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1 An Amt Wilstermarsch und Stadt Wilster Kohlmarkt 25 Parkplatz Klosterhof 26a Wilster Telefax: cc: Kreis Steinburg Viktoriastraße Itzehoe 04821/ Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein - Staatskanzlei Düsternbrooker Weg Kiel Fax:0431/ landesportal@stk.landsh.de Bundeskanzleramt (BKAmt) Willy-Brandt-Straße Berlin, Berlin Fax: poststelle@bk.bund.de Bundespräsidialamt Spreeweg Berlin Fax: +49 (0) bundespraesidialamt@bpra.bund.de Sonntag, 01. Oktober 2017 Durchsetzung meiner Rechte aus dem Genfer Abkommen IV Ich erwarte bis spätestens alle mir zustehenden Leistungen für ein würdevolles Leben (Art. 1 Grundgesetz) wie Kostenerstattung für Essen, Trinken, Wohnen, Moblilität uvam. und darüber hinaus den Schadenersatz des mir entstandenen Schaden durch die getätigten Zahlungen seit dem Tage meiner Geburt am Seite 1 von 5

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3 Begründung: Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in Verbindung mit dem Wiener Übereinkommen vertraglich verpflichtet, das Genfer Abkommen IV einzuhalten und umzusetzen. Das bedeutet, dass jede Behörde, jedes Amt und/ oder jede Dienststelle und damit jeder Mitarbeiter der BRD den Inhalt zu kennen hat, darüber hinaus alle Personen im Rahmen Ihrer Dienstleistungen aufzuklären und die Mitarbeiter das Genfer Abkommen IV mitzuführen haben. Alle Behörden der BRD haben dem Deutschen Volk zu dienen, wie es der Name Minister oder Bediensteter schon zeigt (ministrare=dienen). Dies hat bereits Friedrich der Große erkannt, in dem er sagte: Un prince est le premier serviteur et le premier magistrat de l Etat. Die Übersetzung geht ungefähr so: "Ein Fürst ist der erste Diener seines Staates." Der Satz taucht in verschiedenen Schriften Friedrichs auf, ist aber an besonders prägnanter Stelle in seinem "Politischen Testament" von 1752 zu finden. So ist dieser Ausspruch als die wichtigste Regierungsmaxime des Königs, der sich selbst als Philosoph und moderner König gesehen haben wollte, in die Geschichtsbücher eingegangen. Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. Die Wahl der Selbstbestimmung ist das angeborene Recht aller Menschen. Es liegt hier in der Bundesrepublik Deutschland ein klarer Verstoß gegen die Würde des Menschen vor, da ich das Recht habe, so zu leben, wie ich es will, dieses so jedoch nicht leben kann aus den verschiedensten Gründen. Das ist Nötigung. Das UN-Recht wird eindeutig, wenn ein Ministerium der BRD einerseits schreibt, dass das IV. Genfer Abkommen in der Bundesrepublik Deutschland nach Vertragsunterzeichnung in Kraft getreten, andererseits von Beginn an NICHT umgesetzt worden ist. Alles was ich will, um ein Leben in Würde zu führen, hat mir die BRD (beziehungsweise ihre untergeordneten Dienststellen, Ämter und Behörden) zur Verfügung zu stellen. Sogar das Klopapier steht mir kostenlos zu! Art. 98 Allen Internierten sollen regelmässig Beträge ausbezahlt werden, damit sie Lebensmittel und Artikel wie Tabakwaren, Toilettenartikel usw. kaufen können. Diese Auszahlungen können in Form von Krediten oder Einkaufsgutscheinen erfolgen. Nicht nur heute, sondern seit 12. August 1949 (Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den vier Genfer Rotkreuz-Abkommen vom 12. August 1949 BGBl. II 1954, S ) beziehungsweise vom Tage meiner Geburt an, hatte es mir vertragsgemäß kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen. Seite 3 von 5

