Dazu haben sie entsprechende gesetzliche. Stabilisierung der CO 2 -Emissionen geschaffen. Zwei der für die Geschäftswelt
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- Cornelia Falk
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1 Das EU-Emissionshandelssystem, das erste internationale CO 2 -Handelssystem der Welt, soll den EU- Mitgliedstaaten die Umsetzung der im Kyoto-Protokoll festgelegten Verpflichtungen erleichtern. Nils Leffler Emissionshandel Die globale Erwärmung durch nichtnatürliche Treibhausgas-Emissionen (in erster Linie CO 2 ) ist für die meisten Wissenschaftler ein erhebliches und ernst zu nehmendes Problem. Hauptverantwortlich hierfür ist die verbreitete Nutzung fossiler Brennstoffe. Die Vereinten Nationen und die EU befassen sich seit einiger Zeit mit dem Problem und sind sich einig, dass dringend etwas getan werden muss, um die globale Erwärmung einzudämmen. Dazu haben sie entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen, Handelssysteme und Vereinbarungen zur Stabilisierung der CO 2 -Emissionen geschaffen. Zwei der für die Geschäftswelt bedeutendsten das EU- Emissionshandelssystem und das Kyoto-Protokoll sind vollständig ratifiziert und seit dem 1. Januar bzw. 16. Februar 2005 rechtlich bindend. Das Kyoto-Protokoll verpflichtet Industrienationen zu einer Senkung ihrer Schadstoffemissionen auf mindestens 5% unter dem Niveau von Das Protokoll, das bisher von 128 Nationen unterzeichnet wurde, sieht drei Mechanismen zur Reduzierung von Emissionen vor, die alle die Zusammenarbeit mit anderen Ländern beinhalten: Joint Implementation (gemeinsame Umsetzung) Clean Development (umweltverträgliche Entwicklung) und Emission Trading (Emissionshandel). 14 ABB Technik 3/2005
2 Ein Joint-Implementation-System bietet Ländern die Möglichkeit, Projekte zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes in anderen Ländern des Kyoto-Protokolls durchzuführen und dafür Emissionsgutschriften zu bekommen. Ein Clean-Development-Mechanismus ermöglicht hingegen den Erwerb von Emissionsgutschriften durch emissionsreduzierende Projekte in Entwicklungsländern. CO 2 -Emissionen ebenso wie vermiedene Emissionen sind mittlerweile ein Wirtschaftsgut, das gehandelt werden kann. Mit der Etablierung eines geeigneten Handelssystems sollte sich in den nächsten Jahren ein erheblicher Markt entwickeln. Die große Frage ist jedoch der Marktpreis. Wird dieser hoch genug sein, um Behörden und Unternehmen zu Investitionen in CO 2 -reduzierende Strategien zu motivieren? Die globale Erwärmung ist ein «modernes» Problem, für das der Mensch scheinbar die Hauptursache ist. Hinzu kommen andere Probleme wie Armut, wirtschaftliche Entwicklung und Bevölkerungswachstum. Unter einem etwas positiveren Licht ist der Mensch nicht nur Ursache, sondern auch Lösung für dieses bereits sehr ernsthafte Problem. Bestimmung des Problems Alle sind sich einig, dass die Erde einen klimatischen Wandel durchläuft. Für die meisten Umweltwissenschaftler liegt die Hauptursache der globalen Erwärmung in der Verbrennung fossiler Brennstoffe. Durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe gelangt CO 2 in die Luft, das 70 % der Treibhausgase ausmacht. Unsere Wälder und Ozeane absorbieren zwar große Mengen an CO 2, doch der Mensch produziert weitaus mehr CO 2 als die Natur aufnehmen kann. Als Folge sammelt sich das CO 2 in der Atmosphäre. Diese Schicht aus Treibhausgasen (THG) rund um den Globus verhindert, dass die von der Erde ausgehende Wärme in den Weltraum entweichen kann. Die Folge ist ein Anstieg der Temperaturen und eine unbeständigere Witterung. Doch nicht alle Wissenschaftler teilen diese Ansicht. Einige sehen eine Verbindung zwischen der Veränderlichkeit der kosmischen Strahlung von der Sonne und der Wolkenbildung. Die Dicke und Tiefe der