Richtlinie der Notfalldarstellung im DRK-Landesverband Hessen e.v. Stand:

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1 Richtlinie der Notfalldarstellung im DRK-Landesverband Hessen e.v. Stand: Einleitung Abschnitt 1 - Funktionen/Gliederung Kreisverband Mimtrupp 1.2 Darsteller/ Schminker 1.3 Mimtruppleiter 1.4 Ausbilder Notfalldarstellung 1. 5 Leiter Notfalldarstellung Abschnitt 2 - Funktionen/Gliederung Landesverband Instruktor Notfalldarstellung 2.2 Beauftragter Notfalldarstellung Abschnitt 3 - Ausbildung/Ernennung Heranführung an die Notfalldarstellung 3.2 Lehrgang Notfalldarstellung im Kreisverband Grundlehrgang Notfalldarstellung Aufbaulehrgang Notfalldarstellung 3.3 Lehrgänge für Notfalldarstellung im Landesverband Mimtruppleiter(MTL-A) Ausbilder für Notfalldarstellung (MTL-B) Fortbildungen für MTL und Ausbilder 3.4 Leiter Notfalldarstellung 3.5 Instruktoren Notfalldarstellung 3.6 Beauftragte Notfalldarstellung 3.7 Entzug der Lehrberechtigung/Aberkennung der Ernennung 3.8 Sonstige Regelungen Abschnitt 4 - Einsatz des Mimtrupps Einsatzmöglichkeiten Dienstabende, Gruppenstunden, Breitenausbildung Fachdienst-, Rettungsassistenten- und -sanitäterausbildungen Präsentationen der Öffentlichkeit Wettbewerbe Übungen Großübungen 4.2 Schutzkleidung für den Mimtrupp 4.3 Sicherheit im Mimtruppeinsatz 4.4 Leitung im Mimtruppeinsatz 4.5 Kompetenzen des Mimtruppleiters

2 Einleitung Diese Richtlinie regelt die Strukturen und die Verantwortlichkeiten für den Bereich der Realistischen Unfalldarstellung, im kommenden Notfalldarstellung genannt, im DRK- Landesverband Hessen. Die Notfalldarstellung ist ein Bestandteil der Arbeit in den Gemeinschaften des Deutschen Roten Kreuzes. Sie soll durch die realistische Darstellung von Verletzungen, Erkrankungen, Notfällen und der Wiedergabe von Unfallszenarien den Helfern eine Möglichkeit zur Übung sowie zur Kontrolle ihres Ausbildungsstandes geben. Die vorliegende Richtlinie ist die dritte Überarbeitung für den DRK-Landesverband Hessen. Sie führt die Erfahrungen aus der Arbeit mit der 1999 verabschiedeten Richtlinie und den veränderten Vorgaben der Bundesebene zusammen. Zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit, wird in der Richtlinie stellvertretend für beide Geschlechter nur die männliche Form verwendet.

3 Abschnitt 1 - Funktionen/Gliederung Kreisverband Mimtrupp Die Notfalldarstellung wird im Rahmen eines Mimtrupps organisiert. Dieser kann aus mehreren Gruppen bestehen. In den DRK-Kreisverbänden wird jeweils ein Mimtrupp unterhalten und regelmäßig aus- und fortgebildet. Der Mimtrupp besteht aus den Darstellern/Schminkern, den Mimtruppleitern, Ausbildern der Notfalldarstellung und dem Leiter Notfalldarstellung. Der Träger des Mimtrupps ist der DRK-Kreisverband. Der Mimtrupp steht allen Mitarbeitern des Jugendrotkreuzes, der Bereitschaften sowie Bergwacht, Wasserwacht und sonstigen Rotkreuz-Gliederungen offen. 1.2 Darsteller / Schminker Die Darsteller und Schminker sind Mitglieder im Mimtrupp. Ihre Aufgabe ist das Schminken und mimische Darstellen von Verletzungen und Krankheitszuständen bei Übungen bzw. Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der Rotkreuz- Gemeinschaften, der Breitenausbildung und sonstigen Hilfsorganisationen. Für ihre Aufgabe im Mimtrupp werden sie umfassend ausgebildet. Für ihre Mitarbeit müssen die Mitglieder mindestens 14 Jahre alt sein. Ihr Einsatz erfolgt in der Regel ab 16 Jahren. Im Einzelfall hat der Mimtruppleiter die Möglichkeit, über einen geeigneten praktischen Einsatz von Darstellern ab 14 Jahren zu entscheiden. Das Einverständnis der Personensorgeberechtigten ist für jede Maßnahme einzeln einzuholen. 1.3 Mimtruppleiter Die Mimtruppleiter betreuen die Darsteller bei den Einsätzen des Mimtrupps. Sie sind für die Sicherheit der eingesetzten Darsteller verantwortlich. Sie koordinieren und planen den Mimtruppeinsatz nach Absprache mit dem Leiter Notfalldarstellung - in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern der Übungsleitung. 1.4 Ausbilder Notfalldarstellung Der Ausbilder für Notfalldarstellung übernimmt die Aus- und Fortbildung des Mimtrupps. Er hat die Lehrberechtigung für den Grund- und Aufbaulehrgang der Notfalldarstellung. 1.5 Leiter Notfalldarstellung Der Leiter Notfalldarstellung ist der verantwortliche Ansprechpartner und Leiter für den Mimtrupp im Kreisverband. Er ist Berater der Kreisbereitschaftsleitung und der JRK- Kreisleitung in Sachen der Notfalldarstellung. Er koordiniert die Aus- und Fortbildung sowie die Einsätze des Mimtrupps im Kreisverband. Der Leiter Notfalldarstellung ist mindestens Mimtruppleiter mit einer mehr als 2-jährigen Einsatzerfahrung. Er ist das Bindeglied zu den Instruktoren der Notfalldarstellung des Landesverbandes. Er ist Dienstvorgesetzter der Mimtruppleiter im Kreisverband.

