Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 Stand:

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2 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 Stand: Inhaltsverzeichnis 0 Verzeichnisse und Regelwerke...III 0.1 Anlagenverzeichnis...III 0.2 Abkürzungsverzeichnis... IV 0.3 Regelwerke (in der jeweils gültigen Fassung)... V 1 Grundlagen Verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) für Arbeitsstellen Allgemeines Bauvertrag und Gewährleistungsarbeiten Informationspflicht Antragstellung Formulare und Fristen Verkehrszeichen-, Umleitungs- und Bauzeitenpläne Ausschlusszeiten für einstreifige Verkehrsführungen Prüfung des Antrages durch AG und ZBL Prüfung des Antrages durch anordnende Stelle Anhörungsverfahren Erlass der Verkehrsrechtlichen Anordnung Anträge mit ANLAGEN 1a und 1b Anträge mit ANLAGEN 1c und 1d Einrichten, Umsetzen und Räumen der Verkehrssicherung Arbeitsstellen kürzerer Dauer Arbeitsstellen längerer Dauer und Sperrungen Kontrolle der Verkehrsführung Eigenkontrolle Überwachung Überprüfung Sonderrechte Baustellenbeschilderung und Leiteinrichtungen Beschilderung Beleuchtung Markierung Leiteinrichtungen Schutzeinrichtungen Verkehrssicherung in Tunneln und im Bereich von... Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) II -

3 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 Stand: Verzeichnisse und Regelwerke 0.1 Anlagenverzeichnis ANLAGE 1a: Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung über AG an Autobahnmeisterei ANLAGE 1b: Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung über AG und ZBL an Autobahnmeisterei ANLAGE 1c: Antrag auf Verkehrsrechtliche Globalanordnung über AG an Arbeitsbereich 42.2 ANLAGE 1d: Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung über AG an Arbeitsbereich 42.2 ANLAGE 2: Ablaufschema Beantragung VAO ANLAGE 3a: Abnahmeprotokoll nach Einrichten der Verkehrssicherung ANLAGE 3b: Abnahmeprotokoll nach Beräumung der Verkehrssicherung ANLAGE 4: Ausschlusszeiten für einstreifige Verkehrsführungen ANLAGE 5: Regelpläne DIII und DIV ANLAGE 6: Muster VZ-Plan bei kurzzeitiger Sperrung einer Anschlussstelle ANLAGE 7: Anzeigeinhalte für Vorwarnanzeiger mit aktivem lichttechnischen Informationsteil ANLAGE 8: Regelungen für BAB-Strecken, auf denen Betriebs- und Unterhaltungsdienst nicht durch TLBV erfolgt - III -

4 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 Stand: Abkürzungsverzeichnis Abt. AG AM AN AD AK AkD AlD AS ASt BASt BMAS BÜ DEGES Dez. LSBB ST ÖPP ÖPP-VG ÖPP-VN RA RF RP RQ SQ StVB TLBV TMBLV TMIL VAO VBA VZ ZBL Abteilung Auftraggeber Autobahnmeisterei Auftragnehmer Autobahndreieck Autobahnkreuz Arbeitsstelle kürzerer Dauer Arbeitsstelle längerer Dauer Anschlussstelle Antragsteller Bundesanstalt für Straßenwesen Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bauüberwachung Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Dezernat Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt Öffentlich-private Partnerschaft ÖPP-Vertragsgeber ÖPP-Vertragsnehmer Rastanlage Richtungsfahrbahn Regelplan Regelquerschnitt Sonderquerschnitt Straßenverkehrsbehörde Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Verkehrsrechtliche Anordnung Verkehrsbeeinflussungsanlage Verkehrszeichen Zentrale Betriebsleitstelle - IV -

5 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 Stand: Regelwerke (in der jeweils gültigen Fassung) Sicherung von Arbeitsstellen Allgemein StVO Straßenverkehrsordnung RSA Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen ZTV-SA Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen ASR A5.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A5.2 Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr (Entwurf, Stand ) ARS 17/2009 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 17/2009 Arbeitsstellen an Bundesautobahnen Regelungen für Nachtbaustellen ARS 06/2014 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 06/2014 Technische Liefer- und Prüfbedingungen für transportable Warnschwellen (mit Regelplänen für Arbeitsstellen kürzerer Dauer nach RSA Entwurfsfassung August 2013) MVAS Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen Markierung RMS-1 Richtlinien für die Markierung von Straßen, Teil 1 RMS-2 Richtlinien für die Markierung von Straßen, Teil 2 ZTV-M Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen VFM-T (A+B) Verfahrensanordnung zur einheitlichen Anwendung und Umsetzung von Fahrbahnmarkierungen im Freistaat Thüringen, Teil A und B Beschilderung RWBA RWB ZTV VZ M LV RUB Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für vertikale Verkehrszeichen Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Richtlinien für Umleitungsbeschilderung Fahrzeugrückhaltesysteme RPS Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme ZTV FRS Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeugrückhaltesysteme - V -

6 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 Stand: VI -

7 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 Stand: Grundlagen Grundlage für alle Verkehrssicherungen auf allen Bundesautobahnen im Freistaat Thüringen bilden die StVO, die RSA, ZTV-SA und die ASR A5.2 in der jeweils gültigen Fassung. Mit Redaktionsschluss der VVB-T (Stand ) wurde die Arbeitsstättenregel (ASR) A 5.2 vom BMAS noch nicht im gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht. Für Thüringen wurde diese mit Schreiben des TMBLV vom und mit Schreiben des TLBV vom eingeführt. Mit Redaktionsschluss der VVB-T (Stand ) gilt noch die RSA Ausgabe Bis zur Einführung einer neuen RSA gelten außerdem: - ARS 17/2009 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 17/2009 Arbeitsstellen an Bundesautobahnen Regelungen für Nachtbaustellen - ARS 06/2014 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 06/2014 Technische Liefer- und Prüfbedingungen für transportable Warnschwellen (mit Regelplänen für Arbeitsstellen kürzerer Dauer nach RSA Entwurfsfassung August 2013) - Schreiben des TLBV, Abt. 4 vom zur Anwendung aktualisierter Regelpläne für Arbeitsstellen kürzerer Dauer (siehe ANLAGE 5) Die VVB-T ergänzt und präzisiert die Aussagen der vorgenannten Vorschriften. Unabhängig von den nachfolgenden Festlegungen behalten sich der Baulastträger (TLBV, Abt. 4) und die Polizei das Recht vor, in Ausnahmesituationen besondere Festlegungen zu treffen

