BERUFSVERBAND DER FRÜHERZIEHERINNEN UND FRÜHERZIEHER der deutschen, rätoromanischen und italienischen Schweiz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BERUFSVERBAND DER FRÜHERZIEHERINNEN UND FRÜHERZIEHER der deutschen, rätoromanischen und italienischen Schweiz"

Transkript

1 BERUFSVERBAND DER FRÜHERZIEHERINNEN UND FRÜHERZIEHER der deutschen, rätoromanischen und italienischen Schweiz Luzern, den Sehr geehrte Frau Chassot Sehr geehrte Frau Rossier Sehr geehrte Damen und Herren Der Berufsverband der Früherzieherinnen und Früherzieher der deutschen, rätoromanischen und italienischen Schweiz nimmt gerne Stellung zum kantonalen Sonderpädagogik-Konzept. Dabei gibt er insbesondere zu Stellen Rückmeldung, die mit der Heilpädagogischen Früherziehung im Zusammenhang stehen. Besten Dank für die Einladung! Allgemeine Bemerkung Wir erachten es als sinnvoll, dass für die Erarbeitung des Konzepts viele verschiedene Fachpersonen (Untergruppen) beigezogen wurden. Die Zusammenführung der verschiedenen Arbeiten scheint uns aus Sicht der Heilpädagogischen Früherziehung jedoch nicht geglückt. Es fehlen bei Präzisierungen zur Heilpädagogischen Früherziehung die Verweise auf das jeweils andere Alterssegment, in dem die Heilpädagogische Früherziehung ebenfalls tätig ist. Somit entsteht keine klare Beschreibung des Berufsfeldes. Auch scheint uns der Konzeptentwurf betreffend Heilpädagogischer Früherziehung wenig konkret formuliert, er lässt zu viel Raum für Interpretationen und Befürchtungen. Insbesondere die Befürchtungen (Punkte und 8.1) sind Grund dafür, dass wir dem Konzeptentwurf nicht zustimmen können und dringend eine Überarbeitung beantragen. Es kann nicht sein, dass das Berufsfeld der Heilpädagogischen Früherziehung auf so drastische Art und Weise beschnitten wird. Der Zeitdruck für die Erstellung eines Konzeptes bis 6 Monate nach Beitritt zum Konkordat darf nicht Grund sein für überstürzte Entscheide, die sich sehr massiv auf die Unterstützung von Kindern von 0-6 Jahren und auf das Berufsfeld der Heilpädagogischen Früherziehung auswirken würden. Zu Einleitung und Kontext Seit NFA liegt nicht nur die Schulbildung, sondern ganz allgemein die Bildung für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarf von 0-20 in der Zuständigkeit der Kantone. Deshalb sollte von Bildung und nicht von Schulbildung gesprochen werden. (Siehe S. 5/6) Heilpädagogische Früherziehung ist eine sonderpädagogische Massnahme für Kinder von 0 bis spätestens 2 Jahre nach Schuleintritt. Deshalb ist bei der Aufzählung der Massnahmen die Präzisierung vorschulische vor dem Begriff Heilpädagogische Früherziehung zu streichen. (siehe 2. Abschnitt S. 5)

2 2 Zu Ziffer 4.1. Vorschulbereich Heilpädagogische Früherziehung ist eine Massnahme im Vorschulbereich aber nicht nur!! Heilpädagogische Früherziehung kann nicht vollumfänglich respektive ohne Präzisierung dem Vorschulbereich zugeordnet werden, so wie der Begriff Vorschulbereich im vorliegenden Konzept verstanden wird (in vielen Kantonen wird der Vorschulbereich als Kindergartenalter verstanden und der Begriff Frühbereich umfasst den Altersbereich 0-4). Heilpädagogische Früherziehung wird nicht nur von 0-4 Jahre angeboten, sondern auch für Kinder vom 4. bis 6. Altersjahr angeboten, wie richtigerweise unter erwähnt wird. Zu den Grundsätzen: Unter Zugänglichkeit der Massnahmen verstehen wir in Anlehnung an die Untersuchung der Strukturen in europäischen Ländern 1 nicht nur die Nähe der Massnahme (möglichst wohnortnahes und familienzentriertes Angebot, in dem die Bedürfnisse der Familie im Zentrum des Handelns steht, S.20), sondern auch deren Verfügbarkeit (Sicherstellen, dass alle Kinder und Familien, bei denen ein Bedarf für sonderpädagogische Massnahmen vermutet oder ausgewiesen ist, so früh als möglich erreicht werden können). Dies hat zur Folge, dass es neben verstärkten Massnahmen auch ordentliche Massnahmen braucht, um die Familien unkompliziert erreichen zu können. Nicht nur die Bedürfnisse und Ressourcen, sondern auch die Kompetenzen des Kindes sollten abgeklärt werden. Zu Ziffer Heilpädagogische Früherziehung Als Beitrittskanton sollte sich der Kanton Freiburg für sein kantonales Sonderpädagogik-Konzept nicht nur an die Rahmenvorgaben des Sonderpädagogik-Konkordats halten, sondern auch die dort festgelegten Instrumente anwenden. In der einheitlichen Terminologie für den Bereich der Sonderpädagogik (von der EDK am 25. Oktober 2007 verabschiedet) ist auch Heilpädagogische Früherziehung umschrieben. In der Heilpädagogischen Früherziehung werden Kinder mit Behinderungen, mit Entwicklungsverzögerungen, -einschränkungen oder -gefährdungen ab Geburt bis maximal zwei Jahre nach Schuleintritt mittels Abklärung, präventiver und erzieherischer Unterstützung sowie angemessener Förderung im familiären Kontext behandelt. Unter Ziffer sollte zur Klärung und zum besseren Verständnis die Umschreibung der EDK 2 übernommen werden, damit die höchstmögliche Dauer der Massnahme klar beschrieben wird und die Zielgruppe der Kinder mit Entwicklungsgefährdung aufgrund von unterschiedlichen Begriffsbestimmungen nicht vergessen geht! Im Sinne der ICF 3 umschreibt eine Beeinträchtigung sowohl eine Behinderung, eine Entwicklungsverzögerung oder eine Entwicklungseinschränkung. Der Begriff der Entwicklungsgefährdung hingegen fällt nicht vollumfänglich unter Entwicklungsbeeinträchtigung. Er beinhaltet sowohl eine vorliegende personale und/oder psychosoziale Belastung des Kindes als auch eine sich abzeichnende oder bereits eingetroffene Entwicklungsbeeinträchtigung. Entwicklungsgefährdet sind Kinder also dann, wenn sie durch vorhandene Risikofaktoren oder fehlende Schutz- 1 European Agency for Development in Special Needs Education 2010: Frühförderung, Fortschritte und Entwicklungen 2 Einheitliche Terminologie für den Bereich der Sonderpädagogik, von der EDK am 25. Oktober 2007 verabschiedet In der Heilpädagogischen Früherziehung werden Kinder mit Behinderungen, mit Entwicklungsverzögerungen, - einschränkungen oder -gefährdungen ab Geburt bis maximal zwei Jahre nach Schuleintritt mittels Abklärung, präventiver und erzieherischer Unterstützung sowie angemessener Förderung im familiären Kontext behandelt. 3 Mit der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) ist die WHO den Weg des Kompromisses zwischen dem medizinischen und dem sozialen Modell von Behinderung gegangen. Während das medizinische Modell besagt, dass die Behinderung ein persönliches Problem ist und entsprechend die Einschränkung an der Teilhabe des gesellschaftlichen Lebens eine Folge der Schädigung ist, dreht das soziale Modell von Behinderung den Spieß herum. Dieses Modell sieht das Problem in der Umwelt, infolge derer der Mensch behindert wird. Die WHO sagt mit der ICF: Eine Behinderung kann aus Barrieren in der Umwelt resultieren oder eben aus einer Schädigung. Es muss jedoch kritisch angemerkt werden, dass sowohl die körperliche Funktionsfähigkeit, als auch die gesellschaftliche Teilhabe immer an der Norm des Menschen ohne Beeinträchtigung gemessen wird.

