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2 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck und Geltungsbereich Mitgeltende Dokumente Definitionen und Abkürzungen Das QM-System der Montanuniversität Leoben Kurzdarstellung Studienrichtungen Qualitätspolitik Qualitätsziele in Studium und Lehre Strategieentwicklung und deren Umsetzung Prozesslandschaft Organisationseinheiten Qualitätskreis - kontinuierliche Verbesserung Organisatorische Festlegungen zum QM-System Dokumentation des QM-Systems Änderungsverfolgung Seite 2 von 21

3 Die Montanuniversität Leoben ist bestrebt, ihre ausgezeichnete Position zu halten und in Zukunft weiter auszubauen. Ziel ist es, bei entscheidenden Entwicklungen in Wissenschaft und Lehre in vorderster Reihe mitzuwirken; so auch beim Thema Qualität der Lehre. Wir möchten über die gesetzliche Verpflichtung durch das Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) hinaus unserer Verantwortung gegenüber Studierenden, Wirtschaft und Gesellschaft nachkommen und die Qualität der Lehre stetig verbessern. 1 ZWECK UND GELTUNGSBEREICH Im diesem Handbuch wird das prozessorientierte Qualitätsmanagementsystem (QM-System) der Montanuniversität für den Bereich Studium und Lehre dargestellt und erläutert. Es umfasst sowohl den organisatorischen Aufbau der Universität bezüglich Studium und Lehre als auch die relevanten Abläufe und Zuständigkeiten. Das Managementhandbuch gilt für alle Angehörigen der Montanuniversität Leoben, die am Leistungsprozess Studium und Lehre beteiligt sind. 2 MITGELTENDE DOKUMENTE Mitgeltende Dokumente des Managementhandbuches sind neben dem UG 2002 folgende in Mitteilungsblättern der Montanuniversität veröffentlichte Dokumente. Dokument Satzung der Montanuniversität Mitteilungsblatt Nr. 12 vom , Studienjahr 2003/2004 und diverse Änderungen und Ergänzungen Entwicklungsplan Nr. 23 vom , Studienjahr 2005/06 Organisationsplan einschließlich Personalzuordnung Nr. 21 vom , Studienjahr 2006/2007 Geschäftsordnung des Rektorates Nr. 8 vom , Studienjahr 2007/08 Alle Prozessbeschreibungen, Arbeitsabläufe und die dazugehörigen Beilagen sind auf der QM- Homepage unter Liste aller Dokumente auf aufgelistet und in der jeweils gültigen Version abrufbar. Im Interesse der Lesbarkeit wird in allen Dokumenten des QM-Systems davon Abstand genommen weibliche Grammatikformen gesondert anzuführen. In jedem Fall schließt die Verwendung des Maskulinums hier auch die feminine Form mit ein. 3 DEFINITIONEN UND ABKÜRZUNGEN Siehe Tabelle 6, Seite 14/15 BA Bachelorstudium/Bachelorarbeit DA Diplomarbeit DISS Dissertation MA Masterstudium/Masterarbeit ULG Universitätslehrgang WhP Wiederholungsprüfung DS Diplomstudium StAb Studienabschnitt Seite 3 von 21

4 4 DAS QM-SYSTEM DER MONTANUNIVERSITÄT LEOBEN 4.1 KURZDARSTELLUNG Die Montanuniversität Leoben ist eine Bildungseinrichtung des öffentlichen Rechts, die in Forschung und in forschungsgeleiteter akademischer Lehre auf die Hervorbringung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse ausgerichtet ist. Die Montanuniversität wurde am 4. November 1840 von Erzherzog Johann in Vordernberg als Steiermärkisch-Ständische Montanlehranstalt gegründet. Im November 1849 wurde der Betrieb in der nahe gelegenen Bezirkshauptstadt Leoben aufgenommen erfolgte die Umbenennung in Montanistische Hochschule und 1906 die Verleihung des Promotionsrechts - womit sie den technischen Hochschulen gleichgestellt war erfolgte ein organisatorischer Zusammenschluss mit der Technischen Hochschule in Graz, welcher jedoch einen Einbruch bei den Studienzahlen zur Folge hatte. Er wurde daher 1937 wieder aufgehoben. Ab 1955 wurden die traditionellen Studienrichtungen Bergwesen und Hüttenwesen durch weitere Fachgebiete ergänzt. Derzeit werden die in Tabelle 1 dargestellten Studienrichtungen mit verschiedenen Wahlfachmöglichkeiten angeboten erfolgte auf Basis des Universitätsorganisationsgesetzes die Umbenennung in Montanuniversität Leoben. Die Forschung in Leoben sieht sich mit ihren Kernkompetenzen entlang der Wertschöpfungskette von der Rohstoffgewinnung und -aufbereitung, Herstellprozessen, Werkstoffentwicklung, Weiterverarbeitung/Fertigung, Bauteil/Anlage bis zum Recycling und Entsorgung positioniert und betrachtet es als zentrale Aufgabe für die Zukunft, Nachhaltigkeit in dieser Wertschöpfungskette zu etablieren. Die wissenschaftliche Fundierung des Forschungsprofils umfasst auch die Natur-, Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften (siehe Abbildung 1). Geowissenschaften Bergbau, Erdöl Gesteinshüttenkunde Aufbereitung Abfallwirtschaft Entsorgung Industrieller Umweltschutz Verfahrenstechnik Metallurgie Nichteisenmetallurgie Kunststoffchemie Keramik, Baustoffe Natur-, ingenieurund wirtschaftswissenschaftliche Querschnittsfächer Maschinenbau Fördertechnik Kunst- und Verbundwerkstoffe, Leichtbau Metallkunde Materialphysik Funktionskeramik Kunststoffkunde Umformtechnik Kunststoffverarbeitung Gießerei Abbildung 1: Forschungsschwerpunkte an der Montanuniversität Seite 4 von 21