8 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 Stand: Verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) für Arbeitsstellen 2.1 Allgemeines Vorliegende VVB-T regelt nur die Belange der Verkehrsrechtlichen Anordnungen, die durch den Arbeitsbereich 42.2 und die Autobahnmeistereien (AM) der Abteilung 4 des TLBV als Straßenbaubehörde im Sinne des 45 (2) StVO für Baumaßnahmen im Auftrag der folgenden AG erlassen werden: - TLBV - DEGES - ÖPP-Vertragsnehmer (ÖPP-VN) Verkehrsrechtliche Anordnungen für Arbeitsstellen anderer Auftraggeber werden nach 45 (1) StVO durch die Straßenverkehrsbehörde für die Bundesautobahnen (BAB), Abt. 2, Dezernat 23 des TLBV erlassen. Regelungen für BAB-Strecken, auf denen der Betriebs- und Unterhaltungsdienst nicht durch das TLBV erfolgt, sind in ANLAGE 8 zusammengefasst. 2.2 Bauvertrag und Gewährleistungsarbeiten Durch den Auftraggeber (TLBV, DEGES oder ÖPP-Vertragsnehmer) sind bei Abschluss des Bauvertrages folgende Punkte zu beachten: - Die VVB-T einschließlich der zugehörenden Anlagen, die RSA in der jeweils gültigen Fassung und alle sonstigen unter Punkt 1 genannten Vorschriften sind als Bestandteil des Bauvertrages zu vereinbaren. Dabei ist darauf zu achten, dass auch die Verkehrssicherungsfirma als eventueller Nachunternehmer diese Unterlagen erhält. - Die Vergabe der Bauleistung bzw. die zeitliche Einordnung von Gewährleistungsarbeiten hat in einem angemessenen Zeitraum vor Beginn der Bauarbeiten zu erfolgen, sodass die Baufirma bzw. deren Verkehrssicherungsfirma genügend Zeit hat, die Antragsunterlagen für die Verkehrsrechtliche Anordnung zu erstellen und fristgerecht einzureichen. - Bei Gewährleistungsarbeiten (außer auf ÖPP-Strecken) ist gegenüber der anordnenden Stelle der Nachweis zu erbringen, dass ein vom Fachdezernat des TLBV bestätigtes Sanierungskonzept vorliegt

9 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 Stand: Informationspflicht Die anordnende Stelle ist durch den Auftraggeber über Baumaßnahmen längerer Dauer mindestens vier Wochen vor Baubeginn zu informieren, damit entsprechend RSA eine rechtzeitige Unterrichtung der Straßenverkehrsbehörde und der zuständigen Polizei erfolgen kann und die Maßnahme mit eventuell anderen Baumaßnahmen auf dem gleichen Streckenabschnitt koordiniert werden kann. Entsprechend RSA ist die Öffentlichkeit frühzeitig über absehbare Verkehrsbeeinträchtigungen zu informieren. Dazu ist durch den Auftraggeber bei Anträgen mit ANLAGE 1d mindestens 10 Tage vor Baubeginn eine Pressemitteilung an die Stabsstelle des TLBV zu übergeben. Bei langfristigen Baumaßnahmen und starker Beeinträchtigung des nachgeordneten Straßennetzes sind frühzeitig vor der Beantragung der VAO zur Feststellung der Genehmigungsfähigkeit die Streckenführungen der Umleitungen mit den betroffenen Baulastträgern, Straßenverkehrsbehörden und Polizeidienststellen abzustimmen. Die Federführung hat der Auftraggeber. 2.4 Antragstellung Formulare und Fristen In der Übersicht in ANLAGE 2 ist der Ablauf des Antragsverfahrens für verschiedene Arten von Verkehrssicherungen dargestellt. Alle Anträge sind mit Antragsformular nach ANLAGE 1a bis 1d vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit Verkehrszeichen- und Umleitungsplänen dem Auftraggeber zu übergeben. Durch den Antragsteller ist namentlich der Verantwortliche für die Verkehrssicherung zu benennen (Qualifikationsnachweis "Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum" gemäß 45 StVO, RSA, ZTV-SA und MVAS). Die Beantragung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die Antragsunterlagen vom AG geprüft und bestätigt innerhalb der folgenden Fristen bei der anordnenden Stelle vorliegen: Antrag nach ANLAGE 1a ANLAGE 1b im Bereich von VBA (ohne Tunnel) im Bereich von Tunneln ANLAGE 1c ANLAGE 1d ohne Umleitungen mit Umleitungen Frist 1 Woche 1 Woche 4 Wochen 2 Wochen 2 Wochen 4 Wochen - 3 -

10 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 Stand: Verkehrszeichen-, Umleitungs- und Bauzeitenpläne Mit dem Antrag auf VAO sind Verkehrszeichenpläne und ggf. Umleitungs- und Bauzeitenpläne vorzulegen. Verkehrszeichenpläne Wenn zur Darstellung der beantragten Verkehrsbeschränkung nur wenige Änderungen und Ergänzungen notwendig sind, können diese in die Regelpläne eingetragen werden. Dies ist in der Regel bei Arbeitsstellen kürzerer Dauer auf freier Strecke (außerhalb von Einund Ausfahrstreifen von AS, AK, AD und RA) zutreffend. Ansonsten sind auf der Basis der Regelpläne der RSA und der unter Punkt 1 der VVB-T genannten Vorschriften und des jeweils vorhandenen Fahrbahnquerschnittes (RQ 26, SQ 27, RQ 29,5, RQ 35,5 und RQ 37,5) für jede Bauphase neue eigene Verkehrszeichenpläne und Querschnitte zu fertigen. Dabei sind die in den Regelplänen dargestellten Standardsituationen zunächst an die örtlichen Verhältnisse anzupassen. Anschließend ist die beabsichtigte Verkehrsbeschränkung darzustellen. Dabei müssen der Arbeitsbereich, der Verkehrsbereich und der Sicherheitsbereich eindeutig erkennbar sein. Im Einzelnen sind in einem Streckenband und in Querschnitten u.a. darzustellen, zu bemaßen (Länge und Breite) und zu benennen: Arbeitsbereich - Baubereich und technologische Flächen (in Länge und Breite) - Baustellenein- und ausfahrten Verkehrsbereich - Fahrstreifen, Behelfsfahrstreifen, Standstreifen, Mittelstreifen, Ein- und Ausfädelungsstreifen (vorhandene und geplante) - Verschwenkungs- und Überleitungsbereiche - Mittelstreifenüberfahrten mit Angaben zu Querneigung - Verkehrszeichen und Markierung (vorhandene, geplante, ggf. Änderungen an der vorhandenen) - Schutz- und Leiteinrichtungen mit Angaben zur Aufhaltestufe, Wirkungsbereich, Mindestaufstelllängen, Vor- und Nachlauflängen - Absperrvorrichtungen - Verkehrsbeeinflussungsanlagen (vorhandener und geplanter Inhalt der Anzeigequerschnitte) - Anschlussstellen, Autobahnkreuze, -dreiecke, Rastanlagen (Rampen, Fahrgassen) - Bauwerke (Brücken, Tunnel) - 4 -

11 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 Stand: Sicherheitsbereich Sicherheitsabstände (in Längsrichtung und im Querschnitt) entsprechend ASR A5.2 Für alle in den Verkehrszeichenplänen dargestellten Elemente sind die Betriebskilometer anzugeben. Grundlage für Verkehrszeichenpläne für Arbeitsstellen kürzerer Dauer sind die in ANLAGE 5 enthaltenen Regelpläne. Bei Einziehung von 2 Fahrstreifen auf 3-streifigen BAB im Rahmen von Arbeitsstellen kürzerer Dauer kann zur Ankündigung der Einziehung des zweiten Fahrstreifens optional die Aufstellung eines dritten Vorwarnanzeigers gefordert werden. Die Verkehrszeichenpläne sind im A3 Format zu übergeben, bzw. als pdf-datei zu senden. Dabei sollten die Unterlagen so formatiert sein, dass ein Ausdruck im A3 Format gut lesbar ist. Umleitungspläne Nach Möglichkeit ist die Umleitung über die BAB zur Nachbaranschlussstelle und von dort zurück über die BAB zur gegenüberliegenden Seite der gesperrten Anschlussstelle zu führen. Wenn der Verkehr über das nachgeordnete Straßennetz umgeleitet werden muss, sind aussagefähige Umleitungspläne zu erstellen. Bei Sperrungen von Anschlussstellen sind die Umleitungspläne in Anlehnung an Bild D-3 bzw. Bild D-4 der RSA zu erstellen. Ergänzend zur Darstellung entsprechend Bild D-4 sind zwei Hinweistafeln vorzusehen. Ist an der zu sperrenden Anschlussstelle eine Lichtsignalanlage vorhanden, sind über ein evtl. Abschalten mit dem Betreiber der LSA Regelungen zu treffen. Bauzeitenpläne Bei Baumaßnahmen über einen längeren Zeitraum bzw. in mehreren Bauphasen ist dem Antrag auf VAO ein Bauzeitenplan bzw. Bauphasenplan beizufügen Ausschlusszeiten für einstreifige Verkehrsführungen Für einstreifige Verkehrsführungen gelten auf den jeweiligen Autobahnabschnitten Ausschlusszeiten entsprechend ANLAGE 4. Dabei ist zu beachten, dass Tage vor und nach Wochenfeiertagen analog wie Tage vor und nach Wochenenden (Freitag und Montag) zu behandeln sind. Die Regelungen für einstreifige Verkehrsführungen gelten auch für das Einrichten, den Umbau und den Abbau von Verkehrssicherungen

