Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick

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1 Frankenblick Bote Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Jahrgang 2 Freitag, den 6. September 2013 Nummer 10

2 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 10/2013 Nächster Redaktionsschluss Nächster Erscheinungstermin Mittwoch, den Freitag, den Gemeinde Frankenblick Anschrift OT Effelder Schlossgasse Frankenblick Tel.: / Fax.: / gemeinde@frankenblick.eu Öffnungszeiten... der Gemeindeverwaltung Frankenblick - Rathaus in Effelder: Montag und Mittwoch Dienstag Donnerstag Freitag geschlossen 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr... der Gemeindeverwaltung Frankenblick - Außenstelle Mengersgereuth-Hämmern: Montag und Mittwoch Dienstag Donnerstag Freitag geschlossen 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:30 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr Sprechtage des Bürgermeisters Sprechtag in Rauenstein Feuerwehrgerätehaus: jeden 1. Dienstag des Monats und jeden 3. Dienstag des Monats gültig ab Sprechtag in Mengersgereuth-Hämmern von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Außenstelle der Gemeindeverwaltung: jeden 3. Dienstag des Monats von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr und jeden 1. Dienstag des Monats von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr Sprechtag in Effelder Rathaus: Donnerstag und von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr Um die Wartezeiten für Sie möglichst gering zu halten, bitte ich um telefonische Voranmeldung über das Sekretariat unter Jürgen Köpper Bürgermeister Wahlbekanntmachung Amtliche Bekanntmachungen 1. Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 10 Wahlbezirke eingeteilt:

3 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 10/2013 Arbeitsraum des Briefwahlvorstandes: Gemeinde Frankenblick, OT Effelder Schlossgasse 20, Rathaus In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um Uhr im Rathaus - Schlossgasse 20, OT Effelder zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Frankenblick, den gez. Rainer Blechschmidt Wahlbeauftragter der Gemeinde Frankenblick

4 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 10/2013 Landesamt für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Saalfeld Albrecht-Dürer-Straße Saalfeld Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBI. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung Ankündigung des Anhörungstermins Gemeinde: Frankenblick Gemarkung: Hämmern Flur: 0 Flurstücke: 139/36, 141/18, 549/2, 550/4, 550/5, 553/3, 554/3, 554/4, 554/5, 555/2, 560/5, 560/6, 560/7, 560/8, 562/3, 562/7, 562/8, 562/9, 562/10, 563/3, 611, 620, 621, 622, 623, 633, 640, 641, 642, 643, 644, 657, 658, 659, 660, 661, 662 In der Gemarkung Hämmern wurde an den o. g. Flurstücken eine Liegenschaftsvermessung (Straßenschlussvermessung) durchführt. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wird in einer Grenzniederschrift beurkundet. Zuvor besteht für die Beteiligten Eigentümer der Flurstücke die Möglichkeit, sich zum Ergebnis der Liegenschaftsvermessung zu äußern. Der dazu vorgesehene Anhörungstermin findet am um Uhr statt. Treffpunkt ist am Parkplatz Hämmerer Ebene. Den Beteiligten ist freigestellt, den Termin wahrzunehmen. Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Kosten, die durch die Wahrnehmung des Termins entstehen, können leider nicht erstattet werden. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wird den Beteiligten Eigentümern unabhängig von der Teilnahme am Anhörungstermin durch schriftlichen Bescheid zugesandt oder durch Offenlegung bekannt gegeben. Bei Offenlegung wird der Termin durch die Stadt/Gemeinde öffentlich bekanntgegeben. Saalfeld, den Im Auftrag Helmut Trautmann Dezernatsbereichsleiter Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBI. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung Ankündigung des Anhörungstermins Gemeinde: Frankenblick Gemarkung: Mengersgereuth Flur: 0 Flurstücke: 1025/2, 1026/2, 1030/2, 1030/3, 1030/6, 1030/7, 1053/3, 1053/6, 1054/3, 1054/4, 1055/3, 1055/4, 1056/2, 1058/4, 1060/2, 1060, 1061/2, 1063/7, 1063/5, 1063/6, 1067/2, 1079, 1080/2, 1310, 1312, 1314, 1315, 1316, 1321, 1322, 1329 In der Gemarkung Mengersgereuth wurde an den o. g. Flurstücken eine Liegenschaftsvermessung (Straßenschlussvermessung) durchführt. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wird in einer Grenzniederschrift beurkundet. Zuvor besteht für die Beteiligten Eigentümer der Flurstücke die Möglichkeit, sich zum Ergebnis der Liegenschaftsvermessung zu äußern. Der dazu vorgesehene Anhörungstermin findet am um Uhr statt. Treffpunkt ist am Parkplatz Hämmerer Ebene. Den Beteiligten ist freigestellt, den Termin wahrzunehmen. Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Kosten, die durch die Wahrnehmung des Termins entstehen, können leider nicht erstattet werden. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wird den Beteiligten Eigentümern unabhängig von der Teilnahme am Anhörungstermin durch schriftlichen Bescheid zugesandt oder durch Offenlegung bekannt gegeben. Bei Offenlegung wird der Termin durch die Stadt/Gemeinde öffentlich bekanntgegeben. Saalfeld, den Im Auftrag Helmut Trautmann Dezernatsbereichsleiter Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren gemäß 43 ff des Gesetzes über die Elektrizitätsund Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz, EnWG) in Verbindung mit 72 ff. des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) Bauvorhaben: 380-kV-Leitung Altenfeld-Redwitz (Teilabschnitt Thüringen) Die 50Hertz Transmission GmbH (Vorhabensträgerin) hat für das oben bezeichnete Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beim Thüringer Landesverwaltungsamt beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen - der VG Großbreitenbach, Gemeinde Altenfeld mit der Gemarkung Wald Oberbreitenbach sowie der Stadt Großbreitenbach mit der Gemarkung Großbreitenbach - der Stadt Langewiesen mit der Gemarkung Langewiesen - der VG Langer Berg, Gemeinde Möhrenbach mit der Gemarkung Möhrenbach - der VG Bergbahnregion/Schwarzatal, Gemeinde Katzhütte mit den Gemarkungen Oelze und Katzhütte - der Stadt Bad Blankenburg mit der Gemarkung Bad Blankenburg - der VG Lichtetal am Rennsteig, Gemeinde Lichte, mit den Gemarkungen Geiersthal und Wallendorf - der Gemeinde Goldisthal mit der Gemarkung Goldisthal - der Gemeinde Masserberg mit den Gemarkungen Masserberg und Heubach - der Gemeinde Sachsenbrunn mit den Gemarkungen Saargrund und Friedrichshöhe - der Stadt Eisfeld mit der Gemarkung Eisfeld - der Stadt Neuhaus am Rennweg mit den Gemarkungen Siegmundsburg und Scheibe - der Stadt Schalkau mit den Gemarkungen Theuern, Neundorf, Truckenthal, Schalkau, Selsendorf und Roth - der Gemeinde Frankenblick mit den Gemarkungen Grümpen, Welchendorf, Seltendorf, Döhlau, Rauenstein, Blatterndorf und Rückerswind - der Gemeinde Judenbach mit der Gemarkung Heinersdorf - der VG Buttelstedt, Gemeinde Leutenthal mit der Gemarkung Leutenthal - der Stadt Gehren mit der Gemarkung Gehren - der Stadt Neustadt am Rennsteig mit den Gemarkungen Wald Neustadt und Gemarkung Neustadt am Rennsteig beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom bis in der Gemeinde Frankenblick, Schlossgasse 20, Frankenblick, Zimmer Ratssaal während der Dienststunden Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

