Nahverkehrsplan Fortschreibung des NVP

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1 Nahverkehrsplan Nahverkehrsplan Fortschreibung des NVP des Zweckverbandes Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF)

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3 Nahverkehrsplan Nahverkehrsplan Fortschreibung des NVP des Zweckverbandes Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) bearbeitet von Dietmar Maier (Nahverkehrsberatung Südwest) Silvia Körntgen (Nahverkehrsberatung Südwest)

4 I Nahverkehrsplan Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis...III Verzeichnis der Abbildungen... IV Verzeichnis der Anlagen... V Verzeichnis der Abkürzungen... VI Quellenverzeichnis... VIII Vorwort Der Nahverkehrsplan Allgemeine Ziele und Rahmenvorgaben Vorgehensweise Analyse 2013 und Bilanzierung gegenüber NVP Strukturdaten Regionale Struktur Regionalstatistik im Rück- und Ausblick Allgemeiner Ausblick Betriebliches Angebot 2013 und Bilanzierung Ergebnisse der Bilanzierung Verkehrslandschaft Rheinschiene-Nord Verkehrslandschaft Elztal und Seitentäler Verkehrslandschaft Kaiserstuhl-Tuniberg-March Verkehrslandschaft Dreisamtal Verkehrslandschaft Hochschwarzwald Verkehrslandschaft Schönberg-Batzenberg-Hexental Verkehrslandschaft Markgräflerland Stadt Freiburg Zielerreichungsgrad des NVP SPNV Regionalbusverkehr Stadtbahn Freiburg Stadtbus Freiburg Rahmenvorgaben und Maßnahmen Definition von Zielen und Rahmenvorgaben Tarif Ausreichende Verkehrsbedienung Grundlagen der Maßnahmenplanung Quellen für die Maßnahmenplanung Umgang mit nicht realisierten Maßnahmen im Zeitraum Behandlung des Schülerverkehrs im NVP Behandlung von Ortsbusverkehren im NVP...42

5 Nahverkehrsplan II 3.5. Infrastruktur-, Angebots- und Planungs- bzw. Untersuchungsmaßnahmen im Bereich SPNV Rheintalbahn Elztalbahn Höllentalbahn und Drei-Seen-Bahn Münstertalbahn Müllheim Neuenburg Breisacher Bahn und Kaiserstuhlbahn Ost / West Angebots- und Planungs- bzw. Untersuchungsmaßnahmen im regionalen Busverkehr Rheinschiene-Nord Elztal und Seitentäler Kaiserstuhl-Tuniberg-March Dreisamtal Hochschwarzwald Schönberg-Batzenberg-Hexental Markgräflerland Stadtverkehr Freiburg Prüfaufträge für Bearbeitung während des Fortschreibungszeitraums Qualitative Verbesserungen in ausgewählten Räumen Schwachstellenanalyse und Festlegung von Qualitätsstandards Barrierefreiheit im ÖPNV-Gesamtsystem Gender-Steuerung im Nahverkehrsplan Weitere Themenbereiche Strategische Umweltprüfung (SUP) Regionaler Schienenverkehr Städtischer Schienenverkehr Tourismus- und Freizeitverkehr Beteiligungsverfahren Beteiligung der Städte und Gemeinden Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens Investitions- und Finanzierungsplan Nahverkehrsentwicklungsplan Umsetzung des Nahverkehrsplans und Ausblick...68

6 III Nahverkehrsplan Tabellenverzeichnis Tabelle 2-1: Beschäftigte am Wohn- und Arbeitsort 2001 und Tabelle 2-2a: Verkehrslandschaft Rheinschiene-Nord Bilanzierung des SPNV 16 Tabelle 2-2b: Verkehrslandschaft Rheinschiene-Nord Bilanzierung des Regionalbusangebots Tabelle 2-3a: Verkehrslandschaft Kaiserstuhl-Tuniberg-March Bilanzierung des SPNV...20 Tabelle 2-3b: Verkehrslandschaft Kaiserstuhl-Tuniberg-March Bilanzierung des Regionalbusangebots.21 Tabelle 2-4: Verkehrslandschaft Dreisamtal Bilanzierung des SPNV und Regionalbusangebots.23 Tabelle 2-5a: Verkehrslandschaft Hochschwarzwald Bilanzierung des SPNV..25 Tabelle 2-5b: Verkehrslandschaft Hochschwarzwald Bilanzierung des Regionalbusangebots.26 Tabelle 2-6: Verkehrslandschaft Schönberg-Batzenberg-Hexental Bilanzierung des SPNV und Regionalbusangebots.28 Tabelle 2-7a: Verkehrslandschaft Markgräflerland Bilanzierung des SPNV..31 Tabelle 2-7b: Verkehrslandschaft Markgräflerland Bilanzierung des Regionalbusangebots 32 Tabelle 2-8: Stadt Freiburg Bilanzierung des SPNV...34

7 Nahverkehrsplan IV Verzeichnis der Abbildungen Abbildung 2-1: Verkehrszelleneinteilung im Verbandsgebiet des ZRF... 7 Abbildung 2-2: Bevölkerungsentwicklung und Prognose Stadt Freiburg... 9 Abbildung 2-3: Bevölkerungsentwicklung und Prognose Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald... 9 Abbildung 2-4: Bevölkerungsentwicklung und Prognose Landkreis Emmendingen...10 Abbildung 2-5: Fahrgastentwicklung im RVF

8 V Nahverkehrsplan Verzeichnis der Anlagen Anlage 1: Innergemeindliche Verkehrsbeziehungen Anlage 2: Zwischengemeindliche Verkehrsbeziehungen Anlage 3: Einwohnerzahlen je Gemeinde Anlage 4: Erwerbstätige und beschäftigte je Gemeinde Anlage 5: Entwicklung der Schülerzahlen Anlage 6: Allgemeine Trends zur Verkehrsnachfrage Anlage 7: Konzept zur ausreichenden Verkehrsbedienung für die Stadt Freiburg Anlage 8: Schwachstellenanalyse und Festlegung von Qualitätsstandards Anlage 9: Barrierefreiheit im ÖPNV-Gesamtsystem Anlage 10: Tabellarische Darstellung der eingegangenen Anregungen (Anhörung gemäß 12 ÖPNVG )

9 Nahverkehrsplan VI Verzeichnis der Abkürzungen AST B+R BGG BMVBW BSB GmbH BVWP DB AG EBA EBO Fkm GVFG GVP GZV HVZ ITF IV KVU LEP LK LUVPG MIV MVI NBS NVBW NVEP NVP NVZ ÖPNV ÖPNVG ÖV P+R Pkm PBefG RP Anruf-Sammeltaxi Bike und Ride Behindertengleichstellungsgesetz Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Breisgau S-Bahn GmbH Bundesverkehrswegeplan Deutsche Bahn AG Eisenbahnbundesamt Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung Fahrzeugkilometer Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Generalverkehrsplan Grundlagen- und Zuschussvertrag Hauptverkehrszeit Integrierter Taktfahrplan Individualverkehr Koordinierte Verkehrsunternehmen Landesentwicklungsplan Landkreis Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Motorisierter Individualverkehr Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg Neubaustrecke Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH Nahverkehrsentwicklungsplan Nahverkehrsplan Nebenverkehrszeit Öffentlicher Personennahverkehr Gesetz über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg Öffentlicher Verkehr Park und Ride Personenkilometer Personenbeförderungsgesetz Regierungspräsidium

10 VII Nahverkehrsplan RVF RVL RVSO S SBG SchwbG SGB SGV SPFV SPNV SUP SVZ SWEG TGO UVPG UVS VAG VSB WTV ZRF Regio-Verkehrsverbund Freiburg GmbH Regio-Verkehrsverbund Lörrach GmbH Regionalverband Südlicher Oberrhein S-Bahn SüdbadenBus GmbH Schwerbeschädigtengesetz Sozialgesetzbuch Schienen-Güterverkehr Schienenpersonenfernverkehr Schienenpersonennahverkehr Strategische Umweltprüfung Schwachverkehrszeit Südwestdeutsche Verkehrs-Aktiengesellschaft Tarifgemeinschaft Ortenau GmbH Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Umweltverträglichkeitsstudie Freiburger Verkehrs AG Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar GmbH Waldshuter Tarifverbund GmbH Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg

11 Nahverkehrsplan VIII Quellenverzeichnis Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz RegG), Bundesgesetz vom (neueste Fassung) Personenbeförderungsgesetz PBefG, Bundesgesetz vom (neueste Fassung) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz GVFG), Bundesgesetz vom (neueste Fassung) Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz - EntflechtG), Bundesgesetz vom Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Bundesgesetz vom (neueste Fassung) Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG), Landesgesetz Baden- Württemberg vom (neueste Fassung) Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Schwerbehindertengesetz - SchwbG), Bundesgesetz vom ; integriert in das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vom (neueste Fassung) Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz BGG), Bundesgesetz vom (neueste Fassung) Gesetz über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG), Landesgesetz Baden-Württemberg vom (neueste Fassung) Gendergerechte Verkehrsplanung in Baden-Württemberg Leitfaden für die Verkehrsplanung; Arbeitsbericht Nr. 220 der Akademie für Technikfolgenabschätzung, Stuttgart 2003 Nahverkehrsplan des Zweckverbandes Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) vom Februar 2004 Machbarkeitsstudie Integriertes regionales Nahverkehrskonzept Breisgau-S-Bahn 2005, Freiburg, September 1997 bzw. die Aktualisierungen zur Breisgau S-Bahn 2020 gemäß Beschlüssen der ZRF-Verbandsversammlung vom Mai 2011 und die Anpassung der darin enthaltenen Ausbaustufe 2018 zur Ausbaustufe 2018 neu vom Dezember 2012

12 IX Nahverkehrsplan Vereinbarung zwischen dem Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF), der Regio- Verkehrsverbund Freiburg GmbH und den an ihr beteiligten Verkehrsunternehmen über die Grundlagen der Zusammenarbeit und die Gewährung von Zuschüssen ab dem (Grundlagen- und Zuschussvertrag, GZV 2009) Fahrplanbuch Regio 2013 des Regio-Verkehrsverbunds Freiburg (RVF), gültig ab VAG-Fahrplan Stadtverkehr Freiburg, Winter 2012/2013, Internetversion Regio-Liniennetzplan des Regio-Verkehrsverbunds Freiburg (RVF), Stand 2012 Nahverkehrsplan des Ortenaukreises (Fortschreibung), Offenburg, 2006 Nahverkehrsplan für den Landkreis Lörrach (1. Fortschreibung), Lörrach, 2007 Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung, Version 2006, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Ein- und Auspendler nach Gemeinden, Bundesagentur für Arbeit Juni 2012 Bevölkerungs- und Schülerstatistik des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg 2013 und frühere Jahre Bevölkerungsprognose für Stadt- und Landkreise sowie Gemeinden ab Einwohnern bis zum Jahr 2030 ausgehend vom Basisjahr 2008, Statistischen Landesamts Baden- Württemberg Voraussichtliche Entwicklung der Schülerzahlen an allgemein bildenden Schulen bis zum Schuljahr 2020/2021 nach ausgewählten Schularten für Stadt- und Landkreise ausgehend vom Basisschuljahr 2008/09, Statistischen Landesamts Baden-Württemberg Generalverkehrsplan GVP Baden-Württemberg 2010 Landesentwicklungsplan (LEP) 2002 Regionalplan 1995 des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein bzw. die bereits vorliegenden und politisch behandelten Teile des Fortschreibungsentwurfs für das Zieljahr 2025

13 Nahverkehrsplan Vorwort Der Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF), ein Zusammenschluss der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen sowie der Stadt Freiburg, legt hier den für den Zeitraum fortgeschriebenen Nahverkehrsplan für sein Verbandsgebiet gemäß ÖPNV-Gesetz des Landes Baden-Württemberg vor. Der letzte zuvor erstellte Nahverkehrsplan umfasste den Zeitraum womit sich für die Bilanzierung jetzt ein Vergleich der geplanten Maßnahmen aus 2004 mit der Ist-Situation des Fahrplanes aus dem Jahr 2013 ergibt. Eine frühere Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Zeitraum war im Hinblick auf die zeitliche Verschiebung der SPNV-Maßnahmen des Breisgau-S-Bahn- Konzeptes als nicht sachgerecht und zielführend angesehen worden (siehe Drucksachen ZRF-bA/VV und ZRF-bA/VV ). Daher wurde die Laufzeit des vorhergehenden Nahverkehrsplans zweimal bis insgesamt 2013 verlängert. Die SPNV-Leistungen haben eine Rückgratfunktion und solange diese in Angebotsumfang und zeitlicher Umsetzung nicht absehbar bzw. gesichert sind, ist eine sinnvolle Planung des ergänzenden Busangebots in der Fläche kaum möglich. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass die SPNV-Maßnahmen im Nahverkehrsplan noch auf dem ursprünglichen Konzept Breisgau-S-Bahn 2005 basierten, während aktuell das fortgeschriebene Konzept Breisgau-S-Bahn 2020 mit seiner Ausbaustufe 2018 bzw. zuletzt die Ausbaustufe 2018-neu zugrunde zu legen ist. Das Breisgau- S-Bahn Konzept 2005 nahm bei der Erstellung des NVP die Funktion des Nahverkehrsentwicklungsplanes (NVEP) ein, sinngemäß bildet die Fortschreibung zum Konzept Breisgau-S-Bahn 2020 nun auch die Fortschreibung des NVEP im Bereich SPNV. Die grundsätzlichen Ziele der Nahverkehrsplanung und des Nahverkehrsplanes für das ZRF- Gebiet bestehen unverändert fort. Diese sind, den ÖPNV im Verbandsgebiet als abgestimmtes ÖPNV-Konzept aus einem Guss und im Einklang mit den Leitvorstellungen des ÖPNVG zu entwickeln und dort, wo Schwachstellen vorhanden sind, Schritt für Schritt zu verbessern. S-Bahn und Stadtbahn werden gemäß den Ausbauplanungen im Rahmen der Breisgau-S- Bahn 2020 zu einem attraktiven und leistungsfähigen Schienenverkehrssystem entwickelt und bilden das Rückgrat des ÖPNV. Auf den Schienenverkehr wird der Busverkehr ausgerichtet. Dadurch wird auch die ÖPNV-Erschließung in der Fläche abseits der Schienenstrecken verbessert.

14 2 Nahverkehrsplan Die Angebotsveränderungen im regionalen Busverkehr orientieren sich unverändert an den Grundprinzipien aus den früheren Nahverkehrsplänen im Sinne einer Re-Investierung von "eingesparten" bzw. aufgrund von SPNV-Maßnahmen freiwerdenden Busleistungen. Darüber hinausgehende Verbesserungen sind zu bestellen und vom Besteller zu bezahlen. Diese für die Gebietskörperschaften und die Regionalbusunternehmen kostenneutrale Neuorganisation der regionalen Busverkehre parallel zu den Angebotsverbesserungen auf der Schiene war und ist zentrale Grundlage der Maßnahmenfestlegung auch im Rahmen dieses Nahverkehrsplanes. Da die Betriebskonzepte für die Breisgau-S-Bahn 2020 in ihren wesentlichen Teilen erst nach dem notwendigen Ausbau der Infrastruktur und damit zeitlich nicht mehr in der Laufzeit dieses Nahverkehrsplans umgesetzt werden können, bleibt auch der Umfang der neuen Maßnahmen im Regionalbus zwangsläufig begrenzt. Der jetzt vorgelegte NVP hat daher eine Übergangsfunktion. Er ist in seinem grundsätzlichen Aufbau und seinen Inhalten noch an den Vorgänger-NVP orientiert. Aufgrund der ausgefallenen Fortschreibungsperiode bietet er einen umfassenden Überblick über den aktuellen Angebotsumfang im ÖPNV und die Entwicklung seit Darüber hinaus beinhaltet er eine den beschriebenen Rahmenbedingungen angemessene Fortschreibung in sinnvollem Umfang. Die Übergangsfunktion des NVP wird auch darin deutlich, dass bereits ein Ausblick auf angedachte Ziele, Inhalte und Vorgehensweisen des darauf folgenden NVP gegeben wird, um die aktuelle Fortschreibungsperiode bereits sinnvoll für dessen Vorbereitung nutzen zu können. Im Hinblick auf die beschriebene inhaltliche Neukonzeption wurde auf einige Inhalte und Vorgehensweisen der Vorgänger-NVPs verzichtet, da diese entweder nicht mehr zielführend erschienen oder eine Aktualisierung ohne fortgeschriebene Datengrundlagen nicht sinnvoll war. Eine Fortschreibung der Datengrundlagen (u.a. Erhebung) ist mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden und kann nur verantwortet werden, wenn die inhaltlichen Rahmenbedingungen aus dem SPNV-Konzept verbindlich vorliegen. Aus dem gleichen Grund wäre auch die Erstellung eines neu konzeptionierten Nahverkehrsplanes bereits für die aktuelle Fortschreibungsperiode verfrüht gewesen. Im Rahmen der NVP-Fortschreibung sind mehrere Themenbereiche für eine weitergehende Bearbeitung bereits als Prüfaufträge vorgesehen, die in einem neu konzipierten NVP für den Zeitraum nach 2018 in konkreter Form enthalten sein sollen. Die Berücksichtigung weiterer Themenbereiche wie z.b. die Verzahnung von ÖPNV und Radverkehr ist damit nicht ausgeschlossen.

15 Nahverkehrsplan Der Nahverkehrsplan Allgemeine Ziele und Rahmenvorgaben Der weitere Ausbau des ÖPNV-Angebotes in der Region im Rahmen der Möglichkeiten ist die grundlegende und unveränderte Zielsetzung für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Basis für die Fortschreibung bilden dabei die geplanten Ausbaumaßnahmen der Breisgau-S-Bahn 2020, allerdings nur sofern diese innerhalb der Laufzeit, also bis Ende 2017, zum Tragen kommen. Darüber hinaus werden der Landesentwicklungsplan (LEP) 2002 und der Regionalplan 1995 bzw. die derzeit bereits politisch behandelten Bausteine des Fortschreibungsentwurfs für das Zieljahr 2025 zu Grunde gelegt und bezüglich der dort gesetzten Ziele berücksichtigt. Für die Maßnahmen im regionalen (überörtlichen) Verkehr werden analog der Vorgehensweise in den Nahverkehrsplänen und folgende Prinzipien zugrunde gelegt: 1. Ausgestaltung des ÖPNV gemäß der Leitlinien des ÖPNV-Gesetzes des Landes Baden-Württemberg, hier insbesondere: Bedarfsgerechte Gestaltung der Linienführung und Fahrpläne mit dem Ziel der Bildung eines integrierten Gesamtverkehrssystems im ÖPNV. Verknüpfung des ÖPNV mit dem Fernverkehr ebenso wie mit dem Individualverkehr (z.b. P+R, B+R). Einführung bedarfsgerechter und abgestimmter Bedienungstakte mit Umsteigemöglichkeiten an Verknüpfungspunkten. Schienenverkehr als Grundangebot und Ausrichtung des Busverkehrs auf die Schienenverkehre. Entwicklung von abgestimmten Bedienungskonzepten auch unter Nutzung alternativer Bedienungsformen. Berücksichtigung der Anforderungen von unterschiedlichen Personengruppen (Genderaspekt), z.b. von Familien mit Kindern, von Frauen oder von Menschen mit Behinderungen (Barrierefreiheit im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), 4 bzw. des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), 8 Absatz 3. Einführung von durchgehenden und vergleichbar gestalteten Informationssystemen, die auch den Belangen der Barrierefreiheit Rechnung tragen

16 4 Nahverkehrsplan Keine Verschlechterung der Nahverkehrsbeziehungen je Gemeinde bei den Verkehren, die nicht kommunal finanziert werden Die Maßnahmen des Nahverkehrsplans für den Regionalbus setzen voraus, dass durch zusätzliche SPNV-Leistungen bestimmte Busleistungen im Verbandsgebiet nach den o.g. Prinzipien kostenneutral für die Gebietskörperschaften umgeschichtet werden können. Die im NVP zuletzt noch zugrunde gelegte Kategorisierung der Gemeinden bzw. der Ortsteile anhand Standardisierter Kriterien, die keine absoluten Standards vorgab, sondern nur einen relativen Vergleich erlaubte, wird nicht fortgeschrieben. Aufgrund der geringen Verteilungsmasse ist eine Bemessungsgrundlage für die Verteilung für diese NVP-Fortschreibung nicht erforderlich. 4. Voraussetzung für die Verkehrsunternehmen mit regionalem Busverkehr ist darüber hinaus eine wirtschaftlich neutrale Umschichtung frei werdender Busleistungen. Hierzu wird auf die Regelungen des Grundlagen- und Zuschussvertrags (GZV) 2009 verwiesen. 5. Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahmen und damit für die Verteilung der Regionalbusleistungen ist das Einvernehmen der betroffenen Verkehrsunternehmen untereinander für den konkreten Einzelfall auf der Grundlage der Regelungen des Grundlagen- und Zuschussvertrags (GZV) Von den Unternehmen während der Laufzeit des NVP vorgeschlagene Änderungen (z.b. im Bereich des Linienkonzeptes), die eine Verbesserung gegenüber den Maßnahmen des Nahverkehrsplans darstellen, sind grundsätzlich jederzeit möglich und werden seitens des ZRF mit dessen Einvernehmen angestrebt. Konzessionsübergreifende Optimierungen werden seitens des ZRF nachdrücklich unterstützt Vorgehensweise Für den NVP wurde für den Istzustand 2003 (ausgewertet wurde hier der Fahrplan 2002/2003) das betriebliche Angebot (Abfahrten bzw. Umläufe) und die modellhafte Nachfrage im ÖPNV ermittelt und in einer Bestandsanalyse bewertet. Diese Bestandsanalyse zeigte die Qualität der Versorgung der Gemeinden im Verbandsgebiet mit ÖPNV auf der Grundlage Standardisierter Kriterien. 1 Umschichtungen innerhalb einer Gemeinde bzw. zwischen dem SPNV und dem übrigen ÖPNV sind möglich. Abbestellungen kommunal finanzierter Leistungen oder von SPNV-Leistungen durch das Land können allerdings nicht kompensiert werden.

17 Nahverkehrsplan Auf die Durchführung einer vergleichbaren Bestandsanalyse wurde für den NVP verzichtet, da eine solche ohne eine Fortschreibung der Strukturdaten nicht sinnvoll ist und eine dafür notwendige, umfassende und kostenintensive Erhebung erst nach Vorliegen eines verbindlichen SPNV-Konzepts verantwortet werden kann. Ein neu konzipiertes, vereinfachtes Analyse- und Prognosekapitel (siehe Kapitel 2.1.2) schließt diese Lücke in einem für den Bedarf dieser Fortschreibung angemessenen Umfang und geht auf grundsätzliche Mobilitätstrends, die Bevölkerungsentwicklung und demographische Entwicklung im Verbandsgebiet differenziert für die Stadt Freiburg und die beiden Landkreise ein. Da bereits im Fortschreibungszeitraum des Nahverkehrsplans aufgrund der Zusammenhänge zwischen Verbesserungen im Schienenangebot und Verbesserungen im Regionalbusverkehr auch nur begrenzt Bus-Betriebsleistungen für eine Verlagerung zur Verfügung standen, wurde als gemeinsames Ziel des ZRF und der Verkehrsunternehmen festgelegt, neben der Verlagerung frei werdender Busleistungen auch allgemeingültige Zielvorstellungen für die qualitative Verbesserung des bestehenden Angebotes zu entwickeln. Es wurden Korridore benannt, bei denen diese Zielvorstellungen nur zum Teil erfüllt waren. Sofern für die Verkehrsunternehmen eine kostenneutrale Realisierung möglich ist, sollten diese Verbesserungen während der Laufzeit des fortgeschriebenen Nahverkehrsplans umgesetzt werden. Dieses Korridormanagement ist zwischenzeitlich gut etabliert und hat bereits einige konkrete Früchte getragen. Da sich das beschriebene Vorgehen sowohl aus Sicht der Verkehrsunternehmen als auch aus Sicht des ZRF bewährt hat, werden auch im Rahmen dieser Fortschreibung Korridore benannt und als Prüfauftrag verankert (siehe Kapitel 3.7.1). Ein weiterer Prüfauftrag erfolgt zur Durchführung einer Schwachstellenanalyse und darauf aufbauend einer Diskussion und Festlegung von absoluten Qualitätsstandards (siehe Kapitel 3.7.2). Dieses Werkzeug soll dann für den NVP die bisher verwendete Bewertung der Gemeinden nach standardisierten Kriterien ablösen. Bezugnehmend auf das im Jahr 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) war das Thema Barrierefreiheit bereits im NVP stärker thematisiert worden, allerdings ohne in eine detaillierte Beurteilung des Istzustandes (Haltestellen/Fahrzeuge), anzustrebende Qualitätsstandards oder konkrete Maßnahmen einzusteigen. Die seit Anfang 2013 gültige Neufassung des PBefG erfordert jetzt eine konkretere Befassung mit diesem Thema. Zudem erfordern Regelungen im Rahmen der Gesetze zur Umweltverträglichkeitsprüfung jetzt auch eine Diskussion zum Thema Strategische Umweltprüfung im Rahmen von Nahverkehrsplänen (siehe Kapitel 3.8).

18 6 Nahverkehrsplan In die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für das ZRF-Gebiet waren zahlreiche Beteiligte, darunter Gemeinden, Verkehrsunternehmen und andere Träger öffentlicher Belange, eingebunden. Im Hinblick auf den reduzierten Umfang der Fortschreibung, den Übergangscharakter und den geringen Umfang konkreter Maßnahmen erfolgte ein einstufiges Beteiligungsverfahren in schriftlicher Form, zum Teil ergänzt durch Vorabstimmungen z.b. mit Verkehrsunternehmen oder Behindertenvertretern. Durch diese Zusammenarbeit und Abstimmung wurde sichergestellt, dass im aktuellen Nahverkehrsplan zum einen eine realistische und wirtschaftlich tragfähige Perspektive für den ÖPNV der nächsten Jahre in der gesamten Region aufgezeigt wird, zum anderen aber auch notwendige Anpassungen der NVP- Strategie auf den Weg gebracht werden. Der Nahverkehrsplan ist ein weiterer Zwischenschritt zur Realisierung der Breisgau-S-Bahn Er wird in der Region in Abstimmung zwischen den Gemeinden, dem ZRF, den Verkehrsunternehmen und dem RVF umgesetzt (siehe Umsetzung, Kapitel 7) und dient auch einer inhaltlichen Vorbereitung auf einen neu zu konzeptionierenden NVP

19 Nahverkehrsplan Analyse 2013 und Bilanzierung gegenüber NVP Strukturdaten Regionale Struktur Das ZRF-Verbandsgebiet setzt sich aus den 74 Gemeinden der Landkreise Breisgau- Hochschwarzwald und Emmendingen sowie der Stadt Freiburg zusammen. Für den Nahverkehrsplan wurden in diesem Gebiet 285 Verkehrszellen gebildet. Dabei wurden die Stadt Freiburg und weitere Städte und größere Gemeinden in Ortsteile gegliedert. Die Einteilung wird wie im NVP übernommen. Die 285 Verkehrszellen wurden zu acht Verkehrslandschaften zusammengefasst, hinzu kamen 26 Verkehrszellen außerhalb des Verbandsgebietes, um die ein- und ausbrechenden Verkehre abzubilden. Abbildung 2-1 stellt die Struktur der Verkehrszelleneinteilung im Verbandsgebiet des ZRF dar. Rheinschiene Nord Kaiserstuhl-Tuniberg-March Elztal und Seitentäler Dreisamtal Freiburg Batzenberg-Schönberg-Hexental Hochschwarzwald Markgräflerland Abbildung 2-1: Verkehrszelleneinteilung im Verbandsgebiet des ZRF Auf Basis dieser Verkehrszellen wurden die der Bevölkerung jeweils wichtigsten Verkehrsrelationen definiert. Für jede Gemeinde oder jeden Teilort sind damit die relevanten Ziele definiert (Anlage 1). Auch wenn für den NVP jetzt keine modellhaften Auswertungen erfolgen (siehe Kapitel 2.1.2), wurden die Verkehrszellen, die Verkehrsrelationen und die Verkehrslandschaften unverändert beibehalten.