12 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 Stand: Prüfung des Antrages durch AG und ZBL Der Auftraggeber (TLBV, DEGES oder ÖPP-VN) prüft den Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung einschließlich dessen Anlagen auf Vollständigkeit und Genehmigungsfähigkeit sowie auf Übereinstimmung mit dem Bauvertrag. Insbesondere prüft der AG: - ob die Anpassung an die örtlichen Verhältnisse ausreichend berücksichtigt wurde - ob die beabsichtigen Arbeiten in ausreichendem Umfang dargestellt sind - ob Art und Umfang der Verkehrssicherung geeignet sind, die erforderlichen Bauarbeiten auszuführen. Gegebenenfalls sind Ergänzungen und Korrekturen zu veranlassen. Der AG bestätigt die Antragsunterlagen mit Unterschrift auf dem Antragsformular und übergibt diese der anordnenden Stelle. Anträge mit ANLAGE 1b werden zusätzlich von der ZBL geprüft und auf der Rückseite des Antrages mit Unterschrift bestätigt. 2.6 Prüfung des Antrages durch anordnende Stelle Die anordnende Stelle (Autobahnmeisterei oder Arbeitsbereich 42.2 des Dezernates 42) prüft die Antragsunterlagen in erster Linie hinsichtlich der Einhaltung der unter Punkt 1. Grundlagen genannten Vorschriften. Dabei wird insbesondere die Eignung der gewählten Verkehrssicherung unter Berücksichtigung der Art und Dauer der Arbeiten und der anstehenden örtlichen Verhältnisse untersucht. Die Belange der Verkehrsteilnehmer und der am Bau Beteiligten sind gegeneinander abzuwägen. Ebenso ist die Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Nutzen zu wahren. Gegebenenfalls sind Korrekturen und Überarbeitungen zu veranlassen. 2.7 Anhörungsverfahren Bei Anträgen mit ANLAGE 1d beteiligt die anordnende Stelle alle von der Verkehrssicherung betroffenen Behörden (Straßenverkehrsbehörde BAB, Autobahnpolizeiinspektion, Tunnelmanager, Tunnelverwaltung, Baulastträger und Straßenverkehrsbehörden von betroffenen Straßen im nachgeordneten Straßennetz, Tank & Rast GmbH). Die Art der Verkehrssicherung wird anhand der Verkehrszeichen- und Umleitungspläne erläutert. Anschließend wird in innerhalb eines angemessenen Zeitraumes eine Stellungnahme erbeten

13 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 Stand: Erlass der Verkehrsrechtlichen Anordnung Anträge mit ANLAGEN 1a und 1b Anträge mit ANLAGEN 1a und 1b werden durch den Autobahnmeister erlassen. Die Anordnung erfolgt auf der Rückseite des Antragsformulars Anträge mit ANLAGEN 1c und 1d Nach Eingang aller Stellungnahmen (bei Anträgen mit ANLAGE 1d) sind gegebenenfalls weitere Korrekturen und Überarbeitungen zu veranlassen. Bei widersprüchlichen Stellungnahmen ist Einvernehmen zu erzielen. Anderenfalls sind im eigenen Ermessen widersprüchliche Forderungen gegeneinander abzuwägen. Die Verkehrsrechtlichen Anordnungen, die mit ANLAGE 1c oder 1d beantragt wurden, werden im Arbeitsbereich 42.2 erlassen, vom Dezernatsleiter bzw. dessen Vertreter unterzeichnet und an die bauausführende Firma, die Verkehrssicherungsfirma, den AG, die BÜ, den Autobahnmeister, die ZBL und alle unter Punkt 2.7 genannten Betroffenen verteilt

14 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 Stand: Einrichten, Umsetzen und Räumen der Verkehrssicherung 3.1 Arbeitsstellen kürzerer Dauer Arbeitsstellen kürzerer Dauer auch solche zum Auf- und Abbau von Arbeitsstellen längerer Dauer sowie im Rahmen von Globalanordnungen sind durch den Antragsteller bei der für den Unterhaltungsdienst zuständigen Autobahnmeisterei zu folgenden Zeiten an-, um und abzumelden: - vor Einfahrt in die BAB - vor Umsetzen zur nächsten Arbeitsstelle - vor Verlassen der BAB Die An-, Um- und Abmeldung hat ausschließlich mit dem Aktenzeichen der VAO zu erfolgen. Außerhalb der Regelarbeitszeiten der Autobahnmeistereien sind die Arbeitsstellen kürzerer Dauer bei der ZBL an-, um- und abzumelden. Im Zuständigkeitsbereich der ASM Oberröblingen erfolgt die An-, Um- und Abmeldung ausschließlich bei der ZBL. Die Informationen zu den einzelnen Arbeitsstellen werden in das elektronische Baustellentagebuch des TLBV eingetragen. Dabei ist die Gültigkeit der Anordnung anhand des angegebenen Aktenzeichens zu kontrollieren. 3.2 Arbeitsstellen längerer Dauer und Sperrungen Bei Arbeitsstellen längerer Dauer sowie bei Sperrungen aller Art hat der Antragsteller nach Einrichten der Verkehrssicherung sowie nach Beräumung der Verkehrssicherung folgende Teilnehmer zur Abnahme einzuladen: - die bauausführende Firma (wenn Antragsteller = Verkehrssicherer), - die Verkehrssicherungsfirma (wenn Antragsteller = bauausführende Firma), - die Autobahnpolizei, - den AG und die örtliche BÜ - die hoheitlich zuständige Autobahnmeister - auf ÖPP-Strecken die für den Unterhaltungsdienst zuständige Autobahnmeisterei - die anordnende Stelle. Die Ergebnisse der Abnahmen sind schriftlich zu dokumentieren. Dazu sind Abnahmeprotokolle (ANLAGEN 3a und 3b) auszufüllen, zu unterzeichnen und der anordnenden Stelle zu übergeben. Werden die Bauarbeiten in dem beantragten Zeitraum nicht pünktlich fertig, ist unaufgefordert und rechtzeitig über den Auftraggeber ein Antrag auf Verlängerung zu stellen

