Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln durch Freundeskreis Erweiterte Heilkunst E.V.

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1 Vereinsregisternummer VR Amtsgericht Hamburg Freundeskreis Vorsitzende Maria Pajeken Beate Bitter-Postelt Beiräte Andreas Musshoff Vivian Neeland Schatzmeister Bernd Wiesner Bankverbindung GLS Bank DE Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln durch Freundeskreis Erweiterte Heilkunst E.V. Sülldorfer Mühlenweg Hamburg Tel:

2 1 Ziele der Förderung 1.1 Der Freundeskreis ist entstanden aus dem Wirken von Ralf Aden ( ), Förderer verschiedener anthroposophischer Initiativen im norddeutschen Raum. Seine Mitglieder setzen sich ein für eine menschliche Medizin im Krankenhaus, auf Grundlage kompetenter naturwissenschaftlicher Medizin, erweitert durch eine ganzheitliche insbesondere Anthroposophische Medizin, die den Menschen wertschätzt und in seiner individuellen Entwicklung unterstützt und fördert. 1.2 Der Verein fördert die Anthroposophische Medizin insbesondere durch Öffentlichkeitsarbeit zur Anerkennung und Verbreitung der durch die anthroposophisch orientierte Geisteswissenschaft Rudolf Steiners erweiterten Heilkunst. 1.3 Darüber hinaus vergibt der Verein Fördermittel zur 3.1.a) Unterstützung von bedürftigen Patienten bei der Inanspruchnahme anthroposophisch und anderer ganzheitlich orientierter Heilbehandlungen und Arzneimittel, insbesondere durch Übernahme anfallender Kosten oder Bereitstellung von Mitteln, und 3.1.b) Förderung und Unterstützung von im Gesundheitsbereich tätigen Personen bei der Wahrnehmung von Aus- und Weiterbildungsangeboten auf dem Gebiet der anthroposophischen Heilkunst, insbesondere durch die Vergabe von Stipendien oder der Übernahme anfallender Ausbildungskosten. 1.4 Durch die finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme von anthroposophischen Behandlungen sowie bei Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich soll mehr Menschen die Inanspruchnahme anthroposophischer Behandlungen ermöglicht werden. 2 Höhe der Förderung 2.1 Die Höhe der Förderung beträgt im Regelfall [50%] der Kosten für Heilbehandlungen und/oder Arzneimittel sowie der Aus- oder Weiterbildungskosten

3 2.2 In begründeten Fällen können auch höhere oder niedrigere Förderbeiträge bewilligt werden. 3 Antragsverfahren 3.1 Anträge auf Fördermittel sind vom Antragsteller in einfacher Ausfertigung (ein (1) unterschriebenes Original) beim Freundeskreis einzureichen. Jedem Antrag ist die sich dieser Richtlinie als Anlage anschließende Einverständniserklärung zur Speicherung und Verwendung von Antragstellerdaten sowie das Anerkenntnis der Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln unterschrieben beizufügen sowie ein Einkommensnachweis, z.b. Einkommenssteuerbescheid. 3.2 In seinem Antrag soll der Antragsteller darlegen, zu welchem Zweck er die Fördermittel verwenden möchte und warum sein Antrag die Fördervoraussetzungen erfüllt. Ferner soll er, soweit möglich, einen Nachweis über die Höhe der anfallenden oder bereits angefallenen Kosten beifügen sowie einen Einkommensnachweis erbringen (z.b. ALG II, Sozialhilfe, Erwerbsminderungsrente o.ä.). 3.3 Einem Antrag auf Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gemäß Förderung und Unterstützung von im Gesundheitsbereich tätigen Personen bei der Wahrnehmung von Aus- und Weiterbildungsangeboten auf dem Gebiet der anthroposophischen Heilkunst und anderer ganzheitlicher Therapierichtungen insbesondere durch Übernahme anfallender Ausbildungskosten. 3.4 Alle Anträge sind mit den erforderlichen Unterlagen zu richten an: Freundeskreis Sülldorfer Mühlenweg Hamburg info@erweiterteheilkunst.de Weitere Auskünfte erhalten Interessenten telefonisch unter

4 4 Förderbeschränkungen und -ausschlüsse 4.1 Fördermittel werden nur im Rahmen des freigegebenen Budgets vergeben. 4.2 Die Vergabe von Fördermitteln an Vorstände des Vereins (sowie ehemalige Vorstände des Vereins, die weniger als 2 Jahre aus dem Vorstand ausgeschieden sind,) ist ausgeschlossen. 4.3 Mitglieder des Vereins sind bei der Vergabe von Fördermitteln zu behandeln wie Dritte. Eine bevorzugte Vergabe von Fördermitteln aufgrund der Vereinsmitgliedschaft ist ausgeschlossen. 4.4 Bei der Vergabe von Fördermitteln dürfen einzelne Anbieter nicht einseitig bevorzugt werden. 5 Rückforderungsanspruch 5.1 Ausgezahlte Fördermittel sind im Falle eines wichtigen Grundes an den Verein zurückzuerstatten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn 1.1.a) der Begünstigte unrichtige Angaben über erhebliche Tatsachen gemacht oder solche verschwiegen hat, 1.1.b) Fördermittel nicht zweckentsprechend verwendet werden oder 1.1.c) der Begünstigte die geförderte Aus- oder Weiterbildung ohne rechtfertigenden Grund abbricht. 5.2 Begünstigte sollen auf Verlangen des Vereins Auskunft über die zweckentsprechende Verwendung von Fördermitteln geben und die Verwendung nachweisen

5 6 Haftungsausschluss 6.1 Ein Rechtsanspruch auf Vergabe und Auszahlung von Fördermitteln gegen den Verein oder seine Organe besteht nicht. Der Vorstand entscheidet über die Vergabe von Fördermitteln nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Auszahlung der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Mittel. 6.2 Der Verein übernimmt keinerlei Haftung in Bezug auf die Eingehung etwaiger Verbindlichkeiten für Heilbehandlungen oder Arzneimittel sowie für Aus- oder Weiterbildungsangebote sowie damit im Zusammenhang stehender Auslagen oder Kosten. 7 Personenbezeichnungen Soweit in dieser Richtlinie Personenbezeichnungen verwendet werden, gelten diese gleichermaßen sowohl für Männer als auch für Frauen

6 Einverständniserklärung zur Speicherung und Verwendung von Antragstellerdaten Ort Datum Unterschrift Anerkenntnis der Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln Ort Datum Unterschrift - 6 -

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