3 3 faktoren belastet sind und zugleich in ihrer Entwicklung durch grenzwertige entwicklungsdiagnostische Resultate auffallen. Ein Verfahren zur Früherfassung entwicklungsgefährdeter Kinder wurde von der Hochschule für Heilpädagogik (HfH) bereits erprobt und wird die Festlegung des Bedarfs bei entwicklungsgefährdeten Kindern unterstützen können. Zu Ziffer Logopädie Wir hoffen, dass sich das EKSD bei der Erarbeitung der Kriterien betreffend Schweregrade der Sprach-und Kommunikationsstörungen sowohl auf internationale Klassifikationen stützt als auch die Zusammenarbeit mit dem Dachverband der Logopädinnen und Logopäden (DLV) oder mit dem Verein der Freiburger Logopädinnen sucht! Zu Ziffer Grundangebot obligatorische Schule Abs.4: Die sonderpädagogischen Stützmassnahmen in der Klasse sind zeitlich begrenzt und werden bei weitem nicht für die Bedarfsabdeckung aller Kinder ausreichend sein. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Heilpädagogische Früherziehung weiter geführt und auch im Kindergarten initiiert werden kann. Denn je früher eine Massnahme einsetzen kann, desto kostengünstiger ist sie. Im Unterschied zu den schulischen Massnahmen arbeitet Heilpädagogische Früherziehung als aufsuchende Massnahme - stark familienorientiert, was insbesondere für die Kinder dieser Altersstufe noch sehr wichtig ist. Sonderpädagogische Stützmassnahmen in der Klasse können die Zielsetzungen, die familienorientiert angegangen werden müssen, weder aus zeitlichen noch aus ausbildungsmässigen Gründen übernehmen. Eine Verlagerung der Heilpädagogischen Früherziehung (HFE) auf die «schulischen» sonderpädagogischen Massnahmen kann deshalb nicht greifen und ist abzulehnen. Sie würde einem Leistungsabbau entsprechen. Gleichzeitig würde dieser Leistungsabbau gravierende Folgen im Sinne eines Stellenabbaus in der Heilpädagogischen Früherziehung nach sich ziehen, was im Konzept nirgends konkret erwähnt wird. Zu Ziffer pädagogisch-therapeutische Massnahmen Heilpädagogische Früherziehung wird hier zwar erwähnt, aber nicht weiter umschrieben. Es fehlen Festsetzungen zu Rahmenbedingungen. Insbesondere fehlt der Hinweis, dass Heilpädagogische Früherziehung auch im Kindergartenalter beginnen kann. Die Wichtigkeit der Unterstützung im familiären oder familienergänzenden Umfeld ist in der Fachliteratur unbestritten. Zu Ziffer 5 Anspruch auf sonderpädagogische Angebote Die Ermittlung des individuellen Bedarfs soll in den Konkordatskantonen mittels SAV erfolgen. Für den Frühbereich muss bekräftigt werden, dass das Verfahren noch Optimierungsbedarf aufweist und in seiner heutigen Form nicht ohne Vorbehalte eingesetzt werden kann. Die Erfassung der Funktionsfähigkeit nach ICF, die einen Kernpunkt des SAV darstellt, kann durchaus Sinn machen. Es bleibt jedoch zu prüfen, ob die Beurteilung in der vorgeschlagenen Art (einzelne ICF-Items) zielführend ist, oder ob nicht besonders betreffend Aktivität / Partizipation auf gesamte Lebensbereiche zurückgegriffen werden sollte (Lernen und Wissensanwendung, allgemeine Aufgaben und Anforderungen etc.). Denn je kleiner das Kind ist, desto schwieriger wird es, einzelne Items wie beispielsweise «Zuschauen» und «Zuhören» zu beurteilen. In der Heilpädagogischen Früherziehung werden die Eltern seit jeher stark in alle Entscheidungen und in den gesamten Diagnostik- und Förderprozess miteinbezogen. Auch bei der Festlegung der Entwicklungsziele ist der Einbezug der Eltern sicher wichtig, muss aber relativiert werden. Welche Eltern die gerade erst mit einer Entwicklungsauffälligkeit konfrontiert wurden möchten für ihr Kind nicht altersgemässe Zielsetzungen festlegen? Für individualisierte Zielsetzungen braucht es ein gewisses Akzeptieren der Situation oder zumindest genügend Erfahrungen, die zeigen, dass das Kind wirklich nicht altersgemäss entwickelt ist.

