Checkliste für Dozent/inn/en der vierwöchigen fachdidaktischen Blockpraktika (fbp) - SoSe 2017

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1 Geschäftsstelle des Zentrums für Lehrerbildung Checkliste für Dozent/inn/en der vierwöchigen fachdidaktischen Blockpraktika (fbp) - SoSe 2017 Praktikumszeitraum: 28. August 22. September 2017 Themen dieses Informationsschreiben sind: 1. Anmeldung zum Praktikum, Team- und Schulzuteilung 2. Bestellung der Betreuungslehrer/-innen 3. Kontakt und Austausch mit den praktikumsbetreuenden Kolleg/inn/en in den Schulen 4. Fächerübergreifende Nachbesprechung aller Dozent/inn/en 5. Kontaktaufnahme der Studierenden mit den Schulen 6. Erweitertes Führungszeugnis 7. Präsenzpflicht im Seminar und im Praktikum 8. Anforderungen im Praktikum und für den Praktikumsbericht 9. Unterrichtsstunden 10. Anonymität im Praktikumsbericht / Verhalten im Praktikum 11. Schulbestätigungen für die Studierenden 12. Prüfungsanmeldung zur Teilmodulprüfung Praktikumsbericht 13. Einheitliche Abgabefrist für Praktikumsberichte 14. Elektronische Version der Praktikumsberichte 15. Korrektur der Praktikumsberichte 16. Bewertung der Praktikumsleistungen 17. Notenlisten, Archivierung der korrigierten Praktikumsberichte und Leistungsnachweise 18. Bescheinigung des Vorbereitungsseminars und des Praktikumsberichts 19. Schulwerkstatt der GZfL 20. Sonstige Hinweise 1. Anmeldung zum Praktikum, Team- und Schulzuteilung: Die Studierenden melden sich bis zum 10. Mai 2017 über die Homepage der Geschäftsstelle des ZfL (GZfL) zum vierwöchigen fachdidaktischen Praktikum an. Diese Anmeldung ist verbindlich. Ein Rücktritt ist nur bis zum 17. Mai 2017 möglich. Die Einteilung der Teams für die vierwöchigen fachdidaktischen Praktika im Sommersemester 2017 kann ab 21. Juni 2017 auf der Homepage der GZfL eingesehen werden (Rubrik "Aktuelles"). Die Liste mit der Team- und Schulzuteilung Ihrer Praktikant/inn/en erhalten Sie von uns per Mail. Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund von Ausfällen, Absagen oder Stundenplanänderungen auch nach erfolgter Zuteilung die betreuenden Lehrer/-innen oder Praktikumsschulen noch ändern können. Sollten sich für Ihre Teams Änderungen ergeben, werden wir Sie entsprechend informieren. 2. Bestellung der Betreuungslehrer/-innen: Die Betreuungslehrer/-innen in den Schulen werden schriftlich von der GZfL bestellt. Mit dem Bestellungsbrief teilen wir den betreuenden Kolleg/inn/en den Praktikumszeitraum, die Namen und Mailadressen der zugeteilten Studierenden ebenso wie Name und Mailadresse des betreuenden Dozenten/der betreuenden Dozentin mit. Außerdem erhalten die betreuenden Kolleg/inn/en eine Checkliste mit allgemeinen fächerübergreifenden Informationen zu den vierwöchigen fachdidaktischen Praktika (s. auch Homepage der GZfL, Rubrik Praktika > Informationen für praktikumsbetreuende Lehrer/-innen und Dozent/inn/en ). 1

