1. Integration in NRW erfolgreich gestalten (Ein Auszug aus dem Koalitionsvertrag)

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1 NEWSLETTER ZUR EINBÜRGERUNG Nr. 06/2012 vom 你好 (nǐhǎo = hallo) Die neue Regierung aus SPD und Grünen hat mit ihrer Arbeit begonnen. In ihrem Koalitionsvertrag, der aus 8558 Zeilen entsteht, sind 100 Zeilen der Integration gewidmet. Im Mittelpunkt der Integration steht das Thema Einbürgerung. Unter dem Gesichtspunkt Erleichterung der Einbürgerung stehen folgende Punkte: Abschaffung der Optionspflicht, Erleichterung der Einbürgerung für ältere Menschen und Ausbau der Mehrstaatigkeit. Wir hoffen, dass die Regierung sich an ihrem Koalitionsvertrag hält! Und somit begrüßen wir Sie diesmal mit chinesichem Grußwort: 你好 (nǐhǎo=hallo) Weitere Themen in dieser Ausgabe sind: 1. Integration in NRW erfolgreich gestalten (Ein Auszug) Mehr Migranten sollen Deutsche werden Kampagne von Grün-Rot Stuttgart Ideenwettbewerb zur Einbürgerungskampagne Studie zur Integration: Einwanderer mögen Deutschkurse Strukturförderung von Migrantenorganisationen (MO) Aussetzung des Klageverfahrens wegen Einbürgerungsverfahren Ja zum deutschen Pass? Die Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht aus der Sicht von Betroffenen Gesucht bis zum 15. August 2012: Ideen und Vorbilder zur Integration durch Musik Ideeninitiative Integration in NRW erfolgreich gestalten (Ein Auszug aus dem Koalitionsvertrag) Nordrhein-Westfalen ist wie kein anderes Land von Einwanderung geprägt. Wir begreifen das als Stärke unseres Landes und wollen möglichst im Konsens mit den anderen demokratischen Parteien die Integrationspolitik der vergangenen Jahrzehnte weiterentwickeln. ( ) Darüber hinaus werden wir im Land Nordrhein-Westfalen und auf der Bundesebene aktiv darauf hinwirken, dass die rechtliche und politische Teilhabe von Einwanderinnen und 1

2 Einwanderern verbessert wird. Dazu gehören die Modernisierung des Wahl- und des Staatsangehörigkeitsrechts. In diesem Sinne werden wir uns für das Kommunalwahlrecht auch für Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger sowie für die erweiterte Hinnahme von Mehrstaatigkeit einsetzen. Außerdem wollen wir erreichen, dass junge Menschen nicht mehr gezwungen werden, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden, wenn sie volljährig werden (Abschaffung des Optionszwangs). ( ) Wir wollen im Rahmen einer Staatsangehörigkeitskampagne aktiv um die Menschen werben, die die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Darüber hinaus werden wir die landesrechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen, um mehr Einbürgerungen, insbesondere für die ersten Generationen der Einwanderinnen und Einwanderer, zu ermöglichen. Auf der Bundesebene werden wir uns für Erleichterungen bei der Einbürgerung einsetzen, indem wir uns z.b. dafür aussprechen, die Fristen verkürzen, das Niveau der Sprachtests abzusenken (bzw. ab dem 54. Lebensjahr ganz auf Sprachtests zu verzichten) sowie Einbürgerungstests abzuschaffen und durch ein Seminar zur Staatsbürgerkunde zu ersetzen Mehr Migranten sollen Deutsche werden Kampagne von Grün-Rot Stuttgart ral, Stuttgart Der deutsche Pass soll für Einwanderer attraktiver werden, findet die grün-rote Landesregierung und startet eine Einbürgerungskampagne. Baden-Württemberg hat nach Darstellung von Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) Nachholbedarf. Im Jahr 2011 ließen sich laut Statistischem Landesamt im Südwesten von 1,309 Millionen Ausländern einbürgern, das sind 1,08 Prozent. Die höchste Einbürgerungsquote habe Hamburg mit 2,19 Prozent, gefolgt von Schleswig- Holstein und Hessen mit 2,1 beziehungsweise 2,04 Prozent, sagte Öney. Der Südwesten ist Schlusslicht vor Sachsen und Brandenburg. Doch gegenüber 2010 habe sich die Einbürgerungsquote in Baden- Württemberg um elf Prozent erhöht. Diese positive Entwicklung wollen wir weiter vorantreiben und die politische Teilhabe verbessern, sagte Öney. Mit der Kampagne wolle das Land klarmachen, Ausländer sind als Bürger erwünscht, wir wollen sie einladen zur Einbürgerung. Bilkay Öney macht sich als Integrationsministerin dafür stark, dass mehr ausländische Mitbürger sich um die deutsche Staatsangehörigkeit bemühen. Foto: dpa 2