5 In der Forschung bekennt sich die Montanuniversität weiters zur grundlagen- und anwendungsorientierten Forschung auf höchstem Niveau. Forschung und Lehre bilden eine Einheit, daher orientieren sich die Studienrichtungen der Montanuniversität Leoben ebenfalls entlang der Wertschöpfungskette. 4.2 STUDIENRICHTUNGEN Das erste Studienjahr ist als Eingangsphase zur Orientierung und Grundlagenausbildung für alle gleich, so dass man mit Ende des ersten Jahres auch noch die Studienrichtung wechseln kann. Nach der Vertiefung der Grundlagenfächer in den ersten beiden Studienjahren beginnt die Grundlagenausbildung in der jeweiligen Studienrichtung. Sieben Studienrichtungen bieten nach dem 7. Semester den Bachelor-Abschluss an. Daran anschließend kann ein 3-semestriges Masterstudium absolviert werden. Die Studienrichtungen Montanmaschinenwesen und Werkstoffwissenschaft sind 10-semestrige Diplomstudien. Im Anschluss an das absolvierte Master- bzw. Diplomstudium kann ein Doktoratsstudium begonnen werden (siehe Tabelle 1). Tabelle 1: Studien an der Montanuniversität Studienrichtung Abk. Dauer des Studiums Akademischer Grad Bachelorstudien Angewandte Geowissenschaften AG 7 Semester BSc Natural Resources NR 7 Semester BSc Petroleum Engineering PE 7 Semester BSc Metallurgie ME 7 Semester BSc Kunststofftechnik KT 7 Semester BSc Industrieller Umweltschutz, Entsorgungstechnik & Recycling IU 7 Semester BSc Industrielogistik IL 7 Semester BSc Masterstudien Angewandte Geowissenschaften AG 3 Semester Dipl.-Ing. Mining and Tunnelling NR 3 Semester Dipl.-Ing. Mineral Resources: Processing and Materials NR 3 Semester Dipl.-Ing. International Study Program in Petroleum Engineering Industrial Management and Business Administration PE 3 Semester Dipl.-Ing. PE 3 Semester Dipl.-Ing. Metallurgie ME 3 Semester Dipl.-Ing. Kunststofftechnik KT 3 Semester Dipl.-Ing. Industrieller Umweltschutz, Entsorgungstechnik & Recycling IU 3 Semester Dipl.-Ing. Industrielogistik IL 3 Semester Dipl.-Ing. Diplomstudien Montanmaschinenwesen MM 10 Semester Dipl.-Ing. Werkstoffwissenschaft WW 10 Semester Dipl.-Ing. Doktoratsstudium Doktoratsstudium der montanistischen Wissenschaften 6 Semester Dr. mont. Seite 5 von 21

6 4.3 QUALITÄTSPOLITIK Die vom Universitätskollegium im Jahr 2000 entwickelten und beschlossenen strategischen Leitsätze der Montanuniversität (siehe Abbildung 2) bilden gemeinsam mit den im Entwicklungsplan definierten strategischen Zielen den Ausgangspunkt für die Qualitätspolitik der Montanuniversität. 1. Wir sind ein Global Center of Excellence 2. Lehre und Forschung bilden eine Einheit 3. Die Lehre betrachten wir ganzheitlich 4. Global Excellence in der Forschung ist ein Eckpfeiler der Montanuniversität 5. Verantwortung in Forschung und Lehre ist eine Verpflichtung 6. Allianzen in Forschung und Lehre sichern unseren Erfolg 7. Internationale Standards sichern höchste Qualität 8. Unsere Universität ist partnerschaftlich orientiert 9. Management- und Marketingprinzipien stärken die Montanuniversität nachhaltig 10. Attraktive Infrastruktur ist eine Voraussetzung Abbildung 2: Die zehn strategischen Leitsätze der Montanuniversität Die Qualitätspolitik der Montanuniversität: Die Montanuniversität positioniert sich mit ihrem Lehrprofil im internationalen Spitzenfeld. Die Qualität der Studienprogramme und der Qualifikation unserer Absolventen (Ergebnisqualität) beruht auf exzellenten Prozessen (Prozessqualität) und der Exzellenz in personellen, organisatorischen und infrastrukturellen Voraussetzungen der Montanuniversität (Potenzialqualität). Lehre und Studium an der Montanuniversität orientieren sich an neuesten Erkenntnissen in Forschung und Praxis sowie an internationalen Maßstäben. Die Studienprogramme werden durch einen engen Dialog mit den relevanten Anspruchsgruppen ständig weiterentwickelt. Ergebnis sind Absolventen mit wissenschaftlich fundierter und praxisorientierter Qualifikation. Basis für unseren Erfolg sind hervorragende Lehrer und Forscher, die auf ausgezeichnete Ausstattung und Infrastruktur sowie eine serviceorientierte Organisation der Universität zurückgreifen können. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Montanuniversität wird durch ein prozessorientiertes Qualitätsmanagementsystem sichergestellt. 4.4 QUALITÄTSZIELE IN STUDIUM UND LEHRE Für Studium und Lehre wurden neben der Definition allgemeiner an der Montanuniversität zu erwerbender Qualifikationen die in Abbildung 3 dargestellten strategischen Ziele formuliert. Diese bilden die Grundlage für sämtliche Prozesse, die mit Studium und Lehre in Verbindung stehen. Seite 6 von 21

