Rahmenvertrag für Hostessen und Promoter
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- Karlheinz Pfaff
- vor 8 Jahren
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1 Rahmenvertrag für Hostessen und Promoter 1. Vertragspartner Advantage Marketingservice GmbH, Widenmayerstraße 18, München im Folgenden Auftraggeberin genannt, und (Name, Strasse, PLZ, Ort) im Folgenden Auftragnehmer genannt. 2. Aufgabe Im Rahmen dieses Vertrages erhält der Auftragnehmer einzelne Aufträge aus den Bereichen Verkaufsförderung, Events, Road Shows und Marktforschung. Die genaue Aufgabe und Erfolgsbeschreibung erhält der Auftragsnehmer im Rahmen des Auftrages und der damit verbundenen Schulung. Grundlage des Auftrages ist der bei der Schulung /Einweisung ausgehändigte Info Leitfaden. Zu den allgemeinen Aufgaben des Auftragnehmers gehören neben der Beratung und Produktvorführung auch die erforderlichen Aktionsvorbereitungen, die verantwortliche und sorgsame Verwahrung aller ihm anvertrauten Gegenstände, das Tragen ordnungsgemäßer Aktionskleidung, aktive Kundenansprache sowie die ständige Abstimmung der Einsatzplanung mit der Auftraggeberin. 3. Termine Die Termine für die Schulung und für die Einsatztage werden dem Auftragnehmer gesondert mitgeteilt. Diese sind vom Auftragnehmer nach Eingang der Mitteilung schriftlich zu bestätigen. Die Termine sind nach den vereinbarten Uhrzeiten vom Auftragnehmer genau einzuhalten. Der pünktliche Veranstaltungsbeginn und der pünktliche Einsatz des Auftragnehmers sowie das vereinbarte Veranstaltungsende sind für den Auftraggeber gegenüber dessen Vertragspartner (Kunde am Veranstaltungsort) von grundsätzlicher Bedeutung. Sollten die gemäß dem ausgehändigten Plan
2 vereinbarten und vom Auftragnehmer bestätigten Termine von diesem - gleich aus welchen Gründen nicht eingehalten werden, ist die Auftraggeberin ohne Abmahnung berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Verhinderung seines Einsatzes - etwa durch Krankheit der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen. Diese Mitteilung muss telefonisch nicht durch Nachricht auf Anrufbeantworter- erfolgen; zusätzlich hat auch eine Mitteilung per Fax oder an die Auftraggeberin zu erfolgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach Einsatzplan abgestimmten Präsentationen zu übernehmen. Diese Einsatztage können von der Auftraggeberin nicht garantiert werden. Für den Fall, dass infolge auch kurzfristiger Stornierung des Auftrages durch den Kunden der Auftraggeberin die vorgesehenen Aktionstermine entfallen, entfällt der insoweit erteilte Auftrag ersatzlos. Die Auftraggeberin wird den Auftragnehmer nach Kenntniserlangung unverzüglich informieren. Bei Stornierungen oder dem Tausch bzw. der Änderung von Einsatztagen besteht kein Anspruch des Auftragnehmers. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vorgesehene Aktion bereits an einer Schulung teilgenommen hat, wird ihm die für die Schulung aufgewendete Zeit vergütet. Die Höhe der Vergütung ist im Auftrag geregelt. 4. Honorar Nach Auftragsdurchführung, entsprechend der unter 2. beschriebenen Aufgabe, erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber nach Rechnungsstellung für folgende Tage Tageshonorare und Kostenpauschalen als Nettobetrag: Schulungstag, Aktionstage, Aktionstag kurz, ggf. Wartetage. Die Höhe der Tagespauschale wird bei der Auftragserteilung mitgeteilt. Für besonders erfolgreiche Leistung kann ein Bonus gezahlt werden. Der Bonus wird nach Beendigung der Aktion entsprechend der Anzahl der besonders erfolgreich durchgeführten Aktionstage ausgezahlt. Auf den Erfolgsbonus besteht kein Rechtsanspruch. Die Erfolgsbeurteilung steht allein im Ermessen der Auftraggeberin und deren Kunden. Löst der Auftragnehmer nach durchgeführter Schulung den Vertrag, bzw. erfüllt die weiteren vertraglichen Verpflichtungen nicht, so wird ihm die Zeit für die Schulung nicht vergütet. Sollten im Rahmen der Einsatzorte Übernachtungen notwendig sein, so werden die Kosten für Übernachtung und Frühstück von der Auftraggeberin übernommen. Für die Aktion notwendige Auslagen werden nach vorheriger Rücksprache gegen Vorlage der Belege erstattet. Die Zahlung an den Auftragnehmer erfolgt innerhalb von maximal 20 Tagen nach Stellung einer ordnungsgemäßen Rechnung, d.h. ggf. mit ausgewiesener Umsatzsteuer und fortlaufender Rechnungsnummer, des Auftragnehmers an die Auftraggeberin. Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer daraufhin, dass er für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einnahmen aufgrund der ihm vom Auftraggeber erteilten Aufträge selbst Sorge zu tragen hat. Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer ferner daraufhin, dass eine von ihm in Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer stets von ihm an das Finanzamt abzuführen ist und er im Übrigen selbst zu prüfen hat, ob er aufgrund der Kleinunternehmenregelung des 19 UStG von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit ist. Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer daraufhin, dass er trotz seiner Selbständigkeit gegebenenfalls gemäß 2 Abs. 1 Ziffer 9 SGB VI versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist oder wird und im Falle der Beitragspflicht für die Erbringung der Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung selbst Sorge zu tragen hat.
