Innere Ordnungen sowie Regelungen und Konzepte der Deutschen Schule Izmir

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1 Innere Ordnungen sowie Regelungen und Konzepte der Deutschen Schule Izmir (Stand 08/2017) Leitbild S. 2 Teil A Schulordnung (inkl. Anlagen) S. 3 Teil B Stundentafeln S. 16 Teil C Versetzungsordnung S. 19 Teil D Zeugnisordnung S. 26 Teil E Grundsätze der Leistungsbewertung im GIB S. 38 Teil F Hausordnung Kindergarten S. 51 Teil G Hausordnung Grundschule S. 53 Teil H Hausordnung Sekundarstufe S. 55 Teil I Konferenzordnung S. 58 Teil J SV-Ordnung S. 65 Teil K Elternbeiratsordnung S. 70 Teil L Satzung des Personalbeirats S. 76 Teil M Bibliotheksordnung S. 81 Teil N Schulprogramm S. 84 Teil O Personalkonzept S. 128 Teil P Inklusionskonzept S. 184 Teil Q Methodenkonzept mit Curriculum S. 214 Teil R Richtlinien für die Aufnahme von Schülern S. 231 Teil S Sprachrichtlinien S. 238 Teil T Klassenfahrtskonzept S. 245 Teil U Grundsätze zur akademischen Ehrlichkeit S. 248 Teil V Konzept zum Umgang mit Krisen S. 264 (zusammengestellt von OStR D. Philippi) 1

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3 Teil A: Schulordnung Die Schulordnung der DS Izmir wurde auf der Grundlage der Richtlinien für eine Schulordnung für deutsche Schulen im Ausland erstellt (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ). 1. ALLGEMEINES 1.1 Auftrag und Bildungsziel der Schule Die Schule vermittelt dem Schüler* die deutsche Sprache, deutsche Bildungsinhalte und ein wirklichkeitsgerechtes Deutschlandbild in seinen mannigfaltigen Aspekten ebenso wie die Sprache und Kultur des Sitzlandes. Sie befähigt ihn so zur Begegnung mit anderen Völkern und Kulturen und erzieht ihn zu Weltoffenheit, internationaler Verständigung und zu einer Gesinnung des Friedens. Die Schule soll dem Schüler ermöglichen, einen seinen Fähigkeiten entsprechenden Bildungsweg einzuschlagen. Sie hat deshalb die Aufgabe, ihm Wissen und Fertigkeiten zu vermitteln, ihn zu selbständigem Urteil zu führen und seine persönliche Entfaltung und soziale Entwicklung zu fördern. Sie soll ihn zur Selbstbestimmung in Verantwortung vor dem Mitmenschen, zur Anerkennung ethischer Normen und religiöser Werte, zu Toleranz und zur Achtung vor der Überzeugung anderer erziehen. Die Vermittlung von Lerninhalten und erzieherischen Werten entspricht dem Bildungsziel der Schule. Lernziele und Unterrichtsorganisation richten sich nach den von der Bundesrepublik Deutschland getroffenen Regelungen. * Sämtliche Personenbezeichnungen in der Schulordnung sind geschlechtsneutral zu verstehen. 1.2 Zweck der Schulordnung Die Schule kann ihren Auftrag nur erfüllen, wenn Schulträger, Schulleiter, Lehrer, Schüler und Erziehungsberechtigte (im folgenden Eltern genannt) vertrauensvoll zusammenwirken. Die Bestimmungen der Schulordnung sollen diesem Zusammenwirken dienen. 1.3 Weitere Ordnungen Jede Schule erstellt weitere Ordnungen (z.b. Hausordnung, Ordnung für die Schülermitwirkung, Ordnung für die Elternmitwirkung). 3

4 2. STELLUNG DES SCHÜLERS IN DER SCHULE Für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule ist es wesentlich, dass der Schüler die Möglichkeit zur Mitgestaltung von Unterricht und Schulleben erhält, dass er hierzu bereit ist und dass er im Sinne des Auftrags der Schule befähigt wird, seine Rechte und Pflichten wahrzunehmen. 2.1 Rechte des Schülers Durch seine Teilnahme am Unterricht und seine Mitwirkung an der Gestaltung des Unterrichts und des Schullebens trägt der Schüler entsprechend seinen Fähigkeiten und seinem Alter dazu bei, das für ihn geschaffene Recht auf Bildung zu verwirklichen. Er hat insbesondere das Recht, über ihn betreffende Angelegenheiten informiert zu werden; über seinen Leistungsstand unterrichtet und in Fragen der Schullaufbahn beraten zu werden; sich bei Beeinträchtigung seiner Rechte zu beschweren; vor Anwendung von Ordnungsmaßnahmen gehört zu werden; 2.2 Pflichten des Schülers Das Bildungsziel zu erreichen und die schulischen Aufgaben zu erfüllen, ist nur möglich, wenn der Schüler am Unterricht und an den verbindlichen Schulveranstaltungen regelmäßig teilnimmt. Der Schüler ist verpflichtet, im Rahmen des Unterrichts und im Interesse des Schullebens den erforderlichen Hinweisen und Anordnungen seines Schulleiters, seiner Lehrer und anderer dazu berechtigter Personen nachzukommen. Auf diese Weise trägt er dazu bei, die für die Erfüllung des Schulzieles und für das Zusammenleben in jeder Schule erforderliche Ordnung zu schaffen und aufrecht zu erhalten. 2.3 Schülermitwirkung Mit dem Erziehungsauftrag der Schule ist die Aufgabe verbunden, den Schüler zur Mitverantwortung, besonders zur altersgemäßen Mitgestaltung des Unterrichts zu befähigen und seine Mitwirkung am Leben der Schule zu fördern. Die Schule schafft hierfür die Voraussetzung. Sie entwickelt Formen der Schülermitwirkung für alle Altersstufen. Durch Mitarbeit in besonderen Ausschüssen und Arbeitsgemeinschaften können die Schüler an Tätigkeiten teilhaben, die für sie selbst und die Schule von Bedeutung sind und die über den engeren Rahmen der Schule hinaus wirken (z.b. soziale Hilfstätigkeiten). Die Herausgabe einer Schülerzeitung erfolgt im Einvernehmen zwischen Schülern und Schulleitung. 4

5 3. ELTERN UND SCHULE 3.1 Zusammenwirken von Eltern und Schule Bildung und Erziehung der Schüler ist eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule. Dazu gehört vor allem, dass Eltern und Schule in enger Verbindung zueinander stehen und sich so rechtzeitig verständigen, dass nach Möglichkeit Schwierigkeiten vermieden werden, die die schulische Entwicklung des Schülers zu beeinträchtigen drohen. Die Schule berät die Eltern in fachlichen und pädagogischen Fragen. Sie gewährt Einsicht in Richtlinien und Vorschriften, richtet Sprechstunden ein und sieht Elternabende und Elternversammlungen vor. Die Eltern unterstützen die Schule bei ihrem Erziehungsauftrag. Sie arbeiten deshalb mit Lehrern und Schulleiter zusammen und unterrichten sich über das Verhalten und den Leistungsstand ihres Kindes. Die Eltern sorgen dafür, dass ihr Kind seine Pflicht zum Besuch der Schule erfüllt, für den Unterricht zweckmäßig ausgestattet wird und Schuleigentum pfleglich behandelt. Die Eltern verpflichten sich, Schulgeld und sonstige Gebühren, die vom Schulträger festgelegt werden, pünktlich zu entrichten. Anträge auf Schulgelderlass oder - ermäßigung reichen die Eltern unter Darlegung der Verhältnisse bei dem Schulleiter ein; dieser legt sie dem Schulträger zur Entscheidung vor. 3.2 Elternmitwirkung Im Fall vereinsrechtlich geregelter Trägerschaft sind die Eltern aufgerufen, dem Verein beizutreten und am Vereinsleben teilzunehmen. Sie erhalten so die Möglichkeit, an Entscheidungen des Schulträgers mitzuwirken. Das Nähere bestimmt die Satzung des Vereins. Neben der Mitarbeit im Schulverein wird den Eltern die Möglichkeit gegeben, sich an der praktischen Schularbeit in angemessener Weise zu beteiligen. Dazu dient vor allem die Einrichtung von Klassenelternbeiräten und einem Schulelternbeirat. 4. AUFNAHME UND ABMELDUNG VON SCHÜLERN 4.1 Anmeldung Die Anmeldung der Schüler erfolgt durch die Eltern oder einen Vertreter. Die von der Schule geforderten Nachweise sind bei der Anmeldung vorzulegen. 4.2 Aufnahme und Abmeldung Über die Aufnahme und die Einordnung in eine Klassenstufe entscheidet der Schulleiter, falls eine Überprüfung notwendig ist, im Einvernehmen mit einem aus Lehrern der Schule gebildeten Ausschuss. Bei der Aufnahme von Schülern, die einen deutschen Schulabschluss anstreben, sind die Regelungen der Kultusmininsterkonferenz zu beachten. 5

6 Richtlinien für die Aufnahme von Schülern werden vom Schulträger im Einvernehmen mit dem Schulleiter festgelegt. Sie bedürfen der Zustimmung des Auswärtigen Amtes. Schüler, deren Eltern nicht im Sitzland wohnen, werden grundsätzlich nicht aufgenommen. Dies gilt auch für volljährige Schüler. Bei der Anmeldung erhalten die Eltern ein Exemplar der Schulordnung. Durch schriftliche Empfangsbestätigung erkennen sie diese Ordnung an. Verlässt ein Schüler die Schule, so bedarf es einer schriftlichen Abmeldung durch die Eltern. Der Schüler erhält ein Abgangszeugnis. 4.3 Entlassung Der Schüler wird aus der Schule entlassen, wenn er das seiner schulischen Laufbahn entsprechende Ausbildungsziel erreicht hat; von den Eltern schriftlich abgemeldet wird; aufgrund einer Ordnungsmaßnahme vom weiteren Schulbesuch ausgeschlossen wird. Im ersten Fall erhält er ein Abschlusszeugnis, in den übrigen Fällen ein Abgangszeugnis. 5. SCHULBESUCH 5.1 Teilnahme am Unterricht und an Schulveranstaltungen Die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht beinhaltet, dass der Schüler sich auf den Unterricht vorbereitet, in ihm mitarbeitet, die ihm gestellten Aufgaben ausführt sowie die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel bereithält. Die Meldung eines Schülers zur Teilnahme an einem Wahlfach oder einer Arbeitsgemeinschaft verpflichtet ihn zur regelmäßigen Teilnahme für den von der Schule festgelegten Zeitraum. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter. 5.2 Schulversäumnisse Ist ein Schüler durch Krankheit oder andere Gründe verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, so setzen die Eltern die Schule unverzüglich davon in Kenntnis. Bei Rückkehr in die Schule legt der Schüler eine schriftliche Mitteilung der Eltern vor, aus der Grund und Dauer des Fehlens ersichtlich sind. In besonderen Fällen kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden. 6

7 5.3 Beurlaubung vom Unterricht und von anderen schulischen Veranstaltungen Beurlaubung für einzelne Unterrichtsstunden gewährt der jeweilige Fachlehrer. Bis zu einem Unterrichtstag beurlaubt der Klassenleiter, in allen anderen Fällen entscheidet der Schulleiter. Beurlaubungen für längere Zeit und insbesondere in unmittelbarem Zusammenhang mit den Ferien sind nur in Ausnahmefällen aufgrund eines besonders begründeten Antrags möglich. Der Antragsteller übernimmt die Verantwortung für einen möglichen, durch die Beurlaubung bedingten Rückgang der Leistungen. In solchen Fällen kann die Schule bei entsprechenden Leistungen die Versetzungsentscheidung aussetzen. Das Nähere regelt die Versetzungsordnung. Ist ein Schüler durch unvorhergesehene Umstände an der rechtzeitigen Rückkehr aus den Ferien verhindert, so ist dies unverzüglich dem Schulleiter anzuzeigen. 5.4 Befreiung von der Teilnahme am Sportunterricht Eine längere Befreiung von der Teilnahme am Sportunterricht kann nur dann ausgesprochen werden, wenn dies durch ein vom Schularzt von einem Arzt ausgestelltes Zeugnis für notwendig bezeichnet wird. Die Befreiung erfolgt durch den Schulleiter. 6. LEISTUNGEN DES SCHÜLERS, HAUSAUFGABEN, VERSETZUNG 6.1 Leistungen und Arbeitsformen Der Lehrer stellt die Leistungen der Schüler in pädagogischer Verantwortung fest. Er beachtet dabei die gültigen Vorschriften und die von Fach- und Gesamtkonferenzen festgelegten Maßstäbe. Bei der Leistungsfeststellung werden möglichst viele mündliche, schriftliche und praktische Arbeitsformen zugrunde gelegt. Alle Arbeitsformen, die zur Feststellung der Leistungen herangezogen werden, müssen im Unterricht geübt worden sein. Die Schule trifft Regelungen über Leistungsnachweise und Ahndungen von Täuschungshandlungen. Hinweise sind in Anlage 1 zusammengestellt. 6.2 Hausaufgaben In allen Fächern liegt die Hauptarbeit im Unterricht. Hausaufgaben erwachsen organisch aus dem Unterricht, dienen der Wiederholung, Vertiefung und Vorbereitung. Umfang und Schwierigkeiten der Hausaufgaben sind dem Leistungsvermögen anzupassen. Hausaufgaben sind so vorzubereiten und so zu stellen, dass der Schüler sie selbständig in angemessener Zeit bewältigen kann. Um die Schüler zu fördern, ohne sie zu überfordern, stimmen sich die Lehrer einer Klasse 7

8 über den Umfang der Hausaufgaben untereinander ab. Der Klassenleiter sorgt für die Abstimmung. Hausaufgaben werden in der Regel im Unterricht überprüft und besprochen und Hausaufgabenhefte regelmäßig kontrolliert. 6.3 Versetzung Die Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe und die Erteilung von Zeugnissen werden durch die Versetzungs- und Zeugnisordnung geregelt, die von der Gesamtkonferenz verabschiedet und dem Schulträger zur Kenntnis gegeben wird. Die Ordnung wird dem Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland vorgelegt. 7. STÖRUNG DER ORDNUNG DER SCHULE UND MASSNAHMEN Schulleben und Unterricht erfordern eine bestimmte Ordnung, die beiträgt, den Bildungsprozess zu ermöglichen. Gegenüber einem Schüler können Ordnungsmaßnahmen angewandt werden, wenn er Rechtsformen oder die für seine Schule geltenden Ordnungen schuldhaft verletzt. Ordnungsmaßnahmen sollen nur getroffen werden, wenn dies für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit oder zum Schutz von beteiligten Personen und von Sachen erforderlich ist. Es gehört zum Erziehungsauftrag des Lehrers, die Notwendigkeit und den Sinn von Regelungen einsichtig zu machen und so dazu beizutragen, dass die Schüler die Ordnung der Schule bejahen und danach handeln. Ordnungsmaßnahmen sollen mit dem pädagogischen Ziel angewandt werden, den Schüler in seiner sozialen Verantwortung zu stärken. Sie sind daher nicht losgelöst vom Erziehungsauftrag der Schule und ihrer pädagogischen Verantwortung dem einzelnen Schüler gegenüber zu treffen. Erzieherische Maßnahmen haben Vorrang vor Ordnungsmaßnahmen. Ihre Anwendung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Anlass stehen. Die Gesamtkonferenz erstellt den für die Schule gültigen Katalog angemessener Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Mögliche Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind in der Anlage 2 aufgeführt. Kollektivmaßnahmen, körperliche Züchtigungen oder andere Maßnahmen, die die Menschenwürde verletzen, sind nicht zulässig. 8. AUFSICHTSPFLICHT UND HAFTUNG DER SCHULE 8.1 Aufsichtspflicht Die Schule ist verpflichtet, den Schüler während des Unterrichts, der Pausen und Freistunden, während der Teilnahme an sonstigen Schulveranstaltungen sowie während einer angemessenen Zeit vor und nach dem Unterricht zu beaufsichtigen. Die Aufsicht wird durch Lehrer oder sonstige mit der Aufsicht betraute Personen ausgeübt. Das können Eltern, die sich dazu bereit erklärt haben, oder geeignete 8

9 Schüler, die von der Schule mit der Wahrnehmung besonderer Aufgaben betraut wurden, oder damit beauftragte Angestellte der Schule sein. An die Weisungen dieser Personen ist der Schüler gebunden. 8.2 Versicherungsschutz und Haftung Die Schüler werden mit der Aufnahme in die Schule vom Schulträger gegen Unfälle versichert, die sie auf dem Schulweg, beim Unterricht und bei der Teilnahme an Schulveranstaltungen erleiden. Die Versicherungsbedingungen werden den Eltern zur Kenntnis gegeben. (siehe Anlage 3) Für Wertsachen, die der Schüler in die Schule mitbringt, kann keine Haftung übernommen werden. 9. GESUNDHEITSPFLEGE IN DER SCHULE Die Schule trifft Maßnahmen, um die Gesundheitspflege in ihrem Bereich zu gewährleisten. Eltern und Schüler haben entsprechenden Anordnungen der Schule Folge zu leisten. Treten bei Schülern oder innerhalb deren Wohngemeinschaft ansteckende Krankheiten auf, so ist der Schulleiter unverzüglich zu informieren. Er trifft die notwendigen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Vorschriften der örtlichen Gesundheitsbehörde. 10. SCHULJAHR, SCHULFAHRTEN 10.1 Das Schuljahr Das Schuljahr dauert von 1. August bis zum 31. Juli. Der Ferienplan der Schule sowie die sonstigen unterrichtsfreien Tage werden jährlich vom Schulleiter im Einvernehmen mit dem Schulträger festgelegt und den Eltern rechtzeitig bekannt gegeben. Regelungen des Sitzlandes und innerdeutsche Richtlinien werden bei Festlegung des Ferienplanes in angemessener und schulbezogener Weise berücksichtigt Schulfahrten Die Schule trifft eine Regelung über Schulausflüge und Schulfahrten, die vom Schulleiter genehmigt und als Schulveranstaltung erklärt werden. Für deren Durchführung sind die Verantwortung und die Aufsicht vorher zu regeln. 11. BESTIMMUNGEN ÜBER VOLLJÄHRIGE SCHÜLER Für volljährige Schüler kann die Schule im Rahmen ihrer Schulordnung besondere Regelungen treffen, insbesondere wenn die Bestimmungen des Sitzlandes dies vorsehen. Die Schule kann davon ausgehen, dass die Eltern auch für volljährige Schüler zu handeln berechtigt sind, es sei denn, dass der volljährige Schüler ausdrücklich 9

10 widerspricht. In diesem Fall wird die von den Eltern angenommene Schulordnung erneut von dem volljährig gewordenen Schüler durch eigene Unterschrift anerkannt. 12. BEHANDLUNG VON EINSPRÜCHEN UND BESCHWERDEN Entscheidungen der zuständigen Konferenzen in Versetzungsfällen und bei Ordnungsmaßnahmen sind grundsätzlich interne Angelegenheiten der Schule. Einsprüche und Beschwerden behandelt die Schule in eigener Zuständigkeit. Der Schulträger legt das Verfahren fest, nach welchem die Entscheidung des Schulleiters oder der Konferenzen aufgrund eines Ersuchens der Eltern überprüft wird. Da es sich bei den hier in Betracht stehenden Fragen vor allem um pädagogische Angelegenheiten handelt, wird die Entscheidung über die Beschwerde in der Regel vom Schulleiter und von der zuständigen Konferenz getroffen. SCHLUSSBESTIMMUNG Die vorstehende Schulordnung wurde am 24. Februar 2010 von der Gesamtkonferenz beschlossen. Sie wurde dem Bund - Länder - Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland vorgelegt. Die nach Abstimmung mit dem Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland erreichte Fassung wurde vom Schulträger in Kraft gesetzt. 10

11 ANLAGE 1 - SCHULORDNUNG LEISTUNGSBEURTEILUNG, LEISTUNGSNACHWEISE, TÄUSCHUNGSHANDLUNG 1. Leistungsbeurteilung als pädagogische Aufgabe Leistungsbeurteilung als pädagogische Aufgabe. Die Schule leitet den Schüler dazu an, mit Anforderungen des Lehrplanes, mit Feststellungen und Beurteilung seiner Leistung vertraut zu werden und deren Notwendigkeit einzusehen. Leistungen werden in erster Linie am Grad des Erreichens einer Lernanforderung gemessen. Zusätzlich fließen vor allem in der Sekundarstufe I das Verhältnis zur Lerngruppe, in der die Leistung erbracht wird, der individuelle Lernfortschritt des Schülers und seine Leistungsbereitschaft in die Beurteilung ein. Leistungsbeurteilung hilft dem Schüler, seinen Leistungsstand zu erkennen und zu anderen Leistungen in Vergleich zu setzen. Sie ermöglicht dem Lehrer, den Erfolg seines Unterrichts zu überprüfen und bei dessen Weiterplanung zu berücksichtigen. 2. Noten- und Punktsystem Soweit die Schule nicht an Vorschriften des Sitzlandes gebunden ist, werden die Schülerleistungen nach dem sechsstufigen Notensystem mit den Noten sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft oder ungenügend bewertet; den Noten werden folgende Definitionen zugrunde gelegt: sehr gut (1) eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht gut (2) eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht befriedigend (3) eine Leistung, die im allgemeinen den Anforderungen entspricht ausreichend (4) eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht mangelhaft (5) eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können ungenügend (6) eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind, so dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten Der Begriff "Anforderungen" in den Definitionen bezieht sich auf den Umfang sowie auf die selbständige und richtige Anwendung der Kenntnisse und auf die Art der Darstellung. 11

12 3. Mündliche Leistungsnachweise Bei der Erarbeitung des Unterrichtsstoffes und der Sicherung der Unterrichtsergebnisse haben alle mündlichen Arbeitsformen neben den schriftlichen ihr eigenes Gewicht. Mündliche Leistungsnachweise sind bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Das Nähere wird von der Gesamtkonferenz festgelegt. 4. Schriftliche Leistungsnachweise Schriftliche Leistungsnachweise (Klassenarbeiten oder Kursarbeiten, schriftliche Überprüfungen, schriftliche Ausarbeitungen) sind entsprechend dem Fortgang des Lernprozesses gleichmäßig auf das Schuljahr zu verteilen. Sie entsprechen den Anforderungen des Lehrplans, erwachsen aus dem Unterricht und enthalten keine künstliche Häufung von Schwierigkeiten. Die Gesamtkonferenz legt die Zahl der in den einzelnen Fächern im Laufe des Schuljahres zu schreibenden Klassenarbeiten unter Berücksichtigung des Lehrplanes und der Zahl der Unterrichtsstunden des betreffenden Faches fest. Die Zahl der Klassenarbeiten ist den Schülern zu Beginn des Schuljahres bekannt zu geben. In der Vorplanung werden die Termine zwischen allen Fachlehrern abgestimmt. Klassenarbeiten werden in der Regel angekündigt. Hat mehr als ein Drittel der Schüler kein ausreichendes Ergebnis erzielt, so entscheidet der Schulleiter nach Beratungen mit dem Fachlehrer, ob die Klassenarbeit gewertet oder für ungültig erklärt wird. 5. Stufenbezogene Hinweise In der Unter- und Mittelstufe kann der Lehrer die nachträgliche Anfertigung einer versäumten schriftlichen Arbeit oder die Wiederholung einer schriftlichen Arbeit verlangen, wenn anderenfalls eine sachgerechte Leistungsbeurteilung nicht möglich ist. Wenn ein Schüler der Oberstufe eine schriftliche Arbeit ohne stichhaltige Begründung versäumt, wird dieser Teil bei der Leistungsfeststellung mit inakzeptabel (siehe GIB- Regelungen) bewertet. Bei Abwesenheit aus Gründen, die der Schüler nicht zu vertreten hat, soll ihm die Möglichkeit gegeben werden, die schriftliche Arbeit nachzuholen. Bei Krankheitsfällen kann ein ärztliches Attest verlangt werden. Die Leistungsbewertung in den Klassen 11 und 12 (GIB) regelt die Ordnung Grundsätze der Leistungsbewertung im gemischtsprachigen IB-Diploma-Programme der Deutschen Schule Izmir. 12

13 6. Täuschungshandlungen während schriftlicher Leistungsnachweise Wenn ein Schüler täuscht, zu täuschen versucht oder bei einer Täuschung hilft, entscheidet der aufsichtsführende Lehrer bzw. Fachlehrer unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über die zu treffende Maßnahme. Aus Gründen der Vergleichbarkeit erarbeitet die Gesamtkonferenz pädagogische Grundsätze und Regelungen, die bei Täuschungen und Täuschungsversuchen angewendet werden. Hierfür kommen in Betracht: Ermahnung und Androhung einer der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen; Beendigung der schriftlichen Arbeit ohne Bewertung, wobei zugleich dem Schüler Gelegenheit gegeben werden kann, die Arbeit mit veränderter Themen und Aufgabenstellung aus der gleichen Unterrichtseinheit zu wiederholen; Beendigung der schriftlichen Arbeit und anteilige Bewertung des bearbeiteten Teils, auf den sich die Täuschungshandlung nicht bezieht; Beendigung der schriftlichen Arbeit und Erteilung der Note "ungenügend". Verweigert der Schüler die Anfertigung einer Wiederholungsarbeit oder begeht er dabei eine Täuschungshandlung, so erhält er die Note "ungenügend". Bestimmungen in Prüfungsordnungen über Täuschungshandlungen bleiben unberührt. 13

14 ANLAGE 2 - SCHULORDNUNG MÖGLICHE ERZIEHUNGS- UND ORDNUNGSMASSNAHMEN Erzieherische Maßnahmen können sein: 1. mündlicher Tadel 2. ausführliches Gespräch mit dem Schüler bzw. seinen Eltern 3. Beauftragung mit Sonderaufgaben, die geeignet sind, dem Schüler sein Fehlverhalten einsichtig zu machen. Als Ordnungsmaßnahmen kommen in Betracht: 1. Eintrag ins Klassenbuch 2. Schriftlicher Verweis 3. Androhung des Ausschlusses vom Unterricht oder anderen schulischen Veranstaltungen 4. befristeter Ausschluss vom Schulbesuch, wobei die Gesamtkonferenz die Höchstdauer festlegt (Empfehlung: max. 12 Schultage) 5. Ausschluss von einzelnen schulischen Veranstaltungen 6. Androhung der Entlassung aus der Schule 7. Entlassung aus der Schule. Vor der Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen ist dem Schüler - bei den Maßnahmen nach Nr. 3 bis 6 auch einem Lehrer seiner Wahl und den Eltern - Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Die Entscheidung über die Ordnungsmaßnahme Nr. 1 und 2 trifft der einzelne Lehrer, Nr. 3 bis 5 die Klassenkonferenz, Nr. 6 und 7 die Gesamtkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger. Alle Ordnungsmaßnahmen sind aktenkundig zu machen und den Eltern mitzuteilen. Tadel und Verwarnung können mit Auflagen verbunden sein. 14

15 ANLAGE 3 - SCHULORDNUNG Versicherungen 1. Versicherungsbedingungen Die Schüler werden mit der Aufnahme in die Schule vom Schulträger gegen Unfälle versichert. Die bei der Allianz abgeschlossene Versicherung gilt für die gesamte Unterrichtszeit, den direkten Schulweg und für alle übrigen Veranstaltungen. 2. Versicherungsdeckungssummen: Unfallversicherung Schüler: Invalidität: ,00 TL Tod: ,00 TL Heilkosten: 5.000,00 TL Betriebshaftpflichtversicherung Schule: Für Personenschäden: ,00 TL Für Sachschäden: ,00 TL Ein weitergehender Haftungsanspruch ist ausgeschlossen. Ich habe die o.g. Haftungsbedingungen der Schule zur Kenntnis genommen. Izmir, den / / (Name der Eltern / Erziehungsberechtigten) (Unterschrift der Eltern / Erziehungsberechtigten) 15

16 Teil B: Stundentafeln 1. Grundschule Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Summe Deutsch Mathematik Sachunterricht Englisch Türkisch Kunst Sport Musik Ethik Förderunterricht Klassenstunde Summe

17 Stundentafel für die Sekundarstufe I (ab 2017/2018) Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 Deutsch Mathematik Englisch Französisch Türkisch W-U-E* Biologie Physik Chemie Geschichte Geografie Sozialkunde Kunst Sport Musik Ethik Klassenstunde Summe Summe /34 34/36 34/36 34/36 206/214 Stunden zur Profilbildung: 26 (Fremdsprache, Musik/Kunst/Sport) *= WUE als Wahlfach für Realschüler(innen)

18 3. Gemischtsprachiges IB Diploma Programme Klasse 11 Klasse 12 Summe Deutsch Englisch* Biologie Mathematik* Geschichte Chemie* ToK CAS Summe * Englisch, Mathematik und Chemie werden in englischer Sprache unterrichtet 18

19 Teil C: Versetzungsordnung Da die von den anerkannten Deutschen Auslandsschulen erteilten Zeugnisse denen entsprechender öffentlicher Schulen in der Bundesrepublik Deutschland gleichwertig sind, ist es erforderlich, dass die Versetzungsentscheidungen nach vergleichbaren Regelungen getroffen werden. Die hier vorgelegte Versetzungsordnung folgt der Musterordnung, die vom Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland am verabschiedet wurde. Die Versetzungsordnung wird von der Gesamtkonferenz der Schule erarbeitet und beschlossen. Sie wird dem Schulträger gemäß Punkt 6.3 der Schulordnung zur Kenntnis vorgelegt. Sie tritt nach Genehmigung durch den Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland in Kraft. Änderungen sind mit dem Beauftragten der Kultusministerkonferenz abzustimmen. Je eine Ausfertigung der Versetzungsordnung wird dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz und dem Bundesverwaltungsamt Zentralstelle für das Auslandsschulwesen übersandt. 1. Anwendungsbereich 1.1 Die vorliegende Versetzungsordnung gilt für die Grundschule und die Sekundarstufe I der Deutschen Schule Izmir. Nicht tangiert sind die Verfahren bezüglich der gemischtsprachigen IB-Diploma- Programms in den Klassen 11 und 12 (Halbjahre 11/1, 11/2, 12/1, 12/2), die in den Ordnungen des GIB an der Deutschen Schule Izmir sowie den verbindlichen Bestimmungen der IBO geregelt sind. 1.2 Im 12-jährigen Schulsystem umfasst die Sekundarstufe I die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Der Jahrgangsstufe 10 kommt eine doppelte Funktion in unterschiedlicher Ausrichtung zu: Sie ist die letzte Jahrgangsstufe der Sekundarstufe I, gleichzeitig aber auch die Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe. 1.3 Die Eingangsstufe der Sekundarstufe I (Klasse 5) ist als Orientierungsstufe organisiert. Die Jahrgangsstufe vor dem Einsetzen der 2. Fremdsprache endet mit einer Versetzungskonferenz. 1.4 Aus den Zeugnissen der Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I, die an die Orientierungsstufe anschließen, muss die Schulform (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) ersichtlich sein. 2. Allgemeine Grundsätze 2.1 Die Versetzung bzw. Nichtversetzung eines Schülers 1 ist eine pädagogische Maßnahme. Sie dient dazu, die persönliche Lernentwicklung und den schulischen Bildungsgang des einzelnen Schülers mit den Leistungsanforderungen an seine Jahrgangsstufe gemäß Lehrplan in Übereinstimmung zu halten. Die Versetzungsentscheidung soll die Grundlage für Lernfortschritte in der nächst höheren Jahrgangsstufe sichern, und zwar sowohl für den einzelnen Schüler als auch für die ganze Klasse. Eine Versetzung auf Probe widerspricht diesem Grundsatz. 1 Wegen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen im Folgenden verzichtet. 19

20 2.2 Die Versetzungsentscheidung wird aufgrund der im gesamten Schuljahr erbrachten Leistungen des Schülers unter angemessener Berücksichtigung der Leistungsentwicklung während des gesamten Schuljahres getroffen. In die Versetzungsentscheidung werden die Noten aller Pflichtunterrichtsfächer sowie die allgemeine Entwicklung der Schülerpersönlichkeit mit einbezogen. Für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Schülers sind grundsätzlich alle Fächer von Bedeutung, auch jene, die auslaufen oder im nächsten Schuljahr nicht mehr Pflichtfach sind. Epochal unterrichtete Fächer sind versetzungsrelevant. 3. Verfahrensgrundsätze 3.1 Die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz entscheidet am Ende des Schuljahres unter Vorsitz des Schulleiters oder eines von ihm beauftragten Vertreters über die Versetzung der einzelnen Schüler. 3.2 Die Fachlehrer setzen die jeweilige Fachnote rechtzeitig vor der Konferenz fest. Die Note ist das Ergebnis einer fachlich-pädagogischen, wertenden Gesamtbeurteilung und wird nicht schematisch errechnet. Insbesondere darf sie sich nicht nur auf die Ergebnisse von schriftlichen Klassenarbeiten stützen, sondern muss die Leistungen aus dem laufenden Unterricht und die Qualität der mündlichen Beiträge sowie der übrigen Lernerfolgskontrollen in einem angemessenen Verhältnis berücksichtigen. Näheres regeln die Fachkonferenzen. 3.3 Stimmberechtigt sind alle Lehrkräfte, die den jeweiligen Schüler unterrichtet haben. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Schulleiter (bzw. sein Vertreter); Enthaltungen sind nicht möglich. 3.4 Die Ergebnisse der Zeugnis- und Versetzungskonferenzen sowie der Konferenzen zu den Halbjahresinformationen sind zu protokollieren. Eine Versetzung mit Ausgleich muss ebenfalls im Protokoll vermerkt werden. Die Entscheidung über eine Nichtversetzung bedarf der besonderen Begründung in der Niederschrift der Versetzungskonferenz. 3.5 Notensprünge um mehr als eine Stufe sind durch den Fachlehrer zu begründen. Die Begründung wird im Protokoll der Versetzungskonferenz festgehalten. 3.6 Die Grundschule hat ihren Unterricht so zu gestalten, dass die Versetzung der Regelfall ist. Schüler, deren Versetzung gefährdet ist, erhalten zum Ende des Schulhalbjahres eine individuelle Lern- und Förderempfehlung. Erkannte Lern- und Leistungsdefizite sollen durch entsprechende Förderung bis zur Versetzungsentscheidung unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten behoben werden Die Klassenlehrer der Klassen 2 bis 4 melden dem Schulleiter spätestens 10 Wochen vor Schuljahresende alle Schüler, bei denen eine Versetzung trotz durchgeführter Fördermaßnahmen gefährdet erscheint. Unterrichten in diesen Klassen mehrere Lehrer, setzen sie den Klassenlehrer zu diesem Zeitpunkt über den Leistungsstand der Schüler in Kenntnis. Wird eine Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Sachunterricht nur von einem Lehrer unterrichtet, hat sich der Schulleiter oder ein von ihm beauftragter Lehrer von den Leistungen der versetzungsgefährdeten Schüler im Unterricht einen ausreichenden Eindruck zu verschaffen, über den die Klassenkonferenz vor der Beschlussfassung zu unterrichten ist. 3.8 Eine Gefährdung der Versetzung wird den Erziehungsberechtigten rechtzeitig, spätestens 10 Wochen vor Schuljahresende, mit Angabe der Fächer, in denen die Noten zu diesem Zeitpunkt nicht ausreichend sind, schriftlich mitgeteilt. Wenn die Mitteilung nicht erfolgt ist, kann daraus kein Recht auf Versetzung hergeleitet werden. 20

21 3.9 Schüler, die nicht versetzt werden, erhalten zum Ende des Schuljahres eine schriftliche, individuelle Lern- und Förderempfehlung. 4. Schullaufbahnentscheidungen 4.1 Grundschule Empfehlungen für Schüler der Klasse 4 über die weitere Schullaufbahn werden vom Klassenlehrer nach Beratung mit der Klassenkonferenz erstellt, wenn ein Schüler der 4. Klasse die Deutsche Schule Izmir zum Halbjahr oder zum Ende des Schuljahres verlässt und die aufnehmende Schule in Deutschland eine Schullaufbahnempfehlung oder ein entsprechendes Formular verlangt. 4.2 Sekundarstufe In den Jahrgangsstufen 5 (Orientierungsstufe) und 6 ist ein besonders enger Kontakt mit den Eltern der Schüler nötig, um eine rechtzeitige Information bzw. Beratung über Entwicklung, Leistungsstand und Schullaufbahn sicher zu stellen In der Orientierungsstufe werden pro Schuljahr vier Klassenkonferenzen durchgeführt, in denen die individuelle Entwicklung der Schüler reflektiert wird, Lern- und Förderempfehlungen besprochen werden und die individuellen Schullaufbahnempfehlungen beraten werden Am Ende der Jahrgangsstufe 5 im 12-jährigen bzw. 6 im 13-jährigen Schulsystem gibt die Klassenkonferenz eine individuelle Schullaufbahnempfehlung. Dafür dienen die folgenden Kriterien als Grundlage: die Leistungen und auch die Leistungsentwicklung, insbesondere in den Kernfächern mit höherem Stundenanteil, die sprachliche Ausdrucksfähigkeit und Abstraktionsfähigkeit, die Ausdauer und die Anstrengungsbereitschaft im Unterricht und bei der häuslichen Arbeit, die Interessenlage und das Engagement auf dem Gebiet praktischer Fertigkeiten im Unterricht und ggf. bei extracurricularen Aktivitäten Stimmen Empfehlung der Schule und Schullaufbahnwunsch der Eltern am Ende der Orientierungsstufe nicht überein, gilt zunächst die Entscheidung der Eltern. Bei für einem für die Hauptschule empfohlenen Schüler kommt nur der Status als Realschüler in Frage. Die Entscheidung über die endgültige Einstufung trifft die Klassenkonferenz am Ende des 1. Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 6 aufgrund der Bewährung gemäß den genannten Kriterien Entsprechend dem Prinzip der größtmöglichen Durchlässigkeit nach der Orientierungsstufe können Schullaufbahnwechsel von der Klassenkonferenz bis zum Ende der Jahrgangsstufe 8 vorgeschlagen werden, und zwar i.d.r. jeweils am Ende eines Schuljahres. Ein Hauptschüler kann nicht direkt in das Gymnasium wechseln Die Empfehlung für einen Schullaufbahnwechsel in den Bildungsgang Gymnasium (für Realschüler) bzw. Realschule (für Hauptschüler) wird in der Regel erteilt, wenn folgender Leistungsstand vorliegt: mindestens zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch "sehr gut" oder "gut", ein Fach "befriedigend". In den übrigen Fächern ein Durchschnitt von 3,0; dabei kann von den musischkünstlerischen Fächern und Sport nur eine mindestens befriedigende Note zur Berechnung des Durchschnitts herangezogen werden. 21

22 Maßgeblich sind für jede Umstufungsempfehlung die Kriterien des Punktes der Versetzungsordnung, womit die Schullaufbahnempfehlung grundsätzlich eine pädagogische Entscheidung darstellt und nicht das Ergebnis einer mathematischen Berechnung ist Bei einer Umstufung kann gegebenenfalls für das Nachlernen der 2. Fremdsprache eine Frist von in der Regel höchstens einem Jahr gewährt werden, in welchem diese 2. Fremdsprache dann nicht versetzungsrelevant ist Bei der Umstufung eines Schülers in eine andere Schulform gelten die Regelungen der jeweiligen Schulform (5.2) Eine Einstufung eines neu aufgenommenen Schülers auf Probe kann in besonderen Ausnahmefällen i.d.r. für drei Monate vorgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist entscheidet die Klassenkonferenz über die endgültige Einstufung. 5. Grundsätze für die Versetzungsentscheidung 5.1 Grundschule Von Klasse 1 geht ein Schüler in der Regel ohne Versetzungsentscheidung in Klasse 2 über. Im Übrigen werden nur die Schüler in die nächsthöhere Klasse versetzt, die aufgrund ihrer Leistungen den Anforderungen im laufenden Schuljahr im Ganzen entsprochen haben und die deshalb erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der nächsthöheren Klasse gewachsen sind Ein Schüler kann abweichend von Punkt bei Vorliegen besonderer Gründe wie Wechsel der Schule während des Schuljahres, Wechsel von einer nichtdeutschsprachigen Schule oder längerer Krankheit versetzt werden, wenn dies bei Würdigung seines Leistungswillens gerechtfertigt erscheint und eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Klasse erwartet werden kann. Die Entscheidung trifft die Versetzungskonferenz. Für die Versetzungsentscheidung bedarf es der Einstimmigkeit. Eine ausführliche Begründung ist im Protokoll aufzunehmen Ein Schüler wird in der Regel in die Klassen 3, 4 und 5 versetzt, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden In der Grundschule gibt es weder einen Notenausgleich noch die Möglichkeit einer Nachprüfung. 5.2 Sekundarstufe Die Fächer Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache sind für alle Sekundarstufenschüler Hauptfächer. Die 2. Fremdsprache ist für Gymnasiasten ebenfalls Hauptfach, nicht jedoch für Haupt- und Realschüler Ausreichende oder bessere Leistungen in allen Fächern führen zur Versetzung Ein Schüler wird außerdem versetzt, wenn die Leistungen a) in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und ggf. 2. Fremdsprache mangelhaft sind und die mangelhafte Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird oder 22

23 b) in nicht mehr als einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder c) zwar in einem der Fächer Deutsch, Mathematik, 1. und ggf. 2. Fremdsprache und einem der übrigen Fächer mangelhaft sind, das Zeugnis aber insgesamt drei mindestens befriedigende Noten aufweist, davon eine in den Fächern Deutsch, Mathematik, 1. und ggf. 2. Fremdsprache. Dabei kann von den musisch-künstlerischen Fächern und Sport nur eine mindestens befriedigende Note für den Ausgleich herangezogen werden. oder d) zwar in zwei der übrigen Fächer mangelhaft sind, aber diese mangelhaften Leistungen durch mindestens drei befriedigende Leistungen ausgeglichen werden, dabei höchstens eine in den musisch-künstlerischen Fächern und Sport Die Note ungenügend in einem der übrigen Fächer bedarf des Ausgleichs durch mindestens drei befriedigende Noten, davon eine in den Fächern Deutsch, Mathematik, 1. und ggf. 2. Fremdsprache. Dabei kann von den musisch-künstlerischen Fächern und Sport nur eine mindestens befriedigende Note für den Ausgleich herangezogen werden Die Note ungenügend in einem der Fächer Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und ggf. 2. Fremdsprache schließt eine Versetzung aus. Ein Ausgleich ist nicht möglich Eine Versetzung ist ferner ausgeschlossen, wenn die Leistungen in mehr als zwei Fächern mangelhaft bzw. in einem Fach mangelhaft, in einem anderen Fach ungenügend bzw. in zwei oder mehr Fächern ungenügend sind Benötigter Notenausgleich für eine Versetzung in der Sekundarstufe I im Überblick (vgl bis 5.2.5) Hauptfächer Übrige Fächer Hauptfächer Übrige Fächer 5 è 3 5 è keine weitere è è è è Kein Ausgleich möglich 5+5 è Kein Ausgleich möglich 6+6 è Kein Ausgleich möglich In besonderen Ausnahmefällen kann ein Schüler auch dann versetzt werden, wenn die Versetzungsanforderungen aus Gründen, die der Schüler nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt werden konnten, jedoch erwartet werden kann, dass auf Grund der Leistungsfähigkeit und der Gesamtentwicklung des Schülers in der nachfolgenden Klasse eine erfolgreiche Mitarbeit möglich ist. Für die Versetzungsentscheidung bedarf es der Einstimmigkeit der Klassenkonferenz. Eine ausführliche Begründung ist im Protokoll aufzunehmen. 23

24 Eine Versetzung gemäß Satz 1 ist ausgeschlossen, wenn damit die Vergabe eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden ist Schüler der Klasse 9 im Bildungsgang Hauptschule können nach absolvierter Abschlussprüfung in die Klasse 10 des Bildungsgangs Realschule mit dem Ziel des Erwerbs des mittleren Schulabschlusses wechseln, wenn der Durchschnitt aller Endnoten des Hauptschulabschlusses nicht schlechter als 3,0 ist und in keinem Fach eine schlechtere Endnote als ausreichend und in allen mündlichen und schriftlichen Prüfungsleistungen mindestens die Note ausreichend erreicht wurde (vgl BLASchA 12./ ). 6. Nicht beurteilbare Leistungen in einzelnen Fächern 6.1 Kann die Leistung in einem Fach aus Gründen, die der Schüler zu vertreten hat, nicht beurteilt werden, so wird sie als ungenügend gewertet. 6.2 Sind die Gründe des Fehlens von Leistungsnachweisen in einem Fach nicht vom Schüler zu vertreten, wird das Fach nicht benotet und bleibt für die Versetzungsentscheidung außer Betracht. Die allgemeinen Grundsätze gemäß Ziffer 2.1 sind zu beachten. 7. Überspringen einer Klassenstufe In Ausnahmefällen können Schüler auf Antrag der Erziehungsberechtigten nach folgenden Maßgaben eine Klasse überspringen: 7.1 Schüler, deren Gesamtleistungen so überdurchschnittlich sind, dass ein Verbleiben in der bisherigen Klasse pädagogisch nicht sinnvoll erscheint, können in der Regel am Ende des ersten Schulhalbjahres in die nächsthöhere Klasse oder zum Schuljahresende in die übernächste Klasse überwechseln. Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz. An der Klassenkonferenz nehmen die Lehrer der Klasse, in die der Schüler überwechseln soll, mit beratender Stimme teil Bei Schülern, deren Gesamtleistungen so überdurchschnittlich sind, dass ein Verbleiben in der Grundschule pädagogisch nicht sinnvoll erscheint, kann am Ende der Klasse 3 festgestellt werden, dass das Ziel der Abschlussklasse der Grundschule erreicht ist. Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz. 7.3 Das Überspringen einer Klassenstufe, in welcher Abschlussprüfungen durchgeführt werden (Klasse 9 Hauptschule, Klasse 10 Realschule und Gymnasium), ist nicht möglich. 8. Wiederholung von Jahrgangsstufen 8.1 Grundschule Eine Jahrgangsstufe darf in der Regel nur einmal wiederholt werden Hat der Schüler die Gründe für die erneuten Leistungsausfälle bei Wiederholung einer Jahrgangsstufe oder der folgenden nicht selbst zu vertreten, kann die Versetzungskonferenz sein Verbleiben in der betreffenden Klasse beschließen Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und nach Entscheidung des Schulleiters kann einem Schüler gestattet werden, einmal während des Besuchs der Grundschule eine Klasse freiwillig zu wiederholen. Die freiwillige Wiederholung ist zulässig am Ende der Klasse 1, während der Klasse 2 sowie in den 24

25 Klassen 3 und 4 grundsätzlich nur zu Beginn oder am Ende eines Schulhalbjahres. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter. Eine bereits getroffene Versetzungsentscheidung wird von der freiwilligen Wiederholung nicht berührt. 8.2 Sekundarstufe Eine Jahrgangsstufe darf in der Regel nur einmal wiederholt werden. Die Jahrgangsstufe, die der wiederholten folgt, darf in derselben Schulform in der Regel nicht ebenfalls wiederholt werden; bei erneuter Nichtversetzung wechselt der Schüler in der Regel vom Bildungsgang des Gymnasiums in den Bildungsgang der Realschule, bzw. vom Bildungsgang der Realschule in den Bildungsgang der Hauptschule. Über die Einstufung entscheidet die Klassenkonferenz Hat der Schüler die Gründe für die erneuten Leistungsausfälle bei Wiederholung einer Jahrgangsstufe oder der folgenden nicht selbst zu vertreten, kann die Versetzungskonferenz sein Verbleiben in der betreffenden Schulform beschließen Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und nach Entscheidung des Schulleiters kann ein Schüler in der Sekundarstufe I eine Jahrgangsstufe einmal freiwillig wiederholen. Eine bereits getroffene Versetzungsentschei-dung wird davon nicht berührt. 9. Inkrafttreten der Versetzungsordnung Diese geänderte Fassung der Versetzungsordnung ist von der Gesamtkonferenz der Deutschen Schule Izmir erarbeitet und mit dem Beauftragten der Kultusministerkonferenz abgestimmt worden (Schriftliche Zustimmung am ). Nach dem Beschluss der GK am trat sie in Kraft und wurde dem Schulträger am zur Kenntnis vorgelegt. Die vorliegende Versetzungsordnung tritt an die Stelle der am (VO Grundschule alt) und am (VO Sekundarstufe alt) in Kraft gesetzten Versetzungsordnungen. Je eine Ausfertigung der Versetzungsordnung wurde dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz und dem Bundesverwaltungsamt Zentralstelle für das Auslandsschulwesen am digital zur Kenntnis übersandt. 25

26 Teil D: Zeugnisordnung Die Zeugnisordnung wird von der Gesamtkonferenz der Schule erarbeitet und beschlossen. Sie wird dem Schulträger gemäß Punkt 6.3 der Schulordnung zur Kenntnis vorgelegt. Sie tritt nach Genehmigung durch den Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland in Kraft. Änderungen sind mit dem Beauftragten der Kultusministerkonferenz abzustimmen. Je eine Ausfertigung der Versetzungsordnung wird dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz und dem Bundesverwaltungsamt Zentralstelle für das Auslandsschulwesen zur Kenntnis übersandt. Teil I Allgemeine Bestimmungen 1. Aufgabe der Zeugniserteilung 1.1 Noten und Zeugnisse dienen der Information der Schüler 2 sowie der Erziehungsberechtigten über die Entwicklung, die Schüler im Unterricht gezeigt haben, und über den erreichten Leistungsstand. Die Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens dient dabei Darstellung der Entwicklung und Ausprägung wesentlicher Kompetenzen. Noten- und Zeugniserteilung verlangen Offenheit und Klarheit der Grundsätze und Maßstäbe, mittels derer die Bewertung erfolgt. Erörterungen mit den Schülern über den Leistungsstand und die Bewertung, insbesondere vor der Zeugniserteilung, geben den Schülern sowie den Erziehungsberechtigten wichtige Hinweise. 1.2 Zeugnisse haben eine rechtliche Bedeutung. Sie sind dann Verwaltungsakte, wenn sie die Rechtsstellung der Schüler unmittelbar ändern oder verbindlich feststellen (zum Beispiel bei Versetzungs- oder Abschlusszeugnissen). Schulleiter und Lehrer müssen Beschwerden von Schülern und Erziehungsberechtigten über Noten sorgfältig prüfen. 1.3 Bei Übergängen zu anderen Schulen, Hochschulen oder beim Eintritt in eine Berufstätigkeit dienen die Zeugnisse nicht nur der Information der Schüler sowie ihrer Erziehungsberechtigten, sondern auch der Information der aufnehmenden Bildungs- oder Ausbildungseinrichtung. Aufgrund der mit ihnen verbundenen Berechtigungen können Zeugnisse den weiteren Bildungs- und Lebensweg eines Schülers entscheidend beeinflussen. Die Schule übernimmt daher mit der Ausstellung eines Zeugnisses Verantwortung sowohl gegenüber dem Schüler als auch gegenüber der Öffentlichkeit. 2. Zeugnisarten 2.1 Halbjahreszeugnis Das Halbjahreszeugnis informiert Schüler und Erziehungsberechtigte über den Leistungsstand zum Schulhalbjahr. 2 Wegen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen im Folgenden verzichtet. 26

