Folgen doppelter Kausalitäten bei Bauablaufstörungen. Fehlende Leistungsbereitschaft gleichlaufend zur Behinderung.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Folgen doppelter Kausalitäten bei Bauablaufstörungen. Fehlende Leistungsbereitschaft gleichlaufend zur Behinderung."

Transkript

1 Stand : 02 / Von der Industrie- und Handelskammer Würzburg - Schweinfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen Dipl.- Ing. (FH) M. Bieber Folgen doppelter Kausalitäten bei Bauablaufstörungen. Fehlende Leistungsbereitschaft gleichlaufend zur Behinderung. 2 1

2 Beispiele doppelter Kausalitäten Fehlende Mieter- bzw. Nutzerentscheidung Bauträger verzögert Handwerkerausschreibungen Käufer Finanzmittel-Freigabe Verkäufer/Bauträger Objektfertigstellung AN Unvollständige Angebotsunterlagen AG Fehlende Vergabeentscheidung Keine Kaufinteressenten Keine Produktverfügbarkeit AN Kapazitätsengpass AG Baugenehmigung Bauausführung verzögert Fehlende Pläne - Behinderung 3 Doppelte Kausalitäten Doppelte Kausalitäten bei Baubehinderungen werden in der Fachliteratur auch als Doppelkausalität, Konkurrierende Behinderung oder concurrent delays bezeichnet. Was wird unter einer doppelten Kausalität bei einer bauablaufbezogenen Untersuchung verstanden? 4 2

3 Doppelte Kausalitäten Eine Doppelkausalität besteht dann, wenn zwei unterschiedliche Behinderungsursachen vorliegen und jede für sich allein betrachtet zu ein und der selben Behinderung führt: Beispiel : Behinderung (Baustillstand) beim Herstellen einer Sichtbetonwand Ursache 1 Ursache 2 Fehlende Ausführungspläne (Bewehrungspläne) Auftraggeber (AG) Fehlende Montageplanung (Sichtbetonschalpläne) Auftragnehmer (AN) 5 DOPPELKAUSALITÄT Ursache / Dauer: Überlagerung auftraggeber- und auftragnehmerseitiger Störungen. Behinderungsursache AG und AN zeitgleich und mit gleicher Dauer. Bauzeit- und Kostenfolgen: Anteilige Verlängerung der Bauzeit um den Behinderungszeitraum. In der Regel keine Kostenerstattung! 6 3

4 DOPPELKAUSALITÄT Hinweise für AN: Ä Leistungsbereitschaft (schriftlich) anbieten. Ä Geforderte oder sich aus dem Vertrag ergebende Unterlagen rechtzeitig übergeben, auch wenn diese wegen einer andauernden Behinderung aktuell noch nicht benötigt werden. (Muster, Sichtbetonschalungs-, Montagepläne usw.) Ä Schriftliche Behinderungsanzeige und Dokumentation. 7 DOPPELKAUSALITÄT Hinweise für AG: Ä Leistungsbereitschaft (schriftlich) abfragen. Ä Prüfen ob tatsächlich eine Leistungsbereitschaft vorhanden ist (Personal, Muster, Sichtbetonschalungs-, Montagepläne usw.) Ä Schriftliche Dokumentation. (z.b. Anforderung von Montageplänen) 8 4

5 Quotelung In verschiedenen Veröffentlichungen wird eine Quotelung vorgeschlagen. Was ist von einer solchen Quotelung zu halten? 9 Quotelung der Bauzeit Bei einer anteiligen Quotelung der Bauzeit müsste der AN seine Bauleistung, obwohl eine auftraggeberseitige Behinderung vorliegt, in kürzerer Zeit als geplant erbringen. Dies würde gerade bei längeren Behinderungszeiträumen dazu führen, dass die Bauleistung innerhalb der verbleibenden Zeit nicht mehr ausführbar ist. Die Bauzeit muss daher unverändert erhalten bleiben. Eine Quotelung der Bauzeit ist daher aus baubetrieblicher Sicht abzulehnen. 10 5

6 Quotelung der Kosten - AN Bei einer fehlenden Leistungsbereitschaft des Auftragnehmers könnte dieser, auch ohne auftraggeberseitige Behinderung, keine Bauleistung erbringen, so dass diesem daher in Folge der auftraggeberseitigen Behinderung keine Kosten und auch kein Schaden entstanden sind. Baustellenvorhalte- und -gemeinkosten sind dann sowieso Kosten des Auftragnehmers. 11 Quotelung der Kosten - AG Da sich allein in Folge der auftraggeberseitigen Behinderung die Bauzeit verschoben hätte, kann auch kein Schadensersatzanspruch (z.b. wegen Mietausfälle) gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden, es handelt sich daher hierbei um sowieso Kosten des Auftraggebers. 12 6

7 Quotelung der Kosten In beiden Fällen scheitert der Kostenanspruch in Folge der fehlende Monokausalität (die conditio sine qua non - Formel ist nicht anwendbar). Aus baubetrieblicher Sicht ist daher in der Regel auch eine Quotelung der Kosten abzulehnen. Jede Partei trägt dementsprechend ihre Kosten selbst. 13 Überholende Kausalität Von einer Überholenden Kausalität spricht man, wenn eine der Behinderungsursachen über die zuvor erläuterte Behinderung mit doppelter Kausalität hinaus geht. Wie ist dieser Fall zu behandeln? 14 7