3 3. Ideenwettbewerb zur Einbürgerungskampagne NEWSLETTER ZUR EINBÜRGERUNG Nr. 06/2012 vom Die Ministerin für Integration, Bilkay Öney, und die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Gisela Erler, haben am 11. Juni 2012 einen Ideenwettbewerb gestartet, der zugleich Auftakt für eine Einbürgerungskampagne in Baden-Württemberg ist. Unser Gedanke dabei: Die Kampagne soll nicht allein von Medienprofis gemacht werden, sondern wir setzen hier auch auf den Ideenreichtum unserer Bürgerinnen und Bürger, so Öney und Erler. Mit dem Ideenwettbewerb greift die Landesregierung ein wichtiges Schlüsselthema für die Entwicklung und Zukunftssicherung von Baden-Württemberg auf: Die Gewinnung zugewanderter Mitbürgerinnen und Mitbürger als deutsche Staatsangehörige. Die deutsche Staatsangehörigkeit, das Bekenntnis zu Staat und Gesellschaft, ist Voraussetzung für die vollen politischen Teilhaberechte. Es ist im Sinne der demokratischen Gesellschaft, dass auch Menschen mit Migrationshintergrund den deutschen Pass attraktiv finden und von der Möglichkeit ihrer Einbürgerung Gebrauch machen. Die Einbürgerungszahlen in Baden-Württemberg sind im vergangenen Jahr mit erstmals seit längerem wieder spürbar (plus 11 Prozent) angestiegen. Das Ministerium möchte diesen Aufwärtstrend für eine öffentlichkeitswirksame Kampagne nutzen, um durch Werbung und Information noch mehr Migranten für die deutsche Staatsangehörigkeit zu gewinnen Studie zur Integration: Einwanderer mögen Deutschkurse , Süddeutsche, Barbara Galaktionow Viele Einwanderer empfinden die Integrationskurse als sehr hilfreich beim Deutsch lernen. ( dpa) Echte Hilfe oder staatliche Schikane? In Deutschland wird über verpflichtende Integrations- oder Deutschkurse für Einwanderer oft heftig gestritten. Eine Studie zeigt nun, wie Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten diese Eingliederungsmaßnahmen empfinden - und warum eine Einbürgerung für viele uninteressant ist. 3

4 Müssen Einwanderer Integrationskurse besuchen? Dürfen arbeitslose Migranten mit geringen Sprachkenntnissen von staatlichen Leistungen ausgeschlossen werden, wenn sie sich weigern, Deutsch zu lernen? Wie können und müssen Ausländer eingebunden werden, um der Bildung von sogenannten Parallelgesellschaften vorzubeugen? Darf der Staat dabei auch Zwang ausüben? Über diese Fragen wird in Deutschland heftiggestritten. Eines bleibt dabei allerdings meist außen vor: die Frage, wie Einwanderer selbst die Maßnahmen zu ihrer Integration empfinden. Die sehen die Sache nämlich sehr viel unproblematischer als es in der öffentlichen Diskussion scheint. Das geht aus einer heute veröffentlichten Studie des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration hervor, für die Ausländer aus Nicht-EU-Ländern zu ihren Erfahrungen befragt wurden Strukturförderung von Migrantenorganisationen (MO) , Paritaet-Migration, Marina Protsenk Am 23. Mai fand 2012 ein Gespräch zwischen Frau Aydan Özoguz, Integrationsbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion und den Vertretern der Migrantendachorganisationen statt. Das Treffen ist ein Teil eines zurzeit vom Paritätischen Gesamtverband durchgeführten Projekts zum Thema Strukturförderung von Migrantenorganisationen (MO). Das Projekt wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Frau Prof. M. Böhmer gefördert. Während des Treffens stellten die am Projekt beteiligten Migrantendachorganisationen der SPD-Integrationsbeauftragten und ihren MitarbeiterInnen die ausgearbeiteten Positionen zur Strukturförderung von MO dar. Sie informierten darüber hinaus über die aktuellen Schritte im Projekt, die darauf zielen, eine dauerhafte Unterstutzung von MO auf Bundesebene zu etablieren. Die unterbreiteten Vorschläge zur Strukturförderung konzentrieren sich auf bundesweit tätigen und organisierten MO und stellen im Wesentlichen die Weiterentwicklung und Konkretisierung der 2010 im bundesweiten Integrationsprogramm formulierten Empfehlungen dar. Die vorliegenden Positionierungen knüpfen an die gegenwärtig bestehenden Handlungsbedarfe von MO in gesellschaftspolitischen Arbeitszuammenhängen wie z.b. Bildung, Jugend- und Frauenarbeit, Bürgerschaftliches Engagement, Politische Bildung, Kultur etc. Um einen dauerhaften Aufbau von MO, Effektivität und Qualität ihrer Sozial- und Integrationsarbeit zu ermöglichen, fordern die Migrantendachorganisationen eine Grundausstattungsförderung zur Deckung ihrer Personal- und Sachkosten Gerichtsurteile+++Rechtssprechungen+++Entscheidungen 4

