Freiwilliger Verzicht auf Flüssigkeit und Nahrung im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Freiwilliger Verzicht auf Flüssigkeit und Nahrung im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung"

Transkript

1 Ethik Med (2015) 27: DOI /s Fall und Kommentare Freiwilliger Verzicht auf Flüssigkeit und Nahrung im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung Online publiziert: 24. Juni 2015 Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2015 Herr S. ist ein 69-jähriger Ingenieur und war bis vor zwei Jahren gesund. Damals traten Muskelzuckungen und Muskelschwund besonders an den Händen auf. Kurz darauf kam es zu einer Gangstörung infolge einer Fußheberschwäche rechts. Einige Monate später wurde die Diagnose einer Amyotrophen Lateralsklerose (ALS) gestellt. Ein knappes Jahr später wird ein Palliativarzt hinzugezogen. Beim Erstbesuch klagt Herr S. über folgende Beschwerden: Morgens habe er dumpfe Stirnkopfschmerzen, zeitweise sei er bedrückt und leide unter Schlafstörungen, der Appetit sei schlecht und er habe im letzten Halbjahr 22 kg an Gewicht verloren. Bei zunehmender Körperschwäche könne er nur noch mit einem Gehstock gehen. Es träten Muskelzuckungen in verschiedenen Körperregionen auf. Seelische oder körperliche Belastung führe zu Luftnot und Panikneigung; auch schon bei längerem Sprechen trete Luftnot auf und er müsse häufig gähnen. Bei der palliativärztlichen Erstuntersuchung fallen der reduzierte Allgemeinzustand und der ausgezehrte Ernährungszustand auf. Der Patient ist voll orientiert und kognitiv klar, seine Sprache jedoch deutlich verlangsamt; nach längeren Sätzen wird Luftnot erkennbar. Er gähnt auffallend häufig. Der Gang mit Gehstock ist langsam und schleppend. Im Sitzen fällt eine ständige Bewegungsunruhe auf, die generalisierte Muskelatrophie zeigt sich deutlich an der Mittelhandmuskulatur beidseits. Die Zunge zeigt typische Faszikulationen. Die ausgeprägte Skoliose der Brustwirbelsäule führt zu Einschränkung der Atemexkursionen. Herr S. nimmt folgende Medikamente: das Antidepressivum Mirtazapin in niedriger Dosierung wegen einer leichten, nachvollziehbaren Bedrücktheit als Reaktion auf die Diagnose, das Anxiolytikum Lorazepam gegen Angstzustände sowie das Schlafmittel Zopiclon. Neu verordnet wird ein niedrig dosiertes Fentanyl-Pflaster zur Linderung der Atemnot. Herr S. äußert gegenüber dem Palliativarzt ganz klar, dass er keine Maskenbeatmung und keinen Luftröhrenschnitt will; er toleriere nur eine Sauerstoffbrille. Eine Aufnahme im Hospiz sei denkbar, falls die häusliche Pflege zu schwierig werde. Im weiteren Verlauf äußert der Patient immer wieder Suizidgedanken: Er möchte gehen (wirkt demoralisiert) und bittet um die Spritze. Der Palliativarzt erklärt sein Verständnis für diesen Wunsch und lehnt die Ausführung zugleich eindeutig ab. Über Wochen liegt die Sauerstoff-Sättigung im Blut in Ruhe bei %, was einem Normalwert entspricht; direkt nach Anstrengung (Toilettengang) vermindert sich der Wert kurzzeitig bis auf 88 %.

2 234 Fall und Kommentare Herr S. äußert immer wieder seinen Sterbewunsch in dem Bewusstsein, dass seine Lage nur schlechter werden kann. In verhaltenstherapeutischen Gesprächen mit dem Arzt gelingt es, mit Herrn S. Strategien zu entwickeln, die für den Patienten sehr belastenden Panikattacken von zwei pro Tag auf zwei pro Woche zu reduzieren. Eine weitergehende psychotherapeutische Hilfe lehnt Herr S. ab. Es wird ein Fentanyl-Nasenspray verordnet, das nach Aussagen des Patienten gut gegen Atemnotattacken hilft, aber nur selten genutzt wird. Es gibt Herrn S. jedoch das Gefühl, sich selbst helfen zu können. Als Ausweg informiert der Palliativarzt über die Möglichkeit, Essen und Trinken einzustellen. Mehrfach kommt es zu eingehenden Gesprächen darüber, auch zusammen mit der Hausärztin und der Ehefrau; der Palliativarzt erläutert Begleiterscheinungen, zeitlichen Verlauf, zu erwartende Komplikationen sowie die Möglichkeit einer palliativen Begleitung und Linderung evtl. auftretender Symptome: Mundpflege gegen Durst, medikamentöse Linderung von Halluzinationen, Atemnot oder Schmerzen sowie unter Umständen eine palliative Sedierung in der Endphase. Voraussetzung sei eine eindeutige Willenserklärung und Patientenverfügung bei voller Entscheidungsfähigkeit. Gemeinsam werden die möglichen sozialen Aspekte für Ehefrau, Kinder und Enkel besprochen. Die Ehefrau wäre mit der Entscheidung ihres Mannes einverstanden, kann sich das Sterben ihres Mannes zu Hause aber nicht vorstellen. Der Palliativarzt nimmt Kontakt zu einem Hospiz in der Nachbarstadt auf und fragt an, ob dort die mögliche Entscheidung von Herrn S. zum freiwilligen Flüssigkeitsverzicht mitgetragen werden könne. Die Antwort fällt positiv aus. Die daraufhin erarbeitete Patientenverfügung enthält u. a. folgende Bestimmungen: Sollte ich mein Leiden als unerträglich empfinden, werde ich ab einem vor mir bestimmten Tag Essen und Trinken einstellen. Ich bin darüber informiert, dass dies nach acht bis zehn Tagen zum Tode führen wird. Wenn möglich, werde ich mich zu diesem Zeitpunkt in einem Hospiz aufhalten. Wenn ich bewusstlos werde, wünsche ich keine künstliche Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr. Mir ist die Möglichkeit der Änderung und des Widerrufs der Patientenverfügung bekannt. Sollte ich den Wunsch haben, den Verzicht zu unterbrechen, und noch im Stande sein, dies kundzutun, bitte ich um entsprechende Beachtung und Unterstützung durch meine behandelnden Ärzte, Schwestern und Pfleger. Sollten Wahnvorstellungen auftreten, die für mich unangenehm oder bedrohlich sind, wünsche ich eine lindernde Behandlung. Ich erwarte eine fachgerechte Schmerz- und Symptombehandlung. Ich bestimme meine Ehefrau zur Bevollmächtigten. In Situationen, die in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, ist mein mutmaßlicher Wille möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln. Ich habe diese Patientenverfügung in eigener Verantwortung und ohne Druck von außen erstellt. Ort, Datum, Unterschrift Im Anschluss findet sich eine hausärztliche Bestätigung der Entscheidungs- und Einwilligungsfähigkeit. Als der Palliativarzt nach einem Urlaub bei der Ehefrau nachfragt, erfährt er, dass Herr S. eine Woche nach Aufnahme ins Hospiz dort verstorben ist.