8 Überholende Kausalität Lösung: Die Bauzeit wird um den Anteil der doppelten Kausalität verlängert. Nur für den Fall länger andauernder auftraggeberseitiger Behinderungen verlängert sich die Bauzeit adäquat. Eine länger andauernde fehlende Leistungsbereitschaft des Auftragnehmers verlängert die Bauzeit nicht weiter. Die Kostenansprüche im Zeitraum, in dem die doppelte Kausalität vorliegt, sind in der Regel, wie zuvor erläutert, von jeder Partei selbst zu tragen. Alle weiteren Kosten der über diesen Zeitraum hinaus gehenden Behinderungen wären grundsätzlich vom Verursacher der Störung / Behinderung zu tragen. Hinweis: Äquivalent werden vorangehende Störungen behandelt. 15 Grundsatz bei Behinderungen begleitende, ausführliche und nachvollziehbare Dokumentation und Behinderungsanzeige(n) dabei zeitgleich Leistungsbereitschaft anbieten bzw. hinterfragen! 16 8

9 Der seltene Fall einer Offenkundigkeit 17 ENDE 18 9

10 Von der Industrie- und Handelskammer Würzburg - Schweinfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen Dipl.- Ing. (FH) M. Bieber Johann Schneider Straße Maßbach Tel.: / Fax: / bieber@baupreis-sv.de WEB:

Kundentag Schalung. Bauablaufstörungen. Was ist dabei zu beachten? Fortbildung für Poliere und Bauleiter aus Rohbauunternehmen

Kundentag Schalung. Bauablaufstörungen. Was ist dabei zu beachten? Fortbildung für Poliere und Bauleiter aus Rohbauunternehmen Kundentag Schalung Bauablaufstörungen Was ist dabei zu beachten? Fortbildung für Poliere und Bauleiter aus Rohbauunternehmen Zur Person Dipl. -Ing. (FH) Michael Bieber Von der Industrie- und Handelskammer

Mehr

Dr.-Ing. Peter Pietschmann

Dr.-Ing. Peter Pietschmann PBI PIETSCHMANN Beratende Ingenieurgesellschaft mbh Kurfürstendamm 226 10719 Berlin-Charlottenburg Tel.: +49 30 32 89 80-100 Fax: +49 30 32 89 80-120 Dr.-Ing. Peter Pietschmann öffentlich bestellter und

Mehr

DACH- SANIERUNG UND ASBEST

DACH- SANIERUNG UND ASBEST DACH- SANIERUNG UND Impulsvortrag von Marc Allenbach 1 Marc Allenbach Inhaber und Geschäftsführer AHSAG Zimmermann dipl. Ing. FH, Fachrichtung Bau Verheiratet und 2 Kinder Im Betrieb seit 2004 Solarspezialist

Mehr

Immobilien Alleinauftrag

Immobilien Alleinauftrag Immobilien Alleinauftrag Auftraggeber Name: Adresse: Tel: E-Mail: Auftragnehmer Schwarzwald-Neckar Immobilien GmbH Hauptstraße 65 78713 Schramberg 1 Objekt Der Auftraggeber beabsichtigt, folgendes Objekt

Mehr

Adäquater Kausalzusammenhang. Rechtsanwalt PD Dr. Arnold F. Rusch LL.M. Vorlesung Universität Bern 14. März 2012

Adäquater Kausalzusammenhang. Rechtsanwalt PD Dr. Arnold F. Rusch LL.M. Vorlesung Universität Bern 14. März 2012 Adäquater Kausalzusammenhang Rechtsanwalt PD Dr. Arnold F. Rusch LL.M. Vorlesung Universität Bern 14. März 2012 Einordnung in die Voraussetzungen der Haftpflicht, Art. 41 Abs. 1 OR Schaden Widerrechtlichkeit

Mehr

Software Wartungsvertrag. zwischen. im Folgenden Auftraggeber. und. SoulTek GbR Frankfurter Strasse 93 35315 Homberg (Ohm) im Folgenden Auftragnehmer

Software Wartungsvertrag. zwischen. im Folgenden Auftraggeber. und. SoulTek GbR Frankfurter Strasse 93 35315 Homberg (Ohm) im Folgenden Auftragnehmer ENTWURF Software Wartungsvertrag zwischen im Folgenden Auftraggeber und SoulTek GbR Frankfurter Strasse 93 35315 Homberg (Ohm) im Folgenden Auftragnehmer SoulTek Software-Wartungsvertrag Seite 1/6 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Zürich, 07.09.2011, Version 1.0. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zürich, 07.09.2011, Version 1.0. Allgemeine Geschäftsbedingungen Zürich, 07.09.2011, Version 1.0 Allgemeine Geschäftsbedingungen INHALTSVERZEICHNIS 1 ANERKENNUNG DIESER AGB...3 2 ZAHLUNGEN UND KONDITIONEN...3 3 OFFERTEN...3 4 DATENSCHUTZ...4 5 TECHNISCHE PROBLEME, LEISTUNGEN,

Mehr

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich

Mehr

Fernsteuerung von Wehranlagen durch TOPAS Speicherung des Bachdurchflusses im internen Datenspeicher Abfrage der Messwerte per PC mit Wählverbindung Fernsteuerung durch das PC-Bedienungsprogramm Meldung

Mehr

Vertragsstrafe, Schadensersatz und Entschädigung bei Bauverzögerungen

Vertragsstrafe, Schadensersatz und Entschädigung bei Bauverzögerungen Niebuhr Vertragsstrafe, Schadensersatz und Entschädigung bei Bauverzögerungen von Dr. Frank Niebuhr Rechtsanwalt, München Werner Verlag Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XI XV Kapitel 1 Die Bauzeit

Mehr

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Vertragsbeziehungen 3. Vertragsrecht 4. Abgrenzung Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht 5. Kaufvertragsrecht 6. Werkvertragsrecht

Mehr

Der Reifensachverständige. Spezialist für Reifen Reparatur und Schadensbegutachtung an Fahrzeugreifen