4 So steht es auch im Grundgesetz: Art 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Grundlage der Sozialversicherung ist das Genfer Abkommen und muß in Art. 24 (3), 25 vor Bundesund Landesgesetzen eingehalten werden. Sie sind im Völkerrecht des Genfer Abkommen verpflichtet jede gesetzgeberische Maßnahme in Art SR salvatorisch zu ergreifen, damit überpositive Veränderungen in ihrem System nach Anforderung stattfinden, um das Wohl des Menschen zu fördern. Hinweis auf die verfassunggemäße Grundordnung: Durch Gesetz vom 26. März 1954 wurde dem Absatz 1 folgender Satz mit Wirkung vom 28. März 1954 angefügt: Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt. Der Ausdruck Besatzungsbehörden, wie er verwendet wird, bezieht sich auf Organisationen und Personen, die in deren Namen Befugnisse ausüben oder im Falle von internationalen Organisationen (in Art. 132, Genfer Konvention zum Schutz vor der Zivilperson) und Organisationen anderer Mächte (und der Mitglieder solcher Organisationen) mit deren Ermächtigung handeln, schließlich auf die, bei den Streitkräften der Drei Mächte dienenden Hilfsverbände anderer Mächte (Art. 1 (5) ÜLV, analog Art. 142 genfer Konvention zum Schutz vor der Zivilperson), denn das Anerkennungsgesetz ist reines Privatrecht und im öffentlichen Recht verboten. In der Metaphysik der reinen Vernunft gibt es nur das Gesetz der Erkenntnis, das Erkennen im öffentlichen Recht. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sind identisch mit den Staaten des Kontrollrats, (englisch United Nations Security Council, UNSC), oftmals auch als Weltsicherheitsrat bezeichnet, ist ein Organ der Vereinten Nationen. Er setzt sich aus fünf ständigen (Permanent Members, auch P5 genannt) und zehn nichtständigen Mitgliedern (Elected Members) beziehungsweise Staaten zusammen. Die fünf ständigen Mitglieder (Frankreich, Russland, die Vereinigten Staaten, die Volksrepublik China und das Vereinigte Königreich) haben bei der Verabschiedung von Resolutionen (Resolutions) ein erweitertes Vetorecht und werden daher auch als Vetomächte bezeichnet. Die konstituierende Sitzung des Sicherheitsrats fand am statt; diese und die folgenden 23 Sitzungen wurden im Londoner Church House abgehalten, spätere Sitzungen fanden im Hunter College in der Bronx, im Henry Hudson Hotel an der Fifth Avenue in Manhattan sowie in der Sperry- Gyroscope-Fabrik in Lake Success statt, bevor der Rat 1951 sein derzeitiges Domizil, das UNO- Hauptquartier, am East River in Manhattan bezog. Seite 4 von 5

5 Das Genfer Abkommen IV SR gilt für den Zivilschutz in Kriegszeiten. Alle Staaten außer Art. 53, 107 UN-Charta haben einen Friedensvertrag erhalten, wobei in Deutschland im Waffenstillstand, respektive im Kriegszustand befindet, da die Entnazifizierung nicht erfolgte, weil die englische Besatzungsmacht versagte: Status Act of State. Es fand eine Renazifizierung statt hat nach dem Überleitungsvertrag der Weltsicherheitsrat das Büro aus Berlin ausgelagert, nachdem Rußland zur UDSSR reformiert wurde. Aus diesem Grund der Reformierung wurde 1990 Ost- und West-Deutschland zusammengelegt. Das Kontrollratsgesetz Nr. 35 gilt weiterhin, da keine staatliche Gerichtsbarkeit besteht. Die Verfolgung von geschützten Personen und gebührend akkreditierten Delegierten nach 132, genfer Konvention IV. zum Schutz vor der Zivilperson ist ein Kriegsverbrechen nach VStGB und IStGB und steht aufgrund der Verletzung des Art. 73 UN-Charta nach 221, 339 StGB unter besonderer Strafe. Aus diesem Grund sind staatliche Gerichte in der Bundesrepublik für das vereinigte Wirtschaftsgebiet verboten und die Länder sind keine Staaten ( 15, 16 GVG). Grundlagen: Proklamation Nr der Militärregierung Deutschland auf US-Kontrollgebiet Verordnung Nr der Militärregierung Deutschland auf GB-Kontrollgebiet Freiwillige Gerichtsbarkeit nach KRG Nr. 35 in Arbeits- und Schiedsgerichten zu Recht im Heiligen Auftrag der Präambel - Rechtamt originäres-prärogatives Recht xxxxxx Schreiben gemäß 12 BGB ohne Unterschrift gültig in Verbindung mit Inhaber- und Urheberrecht Seite 5 von 5

Alexander Schröpfer Dorfstraße Sankt Margarethen

Alexander Schröpfer Dorfstraße Sankt Margarethen An Amt Wilstermarsch und Stadt Wilster Kohlmarkt 25 Parkplatz Klosterhof 26a 25554 Wilster Telefax: 04823 948220 E-Mail: amt@wilstermarsch.de cc: Kreis Steinburg Viktoriastraße 16-18 25524 Itzehoe 04821/69

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