15 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 Stand: Kontrolle der Verkehrsführung 4.1 Eigenkontrolle Durch den Empfänger der VAO ist sicherzustellen, dass regelmäßige Kontrollen der gesamten Verkehrssicherung durchgeführt werden, damit zu jeder Zeit die Verkehrssicherheit im Baustellenbereich gewährleistet ist. Diese Kontrollen erstrecken sich über die gesamte Bauzeit einschließlich aller arbeitsfreien Tage. Es sind hierfür Kontrollgänge zwingend vorgeschrieben: - bei Tagesanbruch - nach Eintritt der Dunkelheit - nachts zwischen und 1.00 Uhr Beginn und Ende jeder Kontrolle ist der Zentralen Betriebsleitstelle in der AM Zella-Mehlis, Tel.-Nr.: 03682/ mitzuteilen. Beim Einsatz technischer Kontrollsysteme für den Nachweis der Kontrollfahrten entfällt die telefonische Meldung einzelner Kontrollfahrten. Der Antragsteller hat für die Kontrolltätigkeit qualifiziertes Fachpersonal einzusetzen, das durch die täglichen Kontrollfahrten alle Bestandteile der Verkehrsführung im Baustellenbereich auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen hat. Mängel sind sofort zu beheben. Mit Einrichtung der Verkehrssicherung muss der Antragsteller der jeweiligen Autobahnmeisterei mitteilen, unter welcher Telefonnummer sein für die Kontrollen zuständiger Mitarbeiter zu erreichen ist. Während der Dauer der Vorhaltung ist die gesamte angeordnete Maßnahme zu unterhalten und durch laufende Säuberung funktionsfähig zu halten. Während dieser Zeit abhanden gekommene, beschädigte oder unbrauchbare Teile von Verkehrseinrichtungen sind sofort zu ersetzen. 4.2 Überwachung Durch die für den Unterhaltungsdienst zuständige Autobahnmeisterei (AM des TLBV, AM der ÖPP-Vertragsnehmer, AM des LSBB Sachsen-Anhalt), ist die Umsetzung der VAO stichprobenartig zu überwachen. Die Ergebnisse der Überwachung sind zu protokollieren. 4.3 Überprüfung Die Überprüfung der Verkehrssicherung erfolgt im Rahmen von Abnahmen (siehe Punkt 3.2)

16 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 Stand: Sonderrechte Für sämtliche Tätigkeiten im Bereich der Autobahnen sind die autobahnspezifischen Besonderheiten, wie sie im 18 StVO geregelt sind, zu beachten. Eine Ausnahme von diesen Vorschriften ist gem. 35 Abs. 6 StVO bei Erfordernis für den Bau und die Unterhaltung der Strecke grundsätzlich gegeben. Bauunternehmer und sonstige Unternehmer dürfen diese Sonderrechte aber nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie im Rahmen ihres Bauvertrages ermächtigt werden. 6 Baustellenbeschilderung und Leiteinrichtungen 6.1 Beschilderung Inhalt und Reflexionsklasse Sämtliche Verkehrszeichen, Lenkungstafeln usw. müssen der StVO, dem Verkehrszeichenkatalog und den "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)" in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Alle Verkehrszeichen müssen das RAL-Gütezeichen der Güteschutzgemeinschaft für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.v. und die Angabe der Hersteller-Kennziffer und des Herstellerdatums (Quartal und Jahr) auf der Rückseite witterungsbeständig aufweisen. Für alle Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ist entsprechend der Neufassung der DIN "Retroreflektierende Materialien zur Verkehrssicherung und lichttechnische Anforderungen an Reflexstoffe" (Stand: Nov. 2008) mindestens ein Material der Reflexions- Klasse RA 2 zu verwenden. Dabei ist einheitlich RA 2 Aufbau B oder einheitlich RA 2 Aufbau C auszuführen. Schildgrößen Für alle Standardverkehrszeichen mit festen Bildinhalten ist auf Bundesautobahnen und deren Anlagen generell die Schildgröße 3 zu verwenden. Im nachgeordneten Straßennetz ist die Schildgröße 2 zu verwenden. Die Schildgröße von Wegweisern, Hinweistafeln und Planskizzen ergibt sich aus der Schriftgröße. Für diese Schilder sind im Arbeitsbereich 42.2 Werkstattzeichnungen zur Bestätigung einzureichen. In der Regel wird die Schriftgröße in Abhängigkeit von der max. zulässigen Geschwindigkeit wie folgt festgelegt: Zulässige Höchstgeschwindigkeit Mindestanforderung > 100 km/h 280 mm 100 km/h 210 mm

17 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 Stand: Aufstellung, Aufstellkonstruktionen, Auskreuzvorrichtungen Durch die Fußkonstruktion der Aufstellvorrichtung dürfen in den Fahrbahnflächen keine Druckstellen entstehen. Eine Absicherung oder Befestigung an den vorhandenen Schutzplanken ist zulässig. Aufstellhöhen für Verkehrszeichen (Abstand Unterkante Zeichen - Fahrbahnoberkante): Zeichenart Gefahrenzeichen, Vorschriftszeichen alle übrigen Zeichen Aufstellhöhe 2,00 m bei einem Zeichen je Standort 1,50 m bei mehreren Zeichen je Standort 1,50 m Die Begrenzungen des lichten Raumes sind einzuhalten. Die Sichtbarkeit der Verkehrszeichen ist in allen Fällen zu gewährleisten. Vorhandene Standardverkehrszeichen sind für die Dauer der Baumaßnahme abzudrehen, abzubauen bzw. in die Baustellenbeschilderung einzubeziehen. Im Widerspruch stehende Ziele der Wegweisung sind ebenfalls berührungslos (rot, retroreflektierend) auszukreuzen. Werden Aufstellvorrichtungen für Verkehrslenkungstafeln oder Verkehrszeichen vor dem Tag der Inbetriebnahme einer Verkehrsführung an der BAB seitlich gelagert oder aufgebaut, müssen sie wegen der damit verbundenen Gefährdung eindeutig außerhalb der Verkehrsflächen hinter den Fahrzeugrückhaltesystemen gelagert werden. Dies gilt gleichfalls, wenn Lenkungstafeln oder Verkehrszeichen abgebaut werden, die Aufstellvorrichtungen jedoch nicht mehr am gleichen Tag abtransportiert werden können. Seilabspannungen an Aufstellkonstruktionen sind nicht zulässig. Dynamische Vorwarntafeln Bei Arbeitsstellen kürzerer Dauer bei Nacht sind Vorwarnanzeiger mit aktivem lichttechnischen Informationsteil entsprechend der Regelpläne DIV einzusetzen. Bei allen anderen Arbeitsstellen können diese eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass entweder nur dynamische Vorwarntafeln oder nur konventionelle Vorwarntafeln in einer Arbeitsstelle verwendet werden. Mögliche Anzeigeinhalte enthält ANLAGE 7. Bei kurzzeitigen Sperrungen von Anschlussstellen (bis zu 3 Tagen) können Hinweistafeln für gesperrte Ausfahrten in vereinfachter Form entsprechend Muster in ANLAGE 6 verwendet werden. Weitere Inhalte sind mit der anordnenden Stelle abzustimmen. Beim Einsatz von Vorwarnanzeigern mit aktivem lichttechnischem Informationsteil sind die Geradeauspfeile starr und der Einziehungspfeil dynamisch anzuzeigen