2 3. Kontakt und Austausch mit praktikumsbetreuenden Kolleg/inn/en in den Schulen: Um die Kontaktaufnahme zwischen Ihnen und den Betreuungslehrer/inne/n zu erleichtern und da uns nicht von allen Lehrer/inne/n gültige Mailadressen vorliegen, bitten wir die Betreuungslehrer/-innen mit dem Bestellbrief, sich mit Ihnen per Mail in Verbindung zu setzen. Sollte dies nicht erfolgen, nehmen Sie bitte über die Schulen Kontakt auf und sprechen Sie sich mit den Kolleg/inn/en hinsichtlich inhaltlicher und organisatorischer Anforderungen und Fragen zum Praktikum ab. Für die Qualität des Praktikums ist es ausgesprochen wichtig, dass Sie mit den betreuenden Lehrer/inne/n engen Kontakt halten, diese über Ziele, Inhalte und Organisation des Vorbereitungsseminars sowie die Anforderungen an die Praktikant/inn/en informieren und sich über den Verlauf des Praktikums austauschen. Nur so kann die Betreuung in den Schulen auf die Vorbereitung und Begleitung abgestimmt und der Erfolg sichergestellt werden. Die Ziele des Praktikums werden am besten erreicht durch Schulbesuche und gemeinsame Besprechungen und Beratungen. Daher wäre es wünschenswert, dass Sie jedes Ihrer Teams mindestens ein Mal in der Schule besuchen. Inhalte dieser Besuche sollten sein: Gespräche mit den Studierenden über ihre Erfahrungen und eventuelle Probleme im Praktikum, Gespräch mit der betreuenden Lehrkraft, evtl. Gespräch mit der Schulleitung, wo möglich Hospitation in Unterrichtsstunden von Praktikant/inn/en. Da sich Schulbesuche aus verschiedenen Gründen nicht immer realisieren lassen, sind mindestens Vorbesprechungen, gemeinsame Auswertungen sowie Kontakt und Austausch per Telefon und Mail zu gewährleisten. 4. Fächerübergreifende Nachbesprechung aller Dozent/inn/en: Die fächerübergreifende Nachbesprechung des Praktikums mit allen Dozent/inn/en findet am Mittwoch, den 20. September 2017 um Uhr im Konferenzraum der GZfL, Gebäude A5 4, 3. OG. statt. 5. Kontaktaufnahme der Studierenden mit den Schulen: Bitte sorgen Sie dafür, dass die Studierenden rechtzeitig vor Praktikumsbeginn mit den Kolleg/inn/en in den Praktikumsschulen Kontakt aufnehmen, um ein Treffen zu vereinbaren und Organisatorisches für den ersten Praktikumstag abzusprechen. Damit sich die Betreuungslehrer/-innen im Vorhinein besser auf das Team einstellen können, sollten sich die Studierenden außerdem schriftlich vorstellen und ihnen Informationen zu ihrer Person und ihren Erwartungen an das Praktikum mitteilen. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die Schulen; die Schuladressen finden sich auf der Homepage des Ministeriums für Bildung und Kultur (saarländischer Bildungsserver). Die in den Bestellungsbriefen genannte Mailadresse der Studierenden ist die von der Universität bei der Immatrikulation automatisch generierte Uni-Mailadresse (z. B. die im Anmeldesystem LSF hinterlegt ist. Bitte erinnern Sie Ihre Studierenden daran, diese Mailadresse regelmäßig abzurufen oder eine Weiterleitung einzurichten, da über diese Adresse die offizielle Kommunikation der Universität (GZfL, LSF-System, Prüfungssekretariat etc.) mit den Studierenden erfolgt. 6. Erweitertes Führungszeugnis: Alle Lehramtsstudierenden müssen im Rahmen ihrer Schulpraktika ein Erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE) vorlegen (vgl. Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 26. Juni 2014). Das Formular "Aufforderung zur Ausstellung eines Erweiterten Führungszeugnisses", das die Studierenden in der GZfL unterschrieben - bei der Meldebehörde einreichen müssen, findet sich auf der Homepage der GZfL. Ein einmal für ein Schulpraktikum beantragtes Erweitertes Führungszeugnis ist für die gesamte Dauer des Lehramtsstudiums gültig. 2