7 Unser Kernprozess Lehren vermittelt über die Grundlagenfächer, die technisch-montanistischen Fachgebiete und Querschnittskompetenzen hinausgehend Wertvorstellungen von Leistungsorientiertheit, Verantwortungsbewusstsein, Teamgeist, Leadership und Exzellenz. Unsere qualitätsgesicherten Prozesse in der Lehre gewährleisten, dass die Curricula effizient, zukunftsweisend, nachhaltig, umfassend, fokussiert, flexibel, international harmonisiert, mobilitätsfördernd, arbeitsmarktorientiert und auf die Voraussetzungen und Begabungen der Studierenden eingehend sind. Unser Prozess muss es ermöglichen, dass das Studium schnell, strukturiert, persönlichkeitsbildend ist und im Dialog mit den Lehrenden steht. Abbildung 3: Strategische Ziele für Studium und Lehre 4.5 STRATEGIEENTWICKLUNG UND DEREN UMSETZUNG Das UG 2002 sieht eine Reihe von Managementelementen vor, dazu gehören die Formulierung eines Entwicklungsplans, das Schließen einer Leistungsvereinbarung zwischen Universität und Ministerium, das Veröffentlichen von Leistungsberichten durch die Universität sowie die Darstellung der Leistungsprozesse der Universität und wesentlicher Ergebnisse in Form einer jährlichen Wissensbilanz (siehe 4). Zielvereinbarungen werden vom Rektorat mit den Leitern der wissenschaftlichen Organisationseinheiten geschlossen. Entwicklungsplan Der Entwicklungsplan beschreibt die langfristige strategische Ausrichtung der Montanuniversität und bildet die Basis für die mit dem BMWF abzuschließenden Leistungsvereinbarungen. Leistungsvereinbarung In der Leistungsvereinbarung werden jeweils für drei Jahre zwischen Universität und Ministerium die zu erbringenden Leistungen sowie die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel festgelegt. Die Leistungen der Universität werden in Form von Vorhaben, d.h. konkreten Projekten sowie in Form von Zielen definiert. Bei Nichterreichung von Zielen sind Sanktionen durch das Ministerium vorgesehen. Zielvereinbarungen Die im Entwicklungsplan definierten strategischen Ziele werden für die einzelnen Organisationseinheiten der Montanuniversität im Rahmen von Zielvereinbarungen operationalisiert. Diese Zielvereinbarungen dienen dazu, die zwischen Ministerium und Universität durch das Rektorat ausgehandelte Leistungsvereinbarung auf die einzelnen Organisationseinheiten herunter zu brechen. Die Gespräche zu den Zielvereinbarungen erfolgen auf Grundlage von Entwicklungsplänen der jeweiligen Organisationseinheit sowie definierter Leistungskennzahlen aus dem Berichtswesen. Seite 7 von 21

8 M2-02 Leistungsvereinbarung mit Ministerium M2-01 Entwicklungsplan (Strategieentwicklung) Definition von Zielen Sicherstellen der Ressourcen M2-03 Zielvereinbarungen mit Organisationseinheiten Leistungsprozesse L1 L2 Studium & Lehre Weiterbildung L3 Forschung U2 Berichtswesen M2-04 Management Review Abbildung 4: Prozesse der Strategieentwicklung und -umsetzung 4.6 PROZESSLANDSCHAFT Ausgehend vom prozessorientierten Qualitätsansatz der Montanuniversität wird im Folgenden ein Überblick über die für Studium und Lehre relevanten Prozesse gegeben. Leistungsprozesse generieren einen Nutzen für die verschiedenen Anspruchsgruppen und stellen die wertschöpfenden Prozesse der Montanuniversität dar. Managementprozesse dienen der langfristigen Existenzsicherung der Universität und beziehen sich in erster Linie auf die Tätigkeiten der Universitätsleitung. Sie umfassen beispielsweise die in Abbildung 5 dargestellten Prozesse Einrichtung der Universitätsleitung, Strategieplanung und -implementierung, strategische Kooperationen sowie Finanzplanung. Unterstützende Prozesse sorgen für den reibungslosen Ablauf der Management- und Leistungsprozesse. Obwohl sie für die Unterstützung der anderen Prozesse unbedingt erforderlich sind, erfolgt keine direkte Wertschöpfung. Die mit Studium und Lehre in Verbindung stehenden Prozesse der Montanuniversität sind in der Prozesslandschaft dargestellt (siehe Abbildung 5). Jeder dieser Prozesse wird in Form von Prozessbeschreibungen dokumentiert.. Seite 8 von 21

9 Managementprozesse Einrichtung der Universitätsleitung M1 Strategieplanung & -implementierung M2 Strategische Kooperationen M3 Finanzplanung M4 Leistungsprozesse Studium & Lehre L1 L1 01 Entwicklung & Weiterentwicklung Curricula L1 02 Durchführungsvoraussetzungen L1 03 Studium L1 04 Bewertung Studium & Lehre L2 Weiterbildung L3 Forschung Unterstützende Prozesse U1 U2 U3 U4 U5 U6 U7 Qualitäts- & Controlling Informations- Gebäude/ Personal Informations- Bibliothek & Finanz- Beschaffung technik Technik management buchhaltung Abbildung 5: Prozesslandschaft der Montanuniversität Der Schwerpunkt des vorliegenden Managementhandbuches liegt auf dem Bereich Studium und Lehre. Dieser Leistungsprozess L1 ist im Detail in Abbildung 6 dargestellt. L1 01 E ntwicklung & L Weiterentwicklung Neues Curriculum Curricula entwickeln L Curriculum weiterentwickeln L Double-Degree- Programme einrichten L1 02 Durchführungs- L voraussetzungen Sicherstellen der schaffen Infrastruktur L Sicherstellen der Finanzmittel L Bereitstellen qualifizierten Personals L Vorgaben des Curriculums implementieren L1 03 Studium L Anerkennung Studien- Leistungen Studien- Information Zulassung L Abschlussarbeiten L Austauschprogramme L Praktika L Exkursionen L Lehrveranstaltungen L Abschluss Studium Abmeldung L Studierendenverwaltung L Information und Beratung L1 04 Bewertung Studium & Lehre L Evaluation Studium L Evaluation Curricula Abbildung 6: Prozess L1 Studium & Lehre Seite 9 von 21