27 2.2 Jahreszeugnis Das Jahreszeugnis ist mit Ausnahme von Klasse 1 ein Versetzungszeugnis, das die Leistungen des gesamten Schuljahres berücksichtigt. 2.3 Abgangszeugnis Schüler, die von der Schule nach erfüllter Schulpflicht abgehen, ohne das Ziel des Bildungsganges erreicht zu haben, erhalten ein Abgangszeugnis. 2.4 Übergangszeugnis Schüler, die einen Bildungsgang noch nicht abgeschlossen haben und die Schule wechseln, erhalten ein Übergangszeugnis. An die Stelle des Übergangszeugnisses tritt ein Halbjahres- oder Jahreszeugnis, wenn der Schüler die Schule zum Schulhalbjahreswechsel oder zum Schuljahresende verlässt (Frist: 4 Wochen). 2.5 Abschlusszeugnis Schülerinnen und Schüler, die einen Bildungsgang erfolgreich abgeschlossen oder eine Abschlussprüfung bestanden haben, erhalten ein Abschlusszeugnis Schüler, die das Abschlussverfahren (Qualifikationen A, B und C) erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten ein Zeugnis über den erworbenen Abschluss entsprechend dem Muster, welches in allen Punkten der Prüfungsordnung der KMK entspricht. Regelungen der hier vorliegenden Zeugnisordnung der DS Izmir sind gegebenenfalls hinfällig Schüler mit Realschulabschluss erhalten entsprechend dem BLASchA-Beschluss vom bei Erfüllung der Notenvoraussetzung einen Qualifizierungsvermerk (Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe deutscher Auslandsschulen) Schüler mit Hauptschulabschluss erhalten entsprechend dem Beschluss des BLASchA vom 13. März 2013 bei Erfüllung der Notenvoraussetzung die Berechtigung zum Besuch der Klasse 10 des Bildungsgangs Realschule. 3. Formvorschriften 3.1 Zeugnisse werden im Format DIN A 4 gefertigt und sind mit den offiziellen Logos der Schule sowie der ZfA versehen. 3.2 Zeugnisse sind Urkunden. Sie sind handschriftlich dokumentenecht oder maschinenschriftlich auszufüllen. In den Zeugnissen darf weder radiert noch korrigiert werden. 3.3 In allen Zeugnissen müssen die Zeugnisnoten ausgeschrieben werden. 3.4 Aus den Zeugnissen der Sekundarstufe 1, die an die Orientierungsstufe anschließen, muss die Schulform (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) ersichtlich sein. 3.5 Zeugnisse werden vom Klassenlehrer und Schulleiter unterschrieben und sind mit dem Siegel der Schule zu versehen. Der Schulleiter kann (wie der Klassenlehrer auch) seinen Stellvertreter beauftragen, Zeugnisse zu unterschreiben. 27

28 3.6 Ausstellungsdatum ist das Ausgabedatum des Zeugnisses. Das Datum der Noten- /Versetzungskonferenz wird angegeben. 3.7 Ist ein Fach aus schulorganisatorischen Gründen nicht erteilt worden, so ist im Zeugnisformular statt der Note zu vermerken nicht erteilt. Wenn ein Schüler aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung von der Teilnahme am Sportunterricht befreit worden ist, wird befreit eingetragen. Ist aufgrund sehr häufiger Unterrichtsversäumnisse eines Schülers eine Beurteilung seiner Leistung nicht möglich, so kann die Klassenkonferenz beschließen, dass anstelle einer Note der Vermerk nicht beurteilbar aufgenommen wird. 3.8 Bei mehrseitigen Zeugnissen muss auf jeder Seite die Zeugnisart und der Name sowie die Klasse des Schülers stehen. 3.9 Ausformulierte Zeugniseinträge stehen mit Ausnahme der Versetzungsentscheidungen und den Hinweisen auf Versetzungsgefährdungen im Perfekt oder Präteritum. 4. Zeugnisnoten und Beurteilungen 4.1 Fachnoten Die Leistungen in allen Unterrichtsfächern der entsprechenden Stundentafel werden in den Zeugnissen der Klassen 2 bis 10 (in Klasse 2 nur im Jahreszeugnis und in Übergangszeugnissen im 2. Schulhalbjahr) nach dem sechsstufigen Notensystem gemäß Anlage 1 dieser Zeugnisordnung beurteilt (sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, ungenügend). 4.2 Arbeits- und Sozialverhalten Halbjahres-, Jahres- und Übergangszeugnisse der Sekundarstufe I enthalten eine Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens gemäß Anlage 1 dieser Zeugnisordnung (sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend). Auf Abgangs- und Abschlusszeugnissen erscheinen keine Bewertungen des Arbeits- und des Sozialverhaltens. Die Zeugnisse der Klassen 1 bis 4 enthalten Hinweise zum Arbeits- und Sozialverhalten in Form von Kompetenzraster-Beurteilungen. 4.3 Beurteilung der Lernstandsentwicklung in Unterrichtsfächern Die Zeugnisse der Klassen 1 und 2 enthalten Aussagen über die Lernstandsentwicklung in allen Unterrichtsfächern in Form von Kompetenzraster-Beurteilungen. Die Zeugnisse der Klasse 3 enthalten Aussagen über die Lernstands- entwicklung in den Unterrichtsfächern Deutsch und Mathematik. 5. Weitere Einträge in Zeugnisformularen 5.1 Fehltage Fehltage sind zu differenzieren nach entschuldigten und unentschuldigten Fehltagen. Diese werden in Ziffern angegeben. 28

29 5.2 Bemerkungen Versetzungen Die Versetzung oder Nichtversetzung eines Schülers ist im Jahreszeugnis wie folgt zu vermerken: versetzt in Klasse... oder nicht versetzt. Im Jahreszeugnis der Klasse 1 ist zu vermerken: geht über in Klasse 2. Bei Versetzungen nach Punkt (Grundschule) / (Sekundarstufe) der Versetzungsordnung erfolgt im Jahreszeugnis der Vermerk: wurde unter Berücksichtigung des Punktes / der VO nach ausführlicher Beratung und durch Beschluss der Klassenkonferenz versetzt in Klasse Versetzungsgefährdungen Sieht die Klassenkonferenz die Versetzung bei einer Verschlechterung der Noten des Halbjahreszeugnisses als gefährdet an, so wird dies im Halbjahreszeugnis wie folgt vermerkt: Die Versetzung zum Schuljahresende ist gefährdet. Würde ein Schüler mit den Noten des Halbjahreszeugnisses nicht versetzt werden, so wird im Halbjahreszeugnis vermerkt: Die Versetzung zum Schuljahresende ist stark gefährdet. Bei Schülern der Klassen 6-10, die eine Jahrgangsstufe wiederholen und deren Versetzung zum Zeitpunkt des Halbjahreszeugnisses nach Ansicht der Klassenkonferenz erneut gefährdet ist, ist zusätzlich zur Versetzungsgefährdung folgender Zeugnisvermerk im Halbjahreszeugnis zu verwenden: Bei einer Nicht-Versetzung muss... den Bildungsgang des Gymnasiums/der Realschule verlassen Epochaler Unterricht Epochal unterrichtete Fächer werden auf den Zeugnissen als epochal unterrichtete Fächer gekennzeichnet (Bsp.: Ethik wurde epochal im 1. Halbjahr unterrichtet. ) Schullaufbahnentscheidungen Im Jahreszeugnis der Klasse 5 (Orientierungsstufe) ist die Schullaufbahnentscheidung wie folgt zu vermerken:... ist versetzt in Klasse 6 der Hauptschule / der Realschule / des Gymnasiums. Wurde ein Schüler der Klassenstufe 6 auf Elternwunsch in eine Schulart eingestuft, die nicht der Schullaufbahnempfehlung der Klassenkonferenz am Ende der Orientierungsstufe entspricht, ist die endgültige Entscheidung zur Einstufung gemäß Punkt der Versetzungsordnung auf dem Jahreszeugnis der Klassenstufe 6 zu vermerken Arbeitsgemeinschaften Die Teilnahme an einer oder mehreren Arbeitsgemeinschaften wird wie folgt in Zeugnissen vermerkt:... hat an der Arbeitsgemeinschaft / den Arbeitsgemeinschaften... teilgenommen. Eine zeitweise Teilnahme an einer oder mehreren Arbeitsgemeinschaften kann wie folgt in Zeugnissen vermerkt werden:... hat zeitweise an der Arbeitsgemeinschaft / den Arbeitsgemeinschaften... teilgenommen. 29

30 5.2.6 SV-Ämter Das Ausüben eines gewählten SV-Amtes wird wie folgt in Zeugnissen vermerkt:... war Klassensprecher /... war stellvertretender Klassensprecher /... war Schülersprecher / etc Ordnungsmaßnahmen Wurde gegenüber einem Schüler im Laufe eines Schuljahres eine Ordnungsmaßnahme gemäß Anlage 2 der Schulordnung ausgesprochen, kann diese nach Beratung und Beschluss durch die Klassenkonferenz in das darauf folgende Zeugnis aufgenommen werden. Es wird in solchen Fällen lediglich die Ordnungsmaßnahme genannt, nicht aber die inhaltlichen Hintergründe Nachteilsausgleich Wurde einem Schüler ein Nachteilsausgleich gewährt, so sind bei eventuellen Zeugniseinträgen die Vorgaben der KMK einzuhalten. 6. Verfahren der Zeugniserteilung 6.1 Zeugnisse werden in der Regel am letzten Schultag eines Schulhalbjahres erteilt. 6.2 Von jedem Zeugnis ist eine Kopie zu fertigen, die in der Schule verbleibt. 6.3 Die Erziehungsberechtigten bestätigen die Kenntnisnahme des Zeugnisses durch ihre Unterschrift. Unmittelbar nach den auf die Erteilung folgenden Ferien muss der Schüler das Zeugnis mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten in der Schule vorlegen. Weiteres entscheidet der Schulleiter. 6.4 Die Ausgabe von Halbjahres- und Jahreszeugnissen vor dem schulinternen Ausgabetermin ist i.d.r. nicht möglich. 7. Verfahren im GIB 7.1 Leistungsberichte Die Schüler erhalten im Laufe des gemischtsprachigen IB Diploma Programms an der DS Izmir in den Klassen 11 (Halbjahre: 11/1, 11/2) und 12 ( nur 12/1) jeweils einen Leistungsbericht. Die Leistungsberichte werden immer zum Ende eines Halbjahres analog zu den Zeugnissen (vgl. 6.) ausgegeben. Sie enthalten Beurteilungen der jeweils in einem der Halbjahre erbrachten Leistungen in allen Unterrichtsfächern nach dem siebenstufigen Notensystem (grades 1-7) gemäß der Ordnung Grundsätze der Leistungsbewertung im gemischtsprachigen IB-Diploma-Programme der Deutschen Schule Izmir (ausgezeichnet, sehr gut, gut, ausreichend, mangelhaft, ungenügend, inakzeptabel). Zudem enthalten die Leistungsberichte in den Klassen 11 (Halbjahre: 11/1, 11/2) und 12 (nur 12/1) eine Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens nach dem vierstufigen Notensystem gemäß Anlage 1 dieser Zeugnisordnung (sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend). 30

31 In den Leistungsberichten werden zudem Einträge bezüglich Fehltagen, Teilnahmen an Arbeitsgemeinschaften, dem Ausüben von SV-Ämtern und Ordnungsmaßnahmen vorgenommen. Die Vorgaben aus Punkt 5 der Zeugnisordnung sind hier maßgebend. Die Berichte müssen von ausführlichen Feedback-Gesprächen der einzelnen Fachlehrer und des IB- Koordinators begleitet werden. Weiteres regeln die Ordnungen des GIB an der Deutschen Schule Izmir sowie den verbindlichen Bestimmungen der IBO. 7.2 Abschlusszeugnis Das Abschlusszeugnis wird nach einer bestanden IB-Diploma-Prüfung von der IBO ausgestellt. 7.3 Teilnahme-Bestätigung Für das zweite Halbjahr der Klasse 12 (12/II) wird den Schülern zum letzten Prüfungstag ein Nachweis über den Besuch des Halbjahres 12/II an der Deutschen Schule Izmir ausgestellt. 8. Inkrafttreten der Zeugnisordnung Die Zeugnisordnung ist von der Gesamtkonferenz der Deutschen Schule Izmir erarbeitet und am beschlossen worden. Sie wurde dem Schulträger am zur Kenntnis vorgelegt. Durch die Genehmigung des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland ist die Zeugnisordnung in Kraft getreten. Die vorliegende Zeugnisordnung tritt an die Stelle der am (VO Grundschule alt) und am (VO Sekundarstufe alt) in Kraft gesetzten Versetzungsordnungen, die Hinweise zur Erteilung der Zeugnisse enthielten. 31

32 ANLAGE 1 - ZEUGNISORDNUNG Grundsätze der Leistungsbewertung Die Grundsätze der Leistungsbewertung gelten für die Grundschule und die Sekundarstufe I. Die Leistungsbewertung im GIB wird von der Ordnung Grundsätze der Leistungsbewertung im gemischtsprachigen IB Diploma Programme der Deutschen Schule Izmir geregelt. Jede Form der Leistungsmessung ist eine pädagogische Entscheidung. In der Ermittlung der Noten wird grundsätzlich zwischen Klassenarbeiten und sonstigen Leistungen unterschieden und nicht zwischen schriftlichen und mündlichen Leistungen. Die Leistungsbewertung darf nicht der Disziplinierung von Schülern dienen. 1. Notensystem Die Schülerleistungen des Fachunterrichts werden grundsätzlich nach dem sechsstufigen Notensystem bewertet, wobei den Noten folgende Definitionen zugrunde gelegt werden (vgl. Anlage 1 der Schulordnung): Note Ziffer Definition sehr gut 1 Eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht. gut 2 Eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht. befriedigend 3 Eine Leistung, die im allgemeinen den Anforderungen entspricht. ausreichend 4 Eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht. mangelhaft 5 Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. ungenügend 6 Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind, so dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten. Der Begriff "Anforderungen" in den Definitionen bezieht sich auf den Umfang sowie auf die selbständige und richtige Anwendung der Kenntnisse und auf die Art der Darstellung. 32

33 2. Klassenarbeiten 2.1 Allgemeine Regelungen Klassenarbeiten... entsprechen den Anforderungen des Lehrplans, umfassen i.d.r. den Stoff einer Unterrichtseinheit, dauern i.d.r. in der Grundschule höchstens 45 Minuten, in der Sekundarstufe mindestens 45 Minuten, müssen i.d.r mindestens eine Woche vorher angekündigt werden, sind gleichmäßig auf das Schuljahr zu verteilen, müssen immer von mindestens einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. 2.2 Zahl der Klassenarbeiten Die Zahl der Klassenarbeiten in einem Fach wird von den einzelnen Fachkonferenzen unter Berücksichtigung des Lehrplanes und der Zahl der Unterrichtsstunden des betreffenden Faches vor dem jeweiligen Schuljahresbeginn festgelegt und sind vom Schulleiter zu genehmigen. Eine Abweichung von der zuvor festgelegten Zahl ist vom Schulleiter zu genehmigen und den Schülern und Eltern rechtzeitig zu kommunizieren. Eine Übersicht über die Anzahl der Klassenarbeiten in jedem Fach wird zu Schuljahresbeginn erstellt und den Schülern und Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres ausgehändigt. 2.3 Wertung / Nicht-Wertung Hat mehr als ein Drittel der Schüler kein ausreichendes Ergebnis erzielt, so entscheidet der Schulleiter nach Beratungen mit dem Fachlehrer, ob die Klassenarbeit gewertet oder für ungültig erklärt wird 2.4 Ersatzleistungen für Klassenarbeiten Eine Klassenarbeit pro Fach kann je nach Beschluss der Fachkonferenzen durch eine Präsentation, ein Portfolio, ein Essay oder eine vergleichbare Leistung ersetzt werden. Die Note solch einer Ersatzleistung ersetzt die Note einer Klassenarbeit. 2.5 Anforderungsbereiche In Klassenarbeiten sollen in ihrer Gesamtheit grundsätzlich alle drei Anforderungsbereiche angemessen berücksichtigt werden, dies gilt jedoch nicht für jede Klassenarbeit im Einzelnen. Der Anforderungsbereich I (Reproduktion) umfasst das Wiedergeben und Beschreiben von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet und im gelernten Zusammenhang sowie die reproduktive Verwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken und Methoden. Der Anforderungsbereich II (Reorganisation) umfasst das selbstständige Erklären, Bearbeiten und Ordnen bekannter Inhalte und das angemessene Anwenden gelernter Inhalte und Methoden auf andere Sachverhalte. Der Anforderungsbereich III (Transfer) umfasst den reflexiven Umgang mit neuen Problemstellungen, den eingesetzten Methoden und gewonnenen Erkenntnissen, um zu Begründungen, Folgerungen, Beurteilungen und Handlungsoptionen zu gelangen. 33

34 Zwar lassen sich weder die Anforderungsbereiche scharf gegeneinander abgrenzen noch die zur Lösung einer Aufgabe erforderlichen Teilleistungen in jedem Einzelfall eindeutig einem bestimmten Anforderungsbereich zuordnen; die Berücksichtigung der Anforderungsbereiche trägt aber wesentlich dazu bei, die in den Bildungsstandards geforderten Kompetenzen valide zu überprüfen. 2.6 Richtwerte für die Bewertung von Klassenarbeiten Note Prozent 1 ab 90% 2 89% - 75% 3 74% - 60% 4 59% - 45% 5 44% - 25% 6 ab 24% Eine feinere Abstufung ist bei der Bewertung möglich (z.b.: 2+ = 1,75; 3- = 3,5; 1-2 = 1,5). 3. Sonstige Leistungen 3.1 Allgemeine Regelungen 3.2 Tests Zu den sonstigen Leistungen zählen die Qualität der mündlichen Beiträge im Unterricht, die schriftlichen Beiträge im Unterricht, die Tests, das Vorhandensein der Hausaufgaben ggfs. praktische Leistungen sowie zu den oben genannten vergleichbare Leistungen. Tests, z.b. zur Überprüfung der Hausaufgaben, der Vokabelabfrage oder als sonstige Lernerfolgskontrolle... können jederzeit ohne Vorankündigung geschrieben werden, dauern etwa 20 Minuten und umfassen maximal den Stoff der vorangegangenen 2 Unterrichtstunden. Analog zu den Klassenarbeiten sollen auch Tests in ihrer Gesamtheit grundsätzlich alle drei Anforderungsbereiche berücksichtigt werden, dies gilt jedoch nicht für jeden Test im Einzelnen. Die gültige Prozentverteilung für Tests entspricht denjenigen der Klassenarbeiten. 4. Transparenz des Leistungsstands Der Fachlehrer hat zu Beginn des Schuljahres bekanntzugeben, wie er in der Regel die verschiedenen Leistungen bei der Notenbildung gewichten wird. Die allgemeinen für die Bewertung der Leistungen in den einzelnen Fächern 34

35 maßgebenden Kriterien hat der Fachlehrer den Schülern und auf Befragen auch ihren Erziehungsberechtigten darzulegen. Auf Anfrage sind Erziehungsberechtigte und Schüler über den Notenstand in Klassenarbeiten und sonstigen Leistungen zu informieren. Zweimal im Schuljahr finden Elternsprechtage statt, an denen die Erziehungsberechtigten die Leistungsentwicklung des Kindes sowie den jeweiligen Notenstand mit den Fachlehrern besprechen sollen. Darüber hinaus ist jede Fachlehrkraft verpflichtet, die Erziehungsberechtigten zusätzlich zu Auskünften am Elternsprechtag noch mindestens einmal im Schulhalbjahr unaufgefordert über den Notenstand im Bereich der sonstigen Leistungen schriftlich zu informieren. Diese Mitteilung soll spätestens acht Wochen vor Ende des Schulhalbjahres erfolgen. 5. Zeugnisnoten 5.1 Berechnung der Fachnoten Die Zeugnisnoten der einzelnen Unterrichtsfächer werden aus den Noten der Klassenarbeiten und den sonstigen Leistungen ermittelt. Das Verhältnis der Bewertungen von Klassenarbeiten und sonstigen Leistungen ist in den einzelnen Fächern unterschiedlich und wird von den einzelnen Fachkonferenzen vor dem jeweiligen Schuljahresbeginn festgelegt Zeugnisnoten sind stets ganzzahlige Noten Bei der Ermittlung der Durchschnittsnoten wird mit den Dezimalnoten der Einzelleistungen gerechnet und auf ganzzahlige Noten gerundet Darüber hinaus haben Noten eine pädagogische Funktion und werden nicht ausschließlich rechnerisch ermittelt. 5.2 Zeugnisrelevanz Für jedes Zeugnis werden alle Leistungsbeurteilungen seit Schuljahresbeginn herangezogen. 5.3 Arbeits- und Sozialverhalten in der Sekundarstufe und im GIB Eine Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens in Form von Noten erfolgt für jeden Schüler in den Klassen 5 bis 12 in allen Halbjahres-, Jahres- und Übergangszeugnissen, nicht jedoch in Abgangsund Abschlusszeugnissen Notensystem für das Arbeits- und Sozialverhalten in der Sekundarstufe Note Ziffer Definition sehr gut 1 Das Arbeits- bzw. Sozialverhalten ist in jeder Hinsicht über die Anforderungen hinaus entwickelt. gut 2 Das Arbeits- bzw. Sozialverhalten ist in jeder Hinsicht entsprechend den Anforderungen entwickelt. befriedigend 3 Das Arbeits- bzw. Sozialverhalten ist nur zum Teil entsprechend den Anforderungen entwickelt. ausreichend 4 Das Arbeits- bzw. Sozialverhalten ist nur in Ansätzen entsprechend den Anforderungen entwickelt. 35

36 Im Unterschied zur Leistungsbewertung der fachbezogen vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die in sechs Notenstufen erfolgt, gibt es bei der Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens nur vier Notenstufen. Damit wird auch eine eindeutige Abgrenzung zur Leistungsbewertung erreicht Bewertungsbereiche Das Arbeitsverhalten als Ausdruck der Selbstkompetenz umfasst folgende Bewertungskategorien mit den entsprechenden Konkretisierungen: Fleiß o o Lern- und Anstrengungsbereitschaft Mitarbeit Zuverlässigkeit o Pünktlichkeit und Sorgfalt o Eigenverantwortliches Arbeiten Das Sozialverhalten als Ausdruck der Sozialkompetenz umfasst folgende Bewertungskategorien mit den entsprechenden Konkretisierungen: Umgangsformen o Konfliktverhalten o Einhaltung der Schulordnung und der Klassenregeln Teamfähigkeit o Hilfsbereitschaft o Respekt und Toleranz gegenüber anderen Beratungsgespräche Mindestens einmal in jedem Schuljahr sollen die Klassenlehrer zu einem pädagogisch sinnvollen Zeitpunkt individuelle Beratungsgespräche, möglichst mit Schülern und ihren Erziehungsberechtigten gemeinsam, über das Arbeits- und das Sozialverhalten führen. Die Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler ist in die Beratungsgespräche einzubeziehen. 5.4 Verfahren der Zeugniseinträge durch die Lehrkräfte Grundsätzlich regelt die Schulleitung das Verfahren der Zeugniseinträge vor den Notenkonferenzen durch die Lehrkräfte. Folgende Vorgaben müssen dessen ungeachtet in Bezug auf Notenlisten o.ä. eingehalten werden: Beim Eintragen einer Zeugnis-Fachnote durch den Fachlehrer müssen immer auch folgende Teilnoten (gerundet auf eine Stelle nach dem Komma) eingetragen werden: a) Durchschnittsnote Klassenarbeiten b) Durchschnittsnote Sonstige Leistungen c) Durchschnitt aus Klassenarbeiten und Sonstigen Leistungen d) Zeugnisnote des letzten Zeugnisses 36

37 5.4.2 Vorgehen zur Notenfindung des Arbeits- und Sozialverhaltens Der Klassenlehrer und alle Hauptfachlehrer bewerten bei jedem Schüler einmal in jedem Schulhalbjahr die acht Kategorien gemäß untenstehendem Muster. Für das Jahreszeugnis muss darüber hinaus die Gesamtentwicklung des Schülers im gesamten Schuljahr berücksichtigt werden Der Schulleiter kann die Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens auf andere geeignete Lehrkräfte übertragen Der Klassenlehrer beziehungsweise die an seiner Stelle beauftragte Lehrkraft errechnet den Mittelwert aus den Einträgen der Hauptfachlehrer und schlägt der Klassenkonferenz die Endbewertungen für die jeweils zwei Unterkategorien des Arbeits- und Sozialverhaltens rechtzeitig vor der Klassenkonferenz vor. Auf Antrag eines Mitgliedes der Klassenkonferenz ist über eine vom Vorschlag des Klassenlehrers beziehungsweise der beauftragten Lehrkraft abweichende Bewertung mehrheitlich abzustimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Klassenlehrer beziehungsweise die beauftragte Lehrkraft. Arbeitsverhalten Sozialverhalten Fleiß Zuverlässigkeit Umgangsformen Teamfähigkeit Schüler Mitarbeit Pünktlichkeit und Sorgfalt Lern- und Anstrengungsbereitschaft Eigenverantwortliches Arbeiten Einhaltung der Schulordnung und der Klassenregeln Konfliktverhalten Hilfsbereitschaft Respekt und Toleranz gegenüber anderen Max Muster 37

38 Teil E: Grundsätze der Leistungsbewertung im gemischtsprachigen IB Diploma Programme der Deutschen Schule Izmir Assessment Policy 1. Vorbemerkung Das vorliegende Dokument soll auf der Grundlage der Überzeugungen, die in der Veröffentlichung Diploma programme assessment: Principles and practice festgeschrieben sind,... die Ansichten über Leistungsbewertung in der DS Izmir verdeutlichen den Zweck von Leistungsbewertungen in der DS Izmir im IB-DP erklären die Vorgehensweise der Leistungsbewertung in der DS Izmir im IB-DP erläutern die verschiedenen Arten der Leistungsbewertung in der DS Izmir nennen die unterschiedlichen Rückmeldunge-Verfahren über die Leistungsbewertung beschreiben Wenn im Folgenden allgemein von Leistungsbewertung gesprochen wird, so bezieht sich dies stets auf die schulinterne Handhabung in der DS Izmir. Wegen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen im Folgenden verzichtet. 2. Das IB-Lernerprofil Ziel des IB-DP in der DS Izmir ist es, international ausgerichtete Menschen heranzubilden, die im Bewusstsein ihrer gemeinsamen Menschlichkeit und ihrer gemeinsam getragenen Verantwortung gegenüber diesem Planeten, dazu beitragen, eine bessere und friedlichere Welt zu schaffen. Solche Menschen wollen IB-Lernende werden: Fragende Sie entwickeln ihre natürliche Neugier. Sie erwerben die nötigen Fähigkeiten, um Untersuchungen durchzuführen und Forschung zu betreiben und zeigen Unabhängigkeit im Lernprozess. Sie haben Freude am Lernen, und diese Liebe zum Lernen selbst werden sie ihr Leben lang aufrechterhalten. 38

39 Wissende Sie untersuchen Konzepte, Ideen und Belange von lokaler sowie globaler Bedeutung. Dadurch erwerben sie detaillierte Fachkenntnisse und entwickeln ihr Verständnis im Kontext eines breitgefächerten und ausgewogenen Fächerkanons. Denker Sie ergreifen die Initiative in der kritischen und kreativen Anwendung ihrer analytischen Fähigkeiten, um komplexe Probleme zu erkennen und anzugehen, und sie treffen durchdachte, ethische Entscheidungen. Kommunikatoren Sie verstehen und vertreten Ideen und Informationen selbstbewusst und kreativ in mehr als einer Sprache und wenden dabei eine Vielfalt von Kommunikationsarten an. Sie arbeiten effektiv und bereitwillig mit anderen zusammen. Prinzipientreu Ihr Handeln ist von Integrität und Ehrlichkeit geprägt, mit einem stark ausgeprägten Sinn für Fairness, Gerechtigkeit und Achtung vor der Würde von Einzelpersonen, Gruppen und Gemeinschaften. Sie übernehmen Verantwortung für ihr eigenes Handeln und die Folgen, die mit diesem Handeln verbunden sind. Vorurteilsfrei Sie verstehen und schätzen ihre eigene Kultur und persönliche Lebensgeschichte und sind offen für die Sichtweisen, Werte und Traditionen anderer Einzelpersonen und Gemeinschaften. Sie sind es gewohnt, sich mehrere Betrachtungsweisen zu suchen und diese zu bewerten, und sind bereit, an solchen Erfahrungen zu wachsen. Sozial engagiert Sie zeigen Empathie, Mitgefühl und Achtung für die Bedürfnisse und Gefühle anderer. Sie fühlen sich dem Dienst am Gemeinwohl verpflichtet und handeln mit dem Ziel positiver Veränderung hinsichtlich des Lebens anderer Menschen und unserer Umwelt. Risikobereit Sie setzen sich mutig und bedacht ungewohnten Situationen und Ungewissheit aus und besitzen die innere Unabhängigkeit, neue Rollen, Ideen und Strategien zu ergründen. Sie verteidigen Ihre Überzeugungen mutig und eloquent. Ausgewogen Sie verstehen die Bedeutung intellektueller, physischer und emotionaler Ausgeglichenheit, um für sich selbst und andere persönliches Wohlergehen zu erlangen. Reflektierend Sie schenken ihrem eigenen Lernen und ihren Erfahrungen sorgfältige Beachtung. Sie sind in der Lage, ihre Stärken und Grenzen zu beurteilen und zu verstehen, um so ihr Lernen und ihre persönliche Entwicklung zu fördern. 39

40 3. Prämissen Bewertung ist ein unerlässlicher Bestandteil von Lehren und Lernen. Die wichtigsten Ziele der Leistungsbewertung im IB-DP sind die Unterstützung der Lehrplanziele und die Förderung des entsprechenden Lernens der Schüler. Jede Form der Leistungsbewertung ist eine pädagogische Entscheidung, sie wird nicht rein mathematisch ermittelt und darf nicht zum Zweck einer Disziplinierung von Schülern gemacht werden. Die Leistungsbewertung dient der Information der Schüler, der Lehrer sowie der Erziehungsberechtigten über die Entwicklung, die Schüler gezeigt haben, und über den erreichten Leistungsstand. Im Diplomprogramm wird externe und interne Bewertung eingesetzt. Die IB-Prüfer benoten die für die externe Bewertung erstellten Arbeiten, während für die interne Bewertung erstellte Arbeiten von den Lehrern benotet und extern von IB einer Moderation unterzogen werden. Die Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens dient dabei der Darstellung der Entwicklung und Ausprägung wesentlicher Kompetenzen. Die Leistungsbewertung orientiert sich an prinzipiell an Kriterien, die von den Fachlehrern im Hinblick auf die Anforderungen des IB-DP entwickelt werden, und nicht an Standards. Bei diesem Bewertungsansatz wird die Arbeit der Schüler anhand ihrer Leistungen in Bezug auf die vorgegebenen Leistungshorizonte beurteilt und nicht in Bezug auf die Arbeit anderer Schüler. Offenheit und Klarheit der Prämissen, Anforderungen und Maßstäbe, mittels derer die Bewertung erfolgt, sind Grundsätze der Leistungsbewertung in der DS Izmir, durch welche die Schüler Verantwortung für ihr Lernen übernehmen können. Erörterungen mit den Schülern über den Leistungsstand und die Bewertung sowie regelmäßiges Feedback durch Schüler, Eltern und Lehrer unterstützen alle Beteiligten am Lernprozess. 4. Instrumente der Leistungsbewertung in der DS Izmir 4.1 Instrumente der Leistungsbewertung und des Feedbacks Die folgende Liste zeigt eine Auswahl möglicher Instrumente der Leistungsbewertung und des Feedbacks. Klassenarbeiten Präsentationen Portfolios Essays Hausaufsätze Projektarbeiten Tests Mündliche Abfragen Protokolle naturwissenschaftlicher Experimente Schriftliche Feedbackbögen 40

41 Zielscheiben-Feedback Diskussionen Selbsteinschätzungen Peer-Interviews Blitzlicht Barometer und andere 4.2 Hausaufgaben Hausaufgaben sind ein wichtiger Beitrag zur Förderung des eigenständigen Arbeitens der Schüler und liefern Lehrern und Schülern wichtige Rückmeldungen über den erreichten Leistungsstand. In allen Fächern liegt die Hauptarbeit im Unterricht. Hausaufgaben erwachsen organisch aus dem Unterricht, dienen der Wiederholung, Vertiefung und Vorbereitung. Umfang und Schwierigkeiten von Hausaufgaben sind dem Leistungsvermögen anzupassen. Hausaufgaben sind so vorzubereiten und so zu stellen, dass der Schüler sie selbständig in angemessener Zeit bewältigen kann. Um die Schüler zu fördern, ohne sie angesichts der Vielzahl von Prüfungsaufgaben zu überfordern, stimmen sich die Lehrer eines IB-Kurses über den Umfang der Hausaufgaben untereinander ab. Der IB-Koordinator sorgt für die Abstimmung. Hausaufgaben werden in der Regel im Unterricht überprüft und besprochen, auch um die Selbsteinschätzungsfähigkeit der Schüler zu unterstützen. Die selbstständige Erledigung von Aufgaben, gerade auch außerhalb der Schule, unterliegt den Richtlinien der DS Izmir zur akademischen Ehrlichkeit. 5. Notensystem 5.1 Noten des Fachunterrichts Die Schülerleistungen des Fachunterrichts werden mit Eintritt in das IB Diploma Programme nach einem für die Schüler neuen, siebenstufigen Notensystem (grades 1-7) bewertet, um diese mit den Bewertungspraktiken des IB-DP vertraut zu machen. Noten-Skala der DS Izmir im IB-DP: Note Bereichs- Richtwerte in % Verbalnote Ausgezeichnet excellent Sehr gut Very good gut good Ausreichend sufficient Definition Eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht. Sie lässt tiefergehendes Verständnis und weitergehendes Wissen erkennen. Eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht. Eine Leistung, die im allgemeinen den Anforderungen entspricht. Eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht. 41

42 Mangelhaft incomplete ungenügend poor inakzeptabel unacceptable Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse nur teilweise vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit auch nur teilweise behoben werden können. Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse nicht oder nur teilweise vorhanden sind, so dass die Mängel auch in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. Der Begriff "Anforderungen" in den Definitionen bezieht sich auf den Umfang sowie auf die selbständige und richtige Anwendung der Kenntnisse und auf die Art der Darstellung Leistungsverweigerung Kommt ein Schüler einer Leistungsaufforderung durch die Schule nicht nach, kann die Note inakzeptabel erteilt werden, sofern die Leistungsaufforderung zumutbar war und keine rechtzeitige, plausible Entschuldigung für eine Nichterledigung der Leistungsaufforderung vorlag. 5.2 Noten für Arbeits- und Sozialverhalten Eine Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens in Form von Noten erfolgt für jeden Schüler in den IB-Kurs-Halbjahren und wird in den Leistungsberichten protokolliert. Im Unterschied zur Leistungsbewertung der fachbezogen vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die in sieben Notenstufen erfolgt, gibt es bei der Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens nur vier Notenstufen. Damit wird auch eine eindeutige Abgrenzung zur Leistungsbewertung erreicht. Note Ziffer Definition sehr gut 1 Das Arbeits- bzw. Sozialverhalten ist in jeder Hinsicht über die Anforderungen hinaus entwickelt. very good gut good befriedigend satisfactory ausreichend sufficient 2 Das Arbeits- bzw. Sozialverhalten ist in jeder Hinsicht entsprechend den Anforderungen entwickelt. 3 Das Arbeits- bzw. Sozialverhalten ist nur zum Teil entsprechend den Anforderungen entwickelt. 4 Das Arbeits- bzw. Sozialverhalten ist nur in Ansätzen entsprechend den Anforderungen entwickelt. 42

43 5.2.1 Bewertungsbereiche des Arbeits- und Sozialverhaltens Das Arbeitsverhalten als Ausdruck der Selbstkompetenz umfasst folgende Bewertungskategorien mit den entsprechenden Konkretisierungen: Fleiß o Lern- und Anstrengungsbereitschaft o Mitarbeit Zuverlässigkeit o Pünktlichkeit und Sorgfalt o Eigenverantwortliches Arbeiten Das Sozialverhalten als Ausdruck der Sozialkompetenz umfasst folgende Bewertungskategorien mit den entsprechenden Konkretisierungen: Umgangsformen o Konfliktverhalten o Einhaltung der Schulordnung und der Klassenregeln Teamfähigkeit o Hilfsbereitschaft o Respekt und Toleranz gegenüber anderen Beratungsgespräche zum Arbeits- und Sozialverhalten Mindestens einmal in jedem Schuljahr sollen die Klassenlehrer zu einem pädagogisch sinnvollen Zeitpunkt individuelle Beratungsgespräche, möglichst mit Schülern und ihren Erziehungsberechtigten gemeinsam, über das Arbeits- und das Sozialverhalten führen. Die Selbsteinschätzung der Schüler ist in die Beratungsgespräche einzubeziehen. 6. Berechnung der Fachnoten für die Leistungsberichte Bei der Ermittlung der Fachnoten für die Leistungsberichte wird grundsätzlich zwischen Klassenarbeiten und sonstigen Leistungen unterschieden. Die Gewichtung der zwei Teilbereiche legt der Fachlehrer vor dem jeweiligen IB-DP-Kursbeginn fest und kommuniziert diese den Schülern und Erziehungsberechtigten vor dem IB-DP-Kursbeginn. 6.1 Klassenarbeiten Klassenarbeiten: - entsprechen den Anforderungen des Lehrplans, - umfassen i.d.r. den Stoff einer Unterrichtseinheit, - dauern i.d.r. mindestens 45 Minuten, 43

44 - müssen i.d.r. mindestens eine Woche vorher angekündigt werden, - sind gleichmäßig auf das Schuljahr zu verteilen, - müssen immer von mindestens einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Die Zahl der Klassenarbeiten in einem Fach wird vom Fachlehrer unter Berücksichtigung des Lehrplanes und der Zahl der Unterrichtsstunden des betreffenden Faches vor dem jeweiligen IB-DP-Kursbeginn festgelegt und ist vom IB-Koordinator zu genehmigen. Eine Abweichung von der zuvor festgelegten Zahl ist vom IB-Koordinator zu genehmigen und den Schülern und Eltern rechtzeitig zu kommunizieren. Eine Übersicht über die Anzahl der Klassenarbeiten in jedem Fach wird zu IB-DP-Kursbeginn erstellt und den Schülern und Erziehungsberechtigten zu Beginn des IB-DP-Kurses ausgehändigt Ersatzleistungen für Klassenarbeiten Klassenarbeiten können vom Fachlehrer durch Präsentationen, Portfolios, Essays oder andere vergleichbare Leistungen ersetzt werden Anforderungsbereiche Klassenarbeiten oder Ersatzleistungen müssen in ihrer Gesamtheit grundsätzlich alle Anforderungsbereiche, die durch das IB-DP und die schulinternen Kurspläne gefordert werden, berücksichtigen Zwar lassen sich die Anforderungsbereiche oft weder scharf gegeneinander abgrenzen noch die zur Lösung einer Aufgabe erforderlichen Teilleistungen in jedem Einzelfall eindeutig einem bestimmten Anforderungsbereich zuordnen; die Berücksichtigung der Anforderungsbereiche trägt aber wesentlich dazu bei, die geforderten Kompetenzen valide zu überprüfen Übersicht der Anzahl und Gewichtung von Klassenarbeiten Fach Klasse mind. Anzahl Klassenarbeiten Deutsch Mathematik Englisch Biologie Geschichte Verhältnis: Klassenarbeiten / sonst. Leistungen 70 % Klassenarbeiten 30 % sonst. Leistungen 80 % Klassenarbeiten 20% sonst. Leistungen 70 % Klassenarbeiten, 30 % sonst. Leistungen (inkl. 10 % Tests) 80 % Klassenarbeiten 20 % sonst. Leistungen 75 % Klassenarbeiten 25 % sonst. Leistungen 44

45 Chemie ToK % Klassenarbeiten 20 % sonst. Leistungen 67 % Klassenarbeiten 33 % sonst. Leistungen 6.2 Sonstige Leistungen Zu den sonstigen Leistungen zählen alle Leistungen, die nicht durch den Bereich Klassenarbeiten (inkl. Ersatzleistungen) abgedeckt sind. Dies sind zum Beispiel: - die Qualität der mündlichen Beiträge im Unterricht, - die kürzeren schriftlichen Beiträge im Unterricht, - die Tests, - das Vorhandensein der Hausaufgaben - ggfs. praktische Leistungen. sowie zu den oben genannten vergleichbare Leistungen Tests Tests als Teilbereich der Sonstigen Leistungen, z.b. zur Überprüfung der Hausaufgaben, der Vokabelabfrage oder als sonstige Lernerfolgskontrolle... - können jederzeit ohne Vorankündigung geschrieben werden, - dauern etwa 20 Minuten und - umfassen (mit Ausnahme von Vokabelabfragen) maximal den Stoff der vorangegangenen zwei Unterrichtsstunden. 6.3 Ausnahmeregelungen und Nachteilsausgleich Für Kandidaten mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen der Bewertung sind spezielle Absprachen im Bewertungsbereich möglich. 7. Transparenz Der Fachlehrer hat vor dem jeweiligen IB-DP-Kursbeginn bekanntzugeben, wie er die verschiedenen Leistungen bei der Notenbildung gewichten wird. Die allgemeinen für die Bewertung der Leistungen in den einzelnen Fächern maßgebenden Kriterien hat der Fachlehrer den Schülern und auf Befragen auch ihren Erziehungsberechtigten darzulegen. Auf Anfrage sind Erziehungsberechtigte und Schüler über den Notenstand in Klassenarbeiten und sonstigen Leistungen zu informieren. Zweimal im Schuljahr finden Elternsprechtage statt, an denen die Erziehungsberechtigten die Leistungsentwicklung des Kindes sowie den jeweiligen Notenstand mit den Fachlehrern besprechen sollen. Darüber hinaus ist jede Fachlehrkraft verpflichtet, die Erziehungsberechtigten zusätzlich zu Auskünften am Elternsprechtag noch mindestens einmal im Schulhalbjahr unaufgefordert über den Notenstand im Bereich der sonstigen Leistungen schriftlich zu informieren. Diese Mitteilung soll spätestens acht Wochen vor Ende des Schulhalbjahres erfolgen. 45

46 8. Leistungsberichte und Abschlusszeugnis Die Schüler erhalten im Laufe des IB Diploma Programme von der DS Izmir dreimal Leistungsberichte immer zum Ende eines Halbjahres. Diese enthalten sowohl Bemerkungen zur Erfüllung der Vorgaben in CAS als auch Bemerkungen über die Einhaltung der internen Deadlines der Deutschen Schule Izmir. Bemerkungen CAS Die Anforderungen wurden zur vollsten Zufriedenheit erfüllt. Die Anforderungen wurden zur Zufriedenheit erfüllt. Die Anforderungen wurden nur in Ansätzen erfüllt. Die Anforderungen wurden nicht erfüllt. Bemerkungen Deadlines Die internen Deadlines wurden stets eingehalten. Die internen Deadlines wurden meistens eingehalten. Die internen Deadlines wurden selten eingehalten. Die Leistungsberichte dienen vorrangig zur Information über den Leistungsstand. Die Berichte werden von ausführlichen Feedback-Gesprächen der einzelnen Fachlehrer und des IB- Koordinators begleitet. Das Abschlusszeugnis wird von der IBO ausgestellt. 10. Leistungsbewertung der IBO in den einzelnen Fächern (formal assessment) Zusätzlich zu den bislang erläuterten Verfahren der Leistungsbewertung in der DS Izmir erfolgen Leistungsbewertungen durch die IBO, die sich in interne und externe Bewertung aufteilt. Diese Bewertung bildet die Grundlage für das IB Diplom. Schüler, die zum gemischtsprachigen IB Diploma Programme an der Deutschen Schule Izmir zugelassen werden (siehe Richtlinien zur Aufnahme von Schülern), müssen bestimmte Fächer belegen, um die Auflagen der IBO und der KMK zu erfüllen. Es werden von insgesamt sechs Fächern drei auf höherem Niveau (Englisch, Deutsch, Biologie) und drei auf Standardniveau (Mathematik, Geschichte, Chemie) unterrichtet. Wiederum sind drei Fächer auf Englisch (Englisch, Mathematik, Chemie) und drei auf Deutsch (Deutsch, Biologie, Geschichte) zu unterrichten. Grundsätzlich wird in allen Fächern großer Wert auf die Sprache als Vermittler des Wissens gelegt, sie fließt aber nur in den sprachlichen Fächern mit in die Bewertung ein (siehe Grundsätze im Umgang mit Sprache an der Deutschen Schule Izmir). extern Deutsch Higher Level English Higher Level Biologie Higher Level Schriftliche Prüfung: Schriftliche Prüfung: Schriftliche Prüfung: vergleichende Textanalyse Leseverstehen Multiple Choice Dauer: 2 h Dauer: 1,5 h Dauer: 1 h Gewichtung: 25% Gewichtung: 25% Gewichtung: 20% 46

47 extern extern intern Schriftliche Prüfung: Aufsatz zu einer von 6 Fragen zu einem bekannten Werk Dauer: 2 h Gewichtung: 25 % 2 von 4 schriftlichen Aufgaben innerhalb der 2 Jahre, die eingesendet werden. Gewichtung: 20% Mündliche Prüfung, vom Lehrer bewertet, wird aufgezeichnet und eingesendet. Dauer: 15 min Gewichtung: 15 % weitere mündliche Leistungen, vom Lehrer nach Kriterien bewertet, Gewichtung: 15 % Schriftliche Prüfung: schr. Ausdruck Dauer: 1,5 h Gewichtung: 25 % Eine schriftliche Aufgabe, die eingesendet wird. Gewichtung: 20 % Mündliche Prüfung, vom Lehrer bewertet, wird aufgezeichnet und eingesendet. Dauer: 10 min Gewichtung: 20 % weitere mündliche Leistungen, vom Lehrer nach Kriterien bewertet, Gewichtung: 10 % Schriftliche Prüfung: datenorientierte Aufgabe Dauer: 2¼ h Gewichtung: 36 % Schriftliche Prüfung: Experimentelle Kompetenzen Dauer: 1¼ h Gewichtung: 24 % Untersuchung mit ca Seiten schriftlicher Dokumentation, wird vom Lehrer nach Kriterien bewertet und eingesendet Dauer: 10 h Gewichtung: 20 % extern extern extern intern Geschichte SL Mathematics SL Chemistry SL Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung Dauer: 1 h Dauer: 1,5 h Gewichtung: 30 % Gewichtung: 40 % Schriftliche Prüfung Dauer: 1,5 h Gewichtung: 45 % Historische Untersuchung, Wörter, wird vom Lehrer nach Kriterien bewertet und eingesendet. Dauer: 20 h, Gewichtung: 25 % Schriftliche Prüfung Dauer: 1,5 h Gewichtung: 40 % Mathematische Untersuchung, wird vom Lehrer nach Kriterien bewertet und eingesendet. Dauer: 10 h Gewichtung: 20 % Schriftliche Prüfung Dauer: 45 min Gewichtung: 20 % Schriftliche Prüfung Dauer: 1,25 h Gewichtung: 40 % Schriftliche Prüfung Dauer: 1h Gewichtung: 20% Chemische Untersuchung, wird vom Lehrer nach Kriterien bewertet und eingesendet. Dauer: 10 h Gewichtung: 20 % 47

48 Extended Essay TOK CAS ca. 40 h Arbeitszeit 4000 Worte, wird eingesendet, keine Punkte sondern Noten von A-E Aufsatz mit ca Wörtern, 67%, wird eingesendet, keine Punkte sondern Noten von A-E trägt mit TOK max. 3 Punkte zum Ergebnis bei, Nichtabgabe = Nichtbestehen in einem Fach nach Wahl und in der Sprache des Faches 10.1 Punktesystem und Berechnung trägt mit EE max. 3 Punkte zum Ergebnis bei, Nichtabgabe = Nichtbestehen Themen werden zur Auswahl von der IBO gestellt Präsentation vor der Klasse, schriftlicher Präsentationsplan, wird vom Lehrer nach Kriterien bewertet und eingesendet. Dauer: 10 min Gewichtung: 33 % Creativity: eigene kreative Projekte, z.b. Konzert geben Activity: eigener Sport, neue Herausforderung Service: ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung wird nicht bewertet Nichtteilnahme = Nichtbestehen wöchentliche Aktivität 7 Lernergebnisse / Erfolge Das IB Diplom wird verliehen, wenn der Schüler mindestens 24 Punkte erreicht und folgenden Kriterien erfüllt: - mind. mit D in TOK und dem Extended Essay benotet, - Punkte in allen Fächern erhalten, - die Auflagen von CAS wurden erfüllt, - kein Fach mit nur einem Punkt bewertet, - kein Higher-Level-Fach mit nur zwei Punkten bewertet, - zwölf Punkte müssen aus Higher-Level-Fächern stammen, - neun Punkte müssen aus Standard-Level-Fächern stammen, - nicht mehr als ein Fach mit drei Punkten bewertet, - keine Betrugsversuche unternommen. 11. Anerkennung des IB Diplomas in Deutschland Aus Gründen der Vergleichbarkeit ist zur Aufnahme an Universitäten, in Traineeprogrammen oder sonstigen Bildungseinrichtungen eine Umrechnung der Abschlussnoten des IB Diploma sowie deren offizielle Anerkennung erforderlich. 48

49 Die Schüler werden in sechs Fächern mit max. je 7 Punkten bewertet, dazu kommen 3 Punkte aus dem Extended Essay und dem TOK-Aufsatz zusammen (s.u.). Maximal sind also 45 Punkte zu erreichen. Ab 24 erreichten Punkten wird unter den genannten Umständen (s.o.) das IB-Diplom verliehen. Zur Umrechnung in die Durchschnittsnote wird folgende Formel verwendet: N = 1 + 3!"#$ %& P ist die erreichte Punktzahl, die im Diplom ausgewiesen ist. Bei mehr als 42 Punkten wird die Durchschnittsnote N = 1,0 gegeben. ( Vereinbarung über die Anerkennung des International Baccalaureate Diploma / Diplôme du Baccalauréat International"; Beschluss der Kultusministerkonferenz vom in der Fassung vom ) 49

50 12. Inkrafttreten Dieses Dokument wird von den jeweiligen Fachschaften in den Fachkonferenzen überarbeitet und der Schulleitung vorgelegt. Im Rahmen der Gesamtkonferenz wird dieses Dokument in Kraft gesetzt. Es wird Schülern und Eltern zur Kenntnis gebracht. Neue Lehrkräfte werden von der Schulleitung über die Kriterien der Leistungsbewertung informiert. References: Assessment Policy Guide, IBO 2010 Diploma Programme: Assessment Principles and Practice, IBO 2004 General Regulations: Diploma Programme, IBO 2011 Subject guides for English B, Deutsch A, French, Biologie, Mathematics, Geschichte, Chemistry, TOK, CAS, IBO Extended Essay Guide, IBO 2007, updated 2013 Zeugnisordnung der Deutschen Schule Izmir 50