Wolkendecke hat einen starken Einfluss auf den Wärmehaushalt der Erde. Bei zunehmender Sonnenaktivität, so die Argumentation, nimmt die Wolkenbildung ABB Technik 3/2005 ab, sodass die Sonnenstrahlen leichter auf die Erdoberfläche gelangen. So könnte eine hohe Sonnenaktivität mit einer steigenden Bodentemperatur zusammenhängen. Nach Meinung dieser Wissenschaftler hat die Veränderung der Wolkendecke (von durchschnittlich 65%) einen viel größeren Einfluss auf das Erdklima als der Kohlenstoffgehalt der Erdatmosphäre. So soll die Klimaveränderung, die durch CO 2 über einen Zeitraum von mehr als 100 Jahren verursacht wird, durch Veränderungen der Wolkendecke in 3 5 Jahren ereicht werden können [1]. Einige Wissenschaftler führen den Klimawechsel auf eine zyklische Sonnenaktivität zurück, die alle 11 und alle 80 bis 90 Jahre auftritt. Letzterer Zyklus, der so genannte Geissberg-Zyklus, hatte sein Minimum 1980 und nimmt seitdem kontinuierlich zu, was nach Meinung einiger Wissenschaftler die derzeitige Veränderung des Klimas zum Teil erklären könnte. Was auch immer die Ursachen sein mögen, die meisten sind sich einig, dass die vernünftigste Vorgehensweise gegen die globale Erwärmung eine aktive Begrenzung der Treibhausgas-Emissionen ist. Dies zeigt auch das Kyoto-Protokoll, das von insgesamt 128 Nationen 1) unterzeichnet wurde. CO 2 -Emissionen und -Handel Vor mehr als zehn Jahren unterzeichneten die meisten Länder die internationale Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) für eine langfristige Stabilisierung und Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen. Nach Inkrafttreten des Abkommen im Jahr 1994 einigten sich die Regierungen der beteiligten Länder 1997 auf einen Zusatz mit wirksameren und rechtlich bindenden Maßnahmen, die im so genannten Kyoto-Protokoll festgelegt wurden. 1 Zeitleiste der CO 2 -Handelssysteme Bisherige Verpflichtungen, definiert für den Zeitraum von 1990 (Basisjahr) bis 2012 Diskussion neuer Verpflichtungen für den 2. Zeitraum Testzeitraum für EU-Emissionshandel 1. Verpflichtungszeitraum Das Kyoto-Protokoll Mit Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls haben sich die Industrieländer verpflichtet, die gesamten Treibhausgas-Emissionen um mindestens 5% im Vergleich zum Jahr 1990 zu reduzieren. Das Ziel ist eine Senkung der Emissionen von insgesamt sechs Treibhausgasen Kohlendioxid (CO 2 ), Methan (CH 4 ), Distickstoffoxid (N 2 O), Schwefelhexafluorid (SF 6 ), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFC/H-FCKW) und fluorierte Kohlenwasserstoffe (PFK/FKW) im Durchschnitt über einen Zeitraum von fünf Jahren von 2008 bis Die nationalen Zielvorgaben reichen von Reduktionen von 8% für die EU 2) und andere Länder, 7% für die USA, 6% für Japan und 0% für Russland bis hin zu erlaubten Steigerungen von 8% für Australien und 10% für Island. Zukünftige verbindliche Vorgaben werden für die «Verpflichtungszeiträume» nach 2012 festgelegt. Die Vorgaben des Kyoto-Protokolls sind zwar verbindlich, doch gleichzeitig bietet die Vereinbarung den Ländern flexible Möglichkeiten zur Erfüllung ihrer Ziele. So können etwa durch Wiederaufforstungsmaßnahmen Emissionen zum Teil ausgeglichen werden. Dies kann sowohl innerhalb der eigenen Grenzen als auch in anderen Ländern geschehen. Ferner besteht die Möglichkeit, ausländische Projekte zu finanzieren, die zu einer Reduktion der Treibhausgase führen. Neben dem Emissionshandel sieht das Kyoto-Protokoll mit dem Clean Development Mechanism (CDM) und der Joint Implementation (JI) zwei weitere Mechanismen vor, die eine flexible Erfüllung der Reduktionsziele durch Schaffung einer neuen Handelsware in Form von CO 2 -Emissionsgutschriften ermöglichen. Der CDM ist ein Finanzmechanismus, der die nachhaltige Entwicklung in Entwicklungsländern durch Kanalisierung von Investitionen aus dem privaten Sek- 2. Verpflichtungszeitraum 3. Verpflichtungszeitraum Jahr? 15