20 8 Nahverkehrsplan Regionalstatistik im Rück- und Ausblick Vor dem Hintergrund, dass in diesem Nahverkehrsplan auf eine Verkehrsanalyse und eine Verkehrsprognose verzichtet wird, erfolgt auch die Analyse der Strukturdaten in einer vereinfachten Form. Hierbei wurden in erster Linie aktuelle Daten des Statistischen Landesamts ausgewertet und den Daten des Nahverkehrsplans (Basisjahr 2001) gegenübergestellt. Im Juni 2012 wurden die Ergebnisse des Zensus 2011 veröffentlicht. Diese Daten werden im vorliegenden Nahverkehrsplan noch nicht berücksichtigt, da sie in den Zeitreihen des Statistischen Landesamts und insbesondere in der Einwohner- und Schülerprognose noch nicht eingearbeitet sind. Zeitliche Entwicklungen lassen sich daher nur anhand der bisher veröffentlichten Daten darstellen. Bevölkerung Zum lebten Personen im ZRF-Verbandsgebiet. Dies sind 6 % mehr als In der Stadt Freiburg beträgt die Bevölkerungszahl Personen (+10 %), im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (+4 %) und im Landkreis Emmendingen (ebenfalls +4 %). Das Statistische Landesamt hat ausgehend vom Basisjahr 2008 eine Bevölkerungsvorausrechnung nach Altersklassen in 5-Jahres-Schritten von 2010 bis 2030 erstellt. Diese Prognose wird in den folgenden Abbildungen 2-2 bis 2-4 der bisherigen Entwicklung zwischen den Jahren 2000 und 2010 gegenüber gestellt. Die Altersklassen wurden in den Darstellungen angepasst, um insbesondere die für den ÖPNV relevanten Altersklassen (Grundschulalter 6 bis unter 10 Jahre, weitere führende Schulen 10 bis unter 18 Jahre, Ausbildungszeit 18 bis unter 25 Jahre) herauszustellen.

21 Nahverkehrsplan Bevölkerungsentwicklung SK Freiburg im Breisgau nach Altersklassen 60% 40% 20% 0% -20% -40% = 100% % Abbildung 2-2: Bevölkerungsentwicklung und Prognose Stadt Freiburg Bevölkerungsentwicklung LK Breisgau-Hochschwarzwald nach Altersklassen 60% 40% 20% 0% -20% -40% = 100% % Abbildung 2-3: Bevölkerungsentwicklung und Prognose Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

22 10 Nahverkehrsplan Bevölkerungsentwicklung LK Emmendingen nach Altersklassen 60% 40% 20% 0% -20% -40% = 100% % Abbildung 2-4: Bevölkerungsentwicklung und Prognose Landkreis Emmendingen Es zeigen sich deutlich die allgemeinen demografischen Trends eines Rückgangs der jugendlichen Bevölkerung und eines noch stärkeren Anstiegs der Zahl der über 65-Jährigen. Bemerkenswert ist, dass in den beiden Landkreisen bei den unter 10-Jährigen nach 2015 nur noch ein leichter Rückgang prognostiziert wird. Der stärkste Rückgang in der Laufzeit dieses Nahverkehrsplans ist in den Altersklassen der 10 bis unter 18-Jährigen und der 18 bis unter 25-Jährigen festzustellen. Diese Gruppe stellt eine der Haupt-Nutzergruppen des ÖPNV dar, so dass der Bevölkerungsrückgang in dieser Altersklasse auch in der Nachfrageentwicklung des RVF spürbar sein wird. Die Einwohnerzahlen der einzelnen Gemeinden in den Jahren 2003 und 2013 sind in Anlage 3 aufgelistet. Beschäftigte und Pendler Im Nahverkehrsplan wurden auch die Pendlerzahlen auf Ebene der Gemeinden dargestellt (Beschäftigte am Wohn- und am Arbeitsort sowie Zahl der Ein- und Auspendler). Diese Daten wurden aktualisiert (Jahr 2011) und in Anlage 2 den damaligen Daten (Jahr 2001) gegenübergestellt.

23 Nahverkehrsplan Tabelle 2-1 zeigt die Entwicklung der Beschäftigten am Wohnort und am Arbeitsort: Beschäftigte am Wohnort Beschäftigte am Arbeitsort Stadt Freiburg % % Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald % % Landkreis Emmendingen % % ZRF-Verbandsgebiet % % Tabelle 2-1: Beschäftigte am Wohn- und Arbeitsort 2001 und 2011 Die Zahl der Beschäftigten hat in allen drei Gebietskörperschaften zugenommen. Bemerkenswert ist, dass die Zahl der Beschäftigten am Wohnort jeweils stärker gestiegen ist als die Zahl der Beschäftigten am Arbeitsort. Dies bedeutet, dass heute mehr Menschen aus dem RVF-Gebiet auspendeln und/oder weniger einpendeln als Aus den Daten in Anlage 1 ist ersichtlich, dass auch auf Gemeindeebene die Zahl der Ein- und Auspendler stärker gestiegen ist als die Zahl der Beschäftigten. Dies zeigt den Trend zu länger werdenden Arbeitswegen. Schülerzahlen Die oben anhand der Einwohnerdaten dargestellte demografische Entwicklung ist auch bei den Schülerzahlen sichtbar. Das statistische Landesamt hat neben der Bevölkerungsprognose eine Prognose der Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2020/21 erstellt, deren Basis das Schuljahr 2008/09 ist. Anlage 5 zeigt die Entwicklung der Schülerzahlen ausgehend vom Schuljahr 1982/83 bis zum Schuljahr 2020/21 in der bisherigen Entwicklung und der Prognose. Zwischen 2009/10 und 2011/12 wurden Prognose und tatsächliche Entwicklung dargestellt. Die Abbildungen zeigen bei den Grundschülerzahlen nur noch moderate Rückgänge, während bei den Realschulen und Gymnasien ausgehend von derzeitigen Höchstständen deutliche Rückgänge erwartet werden. Bei Gymnasien ist auch deutlich der Einbruch durch den Doppelabiturjahrgang im Jahr 2012 sichtbar, der die erwarteten Rückgänge in den nächsten Jahren verstärkt. Auch der Rückgang der Schülerzahlen an Hauptschulen (inkl. Werkrealschulen) wird sich fortsetzen.

24 Mio. Fahrten pro Jahr 12 Nahverkehrsplan Hier ist bei der Stadt Freiburg und dem Landkreis Emmendingen festzustellen, dass der Rückgang in den letzten Jahren weniger stark war als prognostiziert, was auf die Einführung der Werkrealschulen zurückgeführt werden kann. Für Berufsschulen wurde keine Prognose erstellt. Der Rückgang der Schülerzahlen im Bereich der weiterführenden Schulen hat auch direkte Auswirkungen auf die Zahl der ÖPNV-nutzenden Schüler. Allerdings führen eventuell erforderlich werdende Schulschließungen lokal zu einem Anstieg der Zahl der zu befördernden Schüler. Wie stark der Rückgang der ÖPNV-nutzenden Schüler tatsächlich sein wird, kann daher nicht verlässlich vorhergesagt werden. Entwicklung der Nachfrage im RVF Nachrichtlich wird hier auch die Nachfrageentwicklung im RVF in den letzten Jahren dargestellt (Abbildung 2-5) Barverkehr Zeitkarten Abbildung 2-5: Fahrgastentwicklung im RVF Mit Ausnahme des Jahres 2007 kann seit 2004 jährlich ein Nachfragezuwachs festgestellt werden. Die durchschnittliche Nachfragesteigerung betrug 1,4 % im Jahr Allgemeiner Ausblick Auch wenn in diesem Nahverkehrsplan keine eigene Prognose erstellt wird, so wurden doch die allgemeinen Entwicklungstrends, die die Nachfrageentwicklung beeinflussen, analysiert. Die Ergebnisse sind in Anlage 6 dargestellt. Durch den demografischen Wandel dürfte sich längerfristig ein höherer Anteil der Personengruppe mit steigender Mobilität und mit steigenden Pkw-Anteilen ergeben.

25 Nahverkehrsplan Zudem ist ein Trend vom Mitfahren zum Fahren auszumachen, wiederum besonders ausgeprägt bei den Senioren/-innen. Bei jüngeren Verkehrsteilnehmern bis 39 Jahre ist eine zunehmende Offenheit in der Verkehrsmittelwahl festzustellen. Außerdem wird es zu einer weiteren Abnahme der alltäglichen Berufs- und Ausbildungswege (absolut und relativ) und zur Zunahme des Versorgungs- und Freizeitverkehrs kommen. Insgesamt wird die Verkehrsleistung (Personenkilometer) trotz Bevölkerungsrückgang durch die mobilen Senior/innen zunächst leicht ansteigen Betriebliches Angebot 2013 und Bilanzierung Im Rahmen der Bilanzierung wurden das Fahrplanangebot 2002/2003 (Grundlage für die Bestandsanalyse zum NVP ) und die Ziele bzw. Maßnahmen des NVP mit dem Fahrplanangebot 2013 verglichen. Grundlage für die Aufbereitung der Bilanzierungsergebnisse bilden die Tabellen 5-2 bis 5-9 des NVP ( Maßnahmentabellen ), die um eine Spalte für das Angebot 2013 erweitert wurden. Diese Darstellung erlaubt einen unmittelbaren Vergleich zwischen dem Angebot 2002/2003, den Planungen des Nahverkehrsplans und dem heutigen Angebot. Eine vollständige Bilanzierung des regionalen Busverkehrs erfolgte dabei nicht, da die Tabellen 5-2 bis 5-9 des NVP ausschließlich Linien aufweisen, auf denen Maßnahmen zur Stärkung des Regionalverkehrs vorgeschlagen wurden. Sie umfassen somit nicht alle Linien, die eine Gemeinde mit ihren Ortsteilen bedienen. Die Darstellung ist im SPNV vollständiger, da die SPNV-Tabellen bis auf die Verkehrslandschaften Dreisamtal und Elztal den Fahrplanbestand 2003 auch für Haltepunkte und Bahnhöfe aufweisen, für die keine Maßnahmen geplant wurden. Hier wurde der Fahrplan 2013 jetzt für alle Haltepunkte und Bahnhöfe gegenübergestellt, die 2003 ausgewertet wurden. Für den SPNV wurden - wie bereits auch die Haltepunkte innerhalb des Stadtgebiets Freiburg betrachtet und als achte Verkehrslandschaft dargestellt. Maßnahmen im Bus- und Stadtbahnverkehr in der Verkehrslandschaft Stadt Freiburg wurden im letzten NVP nur qualitativ dargestellt und können daher jetzt nicht quantitativ bilanziert werden. Es erfolgt jedoch eine allgemeine Aussage zum Grad der Umsetzung. In Ergänzung zu der Bilanzierung erfolgte in den NVP und eine Analyse der Anbindung der Gemeinden im ÖPNV anhand Standardisierter Kriterien, die einheitlich für alle Gemeinden in gleicher Weise angewendet wurden. Das Ergebnis war eine Kategorisierung aller Gemeinden oder Ortsteile nach der Qualität der damaligen ÖPNV- Bedienung als Grundlage für die weiteren Planungen.

26 14 Nahverkehrsplan Den Bewertungsergebnissen einiger Gemeinden lagen aber nicht allein die durch den GZV abgedeckten Verkehre sondern zu einem erheblichen Grad auch selbst finanzierte Leistungen zugrunde Ergebnisse der Bilanzierung Für alle Verkehrslandschaften ist nachstehend in kurzer Zusammenfassung aufgeführt, welche wesentlichen Ziele erreicht bzw. nicht erreicht wurden; weiterhin ist die jeweils zugeordnete Bilanzierungstabelle mit den vollständigen Ergebnissen dargestellt. Auf die Darstellung von Kartenausschnitten zur Dokumentation von Liniennetzveränderungen zwischen 2004 und 2013 wie im letzten Nahverkehrsplan wurde verzichtet diese ist wegen der nur punktuellen Änderungen ungeeignet Verkehrslandschaft Rheinschiene-Nord SPNV-Maßnahmen Die Verlegung des Haltepunkts Kollmarsreute zum neuen Standort Bürkle-Bleiche wurde noch nicht realisiert. Diese Maßnahme wird erst im Rahmen der ABS Karlsruhe Basel umgesetzt. Die Verlegung des Haltepunkts Teningen-Mundingen ist 2010 erfolgt, die Umbenennung in Emmendingen-Mundingen wurde dabei allerdings nicht realisiert. Die geplanten Angebotssteigerungen wurden nur zu einem geringen Teil realisiert, teilweise wird auch der Bestand 2003 unterschritten. Erkennbar ist insbesondere, dass das Angebot an Wochenendverkehren reduziert wurde. Ursächlich für die mangelnde Zielerreichung sind insbesondere Kürzungen der Regionalisierungsmittel im Jahr 2007, die zu neuen überregionalen Fahrplankonzepten geführt haben. Maßnahmen im Regionalbusverkehr Durch Kooperation der Verkehrsunternehmen wurde eine Ausweitung des Verkehrs für die Gemeinde Freiamt erzielt (Linien 211 und 231). Der neu gestaltete Fahrplan ist ausgerichtet auf Schulzeiten und die Zuganschlüsse am Bahnhof Emmendingen. Hierdurch liegt das Angebot für die Linie 231 montags bis freitags und samstags noch ein Fahrtenpaar über der Zielvorstellung des NVP In Kombination der Linien 211 und 231 ergibt sich von Emmendingen entweder über Mundingen oder über Sexau nach Freiamt und wieder nach Emmendingen nahezu ein Stundentakt, am Wochenende ein Zwei-Stunden-Takt nach/von Freiamt.

27 Nahverkehrsplan Die im NVP angeregte Bus-Bus-Verknüpfung in Sexau konnte nicht umgesetzt werden. Sinnvolle, regelmäßige Übergänge zwischen der Linie 231 und der Linie 7201 in Sexau Lörch, um eine Eckverbindung nach Waldkirch zu schaffen, ergeben sich nicht. Eine Umsetzung erscheint durch die zeitliche Verknüpfung mit dem Schienenverkehr als nicht sinnvoll. An der Haltestelle Sexau Rathaus ist die Linie 231 mit der Linie 7209 räumlich verknüpft. Zeitlich sind ein bis zwei Übergänge täglich pro Richtung möglich, die Fahrer sind angehalten, diese Anschlüsse abzuwarten. Auch in Zukunft werden sich durch die zeitlichen Bindungen an den Schienenverkehr keine regelmäßigen Verknüpfungen zwischen den Buslinien ergeben. Für das Bleichtal verbessert ein Ringbuskonzept (Linien 116/281) mit verstärktem Taktfahrplan das Angebot (mit finanzieller Unterstützung durch die Städte Herbolzheim und Kenzingen). Im Spätverkehr werden donnerstags bis sonntags AST-Fahrten angeboten. Für Sonn- und Feiertage waren im NVP drei statt der angebotenen zwei Fahrtenpaare vorgesehen. Montags bis freitags wird für Kenzingen ein Umlauf weniger angeboten, als geplant. Die für die Linie 106 formulierten Zielvorstellungen werden für das Wochenendangebot nicht erreicht. Weisweil wird am Wochenende mit der Linie über Rheinhausen mit Herbolzheim verknüpft. Zwischen Weisweil und Kenzingen gibt es am Wochenende kein direktes Angebot (zur Linie 106 siehe auch Verkehrslandschaft Kaiserstuhl-Tuniberg-March, Kapitel 2.3.3). In den Korridoren, für die im NVP (siehe dort S. 81) eine weitergehende Prüfung empfohlen wurde, konnten Verbesserungen erzielt werden: Herbolzheim Kenzingen Bleichtal: Ringlinie 116/281 eingerichtet (Neustrukturierung für 2014 geplant) Freiamt Sexau: Optimierung: zusätzliche Fahrten zwischen Freiamt und Emmendingen auf den Linien 211/231 March Vörstetten Reute Denzlingen: zusätzliche Fahrten über mehrere Jahre schrittweise verbessert (Neustrukturierung für 2014 geplant)

28 16 Nahverkehrsplan Gemeinde / Teilort mit Schienenanbindung Strecke / Linie Bahnhof / Haltepunkt Anzahl Zugabfahrten je Tag Ist 2003 Anzahl Zugabfahrten je Tag Ziel NVP Anzahl Zugabfahrten je Tag Ist 2013 Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So Bemerkungen Denzlingen RE, S Denzlingen Emmendingen-Kollmarsreute S Kollmarsreute (bzw. Bürkle-Bleiche) Emmendingen-Mundingen S Teningen-Mundingen (bzw. Emmendingen-Mundingen) Keine Maßnahmen Auswirkungen von Oberrheinmodell und Regionalisierungsmittelkürzung Malterdingen RE, S Riegel - Malterdingen siehe Bemerkung zu Denzlingen Riegel RE, S Riegel - Malterdingen siehe Bemerkung zu Denzlingen Teningen S Teningen-Mundingen (bzw. Emmendingen-Mundingen) Teningen-Köndringen S Köndringen Teningen-Nimburg S Nimburg Keine Maßnahmen Emmendingen RE, S Emmendingen Keine Maßnahmen siehe Bemerkung zu Denzlingen Gundelfingen S Gundelfingen Keine Maßnahmen siehe Bemerkung zu Denzlingen Herbolzheim RE, S Herbolzheim Keine Maßnahmen siehe Bemerkung zu Denzlingen Kenzingen RE, S Kenzingen Keine Maßnahmen siehe Bemerkung zu Denzlingen Tabelle 2-2a: Verkehrslandschaft Rheinschiene-Nord Bilanzierung des SPNV

29 Nahverkehrsplan Gemeinde / Teilort Regionalbus Linien-Nr. Linienverlauf der zusätzlichen Regionalbusverkehre, weitere Prüfauträge und Maßnahmen Regionalbus Umläufe je Tag Fahrplan 2003 Regionalbus Umläufe je Tag Ziel NVP Regionalbus Umläufe je Tag Fahrplan 2013 Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So Denzlingen Emmendingen -Kollmarsreute 231 Emmendingen - Sexau - Freiamt Freiamt 231 Emmendingen - Sexau - Freiamt Glottertal Gundelfingen Herbolzheim-Ortsteile 116 / 281 Heuweiler Kenzingen 116 / 281 keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen Herbolzheim - Wagenstadt - Broggingen - Nordweil - Brombach - Kenzingen keine Maßnahmen vorgesehen Herbolzheim - Wagenstadt - Broggingen - Nordweil - Brombach - Kenzingen / 281 Neuordnung der Linienführungen prüfen Malterdingen Reute Rheinhausen Riegel Sexau 231 Emmendingen - Sexau - Freiamt Sexau 231 Teningen Vörstetten Weisweil 106 Wyhl 106 keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen Schaffung einer Verknüpfung der Linien 7201, 7206 und 231 in Sexau prüfen keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen Endingen - Wyhl - Weisweil - Kenzingen: Abschnitt Weisweil - Kenzingen Weisweil - Bf Herbolzheim 12/13 4/7 2/4 15 8/11 7/8 102, 103, 105, 106 Endingen - Wyhl - Weisweil - Kenzingen: Abschnitt Wyhl - Kenzingen Abschnitt Wyhl - Endingen 22/ / Bemerkungen Fahrplan 2008: neue Ringlinie 116/281 Herbolzheim Bleichtal Kenzingen durch zeitl. Bindungen der Buslinien an den Schienenverkehr nicht sinnvoll möglich gute Anbindung an Bf. Endingen (102, 103, 105) auch am Wochenende Tabelle 2-2b: Verkehrslandschaft Rheinschiene-Nord Bilanzierung des Regionalbusangebots

30 18 Nahverkehrsplan Verkehrslandschaft Elztal und Seitentäler SPNV-Maßnahmen Der Nahverkehrsplan enthielt für die Verkehrslandschaft Elztal keine Maßnahmen, eine Bilanzierung etwaiger Veränderungen im Zeitraum unterblieb daher. Maßnahmen im Regionalbusverkehr Der Nahverkehrsplan enthielt für die Verkehrslandschaft Elztal auch im Regionalbusverkehr keine Maßnahmen. Somit erübrigte sich auch hier eine Bilanzierung etwaiger Veränderungen im Zeitraum In den vergangenen Jahren wurden durch Ergänzung einzelner Fahrten Verbesserungen im Wochenendverkehr im Raum Elzach sowie beim morgendlichen Schülerverkehr im Elztal und im Simonswäldertal erzielt. Auf der Linie 7272 Bleibach Furtwangen (FH) wurden ebenfalls Fahrten ergänzt. Die Linie 7206 (Freiburg ) Waldkirch Elzach wurde vertaktet und verkehrt von 8.30 Uhr bis Uhr stündlich bis Elzach (ab Elzach besteht in der Gegenrichtung eine Lücke zwischen 11:23 und 13:23 Uhr). Die Linie 1066 wurde durch die Linie 7236 ersetzt, die nur noch zwischen Elzach und Haslach verkehrt. In Haslach bestehen Anschlüsse auf die Kinzigtalbahn (Übergang in Richtung Offenburg 12 Minuten, in Richtung Freudenstadt 5 Minuten) Verkehrslandschaft Kaiserstuhl-Tuniberg-March SPNV-Maßnahmen Der Nahverkehrsplan enthielt quantitative Maßnahmen nur für die Haltepunkte Hugstetten und Riegel-Malterdingen. Die Ziele wurden für Hugstetten erreicht bzw. sogar überschritten. Die Nichterreichung der Ziele für Riegel-Malterdingen ist auch hier mit der Kürzung von Regionalisierungsmitteln (Einfluss Rheintalbahn) zu erklären. Der Umbau des Bahnhofes Gottenheim zur Ermöglichung eines Flügel-Betriebs ist bisher noch nicht realisiert worden. Die Fahrten auf der westlichen und nördlichen Kaiserstuhlbahn wurden erheblich ausgeweitet, so dass in Verbindung mit dem Schienentaktergänzungsverkehr (Bus von Bahnhof zu Bahnhof) montags-freitags auf dieser Linie ein Stundentakt angeboten werden kann. Das Buskonzept wurde entsprechend angepasst.

31 Nahverkehrsplan Maßnahmen im Regionalbusverkehr Die Planung aus dem NVP , eine Busverknüpfung (Linie 31/701) der Gemeinde Ihringen sowie der Breisacher Ortsteile Gündlingen und Niederrimsingen mit dem Bahnhof Gottenheim zu schaffen, wurde im NVP nicht weiterverfolgt, da die Kapazitäten auf der Breisacher Bahn noch nicht zur Verfügung standen. Sie wurden an künftige Fortschreibungen verwiesen. Es wurden Verbesserungen im March-Konzept umgesetzt: mit einer Ausnahme halten alle Züge der BSB GmbH am Bahnhof Hugstetten, die Busse wurden entsprechend zeitlich angepasst. Fahrten der Linie 7212/707 wurden in Hugstetten abgebunden und fahren nicht mehr bis zum ZOB Freiburg. Auch die Busanbindung aus Richtung Malterdingen an den Bahnhof Riegel-Malterdingen wurde verbessert. Die für die Linie 106 formulierten Zielvorstellungen werden für Forchheim und Wyhl und das Wochenendangebot insgesamt nicht erreicht. Forchheim und Wyhl sind aber durch die Linien 102, 105 und die seit 2010 neu verkehrende Ringlinie 103 (Endingen Forchheim Wyhl Königschaffhausen Sasbach Wyhl Forchheim Endingen, ergänzend zur Kaiserstuhlbahn) gut an den Bahnhof Endingen angebunden, auch am Wochenende. Unter der Liniennummer 107 verkehren in den Wochenendnächten zwei AST-Fahrten im Anschluss an den Spät- bzw. Discobus der SBG aus Freiburg von Endingen in die Ortsteile Amoltern und Kiechlinsbergen. Zudem wurde das Fahrtenangebot am Nachmittag an Schulund Ferientagen ausgeweitet. Das Fahrtenangebot der Linie 295 (706) liegt für alle Tagesarten jeweils drei Fahrtenpaare unter den im NVP formulierten Zielen. Mit dem Flügeln der Züge in Gottenheim (umsteigefreies Fahren von Bötzingen nach Freiburg) sollten diese Maßnahmen umgesetzt werden. Da das Flügeln noch nicht möglich ist, konnte hier auch noch keine Verbesserung erzielt werden. In grenzüberschreitender Zusammenarbeit wurde das Busangebot zwischen Breisach und Colmar mit Verknüpfung auf die Breisgau-S-Bahn erweitert (aktuell gibt es werktags zwölf, samstags acht und sonntags sechs Fahrtenpaare). Die Stadt Breisach hat 2013 den bestehenden Stadtverkehr durch zwei neu eingerichtete Bürgerbuslinien ergänzt, die auch über den Münsterberg fahren.

32 20 Nahverkehrsplan Gemeinde / Teilort mit Schienenanbindung Strecke / Linie Bahnhof / Haltepunkt Anzahl Zugabfahrten je Tag Ist 2003 Anzahl Zugabfahrten je Tag Ziel NVP Anzahl Zugabfahrten je Tag Ist 2013 Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So Bemerkungen March S Hugstetten Bötzingen, Eichstetten, Bahlingen, Endingen Riegel S Riegel Ort S Alle Haltepunkte in den jeweiligen Gemeinden keine Maßnahmen , nur Verweis auf Umbau Bahnhof in Gottenheim; Flügelung der Züge und Durchbindung nach Freiburg keine Maßnahmen , nur Verweis auf Umbau Bahnhof in Gottenheim; Flügelung der Züge und Durchbindung nach Freiburg Riegel RE, S Riegel - Malterdingen Auswirkungen von Oberrheinmodell und Regionalisierungsmittelkürzung Tabelle 2-3a: Verkehrslandschaft Kaiserstuhl-Tuniberg-March Bilanzierung des SPNV

33 Nahverkehrsplan Gemeinde / Teilort Regionalbus Linien-Nr. Linienverlauf der zusätzlichen Regionalbusverkehre, weitere Prüfauträge und Maßnahmen Regionalbus Umläufe je Tag Fahrplan 2003 Regionalbus Umläufe je Tag Ziel NVP Regionalbus Umläufe je Tag Fahrplan 2013 Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So Bahlingen Bötzingen Breisach Eichstetten keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen Endingen-Amoltern 107 AST Endingen - Amoltern Endingen-Kiechlinsbergen 107 AST Endingen - Kiechlinsbergen 107 AST Wochenende prüfen 2 2 Forchheim 106 Endingen - Wyhl - Weisweil - Kenzingen 6/ /2 0 0 Gottenheim Gundelfingen Heuweiler Ihringen 102, 103, 105, 106 Forchheim - Endingen 19/ / keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen March 707 Änderung Linie s. Tab 5.1 NVP Merdingen Riegel Sasbach Umkirch keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen Vogtsburg Vogtsburg-Bischoffingen - Bötzingen Wyhl , 103, 105, 106 Endingen - Wyhl - Weisweil - Kenzingen: Abschnitt Wyhl - Kenzingen Abschnitt Wyhl - Endingen 22/ / Bemerkungen je zwei Rückfahrten im Anschluss an den Spät- bzw. Discobus der SBG aus Freiburg 7 Fahrten aus Ri Endingen, 2 Fahrten in Ri Endingen mit 106, weitere Angebote mit Linien 102 und 103 Linie 7212/707 auf Schiene abgestimmt Linie 295, Zielvorgabe NVP auf Basis freiwerdender km durch Flügellung Dieselzüge in Gottenheim (frühestens 2018) gute Anbindung an Bf. Endingen (102, 103, 105) auch am Wochenende Tabelle 2-3b: Verkehrslandschaft Kaiserstuhl-Tuniberg-March Bilanzierung des Regionalbusangebots

34 22 Nahverkehrsplan In den Korridoren, für die im NVP eine weitergehende Prüfung empfohlen wurde, konnten Verbesserungen erzielt werden: March Vörstetten Reute Denzlingen: zusätzliche Fahrten (Neustrukturierung für 2014 vorgesehen) Bötzingen Vogtsburg Oberrottweil Burkheim Achkarren: im Rahmen des Kaiserstuhlkonzeptes (siehe SPNV) konnten im Bereich Achkarren Oberrotweil Burkheim Verbesserungen umgesetzt werden Verkehrslandschaft Dreisamtal SPNV-Maßnahmen Der Nahverkehrsplan enthielt für die Verkehrslandschaft Dreisamtal keine Maßnahmen, eine Bilanzierung etwaiger Veränderungen im Zeitraum unterblieb daher. Maßnahmen im Regionalbusverkehr Es konnten entgegen der Zielsetzung im NVP keine weiteren Fahrten der Linie 221 bis St. Märgen verlängert werden; das Angebot liegt bei 3 bzw. 2 Fahrten, sechs Fahrtenpaare waren als Ziel formuliert. Ein AST-Angebot für die Ortsteile Wittental/Altental der Gemeinde Stegen konnte nicht eingeführt werden. Auf der Linie 271 werden zusätzliche Fahrten angeboten, die über Neuhäuser geführt werden. Darüber hinaus wurden zwei AST-Fahrten im Tagesverkehr ergänzt. Das im NVP angestrebte Angebot wird aber noch nicht ganz erreicht. Die Angebote auf den Linien 7215 und 7216 wurden durch Ergänzung von Fahrten und Vertaktung verbessert. Hierdurch hat sich auch das Fahrtenangebot für Hofsgrund und St. Wilhelm erhöht (7215). AST-Fahrten werden unter dieser Linie nicht angeboten. Auf der Linie 7215 werden zudem zusätzliche Fahrten am Wochenende angeboten, so dass es in der Ski- und Wandersaison jetzt vormittags bergwärts und nachmittags talwärts alle 30 Minuten einen Busverkehr mit Anschluss zur Höllentalbahn in Kirchzarten gibt. Das Fahrtenangebot der Linie 7205 wurde seit 2003 noch weiter erhöht, so dass sich 2013 ab Denzlingen nach Glottertal eine halbstündliche und nach St. Peter eine stündliche Verbindung ergibt.