51 Teil F: Hausordnung der Deutschen Schule Izmir Kindergarten In unserem Kindergarten legen wir Wert auf einen rücksichtsvollen, freundlichen und vertrauensvollen Umgang zwischen allen Kindern, Erziehern, Mitarbeitern und Eltern. Um ein gutes Kindergartenklima zu schaffen und zu erhalten, müssen bestimmte Grundsätze und Regeln beachtet werden. A Gebäude 1. Wir beachten vereinbarte Gesprächsregeln. 2. Wir halten Ordnung und gehen sorgfältig mit allen Materialien um. 3. Wir erledigen unsere Dienste und Aufgaben zuverlässig. 4. Unsere Jacken, Schuhe, Mützen etc. hängen ordentlich an unserem Haken. 5. Wir kauen keine Kaugummis im Kindergarten (Süßigkeiten sind nur in Ausnahmen erlaubt, wie zum Beispiel bei Geburtstagen). 6. Wir halten die Toiletten sauber. Wir spülen und waschen uns gründlich mit Seife die Hände. 7. Im Kindergarten tragen wir unsere Hausschuhe. B Gartenzeit 1. In der Gartenzeit bleiben wir auf dem Gelände. Wir sagen den Erzieherinnen Bescheid, bevor wir auf die Toilette gehen. 2. Wir gehen beim Spielen rücksichtsvoll miteinander um. Die Spielgeräte behandeln wir sorgfältig und räumen sie nach Benutzung wieder zurück. Wir nehmen Rücksicht auf Pflanzen und Tiere. 3. Wir pflücken nichts von den Bäumen und werfen nicht mit Gegenständen. 4. Wir klettern nur auf den Kletterbäumen. 5. Wir spielen keine Raufspiele, die physische und psychische Gefährdungen darstellen. 6. İm Kindergarten sind nur in Ausnahmefällen elektronische Spielgeräte erlaubt. 7. Vor dem Mittagessen und nach der Gartenzeit waschen wir uns die Hände. 51

52 8. Wir bleiben während der gemeinsamen Mittagsessenszeit am Tisch sitzen und verlassen unseren Essensplatz sauber. C Schulgelände 1. Wir verlassen das Kindergartengebäude innerhalb der Schulzeit ( Uhr) nur unter Aufsicht der Erzieherin oder mit einem Erziehungsberechtigten. 2. Nach Kindergartenschluss warten wir im Eingangsbereich des Kindergartens, bis wir abgeholt werden oder unser Bus kommt. D Für Eltern 1. Bitte bringen Sie Ihr Kind pünktlich zwischen 8.30 Uhr und 8.40 Uhr in den Kindergarten und holen Sie es zwischen 16 Uhr und wieder ab. (Halbtagskinder: Uhr) 2. Um die Selbstständigkeit Ihres Kindes zu fördern, bitten wir Sie, Ihr Kind morgens nur bis zum Kindergartentor zu begleiten. 3. Bitte geben Sie eine aktuelle Notfall-Telefonnummer im Sekretariat ab. 4. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind keine elektronischen Spielgeräte und gefährlichen Gegenstände (z.b. Taschenmesser) mit in die Schule bringt. E Schlussbestimmung Diese Hausordnung der Deutschen Schule Izmir wurde in der GK am beschlossen und in Kraft gesetzt Ich habe die Hausordnung der Deutschen Schule Izmir zur Kenntnis genommen. Name: Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte/r 52

53 Teil G: Hausordnung der Deutschen Schule Izmir Grundschule An unserer Schule legen wir Wert auf einen rücksichtsvollen, freundlichen und vertrauensvollen Umgang zwischen Schülern, Lehrern, Mitarbeitern und Eltern. Um ein gutes Schulklima zu schaffen und zu erhalten, müssen bestimmte Grundsätze und Regeln beachtet werden. A Gebäude / Unterricht 1. Wir beachten die in der Klasse vereinbarten Gesprächsregeln. 2. Die Lehrkraft beginnt und beendet den Unterricht, verlässt vor den Pausen als Letzte den Raum und schließt die Tür. 3. Wir halten Ordnung und gehen sorgfältig mit allen Materialien um. 4. Wir erledigen unsere Dienste und Aufgaben zuverlässig. 5. Wir gehen langsam im Gebäude. 6. Während der gesamten Schulzeit dürfen Mobiltelefone und sonstige elektronische Geräte auf dem Schulgelände nur zu Unterrichtszwecken eingeschaltet werden. Bei Zuwiderhandlungen wird das Gerät abgenommen und kann am Ende des Schultages bei der Schulleitung abgeholt werden. 7. Wir essen, mit Ausnahme der Frühstückspause nicht im Unterricht. 8. Wir halten die Toiletten sauber. 9. In der Grundschule tragen wir unsere Hausschuhe. 10. Erscheint die Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse, fragt der Klassensprecher im Sekretariat oder in der Nachbarklasse nach. B Pausen 1. In der Pause bleiben wir auf dem Pausenhof. Wir sagen der Aufsicht Bescheid, bevor wir auf die Toilette gehen. 2. Wir gehen beim Spielen rücksichtsvoll miteinander um. Die Spielgeräte behandeln wir sorgfältig und räumen sie nach Benutzung wieder zurück. Wir nehmen Rücksicht auf Pflanzen und Tiere. 53

54 3. Wir pflücken nichts von den Bäumen und werfen nicht mit Gegenständen. 4. Wir spielen keine Raufspiele, die die Gesundheit gefährden. Das Nachspielen von kriegerischen Handlungen ist nicht erlaubt. 5. In der Schule sind keine elektronischen Spielgeräte erlaubt. 6. Vor dem Mittagessen und nach der Pause waschen wir uns die Hände. 7. Wir bleiben während der gemeinsamen Mittagessenszeit am Tisch sitzen und verlassen unseren Essensplatz sauber. 8. Bei Regenwetter entscheidet die unterrichtende bzw. aufsichtführende Lehrkraft, ob eine Regenpause stattfindet. C Schulgelände 1. Wir verlassen das Schulgebäude innerhalb der Schulzeit nur unter Aufsicht einer Lehrkraft oder nach Abmeldung durch einen Erziehungsberechtigten im Sekretariat. 2. Nach Schulschluss warten wir im Eingangsbereich auf dem Schulgelände, bis wir abgeholt werden oder unser Bus kommt. D Für Eltern 1. Bitte bringen Sie Ihr Kind pünktlich zwischen 8.45 Uhr und 8.55 Uhr zur Schule und holen Sie es zwischen Uhr und wieder ab (Ausnahme: Tage, an denen Ihr Kind keine AG besucht). 2. Um die Selbstständigkeit Ihres Kindes zu fördern, bitten wir Sie, Ihr Kind morgens nur bis zum Schultor zu begleiten und nach Schulschluss dort abzuholen. 3. Bitte geben Sie eine aktuelle Notfall-Telefonnummer im Sekretariat ab. 4. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind keine elektronischen Spielgeräte und gefährlichen Gegenstände (z.b. Taschenmesser) mit in die Schule bringt. E Schlussbestimmung Diese Hausordnung der Deutschen Schule Izmir wurde in der GK am beschlossen und in Kraft gesetzt Ich habe die Hausordnung der Deutschen Schule Izmir zur Kenntnis genommen. Name: Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte/r 54

55 Teil H: Hausordnung der Deutschen Schule Izmir Sekundarstufe An unserer Schule legen wir Wert auf einen rücksichtsvollen, freundlichen und vertrauensvollen Umgang zwischen Schülern, Lehrern, Eltern und Mitarbeitern. Um ein gutes Schulklima zu schaffen und zu erhalten, müssen bestimmte Grundsätze und Regeln beachtet werden. A Gebäude / Unterricht 1. Erscheint die Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse, informiert der Klassensprecher die Sekretärin im Verwaltungsgebäude. 2. Die in der Klasse vereinbarten Gesprächsregeln müssen eingehalten werden. Klassengespräche und Unterhaltungen werden respektvoll geführt. 3. Die Lehrkraft beginnt und beendet den Unterricht, sorgt für Ordnung im Klassenraum und verlässt vor den Pausen und vor Schulschluss als Letzte den Raum und schließt die Tür. 4. Alle Schüler einer Klasse sind mitverantwortlich für die Ordnung im Klassenraum und für einen sorgfältigen Umgang mit den Materialien. Nach Ende der letzten Stunde wird aufgestuhlt und das Klassenzimmer gefegt. 5. Alle Schüler müssen ihre Dienste und Aufgaben zuverlässig erledigen. 6. Im Gebäude darf nicht gerannt werden. 7. Während der gesamten Schulzeit dürfen Mobiltelefone und sonstige elektronische Geräte auf dem Schulgelände nur zu Unterrichtszwecken eingeschaltet werden. Bei Zuwiderhandlungen wird das Gerät abgenommen und kann am Ende des Schultages bei der Schulleitung abgeholt werden. 8. Essen, Kaugummi kauen, o.ä. sind während des Unterrichts nicht erlaubt. 9. Im Unterricht und in der Mensa darf nur Wasser getrunken werden. Die Flaschen sind in der Pause aufzufüllen. Das Trinken von Softdrinks auf dem Pausenhof ist nicht gestattet. 10. Während des Unterrichts sollen keine Toilettenbesuche erfolgen. 11. Die Toiletten sind sauber zu halten. 12. Das Labor darf nur mit einer Lehrkraft betreten werden. Die für das Labor, den Kunstraum, den Musikraum und die Bibliothek geltenden Ordnungen müssen 55

56 eingehalten werden. B Pausen 1. In der Pause müssen alle Schüler, mit Ausnahme von Toilettenbesuchen, auf dem Pausenhof bleiben. 2. Bei Regenwetter entscheidet die unterrichtende bzw. Aufsicht führende Lehrkraft, ob eine Regenpause stattfindet. In der Regenpause müssen alle Schüler im Gebäude bleiben und werden dort beaufsichtigt. 3. Beim Spielen müssen alle Schüler auf einen rücksichtsvollen Umgang miteinander achten. Raufspiele, die physische und psychische Gefährdungen darstellen, sind verboten. 4. Niemand darf etwas von den Bäumen pflücken. Mit Gegenständen zu werfen ist verboten. 5. Während des Mittagessens bleiben alle Schüler gemeinsam am Tisch sitzen. Der Essensplatz wird sauber verlassen. 6. Die Schüler der Klassen dürfen sich in den Pausen im Gebäude 6 in den Klassenräumen aufhalten. Mit Einverständniserklärung der Eltern dürfen sie das Schulgelände in den Pausen verlassen, allerdings von dort keine Süßgetränke, Chips, Süßigkeiten ö.ä. mit auf das Schulgelände bringen. C Schulgelände 1. Das Schulgelände darf innerhalb der Schulzeit nur unter Aufsicht eines Lehrers, mit Einverständniserklärung oder nach Abmeldung durch einen Erziehungsberechtigten im Sekretariat verlassen werden. 2. Nach Schulschluss müssen alle Schüler auf dem Schulgelände warten, bis sie abgeholt werden oder ihr Bus kommt, es sei denn sie nutzen öffentliche Verkehrsmittel für den Schulweg. D Für Eltern 1. Bitte bringen Sie Ihr Kind pünktlich zwischen 8.45 Uhr und 8.55 Uhr zur Schule und holen Sie es zwischen Uhr und wieder ab (Ausnahme: Tage, an denen Ihr Kind keinen Nachmittagsunterricht hat oder eine AG besucht). 2. Um die Selbstständigkeit Ihres Kindes zu fördern, bitten wir Sie, Ihr Kind morgens nur bis zum Schultor zu begleiten und nach Schulschluss dort abzuholen. 3. Bitte geben Sie eine aktuelle Notfall-Telefonnummer im Sekretariat ab. 4. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind keine gefährlichen Gegenstände, z.b. Taschenmesser o.ä. mit in die Schule bringt. 56

57 E Schlussbestimmung Diese Hausordnung der Deutschen Schule Izmir wurde in der GK am beschlossen und in Kraft gesetzt Ich habe die Hausordnung der Deutschen Schule Izmir zur Kenntnis genommen. Name: Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte/r Für Schüler der Klasse (gegebenenfalls ausfüllen und unterschreiben): Ich bin damit einverstanden, dass meine Tochter/mein Sohn - in den Pausen das Schulgelände ohne Aufsicht verlassen darf. Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte/r 57

58 Teil I: Konferenzordnung der Deutschen Schule Izmir Diese Konferenzordnung wurde auf der Grundlage der Richtlinien für eine Konferenzordnung für Deutsche Schulen im Ausland erstellt (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07. Mai 1982). 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Aufgabe der Konferenzen Das Lehrerkollegium tritt zur Abstimmung der Erziehungs-- und Unterrichtsarbeit regelmäßig in Konferenzen zusammen. In den Konferenzen werden Angelegenheiten des äußeren und inneren Schullebens behandelt. Die Konferenzen haben die Aufgabe, die Arbeit an der Schule nach ihren Bildungszielen im Rahmen der gültigen Bestimmungen einheitlich zu gestalten. Dabei soll das fachliche, erzieherische und menschliche Zusammenarbeiten der Lehrer aller Teilbereiche der Schule gefördert und aufeinander abgestimmt werden. Im Zusammenwirken mit dem Schulträger, den Erziehungsberechtigten (im Folgenden "Eltern" genannt) und den Schülern sollen die Konferenzen der Erfüllung des Erziehungs-- und Unterrichtsauftrages der Schule dienen und ihre zeitgemäße Weiterentwicklung vor allem im Hinblick auf die Begegnung und den kulturellen Austausch mit dem Sitzland ermöglichen. 1.2 Konferenzarten Konferenzen können als Gesamtkonferenzen oder als Teilkonferenzen stattfinden. Teilkonferenzen sind: Jahrgangsstufenkonferenzen Fachkonferenzen und Fachgruppenkonferenzen Klassenkonferenzen 1.3 Zuständigkeit Die Aufgaben der Konferenzen werden durch diese Ordnung festgelegt. Ihre Zuständigkeit wird durch die Regelungen der fördernden Stellen in der Bundesrepublik Deutschland (Auswärtiges Amt, Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen -, Kultusministerkonferenz, Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland) und der 58

59 zuständigen Behörden im Sitzland begrenzt. Personalfragen sind nicht Angelegenheit der Konferenzen. Die Zuständigkeiten der verschiedenen Partner der schulischen Arbeit ergeben sich aus der Satzung des Schulvereins, der Schulordnung, der Dienstordnung für den Schulleiter und der Konferenzordnung. 1.4 Ausschüsse und Berichterstatter Für besondere Aufgaben können Ausschüsse und einzelne Berichterstatter eingesetzt werden. 1.5 Verfahrensweise Für alle Konferenzen gilt eine einheitliche Verfahrensweise. 1.6 Teilnahmepflicht Pädagogische Mitarbeiter und Lehrer sind zur Teilnahme an einer ordnungsgemäß einberufenen Konferenz verpflichtet. 1.7 Anzahl der Konferenzen Gesamtkonferenzen finden mindestens viermal im Schuljahr statt. Die Eröffnungskonferenz des Schuljahres findet spätestens zwei Arbeitstage vor dem Beginn des Unterrichts statt. Fachkonferenzen finden nach Bedarf, jedoch mindestens einmal zu Beginn des Schuljahres statt. Klassenkonferenzen finden nach Bedarf, jedoch mindestens zweimal im Schuljahr statt. Die übrigen Konferenzen finden nach Bedarf statt. 1.8 Ort, Zeit, Einberufung und Tagesordnung Konferenzen finden in der Schule außerhalb der Unterrichtszeit statt. Sofern der Schulleiter nicht den Vorsitz führt, ist der Termin mit ihm abzustimmen. Der Vorsitzende beruft die Konferenz ein. Er gibt spätestens sechs Tage vorher Zeit und Tagesordnung bekannt. Anträge zur Tagesordnung der Konferenz müssen dem Vorsitzenden spätestens zwei Tage vor der Sitzung schriftlich vorliegen. Im Bedarfsfall kann der Vorsitzende Konferenzen ohne Einhaltung der genannten Frist einberufen. Er muss dies zu Beginn der Sitzung begründen. 59

60 Eine Konferenz wird vom Vorsitzenden innerhalb von einer Woche einberufen, wenn ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich die Einberufung der Konferenz beantragt. Die gewünschten Gegenstände der Beratung sind schriftlich dem Antrag beizufügen. 1.9 Vorsitz Den Vorsitz führt grundsätzlich der Schulleiter. Ist der Schulleiter verhindert, übernimmt in der Gesamtkonferenz der ständige Stellvertreter den Vorsitz. Der Schulleiter kann den Vorsitz in allen anderen Konferenzen den zuständigen Leitern bzw. Lehrern übertragen. Bei Versetzungskonferenzen führt der Schulleiter in der Regel den Vorsitz Mitglieder der Konferenzen Mitglieder der Gesamtkonferenz sind alle an der Schule tätigen pädagogischen Mitarbeiter und Lehrer (vermittelte Lehrer, deutsch- und fremdsprachige Ortskräfte). Mitglieder der Teilkonferenz sind die im jeweiligen schulischen Bereich tätigen pädagogischen Mitarbeiter und Lehrer Weitere Teilnehmer bei Gesamtkonferenzen Zu jeder Gesamtkonferenz wird der Schulträger eingeladen, der sich durch eines seiner Mitglieder vertreten lässt. Vertreter der Elternbeiräte und der Schülermitwirkung bzw. Eltern und Schüler können zu Tagesordnungspunkten, die für sie von Bedeutung sind, vom Vorsitzenden eingeladen werden. Der Vorsitzende kann weitere Teilnehmer (z.b. Behördenvertreter) zu einer Konferenz oder zu einzelnen Tagesordnungspunkten einladen, sofern sie durch ihr Amt oder ihren Auftrag eine Beziehung zur Arbeit der Schule haben Stimmberechtigung In der Gesamtkonferenz sind alle Mitglieder stimmberechtigt, die mindestens die Hälfte der für die entsprechenden Lehrergruppen an der Schule vorgesehenen wöchentlichen Pflichtstundenzahl, jedoch nicht weniger als zwölf Wochenstunden Unterricht erteilen bzw. eine entsprechende Dienstleistung erbringen. Die anderen Lehrer und die eingeladenen Teilnehmer haben beratende Stimme. 60

61 In den übrigen Konferenzen ist jedes Mitglied stimmberechtigt. Bei der Behandlung von Fragen, die sich auf einen einzelnen Schüler beziehen, sind in Klassenkonferenzen nur die Lehrer abstimmungsberechtigt, die ihn unterrichten Abstimmungen Beschlüsse werden in Konferenzen durch Abstimmung gefasst. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Geheime Abstimmung erfolgt in der Gesamtkonferenz, wenn sie von einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder beantragt wird Verpflichtung zur Verschwiegenheit Die Mitglieder der Konferenz sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Der Vorsitzende verpflichtet eingeladene Teilnehmer zur Verschwiegenheit. Die Verpflichtung kann vom Vorsitzenden insgesamt oder teilweise aufgehoben werden. Die Aufhebung muss im Protokoll vermerkt werden Beschlussfähigkeit Konferenzen sind beschlussfähig, wenn außer dem Vorsitzenden mindestens zwei Drittel der Stimmberechtigten anwesend sind Gültigkeit der Beschlüsse Beschlüsse, die von Konferenzen im Rahmen ihrer Zuständigkeit gefasst werden, binden alle Lehrer der Schule. Der Schulleiter ist für die Durchführung der Konferenzbeschlüsse verantwortlich. Steht nach Ansicht des Schulleiters ein Beschluss nicht im Einklang mit geltenden Bestimmungen, ist er verpflichtet, unverzüglich die Entscheidung der zuständigen Stelle einzuholen. Bis zur Entscheidung der zuständigen Stelle wird die Durchführung des Konferenzbeschlusses ausgesetzt Protokolle Über jede Sitzung wird ein Protokoll in deutscher Sprache angefertigt. Zu seiner Abfassung kann der Vorsitzende jedes deutschsprachige Mitglied verpflichten. Das Protokoll ist rechtzeitig vor der darauf folgenden Sitzung bekannt zu geben. Erfolgt kein Einspruch, wird das Protokoll als genehmigt von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer 61

62 unterzeichnet. Über Einspruch gegen Form und Inhalt des Protokolls entscheidet die Konferenz. Die Protokolle werden als Teil der Schulakten aufbewahrt. 2. Die Gesamtkonferenz Die Gesamtkonferenz erörtert allgemeine Fragen der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit, der Planung und Koordination der Lehrverfahren und der schulischen Prüfungen. Sie berät und beschließt im Rahmen ihrer Zuständigkeit Maßnahmen, die für die erzieherische und unterrichtliche Arbeit erforderlich sind. Die Zuständigkeit der Gesamtkonferenz erstreckt sich vor allem auf folgende Gebiete: a) Fragen der Schulentwicklung b) Fragen des Unterrichts und der Schullaufbahn Abstimmung von Art und Umfang der Hausaufgaben Koordinierung der methodischen Gestaltung des Unterrichts Festlegung der Kriterien für die Leistungsbeurteilung Versetzungsordnung Erarbeitung besonderer Lehrpläne Regelung des Verfahrens bei der Aufnahme in die Schule und den Übergängen innerhalb der Schule Koordinierung der Schulabteilungen Koordinierung der schulinternen und regionalen Lehrerfortbildungen c) Förderung der Zusammenarbeit der Schule mit den Schülern und der Schülermitwirkung (z.b. Veranstaltungen der Schüler, Schülerarbeitsgruppen) mit den Eltern und Elternbeiräten mit schulischen und kulturellen Einrichtungen im Sitzland. Hierzu gehören insbesondere: Veranstaltungen mit einem Tag der offenen Tür, sportliche und andere fachliche Wettbewerbe, musische Veranstaltungen, Beteiligung an Ausstellungen, Unterrichts- und Experimentalvorführungen; d) Weitere Arbeitsbereiche Wahl des Lehrerbeirates Erarbeitung der Hausordnung Beschlussfassung über Ordnungsmaßnahmen nach der Schulordnung 62

63 Verwendung der Haushaltsmittel Verteilung der Lehr- und Lernmittel Verteilung von Spenden Planung der Schulveranstaltungen. Hierzu gehören insbesondere: Aufführungen, Ausstellungen, Ausflüge, Klassen- bzw. Gruppenfahrten, Elternversammlungen, Feiern, Feste; 3. Teilkonferenzen In den Teilkonferenzen werden unter Beachtung der Beschlüsse der Gesamtkonferenz die Angelegenheiten behandelt, die für den jeweiligen Arbeitsbereich der entsprechenden Konferenz von Bedeutung sind. Die Aufgaben der Abteilungskonferenzen, der Fachkonferenzen und der Klassenkonferenzen werden im Folgenden aufgeführt. Die Beratungsergebnisse sind ggf. der Gesamtkonferenz bekannt zu geben; diese kann dazu Stellung nehmen. Eine Ausnahme bilden die Entscheidungen der Versetzungskonferenzen. 3.1 Aufgaben der Abteilungskonferenz Die Abteilungskonferenz behandelt die Angelegenheit, die eine Abteilung der Schule betreffen. Zu den Aufgaben der Abteilungskonferenz gehören insbesondere: Didaktik und Methodik Lehrpläne Fachliche Anforderungen und Leistungsbewertung Bedarf von Lehr- und Lernmitteln Ergänzende Veranstaltungen in Form von Arbeitsgemeinschaften und Förderunterricht 3.2 Aufgaben der Fachkonferenz Die Fachkonferenz behandelt Fragen des einzelnen Faches, sofern erforderlich, in Abstimmung mit anderen Fächern, insbesondere: Didaktik und Methodik Lehrpläne Fachliche Anforderungen und Leistungsbewertung Bedarf von Lehr- und Lernmitteln Fachsammlungen und andere fachgebundene Einrichtungen Ergänzende Veranstaltungen in Form von Arbeitsgemeinschaften und Förderunterricht 63

64 3.3 Aufgaben der Klassenkonferenz Die Klassenkonferenz behandelt die Angelegenheit, die eine Klasse und ihre einzelnen Schüler betreffen. Dabei kommt dem Klassenleiter eine besondere Bedeutung zu. Zu den Aufgaben der Klassenkonferenz gehören insbesondere: a.) Erzieherische Aufgaben Förderung der Zusammenarbeit der Schüler in der Klasse Förderung der individuellen Fähigkeiten und Beurteilung der einzelnen Schüler Austausch von Erfahrungen über das Verhalten der Klasse und einzelner Schüler Förderung der Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Klassenelternbeirat Planung und Durchführung von Klassenveranstaltungen Beschlussfassung über erzieherische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen nach der Schulordnung b.) Unterrichtliche Aufgaben Zusammenarbeit der in einer Klasse unterrichtenden Lehrer in didaktischen und methodischen Fragen Koordinierung von Unterrichtsthemen und -methoden Gestaltung der Klassenarbeiten und der Hausaufgaben Vorbereitung von Prüfungen c.) Einstufungen in der Orientierungsstufe (Klasse 5) d.) Umstufungen, Versetzungen und Zeugnisse Beschlussfassung über Umstufungen Beschlussfassung über Versetzungen Festsetzung der Zeugnisse 4. Sonderbestimmung Die Befugnis der Beauftragten der Kultusministerkonferenz und der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, Dienstbesprechungen abzuhalten, bleibt von dieser Konferenzordnung unberührt. 5. Schlussbestimmung Die vorstehende Konferenzordnung wurde von der Gesamtkonferenz erarbeitet und in der Gesamtkonferenz am 13. Januar 2010 beschlossen. 64

65 Teil J: SV-Ordnung A Allgemeine Bestimmungen A.1 Grundsätze Die Schülervertretung ist Teil der Schule und unterliegt damit den für die Schule geltenden Vorschriften und Ordnungen. Die Schülervertretung nimmt die Interessen der Schülerinnen und Schüler wahr. Sie vertritt insbesondere deren Angelegenheiten bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und fördert ihre fachlichen, kulturellen, sportlichen und sozialen Interessen. Sie kann sich durch die Mitwirkung in den Gremien an schulischen Entscheidungen beteiligen sowie im Rahmen des Auftrages der Schule übertragene und selbstgewählte Aufgabe durchführen und schulpolitische Interessen wahrnehmen. Die Schülervertretung repräsentiert alle Schüler der Schule; sie kann Anträge an die Gesamtkonferenz richten. Auch die Schüler der Grundschule sollen bereits frühzeitig auf die Arbeit und die Aufgaben der Schülervertretung vorbereitet werden. Ihre Selbstverantwortung und Selbstständigkeit sollen möglichst früh im Unterricht und durch Übertragung ihnen angemessener Aufgaben entwickelt und gefördert werden. Die Mitglieder der Schülervertretung sind in ihren Entscheidungen frei. Bekanntmachungen der Schülervertretung werden am schwarzen Brett veröffentlicht. A.2 Rechte und Aufgaben der Schülervertretung Information: Die Schülervertretung wird in allen sie betreffenden Angelegenheiten durch die Schule informiert und informiert ebenso die Schule über ihre Arbeit. Wünsche und Anregungen der Schüler an die Lehrer, den Schulleiter und die Elternvertretung übermitteln und umgekehrt. Vermittlung und Hilfe: Auf Antrag eines betroffenen Schülers ihre Hilfe und Vermittlung einsetzen. Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrern oder beim Schulleiter vorbringen. Bei der Aufstellung und Durchführung der Hausordnung und der Organisation und Betreuung von besonderen Veranstaltungen sowie zur Gestaltung von Kursen, Arbeitsgemeinschaften und Schulveranstaltungen und im Rahmen der Lehrpläne Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten. 65

66 Veranstaltungen organisieren, bei denen Vertretern unterschiedlicher Meinungen die Gelegenheit zur Diskussion gegeben wird. B Verfahrensweise B.1 Wahl des Klassensprechers In der Regel während der ersten drei Unterrichtswochen nach Schuljahresbeginn wählen die Schüler jeder Klasse oder jeder Klassengemeinschaft für das laufende Schuljahr aus ihrer Mitte in geheimer Wahl einen Klassensprecher und dessen Stellvertreter. Dem Klassensprecher obliegen die Aufgaben der Schülermitwirkung für seine Klasse. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die nicht übertragbar ist. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In diesem Fall entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Scheidet ein Klassensprecher oder dessen Stellvertreter aus seinem Amt aus, so findet für den Rest der Amtszeit eine Neuwahl statt. Das gilt entsprechend, wenn mindestens zwei Drittel der Wahlberechtigten eine Neuwahl verlangen. B.2 Wahl des Schülersprechers Nach der Wahl der Klassensprecher wählt die Schülerversammlung aus ihrer Mitte in geheimer Wahl den Schülersprecher und seinen Stellvertreter für das laufende Schuljahr. Wahlberechtigt sind alle Schüler. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die nicht übertragbar ist. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In diesem Fall entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Scheidet ein Schülersprecher oder dessen Stellvertreter aus seinem Amt aus, so findet für den Rest der Amtszeit eine Neuwahl statt. Das gilt entsprechend, wenn mindestens zwei Drittel der Wahlberechtigten eine Neuwahl verlangen. B.3 Mitglieder der Schülervertretung Mitglieder der Schülervertretung sind alle Klassensprecher und ihre Stellvertreter sowie der Schülersprecher und sein Stellvertreter. Alle Mitglieder sind stimmberechtigt. 66

67 B.4 Mitglieder der Schülerversammlung Mitglieder der Schülerversammlung sind alle Schüler der Deutschen Schule Izmir. Alle Mitglieder sind stimmberechtigt. B.5 Teilnahmepflicht Die Mitglieder der Schülervertretung sind zur Teilnahme an einer ordnungsgemäβ einberufenen Versammlung der Schülervertretung verpflichtet. Schüler dürfen wegen ihrer Tätigkeit in den Mitwirkungsgremien weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Die Tätigkeit kann im Zeugnis vermerkt werden. B.6 Anzahl der Versammlungen Die Schülerschaft kann im Monat eine Stunde während der allgemeinen Unterrichtszeit für Angelegenheiten der Schülervertretung (SV-Stunde) in Anspruch nehmen. Die Schülerversammlung kann bis zu zweimal im Schuljahr während der allgemeinen Unterrichtszeit stattfinden. B.7 Ort, Zeit, Einberufung und Tagesordnung Zusammenkünfte der Schülervertretung (SV-Stunde, Schülerversammlung) sind Schulveranstaltungen. Sonstige Veranstaltungen der Schülervertretung auf dem Schulgelände oder auβerhalb sind Schulveranstaltungen, wenn der Schulleiter vorher zugestimmt hat. Der Schülersprecher beruft nach Absprache mit dem Vertrauenslehrer die Versammlung ein. Er gibt spätestens eine Woche vorher Zeit und Tagesordnung bekannt. Die Schülervertretung kann nach Absprache mit dem Schulleiter eine Schülerversammlung (Versammlung aller Schüler) einberufen. Die Schülerversammlung lässt sich über wichtige Angelgegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber. Auf Antrag von einem Fünftel der Schüler ist sie einzuberufen. B.8 Vorsitz Den Vorsitz einer Versammlung der Schülervertreutng führt der Schülersprecher. Sollte der Schülersprecher verhindert sein, übernimmt sein Stellvertreter. B.9 Abstimmungen Beschlüsse werden in der Schülervertretung durch Abstimmung gefasst. Es entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Geheime Abstimmung erfolgt dann, wenn sie von einem Drittel der Mitglieder beantragt wird. Der Vertrauenslehrer hat kein Stimmrecht. 67

68 B.10 Beschlussfähigkeit Die Versammlung der Schülervertreter ist beschlussfähig, wenn auβer dem Vorsitzenden mindestens zwei Drittel der Stimmberechtigten anwesend sind. B.11 Wahl des Vertrauenslehrers Die Schüler der Klassen 2 bis 12 wählen einen Vertrauenslehrer und einen Stellvertreter in geheimer Wahl für die Dauer eines Schuljahres. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die nicht übertragbar ist. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In diesem Fall entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Scheidet ein Vertrauenslehrer oder dessen Stellvertreter aus seinem Amt aus, so findet für den Rest der Amtszeit eine Neuwahl statt. Das gilt entsprechend, wenn mindestens zwei Drittel der Wahlberechtigten eine Neuwahl verlangen. B.12 Aufgaben des Vertrauenslehrers Der Vertrauenslehrer nimmt grundsätzlich an den Versammlungen der Schülervertretung teil. Sollte der Vertrauenslehrer verhindert sein, beauftragt er seinen Stellvertreter. Beide Lehrer unterstützen die Arbeit der Schülervertretung und stehen ihr beratend zur Seite. Sie stellen die Schaltstelle zwischen Schülerschaft, Kollegium und Schulleitung dar. Beschlüsse bzw. Anträge tragen sie den jeweilig zuständigen Gremien vor. Der Vertrauenslehrer kümmert sich um alle Belange der Schüler, auch um auβerschulische. Er ist Ansprechpartner für alle Schüler und bemüht sich um Vermittlung und Hilfe. B.13 Protokolle Über jede Sitzung der Schülervertretung wird ein Protokoll angefertigt. Eine Woche nach Abhalten der Versammlung wird das Protokoll dem Vertrauenslehrer vorgelegt. Der Vertrauenslehrer überprüft das Protokoll und unterzeichnet dasselbe. Erst dann gilt das Protokoll als genehmigt und es wird zur Einsichtnahme im Ordner der Schülervertretung abgelegt. 68

69 B.14 Finanzierung Die Kosten der Schülervertretung werden durch freiwillige Beiträge der Schüler, durch Spenden und durch freiwillige Zuwendungen des Schulträgers gedeckt. C Schlussbestimmung Die vorstehende SV Ordnung wurde am von der Gesamtkonferenz der Deutschen Schule Izmir beschlossen. 69

70 Teil K: Elternbeiratsordnung 1. Elternabende und Elternvertreter 1.1. Elternabende können vom jeweiligen Klassenlehrer oder Elternvertreter einberufen und geleitet werden. Auf Verlangen eines Viertels der Erziehungsberechtigten, des Schulleiters oder des Klassenlehrers muss binnen zwei Wochen ein Elternabend stattfinden Die Einladungen müssen spätestens eine Woche vor dem Elternabend abgesandt sein und die Tagesordnung enthalten An den Elternabenden nehmen die Klassenlehrer teil. Der Schulleiter oder sein Vertreter und die anderen Lehrer der Klasse können teilnehmen Am Elternabend sollen die wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Klasse und Schule erörtert werden Die Erziehungsberechtigten der Schüler einer Klasse bzw. die Erziehungsberechtigten der Kinder einer Kindergartengruppe wählen aus ihrer Mitte jeweils einen Elternvertreter und seinen Stellvertreter. 2. Wahlen des Elternvertreters 2.1 Die Erziehungsberechtigten der jeweiligen Klasse sind beschlussfähig, wenn die Mehrzahl anwesend ist. 2.2 Die Wahl des Elternvertreters und seines Stellvertreters findet in der Regel vier Wochen nach Schulbeginn statt. Die Erziehungsberechtigten bestimmen einen Wahlleiter aus ihrer Mitte. Lehrer und Angestellte der Schule, Erzieher des Kindergartens und Mitglieder des Schulvereinsvorstandes können nicht als Elternvertreter gewählt werden. 2.3 Die Wahl erfolgt schriftlich, im Einvernehmen aller auch offen. 2.4 Die Erziehungsberechtigten haben für jedes Kind eine Stimme. 2.5 Gewählt sind Kandidaten, auf die die meisten Stimmen entfallen. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl, Wiederwahl ist zulässig. 70

71 2.6 Die Gewählten erklären, ob sie die Wahl annehmen. Nimmt ein Gewählter die Wahl nicht an, tritt der Kandidat mit der nächsthöheren Stimmenanzahl an seinen Platz. 2.7 Über das Wahlergebnis wird ein Protokoll angefertigt. 3. Aufgaben der Elternvertreter 3.1 Förderung der Anteilnahme der Erziehungsberechtigten am Leben und an der Arbeit der Klasse und der Schule; 3.2 Beratung bei Wünschen und Anregungen aus Elternkreisen, die über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung sind und Weiterleitung an die Schule oder den GesamteIternbeirat; 3.3 Förderung des Verständnisses der Erziehungsberechtigten für Fragen des Schullebens und der Unterrichtsgestaltung; 3.4 Mitwirkung bei der Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse, z. B. Schülertransport, Schaffung von Sportmöglichkeiten, Gestaltung der Klassenzimmer, Klassenfahrten, Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften usw.; 3.5 Mitwirkung bei Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes und der Freizeitgestaltung, soweit sie das Leben der Klasse berühren; 3.6 Der Elternvertreter gibt den Erziehungsberechtigten Gelegenheit zur lnformation und Aussprache; 4. Aufgaben von Schulleitung und Klassenlehrern 4.1 Rechtzeitige Information über Angelegenheiten, die für die Klasse von Bedeutung sind; 4.2 Wahrnehmung und Umsetzung der Wünsche der Elternschaft, soweit die Voraussetzungen hierfür geschaffen werden können; 5. Elternbeirat 5.1 Die Elternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat. 71

72 5.2 Der Schulleiter beruft die erste Sitzung der gewählten Elternvertreter in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach Schulbeginn ein. In der ersten Sitzung werden der Elternbeiratsvorsitzende und sein Stellvertreter gewählt. Für die Leitung der Wahl bestimmt der Gesamtelternbeirat einen Wahlleiter aus seiner Mitte. 5.3 Pro Klasse sind der Elternvertreter und sein Stellvertreter voll stimmberechtigt. 5.4 Alle Eltern der Deutschen Schule Izmir erhalten ein Exemplar dieser Elternbeiratsordnung. 6. Wahlen 6.1 Der Elternbeirat wählt einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. 6.2 Die Wahl erfolgt schriftlich in getrennten Wahlgängen. Im Einvernehmen aller auch offen. 6.3 Jedes Mitglied des Elternbeirates hat eine Stimme. 6.4 Gewählt sind Kandidaten, auf die die meisten Stimmen entfallen. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl, Wiederwahl ist zulässig. 6.5 Die Gewählten erklären, ob sie die Wahl annehmen. Nimmt ein Gewählter die Wahl nicht an, tritt der Kandidat mit der nächsthöheren Stimmenanzahl an seinen Platz. 6.6 Über das Wahlergebnis wird ein Protokoll angefertigt. 7. Aufgaben des Elternbeirates 7.1 Der Elternbeirat soll das Vertrauensverhältnis zwischen Erziehungsberechtigten und Schule vertiefen, die Interessen der Erziehungsberechtigten vertreten und die Schule bei der Erziehung und Bildung der Jugend unterstützen. 7.2 Der Schulvereinsvorstand und der Schulleiter sollten Fragen und Aufgaben, die die Schule als Ganzes betreffen, zeitnah an den Vorsitzenden des Elternbeirates herantragen. 7.3 Der Vorsitzende vertritt den Elternbeirat gegenüber dem Vorstand des Schulvereins und dem Schulleiter und kann auf Einladung als beratendes und nicht stimmberechtigtes Mitglied an bestimmten Sitzungen des Vorstandes und den Lehrerkonferenzen teilnehmen. 72

73 7.4 Der Elternbeirat kann zu Fragen, die die Schule betreffen, Stellung nehmen, Vorschläge machen und Anregungen geben. Dies gilt insbesondere bei: Der Aufstellung oder Änderung der Schulordnung; Der Aufrechterhaltung eines geordneten Schulbetriebes; Der Verbesserung der räumlichen Verhältnisse der Schule; Der Ausstattung der Schule mit Lernmitteln und Büchern; Fragen der Schulwegsicherung und Schülerbeförderung; Veranstaltungen der Schule (z.b. Basar, Schulfeste); Der Planung zusätzlicher Freizeitveranstaltungen außerhalb der Schule; Allgemeinen Fragen der Zusammenarbeit mit anderen Auslandsschulen schulischen Einrichtungen des Landes kulturellen Einrichtungen des Landes anderen Behörden und Institutionen 7.5 Sollen Maßnahmen getroffen werden, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind, ist der Elternbeirat rechtzeitig zu informieren und vorher anzuhören. Dies gilt insbesondere bei Einer Änderung des Schultyps, einer Teilung der Schule und anderen Maßnahmen, die eine wesentliche Veränderung der Schule oder ihres Lehrbetriebs bewirken Einer Verlegung der Unterrichtszeit Der Einführung und Veränderung von Unterrichtsfächern 7.6 Der Schulvereinsvorstand und der Schulleiter erteilen dem Elternbeirat die für dessen Arbeit notwendigen Auskünfte. 7.7 Der Elternbeirat arbeitet mit Vorstand und Schulleitung zusammen und informiert über Aktivitäten. 7.8 Der Elternbeirat kann Ausschüsse und Kommissionen zur Behandlung bestimmter Fragen und Aufgaben einsetzen, wie z.b. ein Festkomitee. Der Elternbeirat kann den Ausschüssen bzw. Kommissionen eine Frist zur Beendigung ihrer Arbeit setzen und Berichterstattung verlangen. 7.9 Der Elternbeirat kann die Schülervertretung bei ihrer Arbeit unterstützen. 73

74 8. Sitzungen des Elternbeirats 8.1 An den Sitzungen nehmen Elternvertreter und/oder deren Stellvertreter teil, sowie Schulleiter und Vorstand auf Einladung. 8.2 Es sollte möglichst jede Klasse vertreten sein. 8.3 Die Sitzungen des Elternbeirats werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, einberufen und geleitet. Auf Verlangen eines Viertels seiner Mitglieder, des Vorstandes, oder des Schulleiters muss binnen zwei Wochen eine Sitzung stattfinden. 8.4 Die Einladungen müssen spätestens eine Woche vor der Sitzung abgesandt sein und die Tagesordnung enthalten. 8.5 Der Elternbeirat trifft sich ca. viermal im Schuljahr. 8.6 Die Sitzungen des Elternbeirates sind nicht öffentlich. Der Elternbeirat kann jedoch andere Personen zur Teilnahme an einzelnen Sitzungen einladen. Anträge zur Tagesordnung müssen fünf Tage vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden. Später eingehende Anträge zur Tagesordnung können als Dringlichkeitsanträge auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn die Versammlung dies zu Beginn ihrer Sitzung beschließt. 8.7 Über die Sitzungen des Elternbeirates wird ein Protokoll angefertigt, das an alle Mitglieder des Elternbeirates verschickt wird. 9. Abstimmungen 9.1 Der Elternbeirat ist beschlussfähig, wenn die Mehrzahl seiner Mitglieder anwesend ist. 9.2 Grundsätzlich wird offen abgestimmt. Abstimmungen müssen geheim durchgeführt werden, wenn es von einem Mitglied verlangt wird. 9.3 Es entscheidet die einfache Mehrheit der Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. 10. Amtszeit der Elternvertreter und des Elternbeirats 10.1 Die Amtsdauer der Elternvertreter und des Elternbeirates gilt bis zur Neuwahl im folgenden Schuljahr. 74

75 10.2 Eine Neuwahl eines Elternvertreters muss innerhalb von 12 Wochen erfolgen, wenn er während seiner Amtszeit ausscheidet. 11. Änderung 11.1 Diese Ordnung kann auf Antrag einer Zweidrittelmehrheit des Elternbeirates geändert werden. Eine solche Änderung bedarf der Zustimmung des Vorstandes. 12. Schlussbestimmung Die vorstehende Elternbeiratsordnung wurde am durch den Elternbeirat beraten und durch den Beschluss des Vorstandes des Schulvereins der Deutschen Schule Izmir am in Kraft gesetzt. 75

76 Teil L: Satzung des Personalbeirats Die Satzung des Personalbeirats sowie eventuelle Änderungen dieser werden durch die Personalversammlung beschlossen und müssen durch das Auswärtige Amt der BRD über die zuständige Auslandsvertretung genehmigt werden. Sie wird dem Schulvereinsvorstand und dem Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - zur Kenntnis gegeben. I Präambel Die Deutsche Schule Izmir vermittelt im Rahmen der Ziele und Grundsätze der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik demokratische Werte als wesentliches Element ihrer pädagogischen Arbeit. Die demokratische Beteiligung der Schüler, Eltern sowie des pädagogischen und nichtpädagogischen Personals orientiert sich an den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Mitwirkungsrechten in der Schule, soweit sie nach den in der Türkei geltenden Bestimmungen zulässig sind. Die Mitwirkung des Personals vollzieht sich im Rahmen der für die Deutsche Schule Izmir geltenden Ordnungen und Dienstverträge, bei deren Anwendung von demokratischen Prinzipien auf der Grundlage partnerschaftlichen Zusammenwirkens auszugehen ist. Die Mitwirkung des Personals der Deutschen Schule Izmir an wichtigen Sachfragen des Schullebens ist durch die Konferenzordnung gewährleistet. Personalfragen sind nicht Angelegenheit der Konferenzen; die Mitarbeiter sollen jedoch Gelegenheit haben, sich zu Fragen in diesem Bereich zu äußern. Dies soll durch einen Personalbeirat erfolgen. II Aufgaben und Stellung des Personalbeirats II.1 Im Vordergrund allen Wirkens des Personalbeirats steht die Pflege einer vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligten und des menschlichen Einvernehmens an der Schule, für dessen Erhaltung und ggf. Besserung der Personalbeirat sich mitverantwortlich fühlen soll. Dazu gehört auch die Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Mitarbeiter, zwischen Personal und Schulleitung und sowie zwischen Personal und Schulvereinsvorstand. Auch in Fragen, die die Rechtsstellung der Mitarbeiter betreffen, soll der Personalbeirat gehört werden. II.2 Die Beteiligung des Personalbeirates in Personalangelegenheiten einzelner Mitarbeiter bzw. Mitarbeitergruppen wird nach dem Prinzip der Anhörung geregelt. 76

77 II.3 Der Personalbeirat nimmt regelmäßig die Gelegenheit zu Gesprächen mit dem Schulleiter wahr und hat das Recht, von ihm gehört zu werden. II.4 Nach Unterrichtung des Schulleiters hat der Personalbeirat das Recht vom Vorsitzenden des Schulvereinsvorstandes oder seinem Beauftragten angehört zu werden, und zwar auf Wunsch in Gegenwart der Schulleitung. II.5 Der Schulvereinsvorstand sollte den Personalbeirat in Form eines Vertreters zu seinen Sitzungen oder zu einzelnen Tagesordnungspunkten mit beratender Stimme hinzuziehen. II.6 Die Einsicht in Personalakten der einzelnen Mitarbeiter ist den Mitgliedern des Personalbeirates gestattet, wenn der betreffende Mitarbeiter und die Schulleitung sein Einverständnis dazu geben. II.7 Bei beabsichtigter Kündigung eines Dienstvertrages soll dem Personalbeirat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Der Schulvereinsvorstand soll den Personalbeirat über anstehende weitreichende Personalentscheidungen rechtzeitig in Kenntnis setzen. Zusätzlich soll der Vereinsvorstand bei einer beabsichtigten Kündigung dem Personalbeirat das Recht der Anhörung einräumen. II.8 Es liegt im eigenen Interesse, dass die Mitglieder bei Personalversammlungen anwesend sind. III Vertretenes Personal Der Personalbeirat vertritt sowohl das gesamte Personal als auch einzelne Mitarbeiter und Gruppen des pädagogischen und nicht-pädagogischen Personals: amtlich vermittelte Lehrkräfte (ADLK, BPLK) Ortslehrkräfte Erzieherinnen und Erzieher Nichtpädagogisches Personal 77

78 IV Wahl und Zusammensetzung des Personalbeirats IV.1 Im Personalbeirat sollen nach Möglichkeit alle Mitarbeitergruppen vertreten sein, sofern die Zahl der zu wählenden Personalbeiräte nicht kleiner ist als die Zahl der Mitarbeitergruppen. Aus diesem Grund wäre es wünschenswert, wenn sich aus allen Gruppen (siehe Punkt III) Kandiatinnen und Kandidaten finden würden. Der Schulleiter und sein Stellvertreter sind nicht wählbar. IV. 2 Wahlberechtigt sind alle an der Schule tätigen Mitarbeiter der Schule. IV.3 Alle an der Schule tätigen Mitarbeiter wählen i.d.r im Laufe der ersten vier Unterrichtswochen nach Schuljahresbeginn den Personalbeirat auf einer Personalversammlung, die vom noch amtierenden Personalbeirat einberufen wird. Sollte kein Mitglied des Personalbeirats des Vorjahres mehr an der Schule tätig sein, lädt die Schulleitung zu dieser Personalversammlung ein. IV.4 Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen wie Mitglieder in den Personalbeirat gewählt werden dürfen (siehe Punkt V). Stimmen dürfen nicht kumuliert werden. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht weniger Stimmen als erlaubt abzugeben. IV.5 Die Wahl erfolgt in jedem Fall geheim. IV. 6 Gewählt ist, wer in Bezug auf die zu besetzenden Personalbeirats-Plätze, die meisten Stimmen erhält. Bsp.: Sind vier Mitglieder zu wählen, sind die vier Kandidaten mit den meisten Stimmen gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl, wenn es sich um den letzten zu besetzenden Platz handelt. IV. 7 Scheidet ein Mitglied des Personalbeirats vor der Neuwahl aus dem Personalbeirat aus, so findet im Laufe von vier Wochen nach dem Ausscheiden fu r den Rest der Amtszeit der neu zu besetzenden Stelle statt. 78

79 IV. 8 Alle Mitglieder des Personalbeirats sind gleichberechtigt. Es steht dem Personalbeirat frei einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und/oder auch einen oder mehrere Sprecher fu r die verschiedenen Mitarbeitergruppen zu bestimmen. IV. 9 Die Personalbeiräte bleiben bis zur Neuwahl im Amt. IV. 10 Bei mehrheitlich ausgesprochenen Misstrauen gegenüber einem Personalbeiratsmitglied kommt es zu einer Neuwahl. V Größe des Personalbeirats V.1 Die Größe des Personalbeirats richtet sich nach der Zahl der Wahlberechtigten: Wahlberechtigte Mitglieder des Personalbeirats bis 10 2 Mitglieder 11 bis 20 3 Mitglieder 21 bis 30 4 Mitglieder 31 bis 40 5 Mitglieder VI Personalversammlung VI.1 Zu einer Personalversammlung muss schriftlich, i.d.r. eine Woche vor der Versammlung eingeladen werden. VI.1.1 Die Schulleitung und die stellvertretende Schulleitung wird auf Einladung an der Personalversammlung bzw. nur an einzelnen Tagesordnungspunkten teilnehmen. 79

80 VI.2 Personalversammlungen finden i.d.r. außerhalb der Unterrichtszeit statt. VI.3 Die Personalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der Mitarbeiter anwesend sind. VI.4 Es muss ein Protokoll geführt und archiviert werden, zu welchem alle Mitarbeiter Zugang haben. VI.5 Die Personalversammlung findet mindestens zweimal pro Schuljahr statt. VI.6 Zusätzlich zur konstituierenden Personalversammlung fındet mindestens eine weitere im laufenden Schuljahr statt. Der Personalbeirat kann bei Bedarf weitere Personalversammlungen einberufen. VII Schlussbestimmung Die vorstehende Satzung des Personalbeirats wurde in der Personalversammlung beschlossen. 80

