Tipps und Informationen für Gewässeranlieger

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1 Tipps und Informationen für Gewässeranlieger Gartenabfälle, Grünschnitt, Kompost, Holzlagerung, Abfallentsorgung, bauliche Anlagen, Wasserentnahme, Ufergestaltung u. ä. Fotos: Th. Paulus

2 Gliederung 1. Einführung Lebendige Gewässer 2. Rechtlicher Rahmen und Eigentumsverhältnisse 3. Wenn pflanzen, dann richtig 4. Was können Gewässeranlieger tun? Kompost und Holzlagerung Gehölze und Gehölzpflege Abfallentsorgung Bauliche Anlagen Zäune, Hütten, Brücken Wasserentnahme Ufergestaltung Pflanzenschutzmittel und Dünger 5. Fazit August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 1

3 1: Einführung Darf ich eine Mauer oder Damm errichten, um mein Ufer zu schützen? August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 2

4 1: Einführung Ausgearbeitet nach einer Vorlage der WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbh, Karlsruhe (2012) Im Auftrag der Umweltministerien in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, August 2013 März/April 2015 Türkische und Kyrillische Fassung Redaktionsgruppe der GFG mbh, Mainz: Joachim Wedel, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Peter Loch, Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht RLP Isabell Zech, Landesamt für Umweltschutz und Arbeitsschutz Saarland Thomas Paulus, GFG mbh August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 3

5 1: Einführung Foto: Th. Paulus August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 4

6 1: Einführung Ein Bach bietet Entspannung und Erholung. Gewässeranlieger besitzen ein Stück Natur. Erholung vor der Haustür. Bäche und Flüsse erfüllen wichtige Aufgaben im Naturhaushalt. Zentrale Bedeutung bei Wiederherstellung naturnahe Gewässer. Rechte der Gewässeranlieger. Pflichten der Gewässeranlieger. August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 5

7 2. Rechtlicher Rahmen Unterhaltungspflicht in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland Hessen Gew. II. O.: Kreis, Kommunen und Unterhaltungsverbände Gew. III. O.: Anliegergemeinden kl. Gewässer: Eigentümer (ein Grundstück entwässern) Rheinland-Pfalz Gew. II. O.: Untere Wasserbehörde (Kreis) + Zweckverbände Gew. III. O.: Verbandsgemeinden, Zweckverbände kl. Gewässer: Eigentümer Saarland Gew. II. O.: Land (LUA) Gew. III. O.: Gemeinden, Städte August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 6

8 2. Rechtlicher Rahmen Unterhaltungspflicht und Eigentumsverhältnisse Hessen o Gewässer I. Ordnung: Land Hessen als Eigentümer soweit nicht Bundeswasserstraße (Anlage 1 HWG) o Gewässer II. Ordnung: Kommunen und Unterhaltungsverbände (bei ausgewählten Gewässer II. O. beteiligt sich das Land an Unterhaltungskosten (Anhang 2 HWG)) Eigentümer sind die Gemeinden, in den das Gewässer liegt. o Gewässer III. Ordnung: Unterhaltungspflichtig sind Anliegergemeinden als Eigentümer o kleine Gewässer (nur ein Grundstück entwässernd): Eigentümer der Ufergrundstücke sind auch unterhaltungspflichtig. August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 7

9 2. Rechtlicher Rahmen Unterhaltungspflicht und Eigentumsverhältnisse Rheinland-Pfalz o Gewässer I. Ordnung: Unterhaltungspflichtig ist das Land Rheinland-Pfalz als Eigentümer, soweit nicht Bundeswasserstraße (Anlage 1 LWG) o Gewässer II. Ordnung: Unterhaltungspflichtig sind Landkreise (untere Wasserbehörde), kreisfrei Städte Zusammenschlüsse unterhaltungspflichtiger Gebietskörperschaften als Zweckverbände sind möglich. Sie gehören den Eigentümern der Ufergrundstücke. o Gewässer III. Ordnung: Unterhaltungspflichtig sind kreisfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden o Zusammenschlüsse als Zweckverbände sind möglich. Sie gehören den Eigentümern der Ufergrundstücke. August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 8

10 2. Rechtlicher Rahmen Unterhaltungspflicht und Eigentumsverhältnisse Saarland o Gewässer I. Ordnung: Bundeswasserstraße, unterhaltungspflichtig ist der Bund o Gewässer II. Ordnung: Aufgeführte Gewässer und Gewässerstrecken gemäß Anlage SWG. Unterhaltungspflichtig ist das Land, vertreten durch das LUA Saarbrücken Eigentümer sind die Besitzer der Ufergrundstücke. o Gewässer III. Ordnung: Bei allen anderen oberirdischen Gewässer sind Anliegergemeinden unterhaltungspflichtig. Gewässer III.O. mit Einzugsgebiet kleiner 10 km 2 und von untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung unterhält der Eigentümer. Eigentümer sind die Besitzer der Ufergrundstücke. August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 9

11 2. Rechtlicher Rahmen Abb.: Loew design, verändert nach Entwurf von M. Coban (2012) August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 10

12 2. Rechtlicher Rahmen Abb.: GFG mbh August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 11

13 2. Rechtlicher Rahmen Abb.: GFG mbh August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 12

14 3. Die richtigen Uferpflanzen Ein standortgerechter Bewuchs am Gewässer besteht u. a. aus folgenden Bäumen und Sträuchern: Bäume Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior) Silber-Weide (Salix alba) Bergahorn (Acer pseudoplatanus) Sträucher Haselnuss (Corylus avellana) Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus) Purpur-Weide (Salix purpurea) Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus laevigata) Foto: Th. Paulus August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 13

