ERLEICHTERUNGEN BEI DER EINBÜRGERUNG
|
|
|
- Nadja Maier
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ERLEICHTERUNGEN BEI DER EINBÜRGERUNG Fachtagung Einbürgerung fördern Am 7. Oktober 2015 Folie 1
2 EINBÜRGERUNG Einbürgerungen nach Rechtsgründen 2014 insgesamt 5566 davon Anspruchseinbürgerungen 4440 Besondere Integrationsleistung 130 Miteinbürgerung Ehegatten, Kinder 575 Solleinbürgerung (Partner Deutscher) 353 Echte Ermessenseinbürgerungen 57 Folie 2
3 EINBÜRGERUNGSARTEN Anspruchseinbürgerung ( 10 StAG) Wenn gesetzliche Tatbestandsmerkmale erfüllt, öffentliches Interesse Rechtsanspruch auf Einbürgerung Gesetzliche Ausnahmeregelungen Reduzierung Aufenthaltszeiten - bei Integrationskursbesuch auf 7 Jahre - bei besonderen Integrationsleistungen auf 6 Jahre - bei Miteinbürgerung Ehegatten, Kinder Verzicht auf Sprach- und Einbürgerungstest bei Krankheit, Behinderung, Alter Folie 3
4 ERMESSENSEINBÜRGERUNG Ermessenseinbürgerung ( 8 StAG) Wenn gesetzliche Vorgaben erfüllt und öffentliches Interesse festgestellt werden kann Weites Ermessen o Besonderheiten Einzelfall o Besonderheiten Personengruppen Vorgaben für Ermessensausübung Verwaltungsvorschriften, Anwendungshinweise Bund Erlasse, Anwendungshinweise Land Folie 4
5 ERMESSENSEINBÜRGERUNG Bestehende Ausnahmen beim Aufenthaltsstatus - 23 Abs. 1 AufenthG (Altfälle) - 23 a AufenthG (Härtefallersuchen) Bleiberecht nach 23 Abs. 1 AufenthG (Altfälle) Härtefällen nach 23 a AufenthG Erweiterung durch neuen Erlass auf andere humanitäre Aufenthaltserlaubnisse, wenn gewöhnlicher Aufenthalt Folie 5
6 AUFENTHALTSSTATUS Öffnung für Aufenthaltserlaubnisse 24 AufenthG 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG o Status mindestens seit 8 Jahren o Erteilungsgründe bestehen fort Ausschluss weiterhin von 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 25 Abs. 4a Satz 1 AufenthG 25 Abs. 4b AufenthG Folie 6
7 ERMESSENSEINBÜRGERUNG Weitere Erleichterungen durch neuen Erlass für Jugendliche und junge Erwachsene mit Aufwachsen im Inland und langem Aufenthalt Ältere mit sehr langem Aufenthalt Folie 7
8 JUNGE MENSCHEN Gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene mit humanitärem Aufenthaltstitel Verkürzung der anrechenbaren Aufenthaltszeit für Einbürgerung auf drei Jahre, wenn Einreise als Minderjähriger Acht Jahre Aufenthalt mit Duldung, Gestattung, Aufenthaltserlaubnis Sechs Jahre erfolgreicher Besuch einer Schule oder Schul- bzw. Berufsabschluss Antrag ab dem 16. und vor dem 27. Geburtstag Folie 8
9 JUNGE MENSCHEN Ausnahme von der Unterhaltsfähigkeit bei o Schulbesuch o Ausbildung oder o Weiterbildung Erleichterungen gelten für alle humanitären Aufenthaltserlaubnisse. Auch für neue Bleiberechte wie z.b. 25 a, 25 b AufenthG Folie 9
10 ÄLTERE Hinnahme von Mehrstaatigkeit bei Älteren mit sehr langem Aufenthalt und gelungener Integration: Langer Aufenthalt (20 Jahre) Lange Erwerbstätigkeit (10 Jahre) Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung (10 Jahre) Strafrechtlich unbescholten Mündliche deutsche Sprachkenntnisse Mindestens 60 Jahre alt Folie 10
11 ÄLTERE Ausnahme von der Unterhaltsfähigkeit möglich o beim Bezug von Grundsicherung im Alter oder o aufgrund von Erwerbsminderung Miteinbürgerung Ehegatten o unter Hinnahme Mehrstaatigkeit Folie 11
12 WEITERE BESONDERHEITEN Bereits bestehende Möglichkeiten der Erleichterung für weitere besondere Personengruppen Folie 12