5 6. Aussetzung des Klageverfahrens wegen Einbürgerungsverfahren OVG Sachsen, Beschluss vom E 39/12 M19552 Leitsatz: Der Umstand, dass die Einbürgerungsbehörde auf die Anpassung der Vorläufigen Anwendungshinweise des Ministeriums an die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Auslegung eines Tatbestandsmerkmals (hier zum "gewöhnlichen Aufenthalt" nach 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG) wartet, stellt keinen zureichenden Grund für die Aussetzung des Klageverfahrens gem. 75 Satz 3 VwGO dar. Schlagwörter: Aussetzung des Verfahrens, Einbürgerung, Vorläufige Anwendungshinweise des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, Staatsangehörigkeitsgesetz, gewöhnlicher Aufenthalt Normen: VwGO 75 S. 3, StAG 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Auszüge: [...] Die gegen die gegen die Aussetzung des Verfahrens bis zum 3 Mai 2012 gerichtete Beschwerde hat Erfolg. Gemäß 75 Satz 3 VwGO kann das Verwaltungsgericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aussetzen, wenn ein zureichender Grund dafür vorliegt, dass über einen erhobenen Widerspruch noch nicht entschieden ist. Ein solcher Grund ist nicht erkennbar. Weder der angefochtene Beschluss noch die Behördenakten enthalten einen solchen Grund. Die Landesdirektion Sachsen als Widerspruchsbehörde hat zwar mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern anlässlich des vorliegenden Falls zur Vereinheitlichung seiner Verwaltungspraxis Kontakt aufgenommen. Jedoch hält die Landesdirektion die hier entscheidungserhebliche Frage nach der Auslegung des in 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG enthaltenen Tatbestandsmerkmals des "gewöhnlichen Aufenthalts" mit Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2011 (- 5 C ) für grundsätzlich geklärt. Dass die Anpassung der Vorläufigen Anwendungshinweise des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz an diese Rechtsprechung die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids des Beklagten durch die Widerspruchsbehörde aus sachgerechten Gründen bis zum 31. Mai 2012 verzögern könnte, erschließt sich dem Senat damit nicht. Denn die Auslegung eines Tatbestandsmerkmals ohne Beurteilungsspielraum für die Verwaltung - hier die Auslegung des Begriffs des "gewöhnlichen Aufenthalts" in 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG - erfordert keine Ausbildung einer aus Gleichbehandlungsgründen gebotenen Verwaltungspraxis, die aus sachgerechten Gründen zu Verzögerungen führen könnte und die von der Widerspruchsbehörde mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern abzusprechen wäre. Vielmehr hat die Verwaltung, wie auch bisher so praktiziert (vgl der "Vorläufigen Anwendungshinweise des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung vom 9. Februar 2010"), ihre Verwaltungspraxis der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lediglich anzupassen, falls dies notwendig ist. [...] 5