18 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 Stand: Beleuchtung Am Beginn von Überleitungsbereichen (Verkehrsführung nach DII-Regelplan) sind zwei Vorwarnblinkleuchten (1 x links, 1 x rechts) mit Durchmesser 340 mm mit einer automatischen Helligkeitsanpassung im Steuerrückstrahler einzusetzen. Die Unterkante der Strahler muss mindestens 2,50 m über der Fahrbahnkante liegen. In Überleitungsbereichen (Verkehrsführung nach DII-Regelplan) sind am äußeren Fahrbahnrand (bei Überleitungen nach links am rechten Fb-Rand, bei Überleitungen nach rechts am linken Fb-Rand) Aufbaulichtanlagen vorzusehen. Werden Energiekabel zur Beleuchtung von Verkehrszeichen verwendet, so sind sie zu kennzeichnen und so zu verlegen, dass keine Behinderungen und Gefährdungen dadurch entstehen. Überführungen von Energiekabeln über befahrene Bereiche (z. B. Baustraßen) müssen eine lichte Höhe von mindestens 5 m aufweisen. 6.3 Markierung Allgemeines Die Markierung erfolgt grundsätzlich in Folie Typ II. Auf alten, später rückzubauenden Decken kann in Ausnahmefällen und nur auf Anordnung des Arbeitsbereiches 42.2 eine Kaltplastikmarkierung in Agglomeraten erfolgen. Die Baustellenmarkierung erfolgt auf der Grundlage der geltenden Richtlinien. Die Baustellenmarkierung ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Hierbei muss der Nachtsichtbarkeit besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Bei Bedarf bzw. nach Aufforderung durch den Arbeitsbereich 42.2 ist die Markierung nachzubessern. Die Demarkierung der Folie und das Entfernen von Kleberesten sind umweltverträglich und deckenschonend (ohne Brennereinsatz) auszuführen. Das Herausreißen von Bestandteilen der Fahrbahndecke ist in jedem Fall zu verhindern. Alle aufgeklebten Materialien wie Folien usw. sind rückstandsfrei zu entfernen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass nach dem Entfernen keine Rückstände verbleiben, die bei bestimmten Lichteinflüssen Spiegelungen hervorrufen. Markierungszeichen sind in einem Arbeitsgang herzustellen. Markierungsfolien Die Markierung ist so auszuwählen, dass sie sich ohne dauerhafte (nach spätestens 8 Wochen nicht sichtbaren) Rückstände fahrbahndeckenschonend, umweltfreundlich und angemessen schnell entfernen lässt. In den folgenden Abschnitten sind die Anforderungen der Markierungsfolien (Gelbmarkierung Typ II mit erhöhter Nachtsichtbarkeit bei Nässe) bezüglich ihrer verkehrstechnischen Eigenschaften nach DIN/EN 1436 und TL M aufgeführt

19 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 Stand: Spezifikation für Folien Typ II mit einer maximalen Liegedauer bis 2 Monate Verkehrsklasse P 6 Verkehrstechnische Eigenschaften nach 2,0 Mio. Radüberrollungen, auf der Rundlaufprüfanlage (RPA). Schichtdicke: mindestens 1,9 mm. Eigenschaft Mindestanforderung Verschleißfestigkeit P6 Nachtsichtbarkeit (trocken) R 5 Nachtsichtbarkeit (feucht) RW 6 Spezifikation für Folien Typ II mit einer maximalen Liegedauer über 2 Monate Verkehrsklasse P 7 Verkehrstechnische Eigenschaften nach 4,0 Mio. Radüberrollungen, auf der Rundlaufprüfanlage (RPA). Schichtdicke: über 2 mm. Eigenschaft Anforderung Verschleißfestigkeit P7 Griffigkeit S 2 Nachtsichtbarkeit (trocken) R 5 Nachtsichtbarkeit (feucht) RW Leiteinrichtungen Leitbaken Grundlage bilden die geltenden Richtlinien. Es kommen jedoch nur Leitbaken aus Kunststoff mit Folie der Reflexions-Klasse RA 2 zum Einsatz. Warnschwellen Der Einsatz von Warnschwellen erfolgt nach ARS 06/2014 Technische Liefer- und Prüfbedingungen für transportable Warnschwellen. Ab sind Warnschwellen entsprechend der Regelpläne nach ANLAGE 5 anzuwenden. Abweichungen davon sind im Einzelfall mit dem Autobahnmeister abzustimmen

20 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 Stand: Schutzeinrichtungen Transportable Schutzeinrichtungen Die Auswahl der einzelnen Schutzeinrichtungen erfolgt entsprechend ZTV-SA, Tabelle 5 und Bild 2. Die Schutzeinrichtungen müssen den Anforderungen der technischen Lieferbedingungen entsprechen. Es kommen nur von der BASt bzw. einer entsprechenden anderen Institution geprüfte Schutzeinrichtungen zum Einsatz. Einzelheiten über bestimmte Typen (Aufhaltestufen, Wirkungsbereich) sind vertraglich zu vereinbaren. Die Unterhaltung der Schutzeinrichtung umfasst alle Leistungen, die zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit der Schutzeinrichtung erforderlich sind, wie z. B. - sofortige Korrektur der Lage bei Anfahrschäden - Ersatz bzw. Ergänzung defekter Teile inkl. Reflektoren - Reinigung - Freihalten der Durchflussöffnungen für Regenwasser - nach Abbau der Schutzeinrichtung ist die Fahrbahnoberfläche grundhaft zu säubern Die Schutzeinrichtungen sind entsprechend den Ergebnissen ihrer Zulassungsprüfung einzusetzen. Die Mindestaufstelllänge darf nicht unterschritten werden. Wenn ein Hinterfahren der Schutzeinrichtung nicht ausgeschlossen werden kann, ist vor der Gefahrenstelle bzw. dem Beginn des Baubereiches, der abgesichert werden soll, eine Vorlauflänge von 100 m vorzusehen. Nach der Gefahrenstelle bzw. dem Ende des Baubereiches, der abgesichert werden soll, ist eine Nachlauflänge von 30 m vorzusehen. Bei Aufbaulängen über 2 km Länge sind Öffnungen für Rettungskräfte vorzusehen. Bei Längen von 2 km bis 4 km sind diese mittig anzuordnen. Bei Längen über 4 km sollten die Schutzeinrichtungen Öffnungen im Abstand von ca. 2 km erhalten. Schutzplanken Müssen Schutzplanken zeitweilig zwischengelagert werden, so hat dies so zu erfolgen, dass von dem abgelagerten Material keinerlei Gefahr für den Verkehr ausgeht. Im Mittelstreifen dürfen Holme nur gelagert werden, wenn dies zwischen Schutzplankenpfosten möglich ist. Alle anderen Teile sind abzutransportieren und außerhalb des Mittelstreifens zerstörungsfrei zu lagern

21 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 Stand: Verkehrssicherung in Tunneln und im Bereich von Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) Die Beantragung von Verkehrssicherungen im Bereich von Tunneln bzw. Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) erfolgt grundsätzlich nach Punkt 2. Unterstützend zur Baustellenabsicherung nach RSA werden entsprechende Fahrstreifensperrungen und Geschwindigkeitsbeschränkungen durch die Wechselverkehrszeichen geschaltet. Innerhalb der Tunnel gelten bei allen Verkehrsraumeinschränkungen generell max. 60 km/h. (Anzeige erfolgt über VBA). Mit Ausnahme des Tunnels Rennsteig, des Tunnels Berg Bock und des Tunnels Jagdberg erfolgt die Fahrstreifeneinziehung grundsätzlich vor dem Tunnel. Bei Gefahr im Verzug, zur Abwendung unmittelbarer Gefahren oder zur Gewährleistung der Rettungswege für die Einsatzkräfte ist die ZBL im Einzelfall berechtigt, die sofortige Beräumung der Baustelle im Tunnel bzw. im Tunnelumfeld anzuweisen. Bei Sperrungen von Tunneln ist eine Hinweistafel mit der Information zur geplanten Sperrung (Name des Tunnels, Datum der Sperrung) mindestens 14 Tage vor Sperrbeginn vor dem entsprechenden Tunnel aufzustellen. Durch den Antragsteller ist vor Beantragung der Verkehrsrechtlichen Anordnung eine Abstimmung zu den Inhalten der Anzeigequerschnitte der VBA mit der ZBL durchzuführen, deren Ergebnis in die Verkehrszeichenpläne einzuarbeiten ist. Während der Einrichtung und Räumung der Verkehrssicherung sind alle Änderungen an der VBA direkt zwischen dem Antragsteller und der ZBL abzustimmen. Um Verkehrsraumeinschränkungen in Tunneln zu minimieren, behält sich das TLBV in diesem Bereich eine Koordinierung aller Arbeiten und Gewerke vor