3 Ethik Med (2015) 27: DOI /s Fall und Kommentare Kommentar I zum Fall Freiwilliger Verzicht auf Flüssigkeit und Nahrung im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung Jürgen Bickhardt Online publiziert: 11. Juni 2015 Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2015 In dieser Geschichte wurde alles richtig gemacht: In einem guten Miteinander sind Schritte gegangen worden, die im heutigen Medizinbetrieb leider noch immer zu den Ausnahmen zählen. Vieles von dem, was im gegenwärtigen Diskurs zur Verbesserung der Suizidprophylaxe bei unheilbar Erkrankten zu Recht eingefordert wird, wurde getan: eine kompetente, der Situation angemessene palliativmedizinische Betreuung einschließlich verhaltenstherapeutischer Gespräche, das Angebot einer weitergehenden psychotherapeutischen Intervention, eingehende Aufklärung, häufige Gespräche unter Einbeziehung aller Beteiligten. All diese Maßnahmen konnten den Patienten jedoch nicht von seinem Wunsch abbringen, sein ohnehin begrenztes Leben mittels Spritze abzukürzen, ein bei der Amyotrophen Lateralsklerose (ALS) häufig aufkommendes Verlangen [8]. Dass er in einem vermutlich vertrauensvollen Gesprächsklima den Mut fand, über diese Wünsche zu sprechen, und dass sich der Arzt darauf eingelassen hat, ist keine Selbstverständlichkeit [8]. Der Arzt hat zwar eine Beteiligung am Suizid abgelehnt, aber den Patienten mit dem Problem nicht allein gelassen, sondern auf die Möglichkeit des freiwilligen Verzichts auf Nahrung und Flüssigkeit FVNF (international: Voluntary stopping of eating and drinking VSED) hingewiesen und darüber informiert. Er hat Hausärztin sowie Ehefrau in die Gespräche einbezogen und dabei auch die Zumutbarkeit dieses Weges für Ehefrau, Kinder und Enkel thematisiert. Die Ehefrau des Patienten hat die Zumutung der Entscheidung ihres Mannes für FVNF akzeptiert, hat sich ein solches Sterben zu Hause aber nicht vorstellen können. Einvernehmlich wurde Kontakt mit einem Hospiz aufgenommen, das sich auf die Begleitung dieses Patienten beim FVNF einzulassen bereit war, auch dies keine Selbstverständlichkeit. Schlussendlich wurde vom Patienten noch eine auf diese spezielle Situation bezogene Patientenverfügung verfasst und seine Ehefrau als Bevollmächtigte bestimmt. FVNF ist eine ganz eigene, aber uralte Form der natürlichen Lebensbeendigung, die früher häufig praktiziert wurde [3, 4, 6]. Das Hungergefühl ist an den Appetit gekoppelt, der beim Fasten meist nach drei Tagen verschwindet. Im Hungerstoffwechsel werden Ketone Dr. med. J. Bickhardt ( ) Uhlandstr. 19, Erding, Deutschland juergen-bickhardt@t-online.de

4 236 J. Bickhardt gebildet, die das körpereigene Opioidsystem im Gehirn aktivieren und euphorische Gefühle auslösen können [9]. Der an fortgeschrittener ALS leidende Patient hatte vermutlich schon vor Beginn des Fastens kaum noch Appetit. Für ihn dürfte ein aufkommendes Hungergefühl von völlig untergeordneter Bedeutung gewesen sein. Das größere Problem beim FVNF ist das Durstgefühl, das am besten mittels einfühlsamer, einfallsreicher und häufiger Mundpflege in der Regel gut zu beherrschen ist. Der Tod tritt bei konsequenter Durchführung meist nach 7 10 Tagen durch akutes Nierenversagen ein. Meistens wird dieses Sterben von allen Beteiligten als friedlich erlebt. Die möglichen, aber seltenen Nebenwirkungen wie Schlaflosigkeit, Übelkeit, Unruhe oder Panikattacken sind palliativ-medikamentös und durch gute psychosoziale Begleitung aufzufangen. Bei Herrn S. dürfte die Fortführung seiner Medikation gegen Symptome wie Luftnot, depressive Verstimmung, Angst und Schlafstörungen ausreichend gewesen sein, um die zusätzlichen Symptome der Austrocknung in den Griff zu bekommen. Wichtig ist eine einfühlsame hospizliche Begleitung und häufig auch die Bereitstellung kleiner Mengen Nahrung und Flüssigkeit für den Fall, dass ein Umdenken erfolgt. Schwieriger kann die Beurteilung der Fallgeschichte werden, wenn man den FVNF als Suizid wertet oder die Begleitung dabei mit einer Beihilfe zum Suizid gleichsetzt. Letzteres darüber sind sich die meisten einig wäre Unsinn [5]. Denn die Begleitung in einem solch selbst gewählten Sterbeprozess hat mit Beihilfe nichts zu tun. Sie ist nicht nur erlaubt, sondern meist auch geboten. Eine allenfalls theoretische Alternative, die Zwangsernährung des Patienten, wäre Freiheitsberaubung und käme als strafbare Körperverletzung nicht in Betracht. Darüber, ob der FVNF dem Suizid zuzurechnen ist oder nicht, sind die Meinungen geteilt [7]. Ohne Zweifel ist das Ziel des FVNF wie beim Suizid oder auch beim Behandlungsabbruch die vorzeitige Beendigung des als unerträglich empfundenen eigenen Lebens. Dennoch sollte man den FVNF weder mit dem Suizid noch mit dem Behandlungsabbruch gleichsetzen. Speziell zwischen begleitetem Suizid und FVNF gibt es bedenkenswerte Unterschiede, von denen hier nur einige genannt werden [2]. Die Hilfe, die beim begleiteten Suizid durch Dritte ermöglicht wird (Bereitstellung tödlicher Medikamente, Mitübernahme von Verantwortung), entfällt beim FVNF. Der Betroffene kann nur selbst handeln. Damit muss er aber auch eine größere Hemmschwelle als beim begleiteten Suizid überwinden. Bis zum Eintritt der Nichtentscheidungsfähigkeit beim FVNF ist die Handlung jederzeit reversibel, ein Umdenken möglich, beim Suizid nach Einnahme der tödlichen Medikamente nicht. Der Suizid ist immer als unnatürlicher Tod auf dem Leichenschauschein zu deklarieren, beim FVNF handelt es sich um einen natürlichen Tod, da der Tod nicht durch sonstige Einwirkung von außen herbeigeführt wurde [1]. Der Suizident legt den genauen Zeitpunkt seines Todes fest und erlebt in der Regel sein Sterben nicht. Beim FVNF kann nur der Beginn festgelegt werden, das Sterben wird vom Betroffenen und seinen Begleitern durchlebt und die Dauer des Sterbens ist ungewiss. Er überlässt damit dem Unverfügbaren Raum. Dieser Weg erfordert von allen viel Kraft und Mut. Der FVNF ist eine ganz eigene Form, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden, und kann für Betroffene als Ultima Ratio eine Alternative zum Suizid sein. Bis in den meisten vergleichbaren Situationen so kompetent, verantwortungsvoll und einfühlsam gehandelt wird wie in dieser Geschichte einer gelungenen Begleitung, wird noch ein langer Weg zurückzulegen sein. Arbeiten wir daran!