3 Die Studierenden händigen der Schulleitung am 1. Praktikumstag eine Kopie des Erweiterten Führungszeugnisses unter gleichzeitiger Vorlage des Originals aus. Die Kopie ist für die Unterlagen der Schule bestimmt; das Original verbleibt bei den Studierenden zur Vorlage in den Schulen nachfolgender Praktika. 7. Präsenzpflicht im Seminar und im Praktikum: Bitte fordern Sie Ihre Studierenden frühzeitig auf zu prüfen, ob sie die verbindlich geltenden Voraussetzungen für die Zulassung zum Praktikum erfüllen und somit an Ihrer Veranstaltung teilnehmen können. Entgegen der teilweise verbreiteten Meinung, dass für Seminare keine Anwesenheitspflicht besteht, herrscht in den Vorbereitungsveranstaltungen zu den Schulpraktika ebenso wie im Schulpraktikum Präsenzpflicht. D. h. nur wenn die Studierenden regelmäßig an Ihrer Lehrveranstaltung teilgenommen (max. 2 Fehltermine; immer Entschuldigung erforderlich!) und die von Ihnen gestellten Aufgaben erfolgreich bearbeitet haben, kann die Veranstaltung als erfolgreich absolviert bescheinigt werden. Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an Ihrer Veranstaltung ist weiterhin Voraussetzung für die Teilnahme am Praktikum. Fehlen Studierende an einem Praktikumstag ohne ausreichende Entschuldigung oder aus Gründen, die sie selbst zu vertreten haben, gilt das Praktikum als nicht erfolgreich absolviert und muss inklusive der vor- und nachbereitenden Veranstaltung wiederholt werden. Versäumen Studierende aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen mehr als 20 % der Gesamtzeit, so ist das Praktikum inkl. vor- und nachbereitender Veranstaltung zu wiederholen. Dies hat allerdings keine prüfungsrechtlichen Konsequenzen (vgl. Ordnung der Schulpraktika für die Lehrämter). Bei Krankheit ist grundsätzlich ein ärztliches Attest erforderlich, welches der betreuenden Lehrkraft in der Schule, bei Ihnen und in der GZfL vorzulegen ist. Treten bei Studierenden Kollisionen mit universitären Terminen (Exkursionen u. a.) während des Praktikums auf, so müssen diese in allen Fällen und frühzeitig von der GZfL genehmigt und mit Ihnen und mit der betreuenden Lehrkraft abgesprochen werden. Nach einer universitären Absprache sollten im Praktikumszeitraum Klausuren nachmittags stattfinden. Eine Beurlaubung vom Praktikumsmorgen für Klausuren kann nur in besonderen Ausnahmefällen durch die GZfL erfolgen. Bei besonderen Vorkommnissen (Versäumnisse, besondere Konflikte ) informieren Sie bitte die GZfL. Sollten Studierende nicht regelmäßig am Praktikum teilgenommen bzw. die ihnen übertragenen Aufgaben nicht sorgfältig und erfolgreich erledigt haben, so sollte die betreuende Lehrperson die Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme am Praktikum verweigern. Bitte beraten und unterstützen Sie die Betreuungslehrer/-innen bei dieser Entscheidung. 8. Anforderungen im Praktikum und für den Praktikumsbericht: Informationen zu den fachdidaktischen Praktika finden Sie auf der Homepage der GZfL unter der Rubrik Praktika Informationen für praktikumsbetreuende Lehrer/-innen und Dozent/inn/en sowie in den Modulbeschreibungen Ihres Faches. Das vierwöchige fachdidaktische Praktikum dient der Weiterentwicklung der Themen, der Kenntnisse und des Handlungsrepertoires aus dem semesterbegleitenden fachdidaktischen Praktikum in Ihrem Fach (außer LPS1/LP). Dies bedeutet erhöhte Anforderungen z. B. hinsichtlich der Unterrichtsplanung oder des Methodenrepertoires. Neben den Aspekten aus dem semesterbegleitenden Praktikum treten folgende Themen in den Vordergrund: Analyse von Lehrwerken und Unterrichtsmaterialien, 3