22 ANLAGE 1 zur VVB-T ANLAGE 1 Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung über AG an Autobahnmeisterei ANLAGE 1a Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung über AG und ZBL an Autobahnmeisterei ANLAGE 1b Antrag auf Verkehrsrechtliche Globalanordnung über AG an Arbeitsbereich 42.2 Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung über AG an Arbeitsbereich 42.2 ANLAGE 1c ANLAGE 1d

23 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 ANLAGE 1a zur VVB-T von: Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung über AG an Autobahnmeisterei gem. 45, Abs. 2, Satz 1 und 2 StVO Antragsteller (Zutreffenden ASt ankreuzen) Verkehrssicherungsfirma Firma:... Straße: PLZ, Ort: Bauleiter:... Tel.:... mobil: ... Baufirma: Firma:... Straße: PLZ, Ort: Bauleiter: Tel.: mobil: beantragt wird (Verkehrsführung nach Regelplan / Sperrung / Einengung):... auf der BAB: RF: von Betr.-km bis Betr.-km RF: von Betr.-km bis Betr.-km max. Durchfahrtsbreite: RF:.. :.m RF:..:.m Ausführungstermin: vom:.. bis: (max. 1 Woche, dann neuer Antrag) tägliche Arbeitszeit: von: Uhr bis:..uhr Baumaßnahme: Art der Bauarbeiten: Baubereich: Standstreifen rechter mittlerer linker Fahrstreifen Ausführung: abschnittsweise in Abschnitten von max.. mit Zeitdauer pro Abschnitt von ca. S Bemerkungen: Anlagen:. Gewährleistungsarbeiten: ja nein Von Fachdezernat des TLBV bestätigtes Sanierungskonzept vorh.: ja nein. Ort, Datum, Stempel / Unterschrift des Antragstellers über: Auftraggeber (Zutreffenden AG ankreuzen) Bauüberwachung des AG TLBV DEGES ÖPP-Vertragsnehmer (ÖPP-VN) Verantwortlicher des AG: Name:.. Tel.:.. mobil: Ing.büro:.... Straße:.. PLZ, Ort:.. Name:.. Tel.:.. mobil: Der oben genannte Sperrantrag wurde auf Bauvertragskonformität geprüft und wird mit der Bitte um Erlass einer Verkehrsrechtlichen Anordnung gemäß 45, Absatz 2, Satz 1 und 2 StVO vorgelegt.. Ort, Datum, Stempel / Unterschrift des Auftraggebers an: Autobahnmeisterei Bitte doppelseitig ausdrucken!

24 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 ANLAGE 1a zur VVB-T Aktenzeichen:. Die wird wie beantragt genehmigt mit folgenden Auflagen genehmigt: Ort, Datum Autobahnmeisterei Verteiler: Baufirma Verkehrssicherungsfirma AG (TLBV, DEGES, ÖPP-VN) Bauüberwachung API ZBL DEGES (als ÖPP-Vertragsgeber) Pflichten des Antragsstellers: 1. Die Aufwendungen für den Vollzug der Anordnung sind vom Empfänger zu tragen (Vgl. 5b Abs. 2d StVG). 2. Die Anordnung ist auf der Baustelle bereitzuhalten. Dies gilt auch für Nachunternehmer. 3. Die Verfahrensanordnung für Verkehrssicherungen auf Bundesautobahnen im Freistaat Thüringen (VVB-T) Stand 2017, herausgegeben von Abteilung 4 des TLBV, ist anzuwenden und einzuhalten. 4. Vorübergehend außer Kraft gesetzte Verkehrszeichen sind berührungslos abzudecken oder wegzudrehen oder zu entfernen. Gesperrte Ziele auf Wegweisern und Vorwegweisern sind berührungslos auszukreuzen. Für die Verkehrsteilnehmer dürfen keine Zweifel über die Gültigkeit der Zeichen entstehen können. Im Widerspruch zu den angeordneten Verkehrszeichen stehende vorhandene Verkehrszeichen sind unwirksam zu machen. 5. Die Verkehrszeichen und einrichtungen sind dem jeweiligen Fortschritt der Bauarbeiten anzupassen. 6. Der zeitliche und organisatorische Ablauf der Verkehrssicherung ist vor Beginn der Arbeiten mit der zuständigen Autobahnmeisterei (AM) abzustimmen. 7. Änderungen an der angeordneten Verkehrssicherung sind mit der anordnenden Behörde abzustimmen. 8. Kurzzeitige Veränderungen an der Verkehrssicherung zur Gewährleistung der Durchfahrt von Großraum- und Schwerlasttransporten dürfen nur in Abstimmung mit der Polizei durchgeführt werden. 9. Arbeitsstellen kürzerer Dauer sind vor Einfahrt in die BAB, vor Umsetzen zur nächsten Arbeitsstelle und vor Verlassen der BAB bei der für den Unterhaltungsdienst zuständigen AM an-, um- und abzumelden. Außerhalb der Regelarbeitszeiten der AM und im Bereich der ASM Oberröblingen sind die Arbeitsstellen kürzerer Dauer bei der Zentralen Betriebsleitstelle Zella- Mehlis (ZBL, Tel / ) an-, um- und abzumelden. Die für den Unterhaltungsdienst zuständige AM überwacht die Verkehrssicherung stichprobenartig während der gesamten Bauzeit. 10. Die Verschmutzung der BAB ist auszuschließen. Werden Verschmutzungen festgestellt, behält sich die anordnende Behörde vor, die Anordnung zu widerrufen. Hinweis: Zuwiderhandlungen sind nach 49 Abs.4 Nr.3 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des 24 StVG. Widerruf Werden die Bestimmungen des Bescheides oder sonstige Vorschriften in irgendeiner Weise verletzt, so kann unbeschadet der Verfolgung als Straftat oder Ordnungswidrigkeit der Bescheid widerrufen oder eingezogen werden. Im Übrigen kann der Widerruf jederzeit erfolgen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der ausstellenden Behörde einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist eingegangen ist. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, muss dieses Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Bitte doppelseitig ausdrucken!