35 Nahverkehrsplan Maßnahmen im Schienenverkehr: keine Maßnahmen in dieser Verkehrslandschaft vorgesehen keine Bilanzierung Maßnahmen im regionalen Busverkehr: Gemeinde / Teilort Regionalbus Linien-Nr. Linienverlauf der zusätzlichen Regionalbusverkehre, weitere Prüfauträge und Maßnahmen Regionalbus Umläufe je Tag Fahrplan 2003 Regionalbus Umläufe je Tag Ziel NVP Regionalbus Umläufe je Tag Fahrplan 2013 Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So Bemerkungen Buchenbach Glottertal Kirchzarten Kirchzarten-Neuhäuser 271 Oberried-Hofsgrund, -St. Wilhelm und -Zastler (Himmelreich -) Wagensteig - St. Märgen Verlängerung bestehender Fahrten von Himmerlreich nach Wagensteig weiter bis St. Märgen Kirchzarten - Neuhäuser - Littenweiler Führung bestehender Kurse über Neuhäuser AST Kirchzarten - Hofsgrund, St. Wilhelm und Zastler prüfen Spät-Nacht-Verbindungen (AST) bis Hofsgrund, St. Wilhelm und Zastler /9 0 0 ist nicht erfolgt zusätzliche Fahrten ergänzt, je 7 Linienfahrten pro Richtung, von Neuhäuser nach Freiburg noch zwei AST-Fahrten bestehende Kurse wurden nicht über Neuhäuser geführt, aber zusätzliche Fahrten keine AST Fahrten unter 7215 keine AST Fahrten unter 7215 Stegen 221 AST Wittental/Attental prüfen keine AST Fahrten St. Märgen 221 St. Peter keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen 221 (Himmelreich -) Wagensteig - St. Märgen Verlängerung bestehender Fahrten von Himmerlreich nach Wagensteig weiter bis St. Märgen keine Maßnahmen vorgesehen ist nicht erfolgt Tabelle 2-4: Verkehrslandschaft Dreisamtal Bilanzierung des SPNV und Regionalbusangebots

36 24 Nahverkehrsplan Verkehrslandschaft Hochschwarzwald SPNV-Maßnahmen Die geplanten Angebotssteigerungen wurden fast ausnahmslos nicht realisiert, teilweise wird auch der Bestand 2003 unterschritten. Ursächlich für die mangelnde Zielerreichung sind insbesondere Kürzungen der Regionalisierungsmittel im Jahr 2007, die dazu führten, dass der Weiterbetrieb der Drei-Seen-Bahn zeitweise in Frage gestellt war. Maßnahmen im Regionalbusverkehr Die Fahrterhöhung auf der Linie 7262 ist erfolgt, an Samstagen bleibt das Angebot allerdings ein Fahrtenpaar unter der Zielvorstellung des NVP Die Anbindung der Eisenbacher Ortsteile Bubenbach, Oberbränd und Schollach ist durch die alternierende Bedienung gewährleistet. Seit dem Fahrplan 2010 sind die Ortsteile Rudenberg und Schwärzenbach werktags mit je drei Fahrtenpaaren an Neustadt angebunden (Linien und ). Der neue Linienabschnitt der Linie 7257 über Falkau-Altglashütten durch das Bärental bis zur B315 wurde nicht realisiert. Die Linie 7259 wurde umstrukturiert und in Abschnitte gegliedert. Im Rahmen der Linie wird Friedenweiler bedient, allerdings nicht in dem Umfang, der im NVP vorgesehen war. Friedenweiler wird vor allem durch die Linie 7262 bedient. Die für die Linie 221 vorgeschlagene Erhöhung des Angebotes bis St. Märgen ist bislang nicht erfolgt. Die Gemeinde Breitnau ist zwischenzeitlich durch eine Erhöhung des Fahrtenangebotes der Linie 7216 stündlich mit Hinterzarten verbunden. Das Fahrtenangebot der Linie 7261 am Wochenende wurde ausgeweitet. Durch Ergänzung weiterer Fahrten verkehrt die Linie 7300 jetzt werktags im Stundentakt von Titisee zum Feldberg. Im NVP wurde die komplette Verkehrslandschaft Hochschwarzwald als Korridor für eine weitergehende Prüfung empfohlen. Insgesamt konnten im Zeitraum 2003 bis 2013 nur einzelne Fahrten zusätzlich angeboten werden. Es wurden aber ein bessere Vertaktung und zusätzliche Anschlüsse erreicht.

37 Nahverkehrsplan Gemeinde / Teilort mit Schienenanbindung Strecke / Linie Bahnhof / Haltepunkt Anzahl Zugabfahrten je Tag Ist 2003 Anzahl Zugabfahrten je Tag Ziel NVP Anzahl Zugabfahrten je Tag Ist 2013 Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So Bemerkungen Feldberg-Altglashütten / -Falkau Regionalisierungsmittelkürzung Hinterzarten S Hinterzarten Keine Maßnahmen siehe Bemerkung Feldberg Löffingen, Stadt RE/P, S Löffingen Löffingen-Bachheim S Bachheim siehe Bemerkung Feldberg Löffingen-Unadingen S Unadingen Neustadt RE/P, S Neustadt Rötenbach S Rötenbach Keine Maßnahmen siehe Bemerkung Feldberg Schluchsee S Schluchsee Keine Maßnahmen siehe Bemerkung Feldberg Titisee RE/P, S Titisee siehe Bemerkung Feldberg S Altglashütten-Falkau Keine Maßnahmen Auswirkung von Tabelle 2-5a: Verkehrslandschaft Hochschwarzwald Bilanzierung des SPNV

38 26 Nahverkehrsplan Gemeinde / Teilort Regionalbus Linien-Nr. Linienverlauf der zusätzlichen Regionalbusverkehre, weitere Prüfauträge und Maßnahmen Regionalbus Umläufe je Tag Fahrplan 2003 Regionalbus Umläufe je Tag Ziel NVP Regionalbus Umläufe je Tag Fahrplan 2013 Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So Breitnau keine Maßnahmen vorgesehen Eisenbach 7262 Neustadt - Eisenbach Bei der Umsetzung ist insbesondere auf die Erschließung der Ortsteile zu achten. Feldberg-Falkau (OT bislang nicht vom ÖPNV erschlossen) Friedenweiler 7259 Hinterzarten Lenzkirch Löffingen Rötenbach Schluchsee Titisee-Neustadt St. Märgen 221 Altglashütten-Falkau-Bhf. - Falkau- Ort Neustadt - Löffingen: Abschnitt Neustadt - Friedenweiler Neustadt - Friedenweiler 11/ / keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen 221 (Himmelreich -) Wagensteig - St. Märgen Verlängerung bestehender Fahrten von Himmerlreich nach Wagensteig weiter bis St. Märgen Bemerkungen Führung durch das Bärental wurde nicht realisiert Angebot Linie ; Weitere Fahrten mit Linie 7262 vorhanden. ist nicht erfolgt Tabelle 2-5b: Verkehrslandschaft Hochschwarzwald Bilanzierung des Regionalbusangebots

39 Nahverkehrsplan Verkehrslandschaft Schönberg-Batzenberg-Hexental SPNV-Maßnahmen Der Nahverkehrsplan enthielt quantitative Maßnahmen für die Haltepunkte Ebringen und Schallstadt. Die Ziele wurden für Schallstadt erreicht bzw. sogar überschritten. Die Nichterreichung der Ziele für Ebringen bzw. die Unterschreitung des Bestandes von 2003 ist auch hier mit der Kürzung von Regionalisierungsmitteln zu erklären. Maßnahmen im Regionalbusverkehr Bei der Linie 7208 wurden die bereits bestehenden Linienabschnitte ergänzend mit Zusatzziffern bezeichnet: Linie : Freiburg Hexental Bad Krozingen Linie : St. Ulrich Bollschweil Ehrenkirchen Staufen In dem NVP war eine Ausweitung des Verkehrs zwischen Ehrenkirchen und Staufen auf der Linie 7208(.2) von 3 Fahrtenpaaren auf 6 Fahrtenpaare montags bis freitags vorgesehen. In Ehrenkirchen treffen sich die Linien 7208 und Es hat sich gezeigt, dass umlaufbedingt die Linie 7240 geeigneter ist, das mit der 7208 geplante Ziel umzusetzen. Zum Fahrplan 2011 konnte somit die Anzahl der Fahrtenpaare der Linien 7208 und 7240 auf 15 montags freitags und jeweils 10 am Samstag und Sonntag erhöht werden. Es besteht damit kein weiterer Bedarf, das Fahrtenangebot der Linie gemäß NVP anzuheben. Für die Linie wurde im NVP als Prüfauftrag formuliert, dass Fahrten auf die Stadtbahn Vauban abgebunden werden sollen. Bis zum bzw. ab dem Paula-Modersohn- Platz werden laut Fahrplan 2012/13 montags bis freitags ca. ein Fünftel der Fahrten geführt, an den Wochenendtagen jeweils etwa die Hälfte.

40 28 Nahverkehrsplan Maßnahmen im Schienenverkehr: Gemeinde / Teilort mit Schienenanbindung Strecke / Linie Bahnhof / Haltepunkt Anzahl Zugabfahrten je Tag Ist 2003 Anzahl Zugabfahrten je Tag Ziel NVP Anzahl Zugabfahrten je Tag Ist 2013 Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So Bemerkungen Ebringen S Ebringen Auswirkungen von Oberrheinmodell und Regionalisierungsmittelkürzung Ehrenkirchen-Norsingen S Norsingen Keine Maßnahmen siehe Bemerkung zu Ebringen Maßnahmen im regionalen Busverkehr: Gemeinde / Teilort Regionalbus Linien-Nr. Linienverlauf der zusätzlichen Regionalbusverkehre, weitere Prüfauträge und Maßnahmen Regionalbus Umläufe je Tag Fahrplan 2003 Regionalbus Umläufe je Tag Ziel NVP Regionalbus Umläufe je Tag Fahrplan 2013 Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So Bemerkungen Au Bollschweil Ebringen Ehrenkirchen 7208 Ehrenkirchen - Staufen Ehrenkirchen - Staufen /7240 Ehrenkirchen - Staufen Horben Merzhausen Pfaffenweiler Schallstadt Sölden Wittnau keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen Schallstadt RE, S Schallstadt Verkehrslandschaft Schönberg-Batzenberg-Hexental Bilanzierung des SPNV und Regional- Tabelle 2-6: busangebots

41 Nahverkehrsplan Verkehrslandschaft Markgräflerland SPNV-Maßnahmen Die quantitativen Ziele konnten in der Verkehrslandschaft Markgräflerland zu einem großen Teil erreicht werden. Eine Ausnahme bildet allerdings die Gemeinde Buggingen, für die zwar 2003 keine Maßnahmen geplant wurden, die aber durch eine neue Haltekonzeption des Landes unter den Bestand 2003 zurückfiel. Maßnahmen im Regionalbusverkehr Als Zielsetzung für die Ringlinie 264 sah der NVP ein verbessertes Angebot für Samstag und Sonntag mit jeweils drei Fahrten vor. Dies konnte nicht realisiert werden, da seitens der beteiligten Gemeinden kommunal finanzierte Leistungen im Wochenendverkehr abbestellt wurden. Montags bis freitags fehlt für Auggen Müllheim ein Fahrtenpaar, das Angebot für Müllheim Feldberg liegt ein Fahrtenpaar über der angestrebten Bedienung. Das Angebot der Linie 112 sollte gemäß NVP verstetigt werden, um eine regelmäßige Grundbedienung (auch in den Ferien) zu gewährleisten. Zwischen 2002 und 2012 haben lediglich zeitliche Verschiebungen (zur Anpassung an die Schulzeiten) bei den beiden Fahrtenpaaren stattgefunden. Im Rahmen des Korridormanagements haben die Unternehmen die Verbindungslücke zwischen Grißheim und Heitersheim geschlossen. Die Busse der Linien 110 und 7240 bedienen gemeinsam die Strecke und sind auf die Zugverbindungen am Bahnhof Heitersheim abgestimmt. Das Fahrtenangebot liegt über den Zielen des NVP Grißheim ist darüber hinaus ebenso wie Zienken über die Linie 110 an Neuenburg angebunden, das Angebot liegt über den Zielen des NVP Zum Fahrplan 2010 (Wiederaufnahme Schienenverbindung Müllheim Neuenburg) wurde die Linie 110 in Müllheim Bahnhof an den stündlichen RE auf der Linie Freiburg Basel Bad. Bf abgestimmt. Zum Fahrplan 2013 wurde das Liniennetz der Linie 7240 zwischen Bad Krozingen und Heitersheim in Folge der Reaktivierung der Strecke Müllheim Mulhouse weiter überarbeitet und in neue Teillinien aufgeteilt. Mit der Liniennummer wird die Verbindung zwischen Bad Krozingen über Schlatt, Tunsel, Eschbach und Heitersheim bedient. Die Linie verkehrt nun neu über das Herzzentrum in Bad Krozingen, das damit montags bis freitags eine verbesserte Anbindung an die Bahnhöfe Bad Krozingen und Heitersheim erhält. Die Linienbezeichnung ist für Fahrten von Heitersheim nach Grißheim und weiter bis Müllheim vorgesehen. Die Anbindung des Gewerbeparks Breisgau erfolgt mit Linie über den Bahnhof Heitersheim. Dieses Angebot übersteigt die Zielvorstellungen des NVP

42 30 Nahverkehrsplan deutlich. Es ist jedoch aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung des Gewerbeparks notwendig. Diese Verbesserungen im Korridor Bad Krozingen Gallenweiler Schmidhofen Eschbach Gewerbepark Breisgau konnten durch die Einstellung der Linie 1072 nach Wiederaufnahme des regelmäßigen Zugbetriebs zwischen Müllheim und Mulhouse finanziert werden. Das Fahrtenangebot der Linie 7240 zwischen Müllheim und Hügelheim sowie Heitersheim und Buggingen bleibt unter den Zielen aus dem NVP Das Angebot wurde auch in Hinblick auf die im genannten Abschnitt parallel bedienende Line 261 nicht ausgebaut. Die Verkürzung der Linie 7240 auf den Abschnitt Müllheim Hügelheim ist nicht erfolgt. Für die Müllheimer Ortsteile Britzingen, Dattingen, Zunzingen und Hügelheim (Linie 261) ist das Angebot unverändert. Für den Korridor Staufen Sulzburg Heitersheim Müllheim wurde im NVP Prüfungsbedarf formuliert. Bislang konnten kleinere Verbesserungen erreicht werden. Weitere Verbesserungen folgen zum Dezember 2013 (Baumaßnahme Münstertalbahn).

43 Nahverkehrsplan Gemeinde / Teilort mit Schienenanbindung Strecke / Linie Bahnhof / Haltepunkt Anzahl Zugabfahrten je Tag Ist 2003 Anzahl Zugabfahrten je Tag Ziel NVP Anzahl Zugabfahrten je Tag Ist 2013 Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So Bemerkungen Auggen S Auggen Bad Krozingen RE, S Bad Krozingen aus 113 (Fahrplan 2012) Buggingen S Buggingen Keine Maßnahmen Heitersheim RE, S Heitersheim Müllheim RE, S Müllheim Keine Maßnahmen Auswirkungen von Oberrheinmodell und Regionalisierungsmittelkürzung Münstertal/Schwarzwald S Münstertal SEV, daher Fahrplan 2012 Staufen, Stadt S Staufen SEV, daher Fahrplan 2012 Tabelle 2-7a: Verkehrslandschaft Markgräflerland Bilanzierung des SPNV

44 32 Nahverkehrsplan Gemeinde / Teilort Regionalbus Linien-Nr. Linienverlauf der zusätzlichen Regionalbusverkehre, weitere Prüfauträge und Maßnahmen Regionalbus Umläufe je Tag Fahrplan 2003 Regionalbus Umläufe je Tag Ziel NVP Regionalbus Umläufe je Tag Fahrplan 2013 Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So Bemerkungen Badenweiler 112 Bad Krozingen Ballrechten-Dottingen Eschbach Hartheim Müllheim- Vögisheim/Feldberg Münstertal Neuenburg- Zienken/Grißheim Niederweiler - Lipburg - Sehringen - Badenweiler Verstetigung des Angebotes an allen Tagen Mo-Fr, zus. Fahrten Mo und Do nur Anpassung an Schulzeiten keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen 261 Heitersheim - Buggingen keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen 264 Müllheim - Feldberg Abbestellung von Leistungen keine Maßnahmen vorgesehen 7240/ /110 (Neuenburg -) Grißheim - Buggingen - Heitersheim Neuenburg - Zienken/Grißheim 13/16 6/ Heitersheim - Grißheim neue Verbindung (Neuenburg -) Grißheim - Gewerbepark Breisgau - Heitersheim Heitersheim - Gewerbepark Ehrenkirchen - Staufen Auggen 264 Auggen - Müllheim Abbestellung von Leistungen Buggingen 7240/110 Heitersheim - Buggingen , Abbau Paralellverkehr 7240/110 im NVP Verweis: vgl. Neuenburg-Zienken/Grißheim Linie 7240 / 110 Heitersheim 7240/110 im NVP Verweis: vgl. Neuenburg-Zienken/Grißheim Linie 7240 / 110 Müllheim-Hügelheim 7240 Hügelheim - Müllheim , Abbau Paralellverkehr Müllheim 264 Auggen - Müllheim Abbestellung von Leistungen 7240 Lückenschluss Heitersheim - Grißheim und Neuordnung der Linie 7240 ist erfolgt Staufen 7208 Ehrenkirchen - Staufen /7240 Ehrenkirchen - Staufen Sulzburg keine Maßnahmen vorgesehen Tabelle 2-7b: Verkehrslandschaft Markgräflerland Bilanzierung des Regionalbusangebots

45 Nahverkehrsplan Stadt Freiburg Analog zur Vorgehensweise bei den sieben regionalen Verkehrslandschaften erfolgte im NVP auch eine Maßnahmendarstellung für den SPNV im Bereich der Stadt Freiburg. Auf Basis derselben konnte jetzt auch für diese Verkehrslandschaft eine Bilanzierung für den Zeitraum vorgenommen werden, die in Tabelle 2-8 dargestellt ist. Nicht überraschend korrespondieren die Ergebnisse mit den Erkenntnissen aus den Zulaufstrecken geringe Zielerreichung, da einerseits die Angebotsreduzierungen aufgrund der Kürzung der Regionalisierungsmittel auch hier durchschlagen, andererseits die nicht erfolgte Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen (Beispiel: Haltepunkte auf der Güterbahn Nord bzw. Pressehaus auf der Höllentalbahn, nicht erfolgte Verlegung der Elztalbahn auf die Güterbahn Nord etc.) starken Einfluss nimmt.

46 34 Nahverkehrsplan Gemeinde / Teilort Regionalbus Linien-Nr. Linienverlauf der zusätzlichen Regionalbusverkehre, weitere Prüfauträge und Maßnahmen Regionalbus Umläufe je Tag Fahrplan 2003 Regionalbus Umläufe je Tag Ziel NVP Regionalbus Umläufe je Tag Fahrplan 2013 Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So Bemerkungen Badenweiler 112 Bad Krozingen Ballrechten-Dottingen Eschbach Hartheim Müllheim- Vögisheim/Feldberg Münstertal Neuenburg- Zienken/Grißheim Niederweiler - Lipburg - Sehringen - Badenweiler Verstetigung des Angebotes an allen Tagen Mo-Fr, zus. Fahrten Mo und Do nur Anpassung an Schulzeiten keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen 261 Heitersheim - Buggingen keine Maßnahmen vorgesehen keine Maßnahmen vorgesehen 264 Müllheim - Feldberg Abbestellung von Leistungen keine Maßnahmen vorgesehen 7240/ /110 (Neuenburg -) Grißheim - Buggingen - Heitersheim Neuenburg - Zienken/Grißheim 13/16 6/ Heitersheim - Grißheim neue Verbindung (Neuenburg -) Grißheim - Gewerbepark Breisgau - Heitersheim Heitersheim - Gewerbepark Ehrenkirchen - Staufen Auggen 264 Auggen - Müllheim Abbestellung von Leistungen Buggingen 7240/110 Heitersheim - Buggingen , Abbau Paralellverkehr 7240/110 im NVP Verweis: vgl. Neuenburg-Zienken/Grißheim Linie 7240 / 110 Heitersheim 7240/110 im NVP Verweis: vgl. Neuenburg-Zienken/Grißheim Linie 7240 / 110 Müllheim-Hügelheim 7240 Hügelheim - Müllheim , Abbau Paralellverkehr Müllheim 264 Auggen - Müllheim Abbestellung von Leistungen 7240 Lückenschluss Heitersheim - Grißheim und Neuordnung der Linie 7240 ist erfolgt Staufen 7208 Ehrenkirchen - Staufen /7240 Ehrenkirchen - Staufen Sulzburg keine Maßnahmen vorgesehen Tabelle 2-8: Stadt Freiburg Bilanzierung des SPNV

47 Nahverkehrsplan Zielerreichungsgrad des NVP SPNV Die Bilanzierung gegenüber dem Nahverkehrsplan zeigt zum einen, dass wichtige Infrastrukturmaßnahmen des Breisgau-S-Bahn-Konzepts noch nicht realisiert sind, die Voraussetzung für die geplanten Angebotsverbesserungen sind. Zum anderen besteht eine starke Abhängigkeit von den SPNV-Konzepten des Landes als dem zuständigen Aufgabenträger. Dies begründet u.a. auch die reduzierte Fortschreibung des NVPs So steht für den Bilanzierungszeitraum im Wesentlichen die Wiederinbetriebnahme der Strecke Müllheim Neuenburg ( Mulhouse) Ende 2012 und die erhebliche Ausweitung des Verkehrs auf der westlichen und nördlichen Kaiserstuhlbahn in den Jahren 2007 und 2009 auf der Habenseite. Der Ausbau der Münstertalbahn wurde zwar während der Erstellung des NVP abgeschlossen (Inbetriebnahme Juni 2013), ist aber aufgrund des Stichtags für diese Fortschreibung als Maßnahme nicht zu betrachten und wird daher nicht in der Bilanzierung aufgenommen. Neben den Auswirkungen der verzögerten Realisierung von Infrastrukturmaßnahmen hatten die Kürzungen der Regionalisierungsmittel im Jahr 2007 erheblichen Einfluss auf die Entwicklung des Fahrplanangebots und zogen zum Teil sogar Rückschritte unter das Angebotsniveau 2003 nach sich. Auf Betreiben der Region wurden die Kürzungen in den Folgejahren teilweise wieder zurückgenommen der dargestellte Status stellt damit in einigen Fällen sogar eine Verbesserung gegenüber hier nicht dokumentierten Zwischenzuständen dar Regionalbusverkehr Für den Regionalbusverkehr werden qualitative (Neustrukturierung von Linien, Prüfkorridore) und quantitative Zielvorgaben (Erhöhung der Fahrtenangebote) unterschieden. Die im NVP vorgeschlagenen Neukonzeptionen/Neuordnungen konnten umgesetzt bzw. begonnen werden. So ist z.b. im Markgräflerland die Neuordnung der Linie 7240 mit der Netzergänzung zwischen Heitersheim und Grißheim erfolgt. In anderen Korridoren wurden die Neukonzeptionen begonnen, sind aber noch im Prozess. Der Zielerreichungsgrad bezüglich des im NVP formulierten Fahrtenangebotes ist jedoch deutlich geringer als bei den qualitativen Zielen.

48 36 Nahverkehrsplan Die Verzögerungen beim Ausbau des SPNV und die gekürzten Regionalisierungsmittel spielen bei der Entwicklung des Fahrtenangebots im Busverkehr eine entscheidende Rolle. Wenn im SPNV Maßnahmen nur in geringerem Umfang umgesetzt werden können, werden auch entsprechend weniger Buskilometer durch den Abbau von Parallelbedienungen frei, die in die Verbesserungen des Regionalbusangebotes eingebracht werden könnten. Zudem ist bei der Bilanzierung zu berücksichtigen, dass sich über den langen Zeitraum auch weitere Rahmenbedingungen, Erfahrungen und lokale Einschätzungen verändert haben, so dass auch grundsätzlich zu prüfen ist, ob die 2003 formulierten Zielvorstellungen noch gültig sind Stadtbahn Freiburg In der Laufzeit des Nahverkehrsplans erfolgte wie vorgesehen die Inbetriebnahme der Stadtbahn Haslach (März 2004) und der Stadtbahn Vauban (April 2006). Die für 2008 geplante Stadtbahnverlängerung von Littenweiler bis zum Kappler Knoten wurde bisher nicht realisiert die Fertigstellung ist jetzt für den Zeitraum nach 2018 vorgesehen. Diese Verlängerung ist nicht Bestandteil des aktuellen Konzepts zur ausreichenden Verkehrsbedienung der VAG (siehe Anlage 2) und damit auch keine Maßnahme im Sinne des NVP Die Linienführung der Linie 1 blieb von den Maßnahmen Haslach und Vauban unberührt und wurde nicht verändert. Es wurde eine neue Linie 2 eingeführt, die den Linienast Günterstal Bertoldsbrunnen der alten Linie 4 und den Linienast Bertoldsbrunnen Zähringen der alten Linie 6 bedient. Die Linienführung der Linie 4 wurde entgegen der 2003 gültigen Planung von den Maßnahmen des NVP dann doch berührt. Die Linie wurde mit der Inbetriebnahme der Stadtbahn Vauban aufgegeben und der Linienweg fast vollständig in die neue Linie 5 integriert (siehe unten). Die Linienführung der Linie 5 wurde mit Inbetriebnahme der Stadtbahn Vauban angepasst. Der Linienweg verläuft jetzt vom Rieselfeld über Am Lindenwäldle, Haslach, Johanneskirche, Stadtmitte (Bertoldsbrunnen) zur Hornusstraße. Die zunächst angedachte Führung bis Zähringen (Reutebachgasse) wurde nicht realisiert. Die Linienführung der Linie 6 wurde mit Inbetriebnahme der Stadtbahnstrecken Haslach und Vauban wie vorgesehen angepasst. Sie verkehrt seit April 2006 als Linie 3 von Haid (Munzinger Straße) über Am Lindenwäldle, Technisches Rathaus, Stadtmitte (Bertoldsbrunnen), Johanneskirche, Heinrich-von-Stephan-Straße (Viktoriahaus) nach Vauban. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die geplanten Maßnahmen mit Ausnahme der Stadtbahnverlängerung von Littenweiler zum Kappler Knoten realisiert wurden.