Der Reifensachverständige. Spezialist für Reifen Reparatur und Schadensbegutachtung an Fahrzeugreifen Der Reifensachverständige Spezialist für Reifen Reparatur und Schadensbegutachtung an Fahrzeugreifen Der Reifensachverständige Sein Aufgabengebiet beinhaltet: Die Erstellung von Gutachten für Privatkunden

Mehr

PTBS in der sozialrechtlichen Rechtsprechung zur gesetzlichen

PTBS in der sozialrechtlichen Rechtsprechung zur gesetzlichen PTBS in der sozialrechtlichen Rechtsprechung zur gesetzlichen Unfallversicherung Anne-Kathrin Deppermann-Wöbbeking Vorsitzende Richterin am Hessischen Landessozialgericht Das psychische Störungsbild PTBS

Mehr

Unverbindliches Muster für Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzer Stand: Oktober 2008

Unverbindliches Muster für Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzer Stand: Oktober 2008 Unverbindliches Muster für Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzer Stand: Oktober 2008 Hinweise: Die nachfolgenden Allgemeinen Auftragsbedingungen für Übersetzer sind ein unverbindliches Muster.

Mehr

Interne Audits - klassisch oder softwaregestützt? DGQ-Regionalkreis Schleswig-Holstein, 02.11.2010 IHK zu Kiel, Haus der Wirtschaft

Interne Audits - klassisch oder softwaregestützt? DGQ-Regionalkreis Schleswig-Holstein, 02.11.2010 IHK zu Kiel, Haus der Wirtschaft Interne Audits - klassisch oder softwaregestützt? DGQ-Regionalkreis Schleswig-Holstein, 02.11.2010 IHK zu Kiel, Haus der Wirtschaft Regionalkreis Schleswig-Holstein Programm 14:00 Uhr Begrüßung Dr. Klaus

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma The-BIT Büro für IT Ltd. 1. Allgemeines

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma The-BIT Büro für IT Ltd. 1. Allgemeines Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma The-BIT Büro für IT Ltd. 1. Allgemeines 1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von The-BIT Büro für IT

Mehr

Wertsicherungsklauseln

Wertsicherungsklauseln Wertsicherungsklauseln I. Was ist eine Wertsicherungsklausel? Wertsicherungsklauseln finden sich in Verträgen besonders häufig dann, wenn die Vertragsparteien sich vor dem Inflationsrisiko schützen wollen.

Mehr

INFIZIERT! WER HAFTET? - Haftungsprobleme bei Webservern -

INFIZIERT! WER HAFTET? - Haftungsprobleme bei Webservern - INFIZIERT! WER HAFTET? - Haftungsprobleme bei Webservern - Webserver als Virenschleuder eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.v. Arbeitskreis Sicherheit avocado rechtsanwälte spichernstraße 75-77

Mehr

Juristisches IT-Projektmanagement

Juristisches IT-Projektmanagement LMU Ludwig- Maximilians- Universität München Lehr- und Forschungseinheit für Programmierung und Softwaretechnik Vorlesung im Wintersemester 2014 / 2015 Juristisches IT-Projektmanagement Schadensersatz

Mehr

Vertrag Entscheidungsunterlage Bau

Vertrag Entscheidungsunterlage Bau Vertrag -Entscheidungsunterlage - Bau- Anhang 9 Bund (RifT-Muster B209) - BMVBW 2003 - «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»

Mehr

Worte mit Sicherheit. 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Worte mit Sicherheit. 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte Worte mit Sicherheit Auch kreative Arbeit schwebt nicht im rechtsfreien Raum. Zur Information und Sicherheit aller Beteiligten können Sie hier unsere AGB nachlesen. Diese Allgemeinen Vertragsgrundlagen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Text

Allgemeine Geschäftsbedingungen Text Allgemeine Geschäftsbedingungen Text Es gelten die Allgemeinen Vertragsgrundlagen des Fachverbands Freier Werbetexter e.v. (FFW) 1. Urheberrecht und Nutzungsrechte 1.1 Die Texte und Konzepte des Texters

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

Forschungsprämie. Ing. Mag. Dr. Herbert Braunsperger

Forschungsprämie. Ing. Mag. Dr. Herbert Braunsperger Forschungsprämie Ing. Mag. Dr. Herbert Braunsperger 2 3 Welche Arten von Förderungen gibt es in Österreich? Zuschuss Kredit/ Darlehen Beteiligung Garantie Beratung Steuerliche Begünstigung Direkte Förderungen

Mehr

Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen Ihr Ansprechpartner: Dr. Frank Rieger, LL.M.oec. Telefon: 02 03-28 21-279 Telefax: 02 03-285349-279 Informationen für Interessenten und Antragsteller

Mehr

Muster eines Beratungsvertrages. (Dienstvertrag)

Muster eines Beratungsvertrages. (Dienstvertrag) Muster eines Beratungsvertrages (Dienstvertrag) Stand: 1. Januar 2004 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten,

Mehr

Internationale Personalvermittlung

Internationale Personalvermittlung 1 VERMITTLUNGSKONDITIONEN 1) Der Personalvermittler verpfl ichtet sich, den Arbeitssuchenden, bei der Suche nach einer Arbeitsstelle zu unterstützen und ihm potentielle Arbeitsstellen zu präsentieren.

Mehr

PLANUNG und BAUAUSFÜHRUNG von BÄCKEREIEN RUDLOFF, WILD & PARTNER A R C H I T E K T E N D I P L O M I N G E N I E U R E

PLANUNG und BAUAUSFÜHRUNG von BÄCKEREIEN RUDLOFF, WILD & PARTNER A R C H I T E K T E N D I P L O M I N G E N I E U R E RUDLOFF, WILD & PARTNER Athenstraße 10 97424 Schweinfurt Tel. 09721/7717-0 Fax 09721/7717-77 www.rwp-architekten.de info@rwp-architekten.de PLANUNG und BAUAUSFÜHRUNG von BÄCKEREIEN Seite von 7 P L A N

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VII ZR 103/02 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 9. Januar 2003 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Mehr

Fahrtkosten: 0,60 Euro/ km. Reisestunden werden abzüglich 10 % der Arbeitsstunde berechnet (sofern nichts anderes vereinbart).