25 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 ANLAGE 1b zur VVB-T von: Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung über AG und ZBL an Autobahnmeisterei gem. 45, Abs. 2, Satz 1 und 2 StVO Antragsteller (Zutreffenden ASt ankreuzen) Verkehrssicherungsfirma Firma:... Straße: PLZ, Ort: Bauleiter:... Tel.:... mobil: ... Baufirma: Firma:... Straße: PLZ, Ort: Bauleiter: Tel.: mobil: beantragt wird (Verkehrsführung nach Regelplan / Sperrung / Einengung):... auf der BAB: RF: von Betr.-km bis Betr.-km RF: von Betr.-km bis Betr.-km max. Durchfahrtsbreite: RF:.. :.m RF:..:.m Ausführungstermin: tägliche Arbeitszeit: Baumaßnahme: Art der Bauarbeiten: Baubereich: vom:.. bis: (max. 1 Woche, dann neuer Antrag) von: Uhr bis:..uhr Standstreifen rechter mittlerer linker Fahrstreifen Ausführung: stationär beweglich (in Verkehrsrichtung langsam fortschreitend) beweglich (abschnittsweise) in Abschnitten von max..km Länge mit Zeitdauer pro Abschnitt von ca. Stunden Bemerkungen: Anlagen: Gewährleistungsarbeiten:. ja nein Von Fachdezernat des TLBV bestätigtes Sanierungskonzept vorh.: ja nein. Ort, Datum, Stempel / Unterschrift des Antragstellers über: Auftraggeber (Zutreffenden AG ankreuzen) TLBV DEGES ÖPP-Vertragsnehmer (ÖPP-VN) Verantwortlicher des AG: Name:.. Tel.:.. mobil: Bauüberwachung des AG Ing.büro:.... Straße:.. PLZ, Ort:.. Name:.. Tel.:.. mobil: Der oben genannte Sperrantrag wurde auf Bauvertragskonformität geprüft und wird mit der Bitte um Erlass einer Verkehrsrechtlichen Anordnung gemäß 45, Absatz 2, Satz 1 und 2 StVO vorgelegt.. Ort, Datum, Stempel / Unterschrift des Auftraggebers an: Autobahnmeisterei über ZBL Bitte doppelseitig ausdrucken!

26 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 ANLAGE 1b zur VVB-T Die wird wie beantragt bestätigt mit folgenden Auflagen bestätigt: Ort, Datum Zentrale Betriebsleitstelle (ZBL) Aktenzeichen:. Die wird wie beantragt genehmigt mit folgenden Auflagen genehmigt:... Ort, Datum Autobahnmeisterei Verteiler: Baufirma Verkehrssicherungsfirma AG (TLBV, DEGES, ÖPP-VN) Bauüberwachung API ZBL DEGES (als ÖPP-Vertragsgeber) Pflichten des Antragsstellers: 1. Die Aufwendungen für den Vollzug der Anordnung sind vom Empfänger zu tragen (Vgl. 5b Abs. 2d StVG). 2. Die Anordnung ist auf der Baustelle bereitzuhalten. Dies gilt auch für Nachunternehmer. 3. Die Verfahrensanordnung für Verkehrssicherungen auf Bundesautobahnen im Freistaat Thüringen (VVB-T) Stand 2017, herausgegeben von Abteilung 4 des TLBV, ist anzuwenden und einzuhalten. 4. Vorübergehend außer Kraft gesetzte Verkehrszeichen sind berührungslos abzudecken oder wegzudrehen oder zu entfernen. Gesperrte Ziele auf Wegweisern und Vorwegweisern sind berührungslos auszukreuzen. Für die Verkehrsteilnehmer dürfen keine Zweifel über die Gültigkeit der Zeichen entstehen können. Im Widerspruch zu den angeordneten Verkehrszeichen stehende vorhandene Verkehrszeichen sind unwirksam zu machen. 5. Die Verkehrszeichen und einrichtungen sind dem jeweiligen Fortschritt der Bauarbeiten anzupassen. 6. Der zeitliche und organisatorische Ablauf der Verkehrssicherung ist vor Beginn der Arbeiten mit der zuständigen Autobahnmeisterei (AM) abzustimmen. 7. Änderungen an der angeordneten Verkehrssicherung sind mit der anordnenden Behörde abzustimmen. 8. Kurzzeitige Veränderungen an der Verkehrssicherung zur Gewährleistung der Durchfahrt von Großraum- und Schwerlasttransporten dürfen nur in Abstimmung mit der Polizei durchgeführt werden. 9. Arbeitsstellen kürzerer Dauer sind vor Einfahrt in die BAB, vor Umsetzen zur nächsten Arbeitsstelle und vor Verlassen der BAB bei der für den Unterhaltungsdienst zuständigen AM an-, um- und abzumelden. Außerhalb der Regelarbeitszeiten der AM und im Bereich der ASM Oberröblingen sind die Arbeitsstellen kürzerer Dauer bei der Zentralen Betriebsleitstelle Zella- Mehlis (ZBL, Tel / ) an-, um- und abzumelden. Die für den Unterhaltungsdienst zuständige AM überwacht die Verkehrssicherung stichprobenartig während der gesamten Bauzeit. 10. Die Verschmutzung der BAB ist auszuschließen. Werden Verschmutzungen festgestellt, behält sich die anordnende Behörde vor, die Anordnung zu widerrufen. Hinweis: Zuwiderhandlungen sind nach 49 Abs.4 Nr.3 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des 24 StVG. Widerruf Werden die Bestimmungen des Bescheides oder sonstige Vorschriften in irgendeiner Weise verletzt, so kann unbeschadet der Verfolgung als Straftat oder Ordnungswidrigkeit der Bescheid widerrufen oder eingezogen werden. Im Übrigen kann der Widerruf jederzeit erfolgen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der ausstellenden Behörde einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist eingegangen ist. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, muss dieses Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Bitte doppelseitig ausdrucken!

27 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 ANLAGE 1c zur VVB-T von: Antrag auf Verkehrsrechtliche Globalanordnung über AG an Arbeitsbereich 42.2 gem. 45, Abs. 2, Satz 1 und 2 StVO Antragsteller (Zutreffenden ASt ankreuzen) Verkehrssicherungsfirma Firma:... Straße: PLZ, Ort: Bauleiter:... Tel.:... mobil: ... Baufirma: Firma:... Straße: PLZ, Ort: Bauleiter: Tel.: mobil: beantragt wird (Verkehrsführung nach Regelplan / Einengung):... auf der BAB: RF: von Betr.-km bis Betr.-km RF: von Betr.-km bis Betr.-km max. Durchfahrtsbreite: RF:.. :.m RF:..:.m Ausführungstermin: tägliche Arbeitszeit: Baumaßnahme: Art der Bauarbeiten: Baubereich: vom:.. bis:. von: Uhr bis:..uhr Standstreifen rechter mittlerer linker Fahrstreifen Ausführung: Bemerkungen: Anlagen: Gewährleistungsarbeiten: abschnittsweise in Abschnitten von max.. mit Zeitdauer pro Abschnitt von ca. S. ja nein Von Fachdezernat des TLBV bestätigtes Sanierungskonzept vorh.: ja nein. Ort, Datum, Stempel / Unterschrift des Antragstellers über: Auftraggeber (Zutreffenden AG ankreuzen) TLBV DEGES ÖPP-Vertragsnehmer (ÖPP-VN) Verantwortlicher des AG: Name:.. Tel.:.. mobil: Bauüberwachung des AG Ing.büro:.... Straße:.. PLZ, Ort:.. Name:.. Tel.:.. mobil: Der oben genannte Sperrantrag wurde auf Bauvertragskonformität geprüft und wird mit der Bitte um Erlass einer Verkehrsrechtlichen Anordnung gemäß 45, Absatz 2, Satz 1 und 2 StVO vorgelegt.. Ort, Datum, Stempel / Unterschrift des Auftraggebers an: Arbeitsbereich 42.2