4 Abschnitt 2 - Funktionen/Gliederung im Landesverband 2.1 Instruktor Notfalldarstellung Der Instruktor Notfalldarstellung ist der fachliche Berater und Betreuer der Mimtruppleiter, Ausbilder Notfalldarstellung und Leiter Notfalldarstellung. Er gestaltet in Absprache mit dem Beauftragten Notfalldarstellung die Aus- und Fortbildung sowie sonstige Veranstaltungen auf Landesverbandsebene und gibt Hilfestellungen bei Ausbildungen, Fragen und Problemfällen in den Kreisverbänden. 2.2 Beauftragter Notfalldarstellung Der Beauftragte Notfalldarstellung ist der Berater der Landesbereitschaftsleitung und der JRK-Landesleitung in Fragen der Notfalldarstellung. Er unterstützt die Instruktoren Notfalldarstellung in ihren Ausbildungsvorhaben, Fragen und Problemen und leitet die Instruktorentagungen der Notfalldarstellung. Er ist Dienstvorgesetzter der Instruktoren Notfalldarstellung. Abschnitt 3 - Ausbildung und Ernennung 3.1 Heranführung an die Notfalldarstellung Die Heranführung soll in altersgerechter und situationsbezogener Art erfolgen. Es ist darauf zu verzichten, schwere und spektakuläre Verletzungen zu schminken und üben zu lassen. Insbesondere bei Kindern und jüngeren Jugendlichen können solche Vorgänge psychisch nur schwer verarbeitet werden. Bewährt hat sich das Üben in Gesamtzusammenhängen, d.h. neben der schminktechnischen Umsetzung soll auch das Entstehen der Verletzung und die entsprechende Hilfeleistung behandelt werden. Zertifikat - Mindestalter 6 Jahre - Im Alter von 6 Jahren bis einschließlich 15 Jahren Heranführung ausschließlich im JRK bzw. Bergwacht-Jugend - Zuständiger ausgebildeter Gruppenleiter muss anwesend sein - Das Thema der Heranführung muss mit dem Leiter Notfalldarstellung abgestimmt werden - Leitungskräfte mit Lehrgang Notfalldarstellung - Helfer und Helferinnen mit Lehrgang Notfalldarstellung Mitglieder des Mimtrupps mit Lehrgang Notfalldarstellung im Beisein einer Leitungskraft - Mimtruppleiter - keines