49 Nahverkehrsplan Stadtbus Freiburg Im Zusammenhang mit der in der Laufzeit des Nahverkehrsplans vorgesehenen Inbetriebnahmen der Stadtbahn Haslach (März 2004), der Stadtbahn Vauban (2006) und der Stadtbahnverlängerung von Littenweiler bis zum Kappler Knoten (2008) waren verschiedene Veränderungen des Stadtbusnetzes vorgesehen: Linie 10: Linie 10a: Linie 11: Linie 12: Linie 17: Linie 18: Linie 27: Mit den Inbetriebnahmen der Stadtbahnstrecken Haslach und Vauban waren zwei Änderungsstufen geplant. Im Zielzustand sollte die Linie von Au über Merzhausen nach Vauban (Paula-Modersohn-Platz) geführt werden. Dies ist auch erfolgt, die Linie wird aber jetzt als Linie 12 geführt, während die heutige Linie 10 den Zielzustand der geplanten Linie 10a abbildet (siehe unten). Die mit der Inbetriebnahme der Stadtbahn Vauban vorgesehene Linienführung von Paduaallee über Robert-Koch-Straße zum Siegesdenkmal wurde eingeführt, verkehrt jetzt aber als Linie 10 (siehe oben). Eine optional angedachte Verschneidung mit Linienstücken der Linie 14 (u.a. Herdern) wurde nicht weiterverfolgt. Die mit Inbetriebnahme der Stadtbahn Vauban vorgesehene Linienführung von Haid (Munzinger Straße) über St.Georgen nach Vauban (Innsbrucker Straße) wurde realisiert. Die Linie wurde allerdings erweitert und führt von Vauban über die Haltestellen Pressehaus, Heinrich-von-Stephan Straße, Hauptbahnhof, Rennweg, Messe Freiburg und IKEA zur Paduaallee. Mit der Verlängerung wurden wesentliche Funktionen der 2004 geplanten Linie 28 übernommen. Übernahm die Aufgabe der geplanten Linie 10 (siehe oben). Aufgrund der bisher noch nicht realisierten Verlängerung der Stadtbahn Littenweiler zum Kappler Knoten wurde die Verkürzung der Linie auf den Abschnitt Kappel Endhaltestelle Kappler Knoten noch nicht realisiert. Die Linie verkehrt unverändert bis Littenweiler (Lassbergstraße). Aufgrund der bisher noch nicht realisierten Verlängerung der Stadtbahn Littenweiler zum Kappler Knoten wurde die neue Linienführung von Ebnet über Bahnhof Littenweiler, Alemannenstraße, Kappler Knoten nach Kappel noch nicht realisiert. Die Linie verkehrt unverändert von Ebnet nach Littenweiler (Lassbergstraße). Diese Linie war 2004 als Quartierbus für die Wiehre vorgesehen und war mit Inbetriebnahme der Stadtbahn Haslach vom Bahnhof Wiehre über

50 38 Nahverkehrsplan Lorettostraße, Merzhauser Straße, Heinrich-von-Stephan-Straße und Schnewlinstraße zum ZOB geführt worden. Der Erfolg dieses Angebots war jedoch begrenzt, was 2010 zur Einstellung und Ersatz durch ein AST-Angebot führte. Die heutige Linie 27 hat eine gänzlich andere Funktion zur Anbindung von Herdern. Linie 28: Die mit Inbetriebnahme der Stadtbahn Vauban vorgesehene Linienführung von der Richard-Strauss-Straße über Siegesdenkmal, Albertstraße, Rennweg, Messe Freiburg zur Haltestelle IKEA wurde abgeändert und teilweise in die neue Linie 11 integriert. Die Linie 28 ist nicht Bestandteil des aktuellen Liniennetzes. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die geplanten Maßnahmen, soweit sie im Zusammenhang mit Stadtbahnausbauten standen, auch realisiert wurden zum Teil in abgewandelter bzw. erweiterter Form. Es ist ein Merkmal von Busverkehren, dass diese flexibel an die Bedürfnisse angepasst werden können. Damit kann angesichts des jetzt betrachteten Zeitraums von auch nicht damit gerechnet werden, dass alle Überlegungen von 2003 heute noch in unveränderter Form im Fahrplan enthalten sind.

51 Nahverkehrsplan Rahmenvorgaben und Maßnahmen 3.1. Definition von Zielen und Rahmenvorgaben Die allgemeinen Ziele des ZRF sind in Kapitel 1.1 dargestellt. Auf eine darüber hinaus gehende Definition von quantitativen, angebotsbezogenen Zielen und Rahmenvorgaben wird in dieser Fortschreibung des Nahverkehrsplans aufgrund der beschriebenen Rahmenbedingungen und Erfahrungen aus dem NVP weitestgehend verzichtet. Es erfolgt stattdessen eine stärker qualitative Beschreibung von Zielen und geplanten Maßnahmen, zum Teil auch ergänzt durch Prüfaufträge (siehe Kapitel 3.7). Im Rahmen der vorliegenden Fortschreibung werden die noch nicht umgesetzten Maßnahmen des letzten Nahverkehrsplans überprüft und gegebenenfalls übernommen Tarif Auf der Grundlage des zwischen dem ZRF, der Regio-Verkehrsverbund Freiburg GmbH (RVF) und den Verkehrsunternehmen geschlossenen Grundlagen- und Zuschussvertrages (GZV) kommt im Binnenverkehr des Verbundgebiets der RVF-Tarif zur Anwendung. Das Verbundgebiet der RVF-GmbH entspricht den politischen Grenzen der Landkreise Breisgau- Hochschwarzwald und Emmendingen sowie der Stadt Freiburg. Die Haustarife von Verkehrsunternehmen, die innerhalb der genannten politischen Grenzen Verkehre anbieten, haben innerhalb des Verbundraums keine Gültigkeit. Ausnahmen davon (z.b. Tarife für Eventverkehre, Komfortzuschläge) können nur mit Zustimmung der Genehmigungsbehörden und des RVF umgesetzt werden Ausreichende Verkehrsbedienung Die Stadt Freiburg hat für ihr Gebiet die Definition einer ausreichenden Bedienung im Februar 2013 in einem separaten Dokument festgelegt (vgl. auch Abschnitt 3.6.8). Dieses ist in Anlage 7 wiedergegeben und ist inhaltlicher Bestandteil des Nahverkehrsplans. Für den regionalen Busverkehr entspricht das heutige Verkehrsangebot (Jahresfahrplan 2013) bezüglich folgender Kriterien der ausreichenden Verkehrsbedienung:

52 40 Nahverkehrsplan Linienführungen, Bedienungshäufigkeiten, zeitliche Verteilung der Fahrten Verknüpfung der Angebote (räumliche und zeitliche Abstimmung der Angebote) Veränderungen der ausreichenden Verkehrsbedienung in Form von Abweichungen gegenüber dem heutigen Bedienungsumfang (Jahresfahrplan 2013) können sich während der Laufzeit des Nahverkehrsplans wie folgt ergeben: Wenn in diesem Nahverkehrsplan Maßnahmen vorgesehen sind, die vom heutigen Verkehrsangebot abweichen und diese Maßnahmen durch Leistungsumschichtung umgesetzt werden. Bei kommunal finanzierten Verkehren gilt das heutige Verkehrsangebot nur soweit als ausreichende Verkehrsbedienung, als eine Finanzierung gewährleistet ist. Bei einer Reduktion oder Streichung der kommunalen Finanzmittel gilt das dann reduzierte Angebot als ausreichend. Wenn Verkehrsunternehmen und ZRF im Zuge von integrierten Korridormaßnahmen gemeinsam die ausreichende Verkehrsbedienung für einen Korridor neu festlegen Grundlagen der Maßnahmenplanung Quellen für die Maßnahmenplanung Für die Entwicklung des Maßnahmenpakets standen neben dem Konzept Breisgau-S-Bahn 2020 in seiner Funktion als Nahverkehrsentwicklungsplan im Schienenverkehr folgende ergänzenden Quellen zur Verfügung: Hinweissammlung aus den Fahrplankonferenzen der Jahre , der laufenden Fahrplanarbeit und der Umsetzung des ersten NVP, Stellungnahmen und Hinweise von Gemeinden, der Fahrgastbeiräte etc. sowie aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen Umgang mit nicht realisierten Maßnahmen im Zeitraum Der Vergleich zwischen den Planungen des NVP und der Bestandsanalyse 2013 zeigt, dass geplante Maßnahmen innerhalb der Laufzeit des Nahverkehrsplans nicht realisiert werden konnten und festgelegte Ziele nicht erreicht wurden. Die Gründe hierfür sind in der Bilanzierung (siehe Kapitel 2.2) genannt.

53 Nahverkehrsplan Für den Umgang mit diesen bisher nicht realisierten Planungen gelten im Rahmen der Fortschreibung des NVP jetzt folgende Grundsätze: 1. Der weitere Ausbau der Infrastruktur der Breisgau-S-Bahn 2020 wurde im Rahmen des Investitionsprogramms 2013 bis 2017 des ZRF fortgeschrieben und bildet eine Grundlage für den NVP. 2. Die im Rahmen des Konzepts Breisgau-S-Bahn 2020 und den zugehörigen Ausbaustufen mit dem Land Baden-Württemberg abgestimmten Zielvorgaben für das künftige Angebot (Taktdichten) in den einzelnen Korridoren, die bei den SPNV-Ausschreibungen berücksichtigt werden sollen, ersetzen die bisherige haltepunktsbezogene Detaildarstellung. 3. Grundlage für den weiteren Ausbau der Stadtbahn in Freiburg ist neben der Finanzplanung der Stadt Freiburg und dem Wirtschaftsplan der VAG auch die Investitionsplanung des ZRF soweit es die regional bedeutsamen Stadtbahnstrecken betrifft. 4. Im Bereich Regionalbus werden bisher nicht realisierte Netzergänzungen (Linienverlängerungen, Neulinien, Lückenschlüsse) und Angebotsverbesserungen im Bestandsnetz im Gesamtzusammenhang neu geprüft und je nach Ergebnis ggf. in den NVP aufgenommen. Hiermit wird gewährleistet, dass kein Automatismus bezüglich der (nicht realisierten) NVP-Ziele/Maßnahmen besteht, sondern vielmehr immer auf Basis aktueller Rahmenbedingungen geplant und fortgeschrieben wird Behandlung des Schülerverkehrs im NVP Die finanzielle Verantwortung für die Schülerbeförderung liegt in den Händen der Schulträger bzw. Gebietskörperschaften. Daher ist eine linienbezogene Fortschreibung der bestehenden Schülerkurse im NVP nicht möglich. Um Schülerverkehre im bisherigen Umfang aufrechterhalten zu können, werden die folgenden Prinzipien zugrunde gelegt: Die Qualitätsstandards der Satzungen der Gebietskörperschaften über die Kostenerstattung der Schülerbeförderung werden eingehalten. Kurse, die ganz oder überwiegend von Schülern genutzt werden, werden weiterhin auf die Erfordernisse der Schülerbeförderung abgestimmt. Soweit möglich, werden Schülerkurse bezüglich Takt- und Linienführung in den allgemeinen Linienverkehr integriert.

54 42 Nahverkehrsplan Behandlung von Ortsbusverkehren im NVP Gemeindliche Nachbarortsverkehre zwischen dem Kernort und Ortsteilen bzw. zwischen Ortsteilen untereinander sind von ihrer Funktion her dem Regionalverkehr zuzuordnen und gehen in den Nahverkehrsplan ein. Diese Nachbarortsverkehre werden ebenso wie die hieraus resultierende Innerortserschließung in ihrer Funktion vorausgesetzt. City-Verkehre, die jeweils nur den Kernort bedienen bzw. die Feinverteilung in den Ortsteilen sicherstellen, werden im Nahverkehrsplan nur nachrichtlich aufgenommen und nicht überplant. Der Fortbestand dieser Ortsbus- bzw. Stadtverkehre wird im Nahverkehrsplan unterstellt. Bei einer allfälligen Umgestaltung des SPNV und der Regionalbusverkehre sollten die Ortsbuslinien an das veränderte Schienen- und Regionalbusangebot bezüglich Takt und Fahrplanlage angepasst werden. In diesem Zusammenhang ist von besonderer Bedeutung, dass zur Verbesserung des örtlichen und nachbarörtlichen Verkehrsangebotes als Teil des Gesamt-ÖPNV-Angebotes in der Region zahlreiche Gemeinden Betriebskostenzuschüsse leisten. Die von Gemeinden zum Zeitpunkt der Erstellung des Nahverkehrsplans im Jahr 2013 bestellten Verkehrsleistungen werden in vollem Umfang als weiterhin gegeben unterstellt Infrastruktur-, Angebots- und Planungs- bzw. Untersuchungsmaßnahmen im Bereich SPNV Gemäß 12 des ÖPNV-Gesetzes Baden-Württemberg unterliegt der Bereich SPNV bei der Bearbeitung von Nahverkehrsplänen besonderen Rahmenbedingungen, indem soweit Schienenpersonennahverkehr im Sinne von 2 Abs. 5 AEG betroffen ist, die Aufstellung im Benehmen mit den hierfür zuständigen Aufgabenträgern oder den von ihnen beauftragten Stellen erfolgt. Aufgabenträger für den SPNV ist das Land Baden-Württemberg. Für die Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft wird das Land von der landeseigenen Nahverkehrsgesellschaft Baden- Württemberg (NVBW) unterstützt. Im Nahverkehrsplan enthaltene Aussagen zum SPNV- Konzept waren und sind daher mit den übergeordneten, landesweiten Planungen der NVBW im Hinblick auf den SPNV abzustimmen. Dies hat grundsätzliche Bedeutung für alle DB- Strecken, zukünftig aber auch für das SWEG-Netz 2. Auf eine Darstellung des Angebotsumfangs auf den einzelnen Strecken in Tabellenform, wie noch im NVP , wird verzichtet. 2 Während dies für die Münstertalbahn mit der Wiederinbetriebnahme nach Ausbau im Sommer 2013 bereits erfolgt ist, wird das Land Baden-Württemberg erst 2018 die volle Verantwortung als Aufgabenträger für die SWEG-Strecken am Kaiserstuhl übernehmen.

55 Nahverkehrsplan Es erfolgt stattdessen eine stärker qualitative Beschreibung der in den aktualisierten SPNV- Konzepten enthaltenen infrastrukturellen und betrieblichen Rahmenbedingungen, die in dieser Form ebenfalls Zielcharakter haben. Die Beschreibung zur Infrastruktur orientiert sich dabei an den Inhalten des Konzeptes Breisgau-S-Bahn 2020 bzw. den relevanten Aktualisierungen. Dort wird unterschieden nach der Ausbaustufe 2018-neu und dem Zielkonzept (nach 2018). Für die Fortschreibungsperiode des NVP mit einer Laufzeit von ist allein die Ausbaustufe 2018-neu relevant, auch wenn nicht mit einer abschließenden Fertigstellung dieser Ausbaustufe zu rechnen ist. Die aktuell geplanten Maßnahmen werden aber voraussichtlich zu einem größeren Teil während der NVP-Laufzeit in die Realisierung eintreten und sind dementsprechend nachstehend als Maßnahmen im Rahmen dieses NVP genannt. Im Folgenden werden teilweise auch Maßnahmen des Zielkonzeptes genannt. Da deren Umsetzung erst in einem Zeitraum nach dem Jahr 2018 erfolgen kann, sind sie lediglich nachrichtlich aufgenommen. Alle betrieblichen Zielsetzungen basieren auf der Ausbaustufe 2018-neu Rheintalbahn Die Breisgau-S-Bahn 2020 sieht für die Ausbaustufe 2018-neu im nördlichen Abschnitt den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Emmendingen vor, der zurzeit bereits in Bau ist. Für den Zielzustand sind zusätzlich der barrierefreie Ausbau aller Stationen, die Verlegung der Haltepunkte Freiburg St. Georgen (neu Freiburg - Vauban) und Freiburg Herdern (neu Freiburg Komturplatz), der Bau eines zusätzlichen Bahnsteigs in Müllheim und die Verknüpfung mit der Stadtbahn in Gundelfingen im Zusammenhang mit der Stadtbahnverlängerung vorgesehen. Betrieblich sieht das Konzept für die Ausbaustufe 2018-neu wie folgt aus: RE Offenburg Basel (60-Min.-Takt) S-Bahn Offenburg Freiburg (60-Min.-Takt) S-Bahn Emmendingen Freiburg (Verdichtung auf 30-Min.-Takt) S-Bahn Freiburg Basel (60-Min.-Takt mit Verdichtern zum zeitweisen 30-Min.-Takt). Dieses Angebot würde in den Abschnitten Denzlingen Freiburg und Freiburg Bad Krozingen durch das jeweilige Grundangebot der Elztalbahn bzw. Münstertalbahn ergänzt (siehe dort).

56 44 Nahverkehrsplan Elztalbahn Das Konzept Breisgau-S-Bahn 2020 nennt für die Ausbaustufe 2018-neu den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Waldkirch, den Ausbau des Haltepunkts Gutach zum Kreuzungsbahnhof und die Elektrifizierung als Infrastrukturmaßnahmen. Betrieblich sieht die Ausbaustufe 2018-neu einen 30-Min.-Takt zwischen Freiburg und Waldkirch vor. Der Abschnitt Waldkirch bis Elzach soll stündlich, sowie in den HVZ halbstündlich, bedient werden Höllentalbahn und Drei-Seen-Bahn Die Breisgau-S-Bahn 2020 nennt für die Ausbaustufe 2018-neu den barrierefreien Ausbau der Stationen, den Ausbau des Haltepunkts Freiburg Littenweiler zum Kreuzungsbahnhof, die Elektrifizierung Neustadt Unadingen Donaueschingen und die Anpassung des Stellwerks Titisee für das Flügelkonzept als Maßnahmen. Betrieblich ist in der Ausbaustufe 2018-neu im Abschnitt Freiburg Hbf. Titisee sowie Titisee Neustadt ein 30-Min.-Takt vorgesehen, der an Sonn- und Feiertagen um einen 3. Zug/Std. ergänzt wird. Die Abschnitte Neustadt Donaueschingen und Titisee Seebrugg werden im Stundentakt bedient, letzterer an Sonn- und Feiertagen aber um einen 2. Zug/Std ergänzt. Zusätzliche Verstärkerfahrten in der werktäglichen HVZ bis Kirchzarten (3. Zug/Std.) sowie eine Verdichtung im Abschnitt Neustadt Donaueschingen zum 30-Min.-Takt in der HVZ sollen das Angebot abrunden Münstertalbahn Das Konzept Breisgau-S-Bahn 2020 nennt für die Ausbaustufe 2018-neu den barrierefreien Ausbau der Haltepunkte, den Ausbau des Bahnhofs Staufen zum Kreuzungsbahnhof, die Elektrifizierung und den Ausbau der Signaltechnik als Infrastrukturmaßnahmen. Die genannten Maßnahmen wurden bereits realisiert, die Strecke nach Umbau im Juni 2013 wieder in Betrieb genommen. Die Maßnahmen werden jedoch gemäß des Stichtages für diese NVP-Fortschreibung aufgeführt. Betrieblich ist in der Ausbaustufe 2018-neu ein 60-Min.-Takt zwischen Freiburg und Münstertal vorgesehen, der zwischen Bad Krozingen und Staufen (bzw. in den HVZ bis Münstertal) zum 30-Min.-Takt verdichtet werden soll.

57 Nahverkehrsplan Müllheim Neuenburg Das Konzept Breisgau-S-Bahn 2020 nennt für die Ausbaustufe 2018-neu den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Neuenburg, abschnittsweise Trassierungsanpassungen, eine Geschwindigkeitserhöhung zwischen Müllheim und Neuenburg Grenze sowie den Ausbau der Signaltechnik. Betrieblich ist ein 60-Min.-Takt vorgesehen mit Durchbindung bis Mulhouse. Dabei steht der Umfang des grenzüberschreitenden Angebots nach Mulhouse unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Bestellung und Finanzierung durch die Région Alsace als dem zuständigen Aufgabenträger Breisacher Bahn und Kaiserstuhlbahn Ost / West Die Ausbaustufe 2018-neu sieht im Bereich der Kaiserstuhlbahn Ost und West den Ausbau der Halte Riegel Ort, Endingen, Sasbach und Oberrottweil, den zweigleisigen Ausbau Bahlingen Nimburg, eine Geschwindigkeitserhöhung auf der Kaiserstuhlbahn West, die Elektrifizierung und den Ausbau der Signaltechnik vor. Für die Breisacher Bahn enthält die Ausbaustufe 2018-neu den Ausbau des Bahnhofs Gottenheim im Sinne des Flügelungskonzeptes, die Verlegung des Haltepunkts Freiburg- West (neu Freiburg Landwasser), die Elektrifizierung und den Ausbau der Signaltechnik. Betrieblich ist folgendes vorgesehen: Westliche Kaiserstuhlbahn (Breisach Sasbach): 60-Min.-Takt + Verstärker HVZ (Zug oder Bus) Nördliche Kaiserstuhlbahn (Sasbach Riegel-Malterdingen): 60-Min.-Takt + ggf. Verstärker HVZ (Zug oder Bus) Östliche Kaiserstuhlbahn (Gottenheim Riegel Endingen): 30-Min.-Takt Gottenheim Riegel, stündlich bis Endingen, in den HVZ halbstündlich verlängert Breisacher Bahn: 30 Min.-Takt

58 46 Nahverkehrsplan Angebots- und Planungs- bzw. Untersuchungsmaßnahmen im regionalen Busverkehr Grundlage für Maßnahmen im Bereich des regionalen Busverkehrs ist im Wesentlichen die Umschichtung frei werdender Busleistungen durch den Abbau von so genannten Parallelverkehren. Das bedeutet, dass in der Regel nur dann Verbesserungen der Flächenerschließung abseits der Schienenstrecken möglich sind, wenn ein entsprechender Ausbau des Angebotes auf der Schiene realisiert wird. Gemäß Grundlagen- und Zuschussvertrag (GZV) 2009 ist die konkrete fachliche Bearbeitung und betriebliche Umsetzung der konzeptionellen Rahmenvorgaben des Nahverkehrsplans eine zentrale Aufgabe der Verkehrsunternehmen, da sie gleichzeitig die wirtschaftliche Verantwortung für das Verkehrsangebot tragen. Gemeinsames Ziel aller Beteiligten ist es, eine Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit der Verkehrsunternehmen infolge einer Anpassung von Leistungen im Rahmen der Umsetzung des Nahverkehrsplans zu vermeiden. Für diesen Fall wurde im GZV gemeinsam ein Verfahren entwickelt, mit dem eine mögliche Veränderung der Wirtschaftlichkeit bestimmt werden kann und in dem allgemeine Vorgaben für das weitere Vorgehen gemacht werden. Näheres ist aber im konkreten Einzelfall zu regeln. Aufgrund des geringen Maßnahmenumfangs wurde auf die Darstellung der geplanten Maßnahmen in der aus dem NVP vorliegenden Tabellenform auch für den Bereich Regionalbusverkehr verzichtet. Es erfolgt nachstehend, analog zum SPNV, eine textliche Beschreibung der geplanten Maßnahmen Rheinschiene-Nord Fortschreibung nicht umgesetzter Maßnahmen aus dem NVP Linie 116/281: Neukonzeption mit Integration des Schülerverkehrs in Bearbeitung, Umsetzung für Dezember 2013/April 2014 geplant (s. Korridor Herbolzheim Bleichtal). Linie 106: Das Angebot wird durch weitere Linien hergestellt. Eine Direktanbindung am Wochenende von Weisweil an die Rheintalbahn in Kenzingen wird angestrebt (s. Korridor Herbolzheim Bleichtal). Für die Linie 8 CityBus Teningen Emmendingen wurde eine Verlängerung bis Nimburg Bf vorgesehen (NVP ), die nicht realisiert worden ist (es besteht eine stündliche Anbindung mit der Linie 105, allerdings nur mit ausreichenden Übergangszeiten auf die Schiene Richtung Bahlingen). Umlaufbedingt ist derzeit eine Anbindung mit der Linie 8 nicht möglich.

59 Nahverkehrsplan Geplante Maßnahmen im Rahmen des Korridormanagements Korridor Herbolzheim Kenzingen Bleichtal: Das Bleichtal ist innerhalb des Landkreises Emmendingen der letzte Korridor, in dem heute noch sehr viele nicht veröffentlichte Schülerverkehre bereitgestellt werden. Diese sollen nun umstrukturiert und in den Linienverkehr integriert werden, um vorhandene Leistungen in die Abendstunden und/oder auf das Wochenende verlagern zu können. Das Konzept steht unter Finanzierungsvorbehalt. Derzeit ist geplant, montags bis freitags mindestens eine Verbindung pro Stunde ins Bleichtal mit einer abwechselnden Abfahrt in Herbolzheim bzw. Kenzingen anzubieten. Weiterhin wird es zusätzliche Fahrten im Schüler- und Berufsverkehr geben. Ausweitungen sollen im Abendverkehr erfolgen. Für das Wochenende sind je fünf Fahrtenpaare pro Verkehrstag vorgesehen. Die Integration des Schülerverkehrs in den Linienverkehr und Verbesserungen des Angebotes sollen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 umgesetzt werden. Im Abschnitt Herbolzheim Rheinhausen Weisweil Kenzingen können sich mit Veränderungen in der Schullandschaft Möglichkeiten ergeben, um die Wünsche hinsichtlich weiterer Direktverbindungen zwischen Weisweil und Kenzingen zu realisieren. Freiamt Emmendingen: Optimierung der Busumläufe und der Bedienqualität sind zu prüfen. Korridor March Vörstetten Reute Denzlingen: Zum Fahrplanwechsel am 15. März 2014 soll das Fahrtenangebot neu strukturiert und weiter ausgebaut werden. (Siehe geplante Maßnahmen zur Anpassung des Regionalbusangebotes an die Stadtbahnverlängerung Zähringen ) Geplante Maßnahmen zur Anpassung des Regionalbusangebotes an die Stadtbahnverlängerung Zähringen Derzeit befindet sich die Verlängerung der Stadtbahn Zähringen im Bau und wird voraussichtlich zum 15. März 2014 in Betrieb genommen. Die Buslinien der VAG ins Industriegebiet Nord werden dann an der neuen Endhaltestelle der Stadtbahn verknüpft. Ebenso werden Anpassungen auf Gemarkung der Gemeinde Gundelfingen (Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald) vorgenommen. Die ausreichende Verkehrsbedienung der Gemeinde Gundelfingen wird über das Konzept der Stadt Freiburg abgedeckt und daher hier nicht weiter beschrieben. Mit Inbetriebnahme der Stadtbahnverlängerung werden auch die Regionalbusverkehre nördlich von Freiburg neu geordnet.

60 48 Nahverkehrsplan Es ist geplant, die Linie 7209 zwischen Denzlingen und Freiburg sowie die Linie 7206 zwischen der Stadtbahnendhaltestelle und Freiburg ZOB bis auf einzelne Fahrten in der Hauptverkehrszeit einzustellen und die frei werdenden Leistungen auf anderen Linien einzusetzen. Die Linie 7200 soll im Wesentlichen erhalten bleiben, sie wird jedoch in Denzlingen an den Bahnhof geführt und gebrochen. Es sollen nur noch wenige Direktfahrten zwischen Emmendingen und Freiburg verkehren. Im Zuge der Neuordnung sollen auch die Liniennummern geändert werden. Es wird eine neue Linie 200 eingerichtet, die die Direktfahrten zwischen Nimburg und Freiburg via Reute und Vörstetten übernimmt (ca. vier Fahrtenpaare). Die Linie 201 wird konsequent an der Stadtbahnendhaltestelle abgebunden und auf einen Stundentakt verdichtet. Die Linien 202 und 203 werden zu einer neuen Linie 202 zusammengeführt und ebenfalls auf einen Stundentakt ausgeweitet. Durch die Überlagerung der Linien 201 und 202 wird ein angenäherter Halbstundentakt zwischen Reute/Vörstetten und Freiburg entstehen. Montags bis freitags sollen folgende Linien verkehren: 7200 nördlich Emmendingen unverändert (Linie ); südlich Emmendingen nur noch HVZ-Schnellbusse zwischen Emmendingen und Freiburg (Linie 7200) 7202 Emmendingen Bürkle-Bleiche Wasser Denzlingen: Stundentakt 7203 Denzlingen Heidach Freiburg-Gundelfingerstraße ( Freiburg ZOB): HVZ-Verstärker bis ZOB; SVZ bis Freiburg-Gundelfingerstraße, max. stündlich 7204 Ring Denzlingen (bisher: 7206) 7205 Denzlingen Glottertal St. Peter Kandel: neue Linienführung in Denzlingen; halbstündlich bis Glottertal; stündlich bis St. Peter; drei- bis viermal am Tag bis Kandel 7206 Denzlingen Heidach Suggenbad Waldkirch: stündlich 7209 Denzlingen IG Nord Freiburg ZOB: Stundentakt; ggf. HVZ-Verstärker (bisher Linie 7200) 7219 Denzlingen Gewerbegebiet Sexau: Angebot bleibt, max. stündlich (bisher Linie 7209) 200 Nimburg Reute Vörstetten Freiburg ZOB: nur HVZ-Schnellbusse 201 Nimburg Reute Vörstetten Freiburg-Gundelfingerstraße: Stundentakt 202 Emmendingen Wasser Reute Vörstetten Denzlingen: Stundentakt 203 geht in Linie 202 auf 204 bis 2017 unverändert

61 Nahverkehrsplan Am Wochenende soll es das folgende Angebot geben: 7200 nördlich Emmendingen unverändert (Linie ); südl. Emmendingen kein Angebot 7202 Emmendingen Bürkle-Bleiche Wasser Denzlingen: Zweistundentakt 7203 Denzlingen Heidach Freiburg-Gundelfingerstraße: Stundentakt 7204 Ring Denzlingen: wie heute kein Angebot 7205 Denzlingen Glottertal St. Peter Kandel: stündlich bis St. Peter; viermal am Tag bis Kandel 7206 Denzlingen Heidach Suggenbad Waldkirch: Stundentakt 7209 Denzlingen IG Nord Freiburg ZOB: samstags Stundentakt, sonntags einzelne Verbindungen zu den Schichtzeiten 7219 Denzlingen Gewerbegebiet Sexau: wie heute, morgens stündlich, sonst zweistündlich (bisher Linie 7209) 200 Nimburg Freiburg ZOB: keine Verbindungen 201 Nimburg Reute Vörstetten Freiburg-Gundelfingerstraße: keine Verbindungen 202 Emmendingen Wasser Reute Vörstetten Denzlingen: Zweistundentakt in Verbindung mit Linie 201 ergibt sich ein Stundentakt für Vörstetten/Reute und mit Linie 7233 ein Stundentakt für Denzlingen Wasser Emmendingen 203 Nimburg Reute Vörstetten Denzlingen: Zweistundentakt 204 wie heute kein Angebot Die bisherige Linie 7203 Innerortsverkehr Freiamt erhält die Liniennummer 7233 und die bisherige Linie 7204 AST Teningen erhält die Liniennummer Elztal und Seitentäler Im NVP waren für diese Verkehrslandschaft keine Maßnahmen vorgesehen. Weitere Verbesserungen können erst mit den geplanten Taktverdichtungen auf der Elztalbahn umgesetzt werden.