4 Evaluation, Leistungsfeststellung, -rückmeldung und Beratung, Lehrerkompetenzen und Lehrerpersönlichkeit, Stellung und Bedeutung des Faches im Bildungskanon der Schule. Um die Progression der Praktika zu gewährleisten, ist eine enge Abstimmung mit den Dozent/inn/en des semesterbegleitenden Praktikums in Ihrem Fach (außer LPS1/LP) erforderlich. Zudem liegen die Arbeitsergebnisse der vorausgegangenen Praktika (Praktikumsberichte) in elektronischer Form vor und können von den Dozent/inn/en im Sinne einer Portfolioarbeit verwendet werden. Zu den Zielen der Schulpraktika gehört, dass die Studierenden das gesamte Tätigkeits- und Aufgabenfeld eines Fachlehrers kennen lernen. Daher verlangt die Praktikumsordnung, dass sie über die Hospitationen hinaus am gesamten Leben der Schule teilnehmen, d. h. die Studierenden sind an allen 5 Arbeitstagen der Woche grundsätzlich den gesamten Schultag über in der Schule anwesend, auch nachmittags, wenn dort Fachunterricht, Besprechungen mit den Betreuungslehrer/inne/n oder ein besonderer Schultermin (z. B. Konferenz, Schulfest, Elternabend) liegen oder es sich um eine Schule mit Nachmittagsangebot handelt. Der Umfang des Praktikumsberichts beträgt 20 +/- 5 Seiten (exklusive Anhang). 9. Unterrichtsstunden: Die Studierenden sollten je nach Situation und Möglichkeit in den Praktikumsschulen jeweils 3 bis 7 Unterrichtsstunden selbst halten, evtl. auch im Teamteaching. Für jede Unterrichtsstunde ist dem betreffenden Fachlehrer/der betreffenden Fachlehrerin ein schriftlicher Unterrichtsentwurf bzw. ein Planungsschema rechtzeitig vor der zu haltenden Stunde vorzulegen. Als zweites fachdidaktisches Praktikum im Fach (außer LPS1/LP) stellt das vierwöchige Praktikum höhere Anforderungen z. B. hinsichtlich der Planung, Durchführung und Reflexion von Unterrichtsreihen und -projekten unter größerer Selbstständigkeit im Gegensatz zur Konzipierung, Durchführung und Auswertung einzelner Stunden, welches Anforderungen im semesterbegleitenden Praktikum sind. Die genauen Anforderungen und Aufgaben finden Sie in den Modulhandbüchern. 10. Anonymität im Praktikumsbericht / Verhalten im Praktikum: In den Praktikumsberichten, insbesondere bei der Dokumentation der Unterrichtsbeobachtungen, ist es wichtig, auf strengste Anonymität und Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu achten. Bitte erinnern Sie die Studierenden daran, dass es sich bei der Unterrichtsbeobachtung um eine sensible Angelegenheit handelt und dass in den Praktikumsberichten bei der Dokumentation und Reflexion beobachteter Unterrichtsstunden keine Lehrernamen oder Klassenbezeichnungen (Klassenstufe ist ausreichend) genannt werden dürfen, die eine Identifizierung einzelner Kolleg/inn/en möglich machen würden. Weiterhin sind die Studierenden hinsichtlich aller Erfahrungen und Vorkommnisse im Praktikum und aller Belange der Praktikumsschule (allgemeinen Vorkommnissen in der Schule, Teilnahme an Konferenzen u.ä.) zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gilt auch für posts und Nachrichten bei facebook, WhatsApp etc. Bitte erinnern Sie die Studierenden auch daran, dass sie während des Praktikums Gäste in den Schulen sind und wie andere Lehrpersonen der Schule für die Schüler/-innen eine Vorbildfunktion haben. D. h., dass sie sich an die dort geltenden Regeln und Gepflogenheiten zu halten haben (Pünktlichkeit, Höflichkeit, Rauchen, Essen und Trinken im Unterricht, Handy u.a.m.). 