Katzenhilfe Bleckede e.v.

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1 Katzenhilfe Bleckede e.v. Verein zum Schutz der Katze und zur Wahrung des Tierschutzgedankens An Ratsfrauen/Ratsherren CDU Fraktion Stadt Bleckede HAUSANSCHRIFT BANKVERBINDUNG Katzenhilfe Bleckede e.v. Horndorfer Weg Bleckede TEL / FAX 05854/ 1521 MOBIL 0151/ WEB info@katzenhilfe-bleckede.de Volksbank Lüneburger Heide e.g. BLZ KontoNr Dieter Ruhnke STAND BEARBEITER BLECKEDE DEN Handreichung zum Vortrag der Katzenhilfe Bleckede e.v. am zur Thematik der Kastrations-/Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen Anlagen: - Grafik eingefangene/aufgenommene/kastrierte Katzen LK LG - Grafik Aufwendungen für Katzen im LK LG - Grafik Katzen LKLG behandelt frei lebend - registriert - Grafik Umsatz- und Strukturdaten Hauskatze Katzen, so scheu sie auch sein mögen, sind keine Wildtiere sondern Haustiere, die aufgrund ihrer Entwicklungsgeschichte auf den Menschen angewiesen sind. Das häufig strapazierte Argument, dass eine Katze sich selbst versorgen könnte ist schlichtweg falsch. Die Hauptbeutetiere stehen unter anderem über die Wintermonate nicht zur Verfügung. Die in Nordafrika beheimatete Falbkatze breitete sich erst um 500 v.ch. aus Nordafrika zunächst in Italien und Griechenland aus. Die von ihr abstammende heutige Hauskatze hat sich im Wesentlichen kaum verändert. Dadurch ist auch erklärbar, dass die uns bekannte Hauskatze nicht an die klimatischen Bedingungen in Deutschland angepasst ist. Eine Hauskatze hat z.b. kein Wasser abweisendes Fell und kein Beutetierschema für den Winter. Darüber hinaus ist die Katze durch den Menschen domestiziert worden. Dies spiegelt sich auch im allgemeinen sprachlichen Umgang wieder. Katzen werden nicht ohne Grund als Haus- oder Hofkatzen bezeichnet. In diesem Zusammenhang muss auf die Aufforderung bzw. den gängige Rat hingewiesen werden "Nicht füttern, dann verlaufen die sich. Dies ist oft die einzige angebotene Hilfe. Nur - wohin? Auf das nächste ruhige Nachbargrundstück? Auch ein Fütterungsverbot ist zu hinterfragen. Dies stellt Menschen, die Verantwortung für das Mitgeschöpf Tier übernehmen, vor einen Gewissenskonflikt. Letztendlich stellt ein Fütterungsverbot eine latente Tötungsabsicht dar, maskiert als natürlicher Sterbevorgang, der mit dem qualvollen Leid des Verhungerns verbunden und mit den Strafvorschriften des Tierschutzgesetzes nicht vereinbar ist. Für die Hauskatze existiert in Deutschland keine biologische Nische in der freien Natur und es ist unstrittig, dass die Tiere ohne menschliche Hilfe auf sich alleine gestellt nur mit erheblichem Leid einige Zeit überleben können. Da die Hauskatze kein Wildtier ist (auch eine so genannte verwilderte Katze wird dadurch nicht automatisch zur Wildkatze), erfolgt bei der Hauskatze keine eigenständige Geburtenregulierung. Auch unter den erbärmlichsten Zuständen ist der Fortpflanzungstrieb der Hauskatze so stark ausgeprägt, dass es trotz verelendetem Zustand, Hunger, Krankheit und sonstiger widriger Umstände zur Fortpflanzung und Vermehrung kommt. 1/6