Fahrtkosten: 0,60 Euro/ km. Reisestunden werden abzüglich 10 % der Arbeitsstunde berechnet (sofern nichts anderes vereinbart). Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines (1) Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AG) sind estandteil aller Verträge mit der AS As, nachfolgend AS GmbH genannt. Mit dem Vertragsabschluss erkennen

Mehr

Lichtbildbeschaffung egk

Lichtbildbeschaffung egk Lichtbildbeschaffung egk Dienstleistungsauftrag 1. Auftraggeber: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Charlotten-Carree Markgrafenstr. 62

Mehr

(1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende Räume: a) Erdgeschoss: b) 1. Etage: usw. c) Keller: d) Dachboden:

(1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende Räume: a) Erdgeschoss: b) 1. Etage: usw. c) Keller: d) Dachboden: Muster eines Geschäftsraummietvertrages Zwischen... (Vermieter) und... (Mieter) wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen: 1 Mieträume (1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende

Mehr

Sachverständigentätigkeit und Gutachten

Sachverständigentätigkeit und Gutachten Sachverständigentätigkeit und Gutachten Für die Verwendung vor Gericht, in der Industrie und im Privatbereich werden Gutachten, Untersuchungen, Beratung und Betreuung für die folgenden Fachgebiete angeboten:

Mehr

Vorbemerkung... 1. Kurzübersicht über die Formerfordernisse nach der VOB/B... 13. Allgemeines zur Vergabe von Bauleistungen... 17

Vorbemerkung... 1. Kurzübersicht über die Formerfordernisse nach der VOB/B... 13. Allgemeines zur Vergabe von Bauleistungen... 17 Inhaltsübersicht Vorbemerkung... 1 Abkürzungsverzeichnis... 10 Literaturverzeichnis... 12 Kurzübersicht über die Formerfordernisse nach der VOB/B... 13 Allgemeines zur Vergabe von Bauleistungen... 17 1.

Mehr

Beispielsfall nach OLG Karlsruhe NJW 2005, 989

Beispielsfall nach OLG Karlsruhe NJW 2005, 989 Beispielsfall nach OLG Karlsruhe NJW 2005, 989 V verkauft einen Pkw, den er zuvor selbst im Internet zum Preis von 6.000.- gekauft hatte, an K zum Preis von 6.600.-. Kfz und Brief werden gegen Barzahlung

Mehr

Traffic: 12 Monate. Page Impressions Visits 500.000 443.238 440.456 450.000 400.000 379.765 368.487 362.077 355.666 351.521 350.000 318.973 314.

Traffic: 12 Monate. Page Impressions Visits 500.000 443.238 440.456 450.000 400.000 379.765 368.487 362.077 355.666 351.521 350.000 318.973 314. Traffic: 12 Monate 500.000 450.000 440.456 443.238 400.000 350.000 379.765 351.521 355.666 362.077 368.487 315.689 318.973 314.408 300.000 286.451 250.000 248.793 222.958 Page Impressions Visits 200.000

Mehr

INTERNE REVISION Lösungen für ein effektives Internal Audit

INTERNE REVISION Lösungen für ein effektives Internal Audit INTERNE REVISION Lösungen für ein effektives Internal Audit \ IHR UNTERNEHMEN HAT MEHR ALS 20 UND WENIGER ALS 2.000 MITARBEITER, ABER SIE HABEN KEINE INTERNE REVISION, WEIL EINE EIGENE REVISIONSABTEILUNG

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Markenresearch und Unterstützung zur Markenanmeldung deutscher und internationaler Marken

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Markenresearch und Unterstützung zur Markenanmeldung deutscher und internationaler Marken Allgemeine Geschäftsbedingungen für Markenresearch und Unterstützung zur Markenanmeldung deutscher und internationaler Marken Stand: 01. April 2008 2008 PiXELHEIMAT GbR All rights reserved. No part of

Mehr

Beratervertrag. «Amt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» - nachstehend Auftraggeber genannt - «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «Strasse» «Plz» «Ort»

Beratervertrag. «Amt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» - nachstehend Auftraggeber genannt - «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «Strasse» «Plz» «Ort» Beratervertrag RifT-Muster L221 Land Fassung: August 2009 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»

Mehr

INTERNE KONTROLLE IN DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG

INTERNE KONTROLLE IN DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG INTERNE KONTROLLE IN DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG Konzept Vorgehen - Betrieb PIRMIN MARBACHER 7. März 2013 REFERENT Pirmin Marbacher dipl. Wirtschaftsprüfer Betriebsökonom FH Prüfer und Berater von öffentlichen

Mehr

DEUTSCHER BETON- UND BAUTECHNIK-VEREIN E.V. Übersicht der Mitarbeiter. Status: 1. Juni 2016. Telefon Telefax Handy. lfd. Nr. akad.

DEUTSCHER BETON- UND BAUTECHNIK-VEREIN E.V. Übersicht der Mitarbeiter. Status: 1. Juni 2016. Telefon Telefax Handy. lfd. Nr. akad. DEUTSCHER BETON- UND BAUTECHNIK-VEREIN E.V. Übersicht der Mitarbeiter Status: 1. Juni 2016 1. Dipl.-Ing. Bastert Heinrich Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein E.V. Projektleiter Hauptausschuss Bauausführung

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen der Firma CGR B-E GmbH, Emil-Beerli-Straße 20, 40822 Mettmann - nachstehend Auftraggeber genannt - und der Firma: Sitz: - nachstehend Lieferant genannt - I. Geltungsbereich

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsgrundlagen für Designleistungen gegenüber Auftraggebern und Unternehmen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsgrundlagen für Designleistungen gegenüber Auftraggebern und Unternehmen Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsgrundlagen für Designleistungen gegenüber Auftraggebern und Unternehmen 1 Allgemeines (1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Designleistungen

Mehr

Gewerberaummietvertrag "Objekt..."