5 3.2 Lehrgänge Notfalldarstellung im Kreisverband Bei Ausbildungen, Übungen und Wettbewerben in der Ersten Hilfe und im Katastrophenschutz/Rettungsdienst, werden qualifizierte Darsteller (Verletzte/ Erkrankte) und Schminker eingesetzt. Damit sie den spezifischen Anforderungen in der Darstellung von Notfallsituationen gerecht werden können, erlernen sie im Grund- und Aufbaulehrgang Notfalldarstellung die dazu erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten Grundlehrgang Notfalldarstellung Lehrgang Träger Zertifikat - Mindestalter 14 Jahre - Mitgliedschaft im DRK - Teilnahme an einer EH-Ausbildung nicht älter als ein Jahr der höherwertigen Ausbildung, empfehlenswert ist eine San A-Ausbildung - Bereitschaft zur regelmäßigen Fortbildung - Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung, Wettbewerben und Veranstaltungen im Katastrophenschutz/Rettungsdienst und in der Breitenausbildung - Ausbilder Notfalldarstellung - Der Lehrgang richtet sich nach dem gültigen Lehrgangskonzept des DRK-Landesverbandes - DRK-Kreisverband - Nach dem Nachweis aller und erfolgreicher Teilnahme Aufbaulehrgang Notfalldarstellung Lehrgang Träger Zertifikat - Mindestalter 16 Jahre - Mitgliedschaft im DRK - Abgeschlossener Grundlehrgang Notfalldarstellung - San A oder höherwertige Ausbildung - San B ist empfohlen - Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung, Wettbewerben und Veranstaltungen im Katastrophenschutz/Rettungsdienst und in der Breitenausbildung - Ausbilder Notfalldarstellung - Der Lehrgang richtet sich nach dem gültigen Lehrgangskonzept des DRK-Landesverbandes - DRK-Kreisverband - Nach dem Nachweis aller und erfolgreicher Teilnahme

6 3.3 Lehrgänge der Notfalldarstellung im Landesverband Mimtruppleiter (MTL-A) Für Leitungskräfte in der Notfalldarstellung werden erweiterte Fähigkeiten im Bereich Organisation und Durchführung von Übungen erforderlich. Ein besonderes Augenmerk ist auf das Erkennen von Gefahren im Übungsablauf zu legen. Lehrgang Träger Zertifikat/Gültigkeit - Mindestalter 18 Jahre - Rotkreuz-Einführungsseminar, oder Baustein A - LK-Ausbildung des JRK mindestens mit den Bausteinen B,D,E,F oder die DRK-Module 1,2,8,9 - Die erforderlichen Ausbildungen müssen gültig sein - Teilnahme an der Ausbildung Notfalldarstellung - Haftungsrechtausbildung - San A-Ausbildung - San B-Ausbildung oder höher wird empfohlen - Bereitschaft zur regelmäßigen Fortbildung - Mitorganisation und Durchführung eines Mimtruppeinsatzes unter Aufsicht des Leiters Notfalldarstellung - Nachgewiesene praktische Mitarbeit im Mimtrupp durch den Leiter Notfalldarstellung - Planung, Koordination, Durchführung und Nachbereitung von Einsätzen des Mimtrupps - Schutz der eingesetzten Darsteller im Einsatz, ggf. durch das Unterbrechen oder Abbrechen der Übung (siehe Abschnitt 1.3) - Leitung einer Notfalldarstellungs-Gruppe - Beratung der EH- und San- Führungs- und Leitungskräfte sowie Ausbilder und Schiedsrichter bei Übungen und Wettbewerben in Fragen der Notfalldarstellung - Mitarbeit bei überregionalen Übungen - Instruktoren und Beauftragte des DRK-Landesverbandes - Der Lehrgang richtet sich nach dem gültigen Lehrgangskonzept des DRK-Landesverbandes - DRK-Landesverband - Nach dem Nachweis aller und erfolgreicher Teilnahme des Lehrgangs sowie der eigenständigen Organisation und Durchführung einer Maßnahme unter Aufsicht des Leiters Notfalldarstellung, wird die MTL- Berechtigung für die Dauer von 3 Jahren erteilt. Eine Verlängerung kann durch Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen des DRK-Landesverbandes erfolgen