62 50 Nahverkehrsplan Kaiserstuhl-Tuniberg-March Fortschreibung nicht umgesetzter Maßnahmen aus dem NVP Herstellung einer Busverknüpfung (Linie 31) der Gemeinde Ihringen sowie der Breisacher Ortsteile Gündlingen und Niederrimsingen mit dem Bahnhof Gottenheim: Diese Maßnahme kann erst umgesetzt werden, wenn auf der Breisacher Bahn insgesamt ausreichend Kapazitäten für die Fahrgäste bereitgestellt werden können. Linie 7212: Abbinden weiterer Fahrten. (NVP , Tab. 5.1, S. 67: Abbinden am S-Bahnhof Freiburg-Landwasser. Fahrplanmäßige Abstimmung auf die S- Bahn in Hugstetten. ): Das Ziel wird derzeit nicht weiterverfolgt. Im NVP war man noch davon ausgegangen, dass es einen Viertelstundentakt nur bis Freiburg-Landwasser geben wird. Dieser kann in der Ausbaustufe 2018-neu nicht realisiert werden. Die Stadt Endingen möchte, sofern sie genügend Fahrer findet, einen Bürgerbus einrichten, der in den Vormittagsstunden auch die Linie 107 bedienen soll. Darüber hinaus sind auf der 107 derzeit keine Änderungen geplant. Linie 106: siehe Verkehrslandschaft Rheinschiene Nord Linie 295: Abbinden Bötzingen. (NVP , Tab. 5.1, S. 67: Linie 706.1: Abbinden auf die S-Bahnhof in Bötzingen. Linie 706.2: Ringlinie über Moosweiher und Bötzingen bis Freiburg Landwasser verlängern) Diese Maßnahme kann erst nach 2018 erfolgen; eine Ringlinie ist nicht mehr vorgesehen. Linie 295: Das Fahrtenangebot liegt unter den im NVP formulierten Zielen. Mit dem Flügeln der Züge in Gottenheim (umsteigefreies Fahren von Bötzingen nach Freiburg), sollten diese Maßnahmen umgesetzt werden. Da der Umbau des Bahnhofs Gottenheim noch nicht erfolgt ist, konnte hier auch noch keine Verbesserung erzielt werden. (Voraussichtlich erst nach 2018 mit Flügeln der Züge in Gottenheim möglich.) Verbesserungen auf der Achse Bötzingen Vogtsburg Oberrotweil (Prüfkorridor Bötzingen Vogtsburg Oberrottweil Burkheim Achkarren)

63 Nahverkehrsplan Dreisamtal Fortschreibung nicht umgesetzter Maßnahmen aus dem NVP Verlängerung bestehender Fahrten der Linie 221 von Himmelreich nach Wagensteig weiter bis St. Märgen Gemeinde Stegen: AST Witteltal/Attental prüfen (Linie 221) Weitere Verbesserung der Anbindung von Neuhäuser (Linie 271, ggf. AST) Linie 271: Abbinden der Fahrten (Ausnahme Schülerverkehr) auf die Stadtbahn am Kappeler Knoten (NVP , Tab. 5-1 S. 67) AST Kirchzarten - Hofsgrund, St. Wilhelm und Zastler prüfen (Linie 7215) Diese Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt Hochschwarzwald Fortschreibung nicht umgesetzter Maßnahmen aus dem NVP Linie 7262: weiteres Fahrtenpaar an Samstagen Linie 7257: Führung von Fahrten durch das Bärental zur besseren Anbindung von Falkau Linie 7259: deutliche Erhöhung des Fahrtenangebotes Linie 221: siehe Verkehrslandschaft Dreisamtal Diese Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Die komplette Verkehrslandschaft Hochschwarzwald wird zusätzlich weiterhin als Korridor für eine vertiefende Prüfung zur Optimierung der Angebote definiert Schönberg-Batzenberg-Hexental Fortschreibung nicht umgesetzter Maßnahmen aus dem NVP Die Maßnahmen sind umgesetzt bzw. werden nicht fortgeschrieben.

64 52 Nahverkehrsplan Markgräflerland Fortschreibung nicht umgesetzter Maßnahmen aus dem NVP Linie 264: Erhöhung des Fahrtenangebotes, vor allem am Wochenende (Kofinanzierung durch die Gemeinden wurde eingestellt, diese Maßnahme steht unter Finanzierungsvorbehalt) Linie 112: Verstetigung (Diese Maßnahme steht unter Finanzierungsvorbehalt) Geplante Maßnahmen im Rahmen des Korridormanagements Müllheim Sulzburg Heitersheim: Das Angebot kann unter Berücksichtigung des Schülerverkehrs und der Neuordnung der Schullandschaft optimiert werden, ggf. kann das Angebot durch die Nutzung von Leerfahrten im Schülerverkehr verdichtet werden. Geplante Maßnahmen zur Anpassung an die Wiederinbetriebnahme der Münstertalbahn Für den Korridor Staufen Sulzburg Heitersheim Müllheim können durch die Wiederinbetriebnahme der Münstertalbahn (am nach der Elektrifizierung) weitere Verbesserungen zum Dezember 2013 umgesetzt werden. Das Fahrplanangebot auf der Münstertalbahn wurde erheblich ausgeweitet. Auf den schienenparallel verlaufenden Ast der Linie 113 kann daher verzichtet und die hier nicht mehr benötigten Buskilometer auf dem verbleibenden Ast der Linie 113 zwischen Staufen und Sulzburg sowie auf der Linie 291 Münstertal Wiedener Eck ( Belchen) eingesetzt werden. Das Buskonzept wird zum Dezember 2013 umgesetzt. Geplant ist eine stündliche Verbindung mit der Linie 113 zwischen Staufen und Sulzburg (nachmittags ergeben sich schülerverkehrsbedingt zweimal Abstände von 1,5 h). Am Wochenende soll ebenfalls, allerdings nur zwischen Staufen Süd und Sulzburg, ein Stundentakt angeboten werden. Auf der Linie 291 ist ein stündliches Angebot zwischen Münstertal Bahnhof und Spielweg vorgesehen. In den Schwachlastzeiten sind derzeit zwei 2h-Lücken vorgesehen, um notwendige Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Zudem wird es in der HVZ Anschlüsse auf Verstärkerzüge der Münstertalbahn geben und zu Anschlusszeiten am Wiedener Eck von/zur Belchenbahn die Linie über den Spielweg hinaus zum Wiedener Eck geführt (etwa fünfmal am Tag). Täglich wird es noch ein Fahrtenpaar zur Belchenbahn geben.

65 Nahverkehrsplan Stadtverkehr Freiburg Die ausreichende Verkehrsbedienung für den Stadtverkehr in Freiburg wurde im Auftrag der Verwaltung durch die Freiburger Verkehrs AG (VAG) in einem Konzept definiert. Das Konzept zur ausreichenden Verkehrsbedienung in der Stadt Freiburg dient zum Einen der rechtlichen Absicherung der Betrauung der VAG gemäß dem novellierten PBefG und ist zum anderen die städtische Grundlage für den Nahverkehrsplan. Im Zusammenhang mit der Betrauung der VAG wurde das Konzept erstmalig vom Gemeinderat am beschlossen und am fortgeschrieben. Das Konzept enthält eine vollständige Darstellung des bestehenden Bus- und Stadtbahnliniennetzes und definiert für Stadtbahn und Bus die Bedienungsstandards. Auf der Grundlage entsprechender politischer Beschlüsse des Gemeinderates wurde der weitere städtische Stadtbahnausbau, bzw. soweit es die regional bedeutsamen Stadtbahnstrecken betrifft durch ergänzende Beschlüsse der Verbandsversammlung des ZRF festgelegt. Darüber hinaus werden die Schritte zur Weiterentwicklung des städtischen ÖPNV benannt. Das Konzept ist als Anlage dem Nahverkehrsplan beigefügt (siehe Anlage 7) und ist damit ein integraler Bestandteil des regionalen Nahverkehrsplans Prüfaufträge für Bearbeitung während des Fortschreibungszeitraums Qualitative Verbesserungen in ausgewählten Räumen Auch wenn 2003 nicht namentlich als "Prüfauftrag" benannt, enthielt bereits der NVP eine dementsprechende Vorgehensweise, indem festgelegt wurde, dass aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten für quantitative Verbesserungen insbesondere durch Umschichtung frei werdender Busleistungen für bestimmte Räume bzw. Korridore qualitative Verbesserungen durch Nutzung von Synergieeffekten während der Laufzeit des NVP zu prüfen seien. Der ZRF und die Verkehrsunternehmen hatten dafür in Ergänzung zu der Verlagerung frei werdender Busleistungen gemeinsam allgemeingültige Zielvorstellungen für die qualitative Verbesserung des bestehenden ÖPNV-Angebotes in der Region entwickelt. Gleichzeitig wurden Korridore benannt, bei denen diese Zielvorstellungen nur zum Teil erfüllt waren. Während der Laufzeit des NVP bzw. auch noch im Folgezeitraum bis 2013 wurde im Detail geprüft, ob die Möglichkeit für qualitative Verbesserungen aufgrund der vorgefundenen Randbedingungen gegeben und eine kostenneutrale Realisierung möglich ist. Wie in der Bilanzierung dargestellt (siehe Kapitel 2.3) konnten über diesen Ansatz eine ganze Reihe von Verbesserungen in Abstimmung mit dem ZRF realisiert werden.

66 54 Nahverkehrsplan Die schwierigen Rahmenbedingungen empfehlen es, einen derartigen Prüfauftrag auch in diesen NVP aufzunehmen. Dies bedeutet mittelbar auch, einen Teil der konkreten Maßnahmenplanung erst in den kommenden Jahren vorzunehmen, wenn dafür klarere Rahmenbedingungen vorliegen. Qualitative Maßnahmen sind z.b. in folgenden Bereichen denkbar: Verteilung der Umläufe über den Tag: Vermeidung von Fahrplanlücken bzw. zufälliger Konzentrationen, Vermeidung bzw. Abbau von Richtungsüberhängen im Fahrplan, d.h. Sicherstellung eines ausgewogenen Angebots ( Wer hin kommt, kommt auch wieder zurück! ), Verbesserung der Angebotstransparenz für den Kunden: Angleichung von Abfahrtszeiten über den Tag, Schaffung von Taktverkehren oder zumindest eines Taktgefühls, Verbesserung der Fahrplanlesbarkeit, insbesondere bei langen bzw. komplexen Linienverläufen, Umsteigeverbindungen oder Überlagerung mehrerer Unternehmen, Aufgliederung von langlaufenden Linien in Teillinien mit unterschiedlichen Liniennummern, Herstellung bzw. Verbesserung von Anschlusssicherheit, Prüfung eines ganzjährigen, vom Schulverkehr unabhängigen Grundangebots. In Kapitel 3.6 zu den Maßnahmen im regionalen Busverkehr sind neben quantitativen Maßnahmen auch konkrete (bereits umgesetzte oder geplante) qualitative Maßnahmen genannt. Diesen Maßnahmen liegen die hier genannten Bereiche zugrunde. Eine separate Auflistung qualitativer Maßnahmen kann daher an dieser Stelle entfallen Schwachstellenanalyse und Festlegung von Qualitätsstandards Eine Schwachstellenanalyse und damit zusammenhängend die Festlegung von Qualitätsstandards sind heute "Stand der Technik" und damit fundamentaler Bestandteil von Nahverkehrsplänen. Sie sind Basis für die Definition der ausreichenden Verkehrsbedienung im Sinne des PBefG und bilden die Bezugsgrundlage für die Maßnahmenplanung im Sinne der Fragestellung "wer benötigt was und wo?". In den früheren Nahverkehrsplänen des ZRF ersetzte eine "Bewertung nach standardisierten Kriterien" diese fachliche Grundlage, wobei hier allerdings mehr ein relativer Vergleich der Bedienungsqualität (Anzahl Fahrten, ersteletzte Fahrt etc.) in den Städten und Gemeinden des ZRF-Gebietes erfolgte.

67 Nahverkehrsplan Eine absolute Festlegung zur Mindest-Qualität für unterschiedliche Räume bzw. Ortstypen war damit nicht gegeben. Es erscheint daher sinnvoll, jetzt einen entsprechenden Prüfauftrag im NVP zu verankern, der sowohl die Schwachstellenanalyse als auch die Diskussion und Festlegung von ZRF-spezifischen Qualitätsstandards beinhaltet, um damit sicherzustellen, dass diese Grundlagen zeitgerecht für die nächste Fortschreibung bzw. zum Vergabezeitpunkt der dafür erforderlichen Arbeiten vorliegen. Weitere Ausführungen zur Festlegung von Qualitätsstandards finden sich in Anlage Barrierefreiheit im ÖPNV-Gesamtsystem Bereits das 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) beinhaltete die barrierefreie Gestaltung des ÖPNV als ein zentrales Anliegen. Im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wurde daraufhin das Instrument des Nahverkehrsplans zur Berücksichtigung dieser Belange im Sinne einer "möglichst weitreichenden" Barrierefreiheit verpflichtet, was grundsätzlich auch Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen beinhalten sollte, wobei die Nennung konkreter Umsetzungszeiträume oft nicht erfolgte. Auch der Nahverkehrsplan des ZRF für den Zeitraum wies entsprechende Inhalte auf, insbesondere erfolgte der Hinweis darauf, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen auch ohne ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag bereits in der Vergangenheit bei der Planung des ÖPNV angemessen berücksichtigt wurden. Wesentliche weitere Verbesserungen wurden von den während der Laufzeit des Nahverkehrsplanes geplanten Infrastrukturmaßnahmen (Streckenausbau, Neu- und Umbau von Haltepunkten) erwartet, die die Barrierefreiheit des ÖPNV-Systems im ZRF-Gebiet nochmals deutlich verbessern. Die barrierefreie Ausstattung der Haltepunkte und Bahnhöfe der Breisgau-S-Bahn 2020 stellt ohne Zweifel das Rückgrat eines barrierefreien ÖPNV-Systems in der Gesamtregion dar. Seit Anfang 2013 liegen jetzt neue gesetzliche Grundlagen vor, die eine vertiefte Behandlung erfordern. Das novellierte PBefG, welches am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, schreibt vor: der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen ( 8 Abs. 3). Hier wird der Unterschied zum "alten" PBefG deutlich, das als gesetzliche Vorgabe eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit enthielt, während nun die vollständige Barrierefreiheit gesetzlich als Ziel vorgegeben und hierfür auch eine zeitliche Frist genannt wird.

68 56 Nahverkehrsplan Ausnahmen von dieser Regel lässt auch die neue Gesetzesgrundlage zu - diese sind im Nahverkehrsplan zu dokumentieren und zu begründen. Um ein integriertes Gesamtkonzept für den ZRF-Raum zu schaffen und wesentliche Bausteine bis 2022 umsetzen zu können, sind umfangreiche Vorarbeiten erforderlich. So sind auch hier die Bestandssituation zu erheben und in Interaktion damit Qualitätsstandards festzulegen, die den unterschiedlichen Anforderungen von Stadt- und Regionalverkehr Rechnung tragen. Diese Bearbeitungsschritte sind nicht kurzfristig leistbar und können damit nur als Prüfauftrag vereinbart werden. Eine Auflistung der spezifischen Probleme, eine Definition der Barrierefreiheit sowie das geplante Vorgehen zur Umsetzung des neuen PBefG hinsichtlich der Barrierefreiheit ist der Anlage 9 zu entnehmen Gender-Steuerung im Nahverkehrsplan Gender Mainstreaming als Strategie zur Förderung der Chancengleichheit hat seit Mitte der 1990er Jahre auch zunehmend in der Verkehrsplanung Einzug gehalten. Als offizielle Definition des Gender Mainstreaming gilt die 1998 vom Europarat formulierte Erklärung: Gender Mainstreaming besteht in der (Re-)Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung der Entscheidungsprozesse mit dem Ziel, dass die an politischer Gestaltung beteiligten Akteure/Akteurinnen den Blickwinkel der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen und auf allen Ebenen einnehmen. Der Nahverkehrsplan kann als Rahmenplan aufgrund seiner rechtlichen Grundlage und Zielsetzung keine Detailmaßnahmen planerisch festlegen. In der Alltagsorganisation ergeben sich deutlich unterschiedliche Mobilitätsanforderungen, die sich wie folgt erklären lassen: Personen, die für die Haus- und Familienarbeit zuständig sind, sind häufiger teilzeitbeschäftigt, häufiger im Einzelhandel (Ladenöffnungszeiten!) und im Schichtbetrieb tätig (z.b. Krankenhaus), hieraus resultiert ein hoher Anteil von Arbeitswegen außerhalb der klassischen Hauptverkehrszeiten, die Aufgaben in der Familienarbeit (Betreuung von Kindern, Senioren ) machen unterschiedliche, zum Teil sehr komplizierte ( dem Multi-Tasking geschuldete ) Wegeketten und eine hohe Mobilität im Nahbereich erforderlich, Frauen und ältere Menschen haben ein deutlich höheres, objektives und subjektives Sicherheitsempfinden, was sich in Anforderungen an Haltestellen und Fahrzeugen ausdrückt und die Angebotsqualität abends und nachts berührt,

69 Nahverkehrsplan Personen mit Kinderwagen stellen eine Nutzergruppe dar, die dem erweiterten Begriff der Mobilitätseinschränkung zugeordnet ist (siehe Kapitel zur Barrierefreiheit) hieraus ergeben sich erhöhte Anforderungen an die Barrierefreiheit des ÖPNV-Systems, deren Erfüllung aber selbstverständlich vielen anderen Nutzergruppen ebenfalls zu Gute kommt. Wenn Gleichwertige Mobilitätschancen für alle ein Ziel der Verkehrspolitik ist, muss die ÖPNV-Planung auf diese Nutzungsunterschiede und -anforderungen eingehen. Der Nahverkehrsplan ist hier trotz seines Rahmenplancharakters ein wichtiges Instrument. Innerhalb eines Nahverkehrsplans geschieht die Berücksichtigung von Gender-Aspekten üblicherweise auf unterschiedlichen Ebenen: Erschließungsstandards Bedienstandards Qualitätsstandards (Sicherheit) Erschließungsstandards gewährleisten die Erreichbarkeit des ÖPNV z.b. in sozial schwachen Gebieten mit geringer Motorisierung. Bedienstandards haben z.b. das Ziel, angemessene ÖPNV-Angebote auch in Tagesrandzeiten zu gewährleisten. Qualitätsstandards zur Sicherheit beinhalten Maßnahmen der objektiven Sicherheit (z.b. Videoüberwachung, Wachpersonal), der subjektiven Sicherheit (z.b. Durchgängigkeit und Einsichtigkeit in Fahrzeugen, Helligkeit von Haltestellen, etc.), aber auch betriebliche Maßnahmen (z.b. Ausstieg abends bzw. nachts auch zwischen offiziellen Haltestellen, ggf. Haustürservice, Taxiruf). Insgesamt ist nach den Erkenntnissen des NVP , wo z.b. das Kriterium erste Fahrt letzte Fahrt speziell ausgewertet wurde, der jetzt erfolgten Bilanzierung und den allgemeinen Entwicklungen im Zeitraum davon auszugehen, dass sich die Gender-Situation im ZRF-Gebiet nicht verschlechtert, sondern tendenziell weiter verbessert hat. Gender-Aspekte werden in größerem Umfang sowohl bei der Schwachstellenanalyse und der Aufstellung von Qualitätsstandards (siehe 3.7.2) als auch bei dem Thema Barrierefreiheit berührt (siehe 3.7.3).

70 58 Nahverkehrsplan Weitere Themenbereiche Strategische Umweltprüfung (SUP) Nach 1 Absatz 2 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) und der zugeordneten Anlage 3 sind Nahverkehrspläne gemäß 11 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Verwaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG) grundsätzlich Planwerke, die einer strategischen Umweltprüfung (SUP) bedürfen. Für die Entscheidung, ob im Einzelfall dann tatsächlich eine strategische Umweltprüfung durchzuführen ist, müssen die wesentlichen Planinhalte bezüglich ihrer zu erwartenden Umweltauswirkungen betrachtet werden. Für Nahverkehrspläne, die reine Busverkehre bzw. allein deren Angebotsumfang umfassen und damit nur in sehr geringem Umfang Infrastrukturmaßnahmen beinhalten, wird das Erfordernis einer SUP regelmäßig verneint. Der Nahverkehrsplan des ZRF enthält Elemente des SPNV und ÖPNV oder, noch differenzierter, den regionalen Schienenverkehr (Eisenbahn), den städtischen Schienenverkehr (Stadtbahn/Straßenbahn) sowie den städtischen und regionalen Busverkehr. Für die Busverkehrs-Elemente kann fehlende Relevanz im Sinne einer SUP direkt festgestellt werden. Für die Schienenverkehrs-Elemente erfolgt nachstehende Betrachtung Regionaler Schienenverkehr Das Konzept Breisgau-S-Bahn (früher 2005, jetzt 2020 mit der Ausbaustufe 2018-neu) dient im ZRF als Nahverkehrsentwicklungsplan im Sinne der planerischen Zielsetzung, dass die S- Bahn das regionale Rückgrat des öffentlichen Verkehrs bildet, an dem sich der regionale Busverkehr sowie ggf. auch städtische Nahverkehrsangebote orientieren. Der Nahverkehrsplan selbst gibt die Infrastruktur- bzw. Ausbaumaßnahmen des Breisgau-S-Bahn-Konzepts dann aber nur nachrichtlich wieder. Gleiches gilt für den als Zielqualität zu verstehenden Umfang des S-Bahn-Angebots, da die SPNV-Leistungen vom Land Baden-Württemberg über die NVBW bestellt werden. Für eine Reihe von Vorhaben, so z.b. für die Münstertalbahn, für die Kaiserstuhlbahn Ost und West sowie für die Wiedereröffnung der Strecke Müllheim Neuenburg wurde im Rahmen der Ingenieurplanungen für die Ausbaumaßnahmen die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) auf Basis eines jeweils durchgeführten Screenings von den Genehmigungsbehörden verneint.

71 Nahverkehrsplan Soweit weitere Infrastrukturmaßnahmen, die derzeit noch nicht planerisch vorangetrieben wurden, Relevanz im Sinne des UVPG haben (d.h. eine UVS erfordern), wird dies im Rahmen der jeweiligen Planverfahren festgestellt und ggf. erforderliche Ausgleichs-maßnahmen dann auch dort verankert, d.h. rechtlich gesichert Städtischer Schienenverkehr Innerstädtische Neubaustrecken der Stadtbahn erfordern, anders als die im regionalen Schienenverkehr vorherrschenden Ausbauten, regelmäßig eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Umweltbelange werden im Rahmen der jeweiligen Planverfahren festgestellt und ggf. erforderliche Ausgleichsmaßnahmen dann auch dort verankert, d.h. rechtlich gesichert. Für den Nahverkehrsplan des ZRF kann daher festgestellt werden, dass dessen Planinhalte keine eigenständige strategische Umweltprüfung erfordern, da auch von den Schienenverkehrsteilen des NVP keine Rahmensetzung ausgeht und eine Prüfung der Umweltrelevanz und ggf. die Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen für diese im Rahmen der jeweiligen Planverfahren erfolgt. Die bisher bereits durchgeführten Planverfahren für die Breisgau-S- Bahn 2020 bzw. für den Ausbau der Stadtbahn Freiburg lassen aber unabhängig von dieser Argumentation erkennen, dass negative Umweltwirkungen eher gering und in der Regel auf die Bauphase beschränkt sind und ausgeglichen werden Tourismus- und Freizeitverkehr Die Stadt Freiburg und die Landkreise Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald bieten als Region zahlreiche landschaftliche Attraktionen und touristische Anziehungspunkte und sind damit geprägt durch einen hohen Freizeitwert. Zahlreiche dieser Attraktionen stellen gleichzeitig ökologisch sensible Bereiche dar, die durch den Individualverkehr beeinträchtigt werden können. Dem ÖPNV kommt daher eine besondere Rolle im Bereich des Tourismusund Freizeitverkehrs zu. Dies zeigt sich nicht zuletzt auch durch die sehr hohe Nachfrage gerade im Wochenendverkehr auf einigen Linien wie zum Beispiel auf der Höllentalbahn, der Breisacher Bahn oder auf den Buslinien im Hochschwarzwald. Für die Berücksichtigung der Belange dieses Tourismus- und Freizeitverkehrs können folgende Handlungsfelder umschrieben werden: Umfang des ÖPNV-Angebots (räumliche Erschließung touristischer Ziele, zeitliche Abstimmung des Angebots auf Freizeitbedürfnisse, spezielle ÖPNV-Angebote zu Veranstaltungen) Infrastruktur (Abstell- und Mitnahmemöglichkeiten für Fahrräder, Einrichtung von Mobilitätszentralen)

72 60 Nahverkehrsplan Tarif (Schaffung von kombinierten Tarifangeboten, z.b. bessere grenzüberschreitende Angebote) Information (Hinweis auf ÖPNV in Tourismusprospekten, Fahrplanauskunftssysteme, Schulung von Mitarbeitern in der Tourismus-Branche) Zu beachten ist hierbei neben dem An- und Abreiseverkehr auch der Tagesausflugsverkehr von Übernachtungsgästen und insbesondere der Wochenendausflugs- und Freizeitverkehr der Bewohner der Region Freiburg. Die grundlegende Zielsetzung zur Verbesserung des ÖPNV-Angebotes in der Region deckt sich mit den Belangen des Tourismus- und Freizeitverkehrs. Schon heute sind zahlreiche touristische Ziele hervorragend durch den ÖPNV erschlossen. Mit dem weiteren Ausbau und der zunehmenden Vernetzung des ÖPNV wird sich diese Erschließungsfunktion weiterhin verbessern. In diesem Zusammenhang sind auch die grenzüberschreitenden Verkehre von Bedeutung, z.b. nach Mulhouse und Colmar, und solche, welche über die Verbandsgrenzen hinausführen. Durch die saisonal sehr unterschiedlichen Tourismus- und Freizeitverkehrsströme ist eine Erschließung mit ganzjährigen ÖPNV-Angeboten oftmals schwierig. In Ergänzung zu dem vorhandenen ÖPNV-Angebot sollten daher die bereits bestehenden saisonal begrenzten Angebote weiterentwickelt werden. Hierfür kann der Nahverkehrsplan als Rahmenplan allerdings keine konkreten Vorgaben treffen. Gleiches gilt für Sonderverkehre zu Veranstaltungen, die von den Verkehrsunternehmen in Zusammenarbeit mit den Veranstaltern und dem RVF durchgeführt werden und die inzwischen fester Bestandteil ganz unterschiedlicher Veranstaltungen geworden sind. Beispiele für solche bereits umgesetzten Konzepte im Verbandsgebiet sind: KONUS-Karte Der Begriff KONUS (Abkürzung für: KOstenlose NUtzung des ÖPNV für Schwarzwaldurlauber) steht für ein Verkehrskonzept, das eine umweltfreundliche Mobilität von Touristen zum Ziel hat. Die KONUS-Karte wurde im Jahr 2006 im Schwarzwald eingeführt. Sie ermöglicht Touristen die kostenlose Nutzung von Bussen und Bahnen in den neun Verkehrsverbünden der Ferienregion Schwarzwald, darunter auch der RVF.