10 Die Prozesslandschaft der Montanuniversität ist auf der Internetseite des Bereiches Qualitätsmanagement unter jeweils in der aktuellen Version verfügbar. Dort ermöglicht eine grafische Navigation den einfachen Zugang zu den Dokumenten des Qualitätsmanagementsystems. 4.7 ORGANISATIONSEINHEITEN Seit gilt das UG 2002 für die Montanuniversität. Im Organigramm (Abbildung 7) ist die Aufbauorganisation der Montanuniversität dargestellt. Der Universitätsrat ist das strategische Organ der Universität, der Senat ist das höchste Kollegialorgan, das Rektorat führt die operativen Geschäfte. Die wissenschaftlichen Einheiten sind in Institute und Departments gegliedert, wobei letztere mehrere Lehrstühle umfassen. Alle Serviceeinrichtungen der Universität von der Bibliothek bis zum Zentralen Informatikdienst sind in den Zentralen Diensten zusammengefasst. Abbildung 7: Organigramm der Montanuniversität Seite 10 von 21

11 4.7.1 UNIVERSITÄTSLEITUNG Universitätsrat Der Universitätsrat besteht aus uni-externen Personen, die ihn als Bindeglied zum Bund ausweisen. Neben den in 21 UG 2002 definierten Aufsichtsbefugnissen (siehe Tabelle 2) hat er vor allem auch die Interessen der Allgemeinheit zu wahren. Der Universitätsrat der Montanuniversität ist mit fünf Mitgliedern besetzt. Er tagt an der Montanuniversität etwa vier Mal pro Kalenderjahr. Tabelle 2: Aufgaben des Universitätsrates Aufgaben Universitätsrat UG 2002 Prozesse Genehmigung von Entwicklungsplan, Organisationsplan, Entwurf der Leistungsvereinbarung sowie Geschäftsordnung des Rektorats 21 Abs. 1 Z 1 M1, M2 Stellungnahme zur Ausschreibung des Rektors 21 Abs. 1 Z 2 M1 Wahl der Rektorin/ des Rektors 21 Abs. 1 Z 3 M1 Abschluss des Arbeitsvertrag für Rektor 21 Abs. 1 Z 4 M1 Abberufung des Rektors 21 Abs. 1 Z 5 M1 Nominierung von 2 Mitgliedern (w/m) für Schiedskommission 21 Abs. 1 Z 6 Stellungnahme zu den Curricula 21 Abs. 1 Z 7 L1-01 Genehmigung der Gründung von Gesellschaften und Stiftungen 21 Abs. 1 Z 8 Genehmigung Richtlinien für Gebarung, Rechnungsabschluss, Leistungsbericht Rektorat, Wissensbilanz und Weiterleitung an Ministerium 21 Abs. 1 Z 9 Bestellung der Abschlussprüfer für Rechnungsabschluss 21 Abs. 1 Z 10 Zustimmung zu Verbindlichkeiten 21 Abs. 1 Z 11 Berichtspflicht an Ministerium bei Rechtsverstößen 21 Abs. 1 Z 12 Genehmigung der Richtlinien des Rektorats für Bevollmächtigung von Arbeitnehmern 21 Abs. 1 Z 13 Senat Der Senat, ist jenes oberste Leitungsorgan, das nach dem Prinzip der Mitbestimmung der Universitätsangehörigen konstruiert ist. Er ist in die wichtigen Entscheidungen, die an der Universität zu treffen sind, eingebunden. Er tritt in regelmäßigen Abständen etwa vier bis fünf Mal während des Studienjahres zur Erfüllung der in genannten Aufgaben zusammen. In studienrelevanten Angelegenheiten agiert der Senat unabhängig vom Rektorat. Der Senat besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, zwölf Mitgliedern aus den Reihen der Universitätsprofessoren, vier Mitgliedern des wissenschaftlichen Mittelbaus, einem Mitglied des Allgemeinen Universitätspersonals und sechs Studierendenvertretern. Seite 11 von 21