3 tor in emissionsreduzierende Projekte fördern soll. Gleichzeitig bietet er Industrieländern die Möglichkeit, diese Maßnahmen auf ihre eigenen Zielvorgaben anrechnen zu lassen. Die Projekte müssen durch die UNFCCC zertifiziert sein und zusätzlich zu Reduktionen, die auch ohne das zertifizierte Projekt anfallen würden, durchgeführt werden. Die Industrieländer 3) können die durch solche Projekte erworbenen Reduktionszertifikate (Certified Emission Reductions, CER) auf ihre eigenen im Kyoto-Protokoll festgelegten Zielvorgaben anrechnen lassen. Der JI-Mechanismus bietet Industrieländern die Möglichkeit, emissions- oder CO 2 -reduzierende Projekte in anderen Kyoto-Ländern durchzuführen und damit so genannte ERUs (Emission Reduction Units) zu erwerben, die dann ebenfalls auf ihre eigenen Zielvorgaben angerechnet werden können. Ein solches JI-Projekt könnte zum Beispiel den Austausch eines herkömmlichen Kohlekraftwerks gegen eine effizientere Kraft- Wärme-Kopplungsanlage beinhalten. Die meisten JI-Projekte sind in Industrieländern mit Transformationswirtschaften, z. B. in Osteuropa zu erwarten. Durch den Emissionshandel soll dem privaten Sektor die Möglichkeit gegeben werden, die wirtschaftlich sinnvollsten Mittel und Wege zur Erfüllung der Reduktionsziele zu finden. EU-Emissionshandel und Nationale Allokationspläne Das EU-Emissionshandelssystem (Emissions Trading Scheme, ETS) ist weltweit 2 das erste internationale Handelssystem für CO 2 -Emissionen und soll den EU- Mitgliedstaaten dabei helfen, ihre Zielvorgaben mit möglichst geringen Kosten zu erreichen. Das ETS ist das wichtigste Instrument der EU im Kampf gegen die Treibhausgas-Emissionen in energieintensiven Industrien und der Energiewirtschaft sowie bei der Umsetzung der europäischen Kyoto-Ziele für den Zeitraum Das System umfasst rund Anlagen (Kraftwerke und Industrieanlagen), die für fast die Hälfte der europäischen CO 2 -Emissionen verantwortlich sind. Die Menge der erlaubten CO 2 -Emissionen für die einzelnen Mitgliedstaaten wird durch die Nationalen Allokationspläne (NAPs) bestimmt. Dabei wird zwischen zwei Sektoren unterschieden: Der Handelssektor: Dieser Sektor ist verantwortlich für durchschnittlich 40 50% der CO 2 -Emissionen des jeweiligen Landes. Der Nichthandelssektor: Dieser Sektor repräsentiert die von der allgemeinen Öffentlichkeit (Verkehr, Haushalte usw.) verursachten CO 2 -Emissionen (in der Großenordnung von 50 60%). Jeder Mitgliedstaat muss die für den Handelssektor festgelegten CO 2 -Emissionen auf die einzelnen am ETS beteiligten Anlagen für den ersten Handelszeitraum von 2005 bis 2007 aufteilen. Durch die Zuteilung von Emissionszertifikaten sollen die CO 2 -Emissionen im Energie- und Industriesektor begrenzt werden, wobei eine entsprechende Knappheit dafür sorgt, dass sich ein funktionierender Markt entwickelt und CO 2 -Preisindex der Europäischen Energiebörse (EEX) von Oktober 2004 bis Mai Quelle: /tonne of CO Time (October 2004 May 2005) die Emissionen insgesamt zurückgehen. Natürlich haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Emissionszertifikate für den Handelssektor zu vermehren, indem sie: die Treibhausgas-Emissionen im Nichthandelssektor reduzieren. Dazu gehören das Transportwesen, wo 21% aller Emissionen anfallen, Haushalte und Kleinunternehmen (17%) und die Landwirtschaft (10%), durch die beiden im Kyoto-Protokoll festgelegten flexiblen projektbasierten Instrumente CDM (in Entwicklungsländern) und JI (in anderen Industrieländern) zusätzliche Emissionsgutschriften erwerben. Der Preis für eine Tonne CO 2 wird wie auf allen freien Märkten von Angebot und Nachfrage bestimmt. Zwischenhändler bieten bereits kleine Mengen von Emissionszertifikaten an bzw. bieten derzeit einen Preis von u 20 pro Tonne CO 2 (Mai 2005) 2. 