6 +++News+++News+++News+++News Ja zum deutschen Pass? , bamf Klare Tendenz zum deutschen Pass bei Optionspflichtigen NEWSLETTER ZUR EINBÜRGERUNG Nr. 06/2012 vom Im Jahr 2000 ist in Deutschland eine weitreichende Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Dabei wurden unter anderem das Geburtsortprinzip (ius soli) als ergänzender Modus des Staatsangehörigkeitserwerbs eingeführt und Einbürgerungen erleichtert. Seit 2008 werden die ersten Verfahren im Rahmen des sogenannten Optionsmodells bei den deutschen Staatsangehörigkeitsbehörden durchgeführt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge legt nun erstmals umfassende Erkenntnisse zum Einbürgerungsverhalten von Migranten in Deutschland sowie zum Entscheidungsverhalten von Optionspflichtigen auf Basis einer qualitativen und einer quantitativen Untersuchung vor. Wenn ich mich entscheiden muss, wäre es für deutsch, auf jeden Fall : Ergebnisse zur Optionsregelung Es besteht eine klare Tendenz der Optionspflichtigen zur Entscheidung für die deutsche Staatsangehörigkeit. Das zeigen beide Studien zur Optionsregelung. Ein verhältnismäßig großer Anteil der Optionspflichtigen zögert jedoch noch, mit der Staatsangehörigkeitsbehörde Kontakt aufzunehmen oder ist unsicher bezüglich der Entscheidung. einbuergerungsverhalten.html 7. Die Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht aus der Sicht von Betroffenen , bamf Ab dem Jahr 2000 ermöglichte die Einführung des Geburtsortprinzips (ius soli) in Deutschland geborenen Kindern ausländischer Eltern unter bestimmten Voraussetzungen den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bereits mit der Geburt ( 4 Abs. 3 Satz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)). Gemäß einer Übergangsregelung ( 40b StAG) konnte dies im Jahr 2000 auch rückwirkend für Kinder im Alter von bis zu zehn Jahren beantragt werden. Alle ius soli-deutschen unterliegen jedoch der sogenannten Optionsregelung, die eine Entscheidung entweder für die deutsche oder für die ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern zwischen dem 18. und dem 23. Lebensjahr vorschreibt. 6

7 Zwischen 2000 und 2010 haben insgesamt rund Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit nach den 4 Abs. 3 Satz 1 StAG sowie 40b StAG erworben. Erkenntnisse zum Entscheidungsverhalten von Optionspflichtigen Ziel der qualitativen Studie zur Optionsregelung, die im Auftrag des Bundesministeriums des Innern durchgeführt wurde, war die Gewinnung systematischer Erkenntnisse zum Entscheidungsverhalten und zu den dahinter liegenden Prozessen aus Sicht der Betroffenen. Hierfür wurden Interviews mit 27 jungen Optionspflichtigen im Alter von 15 bis 20 Jahren in Nürnberg, Fürth und Erlangen durchgeführt. Alle Befragten wurden nach 40b StAG eingebürgert. optionsregelung.html?nn= Gesucht bis zum 15. August 2012: Ideen und Vorbilder zur Integration durch Musik Ideeninitiative Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung sucht vorbildliche Projekte für kulturelles Miteinander Gesucht bis zum 15. August 2012: Ideen und Vorbilder zur Integration durch Musik. Die Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung unterstützt erneut mit Euro die Entwicklung und Umsetzung neuer Projektideen für das Miteinander von Kindern und Jugendlichen Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und die Förderung des Verständnisses zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturen sind zentrale Herausforderungen für unsere Gesellschaft. Im Sinne einer aktiven Bürgergesellschaft ist hierzu private Initiative, besonders auch in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, gefordert. Diesen Ansatz greift die Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung auf. Mit unserer Ideeninitiative Integration durch Musik möchten wir das Miteinander von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichem kulturellen Hintergrund fördern. Impressum und Kontakt: Dieser Newsletter wird vom Aktionsbüro Einbürgerung im Paritätischen NRW (ABE) herausgegeben. Die darin veröffentlichten Beiträge geben nicht unbedingt die Ansicht des ABE wieder. Sie können Ihr Abonnement unter der adresse newsletter@einbuergern.de beenden. Redaktion: Kenan Araz und Ilham Mamouni ABE, Engelsburger Str. 168, Bochum, Tel: 0234/ , Fax: 0234/ 0234/683336, abe@einbuergern.de Facebook WebBlog : : 7

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