12 Tabelle 3: Aufgaben des Senats Aufgaben Senat UG 2002 Prozesse Erlassung & Änderung der Satzung 25 Abs. 1 Z 1 M1 Zustimmung zum Entwurf des Entwicklungsplans 25 Abs. 1 Z 2 M2 Zustimmung zum Entwurf des Organisationsplans 25 Abs. 1 Z 3 M1 Änderung der Größe und Wahl des Universitätsrats 25 Abs. 1 Z 4 M1 Ausschreibung Stelle Rektor, Erstellung Wahlvorschlag Rektor an Universitätsrat 25 Abs. 1 Z 5 M1 Stellungnahme zu Vorschlägen für Vizerektoren 25 Abs. 1 Z 6 M1 Mitwirkung bei Abberufung von Mitgliedern des Universitätsrats 25 Abs. 1 Z 7 M1 Mitwirkung an Habilitationsverfahren 25 Abs. 1 Z 8 U1, L1-02 Mitwirkung an Berufungsverfahren 25 Abs. 1 Z 9 U1, L Erlassung von Curricula 25 Abs. 1 Z 10 L1-01 Festlegung akademischer Grade 25 Abs. 1 Z 11 Entscheidung in 2. Instanz in Studienangelegenheiten 25 Abs. 1 Z 12 L1-03 Festlegung der Kategorien für Zweckwidmung der Studienbeiträge 25 Abs. 1 Z 13 M4 Einsetzung von Kollegialorganen für Habilitations-, Berufungsverfahren, Studienangelegenheiten 25 Abs. 1 Z 14 Erlassung von Richtlinien für die Tätigkeit von Kollegialorganen 25 Abs. 1 Z 15 Genehmigung von Beschlüssen der Kollegialorgane 25 Abs. 1 Z 16 Stellungnahme zur Zuordnung von Personen zu Organisationseinheiten durch Rektorat 25 Abs. 1 Z 17 Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen 25 Abs. 1 Z 18 Nominierung von 2 Mitgliedern (w/m) für Schiedskommission 25 Abs. 1 Z 19 Entsendung eines Mitglieds für die Schlichtungskommission 25 Abs. 1 Z 20 Rektorat und Rektor Das Rektorat, das die operativen Geschäfte der Universität führt, stellt die zentrale Instanz der Montanuniversität dar. Die Geschäftsordnung des Rektorats regelt die Aufgabenverteilung innerhalb des Rektorats. Das Rektorat wird auf Vorschlag des Senates vom Universitätsrat jeweils für eine Funktionsdauer von vier Jahren gewählt. Das Rektorat leitet die Universität und vertritt diese nach außen. Es hat alle Aufgaben wahrzunehmen, die durch das Universitätsgesetz nicht einem anderen Organ zugewiesen sind. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere die in 22 UG 2002 definierten und in Tabelle 4 dargestellten Aufgaben. Seite 12 von 21

13 Tabelle 4: Aufgaben des Rektorats und des Rektors Aufgaben Rektorat UG 2002 Prozesse Erstellung eines Entwurfs der Satzung zur Vorlage an den Senat 22 Abs. 1 Z 1 M1 Erstellung eines Entwicklungsplans zur Vorlage an Senat und Unirat 22 Abs. 1 Z 2 M2 Erstellung eines Organisationsplans zur Vorlage an Senat und Unirat 22 Abs. 1 Z 3 M1 Erstellung eines Entwurfs der Leistungsvereinbarung zur Vorlage an den Unirat 22 Abs. 1 Z 4 M2 Bestellung der Leiter von Organisationseinheiten 22 Abs. 1 Z 5 M1 Abschluss von Zielvereinbarungen mit Organisationseinheiten 22 Abs. 1 Z 6 M2 Zuordnung von Universitätsangehörigen zu Organisationseinheiten 22 Abs. 1 Z 7 M1 Aufnahme der Studierenden 22 Abs. 1 Z 8 L Einhebung der Studienbeiträge 22 Abs. 1 Z 9 L Veranlassung und Veröffentlichung von Evaluierungen 22 Abs. 1 Z 10 U2, L1-04 Erteilung der Lehrbefugnis 22 Abs. 1 Z 11 U1, L Stellungnahme zu den Curricula 22 Abs. 1 Z 12 L1-01 Einrichtung eines Rechnungs- und Berichtswesens 22 Abs. 1 Z 13 U2, U5 Budgetzuteilung 22 Abs. 1 Z 14 M4, U5 Erstellung von Leistungsbericht, Rechnungsabschluss und Wissensbilanz 22 Abs. 1 Z 15 M2 Erlassung von Richtlinien für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmern 22 Abs. 1 Z 16 Erlassung der Geschäftsordnung des Rektorats 22 Abs. 6 M1 Aufgaben Rektor Erstellung eines Wahlvorschlags für Vizerektoren 23 Abs. 1 Z 2 M1 Verhandlung & Abschluss der Leistungsvereinbarungen 23 Abs. 1 Z 4 M2 Oberster Vorgesetzter des gesamten Universitätspersonals 23 Abs. 1 Z 5 U1, L Abschluss der Arbeitsverträge der Vizerektoren 23 Abs. 1 Z 6 M1 Auswahlentscheidung für Besetzungsvorschläge der Berufungskommission 23 Abs. 1 Z 7 U1, L Führung von Berufungsverhandlungen 23 Abs. 1 Z 8 U1, L Abschluss von Arbeits- und Werksverträgen 23 Abs. 1 Z 9 U1, L WISSENSCHAFTLICHE ORGANISATIONSEINHEITEN Die wissenschaftlichen Organisationseinheiten an der Montanuniversität Leoben sind Institute und Departments. Diese umfassen einen oder mehrere Lehrstühle. Insgesamt finden sich 44 Lehrstühle in neun Departments und zehn Instituten. Seite 13 von 21

