Fachverband der Hessischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.v. Landesfachtagung am Neuerungen im Staatsangehörigkeitsrecht
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- Judith Geisler
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1 Fachverband der Hessischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.v. Landesfachtagung am Neuerungen im Staatsangehörigkeitsrecht Kirchheim, den
2 Peter Schlotzer Regierungspräsidium Darmstadt Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsund asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August Richtlinienumsetzungsgesetz Gilt seit Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht
3 Ersitzungsregelung ( 3 Abs. 2 Staatsangehörigkeitsrecht - StAG) Die Ersitzungsregelung ist ein neuer gesetzlicher (ex lege) Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
4 Voraussetzungen - 12 Jahre Behandlung als deutscher Staatsangehöriger durch deutsche Stellen - Behandlung muss mindestens bis zum (Inkrafttreten des Gesetzes) angedauert haben - Behandlung als Deutscher muss nicht zu vertreten sein
5 Rechtsfolge - Rückwirkung auf den Zeitpunkt der erstmaligen Behandlung - Abkömmlinge erwerben zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung
6 4 Absatz 3 Geburt Territorialprinzip ausländische Eltern ein Elternteil muss seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen Nach Erreichen der Volljährigkeit muss man erklären, ob man die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will
7 Neufassung des 7 StAG -Erwerb durch Ausstellung der Spätaussiedlerbescheinigung Spätaussiedler und die in den Aufnahmebescheid einbezogenen Familienangehörigen erwerben mit der Ausstellung der Bescheinigung nach 15 Abs. 1 oder Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit Ist lediglich eine redaktionelle, aber keine für die Praxis bedeutende inhaltliche Änderung
8 Änderungen bei den Voraussetzungen für eine Einbürgerung ( 8, 9 und 10 StAG) Einheitliches Niveau bei den erforderlichen Deutschkenntnissen Zertifikat Deutsch (Niveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmes für Sprachen) Staatsbürgerliche Kenntnisse notwendig (ab dem )
9 Ausnahmen bei den erforderlichen Deutschkenntnissen sowie bei den staatsbürgerlichen Kenntnissen Altersbedingt (in Hessen ab dem 65. Lebensjahr) Bei Krankheit oder Behinderung Dann gar keine Kenntnisse mehr notwendig!
10 Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltszeit von 8 Jahren auf 6 Jahre beim Vorliegen besonderer Integrationsleistungen Einzelfallentscheidung nach Ermessen der Einbürgerungsbehörde
11 Einbürgerung bei Vorstrafen - Reduzierung der Unbeachtlichkeitsgrenze - von 180 auf 90 Tagessätze und - von 6 auf 3 Monate auf Bewährung - Kumulierung erfolgt (vorher Einzelbewertung der Verurteilungen)
12 Einbürgerung von EU-Bürgern und Schweizern Aufgabe der Staatsangehörigkeit ist keine Einbürgerungsvoraussetzung mehr, wenn jemand die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzt
13 Ob die ursprüngliche Staatsangehörigkeit tatsächlich nach wie vor besteht, kann nur durch Beteiligung des Heimatstaates geklärt werden Wenn keine Bescheinigung des Heimatstaates vorlegt, sollten diese Personen im Melderegister zunächst als Mehrstaater geführt werden, da in der Regel kein automatischer Verlust erfolgt
14 Feierliches Bekenntnis notwendig ( 16 StAG) Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte Handlungsunfähige (z.b. Minderjährige bis 16 Jahre) sind befreit
15 Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ( 25 StAG) Ein Deutscher verliert automatisch seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag erfolgt Minderjährige verlieren nur, wenn auch die deutschen Eltern (bzw. der allein sorgeberechtigte deutsche Elternteil) die andere Staatsangehörigkeit erwerben
16 Der Verlust tritt nicht ein, wenn ein Deutscher nach dem die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der Schweiz erwirbt Der Verlust tritt ferner nicht ein, wenn jemand zum Zeitpunkt des Erwerbs einer anderen Staatsangehörigkeit im Besitz einer gültigen Beibehaltungsgenehmigung ist
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19 29 Options-Erklärung Betr. Deutsche, die nach dem die Staatsangehörigkeit nach 4 Abs. 3 erworben haben oder im Jahr 2000 nach 40 b StAG eingebürgert wurden (durften das 10. Lebensjahr noch nicht überschritten haben)
20 Müssen nach Erreichen der Volljährigkeit erklären, ob man die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will Seit erste Fälle der Überprüfung der Optionspflicht
21 30 - Feststellung der Staatsangehörigkeit Das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt Jetzt auch Negativbescheinigung möglich Die Feststellung ist in allen Angelegenheiten verbindlich Auch von Amts wegen möglich (bei öffentlichem Interesse)
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24 33 Das Bundesverwaltungsamt (Registerbehörde) führt ein Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten In das Register werden eingetragen: - Entscheidungen zu Staatsangehörigkeitsurkunden - Einbürgerung - Erklärungserwerb - Verzicht - Beibehaltungsgenehmigung - Staatsangehörigkeitsausweis
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28 Entscheidungen zum gesetzlichen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ( 25 StAG) Entscheidungen zu Erwerb, Bestand und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, die nach dem 31. Dezember 1960 und vor dem 28. August 2007 getroffen worden sind (Altfälle gemäß Bestand beim Bundesverwaltungsamt) Nicht eingetragen wird der Erwerb gemäß 4 Absatz 3 StAG (optionsdeutsche Kinder)
29 Die Staatsangehörigkeitsbehörde teilt nach ihrer Entscheidung der zuständigen Meldebehörde die Daten unverzüglich mit Register ist noch im Aufbau, zurzeit werden alle Daten in Excel-Tabellen erfasst und später nachgemeldet.
30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und noch einen angenehmen Tag
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