der Firmenbilanz gebildet, die für die Finanzierung der betrieblichen Zusatzpension verwendet werden. Ein Risiko dieses Systems ist, dass diese Betriebspensionen direkt an das Schicksal des Unternehmens geknüpft sind. Überblick über die Vorteile der Betriebspension mit einer Pensionskasse: - Mitarbeiter erhalten eine lebenslange Zusatzpension - professionelles Vermögensmanagement und Veranlagung der Pensionsbeiträge durch Experten - kein Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen für die Zahlungen des Arbeitgebers - Möglichkeit für Arbeitnehmer, selbst Beiträge einzuzahlen - Steuerbegünstigung für Beiträge des Arbeitnehmers - größere Sicherheit, da die Pensionsleistung nicht vom Schicksal des Unternehmens abhängig ist - Betriebsausgabenabzugsfähigkeit für den Arbeitgeber Versicherungen. Manche Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge in Form einer Versicherung. Bei diesen Angeboten werden beispielsweise für langjährige Mitarbeiter Lebensversicherungen abgeschlossen, die zum Zeitpunkt der Pensionierung fällig sind und eine zusätzliche Abfertigung darstellen. Seit 2005 werden auch betriebliche Kollektivversicherungen angeboten.

6 2 - Weshalb es Pensionskassen gibt Motivation der Mitarbeiter Die Pensionskasse ist die modernste Form der betrieblichen Altersvorsorge, von der sowohl die Mitarbeiter als auch das Unternehmen profitieren. Das Angebot einer Zusatzpension bietet dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, indirekt am Unternehmenserfolg teilzuhaben. Eine Betriebspension ist daher auch eine Anerkennung der Treue zum Betrieb und des Engagements der Mitarbeiter. Das Angebot der Firmenpension verschafft dem Unternehmen aber auch bei der Suche nach qualifiziertem Personal einen Wettbewerbsvorteil am Arbeitsmarkt. Betriebspension unabhängig vom Firmenschicksal 2 Weshalb es Pensionskassen gibt Bei einer direkten Pensionszusage eines Unternehmens an seine Mitarbeiter sind die Auszahlung und die Sicherheit der Pension sehr eng mit dem Schicksal des Unternehmens verbunden. Pensionszusagen laufen aber über viele Jahrzehnte und niemand kann garantieren, dass es einem Betrieb in fünfzig Jahren noch so gut geht wie heute. Um die für die Mitarbeiter dadurch entstehenden Risiken auszuschalten, wurde das österreichische Pensionskassensystem geschaffen. Da das Geld für die Betriebspension von einer Pensionskasse verwaltet wird, kann es z.b. durch einen Konkurs des Arbeitgebers nicht verloren gehen. Aber auch wenn die Pensionskassen-Aktiengesellschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sollte, sind die Ansprüche sicher: Jede Pensionskasse hat mehrere so genannte Veranlagungs- und Risikogemeinschaften, in denen die Gelder der Arbeitnehmer verwaltet werden. Diese sind gesetzlich geschützt, sodass auch im Falle einer Auflösung der Pensionskasse die Pensionsgelder sicher sind

7 2 - Weshalb es Pensionskassen gibt 2 - Weshalb es Pensionskassen gibt Die Ansprüche bleiben dem Arbeitnehmer beziehungsweise seinen anspruchsberechtigten Hinterbliebenen in jedem Fall erhalten (siehe dazu auch Kapitel 8 - Sicherheit der Pension ). Finanzielle Vorteile der Auslagerung an Pensionskassen Finanzierung aus Beiträgen, die bereits eingezahlt wurden. Bei einer Betriebspension durch eine Pensionskasse erfolgt die Finanzierung der Pension zur Gänze während der Berufstätigkeit des jeweiligen Arbeitnehmers. Die spätere Pension ist also sicher, weil sie nicht davon abhängig ist, ob nachfolgende Generationen von Arbeitnehmern mit ihren Beiträgen die Finanzierung ermöglichen. Keine spätere Belastung für das Unternehmen. Die Pensionskasse übernimmt die Auszahlung der lebenslangen Zusatzpension. Dadurch wird auch gewährleistet, dass die Erfüllung der Pensionszusage keine weitere Belastung für das Unternehmen darstellt. Das bringt hohe Sicherheit: Die Pensionszahlungen sind vom Schicksal des Betriebes unabhängig und weder das Unternehmen noch die Pensionskasse hat Zugriff auf das angesammelte Kapital. Steuervorteile für das Unternehmen und den Arbeitnehmer. Eine Betriebspension bringt für alle Beteiligten Ersparnisse, weil der Gesetzgeber für das Unternehmen und für den einzelnen Arbeitnehmer steuerliche Vorteile geschaffen hat. Veranlagung der Gelder durch Experten. Ein professionelles Veranlagungs-Management der Pensionskassen gewährleistet eine langfristig ertragreiche und dabei gleichzeitig sichere Veranlagung des Vermögens. Rechtsgrundlagen der Pensionskassen Die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Pensionskassen sind das Pensionskassengesetz (PKG) und das Betriebspensionsgesetz (BPG). Zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter wird eine Pensionsvereinbarung abgeschlossen. Wenn das Unternehmen einen Betriebsrat hat, dann wird dies mit einer Betriebsvereinbarung gemacht, andernfalls werden einzelne Vereinbarungen mit den Mitarbeitern getroffen. In dieser Pensionsvereinbarung verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung von Beiträgen für den Arbeitnehmer. Ein inhaltlich gleicher Pensionskassenvertrag, der die Pensionsvereinbarung umsetzt, wird zwischen Arbeitgeber und Pensionskasse abgeschlossen (siehe dazu auch Kapitel 5 - Pensionsvereinbarung mit den Mitarbeitern aushandeln ). Aufgabe der Pensionskassen Hauptaufgabe jeder Pensionskasse ist es, das zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern vereinbarte Pensionsmodell gut zu verwalten. Dazu gehören vor allem die Verwaltung der individuellen Pensionskonten, die Veranlagung des Pensionskapitals, der Risikoausgleich (siehe dazu auch Kapitel 3 - Veranlagungsund Risikogemeinschaft ) sowie die Auszahlung der Pensionen. Im Mittelpunkt der Arbeit der Pensionskasse steht die langfristige, möglichst ertragreiche und dabei gleichzeitig sichere Veranlagung des angesparten Geldes an den Kapitalmärkten. Im Pensionskassengesetz ist daher vorgesehen, dass die Pensionskasse die Geschäfte im Interesse der Berechtigten führt und dabei insbesondere auf die Sicherheit, Rentabilität und auf den Bedarf an flüssigen Mitteln achtet