5 Kommentar I zum Fall Freiwilliger Verzicht auf Flüssigkeit und Nahrung 237 Literatur 1. Bayerische Staatsregierung (2001) Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (Bestattungsverordnung BestV) Vom 1. März Zugegriffen: 20. Mai Bickhardt J, Hanke RM (2014) Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit: Eine ganz eigene Handlungsweise. Dtsch Ärztebl 111:A590 A Borasio GD (2011) Über das Sterben. Was wir wissen. Was wir tun können. Wie wir uns darauf einstellen können. C.H. Beck, München 4. Chabot B, Walther C (2012) Ausweg am Lebensende: Selbstbestimmtes Sterben durch freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken, 3. Aufl. Reinhardt, München 5. Hoppe J-D (2010) Ethik: Wer helfen will, kann das tun. Interview mit dem Spiegel vom Zugegriffen: 20. Mai Jox R, Marckmann G (2011) Kommentar I zum Fall Verschiebung der Verantwortung am Lebensende. Ethik Med 23: Neitzke G, Coors M, Diemer W, Holtappels P, Spittler JF, Wördehoff D (2013) Empfehlungen zum Umgang mit dem Wunsch nach Suizidhilfe. Arbeitsgruppe Ethik am Lebensende in der Akademie für Ethik in der Medizin e. V. (AEM). Ethik Med 25: Stutzki R, Weber M, Reiter-Theil S, Simmen U, Borasio GD, Jox RJ (2013) Attitudes towards hastened death in ALS: a prospective study of patients and family caregivers. Amyotroph Lateral Scler Frontotemporal Degener 15(1 2): Terman SA (2008) Interview mit Les Morgan vom Sender Growth House am 15. Februar Zugegriffen: 20. Mai 2015

6 Ethik Med (2015) 27: DOI /s Fall und Kommentare Kommentar II zum Fall Freiwilliger Verzicht auf Flüssigkeit und Nahrung im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung Dieter Birnbacher Online publiziert: 14. Juni 2015 Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2015 Im Januar 2014 äußerte sich die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zum ersten Mal zum Freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken, in ausdrücklich akzeptierender Form [1]. Sie reagierte damit auf die zunehmende Akzeptanz dieses Verfahrens bei Palliativärzten und Hospizen, aber auch auf die zunehmende Bekanntheit dieser bereits in der Antike praktizierten Form selbstbestimmten Sterbens: In Publikumsveranstaltungen zur Sterbehilfe zeigt sich regelmäßig ein ausgeprägtes Interesse an dieser Sterbeform; die Premiere des Films Sterbefasten des Wuppertaler Medienprojekts, der den Verzicht auf Flüssigkeit und Nahrung einer fünfzigjährigen Patientin dokumentiert, war überfüllt. Dass die positive Stellungnahme der Palliativmediziner keineswegs selbstverständlich ist, zeigt die Erfahrung der USA, wo auf Seiten christlich-fundamentalistischer Kreise weniger Bedenken bestehen, gegen die Unterstützung dieserart passiven Suizids öffentlich zu polemisieren ging ein Fall durch die amerikanische Presse, in dem eine Altenresidenz ein sterbewilliges Ehepaar vor die Wahl stellte, entweder den Vorgang abzubrechen oder auszuziehen. Das Verhalten des Palliativarztes in dem vorliegenden Fall muss als vorbildlich gelten. Er reagiert auf den vom Patienten geäußerten Sterbewunsch nicht mit beschönigenden Phrasen, sondern mit Verständnis und weist den Wunsch nach der Spritze andererseits dezidiert zurück. Zugleich kommt er von sich aus auf das Sterbefasten als Alternative zu sprechen, was angesichts des Wunsches des Patienten nach Tötung auf Verlangen berechtigt scheint, auch wenn es andernfalls, solange der Patient von sich aus nicht nach Sterbehilfe fragt, wegen seines Suggestionsgehalts problematisch wäre. Dass der Wunsch ausschließlich von dem Patienten selbst kommt, ist eine wesentliche Bedingung der ethischen Akzeptabilität des Verfahrens. Weiterhin tut der Palliativarzt alles, um die Symptombelastung für den Patienten zu mindern, honoriert aber zugleich auch dessen Autonomiebedürfnis, indem er ihm die Chance gibt, einen Teil der Palliativbehandlung in die eigene Hand zu nehmen. Er gibt dem Patienten Gelegenheit, seine Wünsche an sein Sterben in einem kontinuier- Prof. Dr. Dr. h. c. D. Birnbacher ( ) Institut für Philosophie, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Universitätsstr. 1, Düsseldorf, Deutschland dieter.birnbacher@uni-duesseldorf.de

7 240 D. Birnbacher lichen Willensbildungs- und Aushandlungsprozess zu präzisieren, der Familie Gelegenheit, sich mit der schließlichen Entscheidung des Patienten auszusöhnen. Er übernimmt darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit dem nahegelegenen Hospiz. Unklar bleiben die Gründe der Ehefrau, sich das Sterben ihres Mannes zu Hause nicht vorstellen zu können. Fühlt sie sich durch die Begleitung des Sterbens ihres Mannes physisch oder psychisch überfordert? Interessanterweise wird in der Literatur von vielen Angehörigen berichtet, dass sie den Sterbeprozess vor ihren Augen schlecht ertragen. Die Frage stellt sich, ob die Verantwortung der Palliativmedizin nicht auch darin besteht, die Angehörigen mit einer angemessen Sterbebegleitung vertraut zu machen. Vielleicht ließe sich so der Wunsch der großen Mehrheit der Befragten, zu Hause sterben zu wollen, eher erfüllen, als es die Zahlen aus Deutschland (im Unterschied etwa zu den aus den Niederlanden) nahelegen. Die weitgehende Akzeptanz des Sterbefastens als Methode eines selbstbestimmten Sterbens auf Seiten der Palliativmedizin steht in einem auffälligen Kontrast zu der ausgeprägten Ablehnung des ärztlich assistierten Suizids durch eine Mehrheit der Palliativmediziner, die sich nicht zuletzt auch in der zitierten Stellungnahme der DGP widerspiegelt. In welchen Merkmalen wird die normative Differenz begründet gesehen? Ist es die Tatsache (auf die die Stellungnahme verweist), dass die Entscheidung für ein Sterben an mangelnder Flüssigkeitszufuhr (zusammen mit der jeweiligen Grunderkrankung) im Fall des Sterbefastens zumindest für einige Tage reversibel ist, während es die Einnahme eines den Tod unmittelbar herbeiführenden Mittels nicht ist? Aber wenn der Wille des schwerkranken und unheilbaren Patienten freiverantwortlich und über einen längeren Zeitraum konstant ist, ist dieser Unterschied für die normative Differenzierung wohl kaum tragfähig. Überdies scheint ein Großteil der tatsächlichen Abbrüche weniger durch Sinnesänderungen des Patienten selbst als durch Interventionen von Verwandten bestimmt zu sein. Ist es die Tatsache, dass der Patient im Fall des Sterbefastens die Festigkeit seines Willens durch sein Durchhalten unzweideutiger beweist als bei einer Entscheidung zu einem Suizid? Auch in diesem Punkt unterscheiden sich die beiden Sterbeformen nicht, sofern die Bedingungen der Freiverantwortlichkeit erfüllt sind. Dass im Übrigen das Sterbefasten eine passive Form des Suizids darstellt, kann nicht ernsthaft bestritten werden. Ein Suizid bedeutet nicht in jedem Fall, Hand an sich zu legen. Er kann auch die Form annehmen, sich bewusst einer Lebensbedrohung von außen auszusetzen. Das Hauptgewicht der Unterscheidung tragen damit zwei Faktoren: der kausale Anteil der ärztlichen Unterstützung und die Vereinbarkeit der Hilfeleistung mit den herkömmlichen Aufgaben des Arztes. Die Hilfe bei der Verfügbarmachung eines Suizidmittels ist in der Regel eine notwendige Bedingung eines Patientensuizids, während bei einem Sterbefasten der Patient auch ohne die palliative Begleitung, nur qualvoller, sterben würde. Noch wesentlicher dürfte allerdings der zweite Faktor sein: Zur palliativen Versorgung eines Patienten, der durch Sterbefasten stirbt, scheint ein Arzt auch dann, wenn er ein selbstbestimmtes Sterben aus weltanschaulichen Gründen ablehnt, aufgrund seiner Hilfeleistungspflicht verpflichtet. Die Suizidhilfe gehört dagegen nicht zu den herkömmlichen Aufgaben des Arztes. Zu ihr kann er allenfalls berechtigt sein. Literatur 1. Nauck F et al (2014) Ärztlich assistierter Suizid: Hilfe beim Sterben keine Hilfe zum Sterben. Dtsch Ärztebl 111:A 67 71