11. Schulbestätigungen für die Studierenden: Die Studierenden erhalten von den Betreuungslehrer/inne/n die Bestätigung der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme am vierwöchigen fachdidaktischen Schulpraktikum. Das erforderliche Formblatt erhalten die Studierenden von uns mit der Benachrichtigungsmail. Es findet sich auch auf der GZfL-Homepage (Rubrik Praktika > Informationen für Praktikant/inn/en ). 4

5 Bitte erinnern Sie die Studierenden daran, dass sie sich die Original-Bestätigungen von den Betreuungslehrer/inne/n persönlich aushändigen lassen. Die Studierenden nehmen eine Kopie der Bestätigung zu ihren Unterlagen und heften das Original ganz vorne (nach Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) in den Praktikumsbericht ein. 12. Prüfungsanmeldung zur Teilmodulprüfung Praktikumsbericht : Die Studierenden können die Prüfungsanmeldung zur Teilmodulprüfung Praktikumsbericht nicht selbstständig über LSF vornehmen. Nach dem Ende der Anmeldefrist werden die zugelassenen Studierenden zeitnah den zuständigen Fachprüfungssekretariaten gemeldet. Diese nehmen die Prüfungsanmeldung im LSF-System zur Teilmodulprüfung Praktikumsbericht vor. Die Studierenden werden per Uni-Mail über ihre Zulassung und Meldung zum vierwöchigen fachdidaktischen Praktikum (fbp) informiert. Eine Abmeldung vom vierwöchigen fachdidaktischen Praktikum ist ohne Konsequenzen nur bis zum 17. Mai 2017 möglich. Nach diesem Stichtag wird eine Abmeldung vom Praktikum ohne triftigen Grund und Nachweis als nichtbestandene Teilmodulprüfung (Fehlversuch) gewertet. Gleiches gilt, wenn ein/e Praktikant/-in ohne triftigen Grund das Praktikum nicht antritt oder abbricht. Sollten in den vorbereitenden Lehrveranstaltungen außer der Anfertigung des Praktikumsberichtes ggf. weitere prüfungsrelevante Leistungsanforderungen (Klausur, Referat, Übungsaufgaben...) vorgeschrieben sein, so müssen sich die Studierenden gesondert dafür anmelden. Über einheitliche Regelungen für Referate, Klausuren etc. in Ihrem Fach und Absprachen zu Verfahrensweisen hinsichtlich Erfassung und Dokumentation der Prüfungsleistungen informieren Sie die Modulverantwortlichen. 13. Einheitliche Abgabefrist für Praktikumsberichte: Im Sinne der Gleichbehandlung der Praktika in allen Fächern wurde eine einheitliche Regelung der Abgabefristen für die Praktikumsberichte vereinbart (vierter Montag nach Praktikumsende). Der verbindliche Abgabetermin für die Praktikumsberichte aller Fächer ist Montag, der 16. Oktober Bitte klären Sie mit den Praktikant/inn/en, wo die Berichte abzugeben sind. Da die korrigierten Berichte archiviert werden, müssen die Praktikumsberichte immer in ausgedruckter Form eingereicht werden. 14. Elektronische Version der Praktikumsberichte: Die Praktikant/inn/en lassen der GZfL eine elektronische Version der vollständigen Praktikumsberichte (inkl. Anhang) als CD oder per Mail an zfl@mx.uni-saarland.de zukommen, da diese Berichte zu Evaluationszwecken bei uns gesammelt werden. Der Praktikumsbericht umfasst nur eine pdf-datei, die eindeutig zu identifizieren ist. Die Studierenden benennen die Datei (und ggf. die CD) wie folgt: NameVorname_FBP_Fach_Semester_Seminardozent(in) Beispiel: MüllerDaniel_FBP_Französisch_SoSe17_Musterfrau.pdf 15. Korrektur der Praktikumsberichte: Gemäß der Prüfungsordnung der UdS für die modularisierten Lehramtsstudiengänge beträgt die Bewertungsfrist sechs Wochen nach Abgabe des Praktikumsberichts. Die Korrekturfrist im Wintersemester endet am Montag, dem 27. November Ein Nachbessern des Berichts zur Notenverbesserung nach der Abgabe ist nicht möglich. Bitte nehmen Sie die Korrekturen der Berichte nicht mit Bleistift vor. 5