8 3 - Pensionskassen - wie sie funktionieren Veranlagungs- und Risikogemeinschaft Eine Pensionskasse ist eine Aktiengesellschaft, die eine oder mehrere Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRG) verwaltet. Eine VRG ist eine in der Pensionskasse gebildete Gruppe von Berechtigten, in der das Kapital für alle in der gleichen Form angelegt wird. Innerhalb einer VRG findet der Ausgleich der Risken statt (Berufsunfähigkeitsrisiken, Lebenserwartung, etc.). Jede VRG umfasst mindestens Personen und setzt sich aus Mitarbeitern mehrerer - auch kleinerer - Betriebe oder eines Großbetriebes zusammen. 3 Die Pensionskassen - wie sie funktionieren

9 3 - Pensionskassen - wie sie funktionieren 3 - Pensionskassen - wie sie funktionieren Anwartschafts- und Leistungsphase Bei Betriebspensionen werden zwei Phasen unterschieden: die Phase vor Pensionsantritt ( Anwartschaftsphase ) und die Zeit ab dem Pensionsantritt ( Leistungsphase ). In der Anwartschaftsphase zahlt das Unternehmen bzw. der Mitarbeiter in die Pensionskasse ein. Ab dem vertraglich vereinbarten Pensionsantritt wird der Mitarbeiter zum Leistungsberechtigten und erhält entsprechend der vertraglichen Regelung die vereinbarte Betriebspension von der Pensionskasse ausgezahlt. Das Unternehmen stellt in der Regel gleichzeitig seine Zahlungen für den betreffenden Mitarbeiter an die Pensionskasse ein. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass ein Mitarbeiter berufsunfähig oder invalide wird. In diesem Fall erhält er, wenn in der Pensionsvereinbarung ein entsprechender Schutz für Berufsunfähigkeit bzw. Invalidität vorgesehen ist, eine so genannte Berufsunfähigkeits-/Invaliditätspension. Im Falle des Todes eines Berechtigten in der Anwartschaftsoder in der Leistungsphase erhalten seine Hinterbliebenen eine Pension entsprechend der Pensionsvereinbarung. Freiheiten bei der Gestaltung der Betriebspension Das Betriebspensionsgesetz garantiert Sicherheit und Gerechtigkeit betrieblicher Pensionsvereinbarungen. Folgende Rahmenbedingungen sind fix: - Die Betriebspension muss zumindest die lebenslange Altersvorsorge und eine Hinterbliebenenversorgung vorsehen. - Das Guthaben darf den Arbeitnehmern nicht wieder weg genommen werden, außer der Mitarbeiter wechselt das Unternehmen vor Ende eines vereinbarten Zeitpunkts (siehe dazu Kapitel 8 - Anspruch auf das Guthaben am Pensionskonto ). Das Gesetz ermöglicht aber auch einen großen Freiraum zur Gestaltung von Firmenpensionen, wie zum Beispiel: - Alter für den Pensionsantritt - Festlegung, welche Arbeitnehmer in den Genuss der Pensionsregelung kommen - Höhe der Beiträge bzw. Leistungen (siehe dazu Kapitel 4 - Vorsorgemodelle ) - Höhe der Pension für die Hinterbliebenen - Vereinbarung über eine Invaliditätspension (Berufsunfähigkeitspension) Gleichbehandlung als Grundsatz Für Pensionskassen gilt neben dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz auch ein besonderer Gleichbehandlungsgrundsatz. Dieser besagt, dass bei Betriebspensionen keine willkürlichen und unsachlichen Unterscheidungen zwischen den Arbeitnehmern getroffen werden dürfen (z.b. bei der Auswahl der begünstigten Mitarbeiter und der Beitragshöhe). Gebräuchliche Kriterien für die Entscheidung, welche Mitarbeiter eine Zusatzpension bekommen und welche nicht, sind beispielsweise: - Dienstzeit im Unternehmen - Alter - Unterscheidung in befristete und unbefristete Dienstverträge - Mitarbeiter, die nach einem vom Unternehmen festgelegten Zeitpunkt eingetreten sind - Mitarbeiter innerhalb einer bestimmten Einstufung laut Kollektivvertrag

10 3 - Pensionskassen - wie sie funktionieren 3 - Pensionskassen - wie sie funktionieren Betriebliche und überbetriebliche Pensionskassen Die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge besteht für alle Unternehmensgrößen - für den Großbetrieb und das Konzernunternehmen ebenso wie für Klein- und Mittelbetriebe oder sogar für Betriebe mit einem Mitarbeiter. Für diese unterschiedlichen Bedürfnisse bestehen zwei verschiedene Arten von Pensionskassen: Betriebliche Pensionskassen. Betriebliche Pensionskassen sind für einen großen Arbeitgeber oder Konzern tätig. Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieses einen Unternehmens zahlen Beiträge und nur ehemalige Mitarbeiter dieses Unternehmens erhalten von dort eine Pension. Überbetriebliche Pensionskassen. Überbetriebliche Pensionskassen sind sowohl für kleine als auch große Unternehmen geeignet. In eine überbetriebliche Pensionskasse zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen ein und erhalten daraus ihre Pension. Um für die Arbeitnehmer größtmögliche Stabilität sicherzustellen, muss eine überbetriebliche Pensionskasse eine Mindestgröße aufweisen. Diese beginnt bei Berechtigten und einem Grundkapital von 5 Mio. Euro. Im Jahr 2006 gab es in Österreich sechs überbetriebliche Pensionskassen (eine Liste der Pensionskassen finden Sie unter Steuerlicher Aspekt der Zusatzpension Ein Pensionskassenvertrag bringt zahlreiche steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hier die wichtigsten Steuervorteile im Überblick: - Pensionskassenbeiträge sind Betriebsausgaben und können daher vom Unternehmen steuerlich geltend gemacht werden. - Es entstehen keine Lohnnebenkosten, ein Pensionskassenbeitrag bringt daher dem Arbeitnehmer vergleichsweise mehr und kostet den Arbeitgeber weniger als eine individuelle Lohnerhöhung. - Pensionskassenbeiträge des Arbeitgebers sind von der Lohnsteuer und der Sozialversicherungspflicht befreit. - Eigenbeiträge der Mitarbeiter sind steuerbegünstigt (siehe Kapitel 4 - Beiträge der Arbeitnehmer und ihre steuerliche Begünstigung ). - Die Veranlagung durch die Pensionskasse ist von der Kapitalertragssteuer (KESt) und der Körperschaftssteuer befreit. Finanzierung der Pensionskassen Jeder Pensionskasse entstehen für die Veranlagung der Gelder durch Experten und die Verwaltung auch Kosten. Diese Aufwände werden den Berechtigten bzw. den Arbeitgebern verrechnet. Da die oberste Aufgabe der Pensionskassen eine für die Arbeitnehmer möglichst ertragreiche Veranlagung des Geldes ist, setzen die Pensionskassen auf schlanke und sparsame Verwaltungsstrukturen