2 Die Krankheits- und Sterberate ist bei verelendeten Katzenpopulationen deutlich erhöht, hat aber auf den stetigen Anstieg der Population keinen nachhaltigen Einfluss, weil unkastrierte Katzen, die unter menschlicher Obhut gehalten werden, den frei lebenden Katzen zuwandern und die Fortpflanzungskette aufrecht erhalten. Zusätzlich wandern unkastrierte ausgesetzte, zurückgelassene und vernachlässigte Katzen zu bzw. werden Ausgangspunkt neuer Ansammlungen und sorgen auch hier für einen stetigen Anstieg der Anzahl der Katzen. Mit sechs Monaten ist die Katze bereits geschlechtsreif, zweimal im Jahr bringt sie durchschnittlich vier bis sechs Welpen zur Welt, mittlerweile werden die Vereine immer häufiger mit einem dritten Wurf im Jahr konfrontiert. Von einer unkastrierten Katze kann in einem Jahr eine Gruppe von 20 Katzen entstehen. Die Problematik der sich unkontrolliert vermehrenden Katze wurde bis dato durch die Behörden nicht im vollen Umfang wahrgenommen und nur als scheinbare Einzelfälle registriert, da diese Problematik an den zuständigen Behörden vorbeigeht. Der Bürger wendet sich grundsätzlich bei einem Katzenproblem direkt an das Tierheim Lüneburg oder die Katzenhilfe Bleckede e.v. Sollte sich doch ein Bürger an die Kommune wenden, wurde dieser bis dato an das Tierheim Lüneburg verwiesen. Die Kastration auf freiwilliger Basis (Appell an das Verantwortungsbewusstsein vieler Katzenbesitzer) hat sich als nicht effektiv dargestellt. Die Katzenhilfe Bleckede e.v., der Tierschutzverein Lüneburg e.v. und die Hilfsaktion für Katzen haben die leidige Erfahrung gemacht, dass Angebote zur Kastrationsunterstützung, die eine Freiwilligkeit der Katzenhalter voraussetzen, erfolglos blieben, obwohl den Betroffenen Unterstützung beim ggf. erforderlichen Einfangen und auch teilweise Kostenübernahme zugesichert wurden. Durch den stetigen Anstieg frei lebender Katzen treten vermehrt Probleme für den Menschen, die Tiere, die Umwelt und die Wirtschaft auf. Die öffentliche Ordnung und der soziale Frieden werden gestört; - Leid für nicht artgerecht lebende scheue und frei lebende Hauskatzen, - störender Einfluss auf die Umwelt, auf das natürliche Gleichgewicht und die Artenvielfalt, - Nachbarschaftsstreit und Probleme mit Behörden wegen frei lebender Katzenansammlungen, - moralische und hygienische Belästigung der Bevölkerung und Störung des sozialen Friedens, - Eindringen von hungernden Tieren in Räumlichkeiten, - Gefährdung des Straßenverkehrs, - sowie vermehrte Tierquälerei. Eine steigende Anzahl von frei lebenden Katzen bedeutet auch einen stetigen Anstieg einer gesundheitlichen Gefährdung; - zunehmender Infektionsdruck und Durchseuchungsrate, Parasitenbefall sowie Qualen kranker und/oder verletzter Katzen, - Verschärfung der Durchseuchungsrate aufgrund eines reduzierten Gesundheitszustand durch eine fehlende Versorgung, - gesundheitliche Gefährdung der von Menschen gehaltenen Tiere durch Infektionen und Parasiten, z.b. Katzenleukose, Katzenschnupfen,Tollwut, Würmer oder Flohbefall, - mögliche gesundheitliche Gefährdung von Menschen mit ineffizientem Immunsystem wie Kinder, Senioren, HIV-Erkrankte, Diabetiker, Systemerkrankte, Asthmatiker, Tumorerkrankte, Schwangere. Katzenhilfe Bleckede e.v.; Handreichung Vortrag CDU Fraktion; /6

3 Ein stetiger Anstieg von frei lebenden Katzen bedeutet für die Hilfsinitiativen und Behörden; - eine finanziell und emotional unzumutbare Belastung für aktive Hilfsinitiativen bei stetig frustranen Bemühungen um die Reduktion von frei lebenden Katzen, - Ausbeutung, Missachtung als Hilfsinitiative für die Gesellschaft. Fehlende Unterstützung, Hohn und Spott von Bürgern aber auch von Amtsträgern, - volle Tierheime und Pflegestellen in den Vereinen, - stetig ansteigende Ausgaben für die Kastration und Versorgung dieser Tiere, bei stetig abnehmender Spendenbereitschaft und Mitgliederzahl, - stetiger Anstieg der Zuwendungen von Stadt, Landkreis und Gemeinden, - Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und das Fundrecht durch Abweisung oder Aussetzen/Zurücklassen von Fundtieren bei Kapazitätsauslastungen der Tierheime und Vereine. Die Vereine im Landkreis