15 Kompost und Holzlagerung Kompost, Grünschnitt, Holzlager und Strohballen nicht ans Gewässer. Ausreichend Abstand zum Gewässer, mindestens 5-10 m. Keine Ablagerungen am Ufer und an Böschungen. August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 14

16 Fotos: R. Köhl August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 15

17 Abb.: Loew design, verändert nach Entwurf von M. Coban (2012) August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 16

18 Fotos: Th. Paulus August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 17

19 4. Was können Gewässeranlieger tun? Fotos: Th. Paulus August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 18

20 Gehölzpflege Gehölzpflege muss fachgerecht sein. Durchführung i. d. R. von Oktober bis Februar. Gehölzpflege vom Mittelwasser bis Böschungsoberkante und Randstreifen. Keine Anpflanzung standortfremder Gehölze, wie Thuja, Fichten u. ä.. August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 19

21 Abb.: Loew design, verändert nach Entwurf von M. Coban (2012) August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 20

22 Fotos: Th. Paulus August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 21

23 Abfallentsorgung Abfall gehört nicht ans Gewässer sondern z. B. in Grünschnittabgabestellen und Wertstoffhöfen. Kurzzeitige Lagerung von vor Ort anfallendem Abfall nur in ausreichendem Abstand zum Gewässer lagern (Hochwassergefahr und Eintrag von Schadstoffen). Keine Entsorgung von Bauschutt, Holz, Grünschnitt, Abwässern und anderen Abfällen in oder am Gewässer. August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 22

24 Fotos: Th. Paulus August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 23

25 Fotos: Th. Paulus August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 24

26 Abb.: Loew design, verändert nach Entwurf von M. Coban (2012) August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 25

27 Fotos: Th. Paulus, M. Feldker August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 26

28 Foto: Th. Paulus August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 27

29 Bauliche Anlagen Hütten, Zäune, Brücken u. ä. sind bauliche Anlagen. Sie dürfen den Zugang zum Gewässer nicht behindern. Abstand von Hütten mindestens 5-10 m vom Gewässer. Für bauliche Anlagen am Gewässer sind wasserrechtliche Genehmigungen erforderlich. Bei Gewässer I. und II. Ordnung in Rheinland-Pfalz mindestens 40 m Abstand halten August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 28

30 Abb.: Loew design, verändert nach Entwurf von M. Coban (2012) August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 29

31 Foto: Th. Paulus August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 30

32 Wasserentnahme Entnahme von Wasser nur mit Handschöpfgeräten (z. B. Gießkanne, Eimer). Keine Entnahme von Wasser mit Pumpen ohne Genehmigung (Ausnahme: Hessen). Gewässer nicht aufstauen (behindert die Wanderung der Fische und Kleinlebewesen). Kein Bau von Treppen zum Gewässer; Genehmigungen können im Ausnahmefall erteilt werden. In Niedrigwasserzeiten kann die Entnahme eingeschränkt bzw. verboten werden. Wenn immer möglich, Regenwasser zur Gartenbewässerung nutzen. August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 31

33 Abb.: Loew design, verändert nach Entwurf von M. Coban (2012) August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 32

34 Fotos: Th. Paulus, M. Bender August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 33

35 Foto: Th. Paulus August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 34

36 Ufergestaltung Ein naturnahes Ufer dient nicht nur der Natur, sondern schützt auch Ihr Grundstück. Wurzeln standortgerechter Gehölze befestigen das Ufer. Keine Befestigung der Ufer mit Mauern oder sonstigen Materialien, wie z. B. Betonplatten, Bauschutt, Brettern o. ä.. Uferverbau nur im Ausnahmefall und in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde. Eine Genehmigung ist erforderlich. August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 35

37 Abb.: Loew design, verändert nach Entwurf von M. Coban (2012) August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 36

38 Fotos: Th. Paulus August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 37

39 4. Was können Gewässeranlieger tun? Fotos: Th. Paulus August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 38

40 Pflanzenschutzmittel und Dünger Die unsachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kann zu Gesundheits- und Umweltschäden führen. Nur Produkte, die für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind, verwenden. Gebrauchsanweisung sorgfältig lesen, Anwendungshinweise unbedingt beachten. Entsorgen von Produktresten (Restmengen und Behälter) bei Schadstoffsammelstellen. Nicht in den Abfluss schütten! Keine Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln in und am Gewässer, mindestens 5 10 m Abstand halten. Keine vorbeugende Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (z. B. Unkrautvernichtungsmittel) auf bewuchsfreiem Untergrund. August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 39

41 Abb.: Loew design, verändert nach Entwurf von M. Coban (2012) August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 40

42 Hier fehlen noch geeignete Fotos von Lagerstätten, Behälter von Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln, oder Menschen bei der Anwendung, etc. Wer kann da ein Foto liefern? Fotos: Thomas Paulus August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 41

43 Foto: Th. Paulus August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 42

44 Fazit Bußgeld Wird gegen eine der hier genannten Vorgaben verstoßen oder die erforderliche Genehmigung nicht eingeholt, können empfindliche Bußgelder drohen! August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 43

45 Tipps und Informationen für Gewässeranlieger August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 44

46 Tipps und Informationen für Gewässeranlieger August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 45

47 Tipps und Informationen für Gewässeranlieger Pressemitteilung zu Flyer Russisch und Türkisch August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 47

48 Tipps und Informationen für Gewässeranlieger Russisch August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 47

49 Tipps und Informationen für Gewässeranlieger Türkisch August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 48

50 Tipps und Informationen für Gewässeranlieger Worddateien für kommunale Nachrichtenblätter 49

51 Top 6A: SE Tipps und Informationen für Gewässeranlieger Verteiler 2015: Russisch und Türkisch August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 50

52 Danke für Ihre Aufmerksamkeit August 2015 Tipps für Gewässeranlieger 51

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