81 Teil M: Bibliotheksordnung Aus Gründen der Vereinfachung wird auf die sprachliche Unterscheidung von Benutzerinnen und Benutzern bzw. Bibliotheksmitarbeitern und Bibliotheksmitarbeiterinnen verzichtet. 1 Allgemeines (1) Zur Benutzung der Bibliothek sind alle Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler sowie die Mitarbeiter der Deutschen Schule Izmir zugelassen. (2) Die Öffnungszeiten werden durch Aushang sowie über die Homepage ( bekannt gemacht. 2 Ausleihe und Benutzung (1) Benutzerausweis: Der Benutzer erhält nach schriftlicher Bestätigung der Kenntnisnahme der Bibliotheksordnung (bei minderjährigen Kindergartenkindern und Schülern durch einen Erziehungsberechtigten) einen Benutzerausweis, der für die Ausleihe benötigt wird und nicht übertragbar ist. Der Verlust des Benutzerausweises ist der Bibliothek unverzüglich zu melden. (2) Leihfrist: Die Leihfrist beträgt für Bücher 4 Wochen, für Spiele und digitale Medien (CD-ROMs, DVD u.a.) 14 Tage. Bei Überschreiten wird der Benutzer schriftlich oder über den Klassenlehrer gemahnt. Medien aus dem Präsenzbestand können nicht entliehen werden, es sei denn, der jeweils zuständige Bibliotheksmitarbeiter stimmt einer Kurzausleihe (1-2 Tage) zu. Ausgeliehene Bücher dürfen nur von den Kindern zurückgebracht werden, die das Buch/die Bücher ausgeliehen haben (keine selbstständige Weitergabe). (3) Verlängerung: Die Leihfrist kann vor Ablauf höchstens einmal verlängert werden. Auf Verlangen der Bibliotheksmitarbeiter ist dabei das entliehene Medium vorzuweisen. (4) Die Bibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurück zu fordern sowie die Zahl der Entleihungen zu begrenzen. Für die Benutzung von Computern und sonstigen Geräten kann von der Bibliothek eine maximale Benutzungszeit festgelegt werden. (5) Jeder Benutzer verpflichtet sich, die für die verschiedenen Medien geltenden Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. (6) Ist der Benutzer mit der Rückgabe entliehener Medien in Verzug, werden an ihn keine weiteren Medien entliehen. 81

82 (7) Mit Schulabschluss und bei vorzeitigem Verlassen der Schule sind alle entliehenen Medien abzugeben. 3 Behandlung der Medien, Beschädigung und Verlust, Haftung (1) Der Benutzer ist verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust und Beschädigung zu bewahren. Auch Unterstreichungen und Randvermerke gelten als Beschädigung. Er ist dafür verantwortlich, dass entliehene Medien in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden. (2) Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet. (3) Festgestellte Schäden und der Verlust entliehener Medien sind sofort zu melden. (4) Bei Beschädigung, Verlust oder bei Nichtrückgabe kann die Bibliotheksleitung vom Benutzer -unabhängig von einem Verschulden- die Kosten für die Neuanschaffung oder die Hergabe anderer gleichwertiger Medien verlangen. (5) Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer. (6) Ergänzende Benutzungsregelungen für EDV-Nutzung werden durch Aushang bekannt gemacht. 4 Aufenthalt in der Bibliothek (1) Es ist nicht gestattet, in der Bibliothek zu essen. (2) Getränke sind nur im dafür ausgewiesenen Bereich zulässig. (3) Jeder Benutzer hat sich in den Räumlichkeiten der Bibliothek so zu verhalten, dass kein anderer Benutzer gestört wird. (4) Den Anordnungen der Bibliotheksmitarbeiter ist Folge zu leisten. (5) Neben der Bibliotheksordnung gilt im Übrigen die Schul- und Hausordnung. (6) Bei akuten disziplinarischen Verstößen kann der Bibliotheksmitarbeiter bis zur Klärung den Benutzer der Bibliothek verweisen. Die Bibliotheks- oder Schulleitung wird hierüber informiert. 5 Ausschluss von der Benutzung Benutzer, die gegen die Benutzungsordnung oder Anordnungen der Bibliotheksmitarbeiter verstoßen, können von der Bibliotheks- oder Schulleitung auf Dauer oder für begrenzte Zeit von der Benutzung, der Ausleihe und/oder dem Aufenthalt in der Bibliothek ausgeschlossen werden. Weitere Sanktionen werden durch die Haus- und Schulordnung geregelt. 6 Inkrafttreten Die Bibliotheksordnung wurde am von der Schulleitung in Kraft gesetzt. 82

83 Anlage 1 - Bibliotheksordnung Ergänzende Benutzungsregelungen für EDV-Arbeitsplätze (1) Haftungsausschluss der Bibliothek gegenüber Internetdienstleistern: Die Bibliothek haftet nicht für die Folgen der Verletzungen von Urheberrechten durch Benutzer und von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und Internetdienstleistern. (2) Haftungsausschluss der Bibliothek gegenüber dem Benutzer: Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die einem Benutzer aufgrund von fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien entstehen, für Schäden, die einem Benutzer durch die Nutzung der Bibliotheksarbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Daten oder Medienträgern entstehen, für Schäden, die einem Benutzer durch Datenmissbrauch Dritter aufgrund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen. (3) Gewährleistungsausschluss der Bibliothek gegenüber dem Benutzer: Die Bibliothek schließt Gewährleistungen aus, die sich auf die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software sowie auf die Verfügbarkeit der von ihr an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien beziehen. (4) Beachtung strafrechtlicher Vorschriften: Der Benutzer verpflichtet sich, die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den EDV-Arbeitsplätzen gesetzwidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten, keine Dateien und Programme der Bibliothek oder Dritter zu manipulieren sowie keine geschützten Daten zu nutzen. (5) Der Benutzer verpflichtet sich, Schäden, die durch seine Benutzung an den Geräten und Medien der Bibliothek entstehen, zu ersetzen und bei Weitergabe seiner Zugangsberechtigung an Dritte alle dadurch entstehenden Schäden zu ersetzen (6) Technische Nutzungseinschränkungen: Es ist nicht gestattet, Änderungen an den Arbeitsplatz- und Netzkonfigurationen durchzuführen, technische Störungen selbständig zu beheben, Programme von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu installieren. (7) Sanktionsmaßnahmen: Die Bibliothek kann zur Abweisung von Schadensforderungen und Haftungsansprüchen die Datenschutzrechte des Benutzers, soweit sich diese auf die Benutzung der Bibliothek beziehen, einschränken. 83

84 Teil N: Schulprogramm Deutsche Schule Izmir Leitbild Schulprofil Schulentwicklungsplan Erstfassung Juni

85 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel 2. Zeitplan und Prozesspartizipation 3. Leitbild 3.1 Methodik der Leitbild-Überarbeitung 3.2 Auswertung des Gremienfeedbacks zur Leitbildüberarbeitung 3.3 Leitbild der Deutschen Schule Izmir 4. Schulprofil 4.1 Profilskizze 4.2 Selbstdarstellung der Qualitätsbereiche Qualitätsbereich Leistung Qualitätsbereich Umgang mit Vielfalt Qualitätsbereich Unterrichtsqualität Qualitätsbereich Verantwortung Qualitätsbereich Schulklima, Schulleben, außerschulische Partner Qualitätsbereich Schule als lernende Institution 5. Schulentwicklungsplan 5.1 Genese 5.2 Steuergruppe der Deutschen Schule Izmir 5.3 Auswertung des Gremieninputs zu Schulentwicklungszielen 5.4 Handlungsbedarf auf Grundlage von Evaluation und Beratungen 5.5 Übersicht über die Schulentwicklungsschwerpunkte und -ziele bis Maßnahmenplanung Fördern und Fordern 5.7 Maßnahmenplanung Nachhaltigkeit 5.8 Maßnahmenplanung Schulkultur 5.9 Maßnahmenplanung Schulmanagement 6. Schlusserklärung 85

86 1. Präambel Das vorliegende Schulprogramm der Deutschen Schule Izmir ist zugleich ein Ausdruck der pädagogischen Grundhaltung, die konzeptionelle Arbeitsgrundlage für das pädagogische Handeln, eine Selbstreflexion des Entwicklungsstands der Schule sowie die transparente Kommunikation zielbezogener Strategien der Schule. Kein Marketingwerkzeug ein Werkzeug der Schulentwicklungspraxis Die Deutsche Schule versteht das Schulprogramm ausdrücklich als praxisbezogenes Entwicklungsinstrument und nicht als Marketingwerkzeug. Das hier vorliegende Schulprogramm ist unter der Mitwirkung aller Gremien der Schule entstanden, diskutiert und verabschiedet worden. Die PQM-Steuergruppe der DS Izmir hat dabei im Auftrag der Gremien Einzelmaßnahmen geplant, koordiniert und mittels einer Redaktionsgruppe (=PQM- Beauftragter und Koordinatoren) zum Beschluss vorgelegt. Qualitätsrahmen und Leitbild als Basis Jede deutsche Auslandsschule ist verpflichtet, im Rahmen eines Auslandsschulqualitätsmanagements (AQM) die Schule systematisch und nachhaltig zu entwickeln. Wegweisend für die Schulentwicklung der DS Izmir sind dabei der Qualitätsrahmen des Bundes und der Länder für Deutsche Schulen im Ausland sowie das Leitbild der Deutschen Schule Izmir in seiner Neufassung vom Februar Zu Beginn des aktuellen Zyklus der Schulentwicklungsarbeit mit Start des Schuljahres 2014/2015 wurde der Fokus der schulinternen PQM-Maßnahmen auf die Organisationsentwicklung (Umzug des Schulcampus im August 2014) sowie insbesondere die Unterrichtsentwicklung als unstrittiger Treiber jeder Schulentwicklung gelegt. 86

87 Fokus auf Unterrichtsentwicklung Mit dem übergeordneten Ziel, mit gutem Unterricht gute Schule machen (Pädagogischer Tag 2014) zu wollen, wurden während der Jahre 2014, 2015 und 2016 kooperative Unterrichtsformen in allen Schulcurricula und im Unterrichtsalltag fest verankert, kollegiale Unterrichtshospitationen eingeführt, eine Selbstverpflichtung der Lehrer zu regelmäßigen Feedbackmaßnahmen auf allen Ebenen abgegeben und das Arbeiten im Team intensiviert. In puncto Personalentwicklung wurde 2017 ein umfassendes Personalkonzept erstellt, dessen Umsetzung mit der Einführung von standardisierten Personalentwicklungsgesprächen bereits begonnen hat. Das Schulprogramm der Deutschen Schule Izmir soll auf ausdrücklichen Wunsch der Gremien (Schulträger, Schulleitung, Kollegium, Erzieherteam, Eltern- und Schülervertretung sowie Verwaltung) auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt sein. Damit soll dem hohen Entwicklungstempo der vergangenen Schuljahre genauso Rechnung getragen werden wie dem Umstand, bisherige Maßnahmen gewissenhaft evaluieren zu wollen. Zeit für gewissenhafte Evaluation und vier Entwicklungsschwerpunkte Für die holistische Schulentwicklungsarbeit der nächsten drei Jahre wurden von den Schulgremien, auch auf der Grundlage der ASA (Analyse von Schulen im Aufbau) 2017 sowie des Prüfungs- und Beratungsbesuchs des KMK-Beauftragten in einstimmiger Einigkeit folgende vier Themenfelder als Schwerpunkte festgelegt: Fördern und Fordern Nachhaltigkeit Schulkultur Schulmanagement 87

88 Die Steuergruppe der DS Izmir bedankt sich auch im Namen der Schulleitung bei allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft, dem Regionalbeauftragten der ZfA, Herrn Dr. Hans Brügmann, dem Beauftragten der Kultusministerkonferenz, Herrn Thomas Mayer sowie den Prozessbegleitern Frau Janine Regel-Zachmann und Herrn Birger Reese für die beratende Unterstützung während des Prozesses. Izmir im Juni 2017 Für die Redaktionsgruppe der Steuergruppe, OStR Dirk Philippi (PQM-Beauftragter) 88

89 2. Zeitplan und Prozesspartizipation Strategieplan der Steuergruppe Gremienabfrage (Lehrer, Schüler, Eltern, Schulträger) Ist-Soll-Analyse (Schulleitung) Steuergruppen-Entwurf "Schwerpunkte Schulentwicklung" Gremienfeedback (Lehrer, Schüler, Eltern, Schulträger) PQM-Workshops Schulprogramm-Entwurf durch Redaktionsgruppe Abstimmung in der Steuergruppe Verabschiedung durch die Gremien (Lehrer, Schüler, Eltern, Schulträger) 89

90 3. Leitbild Das erste Leitbild der Deutschen Schule Izmir aus dem Jahr 2012 bedurfte aus zwei Gründen einer Überarbeitung: Zum einen wurde es in den zurückliegenden Jahren noch nicht evaluiert und zum anderen ist die DS Izmir in vielen Punkten nicht mehr die gleiche Schule wie zum Zeitpunkt der ersten Leitbildarbeit. Wichtigen Meilensteinen der Schulentwicklung (Umzug des Schulcampus, Einführung Oberstufe, Inklusionsarbeit, Kindergartenaufbau et al.) musste dringend Rechnung getragen werden. 3.1 Methodik der Leitbild-Überarbeitung Grundsatz: Partizipatives Erstellen per Redaktionsgruppe (PQM-Beauftragter und Stufen-Koordinatoren) auf der Basis eines mehrstufigen Gremienfeedbacks. Skizzierung der wichtigsten Handlungsschritte: Arbeit am Kerntext des neuen Leitbildes Gremien geben Feedback zum alten Leitbild: o Was ist überholt / nicht mehr visionär? Was soll als neuer Leitsatz aufgenommen werden? Redaktionsgruppe erstellt Kerntext in Abstimmung mit der Steuergruppe Gremien überarbeiten Kerntext Redaktionsgruppe erstellt Leitbildtext in Abstimmung mit der Steuergruppe Layout des Leitbilds durch die Redaktionsgruppe in Abstimmung mit der Steuergruppe Diskussion und Beschluss auf GK, in SV, im EB und auf VS Veröffentlichung des neuen Leitbilds Implementierung des neuen Leitbilds in der Schulgemeinschaft 90

91 3.2 Auswertung des Gremienfeedbacks zur Leitbildüberarbeitung Leitsätze 2012 bis o Leitsatz-Themenwünsche (nur Mehrfachnennungen) Wir sind eine Schule, die wächst, wir x Individuelles Fördern und Fordern; Vielfalt als Chance, Inklusion stärken die Selbstständigkeit x Teamgedanke unserer Schüler 7x Vorbereitung auf Ausbildung, Studium, fördern jedes Kind Leben in seiner Entwicklung 7x kognitive, soziale Kompetenzen erziehen unsere Schüler zu x Respekt, Toleranz und Empathie verantwortungsbewussten Menschen 5x Vielseitige Stoffvermittlung, KuF, machen Feedback, Selbsteinschätzung guten Unterricht 4x Zufriedenheit mit der Schule vermitteln vielfältige x Interkulturelle Erziehung und Bildung, Methoden des Lernens soziales Engagement bereiten auf deutsche x Sportlich-musisch-künstlerische Schulabschlüsse vor Aktivitäten legen Wert auf ein angenehmes, x Verantwortungsbewusstsein und vertrauensvolles Schulklima Selbstständigkeit arbeiten x Weltoffenheit eng zusammen machen neuen Schülern und Eltern den Anfang leicht lernen, spielen und feiern gemeinsam fördern die interkulturelle Verständigung sprechen viele Sprachen lernen in und mit der Natur bieten Aktivitäten am Nachmittag an Leitbild-Überarbeitung in der Steuergruppe 91

92 3.3 Leitbild der Deutschen Schule Izmir Stärken erziehen fördern & fordern bilden LEBEN Vor bereiten arbeiten Verstehen Leitbild Deutsche Schule Izmir FürSorgen WIR... LEisten STÄRKEN die Selbständigkeit unserer Schülerinnen und Schüler. ERZIEHEN unsere Schülerinnen und Schüler zu selbstständigen, respektvollen und verantwortungsbewussten Persönlichkeiten. BILDEN unsere Schülerinnen und Schüler durch anspruchsvollen, guten Unterricht mit vielfältigen, modernen und kooperativen Methoden. FÖRDERN UND FORDERN jedes Kind, damit es seine individuellen Entwicklungs- und Lernziele optimal verwirklichen kann. BEREITEN unsere Schülerinnen und Schüler durch die Vermittlung vielfältiger Kompetenzen auf das Leben in einer globalisierten Welt VOR. ARBEITEN vom Kindergarten bis zum Schulabschluss motiviert, demokratisch und teamorientiert ZUSAMMEN. LEBEN mehrsprachig-kommunikativ, sozial engagiert und weltoffen innerhalb einer interkulturellen Gemeinschaft. SORGEN FÜR ein einladendes, integratives Schulklima, um mit Freude zu lernen und zu leisten. VERSTEHEN UNS ALS lernende Schule, die eine Evaluationsund Feedbackkultur pflegt. 92

93 4. Schulprofil 4.1 Profilskizze Die Deutsche Schule Izmir ist als Deutsche Auslandsschule von der ZfA (Zentralstelle für das Auslandsschulwesen/Bundesamt für Verwaltung der BRD) sowie durch den BLASchA (Bund- Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland) der Kultusministerkonferenz anerkannt. Der Unterricht erfolgt auf Basis der neuesten Lehrpläne des Landes Thüringen für Gymnasien und Regelschulen und bereitet die Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I auf deutsche Schulabschlüsse sowie in einer zweijährigen Sekundarstufe II auf das Diplom des International Baccalaureate (mit Abitur-Anerkennung) vor. Zudem ist ein Kindergarten mit drei Gruppen für Kinder ab zwei Jahren und integrierter Vorschule Teil der Deutschen Schule Izmir. Gesamtschule Die DS Izmir bietet als Gesamtschule binnendifferenzierten Unterricht für den gemeinsamen Klassenunterricht von Haupt-. Realschülern und Gymnasiasten mit einem hohen Anteil kooperativer Unterrichtsformen und individualisierten Aufgaben. Eine Schularteinstufung erfolgt erstmalig nach der Orientierungsstufe (Kl.5) in der sechsten Klasse. Das Sprachprofil der Schule sieht einen 12- jährigen Unterricht in Türkisch und Englisch sowie einen fünfjährigen Unterricht in Französisch vor. Haupt- und Realschüler können anstatt des Sprachprofils ab Klasse 7 das Wahlpflichtfach Wirtschaft-Umwelt-Europa belegen. Der musisch-künstlerische und sportliche Bereich wird durch den Einsatz von Profilstunden aufgewertet und durch zusätzliche Angebote gestärkt (Theater, Poetry Slam, Chor, Sport-AGs) Ganztägige Betreuung Als Ganztagesschule werden für Schülerinnen und Schüler, die nachmittags keinen Unterricht haben, zusätzliche Lernangebote in Inhalten des Fächerkanons sowie eine Betreuung (inkl. Hausaufgabenbetreuung) bis Uhr angeboten. Schulbeginn ist für alle um 9.00 Uhr, gemeinsame Mittagsessenspause in der schuleigenen Mensa um Uhr. Die Rhythmisierung 93

94 des Schultages ist zudem durch ein flexibles Doppelstundenmodell und eine Vielzahl an Ritualisierungen (Morgenkreis, Frühstück u.a.) geprägt. Inklusion Für die Deutsche Schule Izmir bedeutet Inklusion, dass die Heterogenität der Kinder wertgeschätzt wird. Alle Kinder nehmen im Rahmen der strukturellen Möglichkeiten gleichberechtigt am Leben und Lernen unserer Schulgemeinschaft teil. Individuelle Vielfalt wird vom pädagogischen Team der Schule als Stärke, Bereicherung und Chance wahrgenommen. Sonderpädagogischem Förderbedarf wird mit individuellen Förderplänen, einer Schulsonderpädagogin sowie dem Gewähren von Nachteilsausgleichen begegnet. Schulklima Die Schulgemeinschaft der Deutschen Schule Izmir pflegt einen engen Kontakt aller am Schulleben Beteiligten. Bis zu sechs Elternsprechtage im Schuljahr, die Pflege einer Feedbackkultur, kurze Kommunikationswege, engagierte Schüler- und Elternvertretungen, kollegiale Unterrichtshospitationen sowie eine Vielzahl an außerunterrichtlichen Aktivitäten sorgen für ein sehr familiäres Schulklima mit hohem Identifikationspotenzial sowie einer ebenso hohen Schulzufriedenheit. Ziele Die Deutsche Schule Izmir verfolgt die Ziele der Deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (Koproduktion von Wissen und Kultur, Dialog, Sprachförderung Deutsch, Integrationsförderung, Konfliktprävention, kulturelle Vielfalt, Präsentation Deutschlandbild). Sie sichert die schulische Versorgung deutscher und deutschsprachiger Kinder in Izmir und Umgebung. Zudem bietet die Deutsche Schule Izmir binationalen Rückkehrern aus Deutschland die Gelegenheit, die schulische Ausbildung ihrer Kinder unter vergleichbaren Bedingungen weiterzuführen. Das übergeordnete pädagogische Ziel der Deutschen Schule Izmir ist es, dass jedes Kind seine individuellen 94

95 Entwicklungs- und Lernziele optimal verwirklichen kann und je nach Entwicklungsstand entsprechende Unterstützung und Förderung erhält. 4.2 Selbstdarstellung der Qualitätsbereiche Qualitätsbereich Leistung Prinzipiell wird an der DS Izmir unterschieden zwischen der Leistung als (...) Akt des Lernens, der Entwicklung im Lernprozess und dem Lernergebnis. Auf dieser Verständnisgrundlage werden zum einen (...) soziale Leistungsziele und kognitiv-fachliche Leistungsziele gesetzt. Die Schülerinnen und Schüler (SuS) sollen gemäß Ihrer individuellen Persönlichkeit und ihren individuellen Voraussetzungen den größtmöglichen Ertrag aus einem zielgerichteten Handeln in allen Teilbereichen erreichen, deren exakte Zielsetzungen durch die Schulcurricula in der Version von Juni 2017 festgeschrieben sind. Die SuS sollen als selbstständige, respektvolle und verantwortungsbewusste junge Menschen zu einem maximal erfolgreichen Schulabschluss geführt werden. Konkrete Ziele der DS Izmir in puncto Leistung sind in diesem Sinne: die Vermittlung von Fachwissen gemäß den Bildungsstandards das Erwerben von Fähigkeiten und Fertigkeiten hinsichtlich intellektueller, physischer, musisch-künstlerischer und sozialer Kompetenzen gemäß den Bildungsstandards 95

96 das Erlernen des selbstständigen Denkens und Handelns die Entwicklung von weltoffenen, toleranten und verantwortungsbewussten jungen Menschen Um die Leistungsziele der DS Izmir zu erreichen, werden u.a. folgende übergeordneten Maßnahmen aktiv und in allen Altersstufen angewendet: Wissensvermittlung unter dem Diktat der optimalen Passung durch dosierte Diskrepanzerlebnisse Inklusiver Unterricht unter Nutzung von Unterrichtsteams und Förderplänen Binnendifferenzierter Unterricht mit kooperativer Unterrichtsmethodik Fördermaßnahmen in der Grundschule (Förderstunden) und der Sekundarstufe (Förder- AGs) Wettbewerbe (schulintern und schulextern) Projektarbeiten Personalentwicklungsprogramm Pädagogische Teamarbeit der Lehrkräfte Erziehungspartnerschaften mit Eltern und außerschulischen Institutionen Implementierung einer Feedbackkultur auf allen Ebenen Die Überprüfung der Zielerreichung wird durch eine Vielzahl an Kontrollmechanismen auf der Mikro- und Makroebene (im Unterricht / auf Schulebene) vollzogen: Schulstatistik auf Grundlage der internen Leistungsbewertungen Schulstatistik auf Grundlage der Vergleichsarbeiten Rückmeldegespräche mit Schülern und Eltern Selbst- und Fremdeinschätzungsverfahren Wettbewerbsergebnisse Projektpräsentationen Evaluationen 96

97 4.2.2 Qualitätsbereich Umgang mit Vielfalt Die Deutsche Schule in Izmir ist Lern- und Begegnungsort für Kinder aus aktuell elf Ländern. So besuchen zum Beispiel deutsche, türkische, französische, slowenische oder auch Schweizer Kinder aus unterschiedlichen sozialen Schichten und mit sehr unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen und Schulbiografien die Schule vom Kindergarten bis zur Oberstufe. Alle Kinder nehmen dabei gleichberechtigt am Leben und Lernen der Schulgemeinschaft teil und werden erziehungspartnerschaftlich gefordert und gefördert. Im Rahmen des schuleigenen Inklusionskonzepts Wir mit allen (Erstfassung: Februar 2016, 1. Evaluation: Februar 2017) bekannte sich die Schulgemeinschaft zu folgendem Selbstbekenntnis: Ela aus der Vorschule beim Sportfest Wir feiern die individuelle Vielfalt als Stärke der DS Izmir. Die unterschiedliche kulturelle Herkunft der Kinder wird im Schulalltag angemessen thematisiert und als Stärke unserer Schulgemeinschaft herausgestellt. So singt die Grundschule z.b. jeden Montag ein Willkommenslied in unterschiedlichen Sprachen und auch der Fachunterricht greift regelmäßig kulturelle Besonderheiten im Wissenserwerb inhaltlich auf. Der Schulträger bietet sein Bildungsangebot Unterricht nach deutschen Lehrplänen und Standards im Kontext der anderen Privatschulen im Großraum Izmir als Non-Profit-Schule vergleichsweise preiswert an und gewährt Schulgeldermäßigungen über den vorgeschriebenen Prozentsatz hinaus an. Hierdurch können Kinder aus beinahe allen sozialen Schichten die DS Izmir besuchen. 97

98 Zwischen 5% und 10% unserer SuS haben einen ärztlich diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf und werden bereits erfolgreich integrativ unterrichtet. Trotz der Diagnosen gelingt es zum Teil jetzt schon, dass diese Kinder ohne jedweden Nachteilsausgleich das Klassenziel erreichen und Regelabschlüsse absolvieren. Auf die individuell stark heterogenen kognitiven und persönlichen Voraussetzungen der Kinder wird durch ein umfassendes Inklusions- und Forder-/Förderkonzept auf der Grundlage des Index für Inklusion (BOOTH/AINSCOW) reagiert. Die Inklusionsarbeit selbst wird dabei weiter gefasst als seine etymologisch sonderpädagogische Bedeutung. Die individuellen Fördermaßnahmen an der Deutschen Schule Izmir richten sich nach dem Forder- und Förderbedarf der einzelnen SuS und es wird dabei grundsätzlich unterschieden zwischen (...) Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Forder-/Förderbedarf Schülerinnen und Schülern mit zusätzlichem Forder-/Förderbedarf. Fest in der Unterrichtsdidaktik der Deutschen Schule Izmir verankerte Maßnahmen zum Umgang mit Vielfalt sind: Arbeit mit standardisierten Förderplänen Pflichtanteil an kooperativen Unterrichtsformen von 25% Variable und individualisierende Lehr- und Lernmethoden Aufgaben-Individualisierung (Scaffolding, Bloomsche Taxonomie, Mulitple Intelligenz u.a.) Zusätzliche Lernangebote Doppelsteckung in Förderstunden Sonderpädagogischer Dienst Lernbegleitungen Nachteilsausgleich Kollegiale Unterrichtshospitationen Feedbackkultur auf allen Ebenen Lehrerteams Vertrauenslehrer Regionale Fortbildungen Inhouse-Fortbildungen 98

99 4.2.3 Qualitätsbereich Unterrichtsqualität Um den hohen intrinsischen Ansprüchen gerecht zu werden, aber auch um die externen Erwartungen zu erfüllen, ist die Unterrichtsentwicklung in den vergangenen vier Jahren Schwerpunkt der PQM-Maßnahmen gewesen. Nach der erfolgreichen Implementierung unterschiedlicher Bausteine (siehe unten) gilt es nun, auf der Grundlage von Evaluationen die Unterrichtsqualität an der DS Izmir weiter prozessual zu verbessern und die Fortschritte nachhaltig und gewinnbringend zu sichern. Von 2013 bis 2014 wurden die folgenden Bausteine der Unterrichtsentwicklung erfolgreich umgesetzt. Die schulinterne Multiplikation und Umsetzung erfolgte im Rahmen von sieben pädagogischen Tagen inklusive schulinternen Lehrerfortbildungen zum Lernwirksamen Unterricht. Feedbackkultur Um so genannte blinde Flecken der Lehrertätigkeit aufzuarbeiten, wurde im Rahmen einer Selbstverpflichtung ein verbindliches Schüler-Lehrer-Feedback eingeführt. Durch unterschiedliche Methoden erhalten die SuS regelmäßig die Möglichkeit, im geschützten Rahmen den Lehrkräften zurückzumelden, wie sie deren Unterricht wahrgenommen haben. Durch diesen Austausch erhalten die Lehrkräfte ein unmittelbares Feedback der Zielscheibenfeedback Zielgruppe und die SuS haben die Möglichkeit den Unterricht aktiv mitzugestalten. Diese Form der Schülermitverantwortung trägt erheblich zur Professionalisierung der Lehrkräfte und auch Verbindlichkeit von Unterricht bei. Auch auf den Ebenen Eltern-Lehrer-Eltern-Feedback und Lehrer- Schüler-Feedback wurde eine Intensivierung umgesetzt. Seit dem Schuljahr 2016/2017 finden bis zu sechs Elternsprechtage statt, der Kindergarten führt detaillierte Entwicklungs-gespräche, starre Sprechzeiten der Lehrer wurden zu Gunsten eines flexibleren Austauschs abgeschafft und in allen Schulstufen werden individualisierte Schüler-Lehrer-Gespräche unter vier Augen durchgeführt. 99

100 Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen fallen auch die Evaluationen innerhalb der divergenten Gremien der Schule unter die neue Feedbackkultur der Deutschen Schule Izmir. Kooperative Unterrichtsformen Mehrere Metastudien belegen, dass kooperative Unterrichtsformen ein wesentlicher Bestandteil lernwirksamen Unterrichts sind. Eine maximale Verbindlichkeit, diese Methoden im Unterricht anzuwenden, wurde dadurch erreicht, dass sich das Kollegium verpflichtet hat, alle Schulcurricula der DS Izmir anzupassen und mindestens ¼ aller Unterrichtsmethoden als kooperative Unterrichtsformen zu verankern. Hierdurch wurde eine intensive Auseinandersetzung mit der Thematik erreicht. Zudem ist der Einsatz dieser Methoden auch über einen Personalwechsel hinaus mittel- und langfristig gewährleistet. Festgeschrieben sind die kooperativen Unterrichtsformen auch im schuleigenen Methodenportfolio (Erstfassung: April 2017). Um erfolgreich mit kooperativen Lernformen zu arbeiten ist es nicht nur notwendig, diese Methoden zu kennen und anwenden zu können. Ein weiterer Gelingensfaktor ist die erfolgreiche Bildung von Unterrichtsteams auf Schüler- und aber auch auf Lehrerebene. Kollegiale Unterrichtshospitation 2015 hat die Gesamtkonferenz der Deutschen Schule Izmir die Kollegiale Unterrichtshospitation als einen maßgeblichen Treiber für Unterrichts- und damit auch der Schulentwicklung verpflichtend eingeführt. Das Kollegium hat beschlossen, dass sich alle Lehrkräfte als Tandems oder als Dreierteams gegenseitig zwei Mal pro Schulhalbjahr im Unterricht zu besuchen, um sich anschließend ohne hierarchische Barrieren Feedback zu geben. Die Bedingungen für eine gelungene Unterrichtshospitation, vor allem die immense Bedeutung von Vertraulichkeit, wurden vorab besprochen und gemeinsam vereinbart. Um die reibungslose Umsetzung zu ermöglichen, hat die Schulleitung zugesichert, dass die Lehrkräfte z.b. die Möglichkeit haben, vereinzelt Stunden vertreten zu lassen, um bei Kollegen hospitieren zu können. Ein Monitoring der vollzogenen Hospitationsbesuche wird vom PQM-Beauftragten durchgeführt. 100

101 Zusätzlich zu den genannten Bausteinen der Unterrichtsentwicklung wurde auch die sächliche Ausstattung der Unterrichtsräume verbessert (Beamer, Laptops, Visualizer, Bluetoothboxen, Mobiliar, Regale u.a.) Qualitätsbereich Verantwortung Die Deutsche Schule Izmir versteht Verantwortung im schulischen Kontext in zweierlei Hinsicht: Die Schülerinnen und Schüler sollen (...) Verantwortung für ihr eigenes Handeln und für bedürftige Mitmenschen bzw. Mitschülerinnen und Mitschüler übernehmen. Darunter gliedern sich konkrete Teilziele: Teilziele Maßnahmen Indikatoren Selbstverantwortung Die SuS sollen durch eine gezielte Vorbereitung auf neue Lernsituationen in der Lage sein, selbstverantwortlich zu agieren. Die SuS sollen ihr Lernen, soweit es ihnen möglich ist, selbst in die Hand nehmen. Die SuS sollen auch in Konfliktsituationen einen respektvollen Umgang in der Schule pflegen. Die SuS sollen rücksichtsvoll mit fremden Dingen umgehen. Die SuS sollen ihre Schule mitgestalten. Vorschulunterricht im GS-Gebäude Schnuppertage GS/Sek Einführungswoche GS/ Sek Schülerpaten Jahrgangsspezifisches Methodentraining Kooperative Unterrichtsformen Lernen lernen als Unterrichtsinhalt Streitschlichter-Schulung (i.p.) Schulung innerhalb der SV-Arbeit Klassenregeln Lions-Quest-Stunden Klassenrat Schülerpaten Eigengestaltung der Unterrichtsräume Erstellen der Hausordnung mit der SV SV-Arbeit ab Klasse 1 mit monatlichen Sitzungen während der Pädagogische Klassenkonferenzen Elterngespräche Schulstatistik Schüler-Lehrer-Feedback Klassenkonferenzen Elterngespräche Unterrichtsevaluationen Pädagogische Klassenkonferenzen Statistiken Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Nachweislicher Rückgang der Instandhaltungskosten Steigende Anzahl SV- Aktivitäten im Schulkalender 101

102 Unterrichtszeit Klare Strukturen: Klasse > Klassensprecher > Schülersprecher > Vertrauenslehrer > Schulleitungsbeauftragter Teilziele Maßnahmen Indikatoren Fremdverantwortung Die SuS sollen sich über nachhaltige Projektarbeiten gegen Rassismus einsetzen. Die SuS sollen sich über nachhaltige Projektarbeiten für das Wohl bedürftiger Menschen einsetzen. Jährliche Projekte (auch jahrgangsübergreifend) im Kontext unseres Status als Deutsche Auslandsschule ohne Rassismus Kooperation mit der türkischen Flüchtlingshilfestelle SGDD (Partner der UNHCR), die regelmäßig von wechselnden Schülergruppen besucht wird, um mit Flüchtlingskindern gemeinsam zu spielen UNICEF-Aktionen (z.b. Sponsorenlauf, Weihnachtsmarkt) Dokumentation auf der Schul- Website Ausstellungen Ganztägige Präsentationstage Dokumentation auf der Schul- Website Ganztägige Präsentationstage Reflexionstreffen mit der Hilfsstelle SGDD Besuch von DS-I-Schülerinnen und Schülern in der Flüchtlingshilfestelle der SGDD Sitzung der Schülervertretung (Klassen 1 bis 11) 102

103 4.2.5 Qualitätsbereich Schulklima, Schulleben, außerschulische Partner Die Deutsche Schule Izmir ist durch das Engagement einzelner Familien und institutioneller Partner entstanden. Den Geist dieser Genese hat sich die Schule über alle Entwicklungsziele und dazugehörigen Maßnahmen und Meilensteine hinweg erhalten können. Die Deutsche Schule Izmir ist ein Ort, der durch seine familiäre, aktive und offene Atmosphäre geprägt ist und sich dies als fruchtbaren Boden für eine erfolgreiche Bildungsarbeit trotz des dynamischen Wachstums auch erhalten möchte. Nachfolgend eine Übersicht über bereits umgesetzte Maßnahmen zur Erreichung der jeweiligen Teilziele im Qualitätsbereich Schulklima, Schulleben, außerschulische Partner : Teilziel: Kinder, Eltern und Lehrer sollen gerne und in angstfreier, respektvoller und familiär-fröhlicher Atmosphäre in ihre Schule gehen. Umgesetzte Maßnahmen: Feedback-Kultur Demokratische Einbeziehung der Schulgremien Gesprächsrituale im Erziehungsdreieck Lehrer- Schüler-Eltern Jahrgangsübergreifende Projektarbeiten Schüler-Patenschaften Klassenrat Identitätsstiftende Aktionen (Sportturniere, Trikots, Wettbewerbe) Lions-Quest-Module Schulvollversammlungen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Workshops Transparentes Organigramm/Personalkonzept Schulvollversammlung Mädchen-Fußballteam in Trikots der DS Izmir 103

104 Teilziel: Der Schulgemeinschaft soll ein abwechslungsreiches Schulleben auch außerhalb der Kernunterrichtszeit geboten werden. Umgesetzte Maßnahmen: Förderung von Unterrichtsexkursionen (zwei verbindliche Exkursionstage: Zoobesuch und Wandertag; jeweils für die gesamte Schule) Jährliche Veranstaltungsrituale: o Projekttage o Präsentationstag der Schule o Martinsfest o Nikolausfeier o Weihnachtsbasar o Poetry Slam o Frühlingskonzert o Kunstaustellung o Theateraufführung o Sponsorenlauf o Sommerfest Kindergarten o Sommerfest Schule o Wasser-Party o Schuldisco o Kindergartenübernachtung o Vorschule-Elterncafé breit gefächertes Angebot an Nachmittagsangeboten Angebot an sprachlichen Wahlfächern schulinterne Wettbewerbe Theater-AG-Premiere von Lysistrata 104

105 Teilziel: Die Kinder der DS Izmir sollen bei außerschulischen Partnern nicht nur praxisnah und lebendig lernen, sondern die Schule auch mit einem hohen Maß an Identität vertreten. Umgesetzte Maßnahmen: Kooperationen mit Unternehmen im Rahmen des Fachunterrichts Kooperationen mit Unternehmen in einer Berufspraktikumswoche Kooperationen mit sozialen Organisationen (UNICEF, SGDD) Kooperationen mit inländischen Kulturorganisationen (Goethe Institut) Kooperationen mit der Deutschen Auslandsvertretung vor Ort (GK Izmir) Wettbewerbsteilnahmen (z.b. Diercke-Geo, bpb-politik, Mathematik) Kooperationen mit Partnerschulen (z.b. Fußballspiele gegen türkische Schulen) Qualitätsbereich Schule als lernende Institution Unterricht ist nie perfekt. Lehrer sind nie perfekt. Auch die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern der Schulgemeinschaft unterliegt besonders im Ausland einem stetigen Optimierungsprozess. Ergo: Keine Schule als Bildungseinrichtung ist jemals perfekt! Natürlich auch die Deutsche Schule Izmir nicht. Die DS Izmir will in den drei tragenden Bereichen der Schulentwicklung (Unterrichtsentwicklung, Personalentwicklung und Organisationsentwicklung) dazulernen, immer besser werden und die inner- wie außerschulischen Abläufe nachhaltig optimieren. Die DS Izmir evaluiert ihre Entwicklungsmaßnahmen In allen drei Bereichen hat die Deutsche Schule Izmir in den letzten Jahren nachweislich hinzugelernt. Die besondere Aufmerksamkeit galt und gilt weiterhin der Unterrichtsentwicklung. Wie bereits dargestellt unterliegen alle Entwicklungsprozesse einer spiralförmigen Ist-Soll-Analyse. Kollegen besuchen sich gegenseitig im Unterricht, Schüler geben den Lehrern regelmäßig Feedback, die Curricula wurden gemäß neuester Studien zur Didaktik angepasst und kooperative 105

106 Unterrichtsmethodik sowie kompetenzorientierter und schülerzentrierter Unterricht sind tägliche Begleiter. Die DS Izmir lernt von ihren Lehrern Die Lehrerinnen und Lehrer der Schule stehen dank der kollegialen Unterrichtshospitation in regem Austausch zu didaktischen, pädagogischen und methodischen Fragen. Ergänzend hierzu tragen regelmäßige regionale Fortbildungen und schulinterne Fortbildungen an pädagogischen Tagen weiter zur Unterrichtsentwicklung bei. Pädagogischer Tag zum binnendifferenzierenden Unterricht Die DSI lernt von ihren Schülern und Eltern Die Lehrkräfte erfahren häufig auch unaufgefordert Rückmeldungen seitens der Eltern und vor allem seitens der Kinder, die im Selbstverständnis der Schule der wichtigste Gradmesser sind. Besonders positiv empfinden viele Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, durch regelmäßiges Feedback den Unterricht beeinflussen und mitgestalten zu können. Dieses Feedback stößt immer wieder neue Schulentwicklungsprozesse an. Das Feedback der SuS wird ernst genommen und kann somit den Unterricht stetig weiterentwickeln und verbessern. Zusätzlich profitiert die DS Izmir als Auslandsschule in besonderem Maße von einer intensiv gelebten Erziehungspartnerschaft mit den Eltern. Ca. 70% der SuS haben unterschiedliche Schulen im In- und Ausland besucht. Immer wieder liefern Eltern aufgrund ihrer Erfahrungen wertvollen Input und Impulse, wie sich die DS Izmir weiter verbessern kann. Dass die Eltern diese Form der Zusammenarbeit sehr schätzen, zeigt sich u.a. in der Zusammensetzung der Steuergruppe. Hier arbeiten Schüler, Eltern und Lehrer gemeinsam an Schulentwicklungsthemen und bringen die Schule gemeinsam voran. 106

107 Die DSI lernt von innen und auch von ihren externen Partnern Auf der Ebene der Personalentwicklung hat die Schulleitung einen Personalausschuss aus Vorstandsmitgliedern und Mitgliedern der Schulleitung etabliert. Lehrereinstellungen erfolgen auf der Basis von mittel- bis langfristigen Bedarfsplanungen hinsichtlich des Einsatzes der Lehrkraft in der jeweiligen Schulart und Abschlussform. In diesem Bereich wird besonderer Wert auf qualifizierte Ausbildung und mögliche Kontinuität gelegt. Der Schulträger lernt aus Erfahrungen und optimiert Prozesse. Im Bereich der Organisationsentwicklung hat die DS Izmir innerhalb der letzten Jahre den von außen wohl am deutlichsten sichtbaren Fortschritt zu verzeichnen. Der Umzug auf ein neues Schulgelände 2014 mit neuen Klassenzimmern, Fachräumen, Sporthalle und wunderschönem Freibereich sowie die Eröffnung des eigenen Kindergartens sind immens wichtig für die positive Weiterentwicklung gewesen. Auch die noch junge Organisation selbst lernt stetig hinzu und profitiert von Erfahrungen Dritter, z.b. anderer Auslandsschulen in direkter Partnerschaft, durch das Knowhow neu hinzugewonnener Vorstandsmitglieder oder im Austausch mit externen Organisationen wie etwa der NATO im Bereich Sicherheit. Der Lern- und Entwicklungsprozess wird wie mehrfach betont niemals abgeschlossen sein. Hierin liegt die Chance, sich stetig zu verbessern und sich dem Ideal des Leitbilds immer weiter anzunähern. Die stetig ansteigenden Schülerzahlen und das kontinuierliche Wachstum der Schulgemeinschaft zeigen am deutlichsten, dass die Vielzahl an Maßnahmen zu einer positiven Weiterentwicklung der Schule geführt haben. Die Mehrheit der Eltern ist zufrieden und die Kinder kommen sehr gerne zur Schule. Seit 2013 hat sich die Zahl der Kinder in der DS Izmir beinahe verdreifacht. Der Verantwortung, diesen positiven Geist der Entwicklungsfreude zu erhalten, stellt sich die Schulgemeinschaft gerne. Heterogenität der Schülerschaft und Eltern, die Schule als Wirtschaftsunternehmen, häufiger wechselndes Personal et al. Dinge, die manche als belastendes Element im Auslandsschuldienst erachten begreift die Deutsche Schule Izmir auch weiterhin als Chance, um sich weiterzuentwickeln und voneinander zu lernen. 107

108 5. Schulentwicklungsplan 5.1 Genese Zum Ende des Schuljahres 2015/2016 wurde im PQM-Sektor der Schule ein personeller Wechsel vollzogen, auf dessen Grundlage sich auch die Steuergruppe neu rekrutierte. Im Zuge dieser personellen und strukturellen Neuaufstellung wurde das vorliegende Schulprogramm mit Entwicklungsplan, Schulprofil und Leitbild als Ziel für den Sommer 2017 anvisiert. Sowohl Schulleitung, Schulträger, Kollegium, Eltern- und Schülerschaft stimmten für eine Redaktionsgruppen-Methodik, die auf der Basis von Gremien-Input und Beratungs- sowie Evaluationsergebnissen Beschlussvorlagen erarbeitet. Ein stark partizipatives Verfahren sichert dabei ein Höchstmaß an Identifikation mit dem Schulprogramm und damit auch den Schulentwicklungszielen. Spezifische Maßnahmenpläne wurden von PQM-Gruppen in Workshops erstellt und in den Gremien diskutiert. Unterstützt wurde der Prozess durch die Beratungsbesuche des Regionalbeauftragten der ZfA, der Prozessbegleiter, des KMK-Beauftragten und durch die Ergebnisse von Eltern-, Schüler- und Lehrerumfragen. 5.2 Steuergruppe der Deutschen Schule Izmir Die DS Izmir versteht sich als lernende Organisation. Im Zentrum aller schulischen Anstrengungen steht der Unterricht und seine stetige Verbesserung. Dieses Kernziel kann nur erreicht werden, wenn in der Gesamtorganisation Schule die Strukturen geformt werden und alle Mitglieder der Organisation sie mittragen, wenn sie systematisch implementiert werden und nach und nach die ganze Schule erfassen können. Nur so verwässern Einzelmaßnahmen nicht, sondern wird das Neue zum Eigentum der gesamten Schulgemeinschaft und kommt auch allen Lernenden zugute. Um Schulentwicklung in diesem umfassenden Sinn betreiben zu können, bedarf es eines Schulentwicklungsmanagements mit Steuergruppe. Die Schulleitung ist und bleibt letztlich verantwortlich für Schulentwicklung, die sie aber nicht alleine bewältigen kann und soll. Die Steuergruppe koordiniert und steuert die Prozesse der Trias 108

109 Organisations-, Unterrichts- und Personalentwicklung. Die Leitung der Steuergruppe hat der PQM- Beauftragte inne. Zusammensetzung der Steuergruppe Um eine effektive Mixtur aus größtmöglicher Motivation und Repräsentativität zu sichern, setzt sich die Steuergruppe der DS Izmir aus fest gesetzten Mitgliedern (Prinzip der Pluriformität) und freiwilligen Teilnehmern zusammen. Je nach Schulentwicklungsstand kann der PQM-Beauftragte eine zahlenmäßige Beschränkung der freiwilligen Teilnehmer vornehmen, indem er die zugelassene Zahl der Eltern-, Lehrer-, Erzieher-, Schüler- und Vorstandsvertreter zuvor bekannt gibt und die Gremien eine Auswahl organisieren lässt. Gesetzte Mitglieder (9) Leiter: PQM-Beauftragter Schulleitung: Schulleiter Kollegium: Koordinator Sek-II Koordinator Sek-I Koordinator GS Kindergartenleiter Eltern: Elternvertreter Schüler: Schülervertreter Schulträger: Vorstandsvertreter Freiwillige Mitglieder Interessierte Lehrer, Erzieher, Eltern und Schüler, die einer Einladung freiwillig folgen. Zeitliches Mandat Die Mitglieder der Steuergruppe der DS Izmir arbeiten ein Schuljahr in der konstituierten Besetzung zusammen. Dies schließt selbstredend nicht aus, dass mittel- und langfristige Ziele über die Dauer eines Schuljahres hinaus verfolgt werden (sollen). 109

110 Rolle und Aufgaben der Steuergruppe Die Steuergruppe der DS Izmir (...) ist ein Gremium der Schule zur Koordination und Steuerung der Schulentwicklung wird von den Gremien der Schulgemeinschaft beauftragt und ist rechenschaftspflichtig koordiniert den Schulentwicklungsprozess, indem sie (...) o Entscheidungsvorlagen erarbeitet o Projektgruppen einsetzt und unterstützt o Entwicklungsprozesse dokumentiert steuert den Schulentwicklungsprozess, indem sie (...) o Projekte, Arbeitsschritte, Entscheidungen initiiert o Strategien entwirft o zur Kooperation motiviert o Ausführungsaufgaben delegiert o Widersprüche reguliert o Entwicklungsprozesse evaluiert beteiligt alle Betroffenen sorgt für Transparenz (...) steuert, während die Schule den Kurs bestimmt. 110

111 5.3 Auswertung des Gremieninputs zu Schulentwicklungszielen Nennungen Übergeordnetes Thema Unterthema Nennungen Einzelkommentare (teilweise mehrfach genannt) 24 Ganztagesschule Arbeitsgemeinschaften 20 Kleinere Gruppen für Hausaufgabenbetreuung / Unterscheidung zwischen Betreuungsangeboten und Lernangeboten zur Förderung / Qualität der AGs steigern / Integration von Kleingruppen- Angeboten gegen Bezahlung (Nachhilfe, Tennis, Klavier) Rhythmisierung 4 Schulzeiten überdenken / früher anfangen / zwei Essenspausen 53 Fördern und Fordern Hausaufgabenkonzept 5 Absprache bei Hausaufgaben / Berücksichtigung des Nachmittagsunterrichts bei Hausaufgaben / bessere Verteilung der Hausaufgaben Inklusion 8 Fortbildungen zu LRS / Dyskalkulie / Sonderpädagogik / Fachkräfte-Beratung Methodencurriculum 10 Medienförderung / Absprache bei Methodeneinführung / Methodenbuch Schulcurricula 7 Schulcurricula überarbeiten nach Differenzierung Differenzierung 11 Wettbewerbsteilnahmen / Fortbildungen zur Differenzierung Sozialcurriculum 5 Konzepte zur Persönlichkeitsstärkung, Klassenstunden (5-6) / Abgestimmtes Sozialcurriculum /Umgangsformen in der Schule Unterrichtsqualität 4 KUH ausweiten / KUF / Feedback / Lehrerprofessionalität / Kontrolle des Unterrichts DaF / DFU / DaZ 3 Konzept erarbeiten zu DaF/DFU / Sprachbeobachtungsbogen 111

112 15 Nachhaltigkeit Schulprofil 4 Grundschulpädagogik schärfen/ Schulprofil mit Schwerpunkten/ Englisch im Kindergarten/ Krippengruppe Evaluationen 11 Umfragen unter Schülern, Eltern, Lehrern / Evaluationen durchführen / Kontrolle / langfristige Schulentwicklung 23 Schulkultur Integration neuer Schüler, Eltern, Lehrer Außerschulische Kooperationen Musisch- Künstlerischer Bereich 9 Integrationshilfen / Paten / Leitfaden / Ansprechpartner 9 Schüleraustausch / Lehrkräfte- Kommunikation mit anderen Lehrkräften / Kooperationen mit Firmen / Liste für Berufspraktika / Studienberatung 2 Stärkung der Musik / Instrumentenunterricht / Chor / Orchester Ehemalige 2 Alumniverein einführen Schulidentität 1 Kleidung anbieten (freiwilliges tragen) 7 Schulmanagement Ökonomie 7 Schulsoftware Zeugnisse / Noteneintrag / Schülerakten / Internetzugang sichern / Stabiles Internet 30 Schulzufriedenheit Lehrerzufriedenheit 8 Mitarbeiterermäßigung erhöhen / Personal länger binden / Personalentwicklungsgespräche einsetzen Gelände und Ausstattung 22 Ausstellungsfläche Kunst / Vergrößerung Schule / Neubauten für mehr Räume / Pausenhofgestaltung / Kinderküche Kiga / Gestank beseitigen / Kiga-Labor / Neue Schulmöbel / Spielgeräte 112