Ursula Klein Remane Fachstelle Palliative Care Spitex Zürich

Ursula Klein Remane Fachstelle Palliative Care Spitex Zürich Ursula Klein Remane Fachstelle Palliative Care Agenda Fallbeispiel Definition Praxis Ethik Diskussion Fallbeispiel Frau Müller möchte sterben. Fragen Was geschieht dann eigentlich, wie läuft das ab, wie

Mehr

Ausweg am Lebensende

Ausweg am Lebensende , Christian Walther Ausweg am Lebensende Sterbefasten Selbstbestimmtes Sterben durch freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken 4., überarbeitete Auflage Mit einem Geleitwort von Dieter Birnbacher Ernst

Mehr

Patientenverfügung. Ich,. wohnhaft in

Patientenverfügung. Ich,. wohnhaft in Patientenverfügung Ich,. (Name) (Vorname) geb. am wohnhaft in.. verfasse hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, folgende Patientenverfügung: ich treffe

Mehr

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich eine fachgerechte Schmerz und Symptombehandlung,

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich eine fachgerechte Schmerz und Symptombehandlung, Patientenverfügung Ich,, geboren am wohnhaft in, bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann und eine der folgenden Situationen zutrifft: ich mich

Mehr

Patientenverfügung. Ich Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse:

Patientenverfügung. Ich Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: Patientenverfügung Vordruck Ich Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: bestimme für den Fall, dass ich vorübergehend oder dauerhaft außerstande bin, meinen Willen zu bilden oder verständlich zu

Mehr

Patientenverfügung. Ich,. geb. am. wohnhaft in...

Patientenverfügung. Ich,. geb. am. wohnhaft in... Patientenverfügung Ich,. (Name) (Vorname) geb. am. wohnhaft in... verfasse hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, folgende Patientenverfügung: Ich

Mehr

Patientenverfügung. Ich Familienname:... Vorname:... Geburtsdatum:... Adresse:...

Patientenverfügung. Ich Familienname:... Vorname:... Geburtsdatum:... Adresse:... Patientenverfügung Ich Familienname:... Vorname:... Geburtsdatum:... Adresse:... bestimme für den Fall, dass ich vorübergehend oder dauerhaft außerstande bin, meinen Willen zu bilden oder verständlich

Mehr

1. Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll:

1. Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll: Ich, geboren am: wohnhaft in bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann: Alternative 1. 1. Situationen, für die die gelten soll: Wenn in Folge

Mehr

Patientenverfügung. 1. diese Verfügung für folgende Situationen gültig ist:

Patientenverfügung. 1. diese Verfügung für folgende Situationen gültig ist: Patientenverfügung Ich Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: bestimme für den Fall, dass ich vorübergehend oder dauerhaft außerstande bin, meinen Willen zu bilden oder verständlich zu äußern, dass

Mehr

Patientenverfügung Standard

Patientenverfügung Standard VORTIVA Bitte in Großbuchstaben ausfüllen Zutreffendes bitte ankreuzen. Weitergehende Wünsche bitte in einer Anlage verzeichnen. Ich 1. Person (P1) 2. Person (P2) verfüge schon jetzt für den Fall, dass

Mehr

Patientenverfügung - 1 -

Patientenverfügung - 1 - Patientenverfügung - 1 - Patientenverfügung Von Vorname Nachname Geburtsdatum PLZ Wohnort Straße, Haus-Nr. Telefon 1. Meine Werte und Wünsche, mein Lebensbild Am Ende meines Lebens erwarte ich von allen,

Mehr

Nun geben Sie mir doch endlich die Spritze!

Nun geben Sie mir doch endlich die Spritze! Nun geben Sie mir doch endlich die Spritze! Oder: Brauchen wir ein Gesetz zur Sterbehilfe? Dr. med. Hanna-Luise Zscherpel FÄ Innere Medizin Palliativmedizin - Hausärztin Gliederung 1. Begriffsklärung 2.

Mehr

Rechtliche Dimensionen der Sterbehilfe

Rechtliche Dimensionen der Sterbehilfe Rechtliche Dimensionen der Sterbehilfe von RAín Heidrun Schinz Kanzlei Hinz, schinz@kanzlei-hinz.de Gliederung Was ist Palliative Care? Was will Palliative Care? Was ist Palliative Care aus rechtlicher

Mehr

Patientenverfügung. Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: 1. diese Verfügung für folgende Situationen gültig ist: JA NEIN

Patientenverfügung. Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: 1. diese Verfügung für folgende Situationen gültig ist: JA NEIN Patientenverfügung Ich Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: bestimme für den Fall, dass ich vorübergehend oder dauerhaft außerstande bin, meinen Willen zu bilden oder verständlich zu äußern, dass

Mehr

vorsorgen selbst bestimmen e.v.

vorsorgen selbst bestimmen e.v. vorsorgen selbst bestimmen e.v. Patientenverfügung 1. Zu meiner Person Name: Vorname: Geburtsdatum: Wohnort: Straße: Geburtsort: 2. Reichweite dieser Patientenverfügung Die folgende Verfügung bedeutet

Mehr

Patientenverfügung. Name: Vorname: geboren am:

Patientenverfügung. Name: Vorname: geboren am: Patientenverfügung Name: Vorname: geboren am: hiermit bestimme ich für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden mich verständlich äußern kann: Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar

Mehr

I. Ich, geb. am : wohnhaft in :

I. Ich, geb. am : wohnhaft in : PATIENTENVERFÜGUNG I. Ich, geb. am : wohnhaft in : bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann. Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar

Mehr

Patientenverfügung. Meine persönlichen Daten. Name, Vorname. Geburtsname. Geburtsdatum, -ort. Straße, Hausnummer. PLZ, Wohnort.

Patientenverfügung. Meine persönlichen Daten. Name, Vorname. Geburtsname. Geburtsdatum, -ort. Straße, Hausnummer. PLZ, Wohnort. Patientenverfügung Meine persönlichen Daten Name, Vorname Geburtsname Geburtsdatum, -ort Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Im Vollbesitz meiner geistigen Fähigkeiten und mit dem Wissen über die sich möglicherweise

Mehr

Ethische Fragen am Lebensende. Landeskirchlicher Hospiztag Hannover, Programm

Ethische Fragen am Lebensende. Landeskirchlicher Hospiztag Hannover, Programm Ethische Fragen am Lebensende Pastor Dr. Michael Coors Landeskirchlicher Hospiztag Hannover, 23.8.2013 michael.coors@evlka.de www.zfg-hannover.de Programm 1.Ethische Grundlagen a. Selbstbestimmung b. Fürsorge

Mehr

Patientenverfügung. Meine persönlichen Daten. Name, Vorname. Geburtsname. Geburtsdatum, -ort. Straße, Hausnummer. PLZ, Wohnort.