7 3.3.2 Ausbilder für Notfalldarstellung (MTL-B) Der Ausbilder Notfalldarstellung muss zur Umsetzung von Grund- und Aufbaulehrgängen der Notfalldarstellung und Fortbildungen entsprechende methodische und didaktische, sowie fachliche Kenntnisse besitzen. Lehrgang Träger Lehrschein - Mimtruppleiter - Lehrgang Erwachsenen gerechte Unterrichtsgestaltung oder ähnliche Ausbildung - Aus- und Fortbildung von Kräften des Mimtrupps - Durchführung von Grund-, Aufbaulehrgängen und Fortbildungen der Notfalldarstellung - Instruktoren und Beauftragte des DRK-Landesverbandes - Der Lehrgang richtet sich nach dem gültigen Lehrgangskonzept des DRK-Landesverbandes - DRK-Landesverband - Nach dem Nachweis aller - Erfolgreicher Teilnahme an MTL-B - Erfolgreiche Lehrprobe durch die Instruktoren Notfalldarstellung, innerhalb eines Jahres wird die Lehrberechtigung für die Dauer von 3 Jahren ab Lehrgangsende erteilt. Eine Verlängerung kann durch die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen des DRK-LV Hessen erfolgen. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme am Ausbilderlehrgang eine vorläufige Lehrberechtigung, die auf zwei Jahre befristet ist. Bei nicht erfolgreichem Abschluss ist eine einmalige Wiederholung des Lehrgangs zulässig. Innerhalb der Gültigkeitsdauer der vorläufigen Lehrberechtigung hat sich der Lehrscheinanwärter einer Überprüfung durch einen Instruktor zu unterziehen. Der prüfende Instruktor fertigt über diese Überprüfung eine Beurteilung an, die als Bestandteil der Ausbildungsakte beim Landesverband Hessen verbleibt Fortbildungen für MTL und Ausbilder Voraussetzung Ziel Lehrgang - gültiges Mimtruppleiter-Zertifikat bzw. Ausbilder- Notfalldarstellung Lehrschein - Fortbildung der MTL und der Ausbilder Notfalldarstellung in aktuellen Themen zur Notfalldarstellung - Erfahrungsaustausch - Instruktoren und Beauftragte des DRK-Landesverbandes - Fortbildung mit Schwerpunktthemen (mindestens 4 Doppelstunden)

8 Träger Zertifikat - DRK-Landesverband - Nach erfolgreicher Teilnahme wird die Mtv-Berechtigung bzw. Lehrschein Notfalldarstellung um weitere 3 Jahre verlängert Die wiederholte Teilnahme an einem kompletten MTL-A oder MTL-B ersetzt die Fortbildung. 3.4 Leiter Notfalldarstellung Ernennung - Mimtruppleiter - mind. 2-jährige Erfahrung als MTL - Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den anderen Bereitschaften / Gemeinschaften - Auf Vorschlag der MTL/ Ausbilder Notfalldarstellung wird der Leiter Notfalldarstellung von der Kreisbereitschaftsleitung und JRK-Kreisleitung auf die Dauer von drei Jahren ernannt - Koordination von Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie jeglicher Notfalldarstellungs-Einsätze - Berater der KBL/JRK-Kreisleitung und Andere im Bereich Notfalldarstellung - Leitung des Mimtrupps - Unterstützung der MTL und Ausbilder Notfalldarstellung - Werbung, Auswahl, Vorbereitung und Begleitung von angehenden MTL und Ausbildern Notfalldarstellung - Anmeldung von Übungen (ab 5 Darstellern) und Lehrgängen der Notfalldarstellung an den DRK-Landesverband - Ansprechpartner für die Notfalldarstellung im DRK-Kreisverband - Bindeglied zu den Instruktoren und Beauftragten Notfalldarstellung des Landesverbandes - die eigenständige Verwaltung des vom DRK-Kreisvorstand genehmigten Etats Die fachliche Aufsicht über die Tätigkeit des Leiters Notfalldarstellung hat die Kreisbereitschaftsleitung und die JRK-Kreisleitung. 3.5 Instruktoren Notfalldarstellung Instruktoren Notfalldarstellung werden gemeinsam durch die JRK-Landesleitung und die Landesbereitschaftsleitung berufen. - Mindestalter 21 Jahre - Ausbilder Notfalldarstellung mit mindestens 2-jähriger Einsatzund Ausbildungserfahrung - Aktive Mimtruppleitertätigkeit mit entsprechenden Erfahrungen aus mind. 2 selbständig durchgeführten Lehrgängen der Notfalldarstellung sowie mind. 2 Übungen / Einsätzen mit mehr als 10 Darstellern innerhalb von drei Jahren - Lehrgang Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung

9 - aktive Teilnahme an der Arbeit der Notfalldarstellung auf Landesebene - regelmäßige Teilnahme an den Instruktoren-Tagungen - Durchführung von Aus- und Fortbildungen im Bereich der Notfalldarstellung - Beratung und Betreuung der Mimtruppleiter, Ausbilder Notfalldarstellung und Leiter Notfalldarstellung - Aktivierung/Intensivierung der Arbeit im Bereich Notfalldarstellung - Werbung neuer Mitarbeiter im Bereich der Notfalldarstellung - Besuch von Grund- und Aufbaulehrgängen der Notfalldarstellung nach Absprache mit dem jeweiligen Ausbilder Notfalldarstellung - Besuch von Übungen nach Absprache mit dem jeweiligen Leiter Notfalldarstellung Die fachliche Aufsicht über die Tätigkeit der Instruktoren Notfalldarstellung obliegt dem Beauftragten Notfalldarstellung. 3.6 Beauftragter Notfalldarstellung Der Beauftragte Notfalldarstellung und sein Stellvertreter werden durch die JRK- Landesleitung und die Landesbereitschaftsleitung berufen. Der Instruktorentagung ist ein Vorschlagsrecht einzuräumen. Wird der Beauftragte aus den Reihen des Jugendrotkreuzes gestellt, sollte der Stellvertreter aus den Reihen der Bereitschaften kommen. Im umgekehrten Fall ist analog zu verfahren. - aktive Mitarbeit als Instruktor Notfalldarstellung - Koordinierung der Arbeit im Bereich Notfalldarstellung auf Landesebene - Beratung der JRK-Landesleitung und der Landesbereitschaftsleitung - Unterstützung der Arbeit der Instruktoren Notfalldarstellung - Hilfestellung bei Ausbildungsvorhaben der Instruktoren Notfalldarstellung - Fachliche Beratung und Aufsicht der Instruktoren Notfalldarstellung - Leitung der Instruktorentagung auf Landesebene Die fachliche Aufsicht über die Tätigkeit des Beauftragten Notfalldarstellung hat die Landesbereitschaftsleitung und die JRK-Landesleitung. 3.7 Entzug der Lehrberechtigung bzw. Zertifikate / Aberkennung der Ernennung Die Zertifikate bzw. Lehrberechtigungen können vom Beauftragten Notfalldarstellung entzogen werden, wenn die Tätigkeit und/oder das Verhalten des MTL bzw. Ausbilders für das DRK unzumutbar sind, oder wenn wiederholt gegen die Notfalldarstellungs-Richtlinie verstoßen wurde. Die Ordnung für Belobigung, Beschwerde und Disziplinarverfahren der Gemeinschaften Bereitschaften, Bergwacht und Wasserwacht ist analog anzuwenden. Eine Abberufung der Instruktoren und der Beauftragten kann nur von der JRK-Landesleitung und der Landesbereitschaftsleitung vorgenommen werden.

10 3.8 Sonstige Regelungen Die Durchführung von Übungen und Lehrgängen Notfalldarstellung auf Kreisebene sind über den Leiter Notfalldarstellung auf dem Dienstweg dem Landesverband mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. Gleiches gilt für den landesübergreifenden Notfalldarstellungs-Einsatz. Abschnitt 4 - Einsatz des Mimtrupps- Der Einsatz des Mimtrupps kann in unterschiedlichster Art und Weise erfolgen. Um bei Übungen und Ausbildung einen optimalen Lerneffekt zu Erzielen, sind für Verletzungs- und Krankheitsbilder nur ausgebildete Darsteller und Mimtruppleiter einzusetzen. Einsätze sind rechtzeitig zu planen und abzusprechen. Unter den Punkten bis aufgeführte Einsätze sind durch den Leiter Notfalldarstellung dem Landesverband zu melden. Bei Veranstaltungen in der Öffentlichkeit muss immer mindestens 1 Mimtruppleiter anwesend sein. Der Mimtruppleiter wird durch eine neongrüne Weste mit blauen Reflexstreifen gekennzeichnet. Auf die entsprechende/ausreichende Schutzkleidung nach UVV ist zu achten (siehe Abschnitt 4.2.). 4.1 Einsatzmöglichkeiten Dienstabende / Gruppenstunden / Breitenausbildung / San-A Bei diesen Veranstaltungen können Vorführungen, Demonstrationen und Fallbeispiele ohne Mimtruppleiter durchgeführt werden, wenn die Veranstaltung in der jeweiligen Unterkunft stattfindet und nicht mehr als 3 Darsteller eingesetzt werden. Wenn diese geschminkt werden, müssen sie über einen Lehrgang der Notfalldarstellung verfügen. Es ist darauf zu achten, dass nur erfahrene Darsteller eingesetzt werden und eine verantwortliche Leitungskraft anwesend ist. Die Aufsichtspflicht und die Fürsorgepflicht über die Darsteller liegen bei dem Dozenten oder Lehrgangsleiter Fachdienst-, RS- und RA-Ausbildungen Bei San B/C und Rettungssanitäter bzw. Rettungsassistenten Lehrgängen kann auf Mimtruppleiter verzichtet werden, wenn die Übung im Gebäude bzw. Lehrsaal oder auf einer speziellen Übungsstrecke stattfindet und nicht mehr als 3 Darsteller eingesetzt werden. Der zuständige Leiter Notfalldarstellung ist rechtzeitig über die geplante Maßnahme zu informieren. Es ist darauf zu achten, dass nur erfahrende Darsteller eingesetzt werden, die älter als 16 Jahre sind. Die Aufsichtspflicht und die Fürsorgepflicht über die Darsteller liegen bei dem Dozenten oder Lehrgangsleiter. Bei Übungen im Außenbereich ist ein Mimtruppleiter einzusetzen. Abschlussprüfungen bei Rettungssanitätern (RS) und höherwertigen Ausbildungen sind dem DRK-Landesverband zu melden Präsentationen der Notfalldarstellung in der Öffentlichkeit Einsätze zur Darstellung der Arbeit der Notfalldarstellung in der Öffentlichkeit sind nur zulässig, wenn der gesamte Schminkvorgang erläutert wird und eine anschließende Versorgung stattfindet. Es ist darauf zu achten, dass der werbende Charakter im Vordergrund steht. Bei Veranstaltungen in der Öffentlichkeit muss mindestens ein Mimtruppleiter anwesend sein.

