Herzlich Willkommen zum Vortrag Staatsangehörigkeitsrecht
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- Fabian Sachs
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1 Herzlich Willkommen zum Vortrag Staatsangehörigkeitsrecht Peter Schlotzer Regierungsoberrat Regierungspräsidium Darmstadt Einbürgerung, Staatsangehörigkeits-, Pass-, Personalausweis-, Melderecht Kontakt: Durchwahl
2 Darmstadt, den 2. März
3 Regierungspräsidium Darmstadt Fläche ca. 33 % Hessens Einwohner ca. 66 % Hessens, d.h. knapp 4 Millionen Ausländeranteil ca. 75 % Hessens Einbürgerungsanträge jährlich, d.h. ca. 10 % aller Anträge in der BR Deutschland 3
4 Deutsche Staatsangehörigkeit Art. 116 Grundgesetz Wer ist Deutscher im Sinne des Art. 116 Grundgesetz? Alle Statusdeutschen bzw. Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit Alle deutschen Staatsangehörigen 4
5 Erwerb der Eigenschaft als Statusdeutscher Vor dem Anerkennung als Flüchtling oder Vertriebener bzw. als nicht-volksdeutscher Ehegatte oder Abkömmling eines Flüchtlings oder Vertriebenen Berechtigte erhielten einen Vertriebenenausweis Staatsangehörigkeitsrechtlich unproblematisch Alle sind Mehrstaater, Ausnahme: Kasachstan (nähere Erläuterungen später) Erwerb der Eigenschaft als Statusdeutscher - Vertriebenenausweis 5
6 Erwerb der Eigenschaft als Statusdeutscher Ab dem Anerkennung als Spätaussiedler bzw. als Abkömmling oder nicht-volksdeutscher Ehegatte eines Spätaussiedlers Nicht-Volksdeutsche Ehegatten erwerben die Eigenschaft als Statusdeutsche nur, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Verlassens des Vertreibungsgebietes drei Jahre bestanden hat!! Berechtigte erhalten eine Spätaussiedlerbescheinigung Erwerb der Eigenschaft als Statusdeutscher Spätaussiedlerbescheinigung 6
7 Erwerb der Eigenschaft als Statusdeutscher Spätaussiedlerbescheinigung 7
8 Erwerb der Eigenschaft als Statusdeutscher Spätaussiedler - ab dem Fehlerquelle: 3 Jahres-Frist wurde häufig nicht überprüft führte zu zahlreichen Falscheintragungen der deutschen Staatsangehörigkeit im Melderegister Alle sind Mehrstaater Ausnahme: Kasachstan Verlust bei Nichtregistrierung bzw. seit sofortiger automatischer Verlust Rechtslage bei Kasachstan in Gesetzessammlungen Standesamt+Ausländer sowie Bergmann/Ferid/Henrich erst seit Ende 2014 aktualisert! 40a Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) - Alle Statusdeutschen wurden am sammeleingebürgert 7 StAG - Alle nach dem eingereiste Spätaussiedler werden deutsche Staatsangehörige durch Ausstellung der Spätaussiedlerbescheinigung Vor dem konnten alle Statusdeutschen nur durch Einbürgerung deutsche Staatangehörige werden 8
9 Nachweis des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit Eine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit gibt es seit 1871 mit der Gründung des Deutschen Reiches Seit gibt es das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG), seit nur noch Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) 4 StAG früher RuStAG Erwerb durch Abstammung lateinisch: Ius sanguinis, d.h. Recht des Blutes Ist abhängig vom Zeitpunkt der Geburt und davon, ob die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet waren oder nicht 9
10 Eltern sind verheiratet: Bis zum Vater musste Deutscher sein bis zum Vater musste Deutscher sein, von der deutschen Mutter war der Erwerb nur möglich, wenn man ansonsten staatenlos gewesen wäre Seit dem Vater oder Mutter müssen Deutsche sein Fehlerquelle: Bei ehelichen Geburten zwischen dem und dem mit ausländischem Vater und deutscher Mutter gab es in Unkenntnis der Rechtslage zahlreiche Falscheintragungen der deutschen Staatsangehörigkeit im Melderegister Klassisches Beispiel: Geburt 1970, italienischer Vater, deutsche Mutter, Eltern sind verheiratet, Kind erwirbt nach italienischem Recht automatisch die italienische Staatsangehörigkeit und ist daher nicht deutsch 10
