Kalte Progression. Fiskalische Auswirkungen einer Anpassung der Tarifgrenzen. Kurzgutachten für die MIT
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1 Fiskalische Auswirkungen einer Anpassung der Tarifgrenzen Kurzgutachten für die MIT Bundesgeschäftsstelle der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU Ansprechpartner: Dr. Thilo Schaefer Köln, 06. Mai 2014
2 Kontaktdaten Ansprechpartner Dr. Thilo Schaefer Telefon: Fax: Institut der deutschen Wirtschaft Köln Postfach Köln Kurzgutachten für die MIT Seite 2 von 6
3 Milliarden Euro Institut der deutschen Wirtschaft Köln Fiskalische Auswirkungen des Einstiegs in die Abschaffung der kalten Progression Problem: Die Tarifgrenzen des Einkommensteuertarifs sind seit 2010 nominal konstant (abgesehen von der Erhöhung des Grundfreibetrags in 2013 und 2014). Aufgrund des progressiven Steuertarifs erhält der Staat schon bei nominalen Einkommenszuwächsen Steuermehreinnahmen. Aus Arbeitnehmersicht bleibt bei einem Gehaltszuwachs in Höhe der Preissteigerung ein realer Kaufkraftverlust, da seine prozentuale Steuerbelastung steigt. Wünschenswert ist deshalb, dass die Steuerbelastung erst bei realen Einkommenszuwächsen steigt. bezeichnet die Differenz zwischen den Steuermehreinnahmen aufgrund nominaler und realer Einkommenszuwächse, also die rein inflationsbedingten Steuermehreinnahmen. Lösung: Durch eine regelmäßige (am besten jährliche) Anpassung aller Tarifgrenzen in Höhe der Preissteigerungsrate bleibt die Einkommensteuerbelastung bei real, also preisbereinigt unveränderten Einkommen gleich. In dem Fall, in dem eine Gehaltserhöhung gerade die Preissteigerung ausgleicht, bleibt die prozentuale Einkommensteuerbelastung unverändert. Die erste Tarifgrenze ist der Grundfreibetrag, der nach Maßgabe des Existenzminimumberichts der Bundesregierung ohnehin regelmäßig anzupassen ist. Abbildung 1: Fiskalischer Effekt der Inflationsbereinigung zum Basisjahr 2013 Entwicklung des Einkommensteueraufkommens (inklusive Solidaritätszuschlag) Mit kalter Progression Inflationsbereinigter Tarif Kurzgutachten für die MIT Seite 3 von 6
4 Fiskalische Auswirkungen: Entscheidend für den Umfang der fiskalischen Auswirkungen ist das Basisjahr, da die Differenz zwischen einem inflationsbereinigten Tarif und den Steuermehreinnahmen inklusiver kalter Progression jedes Jahr größer wird. Deshalb sind ist der fiskalische Effekt bei Einführung zunächst gering, nimmt aber jährlich deutlich zu. Deshalb erfolgt die Schätzung der fiskalischen Auswirkungen einmal für das Ausgangsjahr 2013 und einmal für das Ausgangsjahr Zugrunde liegt ein Simulationsmodell, das auf den Mikrodaten der Einkommensteuerstatistik (FAST 2007) 1 basiert. Im Mikrosimulationsmodell werden für jeden Steuerfall die individuellen Parameter unter Berücksichtigung des aktuellen Steuerrechts und der strukturellen Entwicklung der Einkommens- und Bevölkerungsstruktur berücksichtigt. 2 Für die Fortschreibung in die Zukunft werden eine Preissteigerungsrate von 1,5 Prozent pro Jahr und eine jährliche nominale Einkommenssteigerung von 2,3 Prozent pro Jahr angenommen. Bei der Interpretation der Schätzergebnisse ist zu berücksichtigen, dass es sich dabei um eine grobe Projektion handelt, die nicht zwischen den Einkommensarten differenziert. Die hier angegebenen Werte umfassen stets die Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag. Abbildung 2: Inflationsbedingte und verbleibende Mehreinnahmen Basisjahr Milliarden Euro Mehreinnahmen 8,5 17,3 26,3 35,5 44,9 1,3 3,8 6,5 9,3 12,4 insgesamt 9,8 21,1 32,8 44,8 57,3 1 2 Faktisch anonymisiertes Scientific-Use-File der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2007, Wiesbaden Eine ausführliche Erklärung des methodischen Vorgehens erfolgt in T. Schaefer: Können Steuern in Deutschland einfach und familienfreundlich sein? Universität zu Köln Kurzgutachten für die MIT Seite 4 von 6
5 Abbildung 3: Inflationsbedingte und verbleibende Mehreinnahmen Basisjahr MIlliarden Euro Mehreinnahmen 8,8 17,8 27,0 36,5 2,5 5,2 8,0 10,9 insgesamt 11,3 23,0 35,0 47,4 Die in den Datentabellen zu den Abbildungen 2 und 3 angegebenen Werte bezeichnen das Steuermehraufkommen im jeweiligen Jahr im Vergleich zum Basisjahr. Deshalb wird der Effekt mit jedem Jahr, das weiter vom Basisjahr entfernt liegt, größer. Der vergleichsweise niedrige Wert für 2014 in Bezug auf das Basisjahr 2013 ist darauf zurückzuführen, dass die Erhöhung des Grundfreibetrags in 2014 einen Teil der kalten Progression bereits beseitigt hat. Um den Effekt für einen Zeitraum zu berechnen, müssen die Jahreswerte addiert werden. Die folgenden Tabellen zeigen diese kumulativen Effekte. Lesebeispiel: Die Beseitigung der kalten Progression ausgehend vom Basisjahr 2014 führt bis einschließlich 2017 zu Mindereinnahmen von etwa 15,7 Milliarden Euro. Davon entfallen auf Bund und Länder jeweils 6,7 Milliarden Euro und auf die Kommunen 2,4 Milliarden Euro. Kurzgutachten für die MIT Seite 5 von 6
6 Tabelle 1: Kumulativer Effekt der kalten Progression Basisjahr 2013; Angaben in Milliarden Euro Insgesamt Bund/Länder Kommunen ,3 0,5 0, ,1 2,2 0, ,6 4,9 1, ,9 8,9 3, ,3 14,2 5,0 Tabelle 2: Kumulativer Effekt der kalten Progression Basisjahr 2014; Angaben in Milliarden Euro Insgesamt Bund/Länder Kommunen ,5 1,1 0, ,7 3,3 1, ,7 6,7 2, ,6 11,3 4,0 Kurzgutachten für die MIT Seite 6 von 6
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