73 Nahverkehrsplan fanta5 Schülerinnen und Schüler, Studenten sowie Auszubildende können im fanta5- Gebiet (gemeint sind die fünf südbadischen Verkehrsverbünde TGO, RVF, VSB, RVL und WTV) mit einer Schüler-Monatskarte in der Freizeit mit Bus und Bahn durch das gesamte Gebiet der fanta5 fahren. Mit Freizeit ist die Zeit täglich ab 14:00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen rund um die Uhr gemeint. Auch an landeseinheitlichen Ferientagen können Inhaber einer Schüler- Monatskarte ganztags im gesamten Gebiet der fanta5 diese Regelung nutzen. WelcomeKarte (3-Tage-KombiTicket) Die WelcomeKarte ist ein drei Tage gültiges touristisches KombiTicket, welches VAG und Schauinslandbahn gemeinsam mit dem Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) anbieten. Die WelcomeKarte ist gültig für alle öffentlichen Verkehrsmittel im RVF. Sie integriert die kostenlose Nutzung des Safer Traffic, der Nachtbusse der Freiburger Verkehrs AG und der Schauinslandbahn. SWEG-Fahrradbus Endingen Marckolsheim Sélestat Der Fahrradbus der SWEG verkehrt sonntags je Richtung viermal am Tag zwischen Endingen a. K. und Sélestat im Elsass. Ausflügler über die Grenze können das Angebot zum Wandern, zur Stadtbesichtigung oder für eine Fahrradtour nutzen. Auf beiden Seiten, ob in Endingen oder in Sélestat, bieten sich diverse Anschlussmöglichkeiten mit dem öffentlichen Nahverkehr. Von Sélestat aus sind Weiterfahrten beispielsweise nach Strasbourg, Colmar, Mulhouse, Ste. Marie-aux- Mines oder zur Hochkönigsburg möglich. Bergwelt Schauinslandbus Der Bergwelt Schauinslandbus verbindet an Wochenenden und Feiertagen sowie in den Sommerferien täglich die Bergstation der Schauinslandbahn mit beliebten Ausflugszielen wie dem Schniederlihof oder dem Steinwasen-Park sowie Ausgangspunkten für Wanderungen in dieser Region. SBG - Euregiobus Der Euregiobus fährt täglich zwischen Colmar und Breisach mit Zuganschluss in Breisach nach Freiburg. Nutzung in Verbindung mit dem Regio-Elsassticket. SBG - Discobusse

74 62 Nahverkehrsplan Die SBG-Discobusse fahren täglich um 0:40 Uhr ab Freiburg ZOB nach Emmendingen (Linie 7200), Elzach (Linie 7206), Kirchzarten / St. Peter (Linie 7216), Bad Krozingen (übers Hexental und Schneckental Linie 7208), Bad Krozingen / Heitersheim über die B3 (Linie 7240) und in die March (Linie 7212). Um 0.55 Uhr startet der Nachtbus nach Breisach (Linie 7211). Unterwegs werden alle Haltestellen bedient und es gilt das Angebot "Halten auf Wunsch, d.h. dass auch zwischen zwei offiziellen Haltestellen auf Wunsch des Fahrgastes gehalten werden kann, wenn es verkehrsrechtlich möglich ist. In den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen wird dieses Angebot durch weitere Fahrten, auch nach Mitternacht, etwa zweistündlich ergänzt. VAG Nachtbusse (Safer Traffic) An den Wochenenden in den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag und in den Nächten vor Feiertagen bieten die Nachtbusse der VAG die Möglichkeit, noch mitten der Nacht mit öffentlichen Verkehrsmittel in die Stadtteile und ins Umland kommen.

75 Nahverkehrsplan Beteiligungsverfahren Das ÖPNV-Gesetz Baden-Württemberg sieht in 12 Absatz 1 eine angemessene Beteiligung der Gemeinden im Gebiet des Aufgabenträgers, der örtlich zuständigen Träger der Regionalplanung, der Straßenbaulastträger, der vorhandenen Verkehrsunternehmer sowie der für die Erteilung von Genehmigungen für Linienverkehre nach dem Personenbeförderungsgesetz zuständigen Behörden vor. Andere Stellen können nach ÖPNVG zusätzlich beteiligt werden. Dieser Forderung des Gesetzgebers wurde seitens des ZRF auch bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Zeitraum wie nachstehend ausgeführt nachgekommen, allerdings in gegenüber dem NVP abgewandelter Vorgehensweise Beteiligung der Städte und Gemeinden Für den vorliegenden Nahverkehrsplan wurde ein einstufiges, schriftliches Verfahren für die Beteiligung der Städte und Gemeinden in der Region durchgeführt. Dieses beinhaltete den Versand eines Entwurfs des Nahverkehrsplans Anfang Juli 2013 und eine Rückmeldefrist bis Mitte September Der Versand erfolgte an insgesamt 125 Stellen (Städte und Gemeinden, Nachbarlandkreise, Verkehrsunternehmen, Behörden, Verbände und Organisationen). Wie bereits in den NVP bzw wurden die eingegangenen Stellungnahmen dann katalogisiert und in Hinblick auf die weitere Bearbeitung fünf Bewertungskategorien zugeordnet und entsprechend behandelt. Nachstehend sind die fünf Kategorien dargestellt: 1. Einverständnis und Zustimmung zum Entwurf des Nahverkehrsplans bzw. die gestellten Forderungen sind bereits im NVP enthalten Kein Handlungsbedarf 2. Konzeptionelle und redaktionelle Änderungen Werden in den Nahverkehrsplan eingearbeitet 3. Forderungen von ÖPNV-Leistungen, die über die im jetzigen Nahverkehrsplan vorgeschlagenen Verbesserungen hinausgehen

76 64 Nahverkehrsplan Verweis zur Prüfung an den Nahverkehrsentwicklungsplan und an die künftigen Fortschreibungen des Nahverkehrsplans 4. Sonstige Bemerkungen, Hinweise und Forderungen, auch Anmerkungen zur Methodik des Nahverkehrsplans Verweis zur Prüfung an die künftige Fortschreibung des Nahverkehrsplans 5. Sonstige Forderungen zu Fragestellungen, die nicht Gegenstand des Nahverkehrsplans sind Bearbeitung außerhalb des Nahverkehrsplans, ggf. Weiterleitung an die zuständigen Stellen (z.b. Verkehrsunternehmen, Fahrplankonferenzen) 4.2. Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens Bis Oktober 2013 lagen von insgesamt 51 der 125 beteiligten Stellen schriftliche Stellungnahmen vor. Das entspricht einer Rücklaufquote von 41 %. Von den 75 Städten und Gemeinden haben 35 geantwortet, das entspricht einer Quote von 47 %. Die Stellungnahmen enthielten insgesamt 177 einzelne Punkte, die alle geprüft und kategorisiert wurden. Hierbei ergab sich das nachstehende Bild (Einordnung in mehrere Kategorien möglich): Kategorie 1: Kategorie 2: Kategorie 3: Kategorie 4: Kategorie 5: 63 Anmerkungen 17 Anmerkungen 44 Anmerkungen 35 Anmerkungen 37 Anmerkungen Die Einzelpunkte in den Stellungnahmen und ihre Kategorisierung sind in Anlage 10 tabellarisch dargestellt. Die Stellungnahmen sind hierbei gruppiert nach Behörden und Landkreisen, Städten und Gemeinden je Verkehrslandschaft, Verkehrsunternehmen/-verbünden und Interessenverbänden. Sofern eine Anmerkung nicht eindeutig zugeordnet werden konnte, erfolgte die Kennzeichnung in mehreren Kategorien. Das Ergebnis zeigt, dass der Nahverkehrsplan insgesamt im Rahmen seiner Regulierungskompetenz und der politischen Rahmenbedingungen überwiegend Zustimmung findet (Kategorie 1). Einige redaktionelle Änderungen und Ergänzungen wurden vorgeschlagen und umgesetzt (Kategorie 2). In 44 Anmerkungen wurde eine Erhöhung des ÖPNV- Angebotes über die Maßnahmen des NVP hinaus angeregt. Diese können im Rahmen des Nahverkehrsentwicklungsplans bzw. in künftigen Fortschreibungen des Nahverkehrsplans geprüft werden (Kategorie 3).

77 Nahverkehrsplan Letzteres gilt auch für die 35 Anmerkungen der Kategorie 4, die Forderungen zum Angebot, zu Inhalten und zur Methodik des Nahverkehrsplans enthält. Anmerkungen, die der Kategorie 5 zugeordnet wurden (insgesamt 37) beziehen sich auf Fragestellungen, die nicht Gegenstand des Nahverkehrsplans sind. Sie werden ggf. an entsprechende Stellen weitergeleitet.

78 66 Nahverkehrsplan Investitions- und Finanzierungsplan Der Nahverkehrsplan des ZRF baut auf dem Konzept Breisgau-S-Bahn 2020 auf. Ihm liegen die nach heutigem Kenntnisstand in den nächsten vier Jahren geplanten Projekte und Teilprojekte, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Breisgau-S-Bahn 2020 realisiert werden, zugrunde. Das jährlich fortzuschreibende Investitionsprogramm sowie die mittelfristige Finanzplanung bilden die Grundlage für die Finanzierung aller Maßnahmen. Zuletzt wurde eine Fortschreibung des Investitionsprogramms und der Finanzplanung von der Verbandsversammlung am beschlossen. Die jährliche Anpassung an die jeweilige Projektentwicklung und die finanziellen Rahmenbedingungen kann ggf. auch Auswirkungen auf den Nahverkehrsplan und die darin genannten Maßnahmen haben. Die Finanzierung der Infrastrukturinvestitionen in den Bereichen S-Bahn, Stadtbahn und Busverknüpfung erfolgt nach den Grundsätzen des gültigen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG). Für die einzelnen Investitionsmaßnahmen werden von den Infrastrukturunternehmen in Abstimmung mit dem ZRF GVFG-Förderanträge gestellt. Die zuwendungsfähigen Kosten werden vom Bund und Land nach den aktuellen Vorschriften mit bis zu 80 % bezuschusst. Der Eigenanteil von mindestens 20 % sowie die nicht zuschussfähigen Kosten für Planung und Projektsteuerung sind vom ZRF zu tragen. Grundlage für die Umsetzung von Investitionsmaßnahmen bildet jeweils ein Vertrag zu Planung, Bau und Finanzierung, der zwischen dem ZRF und dem Infrastrukturunternehmen bzw. im Falle von Busumsteigeanlagen einer Gemeinde geschlossen wird. In der Regel werden diese Verträge projektbezogen zu verhandeln und abzuschließen sein.

79 Nahverkehrsplan Nahverkehrsentwicklungsplan Gemäß 11 des ÖPNV-Gesetzes für das Land Baden-Württemberg soll der Nahverkehrsplan durch einen Nahverkehrsentwicklungsplan mit längerfristigem Planungshorizont ergänzt werden. Die Funktion dieses Nahverkehrsentwicklungsplans (NVEP) wird für das Gebiet des ZRF auch weiterhin durch das Integrierte regionale Nahverkehrskonzept Breisgau- S-Bahn 2005 erfüllt, der Schienenbereich wird jedoch durch das weiterentwickelte Konzept Breisgau-S-Bahn 2020 ersetzt. Dieses Konzept enthält mit der Ausbaustufe 2018-neu und dem Zielzustand die langfristigen Zielvorgaben für die Entwicklung des SPNV und damit mittelbar des gesamten ÖPNV in der Region. Eine Fortschreibung dieses Konzepts erfolgt regelmäßig mit Blick auf die zeitliche Abfolge der Maßnahmen im Rahmen der mittel- und langfristigen Finanzplanung des ZRF.

80 68 Nahverkehrsplan Umsetzung des Nahverkehrsplans und Ausblick Wie bereits ausführlich dargestellt, war eine frühere Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Zeitraum im Hinblick auf die zeitliche Verschiebung der SPNV- Maßnahmen des Breisgau-S-Bahn-Konzepts als nicht sachgerecht und zielführend angesehen worden. Daher wurde die Laufzeit des vorhergehenden Nahverkehrsplans bis 2013 verlängert, ehe dann mit dem hier vorgelegten Nahverkehrsplan eine Fortschreibung für den Zeitraum erfolgt. Übergeordnetes Ziel des Nahverkehrsplans des ZRF bleibt auch in der aktuellen Fortschreibungsperiode die nachhaltige Verbesserung des ÖPNV-Angebotes im gesamten Verbandsgebiet. Die im Nahverkehrsplan beschriebenen Angebotsverbesserungen im Busbereich befinden sich, wie bereits in der Vergangenheit, in starker Abhängigkeit von Angebotsverbesserungen im SPNV, die wiederum Bestandteil des Integrierten regionalen Nahverkehrskonzepts Breisgau-S-Bahn 2020 (siehe auch Nahverkehrsentwicklungsplan, Abschnitt 6) sind. Diese Abhängigkeit ist auch bei dieser Fortschreibung im Rahmen der Bilanzierung wieder sehr deutlich geworden. Wesentliche Teile der in der vorgelegten Bilanzierung aufgezeigten nicht realisierten Maßnahmen im Regionalbusverkehr sind auf nicht oder nur zum Teil realisierte SPNV-Maßnahmen zurückzuführen, zum Teil haben Veränderungen von Rahmenbedingungen, die vom ZRF eingeschränkt bis gar nicht beeinflussbar sind (z.b. Kürzungen von Regionalisierungsmitteln) sogar für Rückschritte gesorgt. Das Konzept Breisgau-S-Bahn 2020 wurde, wie dargestellt bzw. bekannt, in den vergangenen Jahren aufgrund verschiedener Einflussfaktoren mehrfach überarbeitet. Diese Überarbeitungen waren zum einen Folge einer strategische Neuausrichtung (z.b. Elektrifizierung), die beim letzten Nahverkehrsplan noch gar nicht thematisiert worden war, zum anderen aber auch Reaktion auf zum Teil erhebliche Kostensteigerungen. Im Ergebnis wurden die Realisierungsstufen dann anders zugeschnitten. Die jetzt vorgesehene erste Realisierungsstufe, die Ausbaustufe 2018-neu, befindet sich noch in der politischen Diskussion und in der Abstimmung mit dem Land Baden-Württemberg, insbesondere auch im Hinblick auf die abschließend zu bestellenden SPNV-Leistungen (siehe Maßnahmen, Abschnitt 3.5). Dies bedeutet zwangsläufig, dass dieses SPNV-Angebot während der Laufzeit dieser NVP- Fortschreibung in wesentlichen Teilen noch nicht umgesetzt werden kann. Damit bleibt auch der Umfang neuer, quantitativer Maßnahmen im Regionalbus sehr begrenzt (siehe Maßnahmen, Abschnitt 3.6).

81 Nahverkehrsplan Wie seit dem letzten NVP erfolgreich praktiziert, haben der ZRF und die Verkehrsunternehmen auch für diese Fortschreibung Korridore definiert, für die qualitative Maßnahmen kostenneutral aus Sicht der Verkehrsunternehmen möglich erscheinen (Prüfauftrag). Die Prüfung und gegebenenfalls Umsetzung von qualitativen Verbesserungen erfolgt wie bisher während der Laufzeit des NVP durch die Verkehrsunternehmen in Zusammenarbeit mit dem ZRF. Der jetzt vorgelegte NVP hat ansonsten eher eine Übergangsfunktion. So ist er in seinem grundsätzlichen Aufbau und seinen Inhalten noch an den Vorgänger-NVPs orientiert und bietet einen umfassenden Überblick über den aktuellen Status Quo, was insbesondere angesichts der ausgefallenen Fortschreibung hilfreich und sinnvoll ist. Darüber hinaus beinhaltet er eine den beschriebenen Rahmenbedingungen angemessene Fortschreibung in sinnvollem, aber eingeschränkten Umfang. Im Hinblick auf eine unbestritten notwendige, inhaltliche Neukonzeption des ZRF- Nahverkehrsplans ab 2018 wurde auf einige Inhalte und Vorgehensweisen der Vorgänger- NVPs verzichtet, da diese entweder nicht mehr zielführend erschienen oder eine Aktualisierung ohne fortgeschriebene Datengrundlagen nicht sinnvoll war. Eine Fortschreibung der Datengrundlagen (u.a. Erhebung) wäre mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden und nur zu verantworten gewesen, wenn die inhaltlichen Rahmenbedingungen aus dem SPNV-Konzept bereits verbindlich vorgelegen hätten. Aus dem selben Grund wäre auch die Erstellung eines neu konzeptionierten Nahverkehrsplans bereits für die aktuelle Fortschreibungsperiode verfrüht gewesen. Die Übergangsfunktion des NVP ist auch darin zu sehen, dass bereits ein Ausblick auf angedachte Ziele, Inhalte und Vorgehensweisen des darauf folgenden NVP gegeben wird, um die aktuelle Fortschreibungsperiode bereits sinnvoll für dessen Vorbereitung nutzen zu können. So sind im Rahmen der aktuellen NVP-Fortschreibung mehrere Themenbereiche für eine weitergehende Bearbeitung bereits als Prüfaufträge vorgesehen, die in einem neu konzipierten NVP für den Zeitraum nach 2018 dann in konkreter Form enthalten sein sollen. Dies beinhaltet zunächst die Erarbeitung und Festlegung verbindlicher Qualitätsstandards für den ZRF auf Basis einer umfassenden Schwachstellenanalyse und den Einstieg in das Thema Barrierefreiheit, um hier den gewachsenen Anforderungen aus der Neufassung des PBefG gerecht zu werden.

82 70 Nahverkehrsplan Nachdem Nahverkehrspläne, wie deutlich erkennbar, immer mehr auch zur Darstellung einer ganzheitlichen Mobilitätsstrategie herangezogen werden, ist die künftige Berücksichtigung weiterer Themenbereiche, wie z.b. die Verzahnung von ÖPNV und Radverkehr, damit nicht ausgeschlossen. Die Gremien des ZRF sowie die Gremien der Gebietskörperschaften werden kontinuierlich über den Stand der Umsetzung des Nahverkehrsplanes bzw. der enthaltenen Prüfaufträge informiert. Die nächste, umfassende Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des ZRF für wird voraussichtlich in den Jahren 2016 und 2017 erfolgen.

83 Nahverkehrsplan Anlagen Anlagen

84 Anlage 1 Nahverkehrsplan Anlage 1: Innergemeindliche Verkehrsbeziehungen Verkehrslandschaft Gemeinde 3 Ortsteile Rheinschiene Nord DENZLINGEN Denzlingen Neubaugebiet EMMENDINGEN Emmendingen-Kollmarsreute Emmendingen-Maleck Emmendingen-Mundingen Emmendingen-Wasser Emmendingen-Windenreute GUNDELFINGEN Gundelfingen-Wildtal HERBOLZHEIM Herbolzheim-Bleichheim Herbolzheim-Broggingen Herbolzheim-Tutschfelden Herbolzheim-Wagenstadt KENZINGEN Kenzingen-Bombach Kenzingen-Hecklingen Kenzingen-Nordweil RHEINHAUSEN Rheinh.-Niederhausen TENINGEN Teningen-Heimbach Teningen-Köndringen Teningen-Nimburg Kaiserstuhl-Tuniberg IHRINGEN Ihringen-Wasenweiler MARCH March-Buchheim March-Holzhausen March-Neuershausen ENDINGEN Endingen-Amoltern Endingen-Kiechlinsbergen Endingen-Königschaffhaus SASBACH Sasbach-Jechtingen Sasbach-Leiselheim BREISACH AM RHEIN Breisach-Gündlingen Breisach-Niederrimsingen Breisach-Oberrimsingen Breisach-Hochstetten VOGTSBURG IM KAISERSTUHL Vogtsburg-Achkarren Vogtsburg-Bickensohl Vogtsburg-Bischoffingen Vogtsburg-Burkheim Vogtsburg-Oberbergen Vogtsburg-Schelingen Vogtsburg-Niederrotweil Freiburg FREIBURG IM BREISGAU Stadtteile von Freiburg Batzenberg-Hexental BOLLSCHWEIL Bollschweil-St. SCHALLSTADT Schallstadt-Mengen EHRENKIRCHEN Ehrenkirchen-Norsingen Ehrenk.-Offnadingen Ehrenkirchen-Scherzingen Markgräflerland BAD KROZINGEN Bad Krozingen-Biengen Bad Krozingen-Hausen Bad Krozingen-Schlatt Bad Krozingen-Tunsel BADENWEILER Badenweiler-Lipburg Badenweiler-Oberweiler Badenweiler-Schweighof BUGGINGEN Buggingen-Betberg Buggingen-Seefelden ESCHBACH Gewerbepark HARTHEIM Hartheim-Bremgarten Hartheim-Feldkirch Gewerbepark Breisgau 3 3 Verflechtungen innerhalb von Gemeinden ohne Ortsteile, innerhalb des Zentralorts oder zwischen zwei Zentralorten (z.b. Titisee und Neustadt) sind nicht eigens genannt.

85 Nahverkehrsplan Anlage 1 Verkehrslandschaft Gemeinde Ortsteile Markgräflerland HEITERSHEIM Heitersheim-Gallenweiler MÜLLHEIM Müllheim-Britzingen Müllheim-Dattingen Müllheim-Hügelheim Müllheim-Niederweiler Müllheim-Vögisheim Müllheim-Zunzingen MÜENSTERTAL/SCHWARZWALD Obermünstertal NEUENBURG AM RHEIN Neuenburg-Grißheim Neuenburg-Steinenstadt Neuenburg-Zienken STAUFEN IM BREISGAU Staufen-Grunern Staufen-Wettelbrunn SULZBURG Sulzburg-Laufen Elztal ELZACH Elzach-Oberprechtal Elzach-Prechtal Elzach-Yach SIMONSWALD Obersimonswald Simonswald-Wildgutach WALDKIRCH Waldkirch-Buchholz Waldkirch-Kollnau Waldkirch-Siensbach Waldkirch-Suggental Kandel GUTACH IM BREISGAU Gutach-Bleibach Gutach-Siegelau WINDEN IM ELZTAL Winden-Niederwinden Dreisamtal BUCHENBACH Buchenbach-Falkensteig Buchenbach-Unteribental Buchenbach-Wagensteig KIRCHZARTEN Kirchzarten-Burg Kirchzarten-Zarten OBERRIED Oberried-Hofsgrund Oberried-St.Wilhelm Oberried-Zastler STEGEN Stegen-Eschbach Stegen-Wittental Hochschwarzwald FRIEDENWEILER Friedenweiler-Rötenbach LENZKIRCH Lenzkirch-Kappel Lenzkirch-Saig Lenzkirch-Raitenbuch LÖFFINGEN Löffingen-Bachheim Löffingen-Dittishausen Löffingen-Göschweiler Löffingen-Reiselfingen Löffingen-Unadingen SCHLUCHSEE Schluchsee-Blasiwald Schluchsee-Faulenfürst Schluchsee-Fischbach Schluchsee-Schönenbach TITISEE-NEUSTADT Titisee-N.-Langenordnach Titisee-N.-Rudenberg Titisee-N.-Schwärzenbach Titisee-N.-Waldau EISENBACH Eisenbach-Bubenbach Eisenbach-Oberbränd Eisenbach-Schollach FELDBERG (SCHWARZWALD) Feldberg-Altglashütten Feldberg-Bärental Feldberg-Falkau

86 Anlage 2 Nahverkehrsplan Anlage 2: Zwischengemeindliche Verkehrsbeziehungen Gemeinden im Gemeinden im Regio- Verkehrslandschaft Betrachtete Gemeinde Nahbereich Bereich Rheinschiene Nord DENZLINGEN GLOTTERTAL EMMENDINGEN GUNDELFINGEN KANDEL FREIBURG WALDKIRCH EMMENDINGEN SEXAU DENZLINGEN TENINGEN KENZINGEN WALDKIRCH FREIAMT EMMENDINGEN DENZLINGEN SEXAU KENZINGEN TENINGEN WALDKIRCH GLOTTERTAL DENZLINGEN EMMENDINGEN KANDEL FREIBURG ST. PETER GUNDELFINGEN GUNDELFINGEN DENZLINGEN EMMENDINGEN FREIBURG HERBOLZHEIM KENZINGEN EMMENDINGEN RUST/Ettenheim ENDINGEN TENINGEN LAHR HEUWEILER DENZLINGEN EMMENDINGEN GUNDELFINGEN FREIBURG GLOTTERTAL WALDKIRCH KENZINGEN HERBOLZHEIM EMMENDINGEN RUST/Ettenheim ENDINGEN TENINGEN LAHR MALTERDINGEN KENZINGEN EMMENDINGEN RIEGEL HERBOLZHEIM TENINGEN REUTE DENZLINGEN FREIBURG EMMENDINGEN GUNDELFINGEN MARCH VÖRSTETTEN RHEINHAUSEN HERBOLZHEIM EMMENDINGEN KENZINGEN LAHR WEISWEIL RIEGEL BAHLINGEN EMMENDINGEN ENDINGEN HERBOLZHEIM TENINGEN KENZINGEN SEXAU DENZLINGEN FREIBURG EMMENDINGEN TENINGEN WALDKIRCH FREIAMT TENINGEN EMMENDINGEN DENZLINGEN RIEGEL KENZINGEN EICHSTETTEN BOETZINGEN VÖRSTETTEN DENZLINGEN FREIBURG EMMENDINGEN GUNDELFINGEN GUNDELFINGEN REUTE WEISWEIL KENZINGEN EMMENDINGEN RHEINHAUSEN ENDINGEN WYHL HERBOLZHEIM RIEGEL KAISERSTUHL-TUNIBERG BAHLINGEN BÖTZINGEN EMMENDINGEN ENDINGEN HERBOLZHEIM RIEGEL KENZINGEN TENINGEN BÖTZINGEN EICHSTETTEN BREISACH AMRHEIN GOTTENHEIM FREIBURG MARCH

87 Nahverkehrsplan Anlage 2 Gemeinden im Gemeinden im Regio- Verkehrslandschaft Betrachtete Gemeinde Nahbereich Bereich KAISERSTUHL-TUNIBERG BREISACH AM RHEIN IHRINGEN ENDINGEN MERDINGEN GOTTENHEIM VOGTSBURG FREIBURG EICHSTETTEN BAHLINGEN EMMENDINGEN BÖTZINGEN TENINGEN GOTTENHEIM FREIBURG MARCH ENDINGEN RIEGEL MARCKOLSHEIM SASBACH EMMENDINGEN WYHL KENZINGEN TENINGEN FORCHHEIM ENDINGEN EMMENDINGEN KENZINGEN TENINGEN RIEGEL WYHL SASBACH GOTTENHEIM BÖTZINGEN BREISACH AM RHEIN MARCH FREIBURG UMKIRCH IHRINGEN BREISACH AM RHEIN FREIBURG GOTTENHEIM MERDINGEN MARCH BÖTZINGEN EMMENDINGEN EICHSTETTEN FREIBURG GOTTENHEIM GUNDELFINGEN UMKIRCH MERDINGEN BREISACH AM RHEIN FREIBURG GOTTENHEIM IHRINGEN UMKIRCH RIEGEL BAHLINGEN EMMENDINGEN ENDINGEN HERBOLZHEIM TENINGEN KENZINGEN SASBACH ENDINGEN TENINGEN MARCKOLSHEIM BREISACH AM RHEIN VOGTSBURG EMMENDINGEN KENZINGEN UMKIRCH FREIBURG GOTTENHEIM MARCH VOGTSBURG BÖTZINGEN FREIBURG BREISACHAM RHEIN ENDINGEN SASBACH WYHL ENDINGEN KENZINGEN SASBACH TENINGEN FORCHHEIM EMMENDINGEN HERBOLZHEIM BATZENBERG-HEXENTAL AU WITTNAU FREIBURG MERZHAUSEN BOLLSCHWEIL EHRENKIRCHEN BAD KROZINGEN SÖLDEN STAUFEN FREIBURG EBRINGEN SCHALLSTADT FREIBURG EHRENKIRCHEN STAUFEN FREIBURG BAD KROZINGEN HORBEN MERZHAUSEN FREIBURG MERZHAUSEN FREIBURG