11 Eltern sind nicht verheiratet Bis zum Mutter musste Deutsche sein Seit dem Mutter muss Deutsche sein, ist die Mutter Ausländerin, erwirbt das Kind vom Vater die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn dieser bei Geburt des Kindes Deutscher war und vor dem 23. Lebensjahr des Kindes eine nach deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erfolgt Fehlerquelle Meldebehörde muss bei ausländischen Geburtsurkunden erkennen, ob eine nach deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft vorliegt Beispiel Thailand: es muss eine persönliche Erklärung des deutschen Vaters über sein Vaterschaft vorliegen 11
12 Problematisch: Es gab und gibt eine Vielzahl von Scheinvaterschaften Eine Lösung mittels der behördlichen Vaterschaftsanfechtung gestaltete sich schwierig Der Nachweis, dass weder die leibliche Vaterschaft vorliegt noch eine sozial-familiäre Bindung des Vaters zu dem Kind besteht, war sehr schwer zu führen Problematisch: Behördliche Anfechtung der Vaterschaft Beschluss des BVerfG vom die Regelungen sind verfassungswidrig und nichtig Auch in Fällen, in denen dem Antrag stattgegeben wurde, erfolgte durch die Schutzfunktion des Art. 16 Grundgesetz KEIN Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit 12
13 Einschränkung der Abstammung - 4 Abs. 4 StAG Kein automatischer Erwerb bei Geburt im Ausland, wenn der deutsche Elternteil nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren wurde und dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, es sei denn, das Kind würde sonst staatenlos Erwerb innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes möglich, wenn ein Antrag auf Beurkundung der Geburt im Geburtenregister erfolgt ( 36 PStG) Legitimation 5 RuStAG damalige Fassung, galt bis zum , d.h. Legitimation musste bis dahin auch erfolgt sein Kind wird nichtehelich geboren, Mutter ist Ausländerin, Vater ist Deutscher, durch die nach deutschen Gesetzen wirksame Legitimation - also unter Berücksichtigung deutschen Kollisionsrechts (damals noch Art. 22 EGBGB af) - gilt das Kind als ehelich 13
14 Legitimation Legitimation in der BRD erfolgte durch nachfolgende Ehe oder durch vormundschaftliche Ehelichkeitserklärung auf Antrag des Vaters Begünstigt war nicht nur das minderjährige sondern auch das volljährige Kind Legitimation Vater musste bei Eintritt der Legitimationswirkungen deutscher Staatsangehöriger sein (also nicht bei Geburt des Kindes) Kind erwarb mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Legitimation die deutsche Staatsangehörigkeit 14
15 Adoption - seit dem ( 6 StAG) (Adoptiv-) Vater oder Mutter waren bei Adoption des Kindes deutsche Staatsangehörige Antragstellung muss vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgen Es muss eine nach den deutschen Gesetzen wirksame Adoption sein, Auslandsadoption ist nur ausreichend, wenn es eine Volladoption oder starke Adoption ist Ausländische Adoptionen können in Deutschland nach dem Adoptionswirkungsgesetz vom anerkannt oder erweitert werden Adoption - seit dem ( 6 StAG) Im Mai 2013 ressortübergreifende Abstimmung zwischen BMJ, AA, BMFSFJ und BMI. Es besteht Einvernehmen, dass der Staatsangehörigkeitserwerb auch bei schwachen Minderjährigen-Adoptionen erfolgt, wenn das von der Rechtsprechung entwickelte Gleichwertigkeitskriteriums erfüllt ist. Die Nummern Satz 5 und StAR-VwV sowie Nummer Satz 5 und Nummer VAH-StAG zu 6 StAG sollen insoweit nicht mehr angewendet werden. 15