11 3 - Pensionskassen - wie sie funktionieren 3 - Pensionskassen - wie sie funktionieren Steuerlicher Nutzen für den Arbeitgeber Arbeitgeberbeiträge zur Pensionskasse sind Betriebsausgaben, die den steuerlichen Gewinn und damit die zu zahlende Einkommensteuer des Arbeitgebers reduzieren. Beim beitragsorientierten Modell (siehe Kapitel 4 - Vorsorgemodelle ) sind die Beiträge des Arbeitgebers mit 10,25 Prozent der Lohn- und Gehaltssumme der berechtigten Mitarbeiter begrenzt. Diese 10,25-Prozent-Grenze ist eine Durchschnittsgrenze und die Beiträge einzelner Mitarbeiter können auch darüber liegen. In diesem Prozentwert ist die ebenfalls absetzbare Versicherungssteuer von 2,5 Prozent enthalten. Höhere Beiträge sind möglich, wirken aber nicht Steuer senkend. Beim leistungsorientierten Modell (siehe Kapitel 4 - Vorsorgemodelle ) gibt es eine steuerliche Sonderregelung, durch die mehr als 10,25 Prozent als Betriebsausgabe absetzbar sind: Die Pensionszusage darf 80 Prozent des letzten laufenden Bezuges nicht übersteigen. Alle zur Finanzierung dieser Zusage notwendigen Beiträge sind Betriebsausgaben. Für Beiträge an die Pensionskasse entstehen dem Arbeitgeber keine Lohnnebenkosten. Dadurch kosten Betriebspensionen weniger als z.b. eine vergleichbare Gehaltserhöhung. Eigenbeiträge des Arbeitgebers werden steuerlich wie Arbeitnehmerbeiträge behandelt und sind für sich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der Arbeitgeber kann seine Eigenbeiträge in seinem persönlichen Sonderausgaben-Rahmen zu 25 Prozent von der Einkommenssteuer absetzen oder das gesetzliche so genannte Euro-Prämienmodell in Anspruch nehmen (siehe Kapitel 4 - Zusatzpension für Arbeitgeber ). Steuerlicher Vorteil für den Arbeitnehmer Für die Beiträge des Arbeitgebers muss der Mitarbeiter keine Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Von den in eine Zusatzpension eingezahlten Beiträgen bleibt dem Arbeitnehmer also mehr übrig als beispielsweise bei einer Gehaltserhöhung. Aber auch die eigenen Beiträge des Arbeitnehmers sind steuerlich begünstigt (siehe Kapitel 4 - Beiträge der Arbeitnehmer und ihre steuerliche Begünstigung ). Steuern zahlen erst in der Pension Wie bereits erwähnt, sind die Arbeitgeberbeiträge in der Beitragsphase besonders steuerbegünstigt, für den Arbeitnehmer entstehen keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge. Daher werden die Leistungen erst in der Pension besteuert, dieser Teil der Pension ist also lohnsteuerpflichtig. Die Besteuerung der Pension erfolgt allerdings viele Jahre später, nachdem die Steuervorteile bei den Beiträgen genutzt wurden. Meist gilt dann ein niedrigerer Steuersatz als zur Zeit der Einzahlung. Der Arbeitnehmer hat daher aus der späteren Versteuerung einen Zinsgewinn. Die ersparten Sozialversicherungsbeiträge müssen nicht nachträglich in der Pension eingezahlt werden

12 4 - Die verschiedenen Vorsorgemodelle Leistungen der Pensionskassen Arbeitnehmer und Arbeitgeber können von einer Pensionskasse folgende Leistungen beziehen: - Alterspension - Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitspension - Hinterbliebenenpension Die Beiträge und die Leistungen sind voneinander abhängig. Dabei gibt es für den Vertrag mit einer Pensionskasse zwei Möglichkeiten: Entweder wird die Höhe der Beiträge oder die von der Pensionskasse zu erbringende Leistung (Pensionshöhe) vereinbart. 4 Die verschiedenen Vorsorgemodelle der Pensionskassen

13 4 - Die verschiedenen Vorsorgemodelle 4 - Die verschiedenen Vorsorgemodelle Das beitragsorientierte Pensionskassenmodell Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren die Höhe der Zahlung an die Pensionskasse ( Beitrag ), die entweder ein fixer Betrag oder ein Prozentsatz des Gehalts sein kann. Die Pensionskasse errechnet die aus den Beiträgen zu erwartende Pensionshöhe, die sich aber ändern kann: In guten Jahren am Kapitalmarkt kann die Pension deutlich stärker steigen als beim leistungsorientierten Modell. Allerdings besteht in schlechten Veranlagungsjahren auch ein Risiko, das der Arbeitnehmer trägt. Der Arbeitgeber verpflichtet sich in der Pensionsvereinbarung lediglich, für seine Dienstnehmer die Beiträge an die Pensionskasse zu zahlen. Die Leistungen für den Arbeitnehmer werden laufend nach der Entwicklung der Veranlagung des Pensionsvermögens berechnet Das leistungsorientierte Pensionskassenmodell Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren die Höhe der Pension ( Leistung ). Die Pensionskasse errechnet aufgrund der vereinbarten Pensionshöhe die notwendigen Beiträge, die sich aber ändern können. Je nach Entwicklung der Kapitalmärkte und der Änderung des Pensionsanspruchs können die Beiträge steigen oder sinken. Der Arbeitgeber muss jedenfalls so viel einzahlen, dass die Pensionskasse die versprochenen Leistungen erbringen kann. Der Arbeitnehmer kann bei diesem Modell bei Pensionsantritt daher mit der vertraglich vereinbarten Pensionshöhe rechnen. Finanzierung durch den Arbeitgeber Unternehmen zahlen in die Pensionskasse für alle oder für ausgewählte Arbeitnehmer Beiträge ein. Zusätzlich können die Arbeitnehmer selbst eigene Beiträge leisten, die ihren persönlichen Anspruch auf eine Zusatzpension erhöhen. Wie viel ein Unternehmen einzahlt, hängt von der Pensionsvereinbarung und von den Rahmenbedingungen des Betriebspensions- und des Einkommenssteuergesetzes ab.