5 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 10/ Mit dieser Bekanntmachung werden auch a) die vom Bund oder Land anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie b) sonstige Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind, (Vereinigungen), von der Auslegung dieses Plans benachrichtigt (43a Nr. 2 EnWG) 2. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen ( 43b Nr. 1 Satz 1) nach Auslegungsbeginn, also spätestens bis zum beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Ref. 540, Weimarplatz 4, Weimar oder bei der Gemeinde Frankenblick, Schlossgasse 20, Frankenblick, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss Name und Anschrift des Einwenders, den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach dieser Frist eingehende Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen sind ausgeschlossen. Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen ( 43b Nr. 1 Satz 2 EnWG). Für die Stellungnahmen der Behörden gilt 43a Nr. 7 Satz 4 EnWG. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. 3. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er rechtzeitig bekannt gemacht werden. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach 44 a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht der Vorhabensträgerin ab diesem Zeitpunkt an den betroffenen Flächen ein Vorkaufsrecht zu ( 44 a Abs. 3 EnWG). 8. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen, dass - die für das Verfahren und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde das Thüringer Landesverwaltungsamt ist, - über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden wird, - die ausgelegten Planunterlagen die nach 6 Abs. 3 UVPG notwendigen Angaben enthalten und - die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß 9 Abs. 1 UVPG ist. 9. Die Unterlagen sind für den Zeitraum der öffentlichen Auslegung auch im Internet auf der Projektwebseite von der Vorhabensträgerin 50Hertz Transmission GmbH ( com) unter der Rubrik Netzausbau und den Stichworten Projekte sowie nachfolgend Südwest-Kuppelleitung einzusehen. Mitteilungen Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt Nach der Pflanzenabfallverordnung (Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen) darf trockener Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, unter bestimmten Bedingungen verbrannt werden. Auf Grundlage dieser Verordnung und des Beschlusses des Landratsamtes als zuständige Abfallbehörde vom September 2010 wurde in einer Allgemeinverfügung für den Landkreis Sonneberg beschlossen, dass im Zeitraum vom 15. September bis 15. November Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden darf. Dabei sind nachfolgende Bedingungen zu beachten: 1. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten. Dabei ist insbesondere auf die Windrichtung und -geschwindigkeit zu achten. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen. 2. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen, Mineralölprodukte, brennbare Flüssigkeiten oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden. 3. Folgende Mindestabstände müssen eingehalten werden: a) 50 m zu öffentlichen Straßen b) 1,5 km zu Flugplätzen c) 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden. d) 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs e) 100 m zu Waldflächen, wobei besondere Trockenperioden, in denen in einzelnen Forstamtsbezirken höhere Waldbrandstufen (ab Waldbrandstufe II) bestehen, entsprechend zu berücksichtigen sind f) 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbaren Außenverkleidungen g) 5 m zur Grundstücksgrenze 4. Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. 5. Es darf nur der reine Gehölzschnitt verbrannt werden. Laub und weiche Pflanzenabfälle sind von der Verbrennung in jedem Fall ausgeschlossen. 6. Die Verbrennungsstellen müssen beaufsichtigt werden, bis Flammen und Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten. 7. Die Verbrennungsstellen auf bewachsenem Boden sind mit Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend mit Erde abzudecken oder mit Wasser zu löschen. 8. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist ein Verbrennen grundsätzlich unzulässig. An Werktagen ist ein Verbrennen nur in der Zeit von 2 Stunden nach Sonnenaufgang bis 2 Stunden vor Sonnenuntergang zulässig. 9. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Festlegungen dieser Allgemeinverfügung verstößt. Zusätzliche Hinweise: I. Anstelle der Beseitigung durch Verbrennen von unbelastetem Baum- und Strauchschnitt sollte der Verwertung (z.b. durch Schreddern zur Gewinnung von Mulch- und Kompostiermaterial) der Vorrang gegeben werden. Im Landkreis werden flächendeckend Annahmestellen auf den Wertstoffhöfen, Kompostieranlagen und Grünabfall-Annahmestellen eingerichtet. Dort können die Bürgerinnen und Bürger ihre Grünabfälle ohne zusätzliche Kosten entsorgen. Die Öffnungszeiten können der Broschüre Abfuhrtermine entnommen bzw. bei den Stadt- und Gemeinde-verwaltungen erfragt werden. II. Es bleibt auch während der Brenntage gemäß 39 Abs. 5 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatAchF) verboten, die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen sowie an Hecken und Hängen abzubrennen, oder nicht land- forst- oder fischereiwirtschaftlich