4 4 Zu Ziffer 6 Verfahren Wie bei der Logopädie ist auch in der HFE zu hoffen, dass die Kriterien für die Zusprechung der verstärkten Massnahmen zusammen mit den Berufsverbänden (ARPSEI und BVF) und den Ausbildungsinstituten auf der Basis von fachlichen Erkenntnissen festgelegt werden! Ebenso sind internationale Festsetzungen zu berücksichtigen. Analog zum Schulbereich 4 sollte es auch vor der Einschulung ordentliche und verstärkte Massnahmen geben. Die Niederschwelligkeit einer ordentlichen Massnahme verbessert die frühe Erfassung. Die ordentlichen Massnahmen könnten auch in der Heilpädagogischen Früherziehung zeitlich begrenzt werden. Ein positives Beispiel dazu liefert der Kanton Zug, wo bei Bedarf ein halbes Jahr heilpädagogische Unterstützung im Sinne von Heilpädagogischer Früherziehung stattfinden kann, ohne dass Antrag gestellt werden muss für verstärkte Massnahmen. Im Hinblick auf Prävention zahlt sich dieses halbe Jahr aus, kann doch insbesondere in Familien mit grosser psychosozialer Belastung und wenig Schutzfaktoren das Vertrauen aufgebaut werden, so dass ein Antrag auf verstärkte Massnahmen möglich wird. Ohne dieses halbe Jahr würden wohl viele der Familien auf Heilpädagogische Früherziehung verzichten, was sich auf die Erfassung von gefährdeten Kindern negativ sowie auf die Entwicklung dieser Kinder ungünstig auswirken würde. Dies zeigt: Auch im Vorschulbereich macht es Sinn, von ordentlichen und verstärkten Massnahmen auszugehen. Zu beachten ist auch, dass früh einsetzende Massnahmen sich nicht nur auf die Zielgruppe positiv auswirken, sondern auch auf die Finanzen! Zu Ziffer 6.1 Verfahren im Vorschulbereich Auch wir sind der Meinung, dass eine Erstabklärung umfassend sein muss. Das SAV muss aber zwingend noch optimiert werden. Gerne ist der BVF dabei behilflich. In der vorschulischen Abklärungsstelle muss unbedingt auch eine Sonderpädagogin mit vertieftem Wissen für diesen Altersbereich also eine Heilpädagogische Früherzieherin vertreten sein!!! Absolut relevant ist, dass nach der Abklärung kein Unterbruch entsteht, der die Eltern verunsichern kann. Zu Ziffer 8.1 Finanzierung der Heilpädagogischen Früherziehung Die erwähnten Schätzungen können auch mit viel gutem Willen nicht nachvollzogen werden. Ein so undifferenzierter Vergleich mit Zahlen anderer Kantone ist nicht zulässig, denn es ist nicht ersichtlich, wie die Zahlen zu Stande gekommen sind. Wir können sie jedenfalls nicht bestätigen. Ein Vergleich aufgrund von Zahlen von 2007 scheint uns auch aus fachlicher Sicht absolut unzulässig, da damals viele Kantone entgegen den Empfehlungen der EDK von 1994! nicht mit sogenannten NIV-Kindern arbeiten konnten. Die Zeit der Begrenzung nach IV-Kriterien sollte nun wirklich abgelaufen sein!! Alles andere wäre ein Rückschritt. Wenn der FBD die Aufgaben wahrnehmen soll, so wie sie von der EDK 2007 in der Terminologie beschrieben wurden, kann die Masszahl für ein VZÄ keinesfalls gekürzt werden. Jegliche Kürzung käme einem Leistungsund Qualitätsabbau gleich und wäre mit einem massiven Stellenabbau verbunden! Die Leistungen des FBD sollen ja glaubt man dem Wortlaut des Konzeptentwurfs - nicht reduziert werden, die Finanzierung soll aber nach Massgabe des Profils der begleiteten Kinder aufgeteilt werden zwischen EKSD und GSD. Auf welcher Ebene dies erfolgen sollte, ist im Konzept nicht ersichtlich. Muss der FBD je nach Bedarf der Kinder und ihren Familien an verschiedene Direktionen Rechnung stellen? Dies wäre sicher machbar, jedoch mit einem grossen Aufwand verbunden. Viel einfacher schiene uns ein Pauschalbeitrag der einen Direktion an die andere. 4 Sonderpädagogikkonkordat Art. 5: Erweisen sich die vor der Einschulung oder die in der Regelschule getroffenen Massnahmen als ungenügend, ist aufgrund der Ermittlung des individuellen Bedarfs über die Anordnung verstärkter Massnahmen zu entscheiden.

5 5 Was absolut nicht geschehen darf und mit dem Bekenntnis, dass die Leistungen des FBD nicht reduziert werden sollten, scheinbar auch nicht geplant ist ist eine Aufteilung der Kinder/Familien zu zwei verschiedenen Massnahmen, die nicht nur die kindliche Entwicklung, sondern auch die Entwicklungsbedingungen unterstützen. Es muss hier ausdrücklich betont werden, dass Heilpädagogische Früherzieherinnen bestens für die Förderung für alle Kinder von 0-6 Jahren sowie auch für die Beratung der Eltern ausgebildet sind. Finanzpolitische Probleme dürfen nicht auf dem Rücken der betroffenen Kinder und Familien gelöst werden! Gleichzeitig käme auch diese Änderung einem Stellenabbau in der Heilpädagogischen Früherziehung gleich. Fazit: wir lehnen den Konzeptentwurf in der heute vorliegenden Form ab, sind aber gerne bereit, Sie bei einer Überarbeitung zu unterstützen. Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zu dieser Stellungnahme und erwarten gerne allfällige Rückfragen. Freundliche Grüsse Barbara Jäger Präsidentin BVF Brigitte Eisner-Binkert Geschäftsstellenleiterin BVF

Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik

Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik 1.3. Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007 I. Zweck und Grundsätze der Vereinbarung Art. 1 Zweck Die Vereinbarungskantone arbeiten im Bereich

Mehr

Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Generalsekretariat Zähringerstrasse Bern

Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Generalsekretariat Zähringerstrasse Bern BERUFSVERBAND DER FRÜHERZIEHERINNEN UND FRÜHERZIEHER der deutschen, rätoromanischen und italienischen Schweiz Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Generalsekretariat Zähringerstrasse

Mehr

I. Zweck und Grundsätze der Vereinbarung

I. Zweck und Grundsätze der Vereinbarung 410.240 Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007 I. Zweck und Grundsätze der Vereinbarung Art. 1 Die Vereinbarungskantone arbeiten im Bereich

Mehr

Sonderschulung in Graubünden im Rahmen der NFA CH im Jahre 2008

Sonderschulung in Graubünden im Rahmen der NFA CH im Jahre 2008 Sonderschulung in Graubünden im Rahmen der NFA CH im Jahre 2008 Orientierung vom 27. August 2008 beim Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Graubünden 1 Orientierung zu Sonderschulung und NFA - CH (Rechtliche

Mehr

Heilpädagogische Früherziehung in der Basisstufe: 3 Modelle

Heilpädagogische Früherziehung in der Basisstufe: 3 Modelle Meja Kölliker Funk Heilpädagogische Früherziehung in der Basisstufe: 3 Modelle Sowohl die obligatorische Vorschulpflicht ab 4 Jahren wie auch die Einführung der Basisstufe wirkt sich auf die Heilpädagogischen

Mehr

Orientierungsrahmen für die Zuweisung und Steuerung der Sonderschulung

Orientierungsrahmen für die Zuweisung und Steuerung der Sonderschulung Orientierungsrahmen für die Zuweisung und Steuerung der Sonderschulung Einleitung Die «Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen» (NFA) führte unter anderem

Mehr

1. Trägerschaft und Rechtsgrundlagen Zweck Menschenbild" Entwicklungsauffälligkeit und Behinderung Der Mensch...

1. Trägerschaft und Rechtsgrundlagen Zweck Menschenbild Entwicklungsauffälligkeit und Behinderung Der Mensch... Version: 1. Januar 2008 Inhaltsverzeichnis 1. Trägerschaft und Rechtsgrundlagen... 2 2. Zweck... 2 3. Menschenbild" Entwicklungsauffälligkeit und Behinderung... 2 3.1. Der Mensch... 2 3.2. Auffälligkeit

Mehr

"Wie werden die sonderpädagogischen Massnahmen für Hörbehinderte in Graubünden umgesetzt?"

