Frankenblick Bote. Amtsblatt der Gemeinde. 19. Augustenthaler Köhlerfest 09. & 10. September Veranstaltungsplan

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1 Frankenblick Bote Amtsblatt der Gemeinde Jahrgang 6 Freitag, den 25. August 2017 Nummer 9 Veranstaltungsplan 19. Augustenthaler Köhlerfest 09. & 10. September 2017 Sonnabend, : Uhr Kinderfackelzug nach Augustenthal, Festplatz Stellplatz ist die Einmündung Freiherr-vom- Stein-Straße/Bahnhofsallee/Hämmerer Ortsstraße. Begleitet wird der Umzug von der Blaskapelle Bachfeld Uhr Eröffnung des 19. Augustenthaler Köhlerfestes mit dem Prolog der Augustenthaler Köhlerliesel, den Jagdhornbläsern sowie den Schichtshöhner Schützen. Entfachung der Meiler. Diesjährige Schirmherrin ist die Landrätin des Landkreises Sonneberg, Frau Christine Zitzmann. In Kooperation mit der Volkshochschule des Landkreises Sonneberg wird auch in diesem Jahr erneut ein Kindermeiler entfacht Uhr Festzelt: Anschließend Unterhaltung im Festzelt mit dem Wehder Trio Sonntag, : Familientag Ab Uhr werden heuer auch wieder Kutschfahrten mit Pferdekutschen von der Fleischerei Blechschmidt aus Mengersgereuth-Hämmern angeboten. Die bekannten Stellplätze sind an der Einmündung Freiherr-vom-Stein-Straße/Bahnhofsallee und auf der Brücke in Augustenthal. Ab Uhr Festplatz: Markttag mit Schmied Horst, Schnitzer Gustav, Kunsthandwerker Michael, Spinnömchen Russow, Elke von der Wehds Kräuterburg, Jürgens Senf- und Essenzspezialitäten und Doreens Kräuterkissen. Kinderfest - mit dabei Sylvana von Ende aus Schmiedefeld mit einer Kreativwerkstatt Angeboten werden u.a. Herstellen und Malen mit Zeichenholzkohle, Bastelstraße, Hüpfburg, Reiten (Reitpferd und Pony), Bogenschießen u.v.m Uhr Führung auf dem historischen Lehrpfad zur Geschichte des Eisenwerkes Augustenthal und der Schauköhlerei durch den Thüringerwald Verein Mengersgereuth-Hämmern. Treffpunkt: Informationstafel am Gasthaus Uhr Festzelt: Festprogramm - ein bunter musikalischer Reigen, gestaltet von der Tanzgruppe des ASB-Kinderparks Sonnenkäfer Meng.-Hämmern, dem Kinderchor der Staatl. Gemeinschaftsschule Schalkau - Schulteil Meng.- Hämmern, der Kindertanzgruppe des Kirmes und Trachtenvereins Meng.-Hämmern und der Line Dance Gruppe Mürschnitz. Durch das Programm führen Antje und Bärbel. - Alle Veranstaltungen sind eintrittsfrei - Zwischen den einzelnen Veranstaltungen: Unterhaltung mit dem Disco-Express Almerswind. Sonstige Hinweise: Spezialitäten zum Köhlerfest: - Eisbein mit Sauerkraut - Kaiserfleisch mit Sauerkraut - Beefsteak mit Sauerkraut - Köhlerbrätel - Rostbratwurst - Augustenthaler Köhlerblut - Köhlerbier

2 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 9/2017 Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, den Nächster Erscheinungstermin Freitag, den Gemeinde Frankenblick Anschrift OT Effelder Schlossgasse Frankenblick Tel.: / Fax.: / gemeinde@frankenblick.eu Öffnungszeiten Montag Rathaus Effelder Dienstag Bürgerservicebüro Meng.-Hämmern Donnerstag Rathaus Effelder Freitag Rathaus Effelder Schicken Sie Ihre Beiträge bitte an gemeinde@frankenblick.eu 09:00-12:00 Uhr 13:00-17:30 Uhr 09:00-12:00 Uhr 13:00-18:00 Uhr 09:00-12:00 Uhr Museum Neues Schloss Rauenstein Öffnungszeiten April bis Oktober Montag und Freitag: geschlossen Dienstag bis Donnerstag: Uhr Samstag und Sonntag: Uhr Letzter Einlass ist jeweils eine halbe Stunde vor Schließung. Am Tag der deutschen Einheit, 3. Oktober 2017, ist das Museum Neues Schloss Rauenstein von bis Uhr geöffnet. Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde wird in der Zeit vom (20. Tag vor der Wahl) bis (16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Schlossgasse 20 Montag Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr Beratung nach telefonischer Absprache auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich! Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten: Dienstag 09:00-12:00 Uhr 13:00-18:00 Uhr Donnerstag 09:00-12:00 Uhr 13:00-16:00 Uhr Sprechtage des s Sprechtag in Rauenstein Feuerwehrgerätehaus: jeden 1. Dienstag des Monats und jeden 3. Dienstag des Monats von Uhr Uhr von Uhr Uhr Sprechtag in Mengersgereuth-Hämmern Außenstelle der Gemeindeverwaltung: jeden 3. Dienstag des Monats von Uhr Uhr und jeden 1. Dienstag des Monats von Uhr Uhr Sprechtag in Effelder Rathaus: Donnerstag und von Uhr Uhr von Uhr Uhr Um die Wartezeiten für Sie möglichst gering zu halten, bitte ich um telefonische Voranmeldung über das Sekretariat unter im Bürgerservicebüro Mengersgereuth-Hämmern, Freiherr-vom-Stein-Straße 37 Dienstag Uhr Uhr für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am bis Uhr bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus Effelder, Schlossgasse 20, Frankenblick (Zimmer 203) Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

3 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 9/2017 Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 196 Suhl/Schmalkalden-Meiningen/Hildburghausen/Sonneberg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum ) oder die Einspruchsfrist nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum ) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum , Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Frankenblick, den Wahlbekanntmachung 1. Am findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 11 Wahlbezirke eingeteilt: Wahl- Abgrenzung des bezirk Wahlbezirks Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, Zimmer) 01 Augustenthal, Ecken, Felsenweg, Hämmerer Ortsstraße, Kohläschig, Schulstraße, Steinacher Grundschule Hämmern Straße, Steinheider Straße, Schulstraße 15 Zum Grabengut Hämmern 02 Am Gänseteich, Bahnhofsallee, Bahnhofsplatz, Effelder Straße, Ernst-Moritz- Arndt-Straße, Fabrikweg, Freiherr-vom-Stein-Straße, Hammerberg, Heidersberg, Heimstätten, Hofwiesenstraße, Kohlgasse, Mittelhammer, Mühlstraße, Quierau- Gemeindeamt straße, Schmiedsgrund, Freiherr-vom-Stein-Str. 37 Schwarzwälder Straße 1-33 Mengersgereuth 03 Alte Poststraße, Am Adelsberg, Am Isaak, Am Rod, An der Oberschaar, Bahnhofsweg, Bergweg, Braugasse, Denkmalsweg, Ehnesbach, Eisfelder Straße, Forschengereuther Platz, Forschengereuther Straße, Hennersberg, Industriestraße, Kalter Hof, Kirchsteig, Michelsweg, Papiermühle, Schichtshöhner Straße, Gasthaus Matthes Schwarzwälder Straße 34-80, Am Isaak 1 Straße am Mühlberg Forschengereuth 04 gesamter Ort Rauenstein Neue Schule Rauenstein Burggartenstraße 18 Rauenstein 05 gesamter Ort Meschenbach Feuerwehrverein Meschenbach (Vereinsheim) Meschenbach 29 Meschenbach 06 gesamter Ort Grümpen Feuerwehr Grümpen Ortsstraße 25 A Grümpen 07 gesamter Ort Effelder Ehem. Schule Effelder Alter Weg 24 Effelder 08 gesamter Ort Seltendorf Sportlerheim mit Ortsteil Döhlau Sonneberger Str. 220 Seltendorf