Patientenverfügung. Meine persönlichen Daten. Name, Vorname. Geburtsname. Geburtsdatum, -ort. Straße, Hausnummer. PLZ, Wohnort. Patientenverfügung Meine persönlichen Daten Name, Vorname Geburtsname Geburtsdatum, -ort Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Im Vollbesitz meiner geistigen Fähigkeiten und mit dem Wissen über die sich möglicherweise

Mehr

Patientenverfügung (nach Muster des Bayrischen Justizministeriums Dezember 2012)

Patientenverfügung (nach Muster des Bayrischen Justizministeriums Dezember 2012) Version: 2 Freigabe: 16.04.2013 Seite 1 von 5 Patientenverfügung (nach Muster des Bayrischen Justizministeriums Dezember 2012) Für den Fall, dass ich,... geboren am:... wohnhaft in:... meinen Willen nicht

Mehr

Ausweg am Lebensende

Ausweg am Lebensende , Christian Walther Ausweg am Lebensende Selbstbestimmtes Sterben durch freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken Mit einem Geleitwort von Dieter Birnbacher Ernst Reinhardt Verlag München Basel Dr. med.,

Mehr

DÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender

DÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender DÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender Zu meiner Person Seit 1998 Krankenhausseelsorger im Klinikum Nürnberg Süd Seelsorger der nephrologischen

Mehr

Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin.

Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin. Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin www.izp-muenchen.de Palliativmedizin dient der Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Familien, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung

Mehr

Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir. Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie.

Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir. Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie. Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie Christof.Oswald@klinikum-nuernberg.de Ethikkreis 1997-2008 Patientenautonomie Begleitung v. Patienten,

Mehr

Erklärung zur Patientenverfügung - Bitte sorgfältig lesen! -

Erklärung zur Patientenverfügung - Bitte sorgfältig lesen! - Erklärung zur Patientenverfügung - Bitte sorgfältig lesen! - Bezeichnung Zielsetzung Juristische Bedeutung Formale Erfordernisse Aufbewahrungsmöglichkeiten Sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten Vormerkung

Mehr

Wozu dient eine Patientenverfügung?

Wozu dient eine Patientenverfügung? Patientenverfügung 2 Wozu dient eine Patientenverfügung? In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen

Mehr

Patientenverfügung. Wichtige Hinweise:

Patientenverfügung. Wichtige Hinweise: Patientenverfügung Wichtige Hinweise: Diesen Vordruck und weitere Vorlagen erhalten auf www.meinvordruck.de Mustertext dieser Vorlage sollte den persönlichen Anforderungen angepasst werden. Beachten Sie,

Mehr

Selbst bestimmt sterben Was es bedeutet was uns daran hindert wie wir es erreichen können

Selbst bestimmt sterben Was es bedeutet was uns daran hindert wie wir es erreichen können Selbst bestimmt sterben Was es bedeutet was uns daran hindert wie wir es erreichen können Prof. Dr. Gian Domenico Borasio Lehrstuhl für Palliativmedizin Universität Lausanne Wir sind heute zu einem Punkt

Mehr

Palliativer Einsatz von Analgetika & Anxiolytika. Analgesie Analgosedierung Palliative Sedierung

Palliativer Einsatz von Analgetika & Anxiolytika. Analgesie Analgosedierung Palliative Sedierung Palliativer Einsatz von Analgetika & Anxiolytika Analgesie Analgosedierung Palliative Sedierung Grundsätze Bei Patienten mit schwerer Symptomlast, wie z.b. Schmerzen und Dyspnoe. Die oberflächliche Sedierung

Mehr

Folgen für die Erstellung. Allgemeines. Das neue Gesetz in der Praxis. Patientenverfügung im Praxistest. Ermutigung zum Erstellen einer Verfügung

Folgen für die Erstellung. Allgemeines. Das neue Gesetz in der Praxis. Patientenverfügung im Praxistest. Ermutigung zum Erstellen einer Verfügung Das neue Gesetz in der Praxis Patientenverfügung im Praxistest Dr. M. Dreyhaupt Zentrum für Palliativmedizin und Schmerztherapie Vorausverfügte Situation muss der aktuellen Situation entsprechen Gültigkeit

Mehr

Grauzone Sterbehilfe Sterben an der Hand statt durch die Hand

Grauzone Sterbehilfe Sterben an der Hand statt durch die Hand Grauzone Sterbehilfe Sterben an der Hand statt durch die Hand Dettingen, 14. September 2015 Teilnehmer Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestages Dr. Klaus Baier Allgemeinarzt und Pallitivmediziner

Mehr

Patientenverfügung. Wohnhaft in: bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann Folgendes:

Patientenverfügung. Wohnhaft in: bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann Folgendes: Patientenverfügung 1. Eingangsformel Ich, (Name, Vorname) Geboren am: Wohnhaft in: bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann Folgendes: 2. Exemplarische

Mehr

Verabschiedet Vorstandssitzung vom 28. Mai 2015

Verabschiedet Vorstandssitzung vom 28. Mai 2015 Positionspapier zum assistierten Suizid Positionspapier zum assistierten Suizid Die Entstehung dieses Papiers entspricht einem Bedürfnis der Mehrheit der Vorstandsmitglieder von palliative gr. In Diskussionen

Mehr

Zulässigkeit der Sterbe- und Suizidhilfe in den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz

Zulässigkeit der Sterbe- und Suizidhilfe in den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz Zulässigkeit der Sterbe- und Suizidhilfe in den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz Land aktive Sterbehilfe Beihilfe z. Suizid Indirekte Sterbehilfe Passive Sterbehilfe Patientenverfügung Anm. Belgien ja,

Mehr

Patientenverfügung. Ich: geb. am: wohnhaft in:

Patientenverfügung. Ich: geb. am: wohnhaft in: Patientenverfügung Eine Patientenverfügung macht es Ihnen möglich, Ihr Selbstbestimmungsrecht auch dann wahrzunehmen, wenn Ihre Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen, eingeschränkt oder erloschen ist. Mit

Mehr

Ich will nicht mehr leben!

Ich will nicht mehr leben! K R A N K E N H A U S St. Joseph-Stift D R E S D E N Ich will nicht mehr leben! Vom Umgang mit dem Wunsch nach aktiver Sterbehilfe 1 Sterbewünsche unabhängig vom Lebensalter unabhängig von der Grunderkrankung

Mehr

Patientenverfügungen in der klinischen Praxis

Patientenverfügungen in der klinischen Praxis Patientenverfügungen in der klinischen Praxis Die Perspektive des Klinischen Ethik Komitees Dagmar Schmitz Klinisches Ethik Komitee Universitätsklinikum Aachen (kek@ukaachen.de) Überblick 1. Was macht

Mehr

Ethische Herausforderungen in der Sterbebegleitung

Ethische Herausforderungen in der Sterbebegleitung Fachtagung Leben und Sterben Bad Nauheim, 5. November 2014 Ethische Herausforderungen in der Sterbebegleitung Prof. Dr. phil. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.v., Göttingen Betreuung sterbender

Mehr

Sterbebegleitung Sterbehilfe gegen die Begriffsverwirrung und für christliche Zuwendung auf einem entscheidenden Weg Sterbebegleitung aktiv indirekt a