6 16. Bewertung der Praktikumsleistungen: Praktikumsberichte sind wie andere wissenschaftliche (Haus-)Arbeiten nach den Regeln für das wissenschaftliche Arbeiten anzufertigen. Dies gilt insbesondere auch für die Arbeit mit Fachliteratur und die Kennzeichnung von Quellen (Plagiat). Da es sich um studienbegleitende Prüfungsleistungen handelt, die in die Endnote eingehen, müssen die Ergebnisse und die Bewertung der betreffenden Leistung nachvollziehbar festgehalten werden. Bitte heften Sie daher das Bewertungsraster bzw. Gutachten mit Note und Unterschrift in den Praktikumsbericht ein. Die Kriterien für die Beurteilung der Praktikumsberichte werden in den Fachrichtungen einheitlich festgelegt. Zur Orientierung können die Kriterien für die Bewertung der Praktikumsberichte des Orientierungspraktikums dienen. Die inhaltliche sowie formale und sprachliche Qualität der Aufgabenbearbeitung im Praktikumsbericht sind in jedem Falle zu berücksichtigen. Sprachlich mangelhafte Berichte werden von den Studierenden nachgebessert, ohne dass die Überarbeitung zu einer Notenverbesserung führt. Erst nach Vorlage eines sprachlich vertretbaren Berichtes kann das Ergebnis in LSF verbucht werden. Leistungen im Seminar können berücksichtigt werden; Leistungen im Praktikum können berücksichtigt werden, wenn ein einheitlicher Bewertungsmaßstab (z. B. durch Schulbesuche) gewährleistet ist. Soweit eine Benotung vorgesehen ist, werden die einzelnen Prüfungsleistungen mit folgenden Noten bewertet (vgl. 14 der Prüfungsordnung der UdS für die Lehramtsstudiengänge): 1 = sehr gut; 2 = gut; 3 = befriedigend; 4 = ausreichend; 5 = nicht ausreichend. Zur differenzierten Benotung können Zwischenwerte durch Erniedrigen oder Erhöhen der einzelnen Noten um 0,3 gebildet werden; die Noten 0,7; 4,3; 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen. Ein nicht erfolgreich absolviertes Praktikum ist einschließlich der begleitenden Veranstaltungen und den dazugehörigen Leistungsüberprüfungen zu wiederholen. 17. Notenlisten, Archivierung der korrigierten Praktikumsberichte und Leistungsnachweise: Bitte schicken Sie nach der Korrektur der Praktikumsberichte (27. November 2017) Ihre Notenliste (Noten der Praktikumsberichte in Form einer Excel-Datei mit Name, Vorname, Matrikelnummer, Notenziffer, Wortnote) an die GZfL (zfl@mx.uni-saarland.de). Wenn Studierende das Praktikum nicht erfolgreich absolvieren, d.h. wenn sie das Praktikum abbrechen, die Schulbestätigung nicht erhalten oder keinen Praktikumsbericht einreichen, so gilt das Praktikum als nicht bestanden. In diesem Fall muss immer eine entsprechende Meldung des Ergebnisses (Fehlversuch) an das für die Verbuchung der Prüfungsleistung in POS zuständige Prüfungssekretariat sowie an die GZfL erfolgen. Die korrigierten Praktikumsberichte (mit Kriterienraster/Gutachten und Schulbestätigung) leiten Sie ebenso wie die Ergebnisse ggf. geforderter weiterer Teilmodulprüfungen (Klausur, Referat, Übungsaufgaben...) bitte an das zuständige Fachprüfungssekretariat bzw. an die für die Verbuchung der Prüfungsleistungen zuständige Person weiter. Leiten Sie die Berichte nur dann weiter, wenn die Original-Schulbestätigung dem Bericht beiliegt, da nur dann das Bestehen des Praktikumsmoduls im LSF verbucht werden kann. Die korrigierten Praktikumsberichte werden ebenso wie Klausuren, Hausarbeiten etc. archiviert. 