Wie werden die sonderpädagogischen Massnahmen für Hörbehinderte in Graubünden umgesetzt? "Wie werden die sonderpädagogischen Massnahmen für Hörbehinderte in Graubünden umgesetzt?" Referat anlässlich des Welttags der Gebärdensprache vom 28. September 2012 in Chur / Teilnahme am Podium "Bedeutung

Mehr

Fachbereich Eingliederungshilfe Stand: Frühe Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche Stadtstraße Freiburg

Fachbereich Eingliederungshilfe Stand: Frühe Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche Stadtstraße Freiburg Fachbereich 210 - Eingliederungshilfe Stand: 01.07.2013 Frühe Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche Stadtstraße 2 79104 Freiburg Orientierungshilfe für die Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin

Mehr

Kanton St.Gallen Amt für Volksschule. Informationen zum Sonderpädagogik-Konzept. Sonderschulung. Januar/Februar Bildungsdepartement

Kanton St.Gallen Amt für Volksschule. Informationen zum Sonderpädagogik-Konzept. Sonderschulung. Januar/Februar Bildungsdepartement Informationen zum Sonderpädagogik-Konzept Sonderschulung Bildungsdepartement Schwerpunktthemen - Angebote der Sonderschulung - Abklärungs- und Zuweisungsverfahren, Termine - Förderplanung, Lernberichte

Mehr

RB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG)

RB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG) RB 10.4211 GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG) (vom ) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 90 Absatz 1 der

Mehr

Entwurf für die Anhörung. Geltendes Recht Entwurf des Regierungsrats vom 27. März 2013

Entwurf für die Anhörung. Geltendes Recht Entwurf des Regierungsrats vom 27. März 2013 Synopse Entwurf für die Anhörung Teilrevision Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) vom 6. März 2001 (Asylunterkünfte) 18 Zuweisung, Unterstützung und Betreuung Gesetz über die Sozialhilfe und die soziale

Mehr

Verordnung über die Schulung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf (Sonderpädagogikverordnung; SPV)

Verordnung über die Schulung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf (Sonderpädagogikverordnung; SPV) Verordnung über die Schulung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf (Sonderpädagogikverordnung; SPV) Vom 21. Dezember 2010 Der Regierungsrat, gestützt auf 74 Abs. 2 lit.

Mehr

Förderplanung im Unterricht

Förderplanung im Unterricht Institut für Heilpädagogik Fabrikstrasse 8, CH-3012 Bern T +41 31 309 26 11, info-ihp@phbern.ch, www.phbern.ch Förderplanung im Unterricht Verena Schindler, Georg Bühler und Michael Eckhart 1 Gütekriterien

Mehr

«Das neue Konzept definiert ein Entwicklungsmodell, mit welchem sich das komplexe Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren in Bezug auf Behinderung

«Das neue Konzept definiert ein Entwicklungsmodell, mit welchem sich das komplexe Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren in Bezug auf Behinderung 12 «Das neue Konzept definiert ein Entwicklungsmodell, mit welchem sich das komplexe Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren in Bezug auf Behinderung abbilden und erklären lässt.» 2Geschichte des Konzepts

Mehr

Ethische Grundsätze und Verhaltensrichtlinien. für die Heilpädagogische Früherziehung

Ethische Grundsätze und Verhaltensrichtlinien. für die Heilpädagogische Früherziehung Ethische Grundsätze und Verhaltensrichtlinien für die Heilpädagogische Früherziehung Inhalt. Einleitung.... Berufsethische Grundsätze und Verhaltensrichtlinien..... Persönliche berufsethische Verantwortung.....

Mehr

Wer beratet wen wozu? Inhalte. Mein Anliegen. Fachberatung von Therapeutinnen und Therapeuten

Wer beratet wen wozu? Inhalte. Mein Anliegen. Fachberatung von Therapeutinnen und Therapeuten Fachberatung von Therapeutinnen und Therapeuten Wer beratet wen wozu? ein Angebot für den heilpädagogischen und sozialpädagogischen Alltag Schweizer HeilpädagogikKongress 2007 Mein Anliegen Inhalte Wenn

Mehr

Schulische Heilpädagogik und Schulpsychologie Schnittpunkte und Desiderate VSKZ - Veranstaltung vom , Zürich, Prof. Dr.

Schulische Heilpädagogik und Schulpsychologie Schnittpunkte und Desiderate VSKZ - Veranstaltung vom , Zürich, Prof. Dr. und Schulpsychologie Schnittpunkte und Desiderate VSKZ - Veranstaltung vom 23.11.06, Zürich, Prof. Dr. Josef Steppacher Studiengang Studiengang Psychomotorische Therapie Studiengang Logopädie SHP Pädagogik

Mehr

Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom 24.

Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom 24. Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom 24. Juni 2003 Auf Grund des 32 Nr. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Mehr

Handreichung für Eltern

Handreichung für Eltern Handreichung für Eltern BADEN-WÜRTTEMBERG STAATLICHES SCHULAMT FREIBURG Einschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Inhaltsangabe Vorwort Übergang

Mehr

Erfolgreiche Integration in die Regelschule. Irène Baeriswyl-Rouiller

Erfolgreiche Integration in die Regelschule. Irène Baeriswyl-Rouiller Erfolgreiche Integration in die Regelschule Irène Baeriswyl-Rouiller Ziele: n Begriffliches n Bedingungen einer integrativen Schule Kurzaufgabe (4er Gruppe) n Integration / Inklusion was bedeutet das für

Mehr

Einführung in die ICF

Einführung in die ICF Einführung in die ICF Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit International Classification of Functioning, Disability and Health Klassifikationssysteme der WHO

Mehr

Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe

Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe 15 Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe Im Jahr 2001 wurde im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) der Begriff Teilhabe eingeführt. Wie in Gesetzen üblich, wurde der neue Begriff Teilhabe nicht

Mehr

Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)

Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG) Kinder- und Jugendgesetz 45.00 Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG) Vom 0. Dezember 04 (Stand. Januar 05) Der Grosse Rat des Kantons

Mehr

Kindern eine Zukunft geben

Kindern eine Zukunft geben Kindern eine Zukunft geben Kompetenz für Kinder und Familien in Bildung Erziehung Diagnostik Beratung Therapie Ein herzliches Willkommen Für Kinder in ihrer ganzen Persönlichkeit Sehr geehrte Eltern, sehr

Mehr

Diskriminierung aufgrund von Behinderung

Diskriminierung aufgrund von Behinderung Diskriminierung aufgrund von Behinderung Dr. Shivaun Quinlivan Direktorin des LL.M.-Programms Internationales und vergleichendes Behindertenrecht und Behindertenpolitik Vortrag Der Begriff Behinderung

Mehr

Tagesschulen und Internat für Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen

Tagesschulen und Internat für Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen Tagesschulen und Internat für Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen Die Tagesschulen in Aarau und Baden-Dättwil sowie das Wocheninternat in Aarau sind ein Angebot für normalbildungsfähige und

Mehr

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird beantragt.