6 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 10/2013 genutzte Flächen so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird. Unmittelbar vor der Entzündung ist das Material umzulagern bzw. umzuwenden. III. Weitergehende ordnungsbehördliche Festlegungen der Gemeinden, hier insbesondere die Anzeigepflicht, entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen Ihrer Gemeinde. Laut Festlegung der Gemeinde Frankenblick ist das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt 2 Tage vorher unter den Telefon-Nr /29310 Gemeindeverwaltung Effelder oder 03675/ Außenstelle in Meng.-Hämmern zu melden. Senioren Herzlichen Glückwunsch den Geburtstagskindern im Monat Oktober 2013 OT Döhlau zum 77. Geburtstag Herrn Schnetter, Horst Döhlau zum 88. Geburtstag Frau Schneider, Irma Döhlau OT Effelder zum 73. Geburtstag Frau Wank, Ingrid Sonneberger Straße zum 65. Geburtstag Herrn Röder, Hans Sonneberger Straße zum 74. Geburtstag Frau Malter, Brigitte Schmiedsgasse zum 77. Geburtstag Herrn Blechschmidt, Wilfried Schulstraße zum 82. Geburtstag Frau Schüler, Hilde Schloßgasse zum 72. Geburtstag Frau Döring, Traute Sonneberger Straße zum 91. Geburtstag Frau Kuhn, Erna Sonneberger Straße zum 71. Geburtstag Herrn Hausdorf, Erich Schmiedsgasse zum 67. Geburtstag Herrn Geiger, Ralf Maßstraße zum 69. Geburtstag Herrn Groß, Siegfried Ecke zum 77. Geburtstag Frau Hertha, Karin Sonneberger Straße zum 70. Geburtstag Herrn Höfer, Theodor Ecke zum 67. Geburtstag Frau Falkenberg, Grete Sonneberger Straße zum 73. Geburtstag Herrn Morgenroth, Hubert Neustädter Straße OT Grümpen zum 72. Geburtstag Frau Höhn, Monika Ortsstraße zum 72. Geburtstag Herrn Müller, Werner Ortsstraße zum 73. Geburtstag Herrn Schmidt, Gerhard Baumleite zum 66. Geburtstag Frau Truckenbrodt, Doris Ortsstraße zum 65. Geburtstag Frau Feldhausen, Elke Ortsstraße zum 65. Geburtstag Frau Zwinkmann, Christine Ortsstraße OT Mengersgereuth-Hämmern zum 74. Geburtstag Herrn Escher, Heinz Effelderstraße zum 68. Geburtstag Frau Sachse, Regina Forschengereuther Straße zum 78. Geburtstag Frau Siegel, Herta Kohläschig zum 94. Geburtstag Frau Lenk, Elfriede Straße am Mühlberg zum 82. Geburtstag Frau Scheler, Ortrud Steinheider Straße zum 70. Geburtstag Frau Schnetter, Renate Hämmerer Ortsstraße zum 89. Geburtstag Frau Rattei, Irene Forschengereuther Straße zum 69. Geburtstag Frau Roche, Waltraud Steinacher Straße zum 66. Geburtstag Herrn Diederich, Lothar Am Adelsberg zum 71. Geburtstag Herrn Madalschek, Heinz Freiherr-vom-Stein-Straße zum 72. Geburtstag Frau Sauerteig, Marianne Steinheider Straße zum 67. Geburtstag Frau Maaser, Barbara Freiherr-vom-Stein-Straße zum 76. Geburtstag Herrn Funke, Dieter Hämmerer Ortsstraße zum 75. Geburtstag Herrn Scheler, Dieter Schichtshöhner Straße zum 83. Geburtstag Frau Schneider, Herta Heimstätten zum 76. Geburtstag Frau Ehrhardt, Barbara Bahnhofstraße zum 74. Geburtstag Frau Friebe, Hanna Bahnhofstraße zum 70. Geburtstag Herrn Scheler, Dieter Hämmerer Ortsstraße zum 74. Geburtstag Frau Scheler, Gisela Heimstätten zum 74. Geburtstag Frau Steiner, Erika Heidersberg zum 77. Geburtstag Frau Scheler, Rosa Bergweg zum 83. Geburtstag Frau Brehm, Walburga Schmiedsgrund zum 79. Geburtstag Frau Räppold, Helena Mühlstraße zum 77. Geburtstag Frau Röder, Erika Steinheider Straße zum 66. Geburtstag Herrn Flemming, Klaus Heimstätten zum 67. Geburtstag Frau Jäger, Uta Alte Poststraße zum 73. Geburtstag Frau Müller, Monika Schichtshöhner Straße zum 80. Geburtstag Frau Langbein, Herta Heimstätten zum 72. Geburtstag Frau Weber, Lieselotte Eisfelder Straße zum 73. Geburtstag Herrn Schneider, Gerhard Hämmerer Ortsstraße zum 67. Geburtstag Frau Glaser, Roswitha Schulstraße zum 73. Geburtstag Herrn Litschko, Otto Steinacher Straße zum 74. Geburtstag Frau Weigelt, Edith Steinheider Straße zum 71. Geburtstag Frau Litschko, Helga Steinacher Straße zum 82. Geburtstag Frau Scheler, Elfriede Hämmerer Ortsstraße zum 81. Geburtstag Frau Schneider, Ingeborg Hämmerer Ortsstraße zum 65. Geburtstag Herrn Leuthäuser, Julius Schichtshöhner Straße zum 67. Geburtstag Frau Söllner, Tea Schmiedsgrund zum 93. Geburtstag Frau Bätz, Maria Schichtshöhner Straße zum 73. Geburtstag Frau Morgenstern, Sieglinde Schwarzwälder Straße zum 71. Geburtstag Herrn Hamberger, Gustav Schulstraße