4 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 9/ gesamter Ort Rückerswind Gaststätte Georgy Rückerswind 45 Rückerswind 10 gesamter Ort Rabenäußig Ehem. Gemeinde Rabenäußig Ringstraße 3 Rabenäußig 11 Briefwahlvorstand Gemeinde Frankenblick Rathaus Effelder Schlossgasse 20 Effelder In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um Uhr im Rathaus der Gemeindeverwaltung Frankenblick, Schlossgasse 20, Frankenblick zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Frankenblick, den Landesamt für Vermessung und Geoinformation Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen In der Gemeinde Frankenblick, Gemarkung Mengersgereuth, Flur 0, Flurstück 150/12, Bahnhofsallee wurde eine Grenzwiederherstellung und Abmarkung nach den Bestimmungen der 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten vom bis in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 08:00 bis 16:00Uhr in den Räumen der Vermessungsstelle Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Jörg Albert, Julius-König-Straße 4, Erfurt, Telefon eingesehen werden. Gemäß 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Jörg Albert, Julius-König-Straße 4, Erfurt schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden. Erfurt, Dipl.-Ing. Jörg Albert Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Auszug aus dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) 10 Grenzfeststellung, Zerlegung und Verschmelzung (3) Über die Anhörung der Beteiligten und das Ergebnis der Grenzfeststellung wird eine Grenzniederschrift aufgenommen. (4) Die Grenzfeststellung erfolgt gegenüber den betroffenen Grundstückseigentümern durch schriftlichen Bescheid.

5 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 9/ Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellungsvertrag (2) Zur Ausführung der Grenzwiederherstellung wird ein Termin anberaumt. 10 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. Bei der Terminmitteilung ist darauf hinzuweisen, dass auch ohne Anwesenheit der Beteiligten Flurstücksgrenzen wiederhergestellt werden können. Bei eventuellen Fragen steht Ihnen die Vermessungsstelle zur Verfügung. Dipl.-Ing.(FH) Frank Pabst Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Max-Planck-Straße 31, Sonneberg Tel. : 03675/ Abmarkung (3) Das Abmarken von Grenzpunkten erfolgt in einem Abmarkungsverfahren. In der Grenzniederschrift wird die richtige Position der betreffenden Grenzpunkte in der Örtlichkeit beurkundet. Entsprechendes gilt für in der Grenzniederschrift dargestellte Abmarkungen, die in Übereinstimmung mit dem Katasternachweis vorgefunden werden. 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie 10 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend. Das Abmarkungsverfahren kann gemeinsam mit dem Grenzfeststellungsverfahren oder dem Grenzwiederherstellungsverfahren durchgeführt werden. Die Bekanntgabe der Verfahrensergebnisse kann in einem gemeinsamen Bescheid erfolgen. Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich Saalfeld, hat den Nachweis der Liegenschaften fortgeführt. Folgende Flurstücke sind von der Fortführung betroffen: Gemarkung: Rabenäußig Flur: 0 Flurstücke: 148/4, 148/5 Die Fortführungsnachweise können von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte vom bis in der Zeit von Mo bis Fr 08:00-12:00 Uhr, Mo bis Mi 13:00-15:30 Uhr, Do 13:00-18:00 Uhr in den Räumen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich Saalfeld, Albrecht-Dürer-Straße 3, Saalfeld eingesehen werden. Gemäß 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Fortführungsnachweise kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich Saalfeld, Albrecht-Dürer-Straße 3, Saalfeld schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden. Saalfeld, den Im Auftrag Alfred Christian Schäfer Katasterbereichsleiter Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Vermessungsarbeiten Ab September 2017 erfolgt die Durchführung der Vermessungsarbeiten für die Schlussvermessung des Radweges von Mengersgereuth-Hämmern nach Effelder. Für die Zeit der Vermessung und Abmarkung wird um freien Zugang zu den angrenzenden Grundstücken gebeten. Die mit den Arbeiten beauftragten Personen unten genannter Vermessungsstelle sind nach 24 Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz ermächtigt, Grundstücke zu befahren und zu betreten. Nachrichten aus dem Rathaus Gemeindeverwaltung geschlossen Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, am Montag, 25. September 2017 und 02. Oktober 2017, bleiben die Gemeindeverwaltungen in Effelder und Mengersgereuth-Hämmern Gemeinderatsitzung geschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Die 25. Gemeinderatsitzung findet am um Uhr im Kultursaal in Effelder statt. Die Tagesordnung können Sie an den Bekanntmachungstafeln in Ihrem Ortsteil entnehmen. Vor der Sitzung gibt es eine Bürgerfragestunde. Neuer Kontaktbereichsbeamter hat seinen Dienst aufgenommen Am hat Herr Dierk Donath seinen Dienst als Kontaktbereichsbeamter in der Gemeinde Frankenblick angetreten. Er folgt seinem Kollegen Herrn Peter Röder. Herr Donath wird für Sie zu den Sprechzeiten im Bürgerservicebüro Mengersgereuth-Hämmern, Freiherr-vom-Stein-Straße 37 zur Verfügung stehen. An dieser Stelle möchte ich mich bei Herrn Röder für die jahrelange gute Zusammenarbeit danken und wünsche ihm für seine Zukunft alles erdenklich Gute. Bereisung des Ortsteiles Effelder durch Fachjury am Die Gemeinde Frankenblick hat den Ortsteil Effelder bei m Regionalwettbewerb Unser Dorf hat Zukunft angemeldet. Dieser verfolgt das Ziel, die Menschen auf dem Land zu motivieren und zu bekräftigen, sich für ihre Gemeinschaft einzusetzen und aktiv die Zukunft ihres Dorfes mitzugestalten. Dabei sind die sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen, ökologischen und baulichen Entwicklungen zu berücksichtigen. Gefragt sind innovative Ideen und Projekte von allen Generationen. Nur eine Zusammenarbeit aller Akteure schafft ein attraktives Dorfleben. Davon ausgehend fanden eine Auftaktveranstaltung sowie ein erster Workshop mit den Effelder Vereinen statt. Dabei wurden Ideen für die Bereisung der Fachjury am gesammelt. Ebenfalls wurden erste Arbeitseinsätze besprochen.

6 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick -6- Liebe Effelder Bürgerinnen und Bürger, helfen auch Sie mit, der Fachjury zu zeigen, wie lebens- und liebenswert Ihr Ortsteil ist. Gemeinsam möchten wir zeigen, dass Effelder fit für die Zukunft ist. Als kleines Dankeschön möchten wir alle Akteure am um Uhr auf den Marktplatz zu Kaffee und Kuchen einladen. Bei schlechtem Wetter steht der Kultursaal zu Verfügung. Nähere Informationen zum Regionalwettbewerb erhalten Sie unter: Spielplatz Effelder erhält Euro Preisgeld Die Gemeinde Frankenblick hat auch in diesem Jahr beim bundesweiten Wettbewerb eines Getränkeherstellers teilgenommen. Diesmal wurde der Spielplatz im Ortsteil Effelder für die Internet-Abstimmung ins Rennen geschickt. Ziel für die mehr als 400 Teilnehmer war es, einen der mit Preisgeld ausgewiesenen 