14 4 - Die verschiedenen Vorsorgemodelle 4 - Die verschiedenen Vorsorgemodelle Beiträge der Arbeitnehmer und ihre steuerliche Begünstigung Zusätzlich zu den Beiträgen des Arbeitgebers können Mitarbeiter auch selbst auf ihr Pensionskonto einzahlen. Diese Eigenleistungen sind freiwillig und können jederzeit wieder reduziert, für eine Zeit ausgesetzt oder endgültig gestoppt werden. Diese Beiträge werden individuell vereinbart. Grundsätzlich dürfen sie den Beitrag des Arbeitgebers für den betreffenden Arbeitnehmer nicht übersteigen. Die Beiträge des Arbeitnehmers werden aus dem Netto- Einkommen gezahlt. Der Arbeitnehmer kann allerdings zwischen zwei Möglichkeiten wählen, um eine steuerliche Begünstigung für die von ihm geleisteten Beiträge zu erhalten: - Beiträge können innerhalb der persönlichen Höchstgrenzen des Mitarbeiters bei der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. - Der Mitarbeiter kann bis zu tausend Euro in das so genannte Euro-Prämienmodell einfließen lassen und erhält für diese Beiträge eine staatliche Prämie (2007 betrug diese Prämie 9 Prozent). Der Teil der Pension, den der Arbeitnehmer selbst finanziert hat, ist zu 75 Prozent lohnsteuerfrei. Die vom Arbeitnehmer aus dem Euro-Prämienmodell finanzierte Pension ist zur Gänze steuerfrei. Es fallen in der Pension keine Sozialversicherungsbeiträge an. Zusatzpension für Arbeitgeber schlossen haben. Ebenso können geschäftsführende Gesellschafter, die mit mehr als 25 Prozent am Unternehmen beteiligt sind, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Unter diesen Bedingungen ist eine Zusatzpension für den Arbeitgeber möglich: - wenn es im Unternehmen für mindestens einen Arbeitnehmer eine Pensionskassenregelung gibt - Beitragsgrundlage ist ein fiktives Arbeitgeber-Jahresgehalt - das Maximum aus entweder 200 Prozent der jährlichen Höchstbeitragsgrundlage oder 150 Prozent der Bemessungsgrundlage des bestverdienenden Arbeitnehmers mit einer Pensionskassenlösung. - gleiches Beitrags- und Leistungsrecht wie bei Arbeitnehmern - Steuerlich werden Arbeitgeberbeiträge nicht als Betriebsausgabe anerkannt - Eigenleistungen sind bis zu Euro pro Jahr prämienbegünstigt oder können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (siehe dazu auch in diesem Kapitel - Beiträge der Arbeitnehmer ). Die Vorteile einer Zusatzpension für Arbeitgeber im Überblick: - hohe Erträge durch Gruppenverträge und Steuervorteile - hohe Einlagensicherheit, exekutionssicher und unverfallbar - Absicherung für die Familie - lebenslange Zusatzpension Die unterschiedlichen Rechnungszinssätze Mit dem Rechnungszins werden die zu erwartenden Pensionsleistungen bzw. die notwendigen Beiträge errechnet. Der Rechnungszins wird bei Abschluss der Pensionsvereinbarung festgelegt. Er ist aber kein garantierter Wert. Der Rechnungszins entspricht unter anderem jenem Ergebnis, das Seit einiger Zeit können neben Arbeitnehmern auch Arbeitgeber für sich selbst Beiträge in eine Pensionskasse einzahlen und damit in den Genuss einer Betriebspension kommen. Das gilt für Gesellschafter von Personengesellschaften, für Gewerbetreibende, Einzelunternehmer und Freiberufler, die für ihre Arbeitnehmer einen Pensionskassenvertrag abge

15 4 - Die verschiedenen Vorsorgemodelle 4 - Die verschiedenen Vorsorgemodelle pro Jahr erwirtschaftet werden muss, damit die Pensionsleistungen gleich bleiben (beitragsorientiertes Modell) bzw. bei gleich bleibendem Pensionsanspruch keine zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge erforderlich sind (leistungsorientiertes Modell). Pensionsanpassungen im beitragsorientierten Modell sind im Wesentlichen vom Veranlagungsergebnis und vom gewählten Rechnungszins abhängig. Wenn die Pensionskasse in einem Jahr diesen Prozentsatz erwirtschaftet, dann wird in der Regel im folgenden Jahr die gleiche Pension wie im Vorjahr ausgezahlt. Wird ein höheres Ergebnis als der Rechnungszins erwirtschaftet, dann werden mit diesen Überschüssen entweder die Pensionen erhöht oder die Rückstellungen für schwierige Veranlagungsjahre aufgestockt ( Schwankungsrückstellung ). Liegt das erwirtschaftete Ergebnis eines Jahres unter dem vereinbarten Rechnungszins, kann es zu einer Verringerung der Pension kommen. Im Idealfall können Pensionskürzungen vermieden werden, weil die in guten Veranlagungsjahren zurückgelegten Gelder aus der Schwankungsrückstellung genutzt werden (siehe Kapitel 8 - Sicherheit der Pension ). Das gilt auch für die Zeit vor Antritt der Pension: Mit Überschüssen werden die Reserven für schwierige Veranlagungsjahre aufgestockt oder die zukünftig zu erwartende Pension entsprechend erhöht. In Jahren mit einem Ergebnis unter dem Rechnungszins können die zukünftig zu erwartenden Pensionen sinken, wenn in der Schwankungsrückstellung keine ausreichenden Reserven vorhanden sind. Bei der Wahl eines Rechnungszinses sollte folgender Grundsatz bedacht werden: Je niedriger der Rechnungszins ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die angestrebte Wertanpassung der Pension erreicht werden kann. Dadurch ist auch das Risiko geringer, dass es zu Pensionskürzungen kommt

16 4 - Die verschiedenen Vorsorgemodelle 4 - Die verschiedenen Vorsorgemodelle Beim leistungsorientierten Modell sind die Pensionshöhe und allenfalls eine jährliche Wertanpassung in der Pensionsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt. Das Veranlagungsergebnis, das während der Berufszeit des Arbeitnehmers erwirtschaftet wird, wirkt sich auf die Höhe der Beiträge des Arbeitgebers aus. Liegt das Ergebnis unter dem Rechnungszins, muss der Arbeitgeber höhere Beiträge zahlen; liegt das Ergebnis darüber, dann kann mit diesem Zusatzertrag die Beitragshöhe zugunsten des Arbeitgebers reduziert werden. Die Schwankungsrückstellung hat auch beim leistungsorientierten Modell eine ausgleichende Aufgabe. In welcher Höhe die Pensionen ausgezahlt werden, ist von der Pensionsvereinbarung abhängig