13 WEITERE PERSONENGRUPPEN Jüdische Emigranten Hinnahme von Mehrstaatigkeit im Einzelfall möglich Aufnahmeverfahren Langer Aufenthalt Fehlende Abmeldung im Herkunftsland Besondere Belastungssituation Lebensalter Einzelfallentscheidung Rundschreiben vom 21. Juli 2011 Folie 13
14 WEITERE PERSONENGRUPPEN Menschen mit besonderer Gefährdung aufgrund von Gewalt Zwangsverheiratung Erleichterungen bei Einbürgerung Verkürzung Aufenthaltsdauer Mehrstaatigkeit Unterhaltsfähigkeit Einzelfallentscheidung Vorlage an Ministerium Folie 14
15 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Folie 15
Vollzug des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG); Ermessensausübung bei der Einbürgerung besonderer Personengruppen nach 8 StAG
Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Kreisverwaltungen Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte
Modul. Die rechtlichen Voraussetzungen Einbürgerung. Methode: Frontalunterricht
Modul 3 der Die rechtlichen Voraussetzungen Einbürgerung Methode: Frontalunterricht Materialien: Staatsangehörigkeitsgesetz Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsgesetz Folien Ablauf: Der Vortrag
Erleichterte Einbürgerung für in Bremen gut integrierte Kinder und Jugendliche
Bremische Bürgerschaft Drucksache 18/617 Landtag (zu Drs. 18/414) 18. Wahlperiode 29.10.2012 Erleichterte Einbürgerung für in Bremen gut integrierte Kinder und Jugendliche Bericht der staatlichen Deputation
Prüfung ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache in Einbürgerungsverfahren
Prüfung ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache in Einbürgerungsverfahren Verwaltungsvorschrift des Senators für Inneres und Sport vom 11. Januar 2008 21-3(110-31-00/4), (110-30-15/3) Prüfung ausreichender
Einbürgerungsvoraussetzungen für Ausländer ohne qualifizierte Aufenthaltserlaubnis
Einbürgerungsvoraussetzungen für Ausländer ohne qualifizierte Aufenthaltserlaubnis 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Einbürgerungsvoraussetzungen für Ausländer ohne qualifizierte Aufenthaltserlaubnis Aktenzeichen:
Informationen zur Einbürgerung. des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)
Informationen zur Einbürgerung gemäß '' 8, 9, 10-12 b des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer begründet Rechte und Pflichten; sie gewährt ein
Anspruch auf Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz
Anspruch auf Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz Ausländer, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, haben ein Recht auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Maßgebliche Vorschrift
Fachverband der Hessischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.v. Landesfachtagung am Neuerungen im Staatsangehörigkeitsrecht
Fachverband der Hessischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.v. Landesfachtagung am 27.05.2008 Neuerungen im Staatsangehörigkeitsrecht Kirchheim, den 27.05.2008 Peter Schlotzer Regierungspräsidium
Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Doppelte Staatsbürgerschaft Aktuelle Rechtslage Deutscher Bundestag WD /13
Doppelte Staatsbürgerschaft Aktuelle Rechtslage 2014 Deutscher Bundestag Seite 2 Doppelte Staatsbürgerschaft Aktuelle Rechtslage Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 17. September 2013 Fachbereich:
STAATSBÜRGERSCHAFT. Wie kann ich die deutsche Staatsbürgerschaft. Informationen zum deutschen Staatsbürgerschaftsrecht
STAATSBÜRGERSCHAFT Wie kann ich die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen? Informationen zum deutschen Staatsbürgerschaftsrecht STAATSBÜRGERSCHAFT Wie kann ich die deutsche Staats bürgerschaft erlangen?