11 4.1.4 Wettbewerbe Bei Wettbewerben ist mindestens ein Mimtruppleiter pro Station erforderlich. Der Wettbewerb ist mit dem Leiter Notfalldarstellung, bzw. dem Beauftragten Notfalldarstellung bei Landesveranstaltungen abzusprechen. Je nach Art der Übung und des Geländes entscheidet dieser, wie viele Mimtruppleiter erforderlich sind Übungen Bei einer Einsatzübung ist mindestens ein MTL erforderlich. Diese ist mit dem Leiter Notfalldarstellung bzw. dem Beauftragten Notfalldarstellung bei Landesveranstaltungen abzusprechen. Je nach Art der Station und des Geländes, sowie der Anzahl der eingesetzten Darsteller, entscheidet dieser, wie viele Mimtruppleiter erforderlich sind Großübungen Bei Übungen mit mehr als vierzig Darstellern ist rechtzeitig ein Instruktor des Landesverbandes zu den Vorbereitungen und zur Durchführung hinzuzuziehen. Um eine zufrieden stellende Simulation eines Großschadenfalles zu gewährleisten, ist ein entsprechender Planungsvorlauf zu berücksichtigen. 4.2 Schutzkleidung für den Mimtrupp Der Mimtruppleiter ist mit Schutzkleidung nach den Bestimmungen der UVV auszustatten (Jacke, Hose, Schuhe und Helm). Um Verwechslungsgefahr mit Einsätzkräften zu vermeiden, kann von der roten / leuchtroten Bekleidung abgewichen werden, wenn der Mimtruppleiter nicht im fließenden Verkehr zum Einsatz kommt. 4.3 Sicherheit im Mimtruppeinsatz Für mögliche Realfälle bei den Verletztendarstellern ist bei Übungsmaßnahmen eine jederzeitige medizinische Versorgungsmöglichkeit vorzuhalten. Für diesen Fall ist zwischen Übungsleitung und Mimtruppleitung ein einvernehmliches Vorgehen abzusprechen. Ggf. ist ein allen bekannt zu machendes Codewort zu verwenden. 4.4 Leitung im Mimtruppeinsatz Bei einem Einsatz mit mehreren Mimtruppleitern übernimmt einer von diesen, in Absprache mit dem Leiter Notfalldarstellung, bzw. dem Beauftragten Notfalldarstellung bei Landesveranstaltungen, die Koordination des Mimtrupps. Die Regelungen nach der Anlage 15 Regelungen für Großeinsätze der Ordnung der Bereitschaften sind analog anzuwenden. 4.5 Kompetenzen des Mimtruppleiters Im Falle einer unmittelbaren Gefährdung für die Verletztendarsteller ist der Mimtruppleiter berechtigt in den Übungsablauf einzugreifen und den Übungsablauf ggf. zu unterbrechen. Kann die Gefährdung nicht abgestellt werden kann der Mimtruppleiter die Darsteller aus der Übung entlassen.

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