3a zeigt eine Übersicht der Treibhausgas-Emissionen bezogen auf das BIP für einige Länder rund um den Globus. 3b zeigt die Veränderungen in den gesamten Treibhausgas-Emissionen zwischen 1990 und c zeigt die Zielsetzungen für die EU-interne Lastenteilung (Burden Sharing) auf der Grundlage der Werte von d zeigt einen Vergleich der jährlichen CO 2 -Emissionen pro Person in verschiedenen europäischen (hauptsächlich EU) Ländern. Auswirkungen auf Unternehmen Zu den Anlagen des ETS gehören Verbrennungsanlagen, Ölraffinerien, Koksöfen, Eisen- und Stahlhütten sowie Fabriken für Zement, Glas, Kalk, Ziegel, Keramik, Zellstoff und Papier. Die Zahl der emissionshandelspflichtigen Unternehmen ist natürlich geringer, da einige größere Unternehmen mehrere betroffene Anlagen besitzen [2]. Die NAPs sind zwar von Land zu Land unterschiedlich, doch mussten alle Unternehmen innerhalb des ETS bis zum Januar 2005 ihre CO 2 -Emissionen darlegen und sind verpflichtet, bis April 2006 eine ausreichende Zahl von Zertifikaten für die 2005 freigesetzten Emissionen vorzuweisen. Verfügt ein Unternehmen über keine oder zu wenig Zertifikate, wird (im Zeitraum ) eine Strafe von u 40 pro fehlender Berechtigung fällig. Für den Handelszeitraum erhöht sich die Strafe auf u ABB Technik 3/2005
4 In größeren Mitgliedsstaaten sind zwischen und Anlagen, in den meisten anderen EU-Ländern zwischen 50 und 400 Anlagen von dieser Regelung betroffen. Wirksamkeit des ETS Eines der Grundprinzipien des Europäischen Klimaschutzprogramms (ECCP) ist die Identifizierung der kostengünstigsten Maßnahmen zur Erfüllung der Kyoto- Ziele. Jüngste Studien besagen, dass die Zielsetzungen mit einem jährlichen Kostenaufwand von u 2,9 Mrd. bis u 3,7 Mrd. erreicht werden können, was weniger als 0,1 % des BIP der EU entspricht. Laut einer der Studien könnten sich die Kosten ohne das ETS auf u 6,8 Mrd. belaufen. Wenn also alternative Maßnahmen mit höheren Kosten für die europäischen Unternehmen verbunden sind, kann davon ausgegangen werden, dass das ETS die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft nicht gefährdet, sondern vielmehr schützt. Die Umsetzung des Kyoto-Protokolls eröffnet zwar neue wirtschaftliche Möglichkeiten, doch gleichzeitig kommen auf die europäischen Unternehmen unweigerlich auch zusätzliche Kosten zu. Wenn die Regierungen das Handelssystem nicht zur Erfüllung der Zielvorgaben nutzen, werden unweigerlich kostenintensivere Maßnahmen im Nichthandelssektor fällig. Die Kosten müssen im Verhältnis zu den Möglichkeiten gesehen werden, die sich für die Lieferanten von umweltfreundlichen, kohlenstoffarmen Technologien in Europa und darüber hinaus ergeben, sowie zu den mittelfristigen Vorteilen für die europäische Industrie beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen globalen Wirtschaft. Die kürzlich angenommene Verbindungsrichtlinie (Linking Directive) soll die Kosten weiter senken und die Wettbewerbsfähigkeit von europäischen Unternehmen schützen. Wie der Name andeutet, stellt diese Richtlinie eine Verbindung zwischen den flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls (JI und CDM) und dem ETS der EU her. Unternehmen, die im Rahmen der JIoder CDM-Mechanismen emissionsreduzierende Projekte außerhalb der EU durchführen, haben die Möglichkeit, die dadurch gewonnenen Gutschriften in Emissionszertifikate für das ETS umzuwandeln. Betriebswirtschaftliche Bedenken Würden alle wichtigen Industrieländer am EU-Handelssystem teilnehmen, würden die globalen Industrieunternehmen unter gleichen Bedingungen miteinan- 3 Emissionen und Zielsetzungen der ETS-Teilnehmer a) Treibhausgas-Emissionen bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt c) Zielvorgaben für die Lastenteilung bei der