Lüneburg können mit ihren Mitteln und Maßnahmen die dynamische Entwicklung der Fortpflanzung von unkastrierten Katzen nicht verhindern, weil durchgeführte Fang- und Kastrationsaktionen ohne Nachhaltigkeit erfolgen. Weitere Fangund Kastrationsaktionen der Katzenhilfe Bleckede e.v. und auch des Tierschutzvereins Lüneburg e.v. werden, aufgrund der uns vorliegenden Bestandszahlen von Katzen im Landkreis Lüneburg, keinen Beitrag mehr dazu leisten können, eine Reduzierung der Anzahl von frei lebenden Katzen zu erreichen Seit Jahren setzen die Kommunen auf Aufklärung. Auch den Vereinen verbleibt bis dato nur der Appell an die Katzenhalter. Seit Jahren setzen die Kommunen auf Aufklärung. Appellieren die Vereine an die Katzenhalter ihre Tiere kastrieren zu lassen, damit diese sich nicht unkontrolliert vermehren können. Allein über die Katzenhilfe Bleckede e.v. wurde zur Notwendigkeit der Kastration u. Kennzeichnung von Katzen in der Landeszeitung seit dem insgesamt 22 x berichtet. Am letztmalig. Zusätzlich erfolgten Berichterstattungen im Kreisboten, in der Elbmarsch-Zeitung und auch im Hamburger Abendblatt. Es wurde auch im Hörfunk bei Radio FFN, Hit Radio Antenne und auch beim NDR 1 darüber berichtet. Zusätzlich gab es eine Vielzahl von Berichterstattungen über den Tierschutzverein Lüneburg e.v., über das Tierheim Lüneburg und die Hilfsaktion für Katzen e.v., die auch immer wieder diese Problematik schilderten. Darüber hinaus wurden Informationsstände betrieben und auch Flyer und sonstiges Informationsmaterial verteilt. Letztendlich gibt es zur Notwendigkeit der Kastration von Katzen auch eine Vielzahl von Informationen im Internet. Das Ergebnis ist ernüchternd, und auch das ist unstrittig, es wurde dadurch keine signifikanten Reduzierungen der Anzahl von frei lebenden Katzen erreicht. Sogar die Tierärztekammer Niedersachsen hat 2007 einen Flyer Katzenjammer aufgelegt. Bei der Tierärzteschaft Lüneburg ist dadurch aber auch kein ansteigendes Aufkommen an Kastrationen von Katzen festgestellt worden. Auch eine mit dem eingeleitete Aufklärungsarbeit des Landkreises Lüneburg erbrachte nicht das erhoffte Ergebnis. Es sind also bereits alle Mittel der Aufklärung ausgeschöpft. Nur eine verpflichtende Kastrationsvorschrift für die in menschlicher Obhut lebenden Freigängerkatzen, aus deren Bestand sich die Anzahl von frei lebenden Katzen ständig ergänzt, kann dieses Elend nachhaltig verhindern. Es sollte selbstverständlich sein, dass einem Halter von Freigängerkatzen, nach dem Verursacherprinzip, eine Katzenhilfe Bleckede e.v.; Handreichung Vortrag CDU Fraktion; /6

4 Kastrationsverpflichtung zur Abwendung der unkontrollierten Vermehrung und der daraus entstehenden Gefahren zugemutet werden kann. Die verpflichtende Katzenkastration, Kennzeichnung und Registrierung kann nur im Sinne jeder Interessengruppe oder Institution sein. Auch die Kreisjägerschaft beklagt den stetigen Anstieg von frei lebenden Katzen. Aus diesem Grund unterstützt die Kreisjägerschaft die Einführung einer Kastrationsverpflichtung für freilaufende Katzen. So würde mittel- bis langfristig auch eine Reduzierung der frei lebenden Katze in den Jagdpachten erfolgen. Man würde es begrüßen, durch eine solche Regelung der Katze nicht mehr mit den Mitteln der Jagd begegnen zu müssen. Weitere Natur- und Umweltschützer müssten dann nicht mehr fürchten, das frei lebende Katzen Einfluss auf die vor Ort bestehende Artenvielfalt nehmen und dadurch das natürliche Gleichgewicht stören. Auch die Tierärzteschaft des Landkreises Lüneburg unterstützt die Einführung einer Kastrationsverpflichtung für freilaufende Katzen, weil