Gewerberaummietvertrag Objekt... 1 Gewerberaummietvertrag "Objekt..." Zwischen (Vermieter) und (Mieter) wird folgender Gewerberaummietvertrag geschlossen: 1 Mieträume (1) Vermietet wird das Grundstück bzw die Gewerbefläche "Hochofenstr.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstellung von IT- / Softwarelösungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstellung von IT- / Softwarelösungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstellung von IT- / Softwarelösungen Firma trimco, Inh. Dipl. Betriebswirt (FH) Thomas Reinhardt, Jena Stand: 08.04.2004 1 Geltungsbereich und Umfang 1.1 Diese

Mehr

Aus dem Scheitern von IT-Projekten für die nächste Vergabe lernen oder bei der nächsten Ausschreibung wird alles anders

Aus dem Scheitern von IT-Projekten für die nächste Vergabe lernen oder bei der nächsten Ausschreibung wird alles anders 10. Fachtagung IT-Beschaffung Fachforum 6 Aus dem Scheitern von IT-Projekten für die nächste Vergabe lernen oder bei der nächsten Ausschreibung wird alles anders 18. September 2014 Berlin Prof. Dr. Manfred

Mehr

easy²-mail Newsletter-Programm Web: www.xhostplus.at Mail: office@xhostplus.at 2007 Dipl. Ing. Erwin Ambrosch

easy²-mail Newsletter-Programm Web: www.xhostplus.at Mail: office@xhostplus.at 2007 Dipl. Ing. Erwin Ambrosch easy²-mail Newsletter-Programm Web: www.xhostplus.at Mail: office@xhostplus.at 2007 Dipl. Ing. Erwin Ambrosch Die Fakten Grafische News ohne Hintergrundwissen erstellen 100% über Browser bedienbar (keine

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Sachverständigenwesen (FAQ s)

Häufig gestellte Fragen zum Sachverständigenwesen (FAQ s) Ein Merkblatt Ihrer IHK Häufig gestellte Fragen zum Sachverständigenwesen (FAQ s) Allgemeiner Hinweis Grundsätzlich ist die Bezeichnung Sachverständiger in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Um gezielt

Mehr

Netzwerkmanagementsystem bezeichnet das von Interoute verwendete in das Netzwerk integrierte Fehlermanagementsystem

Netzwerkmanagementsystem bezeichnet das von Interoute verwendete in das Netzwerk integrierte Fehlermanagementsystem Anlage 2a Zusätzliche Bedingungen für Bandwidth Services 1. DIENSTBESCHREIBUNG Im Rahmen der Interoute Bandwidth Services werden dem Kunden von Interoute geschützte und ungeschützte Leitungen ( protected

Mehr

Rahmenvertrag für Hostessen und Promoter

Rahmenvertrag für Hostessen und Promoter Rahmenvertrag für Hostessen und Promoter 1. Vertragspartner Advantage Marketingservice GmbH, Widenmayerstraße 18, 80538 München im Folgenden Auftraggeberin genannt, und (Name, Strasse, PLZ, Ort) im Folgenden

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel S-CAD erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Schulung und Datenanlage für imos- Software sowie darüber hinaus Leistungen bei Arbeitsvorbereitung, Planung

Mehr

Lösungsschema Fall 6: Vertrauenshaftung

Lösungsschema Fall 6: Vertrauenshaftung Lösungsschema Fall 6: Vertrauenshaftung Lösung Punkte Frage Kann die Gale Industries (noch) einen solchen Anspruch [aus erwecktem Vertrauen] gegen die Bank Eymon geltend machen?. Vertrauenshaftung Die

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Die nachfolgenden AGB gelten für alle der vetterwirtschaft - Web&Design erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Mehr

Hans R. Czapka. Architekt Dipl.-Ing.(FH)

Hans R. Czapka. Architekt Dipl.-Ing.(FH) öbuv Sachverständiger Wir vereidigten Sachverständigen arbeiten - kompetent - vertrauenswürdig - objektiv Überregionales Netzwerk Dipl.-Ing. Conrad Thoerig, München Baustatik; Beton- und Stahlbetonbau

Mehr

VOB-Musterbriefe für Auftraggeber

VOB-Musterbriefe für Auftraggeber "! \.. 1.,,."" ~ Wolfgang Heiermann I Liane Linke I Matthias Hilka VOB-Musterbriefe für Auftraggeber Bauherren - Architekten - Bauingenieure 7., überarbeitete und aktualisierte Auflage PRAXIS 11 VIEWEG+

Mehr

PROPÄDEUTISCHE ÜBUNG GRUNDKURS ZIVILRECHT II PROF. DR. STEPHAN LORENZ SOMMERSEMESTER 2014

PROPÄDEUTISCHE ÜBUNG GRUNDKURS ZIVILRECHT II PROF. DR. STEPHAN LORENZ SOMMERSEMESTER 2014 PROPÄDEUTISCHE ÜBUNG GRUNDKURS ZIVILRECHT II PROF. DR. STEPHAN LORENZ SOMMERSEMESTER 2014 Fall 12: Lösung I. Anspruch des N gegen J auf Schadensersatz aus 823 I 1. Verletzung eines absoluten Rechtsguts

Mehr

Name Adresse PLZ/Ort Bezeichnung/ Fachgebiet / HWK/IHK

Name Adresse PLZ/Ort Bezeichnung/ Fachgebiet / HWK/IHK 1 Jochen Schulz Wettinstraße 19 01896 Pulsnitz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Dresden (Textilien, Leder, Pelz, Teppiche, Heimtextilien) 2 Stefan Targatz Klandorfer

Mehr

ANTRAG für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger der IHK Lahn-Dill

ANTRAG für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger der IHK Lahn-Dill ANTRAG für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger der IHK Lahn-Dill I.Angaben zum Sachgebiet: Genaue Bezeichnung des Sachgebietes, für das Sie öffentlich bestellt werden wollen.