7 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 10/ zum 77. Geburtstag Frau Müller, Anneliese Freiherr-vom-Stein-Straße zum 76. Geburtstag Frau Stämmler, Johanna Hammerberg OT Meschenbach zum 65. Geburtstag Frau Kühne, Brigitte Meschenbach zum 70. Geburtstag Herrn Babucke, Rolf Meschenbach zum 73. Geburtstag Frau Leib, Bärbel Meschenbach zum 74. Geburtstag Frau Eyrich, Erika Meschenbach OT Rabenäußig zum 77. Geburtstag Frau Blechschmidt, Waltraud Brunnengäßchen zum 84. Geburtstag Frau Scheler, Marta Brunnengäßchen zum 85. Geburtstag Frau Baier, Marianne Fichtacher Straße zum 69. Geburtstag Frau Steiner, Christiane Fichtacher Straße zum 88. Geburtstag Frau Stammberger, Herta Fichtacher Straße OT Rauenstein zum 78. Geburtstag Herrn Lutz, Hans Richard-Böhm-Straße zum 90. Geburtstag Frau Müller, Brunhilde Weststraße zum 68. Geburtstag Herrn Müller, Dieter An der Feuerwehr zum 94. Geburtstag Frau Beyer, Else Burggartenstraße zum 68. Geburtstag Frau Müller, Ingrid Bahnhofstraße zum 82. Geburtstag Herrn Krüger, Werner Georgiistraße zum 67. Geburtstag Herrn Müller, Stephan Bahnhofstraße zum 81. Geburtstag Frau Uhl, Johanna Lehnersgasse zum 65. Geburtstag Herrn Winkler, Dieter Bahnhofstraße zum 77. Geburtstag Herrn Weigelt, Hubert Georgiistraße zum 73. Geburtstag Herrn Girke, Dieter Richard-Böhm-Straße zum 81. Geburtstag Herrn Müller, Rolf Bahnhofstraße zum 75. Geburtstag Frau Nenninger, Karin Weststraße zum 67. Geburtstag Herrn Greiner-Fuchs, Helmut Hoher Weg zum 81. Geburtstag Frau Töpfer, Irmtraud Poststraße zum 84. Geburtstag Frau Peuke, Christa Bahnhofstraße zum 79. Geburtstag Frau Krüger, Erika Georgiistraße zum 65. Geburtstag Herrn Lebbedies, Ernst Lehnersgasse OT Rückerswind zum 82. Geburtstag Frau Steiner, Else Rückerswind zum 87. Geburtstag Herrn Schmidt, Erich Rückerswind zum 68. Geburtstag Herrn Leipold, Günter Rückerswind OT Seltendorf zum 66. Geburtstag Frau Fischer, Ilona Welchendorfer Straße zum 69. Geburtstag Frau Boller, Hannelore Döhlauer Straße AWO Ortsverein Effelder Am findet unser nächster AWO Nachmittag um Uhr in unserem AWO- Raum in der ehemaligen Schule statt. Der Kindergarten Effelder macht ein Programm. Alle Bürger, Seniorinnen und Senioren sind herzlich eingeladen. Der Vorstand der AWO Vereine und Verbände 15. Augustenthaler Köhlerfest 07. bis 08. September 2013 Veranstaltungsplan Sonnabend, : Uhr Festumzug mit Bergleuten und Köhlern zum Meilerplatz nach Augustenthal, an den sich, wie immer, befreundete Vereine sowie Kinder mit ihren Eltern anschließen können. Stellplatz; Hofwiesenstraße (zwischen Bahnhofstraße und Mühlstraße). Begleitet wird der Umzug von der Bergmannskapelle Stockheim Uhr Eröffnung des 15. Augustenthaler Köhlerfestes mit den Jagd- und Alphornbläsern sowie den Schichtshöhner Schützen und Prolog. Entfachung des Meilers durch den diesjährigen Schirmherm, den Abgeordneten des Europaparlaments, Herrn Dr. Dieter-Lebrecht Koch Uhr Festzelt: Unterhaltung mit der Gruppe M & M. Sonntag, : Familientag ab Uhr werden wieder Kutschfahrten im Kremser zum und vom Köhlerfest angeboten. Stellplätze befinden sich an der alten Sparkasse bzw. am Buswendeplatz Schulstraße. ab Uhr Festplatz: Markttag mit Schmied Horst, Schnitzer Gustav, Drechsler, Brauchtumspflege, Streichelzoo u.v.a. Herstellung von Zeichenholzkohle Kinderfest mitgestaltet von der Grundschule Meng.-Häm. und der Volkshochschule des Kreises Sonneberg. Angeboten werden u.a. Bastelstraße, Hüpfburg, Hundevorführungen, Reiten (Reitpferd und Pony), u.v.m Uhr Führung auf dem historischen Lehrpfad zur Geschichte des Eisenwerkes Augustenthal einschließlich der Schauköhlerei durch den Thüringerwald Verein Mengersgereuth-Hämmern. Treffpunkt: Informationstafel am Gasthaus Uhr Festzelt: Kinderzeit bietet ein Kaleidoskop der Unterhaltung unter Mitwirkung der Kinder des ASB- Kinderparks Sonnenkäfer, der Rauensteiner Kindertanzgruppe und dem Arbeitskreis Mundart Südthüringen. Sonderausstellung im Pochhaus an der Gaststätte Augustenthal Der Museumsverein Schieferbergbau Steinach/Thür. e.v. präsentiert sich mit einer Sonderausstellung über Verschwundene Berufe unserer Heimat. Zu sehen sind Exponate zur Blaufarbenherstellung, der Pottaschegewinnung, der technologischen Kette vom Bergbau über die Verhüttung bis hin zur Nagelschmiede u.v.m.