sie das mit der unkontrollierten Vermehrung einhergehende Tierleid reduziert, dass in einer Vielzahl auf den Behandlungstischen der Kleintierärzte landet. Die Vereine und das Tierheim würden personell und räumlich entlastet. Mögliche freiwerdende Mittel könnten nachhaltig investiert werden, um bedürftige oder in Not geratene Bürger zu unterstützen. Zusätzlich erreicht man eine Planungssicherheit für die Vereinstätigkeit bzw. den Tierheimbetrieb. Zum Wohle der Tiere und zur Entlastung der Kommunen. Durch die Anwendung des Verursacherprinzips werden die Versäumnisse des Katzenhalters nicht mehr auf die Allgemeinheit abgewälzt und viel unnötiges Tierleid verhindert. Wie oben bereits ausgeführt ist, hat die frei lebende Katze, aufgrund der fehlenden Versorgung, eine geringere Lebenserwartung. Es ist kein Geheimnis, dass durch die Einführung einer Kastrationsverpflichtung, die Chance besteht, dass die dann durchgeführten Fang- und Kastrationsaktionen der Vereine zu einer Reduzierung der Anzahl von frei lebenden Katzen führt, weil weniger unkastrierte Katzen, die in menschlicher Obhut leben, diese wieder ergänzen. Tatsache ist, dass seit Jahren die in privaten Haushalten die Anzahl der gehaltenen Katzen zunehmen und parallel dazu die Anzahl der frei lebenden Katzen stetig ansteigen. Dieser Ursachenzusammenhang ist wohl mehr als eindeutig. Mit Stand haben insgesamt 177 Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland eine Kastrations-/Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen erlassen. Davon 118 Kommunen in Niedersachsen. In allen dieser Fälle sind die juristischen Prüfungen positiv verlaufen. Es wurde festgestellt, dass eine solche Verordnung inhaltlich sinnvoll, rechtmäßig, verhältnismäßig und von öffentlichem Interesse ist, um der unkontrollierten Vermehrung und den daraus resultierenden Gefahren auf Dauer zu begegnen. Zur immer wieder angesprochenen Überwachung- und Kontrollmöglichkeit ist auszuführen, das eine Norm nicht die primäre Aufgabe, alle Zuwiderhandlungen mit In-Kraft-Treten zu kriminalisieren und zu 100% zu sanktionieren! Gerade auch der Bundesgesetzgeber und die Landesgesetzgeber als Wiege unzähliger solcher Rechtsvorschriften sind ein Paradebeispiel dafür, das unzählige Rechtsnormen nicht kontrolliert oder nicht kontrolliert werden können. Auch in der Stadt Bleckede wird dieser legitime reaktive Ansatz gewählt, um ihre bereits erlassenen Verordnungen zu überwachen. Katzenhilfe Bleckede e.v.; Handreichung Vortrag CDU Fraktion; /6

5 Es verwundert daher immer wieder, dass man gerade, im Rahmen einer Verordnung zur Kastrationsverpflichtung für Katzen, auf kommunaler Ebene offensichtlich einen solchen unrealistischen Anspruch der präventiven/aktiven Kontrolle und Durchsetzung erhebt. Auch bei dieser Verordnung steht die reaktive Maßnahme bei Verstößen im Vordergrund. Sinn einer Kastrationsverpflichtung ist zunächst die Klarstellung, dass der Katzenhalter, der seine Katze die Möglichkeit der Vermehrung einräumt, die Verantwortung hierfür zu übernehmen hat. Es gibt kein einziges Gebot in der Bundesrepublik Deutschland, welches prophylaktisch umfassend kontrolliert wird, nicht einmal bei ernsthaften Hinweisen auf mögliche Bedrohungen oder Straftaten. Gesetzte und Gebote haben zuallererst eine Bahnungs- und Schienungsfunktion für erwünschte Verhaltens- und Denkweisen und sie bieten eine Handlungsgrundlage, wenn Verstöße ein Handeln erforderlich machen sollten. Die Instrumente der Vorgehensweisen können durch die jeweiligen Kommunen individuell an die vor Ort zu beachtenden Rahmenbedingungen angepasst werden, um mit der