Einbürgerungsstatistik
Einbürgerungsstatistik 2005-2010 Merkmalsdefinitionen Stand: 01.11.2011 www.forschungsdatenzentrum.de EF01U1 Bundesland Bundesland dem die Einbürgerungsbehörde zugeordnet ist 01 = Schleswig-Holstein 02
Häufig gestellte Fragen zum Thema Einbürgerung :
Januar 2011 Häufig gestellte Fragen zum Thema Einbürgerung : Sehr geehrte Einbürgerungsbewerberin, sehr geehrter Einbürgerungsbewerber, nachfolgend genannte Informationen sollen Ihnen helfen Ihre persönlichen
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Bleiberechtsregelung und Umsetzung in Hessen
Bleiberechtsregelung und Umsetzung in Hessen agah am 3. März 2007 Rüsselsheim Wilfried Schmäing Wiesbaden, den 5. März 2007 Bleiberechtsregelung Anordnung nach 23 Abs. 1, 60 a Abs. 1 AufenthG Innenministerkonferenz
Ergänzende Anwendungshinweise des Landes Schleswig-Holstein (EAH) Stand: 30. Oktober 2009
Ergänzende Anwendungshinweise des Landes Schleswig-Holstein (EAH) Stand: 30. Oktober 2009 Vorbemerkung: Begründete Ausnahmefälle, in denen unter Zugrundelegung der Generalklausel von der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
Von diesen Voraussetzungen sind Ausnahmen möglich > siehe nächste Seite.
Aufenthaltsverfestigung bei einem Aufenthalt nach 25 Abs. 1 (Asylberechtigung) oder Abs. 2 Satz 1 1. Alt. (Flüchtlingseigenschaft) (Anmerkung: Paragraphen ohne Gesetzesnennung sind im Folgenden solche
LandesreferentInnenkonferenz Hilfen für Flüchtlinge der Diakonie Gesetzesänderungen seit August Berlin
LandesreferentInnenkonferenz Hilfen für Flüchtlinge der Diakonie Gesetzesänderungen seit August 2015 15.10.2015 Berlin Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung In Kraft seit
HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT. Entscheiden Sie sich für Ihre. Einbürgerung
HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT Entscheiden Sie sich für Ihre Einbürgerung! 1 1. Einbürgerung: Was ist das? Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin
Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einbürgerung von EU-Ausländern Deutscher Bundestag WD /17
Einbürgerung von EU-Ausländern 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Einbürgerung von EU-Ausländern Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 04.10.2017 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Die Wissenschaftlichen
SCHULUNG ZUM AUSLÄNDERRECHT. Anna Toth, Rechtsanwältin, Kanzlei Wächtler&Kollegen
1 SCHULUNG ZUM AUSLÄNDERRECHT 2 Teil I: Teil II: Negativer Bescheid - Was nun? Familiennachzug 3 TEIL I: NEGATIVER BESCHEID - WAS NUN? 4 ÜBERSICHT Entscheidung Anerkennung Tei l anerkennung Ablehnung Aufenthaltserlaubnis
Zuwanderungsrecht. - Grundlagen - Jürgen Blechinger
Zuwanderungsrecht - Grundlagen - Jürgen Blechinger Zentrale Fragen, die in jeder Beratung geklärt werden müssen: Staatsangehörigkeit? Aufenthaltsstatus? Erlangung bzw. Verfestigung des Aufenthaltsrechts/Einbürgerung?