16 Adoption - seit dem ( 6 StAG) Gleichwertigkeit gilt unter folgenden Voraussetzungen: rechtliche Gleichstellung des angenommenen Kindes mit einem leiblichen Kind des Annehmenden und hierdurch rechtlich vollständige Aufnahme in die neue Familie, Aufhebung der Adoption nur unter ähnlich eingeschränkten Voraussetzungen wie denen des deutschen Rechts, grundsätzliche Beendigung des Kindschaftsverhältnisses zu den leiblichen Eltern, unschädlich: Aufrechterhaltung von Restbeziehungen, z.b. durch Erbrechte und Unterhaltspflichten zwischen dem Kind und seinen leiblichen Eltern und Verwandten. Adoption - seit dem ( 6 StAG) Wenn dies nicht erfüllt ist, soll ein Antrag auf Anerkennung und (falls erforderlich) Umwandlung nach den 2 und 3 AdWirkG gestellt werden BMI setzt mittels Rundschreiben Verwaltungsvorschrift außer Kraft!? Standesamt oder Pass- bzw. Meldebehörde sollen die Gleichwertigkeit prüfen!? Umsetzung ist praxisfern, deshalb nach wie vor auf Anerkennung nach AdWirkG verweisen Rundschreiben wurde außerdem nicht in allen Ländern weitergeleitet!? 16
17 Eheschließung von ausländischen Frauen mit einem deutschen Mann 6 RuStAG damalige Fassung Vom bis zum automatischer Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit Ausländische Frauen, die zwischen und geheiratet haben, konnten eine Erklärung bei der Einbürgerungsbehörde abgeben 17
18 Ausländische Frauen, die zwischen und geheiratet haben, konnten eine Erklärung beim Standesamt abgeben Findelkind ab Ab auch Vertrauliche Geburt Regelung in 4 Absatz 2 StAG 18
19 Grundsatz Mehrstaatigkeit Personen, die neben der automatisch erworbenen deutschen Staatsangehörigkeit eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeit/en ebenfalls automatisch erworben haben, sind auf Dauer Mehrstaater eine Aufgabe der deutschen StA ist nicht notwendig Beispiele Lukas Podolski deutsch-polnisch Miroslav Klose - deutsch-polnisch Sami Khedira deutsch-tunesisch Jerome Boateng deutsch-ghanaisch Mario Gomez - deutsch-spanisch Mesut Özil - deutsch 19
20 Erwerb durch Geburt in der BRD - sog. Territorialprinzip, latein.: Ius-soli (Recht des Bodens) Gilt seit Absatz 3 StAG Wird bei jeder Geburt automatisch anhand eines Standardvordrucks geprüft Dies gilt auch für alle Kinder, die gemäß 40 b StAG im Jahr 2000 eingebürgert wurden (geb bis 1999) Probleme bei Erwerb Deutsch durch Geburt : Viele Fehler schon bei der Überprüfung durch die Ausländerbehörden aufgrund der komplizierten Rechtslage Überprüfung des gewöhnlichen Aufenthaltes insbesondere bei EU-Bürgern oft von Amts wegen nicht möglich Meldebescheinigung ist nur ein Nachweis über einen bestehenden Wohnraum, nicht über den tatsächlichen Aufenthalt Viele Falscheintragungen in den Melderegistern 20
21 Erwerb durch Geburt in der BRD Optionspflicht Wenn man in Deutschland als Kind ausländischer Eltern geboren wurde und zu den genannten Personengruppen gehört, kann die Verpflichtung bestehen, sich zu entscheiden, welche Staatsangehörigkeit man behalten will Prüfung von Amts wegen ab dem 21. Lebensjahr (vor der Rechtsänderung 18. Lebensjahr) Antrag der Betroffenen auf Feststellung der Nicht- Optionspflicht auch vorher möglich Erwerb durch Geburt in der BRD Die Optionspflicht entfällt, wenn man neben der deutschen ausschließlich die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates oder der Schweiz besitzt oder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres sich acht Jahre gewöhnlich im Inland aufgehalten hat Prüfung erfolgt anhand der Meldedaten!!! oder sechs Jahre im Inland eine Schule besucht hat oder über einen inländischen Schulabschluss bzw. über eine im Inland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt 21
