BESCHLUSSVORLAGE ZU TOP 7

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1 BESCHLUSSVORLAGE ZU TOP 7 JRK-Bekleidung Sitzung der 4. JRK-Bundeskonferenz 25./ in Dresden Ausgangspunkt/Problembeschreibung: Im Rahmen der 1. JRK-Bundeskonferenz im März 2008 wurde ein bundeseinheitliches Corporate Design für das Jugendrotkreuz beschlossen. Ausgenommen hiervon war die Frage nach einer einheitlichen JRK-Bekleidung. Mit Beschluss der 3. JRK-Bundeskonferenz im September 2009 wurde die Bundesleitung damit beauftragt, der 4. JRK-Bundeskonferenz einen Entwurf zur Regelung der einheitlichen Bekleidungsfrage vorzulegen. Der entsprechende Beschluss lautete: 1. Die JRK-Bundeskonferenz beauftragt die JRK-Bundesleitung ihr eine Regelung hinsichtlich einer bundesweit einheitlichen JRK-Bekleidung zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Die JRK-Bundeskonferenz stimmt den ersten inhaltlichen Ideen zur JRK-Bekleidung grundsätzlich zu und beauftragt die JRK-Bundesleitung, unter Berücksichtigung der Rückmeldungen und unter Beteiligung der Landesverbände, die Vorschläge weiter zu konkretisieren. Sie stimmt weiterhin dem Zeitplan zu. Die ersten Ideen der JRK-Bundesleitung bezüglich der Regelung einer einheitlichen JRK- Bekleidung wurden in der Beschlussvorlage wie folgt dargelegt: 1. Allgemeines Zur erleichterten Identifikationsmöglichkeit als JRK-Angehörige werden als JRK-Bekleidung T- Shirts, Poloshirts, Rundhalspullover mit und ohne Kapuze sowie mit und ohne Bauchtaschen und Fleecejacken empfohlen. Material und Schnitt können variieren. Es wird eine bestimmte Farbpalette für die Bekleidungsstücke zur Auswahl geben. Die Beinbekleidung kann individuell gewählt werden. Sind JRK-Angehörige jedoch im Rahmen der Bereitschaften / Berg- und Wasserwacht unterwegs, gelten die Vorschriften der jeweiligen Gemeinschaft ( Schutzkleidung ) im Sinne der Dienstbekleidungsordnung. 2. Verwendung des JRK-Logos, Schrift- und Namenszüge Für die Verwendung des JRK-Logos auf der Bekleidung wird die Position und Größe geregelt (z.b. eine Größe von 10 cm Ø und die Positionierung im linken Brustbereich). Ebenso wird die Position für Schriftzüge und Namensbezeichnungen (Gruppenname, Mitgliedsname, Veranstaltungsbezeichnung, etc.) geregelt (z.b. unterhalb des Logos in einem Abstand von 2 cm und in einer Größe von 2 cm). Die Angaben links und rechts verstehen sich aus Sicht des Trägers. Eine weitere Gestaltung des Kleidungsstückes steht der verwendenden Untergliederung frei. 3. Schutzkleidung Im Falle der Notwendigkeit von Schutzbekleidung im Sinne der Dienstbekleidungsordnung wird das Tragen der sog. Bonn 2000 JRK-Jacke empfohlen, z.b. im Rahmen von Sanitätsdiensten und im Bereich der Notfalldarstellung. JRK-Angehörigen, die im Bereich des Schulsanitätsdienstes tätig sind, wird das Tragen einer gelben Warnweste empfohlen. Auch hier sollten Position und Größe der verwendeten Logos festgelegt werden (z.b. das JRK-Logo 1