Mehr

LEISTUNGEN. Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH)

LEISTUNGEN. Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH) Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung LEISTUNGEN Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH) Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung Nordbayern Wittelsbacherstraße

Mehr

Kooperationsvereinbarung für Dozenten. zwischen. Creative Arts Group e.v. Emanuel-Leutze-Straße 1/ 40547 Düsseldorf

Kooperationsvereinbarung für Dozenten. zwischen. Creative Arts Group e.v. Emanuel-Leutze-Straße 1/ 40547 Düsseldorf Kooperationsvereinbarung für Dozenten zwischen Creative Arts Group e.v. Emanuel-Leutze-Straße 1/ 40547 Düsseldorf (hiernach Auftraggeber und/oder CAG genannt) und xxx xxxxxx / xxxxxx (hiernach Auftragnehmer

Mehr

Vereinbarungsbedarf zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber über die Bemessung Raumlufttechnischer Anlagen

Vereinbarungsbedarf zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber über die Bemessung Raumlufttechnischer Anlagen Folgen des Bielefelder Klimaurteils und der Veränderung der Wetterdaten: Vereinbarungsbedarf zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber über die Bemessung Raumlufttechnischer Anlagen Eine Informationsschrift

Mehr

hochgenau temperieren Wartungsvertrag

hochgenau temperieren Wartungsvertrag hochgenau temperieren Wartungsvertrag Stand: Februar 2009 INHALT VORWORT...3 ORT DER WARTUNG - REPARATUR...3 Auftragserteilung...4 Zugang...4 WARTUNG, FUNKTIONSUMFANG...4 Funktionsumfang...4 Funktionsnachweis...4

Mehr

Wie kalkuliere ich optimal?

Wie kalkuliere ich optimal? Wie kalkuliere ich optimal? Und wie sieht das die Versicherung? Ein Vortrag von: Mike Hartmann KFZ Sachverständiger MT-Plenum Hanau, 15. Februar 2014 Mike Hartmann KFZ Sachverständiger von der Handwerkskammer

Mehr

BFE Studio und Medien Systeme GmbH. www.bfe.tv

BFE Studio und Medien Systeme GmbH. www.bfe.tv 1 eine in Broadcast-IT-Projekten oft vernachlässigte Aufgabe 23. Fachtagung der FKTG (2008) 2 Problemstellung (I) Moderne Broadcast-Lösungen bestehen zunehmend aus Software. BFE eine Firma, die in Großprojekten

Mehr

Coachingvertrag - Empfehlung zur Vertragsgestaltung im Programm Gründercoaching Deutschland

Coachingvertrag - Empfehlung zur Vertragsgestaltung im Programm Gründercoaching Deutschland Coachingvertrag - Empfehlung zur Vertragsgestaltung im Programm Gründercoaching Deutschland Das Programm Gründercoaching Deutschland basiert auf den Bedingungen des ESF und der Richtlinie des Bundesministeriums

Mehr

Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen von Projekten und Veranstaltungen

Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen von Projekten und Veranstaltungen Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen von Projekten und Veranstaltungen Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, Schule Musterschule diese vertreten durch ihre Schulleitung, im Folgenden: Auftraggeberin

Mehr

Das Angebot richtet sich an alle Interessenten und Praktiker des Holzbaus.

Das Angebot richtet sich an alle Interessenten und Praktiker des Holzbaus. 1.1 Allgemeine Hinweise und Angebot Als Ingenieur für Holztechnik mit einer Zimmererausbildung werden Dienstleistungen im Bereich der Bauplanung, Bauüberwachung und Bauausführung angeboten. Zusätzlich

Mehr

Wirtschaftsmediation Chancen und Ansprüche

Wirtschaftsmediation Chancen und Ansprüche Recht & Fairplay Wirtschaftsmediation Chancen und Ansprüche 5. Juni 2008 Rechtsanwalt Volker Schlehe 1 ADR bei der IHK Angebot zur alternativen Konfliktregelung Schlichtungs- und Mediationsstelle von 1998-2005

Mehr

Maintenance-Servicevertrag

Maintenance-Servicevertrag Um immer mit der aktuellsten Softwareversion arbeiten zu können, sowie Zugriff zu unseren Supportleistungen zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, diesen Maintenance-Servicevertrag abzuschließen. Maintenance-Servicevertrag

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser

Allgemeine Geschäftsbedingungen. analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser Allgemeine Geschäftsbedingungen analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser Ausgabe vom 13. Juni 2013 Werk Bichelsee-Balterswil Hauptstrasse 38 Postfach 163 8362 Balterswil 071 971 53 22 info@w-b-b.ch

Mehr

ÖNorm B 2110 Ausgabe 2009 Vertragsstrafe Leistungsbehinderung Sicherstellung Forcierungskosten

ÖNorm B 2110 Ausgabe 2009 Vertragsstrafe Leistungsbehinderung Sicherstellung Forcierungskosten FACHZEITSCHRIFT FÜR WIRTSCHAFTSRECHT MÄRZ 2010 03 213 312 ÖNorm B 2110 Ausgabe 2009 Vertragsstrafe Leistungsbehinderung Sicherstellung Forcierungskosten Haftungsausfüllung beim Anlegerschaden Gewährleistung