150 Plätze zu ergattern. Dank der zahlreichen Unterstützer hat es unser Spielplatz auf Platz 109 geschafft. Das Preisgeld in Höhe von Euro ist zunächst für die Erneuerung der Spielkombination vorgesehen. Nr. 9/2017 Luther, Wilfried Quieraustraße Müller, Brigitte Steinheider Str. Schneider, Monika Schichtshöhner Str. Scheler, Manfred Hämmerer Ortsstraße Schneider, Elfriede Hämmerer Ortsstraße Roche, Rolf Steinacher Str. Faber, Fritz Freiherr-vom-Stein-Str. Müller, Siegfried Kirchsteig Flemming, Gertrud Schwarzwälder Str. 70 Jahre am Jahre am Jahre am Jahre am Jahre am Jahre am Jahre am Jahre am Jahre am OT Rabenäußig Michaelis, Hilde Fichtacher Straße 90 Jahre am OT Rauenstein Malter, Axel Burggartenstraße 70 Jahre am Dankeschön Dank dem Einsatz von Frau Flora Bückreiß und Herrn Hartmut Franz erstrahlt der Brunnen in der Schichtshöhner Straße wieder. Herzlichen Glückwunsch zur Diamantenen Hochzeit den Eheleuten Rudolf und Gunda Jarzenski im OT Rauenstein am Ein weiteres Dankeschön möchte ich der Gärtnerei Memmler aus Rauenstein aussprechen. Über Jahre stellen Sie der Gemeinde Frankenblick unentgeltlich Blumen zur Verschönerung des Ortsbildes zur Verfügung. Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Senioren Herzlichen Glückwunsch... den Geburtstagskindern im Monat September 2017 OT Effelder Lehmann, Rudolf Alter Weg OT Grümpen Heinkel, Bernd Ortsstraße OT Mengersgereuth-Hämmern Triller, Edeltraud Am Adelsberg 75 Jahre am Jahre am den Eheleuten Bernd und Gerlinde Scheler im OT Mengersgereuth-Hämmern am den Eheleuten Karlfried und Rosemarie Buff im OT Seltendorf am den Eheleuten Jürgen und Irmgard Schieweck im OT Rauenstein am den Eheleuten Friedrich und Ingeburg Stötzer im OT Mengersgereuth-Hämmern am Jahre am

7 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 9/2017 Vereine und Verbände DRK-Blutspendeteam Effelder Auf zur Blutspende Wir laden alle treuen und auch neuen Spender zum nächsten Termin am Mittwoch, dem , von Uhr bis Uhr in die ehemalige Grundschule (Bürgerhaus) in Effelder ein. Ein schmackhafter Imbiss (Soljanka) und Gelegenheit zum entspannten Gespräch warten nach der guten Tat auf Sie. Wir hoffen und freuen uns auf rege Teilnahme. Das DRK-Blutspendeteam Effelder SV 1919 Rabenäußig e.v. Kegeln - Ansetzungen September 2017 Landesklasse Männer - 1. Mannschaft Uhr SV Rabenäußig - SV1873 Lindenau Uhr Gut Holz Steinbach-Hallenberg - SV Rabenäußig Uhr SV Empor Eishausen - SV Rabenäußig Drittligist FC Carl-Zeiss Jena spielt am Mittwoch, dem 30. August, 18 Uhr in Effelder In den letzten Jahren hatte der SC 09 Effelder im Fußball mit den Winter-Olympioniken und dem FSV Wacker 90 Nordhausen im Landespokal attraktive Gegner gehabt. Ein weiteres Highlight erfolgt am Mittwoch, dem 30. August, denn dann wird der Drittligist FC Carl-Zeiss Jena in Effelder gastieren. Jena ist recht ordentlich in die neue Saison gestartet, liegt momentan im Mittelfeld der Tabelle. Wir freuen uns schon alle sehr auf das Spiel und hoffen auf eine gute Resonanz, sagt der Vorsitzende des SC 09 Effelder, Tino Schwesinger. Anstoß dieses Fußball-Leckerbissens wird um 18 Uhr sein. Alle Freunde des Fußballs, egal ob groß oder klein, von fern oder von nah, sind herzlichst eingeladen. Im Vorverkauf kosten die Eintrittskarten 5,00, an der Tageskasse 7,00. Kinder im Alter bis 14 Jahren sind frei. SC 09 Effelder Abteilung Fußball: Kreisoberliga Südthüringen So, den , Anstoß 15:00 Uhr, SG Sachsenbrunn/Crock