88 Anlage 2 Nahverkehrsplan Gemeinden im Gemeinden im Regio- Verkehrslandschaft Betrachtete Gemeinde Nahbereich Bereich BATZENBERG-HEXENTAL PFAFFENWEILER SCHALLSTADT BAD KROZINGEN EBRINGEN FREIBURG EHRENKIRCHEN STAUFEN SCHALLSTADT EBRINGEN BAD KROZINGEN FREIBURG SÖLDEN BOLLSCHWEIL FREIBURG WITTNAU WITTNAU SÖLDEN FREIBURG AU MARKGRÄFLERLAND AUGGEN NEUENBURG BADENWEILER MÜLLHEIM BAD KROZINGEN BAD BELLINGEN BAD KROZINGEN STAUFEN MÜNSTERTAL FREIBURG BREISACH MÜLLHEIM BADENWEILER SULZBURG BAD KROZINGEN MÜLLHEIM HEITERSHEIM NEUENBURG BALLRECHTEN SULZBURG MÜLLHEIM HEITERSHEIM BAD KROZINGEN STAUFEN BUGGINGEN HEITERSHEIM BADENWEILER MÜLLHEIM NEUENBURG ESCHBACH STAUFEN MÜLLHEIM HEITERSHEIM FREIBURG BAD KROZINGEN HARTHEIM FREIBURG BAD KROZINGEN HEITERSHEIM BALLRECHTEN SULZBURG ESCHBACH STAUFEN BUGGINGEN BAD KROZINGEN MÜLLHEIM MÜLLHEIM STAUFEN FREIBURG NEUENBURG BAD BELLINGEN BADENWEILER HEITERSHEIM AUGGEN BASEL MÜNSTERTAL BAD KROZINGEN SULZBURG STAUFEN FREIBURG MÜLLHEIM NEUENBURG MÜLLHEIM FREIBURG BADENWEILER BAD KROZINGEN BASEL STAUFEN BAD KROZINGEN MÜLLHEIM MÜNSTERTAL FREIBURG SULZBURG STAUFEN FREIBURG MÜLLHEIM BAD KROZINGEN HEITERSHEIM ELZTAL BIEDERBACH ELZACH EMMENDINGEN WINDEN WALDKIRCH GUTACH DENZLINGEN GLOTTERTAL EMMENDINGEN GUNDELFINGEN WALDKIRCH FREIBURG KANDEL ELZACH HASLACH/HAUSACH WALDKIRCH WINDEN FREIBURG EMMENDINGEN GUTACH WALDKIRCH EMMENDINGEN WINDEN FREIBURG SIMONSWALD WALDKIRCH ELZACH WINDEN FURTWANGEN GUTACH EMMENDINGEN

89 Nahverkehrsplan Anlage 2 Gemeinden im Gemeinden im Regio- Verkehrslandschaft Betrachtete Gemeinde Nahbereich Bereich ELZTAL WALDKIRCH KANDEL FURTWANGEN DENZLINGEN EMMENDINGEN GUTACH FREIBURG WINDEN ELZACH EMMENDINGEN WALDKIRCH GUTACH DREISAMTAL BUCHENBACH KIRCHZARTEN FREIBURG STEGEN GLOTTERTAL DENZLINGEN EMMENDINGEN KANDEL FREIBURG ST. PETER GUNDELFINGEN KIRCHZARTEN BUCHENBACH FREIBURG STEGEN OBERRIED KIRCHZARTEN FREIBURG STEGEN ST. PETER GLOTTERTAL FREIBURG KANDEL KIRCHZARTEN STEGEN ST. MÄRGEN STEGEN BUCHENBACH FREIBURG KIRCHZARTEN HOCHSCHWARZWALD BREITNAU TITISEE NEUSTADT HINTERZARTEN EISENBACH FRIEDENWEILER TITISEE NEUSTADT LÖFFINGEN FELDBERG SCHLUCHSEE NEUSTADT TITISEE HINTERZARTEN LENZKIRCH FRIEDENWEILER NEUSTADT LÖFFINGEN EISENBACH LENZKIRCH TITISEE HINTERZARTEN TITISEE NEUSTADT BREITNAU FREIBURG SCHLUCHSEE FELDBERG LENZKIRCH NEUSTADT HINTERZARTEN ROETENBACH SCHLUCHSEE TITISEE LÖFFINGEN LÖFFINGEN NEUSTADT DONAUESCHINGEN RÖTENBACH TITISEE FREIBURG EISENBACH NEUSTADT EISENBACH SCHLUCHSEE FELDBERG FREIBURG LÖFFINGEN DONAUESCHINGEN ST. MÄRGEN GLOTTERTAL KIRCHZARTEN ST. PETER FREIBURG BUCHENBACH SCHLUCHSEE FELDBERG TITISEE LENZKIRCH NEUSTADT HINTERZARTEN TITISEE SCHLUCHSEE FREIBURG FELDBERG LÖFFINGEN HINTERZARTEN

90 Anlage 3 Nahverkehrsplan Anlage 3: Einwohnerzahlen je Gemeinde Gemeinde Bevölkerung je Gemeinde Entwicklung Nr Stadt Freiburg % Kreis Breisgau-Hochschwarzwald Au % Auggen % Bad Krozingen % Badenweiler % Ballrechten-Dottingen % Bötzingen % Bollschweil % Breisach-Ost % Breitnau % Buchenbach % Buggingen % Ebringen % Eichstetten % Eisenbach % Eschbach % Feldberg % Friedenweiler % Glottertal % Gottenheim % Gundelfingen % Hartheim % Heitersheim % Heuweiler % Hinterzarten % Horben % Ihringen % Kirchzarten % Lenzkirch % Löffingen % Merdingen % Merzhausen % Müllheim % Neuenburg % Oberried % Pfaffenweiler % Sankt Märgen % Sankt Peter % Schallstadt % Schluchsee % Sölden % Staufen % Stegen % Sulzburg % Titisee-Neustadt % Umkirch % Wittnau % Münstertal % Ehrenkirchen % March % Vogtsburg % Summe LK Breisgau-Hochschwarzwald %

91 Nahverkehrsplan Anlage 3 Gemeinde Bevölkerung je Gemeinde Nr Entwicklung Kreis Emmendingen Bahlingen % Biederbach % Denzlingen % Elzach % Emmendingen % Endingen % Forchheim % Gutach % Herbolzheim % Kenzingen % Malterdingen % Reute % Riegel % Sasbach % Sexau % Simonswald % Teningen % Vörstetten % Weisweil % Wyhl % Rheinhausen % Freiamt % Winden % Waldkirch % Summe LK Emmendingen %

92 Anlage 4 Nahverkehrsplan Anlage 4: Erwerbstätige und Beschäftigte je Gemeinde Entwicklung Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort davon Auspendler Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort davon Einpendler Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort davon Auspendler Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort davon Einpendler Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort davon Auspendler Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort davon Einpendler Stadt Freiburg % 38% 13% 15% Kreis Breisgau-Hochschwarzwald Au % 13% 31% 34% Auggen % 22% 2% -8% Bad Krozingen % 36% 20% 21% Badenweiler % 27% -3% 3% Ballrechten-Dottingen % 56% -14% -16% Bötzingen % 25% -12% -11% Bollschweil % 8% -35% -34% Breisach-Ost % 27% -3% -4% Breitnau % 13% 2% 6% Buchenbach % 19% -1% 10% Eichstetten % 21% 16% 24% Eisenbach % 2% -1% 7% Eschbach % 22% 129% 136% Feldberg % -2% 17% 11% Friedenweiler % 9% -9% 4% Glottertal % 20% 4% 12% Gottenheim % 18% 105% 123% Gundelfingen % 5% 3% 5% Hartheim % 17% 32% 32% Heitersheim % 30% 22% 29% Heuweiler % 14% -23% -31% Hinterzarten % 13% 23% 34% Horben % 24% -3% 0% Buggingen % 16% 85% 98% Ebringen % 30% 3% 11%

93 Nahverkehrsplan Anlage Entwicklung Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort davon Auspendler Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort davon Einpendler Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort davon Auspendler Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort davon Einpendler Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort davon Auspendler Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort davon Einpendler Kreis Breisgau-Hochschwarzwald (Forts.) Ihringen % 15% 24% 38% Kirchzarten % 14% 29% 40% Lenzkirch % 6% 25% 56% Löffingen % 16% -6% -3% Merdingen % 13% -8% -7% Merzhausen % 11% -17% -15% Müllheim % 19% 11% 15% Neuenburg % 27% 12% 19% Oberried % 10% 38% 59% Pfaffenweiler % 0% 8% 18% Sankt Märgen % 5% 6% 42% Sankt Peter % 13% 18% 39% Schallstadt % 12% 29% 34% Schluchsee % 14% -4% 5% Sölden % 7% 5% 5% Staufen % 17% 2% 9% Stegen % 9% 1% 2% Sulzburg % 16% 38% 58% Titisee-Neustadt % 27% -6% -9% Umkirch % 2% 25% 27% Wittnau % 12% 26% 36% Münstertal % 14% 12% 44% Ehrenkirchen % 23% 43% 57% March % 11% -20% -23% Vogtsburg % 15% 44% 72% Summe LK Breisgau-Hochschwarzwald % 17% 11% 17%

94 Anlage 4 Nahverkehrsplan Entwicklung Sozialversicherungspfli chtig Beschäftigte am Wohnort davon Auspendler Sozialversicherungspfl ichtig Beschäftigte am Arbeitsort davon Einpendler Sozialversicherungspfli chtig Beschäftigte am Wohnort davon Auspendler Sozialversicherungspfl ichtig Beschäftigte am Arbeitsort davon Einpendler Sozialversicherungspfli chtig Beschäftigte am Wohnort davon Auspendler Sozialversicherungspfli chtig Beschäftigte am Arbeitsort davon Einpendler Kreis Emmendingen Bahlingen % 24% 26% 38% Biederbach % 14% 5% 19% Denzlingen % 14% 21% 31% Elzach % 24% -9% -1% Emmendingen % 21% 4% 9% Endingen % 18% 6% 13% Forchheim % 17% 79% 50% Gutach % 21% 6% 13% Herbolzheim % 26% 10% 18% Kenzingen % 15% -6% -6% Malterdingen % 31% -9% -12% Reute % 9% -7% -13% Riegel % 24% -5% -1% Sasbach % 11% 28% 45% Sexau % 9% 30% 41% Simonswald % 16% -7% 16% Teningen % 14% -3% 3% Vörstetten % 15% 44% 59% Weisweil % 11% 25% 41% Wyhl % 15% 35% 54% Rheinhausen % 13% 1% 9% Freiamt % 10% 20% 29% Winden % 16% 4% 16% Waldkirch % 21% 14% 32% Summe LK Emmendingen % 18% 7% 14%

95 Nahverkehrsplan Anlage 5 Anlage 5: Entwicklung der Schülerzahlen Entwicklung der Schülerzahlen im Stadtkreis Freiburg im Breisgau Entwicklung und Prognose (Quelle: Statistisches Landesamt) Grundschul Werkreal-/ Hauptschule Realschulen Gymnasien Berufsschul Grundschulen Werkreal-/ Hauptschulen Realschulen Gymnasien Abbildung: Entwicklung der Schülerzahlen in der Stadt Freiburg Entwicklung der Schülerzahlen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Entwicklung und Prognose (Quelle: Statistisches Landesamt) Grundschul Werkreal-/ Hauptschule Realschulen Gymnasien 8000 Berufsschul 6000 Grundschulen Werkreal-/ Hauptschulen Realschulen 4000 Gymnasien Abbildung: Entwicklung der Schülerzahlen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

96 1982/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /21 Anlage 5 Nahverkehrsplan Entwicklung der Schülerzahlen im Landkreis Emmingen Entwicklung und Prognose (Quelle: Statistisches Landesamt) Grundschul Werkreal-/ Hauptschule Realschulen Gymnasien Berufsschul Grundschulen Werkreal-/ Hauptschulen Realschulen Gymnasien Abbildung: Entwicklung der Schülerzahlen im Landkreis Emmendingen

97 Nahverkehrsplan Anlage 6 Anlage 6: Allgemeine Trends zur Verkehrsnachfrage Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 Der Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg enthält auch eine Verkehrsprognose (vgl. Tabelle). Diese enthält neben dem motorisierten (Land-)Verkehr auch den nichtmotorisierten Verkehr sowie den Luftverkehr. Prognosejahr ist das Jahr Der MIV steigt demnach um 11 %, während der öffentliche Straßenpersonenverkehr wie auch der nichtmotorisierte Verkehr um jeweils 6 % sinken. Lediglich der Schienennahverkehr soll um 1 % steigen. Die hohen Steigerungsraten im Schienenfernverkehr wie im Luftverkehr spielen für den vorliegenden Nahverkehrsplan keine Rolle. In der Prognose sind im Bereich des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs der Schülerverkehr und der Erwachsenen-Verkehr nicht getrennt ausgewiesen. Da im Busbereich der Schülerverkehr eine sehr große Rolle spielt und starke Rückgänge der Schülerzahlen zu erwarten sind, dürfte der Rückgang um 6 % ausschließlich auf diesen Effekt zurückzuführen sein (der in geringem Umfang auch die Entwicklung des Eisenbahn-Nahverkehrs beeinflusst). Im Bereich des Erwachsenen-Verkehrs ist eher mit einer Nachfragesteigerung zu rechnen. Verkehrsaufkommen (Personen) MODAL SPLIT VERÄNDERUNG Mot. Individualverkehr 58 % 62 % 11 % Eisenbahnen 2 % 2 % 5 % - darunter Nahverkehr 2 % 2 % 1 % - darunter Fernverkehr 0,20 % 0,30 % 42 % ÖSPV 8 % 7 % -6 % Nichtmotorisierter Verkehr 31 % 28 % -6 % Luftverkehr 0,10 % 0,20 % 115 % Insgesamt 100 % 100 % 4 % Verkehrsleistung (Personenkilometer) Mot. Individualverkehr 79 % 81 % 19 % Eisenbahnen 7 % 8 % 30 % - darunter Nahverkehr 4 % 3 % 5 % - darunter Fernverkehr 3 % 4 % 58 % ÖSPV 8 % 6 % -4 % Nichtmotorisierter Verkehr 6 % 5 % -6 % Luftverkehr 100 % 100 % 17 % Tabelle: Verkehrsprognose 2025 des Generalverkehrsplans Baden-Württemberg

98 Anlage 6 Nahverkehrsplan Erwähnt werden muss an dieser Stelle, dass die Prognose mit dem Basisjahr 2004 vor dem starken Ölpreisanstieg im Jahr 2007 und vor der Finanz- und Wirtschaftskrise in den Jahren 2008 und 2009 erstellt wurde und daher u.a. nur moderate Anstiege der Energiekosten sowie eine Steigerung der gesamtwirtschaftliche Bruttowertschöpfung von im Schnitt 1,7 % pro Jahr zugrunde legt. Diese beiden Faktoren haben starken Einfluss auf die Verkehrsentwicklung und die Verkehrsmittelnutzung. Auf der Basis der größten Stichprobenerhebung zum Verkehrsverhalten (Mobilität in Deutschland 2002 und ) lassen sich die folgenden Trendaussagen treffen: Mobilitätskennziffern: Die Anzahl der Wege pro Tag hat zwischen 2002 und 2008 leicht zugenommen, vor allem bei den über 45-Jährigen sowie etwas stärker am Wochenende als Montag bis Freitag. Die durchschnittliche Wegelänge liegt in verdichteten Kreisen bei 11,7 km, im ländlichen Raum bei 12,3 km. Im Vergleich 2002 und 2008 ergeben sich eine höhere Mobilität und höhere Wegezahlen besonders bei den über 60-Jährigen 5. Führerschein/ Pkw-Besitz: Die Führerscheinquote hat sich von 83 auf 88 % erhöht. In den Altersklassen bis 40 Jahre sind leichte Rückgänge zu verzeichnen, bei den älteren Jahrgängen Anstiege, vor allem bei den über 65-Jährigen. Der Pkw-Bestand in privaten Haushalten hat weiter zugenommen: 2002: 0,5 Pkw/Person, 2008: 0,6 Pkw/Person; die Zahl der autolosen Haushalte ging von 20 auf 18 % zurück (in Baden-Württemberg sind nur 11 % der Haushalte ohne Pkw). Verkehrsmittelnutzung: Zwischen 2002 und 2008 stagnierte die Autonutzung. Der ÖPNV verzeichnete Zuwächse. Wegezahl Kilometerleistung ÖV + 14 % + 17 % Fahrrad + 17 % + 6 % zu Fuß + 7 % - 5 % MIV-Fahrer 0 % + 1 % MIV-Mitfahrer - 5 % + 12 % Tabelle: Entwicklung des Verkehrsaufkommens In verdichteten Kreisen wurden % aller Wege mit dem ÖV zurückgelegt. 79 % davon waren reine ÖV-Wege, 13 % Kombinationen mit dem Pkw und 7 % Kombinationen mit dem Fahrrad Mobilität in Deutschland, Anwenderworkshop , Berlin, S. 35

99 Nahverkehrsplan Anlage 6 Der ÖV-Anteil hat bei den bis 45-Jährigen zugenommen. Bei den über 60-Jährigen wurde eine leichte Steigerung der Modal-Split-Anteile des Pkw ermittelt, während in allen anderen Altersklassen ein Rückgang des Pkw-Anteils zu verzeichnen war. In den verdichteten Kreisen werden 42 % der Bevölkerung zu den MIV-Stammkunden gezählt. 21 % der MIV-Nutzer werden hingegen zur Gruppe ÖPNV-Potenzial gerechnet, welche durch attraktive ÖPNV-Angebote ansprechbar sind. Wegezwecke: Im Versorgungs- und Freizeitverkehr werden die meisten Wege zurückgelegt. Die untenstehende Abbildung zeigt die Verteilung der Wege auf die Zwecke für verdichtete Landkreise. Der Versorgungs- und Freizeitverkehr (Freizeit, Einkauf, private Erledigung 6 ) macht knapp zwei Drittel der Wege aus 7. Damit ist er der wichtigste Verkehrssektor, über den jedoch die wenigsten Daten vorliegen. Insgesamt war eine geringe Zunahme der Freizeit- und Einkaufswege zwischen 2002 und 2008 zu verzeichnen. Wegezwecke 2008 verdichtete Landkreise Arbeit 14% Ausbildung 7% Freizeit 32% dienstliche Wege 6% Begleitung 9% private Erledigung 12% Einkauf 20% Abbildung: Verteilung der Wege auf die Wegezwecke in verdichteten Landkreisen 2008 (Quelle: Mobilität in Deutschland 2008) Verkehrsverhalten und Gesamtverkehr: erwartete Entwicklungen Mobilität (Anzahl der Wege pro Tag): Die Mobilität, vor allem der älteren Menschen, wird sich weiter erhöhen. Bis 2015 wird die Mobilität deshalb trotz des Bevölkerungsrückgangs zunächst weiter ansteigen. Pkw-Bestand: Der Pkw-Bestand privater Halter wird zunächst weiter wachsen 8. Von 2010 bis 2015 bei den Männern um 2 % und bei den Frauen um 8 % (2015: 718 Pkw/1.000 Männer, 398 Pkw/1.000 Frauen), es wird jedoch die Fahrleistung je Fahrzeug zurückgehen. Erst 6 Da Begleitungswege auch täglich, z.b. zur Schule, stattfinden können, wurden sie nicht miteinbezogen. 7 Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt ergeben sich keine nennenswerten Unterschiede für die verdichteten Kreise. Bundesweit gab es 21 % Freizeitwege, 8 % Begleitwege, 7 % dienstliche Wege und 6 % Ausbildungswege, die weiteren Wegezwecke hatten identische Anteile. 8 Shell Deutschland Oil GmbH: Pkw-Szenarien bis 2030, Hamburg, 2009

100 Anlage 6 Nahverkehrsplan nach 2020 wird die fahrfähige Bevölkerung absolut zurückgehen, was eine Stagnation erwarten lässt. In jüngeren Jahrgängen (und bei den Männern unter 65 Jahren) ist ein Trend zum geringeren Pkw-Besitz auszumachen. Da die Pkw durchschnittlich 13 bis 15 Jahre gefahren werden, wird die Abhängigkeit von konventionellen Kraftstoffen noch Bestand haben. Mit dem Überschreiten der maximalen Ölförderleistung (Peak Oil) werden die Ölpreise ansteigen und stark schwanken. Gleichzeitig wird in alternative Antriebsformen investiert. Die private Autonutzung wird aufgrund der steigenden Ölpreise und der Forschungs- und Entwicklungskosten für neue Antriebsformen dauerhaft teurer werden. Die Kosten wurden 2008 als wichtigster Grund für den Pkw- Verzicht genannt (50 % der befragten Autolosen geben diese Begründung). Verkehrsmittelnutzung: Der ÖPNV insgesamt verzeichnete in den letzten Jahren Zuwächse, vor allem bei den jüngeren Altersgruppen. Der MIV soll laut Shell bis 2030 leicht an Personenverkehrsleistung zugunsten des ÖPNV verlieren (von 84,6 % auf 84,3 % im Jahr 2030). Es gibt einen Trend zur stärkeren Verknüpfung der Verkehrsmittel. Im ländlichen Raum werden ÖV-Haltepunkte bereits heute überdurchschnittlich oft mit dem Fahrrad oder dem Pkw angefahren.

101 Nahverkehrsplan Anlage 7 Anlage 7: Konzept zur ausreichenden Verkehrsbedienung für die Stadt Freiburg Konzept zur ausreichenden Verkehrsbedienung in der Stadt Freiburg 2013 Stand: April 2013

102 I Vorwort Vorwort Am hat der Freiburger Gemeinderat beschlossen, die Freiburger Verkehrs AG mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen im ÖPNV zu betrauen. Ergänzend zur Betrauung wurde das Konzept der ausreichende Verkehrsbedienung 2009 erstmals vom Gemeinderat beschlossen. Es beinhaltete den damaligen Status Quo der Verkehrsbedienung durch die VAG in der Stadt Freiburg und bezog auch die bereits beschlossenen Ausbaumaßnahmen bis einschließlich Stadtbahn Zähringen und Messe 1. Bauabschnitt ein. Nach den Beschlüssen des Gemeinderates zum weiteren Stadtbahnausbau und mit Blick auf die Fortschreibung des regionalen Nahverkehrsplanes durch den ZRF wurde das Konzept zur ausreichenden Verkehrsbedienung Anfang 2013 aktualisiert und kann damit Grundlage einer neuen Beschlussfassung werden. Diese Beschlussfassung wiederum kann dann Basis für den regionalen Nahverkehrsplan sein. Wesentliche Änderungen in dem vorliegenden Konzept gegenüber dem von 2009 sind das veränderte Bedienungskonzept der Stadtbahn Zähringen bis zur Inbetriebnahme der Stadtbahn Messe sowie die Aufnahme der Stadtbahn Rotteckring in das Konzept zur ausreichenden Verkehrsbedienung.

103 II Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Bestehendes Freiburger Liniennetz Stadtbahnnetz Omnibusnetz Nachtverkehr - Safer Traffic Ergänzende Fahrtangebote Bedienungsstandards Betriebszeiten Direkter Anschluss Taktfolge Stadtbahn Taktfolge Omnibus Fahrzeuge Weiterentwicklungen des Freiburger Liniennetzes Stadtbahn Zähringen Stadtbahn Messe Waldkircher Straße Stadtbahn Rotteckring Erschließungslücken Integration in übergeordnete Planungen und Zielsetzungen Verkehrsentwicklungsplan Regionale Einbindung Anhang... 11

104 1 Bestehendes Freiburger Liniennetz 1 Bestehendes Freiburger Liniennetz 1.1 Stadtbahnnetz Das Freiburger Stadtbahnnetz bildet das Rückgrat des gesamten Freiburger Liniennetzes. Vier Durchmesserlinien sorgen für eine gute Anbindung. Das Gebiet der Kernstadt wird durch die vier Linien fast vollständig mit der Innenstadt verbunden und erschlossen. Im bestehenden Liniennetz führt die Linie 1 von Littenweiler mit der Endhaltestelle Lassbergstraße über Bertoldsbrunnen, Hauptbahnhof, Technisches Rathaus und Paduaallee bis zur Endhaltestelle Moosweiher in Landwasser. Die Linie 2 verläuft von Günterstal mit der Endhaltestelle Dorfstraße über Johanneskirche, Bertoldsbrunnen, Siegesdenkmal und Hornusstraße bis zur Endhaltestelle Reutebachgasse in Zähringen. Die Linie 3 beginnt mit der Haltestelle Innsbrucker Straße im Vauban und führt über Johanneskirche, Bertoldsbrunnen, Hauptbahnhof und Bissierstraße bis zur Endhaltestelle Munzinger Straße. Die Linie 5 bindet das Rieselfeld an das Netz an und verläuft von der Endhaltestelle Bollerstaudenstraße über Am Lindenwäldle und Pressehaus zur Johanneskirche und von dort aus über den Bertoldsbrunnen, Technisches Rathaus, Robert-Koch-Str. und Hauptfriedhof bis zur Endhaltestelle Hornusstraße. Somit ist bereits zum heutigen Zeitpunkt ein Großteil der Stadtteile an das Stadtbahnnetz angeschlossen, weitere Erschließungen sind in Planung (siehe Punkt 4). Einen grafischen Überblick über das zurzeit bestehende Liniennetz gibt die Abbildung 6 im Anhang. Das heutige Stadtbahnnetz entspricht dem Stand des Jahres 2006 mit der Stadtbahn Vauban. Aktueller Linienverlauf der Stadtbahnen - Umsetzung der ausreichenden Verkehrsbedienung in der Netzausbaustufe Vauban 2006 Linie 1 Littenweiler Bertoldsbrunnen Landwasser Linie 2 Günterstal Bertoldsbrunnen Zähringen Linie 3 Vauban Johanneskirche Bertoldsbrunnen Haid

105 Bestehendes Freiburger Liniennetz 2 Linie 5 Rieselfeld Haslach Bertoldsbrunnen Hauptbahnhof Hornusstraße 1.2 Omnibusnetz Im Freiburger Liniennetz fahren zurzeit Omnibusse auf 21 Linien in die verschiedenen Stadtgebiete. Die Omnibuslinien sind zum Großteil Zubringer und Abbringer zum und vom Stadtbahnnetz. Große Durchmesserlinien sind nicht mehr vorhanden, da diese Funktion durch das dichte Stadtbahnnetz übernommen wird. Herdern, Zähringen und Gundelfingen werden überwiegend durch die Linien 27, 15 und 16 erschlossen. Der Freiburger Süden mit St. Georgen, Haslach, Merzhausen und Günterstal findet Anbindung durch die Linien 11, 12, 14 und 21 sowie der Süd-Westen Richtung Tiengen/Munzingen durch die Linie 35. Der Freiburger Osten mit den Stadtteile Littenweiler, Kappel und Ebnet wird durch die Linien 17 und 18 bedient. Für die Feinerschließung in Littenweiler sorgt, ebenfalls wie in Horben, ein Linientaxi, das auf Vorbestellung zu festgelegten Zeiten und auf definierten Strecken fährt. Den Freiburger Westen dienen die Industriegebietslinien der Gebiete Hochdorf und Haid, sowie die Linie 19 nach Lehen, 36 nach Hochdorf, 25 nach Hugstetten, nach Waltershofen an. Die Linie 10 stellt eine wichtige Verbindung vom Innenstadtrand zum Knotenpunkt Paduaallee dar und führt damit vom Zentrum Richtung Freiburger Westen. Die Linie 24 verkehrt als Tangentiallinie vom Industriegebiet Nord über die Paduaallee zur Munzinger Straße. Mit den Linien 22, 23, 25, 32, 33, 34 und 36 werden neben weiterreichenden Andienungen in das Umland die Industriegebiete Nord, Hochdorf und Haid erschlossen. Teilweise verkehren diese Omnibuslinien daher schwerpunktmäßig zu den üblichen Arbeitsbeginn und Endzeiten. Die Linie 11 wurde seit dem letzten Konzept zur ausreichenden Verkehrsbedienung aus dem Jahr 2009 über die Haltestelle IKEA zur Paduaallee verlängert. Die Verlängerung ermöglicht Fahrgästen aus den westlichen Stadtgebieten und vom Tuniberg die schnellere Erreichbarkeit des Messegeländes und des Indu-