22 Erwerb durch Geburt in der BRD Bei der Prüfung von Amts wegen bzw. bei Anträgen der Betroffenen gibt es einen Feststellungsbescheid der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde In diesen Fällen erfolgt also sowohl eine Mitteilung an die Betroffenen wie auch an die Meldebehörden Erwerb durch Geburt in der BRD Zusätzlich eigene Überprüfung der Meldebehörden (außer in Hessen) Option wird gelöscht, wenn gemäß eigenem Melderegister acht Jahre Meldezeiten ersichtlich sind Dies kann entweder programm-/softwaregestützt erfolgen oder durch periodische oder einzelfallbezogene Überprüfungen Optionsmarker wird gar nicht erst gesetzt, wenn die Meldebehörde das Bestehen einer Dritt-Staatsangehörigkeit ausschließt (gilt nicht in Baden-Württemberg, aber z.b. in NRW) In diesen Fällen erfolgt weder eine Mitteilung an die Betroffenen noch ein Vermerk im Melderegister 22
23 Einbürgerung 10 StAG erleichterte Einbürgerung 8, 9 StAG Ermessenseinbürgerung Bonus bei Volljährigenadoption nur bei Beistandsgemeinschaft In ca. 50 % aller Fälle Hinnahme von Mehrstaatigkeit Ersitzungsregelung - 3 Absatz 2 StAG (seit ) Wenn man 12 Jahre von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat - gilt rückwirkend Entscheidung wird immer durch die Staatsangehörigkeitsbehörde getroffen ( 30 StAG) 23
24 Ersitzungsregelung - 3 Absatz 2 StAG Ersitzungsregelung ist bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch freiwilligen Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit nur möglich, wenn bei Pass- oder Personalausweisausstellung immer vollständige und korrekte Angaben gemacht wurden Ohne ersichtlichen Behördenfehler ist sonst der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit immer selbst zu vertreten und keine Ersitzung möglich durch Erwerb der DDR-Staatsbürgerschaft Jeder Erwerb der DDR-Staatsbürgerschaft führte zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit Voraussetzung: Kein Verstoß gegen die grundlegenden Wertvorstellungen ( ordre public ) der BRD in der Praxis ist kein Fall bekannt, wo ein solcher Verstoß vorliegt Unterschied zu BRD: Erwerb für alle ab nichtehelich und ehelich geborenen Kinder, von denen einer der beiden Elternteile DDR-Staatsangehöriger ist 24
25 Prüfung und Eintragung der Staatsangehörigkeit In der BRD gibt es kein Staatsangehörigkeitsregister, sondern lediglich seit dem ein Register, in dem die Entscheidungen zu Staatsangehörigkeits-angelegenheiten eingetragen werden (sog. ESTA-Register, 33 StAG) Es gibt auch Eintragungen zu Entscheidungen vor dem , diese sind jedoch häufig falsch, da von Behörden vorgenommen, die diese entsprechenden Vorgänge nicht bearbeitet hatten diese ESTA- Eintragungen daher immer kritisch betrachten und ggf. verifizieren Prüfung und Eintragung der Staatsangehörigkeit Daher kommt dem Melderegister als einzigem umfassenden Register erhebliche Bedeutung hinsichtlich der Eintragung zu Diese Daten sind nicht nur Grundlage für die Pass-, Personalausweisausstellung und das Wählerverzeichnis, sondern es greifen auch eine Vielzahl weiterer Behörden darauf zurück (z.b. Bundeszentralamt für Steuern, Polizei, LKA, Gerichte, Bundesagentur für Arbeit) 25
26 Prüfung und Eintragung der Staatsangehörigkeit Die Eintragung aller Daten erfolgt gemäß dem bundeseinheitlich vorgeschriebenen Datensatz für Meldewesen Gemäß Blatt 1002 dieses Datensatzes gibt es eine Verpflichtung, Angaben zur deutschen Staatsangehörigkeit zu machen, sofern hierbei ein Verwaltungshandeln erfolgte (Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsausweis, Spätaussiedlerbescheinigung, Erwerb nach Geburtsort etc.) DS-Meld Blatt 1002 Blatt Stand DATENSATZ FÜR DAS MELDEWESEN Mai 2015 Einheitlicher Bundes-/Länderteil Feldbezeichnung Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit/des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit Bezug zum BMG 3 Abs. 1 Nr. 10 Datum Hinweis X Länge des Feldes in Normalform 1 fest X variabel Häufigkeit