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/2219 5. Wahlperiode 04.03.2009 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Einbürgerungszahlen im Jahr 2008 und ANTWORT
Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung nach 10 ff des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)
Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung nach 10 ff des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) (Anspruchseinbürgerung) 1 1) Rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt
Hinweise zur Beratung von nicht-deutschen Staatsangehörigen
Hinweise zur Beratung von nicht-deutschen Staatsangehörigen Nicht-deutsche Staatsangehörige erleiden oft massive Rechtsnachteile dadurch, dass sie nicht bzw. nicht rechtzeitig Anträge auf Verfestigung
Das Zuwanderungsgesetz 2005
Das Zuwanderungsgesetz 2005 Das Zuwanderungsgesetz tritt zum 01.01.2005 in Kraft. Es stellt eine grundlegende Änderung des Zuganges und Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland dar und regelt den
Vortrag des Ausländeramtes der StädteRegion Aachen. Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge
Vortrag des Ausländeramtes der StädteRegion Aachen Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge 06.03.2017 in der Citykirche www.staedteregion-aachen.de 1 Ablauf Überblick Differenzierung Begriff Flüchtlinge Aufenthaltsstatus
Inhalt. Der Anspruch von Drittstaatsangehörigen auf Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss
Abkürzungsverzeichnis Einleitung Der Anspruch von Drittstaatsangehörigen auf Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss Die Funktion von Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss 1.1 Der Familienleistungsausgleich
Netzwerk Land in Sicht! Förderung der beruflichen Integration von Flüchtlingen Kiel,
Netzwerk Land in Sicht! Förderung der beruflichen Integration von Flüchtlingen Kiel, 1.4.2014 Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig- Holstein Förderung aus dem Bleiberechtsprogramm (Bunarbeitsministerium
Bayerisches Staatsministerium des Innern. Einbürgerungen 1) ,7 % Zunahme. Abnahme 0,3 %
Einbürgerungen 1) 2000-2010 1 Bayern 186.688 178.098 Deutschland 20.622 19.921 17.090 14.640 13.225 13.430 13.099 12.098 Abnahme 0,3 % 12.053 12.021 154.547 140.731 Zunahme 5,7 % 127.153 124.832 117.241
Keine Ausbildung für MigrantInnen und Flüchtlinge?
Keine Ausbildung für MigrantInnen und Flüchtlinge? Rechtsgrundlagen, Zusammenstellung Georg Classen, www.fluechtlingsrat-berlin.de, 20.06..2006 SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende 7 - Berechtigte
Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildung und Integrationskursen
Einführung in das europäische und deutsche Asylsystem Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildung und Integrationskursen Überblick der rechtlichen Regelungen für Personen mit Aufenthaltserlaubnis, Asylsuchende und
Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen und Asylsuchenden
Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen und Asylsuchenden Rechtliche Grundlagen DGB-Tagung, Fachkraft Flüchtling? 01.12.2015 Franziska Voges, passage ggmbh Meilensteine auf dem Weg bis heute Seit Anfang 2000:
Antrag auf Einbürgerung
Antrag auf Einbürgerung Hinweis: Für jede Person über 16 Jahre ist ein eigener Antrag erforderlich. Landratsamt Zollernalbkreis Hirschbergstr. 29 72336 Balingen Datenschutzrechtlicher Hinweis Nach 31 Staatsangehörigkeitsgesetz
Flüchtlinge Zugang zu Arbeit und Ausbildung
Flüchtlinge Zugang zu Arbeit und Ausbildung Ausbilderfrühstück für Druckberufe Berlin, 17.11.2015 Ellahe Amir-Haeri bridge Berliner Netzwerk für Bleiberecht 1 Überblick Flüchtlinge - Kurzüberblick Wer
Einbürgerungen 1)
Einbürgerungen 1) 2000-2012 1 20.622 19.921 17.090 14.640 Bayern 13.225 13.430 13.099 12.098 Zunahme 5,6% 4,0 % 13.204 12.053 12.498 12.021 186.688 178.098 154.547 140.731 Deutschland 127.153 124.832 117.241
Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Deutschland lebenden Verwandten beantragen
Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Deutschland lebenden Verwandten beantragen Anordnung nach 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Erlass
Herzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 1 Projekt AQ Ausländerrechtliche Qualifizierung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486-26 [email protected] www.einwanderer.net 2 Aufenthalt nach
Freie Hansestadt Bremen
Der Senator für Inneres und Sport Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Inneres und Sport, Contrescarpe 22/24, 28203 Bremen Zimmer 323 Tel.: 0421/361-9056 Stadtamt Bremen -Staatsangehörigkeitsbehörde
Ausarbeitung. Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung Aktuelle Rechtslage. Wissenschaftliche Dienste
Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung Aktuelle Rechtslage 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung Aktuelle Rechtslage Verfasser/in: Aktenzeichen:
104a AufenthG - Altfallregelung
104a AufenthG - Altfallregelung (1) Einem geduldeten Ausländer soll abweichend von 5 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er sich am 1. Juli 2007 seit mindestens acht
1. Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (Aufenthaltstitel nach 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG),
Niedersächsisches Ministerium für Inneres Sport Hannover, 25.08.2016 - Referat 14 (Ausländer- Asylrecht) - (0511) 120 6470 14.11-12230/ 1-8 ( 25) Aufenthaltsrecht; Rechtsstellung der unterschiedlichen
1. Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (Aufenthaltstitel nach 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG),
Niedersächsisches Ministerium für Inneres Sport Hannover, 25.08.2016 - Referat 14 (Ausländer- Asylrecht) - (0511) 120 6470 14.11-12230/ 1-8 ( 25) Aufenthaltsrecht; Rechtsstellung der unterschiedlichen
Welche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es?
Welche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es? Nach der Einreise müssen sich Flüchtlinge sofort als Asylsuchende melden (bei einer Polizeidienststelle, der Ausländerbehörde oder direkt bei einer
Vollversammlung des Regionalen Übergangsmanagement Schule-Beruf mit virtueller Jugendberufsagentur 30.November Integration von Flüchtlingen
Vollversammlung des Regionalen Übergangsmanagement Schule-Beruf mit virtueller Jugendberufsagentur 30.November 2015 Integration von Flüchtlingen Zahl der Flüchtlinge nach Herkunftsländern Bezug: gestellte
Gesamtinhaltsübersicht
Gesamtinhaltsübersicht Das Praxishandbuch gliedert sich in folgende drei Teile: Teil A: Aufenthalt aus familiären Gründen 13 Teil B: Aufenthaltsrecht für Familienangehörige nach dem ARB 1/80 183 Teil C:
Einbürgerungsvoraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung gem. 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Einbürgerungsvoraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung gem. 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes Die Anspruchseinbürgerung ist die häufigste Form der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Erfüllt
Afghanen beschäftigen (wie) geht das?
Afghanen beschäftigen (wie) geht das? Rechtliche Aspekte Johanna Boettcher ESTREL-Arbeitgeberforum Stand Oktober 2017 Rechtliche Angaben beziehen sich auf Geflüchtete aus Afghanistan und sind stark schematisiert
RAinCornelia Rupp-Hafner
Beschäftigung von Flüchtlingen was ist zu beachten? RAinCornelia Rupp-Hafner Geschäftsführerin Holzbau Baden e.v. proholz Schwarzwald www.pro-holz-schwarzwald.com Flüchtlingswelle Ende 2014: weltweit 60
Einzelfragen zur doppelten Staatsangehörigkeit
Einzelfragen zur doppelten Staatsangehörigkeit - Ausarbeitung - 2006 Deutscher Bundestag WD 3-495/06 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Einzelfragen zur doppelten Staatsangehörigkeit
Informationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Hochschulabsolventen
Informationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Aufenthaltserlaubnis nach 16 Abs. 4 AufenthG Zielgruppe: erfolgreiche Absolventen eines Hochschulstudiums Aufenthaltszweck: Suche eines dem Studienabschluss
Vielen Dank für die Einladung Grundlagen des Aufenthaltsrechts
Vielen Dank für die Einladung 1 Senem Güler-Räcke Zur Person o Selbständige Rechtsanwältin seit 2003 Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Strafrecht Verfahrensbeiständin Kanzleianschrift: Limmerstr.