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird beantragt. An den Landesschulrat für Tirol Innrain 1 6020 Innsbruck Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (Bei der Einschulung) Antragsteller/in: Erziehungsberechtigte Schulleiter/in Zutreffendes

Mehr

Das integrative Potential der Psychomotorik zur Förderung sozio-emotionaler Kompetenzen

Das integrative Potential der Psychomotorik zur Förderung sozio-emotionaler Kompetenzen Das integrative Potential der Psychomotorik zur Förderung sozio-emotionaler Kompetenzen Arbeitstagung der Dozentinnen und Dozenten für Sonderpädagogik an der Universität Bielefeld vom 28. September 2010

Mehr

Leitgedanken und pädagogische Grundsätze

Leitgedanken und pädagogische Grundsätze Leitgedanken und pädagogische Grundsätze Jede Schülerin und jeder Schüler fühlt sich angenommen! Jede Schülerin und jeder Schüler erlebt sich als kompetent! Jeder fühlt sich wertgeschätzt! Die Beziehung

Mehr

Schulgesetz (Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat)

Schulgesetz (Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat) Kanton Zug Vorlage Nr. 67. (Laufnummer 7) Antrag des Regierungsrates vom. Mai 008 Schulgesetz (Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat) Änderung vom. 008 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Bst.

Mehr

Jahresversammlung Berufsverband St.Galler Logopädinnen und Logopäden (BSGL)

Jahresversammlung Berufsverband St.Galler Logopädinnen und Logopäden (BSGL) Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Regierungsrat Stefan Kölliker St.Gallen, 16. Januar 2016 Jahresversammlung Berufsverband St.Galler Logopädinnen und Logopäden (BSGL) Grusswort durch Regierungsrat Stefan

Mehr

Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim

Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim - 116 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen II / 5 Orientierungshilfen Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim Informationen über gesetzliche Grundlagen

Mehr

Informationsveranstaltung

Informationsveranstaltung Informationsveranstaltung Änderung Finanzierung SPD Leistungsvereinbarung Informationsveranstaltung - Agenda Begrüssung Warum eine Leistungsvereinbarung und eine neue Finanzierung? Heutige Finanzierung

Mehr

Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten. Logopädie für Säuglinge und Kleinkinder.

Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten. Logopädie für Säuglinge und Kleinkinder. Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten Rahmenkonzept für Logopädie für Säuglinge und Kleinkinder mit schweren Schluck-, Ess- und Trinkstörungen mit sekundärer

Mehr

Ambulante Therapieund Beratungsstellen

Ambulante Therapieund Beratungsstellen Ambulante Therapieund Beratungsstellen Heilpädagogische Früherziehung Logopädische Therapie Logopädische Abklärungsstelle Physiotherapie Ergotherapie Psychomotorik-Therapie Heilpädagogischer Beratungs-

Mehr

Definition von Behinderung

Definition von Behinderung Definition von Die Teilnehmenden erarbeiten selbst Definitionen von und lernen Definitionen von Gruppen und Institutionen kennen. Ziele Die Teilnehmer_innen denken darüber nach, was sie selbst unter verstehen.

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN. Revision der 9001:2015

HERZLICH WILLKOMMEN. Revision der 9001:2015 HERZLICH WILLKOMMEN Revision der 9001:2015 Volker Landscheidt Qualitätsmanagementbeauftragter DOYMA GmbH & Co 28876 Oyten Regionalkreisleiter DQG Elbe-Weser Die Struktur der ISO 9001:2015 Einleitung Kapitel

Mehr

Mehr Chancen für gesundes

Mehr Chancen für gesundes Mehr Chancen für gesundes Aufwachsen Bietet der 13. Kinder und Jugendbericht neue Orientierung Statement aus Sicht der Praxis: Gesundes Aufwachsen in Niedersachsen möglich machen Anmerkungen der Lebenshilfe

Mehr

Logopädie im Frühbereich. Fachliches Konzept , 2. Fassung

Logopädie im Frühbereich. Fachliches Konzept , 2. Fassung Logopädie im Frühbereich Fachliches Konzept 05.11.2014, 2. Fassung 1 Einleitung... 3 1.1 Modell der Funktionsfähigkeit (ICF)... 3 1.2 Logopädie im Frühbereich... 4 2 Zielgruppen und Zielsetzung... 4 2.1

Mehr

Allgemeine Grundsätze

Allgemeine Grundsätze Allgemeine Grundsätze zur medizinisch-therapeutischen Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an hessischen Sonderschulen und im gemeinsamen Unterricht vereinbart

Mehr

HILFEN FÜR ALLGEMEINE SCHULEN

HILFEN FÜR ALLGEMEINE SCHULEN HILFEN FÜR ALLGEMEINE SCHULEN Arbeitsstelle Kooperation Beratung, Begleitung, Vernetzung Ansprechpartner Jugendamt und Schule Gemeinsame Projekte v. Jugendarbeit und Schule Ansprechpartner/In Inklusion

Mehr

PISA 2009: Würdigung der wichtigsten Ergebnisse und Folgerungen insbesondere für die Leseförderung. Erklärung der EDK vom 17.

PISA 2009: Würdigung der wichtigsten Ergebnisse und Folgerungen insbesondere für die Leseförderung. Erklärung der EDK vom 17. PISA 2009: Würdigung der wichtigsten Ergebnisse und Folgerungen insbesondere für die Leseförderung in der Schweiz Erklärung der EDK vom 17. März 2011 * 1 PISA 2009 Mit PISA 2009 wurde ein neuer Erhebungszyklus

Mehr

SOZIALKOMMISSION I, GESUNDHEITSWESEN

SOZIALKOMMISSION I, GESUNDHEITSWESEN SOZIALKOMMISSION I, GESUNDHEITSWESEN 07.03.2011 Stellungnahme der BAGFW zum Richtlinienentwurf der GEKO über die Anforderungen an die Qualifikation zur und die Inhalte der genetischen Beratung gemäß 23

Mehr

Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz : Fragen, Herausforderungen und Perspektiven

Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz : Fragen, Herausforderungen und Perspektiven Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz : Fragen, Herausforderungen und Perspektiven Pierre Maudet, Präsident der EKKJ Inputreferat an der Jahresversammlung der SODK, 21.05.2015, Thun In der Schweiz geht

Mehr

Frühförderung Sachsen

Frühförderung Sachsen Frühförderung Sachsen Kinderzahlen Sozialpädiatrische Zentren Es liegen keine zusammenfassende Daten der betreuten Kinder vor. Bericht Behindertenbericht barrierefrei 2009 Stand 2004 Kinderzahlen Interdisziplinäre

Mehr

Wenn du mit Kindern zu tun hast...hast du den schönsten Job der Welt!