Reduzierung der THG-Emissionen innerhalb der EU gegenüber dem Niveau von Quelle: IEA Japan USA Canada Australia Poland Czech Republic kg CO 2 eq/ $ b) Veränderungen der Treibhausgas-Emissionen im Zeitraum Quelle: Bericht zu den nationalen THG-Inventaren der Annex-I-Länder (FCCC/SBSTA/2003/14). Greece Spain Ireland The Netherlands Belgium Austria d) Jährliche CO 2 -Emissionen pro Person in verschiedenen europäischen Ländern. Quelle: IEA % Canada Australia USA Japan Czech Republic Poland % Spain Austria Greece The Netherlands Belgium Ireland ton CO 2 /capita ABB Technik 3/
5 der konkurrieren. Momentan ist dies jedoch nicht der Fall, und einige europäische Unternehmen haben ihre Bedenken gegenüber dem EU-ETS geäußert. Diese Vorbehalte sind in einem vom Centre for European Policy Studies (CEPS) veröffentlichten Bericht beschreiben [3]. Das ETS ist das Instrument, das die EU- Mitgliedstaaten zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll für den Zeitraum nutzen sollten. Das Ziel für die energieintensiven Industrien und die Energiewirtschaft ist die Umsetzung einer kohlenstoffarmen Politik zu möglichst geringen Kosten. Das System hat noch einige Herausforderungen zu bewältigen, zum Beispiel im Hinblick auf eine faire Implementierung, Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen internationalen Industrie, Investitionsanforderungen und Rentabilität im Energiesektor, steigende Energiepreise und die Struktur des Energiemarktes. Diese sollen in den folgenden Absätzen beschrieben werden. Auswirkungen des Emissionshandels ein Beispiel Angenommen, die Unternehmen A und B produzieren je Tonnen CO 2 im Jahr. Von der Regierung erhalten sie jeweils Emissionsberechtigungen (eine Berechtigung erlaubt den Ausstoß einer Tonne CO 2 ). Am Ende des Jahres müssen die Unternehmen die Anzahl ihrer Berechtigungen gegenüber ihren Emissionen darlegen. Beiden Unternehmen bleiben also Tonnen CO 2, die sie abdecken müssen. Dazu haben sie zwei Möglichkeiten: Sie reduzieren ihre Emissionen um Tonnen oder kaufen Emissionszertifikate auf dem Markt. Die Entscheidung wird bestimmt durch den Vergleich der Kosten für eine Senkung der Emissionen mit dem Marktpreis für die entsprechenden Zertifikate. Angenommen, der Marktpreis für eine Tonne CO 2 beträgt u 10. Wenn die Kosten für eine Reduktion für das Unternehmen A bei u 5 pro Tonne liegen, wird es sich für eine Reduktion der Emissionen entscheiden. Bei einer solchen Differenz kann das Unternehmen seine Emissionen sogar um mehr als die erforderlichen Tonnen reduzieren. Liegen die Reduktionskosten für das Unternehmen B hingegen bei u 15, ist es für dieses Unternehmen sinnvoller, Zertifikate hinzuzukaufen. Unternehmen A entscheidet sich für eine Reduktion seiner Emissionen um Tonnen und investiert dafür u Dank der niedrigen Reduktionskosten hat Unternehmen A die Möglichkeit, «überschüssige» Zertifikate im ETS zu verkaufen und entschließt sich zum Verkauf von Tonnen für u Damit hat das Unternehmen seine Reduktionskosten durch den Verkauf von Zertifikaten wieder hereingeholt. Ohne das ETS hätte es Nettokosten von u gehabt. Unternehmen B kann dank der Flexibilität des ETS Tonnen für u kaufen, anstatt u für Reduktionsmaßnahmen zu investieren. Die von Unternehmen B erworbenen Zertifikate entsprechen einer Reduzierung der Emissionen, auch wenn diese nicht bei dem Unternehmen selbst passiert. Durch die Flexibilität des Systems wird der Emissionshandel zur kostengünstigsten Möglichkeit, um eine bestimmte ökologische Zielsetzung zu erreichen. Die Gesamtkosten für die Industrie wären um einiges höher, wenn Unternehmen B gezwungen wäre, die eigenen Emissionen unter höherem Kostenaufwand zu reduzieren. Implementierung An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Unterteilung in Handels- und Nichthandelssektoren