Z E I C H N U N G S S C H E I N
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- Herbert Schenck
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1 Z E I C H N U N G S S C H E I N TEIL I Valoren-Nummer: ISIN-Nummer: LI Währung: EUR Excelsior Investments Fund AGmvK Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht Investmentunternehmen für qualifizierte Anleger Die Excelsior Investments Fund AGmvK (nachfolgend der Fonds ) ist ein Investmentunternehmen für qualifizierte Anleger nach Art. 23 des Gesetzes über Investmentunternehmen vom 19. Mai 2005 (nachfolgend IUG) i.v.m. Art. 28 und Art. 29 der dazugehörenden Verordnung über Investmentunternehmen (nachfolgend IUV). Dieser Fonds richtet sich ausschliesslich an einen oder mehrere qualifizierte Anleger. Er ist von der Bewilligungspflicht und den übrigen Pflichten nach Art. 28 Abs. 1 IUV befreit. Angaben zum qualifizierten Anleger: Nachname / Firma Vorname Titel Strasse/Hausnummer PLZ Ort Staat Telefonnummer -Adresse Bestätigungen des Anlegers Der Anleger bestätigt, dass er sowie gegebenenfalls diejenige/n Person/en, für deren Rechnung er handelt, jeweils separat betrachtet qualifizierte Anleger im Sinne einer der nachstehenden Kategorien sind. Direkte qualifizierte Anleger Als qualifiziert gelten folgende Anleger, sofern sie mindestens Schweizer Franken oder den Gegenwert in einer anderen Währung in das Investmentunternehmen für qualifizierte Anleger investieren: a) Unternehmen, welche einer Aufsicht unterstehen, die der liechtensteinischen gleichwertig ist, insbesondere Banken und Wertpapierfirmen, Vermögensverwaltungsgesellschaften, Versicherungsunternehmen, Einrichtungen der beruflichen Vorsorge, Postinstitute, gemeinschaftliche Kapitalanlagen und ihre Verwaltungsgesellschaften; b) kommerziell tätige Unternehmen, deren Eigenkapital im letzten Geschäftsjahr mehr als 20 Millionen Schweizer Franken oder den Gegenwert in einer anderen Währung betragen hat; c) Personen, Gesellschaften, Treuhänderschaften, sonstige Gemeinschaften und Vermögenseinheiten, welche nicht kommerziell tätig sind und die im Zeitpunkt der Zeichnung direkt oder indirekt über Finanzanlagen im Wert von 1 Million Schweizer Franken oder den Gegenwert in einer anderen Währung verfügen; d) Staaten, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten, Zentralbanken, internationale und supranationale Institutionen und andere vergleichbare internationale Organisationen.
2 Indirekte qualifizierte Anleger Als qualifiziert gelten auch Anleger, die einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen haben mit Personen mit Sitz im In- oder Ausland, welche: a) hinsichtlich ihrer Vermögensverwaltungstätigkeit einer entsprechenden Aufsicht unterliegen oder nachweislich einer durch die nationale Aufsichtsbehörde anerkannten Branchenorganisation angehören; und b) der aktuell im EWR geltenden Geldwäschereiregelung oder einer gleichwertigen Regelung unterstehen. Die FMA erlässt eine Liste der Länder mit gleichwertigen Regelungen. Erklärung des Anlegers: Ich/Wir erkläre/n hiermit: Kenntnis vom Inhalt des Prospekts zu haben und damit einverstanden zu sein; Kenntnis davon zu haben, dass Kaufanträge von der Verwaltungsgesellschaft zurückgestellt oder zurückgewiesen werden können; die im Prospekt beschriebenen Bedingungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen zur Kenntnis genommen zu haben; von den im Prospekt aufgeführten Restriktionen bezüglich des Verkaufs von Anteilen, insbesondere bezüglich des Verkaufs in den Vereinigten Staaten oder an Personen mit Nationalität und/oder Domizil in den Vereinigten Staaten, Kenntnis zu haben und diese zu befolgen; die im Prospekt beschriebenen Risiken verstanden zu haben und tragen zu können; im Falle einer vorgängigen Eröffnung eines neuen Depots einverstanden zu sein, dass ich/wir die Anteile erst erwerbe/n, wenn das Depot entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen über die Sorgfaltspflicht gültig errichtet worden ist. Ort, Datum Unterschrift des qualifizierten Anlegers Legende: Teil I: Hier handelt es sich um eine Bestätigung des Anlegers zuhanden seiner Hausbank. Dieses Dokument verbleibt bei der Hausbank des Anlegers! Teil II: Hier handelt es sich um den eigentlichen Zeichnungsschein, den der Anleger zuhanden seiner Hausbank ausfüllt. Dieses Dokument verbleibt bei der Hausbank des Anlegers! Teil III: Hier handelt es sich um den anonymen Zeichnungsschein zuhanden der Depotbank des Fonds. Dieses Dokument wird von der Hausbank des Anlegers an die Depotbank des Fonds gesendet.