I - SC 09 Effelder I So, den , Anstoß 15:00 Uhr, SC 09 Effelder I - SG Eishausen/Streufdorf I So, den , Anstoß 15:00 Uhr, SG Mendhausen/Römhild I - SC 09 Effelder I Sa, den , Anstoß 16:00 Uhr, SC 07 SchleusingenI - SC 09 Effelder I 1. Kreisklasse Ost - Südthüringen So, den , Anstoß 15:00 Uhr, SG 1. FC Sonneberg/Judenbach II - SC 09 Effelder II So, den , Anstoß 13:00 Uhr, SC 09 Effelder II - FC Blau-Weiß Schalkau I So, den , Anstoß Uhr, SV 1920 Mupperg - SC 09 Effelder II So, den , Anstoß 15:30 Uhr, 1. FC Köppelsdorf I - SC 09 Effelder II Eltern-Kind-Turnen im Zeitraum von September 2017-Dezember 2017 jeweils Uhr Uhr Abteilung Handball: Ansetzungen Punktspiele 2017/2018 Für die Fans des Handballsportes geben wir die Ansetzungen der Punktspiele für die Saison 2017/2018 bekannt. Ganz neu ist, dass wir im Nachwuchsbereich eine gemischte Mannschaft in der F-Jugend für den Punktspielbetrieb gemeldet haben. Das erste Turnier findet am ab 10:00 Uhr in der Meng.-Häm.-Arena statt. Wir würden uns freuen, wenn ihr uns in der kommenden Saison wieder unterstützt. Datum Zeit Turnhalle Gegner Uhr Meng-Häm. Arena Könitz / Saalfeld Uhr Pößneck Oppurg - Krölpa Uhr Meng-Häm. Arena Neuhaus Uhr Gorndorf Unterwellenborn Uhr Neuhaus Neuhaus Uhr Meng-Häm. Arena Unterwellenborn Uhr Gorndorf Könitz / Saalfeld :00 Uhr Meng-Häm. Arena Oppurg / Krölpa Uhr Meng-Häm. Arena Könitz / Saalfeld :30 Uhr Krölpa Oppurg / Krölpa Uhr Meng-Häm. Arena Neuhaus Uhr Gorndorf Unterwellenborn Wir freuen uns auf die neue Saison und spannende Spiele. Alle Handballfreunde sind zu unseren Punktspielen herzlich eingeladen. Jagdgenossenschaft Effelder Alle Jagdgenossen, die ihre Jagdpacht bisher noch nicht abgeholt haben, können sich diese am Sonntag, 03. September 2017 zwischen 9 und 12 Uhr in der Praxis Diana Sommer, Sonneberger Straße 59 in Effelder auszahlen lassen. Jagdpachtbetraege, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholt wurden, verbleiben als Ruecklage in der Kasse der Jagdgenossenschaft. Diana Sommer, Kassenwart

8 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 9/2017 Veranstaltungen Veranstaltungskalender September 2017 Datum Uhrzeit Veranstaltung Ort Veranstalter Uhr Kinder-Kleider-Basar Turnhalle Effelder Kita Sonnenblume und Förderverein Uhr 15. Integratives/Inklusives Stadion Rauenstein FSV 06 Rauenstein + Spaßkicker Fußballturnier der Spaßkicker - der Rennsteig Werkstätten Jubiläumsturnier Auszahlung Jagdpacht Praxis Diana Sommer, Jagdgenossenschaft Effelder Uhr Effelder Uhr Zentraler Gedenkgottesdienst Korberoth Kirchgemeinden Busfahrt Feuerwehrverein Rabenäußig e.v Augustenthaler Köhlerfest Köhlerplatz im Augustenthal Geschichts- und Köhlerverein Meng.-Hämm. e.v Uhr Ur-Kulturlandschaft - Tour Treffpunkt: Wander- und Höhlenführer zum Augustenthaler Köhlerfest Neues Schloss Rauenstein R. Kirchner Uhr Bambini-Club Kita Blauer Vogel Kita Blauer Vogel Rauenstein Rauenstein Uhr AWO-Treff - Gesundheits- Bürgerhaus Effelder AWO OV Effelder vortrag Frau Rempt Uhr Krabbelmäusetreff Kita Sonnenblume Kita Sonnenblume Seltendorf Seltendorf Vereinsausflug nach Triesdorf Obst- und Gartenbauverein (Mittelfranken) Effelder e.v Uhr Abenteuer Erdgeschichte - Treffpunkt: Wander- und Höhlenführer Tag des Geotop - Vorsicht?- Neues Schloss Rauenstein R. Kirchner Ein Riss in der Erdkruste Uhr Eltern-Kind-Treff Kita Sonnenkäfer Kita Sonnenkäfer Meng.-Hämm. Meng.-Hämm Busfahrt Thür. Waldverein Meng.