des Feldes zweifach Beschreibung des Feldinhaltes Es ist anzugeben, ob ein Einwohner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird durch einen aktuellen Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen. Falls ein Einwohner eine Einbürgerungsurkunde, eine Urkunde über den durch Erklärung oder eine Bescheinigung nach 15 Abs. 1 oder 2 BVFG besitzt, so ist diese ebenfalls anzugeben. Entsprechendes gilt, wenn ein Einwohner die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat und eine Entlassungsurkunde, eine Verzichtsurkunde oder einen Bescheid (Bescheinigung) über das Nichtbestehen oder den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit besitzt. Es ist folgender Schlüssel zu verwenden: 1 = Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis 2 = früher ausgestellter Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher 3 = Einbürgerungsurkunde oder Urkunde über den durch Erklärung 4 = Einbürgerungsurkunde oder Urkunde über den durch Erklärung und zusätzlicher Staatsangehörigkeitsausweis 5 = Entlassungsurkunde, Verzichtsurkunde oder Bescheid (Bescheinigung) über das Nichtbestehen nach 30 StAG oder den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach 29 Abs. 6 StAG 6 = Erwerb nach dem Geburtsort nach 4 Abs. 3 StAG 7 = Einbürgerung nach 40b StAG 8 = Bescheid über das Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nach 29 Abs. 6 StAG 9 = Bescheinigung nach 15 Abs. 1 oder 2 BVFG Zulässige numerische Zeichen nach den Allgemeinen Vorbemerkungen Zulässige alphanumerische Zeichen nach den Allgemeinen Vorbemerkungen 1 bis 9 Darstellungsform Schlüssel 26
27 Prüfung und Eintragung von Mehrstaatigkeit Standesamt prüft nicht alle Staatsangehörigkeiten, Eintragung nur mit Nachweis (z.b. Pass) Ausländeramt prüft nicht alle Staatsangehörigkeiten Ist jemand z.b. EU-Bürger, ist es ausländerrechtlich unerheblich, ob er zusätzlich noch weitere Staatsangehörigkeiten besitzt Prüfung und Eintragung von Mehrstaatigkeit Gemäß 3 Abs. 1 Ziffer 10 Bundesmeldegesetz gilt die Verpflichtung, derzeitige Staatsangehörigkeiten einzutragen, also auch die ggf. neben der deutschen bestehenden ausländische(n) Staatsangehörigkeit(en) Diese Verpflichtung ist auch in Blatt 1001 des Datensatzes für Meldewesen festgelegt 27
28 DS-Meld Blatt 1001 DATENSATZ FÜR DAS MELDEWESEN Stand Blatt Einheitlicher Bundes-/Länderteil 1. Mai Feldbezeichnung Staatsangehörigkeiten Bezug zum BMG 3 Abs. 1 Nr.10 Datum X Hinweis Länge des Feldes in Normalform 3 fest X variabel Häufigkeit des Feldes vierfach Beschreibung des Feldinhaltes Es ist die derzeitige Staatsangehörigkeit anzugeben. Besitzt jemand derzeitig mehrere Staatsangehörigkeiten, so sind alle anzugeben. Ist eine von zwei oder mehreren Staatsangehörigkeiten die deutsche, so ist diese zuerst anzugeben. Bei Angabe nichtdeutscher Staatsangehörigkeiten ist die Staatsangehörigkeit zu einem Staat der EU als erste Staatsangehörigkeit anzugeben. Zulässige numerische Zeichen nach den Allgemeinen Vorbemerkungen Zulässige alphanumerische Zeichen nach den Allgemeinen Vorbemerkungen 0 bis 9 Darstellungsform Schlüssel des Statistischen Bundesamte siehe Inhalt Nummer 3.5 Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden Ohne Lichtbilddokument des Nationalstaates ist diese ungeklärt Beim BAMF und beim Ausländeramt wird immer eine Staatsangehörigkeit erfasst, auch ohne Nachweise Im Melderegister soll eine Staatsangehörigkeit ohne Nachweis nicht eingetragen werden Ausnahme: Eintrag erfolgt auch ohne Nachweis, wenn ein Ankunftsnachweis (AKN) vorliegt 28
29 Ankunftsnachweis Ankunftsnachweis 29