Mehr

RECHT AKTUELL. Ausgabe VII-VIII/2013. 27. August 2013. Schwerpunkte dieser Ausgabe: Immobilien- und Steuerrecht

RECHT AKTUELL. Ausgabe VII-VIII/2013. 27. August 2013. Schwerpunkte dieser Ausgabe: Immobilien- und Steuerrecht 27. August 2013 RECHT AKTUELL Ausgabe VII-VIII/2013 Schwerpunkte dieser Ausgabe: Immobilien- und Steuerrecht aclanz Partnerschaft von Rechtsanwälten An der Hauptwache 11 (Alemanniahaus), 60313 Frankfurt

Mehr

Alstätte. Luxuriöses Einfamilienhaus mit Doppelgarage

Alstätte. Luxuriöses Einfamilienhaus mit Doppelgarage Alstätte Luxuriöses Einfamilienhaus mit Doppelgarage Kaufpreis: 339.000,-- 5,95% Vermittlungsprovision (einschl. MWSt) anlässlich eines notariellen Kaufvertrages www.europa-makler.de Europa-Makler Immobilien,

Mehr

Juristische Grundregeln für mittelständische Bauunternehmen

Juristische Grundregeln für mittelständische Bauunternehmen Fachhochschule Deggendorf Fachbereich Bauingenieurwesen Thema: Juristische Grundregeln für mittelständische Bauunternehmen - Teil 1 - Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades: Diplom-Ingenieur

Mehr

Sachverständigenvertrag

Sachverständigenvertrag Dipl. Ing. Torsten Schmidt - Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung - Am Sonnenhang 26 D 56112 Lahnstein Tel : 02621 188 43 90 Fax : 02621 188 43 91 Mobil : 0151 505 753 19 von der Industrie- und

Mehr

Präambel. 1 Gemeinsame Liste von Streitlösern nach der SL Bau

Präambel. 1 Gemeinsame Liste von Streitlösern nach der SL Bau Regelungen der Eintragungsvoraussetzungen für die Streitlöser-Liste nach der SL Bau des Deutschen Beton-und Bautechnik-Verein E.V. und der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.v. Präambel Die Streitlösungsordnung

Mehr

Polen Baruchowo. Gut isoliertes Haus, ideal für Naturliebhaber, Angler und Jäger!!!

Polen Baruchowo. Gut isoliertes Haus, ideal für Naturliebhaber, Angler und Jäger!!! Polen Baruchowo Gut isoliertes Haus, ideal für Naturliebhaber, Angler und Jäger!!! Kaufpreis: 63.000,-- 5,95% Vermittlungsprovision (einschl. MWSt) anlässlich eines notariellen Kaufvertrages www.europa-makler.de

Mehr

Vertrag über Wäschereileistungen Mustervertrag

Vertrag über Wäschereileistungen Mustervertrag Vertrag über Wäschereileistungen Mustervertrag Zwischen der SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH, Boltensternstr. 16, 50735 Köln -nachfolgend Auftraggeber genanntund wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Scheinselbständigkeit und renten- versicherungspflichtige Selbständige

Scheinselbständigkeit und renten- versicherungspflichtige Selbständige Scheinselbständigkeit und renten- versicherungspflichtige Selbständige Ihr Ansprechpartner: Ass. Eva-Maria Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 Telefax: 02 03-2 65 33 Die gesetzlichen Regelungen über die Scheinselbstständigkeit

Mehr

Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte Qualitätssicherung von Freianlagen und Grünflächen anhand von Bildern?

Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte Qualitätssicherung von Freianlagen und Grünflächen anhand von Bildern? Gliederung Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte Qualitätssicherung von Freianlagen und Grünflächen anhand von Bildern? Dipl. Ing. (FH) Hans Gageler GRIS CONSULT Gageler BilderReise Kurze Erläuterung der Entstehung

Mehr

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen Vertrag über die Registrierung von Domainnamen zwischen Bradler & Krantz GmbH & Co. KG Kurt-Schumacher-Platz 10 44787 Bochum - nachfolgend Provider genannt - und (Firmen-) Name: Ansprechpartner: Strasse:

Mehr

Seminar. Technischer Vertrieb. 13.04. bis 14.04.2015 ( Seminarnummer: 43115 ) in Düsseldorf. 06.07. bis 07.07.2015 ( Seminarnummer: 43215 ) in München

Seminar. Technischer Vertrieb. 13.04. bis 14.04.2015 ( Seminarnummer: 43115 ) in Düsseldorf. 06.07. bis 07.07.2015 ( Seminarnummer: 43215 ) in München Seminar Technischer Vertrieb 13.04. bis 14.04.2015 ( Seminarnummer: 43115 ) in Düsseldorf 06.07. bis 07.07.2015 ( Seminarnummer: 43215 ) in München 20.07. bis 21.07.2015 ( Seminarnummer: 43315 ) in Stuttgart

Mehr

Deutschland Autoland. Ob interne Zulassungszahlen oder Auslandsexport. das deutsche Automobil ist gefragter denn je. Das freut die Autowirtschaft.

Deutschland Autoland. Ob interne Zulassungszahlen oder Auslandsexport. das deutsche Automobil ist gefragter denn je. Das freut die Autowirtschaft. PRESSEMITTEILUNG Sachverstand gefragt, wenn es um der Deutschen liebstes Fortbewegungsmittel geht! Deutschland Autoland. Ob interne Zulassungszahlen oder Auslandsexport das deutsche Automobil ist gefragter

Mehr

Der öffentlich bestellte Sachverständige

Der öffentlich bestellte Sachverständige Der öffentlich bestellte Sachverständige Wissenswertes in 10 Tipps Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis finden Sie im auch im Internet unter http://svv.ihk.de 1. Wer ist öffentlich bestellter Sachverständiger?