2 in einer Größe von 10 cm auf der linken Brusthälfte sowie das SSD-Logo in einer Größe von 20 cm mittig auf dem Rücken). Auch hier gelten die Empfehlungen hinsichtlich eines Namenszuges wie in Punkt Festkleidung, feierliche Anlässe Leitungskräften innerhalb des Jugendrotkreuzes wird empfohlen, bei festlichen Anlässen (beispielhaft: Ehrungen, Jubiläumsfeierlichkeiten, öffentliche Auftritte etc.) ein weißes Hemd bzw. eine weiße Bluse zu tragen, auf dem/der entweder das JRK-Logo oder der Jugendrotkreuz -Schriftzug aufgestickt o.ä. sind (z.b. in einer Größe von 2,5 cm bzw. 1 cm auf der linken Kragenseite). Die Gestaltung der weiteren Bekleidung steht dem Träger individuell offen. Die Bundesleitung hat anhand der eingegangenen Rückmeldungen zum Thema einheitliche JRK-Bekleidung nun einen ersten Beschlussvorschlag formuliert. Analyse/Sachstand: Der von der Bundesleitung in die 3. Bundeskonferenz eingebrachte Fragebogen zum Thema JRK-Bekleidung ist abschließend ausgewertet und stellt in Kürze folgende Situation dar: Die Mehrheit der JRK-Angehörigen trägt weiße T-Shirts, auf denen das JRK-Logo auf der linken Brusthälfte abgebildet ist. Viele T-Shirts sind auf dem Rücken individuell, der jeweiligen Untergliederung zugeordnet (Name des Kreisverbandes, Maskottchen, etc.). Ähnliches gilt für Poloshirts. Weitere Farben, die verwendet werden, sind rot, blau, schwarz und gelb. Bei den Pullovern lässt sich keine eindeutige Tendenz erkennen. Diese unterscheiden sich in Ausführung (mit und ohne Bauchtasche, etc.) und Farbgestaltung (wobei eine Recht hohe Anzahl der Pullover weiß ist). In den meisten Fällen ist jedoch das JRK-Logo auf der linken Brusthälfte platziert und eine Zuordnung zur jeweiligen Untergliederung, falls vorhanden, auf dem Rücken platziert. Gleiches gilt für Kapuzenpullover, wobei hier die Farbwahl noch stärker variiert. Fleece-Jacken werden vornehmlich in den Farben rot und blau getragen. In einigen Untergliederungen werden außerdem Cappys, Warnwesten (vornehmlich SSD-Westen), die JRK-Bonn 2000-Jacke sowie vereinzelt weitere Bekleidungsstücke getragen. Schließlich werden noch weiße Blusen/Hemden getragen, die entweder das JRK-Logo oder den +Jugendrotkreuz - Schriftzug verwenden. Hinsichtlich der Beinbekleidung trägt die Mehrheit blaue Jeans oder schwarze Stoffhosen und wünscht keine Regelung hierzu. Folgende Kriterien für die Regelung einer einheitlichen JRK-Bekleidung ergeben sich aus der Auswertung des Fragebogens sowie den bisherigen, innerverbandlichen Rückmeldungen: Die Kleidung sollte einheitlich, aber individualisierbar sein. Vorhandene Bekleidung sollte Berücksichtigung finden. Die neue Bekleidung darf nicht wesentlich kostenintensiver als die bisherige sein. Die Qualität sollte nach Möglichkeit verbessert werden (auch für Wettbewerbe geeignet, etc.). Sie sollte auffällig sein, also einen Erkennungswert besitzen. Sie sollte einer Verwendung auf gesamtverbandlicher Ebene nicht entgegenstehen (Tragbarkeit bei Einsätzen z.b. bei Begleitung im Sanitätsdienst, sozialen Einsätzen, etc.). Eine formale Bekleidung zu Festanlässen sollte berücksichtigt werden. Um diesen Kriterien zu entsprechen, ergibt sich für die Zusammenstellung der Bekleidung eine Art Baukastensystem. Innerhalb dieses Systems kann die Bekleidung in vorgegebenen, aber nicht zu eng gesteckten Grenzen (und damit immer noch einheitlich) individuell zusammengestellt werden. Ein solches Baukastensystem lässt, im Gegenzug zu einem konkreten Farb- und Gestaltungsvorschlag, mehr Freiraum für die Individualisierung der 2