18. Bescheinigung des Vorbereitungsseminars und des Praktikumsberichts: Es ist nicht erforderlich Leistungsnachweise auszustellen, da diese von den Studierenden selbst ausgedruckt werden können, sobald die Leistung in LSF verbucht wurde. 6

7 19. Schulwerkstatt der GZfL: Die Schulwerkstatt der GZfL mit Lehrwerken, Begleit- und Unterrichtsmaterialien sowie (fach)didaktischer Literatur kann von den Praktikant/inn/en zur Vorbereitung von Unterrichtsstunden u. ä. in der Regel von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und Uhr genutzt werden. NEU: Während der Zeit der Blockpraktika besteht die Möglichkeit, bei rechtzeitiger Anmeldung per Mail dienstags und donnerstags die Schulwerkstatt bis Uhr zu nutzen. 20. Sonstige Hinweise: Die Praktikumsordnung sieht vor, dass die Studierenden im Rahmen ihres Praktikums auch an Veranstaltungen der Studien- und Landesseminare teilnehmen. Daher ist es wünschenswert, den Studierenden Einblicke in den weiteren Verlauf ihrer Ausbildung zu ermöglichen, indem Sie für die Studierenden Kontakt zur zweiten Phase herstellen. Möglichkeiten der Teilnahme an Veranstaltungen des Vorbereitungsdienstes sind z. B. - an einer Fachsitzung zusammen mit Referendar/inn/en, - am Unterricht eines Fachleiters/einer Fachleiterin inkl. Stundenbesprechung durch den Fachleiter/die Fachleiterin, - am Ausbildungsunterricht durch einen Referendar/eine Referendarin (inkl. Stundenbesprechung durch den Fachleiter/die Fachleiterin), - an eigenverantwortlichem Unterricht von Referendar/inn/en inkl. Stundennachbesprechung durch den Fachleiter/die Fachleiterin, - an einer (Vorexamens)Lehrprobe (inkl. Besprechung). Eine Anforderung des Praktikums ist das gesamte Tätigkeits- und Aufgabenfeld einer Fachlehrkraft kennen zu lernen. Daher besteht für die Praktikant/inn/en grundsätzlich die Möglichkeit, unter Maßgabe freier Plätze, an LPM- und ILF-Veranstaltungen teilzunehmen. Bitte weisen Sie die Praktikant/inn/en auf Fortbildungsangebote in Ihrem Fach hin. Die Teilnahme sollte jeweils in Abstimmung mit den Dozent/inn/en und - während des Praktikumszeitraums - den Betreuungslehrer/inne/n erfolgen. Für Praktikantinnen, bei denen eine Schwangerschaft besteht, gelten ebenso wie für Lehrerinnen besondere Regelungen und Vorsichtsmaßnahmen. Bitte weisen Sie Ihre Studentinnen darauf hin, dass sie im Falle einer Schwangerschaft die im Merkblatt auf der GZfL-Homepage nachzulesenden erforderlichen Schritte unternehmen und sowohl die Schulleitung der Praktikumsschule als auch die GZfL informieren müssen. Wir wünschen Ihnen eine interessante und erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Studierenden und den Betreuungslehrer/inne/n im Praktikum! Dirk Hochscheid-Mauel (Leitung) (Tel ) Bettina Schwandt (Tel ) Sekretariat Friedlinde Schmitt (Tel ) Fax (Fax ) zfl@mx.uni-saarland.de Universität des Saarlandes Geschäftsstelle des Zentrums für Lehrerbildung Campus A5 4, 3.OG (linker Eingang) Saarbrücken 7

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