Sterbebegleitung Sterbehilfe gegen die Begriffsverwirrung und für christliche Zuwendung auf einem entscheidenden Weg Sterbebegleitung aktiv indirekt a Sterbebegleitung Sterbehilfe gegen die Begriffsverwirrung und für christliche Zuwendung auf einem entscheidenden Weg Hauptabteilung II -Seelsorge, Abteilung Altenseelsorge, 86140 Augsburg, Tel. 0821/3166-2222,

Mehr

Fragebogen zum Sterbefasten Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF)

Fragebogen zum Sterbefasten Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF) Fragebogen zum Sterbefasten Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF) Wenn Sie jemanden beim Sterbefasten, d.h. dem Sterben durch freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF),

Mehr

Entscheidungen am Lebensende

Entscheidungen am Lebensende Wintersemester 2016/17 Vorlesung Ethik in der Medizin Entscheidungen am Lebensende Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Entscheidungen am Lebensende Inhalt Zulässige

Mehr

www.pctduesseldorf.de www.pctduesseldorf.de WIR SIND FÜR SIE DA Wir sind für Menschen in Düsseldorf da, die an einer nicht heilbaren, voranschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit hoher

Mehr

Hilfe im vs. Hilfe zum Sterben

Hilfe im vs. Hilfe zum Sterben Hilfe im vs. Hilfe zum Sterben Macht eine optimale Palliativversorgung die Frage nach dem assistierten Suizid überflüssig? Prof. Dr. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin, Göttingen Institut für

Mehr

Patientenverfügung. - aus der Sicht des Arztes

Patientenverfügung. - aus der Sicht des Arztes Patientenverfügung - aus der Sicht des Arztes Robert Gosenheimer Internist Notfallmedizin, Palliativmedizin Ltd. Oberarzt der Radio Onkologie und Palliativstation des St. Marienwörth Ist ein vorausverfügter

Mehr

Hospizbewegung. Norbert Heyman Katholischer Krankenhausseelsorger

Hospizbewegung. Norbert Heyman Katholischer Krankenhausseelsorger Hospizbewegung 1 Die modernehospizbewegung befasst sich mit der Verbesserung der Situation Sterbender und ihrer Angehörigen sowie der Integration von Sterben und Tod ins Leben. Dazu dient vor allem die

Mehr

Patientenverfügung. Name / Vorname. geboren am. Bürger(in) / Staatsangehörige(r) von. wohnhaft in

Patientenverfügung. Name / Vorname. geboren am. Bürger(in) / Staatsangehörige(r) von. wohnhaft in Patientenverfügung Von Name / Vorname geboren am Bürger(in) / Staatsangehörige(r) von wohnhaft in Ist meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit wegen Krankheit oder Unfalls beeinträchtigt, so dass ich

Mehr

1. Mit dem Thema Sterben habe ich mich durch folgende Ereignisse auseinander gesetzt:

1. Mit dem Thema Sterben habe ich mich durch folgende Ereignisse auseinander gesetzt: Patientenverfügung Familienname: Vorname: geb. am: Anschrift: 1. Mit dem Thema Sterben habe ich mich durch folgende Ereignisse auseinander gesetzt: Pflege und Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen Erfahrungen

Mehr

Patientenverfügung. Vorsorge: Meine Patientenverfügung

Patientenverfügung. Vorsorge: Meine Patientenverfügung Patientenverfügung Vorsorge: Meine Patientenverfügung Meine PATIENTENVERFÜGUNG Diese Patientenverfügung wird gemäß Patientenverfügungs-Gesetz (BGBl. Nr. 55/2006) errichtet. Im Vollbesitz meiner geistigen

Mehr

Hospiz und Palliativpflege im stationären Bereich

Hospiz und Palliativpflege im stationären Bereich Hospiz und Palliativpflege im stationären Bereich Impulsreferat am 26. Juni 2014 in Eisenstadt Dr. Gustav Herincs Mobiles Hospizteam der Caritas Wien Definitionen: Palliative Care (WHO 2002) Ist ein Ansatz

Mehr

PATIENTENVERFÜGUNG. ... (Name, Vorname, Geburtsdatum) ... (Anschrift)

PATIENTENVERFÜGUNG. ... (Name, Vorname, Geburtsdatum) ... (Anschrift) PATIENTENVERFÜGUNG Für den Fall, dass ich,............ in einen Zustand gerate, In welchem ich meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiederbringlich aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinstrübung

Mehr

PATIENTENVERFÜGUNG. ... (Name, Vorname, Geburtsdatum) ... (Anschrift)

PATIENTENVERFÜGUNG. ... (Name, Vorname, Geburtsdatum) ... (Anschrift) PATIENTENVERFÜGUNG Für den Fall, dass ich,............ in einen Zustand gerate, In welchem ich meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiederbringlich aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinstrübung

Mehr

Patientenverfügung Überlegungen aus medizinischer und ethischer Sicht

Patientenverfügung Überlegungen aus medizinischer und ethischer Sicht Vortrag bei der Alzheimer Gesellschaft Augsburg e.v. am Patientenverfügung Überlegungen aus medizinischer und ethischer Sicht Dr. Dr. Eckhard Eichner Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.v. Augsburger

Mehr

Sterbehilfe. Ein Verstoß gegen das 5. Gebot?

Sterbehilfe. Ein Verstoß gegen das 5. Gebot? Pädagogik Sabrina Flaig Sterbehilfe. Ein Verstoß gegen das 5. Gebot? Facharbeit (Schule) Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Problemstellung... 1 2. Sterbehilfe... 2 2.1. aktiv 2.2. passiv 2.3. indirekt 3.

Mehr

Was ist, wenn ich nicht mehr kann und will

Was ist, wenn ich nicht mehr kann und will Was ist, wenn ich nicht mehr kann und will Themenabend Spitex vom 11.09.2015 Vortrag von Dr. med. Erich Villiger (FMH Allgemeine Innere Medizin inkl. Schwerpunkt Geriatrie) O Herr, gib jedem seinen eignen

Mehr

Der konkret geäußerte Wille ist im Eintrittsfalle zu beachten.

Der konkret geäußerte Wille ist im Eintrittsfalle zu beachten. BEZIRKSÄRZTEKAMMER RHEINHESSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts Erklärung zur Patientenverfügung - Bitte sorgfältig lesen! - Wir empfehlen Ihnen die Patientenverfügung mit der Ärztin/dem Arzt Ihres

Mehr

atientenverfügung Ausführliche Version

atientenverfügung Ausführliche Version P atientenverfügung Ausführliche Version Geburtsdatum Wohnort Bürgerort Diese Patientenverfügung ist in folgenden Situationen anwendbar Ich erstelle diese Patientenverfügung nach reiflicher Überlegung

Mehr

Patientenverfügung Rechtliche Aspekte

Patientenverfügung Rechtliche Aspekte Patientenverfügung Rechtliche Aspekte Sabine Beßler, Leiterin Stab und Recht am Möglichkeiten der Patientenvorsorge Wer handelt und entscheidet für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Wie stelle

Mehr

Pflege und Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase Der Palliativ-Geriatrische Dienst

Pflege und Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase Der Palliativ-Geriatrische Dienst Pflege und Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase Der Palliativ-Geriatrische Dienst Hans Steil Gregor Sattelberger Christophorus Hospiz Verein e.v. München Palliativ-Geriatrischer Dienst (PGD)

Mehr

Sterbehilfe - Gesetzliche Regelung? Befragte ab 18 Jahren

Sterbehilfe - Gesetzliche Regelung? Befragte ab 18 Jahren Frage (1): Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben setzt sich dafür ein, dass die Würde des Menschen auch in der letzten Lebensphase unantastbar bleibt. Dazu gehört nach ihrer Auffassung auch das