17 5 - Der Weg zur Zusatzpension Entscheidung für ein Pensionskassenmodell treffen Es gibt verschiedene Pensionskassenmodelle. Jedes Unternehmen muss eine Entscheidung treffen, welches Modell für die Zusatzpension seiner Mitarbeiter gelten soll (siehe dazu Kapitel 4 - Die verschiedenen Vorsorgemodelle der Pensionskassen ). Das Unternehmen muss sich zunächst zwischen dem beitragsorientierten und dem leistungsorientierten Modell entscheiden und andere Rahmenbedingungen festlegen (siehe dazu Kapitel 4 - Die unterschiedlichen Rechnungszinssätze ). In manchen Unternehmen existieren schon aus früherer Zeit Pensionszusagen an Mitarbeiter. Diese Zusagen sollten bei der Gestaltung des Pensionskassenmodells für den Betrieb berücksichtigt werden. 5 Der Weg zur Zusatzpension Kriterien für die Auswahl der Mitarbeiter festlegen Der Arbeitgeber legt fest, für welche Mitarbeiter Pensionskassenbeiträge eingezahlt werden. Dabei kann der Arbeitgeber nicht willkürlich Einzelpersonen auswählen, sondern muss Kriterien für die Teilnahme am Pensionsmodell festlegen. Pensionsvereinbarung mit den Mitarbeitern aushandeln Um für die Mitarbeiter eine Betriebspension abzuschließen, muss das Unternehmen eine Vereinbarung mit den Mitarbeitern treffen. Wenn das Unternehmen einen Betriebsrat hat, dann wird dies mit einer Betriebsvereinbarung gemacht, andernfalls mit einzelnen Vereinbarungen mit den Mitarbeitern (siehe dazu Kapitel 2 - Rechtsgrundlagen der Pensionskassen ). Die Pensionskassen verfügen über Musterverträge

18 5 - Der Weg zur Zusatzpension Vertrag mit einer Pensionskasse abschließen Damit Arbeitnehmer in den Genuss einer betrieblichen Zusatzpension kommen können, muss das Unternehmen auf Basis der betriebsinternen Pensionsvereinbarung einen Vertrag mit einer Pensionskasse abschließen (siehe dazu auch die Checkliste im Anhang - Der Weg zur Pensionskassenregelung ). Die Pensionskassen verfügen über Musterverträge und erstellen den Pensionskassenvertrag. 6 Veranlagung der Pensionsgelder

19 6 - Veranlagung der Pensionsgelder 6 - Veranlagung der Pensionsgelder Das Pensionskassengesetz legt fest: Die Pensionskasse hat die Pensionskassengeschäfte im Interesse der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten zu führen und hiebei insbesondere auf die Sicherheit, Rentabilität und auf den Bedarf an flüssigen Mitteln sowie auf eine angemessene Mischung und Streuung der Vermögenswerte Bedacht zu nehmen. Strenge Regeln für die Veranlagung des Pensionskapitals Mit den Regelungen des Pensionskassengesetzes wird eine solide Entwicklung des Pensionskapitals sowie eine breite Mischung der Veranlagungsformen bei bestmöglichen Erträgen angestrebt. Das Pensionskapital muss zur Risikostreuung zwischen unterschiedlichen Veranlagungsformen in einem bestimmten Verhältnis aufgeteilt werden (vereinfachte Darstellung): Langfristige Wertsteigerung statt kurzfristiger Spekulation Bei der Entwicklung des Pensionsvermögens geht es nicht um die Momentaufnahme eines Jahres. Internationale Kapitalmärkte steigen und fallen, seitdem es sie gibt. Gute und weniger gute Wirtschaftsjahre wechseln sich ab. Für die Sicherheit der Pensionen ist letztlich nur die langfristige Aufbauarbeit von Bedeutung und darin zeigen die österreichischen Pensionskassen eine gute Performance. Die Entwicklung der Jahresergebnisse seit 1990 zeigt das: Im Durchschnitt liegt die von den Pensionskassen erwirtschaftete Verzinsung bei sieben Prozent. Nach sehr guten Ergebnissen Mitte der 1990er Jahre und trotz des Einbruchs der Kapitalmärkte um die Jahrtausendwende wurde dieser Durchschnittswert 2003 wieder erreicht

20 7 - Transparenz für Berechtigte und Unternehmen Informations- und Mitbestimmungsrechte Arbeitnehmer und Pensionisten haben bei ihrer Pensionskasse eine Fülle von Mitsprache-, Informations- und Kontrollrechten. Die Pensionskassen sind auch dazu verpflichtet, die Berechtigten über die Ergebnisse ihrer Arbeit und die Entwicklung des Vermögens zu informieren. Folgende Einrichtungen stehen den Berechtigten zur Verfügung: - Die berechtigten Arbeitnehmer und Pensionisten haben Vertreter im Aufsichtsrat. Das Management der Pensionskassen muss dem Aufsichtsrat regelmäßig und detailliert berichten. Weiters kann der Aufsichtsrat wichtige Entscheidungen der Pensionskassen beeinflussen (z.b. Bestellung des Vorstands der Pensionskasse etc.). 7 Transparenz für Berechtigte und Unternehmen - An der jährlichen Hauptversammlung kann jeder Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Pensionist einer Pensionskasse teilnehmen. Die Hauptversammlung genehmigt die Jahresbilanz und trifft wichtige Entscheidungen für die Pensionskasse. - Für einzelne Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRG) gibt es Veranlagungsbeiräte, in denen auch die Berechtigten vertreten sein können. In diesen Beiräten beraten Experten der Pensionskassen gemeinsam mit Arbeitgebern und zum Teil auch Vertretern der Arbeitnehmer über die Veranlagungsstrategie. Zusätzliche Informationsleistung der Pensionskassen Die Pensionskassen geben jedem Berechtigten einmal pro Jahr detailliert Auskunft über die eingezahlten Beiträge und die zu erwartenden Leistungen. Wer sich darüber hinaus noch mehr für die Arbeit seiner Pensionskasse interessiert, erhält von den Experten auch nähere Auskunft über die Veranlagung der Gelder