106 3 Bestehendes Freiburger Liniennetz striegebiets Nord. Aktueller Linienverlauf der Omnibusse - Umsetzung der ausreichenden Verkehrsbedienung in der Netzausbaustufe Vauban 2006 Linie 10 Linie 11 Linie 12 Linie 14 Linie 15 Linie 16 Linie 17 Linie 18 Linie 19 Linie 21 Linie 22 Linie 23 Linie 24 Linie 25 Linie 27 Linie 31 Linie 32 Linie 33 Linie 34 Linie 35 Linie 36 Siegesdenkmal Robert-Koch-Straße Berliner Allee - Paduaallee Munzinger Str. - Innsbrucker Straße - H.-v.-Stephan-Str. - HBF - Messe - Paduaallee Merzhausen - Paula-Modersohn-Platz Siegesdenkmal - Eschholzstraße - Scherrerplatz - Munzinger Str. Hornusstraße - Gundelfingen Bf. - Wildtal/Obermatten - Hornusstraße Gundelfingen Waldstraße - Heuweilerstraße - Hornusstraße Molzhofsiedlung - Am Bannwald - Löwen - Römerstraße - Lassbergstraße Langmatten - Ebnet-Rathaus - Lassbergstraße Paduaallee - Lehen Ziegelei - Mundenhof Wirtschaftsgebäude Horben Rathaus - Schauinslandbahn-Talstation - Freiburg Kyburg - Dorfstraße Bissierstraße - Rothaus Arena - Hans-Bunte-Straße - Mooswaldallee Hornusstraße - Hans-Bunte-Straße - Mooswaldallee Gundelfingen Bf. - Mooswaldallee - Hans-Bunte-Straße - Paduaallee - Munzinger Str. Hugstetten Bf. - Hochdorf Dorfplatz - Hans-Bunte-Straße - Mooswaldallee Bertoldsbrunnen - Siegesdenkmal - Herdern-Kirche - Richard-Strauss-Straße Paduaallee - Umkirch Adler - Waltershofen - Merdingen - Gündlingen - Breisach Bf. Munzinger Str. - Opf. Rathaus - Waltershofen - Umkirch Adler - Paduaallee Munzinger Str. - Maria-v.-Rudloff-Platz - Opfingen Rathaus - Windhäuslegasse Munzinger Str. - Riegeler Straße - Burkheimer Straße Munzinger Str. - St. Georgen Kirche - Windhäuslegasse St.-Agatha Weg - Hochdorf Dorfplatz - Moosweiher 1.3 Nachtverkehr Safer Traffic Die Freiburger Verkehrs AG bietet an den Wochenenden in den Nächten auf Samstag und auf Sonntag sowie vor Feiertagen die Nachtbuslinien Venus N41, Jupiter N42, Merkur N43, Pluto N44, Saturn N45, Neptun N46 und Mars N47 an. Um gute Anbindungen an die Netzränder und ins Umland zu ermöglichen, gibt es auf den Nachtbusstrecken an definierten Stellen Umsteigemöglichkeiten auf Taxen. Die Anruf-Sammel-Taxen knüpfen so auch entferntere Ortsteile und Gemeinden des Umlands an das nächtliche Busangebot an. Das Angebot der Sammeltaxen wird in enger Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Gemeinden erstellt. Zurzeit beginnen die Fahrten der Linien Venus, Jupiter, Merkur, Pluto und Saturn um 1.11, 2.22, 3.33 und 4.44 Uhr am Bertoldsbrunnen. Der Nachtbus Mars startet um 2.00, 3.33 und 4.44 Uhr, die Linie Neptun um 2.00 und 3.33 Uhr. Der Safer Traffic Nachbusverkehr verkehrt vor allen Feiertagen in Baden- Württemberg sowie an Freitagen und Samstagen. Eine Ausnahme bildet ledig-

107 Bestehendes Freiburger Liniennetz 4 lich die Nacht vom auf den (Hl. Abend) sowie vom auf den des neuen Jahres (Silvester). Nachtbuslinien N41 - Venus N42 - Jupiter N43 - Merkur N44 - Pluto N45 - Saturn N46 - Neptun N47 - Mars Landwasser - Hochdorf - March - Reute - Vörstetten Littenweiler - Kappel - Ebnet - Kirchzarten - Stegen Haslach - Weingarten - Tuniberg - Schallstadt Günterstal - Merzhausen - St. Georgen Herdern - Zähringen - Gundelfingen Umkirch - Waltershofen - St. Nikolaus - Merdingen - Breisach Umkirch - Waltershofen - Ihringen 1.4 Ergänzende Fahrtangebote Die Freiburger Verkehrs AG erbringt zusätzlich zu dem grundständigen Angebot ein ergänzendes Fahrtangebot. Hierzu gehören die AST-Dienste sowie auch die Durchführung von Theaterfahrten. Der Abhol-Service per Telefon (AST) zählt zu den flexiblen Bedienformen im ÖPNV und dient in Freiburg der Feinerschließung im Quartier. Insgesamt steht der AST-Service zurzeit für sieben Stadtteile zur Verfügung. In bestimmten Zeitfenstern kann der Fahrgast dieses Angebot nutzen. Die AST-Verkehre orientieren sich dabei jeweils am Fahrplan der Linien, zu deren Haltestellen sie fahren und bieten Anschluss an die jeweilige Abbringerlinie. Die telefonische Bestellung des AST sollte 30 Minuten vor der Abfahrtszeit erfolgen. Die Abholung erfolgt direkt an der Haustüre, die Rückfahrt verläuft von festgelegten Haltestellen bis zur Haustür. AST Gebiete sind in den Stadtteilen Wiehre, Lorettoberg, Bifänge, Oberau, Herdern und Zähringen eingerichtet. Das bis 2012 verfügbare AST-Gebiet Merzhausen wurde zum Fahrplanwechsel 2013 aufgrund geringer Fahrgastzahlen in Abstimmung mit der Gemeinde eingestellt. Das Freiburger Stadttheater und die Freiburger Verkehrs AG haben im Dezember 2010 probeweise Theaterfahrten eingeführt. Da das Angebot während der Probephase auf positive Resonanz gestoßen ist, wird der sog. TheaterShuttle

108 5 Bestehendes Freiburger Liniennetz fortgesetzt, so dass nun, durch die Genehmigung dieser Sonderform des Linienverkehrs, regelmäßig zu den Veranstaltungen im Theater Freiburg Fahrten angeboten werden. Die Fahrten werden durch Taxen durchgeführt, wobei der Bedarf durch den Fahrgast angemeldet wird. Die Andienung erfolgt zurzeit im gesamten Netz der VAG im Freiburger Stadtgebiet sowie Umkirch, Gundelfingen und Merzhausen. 2 Bedienungsstandards 2.1 Betriebszeiten Das Freiburger Straßenbahn- und Omnibusnetz verfügt über einheitliche Betriebszeiten. An den Betriebstagen Montag bis Samstag wird jeweils von Uhr mit dem ersten Vollanschluss am Bertoldsbrunnen das Angebot begonnen. Die letzte Fahrtmöglichkeit ab Stadtmitte mit Anschlussverbindungen von den am Stadtrand liegenden Umsteigeknoten in das Umland fährt um Uhr vom Bertoldsbrunnen ab. Der Betriebstag Sonntag beginnt für die Fahrgäste mit dem ersten Vollanschluss ab Bertoldsbrunnen um 06 Uhr, die letzte Abfahrt mit Anschluss an das Umland ist wie auch an den anderen Betriebstagen um Uhr ab Bertoldsbrunnen. Hieran schließen sich in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen die Betriebszeiten des Nachtbussystems an. Bedarfs- und nachfrageorientierte Betriebszeiten gibt es in den Industriegebieten, beispielsweise auf den Linien 22, 25 und 34. Diese Linien werden überwiegend zu Uhrzeiten nachgefragt und angeboten, zu welchen viele Erwerbstätige Dienstbeginn oder -ende haben. Ausnahmetage im Jahresverlauf sind Heilig Abend und Silvester bzw. Neujahr. An Heilig Abend wird das Fahrtenangebot im Liniennetz bis Uhr aufrechterhalten, jedoch ändert sich hier abends die Taktfolge im Vergleich zum regulären Abendverkehr. Auch Silvester stellt eine besondere Situation dar, da

109 Bedienungsstandards 6 über alle Nachtstunden hinweg Fahrten durchgeführt werden. Ab Uhr wird ein Stundentakt bis zum Betriebsbeginn an Neujahr angeboten. 2.2 Direkter Anschluss In Zeiten schwächerer Netzauslastung ist das Stadtbahn- und Busnetz auf den direkten Anschluss am Bertoldsbrunnen ausgelegt. Geringere Auslastung besteht montags bis freitags morgens von Betriebsbeginn bis etwa Uhr und abends ab 21 Uhr bis Betriebsschluss. Der direkte Anschluss ermöglicht allen Fahrgästen ein Umsteigen in der Innenstadt am Knotenpunkt Bertoldsbrunnen. Am Betriebstag Samstag erfolgt der direkte Anschluss am Bertoldsbrunnen von Betriebsbeginn um Uhr bis morgens um 08 Uhr sowie bereits ab Uhr bis Uhr. An Sonn- und Feiertagen liegt der erste direkte Anschluss um 06 Uhr und wird über den gesamten Betriebstag aufrechterhalten. Der direkte Anschluss wird seit dem Fahrplanwechsel auf den Jahresfahrplan 2013 montags bis freitags erst ab 21 Uhr statt ab Uhr durchgeführt. Dadurch werden mehr Fahrten in der regulären Fahrtenfolge angeboten und es wird erst 30 Minuten später der Takt auf den direkten Anschluss verringert. Das dichtere Angebot wurde hiermit unter anderem an die inzwischen längeren Ladenöffnungszeiten angepasst, so dass nun Einkäufer in der Innenstadt sowie Mitarbeiter der Geschäfte nach Ladenschluss noch ein dichtes Taktangebot nutzen können. 2.3 Taktfolge Stadtbahn An den Betriebstagen Montag bis Freitag wird von Betriebsbeginn bis Uhr ein 20- bzw. 15-Minuten-Takt angeboten. In der Frühspitze zwischen Uhr und 09 Uhr verkehren die Stadtbahnlinien in Takten, die bei 7,5-Minuten und 5-Minuten liegen. Der Tagesverkehr beginnt um 09 Uhr und endet um 18 Uhr. Während dieser Zeiten wird an den Betriebstagen Montag bis Freitag auf allen Stadtbahnlinien ein gleich bleibender 7,5 Minuten-Takt angeboten. Einige Streckenabschnitte

110 7 Bedienungsstandards werden parallel von mehreren Linien angedient, so dass ein noch dichterer Takt zustande kommt. Während der kalten Jahreszeit wird auf der Linie 1 der Takt montags- bis freitagsnachmittags an Schultagen auf 5 Minuten verdichtet. Damit wird die erhöhte Nachfrage in den Wintermonaten aufgefangen und die Wartezeit für die Fahrgäste weiter verkürzt. Die Nebenbetriebszeit eines Betriebstages beginnt ab 18 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt wird bis 21 Uhr auf allen Stadtbahnlinien ein 10-Minuten Betrieb angeboten. Ab 21 Uhr folgt bis nach Mitternacht um Uhr der direkte Anschluss mit einer Taktung von 15-Minuten bis Uhr und von 30 Minuten bis Uhr. An dem Betriebstag Samstag wird auf allen vier Stadtbahnlinien ein 7,5- Minuten-Betrieb sowie in den Nachmittagsstunden ein 10-Miunten-Takt angeboten. An Sonn- und Feiertagen beträgt die Taktfolge zwischen 08 Uhr und Uhr 15 Minuten, davor ab Betriebsbeginn sowie danach bis Betriebsende 30 Minuten. 2.4 Taktfolge Omnibus Montags bis freitags besteht im innerstädtischen Bereich, in dem einwohnerstarke Gebiete ohne unmittelbare Stadtbahnanbindung erschlossen werden, wie beispielsweise auf den Linien 10, 11 und 14, im Tagesverkehr ein 15-Minuten Betrieb. Gezielte Verstärkungen werden stellenweise in der Hauptverkehrszeit zwischen 07 und 09 Uhr gefahren. Darüber hinaus gibt es Verstärkerfahrten, die insbesondere in der 13. Stunde von vielen Schülerinnen und Schülern nach Schulschluss genutzt werden. Die äußeren Ortsteile der Stadt Freiburg werden überwiegend im 30-Minuten- Betrieb angefahren, mit gezielten Taktverstärkungen in den Hauptverkehrszeiten von 7-9 Uhr sowie zwischen Uhr und Uhr. Im Frühverkehr gilt die Taktfolge des direkten Anschlusses, woraus sich für die meisten Buslinien eine Taktung von 15 bzw. 20-Minuten ergibt. Im Abendverkehr ab 21 Uhr wird dann ein 30-Minuten-Takt angeboten.

111 Bedienungsstandards 8 An Samstagen beträgt die Taktfolge im Tagesverkehr im Innenstadtbereich Minuten sowie in den zeitlichen Randlagen 20 bis 30 Minuten. Für die äußeren Ortsteile wird mindestens ein Stundentakt, überwiegend jedoch ein 30- Minutentakt angeboten. An Sonn- und Feiertagen wird in den Früh-, Vormittags- und Abendstunden ein 30 Minuten Takt gefahren, in den Nachmittagsstunden mit etwas höherer Nachfrage wird das Angebot wie an Samstagen gefahren, was für den Innenstadtbereich einen 15- bis 20-Minutentakt bedeutet. Für die äußeren Stadtteile kann sich die Taktfolge je nach Nachfrage auf 30 oder 60 Minuten erhöhen.

112 9 Fahrzeuge 3 Fahrzeuge Die Fahrzeuge der VAG sind auf die Ansprüche der Kunden ausgerichtet. Dank moderner Niederflurtechnik und mechanischer Klapprampen können Fahrgäste im Rollstuhl, mit Rollator oder Kinderwagen bequem ein- und aussteigen. Der Fuhrpark der Straßenbahnen besteht aus 61 Fahrzeugen (Stand 2. Halbjahr 2012). Dieser Bestand wird sich aufgrund der Netzerweiterungen zukünftig um insgesamt sechs Stadtbahnen auf 67 erhöhen. Straßenbahnen können beinahe durchgängig Haltestellen anfahren, die im Zusammenspiel mit der verwendeten Niederflurtechnik der Fahrzeuge einen reibungslosen, zügigen und komfortablen Fahrgastwechsel ermöglichen. Diesen Standard wird es langfristig auch an zunehmend mehr Bushaltestellen geben, so dass zukünftig im gesamten Netz ein optimaler Fahrgastwechsel möglich ist. 4 Weiterentwicklung des Freiburger Liniennetzes Im Freiburger Stadtbahnnetz sind bis 2020 die Stadtbahnverlängerung Zähringen, der Bau der Stadtbahnen Messe, Rotteckring und Waldkircher Straße vorgesehen. Neben den genannten Projekten sind für die Zeit nach 2020 die Verlängerung nach Gundelfingen und eine Streckenerweiterung in Littenweiler geplant. 4.1 Stadtbahn Zähringen 2014 Im Frühjahr 2014 soll die im Jahr 2011 in Bau genommene Verlängerung der Stadtbahnstrecke Zähringen eröffnet und in Betrieb genommen werden. Im Vergleich zum Konzept zur ausreichenden Verkehrsbedienung aus dem Jahr 2009 wurde das Angebot nochmals angepasst. Das nachstehend beschriebene Konzept wird bis zur Inbetriebnahme des 1. Bauabschnittes der Stadtbahn Mes-

113 Fahrzeuge 10 se umgesetzt werden Stadtbahn Zähringen 2014 Die Stadtbahn Zähringen endet bislang an der Haltestelle Reutebachgasse. Nach Eröffnung wird diese bis zur Gemarkungsgrenze von Gundelfingen geführt und damit um beinahe 2 km verlängert werden. Mit der Erweiterung der Trasse kann der Stadtteil Zähringen besser erschlossen und das benachbarte Gundelfingen beinahe direkt an Freiburg angebunden werden. Um dies zu ermöglichen, wird die Linie 2 von Günterstal kommend über den Bertoldsbrunnen und die Habsburgerstraße bis zur neuen Endhaltestelle an der Gemarkungsgrenze Freiburg-Gundelfingen verkehren, ebenso in umgekehrter Richtung. Während der Frühspitze und in den Nachmittagsstunden wird zusätzlich die Linie 5 an den Betriebstagen Montag bis Freitag als Verstärker eingesetzt und ebenfalls die neue Endhaltestelle Gundelfinger Straße an der Gemarkungsgrenze bedienen. Beide Stadtbahnlinien 2 und 5 verkehren im Freiburger Netz überwiegend in einem 7,5 Minuten-Takt. Dadurch entsteht an der neuen Endhaltestelle größtenteils ein 7,5 Minuten-Takt. In den Starkverkehrszeiten montags bis freitags resultiert aus den zusätzlichen Verstärkerfahrten durch die Linie 5 sogar ein knapper 4 Minuten-Takt, da die Linien 2 und 5 versetzt zueinander an der Gundelfinger Straße ankommen. An der Wendeschleife der verlängerten Stadtbahn Zähringen, steht ein Park and Ride Parkplatz zur Verfügung. Besucher der Innenstadt können dort auf die neue Stadtbahnstrecke umsteigen. Durch die Streckenverlängerung wird die ÖPNV-Erschließung nochmals verbessert. Sowohl Freiburg-Zähringen, als auch Freiburg-Nord und Gundelfingen werden mit der Erweiterung und der dichten Taktung deutlich besser angebunden. Einen Einblick in das Stadtbahnnetz mit der Stadtbahnverlängerung Zähringen gibt die Abbildung 7 im Anhang.

114 11 Weiterentwicklungen des Freiburger Liniennetzes Busnetz mit Stadtbahn Zähringen Mit der Stadtbahnverlängerung wird das bestehende Busnetz auf die neuen Bedingungen abgestimmt. Die Linien 15 und 16 erschließen Gundelfingen und das Wildtal. Die hier geplanten Anpassungen ermöglichen einen optimalen Anschluss auf die neue Stadtbahn. Die Linie 15 führt mit der Stadtbahnverlängerung über das Wildtal, Gundelfingen Rathaus und die Gundelfinger Straße. Die Linie 16 sowie ein Kurzläufer der Linie 16 dienen Gundelfingen an. Über den Kurzläufer besteht eine schnelle Verbindung zur Gundelfinger Straße. Weitere Veränderungen werden sich im Busnetz im Bereich der Industriegebietslinien ergeben, um eine geeignete Verknüpfung zur neuen Stadtbahntrasse anzubieten. Diese sind die Einstellung der Linie 23, die Verkürzung der Linie 24 und zugleich eine Verstärkung auf 30 Minuten Takt, sowie auch eine Anpassung in der Linienführung der Linie 25. Mit Inbetriebnahme der Stadtbahn Messe werden weitere Optimierungen und Abstimmungen durchgeführt. 4.2 Stadtbahn Messe Im Jahr 2013 beginnen die Bauarbeiten des ersten Bauabschnitts der neuen Stadtbahn Messe. Die Messelinie wird die ÖPNV Erschließung in den Freiburger Stadtteilen Stühlinger, Brühl, Beurbarung und Mooswald positiv beeinflussen. Durch die neue Linie verbessert sich die Anbindung wichtiger Ziele wie der Messe sowie der dort gelegenen Veranstaltungshalle Rothaus Arena, des Universitätsklinikums, der Fakultät für angewandte Wissenschaften, der Sportstätten im Freiburger Westen, des Industriegebietes Nord aber auch des Brielmann-Areals mit den neu entstehenden West-Arkaden an das Netz der VAG. Die neue Strecke wird nach heutigem Planungsstand an der Haltestelle Robert- Koch-Straße vom bestehenden Stadtbahnnetz abzweigen und auf die zukünftige Trasse durch die Breisacher Straße und die Berliner Allee bis hin zur Rothaus-Arena geführt werden. Nach derzeitigem Planungsstand wird das Projekt

115 Fahrzeuge 12 (erster Bauabschnitt) Ende 2015/Anfang 2016 abgeschlossen. In einem späteren Bauabschnitt ist geplant, die Verbindung vom Fahnenbergplatz über die Friedrichstraße zur Haltestelle Robert-Koch-Straße zu verwirklichen. Einen Überblick über das Stadtbahnnetz mit der neuen Messelinie nach Realisierung des ersten Bauabschnittes gibt die Abbildung 8 im Anhang. Die Stadtbahn Messe wird kleinere Anpassungen im Busbereich der Industriegebietslinien erforderlich machen, um die Angebotserweiterung in den Netzzusammenhang zu integrieren. 4.3 Waldkircher Straße Im gesamten Bestandsnetz werden in den kommenden Jahren wichtige Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Der Sanierungsbedarf in der Komturstraße wird mit einer Umlegung der Strecke auf die Waldkircher Straße verbunden, da im Bereich des alten Güterbahngeländes eine ÖPNV Erschließung erforderlich wird. Auf dem Gelände entstehen mit der Bebauung Wohneinheiten und Infrastruktureinrichtungen, für die durch die umgelegte Trasse in die Waldkircher Straße ab 2017 eine sehr gute Stadtbahnanbindung geschaffen werden kann. 4.4 Stadtbahn Rotteckring Die Stadtbahn Rotteckring führt nach aktuellem Planungsstand über die Kronenstraße und den Rotteckring zum Siegesdenkmal (vgl. hierzu Abbildung 9 im Anhang). Sie erschließt ab 2018 zusätzliche Bereiche der westlichen und nördlichen Innenstadt. Infrastruktureinrichtungen wie beispielsweise das Theater Freiburg, die Universität und südlich der Dreisam gelegene Schulen werden ebenfalls davon profitieren. Die Stadtbahn Rotteckring ermöglicht die Nutzung einer weiteren Nord-Süd- Strecke in der Innenstadt. Dadurch entspannt sich die Situation am Bertoldsbrunnen, da die Linienführung über den Platz der alten Synagoge als weiteren Umsteigeknoten den Bertoldsbrunnen ergänzt. Es entsteht mehr Flexi-

116 13 Weiterentwicklungen des Freiburger Liniennetzes bilität im Stadtbahnnetz auch im Falle von Störungen, Baustellen oder Veranstaltungen. Die neu errichteten Haltestellen werden durchgehend einen stufenlosen Einstieg ermöglichen. 4.5 Erschließungslücken Das Stadtgebiet Freiburg ist mit dem aufgezeigten Gesamtnetz der Freiburger Verkehrs AG sehr gut erschlossen. Größere Erschließungslücken sind kaum vorhanden, lediglich in den Hangbereichen in Zähringen, Herdern und am Lorettoberg. Alle drei Gebiete können aus topografisch Gründen nicht mit einem Omnibussystem bedient werden, so dass AST eingesetzt werden. Die 2009 benannte Erschließungslücke im Bereich Kartäuserstraße wurde durch die Sandfangfahrten zum Fahrplanwechsel 2013 über ein Linientaxi abgedeckt. 5 Integration in übergeordnete Planungen und Zielsetzungen 5.1 Verkehrsentwicklungsplan Die Inhalte des Konzepts zur ausreichenden Verkehrsbedienung stehen in Einklang mit den Zielen des Verkehrsentwicklungsplans VEP 2020 der Stadt Freiburg. Dort hat sich die Stadt Freiburg die Förderung des Umweltverbundes und damit auch den umweltverträglichen Verkehr zur Aufgabe gemacht. Insbesondere die Stärkung des ÖPNV und im Speziellen der Ausbau des Stadtbahnnetzes wurden in dem Instrument VEP festgelegt. Um dieses Ziel erreichen zu können, werden im VEP 2020 die Projekte Stadtbahnverlängerung Zähringen, Stadtbahn Messe und Stadtbahn Rotteckring mit hoher Priorität eingestuft.

117 Integration in übergeordnete Planungen und Zielsetzungen Regionale Einbindung Im Jahr 1995 wurde der Grundstein für eine zukünftige regionale Aufgabe gelegt: ein optimales Gesamtnahverkehrssystem aus Schienenverkehr, Stadtbahn und Bussen sollte entwickelt werden. Ein nächster Meilenstein bestand in der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Integrierten regionalen Nahverkehrskonzept Breisgau-S-Bahn Die Machbarkeitsstudie wurde 1997 durch den Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) beschlossen und bildet gemeinsam mit dem integrierten regionalen Nahverkehrskonzept Breisgau-S-Bahn 2020 den regionalen Nahverkehrsentwicklungsplan ( 11 ÖPNVG Baden- Württemberg). Der Bau der Stadtbahnverlängerung Zähringen ist, nach Umbau der Habsburger Straße der zweite Bauabschnitt des regional bedeutsamen Projekts Stadtbahn in die nördlichen Stadtteile und damit ein Teil des Projektes Breisgau-S-Bahn Der Ausbau im Norden der Stadt ist daher sinnvoll in die Gesamtkonzeption des ÖPNV eingebettet. Der Stadtverkehr bietet enge Verzahnungen mit dem regionalen Schienennetz. An vielen Stellen des Liniennetzes der VAG besteht eine entsprechende Umsteigemöglichkeit. Dies ist z.b. gegeben an den Stadtbahnhaltepunkten Moosweiher durch die Linie 1 sowie an der Haltestelle Hauptbahnhof durch die Linien 1, 3 und 5, und am Friedrich-Ebert-Platz und Rennweg durch die Linie 5. Umsteigemöglichkeiten von Freiburger Buslinien auf den regionalen SPNV sind beispielsweise an den Haltestellen Rennweg und Kapellenwinkel in St. Georgen (Linie 11), an der Haltestelle Technische Fakultät (Linien 11 und 22), am Bahnhof in Gundelfingen (Linien 15, 16 und 24), sowie an der Pädagogischen Hochschule in Littenweiler (Linie 17) gegeben. Des Weiteren stehen für aus der Region kommende Verkehrsteilnehmer einige Park and Ride Parkplätze sowie Fahrradabstellmöglichkeiten an vielen Haltestellen zur Verfügung. Dadurch wird eine multimodale Mobilität gefördert und der Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr für die Nutzer komfortabler. Ein neuer

118 15 Integration in übergeordnete Planungen und Zielsetzungen Park and Ride Parkplatz entsteht an der Endhaltestelle der Stadtbahnverlängerung Zähringen mit Übergang zur neuen Stadtbahnstrecke sowie zu den Bussen nach Gundelfingen, Wildtal und in das Umland. Die Verzahnung zwischen dem Freiburger Liniennetz der VAG und dem regionalen ÖPNV Netz wird auch in Zukunft kontinuierlich weiterentwickelt. Gewährleistet wird die betriebliche und planerische Umsetzung durch die Koordinierenden Verkehrsunternehmen im RVF in enger Abstimmung mit dem ZRF. Im Verantwortungsbereich der VAG liegen die Korridore Stadtbereich Freiburg sowie Tuniberg und March. 5.3 Barrierefreiheit Mit der am in Kraft getretenen Neufassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) hat der Gesetzgeber die Anforderungen an die Barrierefreiheit des ÖPNV deutlich erhöht. Gemäß 8 Abs. 3 PBefG hat der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Eine vollständige Barrierefreiheit bezieht sich entsprechend 4 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen auf bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie weitere gestaltete Lebensbereiche. Diese sollen für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein. Mit diesen Erläuterungen wird deutlich, dass zur Erreichung einer vollständigen Barrierefreiheit eine umfangreiche Überprüfung aller Bereiche der öffentlichen Verkehrsmittel erforderlich sein wird und es für die Umsetzung erheblicher finanzieller Mittel bedarf. Die VAG wird hierzu in enger Absprache mit der Stadt

119 Integration in übergeordnete Planungen und Zielsetzungen 16 und den Vertretern von in Mobilität oder Sensorik eingeschränkten Menschen Lösungen erarbeiten.

120 17 Anhang Anhang Abbildung 6: Aktuelles Stadtbahnnetz - Vauban 2006

121 Anhang 18 Abbildung 7: Zukünftiges Stadtbahnnetz - Zähringen 2014 Planungsstand: April 2013

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1) Entwicklung Fahrpreise Stadt / Region Entwicklung Fahrpreise aus Sicht der Stadt Freiburg Datum Bezeichnung Preis (DM) in ( ) Verkehrsunternehmen Gültigkeit 01.04.1983 Monatskarte M5 51,00 26,08 Freiburger Verkehrs AG (VAG) persönlich, Stadt

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