Wenn du mit Kindern zu tun hast...hast du den schönsten Job der Welt! Wenn du mit Kindern zu tun hast..hast du den schönsten Job der Welt! 1 Frühförderung in 2 Therapeuten Ärzte Behörden / Institutionen Kindertagesstätten Netzwerk Frühe Hilfen Schulkinder gärten Interdisziplinäre

Mehr

Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen

Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen Ergebnisse einer repräsentativen Lehrerbefragung Auswertung Baden-Württemberg 21. April 2015 q5355/31532

Mehr

KRITERIEN ZUR STANDORTBESTIMMUNG FÜR DIE SCHULISCHE INTEGRATION VON KINDERN UND JUGENDLICHEN MIT BESONDEREM BILDUNGSBEDARF

KRITERIEN ZUR STANDORTBESTIMMUNG FÜR DIE SCHULISCHE INTEGRATION VON KINDERN UND JUGENDLICHEN MIT BESONDEREM BILDUNGSBEDARF KRITERIEN ZUR STANDORTBESTIMMUNG FÜR DIE SCHULISCHE INTEGRATION VON KINDERN UND JUGENDLICHEN MIT BESONDEREM BILDUNGSBEDARF Die folgende Auflistung der Kriterien ist ein Instrumentarium zuhanden der Mitgliedsorganisationen

Mehr

Auf dem Weg zu einem sonderpädagogischen Konzept für den Kanton St. Gallen

Auf dem Weg zu einem sonderpädagogischen Konzept für den Kanton St. Gallen Jahrestagung KSH AG/AI Aula Gewerbliche Berufsschule, St. Gallen Auf dem Weg zu einem sonderpädagogischen Konzept für den Kanton St. Gallen Zielsetzungen, Leitplanken, Knackpunkte Prof. Dr. Peter Lienhard-Tuggener,

Mehr

XIV. Nachtragsgesetz zum Volksschulgesetz & Sonderpädagogik-Konzept SOK des Kantons SG

XIV. Nachtragsgesetz zum Volksschulgesetz & Sonderpädagogik-Konzept SOK des Kantons SG BERUFSVERBAND DER FRÜHERZIEHERINNEN UND FRÜHERZIEHER der deutschen, rätoromanischen und italienischen Schweiz Luzern, den 25.10.2012 XIV. Nachtragsgesetz zum Volksschulgesetz & Sonderpädagogik-Konzept

Mehr

BILDUNGSLANDSCHAFTEN DER SCHWEIZ: DIE PERSPEKTIVEN DER SCHWEIZERISCHEN KONFERENZ DER KANTONALEN ERZIEHUNGS- DIREKTOREN EDK

BILDUNGSLANDSCHAFTEN DER SCHWEIZ: DIE PERSPEKTIVEN DER SCHWEIZERISCHEN KONFERENZ DER KANTONALEN ERZIEHUNGS- DIREKTOREN EDK BILDUNGSLANDSCHAFTEN DER SCHWEIZ: DIE PERSPEKTIVEN DER SCHWEIZERISCHEN KONFERENZ DER KANTONALEN ERZIEHUNGS- DIREKTOREN EDK Version 7. September 2011 Hans Ambühl Generalsekretär EDK Schulleitungssymposium

Mehr

Konsultation zur Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (Sonderpädagogikverordnung SPMV)

Konsultation zur Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (Sonderpädagogikverordnung SPMV) Berufsverband Rhythmik Schweiz Kollektivmitglied vpod Luzia Bertogg Birmensdorferstrasse 67, 8036 Zürich 044 295 30 00 sekretariat@rhythmik.ch, www.rhythmik.ch MWST-Nr. 507830 Gesundheits- und Fürsorgedirektion

Mehr

die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine

die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Bundesrat Drucksache 309/15 30.06.15 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen

Mehr

Amt für Volksschule. separative Sonderschulung Kriterien und Prozesse

Amt für Volksschule. separative Sonderschulung Kriterien und Prozesse separative Sonderschulung Kriterien und Prozesse Inhalt Sonderschulen im Kanton Thurgau Aspekte und Kriterien bei der Beurteilung einer Sonderschulbedürftigkeit Prozess einer separativen Sonderschulung

Mehr

EINHEITLICHE TERMINOLOGIE FÜR DEN SONDERPÄDAGOGISCHEN BEREICH

EINHEITLICHE TERMINOLOGIE FÜR DEN SONDERPÄDAGOGISCHEN BEREICH Stellungnahme des LCH zur EDK-Vorlage EINHEITLICHE TERMINOLOGIE FÜR DEN SONDERPÄDAGOGISCHEN BEREICH Wir begrüssen eine einheitliche Terminologie auf der Basis der ICF. Die Einheitlichkeit erleichtert die

Mehr

Das TRI- ein neues Konzept für die Früherfassung

Das TRI- ein neues Konzept für die Früherfassung Das TRI- ein neues Konzept für die Früherfassung Barbara Zollinger Zentrum für kleine Kinder GmbH Pionierstrasse 10 CH-8400 Winterthur Tel. +41 52 213 68 16 Fax +41 52 213 68 47 zentrum@kinder.ch www.kinder.ch

Mehr

c/o mcw Wuhrmattstrasse Zofingen Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung

c/o mcw Wuhrmattstrasse Zofingen Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung c/o mcw Wuhrmattstrasse28 4800 Zofingen info@netzwerk-kinderbetreuung.ch Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung Zum Wohl des Kindes

Mehr

SONDERPÄDAGOGISCHES ZENTRUM BACHTELEN GRENCHEN L E I T B I L D

SONDERPÄDAGOGISCHES ZENTRUM BACHTELEN GRENCHEN L E I T B I L D SONDERPÄDAGOGISCHES ZENTRUM BACHTELEN GRENCHEN L E I T B I L D Leitbild I. Aufgabe II. Kinder und Jugendliche III. Eltern und familiäre Bezugspersonen IV. Sonderpädagogisches Zentrum Bachtelen und Öffentlichkeit

Mehr

Die Behindertenrechtskonvention. Sonderpädagogik Plenumsvortrag auf der Fachtagung der KMK am in Bremen

Die Behindertenrechtskonvention. Sonderpädagogik Plenumsvortrag auf der Fachtagung der KMK am in Bremen Department für Pädagogik und Rehabilitation Lehrstuhl Lernbehindertenpädagogik, Prof. Dr. Ulrich Heimlich Die Behindertenrechtskonvention (BRK) und die Sonderpädagogik Plenumsvortrag auf der Fachtagung

Mehr

Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem. Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW

Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem. Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW 05.11.2016 Ausblick Teilhabe am allgemeinen Bildungssystem Gestaltung eines inklusiven

Mehr

Integrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung

Integrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung Integrationshilfen in Schulen Rechtliche Grundlagen und Antragstellung Eingliederungshilfe Integrationshelfer an Schulen und Kindertagesstätten können eine Leistung der Eingliederungshilfe sein. Differenzierung:

Mehr

Schulische Erziehungshilfe im Staatlichen Schulamt Gießen/Vogelsbergkreis

Schulische Erziehungshilfe im Staatlichen Schulamt Gießen/Vogelsbergkreis Schulische Erziehungshilfe im Staatlichen Schulamt Gießen/Vogelsbergkreis Handreichung für die Zusammenarbeit von allgemein bildender sowie beruflicher Schule und Lehrkräften dezentraler Systeme der Erziehungshilfe

Mehr

Kurztext: Sonderpädagogischer Förderbedarf

Kurztext: Sonderpädagogischer Förderbedarf Kurztext: Sonderpädagogischer Förderbedarf Laut Artikel 41 BayEUG (2011) erfüllten Schulpflichtige mit sonderpädagogischem Förderbedarf ihre Schulpflicht durch den Besuch der allgemeinen Schule oder der

Mehr

Kinderschutzbund Köln Kinderschutz-Zentrum. Elterncafé und Spiel-Raum: Frühe Hilfen für Familien. im Kinderschutz- Zentrum Köln

Kinderschutzbund Köln Kinderschutz-Zentrum. Elterncafé und Spiel-Raum: Frühe Hilfen für Familien. im Kinderschutz- Zentrum Köln Elterncafé und Spiel-Raum: Frühe Hilfen für Familien im Kinderschutz- Zentrum Köln Was trägt zum Aufbau einer gelingenden Mutter-Kind-Beziehung Entwicklung der Fähigkeit, die Gefühle des Kindes wahrzunehmen,

Mehr

Karl-Werner Doepp Qualitätsmanager im Gesundheitswesen Claudia Lütteke Ergotherapeutin (Bsc. Occ. Th.)