3 Gestaltung. Außerdem sollen die Bekleidungsstücke, so eine einheitliche Regelung beschlossen wird, nicht sofort ausgetauscht werden, sondern die Regelung bei einer Neuanschaffung entsprechend Berücksichtigung finden. Schließlich wurden Preisangebote seitens der Bundesgeschäftsstelle 1. zur Farbpalette (dunkel) des Corporate Designs inklusive der Farbe weiß (Farbpalette CD): Petrol dunkel: CMYK 100/10/40/20 RGB 0/124/134 Orange dunkel CMYK 0/50/100/10 RGB 215/132/0 Rot dunkel CMYK 0/100/100/15 RGB 201/0/25 Grün dunkel CMYK 40/0/80/15 RGB 156/181/74 2. zu den Farben schwarz, weiß, rot, blau eingeholt. Lediglich ein Lieferant war bereit, Kleidungsstücke in den Farben des Corporate Designs unter annehmbaren Bedingungen anzubieten: Kolöchter bot an in Vorleistung zu gehen, die Kleidung auf eigene Kosten einzukaufen, entsprechend einzufärben und diese dann bei sich einzulagern. Andere Anbieter wollten entweder nicht in Vorleistung gehen oder forderten eine gewisse Abnahmemenge. Die günstigste Alternative für die Farben schwarz, weiß, rot und blau ist die DRK Service GmbH. Kolöchter (CD-Farben + weiß) DRK Service GmbH (rot, blau, schwarz, weiß) T-Shirts 8,90 5,25 Poloshirts 13,50 12,95 Kapuzensweater 17,90 16,95 Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer und Versand Aufgrund der Tatsache, dass der Preisunterschied lediglich bei den T-Shirts deutlich wahrnehmbar ist, sich aber kaum bei den anderen Bekleidungsstücken bemerkbar macht, wird weiterhin primär die Farbpalette des Corporate Designs die Grundlage des Beschlussvorschlages bilden. Außerdem ist die JRK-Bundesgeschäftsstelle noch in Verhandlungen mit Kolöchter hinsichtlich eines möglichen weiteren Preisnachlasses. Für die Verwendung der CD-Farbpalette spricht zum Einen die Vereinbarkeit mit dem bereits beschlossenen CD des Jugendrotkreuzes, das inzwischen in weiten Teilen des Verbandes angenommen wird und sich großer Beliebtheit erfreut, zum Anderen die Abgrenzung zu anderen Jugendverbänden, die ebenso wie wir derzeit die Farben schwarz, weiß, rot und blau verwenden, mithin also eine Art Alleinstellungsmerkmal. Um jedoch den geäußerten Bedenken hinsichtlich höherer Kosten Rechnung zu tragen, werden die Farben schwarz, weiß, blau und rot als Alternative zur Auswahl gestellt. 3

4 Hinsichtlich der sog. JRK-Bonn 2000-Jacke ergibt sich Folgendes: Momentan existiert innerhalb der Gemeinschaften ein Diskussionsprozess über die Ausgestaltung von Schutzbekleidung bzw. Schutzjacken. Weil wir uns als Teil des Gesamtverbandes verstehen, wollen wir uns diesem Diskussionsprozess nicht verschließen und beteiligen uns auf Wunsch der Bundesleitung in der Dienstbekleidungs-AG der Bereitschaften. Unter Umständen ergibt sich hierbei die Chance kostengünstig eine JRK- Jacke in Anlehnung an die DRK-Jacke zu entwickeln, die die Anforderungen an Schutz- und Dienstbekleidung erfüllt. Die derzeitige, sog. JRK-Bonn 2000-Jacke erfüllt diese Anforderungen nicht. Unabhängig von eventuellen, zukünftigen Entwicklungen kann sie aber weiter als JRK-Jacke eingesetzt werden. Die Frage nach einer