8 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 10/2013 Öffnungszeiten: Samstag, den von Uhr Sonntag, den von Uhr Zwischen den einzelnen Veranstaltungen: Unterhaltung mit dem Disco-Express Almerswind. - Alle Veranstaltungen sind eintrittsfrei - Sonstige Hinweise: *** Spezialitäten zum Köhlerfest: Samstag, den ab Uhr - Champignonpfanne - Eisbein mit Sauerkraut - Deftiger Köhlerbraten vom Grill - Brot, frisch aus dem fahrbaren Backofen - Stockbrot Besonderer Hinweis: Auch in diesem Jahr besteht am Sonntag wieder die Möglichkeit, das Köhlerfest auch mit der Kutsche zu erreichen. Sie kann auch zur Rückfahrt vom Köhlerfest entsprechend genutzt werden. Bei voller Belegung der Parkplätze Schulstraße, I.M. Schneider und Augustenthal wird ab Parkplatz Volksbau ein Kleinbus-Pendelverkehr eingerichtet. Bitte folgen Sie den Hinweisen der Ordnungskräfte. *** Wir danken allen Sponsoren und Spendern, vor allem der Privatbrauerei Gessner, der Sparkasse Sonneberg und der OVG sowie den vielen Spendern und Sponsoren, die uns über die vielen Jahre die Treue gehalten haben für ihre Unterstützung zur Durchführung der Köhlerfeste und der Realisierung des Projektes Meilerplatz mit Schauköhlerei. Bitte bleiben Sie uns im Interesse der Traditionspflege des historischen Köhlerhandwerks auch weiterhin gewogen. Veranstalter: Geschichts- und Köhlerverein Mengersgereuth-Hämmern e.v. in kooperativer Zusammenarbeit mit der Gemeinde Frankenblick, der FFW und den Vereinen aus Mengersgereuth-Hämmern. Kontaktadresse: Rainer Langhammer Geschichts- und Köhlerverein Mengersgereuth-Hämmern e.v. Mengersgereuth-Hämmern, Heimstätten 26, Frankenblick Tel.: 03675/ r-langhammer@t-online.de Änderungen und Ergänzungen behält sich der Veranstalter vor. So erreichen Sie uns: 2. Volkslauf NORDIC WALKING RUN 21. SEPTEMBER 2013 Ausschreibung / Anmeldung Veranstalter Skiclub Mengersgereuth-Hämmern e.v. Veranstaltungsort DSV Nordic Aktiv Zentrum Hämmere Ebene in Mengersgereuth-Hämmern Datum 21. September 2013 Strecken Laufstrecke Buchenweg 11,0 km Nordic Walking Strecke Buchenweg 11,0 km Startgeld Volkslauf 8,00 EUR Nordic Walking 8,00 EUR Start Volkslauf Uhr alle Klassen Nordic Walking Uhr Anmeldung per Internet unter www. sc-mengersgereuth.de per Fax unter / wird erst gültig mit gleichzeitiger Überweisung der Startgebühr Sparkasse Sonneberg BLZ Kto.-Nr.: Anmeldeschluss 2 Stunden vor dem Start Nachmeldung nicht möglich Startnummernausgabe Samstag 21. September 2013 ab Uhr am Veranstaltungsort

9 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 10/2013 WC DSV Nordic Aktiv Zentrum Hämmerer Ebene Altersklassen m/w AK J / AK J / AK J / AK J / AK J / AK J / AK J Ehrungen Platz Medallien Platz Urkunde Info Skiclub Mengersgereuth-Hämmern Steinacher Str. 55, Frankenblick Sportwart Michael Albrecht Ortsstraße 80, Frankenblick Fax: / michael.alb@gmx.de Auf zur Kirmes nach Rabenäußig! Freitag, ab Uhr Pokalkegeln in der Kegelbahn Rabenäußig Uhr Fackelzug ab ehemaligen Gemeindehaus mit Bratwurst und Getränken Bitte Fackeln mitbringen! Samstag, ab Uhr Ständelä in den Außenbereichen mit den BAUMÄNNERN Sonntag, ab 8.00 Uhr Ständelä mit den BAUMÄNNERN Uhr Einsammeln der Kirmesgesellschaft Uhr Kirchgang und Andacht mit der Kirmesgesellschaft und der Kinderkirmes Uhr Lindentanz und Kirmesspruch mit der Kinderkirmes und der Kirmesgesellschaft dabei Verkauf von Kirmespfannkuchen und Kaffee sowie Bratwürste und Getränke am Lindenplatz (bei schlechtem Wetter im Saal der Gaststätte). Die Gaststätte Waldfrieden ist mit Speisen und Getränken für die Kirmesfesttage bestens gerüstet. Auf jeden Besucher aus nah und fern freuen sich die Kirmesgesellschaft und die emsigen Tänzer der Kinderkirmes. Es laden ein: die Kirmesgesellschaft, die Feuerwehr und ihr Verein, das Team der Gaststätte und der Sportverein Rabenäußig