21 7 - Transparenz für Berechtigte und Unternehmen Vergleichswerte für alle österreichischen Pensionskassen Die von den Pensionskassen erwirtschafteten Ergebnisse sind je nach Veranlagungsstrategie und nach den Eigenschaften der in den Veranlagungs- und Risikogemeinschaften gebildeten Gruppen unterschiedlich. Das Spektrum reicht von einer dynamischen Veranlagung der Gelder mit hohem Aktienanteil bis zur konservativen Veranlagung mit sehr geringem Aktienanteil. Diese Veranlagungsformen haben verschiedene Auswirkungen auf die Entwicklung der Pensionen. Den Pensionskassen ist es ein wichtiges Anliegen, für Arbeitgeber, Betriebsräte, Arbeitnehmer und Pensionisten größtmögliche Transparenz zu schaffen. Deshalb haben sie vor einigen Jahren gemeinsam mit der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) Richtwerte für den Vergleich erarbeitet. Trotz der großen Unterschiede ist es seit 1998 möglich, die Arbeit der eigenen Pensionskasse mit jener der anderen Pensionskassen zu vergleichen. Um einen noch aussagekräftigeren Vergleich zwischen den Pensionskassen zu ermöglichen, wurden 2004 zusätzliche Vergleichsgruppen gebildet. Jede Veranlagungs- und Risikogemeinschaft wird einer dieser Vergleichsgruppen zugewiesen. Durch diese Einteilung in Gruppen kann jeder Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer prüfen, wie seine Veranlagungs- und Risikogemeinschaft innerhalb dieser Vergleichsgruppe abschneidet. 8 Sicherheit der Pension

22 8 - Sicherheit der Pension 8 - Sicherheit der Pension Mindestertrag In den weltweit schwierigen Veranlagungsjahren 2000 bis 2002 wurde deutlich, dass die Kapitalmärkte auch in die Verlustzone geraten können. Eine solche Entwicklung wirkt sich auch auf die Zusatzpensionen aus, obwohl die Pensionskassen im Sinne der Sicherheit und Stabilität durchschnittlich den größeren Teil des Vermögens in Anleihen und andere fix verzinste Anlagewerte investieren. Deshalb wird im Gesetz vorgeschrieben, dass eine Veranlagungs- und Risikogemeinschaft im Durchschnitt von fünf Jahren einen jährlich bestimmten Mindestzinssatz erwirtschaften muss. Wenn dieser Mindestertrag nicht erreicht wird, muss die Pensionskasse Geld aus ihrem Eigenkapital zuschießen (siehe Kapitel 3 - Veranlagungs- und Risikogemeinschaft ). Weiters sind die Pensionskassen gesetzlich dazu verpflichtet, mit der Bildung von Rücklagen den Berechtigten den Mindestertrag von derzeit rund 1,03 % (Stand 2006) verstärkt abzusichern. Diese Rücklagen sind für den Mindestertrag zweckgebunden. Jede andere Verwendung, etwa für die Ausschüttung von Dividenden, ist gesetzlich ausgeschlossen. Nutznießer dieser Maßnahme ist im Falle einer allgemeinen schlechten Wirtschaftslage der Berechtigte. Seit kann zwischen Pensionskassen-Modellen mit oder ohne Mindestertrag gewählt werden. Dies wird in der Betriebs- oder Einzelvereinbarung geregelt. In Pensionskassen-Modellen ohne Mindestertrag wird der Mindestertrag vertraglich ausgeschlossen. Wird der Vertrag ohne Mindestertrag geführt, fallen keine Garantiekosten zur Bildung einer Mindestertragsrücklage an. Anspruch auf das Guthaben am Pensionskonto Grundsätzlich kann das Guthaben am Pensionskonto nicht verfallen ( Unverfallbarkeit ). Es ist aber möglich, dass der Arbeitgeber im Vertrag für das Mitnehmen des Guthabens eine Bindungsfrist von bis zu fünf Jahren gesetzt hat. Sollte das der Fall sein und der Mitarbeiter das Unternehmen vor Ende dieser Frist verlassen wollen, dann gehen seine Ansprüche verloren und die bis dahin eingezahlten Gelder kommen den anderen Anspruchsberechtigten des ehemaligen Arbeitgebers zugute. Die Ansprüche aus den vom Arbeitnehmer zusätzlich selbst eingezahlten Beiträgen bleiben aber unabhängig von dieser Frist jedenfalls erhalten. Wenn ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet und seine Ansprüche durch die Bindungsfrist nicht verloren gehen, dann hat er unter anderem folgende Möglichkeiten: - Sollte der neue Arbeitgeber auch einen Pensionskassenvertrag haben, dann kann der Mitarbeiter die Ansprüche in das neue Dienstverhältnis mitnehmen. - Der Arbeitnehmer kann die Beiträge für seine Zusatzpension selbst weiter einzahlen oder die Zahlung der Beiträge vorübergehend oder ganz einstellen. Die Ansprüche aus dem bisher angesparten Guthaben bleiben aber in jedem Fall erhalten. - Wenn am persönlichen Pensionskonto weniger als Euro (gilt für das Jahr 2006) liegen, dann kann sich der Mitarbeiter abfinden lassen und erhält damit das angesparte Guthaben ausgezahlt. - Bei einem Wechsel ins Ausland kann der Mitarbeiter die eingezahlten Gelder zu einer anderen Einrichtung der Altersvorsorge (z.b. Pensionsfonds) mitnehmen

23 8 - Sicherheit der Pension 8 - Sicherheit der Pension Einstellung der Zahlungen durch den Arbeitgeber Ein Arbeitgeber kann seine Pensionszahlungen für die Mitarbeiter nur unter besonderen Umständen verringern, aussetzen oder ganz einstellen. Wenn der Arbeitgeber seine Beiträge wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten aussetzt, reduziert oder einstellt, dann kann der Mitarbeiter die Zusatzpension selbst weiterführen und direkt bei der Pensionskasse einzahlen. Auch in diesem Fall bleiben die Ansprüche aus dem Guthaben am Pensionskonto erhalten. Schwankungen der Pensionshöhe Die Höhe des individuellen Guthabens ändert sich laufend, weil es z.b. durch die Auszahlung der Pension geringer wird oder durch Beiträge steigt (siehe dazu auch Kapitel 4 - Vorsorgemodelle ). Schwankungen des Pensionskapitals können sich aber auch durch die Entwicklung des Kapitalmarkts und andere Faktoren ergeben. Bei Gewinnen durch die Veranlagung steigt das Guthaben, bei Verlusten sinkt es. Schwankungsrückstellung Damit sich Schwankungen auf den Kapitalmärkten nicht unmittelbar auf die Pensionshöhe (im beitragsorientierten Modell) bzw. auf die Beitragshöhe (im leistungsorientierten Modell) auswirken, werden Schwankungsrückstellungen gebildet. Im beitragsorientierten Modell hängt die Anpassung der zukünftigen oder bereits auszuzahlenden Pensionen unmittelbar von der Entwicklung des Kapitalmarkts und vorwiegend vom gewählten Rechnungszins ab. Die Pension wird um jenen Wert nach unten oder oben verändert, der der Differenz zwischen dem Rechnungszins einerseits und dem tatsächlich erwirtschafteten Ergebnis andererseits entspricht. Bei diesem Modell liegen die Chancen und Risken der Kapitalmarktentwicklung beim Arbeitnehmer bzw. Pensionisten. Im leistungsorientierten Modell wird die Pensionshöhe und eine allfällige jährliche Wertanpassung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pensionsvereinbarung festgelegt. Dem späteren Pensionisten steht dann die zugesagte Höhe der Pension und die allenfalls vereinbarte Wertanpassung zu. In diesem Fall liegen Chancen und Risken der Kapitalmarktentwicklung beim Arbeitgeber (siehe dazu auch Kapitel 4 - Die unterschiedlichen Rechnungszinssätze ) Eine Schwankungsrückstellung ist mit dem Reservekanister eines Autos vergleichbar. In Jahren mit hohen Erträgen wird der Kanister aufgefüllt, um später in Jahren mit geringeren Erträgen eine Reserve verfügbar zu haben. Diese Maßnahme dient der Sicherheit und einer kontinuierlichen Kapitalentwicklung. -45-