Zeit für alle Seiten eine ausgleichende und weniger belastende Situation zu erreichen, um die mit einem weiteren Anstieg der Anzahl frei lebenden Katzen verbundenen Gefahren abzuwenden. In diesem Sinne ist es durchaus legitim und auch angemessen, den Katzenhaltern eine Schonfrist einzuräumen, die zwar die Kastrationspflicht nicht außer Kraft setzt, aber zumindest fahrlässige Verstöße vorerst ahndungsfrei stellt. Eine solche Verordnung stellt zunächst ein Instrument dar, um auf besondere Fälle zu reagieren, z.b. auf Extremfälle sozialer Verwahrlosung und an Orten eines gehäuften Auftretens von Katzen. Sie hat darüber hinaus einen präventiven Charakter für den Schutz des Betroffenen vor strafrechtlicher Verfolgung, wenn der Betroffene seinen Katzen durch die unkontrollierte Vermehrung länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt und sich dadurch der strafrechtlichen Verfolgung i.s.d. 17 Tierschutzgesetz aussetzt. Dort, wo Beschwerden auftreten, werden die Verursacher angesprochen. Dies kann durch z.b. Vertreter beauftragter (Ehrenamtsbeamte 38 NKVerfG) Tierschutzorganisationen (in der Regel auch die Ersten die angesprochen werden), durch die Ordnungsämter oder bei Bedarf auch durch das Veterinäramt durchgeführt werden. Für die öffentliche Hand kann das im Rahmen der normalen Arbeitsabläufe gewährleistet werden. Bei tierschutzwidrigen Zuständen hätten die Amtsträger bis dato immer schon einschreiten müssen. Somit ist dies im eigentlichen Sinne keine neue Aufgabe. Es entsteht für die Kommunen kein zusätzlicher finanzieller Aufwand. Auch zusätzliche Mitarbeiter sind nicht notwendig. Bei Bedarf werden die betroffenen Personen durch die zuständige Behörde angeschrieben und auf die Notwendigkeit der Kastration hingewiesen. Ggf. können auch die örtlichen Tierschutzorganisationen beauftragt/angefragt werden Aufklärungsarbeit vor Ort zu leisten. Der Nachweis der Kennzeichnung erfolgt durch den Halter bei den gängigen Organisationen, z.b. über Tasso e.v.. Jeder Tierarzt, aber auch die Katzenhilfe Bleckede e.v. und das Tierheim Lüneburg verfügen über ein Lesegerät. Nicht zu vergessen, dass auch der mündige Mitbürger aus der Nachbarschaft seinen Beitrag zur Einhaltung der erlassenen Verordnung leisten wird. Katzenhilfe Bleckede e.v.; Handreichung Vortrag CDU Fraktion; /6

6 Es ist an der Zeit nun endlich eine Maßnahme in die gesetzliche Regelung aufzunehmen, die bis heute noch keine Anwendung gefunden hat. Nur so besteht optional die Chance mittelbis langfristig eine Reduzierung der frei lebenden Katze zu erreichen, zu mindestens aber auf einem niedrigen Niveau zu stabilisieren. Mit den hiesigen herrschenden Wertvorstellungen, die für ein gedeihliches Zusammenleben als unabdingbar anzusehen sind, ist es nicht vereinbar, dass ein Tier, welches unter Hunger, durch Krankheit oder Verletzung an Schmerzen leidet, in diesem qualvollen Zustand weiter leidet. Insbesondere vor dem Hintergrund der grundgesetzlichen Werteentscheidung zugunsten des Tierschutzes i.s.d. Art. 20a GG. Eine Kastrationsverpflichtung ist aus der Verantwortung für das Mitgeschöpf Tier, aus Gründen des Tierschutzes und aus ethischen Gründen unerlässlich. Wir hoffen darauf, dass nicht die persönliche Einstellung, ob Katzen grundsätzlich gemocht werden oder nicht, entscheidenden Einfluss auf die Meinungsbildung nimmt, sondern alleine die Fakten und der Mut neue Wege zu gehen. i.a. Dieter Ruhnke Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Katzenhilfe Bleckede e.v. Katzenhilfe Bleckede e.v.; Handreichung Vortrag CDU Fraktion; /6

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