-Hämm Lutherspuren - Gemeindefahrt Fahrt nach Möhra, Steinbach, Kirchgemeinden Effelder, Bad Salzungen Meschenbach und Rauenstein Bundestagswahl örtliche Wahllokale Uhr Blutspende Bürgerhaus Effelder DRK-Blutspendeteam Effelder Uhr Vortrag - Hirngerechtes Gemeinschaftsschule Gemeinschaftsschule Schalkau Lernen - Prof. Peter Struck Schalkau Kerwa in Rabenäußig Feuerwehrverein Rabenäußig e.v Änderungen vorbehalten! Wanderungen mit dem Natur- und Höhlenführer Ralf Kirchner (Informationen unter oder mobil ) Sonntag, 10. September Tour zum Augustenthaler Köhlerfest Ur-Kulturlandschaft Start: Sonntag, 10. September 2017, Uhr am Neuen Schloss Rauenstein, Schaumberger Platz, Frankenblick, Strecke: 6 km Hinweg, Dauer: 2,5 Stunden, Rundtour, Erw. 5 Euro, mittel Sonntag, 17. September Tag des Geotops - Vorsicht? Ein Riss in der Erdkruste Abenteuer Erdgeschichte Start: Sonntag, 17. September 2017, Uhr am Neuen Schloss Rauenstein, Schaumberger Platz, Frankenblick, Strecke: 6 km Rundwanderung, Dauer: 3 Stunden + Höhlenführung, Erw. 8 Euro, Kinder 4 Euro inklusive Höhlenführung, mittel Dienstag, 03. Oktober Ur-Kulturlandschaft - Viele Fichten und 3 Buchen Start: Dienstag, , Uhr Parkplatz am Rothenberg in Rabenäußig, Frankenblick, 10 km Rundwanderung, Dauer: 4 Stunden, mittel

9 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 9/2017 Kirchliche Nachrichten Kirchengemeinden Effelder, Meschenbach und Rauenstein Denk-Mal! Jeder muss jemanden lieb haben. Die Tragödie ist, dass so viele Menschen sich selbst wählen. Albert Schweitzer Gottesdienste Samstag Uhr Effelder St. Kilianskirche Traugottesdienst Sonntag nach Trinitatis Uhr Korberoth, Festzelt am Gedenkstein Zentraler Gedenkgottesdienst mit dem Kirchenchor und einem Posaunenchor Predigt: Oberkirchenrat Michael Lehmann, Landeskirchenamt Erfurt Sonntag nach Trinitatis Uhr Meschenbach, St. Katharinenkirche Predigtgottesdienst Uhr Rauenstein, St. Marien-Georgskirche Predigtgottesdienst Sonntag nach Trinitatis Uhr Effelder, St. Kilianskirche Gottesdienst mit Hl. Abendmahl Donnerstag Uhr Rauenstein, Schloss Andacht zum Gemeindenachmittag Samstag Uhr Möhra, Lutherkirche Morgenandacht zur Gemeindefahrt Sonntag nach Trinitatis / Erntedankfest Uhr Effelder, St. Kilianskirche Familiengottesdienst zum Erntedank Sonntag nach Trinitatis / Erntedankfest Uhr Rauenstein, St. Marien-Georgskirche Gottesdienst zum Erntedank Uhr Theuern, Schule Gottesdienst mit Hl. Abendmahl zum Erntedank Uhr Meschenbach, St. Katharinenkirche Gottesdienst zum Erntedank Uhr Grümpen, Schule Gottesdienst zum Erntedank Uhr Effelder, St. Kilianskirche Konzert mit dem Projektchor Andere Veranstaltungen Musikalische Gruppen im Pfarrhaus Effelder Montags Uhr Kirchenchor Donnerstags Uhr Singkreis Kinderkirche Uhr Rauenstein, Feuerwehr Uhr Effelder, Pfarrhaus Konfirmanden nach dem Jahresplan Gemeindenachmittag Uhr Rauenstein, Schloss Gemeindefahrt Möhra-Steinbach-Bad Salzungen Gemeindekirchenrat / Friedhofsausschuss Uhr GKR Rauenstein, Feuerwehr Rauenstein Uhr GKR Effelder, Pfarrhaus Effelder Herzliche Einladung zum Korberoth Gedenkgottesdienst mit dem Kirchenchor Effelder und einem Posaunenchor Predigt: Oberkirchenrat Michael Lehmann, Landeskirchenamt der EKM, Erfurt Sonntag, 3. September Uhr Festzelt am Gedenkstein anschließend Beisammensein bei Kaffee & Kuchen, Bratwurst und Getränken Gedenken & Danken Evang. Kirchgemeinde Mengersgereuth-Hämmern Monatsspruch September: Und siehe, es sind Letzte, die werden