als nationale politische Entscheidung von Land zu Land unterschiedlich ausfällt. Die Last der CO 2 -Minderung konzentriert sich in den Mitgliedstaaten jedoch nur auf einige Bereiche der Wirtschaft und wird nicht gerecht auf alle THG-erzeugenden Sektoren wie das Transportwesen, Haushalte und die Landwirtschaft verteilt. Mit der Zeit sollte hier ein ausgewogeneres Verhältnis geschaffen werden. Die Zahl der Emissionszertifikate, die den Industrien eines Landes zugewiesen werden, richtet sich nach der bisherigen Performance. Dieses Modell scheint zumindest für den jetzigen Zeitpunkt ausreichend und fair. Viele der europäischen Industrien sind jedoch der Meinung, dass dies in Zukunft nicht ausreichend sein wird, um einen entsprechenden Anreiz zur Reduzierung der Emissionen zu schaffen. Wettbewerbsfähigkeit Energieintensive Industrien wie die Zement-, Zellstoff- und Papierindustrie, Glas-, Stahl- und Metallindustrie, Aluminiumindustrie, die chemische und die erdölverarbeitende Industrie werden in Zukunft von höheren Energiepreisen und steigenden Kosten für Prozessemissionen betroffen sein. Dies bedeutet für einige dieser Industrien einen wettbewerblichen Nachteil, wenn ihre Mitbewerber nicht den gleichen Bedingungen unterliegen oder die Preise auf einem 18 ABB Technik 3/2005
6 internationalen Warenmarkt festgelegt werden. In beiden Fällen sind die betreffenden Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage, ihre steigenden Kosten an den Markt weiterzureichen. Investitionen im Energiesektor Die Elektrizitätswirtschaft steht vor der Aufgabe, eine beträchtliche Menge an CO 2 -Emssionen abzubauen. Energieeffizienz, Strategien zum Umstieg auf andere Energieträger und Portfolio- Der Clean Development Mechanism (CDM) in Aktion Im Jahr 2004 bekam ABB Dänemark den Zuschlag für ein großes Fernwärmeprojekt in der Innenstadt von Harbin, rund km nordöstlich von Peking in einer der kältesten Provinzen Chinas. Gegenstand des Auftrags ist die Verbesserung und Optimierung der Wärmeversorgung von Bürgern. Mit einer Erzeugungsleistung von bis zu MW handelt es sich um das größte Fernwärmenetz der gesamten Region. Die Reduzierung der Schadstoffe gehört ebenfalls zu den Projektzielen, und das Vorhaben wurde als Projekt im Rahmen des Clean Development Mechanism (CDM) ausgewiesen. Mit anderen Worten, die durch die Optimierung der Verbrennung und des Wirkungsgrads erzielte Reduktion der Treibhausgase kann auf die dänischen Verpflichtungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls angerechnet werden, wobei die dänische Regierung einen Ausgleich an China für diese Einsparungen zahlen wird. Der Abschluss des Projekts ist für Ende 2006 vorgesehen. Emissionshandel in der Praxis management gehören hier zu den kurzfristig notwendigen Veränderungen. Langfristige Vorhaben umfassen strukturelle Veränderungen in Richtung einer weniger kohlenstoffintensiven Energieerzeugung. Gesetzliche Änderungen, die Stabilität der Preise und die Rentabilität der Industrie bestimmen die Geschwindigkeit, mit der diese strukturellen Veränderungen vonstatten gehen, bis eine nachhaltige kohlenstoffarme Produktion umgesetzt ist. Zusammenfassung Das EU-Emissionshandelssystem das erste internationale CO 2 -Handelssystem der Welt wurde geschaffen, um die Erfüllung der Anforderungen des Kyoto- Protokolls mit möglichst geringen Kosten zu gewährleisten. Trotz einiger Bedenken seitens der europäischen Industrien sollte das System als ein guter erster Schritt zur Lenkung der energieintensiven Industrien in Richtung einer kohlenstoffarmen Politik gesehen werden. Doch auch der Nichthandelssektor sollte an der Erfüllung des Gesamtziels teilnehmen. Der Marktpreis für Emissionszertifikate muss hoch genug sein, um den notwendigen Anreiz für Veränderungen zu schaffen. Auf welchem Niveau