Anlage 1 zu Skript Bender/Bethke Teil A Übersicht über die verschiedenen Schutzstatus (seit )
Anlage 1 zu Skript Bender/Bethke Teil A Übersicht über die verschiedenen Schutzstatus (seit 1.12. 2013) Asyl-/ Flüchtlingsschutz Europarechtlicher subsidiärer Schutz Nationale Abschiebungsverbote Grund
Übergangsregelungen vom Ausländergesetz zum Aufenthaltsgesetz
Kreisverband Aurich e.v. Bernd Tobiassen Projekt Förderung der beruflichen Eingliederungschancen von MigrantInnen im ländlichen Raum Große Mühlenwallstr. 32, 26603 Aurich Tel. 04941/604888 Fax 04941/604889
Musterformular ZIT-BB
Behörde PLZ, Ort Zutreffendes bitte ankreuzen X Sachbearbeiter/-in, ggf. E-Mail Telefon Durchwahl (Nebst.) Aktenzeichen (Bitte immer angeben!) Antrag auf Einbürgerung Zimmer-Nr. Telefax - gatten Für jeden
Leistungsrechtl. Zuordnung SGB XII
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Freie Hansestadt Bremen Anlage Verwaltungsanweisung 1 AsylblG Übersicht Aufenthaltsstatus und leistungsrechtliche Zuordnung Stand 05.06.2012 Aufenthaltsstatus
Übersicht über mögliche Aufenthaltstitel für Wissenschaftler/innen aus Drittstaaten nach dem AufenthG
Übersicht über mögliche Aufenthaltstitel für Wissenschaftler/innen aus Drittstaaten nach dem AufenthG Aufenthaltstitel /Aufenthaltszweck Zielgruppe / Berechtigte Erteilungsvoraussetzungen 16 Studium, Sprachkurse,
Musterformular ZIT-BB
Behörde PLZ, Ort Zutreffendes bitte ankreuzen X Sachbearbeiter/-in, ggf. E-Mail Telefon Durchwahl (Nebst.) Aktenzeichen (Bitte immer angeben!) Antrag auf Einbürgerung Zimmer-Nr. Telefax - Lebenspartner
Aufenthaltsstatus in Deutschland. Die verschiedenen Aufenthaltspapiere im Überblick
Aufenthaltsstatus in Deutschland Die verschiedenen Aufenthaltspapiere im Überblick im Rahmen der Veranstaltung Integration Geflüchteter in Arbeit und Ausbildung der VHS Bochum und der Regionalagentur Mittleres
Versicherungsrechtliche Beurteilung von Flüchtlingen
Versicherungsrechtliche Beurteilung von Flüchtlingen 1 Inhalt Versicherungsrechtliche Abgrenzung der Personenkreise Versicherungsrechtliche Beurteilung der einzelnen Personenkreise Wer steht dem Arbeitsmarkt
Begleitheft zum. Einbürgerungsfilm. des Kreises Kleve
Begleitheft zum Informationen, erste Schritte und Einbürgerungsfilm Voraussetzungen für eine erfolgreiche des Kreises Kleve Einbürgerung in die deutsche Gesellschaft Inhaltsverzeichnis Seite Grußwort des
Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Fragen zur Integration von Flüchtlingen Deutscher Bundestag WD /17
Fragen zur Integration von Flüchtlingen 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Fragen zur Integration von Flüchtlingen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 16.01.2017 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung
Per . Ausländerbehörden in Hessen. nachrichtlich: Regierungspräsidien Darmstadt Gießen - Kassel. Bleiberechtsregelung
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Postfach 31 67 D-65021 Wiesbaden Aktenzeichen II 4 23 d 010403-1/04-06/002 Per E-Mail Ausländerbehörden in
