AK Flüchtlinge Rückkehr Abschiebungen nach Afghanistan Rebecca Einhoff Assistant Protection Officer UNHCR-Vertretung in Deutschland
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- Victoria Böhmer
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1 AK Flüchtlinge Rückkehr Abschiebungen nach Afghanistan Rebecca Einhoff Assistant Protection Officer UNHCR-Vertretung in Deutschland
2 Überblick I. Rückkehr Freiwillige Rückkehr/Abschiebungen/ Mandatory Return Die Position und das Mandat von UNHCR zur Rückkehr Aktuelle Entwicklungen und Statistiken II. Abschiebungen nach Afghanistan Die Position von UNHCR Aktuelle Entwicklungen und Statistiken
3 I. Rückkehr: Definitionen Freiwillige Rückkehr: Die Rückkehr einer Person in das Herkunftsland oder das Land des gewöhnlichen Aufenthalts auf Grundlage einer freiwilligen und wohlinformierten Entscheidung ohne die Anwendung von Zwang. Abschiebung: Die zwangsweise physische Rückkehr einer Person in ihr Herkunftsland oder in ein anderes Land durch die Behörden des Aufnahmestaates. Mandatory Return : Die Rückkehr einer Person, die kein (langfristiges) Aufenthaltsrecht in dem Aufnahmestaat hat, und die die Aufforderung erhalten hat, das Land ggf. in einer bestimmten Frist zu verlassen bzw. in das Herkunftsland zurückzukehren, da andernfalls die Abschiebung droht.
4 I. Rückkehr: Position und Mandat von UNHCR Freiwillige Rückkehr: Die freiwillige Rückkehr ist neben Integration und Resettlement eine der drei dauerhaften Lösungen; Rückkehr in Sicherheit und Würde; UNHCR fördert und unterstützt die freiwillige Rückkehr: Bereitstellung von aktuellen Herkunftslandinformationen; Rechtliche Beratung; go-and-see -visits; Reintegration. Abschiebungen: Positionspapiere und ExCom-Beschlüsse (ExCom-Beschluss Nr. 96 (LIV) von 2003 ( Beschluss über die Rückstellung von Personen, bei denen kein internationaler Schutzbedarf festgestellt wurde )
5 I. Rückkehr: Aktuelle Entwicklungen und Statistiken Ankündigungen der Bundesregierung auf verschiedenen Ebenen, dass mehr Personen, bei denen kein Schutzbedarf festgestellt wurde, ausreisen sollen (freiwillige Rückkehr und Abschiebungen); Ergreifung verschiedener Maßnahmen, u.a. Einrichtung der Bund-Länder-Koordinierungsstelle Integriertes Rückkehrmanagement seit Dez (u.a. Arbeitsgruppe freiwillige Rückkehr ); Verhandlungen mit Herkunftsstaaten (u.a. Afghanistan, Nordafrika); gesetzliche Neuregelungen, die Abschiebungsmaßnahmen betreffen (u.a. in Bezug auf medizinische Abschiebehindernisse, Ankündigung von Abschiebungen). Geplante Maßnahmen, u.a.: Veränderung der Verfahrensabläufe; mehr Kooperationen mit den Herkunftsländern; Initiativen, um die Zahl der freiwilligen Rückkehrer zu erhöhen (u.a. Reintegrationsprojekte).
6 I. Rückkehr: Aktuelle Entwicklungen und Statistiken Zahlen freiwillige Rückkehr (geförderte Rückkehr): 2006: : : : : : : : : : (Jan-Jun): (Jan-Sep):
7 I. Rückkehr: Aktuelle Entwicklungen und Statistiken Quelle der Grafik: BAMF
8 I. Rückkehr: Aktuelle Entwicklungen und Statistiken Quelle der Grafik: BAMF
9 I. Rückkehr: Aktuelle Entwicklungen und Statistiken Zahlen Abschiebungen: 2006: (Luftweg) (Landweg) + 5 (Seeweg) 2007: : : : : : : : : (Jan-Jun):
10 I. Rückkehr: Aktuelle Entwicklungen und Statistiken Quelle der Grafik: Flüchtlingsrat Nds.
11 II. Abschiebungen nach Afghanistan: Position von UNHCR UNHCR-Richtlinien zum internationalen Schutzbedarf von afghanischen Asylsuchenden vom April 2016 legen den Schutzbedarf von afghanischen Asylsuchenden fest; Grundsätzlich gelten in Bezug auf die freiwillige als auch zwangsweise Rückkehr die Grundsätze zur Rückkehr (s.o. u.a. ExCom-Beschluss); Angesichts der sich verschlechternden Situation in Afghanistan beobachtet UNHCR sinkende Schutzquoten in Aufnahmeländern mit Sorge; Eine hohe Zahl von Rückkehrern könnte u.a. in Bezug auf Unterkünfte und Erwerbsmöglichkeiten die fragilen Aufnahmekapazitäten von Afghanistan weiter belasten. Auch könnten Personen von weiterer Vertreibung innerhalb Afghanistans betroffen sein; UNHCR war/ist weder an der Verhandlungen in Bezug auf die Abkommen zur Rückkehr von afghanischen Staatsangehörigen mit der EU noch mit Deutschland beteiligt;
12 II. Abschiebungen nach Afghanistan: Aktuelle Entwicklungen und Statistiken Abschluss einer joint declaration zwischen der Bundesregierung und der Regierung in Afghanistan (fast zeitgleich Abschluss einer entsprechenden Erklärung zwischen der EU und AFG); Inhalte: Vorrang der freiwilligen Rückkehr; Berücksichtigung besonderer Schutzbedürfnisse von u.a. Kindern, Familien, alleinstehenden Frauen; Deutschland trägt die Kosten der Rückkehr sowie Rückkehr- und Reintegrationshilfen; Die Rückkehr kann unter bestimmten Voraussetzungen mit sog. EU-laissez-passers erfolgen; Die Rückkehr kann mit Charter- als auch mit Linienflügen stattfinden; In den ersten sechs Monaten sollen im Rahmen von Abschiebungen nicht mehr als 50 Personen pro Flug nach Afghanistan zurückkehren.
13 II. Abschiebungen nach Afghanistan: Aktuelle Entwicklungen und Statistiken Abschiebungen: 2012: 9; 2013: 8; 2014: 9; 2015: 9; 2016 (Jan-Jun): 18 Freiwillige (geförderte) Rückkehr: 2013: 94; 2014: 101; 2015: 309; 2016 (Jan-Jun): Gesamtschutzquoten: 2012: 44,22% 2013: 56,57% 2014: 68,44% 2015: 77,63% 2016: 52,37% September 2016: 56,66%
14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Rebecca Einhoff UNHCR-Vertretung in Berlin
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