10 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 10/2013 Sportseite des SC 09 Effelder SV 1960 Seltendorf Abteilung Fußball: Pokalspiele Donnerstag, den Anstoß Uhr Effelder II - Milz/Eicha I Donnerstag, den Anstoß Uhr SG 51 Sonneberg I - Effelder I Kreisoberliga - Spielansetzungen für September / Oktober Sonntag, den Anstoß Uhr Effelder I - Goßmannsrod Sonntag, den Anstoß Uhr Erlau - Effelder I Sonntag, den Anstoß Uhr Effelder I - Westhausen Sonntag, den Anstoß Uhr Ummerstadt - Effelder I Sonntag, den Anstoß Uhr Effelder I - Lauscha/Neuhaus Sonntag, den Anstoß Uhr Hildburghausen II - Effelder I Sonntag, den Anstoß Uhr Effelder I - Rauenstein 2. Kreisklasse Ost - Spielansetzungen für September / Oktober Sonntag, den Anstoß Uhr Effelder II - Rottmar Sonntag, den , Spielfrei Sonntag, den Anstoß Uhr Effelder II - Jagdshof Samstag, den Anstoß Uhr Ernstthal - Effelder II Sonntag, den Anstoß Uhr Effelder II - Rauenstein II Alte Herren - Spielansetzungen für September / Oktober Freitag, den Anstoß Uhr Ketschenbach - Effelder Freitag, den Anstoß Uhr Effelder - Sonneberg-West Freitag, den Anstoß Uhr Effelder - Oberwohlbach Freitag, den Anstoß Uhr Köppelsdorf - Effelder Freitag, den Anstoß Uhr Effelder - Bedheim Freitag, den Anstoß Uhr Oberlind - Effelder Fußball: Der Saisonstart 2013/2014 gestaltet sich für die Fußballer des SV 1960 Seltendorf wieder holprig. Nach einem hart umkämpften Heimsieg gegen die Aufsteiger aus Sonneberg-West, musste beim weiteren Kreisligaaufsteiger, SV Germania Judenbach, eine herbe 8:1 Niederlage kassiert werden. Im Pokal hatte man, personell stark geschwächt, bei den kampfstarken Unterlindern mit 4:3 das Nachsehen. Wir hoffen auf stetigere Leistungen, sobald die Urlaubszeit vorbei geht. Ein Urgestein des Fußballs im Sonneberger Land hat seit Beginn dieser Saison die Zügel als Trainer beim SV 1960 Seltendorf in die Hand genommen. Hubert Steiner übernimmt den Posten vom ausgeschiedenen Trainer Heiko Fischer. Die Neuzugänge des SV 1960 Seltendorf heißen Fabian Strecker (SC 09 Effelder), Matthias Brückner (SV Rottmar) sowie Marko Kober aus Seltendorf, der die große Lücke als Tormann schließen soll, nachdem Christian Hahn verletzungsbedingt kürzer treten will. Termine: So Uhr SV 1920 Gellershausen - SV 1960 Seltendorf So Uhr SV 1960 Seltendorf - SG Schleusingen/Waldau So Uhr LSV 1990 Streufdorf - SV 1960 Seltendorf So Uhr SV 1960 Seltendorf - SV 07 Häßelrieth Wandern: Vom steht bei den Wanderfreunden des SV 1960 Seltendorf die diesjährige Busfahrt an. In die Pfalz nach Heidelberg, Speyer, Neustadt/Weinstraße führt diesmal die 2-tägige Wanderfahrt. Geplant sind Stadtbesichtigungen in Neustadt/Weinstraße und Heidelberg sowie natürlich eine Weinprobe im milden Neckartal. Viel Spaß und jede Menge bleibende Eindrücke wünscht der Vorstand allen Wanderfreunden! An dieser Stelle sei noch kurz bemerkt, dass für Kurzentschlossene noch 4 Plätze im Bus frei wären. Kosten pro Person 153,- Euro (all inclusive). Interessenten melden sich bitte bei unserem Sportfreund Klaus Langbein (036766/22525). Im Oktober plant der Vorstand die Durchführung der diesjährigen Mitgliederversammlung. Auf der Tagesordnung steht nach Ablauf der 2-jährigen Amtszeit wieder die Wahl des Vorstandes. Wir bitten im Vorfeld um Vorschläge und bereitwillige Mitglieder, welche sich aktiv im Vorstand engagieren möchten. Den genauen Termin werden wir fristgemäß in der Presse bekanntgeben. Der Vorstand SC 09 Effelder Das Eltern-Kind-Turnen beginnt wieder mit seinen Übungsstunden am 2. September. Jeden Montag ruft Theo alle Kinder zwischen 3 und 6 Jahren und die Erwachsenen zum Sport in die Turnhalle der Alten Schule Effelder. 1. Gruppe Uhr, 2. Gruppe Uhr Infos unter 03675/ Wir seh`n uns beim Sport! Susanne Traut Sportjugendkoordinatorin im Kreissportbund Sonneberg e.v. Bahnhofstr. 66, Sonneberg Tel.: / , Handy: 0176 / Einladung Der Skiclub Meng.-Hämmern lädt alle Mitglieder zu der am 27. September 2013, Uhr, im Gasthof zur Brauerei Blechschmidt stattfindenden Jahreshauptversammlung, mit Wahl des neuen Vorstandes, recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Bericht des 1. Vorsitzenden 4. Bericht des Schatzmeisters 5. Bericht der Kassenprüfung 6. Aussprache und Diskussion über die Berichte 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahl des neuen Vorstandes 9. Schlusswort des neuen Vorstandes 10. Verschiedenes und Veranstaltungen 2013/2014 Heiko Matthäi 1. Vorsitzender

11 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 10/2013 Feuerwehrverein Mengersgereuth- Hämmern e.v. Der Feuerwehrverein und die Freiwillige Feuerwehr Mengersgereuth-Hämmern laden alle Einwohner und Gäste des Ortes recht herzlich ein zum Tag der offenen Tür am Samstag, 28. September 2013 ab 15 Uhr im Feuerwehrgerätehaus zu Kaffee und Kuchen sowie ab 20:00 Uhr zur Disco. Witze wurden erzählt, und so kam es zu dem Entschluss, dass schon für den Herbst die nächste Wanderung geplant wurde. Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt. Alle waren sich einig, dass solche Unternehmungen neben dem Sport sehr wichtig sind, und das Vereinsleben schöner machen. So möchte wir es auch nicht versäumen, alle Mitbürger ob Alt oder Jung zu animieren dem Sportverein beizutreten. Für jedes Alter und für jedes Talent gibt es beim TSV 1864 Meng.-Häm. Möglichkeiten sich zu betätigen und viel Spaß zu haben. Auskünfte gibt es bei unserem Vorsitzenden Werner Seeler unter 03675/ oder unserer Hompage: U.J. Pressewart Veranstaltungen Achtung! Handballfans! Achtung! Für alle Handballfreunde und Sportinteressierte möchten wir die Spielansetzungen für das Jahr 2013 bekannt geben: Samstag, den Pokalspiel Uhr in der Meng- Häm. Arena gegen Sondershausen Samstag, den Punktspiel Uhr in Krölpa gegen Germania Krölpa Samstag, den Punktspiel Uhr in der Meng-Häm. Arena gegen HSV Sömmerda 2 Sonntag, den Punktspiel Uhr in der Meng-Häm.. Arena gegen SV Könitz 7 Saalfeld 3 Sonntag, den Punktspiel Uhr in der Meng-Häm. Arena gegen Stahl Unterwellenborn Änderungen werden rechtzeitig im Amtsblatt veröffentlicht Wir hoffen nun, dass recht viele Fans zu den Spielen kommen um unsere Mannschaft zu unterstützen. Eine gute Stimmung in der Arena ist große Motivation für die Spieler und ist wesentlich für einen guten und erfolgreichen Spielverlauf. Sommerfest der Federballer Lange hatten wir geplant und vorbereitet. Letztes Wochenende war es dann soweit. Eine Wanderung nach Neufang hatten wir uns vorgenommen und Start war der Bahnhof in Forschengereuth. Das Erlebnis Regionalbahn eingeschlossen. Die Zeit reichte gerade, um bis nach Sonneberg dem Fahrkartenautomaten die Tickets zu entlocken. Für diese Leistung gab es am Pikoplatz die erste Stärkung. Eine Eiswaffel machte uns den Weg auf die Thüringer Höhen leichter. Die Sonne gab ihr Bestes und so erreichten wir bald die Gartenhütte eines Vereinsmitgliedes. Die Getränke waren kalt gestellt und die Holzkohle im Grill glühte. Ein kühles Blondes und eine Bratwurst haben unsern müden Gliedern sofort wieder Kraft gegeben. Es war ein gelungener Nachmittag. Lustige Episoden aus dem Vereinsleben und jede Menge Flohmarkt rund um s Kind am Sonntag, den 29. September 2013 von bis Uhr im Schützenhaus Schichtshöhn Standreservierungen für Selbstverkäufer (Gebühr 3,00 je Tisch) werden bis unter Telefon (Doreen Pfütsch) oder (Stefanie Körnig) entgegen genommen. Interesse geweckt? Schauen Sie doch einfach mal rein. Vielleicht ist auch etwas für Sie dabei!