30 Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden Wird der Familienstand nicht nachgewiesen, erfolgt im Melderegister der Eintrag NB für nicht bekannt (Regelung nach meinen Erkenntnissen bundeseinheitlich) Familienverband keine bundeseinheitliche Regelung! Teilweise gilt in Bundesländern (nach m.e. auch in Baden Württemberg) die Vorgabe, dass die Angaben zu Kindern und gesetzlichen Vertretern zunächst ohne Nachweis der Richtigkeit der Angaben ins Melderegister übernommen werden sollen, außer die Elternschaft erscheint aufgrund der gegebenen Umstände unglaubhaft Somit werden zahlreiche nicht belegte Identitäten und ggf. nicht belegte gesetzliche Vertreter in den Registern erzeugt Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden Es ist im Melderegister nicht ersichtlich, dass die Eintragungen zur Person auf eigenen Angaben beruhen Alle Behörden, die automatischen Zugriff auf das Register haben, gehen jedoch von geprüften Daten aus Zugriff z.b. durch Bundeszentralamt für Steuern, Polizei, LKA, Gerichte, Bundesagentur für Arbeit Sicherheitsbehörden, Finanzämter, Kindergeldkasse etc. Keine Einheitlichkeit mangels klarer bundesweiter Vorgaben 30
31 Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Verlust geregelt in 17 ff StAG Rücknahme einer Einbürgerung - 17 Abs. 1 Ziffer 7 und 35 StAG - nur innerhalb von 5 Jahren nach Einbürgerung Voraussetzung: Arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung bzw. vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für die Einbürgerung sind Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit 17 Absatz 3 StAG Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft und Anfechtung der Vaterschaft Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft nach 1599 des BGB Kinder bleiben deutsch, wenn sie das 5. Lebensjahr vollendet haben, sonst Verlust Gilt erst seit dem vorher gab es keine 5 Jahres-Regelung und der Verlust erfolgte immer 31
32 Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Wichtigster Verlustgrund ist 17 Nr. 2 i.v.m 25 StAG Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag Vor dem trat der Verlust nur ein, wenn man seinen Lebensmittelpunkt im Ausland hatte (Ausnahmen gemäß Mehrstaater-Übereinkommen!) Seit dem verliert man seine deutsche Staatsangehörigkeit nicht, wenn man die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz erwirbt Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Der Verlust tritt nicht ein, wenn man eine Beibehaltungsurkunde erhalten hat Beibehaltungsurkunden werden sehr restriktiv genehmigt beim RP Darmstadt lediglich ca. 10 Genehmigungen im Jahr Für im Ausland lebende Deutsche werden Genehmigungen häufiger erteilt (zuständig ist hier das Bundesverwaltungsamt) 32
33 Beibehaltungsurkunde Prüfungsschema - Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit (auch bei Pass-, Personalausweisantrag) Haben Sie eine andere Staatsangehörigkeit erworben oder beantragt? Nein Ja Automatisch: Kein Verlust der deutschen StA Wenn der Erwerb nicht durch Geburt / Abstammung erfolgte, muss der Automatismus nachgewiesen werden (z.b. bei Erwerb durch Eheschließung) Auf Antrag (Zusatz 1 beachten) Vor : Verlust der deutschen StA nur, wenn der Lebensmittelpunkt im Ausland war Ausnahme siehe Zusatz 3 Ab : Verlust der deutschen StA immer (unabhängig vom Lebensmittelpunkt) Ausnahme siehe Zusatz 2 Zusatzbemerkungen: 1. Falls eine gültige Beibehaltungsurkunde vorliegt, tritt der Verlust bei Antragserwerb nicht ein (Gültigkeit der Urkunde und Zeitpunkt des Erwerbs der anderen Staatsangehörigkeit müssen belegt sein und übereinstimmen). 2. Bei Erwerb einer EU-Staatsangehörigkeit oder der schweizerischen Staatsangehörigkeit ab dem tritt kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ein. 3. Aufgrund des Mehrstaater-Übereinkommens haben volljährige deutsche Staatsangehörige auch bei Lebensmittelpunkt im Inland verloren, wenn sie zwischen dem und dem auf Antrag die Staatsangehörigkeit von Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Norwegen, Österreich oder Schweden erworben haben. Bei Belgien gilt dies von bis , bei den Niederlanden vom bis zum Das Prüfungsschema ist nicht anwendbar für die Fälle, in denen der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit wegen erfolgter Adoption durch einen Ausländer geprüft wird. 33