3 Z E I C H N U N G S S C H E I N TEIL II Valoren-Nummer: ISIN-Nummer: LI Währung: EUR Excelsior Investments Fund AGmvK Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht Die Excelsior Investments Fund AGmvK (nachfolgend der Fonds ) ist ein Investmentunternehmen für qualifizierte Anleger nach Art. 23 des Gesetzes über Investmentunternehmen vom 19. Mai 2005 (nachfolgend IUG) i.v.m. Art. 28 und Art. 29 der dazugehörenden Verordnung über Investmentunternehmen (nachfolgend IUV). Dieser Fonds richtet sich ausschliesslich an einen oder mehrere qualifizierte Anleger. Er ist von der Bewilligungspflicht und den übrigen Pflichten nach Art. 28 Abs. 1 IUV befreit. Kategorie des Anlegers: Investmentunternehmen für qualifizierte Anleger (Details zu den Kategorien sind dem Teil I des Zeichnungsscheins zu entnehmen.) Direkter qualifizierter Anleger Der Mindestzeichnungsbetrag ist CHF oder Gegenwert zuzüglich der im Prospekt genannten Ausgabekommission. Indirekter qualifizierter Anleger Es ist keine Mindestanlage erforderlich. Instruktionen an meine / unsere Bank: Ich/Wir beauftrage/n Sie hiermit: 1a für meine/unsere Rechnung Anteile zu den gemäss Prospekt gültigen Preisen zu zeichnen. Zeichnender Betrag EUR Referenz (falls vorhanden) Ich/Wir beauftrage/n Sie hiermit: 1b für meine/unsere Rechnung Anteile zu den gemäss Prospekt gültigen Preisen zu zeichnen. Hierbei handelt es sich um die Aufstockung eines bereits vorhandenen Bestandes: Zeichnender Betrag EUR Referenz (falls vorhanden)
4 2 (nur bei Zeichnung über die Hausbank) den obigen Zeichnungsauftrag zum Erwerb der Anteile unter zwingender Beilage einer schriftlichen Bestätigung (Wortlaut siehe Ende Dokument) an die Zeichnungsstelle des Fonds weiterzuleiten. Zeichnung über die Depotbank bzw. über die Hausbank 1 : Name der Bank Kontaktperson bzw. Abteilung Strasse/Hausnummer PLZ Ort / Land Telefonnummer -Adresse Zahlung zulasten Konto-Nr. Verbuchung in Wertschriftendepot-Nr. Die Depotbank des Fonds ist die Liechtensteinische Landesbank AG. Ort, Datum Unterschrift des qualifizierten Anlegers Legende: Teil I: Hier handelt es sich um eine Bestätigung des Anlegers zuhanden seiner Hausbank. Dieses Dokument verbleibt bei der Hausbank des Anlegers! Teil II: Hier handelt es sich um den eigentlichen Zeichnungsschein, den der Anleger zuhanden seiner Hausbank ausfüllt. Dieses Dokument verbleibt bei der Hausbank des Anlegers! Teil III: Hier handelt es sich um den anonymen Zeichnungsschein zuhanden der Depotbank des Fonds. Dieses Dokument wird von der Hausbank des Anlegers an die Depotbank des Fonds gesendet. 1 Bei der Hausbank muss es sich um eine Bank mit Sitz im In- oder Ausland handeln, welche der Richtlinie 91/308/EWG in der Fassung der Richtlinie 2001/97/EG oder einer gleichwertigen Regelung entspricht und einer angemessenen Aufsicht untersteht.