12 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 10/ Sonntag nach Trinitatis Uhr Gottesdienst in der Erlöserkirche Samstag Uhr Gottesdienst in Schichtshöhn 16. Sonntag nach Trinitatis Uhr Konzert mit Belcanto in der Erlöserkirche Samstag Uhr Gottesdienst in der Erlöserkirche 18. Sonntag nach Trinitatis Uhr Gottesdienst in der Erlöserkirche 19. Sonntag nach Trinitatis Uhr Familiengottesdienst zum Erntedank in der Erlöserkirche Uhr Andacht mit der Plangesellschaft und der Kinderkirmes in Rabenäußig Uhr Gottesdienst zum Erntedank in Schichtshöhn 20. Sonntag nach Trinitatis Uhr Festgottesdienst in Waldstetten Weitere Veranstaltungen: Mittwoch Gemeindefahrt nach Hof Donnerstag Uhr Kinder-Kirche im Gemeindesaal Donnerstag Uhr Seniorennachmittag in der Tagespflege in Rabenäußig Mittwoch Uhr Seniorennachmittag im Gemeindesaal WICHTIG: Donnerstag, den 5. September Erster Treff der Vor- und Hauptkonfirmanden im Gemeindesaal Uhr Vorkonfirmanden Klasse Uhr Konfirmanden Klasse 8 Kirchengemeinden Effelder, Rauenstein und Meschenbach September 2013 Monatsspruch für September Seid nicht bekümmert; denn die Freude am HERRN ist eure Stärke. (Neh. 8,10 ) Gottesdienste Kirchliche Nachrichten Evang. Kirchgemeinde Mengersgereuth-Hämmern Monatsspruch September: Seid nicht bekümmert, denn die Freude am Herrn ist eure Stärke. Nehemia 8,10 Gottesdienste: 14. Sonntag nach Trinitatis Uhr Festgottesdienst mit den Schützen in der Erlöserkirche Uhr Waldgottesdienst in Korberoth Samstag Uhr Gottesdienst in Rabenäußig Sonntag nach Trinitatis Uhr Effelder, Familiengottesdienst zum Schulanfang Sonntag nach Trinitatis Uhr Effelder, Festgottesdienst zur Diamantenen Konfirmation Uhr Rauenstein, Predigtgottesdienst Sonntag nach Trinitatis Uhr Meschenbach, Predigtgottesdienst Uhr Grümpen, Predigtgottesdienst Sonntag nach Trinitatis Uhr Effelder, Predigtgottesdienst Uhr Theuern, Predigtgottesdienst (Bitte beachten Sie in der Vakanzzeit auch die Tagespresse) Veranstaltungen: Christenlehre (KiKi-Treff) jeweils Freitag von bis 16 Uhr im jeweiligen Pfarrhaus: Effelder am Rauenstein am und Posaunenchor Donnerstag, 20 Uhr im Pfarrhaus Rauenstein Kirchenchor Effelder Montag, im Pfarrhaus Effelder Schaumberger Kantorei nach Absprache