113 5.4 Handlungsbedarf auf Grundlage von Evaluation und Beratungen Die folgende Soll-Analyse ist gemäß dem Qualitätsrahmen des Bundes und der Länder für Deutsche Schulen im Ausland strukturiert. Qualitätsmerkmal Handlungsbedarf 1.1 Demokratiekonzept erstellen 1.3 Ritualisierte Kontaktpflege zu Ehemaligen 1.4 Schüler-, Eltern-, Lehrerumfrage durchführen (Selbstevaluation) 2.1 Sprachförderkonzept inkl. Diagnostik erstellen (DaF/DFU/DaZ) 2.2 Konzept für soziales Lernen erstellen 2.4 Belohnungssytem diskutieren 3.1 Streitschlichterprogramm o.ä. forcieren 3.4 Berufs- und Studienberatung gewährleisten 4.3 Evaluation der Schulqualität alle zwei Jahre durchführen 4.4 Verwaltungs- und Ressourcenmanagement in PQM einbinden 5.2 Austauschplattform für Lehrkräfte etablieren 5.4 Personalgespräche führen und dokumentieren 6.2 Interne Qualitätsevaluationen durchführen >> 13 von 73 Qualitätskriterien bieten klar zu identifizierenden Handlungsbedarf 113

114 5.5 Übersicht über die Schulentwicklungsschwerpunkte und -ziele bis 2019 Schulentwicklungsschwerpunkt A) Fördern und Fordern Schulentwicklungsziele Bezug zum Qualitätsrahmen Ein Sozialcurriculum (Kindergarten bis Oberstufe) wird im 1.1; 2.2; 3.1 Unterricht umgesetzt. Die Schule besitzt ein abgestimmtes Sprachförderkonzept 2.1 (DaF/DaZ/DFU), das im Unterrichtsalltag Anwendung findet. Ein Belohnungssystem für gute Leistungen ist eingeführt. 2.2, 3.4 Ein Studien- und Berufsberater informiert die Schüler der 3.4.3, Oberstufe regelmäßig über Berufs- und Studienmöglichkeiten und organisiert Berufspraktika und Berufserkundungen. Meilensteine Förder- und Forderkonzept Schulentwicklungsschwerpunkt B) Nachhaltigkeit Schulentwicklungsziele Eine Fremdevaluation durch eine Peer Review wurde durchgeführt und die Ergebnisse wurden zur Überarbeitung der schulischen Programme und Konzepte genutzt. Eine Selbstevaluation durch eine IQES-Befragung von Schülern, Eltern und Lehrern wurde durchgeführt, ist ausgewertet und hat Eingang in die Überarbeitung der schulischen Programme und Konzepte gefunden. Es existiert ein detaillierter Zeitplan der notwendigen Maßnahmen bis zur BLI 2.0. Eine Professionalisierung des Übergabemanagements wurde durch das Anlegen eines Schulportfolios begonnen. Bezug zum Meilensteine Qualitätsrahmen 1.4, 6.2 Evaluationsplan 1.4; ; 4.2; 4.3 Gütesiegel Exzellente Deutsche Auslandsschule 5.2 Schulportfolio 114

115 Schulentwicklungsschwerpunkt C) Schulkultur Schulentwicklungsziele Ein Integrationskonzept zur Hilfestellung für neue Schüler, Eltern und Lehrer ist implementiert. Die bereits vorhandenen Module und Strukturen sind in einem abgestimmten Demokratiekonzept festgeschrieben. Eine Austauschplattform mit Ehemaligen der Schule ist vorhanden und wird zur Kommunikation genutzt. Die Zahl an Kooperationen mit außerschulischen Partnern ist gestiegen. Die Schule bildet Streitschlichter aus und setzt diese zur Konfliktlösung ein. Bezug zum Meilensteine Qualitätsrahmen 2.1; 2.2; 3.5 Integrationskonzept Alumni-Club Schüler- Streitschlichter Schulentwicklungsschwerpunkt D) Schulmanagement Schulentwicklungsziele Im Rahmen der Digitalisierung der pädagogischen Verwaltung können Lehrer Ihre Leistungsbewertungen auf dem pädagogischen Schulserver eintragen. Eine digitale Austauschplattform für Lehrkräfte ist bereitgestellt. Das Führen einer umfangreichen Schulstatistik ist personell und organisatorisch umgesetzt. Das pädagogische Qualitätsmanagement (PQM) ist um das Verwaltungs- und Ressourcenmanagement (AQM) mit festgeschriebenen Strukturen erweitert. Bezug zum Meilensteine Qualitätsrahmen 5.2 VPN-Serverzugriff für pädagogische Verwaltung ; 1.3; Umstellung auf AQM 115

116 5.6 Maßnahmenplanung Fördern und Fordern A Schulentwicklungsschwerpunkt Fördern und Fordern A1 Schulentwicklungsziel Ein Sozialcurriculum (Kindergarten bis Oberstufe) wird im Unterricht umgesetzt A.1.2 Diskussion und Beschluss über die verbindliche Einführung des LionsQuest-Programms in der Sek-I A.1.3 Entwurf eines Sozialcurriculums, das die vorhandenen Module und A.1.2 berücksichtigt SL; PQM-B; Kollegium Maßnahmen Beteiligte Zeitrahmen Indikatoren Checkpoint A.1.1 IST-Standerhebung über vorhandene Module des sozialen Lernens an der DS Izmir PQM-B; Kollegium Protokoll Päd. Tag PQM- Projektgruppe Protokoll der 1. Gesamtkonferenz 2017/2018 bis A.1.4 Beschluss des Sozialcurriculums Kollegium bis A.1.5 ggfs. Inhouse-Fortbildung LionsQuest Kollegium; bis PQM-B; GLV A.1.6 Beginn der verpflichtenden Umsetzung Kollegium ab Protokoll Gesamtkonferenz LionsQuest- Zertifikate Entwurffassung des Sozialcurriculums Unterrichts- Dokumentation A Schulentwicklungsschwerpunkt Fördern und Fordern A2 Schulentwicklungsziel Die Schule besitzt ein abgestimmtes Sprachförderkonzept (DaF/DaZ/DFU), das im Unterrichtsalltag Anwendung findet. Maßnahmen Beteiligte Zeitrahmen Indikatoren Checkpoint A.2.1 Deligieren der Sprachförderungskoordination an Beauftragte SL-Team Juni 2017 Deputat A.2.2 ReFo DaF/DaZ/DFU in Dubai für die Beauftragten PQM-B; Beauftragten März 2018 Teilnahme- Bescheinigung A.2.3 Erarbeiten eines Sprachförderkonzepts zur Beschlussfassung SL-Team; Beauftragten bis Juni 2018 Sprachförderkonzept A.2.4 Beschlussfassung des Konzepts Kollegium Juni 2018 Protokoll GK A.2.5 SchiLF DaF/DaZ/DFU Sprachsensibles Unterrichten Beauftragten; Kollegium August 2018 Protokoll Päd. Tag A.2.6 Beginn der verpflichtenden Umsetzung Kollegium U-Besuche 116

117 A Schulentwicklungsschwerpunkt Fördern und Fordern A3 Schulentwicklungsziel Ein Belohnungssystem für gute Leistungen ist eingeführt. Maßnahmen Beteiligte Zeitrahmen Indikatoren Checkpoint A.3.1 Erarbeiten eines Belohnungssystems PQM- bis März Beschlussvorlage für gute Schülerleistungen Projektgruppe 2018 A.3.2 Beschlussfassung über das Kollegium bis April Protokoll GK Belohnungssystem A.3.3 Beginn der Anwendung des Belohnungssystems 2018 SL-Team Juni 2018 Zeugnisvermerke A Schulentwicklungsschwerpunkt Fördern und Fordern A4 Schulentwicklungsziel Ein Studien- und Berufsberater informiert die Schüler der Oberstufe regelmäßig über Berufs- und Studienmöglichkeiten und organisiert Berufspraktika und Berufserkundungen. A.4.3 Stellenbeschreibung im Personalkonzept A.4.4 Beginn der Studien- und Berufsberatung PQM-B; SL-Team Stuba bis April 2017 September 2017 A.4.5 ReFo Studien- und Berufsberatung Stuba Oktober 2017 Personalkonzept Maßnahmen Beteiligte Zeitrahmen Indikatoren Checkpoint A.4.1 Schulinterne Ausschreibung der SL; bis Protokoll GK Funktionsstelle VS November 2016 A.4.2 Besetzung der Funktionsstelle SL bis Februar 2017 Deputat Deputat; Mitteilung Elternbrief Teilnahmebescheinigung 117

118 5.7 Maßnahmenplanung Nachhaltigkeit B Schulentwicklungsschwerpunkt Nachhaltigkeit B1 Schulentwicklungsziel Eine Fremdevaluation durch eine Peer Review wurde durchgeführt und die Ergebnisse wurden zur Überarbeitung der schulischen Programme und Konzepte genutzt. Maßnahmen Beteiligte Zeitrahmen Indikatoren Checkpoint B.1.1 Auswahl und Kontaktieren von Peers sowie Terminklärung PQM-B; SL-Team Juni 2017 Zusagen der Peer- SL B.1.2 Festlegen der Analyse-Schwerpunkte SL-Team; PQM-B September 2017 B.1.3 Information der Schulgemeinschaft SL Oktober 2017 B.1.4 Durchführung der Peer Review PQM-B; Oktober SL-Team; 2017 Kollegium B.1.5 Auswertung des Peer-Berichts B.1.6 Kommunikation der Ergebnisse B.1.7 Einarbeiten der Ergebnisse in das Design der Selbstevaluation SL; PQM-B SL; PQM-B; Steuergruppe Steuergruppe; PQM-B bis November 2017 bis Dezember 2017 bis Dezember 2017 Schreiben an Peer Elternbrief; Protokoll GK Bericht Peer Review Protokoll Steuergruppe Rundschreiben Protokoll Steuergruppe 118

119 B Schulentwicklungsschwerpunkt Nachhaltigkeit B2 Schulentwicklungsziel Eine Selbstevaluation durch eine IQES-Befragung von Schülern, Eltern und Lehrern wurde durchgeführt, ist ausgewertet und hat Eingang in die Überarbeitung der schulischen Programme und Konzepte gefunden. B.2.2 Erlernen der Evaluationsprogramme von IQES B.2.3 Evaluationsdesign der Eltern-, Schülerund Lehrerumfrage PQM-B; SL-Team bis Dezember 2017 bis Dezember 2017 Dezember 2017 Januar 2018 Demonstration in Steuergruppe Protokoll Steuergruppe Maßnahmen Beteiligte Zeitrahmen Indikatoren Checkpoint B.2.1 Beantragen eines IQES-Zugangs für die Schule PQM-B; SL-Team Juni 2017 Bestellbestätigung Steuergruppe B.2.4 Testphase der Selbstevaluation Steuergruppe Testergebnisse B.2.5 Informationsschreiben an die SL Rundschreiben Schulgemeinschaft B.2.6 Durchführung der Selbstevaluation PQM-B Januar 2018 Daten B.2.7 Auswertung der Selbstevaluation Steuergruppe Februar Datenauswertung 2018 B.2.8 Ergebniskommunikation SL bis März Rundschreiben 2018 Protokolle B.2.9 Einarbeiten der Ergebnisse in das bis Juni Schulprogramm Schulprogramm 2018 Protokoll GK Steuergruppe; Kollegium 119

120 B Schulentwicklungsschwerpunkt Nachhaltigkeit B3 Schulentwicklungsziel Es existiert ein detaillierter Zeitplan der notwendigen Maßnahmen bis zur BLI 2.0. Maßnahmen Beteiligte Zeitrahmen Indikatoren Checkpoint B.3.1 Ordnen und Bereitstellen der PQM-B; September BLI-Ordner Informationen zur BLI SL 2017 B.3.2 Erstellen eines Maßnahmenplans über alle notwendigen Aktivitäten bis zur BLI PQM-B; SL-Team min. 6 Mon. vor BLI Maßnahmenplan BLI an DS Izmir B.3.3 Kommunikation des Maßnahmenplans an alle Beteiligten SL;PQM- B;Gremienvertreter unmittelbar nach dem Erstellen Protokolle; Rundschreiben B Schulentwicklungsschwerpunkt Nachhaltigkeit B4 Schulentwicklungsziel Eine Professionalisierung des Übergabemanagements wurde durch das Anlegen eines Schulportfolios begonnen. Maßnahmen Beteiligte Zeitrahmen Indikatoren Checkpoint B.4.1 Vorlagenentwurf für Portfolio- Dokumente sowie Bereitstellen einer digitalen Ordner-Struktur PQM- Projektgruppe; bis Juni 2018 Portfolio-Vorlagen; angelegtes, digitales B.4.2 Sammeln der bereits bestehenden Dokumente B.4.3 Erklärung und Startimpuls des Schulportfolio-Verfahrens B.4.4 Sammeln bzw. Anlegen der relevanten Dokumente im Schulportfolio IT-B PQM- Projektgruppe SL; PQM- Projektgruppe Kollegium; Verwaltung; Gremienvertreter bis Juni 2018 August 2018 ab August 2018 Schulportfolio Dokumente in Schulportfolio Protokoll GK Schulportfolio 120

121 5.8 Maßnahmenplanung Schulkultur C Schulentwicklungsschwerpunkt Schulkultur C1 Schulentwicklungsziel Ein Integrationskonzept zur Hilfestellung für neue Schüler, Eltern und Lehrer ist implementiert. C.1.2 Erarbeiten eines Intergrationskonzept mit praktischem Leitfaden für S-E-L C.1.3 Kommunikation und Diskussion der Ergebnisse in Steuergruppe und am 1. Päd. Tag 17/18 Integrationskonzept PQM- Projektgruppe bis Juni ; Maßnahmen Beteiligte Zeitrahmen Indikatoren Checkpoint C.1.1 IST-Stand-Erhebung über bestehende Maßnahmen zur Integration neuer Schüler, Eltern, Lehrer PQM- Projektgruppe bis April 2017 Maßnahmenplanung PQM- Projektgruppe Protokolle Steuergruppe und Päd.Tag C.1.4 Beschlussfassung des Konzepts Kollegium Protokoll GK C.1.5 Umsetzung des Konzepts SL-Team; ab Evaluation Kollegium; September Verwaltung 2017 C Schulentwicklungsschwerpunkt Schulkultur C2 Schulentwicklungsziel Die bereits vorhandenen Module und Strukturen zur Demokratieerziehung sind in einem abgestimmten Demokratiekonzept festgeschrieben. C.2.2 Entwurf eines Demokratiekonzepts, das die vorhandenen Module und Strukturen berücksichtigt C.2.3 Vorstellung, Diskussion und Beschlussfassung des Konzepts C.2.4 Beginn der ggfs. neu strukturierten Demokratieerziehung an der DS Izmir Maßnahmen Beteiligte Zeitrahmen Indikatoren Checkpoint C.2.1 IST-Stand-Erhebung über vorhandene Module und Strukturen der Demokratieerziehung an der DS Izmir PQM- Projektgruppe bis Januar 2019 Protokoll Steuergruppe PQM- Projektgruppe PQM- Projektgruppe; Kollegium Kollegium bis April 2019 Juni 2019 August 2019 Protokoll Steuergruppe Demokratiekonzept Evaluationen 121

122 C Schulentwicklungsschwerpunkt Schulkultur C3 Schulentwicklungsziel Eine Austauschplattform mit Ehemaligen der Schule ist vorhanden und wird zur Kommunikation genutzt. Maßnahmen Beteiligte Zeitrahmen Indikatoren Checkpoint C.3.1 Diskussion möglicher Optionen für eine Organisationsform Steuergruppe bis Juni 2017 Protokoll Steuergruppe C.3.2 Vorlage eines Entwurfs und Einigung auf ein Vorgehen C.3.3 Kontaktieren möglicher Verantwortlicher und Beauftragung mit der Betreuung C.3.4 Kommunikation an Ehemalige PQM-B; Steuergruppe SL bis April 2018 bis Juni 2018 Beauftragter ab Juni 2018 Protokoll Steuergruppe Rundschreiben Rundschreiben C Schulentwicklungsschwerpunkt Schulkultur C4 Schulentwicklungsziel Die Zahl an Kooperationen mit außerschulischen Partnern ist gestiegen. C.4.2 Maßnahmenplanung Außerschulische Kooperationen C.4.3 Kooperationsbestätigungen ausstellen lassen C.4.4 Fortlaufend strukturierte Archivierung der bestehenden Kooperationen 2016 Dezember 2016 fortlaufend Kooperationen Maßnahmenplan Maßnahmen Beteiligte Zeitrahmen Indikatoren Checkpoint C.4.1 IST-Stand-Erhebung bestehender Kooperationen PQM- Projekt- bis Dezember Ordner Außerschulische gruppe PQM- Projektgruppe PQM- Projektgruppe Kooperationsbestätigungen Kollegium fortlaufend Ordner Außerschulische Kooperationen 122

123 C Schulentwicklungsschwerpunkt Schulkultur C5 Schulentwicklungsziel Die Schule bildet Streitschlichter aus und setzt diese zur Konfliktlösung ein. Maßnahmen Beteiligte Zeitrahmen Indikatoren Checkpoint C.5.1 Erarbeiten eines Entwurfs zur Sonderpädagogin Januar Beschlussvorlage Streitschlichter-Ausbildung und -arbeit 2018 C.5.2 Beschlussfassung über die Art und Kollegium Februar Protokoll GK Weise der Arbeit von Streitschlichtern 2018 C.5.3 Ausbildung von Streitschlichtern Sonderpädagogin bis Juni 2018 Teilnahmebestätigungen C.5.4 Beginn des Streitschlichterangebots Sonderpädagogin August 2018 Rundschreiben 5.9 Maßnahmenplanung Schulmanagement D Schulentwicklungsschwerpunkt Schulmanagement D1 Schulentwicklungsziel Im Rahmen der Digitalisierung der pädagogischen Verwaltung können Lehrer Ihre Leistungsbewertungen auf dem pädagogischen Schulserver eintragen. Maßnahmen Beteiligte Zeitrahmen Indikatoren Checkpoint D.1.1 Gesichertes Bereitstellen der Notenlisten auf dem Schulserver IT-B; SL-Team Mai 2017 Ordnerstruktur auf Server D.1.2 Anleitung für Lehrkräfte SL-Team Juni 2017 Anleitungsschreiben D.1.3 Erstmalige Anwendung des digitalen Noteneintrags D.1.4 Feedback-Abfrage zum erstmaligen Durchlauf D.1.5 Nachjustierung des Verfahrens Kollegium Juni 2017 Digitale Notenlisten SL-Team; Kollegium IT-B; SL-Team Juni 2017 bis Dezember 2018 Protokoll GK neues Anleitungschreiben 123

124 D Schulentwicklungsschwerpunkt Schulmanagement D2 Schulentwicklungsziel Eine digitale Austauschplattform für Lehrkräfte ist bereitgestellt. Maßnahmen Beteiligte Zeitrahmen Indikatoren Checkpoint D.2.1 Bereitstellen einer digitalen Ordnerstruktur auf dem pädagogischen PQM-B; Kollegium; August 2017 Digitale Austauschplattform Schulserver IT-B D.2.2 Impuls für den Beginn des Austauschs SL August Protokoll GK 2017 D.2.3 Festlegen eines Plattformbetreuers SL August Protokoll GK 2017 D.2.4 Erinnerungen an Pflege der Plattform Betreuer fortlaufend Rundschreiben D Schulentwicklungsschwerpunkt Schulmanagement D3 Schulentwicklungsziel Das Führen einer umfangreichen Schulstatistik ist personell und organisatorisch umgesetzt. Maßnahmen Beteiligte Zeitrahmen Indikatoren Checkpoint D.3.1 Auflistung der relevanten Statistik- Kategorien SL-Team; PQM-B August 2017 Liste im PQM- Ordner D.3.2 Festlegen einer geordneten Sammlungs- und Auswertungsmethodik D.3.3 Festlegen der personellen Betreuung D.3.4 Beginn der neustrukturierten Umsetzung SL-Team, Verwaltung SL-Team; Verwaltung Betreuer August 2017 August 2017 September 2017 Protokoll SL- Runde Protokoll SL- Runde Datenbank 124

125 D Schulentwicklungsschwerpunkt Schulmanagement D4 Schulentwicklungsziel Das pädagogische Qualitätsmanagement (PQM) ist um das Verwaltungs- und Ressourcenmanagement (AQM) mit festgeschriebenen Strukturen erweitert. D.4.3 Festlegen ritualisierter Abläufe an Schnittstellen D.4.4 Relaunch der schulinternen PQM- Auftritte in AQM SL; VS; VL; GLV; PQM-B; PQM-B 2017 bis Juni 2018 bis Juni 2019 Maßnahmen Beteiligte Zeitrahmen Indikatoren Checkpoint D.4.1 Impulstreffen zur Klärung der SL; VS; August Protokoll Zuständigkeiten und Überschneidungen VL; GLV; PQM-B; 2017 D.4.2 Regionale Netzwerktagung SL; VS; VL Oktober Teilnahmebescheinigung Protokoll AQM-Titulierung auf Dokumenten 125

126 6. Schlusserklärung Das vorliegende Schulprogramm der Deutschen Schule Izmir wurde durch ein mehrstufiges Partizipationsverfahren aller schulischen Gremien konsensorientiert durch eine Redaktionsgruppe erstellt und am 20. Juni 2017 durch die Gesamtkonferenz beschlossen. Die Unterschriften der Repräsentanten der Schulgremien bestätigen das Beteiligungsverfahren, die Zustimmung durch die Gremienvertreter sowie die Absicht, die Deutsche Schule Izmir im Rahmen des Pädagogischen Qualitätsmanagements durch dieses Schulprogramm weiterzuentwickeln. Die Steuergruppe der Deutschen Schule Izmir bedankt sich bei der Schulgemeinschaft und allen Unterstützern für die ergebnisorientierte und kooperative Zusammenarbeit. Mitglieder der Steuergruppe und der PQM-Projektgruppen, die bei der Erstellung des Schulprogramms aktiv mitgewirkt haben: Siegfried Huber, Dirk Philippi, Andrea Ayvaz, Filiz Ünal, Ayla Malay, Nadja Zippel, Pia Rybicki, Ekaterina Kämmerer, Ömür Bülbül, Filiz Geloglu, Manuela Meyer, Baycan Güzelkaya Christine Prehler (Lehrer) Aylin Sahin, Sabrina Strulik, Serap Tomal (Erzieher) Katja Riedl-Arslan, Silke Lacin, Lena Janzen, Mario Groß, Wenke Groß, Gül Ketelhake, Charlotte Pracher (Eltern) Rona Karatas, Elisa Groß, Suzan Arslan, Malin Lacin, Alena Cokkorkmaz (Schüler) Jeanne Doesburg (Schulträger) Izmir, 20. Juni

127 "Lernen kann man stets nur von jenem, der seine Sache liebt, nicht von dem, der sie ablehnt." Max Brod 127

128 Teil O: Personalkonzept Deutsche Schule Izmir Personalstruktur Qualifikationen Stellenbeschreibungen Geschäftsverteilungsplan Personalentwicklung 128

129 Inhalt Vorwort I Personalstruktur II Pädagogisches Personal II.1 Qualifikationen II.1.1 Pädagogische Hilfskräfte II.1.2 Berufspraktikanten II.1.3 Kindergarten-Mitarbeiter II.1.4 Sonderpädagogen II.1.5 Erzieher II.1.6 Ortslehrkräfte II.1.7 Auslandsdienstlehrkräfte II.2 Stellenbeschreibungen II.2.1 Funktionsstellen II Schulleiter II Stellvertretender Schulleiter II IB-Koordinator II Sekundarstufen-I-Koordinator II Grundschulkoordinator II Kindergartenleiter II PQM-Beauftragter und Fortbildungskoordinator II.2.2 Zusatzaufgaben II Kooperationslehrkraft VOS-GS II Studien- und Berufsberater II Sicherheitsbeauftragter II Koordinator Nachmittagsangebote II Vertrauenslehrer II Klassenlehrer II Fachschaftsleiter II Gruppenleiter im Kindergarten II Sonderpädagoge II.2.3 Lehrer II.2.4 Erzieher II.3 Geschäftsverteilungsplan III Nichtpädagogisches Personal III.1 Qualifikationen III.2 Stellenbeschreibungen II.2.1 Geschäftsleiter des Vorstandes III.2.2 Verwaltungsleiter III.2.3 Sekretariat III.2.4 Hausmeister Haustechnik III.2.5 Hausmeister Schulcampus III.2.6 Netzwerk-Administrator und IT-Beauftragter III.2.7 Schulkoch III.2.8 Beiköchin III.2.9 Hausreinigung III.2.10 Sicherheitsangestellte IV Organigramm V Personalentwicklung V.1 Auswahl V.2 Integration V.3 Weiterbildung V.4 Konzept Kollegiale Unterrichtshospitationen mit Anhängen V.5 Übersicht Unterrichtsbesuche und Personalbeurteilung V.6 Konzept Personalentwicklungsgespräche mit Anhängen VI Gehaltsgrundsätze 129

130 Vorwort Die Deutsche Schule Izmir Privatschule der Deutschen Botschaft Ankara ist eine durch die ZfA (Zentralstelle für das Auslandsschulwesen) anerkannte deutsche Auslandsschule. Die DS Izmir führt im Sekundarbereich I zu deutschen Schulabschlüssen (Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Eintritt in die Qualifikationsphase für die gymnasiale Oberstufe) sowie als IB World School, die in der Oberstufe (Klasse 11 und 12) im Diploma Programme das gemischtsprachige International Baccalaureate anbietet, mit dem IB Diplom zu einer international anerkannten Hochschulzugangsberechtigung. Zur Schule gehören ein Kindergarten, eine Grundschule sowie die Sekundarstufen I und II. Schulträger der DS Izmir ist der Schulverein der Deutschen Schule Izmir Privatschule der Deutschen Botschaft Ankara e.v., der durch die Bundesrepublik Deutschland gefördert wird. Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) betreut die Schule in pädagogischen Sachfragen sowie in Fragen bezüglich Zeugnissen und Prüfungen. Gemäß dem Schulleiter-Dienstvertrag ist der Schulleiter Vorgesetzter des gesamten an der Schule beschäftigten Personals. Weisungen an das Schulpersonal ergehen ausschließlich über den Schulleiter. Er schlägt dem Schulträger Personalmaßnahmen vor, soweit diese ihm nicht zur selbstständigen Entscheidung übertragen sind. Der Schulträger sorgt für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schulträger, Schulleiter, Lehrkräften und Verwaltung, indem er die erforderlichen inneren Ordnungen der Schule nach den von den zuständigen deutschen Stellen erlassenen Richtlinien im Rahmen der landesrechtlichen Bestimmungen in Kraft setzt. Das vorliegende Personalkonzept wurde von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Schulträger und der Verwaltungsleitung erarbeitet und dem Personal transparent gemacht. Im Folgenden wird für eine vereinfachte Lesbarkeit jeweils die männliche sprachliche Form benutzt. 130

131 I Personalstruktur Das Personal der DS Izmir ist grundlegend gegliedert in pädagogisches Personal und nicht-pädagogisches Personal. Zum pädagogischen Personal gehören Pädagogische Hilfskräfte Berufspraktikanten Sonderpädagogen Kindergarten-Mitarbeiter Erzieher Ortslehrkräfte Auslandsdienstlehrkräfte. Zum nicht-pädagogischen Personal gehören Mitarbeiter in folgenden Bereichen: Geschäftsleitung des Schulvereinsvorstandes Verwaltungsleitung Sekretariat Haustechnik Schulcampus Netzwerkbetreuung/IT Hausreinigung Küche Sicherheit 131

132 II II.1 Pädagogisches Personal Qualifikationen Für pädagogische Mitarbeiter sind sehr gute Deutschkenntnisse erforderlich. Ausnahmen können im Fremdsprachen-Unterricht und in englischsprachigen Kursen des IB-Diploma-Programme sowie im Sportunterricht gemacht werden. Von allen pädagogischen Mitarbeitern werden erwartet: Kenntnisse in EDV-Anwendungen, Bereitschaft zu intensiver, professioneller Elternarbeit, Qualifikationsbereitschaft für fachliche Weiterbildung, Teamfähigkeit im interkulturellen Kontext, Zuverlässigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit sowie die Bereitschaft und Fähigkeit zu einer aktiven Schulentwicklung. Von allen Funktionsstelleninhabern wird erwartet: hohe fachliche und pädagogische Kompetenz, überdurchschnittliche Motivation und Einsatzbereitschaft, möglichst mehrjährige Berufserfahrung, intensive Mitarbeit bei der Schulentwicklung, hohe Akzeptanz bei allen schulischen Gremien, die Fähigkeit systemisch zu denken, die Fähigkeit ein Team zu leiten, zu führen und zu motivieren, die Fähigkeit zur klaren Strukturierung, Darstellung und Dokumentation von Prozessen. Es folgen die Erwartungen zu den jeweiligen Qualifikationen hinsichtlich der Ausbildung der Pädagogen: II.1.1 Pädagogische Hilfskräfte Pädagogische Hilfskräfte unterstützen ausgebildete Erzieher und Lehrer insbesondere in den Teilbereichen Nachmittagsbetreuung und Unterrichtsbegleitung im Rahmen der Inklusion. Pädagogische Hilfskräfte sollen eine pädagogische Ausbildung bzw. Erfahrungen im Bereich der Kinderbetreuung haben. II.1.2 Berufspraktikanten Berufspraktikanten werden im Rahmen des Anerkennungsjahres ihrer Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher und gemäß den Anforderungen der jeweiligen Ausbildungsordnung des jeweiligen 132

133 Bundeslandes eingestellt. II.1.3 Kindergarten-Mitarbeiter Kindergarten-Mitarbeiter können auch ohne Ausbildung als staatlich anerkannter Erzieher eingestellt werden, sofern sie über eine adäquate pädagogische Ausbildung verfügen (z.b. Sozialassistent, Bachelor in frühkindlicher Bildung, Kinderpfleger u.a.) bzw. belegbare und erfolgreiche Erfahrungen im Bereich der Kinderbetreuung haben. II.1.4 Sonderpädagogen Sonderpädagogen, die zur Unterstützung der inklusiven pädagogischen Arbeit eingestellt werden, müssen ein Hochschulstudium Sonderpädagogik mindestens mit einem Bachelor oder vergleichbaren Abschluss erfolgreich absolviert haben. II.1.5 Erzieher Die Erzieher des schuleigenen Kindergartens benötigen zur Einstellung eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum staatlich anerkannten Erzieher in Deutschland oder einen vergleichbaren Abschluss eines anderen Staates. II.1.6 Ortslehrkräfte Ortslehrkräfte in der Grundschule und der Sekundarstufen I müssen über eine erfolgreiche deutsche Lehramtsausbildung für die jeweilige Schulstufe verfügen (2. Staatsexamen bzw. Master) oder eine vergleichbare Lehramtsausbildung eines anderen Staates vorweisen. Die jeweilige Ausbildung muss mit mindestens befriedigenden Leistungen absolviert worden sein. Für den Einsatz von Ortslehrkräften im IB-Diploma-Programme ist eine spezifische Ausbildung der IBO von Nöten, die allerdings durch die DS Izmir finanziert werden kann und ggfs. auch nach Dienstantritt angetreten werden kann. II.1.7 Auslandsdienstlehrkräfte Auslandsdienstlehrkräfte müssen in der ADLK-Bewerberdatei der ZfA gelistet sein und damit den 133

134 Anforderungen gemäß der ZfA-Richtlinien entsprechen (2. Staatsexamen/Master, Berufserfahrung, Beurlaubung, Eignung etc.). Für den Einsatz von Ortslehrkräften im IB-Diploma-Programme ist eine spezifische Ausbildung der IBO von Nöten, die allerdings durch die DS Izmir finanziert werden kann und ggfs. auch nach Dienstantritt angetreten werden kann. II.2 II.2.1 II Stellenbeschreibungen Funktionsstellen Schulleiter Die Aufgaben und die Verantwortung des Schulleiters sind allgemein für deutsche Auslandsschulen im Schulleiterdienstvertrag geregelt. Für die DS Izmir kommen noch weitere Aufgaben bzw. Verantwortlichkeiten dazu. Näheres, z.b. ein Delegieren bestimmter Aufgaben, ist im Geschäftsverteilungsplan der DS Izmir geregelt. Aufgaben: Leitung der Schule im Sinne der Deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik und im Interesse des Schulträgers unter Berücksichtigung der Vorschriften des Gastlandes Gesamtverantwortung für alle pädagogischen Prozesse innerhalb der Schule Erstellen eines Geschäftsverteilungsplans im Benehmen mit dem Schulträger, um Leitungsaufgaben zu übertragen Vorgesetzter des gesamten pädagogischen und nicht-pädagogischen Personals der Schule Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen am Schulleben beteiligten Gremien, Institutionen und deren Vertretern Erteilung von Unterricht gemäß Vorgaben im Handbuch für das Auslandsschulwesen Erfüllen von außerunterrichtlichen Obliegenheiten Führung und Anleitung des pädagogischen Personals Einberufen von und Teilnahme an wöchentlichen Sitzungen mit der erweiterten Schulleitung 134

135 Durchführung von regelmäßigen Unterrichtsbesuchen sowie Besprechung der Besuche Durchführung von Personalentwicklungsgesprächen Anfertigen von schriftlichen Leistungsbeschreibungen für ADLK Anfertigen von Beurteilungen bzw. Arbeitszeugnissen für Mitarbeiter Auswahl des pädagogischen Personals Ausschließliches Vorschlagsrecht bei Verlängerungen und Kündigungen von Verträgen sowie Herstellen von Einvernehmen mit dem Schulträger Wahrnehmung des Hausrechts in Vertretung des Schulträgers Leitung des Krisenteams der Schule Leitung von Abschlussprüfungen in Vertretung des KMK-Beauftragten Benennung von einem Vertreter bei mehrtägigen Abwesenheiten in und außerhalb der Ferienzeit Teilnahme an Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme, sofern nicht die persönlichen Belange des Schulleiters betroffen sind Vortrag von wichtigen Ereignissen im Schulleben sowie Entscheidungsvorschlägen in Sitzungen des Vorstandes Mitwirkung bei der Erstellung des Haushaltsplanes Gesamtverantwortung für Erhalt, Pflege und Nutzung des Gebäudes, der Einrichtung und Geländes in Kooperation mit der Verwaltungsleitung Gemeinsam mit der Verwaltungsleitung verantwortlich für die sachgerechte Verwendung des Schulbudgets Gesamtverantwortung für die professionelle Qualität und Weiterqualifizierung des Personals Gesamtverantwortung für das Auslandsschulqualitätsmanagement (PQM) Gesamtverantwortung für die Einhaltung der Schulordnungen (inkl. disziplinarischen Maßnahmen) Verantwortungsvolle Vertretung der Schule gegenüber der ZfA, der KMK, der Schulgemeinschaft sowie der Öffentlichkeit Kontakt zu und Kooperation mit den anderen deutschen Auslandsschulen der Region Gesamtverantwortung für die Unterrichtsverteilung (Deputat) Gesamtverantwortung für die Beauftragung der Lehrkräfte mit Zusatzaufgaben Leitung von Konferenzen laut Konferenzordnung der Schule 135

136 Aufnahme von Schülern gemeinsam mit dem Schulträger Gesamtverantwortung für die Realisierung des Schulprogramms Gesamtverantwortung für die Kontrolle von Klassenarbeiten und Klassenbüchern Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, die die Deutsche Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik in Izmir vertreten II Stellvertretender Schulleiter Aufgaben: Vertretung des Schulleiters bei Abwesenheit in allen Aufgabenbereichen Koordination, Moderation und Steuerung von Schulleitungsprozessen Organisation des technischen Unterrichtsablaufs (Stundenpläne, Raumverteilung, Vertretungs- und Aufsichtsplan) Unterstützung der schulischen Gremienarbeit Teilnahme an wöchentlichen Sitzungen mit der erweiterten Schulleitung Aufsicht über Einhaltung der schulrechtlichen Bestimmungen und der Gremienbeschlüsse Durchführung von Unterrichtsbesuchen soweit vom Schulleiter beauftragt Unterstützung und Beratung des Schulleiters Mithilfe bei der Organisation der Lehr- und Lernmittelbestellungen Beratung des Kollegiums in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit und in organisatorischen Fragen Organisation von Bewerbungsgesprächen Teilnahme an Krisenteamsitzungen Unterstützung des Schulleiters beim Mitwirken in der Erstellung eines Haushaltsplans Organisation der Kooperation mit anderen Schulen und außerschulischen Institutionen Mitglied der Steuergruppe Aufgaben soweit durch schulischen Geschäftsverteilungsplan übertragen Organisation von außerunterrichtlichen Veranstaltungen (z.b. Projekttage, Klassenfahrten u.a) Koordination von Wettbewerbsteilnahmen Erstellen eines Ferienplanvorschlags 136

137 Organisation der Abschlussprüfungen Mitwirken beim Erstellen der Unterrichtsverteilung (Deputat) II IB-Koordinator Aufgaben: Unterstützung und Beratung des Schulleiters und des Kollegiums in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit, die das IB-DP betreffen Koordination aller Aktivitäten, die das IB-Diploma-Programm an der DS Izmir betreffen Archivierung und Sicherung aller Schülerunterlagen Prüfungsorganisation Organisation der Lehr- und Lernmittel für das IB-DP an der DS Izmir Organisation von Informationsabenden und Elternsprechtagen für Eltern Beratung von IB-Schülern bei der Wahl von Kursen (falls schulisch möglich) Rückmeldungen an Schüler zu Leistungsfortschritten Beratung interessierter Schüler und Eltern, auch wenn sie noch nicht Mitglieder der Schulgemeinschaft sind Teilnahme an Krisenteamsitzungen Ausgabe des IB-Diplom nach absolvierten Prüfungen Organisation der IB-Teamsitzungen Teilnahme an wöchentlichen Sitzungen mit der erweiterten Schulleitung Koordination des Extended-Essay-Prozesses Organisation von Workshop-Teilnahmen für IB-Lehrkräfte der Schule Selbständige Koordination der Fachbereiche hinsichtlich der Verwirklichung der Rahmenlehrpläne der IBO, der Leistungsfeststellung und Bewertung der IBO Steuerung der auf die Sekundarstufe II bezogenen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung auf der Grundlage der Ergebnisse der internen und externen Evaluation Teilnahme bei Bewerbungsgesprächen Zusammenarbeit mit der Sekundarstufe I in Bezug auf die Umsetzung der Vorgaben der IBO für die unteren Jahrgänge 137

138 Mitglied der Steuergruppe II Sekundarstufen-I-Koordinator Aufgaben: Unterstützung und Beratung des Schulleiters und des Kollegiums in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit, die die Sekundarstufe I betreffen Selbständige Koordination der Fachbereiche hinsichtlich der Verwirklichung der Schulcurricula, der Leistungsfeststellung und Bewertung gemäß den inneren Ordnungen der DSI Einberufung und Leitung von Teamsitzungen bzw. Sekundarstufe-I-Konferenzen Durchführung von Vergleichsarbeiten in der Sekundarstufe I Mithilfe bei der Organisation von Prüfungen des mittleren Schulabschlusses Teilnahme an wöchentlichen Sitzungen mit der erweiterten Schulleitung Steuerung der auf die Sekundarstufe I bezogenen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung auf der Grundlage der Ergebnisse der internen und externen Evaluation Erfassung und Koordination des Fortbildungsbedarfs, Mitarbeit bei der Fortbildungsplanung und der Multiplikation der Fortbildungen Teilnahme an Krisenteamsitzungen Teilnahme bei Bewerbungsgesprächen Kontrolle des Erstellens von Förderplänen in der Sekundarstufe I Koordination des sonderpädagogischen Diensts in der Sekundarstufe I Mithilfe bei der Organisation von außerunterrichtlichen Aktivitäten in der Sekundarstufe I Zusammenarbeit mit der Grundschule und dem IB-DP in Bezug auf Übergangserwartungen und -regelungen Organisation der Lehr- und Lernmittelbestellung für die Sekundarstufe I Archivierung von Klassenarbeiten Mithilfe bei der Kontrolle von Klassenarbeiten und Klassenbüchern Mitglied der Steuergruppe 138

139 II Grundschulkoordinator Aufgaben: Unterstützung und Beratung des Schulleiters und des Kollegiums in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit, die die Grundschule betreffen Selbständige Koordination der Fachbereiche hinsichtlich der Verwirklichung der Schulcurricula, der Leistungsfeststellung und Bewertung gemäß den inneren Ordnungen der DSI Einberufung und Leitung von Teamsitzungen bzw. Grundschulkonferenzen Durchführung von Vergleichsarbeiten in der Grundschule Teilnahme an wöchentlichen Sitzungen mit der erweiterten Schulleitung Steuerung der auf die Grundschule bezogenen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung auf der Grundlage der Ergebnisse der internen und externen Evaluation Erfassung und Koordination des Fortbildungsbedarfs, Mitarbeit bei der Fortbildungsplanung und der Multiplikation der Fortbildungen Teilnahme an Krisenteamsitzungen Mithilfe bei der Organisation von außerunterrichtlichen Aktivitäten in der Grundschule Kontrolle des Erstellens von Förderplänen in der Grundschule Koordination des sonderpädagogischen Diensts in der Grundschule Zusammenarbeit mit dem Kindergarten und der Sekundarstufe I in Bezug auf Übergangserwartungen und -regelungen Teilnahme bei Bewerbungsgesprächen Organisation der Lehr- und Lernmittelbestellung für die Grundschule Archivierung von Klassenarbeiten Mithilfe bei der Kontrolle von Klassenarbeiten und Klassenbüchern Mitglied der Steuergruppe 139

140 II Kindergartenleiter Aufgaben: Unterstützung und Beratung des Schulleiters und des Kindergartenteams in der Erziehungsarbeit im Kindergarten Verwirklichung der konzeptuellen Vorgaben im Kindergarten Einberufung und Leitung von Teamsitzungen Leitung des pädagogischen Kindergartenteams, insbesondere Aufgabenverteilung, fachliche und persönliche Führung sowie Reflexion der pädagogischen Arbeit im Team Koordinierung der Konzept-Weiterentwicklung unter Berücksichtigung des Qualitätrahmens für Deutsche Kindergärten im Ausland Teilnahme an wöchentlichen Sitzungen mit der erweiterten Schulleitung Planung der Organisationsentwicklung der Einrichtung, auch zum inklusiven Kindergarten Teilnahme bei Bewerbungsgesprächen Organisation von Projekten, Ausflügen, Festen und externen Besuchen Aktive Elternarbeit in Form von Aufnahmegesprächen, Elterngesprächen und Elternbriefen Reflektion der pädagogischen Tätigkeit gemeinsam mit den anderen pädagogischen Fachkräften z.b. in Fallbesprechungen Kontrolle des Erstellens von Förderplänen im Kindergarten Koordination des sonderpädagogischen Diensts im Kindergarten Organisation der Lehr- und Lernmittelbestellung für den Kindergarten Steuerung der auf die Grundschule bezogenen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung auf der Grundlage der Ergebnisse der internen und externen Evaluation Erfassung und Koordination des Fortbildungsbedarfs, Mitarbeit bei der Fortbildungsplanung und der Multiplikation der Fortbildungen Zusammenarbeit mit der Grundschule in Bezug auf Übergangserwartungen und -regelungen Archivierung von Entwicklungsberichten Mitglied der Steuergruppe Teilnahme an Krisenteamsitzungen 140

141 II PQM-Beauftragter und Fortbildungskoordinator (Personalunion) Aufgaben: Einberufen von Steuergruppensitzungen Leitung und Planung der Steuergruppensitzungen Planung und Durchführung von internen Evaluationen Planung von externen Evaluationsbesuchen Ansprechpartner der Schulleitung in allen Fragen der schulischen Qualitätsentwicklung Entwicklung, Koordination und Vermittlung von Maßnahmen der schulischen Qualitätsentwicklung Sicherung einer kontinuierlichen Feedback-Kultur an der DS Izmir Darstellung und Dokumentation des PQM-Prozesses nach innen und außen Organisatorische Vorbereitung der einzelnen Phasen des BLI-Prozesses Zusammenarbeit mit Partnerschulen und außerschulischen Einrichtungen zur Förderung des schulinternen PQM-Prozesses Zusammenarbeit mit dem der Schule zugeordneten Prozessbegleiter Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zum PQM Organisation der Teilnahme an externen Fortbildungsangeboten Organisation von schulinternen Lehrerfortbildungen (SchiLf) Koordinierung von Arbeitsprozessen innerhalb der Steuergruppe Aufgabenverteilung und Teambildung innerhalb der Steuergruppe Vernetzung der Steuergruppenarbeit mit den Maßnahmen zur qualitativen Schulentwicklung Darstellung und Dokumentation der Arbeit der Steuergruppe nach innen und außen II.2.2 II Zusatzaufgaben Kooperationslehrkraft Vorschule-Grundschule Aufgaben: Durchführung von Sprachstanderhebungen (Marburger Sprachscreening) bei Vorschulkindern und neu aufzunehmenden Schülern 141

142 Schuleingangsdiagnostik zur Feststellung des Förderbedarfs im Anfangsunterricht Zusammenarbeit mit den Erziehern der Vorschulkinder in Fragen der Kindesentwicklung Schuleingangsempfehlungen (schriftlich und mündlich) Beratung der Eltern in Fragen der Förderung und Schuleingangs Organisation der Grundschul-Schnuppertage Aufnahmegespräche II Studien- und Berufsberater Aufgaben: Beratung von Schulabgängern in Klasse 9 und 10 sowie IB-Schülern in Studien- und Berufsfragen Organisation von Informations- und Beratungsveranstaltungen für Schüler und Eltern Organisation von Betriebserkundungen und Messebesuchen Organisation des Berufspraktikums in Klasse 9 Bereitstellen von Informationsmaterialien Teilnahme an Fortbildungen und autodidaktische Weiterbildung in Studien- und Berufsfragen II Sicherheitsbeauftragter Aufgaben: Sicherstellen, dass der Ordner Konzept zum Umgang mit Krisen und Notsituationen inhaltlich aktualisiert in allen Schulhäusern für Lehrkräfte zugänglich ist ggfs. Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstungen auf ihre Funktionsfähigkeit kontrollieren Verbandsmaterial prüfen und auffüllen Vorbereitung und Durchführung von Notfallübungen mit Schülern und Lehrern sowie mit Lehrern alleine Notfallpläne, Alarmierungspläne, Flucht- und Lagepläne der Schule vorhalten 142

143 Flucht- und Evakuierungspläne in allen Klassenräumen anbringen schulinterne Fortbildungen im Kollegium durchführen II Koordinator Nachmittagsangebote Aufgaben: Mitarbeit bei der konzeptuellen Planung der Nachmittagsangebote Koordination der einzelnen Angebote (Zeitplan) in Absprache mit der Schulleitung Informationsweitergabe von schulischen Belangen an die Leiter der Angebote Durchführung des Wahlverfahrens für Schüler und Elterninformation dazu Beratung und Unterstützung der Schüler in Fragen der Nachmittagsangebote Teamsitzungen mit den Leitern der Nachmittagsangebote Dokumentation über die Nachmittagsangebote sowie deren Archivierung II Vertrauenslehrer Aufgaben: Unterstützung der Arbeit der Schülervertretung Beratung der Schülervertretung Teilnahme an den Versammlungen der Schülervertretung Moderation der Kommunikation zwischen Schülerschaft, Kollegium und Schulleitung Vortragen der Beschlüsse bzw. Anträge der SV in der Gesamtkonferenz Beratung von Schülern bei schulischen und außerschulischen Problemen nach Wunsch der Schüler Vermittlung von Hilfestellungen Aufsichtsführung bei SV-Veranstaltungen 143

144 II Klassenlehrer Aufgaben: Klassenführung die Klassengemeinschaft fördern Ansprechpartner für Schüler und Schülervertreter sein Schülergespräche führen (z.b. Beratungsgespräche, Entwicklungsgespräche oder disziplinarische Gespräche) außerschulische Aktivitäten planen und durchführen Klassenraum gestalten Klassenämter verteilen und kontrollieren Regeln und Rituale einführen und überwachen in Konflikten vermitteln ggfs. Klassenrat aufbauen Jahresplan der Klasse koordinieren Klassenbuch führen Schüler belehren (Feueralarm etc.) Klassenkonferenzen einberufen und leiten ggfs. Förderplanerstellung koordinieren Konferenzbeschlüsse umsetzen Zeugniskonferenzen und pädagogische Klassenkonferenzen vorbereiten und durchführen Gutachten und Zeugnisse erstellen Schullaufbahnen der Schüler beobachten, Schüler und Eltern informieren und beraten Kontakt zu Eltern und Elternvertretern halten und über Vorkommnisse in der Klasse informieren Elterngespräche in erzieherischen Fragen, zum Leistungsstand, zu Förderfragen und zur Schullaufbahn führen Elternmitarbeit organisieren Leitbildbesprechung in der Klasse Gespräche mit Fachlehrern über die Klasse oder einzelne Schüler führen 144

145 Fachlehrer regelmäßig informieren und erzieherische Absprachen treffen den Umgang mit Hausaufgaben koordinieren bei Konflikten zwischen Klasse und Fachlehrer vermitteln, ggf. Absprache mit Vertrauenslehrer Ansprechpartner für die Schulleitung in allen Fragen zur Klasse schnelle Erledigung der Organisation und Verwaltungstätigkeiten Übergabe der Klasse an nachfolgenden Klassenlehrer II Fachschaftsleiter Aufgaben: Durchführung von Fachkonferenzen Koordination der Schulcurricula-Überarbeitungen, die die jeweilige Fachschaft betreffen Vorschläge für Anschaffungen von Lehr- und Lernmaterialien Betreuung von fachspezifischen Unterrichtsmaterialien Beratung der Fachkollegen in allen fachlichen und didaktischen Fragen Einarbeitung neuer Kollegen/Innen in fachspezifischen Arbeitsbedingungen Unterstützung der Schulleitung bei der Information der Eltern über Curricula, Material, Lehr- und Lernmethoden Entwicklung von fachspezifischen Förderkonzepten für leistungsschwache und leistungsstarke Schüler in Kooperation mit den Kollegen Vorschläge an die Schulleitung für die Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen Auswertung von Fachliteratur und fachdidaktischer Literatur, Weitergabe an die Fachkollegen Organisation fachspezifischer Veranstaltungen und Unterrichtsprojekte (Teilnahme an Wettbewerben, Präsentationen, Exkursionen etc.) Unterstützung der Schulleitung und Hilfe für die Kollegen bei der Vorbereitung auf fachspezifische Prüfungen (Vergleichsarbeiten und Abschlussarbeiten) 145