I. Übersicht Aufenthaltsstatus Flüchtlinge II. Schulische Bildung III.Zugang zu Praktika, Ausbildung und Arbeit IV. Arbeits- und Ausbildungsförderung
Benita Suwelack, Hessischer Flüchtlingsrat - ESF-Netzwerk BLEIB in Hessen Transferagentur Kommunales Bildungsmanagement Hessen, Workshop Flüchtlinge - Offenbach, den 20.5.2015 I. Übersicht Aufenthaltsstatus
Rechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - TALENTUM Fachtagung
Rechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - TALENTUM Fachtagung Berlin, 20.04.2016 1 Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds Überblick
Rechte kennen und ermöglichen Jugendhilfe und Ausländerrecht
FreizügigkG AsylG StGB BGB SGB VIII Dublin III AufenthG UN Kinderrechtskonvention Rechte kennen und ermöglichen Jugendhilfe und Ausländerrecht 03.11.2016 Melanie Kößler, Internationaler Sozialdienst (Deutscher
Mitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/0243 23.03.2012 Mitteilung zur Kenntnisnahme Reform des Rückkehrrechts von Ausländerinnen und Ausländern im Aufenthaltsrecht Der Senat von Berlin SenInnSport I B 1 0345/51.1
Herzlich willkommen! www.netzwerk-iq.de I 2011. Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ)
Herzlich willkommen! Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. 1 Projekt AQ Ausländerrechtliche
Die Rechtslage. junger Flüchtlinge
Die Rechtslage junger Flüchtlinge KIWA Kindeswohlorientierte Aufnahme von UM durch Qualifizierung, Wissen und Netzwerkbildung Ein Projekt des Bundesfachverband UMF e.v. in Kooperation mit Deutschen Institut
Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Herzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Teilhabe von Geflüchteten. Die wichtigsten Änderungen durch das so genannte Integrationsgesetz. 2 GGUA Flüchtlingshilfe e. V. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5 48153 Münster 0251-14486-26
Einführung in das Asylverfahren und kleiner Überblick über das Aufenthaltsrecht
Einführung in das Asylverfahren und kleiner Überblick über das Aufenthaltsrecht A. Aufenthaltstitel und andere Bescheinigungen im Aufenthalts-/ Asylrecht Aufenthaltserlaubnis Niederlassungserlaubnis Aufenthaltsgestattung
Informationen zur Wohnsitzauflage. Wohnsitzauflage für Bayern:
03.09.2016 Informationen zur Wohnsitzauflage Wohnsitzauflage für Bayern: Das Integrationsgesetz des Bundes ist am 06.08.2016 in Kraft getreten. Neben einigen anderen Änderungen wurde mit 12a AufenthG eine
Deutscher Caritasverband
Kommentar zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer
Asyl- und Aufenthaltsrecht Überblick über das Asyl- und Aufenthaltsrecht. 1. Vorlesung, RLC Leipzig, Dr. Carsten Hörich
Asyl- und Aufenthaltsrecht Überblick über das Asyl- und Aufenthaltsrecht 1. Vorlesung, RLC Leipzig, 3.4.2017 Dr. Carsten Hörich Rechtliche Grundlagen Grundsatz: 50 Abs. 1 AufenthG Ein Ausländer ist zur
Arbeitshilfe SGB II Ausländer - Wer ist anspruchsberechtigt?
Arbeitshilfe SGB II Ausländer - Wer ist anspruchsberechtigt? Ein Leistungsanspruch nach dem SGB ll besteht für Ausländerinnen und Ausländer, wenn: sie nicht unter einen Leistungsausschluss nach 7 Abs.