einheitlichen Weste zur Verwendung bei der Notfalldarstellung soll zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden. Hier soll zunächst die innerverbandliche Diskussion um die Ansiedelung der Notfalldarstellung im Jugendrotkreuz abgewartet werden. Ziel(e): 1. Zunächst wurde geklärt, welche konkreten Bekleidungsstücke künftig als JRK-Bekleidung fungieren sollen. Im Anschluss wurde die Positionierung des JRK-Logos, von Markenzeichen, Schriftzügen, etc. behandelt. In dem Zusammenhang ging es auch um die Farbgestaltung. Hier wird, vor dem obig dargestellten Hintergrund, die Farbpalette des Corporate Design (dunkel) vorgeschlagen. Um dem Argument der Kostenfrage gerecht zu werden, wird neben der CD-Farbpalette auch eine weitere Farbpalette (schwarz, weiß, rot, blau) zur Auswahl vorgelegt. 2. Während der 3. Bundeskonferenz wurde die Abstimmung hinsichtlich der Frage nach einem verbindlichen oder empfehlenden Charakter der Regelung zur einheitlichen JRK-Bekleidung auf Wunsch der Bundeskonferenz vertagt. Um einen Beschluss nachzuholen, wird die Frage erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Zeitplan: Der Beschluss der 3. Bundeskonferenz zur Ausarbeitung einer Regelung der Bekleidungsfrage im JRK sah vor, dass während der Bundeskonferenz über die ersten Ideen der Bundesleitung beraten und dieser ein Feedback hierzu gegeben wird. Dies ist mündlich sowie anhand der verteilten und inzwischen ausgewerteten Fragebögen geschehen. Gleichzeitig stimmte die Bundeskonferenz den ersten Ideen der Bundesleitung zur JRK- Bekleidung zu. Dem zugestimmten Zeitplan folgend, wurde im Frühjahr 2010 der Länderrat in seiner 6. Sitzung über einen anhand der eingegangenen Rückmeldungen überarbeiteten und ausformulierten Vorschlag informiert. Auch hier gab es die Möglichkeit zur Rückmeldung, die wiederum in die weitere Ausarbeitung des Vorschlags eingegangen ist. Den endgültigen Beschlussvorschlag bringt die Bundesleitung nunmehr zur Beschlussfassung in die 4. Bundeskonferenz ein. Im Zuge dessen soll die Bundesleitung dazu beauftragt werden, nach Abschluss der Beratungen der Dienstbekleidungs-AG der Bereitschaften die genaue Ausgestaltung der dienstbekleidungstauglichen JRK-Jacke festzulegen. Beschlussgrundlage: Gemäß Punkt 1.11 in Verbindung mit Ziff.1) der JRK-Ordnung obliegt der JRK- Bundeskonferenz die Entscheidung zur Regelung einer einheitlichen JRK-Bekleidung. Der Wortlaut der Beschlussgrundlage lautet: 4

5 1.11 Dienst- und Einsatzbekleidung: Verwendung des Rotkreuzzeichens Wo vorgesehen, soll zur Förderung eines einheitlichen Erscheinungsbildes in der Öffentlichkeit sowie zum Schutz der Angehörigen der Gemeinschaften Dienst- bzw. Einsatzbekleidung getragen werden. Die Richtlinien zur Verwendung des Rotkreuzzeichens und zum einheitlichen Erscheinungsbild sind zu beachten. Die Gemeinschaften haben das Recht, eigene Embleme zu führen. 