146 II Gruppenleiter im Kindergarten Aufgaben: Verantwortung für die Umsetzung des Kindergarten-Konzepts in der jeweiligen Gruppe Durchführung des Dortmunder Entwicklungsscreenings Durchführung der Entwicklungsgespräche mit den Eltern Durchführung und Leitung von Elternabenden Kooperation mit dem zweiten Erzieher der Gruppe und denen der anderen Gruppen II Sonderpädagoge Aufgaben: Beratung der Schulleitung und der Kollegen in sonderpädagogischen Fragen Beratung und Förderung von Schülern bei sonderpädagogischen Fragestellungen in Kooperation mit den Lehrkräften und mit Einverständnis der Eltern Beratung von Eltern Auskunft über die sonderpädagogische Arbeit an die Schulleitung Dokumentation und Archivierung der sonderpädagogischen Arbeit Unterstützung beim Erstellen von Förderplänen auf Wunsch der Lehrkräfte Unterrichtshospitationen nach Absprache mit der Schulleitung Lernbegleitungen nach Absprache mit der Schulleitung Sonderpädagogische Diagnostik mit Einverständnis der Eltern Durchführung von Fördermaßnahmen gemäß den jeweiligen Förderplänen Erfüllen von Aufsichtsdiensten 146

147 II.2.3 Lehrer Aufgaben: Im Rahmen ihrer pädagogischen Freiheit sind alle Lehrkräfte verpflichtet, die Schulcurricula differenzierend im Unterricht umzusetzen Schüler nach den schulinternen Richtlinien zu beurteilen und zu bewerten an Fortbildungen engagiert teilzunehmen kooperative Unterrichtsformen zu nutzen regelmäßiges Feedback an die Schüler zu geben und über den eigenen Unterricht einzufordern kollegiale Unterrichtshospitationen durchzuführen im Austausch mit anderen Lehrkräften für eine optimale Betreuung und Ausbildung für alle Schüler zu sorgen Eltern über den Leistungsstand zu informieren bei Bedarf die Leitung einer Fachschaft zu übernehmen sich an schulischen Gremien zu beteiligen Aufträge der Steuergruppe im Rahmen der Schulentwicklung umzusetzen an Konferenzen und Teamsitzungen teilzunehmen ein tolerantes, demokratisches Weltbild zu vermitteln den Lernstoff auf der Grundlage der Lehrpläne und des Schulkonzeptes unter Verwendung vielfältiger geeigneter Methodik und Medien differenzierend aufzubereiten die Lernsituation unter Beteiligung der Schüler zu organisieren, zu gestalten und zu moderieren eine geeignete Lernumgebung zu gestalten Lernvoraussetzungen und Lernprozesse der Schüler zu diagnostizieren regelmäßige Lernstandkontrollen durchzuführen Lernergebnisse wertschätzend darzustellen Vorgaben der Schulleitung im Rahmen der schulischen Ordnungen sowie der Arbeitsverträge umzusetzen dafür Sorge zu tragen, dass in den Klassen Umgangsformen und Regeln in altersgerechter Form 147

148 vereinbart, reflektiert, dokumentiert und eingehalten werden Schulcurricula weiterzuentwickeln Stoffverteilungspläne zu erstellen Verwaltungsaufgaben im Rahmen der Tätigkeit als Lehrender zu übernehmen (tagesaktuelle Führung des Klassenbuches, Führung eines Notenbuches o.ä., Erstellung von Leistungsberichten und Zeugnissen, Pflege der Schülerdaten, Krankenstand usw.) auf Elternabenden, Elternsprechtagen, wöchentlichen Sprechstunden zu informieren Formen der täglichen Elternkommunikation (Hausaufgabenhefte, Elternhefte) sicherzustellen Schüler und deren Eltern zur weiteren Lernentwicklung zu beraten bei der Planung, Durchführung und Evaluation von Unterricht mitzuwirken außerunterrichtliche Tätigkeiten zu planen und umzusetzen im Rahmen der Regelungen an der DS Izmir Vertretungen und Aufsichten zu übernehmen II.2.4 Erzieher Aufgaben: Ausrichten der erzieherischen Arbeit am Konzept der DS Izmir Fortbildungsteilnahme Spielsituationen anleiten und anregen kooperative Formen nutzen regelmäßiges Feedback an die Kinder geben und einfordern kollegiale Hospitationen durchführen im Austausch mit anderen Erziehern für eine optimale Betreuung und Erziehung aller Kinder sorgen differenzierend arbeiten Eltern über den Entwicklungsstand informieren bei Bedarf die Leitung einer Gruppe übernehmen sich an schulischen Gremien beteiligen Aufträge der Steuergruppe im Rahmen der Schulentwicklung umsetzen an Konferenzen und Teamsitzungen teilnehmen 148

149 ein tolerantes, demokratisches Weltbild vermitteln den Lernstoff auf der Grundlage des Schulkonzeptes unter Verwendung vielfältiger geeigneter Methodik und Medien differenzierend aufbereiten die Lernsituation unter Beteiligung der Kinder organisieren eine geeignete Lernumgebung gestalten Lernvoraussetzungen und Lernprozesse der Kinder diagnostizieren Lernergebnisse wertschätzend darstellen Vorgaben der Schulleitung im Rahmen der schulischen Ordnungen sowie der Arbeitsverträge umsetzen dafür Sorge zu tragen, dass unter den Kindern Regeln in altersgerechter Form vereinbart und eingehalten werden Mithilfe bei der Weiterentwicklung des Kindergartenkonzepts der DS Izmir Verwaltungsaufgaben im Rahmen der Tätigkeit als Erzieher übernehmen (tagesaktuelle Führung des Gruppenbuches, Pflege der Kinderdaten, Krankenstand usw.) auf Elternabenden, Elternsprechtagen, wöchentlichen Sprechstunden informieren Eltern zur weiteren Lernentwicklung beraten außerschulische Tätigkeiten planen und umsetzen Gestaltung der Einrichtung und Engagement schon vor Öffnung der Einrichtung Eingewöhnung der Kinder Vertretung der Gruppenleiterin bei Abwesenheit Mitwirkung bei der Planung und Organisation des Tagesablaufs Übernahme von pädagogischen, hauswirtschaftlichen und pflegerischen Maßnahmen II.3 Geschäftsverteilungsplan Der Geschäftsverteilungsplan der DS Izmir regelt die konkreten Zuständigkeiten in der erweiterten Schulleitung. Auf der Grundlage der Stellenprofile der Funktionsstelleninhaber wurden einzelne Aufgaben in Anpassung an die örtlichen Verhältnisse delegiert. Geschäftsverteilungsplan siehe folgende Seite 149

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151 III III.1 Nicht-pädagogisches Personal Qualifikationen Für nicht-pädagogische Mitarbeiter sind Deutsch- und Türkisch-Kenntnisse wünschenswert, aber nicht dringend erforderlich (Ausnahmen: Verwaltungsleitung und Sekretariat). Die Verwaltungsleitung sollte über eine kaufmännische Ausbildung oder mehrjährige Erfahrungen im kaufmännischen Bereich mit mindestens guten Zeugnissen verfügen. Das weitere nicht-pädagogische Personal soll über stellenbezogene Ausbildungen bzw. Erfahrungen verfügen. Vom Personal in der Verwaltungsleitung und im Sekretariat werden sehr gute Kenntnisse in EDV- Anwendungen und eine sehr gute Kommunikationskompetenz im schriftlichen und mündlichen Bereich erwartet. Von allen nicht-pädagogischen Mitarbeitern werden erwartet: intensive Leistungsbereitschaft, freundlicher Umgang mit Kollegen, Schülern, Eltern und Gästen, Qualifikationsbereitschaft für fachliche Weiterbildung, Teamfähigkeit im interkulturellen Kontext, Zuverlässigkeit, Flexibilität sowie Belastbarkeit. III.2 III.2.1 Stellenbeschreibungen Geschäftsleiter des Schulvereinsvorstandes Der Geschäftsleiter des Schulvereinsvorstandes nimmt in der Personalstruktur der Schule eine Sonderstellung ein, da er als Personal des Vorstandes nicht den Schulleiter als Vorgesetzten innehat, sondern den Vorstandsvorsitzenden. Aufgaben: Vorbereitung, Nachverfolgung und zeitnahe Umsetzung der Anweisungen und Beschlüsse des Vorstands sowie Berichterstattung über die geleistete Arbeit und über relevante Vorgänge im Schulbetrieb 151

152 Vertretung des Vorstands in Gremien der Schule und extern Professionelle Analyse und Vorbereitung der für den Vorstand relevanten bis zur Entscheidung stehenden Sachverhalte und Informationen inkl. der Vorlage von Beschlussempfehlungen Kreative Entwicklung und effiziente Umsetzung der schulstrategischen Ziele Effiziente Führung des kaufmännischen Bereichs und der Buchführung in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsleitung und dem Schatzmeister Fristgerechte Beantragung von Mitteln sowie Erstellung von Verwendungsnachweisen in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsleitung und dem Schatzmeister Key Account Management und Finanzmanagement entsprechend Haushaltsplan in Zusammenarbeit mit dem Schatzmeister und der Verwaltungsleitung Ausbau und Pflege interner Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen, Aktualisierung der Vereinsordner und -Archive Teamorientierte Mitarbeiterführung in Zusammenarbeit mit der Schulleitung Entwicklung einer "kundenorientierten" Betriebskultur Verantwortlichkeit für nicht-pädagogische Personalangelegenheiten (u.a. Vertragsdokumentation, Mitarbeitereinführung, Handbücher, etc.) in Zusammenarbeit mit Verwaltungsleitung und dem Personalausschuss Verantwortlichkeit für die IT Struktur der Schule in Zusammenarbeit mit IT-Beauftragtem Verantwortlichkeit für die Sicherheit und Pflege aller infrastrukturellen Einrichtungen der Schule sowie Fortschreibung der Inventarisierung in Zusammenarbeit mit der Schulleitung Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen und freiwilligen Richtlinien und Vorschriften Eruierung zusätzlicher Einnahmequellen für die Schule bzw. Schulprojekte, Sponsorenakquise und Sponsorenpflege in Zusammenarbeit mit dem Sponsoring Team III.2.2 Verwaltungsleiter Aufgaben: Loyale Zusammenarbeit mit dem Schulvereinsvorstand und dem Schulleiter Erfüllung der Verpflichtung zur Verschwiegenheit 152

153 Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb der Schulverwaltung Zügige, gewissenhafte und sachgerechte Erledigung aller Verwaltungsgeschäfte Kontrolle eines gezielten Personaleinsatzes Achten auf Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit Selbstständiges Führen der laufenden Verwaltungsgeschäfte im Rahmen der ihm vom Schulvereinsvorstand und Schulleiter übertragenen Befugnisse im Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes entsprechend der Zweckbestimmung über die bereit gestellten Mittel verfügen Unmittelbarer Vorgesetzter aller Mitarbeiter in der Verwaltung sowie des sonstigen nichtpädagogischen Personals. Er ist ihnen gegenüber weisungsberechtigt. Aufsicht über das ihm unterstellte Personal Einsatz und Anleitung der ihm unterstellten Mitarbeiter Erstellen von Arbeitsplatzbeschreibungen in Abstimmung mit Schulträger und Schulleiter Unterrichtung des Schulleiters über die Fähigkeiten und Leistungen der Mitarbeiter in der Verwaltung und des sonstigen nicht-pädagogischen Personals in regelmäßigen Abständen Beratung des Schulvereinsvorstandes gemeinsam mit dem Schulleiter hinsichtlich der Einstellung und der Entlassung des ihm unterstellten Personals Information und Beratung des Schulleiters über alle Verwaltungsangelegenheiten, soweit sie über die Alltagsgeschäfte hinausgehen Entlastung des Schulleiters von Verwaltungsaufgaben Soweit möglich, Hilfestellungen für Pädagogen bei Verwaltungsaufgaben, insbesondere bei der Beschaffung von Lehr- und Lernmittel. Verantwortung für die ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung in unregelmäßigen Abständen außerordentliche und in regelmäßigen Abständen ordentliche Kassenprüfungen Verantwortung für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erstellung von Jahresabschluss- Rechnungen bzw. Bilanzen, soweit sie nicht von Dritten erstellt werden Verantwortlich für die ordnungsgemäße Abwicklung der finanziellen Förderungsmaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere für die Aufstellung des Schul- 153

154 beihilfeantrages und des Verwendungsnachweises, die er im Einvernehmen mit dem Schulleiter dem Schulvereinsvorstand vorlegt Verantwortung für die ordnungsgemäße und sorgfältige Bewirtschaftung des Schulgrundstücks einschließlich aller Gebäude Verantwortung für das Inventar - ausschließlich der Lehrmittelsammlungen und der Bibliothek - und Sorge für eine sorgfältige Führung der Inventarverzeichnisse Verantwortung für die Einhaltung aller Fristen und Termine, die den Verwaltungsbereich betreffen Finale Bearbeitung von Schüleranmeldungen Arbeitgeber-Personalakten führen und archivieren Gehälter (Auszahlungen, SGK) Zahlungen (Überweisungen vom Schulkonto, Abheben von Geld, online Banking) Rechnungen, Mahnungen erstellen Unterstützung neuer Mitarbeiter bei Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis Führen der Kontaktdaten der Vereinsmitglieder Kontaktstelle für Behörden in Abstimmung mit Vorstand Kontakt zur ZfA (ISAS BOSS, Zuwendungen, AOB) i. Zusammenarbeit mit Vorstand Versicherungen i. Abstimmung mit Vorstand pflegen III.2.3 Sekretariat Aufgaben: Verwalten der Schülerakten, schulspezifische Ablage wie Notenordner, Schulbuchlisten, auch mit Winschool etc. Annahme von Krankmeldungen und Weiterleitung an die Lehrkräfte Koordination Schulbus-Service Abwicklung und Abheften der An- und Abmeldungen, Anfragen Führen der Kontaktdaten, (Eltern, Schulkinder), regelmäßiges Aktualisieren Verantwortung für die Barkasse und Führen des Kassenbuches i. Zusammenarbeit mit 154

155 Verwaltungsleitung Telefon und Schriftverkehr (möglichst deutsch, türkisch, englisch) Postverkehr Abwickeln der täglichen Angelegenheiten der Schulleitung Abwickeln von Angelegenheiten der Eltern und Schüler, wie Schulbescheinigungen etc. Mithilfe bei der Organisation und Teilnahme an Veranstaltungen Sicherstellen der Besetzung des Telefons, insbesondere während der Schulzeiten Freundliche Ansprechperson für Schülerinnen und Schüler, deren Betreuungs- bzw. Beaufsichtigungssituation unklar ist (z. B. bei Desorientierung der jüngeren Kinder) Funktion im Notfallplan: Telefonzentrale Sorge für die Vollständigkeit und Verfügbarkeit der Erste Hilfe Materialien Kaffee/Tee kochen, Versorgung der Gäste der Schulleitung mit Getränken und eventuell mit Gebäck ( Keksdose bereithalten) Kurzfristige Beaufsichtigung kranker Kinder beispielweise bis zur Abholung durch die Eltern Erste Hilfe bei Bedarf leisten Freundliche Orientierungshilfe bei Besuchern Schreiben und Aushängen des Essensplans Einkauf v. Verbrauchsmaterial, Metrobestellung Vertretung für Reinigungskräfte organisieren Inventarlisten Winschool Pflege und Aktualisierung Schlüsselausgabe und -buchführung III.2.4 Hausmeister Haustechnik Aufgaben: Reparaturen aller Art möglichst zügig und gewissenhaft erledigen Umsichtiges Beobachten der Haustechnik mit Blick auf mögliche Schwachstellen und Fehler Installationen (Elektrik und Möbel) 155

156 Betrieb und Wartung Heizung, Wasser, Gas Unterstützung bzw. Durchführung von kleineren Baumaßnahmen bzw. Umbauten Schulveranstaltungen Auf- und Abbauen: Präsenz ggfs. Unterstützen des zweiten Hausmeisters III.2.5 Hausmeister Schulcampus Aufgaben: Pflege und Bewässerung Außenanlagen, achten auf Unkraut, inklusiv Parkplatz u. Straßenseite Sorge für Sauberkeit Außenanlagen, abends nach Schulschluss Mülleimer entleeren Poolreinigung und -wartung (Im Sommer täglich messen und desinfizieren, im Winter alle 2-3 Tage) Trinkwasserversorgung in den Gebäuden Wöchentliche Besorgungen aus Urla Ein- und Ausschalten der Klimaanlagen Ein- und Ausschalten der Heizgeräte/Sporthalle ggfs. Unterstützen des zweiten Hausmeisters Kontrolle Treibstoff-Generator, Kontrolle Stromverbrauch Kontrolle Gas-Heizung Kontrolle Entleerung Sickergrube Bei Schulveranstaltungen Auf-und Abbauen: Präsenz Depot (regelmäßig und systematisch ordnen und ordentlich halten) Rollladen in der Bibliothek, im Computerraum und in den Lehrerarbeitszimmern täglich schließen Auf- und Abschließen der Gebäude III.2.6 Netzwerk-Administrator und IT-Beauftragter Aufgaben: Verwaltung der Computersysteme und des Mailservers 156

157 System-Administrator plant, entwickelt, installiert, konfiguriert, optimiert und pflegt die informationstechnische DSI-Infrastruktur. Realisierung der logischen und physikalischen Netzwerkstruktur nach den Vorgaben der pädagogischen Systembetreuung Hard- und Software- Planung und Beschaffung jeglicher Art Inventarisierung von Hard- und Software; Softwareverwaltung (sichere Aufbewahrung der Datenträger, Lizensierung) Aufstellung, Verkabelung und Einrichtung der Server und Arbeitsstationen mit ihrer jeweiligen Peripherie Prüfung der Einsetzbarkeit von Unterrichtssoftware auf der vorhandenen Rechenanlage Installation und Konfiguration von Hard- und Software-Komponenten jeglicher Art Konfiguration und Dokumentation des Schulnetzes auf der Grundlage der pädagogischen Anforderungen Reparatur- bzw. Wartungsarbeiten an Hard- und Software (garantierten Reaktionszeiten, löschen nicht mehr benötigter Dateien von gelöschten Usern, Einspielen von Updates...) Regelmäßige Überprüfung des Systems (Funktionstests von Software, Druckern; Datendurchsatz bei Last, Kapazitätsgrenzen) Behebung von Systemausfall = Notdienst (innerhalb von maximal 24 Stunden) Kurzfristige Behebung von Problemen, die durch unsachgemäße Handhabung von Hard- und Software entstanden sind; sofern dies möglich ist Einweisung des Verwaltungs- und Schulleitungspersonals in die Bedienung der Hard- und Software-Komponenten des Schulverwaltungsnetzes Erstellung eines Konzeptes zur Datensicherung (Planung von Backupstrategien, Überwachung der regelmäßigen Sicherung der Programme und Datenbestände, Verteilung der Zugriffsrechte auf Ressourcen (Verzeichnisse, Drucker, Internet-Zugriff) Einrichtung der dazu notwendigen Hard- und Software Arbeiten zur Vergabe und Pflege von Kennwörtern, persönlichen Datenbereichen und Gruppenarbeitsbereichen Planung und Organisation von Back-up Strategien, um Hackerangriffe von innen und ggf. von außen abzuwehren (Firewalls) 157

158 Konzeption, Überwachung und Durchführung von Datensicherungsarbeiten (regelmäßige Überprüfung der Programme und Datenbestände auf Softwaremanipulation (z. B. Viren) III.2.7 Schulkoch Aufgaben: Sorge für Ordnung und Hygiene in der Küche Zubereitung der Speisen in Zusammenarbeit mit der Beiköchin Austeilen des Essens Beurteilung der Kundenzufriedenheit (Kinder, Personal) Zusammenstellung der Gerichte, Erstellung des Essensplans (Mailversand eine Woche zuvor) Auswahl der Mittagessen für die kommende Woche Einkäufe organisieren, bestellen und abwickeln bei Veranstaltungen die Küche leiten Inventarliste überwachen, um rechtzeitiges Ersetzen von kaputten Geschirr zu gewährleisten III.2.8 Beiköchin Aufgaben: Sorge für Ordnung und Hygiene in der Küche und Mensa Unterstützung des Kochs bei der Zubereitung der Speisen Austeilen des Essens Beurteilung der Kundenzufriedenheit (Kinder, Personal) Bereitstellen und Hilfe beim Mittagessen im Kindergarten Abwasch und Sauberkeit in der Mensa (Tische abwischen und Boden reinigen) bei Veranstaltungen in der Küche/am Büffet helfen und am Schluss für Ordnung und Sauberkeit sorgen tägliche Rückstellproben von Mittagessen für 7 Tage aufbewahren, Inventar überwachen und ggf. Nachbestellungen im Sekretariat anmelden 158

159 Nachfüllen der Gewürzständer III.2.9 Hausreinigung Aufgaben: Sorge für Ordnung und Hygiene in allen Gebäude nach Putzplan (tagsüber und abends) tägliches ggf. mehrmaliges Reinigen der Toiletten Saugen und Wischen der Böden Staubwischen Fenster putzen Verwenden von getrennten Putzlappen/Wischmopps für: Toiletten, Klassenräume, Eingangsbereich/Balkons bei Veranstaltungen in der Küche/am Büffet helfen und am Schluss für Sauberkeit sorgen Hilfe beim Mittagessen im Kindergarten III.2.10 Sicherheitsangestellte Die Sicherheitsangestellten der Schule sind Mitarbeiter eines externen Dienstleisters ( Guts Ege ) und werden nach Wunsch des Schulträgers in Absprache mit dem Schulleiter eingesetzt. I.d.R. sind drei Wachmänner von 8 Uhr bis 22 Uhr mit der Geländeaufsicht betraut. Bei Veranstaltungen kann das Personalkontingent erhöht werden. IV Organigramm Das pädagogische Organigramm der Deutschen Schule Izmir 2016/2017, inklusive skizzierter Aufgabenzuweisungen, folgt auf der nächsten Seite. Das jeweils aktualisierte Organigramm wird nach den Wahlen zu Beginn eines Schuljahres erstellt. 159

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161 V Personalentwicklung V.1 Auswahl Für die Auswahl des pädagogischen Personals ist der Schulleiter verantwortlich, wobei Einvernehmen mit dem Schulträger herzustellen ist (z.b. in Gesprächen in einem Personalausschuss aus SL-Mitgliedern und VS-Vertretern). Nicht-pädagogisches Personal wird vom Schulträger im Einvernehmen mit dem Schulleiter ausgewählt. Alle zu besetzenden Stellen müssen mindestens auf der Homepage der Schule ausgeschrieben werden (zusätzlich ZfA, Soziale Netzwerke). Eine Ausnahme bilden die Besetzungen von Funktionsstellen und Stellen mit Zusatzaufgaben, die durch Personal, das bereits an der DS Izmir angestellt ist, ausgeführt werden sollen. Die in einer Vorauswahl bestimmten pädagogischen Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem Interview eingeladen, welches i.d.r. vom Schulleiter geführt wird. Bei Bewerbungen für nichtpädagogische Stellen wird das Gespräch i.d.r. von einem Vorstandsvertreter geführt. Die endgültige Entscheidung über die Einstellung sowie die Ausgestaltung der vertraglichen Bedingungen des neuen Personals liegt beim Vorstand. Für die Auswahl von Auslandsdienstlehrkräften wird auf den Bewerberpool der ZfA zurückgegriffen. Die Einstellungen der ausgewählten Auslandsdienstlehrkräfte erfolgt nach den Richtlinien der ZfA. Die Einstellung des Schulleiters erfolgt über das Verfahren der ZfA. V.2 Integration Sobald sich der Vorstand für einen Kandidaten entschieden hat und ein Arbeitsvertrag unterschrieben vorliegt, wird das Visumprozedere angestoßen. Die Verwaltung nimmt Kontakt auf und fordert wichtige Dokumente vom neuen Mitarbeiter an. An der DS Izmir gibt es für neue Lehrkräfte ein Handbuch im Rahmen des Integrationskonzepts der 161

162 Schule sowie einen Personalpaten. Das Handbuch wird den neuen Kollegen bereits vor Anreise zugesandt, ebenso die Kontaktdaten des Personalpaten. In der letzten Sommerferienwoche findet eine Einführungswoche für alle neuen Kollegen statt, in der sie mit allen wichtigen pädagogischen und organisatorischen Gegebenheiten vertraut gemacht werden. Die Verwaltungsleitung unterstützt die neuen Kollegen ggfs. bei der Beantragung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. V.3 Weiterbildung Das gesamte Personal ist prinzipiell zur Weiterbildung verpflichtet. Die Schule bietet im Rahmen ihrer Ressourcen dafür verschiedene Fortbildungen an. Die Verpflichtung zur autodidaktischen Weiterbildung bleibt davon unberührt. Zu den schulischen Weiterbildungsangeboten zählen: Schulinterne Lehrerfortbildungen (SchiLf) Regionale Fortbildungen der Region 13 (ReFo) IB-DP-Workshops Fortbildungen durch externe Anbieter für einzelne Lehrkräfte Schulinterne Fortbildungen können Multiplikationsseminare nach einer ReFo durch Lehrkräfte der Schule sein, z.b. im Rahmen von zwei pädagogischen Tagen pro Schuljahr, oder Inhouse-Maßnahmen durch externe Anbieter. An ReFo-Angeboten nimmt die Schule i.d.r. mit zwei Mitarbeitern des pädagogischen Personals teil. Teilnehmende Angestellte der DS Izmir sind zu einer Multiplikation der Fortbildungsinhalte im Kollegium verpflichtet. Über die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen entscheidet der Schulleiter, die Organisation wird vom PQM-Beauftragten übernommen. 162

163 V.4 Kollegiale Unterrichtshospitationen V.4.1 Selbstverpflichtung des Kollegiums (seit 2015) Ich suche mir einen Tandem-Partner bzw. Tridem-Partner zu Beginn des Schuljahres (Partner muss keineswegs aus derselben Schulstufe/demselben Fächerbereich kommen). Ich lasse mich mindestens einmal pro Halbjahr besuchen (Empfehlung: mindestens zweimal). Unser Tamdem/Tridem meldet dem PQM-Beauftragten der Schule mit den jeweiligen Formblättern (siehe Anhang)... das Tandem/Tridem und die Daten der Hospitationen immer zum Ende des Halbjahres. V.4.2 Kurzdefinition Kollegiales Feedback Rückmeldung durch Kolleginnen und Kollegen auf Vertrauensbasis (= keine qualifizierende Beurteilung). V.4.3 Begründungen für Kollegiales Feedback Selbsterkenntnis Selbstentwicklung Erhellung «blinder Flecken» Handeln in künftigen Situationen verbessern (nicht: objektive Erkenntnis) Bereicherung der eigenen Wahrnehmung des Unterrichts durch eine Fremdwahrnehmung Entlastung (auch von zu hohen Ansprüchen) Vertrauen Lösungen Schutz vor Burnout = Verbesserung der Unterrichtsqualität 163

164 V.4.4 Ablauf eines Feedbackgesprächs nach einer kollegialen Unterrichtshospitation Pause, wenn erwünscht. Raum für Spontanäußerungen des Feedbackempfängers. Im Anschluss bittet der Feedbackempfänger um Rückmeldung. Der Beobachter verdeutlicht seine Beobachtungen an konkreten und dadurch nachvollziehbaren Verhaltensweisen und Handlungen. Er teilt seine subjektiven Gefühle, Fragen, Überlegungen mit. Der Feedbackempfänger hört zu und notiert für ihn Wichtiges im Auswertungsbogen (Mein Feedback) mit, fragt nach, um Inhalte zu klären und bittet (falls nötig) um die Beschreibung konkreter Verhaltensweisen. Der Feedbackempfänger bewertet für sich die Impulse und Informationen und teilt seine Einschätzung mit. Reflexion: Wie ist es den Beteiligten während des Feedbackgesprächs ergangen? Welche Erfahrungen und Erkenntnisse sind, losgelöst von der beobachteten Person, für den Austausch in der Gruppe interessant? Diese werden in den Ergebnisbogen für die Gruppe eingetragen. Der Feedbackempfänger wertet für sich das Gespräch aus (Mein Feedback). V.4.5 Feedback geben Ich rede in Ich-Form (Ich-Botschaften; Ich habe gesehen, nicht: Man konnte sehen ). Ich beschreibe konkretes Verhalten (Was würde eine Kamera aufnehmen?). Ich interessiere mich für mein Gegenüber (Interessiertes, forschendes Fragen bringt oft mehr Reflexionsimpulse, als beurteilende Statements, denn: Rat-Schläge sind auch Schläge). Ich achte auf meine Partnerin/meinen Partner (non-verbale Signale geben Auskunft darüber, wie es ihr/ihm geht). Ich halte Vereinbarungen ein. Ich melde Positives zurück. (z. B.: Was habe ich für mich gelernt?). Ich bin ehrlich (Schonungsfalle vermeiden). 164

165 Ich denke nicht für meinen Partner mit. Das kann er schon selbst (z.b. «Du hast das gemacht, weil»). Vorsicht bei Fragen! (Mit Fragen wie: «Hast Du denn nicht bemerkt, dass?» drücken Sie eine Wertung aus. Wenn Sie fragen, dann erklären Sie, warum). Pauschalisierungen und Moralisierungen vermeiden (nicht: «Man sollte mal», «Lehrer müssen»). Ein Feedbackgespräch ist kein Beurteilungsgespräch und auch nicht dazu da, die eigene Urteilsfähigkeit unter Beweis zu stellen! Selbst Rückmeldung erbitten («Wie hast Du mein Feedback erlebt? Was hat es bei Dir ausgelöst?»). V.4.6 Feedback empfangen Ich bin offen für den Blick und die Wahrnehmung von außen. Ich empfange Rückmeldung von einer Freundin/einem Freund. Ich höre annehmend zu (Was kann ich aus dem, was ich höre, lernen, auch wenn es mich vielleicht gerade stört und ich den Drang verspüre, mich zu rechtfertigen? - Wenn ein Rechtfertigungsimpuls (ein «Ja, aber.» aufkommt: registrieren und aufschieben! Die Stellungnahme kann später erfolgen). Ich höre aktiv zu (Ich frage nach, wenn etwas unklar ist und wiederhole evtl. das Gehörte in eigenen Worten. (Achtung! Nicht damit das Gespräch übernehmen!). Ich melde zurück, was das Gehörte bei mir auslöst (an Gedanken, Gefühlen, Bildern). («Ich bin ganz überrascht, dass» erleichtert das weitere Zuhören, kann aber ebenfalls «missbraucht» werden). Am Ende: Welche Rückmeldungen waren hilfreich und welche stimmen evtl. nicht mit eigenen «mentalen Modellen» überein. 165

166 V.4.7 Checkliste für Kollegiale Unterrichtshospitationen Termin für Hospitation und ggfs. Beobachtungsschwerpunkt mit Feedbackgeber abgesprochen? Termin für Feedbackgespräch vereinbart? (Feedback möglichst zeitnah am Besuch) Vertretungsplaner informiert und Vertretung geregelt? Klasse informiert? Beobachtungsbogen (frei oder mit Schwerpunkt) und Mein Feedback -Bogen dabei? PQM-Beauftragter informiert? (Am Ende des Halbjahres) 166

167 Mein Feedback (Auswertungsvorlage zum Mitschrieb für den besuchten Kollegen) Für mich wichtige Rückmeldungen: Darin wurde ich bestärkt: Das werde ich ausprobieren: 167

168 Beobachtungsbogen: Freies Feedback (Zum Mitschrieb für den hospitierenden Kollegen) Was mir am Unterricht meines Kollegen auffällt: Alternativ-Ideen zu meinen Beobachtungen: 168

169 Beobachtungsbogen mit Schwerpunkt (Auswertungsvorlage zum Mitschrieb für den besuchten Kollegen) Vereinbarter Beobachtungsschwerpunkt: (z.b.: Umgang mit schwieriger Klasse ) Konkrete Beobachtungsaspekte: (z.b.: - Gibt klare Arbeitsaufträge, - Motiviert die Lernenden, - Reagiert angemessen auf Störunge Wirkt ruhig und interessiert, usw.) Beobachtungen und Wahrnehmungen: 169

170 Kollegiale Unterrichtshospitationen Meldung für den PQM-Beauftragten Schuljahr: Schulhalbjahr (1. oder 2.): Unser Tandem / Tridem: - - Datum der Hospitation Unterrichtender Hospitant Datum des Feedbackgesprächs Unterschriften Unterrichtender Hospitant 170

171 V.5 Übersicht Unterrichtsbesuche und Personalbeurteilung Leistungsbeurteilung Feedback- Besuch Unterrichtsbesuch* X X Personalentwicklungsgespräch Ankündigung des Unterrichtsbesuchs* Unterrichtsentwurf zum Unterrichtsbesuch* Nachbesprechung des Unterrichtsbesuchs* Beurteilungsinstrument nach Vorgabe des/der SL X (Inhalt nach Vorgabe des/der SL) X X Einladung durch die Lehrkraft nach Aufforderung durch SL X Personalakte X X Protokoll X X X Vereinbarungen (auch über Ziele) X Turnus a) Anlassbeurteilung b) Beurteilung auf eigenen Wunsch Im Ermessen des/der SL alle 2 Jahre * Einer Beurteilung von Erzieherinnen und Erziehern geht eine Hospitation im Kindergarten voraus. 171

172 V.6 Personalentwicklungsgespräche V.6.1 Ziele Führen erfolgt im Wesentlichen über Kommunikation, u.a. auch durch strukturierte, zielgerichtete Personalentwicklungsgespräche. Eine systematische Gesprächsführung leistet dabei einen wichtigen Beitrag zur Etablierung einer konstruktiven Personalentwicklung. Das PE-Gespräch unterstützt die Schulleitung der DS Izmir und die Lehrkräfte dabei, einen gemeinsamen Rückblick über die Zusammenarbeit und das bisher Erreichte zu gewinnen, Unzufriedenheit abzubauen bzw. die Arbeitszufriedenheit zu erhalten oder zu verbessern, Motivation und Leistungsfähigkeit des pädagogischen Personals zu stärken, die Kommunikation zwischen Schulleitung und pädagogischem Personal zu verbessern, eine auf Vertrauen basierende Zusammenarbeit zu stärken oder aufzubauen, berufliche Perspektiven, Entwicklungsmöglichkeiten und -erfordernisse des pädagogischen Personals zu klären, die individuelle Arbeitsgestaltung mit schulischen Erfordernissen abzustimmen. V.6.2 Themen Aus einer inhaltlichen Perspektive soll u.a. ein gemeinsamer Blick geworfen werden auf Themen wie z.b: die Situation in den unterrichteten Fächern, die pädagogische Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern, ggf. als Klassenlehrer/in, das Engagement für die Gestaltung der Schule und der Schulkultur, die Zusammenarbeit mit Eltern, im Kollegium und in Teams, mit der Schulleitung und ggf. externen Partnern, die Mitwirkung an der Schul- und Qualitätsentwicklung. In diesen Zusammenhängen können und sollen ggf. Aspekte angesprochen werden, wie Belastungen und Entlastungsmöglichkeiten, Zufriedenheit oder Unzufriedenheit, 172

173 offene oder verdeckte Konflikte, mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit im Sinne von Stärken/Schwächen, Unter-/Überforderung, Unterstützungsmöglichkeiten durch die Schulleitung oder andere innerhalb oder außerhalb von Schule, Fortbildungs- und Qualifizierungsbedarf und entsprechende Interessen, berufliche Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten, Möglichkeiten zur stärkeren (oder geringeren) Einbindung in Schul-/Qualitätsentwicklungsstrukturen und -prozesse, Optimierungsmöglichkeiten der Kommunikation und Zusammenarbeit im Team, im Kollegium, mit der Schulleitung usw. V.6.3 Merkmale PE-Gespräche zwischen einem Angehörigen/einer Angehörigen der Schulleitung und einer Lehrerin/einem Lehrer sind besondere Gespräche, die sich durch folgende Merkmale auszeichnen. PE-Gespräche sind: vertraulich, da Informationen aus dem Gespräch nur mit schriftlicher Zustimmung weitergegeben werden dürfen, formalisiert, um die Gleichheit und Nachvollziehbarkeit für die Beteiligten zu gewährleisten, strukturiert, um Transparenz und Nutzen sicher zu stellen, ritualisiert, da sie einen wiederkehrenden, festen Bestandteil der Personalführung bilden sollen, Anlass unabhängig, da sie sich nicht auf bestimmte Ereignisse beziehen oder davon ausgelöst werden, keine Konflikt- oder Beurteilungsgespräche, da Entwicklungsprozesse gefördert werden sollen, dialog-, beteiligungs- und förderungsorientiert. V.6.4 Ablauf Mindestens eine Woche vorher wird der Termin vereinbart (siehe Anhang 1). 173

174 Die Checkliste Was soll angesprochen werden? wird mit der Einladung ausgehändigt (siehe Anhang 2). Das Formblatt Aufgaben-/Tätigkeitsprofil wird mit der Einladung ausgehändigt und vor dem Gesprächstermin ausgefüllt wieder bei der Schulleitung abgegeben (siehe Anhang 3). Während des Gespräches ist für ruhige und störungsfreie Atmosphäre zu sorgen. Die Gesprächsrichtung wechselt regelmäßig. Die Gesprächszeit soll etwa gleich verteilt sein und 1,5 Stunden nicht überschreiten. Die Ergebnisse und die Vereinbarungen werden einvernehmlich dokumentiert und spätestens nach einer Woche von beiden Gesprächsteilnehmenden unterschrieben (siehe Anhang 4). Das PE-Gespräch soll regelmäßig alle zwei Jahre stattfinden. V.6.5 Phasen eines Personalentwicklungsgesprächs Phase 1 = Eröffnung (Sprechanteile überwiegend bei SL) Phase 2 = Information (Sprechanteile überwiegend bei LK) Phase 3 = Beratung und Vereinbarung (Sprechanteile etwa gleich verteilt) Phase 4 = Abschluss (Sprechanteile überwiegend bei SL) Phase 5 = Feedback (Sprechanteile etwa gleich verteilt) V.6.6 Vereinbarungen Ziele zu erreichen macht Erfolge sichtbar und Selbstwirksamkeit erfahrbar. Ziele entfalten ihre motivationale Kraft, wenn sie durch Vereinbarung zustande kommen. Verbindliche Vereinbarungen (auch über Ziele) erfüllen drei wesentliche Funktionen: Sie machen das eigene Arbeiten und dessen Bedeutung deutlich. Sie geben Orientierungen für das eigene Handeln. 174

175 Sie ermöglichen die fachliche und persönliche Weiterentwicklung im beruflichen Kontext. Gute Vereinbarungen sind konkret: Sie erwachsen aus der aktuellen Arbeit und sind präzise beschrieben und abgegrenzt. realisierbar und realistisch: Sie sind mit den verfügbaren Mitteln erreichbar. angemessen: Sie sind in sich stimmig, sinnvoll und nachvollziehbar. messbar: Die Einhaltung der Vereinbarung muss nach klaren Kriterien feststellbar sein. zeitlich begrenzt: Die Vereinbarung gilt nur für einen überschaubaren Zeitraum. Vereinbarungen vs. Vorgaben Das Handbuch für das Auslandsschulwesen, die Dienstverträge, Verordnungen der KMK und der DS Izmir und dienstliche Anweisungen enthalten Vorgaben. Sie sind einseitig gesetzt, nicht zweiseitig vereinbart und haben damit einen völlig anderen Charakter als die hier gemeinten Vereinbarungen. Letztere entstehen in einem dialogischen Prozess, auch wenn die unterschiedlichen Positionen im hierarchischen Organisationsaufbau der Schule weiterhin gelten. V.6.7 Dialog in der Hierarchie Gespräche gleich welcher Art zwischen Lehrern/innen und Schulleitern/innen finden vor dem Hintergrund eines hierarchischen Verhältnisses statt. Dieses lässt sich auch im PE-Gespräch nicht einfach suspendieren. Zugleich fordert das PEG ein dialogisches Gespräch, dessen Kern auf symmetrische Kommunikation verweist. Wie kann also ein PE-Gespräch in Anerkennung der Statusdifferenz dialogisch geführt werden? Elemente des Dialogs Zuhören als das auf sich wirken lassen des Gehörten aus einem inneren Schweigen heraus. Respektieren als das Verzichten auf jede Form von Abwehr, Schuldzuweisung, Abwertung oder Kritik. 175

176 Suspendieren als Erkennen und Beobachten eigener Gedanken, Emotionen und Meinungen, ohne in eine Fixierung zu verfallen. Artikulieren als das Finden der eigenen, authentischen Sprache und des Aussprechens der eigenen Wahrheit. (nach Issacs im Kontext des Dialogue Project am MIT ) Das PEG als Opportunity Container Das dialogische Prinzip wurde weiterentwickelt und im Zusammenhang mit der Entwicklung lernender Organisationen eingesetzt (vgl. z.b.: Senge, P. u.a.: Schools That Learn. New York: Doubleday, 2000). Hierbei wird das Konzept des Containers als wesentlich betrachtet: So kann das PE-Gespräch als Gefäß kommunikativer Gelegenheiten verstanden werden, innerhalb dessen bestimmte, formal definierte Regeln verbindlich für beide Dialogpartner gelten, die in Alltagssituationen nicht oder nur eingeschränkt gültig sind. V.6.8 FAQ zu Personalentwicklungsgesprächen Gibt es bzgl. der PEG Unterschiede zwischen OLK und ADLK? Nein. Sie sind gleich zu behandeln. Geht jedem PEG ein Unterrichtsbesuch voraus? Nein. PEG sind unabhängig von Unterrichtsbesuchen. In PEG geht es nicht um eine Beurteilung der Lehrleistung. Sollte eine Schulleiterin/ein Schulleiter eine Lehrkraft vor einem PEG im Unterricht besuchen (z.b. weil er/sie die Lehrkraft im Unterrichtsalltag kennen lernen möchte), dann ist dieser Unterricht dennoch kein Gegenstand des PEG. Wo liegen die Grenzen, wenn (sehr) persönliche Dinge angesprochen werden? PE-Gespräche dienen der dialogischen Beratung über berufliche Angelegenheiten. Persönliche Dinge haben in diesem Kontext dann und insoweit ihren Platz, wenn sie im Zusammenhang mit Beruflichem von 176

177 Bedeutung sind. Es können Aspekte von Bedeutung sein, die erheblich tiefer im persönlich-privaten Bereich liegen: familiäre Trennungs- oder Trauerfälle wäre hier neben Betreuungs- oder Pflegeaufgaben beispielhaft zu nennen. Die schwierige Abwägung, was hiervon in welchem Maße in ein PE-Gespräch gehört und was nicht, obliegt den PEG-Teilnehmerinnen/Teilnehmern. Wie gehe ich damit um, wenn im PEG Dinge angesprochen werden, die Dritte, z.b. im Schulleitungsteam oder Kollegen betreffen? Wichtig sind drei Grundsätze: Im PE-Gespräch geht es um die beruflichen Belange der anwesenden Personen nicht um interessante Dinge, die man immer schon mal besprechen wollte. Und es ist weder der Ort zum Lästern über Kollegen/innen noch dürfen Vereinbarungen zu Lasten Dritter geschlossen werden! Wenn es in der Sache bedeutsam ist, kann und sollte aber über Angelegenheiten gesprochen werden, bei der auch andere betroffen sind. Sofern es als erforderlich betrachtet wird, im Nachgang des Gesprächs weitere Personen zu informieren oder auf andere Art einzubeziehen, müssen man sich darüber ausdrücklich verständigen. Im Protokoll ist dann schriftlich zu dokumentieren, wer mit wem zu welchem Thema in Kontakt tritt. Soll die PEG die Schulleiterin/der Schulleiter alle selbst führen? Ja, in der Regel schon, aber: Eine Übertragung der PEG auf andere Angehörige der Schulleitung ist möglich. Werden die Aufschriebe zu PEG zur Personalakte genommen? Nein. Die Aufschriebe zu PEG werden verschlossen in einem eigenen Ordner verwahrt und Dritten ausdrücklich nicht zugänglich gemacht. 177

178 Anhang 1: Musterbrief Einladung zum Personalentwicklungsgespräch Einladung zum Personalentwicklungsgespräch Sehr geehrte/r Frau/Herr Mustermann, im Schuljahr 2014/15 beginnen wir an der DS Izmir wie in der GK vom erläutert mit Personalentwicklungsgesprächen. Ich möchte mit Ihnen gemeinsam über Ihre berufliche Situation, Ihre Erwartungen und Interessen sprechen und Möglichkeiten entwickeln, wie wir gemeinsam Ihre Arbeitszufriedenheit festigen bzw. gegebenenfalls stärken können. Das Gespräch verläuft verbindlich nach dem Muster ab, das ich Ihnen mit dieser Einladung nochmals zukommen lasse. Unser Gespräch wird 60 bis 90 Minuten dauern und in meinem Büro stattfinden. Ich möchte Ihnen alternativ folgende Termine innerhalb unserer normalen Präsenzzeiten anbieten, von denen Sie mir in den nächsten Tagen bitte einen bestätigen (Für eine Unterrichtsvertretung werde ich ggfs. sorgen): tt.mm.20jj, hh.mm. - hh.mm Uhr tt.mm.20jj, hh.mm. - hh.mm Uhr Bitte geben Sie mir den beiliegenden Fragebogen Aufgaben-/Tätigkeitsprofil, der der zeitlichen Entlastung unseres Gesprächs dienen soll, vor dem Gespräch ausgefüllt zurück. Ich freue mich auf ein interessantes Gespräch! Mit herzlichem Gruß (Schulleiter/in) 178

179 Anhang 2: Checkliste Was soll angesprochen werden? Die folgenden Fragen können Ihnen bei der Vorbereitung des geplanten Personalentwicklungsgesprächs als Orientierungshilfe dienen. Bitte betrachten Sie die unten formulierten Fragen als Anregungen, welche Aspekte Sie ansprechen könnten. Es geht nicht darum, alle Themen erschöpfend zu behandeln! Aufgaben und Arbeitsumfeld Welche Arbeitsschwerpunkte sehe ich in meinem Aufgabenfeld? Mit welchen Arbeitsschwerpunkten bin ich besonders zufrieden? Mit welchen Aufgabenschwerpunkten bin ich besonders unzufrieden? Welche Aufgabenschwerpunkte möchte ich erhalten/verändern? Gibt es Aufgaben die entfallen/hinzukommen können? Stimmen Aufgaben und Verantwortungsbereich überein? Welche äußeren Umstände sind für meine Arbeit hinderlich/förderlich? Welche Möglichkeiten sehe ich, Arbeitsabläufe zu verbessern? Wie könnte ich unterstützt werden? Welche konkreten Ziele leite ich daraus ab? Zusammenarbeit und Führung Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Kollegen/innen und der Schulleitung aus? Wo klappt die Zusammenarbeit besonders gut? Wo klappt die Zusammenarbeit nicht gut? Wo laufen Informationen gut/schlecht? Wie bewerte ich meine Einbindung in Entscheidungen? Habe ich ausreichend Freiraum, Ideen zu entwickeln? Wie empfinde ich den Umgang mit Rückmeldungen, Kontrolle und Unterstützung? Wo und warum traten Missverständnisse bei der Zusammenarbeit auf? Welches Verhalten bestärkt, freut, verunsichert, verärgert mich? Bin ich zufrieden, wie mit Konflikten umgegangen wird? Welche konkreten Ziele leite ich daraus ab? Veränderungs- / Entwicklungsperspektiven Welche Fähigkeiten und Potenziale habe ich? Wo fühle ich mich über- oder unterfordert? Welche Veränderungs- und Entwicklungsabsichten bestehen in meinem Aufgabenbereich? Was für Entwicklungsperspektiven bieten sich für mich? Welchen Fort-/Weiterbildungsbedarf habe ich? Welche sonstigen Veränderungswünsche habe ich für meine berufliche Situation? Welche konkreten Ziele leite ich daraus ab? 179

180 Anhang 3: Aufgaben-/Tätigkeitsprofil im Schuljahr Datum: Name: Pflichtstunden-Deputat: (Stunden gesamt) Einsatz im Fachunterricht: (Stunden gesamt) Einsatz in AGs oder Wahlfächern: (Stunden gesamt) Sonstiger Einsatz: (Stunden gesamt) Aufteilung des Einsatzes im Fachunterricht nach Fächern Fach Klasse Unterrichtsstunden Klassenlehrer/in in Klasse: Unterrichtsnahe bzw. außerunterrichtliche Aktivitäten (z.b. Klassenfahrten, Exkursionen, Wettbewerbe, 180

181 Projekte o.a.): Mitwirkung an der Schulentwicklung, Schulorganisation (z.b. Steuergruppe, Fachkonferenzen, Projekte o.a.): Wahrnehmung besonderer Aufgaben / Funktionen: Aufgabe s. Anrechnungsstunden Fortbildungsaktivitäten (ReFo, Sonstige, SchiLf u.a.): Mitwirkung bei der Betreuung von Praktikanten Name ch Anmerkungen (auch mit Blick auf gewünschte Inhalte des PEG): 181

182 Anhang 4: PE-Gesprächsprotokoll Datum: Schulleiter/in: Lehrer/in: Ziele Zeitraum Maßnahmen zur Zielerreichung Zeitraum Unterschrift Schulleiter/in: Unterschrift Lehrer/in: 182

183 VI Gehaltsgrundsätze In den Einstellungs- und Gehaltsrichtlinien sind alle Rechte und Pflichten, die Gehaltsstrukturen des Personals sowie die Urlaubs- und Feiertage geregelt. Dabei gibt es folgende Personalkategorien: Lehrer, Erzieher, Sonderpädagogen, Sekretäre, Verwaltungsangestellte, Kindergarten-Helfer, Berufspraktikanten, Köche, Krankenschwestern, Hausmeister, Küchenhilfen, Reinigungspersonal, Sicherheitspersonal. Das Gehalt setzt sich zusammen aus dem Basisgehalt, dem Erfahrungsstufenanteil und den Zusatzleistungen. 183

184 Teil P: Inklusionskonzept der Deutschen Schule Izmir Ziele Strukturen Maßnahmen Evaluationen (Stand Februar 2016) 184

185 INHALTSVERZEICHNIS I. Vorwort II. II.1 II.2 II.3 III. III.1 III.1.1 III.1.2 III.1.3 III.2 III.2.1 III.2.2 III.2.3 IV. IV.1 Begriffserklärung und Zielsetzung Allgemeine Begriffserklärung Definition Inklusion an der Deutschen Schule Izmir Grundlegende Zielsetzung Bestehende Strukturen für Inklusion an der DS Izmir Vereinbarungen und Unterstützungssysteme Verbindliche Vereinbarungen Vorhandene Unterstützungssysteme Förderplanerstellung Voraussetzungen Voraussetzungen im Kindergarten Voraussetzungen in der Grundschule Voraussetzungen in der Sekundarstufe I Entwicklungsplan Entwicklungsziele und geplante Maßnahmen IV.1.1 Tabellarische Übersicht für die gesamte Schule IV.1.2 Tabellarische Übersicht für den Kindergarten (inkl. Vorschule) IV.2 Zeitplan V. Evaluation und Controlling V.1 Grundsätze V.2 Maßnahmen und Zuständigkeiten 185