13 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 10/2013 Gemeindekirchenrat Effelder Donnerstag, 12. September, 20 Uhr im Pfarrhaus Vorkonfirmanden (Klasse 7) melden sich bitte bei Pastorin Knabe in Mengersgereuth- Hämmern Konfirmanden (Klasse 8) melden sich bitte im Pfarramt Schalkau Wahlen für die Gemeindekirchenräte Rauenstein und Meschenbach im Oktober 2013 finden in der ganzen Landeskirche Wahlen für die Gemeindekirchenräte statt. Erstmals haben alle Wahlberechtigten durch die Zustellung der Briefwahlunterlagen die Möglichkeit, sich an den Wahlen zu beteiligen, ohne am Wahltag unbedingt im Wahllokal wählen zu müssen. Es kandidieren für die Gemeindekirchenräte Rauenstein und Meschenbach folgende Gemeindeglieder: Für Meschenbach: Erich Heinze, Frank Jacob, Barbara Eyrich-Hiltmann und Anja Gelbricht (geb. Baumann). Für Rauenstein: Jochen Müller, Angelika Steiner, Kai-Marian Büttner, Falko Memmler, Andreas Fischer, Elke Zinner, Ernst Schilling(Grümpen), Ingrid Lutherdt (Grümpen), Gudrun Horn (Theuern) und Dieter Leipold (Theuern). Die Briefwahlunterlagen können bis 5. Oktober 2013 an folgenden Stellen abgegeben werden: - Rauenstein: Gärtnerei Memmler und Bäckerei Lobenstein - Grümpen: Familie Lutherdt (Ortsstr. 29) - Theuern: Familie Horn (Limbacher Str. 45) - Meschenbach: Familie Heinze (Meschenbach 52) Die Wahlen finden an folgenden Terminen statt: - Rauenstein am von 9-12 Uhr in der Marien-Georgs-Kirche - Grümpen am von 8-11 Uhr in der Schule - Theuern am von 8-11 Uhr in der Schule Wählen Sie, Sie können so Kirche mitgestalten! Kindertagesstätte Wir laden ein zum Schnuppern in unseren Bambini-Club in die AWO-Kita Blauer Vogel Rauenstein, am Dienstag, von 15:00-17:00 Uhr. Unser Motto: Wir entdecken die Welt mit unseren Sinnen. Wir freuen uns auf Euren Besuch. Das Team der AWO-Kita Blauer Vogel Rauenstein Wir laden ein zum Eltern-Kind-Treff Wo: ASB Kipa Sonnenkäfer Mengersgereuth-Hämmern Hofwiesenstraße Frankenblick OT Meng.-Häm. Wann: Mittwoch von bis Uhr Das Elternaktiv der integrativen Kindertagesstätte Wirbelwind in Schalkau veranstaltet am Samstag, den 28. September 2013 seinen alljährlichen Herbst / Winter Kinderbasar im Thüringer Hof. Der Etikettenverkauf startet ab dem 09. September 2013 im Schalkauer Kindergarten sowie im Autohaus Reinhold in Schalkau. Die Warenannahme erfolgt am Freitag, dem 27. September 2013 von Uhr bis Uhr im Thüringer Hof. Angenommen wird saisongerechte und gepflegte Baby- und Kinderkleidung in allen Größen, Umstandsmode, Kinderwägen, Sicherheitssitze fürs Auto, Spielsachen, Bücher sowie Fahrräder, Roller und Kleinmöbel. In einem separaten Verkaufsraum werden ausschließlich Umstandsmode, Babykleidung von Größe 50 bis 68 sowie Kinderwägen und Sicherheitssitze fürs Auto angeboten. Der Verkauf findet am Samstag von Uhr bis Uhr statt und die nicht verkauften Waren werden am gleichen Tag zwischen Uhr und Uhr im Thüringer Hof zurück gegeben. Kindergarten Sonnenblume Seltendorf Sonnenblumen für die Sonnenblume Zum ersten Mal seit Jahren recken die Sonnenblumen ihre Köpfchen in die Höhe. Ungeduldig warteten wir, die Kinder und Erzieher des Kindergartens Sonnenblume aus Seltendorf, dass unsere im Frühjahr gesäten Sonnenblumen, die schon meterhoch gewachsen sind, endlich ihre Knospen öffnen. Mitten im Hochbeet verschönern sie nun den Anblick, wenn man den Weg in den Kindergarten entlang geht.

14 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 10/2013 Doch nicht nur die Sonnenblumen erfreuen uns alle, sondern auch die reiche Ernte, die uns unser Beet in diesem Jahr schenkt: Radieschen, Tomaten, Gurken, Paprika, Kohlrabi, Möhren sowie leckere Kräuter und Pfefferminze warten nur darauf, verspeist zu werden. Da macht die Gartenarbeit besonders viel Spaß, denn die Mühe hat sich wirklich gelohnt, und den fleißigen Gärtnern stehen viele gesunde Leckereien auf dem Tisch. Nun verabschiedet sich der Sommer langsam, und wieder konnten wir viele tolle Ausflüge erleben: Schwimmbadbesuch in Schalkau, Wandertag nach Rauenstein, Traktorfahrt nach Sachsenbrunn und vieles mehr. Die Sommerzeit lud aber auch in der Sonnenblume zum Baden und Sonnen ein. Bei einer gemeinsamen Gartenparty mit den Schulanfängern aus dem Schalkauer Kindergarten, strahlten nicht nur die Kinderaugen. Hier gab s neben einem leckeren Buffet auch lustige Spiele, Musik und Seifenblasen, die auf so mancher Nasenspitze zersprangen. Aber auch ein wenig traurig neigte sich das Kindergartenjahr dem Ende zu: Acht Schulanfänger verabschiedeten wir dieses Jahr in die Schule: Tia und Alia Happich aus Roth, Nelly und Marie Kahlert aus Rabenäußig, Lea Maatz und Louisa Fischer aus Effelder sowie John-Luca Rüger aus Rauenstein und Sanna- Lena Blechschmidt aus Grümpen. Liebe Abc-Schützen, wir wünschen euch alles erdenklich Gute, eine unbeschwerte Schulzeit, viele Freunde und alles Glück dieser Welt. Eure Sonnenblumen Kerstin, Raimund, Silvia, Mandy und die beiden Nicole s! Impressum Frankenblick Bote Herausgeber: Gemeinde Frankenblick Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen Teil: Die Gemeinde Frankenblick, Effelder Schlossgasse 20, Frankenblick, Tel /2930, Fax /29321, gemeinde@frankenblick.eu Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: Für alle anderen Veröffentlichungen ist der jeweilige Herausgeber der Mitteilung verantwortlich. Verantwortlich für den öffentlichen Teil ist der Verlag bzw. der entsprechende Verfasser einer Mitteilung/ Nachricht Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: 1 x monatlich bzw. nach Bedarf, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet; Bezugsmöglichkeiten/Bezugsbedingungen: Laufend gesicherter Bezug ist nur im Abonnement möglich. Ein Abonnement gilt für die Dauer eines Jahres. Die Kosten betragen 30,00 EUR/Jahr. Zu abonnieren ist das Amtsblatt beim Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel /2050-0, Fax 03677/ Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen bis spätestens dem Verlag vorliegen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Amtsblatt gegen Erstattung von 2,50 EUR für das Einzelexemplar incl. Portokosten und MwSt. einzeln zu erhalten. Die Bestellung hat beim Verlag + Druck Linus Wittich GmbH zu erfolgen. Das Amtsblatt wird bis auf weiteres kostenfrei im Gemeindegebiet verteilt. Zu beachten gilt, dass die kostenfreie Verteilung des Amtsblattes im Gemeindegebiet lediglich eine Serviceleistung der Gemeinde darstellt. Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht.

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