24 8 - Sicherheit der Pension Kontrolle der Pensionskassen Die Pensionskassen werden von mehreren Instanzen laufend überwacht und kontrolliert: - Jede Pensionskasse hat interne Kontrollen, die eine professionelle und sichere Veranlagung der Gelder gewährleisten: die interne Revision und den Aktuar (Versicherungsmathematiker). Darüber hinaus beauftragt eine Pensionskasse auch noch externe Wirtschaftsprüfer und Prüfaktuare mit der Kontrolle der geleisteten Arbeit. - Weiters hat jede Pensionskasse einen Aufsichtsrat, in dem auch die (angehenden) Pensionsbezieher stimmberechtigt vertreten sind. Diesem Aufsichtsrat muss das Management der Pensionskasse regelmäßig berichten. - Die übergeordnete Kontrollinstanz für die Pensionskassen ist die Finanzmarktaufsicht (FMA). Diese Behörde kontrolliert auch die Banken und Versicherungen. Die Experten der FMA analysieren die Quartals- und Jahresberichte jeder Pensionskasse. Die FMA muss auch über wesentliche Entscheidungen und Entwicklungen der Pensionskasse informiert werden und teilweise Genehmigungen erteilen ( - Schließlich entsendet das Finanzministerium auch noch Staatskommissäre in den Aufsichtsrat und in die Hauptversammlung der Pensionskassen. 9 Entwicklung der Pensionskassen in Österreich und international

25 9 - Entwicklung der Pensionskassen 9 - Entwicklung der Pensionskassen Entwicklung in Österreich Der Trend zu Betriebspensionen erfasste in den ersten Jahren vorwiegend Großunternehmen. Heute verzeichnen die Pensionskassen zunehmend auch Nachfrage von Klein- und Mittelbetrieben. Diese Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass sich viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein zweites Standbein zur gesetzlichen Pensionsvorsorge aufbauen wollen. Weiters steigert der Wegfall des alten Abfertigungssystems die Mobilität der Arbeitnehmer, weshalb viele Unternehmen in Zusatzpensionen ein geeignetes Mittel zur langfristigen Bindung ihrer Mitarbeiter sehen hatten insgesamt bereits Menschen in Österreich einen Anspruch auf eine Zusatzpension bei einer Pensionskasse. Im Jahr 2002 waren es noch Personen. Die Entwicklung der Jahresergebnisse von 1990 bis 2006 zeigt eine von den Pensionskassen jährlich erwirtschaftete Verzinsung von durchschnittlich sieben Prozent. Insgesamt veranlagen die 19 Pensionskassen ein Vermögen von rund zwölfeinhalb Mrd. Euro. Sie sind damit der größte private Pensionszahler Österreichs. Internationaler Vergleich Das Modell, für die betriebliche Vorsorge eigene Pensionskassen zu schaffen, hat sich international schon seit langem durchgesetzt, da es Unternehmen und Begünstigten langfristig guten Ertrag, hohe Sicherheit, Transparenz und Mitspracherechte bietet. In Ländern mit längerer Tradition bei betrieblicher Vorsorge werden schon weit höhere Summen verwaltet als in Österreich. Der internationale Vergleich zeigt aber das große Potenzial für die weitere Entwicklung in Österreich und auch die Bedeutung dieses Sektors. In Nordamerika verwalten Pensionsfonds rund Mrd., in Europa Mrd. Euro. In mit Österreich vergleichbar großen Ländern wie z.b. den Niederlanden werden 400 Mrd. und der Schweiz rund 300 Mrd. Euro verwaltet

26 Kontakt Fachverband der Pensionskassen Der 1992 gegründete Fachverband der Pensionskassen ist die Vertretung aller betrieblichen und überbetrieblichen Pensionskassen Österreichs und gehört zur Sparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich. Im Mai 2007 waren sechs überbetriebliche und 13 betriebliche Pensionskassen Mitglied im Fachverband der Pensionskassen. Internationale Mitgliedschaft Der Fachverband der Pensionskassen ist Mitglied der EFRP (European Federation for Retirement Provision) mit Sitz in Brüssel. Kontakt Kontakt Fachverband der Pensionskassen A-1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63 Telefon: +43 (0) Fax: +43 (0) Web: Weitere Publikationen und Materialien (Bestellung unter - Broschüre Zusatzpensionen. Was die Österreicher wollen - Pensionskassen in Österreich - Gesetzliche Grundlagen - Informationsfolder