Karl-Werner Doepp Qualitätsmanager im Gesundheitswesen Claudia Lütteke Ergotherapeutin (Bsc. Occ. Th.) Karl-Werner Doepp Qualitätsmanager im Gesundheitswesen Claudia Lütteke Ergotherapeutin (Bsc. Occ. Th.) Die Betreuungseinrichtungen der DOMIZIL GMBH &Co. KG Vorstellung der Einrichtungen c) Betreuungseinrichtung

Mehr

Macht Eingliederungshilfe süchtig?

Macht Eingliederungshilfe süchtig? Macht Eingliederungshilfe süchtig? Vortrag bei der Fachtagung der AG DroPo NRW Köln, 11. November 2011 Lothar Flemming LVR-Dezernat Soziales und Integration Fachbereichsleiter Sozialhilfe II Personenkreis

Mehr

in anerkannten Ambulatorien für besondere Förder- und Stützmassnahmen

in anerkannten Ambulatorien für besondere Förder- und Stützmassnahmen DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten Sektion Kinder und Jugendliche 1. März 2016 KANTONALES RAHMENKONZEPT Heilpädagogische Früherziehung in anerkannten

Mehr

Förderung im Klassenverband, selten in Kleingruppen oder Einzelförderung, mit oder ohne Lernzielanpassung/Not enbefreiung

Förderung im Klassenverband, selten in Kleingruppen oder Einzelförderung, mit oder ohne Lernzielanpassung/Not enbefreiung Bildungsdepartement Amt für Volksschulen und Sport Überblick über Massnahmen und für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen in der Volksschule Die kommunalen sind je nach Schul- und Gemeindestruktur

Mehr

Gesundheit von Menschen mit Behinderung Die Menschenrechtsperspektive. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1

Gesundheit von Menschen mit Behinderung Die Menschenrechtsperspektive. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1 Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1 Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 2 Prof. Dr. med. Susanne Schwalen Geschäftsführende Ärztin der Ärztekammer

Mehr

Projektentwicklung mit dem. Logical Framework Approach

Projektentwicklung mit dem. Logical Framework Approach Projektentwicklung mit dem Logical Framework Approach Jens Herrmann, 06/2014 Der Logical Framework Approach Der Logical Framework Ansatz ist ein Werkzeug zur Erstellung, Monitoring und der Evaluation von

Mehr

Zürcher Abklärungsverfahren zum sonderpädagogischen Bedarf im Vor- und Nachschulbereich. Heilpädagogische Früherziehung, Audiopädagogik, Logopädie

Zürcher Abklärungsverfahren zum sonderpädagogischen Bedarf im Vor- und Nachschulbereich. Heilpädagogische Früherziehung, Audiopädagogik, Logopädie Zürcher Abklärungsverfahren zum sonderpädagogischen Bedarf im Vor- und Nachschulbereich Heilpädagogische Früherziehung, Audiopädagogik, Logopädie Frühe Hilfen sichern frühe Förderung In fachlichen wie

Mehr

Psychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe

Psychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe Viola Harnach Psychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe Grundlagen und Methoden für Hilfeplan, Bericht und Stellungnahme 5., überarbeitete Auflage 2007 Juventa Verlag Weinheim und München Inhalt 1. Aufgaben

Mehr

9. ICF-Anwenderkonferenz Bochum 16. März Sind personbezogene Faktoren ein Tabu oder brauchen wir sie?

9. ICF-Anwenderkonferenz Bochum 16. März Sind personbezogene Faktoren ein Tabu oder brauchen wir sie? 9. ICF-Anwenderkonferenz Bochum 16. März 2011 Sind personbezogene Faktoren ein Tabu oder brauchen wir sie? Dr. med. Elisabeth Nüchtern M.A. Leiterin Fachbereich Allgemeine Sozialmedizin MDK Baden-Württemberg

Mehr

Frühförderung und Offene Hilfen gemeinsam stark für Familien in unserer Region. Ein Erfahrungsbericht mit Plädoyer aus dem Ostallgäu

Frühförderung und Offene Hilfen gemeinsam stark für Familien in unserer Region. Ein Erfahrungsbericht mit Plädoyer aus dem Ostallgäu Frühförderung und Offene Hilfen gemeinsam stark für Familien in unserer Region Ein Erfahrungsbericht mit Plädoyer aus dem Ostallgäu Was sind Offene Hilfen? Der Begriff Offene Hilfen ist bundesweit nicht

Mehr

Auf dem Weg zur Inklusion. Erreichtes und aktuelle Entwicklungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen

Auf dem Weg zur Inklusion. Erreichtes und aktuelle Entwicklungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen Auf dem Weg zur Inklusion Erreichtes und aktuelle Entwicklungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen Leitbild der städtischen Kindertageseinrichtungen Die Unterschiedlichkeit der Kinder und ihrer

Mehr

Barrierefreiheit & Fahrschulen Rechtliche Aspekte

Barrierefreiheit & Fahrschulen Rechtliche Aspekte Barrierefreiheit & Fahrschulen Rechtliche Aspekte Mag. Aaron Banovics Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Babenbergerstraße 5-1010 Wien aaron.banovics@sozialministerium.at

Mehr

Kinder und häusliche Gewalt

Kinder und häusliche Gewalt Kinder und häusliche Gewalt Referat im Rahmen der Ausstellung «Willkommen zu Hause» 25.11.2016 Bahare Rahimi, Juristin/Betriebsleiterin a.i. Wer kommt ins Frauenhaus? Frauen, Mütter und Kinder und minderjährige

Mehr

Synopse Beilage zur Botschaft (14.27)

Synopse Beilage zur Botschaft (14.27) Synopse Beilage zur Botschaft 15.23 (14.27) Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG); Änderung; 2. Beratung Entwurf des Kommission X

Mehr

Stadt Luzern. Leitsätze. Kinder-, Jugend- und Familienpolitik. Stadtrat

Stadt Luzern. Leitsätze. Kinder-, Jugend- und Familienpolitik. Stadtrat Stadt Luzern Stadtrat Leitsätze Kinder-, Jugend- und Familienpolitik Juni 2014 Leitsätze der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik Die Stadt Luzern setzt sich mit ihrer Kinder-, Jugend- und Familienpolitik

Mehr

Sonderschulung 2 Formen

Sonderschulung 2 Formen Sonderschulung 2 Formen Separation Beispiele: - Heilpädagogische Schule - Kleingruppenschule - Sehbehindertenschule - Sprachheilschule etc. Integration (zwei Formen) - ISS Integrative Sonderschulung in

Mehr

Nr. 867a Verordnung zum Pflegefinanzierungsgesetz (Pflegefinanzierungsverordnung) vom 30. November 2010* I. Rechnungstellung.

