Für Ausländer, die sich vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten:

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1 Wichtig: Geben Sie bei jedem Brief oder Telefonanruf unbedingt diese Vertragsnummer an Sonst können wir Ihre Anfragen nicht bearbeiten. Für Ausländer, die sich vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten: Wichtige Information über Ihren Krankenversicherungsschutz im Rahmen des Weltpolice-Gruppenversicherungsvertrages mit der Krankenversicherung a.g.. Während Ihrer vorübergehenden Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland sind Sie bei der Krankenversicherung a.g. krankenversichert. Der Versicherungsschutz gilt sowohl für Sie als auch für Ihren mitgereisten Ehepartner und Ihre Kinder, sofern sie ebenfalls zur Gruppenversicherung angemeldet worden sind. Sie finden in dieser Information die für Sie wesentlichen Angaben zum Vertragsinhalt und Hinweise, die dazu beitragen, dass Rechnungen zügig erstattet werden LEISTUNGEN Arzt- und Krankenhauskosten, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, zahnärztliche Behandlung Bei einer medizinisch notwendigen ambulanten oder stationären Heilbehandlung, Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft sowie - nach Ablauf von acht Monaten vom Versicherungsbeginn an gerechnet - bei einer Entbindung werden die folgenden während Ihres Aufenthaltes in Deutschland entstehenden Aufwendungen ersetzt: a) ärztliche Beratungen, Besuche und Verrichtungen einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten; b) ärztlich verordnete Arzneimittel (ausgenommen Nähr- und Stärkungsmittel sowie kosmetische Mittel) und Verbandmittel; c) ärztlich verordnete Heilmittel, und zwar Bäder, Massagen, Inhalationen sowie Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen; d) ärztlich verordnete Hilfsmittel, und zwar Bandagen, Brillen, Kontaktlinsen, Bruchbänder, Einlagen und Gummistrümpfe; e) Röntgen-, Radium- und Isotopenleistungen; f) Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Heilbehandlung im Zweibettzimmer g) Behandlung durch den Chefarzt bei stationärer Heilbehandlung; h) notwendiger Transport zur stationären Heilbehandlung in das anerkannte nächstgelegene oder nächste aus medizinischer Sicht geeignete Krankenhaus; i) Zahnbehandlung j) Zahnersatz (80%)

2 1.2 Überführungskosten Stirbt die versicherte Person in der Bundesrepublik Deutschland, werden die Kosten der Überführung des Verstorbenen an seinen Wohnsitz im Ausland bis zu einem Höchstbetrag ersetzt, der den fünffachen Kosten eines Fluges 1. Klasse im Linienverkehr für eine Person entspricht. Für die Erstattung von Überführungskosten ist eine amtliche Sterbeurkunde vorzulegen. 2. DAFÜR WIRD NICHT GELEISTET Keine Leistungspflicht besteht insbesondere a) für Krankheiten und Unfallfolgen, die in den letzten sechs Wochen vor Beginn des Versicherungsschutzes behandelt worden sind; b) für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren und Maßnahmen zur Entwöhnung; c) Zahn- und Kieferregulierung (kieferorthopädische Behandlung) 3. SO KÖNNEN SIE ZU EINER SCHNELLEN LEISTUNGSABWICKLUNG BEITRAGEN Reichen Sie bitte immer die Originale der Rechnungen ein. Rechnungszweitschriften (Duplikate) werden jedoch anerkannt, wenn andere Versicherer oder Kostenträger in Anspruch genommen werden und deren Leistungen darauf bestätigt sind. Die Rechnungen müssen folgende Angaben enthalten: - Name der behandelten Person; - Bezeichnung aller Krankheiten; - Angabe der einzelnen ärztlichen Leistungen; - Daten der Behandlung; - Bei Zahnarztrechnungen sind die Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz getrennt auszuweisen und zu spezifizieren. Bitte beachten Sie, dass den Apothekenrechnungen stets die dazugehörenden ärztlichen Verordnungen beigefügt werden. Bitte legen Sie dem Botschaftsservice die Rechnungen möglichst bald nach Erhalt vor. Die Einreichfrist beträgt drei Monate. Bitte geben Sie möglichst ein Bankgiro- oder Postgirokonto in Deutschland an, auf das die Leistungen überwiesen werden können. Überweisungen ins Ausland dauern erfahrungsgemäß sehr lange; es entstehen außerdem hohe Gebühren, die Sie tragen müssten. Bei Unfällen fügen Sie bitte eine kurze Schilderung des Unfallherganges bei und nehmen Sie dazu Stellung, ob Ihrer Ansicht nach Ansprüche gegen Dritte bestehen. Bitte wenden Sie sich in Leistungsfragen und wegen der Erstattung mit dem Hinweis auf die Weltpolice-Nr. an Botschaftsservice Schwellenbach Wolfgang Schwellenbach Leitenstrasse Geretsried Tel:

3 Zur Feststellung der Leistungspflicht und ihres Umfanges sind Sie verpflichtet, dem Botschaftsservice auf Verlangen die Befugnis zu erteilen, Auskünfte über frühere, bestehende und bis zum Ende der Versicherung eintretende Krankheiten, Unfallfolgen und Gebrechen sowie über beantragte, bestehende oder beendete Personenversicherungen einzuholen. Dazu darf der Botschaftsservice Ärzte, Krankenanstalten, Versicherungsträger usw. befragen. Die entsprechenden Stellen sind von ihrer Schweigepflicht zu befreien und zu ermächtigen, den Botschaftsservice alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 4. AUCH DER DATENSCHUTZ IST SICHERGESTELLT Personenbezogene Daten, Namen, Geburtsdaten usw. sind in den Meldeblättern enthalten, mit denen Sie bei dem Botschaftsservice zur Versicherung angemeldet werden. Diese für die Versicherung notwendigen Angaben werden auf Datenträgern gespeichert. Der Botschaftsservice hält sich in allen Phasen der Datenverarbeitung (Eingabe, Weitergabe, Verändern und Löschen) streng an das Datenschutzgesetz. Ein Datenschutzbeauftragter wacht beim Botschaftsservice darüber, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Wir wünschen Ihnen einen guten und erfolgreichen Aufenthalt in Deutschland.

4 Important: In all of your letters or telephone calls, always quote the following policy number Otherwise we will not be able to process your inquiries. The following conditions apply to foreigners who are temporarily resident in the Federal Republic of Germany: Important information about your health insurance cover within the framework of the global-policy collective insurance agreement with Krankenversicherung a. G.. During your temporary employment in the Federal Republic of Germany, your health is insured by Krankenversicherung a. G.. The insurance cover applies not only to you, but also to the spouse and children who are accompanying you on the trip, provided that they are also registered for the collective health insurance policy. This information sheet provides you with the essential details about the contents of the contract and tips which should help to ensure the prompt refunding of invoices Achievements Doctor and hospital costs, drugs, remedies and equipment, dental treatment In the event of any medically necessary outpatient or stationary treatment, precautionary outpatient examination, any examination and medically necessary treatment caused by pregnancy or the delivery of a child (calculated after eight months of unbroken insurance cover, starting from the commencement of the insurance policy), the following expenses incurred during the course of your stay in Germany will be reimbursed: a) medical advice, visits and performances, including operations and additional costs incurred as a result of operations; b) drugs prescribed by doctors (excluding nutrients, tonics and cosmetics) and dressings; c) remedies prescribed by doctors, namely baths, massages, inhalations, light and heat treatment and other forms of physical treatment; d) equipment prescribed by doctors, namely bandages, spectacles, contact lenses, hernia trusses, arch supports and elastic stockings; e) X-ray, radium and isotope services; f) accommodation and care during stationary treatment in a two-bed room; chief physician g) transport necessary for conveyance to the hospital for stationary treatment, with this hospital being recognised as the nearest or, alternatively, the most suitable from a medical point of view; h) dental treatment, dental prostheses (80%).

5 1.2 Body transfer costs If the insured person dies in the Federal Republic of Germany, the costs of transporting the deceased person to his or her place of residence abroad are reimbursed up to a maximum amount which corresponds to five times the cost of a first-class scheduled flight for one person. An official death certificate must be submitted for the reimbursement of transport or burial costs. 2. NO PAYMENT IS MADE FOR THE FOLLOWING In particular, there is no obligation to make payments for the following: a) illnesses and results of accidents which were treated during the six weeks immediately prior to the commencement of the insurance cover; b) spa and sanatorium treatment and detoxification measures, including courses of detoxification treatment and curative measures for addicts; c) tooth and jaw treatment 3. HOW YOU CAN CONTRIBUTE TO A QUICK PROCESSING OF THE PAYMENTS Always submit the original version of the invoices. However, duplicates of the invoices will be recognised if other insurers or cost-bearing authorities are made use of, and their performance is confirmed therein. The invoices must contain the following details: - the name of the person treated; - a description of all illnesses; - details of the individual elements of medical treatment; - the dates of treatment; - in the case of dentists invoices, the costs of dental treatment and dental protheses must be identified and specified separately. Please take care that the chemists invoices are always be accompanied by the appropriate doctor s prescription. Please submit the invoices to Botschaftsservice as soon as possible after you have received them. The submission period is three months. If possible, please indicate a bank or post office current account in Germany into which the payments can be made. Experience shows that transfers from foreign countries take a very long time; there are also high charges which you would have to bear. In the event of accidents, please enclose a short description of the accident and state your opinion on whether any claims can be made against third parties. In matters relating to payment and reimbursement, please contact Botschaftsservice Schwellenbach Wolfgang Schwellenbach Leitenstrasse Geretsried Tel: and always include a reference to the global policy number.

6 In establishing the obligation to pay and the extent of that obligation, you are obliged to approve any request from Botschaftsservice to collect information about previous and existing illnesses, results of accidents and cases of infirmity, and cases of the above which occur before the termination of the insurance policy, as well as information about insurance of persons which has been applied for, is currently valid or has been terminated. For this purpose, Botschaftsservice may question doctors, medical institutions, insurers, etc. The relevant bodies are to be released from their duty to observe professional confidentiality and empowered to provide Botschaftsservice with all of the information which is necessary. 4. DATA PROTECTION IS ALSO SAFEGUARDED Personal data, names, dates of birth, etc. are included in the registration forms with which we apply to have you insured by Botschaftsservice. These details, which are necessary for the insurance policy, are stored on data carriers. Botschaftsservice strictly observes the data protection legislation at all stages of data processing (entry, transmission, alteration and deletion). A data protection officer at Botschaftsservice is responsible for ensuring that the legal stipulations are complied with. We wish you a happy and successful stay in Germany.

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