5 Z E I C H N U N G S S C H E I N - BESTÄTIGUNG DER HAUSBANK TEIL III Valoren-Nummer: ISIN-Nummer: LI Währung: EUR Excelsior Investments Fund AGmvK Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht Investmentunternehmen für qualifizierte Anleger Die Excelsior Investments Fund AGmvK (nachfolgend der Fonds ) ist ein Investmentunternehmen für qualifizierte Anleger nach Art. 23 des Gesetzes über Investmentunternehmen vom 19. Mai 2005 (nachfolgend IUG) i.v.m. Art. 28 und Art. 29 der dazugehörenden Verordnung über Investmentunternehmen (nachfolgend IUV). Dieser Fonds richtet sich ausschliesslich an einen oder mehrere qualifizierte Anleger. Er ist von der Bewilligungspflicht und den übrigen Pflichten nach Art. 28 Abs. 1 IUV befreit. Kategorie des Anlegers: (Details zu den Kategorien sind dem Teil I des Zeichnungsscheins zu entnehmen.) Direkter qualifizierter Anleger Der Mindestzeichnungsbetrag ist CHF oder Gegenwert zuzüglich der im Prospekt genannten Ausgabekommission. Indirekter qualifizierter Anleger Es ist keine Mindestanlage erforderlich. Gleichzeitig mit der Übermittlung des nachstehenden Zeichnungsauftrags bestätigt die Hausbank gegenüber der Depotbank des Fonds, dass a) sie in Bezug auf die nachstehende Zeichnung im Besitze eines rechtsgültig unterzeichneten Zeichnungsscheins im Original ist, woraus sich ergibt, dass es sich beim Anleger um einen qualifizierten Anleger gemäss den Kategorien im Zeichnungsschein handelt; b) ihr die Bestätigung des Anlegers hinsichtlich seiner Stellung als qualifizierter Anleger plausibel erscheint; Zeichnender Betrag EUR Referenz (falls vorhanden) Datum der Zeichnung
6 Name der Hausbank Kontaktperson bzw. Abteilung Strasse/Hausnummer PLZ Ort Telefonnummer -Adresse Settlement-Instruktionen Nr. Ort, Datum Firma / Unterschrift der Hausbank Bitte weiterleiten an die Depotbank (Liechtensteinischen Landesbank AG) des Fonds. fundsdealing@llb.li Tel.: Fax: Zeichnungsablauf (Ausgabe von Anteilen) 1. Der Zeichner (zeichnende Bank) zeichnet bei der Liechtensteinischen Landesbank AG für den Gegenwert eines bestimmten Betrages (in EUR) Anteile der Excelsior Investments Fund AGmvK. Die Zeichnungen müssen spätestens um 12 Uhr am Bewertungstag bei der Liechtensteinischen Landesbank AG eingehen. 2. Der Zeichner überweist den gezeichneten Betrag (inkl. Ausgabekommission) auf ein Konto der Liechtensteinische Landesbank AG bis zum Bewertungstag. Fällt die Valuta (=Bewertungstag) nicht auf einen liechtensteinischen Bankarbeitstag, ist diese am letzten liechtensteinischen Bankarbeitstag vor dem Bewertungstag. Zahlungen, die vor der oben genannten Valuta eingehen, werden nicht verzinst. Die Einzahlung erfolgt an: Liechtensteinische Landesbank AG, Städtle 44, 9490 Vaduz, IBAN LI , lautend auf "LLB Trading Excelsior Investments Fund AGmvK", BIC Code LILALI2XXXX. 3. Bei Vorliegen des Nettoinventarwerts der Excelsior Investments Fund AGmvK rechnet die Liechtensteinische Landesbank AG die Anteile des Excelsior Investments Fund AGmvK dem Zeichner ab. Die Zuteilung der Anteile erfolgt mit drei Nachkommastellen. Der Zeichner wird avisiert. Die Abrechnung der Anteile erfolgt Lieferung ohne Zahlung (LOZ). 4. Die Liechtensteinische Landesbank AG liefert die Anteile LOZ an den Zeichner aus. Die Lieferung ist nur über SIX SIS AG möglich (Nur ganze Anteile möglich). Settlement-Instruktionen: Die Lieferung der Anteile erfolgt über SIX SIS AG. Die SIX SIS Teilnehmernummer der Liechtensteinischen Landesbank ist LI Legende: Teil I: Hier handelt es sich um eine Bestätigung des Anlegers zuhanden seiner Hausbank. Dieses Dokument verbleibt bei der Hausbank des Anlegers! Teil II: Hier handelt es sich um den eigentlichen Zeichnungsschein, den der Anleger zuhanden seiner Hausbank ausfüllt. Dieses Dokument verbleibt bei der Hausbank des Anlegers! Teil III: Hier handelt es sich um den anonymen Zeichnungsschein zuhanden der Depotbank des Fonds. Dieses Dokument wird von der Hausbank des Anlegers an die Depotbank des Fonds gesendet.
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