Mehr

Formular der Christlichen Patientenvorsorge

Formular der Christlichen Patientenvorsorge Formular der Christlichen Patientenvorsorge Vorname Nachname Geburtsdatum Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Telefon / Mobil Teil A: Benennung einer Vertrauensperson I. Vorsorgevollmacht in Gesundheits- und

Mehr

Vorsorgliche Verfügung für die medizinische Betreuung (Patiententestament)

Vorsorgliche Verfügung für die medizinische Betreuung (Patiententestament) Vorsorgliche Verfügung für die medizinische Betreuung (Patiententestament) Name, Vorname Anschrift Geburtsdatum Hinweis: Bitte Zutreffendes ankreuzen und Nichtzutreffendes durchstreichen! Ich bitte um

Mehr

Patientenverfügung zu gesundheitlichen Grenzsituationen und zum Lebensende

Patientenverfügung zu gesundheitlichen Grenzsituationen und zum Lebensende Patientenverfügung zu gesundheitlichen Grenzsituationen und zum Lebensende Name:... Vorname:... Geburtsdatum:... Die Beantwortung der folgenden Frage hat zwei Ziele: Ihnen soll sie helfen, Ihre Bedürfnisse

Mehr

Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin. Sterbeorte in Deutschland

Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin.  Sterbeorte in Deutschland 1 Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin www.izp-muenchen.de Sterbeorte in Deutschland Krankenhaus 42-43% Zuhause 25-30% Heim 15-25% (steigend) Hospiz 1-2% Palliativstation 1-2% andere Orte 2-5%

Mehr

Vermeidbare Therapiefehler bei Sterbenden

Vermeidbare Therapiefehler bei Sterbenden Vermeidbare Therapiefehler bei Sterbenden Dr. Wallnöfer W. J. Arzt für Allgemeinmedizin Prad am Stilfserjoch Vermeidbare Fehler Dr. Wallnöfer W. J 04/2012 1 Verdursten und Ersticken in der Sterbephase

Mehr

Formular der Christlichen Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsch und Patientenverfügung

Formular der Christlichen Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsch und Patientenverfügung Formular der Christlichen Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsch und Patientenverfügung (In Anlehnung an das Formular der Deutschen Bischofskonferenz und des

Mehr

Christliche Patientenvorsorge

Christliche Patientenvorsorge Christliche Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsche und Patientenverfügung Formular der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in

Mehr

Fleherstraße Düsseldorf-Bilk Tel Fax

Fleherstraße Düsseldorf-Bilk  Tel Fax Fleherstraße 1 40223 Düsseldorf-Bilk www.krebsberatungduesseldorf.de Tel. 0211-30 20 17 57 Fax. 0211-30 32 63 46 09.04.2014 Sabine Krebsgesellschaft Deiss - Krebsberatung NRW Düsseldorf Thema Psychoonkologische

Mehr

Patientenverfügung _167/1

Patientenverfügung _167/1 167 _167/1 Ich, Name, Vorname, ggf. Geburtsname geboren am wohnhaft in: bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, Folgendes: Situationen, für

Mehr

Statement. In Würde sterben Zur aktuellen Diskussion über Sterbehilfe, Hospiz- und Palliativstrukturen. Sterbehilfe im Sinne einer Sterbebegleitung

Statement. In Würde sterben Zur aktuellen Diskussion über Sterbehilfe, Hospiz- und Palliativstrukturen. Sterbehilfe im Sinne einer Sterbebegleitung Statement In Würde sterben Zur aktuellen Diskussion über Sterbehilfe, Hospiz- und Palliativstrukturen Sterbehilfe im Sinne einer Sterbebegleitung Dr. med. Max Kaplan Präsident der Bayerischen Landesärztekammer

Mehr

Formular Patientenverfügung

Formular Patientenverfügung I Formular Patientenverfügung Achtung: Bei einigen Punkten können Sie eine Mehrfachauswahl treffen! Für den Fall, dass ich, Meine Daten Name Geburtsname Vorname Geboren am Geburtsort Anschrift aufgrund

Mehr

Ich bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, folgendes:

Ich bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, folgendes: Patientenverfügung 1. Eingangsformel Name: Vorname: geboren am: wohnhaft in: Ich bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, folgendes: 2. Exemplarische

Mehr

Meine Patientenverfügung

Meine Patientenverfügung Meine Patientenverfügung Meine persönlichen Daten Name: Geburtsname: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: _ Straße: PLZ/Wohnort: Für den Fall, dass ich meinen Willen, nicht mehr bilden oder verständlich

Mehr

Die Würde des Menschen ist unantastbar

Die Würde des Menschen ist unantastbar Die Würde des Menschen ist unantastbar In gesundheitlichen Extremsituationen und am Ende des Lebens Dr. Susanne Roller Palliativstation St. Johannes von Gott Krankenhaus Barmherzige Brüder München Gibt

Mehr

Sterben? Sorgen im Angesicht des Todes Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD

Sterben? Sorgen im Angesicht des Todes Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD Sterben? Sorgen im Angesicht des Todes Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD Petra-Angela Ahrens Hannover, 12. Mai 2015 Anlass: Die Mehrheit der Bundesbürger

Mehr

Herzlich Willkommen zur Angehörigeninformation 7. November 2016

Herzlich Willkommen zur Angehörigeninformation 7. November 2016 Herzlich Willkommen zur Angehörigeninformation 7. November 2016 Angehörigenarbeit verstehen wir als Qualitätsmerkmal, mit dem Ziel unseren Bewohnerinnen und Bewohnern ein bestmögliches Daheim zu bieten.

Mehr

Unheilbar krank und jetzt?

Unheilbar krank und jetzt? Unheilbar krank und jetzt? Wenn eine schwere Krankheit fortschreitet und keine Hoffnung auf Heilung besteht, treten schwierige Fragen in den Vordergrund: Wie viel Zeit bleibt mir noch? Wie verbringe ich

Mehr

Ethische Fragen am Lebensende

Ethische Fragen am Lebensende Ethische Fragen am Lebensende 16. Juni 2015 Caritas-Akademie Köln-Hohenlind Kooperation mit dem Erzbistum Köln Ulrich Fink Hildegard Huwe Diözesanbeauftragte für Ethik im Vielfalt von Begriffen Therapiezieländerung

Mehr

Sterben in Würde. Worum geht es eigentlich?

Sterben in Würde. Worum geht es eigentlich? Sterben in Würde Worum geht es eigentlich? 1 Viele Menschen fürchten sich davor, dass sie am Lebensende unnütz und einsam sind und nicht mehr über sich selbst bestimmen können. Sie haben Angst vor Schmerzen

Mehr

Gliederung des Vortrags

Gliederung des Vortrags Künstliche Ernährung bei Wachkoma und Demenz: Gebotene Grundversorgung oder sinnlose Leidensverlängerung? Dr. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.v. Hospiz-Forum, 10.10.2007 Gliederung des

Mehr

Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht

Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht Klinikum Sindelfingen-Böblingen Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Kliniken Sindelfingen Die Abteilung Neue Medien Abteilung & Neue XYZ Services... Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher

Mehr

Rechtliches am Lebensende

Rechtliches am Lebensende Weil auch Sterben Leben ist Hospizarbeit und Palliativmedizin aus ethischer Sicht -7- Seminaristische Vorlesung im SoSe 09 (Modul 5) FB Angewandte Sozialwissenschaften Prof. Dr. Rupert Scheule Weil auch

Mehr

Volksbank Delbrück-Hövelhof e.g. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügug

Volksbank Delbrück-Hövelhof e.g. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügug Gemeinschaftspraxis für Innere und Allgemeinmedizin Dres. med. M. u. G. Schneider, R. Froese, M. Krois, H.-J. Kias, U. Behrends, O. Kuhlmann (angest. Arzt), E. Klamt (WB-Assistentin), S. Callauch (WB-Assistentin)

Mehr

Patientenverfügung. 1. Eingangsformel. Ich, Name, Vorname. geboren am. wohnhaft in Adresse

Patientenverfügung. 1. Eingangsformel. Ich, Name, Vorname. geboren am. wohnhaft in Adresse Patientenverfügung 1. Eingangsformel Ich Name Vorname geboren am wohnhaft in Datum in Ort bestimme hiermit Folgendes für den Fall dass ich meinen Willen nicht mehr bilden verständlich äußern kann: 2. Exemplarische

Mehr

Ich. bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann Folgendes:

Ich. bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann Folgendes: Patientenverfügung 1. Eingangsformel * Ich (Name, Vorname, geboren am, wohnhaft) bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden verständlich äußern kann Folgendes: 2. Exemplarische

Mehr

Textbausteine für einer Patientenverfügung und ergänzende Aussagen

Textbausteine für einer Patientenverfügung und ergänzende Aussagen 17 Die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung Die Textbausteine Textbausteine für einer Patientenverfügung und ergänzende Aussagen 1. Eingangsformel Ich... (Name, Vorname, geboren am, wohnhaft

Mehr

BEISPIELHAFTER ENTWURF EINER PATIENTENVERFÜGUNG. Anleitung zur Vorsorge. Ärztliches Aufklärungsgespräch. Persönliche Wertvorstellungen

BEISPIELHAFTER ENTWURF EINER PATIENTENVERFÜGUNG. Anleitung zur Vorsorge. Ärztliches Aufklärungsgespräch. Persönliche Wertvorstellungen BEISPIELHAFTER ENTWURF EINER PATIENTENVERFÜGUNG Anleitung zur Vorsorge Ärztliches Aufklärungsgespräch Persönliche Wertvorstellungen aus der - Reihe der Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt ggmbh Krankenhäuser

Mehr

Der Wille des Menschen am Lebensende Unterschiede zwischen der Patientenverfügung und den Bestimmungen zum Lebensende

Der Wille des Menschen am Lebensende Unterschiede zwischen der Patientenverfügung und den Bestimmungen zum Lebensende Der Wille des Menschen am Lebensende Unterschiede zwischen der Patientenverfügung und den Bestimmungen zum Lebensende im Gesetz über Palliativpflege, Patientenverfügung und Begleiturlaub vom 16. März 2009

Mehr

Palliative Basisversorgung

Palliative Basisversorgung Konzept Palliative Basisversorgung Altenpflegeheim St. Franziskus Achern Vernetzte palliative Basisversorgung in den Einrichtungen: Pflegeheim Erlenbad, Sasbach Altenpflegeheim St. Franziskus Sozialstation

Mehr

Der Patientenwille. Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere. von Dr. med.

Der Patientenwille. Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere. von Dr. med. Der Patientenwille Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere von Dr. med. Jürgen Bickhardt 1. Auflage Der Patientenwille Bickhardt schnell und portofrei

Mehr

Die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung

Die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung 21 Die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung 2.1 Eingangsformel Ich... (Name, Vorname, geboren am, wohnhaft in) bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden

Mehr

MEINE PATIENTENVERFÜGUNG

MEINE PATIENTENVERFÜGUNG MEINE PATIENTENVERFÜGUNG Patientenverfügung Seite 2 Persönliche Wertvorstellungen wie ich mein eigenes Leben und Sterben sehe Die Patientenverfügung berührt viele Fragen des Mensch Seins. Persönliche Einstellungen

Mehr

Sterbehilfe in Deutschland Begriffe Ängste - Perspektiven

Sterbehilfe in Deutschland Begriffe Ängste - Perspektiven Sterbehilfe in Deutschland Begriffe Ängste - Perspektiven Dr. Rainer Schäfer Abtlg. Anaesthesie und Palliativmedizin Juliusspital Würzburg 29.04.2015 Forderung nach würdevollem Sterben Elisabeth Kübler-Ross

Mehr

Patientenverfügung. von. Name: Vorname: Strasse: PLZ Ort: Telefon: Mobile: Schriften hinterlegt in: Religion / Konfession:

Patientenverfügung. von. Name: Vorname: Strasse: PLZ Ort: Telefon: Mobile: Schriften hinterlegt in: Religion / Konfession: Patientenverfügung von Name: Vorname: Strasse: PLZ Ort: Telefon: Mobile: Geburtsdatum: Heimatort: Schriften hinterlegt in: Religion / Konfession: Die vorliegenden Anordnungen verfasse ich im Vollbesitz

Mehr

Patientenverfügung. Was versteht man genau unter einer Patientenverfügung? Meine persönliche Patientenverfügung

Patientenverfügung. Was versteht man genau unter einer Patientenverfügung? Meine persönliche Patientenverfügung Patientenverfügung Erarbeitet vom Klinischen Ethikkomitee im Klinikum Herford. Im Komitee sind sowohl Ärzte als auch Mitarbeitende der Pflegedienste, Theologen und ein Jurist vertreten. Der Text entspricht

Mehr

Migrationssensitive Palliative Care: Leitlinien, Anamnese Tool und Erfahrungen in der Praxis

Migrationssensitive Palliative Care: Leitlinien, Anamnese Tool und Erfahrungen in der Praxis Migrationssensitive Palliative Care: Leitlinien, Anamnese Tool und Erfahrungen in der Praxis Renate Bühlmann Schweizerisches Rotes Kreuz Departement Gesundheit und Integration Dr. Manuel Jungi SoH, Kantonsspital

Mehr

Für den Fall, dass ich. geborene: geb. am: in: zurzeit wohnhaft:

Für den Fall, dass ich. geborene: geb. am: in: zurzeit wohnhaft: Patientenverfügung Für den Fall, dass ich geborene: geb. am: in: zurzeit wohnhaft: meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, bestimme ich folgendes: 1) Situation für die diese Verfügung

Mehr

für das kantonale Spital und Pflegezentrum Appenzell

für das kantonale Spital und Pflegezentrum Appenzell 1. PATIENTENVERFÜGUNG für das kantonale Spital und Pflegezentrum Appenzell Geburtsdatum Strasse, PLZ / Ort 2. WIE ICH MEIN EIGENES LEBEN UND STERBEN SEHE Die Patientenverfügung berührt viele Fragen des

Mehr

Ärztlich assistierte Selbsttötung. Normative und praktische Herausforderungen Villigst Gliederung

Ärztlich assistierte Selbsttötung. Normative und praktische Herausforderungen Villigst Gliederung Gliederung Ärztlich assistierte Selbsttötung. Normative und Villigst 31.1.2015 PD Dr. med. Jan Schildmann, M.A. Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin Ruhr-Universität Bochum Institut

Mehr

Sterben zulassen. Ernst Ankermann. Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens. Ernst Reinhardt Verlag München Basel

Sterben zulassen. Ernst Ankermann. Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens. Ernst Reinhardt Verlag München Basel Ernst Ankermann Sterben zulassen Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens Mit einem Geleitwort von Ernst Gottfried Mahrenholz Ernst Reinhardt Verlag München Basel Inhalt Abkürzungen 12 Geleitwort

Mehr