Folgen doppelter Kausalitäten bei Bauablaufstörungen. Fehlende Leistungsbereitschaft gleichlaufend zur Behinderung.
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- Jakob Bieber
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1 Stand : 02 / Von der Industrie- und Handelskammer Würzburg - Schweinfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen Dipl.- Ing. (FH) M. Bieber Folgen doppelter Kausalitäten bei Bauablaufstörungen. Fehlende Leistungsbereitschaft gleichlaufend zur Behinderung. 2 1
2 Beispiele doppelter Kausalitäten Fehlende Mieter- bzw. Nutzerentscheidung Bauträger verzögert Handwerkerausschreibungen Käufer Finanzmittel-Freigabe Verkäufer/Bauträger Objektfertigstellung AN Unvollständige Angebotsunterlagen AG Fehlende Vergabeentscheidung Keine Kaufinteressenten Keine Produktverfügbarkeit AN Kapazitätsengpass AG Baugenehmigung Bauausführung verzögert Fehlende Pläne - Behinderung 3 Doppelte Kausalitäten Doppelte Kausalitäten bei Baubehinderungen werden in der Fachliteratur auch als Doppelkausalität, Konkurrierende Behinderung oder concurrent delays bezeichnet. Was wird unter einer doppelten Kausalität bei einer bauablaufbezogenen Untersuchung verstanden? 4 2
3 Doppelte Kausalitäten Eine Doppelkausalität besteht dann, wenn zwei unterschiedliche Behinderungsursachen vorliegen und jede für sich allein betrachtet zu ein und der selben Behinderung führt: Beispiel : Behinderung (Baustillstand) beim Herstellen einer Sichtbetonwand Ursache 1 Ursache 2 Fehlende Ausführungspläne (Bewehrungspläne) Auftraggeber (AG) Fehlende Montageplanung (Sichtbetonschalpläne) Auftragnehmer (AN) 5 DOPPELKAUSALITÄT Ursache / Dauer: Überlagerung auftraggeber- und auftragnehmerseitiger Störungen. Behinderungsursache AG und AN zeitgleich und mit gleicher Dauer. Bauzeit- und Kostenfolgen: Anteilige Verlängerung der Bauzeit um den Behinderungszeitraum. In der Regel keine Kostenerstattung! 6 3
4 DOPPELKAUSALITÄT Hinweise für AN: Ä Leistungsbereitschaft (schriftlich) anbieten. Ä Geforderte oder sich aus dem Vertrag ergebende Unterlagen rechtzeitig übergeben, auch wenn diese wegen einer andauernden Behinderung aktuell noch nicht benötigt werden. (Muster, Sichtbetonschalungs-, Montagepläne usw.) Ä Schriftliche Behinderungsanzeige und Dokumentation. 7 DOPPELKAUSALITÄT Hinweise für AG: Ä Leistungsbereitschaft (schriftlich) abfragen. Ä Prüfen ob tatsächlich eine Leistungsbereitschaft vorhanden ist (Personal, Muster, Sichtbetonschalungs-, Montagepläne usw.) Ä Schriftliche Dokumentation. (z.b. Anforderung von Montageplänen) 8 4
5 Quotelung In verschiedenen Veröffentlichungen wird eine Quotelung vorgeschlagen. Was ist von einer solchen Quotelung zu halten? 9 Quotelung der Bauzeit Bei einer anteiligen Quotelung der Bauzeit müsste der AN seine Bauleistung, obwohl eine auftraggeberseitige Behinderung vorliegt, in kürzerer Zeit als geplant erbringen. Dies würde gerade bei längeren Behinderungszeiträumen dazu führen, dass die Bauleistung innerhalb der verbleibenden Zeit nicht mehr ausführbar ist. Die Bauzeit muss daher unverändert erhalten bleiben. Eine Quotelung der Bauzeit ist daher aus baubetrieblicher Sicht abzulehnen. 10 5
6 Quotelung der Kosten - AN Bei einer fehlenden Leistungsbereitschaft des Auftragnehmers könnte dieser, auch ohne auftraggeberseitige Behinderung, keine Bauleistung erbringen, so dass diesem daher in Folge der auftraggeberseitigen Behinderung keine Kosten und auch kein Schaden entstanden sind. Baustellenvorhalte- und -gemeinkosten sind dann sowieso Kosten des Auftragnehmers. 11 Quotelung der Kosten - AG Da sich allein in Folge der auftraggeberseitigen Behinderung die Bauzeit verschoben hätte, kann auch kein Schadensersatzanspruch (z.b. wegen Mietausfälle) gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden, es handelt sich daher hierbei um sowieso Kosten des Auftraggebers. 12 6
7 Quotelung der Kosten In beiden Fällen scheitert der Kostenanspruch in Folge der fehlende Monokausalität (die conditio sine qua non - Formel ist nicht anwendbar). Aus baubetrieblicher Sicht ist daher in der Regel auch eine Quotelung der Kosten abzulehnen. Jede Partei trägt dementsprechend ihre Kosten selbst. 13 Überholende Kausalität Von einer Überholenden Kausalität spricht man, wenn eine der Behinderungsursachen über die zuvor erläuterte Behinderung mit doppelter Kausalität hinaus geht. Wie ist dieser Fall zu behandeln? 14 7
8 Überholende Kausalität Lösung: Die Bauzeit wird um den Anteil der doppelten Kausalität verlängert. Nur für den Fall länger andauernder auftraggeberseitiger Behinderungen verlängert sich die Bauzeit adäquat. Eine länger andauernde fehlende Leistungsbereitschaft des Auftragnehmers verlängert die Bauzeit nicht weiter. Die Kostenansprüche im Zeitraum, in dem die doppelte Kausalität vorliegt, sind in der Regel, wie zuvor erläutert, von jeder Partei selbst zu tragen. Alle weiteren Kosten der über diesen Zeitraum hinaus gehenden Behinderungen wären grundsätzlich vom Verursacher der Störung / Behinderung zu tragen. Hinweis: Äquivalent werden vorangehende Störungen behandelt. 15 Grundsatz bei Behinderungen begleitende, ausführliche und nachvollziehbare Dokumentation und Behinderungsanzeige(n) dabei zeitgleich Leistungsbereitschaft anbieten bzw. hinterfragen! 16 8
9 Der seltene Fall einer Offenkundigkeit 17 ENDE 18 9
10 Von der Industrie- und Handelskammer Würzburg - Schweinfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen Dipl.- Ing. (FH) M. Bieber Johann Schneider Straße Maßbach Tel.: / Fax: / bieber@baupreis-sv.de WEB:
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