14 Tabelle 5: Departments & Institute Department/Institut Department Allgemeine, Analytische und Physikalische Chemie Department Angewandte Geowissenschaften und Geophysik Department Materialphysik Department Mathematik und Informationstechnologie Department Metallkunde und Werkstoffprüfung Department Metallurgie Department Mineral Resources and Petroleum Engineering Department Product Engineering Department Wirtschafts- und Betriebswissenschaften Lehrstühle 120 Lehrstuhl für Allgemeine und Analytische Chemie 480 Lehrstuhl für Physikalische Chemie 610 Lehrstuhl für Geologie und Lagerstättenlehre 260 Lehrstuhl für Geophysik 620 Lehrstuhl für Mineralogie und Petrologie 630 Lehrstuhl für Prospektion und Angewandte Sedimentologie 635 Lehrstuhl für Erdölgeologie 430 Lehrstuhl für Materialphysik 431 Lehrstuhl für Atomistic Modelling and Design of Materials 432 Lehrstuhl für Funktionale Werkstoffe und Werkstoffsysteme 160 Lehrstuhl für Angewandte Geometrie 170 Lehrstuhl für Angewandte Mathematik 380 Lehrstuhl für Mathematik und Statistik 150 Lehrstuhl für Informationstechnologie 420 Lehrstuhl für Metallkunde und metallische Werkstoffe 421 Lehrstuhl für Metallographie 330 Lehrstuhl für Gießereikunde 220 Lehrstuhl für Metallurgie 310 Lehrstuhl für Modellierung und Simulation metallurgischer Prozesse 580 Lehrstuhl für Thermoprozesstechnik 520 Arbeitsbereich Nichteisenmetallurgie 180 Lehrstuhl für Aufbereitung und Veredlung 200 Lehrstuhl für Bergbaukunde, Bergtechnik und Bergwirtschaft 340 Lehrstuhl für Subsurface Engineering 320 Lehrstuhl für Gesteinshüttenkunde 300 Lehrstuhl für Petroleum Production and Processing 301 Lehrstuhl für Reservoir Engineering 302 Lehrstuhl für Tiefbohrtechnik 140 Lehrstuhl für Allgemeinen Maschinenbau 530 Lehrstuhl für Automation 280 Lehrstuhl für Fördertechnik und Konstruktionslehre 560 Lehrstuhl für Umformtechnik 600 Lehrstuhl für Wirtschafts- und Betriebswissenschaften 601 Lehrstuhl für Industrielogistik 230 Institut für Chemie der Kunststoffe 240 Institut für Elektrotechnik 250 Institut für Konstruieren in Kunst- und Verbundstoffen 350 Institut für Kunststoffverarbeitung 400 Institut für Mechanik 510 Institut für Nachhaltige Abfallwirtschaft und Entsorgungstechnik Seite 14 von 21

15 Department/Institut Lehrstühle 460 Institut für Physik 410 Institut für Struktur- und Funktionskeramik 500 Institut für Verfahrenstechnik des industriellen Umweltschutzes 210 Institut für Werkstoffkunde und Prüfung der Kunststoffe ZENTRALE DIENSTE In den Zentralen Diensten sind alle für die Verwaltung notwendigen Dienstleistungseinrichtungen zusammengefasst. Diese haben grundsätzlich die Aufgabe die Montanuniversität Leoben, ihre Organisationseinheiten und Organe, sowie ihre Angehörigen bei der Aufgabenerfüllung zu unterstützen. Sie haben keine Forschungs- und Lehraufgaben, können jedoch auf Basis der Zielvereinbarungen externe Leistungen erbringen STABSSTELLEN Stabsstellen sind Einrichtungen der Montanuniversität Leoben, die insbesondere die Universitätsleitung bei der Entscheidungsfindung und bei der Umsetzung der Entscheidungen unterstützen. Sie sind keine selbständigen Organisationseinheiten WEITERE ORGANISATIONSEINHEITEN Monokratisches Studienrechtliches Organ (MStO) Das Monokratische Studienrechtliche Organ ist für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz zuständig. Die Einrichtung eines solchen Organs ist in 19 Abs. 2 Z 1 UG 2002 gefordert und im studienrechtlichen Teil der Satzung der Universität in Mitteilungsblatt Nr.12. vom geregelt. Die dort definierten Aufgaben sind in 6 dargestellt, wobei einige Aufgaben durch das Monokratische Studienrechtliche Organ an die Studiengangsbeauftragten delegiert worden sind. Die Bestimmung der Struktur und der Organisation dieses Organs, wie auch dessen Benennung liegt in der Entscheidungsfreiheit des Satzungsgebers. Die Satzung legt fest, wie die Person, die dieses Amt bekleiden soll, gefunden wird. Es kann auch ein Vizerektor für Lehre zum studienrechtlichen Organ bestellt werden. Das Organ ist bei der Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz tätig. Eine Berufung gegen von ihm getroffene Entscheidungen ist gemäß 25 Abs. 1 Z 12 UG 2002 an den Senat möglich. Aus arbeitstechnischen wie auch fachlichen Gründen bedient sich das studienrechtliche Organ eines Unterstützungsapparates, im Falle der Montanuniversität der Studiengangsbeauftragten. Es können auch aus den jeweiligen Departments bzw. Instituten Stellvertreter des Organs benannt werden. Derart wird die Fachkompetenz gewährleistet. Seite 15 von 21

16 Tabelle 6: Aufgaben des monokkratischen Studienrechtlivchen Organs Aufgaben MStO Delegation von Aufgaben Prozesse Koordination der Arbeit von CuKo L1-01 Genehmigung der Zulassung individueller Studien Verleihung & Widerruf akademischer Grade Nostrifizierung Gutachten durch SGB Lehrveranstaltungen Genehmigung Abhaltung Blockveranstaltungen L Genehmigung Abhaltung LV auf Fremdsprache SGB Prüfungsbelange Nichtigerklärung von Prüfungen L Prüfungswiederholung Aufhebung negativ beurteilter Prüfungen Gewährleistung der Einsicht in Beurteilungsunterlagen L1-0303, L1-0308, L Beauftragung von Prüfern für Rigorosen L Beauftragung Prüfer: LV, Fach- & kommissionelle Prüfung Zusammenstellung Prüfungssenat Entscheidung über abweichende Prüfungsmethode (ab 3. WhP) L1-0303, L Festlegung Prüfungstermine Beauftragung von Prüfern für Abschlussprüfungen SGB für BA, MA, DS, ULG, L Anmeldung zu Fach- und kommissionellen Prüfungen außer 3. WhP Bildung von Prüfungssenaten L1-0303, L Feststellung des Prüfungsabbruches Anerkennung von Studienleistungen Erbringung von Studienleistungen an anderer Uni SGB für MA, 3. StAb DS, ULG L Studienleistung an anderer Bildungseinrichtung SGB für MA, 3. StAb DS, DISS, ULG L Vorausanerkennung Studienleistungen im Ausland Gutachten durch SGB L1-0305, L Abschlussarbeiten Beauftragung Betreuer Abschlussarbeiten SGB L Beauftragung Betreuer Dissertationen L Anerkennung von Diplom-, Masterarbeiten & Dissertationen DA, MA: SGB; DISS: Gutachter (SGB) L Ausschluss der Benutzung von Abschlussarbeiten L Durchführung einer Orientierungsveranstaltung L Ausstellung von Zeugnissen L Seite 16 von 21