Nr. 867a Verordnung zum Pflegefinanzierungsgesetz (Pflegefinanzierungsverordnung) vom 30. November 2010* I. Rechnungstellung. 08 Gesetzessammlung. Lieferung Nr. 867a Verordnung zum Pflegefinanzierungsgesetz (Pflegefinanzierungsverordnung) vom 0. November 00* Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die, 7 Absatz und

Mehr

Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege

Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 27. April 2009-201D-3211-05/560 -

Mehr

Statuten Inhaltsverzeichnis

Statuten Inhaltsverzeichnis Statuten 21.11.2012 Inhaltsverzeichnis Art.1 Allgemeines, Name und Sitz Art. 2 Zweck Art. 3 Mitgliedschaft Art. 4 Verhältnis DLV Logopädie Luzern Art. 5 Organisation Art. 6 Finanzen Art. 7 Schlussbestimmungen

Mehr

Bundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates Bundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) 16.10.15 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen

Mehr

Beruf und Beschäftigung bei chronischer Erkrankung. Hilfe zur Entwicklung von Genesungspotentialen

Beruf und Beschäftigung bei chronischer Erkrankung. Hilfe zur Entwicklung von Genesungspotentialen Beruf und Beschäftigung bei chronischer Erkrankung. Hilfe zur Entwicklung von Genesungspotentialen // Vitos Rehabilitation für psychisch kranke Menschen Guxhagen (RPK) Versorgung Rehabilitation Förderung

Mehr

Erfahrungen mit Sicherheitsberichten im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Erfahrungen mit Sicherheitsberichten im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Erfahrungen mit Sicherheitsberichten im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald von Dieter Schuster Die Erfahrung zeigt, dass bei der regelmäßigen Erstellung der Sicherheitsberichte durch die Betreiber von

Mehr

Die Komponente Aktivitäten und Partizipation ist ein zentrales Element des Modells der Funktionalen Gesundheit.

Die Komponente Aktivitäten und Partizipation ist ein zentrales Element des Modells der Funktionalen Gesundheit. Die Komponente Aktivitäten und Partizipation ist ein zentrales Element des Modells der Funktionalen Gesundheit. Bei der Klassifikation der menschlichen Funktionsfähigkeiten durch die ICF wird die Strukturierung

Mehr

Aktuelle Entwicklungen in der Frühförderung

Aktuelle Entwicklungen in der Frühförderung Aktuelle Entwicklungen in der Frühförderung Gitta Hüttmann Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung Brandenburg SGB IX (seit 2001 in Kraft) Bundesgesetz bildet jedoch keine Finanzierungsgrundlage! Frühförderungsverordnung

Mehr

Nachteilsausgleich: Sicht der SMK und Praxis der Hochschulen

Nachteilsausgleich: Sicht der SMK und Praxis der Hochschulen : und Praxis der Hochschulen Die Zahl der Anträge auf steigt bei Gymnasien und den Schweizerischen Maturitätsprüfungen. Folge: Steigende Zahl der Studierenden an den Hochschulen, die entsprechende Anträge

Mehr

Verein zur Unterstützung des Hessing Förderzentrums für Kinder

Verein zur Unterstützung des Hessing Förderzentrums für Kinder Verein zur Unterstützung des Hessing Förderzentrums für Kinder Wer wir sind. Ein Haus für Kinder e.v. Verein zur Unterstützung des Hessing Förderzentrums für Kinder Der Verein wurde 1996 von Eltern, deren

Mehr

Liebe Eltern, Ihre. Tanja Völker Leiterin

Liebe Eltern, Ihre. Tanja Völker Leiterin Liebe Eltern, Kinder sind das größte Geschenk im Leben. Der Alltag mit ihnen zeigt sich indes nicht immer paradiesisch. Die Geburt eines Kindes stellt vieles auf den Kopf. Aus der Zweisamkeit entsteht

Mehr

Anmerkungen zum Begriff Funktionale Gesundheit

Anmerkungen zum Begriff Funktionale Gesundheit ICF-Anwenderkonferenz 2009 in Münster Dr. med. Wolfgang Cibis Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) Anmerkungen zum Begriff Funktionale Gesundheit 1 Das bio-psycho-soziale Modell der funktionalen

Mehr

RICHTLINIEN zur Sonderpädagogik von Kindern und Jugendlichen von 0 bis 20 Jahren (vom 2. Juli 2008.)

RICHTLINIEN zur Sonderpädagogik von Kindern und Jugendlichen von 0 bis 20 Jahren (vom 2. Juli 2008.) RICHTLINIEN zur Sonderpädagogik von Kindern und Jugendlichen von 0 bis 20 Jahren (vom 2. Juli 2008.) Der Erziehungsrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 der Schulverordnung vom 22. April

Mehr

Verordnung zur Schulgesundheitspflege (Schulgesundheitspflegeverordnung - SchulgespflV) Vom 20. Dezember 2008

Verordnung zur Schulgesundheitspflege (Schulgesundheitspflegeverordnung - SchulgespflV) Vom 20. Dezember 2008 Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: SchulgespflV Ausfertigungsdatum: 20.12.2008 Gültig ab: 01.01.2009 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GVBl 2009, 10 Gliederungs- 2126-3-2-UG Nr: Verordnung zur

Mehr

Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen Ausbildungsauflagen

Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen Ausbildungsauflagen Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Lehrpersonal 2. März 2015 1/6 Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen Ausbildungsauflagen 1. Grundsätze Lehrpersonen, die an einer IF-Stelle, an einer Einschulungsklasse,

Mehr

DLV Positionspapier. Rechenschwäche/Dyskalkulie. DLV Deutschschweizer Logopädinnen- und Logopädenverband

DLV Positionspapier. Rechenschwäche/Dyskalkulie. DLV Deutschschweizer Logopädinnen- und Logopädenverband Erarbeitet von Frau Prof. Dr. Elisabeth Moser Opitz in Zusammenarbeit mit dem DLV Verabschiedet vom DLV-Vorstand am 8. Februar 2016 DLV Seite 2/5 Einleitung/Prämisse Begriffsverständnis Mathematik hat

Mehr

Feinkonzept Logopädie im Frühbereich Zentrum für Frühförderung Basel-Stadt (ZFF)

Feinkonzept Logopädie im Frühbereich Zentrum für Frühförderung Basel-Stadt (ZFF) Feinkonzept Logopädie im Frühbereich Zentrum für Frühförderung Basel-Stadt (ZFF) 1 1 EINLEITUNG... 3 2 LOGOPÄDISCHE FRÜHBERATUNG UND THERAPIE... 3 2.1 Definition des Angebots... 3 2.2 Zielgruppe... 3 2.3

Mehr

ASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände (Beschlossener Entwurf)

ASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände (Beschlossener Entwurf) ASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände (Beschlossener Entwurf) Dipl. Ing. Dirk Eßer (Dr. Monika Broy) 03.11.2011 Rechtliche Rahmenbedingungen und Vorgaben in der neuen Arbeitsstättenverordnung Konkretisierung

Mehr