27 Checkliste Checkliste Checkliste Der Weg zur Pensionskassenregelung 1. Schritt: Situation des Unternehmens analysieren - klären, ob die Situation des Unternehmens eine Betriebspension zulässt (z.b. gesamtwirtschaftliches Umfeld, Liquidität) - feststellen, ob die Mitarbeiter Interesse an einer Betriebspension haben - Sollte es bereits Pensionszusagen im Unternehmen geben, muss die Übertragung in das neue System geklärt werden. 2. Schritt: Pensionskassenmodell auswählen - Entscheidung, welche Mitarbeiter in den Genuss einer Betriebspension kommen sollen, wer, ab wann etc. (siehe Kapitel 3 - Freiheiten bei der Gestaltung der Betriebspension ) - Entscheidung für das beitragsorientierte oder das leistungsorientierte Modell (siehe Kapitel 4 - Vorsorgemodelle ) Nur beim beitragsorientierten Modell festzulegen: - Beitragshöhe (in Prozent vom Bruttolohn bzw. -gehalt, Differenzierungen unter/über ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, Fixbetrag, allfällige Wertanpassung) Nur beim leistungsorientierten Modell festzulegen: - Pensionshöhe (in Prozent vom Bruttolohn bzw. -gehalt, Differenzierungen unter/über ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, Fixbetrag, allfällige Wertanpassung) Bei beiden Modellen festzulegen: 3. Schritt: Abstimmung mit der Pensionskasse - administrative Rahmenbedingungen klären (Konto, Einzahlung etc.) - Festlegen der Informationswege (Ansprechpartner) - Abschluss des Pensionskassenvertrages nach wie vielen Jahren der Mitarbeiter bei Ausscheiden aus dem Unternehmen sein Guthaben am Pensionskonto mitnehmen kann ( Wartezeit auf Unverfallbarkeit ) (siehe Kapitel 8 - Anspruch auf das Guthaben am Pensionskonto ) - Zahlungsweise der Beiträge (z.b. monatlich) - beitragsfreie Zeiten (z.b. während des Präsenzdienstes eines Mitarbeiters) - Möglichkeit für die Arbeitnehmer, auch Eigenbeiträge zu leisten - Pensionsleistungen (Anspruch, Höhe, Dauer) - Pension und Antrittsalter - Berufsunfähigkeits-/Invaliditätsschutz - Leistungen für Hinterbliebene - Regelung, ob der Arbeitgeber die Beitragsleistung verringern, unterbrechen oder einstellen darf (siehe Kapitel 8 - Einstellung der Zahlungen durch den Arbeitgeber ) - Abschluss einer Betriebsvereinbarung bzw. von Einzelvereinbarungen mit den Mitarbeitern. Dieser Schritt sollte vorher unbedingt mit Experten der Pensionskasse besprochen werden. - Entscheidung für ein Modell mit oder ohne Mindestertragsregelung -53-

28 Rechtliche Hinweise und wichtige Fachbegriffe Rechtliche Hinweise und wichtige Fachbegriffe Rechtliche Hinweise und wichtige Fachbegriffe Diese Broschüre wurde erstellt, um die wesentlichen Informationen über eine Pensionskassenpension zur Verfügung zu stellen. In der nachfolgenden Erklärung der Fachbegriffe werden die wichtigsten Begriffe erläutert, die im Text bzw. die im Zusammenhang mit der Pensionskasse verwendet werden. Die Inhalte wurden unter Einhaltung von größtmöglicher Sorgfalt erstellt, allerdings wurde zur besseren Verständlichkeit eine vereinfachte und umgangssprachliche Form gewählt. Die Broschüre erhebt daher auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Broschüre ist kein authentischer Abdruck der gesetzlichen Bestimmungen bzw. bestehender Vertragswerke, die allein rechtsgültig sind. Verbindliche Regelungen sind daher den diesbezüglichen Pensionsvereinbarungen und den einschlägigen Gesetzen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen. Der Text wurde auf Basis der Rechtslage vom Mai 2007 verfasst und kann daher spätere Änderungen nicht berücksichtigen. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung ausgeschlossen ist. Nachfolgend finden Sie wichtige Fachbegriffe rund um das Thema Betriebspension: Anwartschaftsberechtigte Personen, deren Pensionskapital von einer Pensionskasse verwaltet wird, die aber noch keine Zusatzpension beziehen. (siehe auch "Leistungsberechtigte") Anwartschaftsphase Zeitraum, in dem der Anwartschaftsberechtigte noch keine Leistung aus der Pensionskasse bezieht. Betriebliche Pensionskassen Pensionskassen, die von einem Unternehmen bzw. Konzern ausschließlich für eigene Mitarbeiter gegründet werden. (siehe auch "überbetriebliche Pensionskassen") Betriebsvereinbarung Im Zusammenhang mit Betriebspensionen: Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über den Beitritt zu einer Pensionskasse. (siehe auch "Einzelvereinbarung") Deckungsrückstellung Summe der laufenden Einzahlungen, abzüglich Kosten und Versicherungssteuer, zuzüglich Veranlagungsergebnisse, soweit diese nicht der Schwankungsrückstellung zugeführt werden. Auch die versicherungstechnische Entwicklung in Jahren, in denen eine Person in die Pensionskasse einbezogen ist, wirkt sich auf die Höhe der Deckungsrückstellung aus. (siehe auch "Schwankungsrückstellung") Einzelvereinbarung Diese Vereinbarung entspricht der Betriebsvereinbarung. In Unternehmen ohne Betriebsrat bzw. für (ehemalige) Mitarbeiter, die nicht durch einen Betriebsrat vertreten sind, wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Einzelvereinbarung geschlossen. (siehe auch "Betriebsvereinbarung") Finanzmarktaufsicht (FMA) Oberstes Aufsichts- und Prüfungsorgan der Pensionskassen. Ertrag/Veranlagungsergebnis Zu den Erträgen der Veranlagung gehören Zins- bzw. Dividendenzahlungen, sonstige Ausschüttungen sowie Wertsteigerungen infolge von Kurserhöhungen. Kapitaldeckungsverfahren Die Beiträge werden auf dem persönlichen Konto des Anwartschaftsberechtigten angespart, veranlagt und beim Eintritt in die Pension verrentet. (siehe auch "Umlageverfahren") Leistungsberechtigte Personen, die bereits eine Zusatzpension aus einer Pensionskasse erhalten. (siehe auch "Anwartschaftsberechtigte") Mindestertrag Seit kann zwischen Pensionskassen-Modellen mit oder ohne Mindestertrag gewählt werden. Dies wird in der Betriebs- oder Einzelvereinbarung geregelt. (siehe auch "Pensionszusage mit Mindestertrag" und "Pensionszusage ohne Mindestertrag") Pensionskassenvertrag Vertrag zwischen Pensionskasse und Arbeitgeber, der die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers gegenüber der Pensionskasse und die Ansprüche von Anwartschaftsund Leistungsberechtigten inhaltsgleich mit der Pensionsvereinbarung regelt Pensionszusage mit Mindestertrag In diesem Modell ist die Pensionskasse verpflichtet, eine Mindestverzinsung zu garantieren. Die Höhe der Mindestverzinsung wird jährlich in Abhängigkeit von der Sekundärmarktrendite im Fünfjahresschnitt errechnet. Die Pensionskassen- Aktiengesellschaft haftet für die Verpflichtungen aus dem Mindestertrag. Zur Siche- -55-

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