17 Studiengangsbeauftragte (SGB) Das Monokratische Studienrechtliche Organ kann Studiengangsbeauftragte dazu bevollmächtigen, bestimmte ihm übertragene Aufgaben in seinem Namen zu bearbeiten oder zu entscheiden. Diese Bevollmächtigungen sind im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Curriculumskommissionen Vom Senat der Montanuniversität werden gemäß der Satzung der Montanuniversität Curriculumskommissionen eingerichtet, wobei einer Curriculumskommission eine oder mehrere fachlich verwandte Studien übertragen werden können. Die Curriculumskommissionen sind für die Konzeption und Entwicklung von Studien zuständig. Sie unterstehen in dieser Funktion nicht dem Rektorat sondern dem Senat. Die von den Curriculumskommissionen beschlossenen Curricula bzw. Änderungsanträge für bestehende Curricula werden nach positiver Stellungnahme der betroffenen Organisationseinheiten, des Rektorats sowie des Universitätsrates vom Senat genehmigt und erlassen (siehe Prozess L1-01). Die einzelnen Aufgaben der Curriculumskommissionen sind in Mitteilungsblatt Nr. 75, vom geregelt und in 7 dargestellt. Allgemeine Bestimmungen zu den Curriculumskommissionen sind in Mitteilungsblatt Nr. 12, vom der Montanuniversität definiert. Tabelle 7: Aufgaben der Curriculumskommissionen Aufgaben Curriculumskommission Prozesse Definition der Ziele und des Qualifikationsprofils von Studien L1-01 Festlegung der Lehrinhalte eines Studiums L1-01 Festlegung der Prüfungsordnung eines Studiums L1-01 Erstellung eines Entwurfs des Curriculums L1-01 Zuständigkeit für die ECTS-konforme Beschreibung von Lehrveranstaltungen L1-01, L Beratung des Senats in studienrechtlichen Angelegenheiten in zweiter Instanz L1-0302, L Studienkonferenz Die Studienkonferenz ist ein informelles Gremium bestehend aus den Vorsitzenden sämtlicher Curriculumskommissionen sowie aller Studiengangsbeauftragten, sofern diese davon abweichend besetzt sind, dem Senatsvorsitzenden sowie dem Monokratischen Studienrechtlichen Organ und seines Stellvertreters. Ziel der Studienkonferenz ist eine curriculumsübergreifende Diskussion und Abstimmung relevanter Fragestellungen. Österreichische Hochschülerschaft Die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) ist die gesetzliche Vertretung der Studierenden, die alle zwei Jahre neu gewählt wird. Die gesetzlichen Grundlagen der ÖH bilden das Hochschülerschaftsgesetz sowie die Hochschulwahlordnung. Die ÖH ist auf unterschiedlichen Ebenen aktiv: auf Bundesebene, auf Ebene der Hochschule sowie auf Ebene der Studienrichtungen mit Studienrichtungsvertretungen. Die Studierenden sind drittelparitätisch in den Curriculumskommissionen sowie im Senat vertreten. Seite 17 von 21

18 4.8 QUALITÄTSKREIS - KONTINUIERLICHE VERBESSERUNG Wesentliches Ziel des prozessorientierten Qualitätsmanagementsystems in Studium und Lehre ist es, die Prozesse und Curricula einer kontinuierlichen Verbesserung zu unterziehen und damit einerseits die Effektivität, d.h. die Zielerreichung und andererseits die Effizienz, d.h. den Einsatz personeller, finanzieller und sonstiger Ressourcen stetig zu optimieren. Die Verbesserung der Prozesse und Curricula bezieht sich dabei sowohl auf den Ablauf als auch auf das Ergebnis. Bezüglich des Ergebnisses steht vor allem die nachhaltige Erfüllung der Anforderungen der Anspruchsgruppen im Vordergrund. Zentrales Element des Qualitätsansatzes der Montanuniversität ist der in Abbildung 8 dargestellte Qualitätskreis. Dieser definiert die wesentlichen Phasen, die zur Anwendung kommen, um Prozesse und Curricula einer kontinuierlichen Bewertung, Überprüfung und Verbesserung zu unterziehen und die Qualität von Studium und Lehre stetig weiterzuentwickeln. Abbildung 8: Qualitätskreis der Montanuniversität Der Qualitätskreis orientiert sich am Plan-Do-Check-Act-Zyklus und definiert die fünf Phasen Planung, Umsetzung, Bewertung und Überprüfung, Auswertung sowie Diskussion. Der innere Kreis (weiß hinterlegt) zeigt die die Lehrstühle bzw. Institute betreffenden Teilschritte, während der äußere Kreis (grau hinterlegt) die einzelnen Curricula sowie die Universitätsebene betrifft. In der Planungsphase werden Ziele und Maßnahmen bezüglich der Qualität von Studium und Lehre definiert. Die Ziele auf Ebene der Lehrstühle/Institute bzw. auf Universitätsebene ergeben sich jeweils aus der Strategie der Montanuniversität, dargestellt im Entwicklungsplan und konkretisiert durch Qua- Seite 18 von 21