Mehr

.../ 2. Aktuelle Rechtsentwicklung. Neue Rechtsprechung. Wir über uns. Der Praxisfall. 1. Kfz-Schäden. 2. Belastung des Mietverhältnisses

.../ 2. Aktuelle Rechtsentwicklung. Neue Rechtsprechung. Wir über uns. Der Praxisfall. 1. Kfz-Schäden. 2. Belastung des Mietverhältnisses 1. Kfz-Schäden 2. Belastung des Mietverhältnisses 3. Gewerbliche Vertragsverpflichtung.../ 2 Kfz: keine Regulierung zum Neuwert Aktuelle Rechtsentwicklung Ist ein Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug durch die

Mehr

update Pharma und Biotechnologie November 2005 Patentlizenzen in der Insolvenz des Lizenzgebers I. Änderung des deutschen Insolvenzrechts

update Pharma und Biotechnologie November 2005 Patentlizenzen in der Insolvenz des Lizenzgebers I. Änderung des deutschen Insolvenzrechts update Pharma und Biotechnologie November 2005 Patentlizenzen in der Insolvenz des Lizenzgebers Firmen, die ein Arzneimittel oder medizinisches Produkt unter Nutzung eines Patentes in Lizenz herstellen

Mehr

Beratungsvertrag Was ist zu klären?

Beratungsvertrag Was ist zu klären? Beratungsvertrag Was ist zu klären? Wer sich für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen entscheidet, sollte im Vorfeld konkret klären, was er von einem Berater erwartet, und eine sorgfältige Auswahl

Mehr

Der Bauleiter im Bauunternehmen

Der Bauleiter im Bauunternehmen Der Bauleiter im Bauunternehmen Bauablaufstörungen, Nachträge, Dokumentation mit 64 Abbildungen und 67 Tabellen 3., überarbeitete und erweiterte Auflage Manuel Biermann Dipl.-Ing., öffentlich bestellter

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs) (Google Places Eintrag, Suchmaschinenoptimierung SEO )

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs) (Google Places Eintrag, Suchmaschinenoptimierung SEO ) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs) (Google Places Eintrag, Suchmaschinenoptimierung SEO ) Stand 1. Mai 2015 1. Geltungsbereich Die nachstehenden AGBs gelten für die Produkte Suchmaschinenoptimierung

Mehr

Professionelles Projektmanagement in der Praxis. Veranstaltung 6 Teil 4 (30.06.2003):

Professionelles Projektmanagement in der Praxis. Veranstaltung 6 Teil 4 (30.06.2003): Professionelles Projekt-Management in der Praxis Veranstaltung 6 Teil 4 (30.06.2003): Prof. Dr. Phuoc Tran-Gia, FB Informatik, Prof. Dr. Margit Meyer, FB Wirtschaftswissenschaften, Dr. Harald Wehnes, AOK

Mehr

Vertraulichkeitserklärung / Non Disclosure Agreement - zwischen:

Vertraulichkeitserklärung / Non Disclosure Agreement - zwischen: success seo-nerd digital success seo-nerd digital success seo-nerd digital success seo-nerd digital success seo-nerd digital success seo- Präambel Die jeweiligen Vertragspartner haben die Absicht, auf

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land

Mehr

Durchsetzung des Patentschutzes

Durchsetzung des Patentschutzes Durchsetzung des Patentschutzes Patentanwalt - Patentrecht - 136 Rechtsansprüche aus dem Patent 33 PatG Entschädigung vor Patenterteilung Von der Veröffentlichung an kann der Anmelder von demjenigen, der

Mehr

Checkliste für Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben als Gesellschafter einer Personengesellschaft

Checkliste für Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben als Gesellschafter einer Personengesellschaft für als Gesellschafter einer Personengesellschaft Die Ergebnisse einer Personengesellschaft werden einheitlich und gesondert für jeden Gesellschafter von dem für die Gesellschaft zuständigen Betriebsfinanzamt

Mehr

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Businessplänen. Die Existenzgründer Vorlagen finden Sie in unseren online-portalen:

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Businessplänen. Die Existenzgründer Vorlagen finden Sie in unseren online-portalen: Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Businessplänen Die Existenzgründer Vorlagen finden Sie in unseren online-portalen: wwwbusiness-shopping24com hier direkt zum downloaden wwwbusinessplanaktuellde

Mehr

Tätigkeiten im Bereich der selbständigen Buchführungshilfe

Tätigkeiten im Bereich der selbständigen Buchführungshilfe MERKBLATT Tätigkeiten im Bereich der selbständigen Buchführungshilfe Stand: 12/2012 Ansprechpartner: Nora Mehlhorn +49 371 6900-1350 +49 371 6900-191350 mehlhorn@chemnitz.ihk.de Karla Bauer +49 3741 214-3120

Mehr

Herzlich willkommen. 2010 VGH Versicherungen

Herzlich willkommen. 2010 VGH Versicherungen Herzlich willkommen 2010 VGH Versicherungen Workshop Brandrisiko PV-Anlagen TÜV- Rheinland Köln 26.01.2012 PV Anlagen: -Qualitätsanforderungen an PV-Anlagen aus Sicht der Versicherer -VdS Richtlinie 3145

Mehr

Auftrags- und Rechnungsbearbeitung. immo-office-handwerkerportal. Schnelleinstieg

Auftrags- und Rechnungsbearbeitung. immo-office-handwerkerportal. Schnelleinstieg Auftrags- und Rechnungsbearbeitung immo-office-handwerkerportal Schnelleinstieg Dieser Schnelleinstieg ersetzt nicht das Handbuch, dort sind die einzelnen Funktionen ausführlich erläutert! Schnelleinstieg

Mehr