sich der Preis bewegen wird, ist von Industrie zu Industrie verschieden. Höchstwahrscheinlich aber muss der Preis gegenüber dem in 2 dargestellten Niveau noch steigen, bevor Investitionen in CO 2 -reduzierende Technologien attraktiv werden. So könnten bei der nächsten Zuteilung von Emissionsrechten engere Grenzen erforderlich sein, damit der Preis ein Niveau erreicht, bei dem eine langfristige nachhaltige Veränderung gewährleistet ist. Einige praktische Aspekte des Emissionshandels In den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Handelssystems ist nicht festgelegt, wie und wo der Handel mit Emissionszertifikaten stattfinden muss. Unternehmen haben die Möglichkeit, direkt miteinander zu handeln oder Zertifikate über einen Makler, eine Bank oder einen anderen Marktmittler zu kaufen bzw. zu verkaufen. Ebenso ist es möglich, dass ein Unternehmen beim Kauf von fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Gas Zertifikate mit erwirbt. Und schließlich können sich organisierte Märkte (Emissionsbörsen) entwickeln. Daneben wird es ein elektronisches Registrierungssystem geben, das vom eigentlichen Handel getrennt ist. Nicht jeder Handel führt auch zu einer Übertragung des Eigentums an Zertifikaten. Ist dies aber der Fall, wird dies als Transfer zwischen Konten im Register erfasst. Das Register ähnelt also einem Banksystem, bei dem zwar das Eigentum an Geld in Konten erfasst wird, nicht aber der Handel mit Gütern und Dienstleistungen, der zum Wechsel des Eigentums geführt hat. Das Register ist also kein Marktplatz, denn die Art und Weise, wie die Zertifikate gehandelt werden, liegt in der Entscheidung der Marktteilnehmer. Bei dem Register handelt es sich um ein rein elektronisches System, d.h. die Zertifikate werden nicht auf Papier gedruckt, sondern erscheinen nur auf Online- Konten. Jeder (Unternehmen und Einzelpersonen), der am Emissionshandel teilnehmen will, muss über ein solches Konto verfügen. Das System besteht aus einer nationalen Komponente, in der die Zertifikate jedes Mitgliedstaats verwaltet werden, und einer Zentralstelle auf europäischer Ebene, die jeden Transfer automatisch prüft, um sicherzustellen, dass die Vorschriften der Richtlinie eingehalten werden. Einige der im Register gespeicherten Daten werden gemäß den UN-Bestimmungen und einer in Kürze zu verabschiedenden Verordnung in bestimmten Abständen veröffentlicht, wobei eine entsprechende Transparenz der Umweltaspekte bei gleichzeitiger Geheinhaltung von Geschäftsinformationen gewährleistet werden soll. Nils Leffler Chief Editor ABB Review nils.leffler@ch.abb.com Fußnoten 1) Das Protokoll ist seit dem 16. Februar 2005 für alle 128 Parteien rechtlich bindend. Die USA and Australien gehören zu den wichtigen Industrieländern, die das Abkommen nicht unterstützen. 2) Die EU hat ein eigenes internes Abkommen (das so genannte Burden Sharing Agreement) getroffen, um ihr Reduktionsziel von 8 % durch Verteilung unterschiedlicher Vorgaben an die einzelnen Mitgliedstaaten zu erreichen. Diese Zielvorgaben reichen von einer 28%igen Reduktion der CO 2 -Emissionen in Luxemburg bis zu einer 27%igen Steigerung in. 3) Annex I beinhaltet Annex-B-Länder und bezieht sich auf Industrie- und Transformationsländer, die einem absoluten Reduktionsziel im Rahmen des Kyoto-Protokolls zugestimmt haben. Dazu gehören Belarus (Weißrussland) und die Türkei, die nicht zu den Annex-B-Ländern gehören. Literaturhinweise [1] Croon, Ingmar: «Grodor blir Prinsar och tvärtom», Veröffentlichung im Oktober [2] Ravemark, Dag; Åhström, Johan: «GHG Emissions Trading and CO 2 effects of HVDC projects.» Internal ABB report, Dezember [3] «Business consequences of the EU emissions trading scheme», CEPS task force report No.53, Februar ABB Technik 3/
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