die Ersten sein, und sind Erste, die werden die Letzten sein. Lukas 13,30 Gottesdienste: Samstag Uhr Taufgottesdienst in der Erlöserkirche Uhr Gottesdienst in Schichtshöhn 12. Stg n. Trinitatis Uhr Gedenkgottesdienst in Korberoth Samstag Uhr Taufgottesdienst in der Erlöserkirche Uhr Gottesdienst in Rabenäußig 14. Stg n. Trinitatis Uhr Gottesdienst in Effelder 15. Stg n. Trinitatis Uhr Gottesdienst in der Erlöserkirche Weitere Veranstaltungen: Mittwoch Uhr Seniorennachmittag im Gemeindesaal Donnerstag Uhr Seniorennachmittag in der Tagespflege in Rabenäußig Donnerstag 14./ Uhr Kinder-Kirche im Gemeindesaal Vorhinweis: Am 1. Oktober feiern wir in unserer Kirchgemeinde das Erntedankfest. Samstag um Uhr wird wieder der Erntedankaltar in der Erlöserkirche geschmückt.

10 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Kindertagesstätten AWO-Kita Blauer Vogel Rauenstein Nr. 9/2017 Schulnachrichten Gemeinschaftsschule Johann Wolfgang Goethe Wir laden ein zum Eltern-Kind-Treff in unseren Bambini-Club in die AWO AJS-Kita Blauer Vogel Rauenstein, am Dienstag, von 15:00-17:00 Uhr. Unser Motto: In den Kindergarten gehen, ja das ist so wunderschön Wir freuen uns auf Euren Besuch. Das Team und die Kinder vom Kindergarten Blauer Vogel in Rauenstein Kita Sonnenblume Seltendorf Wo? Kindertagesstätte Sonnenblume Seltendorf Wann? Am , Uhr Uhr Wir freuen uns auf Euch! Termine in diesem Kindergartenjahr, immer ab 15 Uhr: 18. Oktober, 15. November, 10. Januar, 21. Februar, 14.März, 11. April, 23.Mai, 6.Juni Kita Sonnenkäfer Mengersgereuth-Hämmern Eltern-Kind-Treff Die AWO Kindertagesstätte Sonnenkäfer Mengersgereuth-Hämmern lädt am von 15:00-16:00 Uhr zum nächsten gemütlichen Kennenlernen von Mamas, Papas und unseren Kleinsten ein. So können unsere Neuzugänge sich vorab schon mal umschauen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Impressum Frankenblick Bote Herausgeber: Gemeinde Frankenblick Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen Teil: Die Gemeinde Frankenblick, Effelder Schlossgasse 20, Frankenblick, Tel /2930, Fax /29321, gemeinde@frankenblick.eu Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: Für alle anderen Veröffentlichungen ist der jeweilige Herausgeber der Mitteilung verantwortlich. Verantwortlich für den öffentlichen Teil ist der Verlag bzw. der entsprechende Verfasser einer Mitteilung/Nachricht Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: 1 x monatlich bzw. nach Bedarf, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet; Bezugsmöglichkeiten/Bezugsbedingungen: Laufend gesicherter Bezug ist nur im Abonnement möglich. Ein Abonnement gilt für die Dauer eines Jahres. Die Kosten betragen 30,00 EUR/Jahr. Zu abonnieren ist das Amtsblatt bei LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel /2050-0, Fax 03677/ Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen bis spätestens dem Verlag vorliegen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Amtsblatt gegen Erstattung von 2,50 EUR für das Einzelexemplar incl. Portokosten und MwSt. einzeln zu erhalten. Die Bestellung hat beim Verlag + Druck Linus Wittich GmbH zu erfolgen. Das Amtsblatt wird bis auf weiteres kostenfrei im Gemeindegebiet verteilt. Zu beachten gilt, dass die kostenfreie Verteilung des Amtsblattes im Gemeindegebiet lediglich eine Serviceleistung der Gemeinde darstellt. Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht.

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