186 VI. Inkrafttreten I. Vorwort Die Deutsche Schule Izmir ist eine Schule für alle Kinder. Seit der Schulgründung im Jahr 2008 arbeiten wir daran, diesem Anspruch auch gerecht zu werden und Hindernisse zu überwinden. So weist das Leitbild der Deutschen Schule Izmir seit seiner Erarbeitung 2010 das Selbstverständnis Wir fördern jedes Kind in seiner Entwicklung explizit aus. In unserer Schule finden sich Kinder aus verschiedenen Herkunftsländern, unterschiedlichen sozialen Schichten sowie mit verschiedenen Begabungen und Interessen. Alle Kinder nehmen bereits gleichberechtigt am Leben und Lernen innerhalb unserer Schulgemeinschaft teil und werden erziehungspartnerschaftlich gefördert, um die individuellen Entwicklungs- bzw. Leistungsziele und schließlich den bestmöglichen Abschluss für sich zu erreichen. Inklusion ist für die Deutsche Schule Izmir nicht erst seit der Ratifizierung der UN- Konvention durch die Deutsche Bundesregierung im Jahr 2008 keine Frage des ob, sondern war schon immer eine Frage nach dem wie. Wir feiern die individuelle Vielfalt als Stärke der Deutschen Schule Izmir, was im Titel unseres Inklusionskonzepts Wir mit allen zum Ausdruck kommen soll. Als integrierte Gesamtschule mit schuleigener Kindertagesstätte haben wir uns früh mit den grundlegenden Fragen eines gemeinsamen Lernens beschäftigt und eine Vielzahl an Unterstützungs-systemen und Maßnahmen insbesondere im Zuge einer inklusiven Unterrichtsentwicklung imple-mentiert. Der Qualitätsrahmen des Bundes und der Länder für Deutsche Schulen im Ausland war und ist uns dabei die leitende Basis. Das vorliegende Inklusionskonzept in seiner ersten Version soll nun die bereits vorhandenen Strukturen und Strategien sortieren, die notwendigen Entwicklungen für eine weitere Optimierung aufzeigen und ein nachhaltiges Arbeiten durch feste Evaluationszyklen sichern. Das verabschiedete Inklusionskonzept soll zudem eine dokumentierte, verbindliche und verlässliche Absprache der gesamten Schule sein. Deshalb haben wir versucht, bei seiner Entwicklung zum einen alle Mitglieder der Schulgemeinschaft bzw. alle am Lern- und 186

187 Entwicklungsprozess eines Kindes beteiligten Personen zu involvieren, und zum anderen inhaltlich die Bedürfnisse von allen Kindern miteinzubeziehen. Die Deutsche Schule Izmir glaubt daran, dass nicht nur die Kinder mit Förderbedarf, sondern auch die Regelschüler 3 im Bereich des kognitiven und sozialen Lernens durch schulische Inklusion deutlich besser abschneiden, was bereits zahlreiche internationale und nationale Studien belegen. Ferner möchten wir betonen, dass Inklusion keine alleinige Herausforderung der Schulen ist, sondern eine Herausforderung unserer Gesellschaft. Verschweigen wollen wir auch nicht, dass es im Einzelfall Grenzen der Inklusion geben kann, wenn man z.b. an Mehrfachbehinderte denkt. Ebenso möchten wir betonen, dass eine konzeptionell angelegte Inklusion Ressourcen wie Personal, Materialien, Medien, gut geschulte Lehrkräfte und räumliche Voraussetzungen braucht. Inklusion wird es niemals kostenlos geben, sie benötigt personelle und materielle Unterstützungsleistungen. Trotzdem aber wird der entscheidende Punkt einer funktionierenden Inklusion an der Deutschen Schule Izmir das Engagement des pädagogischen Teams bleiben. II. II.1 Begriffserklärung und Zielsetzung Allgemeine Begriffserklärung Inklusion bedeutet Vielfalt. Inklusion eröffnet die Chance, Schule insgesamt kindgerechter zu gestalten. Sie rückt jeden einzelnen Schüler in den Mittelpunkt. Eine inklusive Schule macht keine Unterschiede hinsichtlich ethnischer Zugehörigkeit, Religion, sozialer Schichtzugehörigkeit, Sprache, Nationalität, Geschlecht, Lernpotential, Behinderung u. ä.. Sie ist eine Schule für alle, in der alle Kinder in ihrer Heterogenität wahrgenommen und entsprechend gefördert und unterrichtet werden (Vgl. ZfA: Hinweise für die Erstellung eines Inklusionskonzeptes. Bonn, 2015). 3 Wegen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen im Folgenden verzichtet. 187

188 II.2 Definition Inklusion an der Deutschen Schule Izmir Für die Deutsche Schule Izmir bedeutet Inklusion, dass die Heterogenität der Kinder wertgeschätzt wird. Alle Kinder nehmen gleichberechtigt am Leben und Lernen unserer Schulgemeinschaft teil. Wir nehmen die individuelle Vielfalt als Stärke unserer Schule sowie als Bereicherung und Chance wahr. II.3 Grundlegende Zielsetzung Das Ziel der Deutschen Schule Izmir ist es, dass jedes Kind seine individuellen Entwicklungsund Lernziele optimal verwirklichen kann und je nach Entwicklungsstand entsprechende Unterstützung und Förderung erhält. Dabei achten wir auf eine vertrauensvolle und umfassende Zusammenarbeit mit den Eltern und ziehen wenn möglich externe Unterstützungssysteme vor Ort heran. Wir entwickeln unser Inklusionskonzept beständig weiter und passen es den Bedürfnissen der Schulgemeinschaft an. Als Basis für unser Handeln dient der Index für Inklusion (Booth und Ainscow). III. III.1 III.1.1 Bestehende Strukturen für Inklusion an der DS Izmir Vereinbarungen und Unterstützungssysteme Verbindliche Vereinbarungen a) Die DS Izmir fokussiert bereits durch ihr Konstrukt als Gesamtschule mit binnendifferenziertem Unterricht die Verschiedenartigkeit der Schüler. Das gemeinsame Lernen von Kindern unter-schiedlicher Begabung und unterschiedlicher sozialer Herkunft ist somit tief in den Strukturen verwurzelt. b) Das Leitbild der DS Izmir, das von Eltern, Schülern und Lehrern gemeinsam erarbeitet wurde, trägt diesem Umstand ebenfalls Rechnung. Seit Jahren ist dort bereits festgeschrieben, dass jedes Kind in seiner Entwicklung in der Schule gefördert wird. 188

189 c) In den Aufnahmerichtlinien der DS Izmir steht: Die Deutsche Schule Izmir ermöglicht grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern ungeachtet ihrer Herkunft den Zugang zur Schule. Damit ist vom Schulträger ein deutliches Signal hinsichtlich Inklusion gesendet. Unterstützt wird dies durch die Möglichkeit, dass Familien entsprechender Einkommens-schichten Schulgeldermäßigungen erhalten. d) Folgende Regelungen hinsichtlich der Leistungsbewertung der Schüler sowie deren Versetzung sind in der Versetzungs- und Zeugnisordnung der Schule festgeschrieben: o Schüler durchlaufen in Klasse 5 eine Orientierungsstufe ohne Zuweisung in eine Schulform (Haupt-, Realschule, Gymnasium). o Schüler können bis zum Ende der Jahrgangsstufe 8 die Schulform wechseln. o Schüler können aus pädagogischen Gründen versetzt werden, falls sie noch Zeit zum Erreichen der Leistungsziele benötigen. o Schüler können eine Klasse überspringen. o Einzelne Fächer können von der Benotung bis zu einem Jahr ausgenommen werden. e) Zur Förderung bereits bestehender Inklusionskinder wurden verbindliche Förderplanvorlagen erstellt (siehe III.1.3). Kindern mit diagnostiziertem sonderpädagogischen Förderbedarf kann nach Rücksprache mit der KMK ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Unabhängig davon werden für die Schüler bereits Förderpläne erstellt und im Klassenteam besprochen. f) Bei Nichtversetzung ist das Erstellen von Förderplänen ebenfalls obligatorisch. g) Als Ganztagsschule bieten wir den Schülern die Möglichkeit, nach dem Pflichtunterricht auch in Arbeitsgemeinschaften und/oder Wahlfächern und/oder einer Hausaufgabenbetreuung an individuellen Schwächen zu arbeiten und Stärken weiter auszubauen. III.1.2 Vorhandene Unterstützungssysteme a) Eine inklusive Beschulung benötigt eine ziel- und methodendifferente Beschulung. Schuleigene Curricula unterstützten diese mit einem Pflichtanteil an kooperativen Lernformen von 25%. 189

190 b) Unterschiedliche Lehr- und Lernmethoden sind ebenfalls in den schuleigenen Curricula verankert. c) Die verbindlich eingeführte kollegiale Unterrichtshospitation in Tandems oder kleinen Gruppen ist ein weiteres Unterstützungssystem, um Inklusion zu fördern. d) Schüler-Lehrer-Feedback als besondere Methode des Feedbacks für Lehrer ist fester Bestandteil des Unterrichts an der DS Izmir. e) Gesamt- und Klassenkonferenzen sowie Teamsitzungen helfen bei der Erstellung von Förderplänen und unterstützen die Inklusion jedes einzelnen Schülers durch den kollegialen Austausch. f) Gewählte Vertrauenslehrer unterstützen eine ritualisierte Kommunikation der Schüler. g) Regionale Fortbildungen bieten die Möglichkeit einer spezifischen Weiterbildung der Lehrkräfte. III.1.3 Förderplanerstellung Seit dem ist ein verbindliches Vorgehen zur Erstellung von Förderplänen an der Deutschen Schule Izmir implementiert. Dieses Vorgehen gliedert sich in folgende Teilschritte: Ø Schüler-Fragebogen (siehe Anhang) mit dem Schüler ausfüllen Ø Förderplan (Vorlage siehe Anhang) unter Einbeziehung der Klassenkonferenz erstellen Ø Analyse der einzelnen Fördermaßnahmen mittels Formblatt (siehe Anhang) durch jede Lehrkraft für jede Maßnahme Ø Gegebenenfalls Erstellen eines modifizierten, neuen Förderplans Ø Erneute Analyse, usw. III.2 III.2.1 Voraussetzungen Voraussetzungen im Kindergarten a) Räumliche Voraussetzungen Drei große Gruppenräume mit unterschiedlichen Spielbereichen 190

191 Ein Differenzierungsraum, der als Ruheraum oder für weitere Teilungen der Gruppe genutzt werden kann. Eigene Mensa Eigenes Außengelände des Kindergartens Möglichkeit der Nutzung des gesamten Schulgeländes mit Klassenzimmer, Musik- und Kunstraum, Sporthalle, Swimming-Pool und Pausenhof Reiches Angebot an Spielmaterial b) Organisatorische Voraussetzungen Kleine Gruppen (max. 15 Kinder) Guter Betreuungsschlüssel (2 Betreuer pro Gruppe) Gut durchstrukturierter Tagesablauf Individuelle Angebote in Kleingruppen Altersdifferenzierte Sprachförderung für Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist (4 Stunden á 45 Minuten pro Woche). Vorschulprogramm (3 Stunden die Woche) Dokumentation des Entwicklungsstandes der Kinder mit Ø Portfolio Ø DESK-Bögen Ø BaSik-Sprachscreening Enge Kooperation mit der Grundschule mit Ø Schnuppertagen Ø gemeinsamen Ausflügen Ø umfangreichem kooperativem Einschulungsverfahren Vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft mit den Eltern durch Ø Entwicklungsgespräche Ø Elternabende Gemeinsame Veranstaltungen (z.b. Adventsnachmittag) 191

192 c) Personelle Voraussetzungen Ausgebildete Erzieher Berufspraktikanten zur Unterstützung (für jeweils ein Schuljahr) Externe Fachkräfte für weitere Angebote wie Musik, Töpfern, Sprachförderung. Teamsitzungen Vorbereitungszeiten III.2.2 Voraussetzungen in der Grundschule a) Räumliche Voraussetzungen Gegliederte Einrichtung des Klassenraums Ø mit Entspannungs- oder Leseecken (kleiner Bereich z.b. mit Teppich) Ø mit Regalen und personalisierten Aufbewahrungsfächern Ø mit Lernmaterialien, Freiarbeitsmaterialien und kleiner Bücherei Zwei Differenzierungsräume (jeweils zwischen zwei Klassen) Kunst- und Musikraum mit Bühne Bibliothek Computerraum Sporthalle, Umkleiden und Swimming-Pool Schulhof und Flur als erweitertes Klassenzimmer für bewegten Unterricht Spiel- und Bolzplatz als Begegnungs- und Bewegungsorte b) Organisatorische Voraussetzungen Gemeinsamer Unterricht für alle Schüler Individuelle Aufgabenstellungen Unterschiedliche Unterrichtsmaterialien zur Differenzierung (z. B. Bücher, Arbeitshefte, Kopfhörer) Nachteilsausgleich bei sonderpädagogischem Förderbedarf Nachmittagsangebot mit Arbeitsgemeinschaften, Wahlfächern und Hausaufgabenbetreuung Förderpläne, die in Erziehungspartnerschaft mit Eltern und Schülern erstellt werden 192

193 Individuelle Zielvereinbarungen Teilnahme an den Thüringer Kompetenztests Unterricht Ø Anpassung der schuleigenen Lehrpläne auf Basis des gültigen Curriculums (mit fester Verankerung kooperativer Lernformen) Ø Jahrgangsübergreifender Unterricht (in den Fächern Sport und Musik) Ø Regelmäßige Nutzung außerschulischer Lernorte (Feuerwehr, Planetarium, Tierarzt, Wetterstation, etc.) Ø Nutzung neuer Medien (Laptops) Ø Andere Organisationsformen wie Stationenlernen und Wochenplanarbeit Ø Angebot der Materialien/Aufgaben/ Methoden in verschiedenen Schwierigkeitsgraden und Angebot von verschiedenen Aufgabenmengen Material zur Diagnostik Ø Hamburger Schreibprobe (HSP) Ø Stolperwörtertest Ø Einschulungsverfahren mit Fit zum Schulbeginn Effiziente Förderung Ø durch im Stundenplan fest integrierte Förderstunden (zwei Stunden in der Woche) Ø mit Förderplänen, die in Erziehungspartnerschaft mit Eltern und Schülern erstellt werden. Ø mit individuelle Zielvereinbarungen Ø durch Lehrwerke in Deutsch (ABC der Tiere und JoJo), die die Arbeit nach der Silbenmethode, ermöglichen Ø durch Differenzierungsmaterial zu den Lehrwerken in Deutsch und Mathematik (Zahlenbuch) Nachteilsausgleich bei sonderpädagogischem Förderbedarf Nachmittagsangebot mit Arbeitsgemeinschaften und Hausaufgabenbetreuung c) Personelle Voraussetzungen Ausgebildete Grundschullehrer 193

194 Praktikanten, die gezielt in Klassen mit Bedarf hospitieren und angeleitet unterrichten (Schwerpunkt: Förderstunden). KUH (fest installierte kollegiale Unterrichtshospitationen, die ein gegenseitiges Feedback ermöglichen) Monatliche Grundschulteamsitzungen Klassenkonferenzen Kontakte und Vermittlung zu deutschsprachigen Therapeuten III.2.3 Voraussetzungen in der Sekundarstufe I a) Räumliche Voraussetzungen Gut ausgestattete, helle und freundliche Klassenräume Trennung der höheren Klassen (9-10) und der Unterstufe (Klasse 5-8) in verschiedenen Gebäuden Laborräume Kunst- und Musikraum mit Bühne Bibliothek Computerraum Sporthalle, Umkleiden und Swimming-Pool Schulhof als erweitertes Klassenzimmer für bewegten Unterricht Spiel- und Bolzplatz als Begegnungs- und Bewegungsorte b) Organisatorische Voraussetzungen Gemeinsamer Unterricht für alle Schüler Differenzierte Aufgabenstellungen nach Schulform (Haupt-, Realschule, Gymnasium) Individuelle Aufgabenstellungen Unterschiedliche Unterrichtsmaterialien zur Differenzierung (z. B. Bücher, Arbeitshefte, Kopfhörer) Nachteilsausgleich bei sonderpädagogischem Förderbedarf Nachmittagsangebot mit Arbeitsgemeinschaften, Wahlfächern und Hausaufgabenbetreuung 194

195 Förderpläne, die in Erziehungspartnerschaft mit Eltern und Schülern erstellt werden Individuelle Zielvereinbarungen Teilnahme an den Thüringer Kompetenztests c) Personelle Voraussetzungen Ausgebildete Sekundarstufenlehrer Praktikanten, die gezielt in Klassen mit Bedarf hospitieren und angeleitet unterrichten. KUH (fest installierte kollegiale Unterrichtshospitationen, die ein gegenseitiges Feedback ermöglichen) Klassenkonferenzen IV. IV.1 Entwicklungsplan Entwicklungsziele und geplante Maßnahmen Im Rahmen der inklusiven Schulentwicklung wurden die folgenden Entwicklungsziele und Maßnahmen während mehrerer Teamsitzungen (z.b. Pädagogische Tage, Gesamtkonferenzen) identifiziert und durch das pädagogische Team priorisiert. Sie sind entsprechend der Priorisierung geordnet. Unter Berücksichtigung personeller und finanzieller Ressourcen sowie im Kontext aller schulischen Erforder-nisse sollten sie sukzessive umgesetzt werden. IV.1.1 Tabellarische Übersicht für die gesamte Schule Ziele Verbesserung des Professionswissens im Kollegium durch Personalmanagement Inklusionskonzept spiegelt Maßnahmen Ø Berücksichtigung von Zusatzqualifikationen bei Neueinstellungen, wie z.b. sonderpädagogische Qualifikationen, LRS, Dyskalkulie, DAF, DAZ Ø Einstellung eines Sonderpädagogen Ø Anpassung und Überprüfung der Stundentafel: Überprüfung der Fremdsprachenabfolge in der Sekundarstufe 195

196 sich in der Stundentafel Förder- und Poolstunden auf Inklusionsbedarf abstimmen Weiterentwicklung von Förder- und Entwicklungsplänen Kooperative Lernformen werden im Unterricht angewendet Ø Langfristig soll für alle Schüler ein individuelles Förderkonzept erarbeitet werden Ø Überprüfung/Anpassung der Methoden auf Inklusionsbedarf durch Abstimmung z.b. in Klassenkonferenzen Ø Methodencurriculum überarbeiten Verbesserung des Förderstunden-Modells Verbesserung des Professionswissens im Kollegium durch Fortbildungen Verbesserung des Professionswissens im Kollegium durch verbesserte Ausstattung Verbesserung der Fördermaßnahmen und der Implementierung Ausbau der Förderangebote am Nachmittag und verbesserte Nutzung der AG- Zeiten Ø Konzepterstellung für Verteilung und Umgang mit Förderstunden Ø Doppelbesetzung im Förderunterricht Ø Feste Förderstunden auch in der Sekundarstufe Ø Angebote der ZFA auf Bedürfnisse des Kollegiums abstimmen / prüfen Ø Fortbildungsangebote intern und extern auf Bedürfnisse abstimmen Ø Fortbildungsangebote aus Deutschland bzgl. LRS, Dyskalkulie, DAZ/DAF nutzen Ø Kompetenzen und Ressourcen aus dem Kollegium nutzen Ø Unterrichtsmaterialien und neue Lehrwerke hinsichtlich Inklusion/ LRS/ Dyskalkulie sichten und anschaffen Ø Erarbeitung eines Konzeptes für LRS- und Dyskalkulie Ø Regelmäßige Teamsitzungen auch in der Sekundarstufe Ø DAF, DAZ, LRS-Förderung, Dyskalkulie-Förderung Ø Teilnehmer am Nachmittags-Angebot können durch Klassenleitung oder Schulleitung festgelegt werden Ø Vergütung eventuell ändern, da qualifiziertes Personal benötigt wird 196

197 Verbesserung der Freiräume im Kindergarten Verbesserung der Sprachförderung Verbesserte Unterstützung von innen Verbesserte Unterstützung von außen Ø Mehr Flexibilität in Struktur (Tagesablauf) und Planung Ø Sprachförderkonzepte in KiGa, GS, SEK I mit Hilfe externer Unterstützungssysteme (z.b. aus Deutschland) weiter ausbauen Ø Teamteaching in der GS/ SEK I: Doppelbesetzung im Unterricht Ø Feste Teamsitzungen (1x wöchentlich) mit entsprechendem Deputat Ø Durchgängige Begleitung durch Praktikanten mit Kenntnissen im sonderpädagogischen Bereich; wenn mögl. für mindestens ein Schulhalbjahr Ø Universitäten und pädagogische Hochschulen gezielt anschreiben und für das Praktikum werben IV.1.2 Tabellarische Übersicht für den Kindergarten (inkl. Vorschule) Die folgende tabellarische Übersicht ist ein Exzerpt aus IV.1.1 und soll einer anschaulicheren Darstellung dienen: Ziele Verbesserung des Professionswissens im Kollegium durch Personalmanagement Weiterentwicklung von Förder- und Entwicklungsplänen Verbesserung des Professionswissens im Maßnahmen Ø Berücksichtigung von Zusatzqualifikationen bei Neueinstellungen, wie z.b. sonderpädagogische Qualifikationen, LRS, Dyskalkulie, DAF, DAZ Ø Erhöhung des Personalschlüssels im KiGa bei Aufnahme von behinderten Kindern Ø Einstellung eines Sonderpädagogen Ø Langfristig soll für alle Kinder ein individuelles Förderkonzept erarbeitet werden Ø Angebote der ZFA auf Bedürfnisse des Kollegiums abstimmen / prüfen Ø Fortbildungsangebote intern und extern auf Bedürfnisse abstimmen 197

198 Kollegium durch Fortbildungen Verbesserung des Professionswissens im Kollegium durch verbesserte Ausstattung Verbesserung der Freiräume im Kindergarten Verbesserung der Sprachförderung Ø Fortbildungsangebote aus Deutschland bzgl. LRS, Dyskalkulie, DAZ/DAF nutzen Ø Kompetenzen und Ressourcen aus dem bestehenden Team nutzen Ø KiGa-Materialien hinsichtlich Inklusion sichten und anschaffen Ø Mehr Flexibilität in Struktur (Tagesablauf) und Planung Ø Sprachförderkonzepte in KiGa, GS, SEK I mit Hilfe externer Unterstützungssysteme (z.b. aus Deutschland) weiter ausbauen IV.2 Zeitplan Datum Montag, 8. Februar 2016 (Vormittag) Aktion 3. Pädagogischer Tag 2015/2016: Diskussion mit pädagogischem Team, Vorstand und Elternvertretern zur Vorlage des Inklusionskonzepts Montag, 8. Februar 2016 (Nachmittag) Mai Gesamtkonferenz 2015/2016: Beschlussfassung des Inklusionskonzeptes 1. Statistische Evaluation: Anzahl Schüler mit sonderpädagogischem und zusätzlichem Förderbedarf gegliedert nach 198

199 Förderbereichen Anzahl Schüler mit vorliegenden Förderplänen Welche der geplanten Maßnahmen (IV.1) sind bereits umgesetzt Mittwoch, 1. Juni Gesamtkonferenz 2015/2016: Präsentation der Ergebnisse der 1. statistischen Evaluation Planung der Iststand/Leistungsstand-Erhebung für Juni 2016 Ende Juni 2016 Iststand/Leistungsstand (Schulische Leistungen, Sozialkompetenzen)-Erhebung der Schüler mit identifiziertem Förderbedarf Dezember 2016 / Januar 2017 Evaluation des Inklusionskonzepts in Zusammenarbeit mit Steuergruppe über Fortschritte der Schüler mit Förderplänen und Überarbeitung des Inklusionskonzepts (auch hinsichtlich des GIB) Februar 2017 Leitbildüberarbeitung mit Inklusion und GIB 199

200 V. Evaluation und Controlling V.1 Grundsätze Die individuellen Fördermaßnahmen an der DSI richten sich nach dem Förderbedarf der einzelnen Schüler. Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen a) Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und b) Schülern mit zusätzlichem Förderbedarf. Im Sinne der inklusiven Schulentwicklung werden die Umsetzung und der Wirkungsgrad der Maßnahmen dieses Inklusionskonzepts regelmäßigt kontrolliert und evaluiert. Das Vorgehen folgt dabei folgenden Grundsätzen: a) Der Schulleiter sorgt hauptverantwortlich für die Einhaltung der Evaluationsgrundsätze und der im Inklusionskonzept verankerten Maßnahmen. b) Die allgemeinen Fördermaßnahmen, alle neu erstellten und alle aktualisierten Förderpläne der DS Izmir und auch die Unterstützungssysteme sowie Vereinbarungen werden hinsichtlich Sinnhaftigkeit und Effizienz regelmäßig überprüft und nach Bedarf modifiziert. c) Die Evaluationsinstrumente, z.b. das Analyseblatt zur Umsetzung von Förderplänen (siehe Anhang), Checklisten, Gespräche mit Schülern, deren Eltern und Gespräche mit Lehrkräften sowie die reine Überprüfung des Leistungsstandes werden gemäß den jeweiligen Förder-maßnahmen ausgewählt und angewendet. d) Im Zuge dieser Evaluation findet die Planung der Fortsetzung des Inklusionsprozesses statt. 200

201 V.2 Maßnahmen und Zuständigkeiten Abkürzungen: SL (Schulleiter), InT (Inklusionsteam/ReFo-Tandem), KL (Klassenlehrer), FL (Fachlehrer), KGL (Kindergarten-Leiter), KGGL (Kindergarten Gruppen-Leiter), GSK (Grundschulkoordinator), SK (Sekundarstufen-Koordinator), SLFB (SchiLF-Beauftragter) Systemische Maßnahmen Inklusionskonzept mit schulinterner Förderplanvorlage wird in die Sammelmappe Innere Ordnungen der Deutschen Schule Izmir" übernommen. Diese steht allen zur Verfügung bzw. wird neuen Fachlehrern und Erziehern ausgehändigt. Ordner mit unterstützendem pädagogischen Material werden in der Lehrerbibliothek sowie im pädagogischen Netzwerk angelegt. Bestehende Förderpläne (inkl. vorliegender Diagnostik) werden in Schülerakten abgelegt. Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden in Klassenkonferenzen die Maßnahmen für einzelne Schüler mit bestehendem Förderplan bzw. ohne vorherigen Förderplan, aber neuer Diagnostik, besprochen, geplant und für die entsprechenden Fächer verbindlich festgelegt sowie mit den Eltern erörtert. Gleiches gilt analog für den Kindergarten über die Teamsitzungen. Am Ende der Halbjahre werden die Fortschritte der Schüler bzw. Kindergarten-Kinder mit dem Analyseblatt (Anhang) überprüft. Nach erfolgter Überprüfung von Fördermaßnahmen (s.o.) werden Förderpläne ggfs. angepasst und mit den Eltern erörtert. Es finden regelmäßige Teamsitzungen im KiGa, der Grundschule und der Sekundar-stufe I statt, auf denen ein Überblick über inklusiv beschulte Schüler geboten wird. Zuständigkeit SL InT KL, KGGL KL, KGL FL, KGGL FL, KGGL KGL, GSK, SK 201

202 Bei neu auftretenden Inklusionsfällen tritt die Klassenkonferenz bzw. die Kindergarten-Teamsitzung zusammen und leitet die Förderplanung ein. Anlegen von Schülerlisten mit sonderpädagogischem und zusätzlichem Förderbedarf. Überprüfung, ob die Evaluationsmaßnahmen stattgefunden haben. Regelmäßige Fortbildung des pädagogischen Teams und SchiLF zum Thema Inklusion Maßnahmen des Übergabemanagements werden auf ihre Durchführung hin überprüft. Maßnahmen der Evaluation Feststellen der Anzahl Schüler mit sonderpädagogischem und zusätzlichem Förderbedarf gegliedert nach Förderbereichen. Feststellen der Anzahl Schüler mit vorliegenden Förderplänen Feststellen, des Umfangs der Maßnahmen-Umsetzung (IV.1) Bewertung, ob die individuellen Förderpläne zur gezielten Förderung der einzelnen Kinder beigetragen haben, über das Analyse-Formblatt (Anhang). Bewertung, ob die systemischen Maßnahmen des Inklusionskonzepts der gezielten Förderung der Kinder dienen, durch Befragung des pädagogischen Teams, der Schüler sowie der Eltern. Bewertung, ob die internen und externen Unterstützungssyteme der Schule zu einer gelungenen inklusiven Beschulung der Kinder beitragen. KL, KGL SL SL SL, InT, SLFB SL Zuständigkeit KGL, GSK, SK KGL, GSK, SK SL FL, KGGL SL, InT, KGL, GSK, SK + Steuergruppe SL, InT, KGL, GSK, SK + Steuergruppe Maßnahmen im Sinne eines Übergabemanagements Zuständigkeit 202

203 Die jeweils neue Klassenkonferenz bzw. Kindergarten-Teamsitzung wird über Förderpläne in den Schülerakten, deren Genese und Verlauf, informiert. Bei einem Schulwechsel werden die Eltern über den aktuellen Stand der Fördermaßnahmen informiert, um diese der neuen Schule mitteilen zu können. Bei der Neuaufnahme von Schülern wird ein Elterngespräch über bestehende Förderplanungen bzw. -maßnahmen und notwendige Informationen der abgebenden Schule geführt. KL, KGGL KL, KGGL SL VI. Inkrafttreten Dieses Inklusionskonzept der Deutschen Schule Izmir ist vom pädagogischen Team der Deutschen Schule Izmir unter Miteinbeziehung der Schulgemeinschaft erarbeitet und von der Gesamtkonferenz am 8. Februar 2016 beschlossen worden. 203

204 Anlagen des Inklusionskonzepts A I: Schülerfragebogen vor einer Förderplanerstellung Vorbereitung eines Förderplans Gemeinsam Ziele erreichen! Ziele sind sehr wichtig. Sie helfen Dir und uns, im Schulalltag und im Leben voranzukommen. Die Planung und das Erreichen von Zielen sind aber manchmal schwierig. Ein Förderplan ist ein Plan, der Dir und uns hilft, für Dich wichtige Ziele zu erreichen. Dabei ist es besonders wichtig, dass Du selbst weißt, was Dir beim Lernen hilft, was schwierig ist und was Du erreichen möchtest. Dein Name: 1. Was würdest Du als Deine Stärken bezeichnen, worin bist Du gut? 204

205 2. Wie lernst Du am besten? Am besten lerne ich, wenn ich zuhören kann. Am besten lerne ich, wenn ich ein Bild sehen kann. Am besten lerne ich, wenn ich einen Text lesen kann. Am besten lerne ich, wenn ich mich dabei bewegen kann. 3. Welche Art von Unterricht hilft Dir beim Lernen? Am besten lerne ich allein. Am besten lerne ich mit einem Partner. Am besten lerne ich in einer Gruppe. Am besten lerne ich mit der Lehrerin oder dem Lehrer. 4. Was stört Dich oder was ist schwierig beim Lernen in der Schule? 205

206 5. Welches Ziel möchtest Du in der nächsten Zeit in der Schule gerne erreichen? 6. Welche Bedingungen können Dich beim Erreichen Deines Zieles unterstützen (z.b. bestimmte Personen, Hilfsmittel oder vielleicht sogar Belohnungen)? 7. Was kannst Du selbst tun, um Dein Ziel zu erreichen? 206

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210 A III: Analyseblatt zur Umsetzung von Förderplänen Schüler/in: Datum des Förderplans: Analysierende Lehrkraft: 1. Förderziel Das Ziel gar nicht nur etwas teilweise überwiegend vollkommen wurde... erreicht. erreicht. erreicht. erreicht. erreicht. (bitte ankreuzen): 210

211 2. Kurzbeschreibung der Änderung des Verhaltens 3. Angewendete Fördermaßnahme 4. Reflexion der Fördermaßnahme Die Umsetzung der Maßnahme erfolgte... wie geplant. nur teilweise. modifiziert. gar nicht. (bitte ankreuzen): 5. Bewertung der Fördermaßnahme Die Förder- erfolgreich. teilweise nicht erfolgreich. maßnahme war erfolgreich.... (bitte ankreuzen): 211

212 6. Welche Gründe waren für die Art der Umsetzung bzw. der Zielerreichung ausschlaggebend? 7. Entscheidung über weiteres Vorgehen (bitte ankreuzen): Abschluss der Weiterführung der Neuer Umsetzungs- Alternative Maßnahme Maßnahme versuch Maßnahme* 8. Gegebenenfalls Beschreibung der alternativen Maßnahme* 9. Unterstützende Bedingungen bei der Umsetzung 212

213 10. Hindernisse bei der Umsetzung 11. Mögliches Vorgehen zur Bewältigung der Hindernisse Ort, Datum, Unterschrift 213

214 Teil Q: Das Methodenkonzept 1. Selbstverständnis Das Verständnis vom Lernen an der DS Izmir leitet sich unmittelbar aus dem Leitbild der Schule ab. Die Zielvorstellung von selbstständigen, kooperativen Lernern, die individuell optimal auf ein gesellschaftliches Leben in einer globalisierten Welt vorbereitet werden sollen, beinhaltet sowohl den Wissenserwerb per se als auch die Prozesse und Prinzipien dieses Wissenserwerbs. Das vorliegende Methodenkonzept dient explizit einem der Leitsätze, der im Leitbild der DS Izmir gleichsam als Anspruch sowie als Zielvision festgeschrieben ist: Wir bilden unsere Schüler durch anspruchsvollen, guten Unterricht mit vielfältigen, modernen und kooperativen Methoden. Damit wird einerseits der inhaltliche Anwendungsbezug der Methoden-Vermittlung fokussiert, und andererseits auf eine Methodenvarianz unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse Wert gelegt. 2. Methodenbegriff und Ziele Analog zum weit gefassten Inklusionsbegriff an der DS Izmir, wird auch das Verständnis von Methoden als Verfahren, die zum Erwerb von Kompetenzen führen sollen nicht eingeengt gesehen. Unter Methoden werden im Folgenden Fertigkeiten und Fähigkeiten verstanden, die der Erfassung, der Strukturierung, der Verarbeitung und der Wiedergabe von Informationen und Wissensbeständen dienen, ( Informationen beschaffen und verarbeiten / Darstellen und Präsentieren ) 214

215 die soziale und kommunikativ-kooperative Kompetenz herausbilden sollen, ( Kommunizieren / Kooperative Lernformen ) die den Schülerinnen und Schülern divergente Lern- und Arbeitsweisen ermöglichen und ( Lern- und Arbeitstechniken ) die die Feedbackkultur der Schule unterstützen. ( Feedback ) 3. Auswahl und Vermittlung Die Auswahl der im folgenden genannten Methoden basiert sowohl auf den Bildungsplänen des Landes Thüringen, den spezifischen Schulcurricula der DS Izmir als auch den wirkungseffizienten Ergebnissen didaktischer Metastudien, die das Leitbild der DS Izmir prägen (Haettie et al.). Methoden sind Wege zum Ziel und wurden in diesem Sinne auch im vorliegenden Curriculum durch diese bestimmt. Das gesamte pädagogische Team der Schule (Kindergarten-Grundschule-Sekundarstufe I- Sekundarstufe II) hat bei der Auswahl der Methoden mitgewirkt und wird diese regelmäßig evaluieren. Sowohl das Methodenkonzept als auch das Spiralcurriculum wird ausdrücklich als work-in-progress verstanden. Ziele des schulischen Methodentrainings ist das Schaffen von Verbindlichkeiten vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe II. So wurden konkrete Fächer und Jahrgangstufen zur erstmaligen Einführung der Methoden festgeschrieben, wie auch zu einer wiederholenden Einführung. Dies heißt ausdrücklich nicht, dass die entsprechenden Methoden nicht auch in den anderen Fächern und Jahrgangsstufen eingesetzt werden (können). Die Methodenvermittlung soll ferner nicht im Rahmen von punktuell durchgeführten Methodentagen stattfinden, sondern in den Unterrichtsalltag und damit die inhaltliche Arbeit des Fachunterrichts integriert werden. 215

216 Zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit wurde zusätzlich ein Methodenkoffer erstellt, der die einzelnen Methoden beschreibt, und der der Schulgemeinschaft zugänglich gemacht wird. 216

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231 Teil R: Richtlinien für die Aufnahme von Schülern 1. Allgemein 1.1. Die Deutsche Schule Izmir ermöglicht grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern ungeachtet ihrer Herkunft den Zugang zur Schule Zur Aufnahme müssen Schüler, die von einer deutschen Schule kommen, ein gültiges Zeugnis, das nicht älter als sechs Monate ist, nachweisen. Alle anderen Schüler müssen mindestens Zeugnisse der letzten zwei Jahre nachweisen Der Unterricht, mit Ausnahme des GIB Programms, findet in deutscher Sprache nach deutschen Lehrplänen statt, deshalb stellt die Beherrschung der deutschen Sprache die Voraussetzung für den Schulbesuch dar. Einzelheiten sind in den Regelungen für die einzelnen Klassenstufen ausgeführt Eltern von Schülern mit türkischer Nationalität unterschreiben aufgrund der besonderen Regelungen im Sitzland ein Merkblatt (s. Anhang 1) Schülern, deren Eltern Entsandte deutscher Firmen, Entsandte der NATO oder Beamte der Bundesrepublik Deutschland sind, ist bei begrenzter Aufnahmekapazität ggf. Vorrang bei der Einschulung zu gewähren. 2. Aufnahme in den Kindergarten 2.1. Die Deutsche Schule Izmir nimmt in der Regel Kinder ab dem zweiten Lebensjahr in den Kindergarten auf Bei Kindern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sollte eine Förderung der deutschen Sprache auch im häuslichen Umfeld gewährleistet sein. Die Eltern werden auf ihre besondere Verantwortung hingewiesen. Es ist seitens der Eltern schriftlich anzuerkennen, dass ihr Kind einer besonderen Förderung hinsichtlich der deutschen Sprache bedarf (s. Anhang 2) Die Kinder, deren Muttersprache nicht deutsch ist, sollten in der Regel nicht älter als drei Jahre alt sein. Zu beachten ist, dass pro Gruppe nicht mehr als fünf dieser Kinder aufgenommen werden können Alle Kinder durchlaufen eine dreimonatige Probezeit, nach deren Ende über die dauernde Aufnahme im Kindergarten bzw. über eventuelle Fördermaßnahmen entschieden wird. 231

232 2.5. Die Deutsche Schule Izmir führt vor der Einschulung eines Kindes einen Sprachtest durch (siehe Aufnahme in die 1. Klasse). Bei nicht ausreichenden Sprachkenntnissen behält sich die Schulleitung vor, das Kind nicht aufzunehmen Mit Aufnahme des Kindes in den Kindergarten wird das der Einrichtung zugrunde liegende Konzept anerkannt. 3. Aufnahme in die 1. Klasse 3.1. Die Deutsche Schule Izmir nimmt in der Regel alle Schülerinnen und Schüler in die erste Klasse auf, die bis zum 31. August des Einschulungsjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben Kinder, die zwischen dem 31. August bis 31. Dezember des Einschulungsjahres das sechste Lebensjahr vollenden, werden in die erste Klasse nur in Ausnahmefällen und mit Vorliegen einer Einschulungsempfehlung aufgenommen (siehe Anhang 3). In diesem Fall werden die Eltern auf ihre besondere Verantwortung hingewiesen. Es ist von den Eltern schriftlich anzuerkennen, dass sich auf Grund der Einschulung keine Gewähr seitens der Deutschen Schule Izmir für ein erfolgreiches Lernen ableitet (siehe Anhang 4) Bei Kindern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, führt die Deutsche Schule Izmir vor der Aufnahme des Kindes in die erste Klasse eine Sprachstandsanalyse durch. Nach Beurteilung des Sprachstandes behält es sich die Schulleitung vor, das Kind ggf. auf Probe oder auch gar nicht aufzunehmen. Bei einer Aufnahme des Kindes auf Probe sollte eine Förderung der deutschen Sprache auch im häuslichen Umfeld gewährleistet sein. Die Eltern werden auf ihre besondere Verantwortung hingewiesen. 4. Aufnahme in Klassen Über die Aufnahme und die Einordnung in eine Klassenstufe entscheidet die Schulleitung. Bei einer Aufnahme auf Probe entscheidet die Klassenkonferenz Schüler, die von einer Schule in Deutschland oder einer anerkannten deutschen Auslandschule kommen, werden in der Regel laut ihrem letzten Zeugnis in Klasse und Schulzweig eingestuft Schüler, die von einer Schule aus Österreich oder der Schweiz kommen, werden in der Regel ihrer Jahrgangsstufe entsprechend auf Probe eingestuft. Über den Schulzweig entscheidet die Schulleitung. Die Probezeit beträgt in der Regel drei Monate Schüler, die von Schulen aus der Türkei oder anderen Ländern kommen, müssen ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch nachweisen. Ein Sprachniveau von B1 in 232

233 der Grundschule und von B2 in der Sekundarstufe muss nachgewiesen werden (entsprechend Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) Ausgenommen sind Schüler, die vor dem Besuch der türkischen oder anderen Schule bereits eine deutsche Schule besucht haben, oder Deutsch als Muttersprache haben. 5. Aufnahme in das GIB-Programm (Klasse 11) 5.1. Schüler der Deutschen Schule Izmir werden in das IB Diploma Programme aufgenommen, wenn sie die Prüfung zum Übertritt in die gymnasiale Oberstufe bestanden haben oder die 10. Klasse der Realschule in der Regel (einschließlich Prüfung) mit einem Durchschnitt von mindestens 3 in den Hauptfächern absolviert haben. Dies gilt auch für Schüler, die von einer Schule in Deutschland oder einer anerkannten deutschen Auslandschule kommen Schüler, die von anderen Schulen aus der Türkei oder anderen Ländern kommen, müssen ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch nachweisen. Ein Sprachniveau von C1 muss nachgewiesen werden (entsprechend Europäischer Referenzrahmen für Sprachen). Ausgenommen sind Schüler, die vor dem Besuch der türkischen oder anderen Schule bereits eine deutsche oder internationale Schule besucht haben, oder Deutsch als Muttersprache haben. Über die Aufnahme anhand vorliegender Zeugnisse entscheidet die Schulleitung. Diese Aufnahmerichtlinien sind am durch Beschluss des Schulvereinvorstands in Kraft getreten. Anhang: 1) Merkblatt für Schüler mit türkischer Nationalität oder mit bi-nationaler Staatsangehörigkeit, die auch türkische Staatsbürger sind (zu Punkt 1.4.) 2) Beiblatt für die Anmeldung von Kindern ohne Deutsch als Muttersprache (zu Punkt 2.2./3.3.) 3) Einschulungsempfehlung (zu Punkt 3.2.) 233

234 Anhang 1: Merkblatt für die Aufnahme von Kindern ausschließlich türkischer Nationalität und von binationalen Kindern, die auch türkische Staatsangehörige sind Die Deutsche Schule Izmir - Privatschule der Deutschen Botschaft Ankara - dient als deutsche Auslandsschule der bildungsmäßigen Versorgung von deutschsprachigen Kindern, deren Eltern i. d. Regel für einen begrenzten Zeitraum in der Türkei leben. Sie stellt im Rahmen der Ziele und Vorgaben der Deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik auch ein Bildungsangebot für türkische Kinder dar. Hierbei sind die folgenden Bedingungen und Einschränkungen zu beachten: Die Deutsche Schule Izmir - Privatschule der Deutschen Botschaft Ankara - unterliegt nicht den Bestimmungen des Türkischen Nationalen Erziehungsministeriums. Die türkischen Behörden erkennen die Schule daher nicht als eine mit türkischen Schulen gleichzusetzende Schule an. Das bedeutet: - Die Zeugnisse berechtigen nicht automatisch zu einem Wechsel in eine türkische Schule. - Die mittleren Bildungsabschlüsse und die Zeugnisse der Schule berechtigen nicht automatisch zum Eintritt in eine weiterführende türkische Schule. - Die Aufnahme türkischer oder bi-nationaler Kinder, die der türkischen Schulpflicht unterliegen, ist darum nur dann möglich, wenn die Eltern wegen ihrer beruflichen Tätigkeit für einen bestimmten Zeitraum in der Türkei wohnen und die Weiterbildung ihrer Kinder an einer deutschen oder an einer anderen ausländischen Schule angestrebt wird und wahrscheinlich ist. Die endgültige Entscheidung, ob ein türkisches oder bi-nationales Kind an der Schule aufgenommen wird, behalten sich Schulleitung und Schulträger ggf. in Rücksprache mit der Deutschen Botschaft in Ankara bzw. mit dem Deutschen Generalkonsulat in Izmir in jedem Einzelfall vor. Die anliegende verbindliche Erklärung der Eltern muss hierfür vorliegen. 234

235 Aufnahme von Kindern ausschließlich türkischer Nationalität und von bi-nationalen Kindern, die auch türkische Staatsangehörige sind Erklärung (Name des Kindes, Geburtsdatum) (Name der Mutter / des Vaters) Wir, die unterzeichnenden Erziehungsberechtigten, erklären hiermit verbindlich, dass - uns bekannt ist, dass die Zeugnisse der Deutschen Schule Izmir - Privatschule der Deutschen Botschaft Ankara - von den türkischen Behörden im Falle eines angestrebten Wechsels auf eine türkische Schule nicht automatisch anerkannt werden, - uns bekannt ist, dass unser Kind der türkischen Schulpflicht unterliegt, der Schulbesuch daher nur vorübergehender Natur und nur solange gestattet ist, wie die zuständigen türkischen Behörden keine Einwände erheben, - unser Kind nicht neben der Deutschen Schule Izmir regelmäßig eine türkische Schule besucht, - wir unser Kind sofort von der Schule nehmen, wenn Einwände seitens der türkischen Behörden geltend gemacht werden. (Ort, Datum, Unterschrift der Mutter) (Ort, Datum, Unterschrift des Vaters) 235

236 Anhang 2: Beiblatt für die Anmeldung von Kindern Hiermit bestätige ich die Kenntnisnahme von einer 3 monatigen Probezeit für die Aufnahme meines Kindes, die am endet. Ich bin mir der Verantwortung bewusst, mein Kind auch im häuslichen Umfeld bestmöglich bei dem Erlernen der deutschen Sprache zu unterstützen. Für die Aufnahme in den Kindergarten: Ich bin mir bewusst, dass der Besuch des Kindergartens und der Vorschule der deutschen Schule Izmir nicht automatisch eine Aufnahme in die 1. Klasse der deutschen Schule Izmir bedeutet. Hierfür wird mein Kind das allgemeine Aufnahmeverfahren der Schule mit einem Spracherfassungstest durchlaufen. Die Testergebnisse bilden die Voraussetzung für die Entscheidung über die Aufnahme. Zur Kenntnisnahme Datum, Ort Unterschrift 236

237 Anhang 3 (zu Punkt 3.2): Beiblatt bei Einschulung eines Kindes in die erste Klasse, das nach dem 31. August des Einschulungsjahres das sechste Lebensjahr vollendet 1. Einschulungsempfehlung der unterrichtenden Lehrkraft für die Aufnahme in die erste Klasse Name des Kindes: Geburtsdatum des Kindes: Zuletzt besuchter Kindergarten: Nach Beobachtung und Beurteilung des oben genannten Kindes empfehle ich die Einschulung in die erste Klasse zum ersten Schultag des Schuljahres o ohne Einschränkungen. o mit Einschränkungen im Bereich. o nicht. Ort, Datum Lehrkraft Unterschrift der 2. Anerkennung der Verantwortung Name des Kindes: Geburtsdatum des Kindes: Hiermit bestätige ich den Wunsch der vorzeitigen Einschulung meines oben genannten Kindes zum ersten Schultag des Schuljahres in die erste Klasse der Deutschen Schule Izmir. Ich bin mir der besonderen Verantwortung bezüglich dieser Entscheidung bewusst. Ebenfalls erkenne ich an, dass sich aufgrund einer Einschulung keine Gewähr seitens der Deutschen Schule Izmir für ein erfolgreiches Lernen ableitet. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme meines Kindes liegt bei der Schulleitung. Ort, Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte 237

238 Teil S: Sprachrichtlinien der Deutschen Schule Izmir Vorwort Wenn wir erreichen wollen, dass unsere Schüler dazu beitragen durch interkulturelle Verständigung und gegenseitigen Respekt eine bessere und friedlichere Welt zu schaffen (IB Leitbild), kann die Bedeutung von Sprachbeherrschung nicht hoch genug eingeschätzt werden. Dieser Grundsatz bestimmt unsere tägliche Arbeit in der Deutschen Schule Izmir, wenn wir für uns in Anspruch nehmen: Wir fördern die interkulturelle Verständigung, und Wir sprechen viele Sprachen (DSI Leitbild). An dieser Stelle soll es jedoch nicht darum gehen, in die Tiefe gehend etwa die wechselseitige Abhängigkeit von Sprache und Denken zu analysieren, die Eröffnung geistiger Horizonte durch die Förderung von Mehrsprachigkeit oder die Schaffung kultureller Identifikation das wurde von Fachleuten auf der ganzen Welt geleistet. All diejenigen, denen es um hervorragende internationale Erziehung geht, sind sich darüber einig. Hier soll es vielmehr darum gehen, wie diese Einsichten im täglichen Unterricht und im Schulleben konkret umgesetzt werden. 1. Sprachphilosophie Ausgehend von dem Verständnis, dass unsere Schüler denkende Personen sind, ist festzuhalten, dass das Mittel für jegliche Art geistiger Auseinandersetzung die Sprache ist: Wir sind nicht in der Lage, zu denken und unsere Gedanken darzulegen, ohne Sprache zu benutzen. Und wenn wir unsere Schüler als Kommunikatoren in einer stetig wachsenden internationalen Gemeinschaft betrachten, liegt es auf der Hand, mit hoher Priorität dafür sorgen, dass sie die umfangreiche Beherrschung von mehr als einer Sprache erwerben. In diesem Bestreben übernimmt jeder Lehrer an unserer Schule die Rolle eines Sprachlehrers und gleichzeitig die eines Vorbildes als sorgfältiger Benutzer von Sprache, der sich beständig um Vervollkommnung bemüht seine eigene wie die der Schüler. Dazu ist besondere Aufmerksamkeit in allen kommunikativen Situationen erforderlich sowie praktische Strategien 238