34 Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Minderjährige Deutsche verlieren ihre deutsche Staatsangehörigkeit nur dann, wenn alle sorgeberechtigten Elternteile zusammen mit dem Kind eine andere Staatsangehörigkeit erwerben Ausnahme: Minderjährige Deutsche, welche die türkische Staatsangehörigkeit erwerben, verlieren nie die deutsche Staatsangehörigkeit Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Die Passbehörden sind verpflichtet, bei jeder Passoder Personalausweisbeantragung das Bestehen bzw. Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit zu überprüfen und zu dokumentieren (Ziff Passverwaltungsvorschrift ) In Zweifelsfällen ist die Staatsangehörigkeitsbehörde zu beteiligen 34
35 Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Das Standesamt prüft anlassbezogen z.b. bei Eheschließung - das Vorliegen der deutschen Staatsangehörigkeit Der Ausschluss möglicher Verlustgründe dokumentiert das Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, eine Einbürgerungsurkunde dokumentiert lediglich den früheren Zeitpunkt des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Weitere aktuelle Verlustgründe Verzicht - 26 StAG (seit ) Annahme als Kind durch einen Ausländer - 27 StAG (seit ) Freiwilliger Eintritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit man besitzt - 28 StAG (seit ) 35
36 Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Frühere Verlustgründe Legitimation, 17 Nr. 5 RuStAG, galt vom bis zum Gemäß Urteil des BVerwG vom widersprach diese Regelung Art. 3 Abs. 2 GG und blieb nach Art. 117 Abs. 1 GG nicht über den 31. März 1953 hinaus in Kraft Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Frühere Verlustgründe Eheschließung als Frau mit einem Ausländer 17 Nr. 6 RuStAG, galt von bis zum Verlust bis zum auch dann, wenn die Frau staatenlos wurde 36
37 Reichsdeutsche / Germaniten Reichsdeutsche / Germaniten 37
38 Reichsdeutsche / Germaniten Reichsdeutsche / Germaniten 38
39 Reichsdeutsche / Germaniten Reichsdeutsche / Germaniten 39
40 Reichsdeutsche / Germaniten Reichsdeutsche / Germaniten 40
41 Reichsdeutsche / Germaniten Merkblätter von Landesämtern für Verfassungsschutz: Umgang mit Reichsregierungen und Reichsbürgern Sich auf keine Diskussion einlassen Schnell und konsequent auf Anträge reagieren Auf konkret gestellte Anträge nur eine kurze schriftliche Antwort geben, denn Erläuterungen der Rechtsfragen überzeugen den Antragssteller meist nicht und ziehen weitere Schreiben nach sich Dienstliche Schriftwechsel mit Reichsbürgern auf das Notwendige beschränken 41
42 Reichsdeutsche / Germaniten Widersprüche oder ähnliche Schriftsätze, in denen die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschland angezweifelt wird, als unbegründet zurückweisen Bei Ordnungswidrigkeiten Möglichkeit der Ahndung durch Verhängung eines Bußgeldes und die Vollstreckung im Verwaltungswege konsequent ausnutzen Beleidigungen, Bedrohungen und weitere strafrechtlich relevante Verhaltensweisen von Reichsbürgern unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden anzeigen Schreiben mit rechtsextremistischen Inhalten unverzüglich dem Verfassungsschutz melden und zuleiten Praxishandbuch Staatsangehörigkeitsrecht 42
43 Zum Abschluss Einbürgerungstests im Vergleich 43
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