4.1 Die JRK-Bundeskonferenz Die JRK-Bundeskonferenz ist das oberste Aufsichts- und Beschlussorgan des JRK auf Bundesebene. Die JRK-Bundeskonferenz gilt als Bundesausschuss im Sinne des 17 der Satzung des Deutschen Roten Kreuzes e. V. Sie nimmt ihre Aufgaben auf Grundlage der Nummer 2 Absatz 1 dieser Ordnung wahr Aufgaben 1) Beschlüsse zu der JRK-Ordnung, zu Leitbild und Leitsätzen sowie anderen grundsätzlichen Regelwerken des JRK Beschlussvorschlag: Die JRK-Bundeskonferenz beschließt: 1. a. Künftig sollen folgende Kleidungsstücke als JRK-Bekleidung verwendet werden: Kurzärmelige T-Shirts Kurzärmelige Poloshirts Rundhalspullover Kapuzenpullover mit Bauchtasche (sog. Känguruh-Tasche) Einheitliche Outdoor-Fleecejacke, ohne Kapuze Eine Weste zur Verwendung durch den Schulsanitätsdienst Festkleidung: Blusen für Damen, Hemden für Herren JRK-Bekleidung mit Sonderfunktion (z.b. Wettbewerbe, Internationale Begegnungen, etc.) b. Schriftzüge, das JRK-Logo, Markenzeichen, etc. sollen wie folgt verwendet werden: Grundsätzlich gilt: Die Gestaltung der JRK-Bekleidung darf den Wertvorstellungen und Prämissen des Verbandes nicht entgegenstehen. Folgende Regelung gilt für alle Bekleidungsstücke mit Ausnahme der Outdoor-Fleecejacke, Weste, Festkleidung und JRK-Bekleidung mit Sonderfunktion: o Das JRK-Logo soll auf der linken Brusthälfte platziert werden. Diese Stelle sollte ausschließlich dem JRK-Logo zur Verfügung stehen. o Gruppennamen und andere Schriftzüge können unterhalb des Logos sowie auf der Rückenfläche verwendet werden. o Die Rückenfläche ist in Gänze frei gestaltbar. o Die rechte Brusthälfte soll ausschließlich dem DRK-Rundlogo, allen anderen Gemeinschaftslogos sowie Markenzeichen zur Verfügung stehen. Sie dürfen gleichberechtigt (also in gleicher Größe) gegenüber dem JRK-Logo verwendet werden. Die Outdoor-Fleecejacke soll als einziges Kleidungsstück einheitlich gestaltet werden. Sie soll schwarz sein. Das JRK-Logo soll auf der linken Brusthälfte platziert werden. 5

6 Die Weste zur Verwendung durch die Schulsanitätsdienste ist gelb und soll das JRK-Logo auf der linken Brusthälfte sowie das SSD-Markenzeichen ganzflächig auf dem Rücken tragen. Die Festkleidung besteht aus Blusen und Hemden und soll grundsätzlich weiß und langärmelig sein. Sie soll den Schriftzug +Jugendrotkreuz auf der linken Kragenhälfte tragen. Eine darüber hinausgehende Gestaltung soll nicht erfolgen. Wird dazu ein Blazer/Jacket/Sakko getragen, soll ein JRK-Pin verwendet werden. Die JRK-Bekleidung mit Sonderfunktion (z.b. Wettbewerbe, internationale Begegnungen, etc.) ist frei gestaltbar. Es soll jedoch ein Bezug zum Jugendrotkreuz hergestellt werden, nach Möglichkeit unter Einsatz des JRK-Logos. 2. Zur JRK-Bekleidung gehört auch eine Jacke auf der Grundlage der DRK-Einsatzjacke im Sinne des Punktes Unterpunkt 1 der Dienstbekleidungsordnung. Die Bundesleitung wird dazu beauftragt und ermächtigt, nach Abschluss der Beratungen der Dienstbekleidungs-AG der Bereitschaften die genaue Ausgestaltung der JRK- Jacke festzulegen. 3. Werden neue Bekleidungsstücke für das Jugendrotkreuz angeschafft, so sollen diese a. der Farbpalette dunkel des Corporate Designs entsprechen oder weiß sein. oder b. schwarz, weiß, blau oder rot sein. 4. Die JRK-Bundeskonferenz beschließt, dass die Regelung zur einheitlichen JRK- Bekleidung ist. a. verbindlich oder b. empfehlend Julia Grychtol stv. JRK-Bundesleiterin Ines Große JRK-Bundesreferentin 6

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