239 des Eingreifens und der Hilfen für den Fall von Fehlern und Unsicherheiten, die dennoch die Schüler nicht ablenken oder einschüchtern. Dies ist auch der Hintergrund für eine gemeinsame Vorgehensweise: An der DSI werden in nicht-sprachlichen Fächern Schreib- und Ausdrucksfehler in schriftlichen Arbeiten gekennzeichnet und korrigiert, ohne dass diese in die Bewertung der Leistung eingehen. Gleichzeitig ist es Aufgabe der Schule, eine Atmosphäre zu schaffen, in der es möglich ist, ohne Angst vor Zurückweisung verschieden zu sein. Dies gilt gleichermaßen für Schüler aus vielerlei kulturellen, rassischen, nationalen, religiösen oder familiären Verhältnissen wie auch für Mitarbeiter (pädagogische wie nicht-pädagogische), für Eltern und für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft. Besonderen Wert auf Sprache zu legen darf nicht dazu führen, andere Formen der Kommunikation zu unterschätzen oder gar auszuschließen, sei es in der Musik, Tanz, Malerei, gemeinsamen Festen o. ä.. Es geht lediglich darum zu akzeptieren, dass Sprache nicht nur die üblichste Methode gegenseitiger Verständigung zwischen menschlichen Wesen ist, sondern gerade auch des Wissenserwerbs, und damit das mächtigste Instrument von Bildung und Erziehung. 2. Die spezifischen sprachlichen Gegebenheiten an unserer Schule Die Deutsche Schule Izmir ist eine noch junge Schule mit derzeit etwa 140 Schülern. Die DSI ist eine von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen anerkannte Schule. Bislang besitzt die DSI Kandidaten-Status für die Einführung des IB Diploma Programmes für das Gemischtsprachige IB. Wie in jeder internationalen Schule müssen wir die gegebenen sozio-kulturellen Randbedingen berücksichtigen. Unsere Schüler kommen aus sehr unterschiedlichen Verhältnissen und haben ebenso unterschiedliche Gründe unsere Schule zu besuchen. Es gibt im Wesentlichen vier Gruppen: Kinder von Funktionsträgern deutscher Einrichtungen, die zur Arbeit ins Ausland entsandt sind (Konsulat, NATO), mit Deutsch als Muttersprache; 239

240 Kinder von deutschen Staatsangehörigen, die ins Ausland zur Arbeit bei Niederlassungen deutscher oder internationaler Unternehmen entsandt sind, mit Deutsch als Muttersprache; Kinder aus bi-nationalen Ehen und/oder türkischen Staatsangehörige, die aus Deutschland zurückkehren, zumeist zweisprachig in Türkisch und Deutsch; einige Kinder aus sonstigen Umfeldern, zweisprachig in Deutsch und einer weiteren nicht-türkischen Muttersprache. Hieraus erklärt sich, warum die sprachliche Kompetenz unserer Schüler sehr inhomogen ist. Einige sprechen Deutsch als Muttersprache, aber die meisten unserer Schüler sind mehr oder weniger zweisprachig in Deutsch und Türkisch. Diese bilden mit etwa der Hälfte die größte Gruppe unserer Schüler. Diese Zusammensetzung unserer Schülerschaft und die Tatsache, dass Türkisch die Sprache unseres Gastlandes ist, führen dazu besonderen Wert auf den Türkischunterricht zu legen, wenngleich es keine rechtlichen Auflagen durch die örtlichen Behörden hierfür gibt. Gleichzeitig bringen diese Gegebenheiten ein hohes Maß an Differenzierung mit sich und führen dazu, dass dieses Unterrichtsprinzip eine absolut notwendige Voraussetzung darstellt, um den sehr unterschiedlichen Potentialen gerecht zu werden. 3. Sonstige Anforderungen Unter einem eher praktisch ausgerichteten Aspekt sollen die Sprachrichtlinien der DSI dafür sorgen, die Anforderungen des IB Diploma Programme mit denjenigen der deutschen Behörden in Einklang zu bringen. Dies ist an den Stundentafeln für die jeweiligen Fächer abzulesen. Die Schule richtet sich in der Grundschule und in der Sekundarschule nach dem Lehrplan des Bundeslandes Thüringen. Dies stellt nicht nur eine Forderung der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen dar, sondern ist auch deshalb notwendig, weil etliche unserer Schüler die Schule nur für einige Jahre besuchen (nämlich für die Zeit, in der ihre Eltern an diesen Ort entsandt sind) und anschließend ihre Erziehung im deutschen System fortsetzen. Diejenigen allerdings, die die gymnasiale Oberstufe bei uns absolvieren, benötigen einen international anerkannten Abschluss, der sie zum Hochschulzugang berechtigt. 240

241 4. Unterrichts- und Lernsprachen Deutsch ausreichend gut zu sprechen ist eine Voraussetzung dafür, dass Schüler an unserer Schule, auch in der Grundschule, überhaupt aufgenommen werden können (vgl. Aufnahmerichtlinien). Da die Unterrichts- und Lernsprache bis zur zehnten Klasse (also vor dem IB Diploma Programme) Deutsch ist, legt die Schule besonderen Wert auf ein hohes Leistungsniveau der Schüler im Deutschen. Im Fremdsprachenunterricht ergibt sich eine besondere Situation: An der DSI findet Fremdsprachenunterricht in der betreffenden Sprache statt. Wenn Schüler hier zusätzliche Unterstützung beim Spracherwerb benötigen, sind Lehrer und Mitschüler gehalten Hilfestellung zu geben, und zwar in jedweder Sprache, die nützlich erscheint. Das IB Diploma Programme wird als zweisprachiger Kurs eingeführt. Gleichzeitig ist Englisch auch nach den deutschen Lehrplänen die Erste Fremdsprache und bildet daher einen starken Schwerpunkt. Folglich ist eine gute Sprachbeherrschung des Englischen eine Grundvoraussetzung für alle unsere Schüler und wird daher von der ersten Klasse an unterrichtet. Da das IB Diploma Programme zweisprachig stattfinden soll, werden drei der sechs IB-Fächer auf Englisch unterrichtet (Sprache B: Englisch, Gruppe 5: Mathematik, Gruppe 4: Chemie) und die übrigen drei auf Deutsch (Sprache A: Deutsch, Gruppe 4: Biologie, Gruppe 3: Geschichte). In den Klassenstufen 9 und 10 wird Geographie zweisprachig unterrichtet, um die Schüler auf das zweisprachige IB Diploma Programme vorzubereiten. 5. Unterrichtete Sprachen 5.1. Deutsch: In Vorschule und Kindergarten: Kinder ohne Deutschkenntnisse können im Alter von zwei bis drei Jahren in unseren Kindergarten aufgenommen werden, um Deutsch zu lernen und später unsere Schule besuchen zu können. Es gibt einen speziellen 241

242 Sprachlehrer, der die Kinder bei ihrem Spracherwerb unterstützt (vgl. Aufnahmerichtlinien). In der ersten Jahrgangsstufe: Kinder, die in die erste Klasse aufgenommen werden wollen, müssen über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um dem Unterricht folgen zu können (vgl. Aufnahmerichtlinien). In der Grundschule und in der Sekundarschule: Deutsch wird als Muttersprache in allen Klassenstufen mit vier bis sieben Wochenstunden unterrichtet, je nachdem welche Klasse der Schüler besucht (siehe auch die entsprechenden Stundentafeln). Im IB Diploma Programme wird Deutsch als Fach der Gruppe 1 Sprache und Literatur ausschließlich auf Leistungskursniveau unterrichtet. Schüler, die aus Schulen außerhalb des deutschen Systems zu uns kommen, müssen einen Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch vorlegen, auf dem Sprachniveau von B1 bzw. B2 CEFR (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen), je nach der Klassenstufe, die sie besuchen wollen (vgl. Aufnahmerichtlinien) Englisch: In den Klassenstufen 1 4 sieht die Stundentafel 2 Wochenstunden vor. Ab der fünften Klassenstufe werden 4 Wochenstunden unterrichtet. Innerhalb des IB Diploma Programme wird Englisch als Fach der Gruppe 2 Spracherwerb ausschließlich auf Leistungskursniveau unterrichtet Französisch Von der Klassenstufe 6 an wird Französisch mit 4 Wochenstunden unterrichtet. 242

243 5.4. Türkisch Türkisch als Muttersprache wird in jeder Klassenstufe mit 2 Wochenstunden unterrichtet, Türkisch als Fremdsprache wird ebenfalls in jeder Klassenstufe mit 2 Wochenstunden angeboten. 6. Gesprochene Sprachen An unserer Schule werden viele Sprachen gesprochen, denn wir sprechen alle Sprachen, die unterrichtet werden. Wir haben auch Schüler aus anderen Ländern als Deutschland oder der Türkei mit anderen Muttersprachen wie Französisch, Niederländisch oder Spanisch und es gibt keinerlei Einschränkungen in der Benutzung der eigenen Muttersprache. 7. Zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der sprachlichen Kompetenz Abgesehen von dem überaus wirksamen Mittel, durch das junge Menschen andere Sprachen erlernen, nämlich indem sie ihnen in alltäglichen (schulischen) Leben begegnen, gibt es einige systematisch festgelegte Vorgehensweisen zur Unterstützung des Spracherwerbs: Ein speziell ausgebildeter Sprachlehrer unterstützt die Kinder beim Deutschlernen im Kindergarten und in der Vorschule. Aller Schüler der Grundschule nehmen an zwei Stunden Förderunterricht teil, in denen sie auf den Gebieten unterstützt werden, wo sie es am meisten brauchen. Wir verfügen über Möglichkeiten, Nachhilfelehrer für Schüler zu finden, wenn dies notwendig wird. An den Nachmittagen können die Schüler Hausaufgabengruppen besuchen, um zusätzliche Hilfestellung zu erhalten. Schüler können an Nachmittagsaktivitäten mit deutschsprachigen Lehrern und Schülern teilnehmen, wie Sport, Leseclub oder Schulzeitung. 243

244 Diese Richtlinien wurden vom IB Einführungsteam der Deutsche Schule Izmir im Juni 2015 erarbeitet und sind alle zwei Jahre zur Überarbeitung durch die IB Lehrkräfte vorgesehen. 244

245 Teil T: Klassenfahrtskonzept 1. Vorbemerkung Das vorliegende Klassenfahrt- und Exkursions-Konzept basiert auf der Diskussion folgender Ziele: Grundlage soll das Leitbild der DSI sein, insbesondere die genannten sozialen Kompetenzen Ein nachhaltiges Konzept für die gesamte Schule Optimierung der Organisation; Ermöglichung längerfristiger Planungen Überschaubarkeit der Kosten Schaffen von Traditionen 2. Exkursionen Unterschieden werden soll zwischen a) primär sozial-funktionalen Exkursionen und b) primär fachspezifischen Exkursionen Eine sozial-funktionale Exkursion soll klassenübergreifend in Form eines Wandertages von der 1. bis 8. Stunde festgeschrieben werden. Fachspezifische Exkursionen müssen mit didaktischer Begründung bei der Schulleitung beantragt und sollen mindestens ein Mal im Schuljahr durchgeführt werden. 3. Klassenfahrten 3.1 Zielsetzungen von Klassenfahrten Klassenfahrten sollen im Hinblick auf folgende vier Zielsetzungen geplant und durchgefuḧrt werden. Beim vorliegenden Konzept ist wenigstens eines der vier Ziele als Schwerpunkt gewählt: Soziales Lernen Erlebnispädagogik Naturerlebnis Kulturerlebnis Sportmotorik 245

246 3.2. Organisation von Klassenfahrten Die Klassenfahrten werden von den jeweiligen Klassenlehrern der Klassenstufen individuell organisiert und durchgeführt. Beim zweiten Elternabend soll über die geplante Klassenfahrt informiert werden. Letzte Detail-Informationen müssen die Eltern spätestens vier Wochen vor Beginn der Klassenfahrt erreichen. Jede Klassenfahrt muss von zwei Lehrern begleitet werden, wobei eine Begleitperon weiblich sein soll. In Ausnahmefällen können auch Nicht-Klassenlehrer eine Klassenfahrt organisieren und begleiten. 3.3 Termine der Klassenfahrten Die Klassenfahrten werden mit Ausnahme einer möglichen Ski-Klassenfahrt von allen Klassen während einer Terminschiene in der vorletzten Schulwoche durchgeführt. 3.4 Teilnahme an Klassenfahrten Eine Klassenfahrt findet nur statt, wenn mindestens 75 % der jeweils zwei beteiligten Klassenstufen teilnehmen. Schüler, die nicht teilnehmen, müssen die Schule besuchen. Die Klasse 10 kann nur an der Klassenfahrt teilnehmen, wenn dies der mündliche Prüfungstermin ermöglicht. 246

247 3.5 Übersicht der Klassenfahrten Klassen Schwerpunkt(e) Mögliche Ziel(e) - Vorschläge Beschreibung Dauer Maximaler Preis 1 2 Soziales Lernen Nacht am Meer oder Lesenacht Schule oder Karaburun o.ä. Eine gemeinsame Übernachtung oder ohne Übernachtung 2 Tage; 1x ÜN max 75.- Euro 3 4 Soziales Lernen & Naturerlebnis Selcuk, Kusadasi o.ä. Besuch auf dem Land und in der Stadt mit kooperativer Schulung 3 Tage; 2x ÜN max Euro zusammen Erlebnispädagogik & Naturerlebnis Spil Millipark, Manisa,Bafasee o.ä. Zelten in der Natur mit erlebnispädagogischem Programm 3 Tage; 2x ÜN max Euro 6 Tage; zusammen Sportmotorik oder Kulturerlebnis Kartalkaya oder Cesme, Chios o.ä. Ski-Landschulheim oder Kulturfahrt in eine Stadt bzw. Fahrt mit sportmotorischem Programm 5x ÜN oder 4 Tage; max Euro (Ski) oder max Euro 3x ÜN zusammen Kulturerlebnis Istanbul, Athen, griech. Inseln o.ä. Wir in der Großstadt bzw. in der (Hoch-)Kultur 5 Tage; 4x ÜN max Euro 247

248 Teil U: Grundsätze zur akademischen Ehrlichkeit an der DS Izmir I. Vorbemerkung Der Zugriff auf Information ist heute einfacher als je zuvor in der Geschichte, oft nur durch eine Handbewegung, und die Menge der Information nimmt minütlich zu. Hieraus folgt, dass wir uns bescheiden dessen bewusst sein sollten, dass die allergrößte Anzahl von Ideen schon jemand anderer gehabt haben dürfte. Wie können wir also Schüler dabei unterstützen, eine Haltung akademischer Ehrlichkeit zu entwickeln worunter wir hier die Eigenständigkeit und Authentizität in ihrem Arbeiten verstehen wollen. Denn natürlich können sie nicht alle die Welt aufs Neue erfinden. Akademische Ehrlichkeit kann nur darin bestehen, wie sich Lernende als Fragende mit einem Thema auseinandersetzen, neugierig alle Arten verfügbarer Information ergründen, um daraus eigenes Wissen zu schöpfen (auch wenn es vielleicht bald wieder überholt sein mag). Dies ist der Grund, warum wir unsere Schüler lehren, Informationsquellen zu nutzen ob es sich dabei um Text oder Bild, mündliche, gedruckte oder Online-Medien, um graphischen Darstellungen, Musik oder Kunstwerke handelt. Mediennutzung gehört schon immer zum Unterrichtsstoff in sämtlichen Fächern an der DSI, nicht nur zu dem Zweck, die technisch effiziente Benutzung zu beherrschen, sondern auch um Medien einschätzen und bewerten zu lernen. In dieser Hinsicht stimmen die Anforderungen des IB-DP in hohem Maße mit der bei uns geübten Praxis überein. Dabei ist es unser Anliegen, dass die Schüler ein kritisches Bewusstsein für den Wert und die Zuverlässigkeit von Quellen entwickeln, indem sie Gegenprüfungen und Vergleiche anstellen und zwischen Informationen aus erster Hand und solche von Nachahmern unterscheiden lernen. Erst dann wird die geistige Leistung des Analysierens und Abwägen von Informationen und schließlich die Bildung eines eigenen Urteils möglich. Die akademische Ehrlichkeit von Schülern liegt also weit mehr in der Auseinandersetzung mit Themen und in den Vorgehensweisen als in den Ergebnissen. Und genau das ist der Grund, warum Lernende als 248

249 echte Denkende eine strenge Trennung vornehmen müssen zwischen ihren eigenen Überlegungen und den benutzten Quellen, die, als Konsequenz hieraus, offen und klar benannt werden müssen. Unsere Vorstellung von unseren Schülern als prinzipientreue Personen beschreibt sie als akademisch ehrlich. Ehrlichkeit assoziieren wir vor allem mit Charaktereigenschaften, dabei geht es um Fairness, Redlichkeit und Integrität. Dies schließt den Respekt und die Anerkennung vor den Leistungen anderer ein. Sich nicht mit fremden Federn zu schmücken ist auch ein Ausdruck von sozialer Verantwortung, etwa für die Selbstachtung von Mitschülern und anderen Menschen, die sich um Erkenntnis bemühen. Es bedeutet auch, sich selbst nicht großartiger aussehen zu lassen als man tatsächlich ist, was gerade Heranwachsenden Einiges abverlangt. Bei der akademischen Ehrlichkeit geht es also um Haltungen, insbesondere auch um Anstrengungsbereitschaft im Gegensatz dazu, sich die Dinge möglichst leicht zu machen, wie zum Beispiel beim Täuschen (woraus Generationen von Schülern einen Sport gemacht haben). Solche Haltungen, einmal etabliert, werden sich dann als Verhaltensweisen äußern: unverdiente Leistungen nicht für sich zu beanspruchen, verdientes Lob liebenswürdig entgegenzunehmen, aber auch für Fehler und Versagen einzustehen letzteres gehört zu dem, was verantwortliche Personen ausmacht. Verantwortungsbewusste Schüler versuchen nicht, sich unfaire Vorteile gegenüber ihren Mitschülern zu verschaffen oder unverdiente Noten zu erlangen. Regeln und Bestimmungen dienen schließlich nur dazu, Schüler dabei zu unterstützen, ehrliche akademische Arbeitstechniken zu entwickeln und diese aktiv einzusetzen: in Diskussionen, schriftlichen Arbeiten, Prüfungen, Präsentationen, eigenen künstlerischen Werken oder was sonst an Formen intellektueller Leistung von ihnen erwartet werden oder aus ihrem eigenen Antrieb entstehen. Gleichzeitig wird eine Grundlage für die Entwicklung eines besseren Verständnisses für die Rechte anderer gelegt, und dies in einem Umfeld, in dem große Teile der Öffentlichkeit nicht nur freien Zugang zu jeglicher Art der Information fordern, insbesondere im Internet, sondern die kostenlose Verwendung der Leistungen Anderer als recht und billig erachten. 249

250 II. Zielsetzung und Betroffene Lernende müssen eine klare Vorstellung bekommen von dem, was richtig oder falsch ist im Umgang mit Inhalten, die von anderen bereitgestellt werden, und von den hier geltenden Regeln. Sie erfahren, dass eine Person das Recht hat, als der Urheber des eigenen Werkes identifiziert zu werden, was Copyright eigentlich bedeutet, worin geschützte Werke bestehen, und welche Arten der Nutzung gewährt werden. Damit einhergehend lernen die Schüler zu verstehen, welche Möglichkeiten das Zitierrecht umfasst und wo seine Grenzen liegen, und wo der Unterschied zwischen Allgemeingut, etwa bei allgemein anerkannten Erkenntnissen, und eben geschützten individuellen Inhalten liegt. So gerüstet können sie dann, unterstützt von Bestimmungen und Regeln, an die Arbeit gehen. Es ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig, dass Schüler sich dessen bewusst sind, für welche Art von Öffentlichkeit ihre Arbeit bestimmt ist. Dabei geht es nicht nur um das Interesse am Thema und den Kenntnisstand, die vorausgesetzt werden können. Dies betrifft vor allem die Frage, ob es sich bei der angesprochenen Zielgruppe um eine öffentliche oder nichtöffentliche handelt, was einen großen Unterschied für die Nutzungsrechte fremder Inhalte bedeutet. Die Zielsetzung der Lehrenden an der DSI ist dabei vor allem, die Schüler in die Lage zu versetzen, sicher durch die heiklen Klippen des geistigen Eigentums zu navigieren. Daher üben wir mit den Schülern gute akademische Praxis ein und leisten praktische Unterstützung, beispielsweise indem wir ihnen einen Zitierleitfaden an die Hand geben. Gleichzeitig sind wir umgekehrt Teil dieser Haltungen und Verfahrensweisen akademischer Ehrlichkeit, etwa indem wir unsere Funktion, Schülerleistungen zu beurteilen, gerecht ausüben. Außerdem ist es nicht nur unsere Aufgabe, die Prinzipien akademischer Ehrlichkeit zu vermitteln, sondern auch aktive Vorbilder zu sein. Lehrer haben die Pflicht, das was sie lehren auch zu leben, vorzumachen und zu veranschaulichen. Im Übrigen bilden Lehrer, Eltern, Schulverein, Unterstützer wie Sponsoren, Gäste der Schule, mit einem Wort, die gesamte Schulgemeinschaft, ein Publikum für die verschiedensten Arten von Präsentationen. Von einem solchen Publikum wird erwartet, dass es Leistungen von Schülern aktiv anerkennt und ihnen damit die zustehende Ehre erweist auch dies ist ein 250

251 Aspekt gelebter akademischer Ehrlichkeit. Daneben wird von den Eltern erwartet, dass sie das Konzept der akademischen Ehrlichkeit verstehen, damit sie ihrerseits ihre Kinder darin unterstützen, sich an die Regeln zu halten, und dass sie ebenso die Konsequenzen verstehen, die aus einem Fehlverhalten erwachsen können, sollten Sanktionen notwendig werden. III. Bestimmungen für schriftliche Arbeiten, Präsentationen, Videos, Kunstwerke oder Musikstücke Akademische Ehrlichkeit von Lernenden und Lehrenden gleichermaßen ist ein grundlegendes Prinzip des Lernens und Lehrens an der DSI. Es wird verlangt und erwartet, dass Lernende und Lehrende solche Teile ihrer Arbeit klar kennzeichnen, die von anderen stammen, und dass sie dies in Vorträgen, Präsentationen, im Unterricht ebenso tun wie in schriftlichen Arbeiten oder sonstigen Werken. Das moralische Recht eines Autors oder Urhebers, als solcher identifiziert zu werden, muss respektiert werden zu dieser Regel gibt es keine Ausnahme. Lehrer an der DSI sind nicht nur Vorbilder für dieses Verhalten, sondern sie vermitteln den Schülern dieses Konzept auch, und setzen es bei Fehlverhalten notfalls auch durch (siehe weiter unten). III.1 Einheitliche Handhabung sicherstellen Lehrer und Bibliotheksmitarbeiter waren bei der Erstellung unserer Grundsätze zur akademischen Ehrlichkeit einbezogen, werden weiterhin darüber informiert und sind aufgefordert, sich an deren Weiterentwicklung zu beteiligen. Alle Lehrer an der DSI sind verantwortlich dafür, nicht nur die Einstellungen und Verhaltensweisen zu vermitteln, sondern auch aktiv darauf zu bestehen die allgemeinen Regeln zur akademischen Ehrlichkeit, im Einklang mit den spezifischen Regeln ihrer jeweiligen Fächer, in die Tat umzusetzen. Selbstverständlich ist in der Praxis das erreichte akademische Niveau der Schüler zu berücksichtigen also die Regeln einerseits einfach genug zu halten und dabei gleichzeitig korrekt auf den Gebrauch in späteren, mehr wissenschaftlich ausgerichteten Tätigkeiten an der Universität oder im Berufsleben vorzubereiten. Schüler werden gezielt aufgefordert, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und bei einem konkreten Problem Lehrer um Hilfe zu bitten, 251

252 sich anhand der in der Schulbibliothek verfügbaren Materialien kundig zu machen oder natürlich online zu recherchieren. Lehrer und Bibliotheksmitarbeiter werden ihnen dabei helfen die für die DSI wichtigen Dokumente herauszufinden. Was den besonderen Fall des IB Extended Essay betrifft, so wird ein Informationstag abgehalten, der dazu bestimmt ist, allen betroffenen Schülern die Anforderungen und die Regeln zu vermitteln, nicht nur, aber ganz ausdrücklich auch unter den Gesichtspunkten der akademischen Ehrlichkeit. 252

253 III.2 Einheitliche Zitierrichtlinien der DS Izmir für das IB DP Es gibt viele verschiedene Zitierweisen, deren Anwendung in wissenschaftlichen Arbeiten zulässig ist. Für die schriftlichen Arbeiten im IB Diploma Programme an der Deutschen Schule Izmir ist das im Folgenden erklärte Verfahren für alle Schülerinnen und Schüler im Sinne der Einheitlichkeit vorgeschrieben. III.2.1 Allgemeines Wer eine (vor-)wissenschaftliche Arbeit schreibt, ist nicht verpflichtet jeden Teilbereich der eigenen Untersuchung neu und selbstständig zu ergründen. Wissenschaft ist eine kooperative Anstrengung, die immer auf bestehende Erkenntnisse zurückgreift. Allerdings muss man immer kenntlich machen, von wem diese Erkenntnisse stammen und wo man sie gefunden hat. Das oberste Gebot beim wissenschaftlichen Arbeiten ist die Trennung zwischen der Leistung fremder Autoren und der eigenen. Grundlegend für die Zitierrichtlinien ist die Unterscheidung von Zitiertechnik und Zitierform Die Kombination aus beidem bildet jeweils ein Zitat. Zudem muss man zwischen der Zitierweise im Text bzw. in der Fußnote und der Zitierweise im Literaturverzeichnis am Ende einer Arbeit unterscheiden. III.2.2 Wann wird zitiert? Zitieren ist sinnvoll (...) zur wörtlichen Wiedergabe von Aussagen, die man in eigenen Worten nicht hätte besser ausdrücken können. 253

254 zur Verdeutlichung bzw. zum Belegen eines Sachverhalts bzw. einer Argumentation. zur Gegenüberstellung unterschiedlicher (begrifflicher) Definitionen. zur Darstellung zentraler Aussagen, die analysiert werden sollen. um gedankliches Eigentum zu schützen. Zitieren ist NICHT sinnvoll (...) wenn man dadurch nur zeigen will, dass man einen Text gelesen hat. wenn sich die Zitate über längere Absätze erstrecken. Zitieren ist NICHT erlaubt (...) wenn die Zitate aus dem Zusammenhang gerissen sind, so dass der eigentliche Sinn verloren geht bzw. nicht mehr zu verstehen ist. wenn keine Urheberquellen genannt werden. III.2.3 Zitiertechnik des Kurzbelegs Für die Zitierweise an der Deutschen Schule Izmir hat man sich auf die Technik des Kurzbelegs mittels Fußnoten entschieden. Dabei werden in den Fußnoten nur folgende Quellenangaben getätigt, die dann zur Identifikation des vollständigen Literaturnachweises im Literaturverzeichnis ausreichen: a) Autor (in GROSSBUCHSTABEN) b) Datum c) Seite (getrennt durch ein Komma mit der Abkürzung S.). Hinweis zur Rechtschreibung: Angaben in den Fußnoten folgen den Regeln der Rechtschreibung und enden immer mit einem Punkt. Sollten die Angaben in der Fußnote, z.b. bei Abkürzungen, mit einem Punkt enden, wird kein weiterer Punkt gesetzt. Hinweis zu den Seitenzahlen: 254

255 Erstreckt sich die zusammengefasste Textstelle über zwei Seiten, so wird der Seitenbereich mit f. (folgende) angegeben. Erstreckt sich die zusammengefasste Textstelle über drei Seiten, so wird der Seitenbereich mit ff. (folgenden) angegeben. Bei mehr als drei Seiten wird der gesamte Seitenbereich angegeben (S.1-6). Beispiel für einen Kurzbeleg mittels Fußnote: 1 MUSTERMANN 2015, S.23. Hinweis zu Quellenwiederholungen: Sollten direkt aufeinanderfolgende Fußnoten sich auf die exakt selbe Quelle beziehen, schreibt man im Kurzbeleg nur die Abkürzung ebd. (für ebenda), Komma, Seite. Beispiel für eine direkte Wiederholung der Quelle: 2 ebd., S.117. III Zitiertechnik des Kurzbelegs bei Internetquellen Oftmals fehlen bei Internetquellen die Verfasser- und/oder Datumsangaben. Gerade in diesen Fällen muss dringend hinterfragt werden, ob solche Quellen überhaupt zitierfähig sind. Hält man die Quelle bei den o.g. fehlenden Angaben dennoch für zitierfähig, dann wird entweder wie in Punkt 3 verfahren oder man verwendet: a) Titel der Website in GROSSBUCHSTABEN b) Titel des Artikels in Anführungszeichen nach einem Doppelpunkt c) die Abkürzung o.d., falls das Datum fehlt. Beispiel für einen Kurzbeleg mittels Fußnote bei einer Interquelle: 3 WIKIPEDIA: Zitieren von Internetquellen, o.d. 255

256 III.2.4 Fußnoten-Technik Folgende Regelungen gelten für den Umgang mit Fußnoten: Die hochgestellte Ziffer steht, wenn die Fußnote nur auf ein Wort bzw. eine Wortgruppe Bezug nimmt, direkt hinter dem letzten Bezugswort (und damit vor einem eventuell folgenden Satzzeichen). Bezieht sich die Fußnote auf einen durch Satzzeichen (z. B. Punkt, Komma oder Semikolon) eingeschlossenen Satzteil oder einen ganzen Satz, so steht die hochgestellte Ziffer stets nach dem letzten Satzzeichen. Fußnoten stehen immer am Ende der Seite, auf der das jeweilige Zitat steht. Schriftgröße der Fußnoten: 10pt (statt 12 im Fließtext). Zeilenabstand der Fußnoten: 1,0 (statt 2,0 im Fließtext). Fußnoten werden fortlaufend durchnummeriert. III.2.5 Zitierform Bei der Zitierform können zwei Arten des Zitierens unterschieden werden: a) das direkte Zitat (auch: wörtliches Zitat) und b) das indirekte Zitat. III Direktes Zitat Als direktes Zitat bezeichnet man die buchstaben- und zeichengetreue Wiedergabe einer Textstelle. Ein Textbestandteil wird 1:1 in die eigene Arbeit übernommen und als fremd gekennzeichnet. Änderungen des Originals unterliegen strengen Regelungen. Bei der Verwendung direkter Zitate sind die folgenden Regeln zu beachten: Direkte Zitate stehen immer in Anführungszeichen ( ZITAT ). 256

257 Längere direkte Zitate können optisch abgesetzt und eingerückt werden. Am Anfang eines Zitates stehen KEINE drei Punkte in Klammer (...). Das direkte Zitat muss der Vorlage inhaltlich, in Punktierung und optischen Hervorhebungen genau entsprechen. Aus dieser Regel lässt sich ableiten, dass vorgenommene Änderungen des Originals kenntlich zu machen sind. Dies kann betreffen: a) Auslassungen Bei längeren Zitaten kann es sinnvoll sein, diese etwas zu kürzen und auf die wesentliche(n) Aussage(n) hin zu reduzieren. Außerdem können Wortendungen weggelassen werden, um die grammatikalische Struktur anzupassen. Alle vorgenommenen Kürzungen sind im Zitat durch drei Punkte in eckigen Klammern kenntlich zu machen: Bsp.: Hier lasse ich ein [...] Adjektiv weg. 4 b) Zusätze Wurden eigene Ergänzungen, Umstellungen oder Anmerkungen im zitierten Text vorgenommen (z.b. um das Zitat grammatikalisch richtig einzufügen), so sind diese durch eckige Klammern zu kennzeichnen: Bsp.: ein[es] Adjektiv[es]. 5 Bsp.: Dieses Prinzip [des richtigen Zitierens, Anm. d. Verf.], muss benutzt werden. 6 c) Fehler im Original Um bei orthographischen oder grammatikalischen Fehlern darauf hinzuweisen, dass man nicht selbst den Fehler begangen hat, kann man Fehler im Original durch den Hinweise [sic] im Zitattext kennzeichnen: Bsp.: Es wurde falsch gesriben [sic]. 7 d) Anführungszeichen im Original Wurden im Originaltext bereits Anführungszeichen verwendet, so sind diese im Zitat durch halbe Anführungszeichen zu ersetzen: 257

258 Bsp.: Er nannte dieses Phänomen wunderbar. 8 III Indirektes Zitat Als indirektes Zitat bezeichnet man die sinngemäße Wiedergabe einer Textstelle in eigenen Worten. Indirekte Zitate werden im Text NICHT durch Anführungszeichen gekennzeichnet, im Kurzbeleg aber durch vgl. kenntlich gemacht und grenzen sich dadurch von direkten Zitaten ab. Die Vorgehensweise beim indirekten Zitat entspricht im Kurzbeleg ansonsten derjenigen des direkten Zitates: Bsp.: 9 vgl. MUSTERMANN 2015, S.23. III.2.6 Quellennachweis im Literaturverzeichnis In der folgenden Übersicht sind die wichtigsten Regeln zum Quellennachweis im Literaturverzeichnis zusammengefasst. Jeder Quellenachweis im Literaturverzeichnis endet mit einem Punkt. Sollte das letzte Wort des Quellennachweises abgekürzt sein und daher bereits ein Punkt existieren, wird kein weiterer Punkt gesetzt. Die Quellennachweise sind alphabetisch zu ordnen. a) Bücher: Nachname_Komma_Vorname_Doppelpunkt_Titel des Buches (kursiv)_erscheinungsort_komma_ Ausgabe/Auflage (falls bekannt)_datum (Jahr) der Veröffentlichung_Punkt Beispiel: CITIZEN, ADAM: Wie Schüler akademische Ehrlichkeit entwickeln, Izmir, 2. Auflage Beispiel für zwei bis drei Autoren: CITIZEN, ADAM / BUTTERFLY, CECILIA / DONALD, EMILY: Wie Schüler akademische Ehrlichkeit entwickeln, Izmir, 2. Auflage

259 Beispiel für mehr als drei Autoren: CITIZEN, ADAM et al.: Wie Schüler akademische Ehrlichkeit entwickeln, Izmir, 2. Auflage b) Zeitungen, Zeitschriften, Online-Angebote: Nachname_Komma_Vorname_Doppelpunkt_Titel des Artikels in Anführungszeichen_Komma_in_Titel des Erscheinungsmediums (kursiv)_komma_ Nummer des Bandes falls zutreffend_ Komma_Nummer der Ausgabe_Komma _Seitenangabe_Komma_Datum der Veröffentlichung_Punkt Beispiel: CITIZEN, ADAM: Wie Quellennachweise aussehen sollten, in Zeitschrift über das Aufsatzschreiben, Band 12, Nr. 48, S , oder: Nachname_Komma_Vorname_Doppelpunkt_Titel des Artikels in Anführungszeichen_Komma_in_Titel des Erscheinungsmediums (kursiv)_quellenart (z.b. Webblog, Online-Auftritt o.a.) in eckigen Klammern_Komma_ Ersterscheinungsdatum wenn bekannt_ Komma_abgerufen von_vollständige Internetadresse (kursiv)_komma _zuletzt besucht am_datum des Seitenabrufs. Beispiel: PHILIPPI, DIRK: Wie man zitieren lernt, in Süddeutsche Zeitung [Online-Auftritt], , abgerufen von 259

260 principles-into-practice---celina-garza.pdf, zuletzt besucht am Beispiel für unbekannten Autor: BILD-ZEITUNG: Wie man Skandale schreibt, in BILD-Online [Online-Auftritt], , abgerufen von principles-into-practice---celina-garza.pdf, zuletzt besucht am

261 IV. Einhaltung der Regeln Folgen von Fehlverhalten in Bezug auf die akademische Ehrlichkeit Es ist nicht nur die Aufgabe der Lehrer, den Schülern zu vermitteln, welche Haltungen, Prinzipien und Regeln einzuhalten sind, sondern sie müssen ebenso die Schülern darüber informieren, was als Fehlverhalten im Hinblick auf ordnungsgemäße akademische Ehrlichkeit betrachtet und nötigenfalls durch angemessene Maßnahmen sanktioniert wird. IV.1 Arten von Verstößen Garza [3, S. 6] ist sehr eindeutig in ihrer Zusammenfassung dessen, was die IBO als Verstöße gegen die Regeln betrachtet: Plagiieren, Absprachen mit anderen im Wesentlichen zutreffend für Arbeiten, die zu Hause angefertigt werden, unzulässige Materialien in einen Prüfungsraum bringen, Stehlen von Prüfungsunterlagen, störendes Verhalten während Prüfungen, Weitergabe von Informationen über den Inhalt einer Prüfungsarbeit innerhalb von 24 Stunden nach einer schriftlichen Prüfung hauptsächlich zutreffend für Tests und Examina. An der DSI wird auch das Platzieren von unerlaubten Materialien an zugänglichen Plätzen (etwa den Toilettenräumen) zur Benutzung während Klassenarbeiten oder Prüfungen als Täuschung betrachtet. In Situationen, in denen selbstständiges Arbeiten erwartet wird, beispielsweise bei Hausaufgaben oder Aufsätzen gilt es als Regelverstoß, wenn andere Personen die Arbeit ganz oder teilweise im Namen des damit beauftragten Schülers erledigen, dies gilt auch etwa für die Eltern des Schülers. Es ist ein Fall von akademischer Unehrlichkeit, wenn zum Beispiel Mitschüler es zulassen, dass ihre Arbeit kopiert wird, ebenso wie die Wiederverwendung von Arbeiten aus einem anderen Fach oder aus einer bereits früher bearbeiteten Aufgabe. Es wird als Plagiat betrachtet, wenn Schüler Ideen, Formulierungen oder Arbeiten anderer verwenden ohne diese zu zitieren, z.b. Inhalte per copy / paste übernehmen, auch wenn sie neu angeordnet werden, oder ein Dokument aus einer Fremdsprache übersetzen und als eigenes ausgeben, oder beispielsweise Grafiken oder Bilder nachmachen. Es verstößt gegen 261

262 die akademische Ehrlichkeit, wenn Schüler mit einer anderen Person zusammenarbeiten und sich das Verdienst an der Arbeit nur für sich selbst beanspruchen. IV.2 Sanktionen gemäß der Schulordnung der DSI a) Fehlendes oder unvollständiges Zitieren Wenn ein Schüler falsch zitiert, nicht vollständig oder gar nicht zitiert und eindeutig nachgewiesen werden kann, dass es sich nicht um seine eigene Arbeit handelt, kann der zuständige Lehrer über die Maßnahmen entscheiden. Hierfür kommen in Betracht: Ermahnung und Androhung einer der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen, Nichtwertung der Arbeit, wobei der Schüler diese mit neuer Themenstellung wiederholen muss Bewertung der Arbeit mit der Note ungenügend. b) Täuschungshandlungen während schriftlicher Leistungsnachweise Wenn ein Schüler täuscht, zu täuschen versucht oder bei einer Täuschung hilft, entscheidet der aufsichtsführende Lehrer bzw. Fachlehrer unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über die zu treffende Maßnahme. Aus Gründen der Vergleichbarkeit erarbeitet die Gesamtkonferenz pädagogische Grundsätze und Regelungen, die bei Täuschungen und Täuschungsversuchen angewendet werden. [5, S. 10f] IV.3 Ergänzende Sanktionen entsprechend den Bestimmungen der IBO Wie die IBO feststellt [6, p. 17 f] geht es vorrangig um drei Ziele bei der Durchsetzung akademischer Ehrlichkeit, die durch den Einsatz von Strafmaßnahmen erreicht werden sollen: Kandidaten soll es nicht möglich sein, einen unfairen Vorteil zu erlangen, die Integrität einer Prüfungssession soll sichergestellt sein sowie andere Kandidaten von einem Fehlverhalten abgehalten werden. Folglich müssen Schüler sich folgender Regeln bewusst sein: 262

263 Es gibt besondere Bestimmungen hinsichtlich der Bewertung, etwa: keine Zuerkennung einer Note, die Nicht-Anerkennung von Prüfungsergebnissen, die begrenzte Möglichkeit der Prüfungswiederholung. Der Ausschluss von Prüfungen ist möglich, wenn Verstöße nachgewiesen werden können, im schlimmsten Fall bis hin zur Verweigerung des Diploma-Abschlusses (vgl. Assessment Policy) oder gar der Aberkennung für den Fall, dass das Verstöße erst im Nachhinein nachgewiesen werden. Aus diesem Grunde werden die Schüler vor dem Beginn eines IB-DP-Kurses darüber informiert, was unter Plagiat, heimlicher Abrede, Täuschen in Prüfungen oder anderen Formen des Fehlverhaltens von Schülern verstanden wird, beispielsweise die Fälschung von CAS- Dokumentationen, und welchen Konsequenzen sie sich möglicherweise aussetzen. Erarbeitet vom IB Einführungsteam der Deutsche Schule Izmir 2016, überarbeitet im Juni

264 Teil V: Konzept zum Umgang mit Krisen und Notsituationen an der Deutschen Schule Izmir Stand 10/2016 (erstellt durch OStR Dirk Philippi) Inhalt: 1. Krisen und Notsituationen 2. Bewältigung von Krisen und Notsituationen 3. Das Krisenteam der Schule 4. Informationskette im Krisenfall (Alarmierungsplan) 5. Lage- und Fluchtpläne 6. Notfallübungen 7. Schulinterne Informationen Anhang 1: Anhang 2: Anhang 3: Anhang 4: Anhang 5: Anhang 6: Anhang 7: Anhang 8: Anhang 9: Anhang 10: Aktuelle Adresslisten und Notfallnummern Allgemeiner Alarmplan für schulische Katastrophen und Krisen Informationen mittels der AIDA - Regel Handlungsskizzen (Unfälle, Brand, Amok, Suizid, Erdbeben, etc. Vorlagen für Anschreiben nach Todesfällen Meldebogen Psychische Erste Hilfe bei Schülern Leitfaden für Gespräche in der Klasse und mit Lehrkräften Elternabend und Elternbrief nach einer schulischen Krise Erdbeben Vorsorge und Verhalten 264

265 1. Krisen und Notsituationen Krisen und Notfälle sind in der Regel extreme, nicht vorhersehbare, plötzlich eintretende, belastende Ereignisse, die den normalen Schulalltag gravierend stören. Durch sie können Einzelpersonen (Schüler, Lehrer, technisches Personal), Personengruppen (Klassen, Kollegium) oder die gesamte Schulgemeinschaft im Schulbetrieb gefährdet oder beeinträchtigt werden. Typische Beispiele für Krisen und Notfälle sind: Brand, Erdbeben, Entführung/vermisste Personen, schwere Unfälle und Todesfälle, angedrohter, versuchter oder vollendeter Suizid, Amoklagen, massive Gewaltandrohungen, -handlungen und Gewalteskalation, Waffenbesitz und Waffengebrauch, ansteckende / lebensgefährliche Erkrankungen, andere Krisenereignisse (z. B.: Hochwasser etc.) 2. Bewältigung von Krisen- und Notsituationen Die Schule trägt die Verantwortung, in einem Notfall sofort zu reagieren! Ziel des schulischen Krisenmanagements ist die Milderung negativer Folgen für alle Beteiligten. Das Management besteht hierbei aus der gezielten Vorbereitung und der schnellen und angemessenen Reaktion auf schulinterne Krisen- und Notfallsituationen. Hauptverantwortung für das Krisenmanagement trägt die Schulleitung. Jeder Pädagoge hat gegenüber den ihm anvertrauten Schülern eine Garantenstellung inne, die ihn zu einer besonderen Fürsorge verpflichtet - sowohl bei der Prävention als auch bei der Intervention in schulischen Krisen und Notfällen. Zur Steuerung und Koordinierung aller Aktivitäten im Rahmen des Krisenmanagements an der DS Izmir wird ein Krisenteam gebildet. Zur Vorbereitung des Krisenteams auf Krisen und Notfälle gehören: Erstellung eines Konzepts zum schulinternen Krisenmanagement, enger Kontakt zu externen Partner (Schulträger, Polizei, Feuerwehr, Nato, Generalkonsulat) 265

266 Organisation von Schulungen und Notfallübungen, regelmäßige Bearbeitung einzelner Themen thematische Fortbildungen, Festlegen eines Raumes und einer Ausweichmöglichkeit, damit jedem bekannt ist, wo das Krisenteam in Krisensituationen zu finden ist. Die angemessene Reaktion umfasst: Lage- bzw. Situationsanalyse, Erfassung des Ausmaßes an Betroffenheit, Einleitung erster Maßnahmen (sofort reagieren, eingreifen, beenden), Stabilisierung der Situation, Vermittlung von Sicherheit, Weitergabe von Informationen, Normalisierung von Belastungsreaktionen, Mobilisierung von Ressourcen zur Bewältigung, regelmäßige Durchführung von Lageberatungen innerhalb des Krisenteams bis zur Beendigung der akuten Krisensituation, Meldung des Besonderen Vorkommnisses, Dokumentation von Abläufen und Maßnahmen, Nachbereitung / Evaluation der Maßnahmen mit allen Beteiligten, ggf. Folge- / Abschlussmeldung. Die Durchführung der Reaktionen wird im Folgenden konkretisiert und ausführlich erläutert. 3. Das Krisenteam der DS Izmir 3.1. Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit des Krisenteams Das Krisenteam sorgt dafür, dass jedem an der DS Izmir Tätigen der Ordner Konzept zum Umgang mit Krisen und Notsituationen inhaltlich bekannt ist. Verantwortliche für alle Funktionen des Krisenteams sind festgelegt und im Organigramm eingetragen. Weitere Funktionen und Aufgaben (z.b. Geländesicherung) sind verteilt, auch wenn dies nicht explizit durch Mitglieder des Krisenteams erfolgt (optionale Mitglieder). Es gibt für jedes Teammitglied eindeutige Vertretungsregelungen. Vollständige Adresslisten von Schülern, Personal, Partnern und Notrufnummern liegen vor. Eine Informationskette bzw. ein Alarmierungsplan liegt vor. Organisation der Fortbildung des Teams und des Kollegiums. Organisation von Übungen zur Intervention in verschiedenen Notfällen. Zu Beginn eines jeden Schuljahres bzw. bei Veränderungen werden Inhalte aktualisiert. 266

267 3.2. Aufgaben der Krisenteam-Mitglieder a) Aufgaben des Teamleiters regionale Vernetzung zur Polizei (Jandarma), Feuerwehr, zum ärztlichen Notfalldienst, zum Schulträger, der Auslandsvertretung, der NATO u.a. herstellen Arbeitsfähigkeit des Krisenteams der Schule sicherstellen interne und externe Informationsweiterleitung (Alarmierungsplan) sichern Aufgabenverteilung steuern und kontrollieren Notwendigkeit einer Versorgung (Speisen, Getränke, ggf. Übernachtungsmöglichkeiten) prüfen, Finanzierbarkeit mit Schulträger abstimmen schulinterne Fortbildungen im Kollegium zur Thematik koordinieren aktuelle Gebäudepläne, einschließlich der Pläne über Energieversorgung, Anschlüsse, sanitäre Einrichtungen usw. bereit halten b) Aufgaben der Sekretärin Schlüsselgewalt Erreichbarkeitslisten aktualisieren Schülerlisten aktualisieren Telefondienst sicher stellen die aufzubauende Informationskette (Schulträger, Elternvertreter, Eltern / Sorgeberechtigte usw.) sichern Im Krisenfall ist die Besetzung des Sekretariats personell durch die Verwaltungsleitung zu verstärken c) Aufgaben des Hausmeisters Informationsweiterleitung bei Gebäudeschäden an den Schulträger unterstützen Zugangsmöglichkeit für Einsatzkräfte zu allen Bereichen sicher stellen d) Aufgaben der Verwaltungsleitung Zusammenarbeit/Zusammenwirken mit türkisch-sprachiger Polizei (Jandarma) / Feuerwehr und Rettungsversorgung sicher stellen Maßnahmen und Informationsweiterleitung vor Ort unterstützen Auflistung über Spezialausstattungen der Schule (Generator, Feuerlöscher, Alarmmelder, Chemikalien, Gasflaschen usw.) bereit halten Versorgung (Speisen, Getränke) organisieren Brand- und / oder Alarmanlagen regelmäßig überprüfen lassen Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen überprüfen e) Geschäftsleitung des Vorstands Ansprechpartner für externen Sicherheitsdienst 267

268 Koordinator für bauliche Sicherheitsmaßnahmen Schnittstelle der Kommunikation zum Schulträger f) Aufgaben der Koordinatoren (Kiga, GS, Sek I+II, Eltern) Ansprechpartner für Schüler, Eltern/Sorgeberechtigte und Lehrer Informationsaustausch im Sinne der Informationskette steuern g) Aufgaben der Ersthelfer sich über aktuelle Erste-Hilfe-Regelungen auf dem Laufenden halten Kenntnis haben über Standort, Ausstattung und aktuellen Zustand von Verbandsmaterial, Tragen u.a. medizinischen Hilfsmitteln Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden ggfs. weitere Ersthelfer (Schulsanitätsdienst) unterstützen h) Aufgaben Sicherheitsbeauftragter Sicherstellung, dass der Ordner Konzept zum Umgang mit Krisen und Notsituationen inhaltlich aktualisiert in allen Schulhäusern für Lehrkräfte zugänglich ist ggfs. Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstungen auf ihre Funktionsfähigkeit kontrollieren Verbandsmaterial prüfen und auffüllen Vorbereitung und Durchführung von Notfallübungen mit Schülern und Lehrern sowie mit Lehrern alleine Notfallpläne, Alarmierungspläne, Flucht- und Lagepläne der Schule vorhalten Flucht- und Evakuierungspläne in allen Klassenräumen anbringen schulinterne Fortbildungen im Kollegium durchführen 268

269 3.3 Organigramm des Krisenteams der DS Izmir Deutsche Schule Izmir Kuşçular Köyü Kuşçular Caddesi No: Urla-Izmir Tel.: Mobil: Leiter des Krisenteams Schulleiter Vertretung: Stv. SL Sicherheitsbeauftragte Verwaltungsleitung Sekretärin Geschäftsleitung des Vorstands Hausmeister Lehrkraft (ADLK) Verwaltungsleiterin Sekretärin GLV Hausmeister I Vertretung: Stv. SL Vertretung: Sekretärin Vertretung: Verwaltungsleiterin Vertretung: Verwaltungsleiterin Vertretung: Hausmeister II Koordination Kindergarten Koordination Grundschule Koordination Sekundarstufe I Koordination Sekundarstufe II Koordination Eltern Kindergartenleiterin GS-Koordinatorin Sek-I-Koordinatorin GIB-Koordinatorin EB-Vorsitz Vertretung: GS-Koordinatorin Vertretung: GIB-Koordinatorin Vertretung: GIB-Koordinatorin Vertretung: Sek-I-Koordinatorin Vertretung: Stv. EB-Vorsitz Ersthelfer Lehrkraft I+II+III Extern des schulinternen Krisenteams (Outsource): Geländesicherung Personenkontrolle - Wachschutz Sicherheitsdienstleister Guts Ege Vijdan Bey (Tel.: ) 269

270 4. Informationskette im Krisenfall (Alarmierungsplan) 270

271 5. Lage- und Fluchtpläne 5.1 Übersichtsplan des Geländes 271

272 5.2 Fluchtplan mit Sammelplätzen 272

273 5.3 Aushänge in den Unterrichtsräumen 6. Notfallübungen a) Feueralarm b) Erdbebenalarm c) Lehrerübungen zu den Themen Amok und Waffengewalt auf dem Schulgelände Mindestens zweimal pro Schuljahr wird eine Notfallübung für die gesamte Schule durchgeführt. Übungen für Feueralarm und Erdbebenalarm sollen sich abwechseln. Die Angestellten werden i.d.r. über die Woche der Übung vorinformiert. Davon ungeachtet muss jede Klassenleitung mit ihren Schülerinnen und Schülern in den ersten 4 Wochen des Schuljahres Übungen für Feuer- und Erdbebenalarm durchführen, bei welchen sie auch die Fluchtwege ab- und die Sammelplätze anläuft. 273

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