3 5. Auftragserteilung Je nach Bedarf erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die unter Punkt 2 beschriebenen Aufträge Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, Aufträge des Auftragsgebers abzulehnen. Lehnt er ab, hat er die Erklärung unverzüglich abzugeben. Übernimmt der Auftragnehmer einen Auftrag so ist er verpflichtet, diesen nach den inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben des Auftraggebers durchzuführen. Sofern er sich hierbei dritter Personen bedient, müssen diese den im Rahmen des jeweiligen Auftrags gestellten persönlichen Anforderungen entsprechen, weshalb die Einbindung Dritter durch den Auftragnehmer in die Auftragsdurchführung der Zustimmung des Auftragsgebers bedarf. Ist der Auftragnehmer verhindert den Auftrag im Rahmen der inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben des Auftraggebers selbst oder durch Dritte durchzuführen, so ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag jederzeit anderweitig zu vergeben. 6. Stellung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen gegenüber dem Auftraggeber als selbständiger Unternehmer. Er bestimmt seine Tätigkeit im Wesentlichen frei und ist grundsätzlich an Weisung des Auftraggebers nicht gebunden. Er hat selbstverständlich das zu leisten, was zur vertragsgemäßen Erfüllung des Auftrags zu leisten ist.. Der Auftragnehmer arbeitet mit eigenen Betriebsmitteln soweit er nicht ausnahmsweise zur Durchführung seiner Aufgaben den Zugriff auf Arbeitsmittel des Auftraggebers oder dessen Kunden benötigt. 7. Kündigung Dieser Rahmenvertrag ist beidseitig jederzeit kündbar ohne Einhaltung einer Frist. Sofern zum Zeitpunkt der Kündigung der Auftragnehmer jedoch für den Auftraggeber noch im Rahmen eines Auftrages tätig ist, gelten die Bestimmungen dieses Rahmenvertrages für die Auftragsdurchführung fort. 8. Verwertungsrechte Die Auftraggeberin und ihr Kunde sind berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen von der jeweiligen Aktion zu verwerten, insbesondere diese zu vervielfältigen, zu verbreiten und auszustellen, sowie öffentlich wiederzugeben. Der Auftragnehmer tritt für diesen Zweck das Recht am eigenen Bild und Ton ab. 9. Verschwiegenheitspflicht Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit über alle agenturinternen Vorgänge sowie die Honorarvereinbarung verpflichtet. Die direkte Kontaktaufnahme mit Kunden der Auftraggeberin ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht gestattet. Geheimhaltungsauflagen seitens Kunden der Auftraggeberin, die den jeweiligen Auftrag betreffen, werden dem Auftragnehmer mitgeteilt und sind uneingeschränkt einzuhalten.
4 10. Versicherungsschutz/Gewerbeanmeldung/ Führerschein Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin gegenüber den Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice zu erbringen. Ebenso hat der Auftragnehmer eine Gewerbeanmeldung durch Vorlage einer Kopie des Gewerbescheins nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat den Nachweis eines vorhanden Führerscheins durch Vorlage einer Kopie zu erbringen. Im Falle des Entzugs des Führerscheins hat der Auftragnehmer dies der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen. 11. Haftung Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch oder infolge einer Vertragsverletzung, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, entstehen. Dies gilt insbesondere für Fahrlässigkeit im Rahmen seiner Sorgfalts- und Verwahrungspflicht gemäß Punkt 2 dieses Vertrages. 12. Vertragsstrafe Wenn der Auftragnehmer schuldhaft den Auftrag nicht durchführt, ist er verpflichtet, dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Tagessatzes zu zahlen. Dabei ist die Auftraggeberin berechtigt, auch einen höheren Schaden geltend zu machen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Reduzierung zu verlangen, wenn er nachweisen kann, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. 13. Mobilfunknummer Der Auftragnehmer (Aktionsteilnehmer) erklärt sich damit einverstanden, dass seine Mobilfunknummer den anderen Teilnehmern der jeweiligen Aktion mitgeteilt wird. Dies dient dem Zweck, eine Möglichkeit zur telefonischen Kontaktaufnahme zwischen den Aktionsteilnehmern zur Bildung von Fahrgemeinschaften zu den Schulungen zu geben. 14. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Klauseln durch rechtswirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Das gleiche gilt, falls der Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke enthalten sollte.
5 15. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Einsatzort und Gerichtsstand ist München. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. München, Advantage Marketingservice GmbH (Auftraggeberin) Auftragnehmer
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