19 litätspolitik und Zielvereinbarungen sowie durch die Ziele der einzelnen Studienrichtungen und Prozesse. Maßnahmen sind hinsichtlich Umfangs, Verantwortung und Terminen eindeutig zu definieren. Die Gesamtheit von qualitätsbezogenen Maßnahmen eines Lehrstuhls/Instituts, einer Studienrichtung oder auf übergeordneter Universitätsebene wird in Maßnahmenplänen zusammengefasst. In der Umsetzungsphase sind die zuvor definierten Maßnahmen von den verantwortlichen Personen zu den definierten Terminen umzusetzen. Die Phase Bewertung und Überprüfung dient dazu, den Ablauf und die Ergebnisse aller Prozesse und Curricula in regelmäßigen Abständen kritisch zu hinterfragen. Es gibt einige Maßnahmen, die in allen Bereichen der Montanuniversität anzuwenden sind. Methoden zur Messung der Prozessergebnisse oder die Evaluation ganzer Studienrichtungen erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Auswertungsphase beinhaltet die Aufbereitung und Auswertung der Daten und Informationen aus dem vorhergehenden Schritt. Hierfür existieren unterschiedliche Elemente des Berichtswesens auf Ebene der Lehrstühle/Institute, auf Ebene der Studienrichtungen sowie auf Universitätsebene. Erkenntnisse aus dem Berichtswesen werden dann in der Diskussionsphase in einem ersten Schritt durch die einzelnen Curriculumskommissionen und anschließend in der curriculumsübergreifenden Studienkonferenz diskutiert. Ziel der Diskussion ist es, Verbesserungspotenziale zu identifizieren, mögliche Lösungsalternativen zu diskutieren und als erneuter Übergang in die nächste Planungsphase neue Maßnahmenpläne aufzustellen. 4.9 ORGANISATORISCHE FESTLEGUNGEN ZUM QM-SYSTEM Für Qualität in Studium und Lehre sind letztlich alle Universitätsangehörigen wissenschaftliches und technisch-administratives Personal verantwortlich. Jeder Einzelne trägt seinen Teil dazu bei, dass die Qualität der Studienprogramme sowie der Prozesse den Zielen entspricht. Tabelle 8: Organisatorische Festlegungen Prozesse Verantwortliche Stelle für Lehre zuständiges Mitglied des Rektorats (ReL) Stabstelle Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement QM-Arbeitskreis für Studium und Lehre ReL (Vorsitz), 6 LS/Inst.-Leiter (1-2 Vertreter der Grundlagenfächer) 2 Vertreter des Mittelbaus 2 Studierendenvertreter Aufgaben Verantwortlich für Weiterentwicklung und Implementierung des QM-Systems Organisation und Unterstützung bei der Weiterentwicklung und Implementierung des QM-Systems Durchführung der Weiterentwicklung und Implementierung des Qualitätsmanagements für Studium und Lehre Multiplikatoren für das QM-System Vorbereitung wichtiger Entscheidungen für Rektorat und Senat Seite 19 von 21

20 Curricula Verantwortliche Stelle Aufgaben CuKo-Vorsitzende Weiterentwicklung der Studienrichtungskonzepte Verantwortlich für Verbesserungsmaßnahmen Ansprechpartner für QM Multiplikatoren für das QM-System Curriculumskommission Zuständig für die Entwicklung und Weiterentwicklung der Studienrichtung Diskussion und Koordination der Studienrichtungskonzepte Begleitung und Follow-up studiengangsbezogener Evaluationsverfahren 4.10 DOKUMENTATION DES QM-SYSTEMS Die Dokumentation des Qualitätsmanagementsystems der Montanuniversität lässt sich anschaulich durch die in Abbildung 9 dargestellte Dokumentationspyramide erläutern. Diese zeigt die wesentlichen Vorgabedokumente des Managementsystems. Eine ausführliche Darstellung des Aufbaus und der Verwaltung von Dokumenten im Managementsystem erfolgt in U2-01 Dokumentenverwaltung. Alle Dokumente des Qualitätsmanagementsystems sind über die Internetseite des Bereiches Qualitätsmanagement/Qualitätssicherung innerhalb des Universitätsnetzwerkes unter verfügbar. Entwicklungsplan Strategische Leitsätze Universitätsstrategie Managementhandbuch Beschreibung des Managementsystems Verantwortlichkeiten Prozesslandschaft Prozessbeschreibungen Beschreibung der Schlüsselprozesse und ihrer Teilprozesse Arbeitsabläufe Vorgaben für konkrete Arbeitsabläufe Beilagen qualitäts- bzw. prozessrelevante Formulare, Vordrucke, Checklisten, etc. Abbildung 9: Dokumentationspyramide des Managementsystems Managementhandbuch Das Managementhandbuch beschreibt allgemein das Qualitätsmanagementsystem sowie den Qualitätsansatz in Studium und Lehre der Montanuniversität. Seite 20 von 21

21 Prozessbeschreibungen Prozessbeschreibungen dienen dazu, den betreffenden Prozess universitätsintern nach einem einheitlichen Ablaufmuster zu gestalten, die Verantwortlichkeit für Prozesse oder Teilprozesse zu beschreiben und damit für eine verbesserte Transparenz zu sorgen. Arbeitsabläufe Arbeitsabläufe regeln den Ablauf für einen determinierten Prozess oder Teilprozess innerhalb des Managementsystems der Montanuniversität. Hier werden allgemeine Regelungen und Ausführungsgrundlagen festgelegt. Beilagen zu Prozessbeschreibungen oder Arbeitsabläufen wie z.b. Formulare, Vordrucke, Checklisten, etc. 5 ÄNDERUNGSVERFOLGUNG Revision Datum verfasst Änderungen G. Scherer Seite 21 von 21

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