Melanie Kößler, Internationaler Sozialdienst. AsylVfG. SGB VIII Dublin III. AufenthG. FreizügigkG. UN Kinderrechtskonvention
SGB VIII Dublin III AsylVfG StGB BGB AufenthG Ausländerrecht und Jugendhilfe Rechtliche Überlegungen aus der Beratungspraxis Fachtagung Kinder- und Jugendhilfebedarfe von geflüchteten Familien, 07.10.2015
Herzlich Willkommen! AG 4: Die Arbeitsverwaltung als Partner bei der Arbeitssuche für Flüchtlinge
Herzlich Willkommen! AG 4: Die Arbeitsverwaltung als Partner bei der Arbeitssuche für Flüchtlinge Bleiberechtsprojekte in Baden-Württemberg Fachtagung 26.11.2011 Netzwerk Bleiberecht in Stuttgart Arbeitsgemeinschaft
3. Kapitel: Grundzüge des Ausländerrechts
1 3. Kapitel: Grundzüge des Ausländerrechts 9 GRUNDSTRUKTUREN UND BEGRIFFE DES GELTENDEN AUSLÄNDERRECHTS Zur Vertiefung: Barwig/Beichel-Benedetti/Brinkmann, Hohenheimer Tage zum Ausländerrecht 2009; Dollinger/Speckmaier,
Familiennachzug. Refugee Law Clinic 19. Januar Rechtsanwältin Julia Kraft
Familiennachzug Refugee Law Clinic 19. Januar 2016 Rechtsanwältin Julia Kraft Familiennachzug vs. Familienschutz Familienschutz: 26 AsylG Familiennachzug: 27 ff. AufenthG in Verbindung mit 5 AufenthG 2
10. Strukturen des Aufenthaltsgesetzes
WS 2017/18: Vorlesung Einführung in das Aufenthalts- und Asylrecht 10. Strukturen des Aufenthaltsgesetzes Überblick über die Aufenthaltstitel und die Erteilungsvoraussetzungen 09.01.2018 Dr. Johannes Eichenhofer
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/49 19. Wahlperiode 13.11.2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE. Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland
Informationen zum Staatsangehörigkeitsrecht
Informationen zum Staatsangehörigkeitsrecht Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt Grundsätze Es gibt zwei Prinzipien des Erwerbs der Staatsangehörigkeit durch Geburt: Das lus sanguinis (Abstammungsprinzip)
Leistungen der Sozialhilfe an aus dem Strafvollzug entlassene Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit
Leistungen der Sozialhilfe an aus dem Strafvollzug entlassene Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit 1 23 SGB XII Absatz 1 Satz 1 bis 3 Ausländern, die sich im Inland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe
Aufenthalts-und und Asylrecht an der Schnittstelle Jugendhilfe bei UMF
Aufenthalts-und und Asylrecht an der Schnittstelle Jugendhilfe bei UMF 02. Dezember 2015, sfbb Ulrike Schwarz, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge Es gilt das Primat der Jugendhilfe
Asyl- und Ausländerrecht an der Schnittstelle Jugendhilfe Die Rolle des Kindeswohls
SGB VIII Dublin III AsylVfG AufenthG Asyl- und Ausländerrecht an der Schnittstelle Jugendhilfe Die Rolle des Kindeswohls StGB FreizügigkG SGB III BGB UN Kinderrechtskonvention Übersicht 1. Gesetzlicher
Rechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - Symposium Flüchtlinge in Arbeit
Rechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - Symposium Flüchtlinge in Arbeit Berlin, 06.07.2016 1 Überblick Aufenthaltsstatus Arbeitsmarktzugang Unterstützungsmöglichkeiten 2 Aufenthaltsstatus
Hiermit beantrage ich den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerung)
Eingangsstempel 8 9 10 Hiermit beantrage ich den Erwerb der deutschen (Einbürgerung) 1. Angaben zur Person Name Ggf. Geburtsname / frühere Namen Freihalten für Vermerke Geburtsdatum Geburtsort Geburtsland