28 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 von: ANLAGE 1d zur VVB-T Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung über AG an Arbeitsbereich 42.2 gem. 45, Abs. 2, Satz 1 und 2 StVO Antragsteller (Zutreffenden ASt ankreuzen) Verkehrssicherungsfirma Firma:... Straße: PLZ, Ort: Bauleiter:... Tel.:... mobil: ... Baufirma: Firma:... Straße: PLZ, Ort: Bauleiter: Tel.: mobil: beantragt wird (Verkehrsführung nach Regelplan / Sperrung / Einengung):... auf der BAB: RF: von Betr.-km bis Betr.-km RF: von Betr.-km bis Betr.-km max. Durchfahrtsbreite: RF:.. :.m RF:..:.m Ausführungstermin: tägliche Arbeitszeit: vom:.. bis:. von: Uhr bis:..uhr Baumaßnahme: Art der Bauarbeiten: Antrag auf: Arbeitsstelle kürzerer Dauer Verkehrssicherung Baubereich: Ausführung: stationär beweglich (in Verkehrsrichtung langsam fortschreitend) beweglich (abschnittsweise) in Abschnitten von max..km Länge Bemerkungen: Anlagen: Gewährleistungsarbeiten: mit Zeitdauer pro Abschnitt von ca. Stunden. ja nein Von Fachdezernat des TLBV bestätigtes Sanierungskonzept vorh.: ja nein. Ort, Datum, Stempel / Unterschrift des Antragstellers über: Auftraggeber (Zutreffenden AG ankreuzen) TLBV DEGES ÖPP-Vertragsnehmer (ÖPP-VN) Verantwortlicher des AG: Name:.. Tel.:.. mobil: Bauüberwachung des AG Ing.büro:.... Straße:.. PLZ, Ort:.. Name:.. Tel.:.. mobil: Der oben genannte Sperrantrag wurde auf Bauvertragskonformität geprüft und wird mit der Bitte um Erlass einer Verkehrsrechtlichen Anordnung gemäß 45, Absatz 2, Satz 1 und 2 StVO vorgelegt.. Ort, Datum, Stempel / Unterschrift des Auftraggebers an: Arbeitsbereich 42.2

29 ANLAGE 2 zur VVB-T ANLAGE 2 Ablaufschema Beantragung VAO

30 Ablaufschema zur Beantragung einer VAO ANLAGE 2 zur VVB-T Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung (entsprechend 45(2) StVO) Art der Arbeitsstelle: kürzerer Dauer sowie Nachtbaustellen längerer Dauer räumliche Einordnung: freie Strecke Bereich von VBA / Tunnel Globalanordnungen besondere Fälle* notwendiges Formular: ANLAGE 1a ANLAGE 1b ANLAGE 1c ANLAGE 1d über ZBL über Auftraggeber Weiterleitung zur anordnende Stelle: zuständige Autobahnmeisterei des TLBV Dezernat 42 / Arbeitsbereich 42.2 AM Breitenworbis: AM-BRW@tlbv.thueringen.de AM Erfurt: AM-EF@tlbv-thueringen.de AM Hermsdorf: AM-HDF@tlbv.thueringen.de AM Zella-Mehlis: AM-ZMH@tlbv.thueringen.de VAO.Abt4@tlbv.thueringen.de ZBL: ZBL@tlbv.thueringen.de *Besondere Fälle bestehen bei (Voll-)Sperrungen und bei Arbeiten im Bereich von Ein-und Ausfahrten, sowie in Rampen von Anschlussstellen, Autobahndreiecken, Autobahnkreuzen und Rastanlagen.

31 ANLAGE 3 zur VVB-T ANLAGE 3 Abnahmeprotokoll nach Einrichten der Verkehrssicherung Abnahmeprotokoll nach Beräumung der Verkehrssicherung ANLAGE 3a ANLAGE 3b

32 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 ANLAGE 3a zur VVB-T Freistaat Thüringen Landesamt für Bau und Verkehr Hallesche Straße Erfurt Abnahmeprotokoll nach Einrichtung der Verkehrssicherung gem. VVB-T,den 1. Grundlagen Aktenzeichen der VAO: Autobahn: RF: von km: bis km: Maßnahme: Bauausführende Firma: Ansprechpartner/-in: Verkehrssicherungsfirma: Ansprechpartner/-in: Telefon (mobil): Telefon (mobil): 2. Abnahme Am..20 um : Uhr wurde mit den folgenden Vertretern die o.g. Arbeitsstelle unter Zugrundelegung des angeordneten Verkehrszeichenplans hinsichtlich der Vollständigkeit überprüft und abgenommen nicht abgenommen Beteiligter Bauausführende Firma Verkehrssicherungsfirma Autobahnpolizei örtliche Bauüberwachung Auftraggeber Anordnende Behörde Autobahnmeisterei Vertreter Unterschrift 3. Restleistungen Folgende Restleistungen sind zu erbringen Restleistungen: Termin: Erfüllt am: Unterschrift: 4. Sonstiges/Bemerkungen Das Protokoll ist nach erfolgter Abnahme unverzüglich der anordnenden Behörde zu übergeben!

33 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung 4 ANLAGE 3b zur VVB-T Freistaat Thüringen Landesamt für Bau und Verkehr Hallesche Straße Erfurt Abnahmeprotokoll nach Räumung der Verkehrssicherung gem. VVB-T,den 1. Grundlagen Aktenzeichen der VAO: Autobahn: RF: von km: bis km: Maßnahme: Bauausführende Firma: Ansprechpartner/-in: Verkehrssicherungsfirma: Ansprechpartner/-in: Telefon (mobil): Telefon (mobil): 2. Abnahme Am..20 um : Uhr wurde mit den folgenden Vertretern die o.g. Arbeitsstelle unter Zugrundelegung des angeordneten Verkehrszeichenplans hinsichtlich der Vollständigkeit überprüft und abgenommen nicht abgenommen Beteiligter Bauausführende Firma Verkehrssicherungsfirma Autobahnpolizei örtliche Bauüberwachung Auftraggeber Anordnende Behörde Autobahnmeisterei Vertreter Unterschrift 3. Restleistungen Folgende Restleistungen sind zu erbringen Restleistungen: Termin: Erfüllt am: Unterschrift: 4. Sonstiges/Bemerkungen Das Protokoll ist nach erfolgter Abnahme unverzüglich der anordnenden Behörde zu übergeben!

34 ANLAGE 4 zur VVB-T ANLAGE 4 Ausschlusszeiten für einstreifige Verkehrsführungen

35 Ausschlusszeiten für einstreifige Verkehrsführung auf BAB im Freistaat Thüringen ANLAGE 4 zur VVB-T BAB Richtungsfahrbahn Abschnitt von - bis A 4 Frankfurt (M) LG TH/SN - AK Hemsdorf Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag (Uhrzeit) (Uhrzeit) (Uhrzeit) (Uhrzeit) (Uhrzeit) (Uhrzeit) (Uhrzeit) AK Hermsdorf - AK Erfurt AK Erfurt - LG TH/HE A 4 Dresden LG TH/HE - AK Erfurt AK Erfurt - AK Hermsdorf AK Hermsdorf - LG TH/SN A 9 Berlin LG TH/BY - AK Hermsdorf AK Hermsdorf - LG TH/ST A 9 München LG TH/ST - AK Hermsdorf AK Hermsdorf - LG TH/BY A 38 Göttingen LG TH/ST - LG TH/NI A 38 Leipzig LG TH/NI - LG TH/ST A 71 Sangerhausen LG TH/BY - AD Suhl keine Einschränkungen keine Einschränkungen AD Suhl - AK Erfurt AK Erfurt - LG TH/ST A 71 Schweinfurt LG TH/ST - AK Erfurt AK Erfurt - AD Suhl AD Suhl - LG TH/BY A 73 Suhl LG TH/BY - AD Suhl A 73 Coburg AD Suhl - LG TH/BY keine Einschränkungen keine Einschränkungen Hinweis: Die Tage vor bzw. nach Wochenfeiertagen sind analog wie Montag bzw. Freitag zu behandeln. Legende: Ausschlusszeiten von 6.00 bis 8.00 Uhr

36

37 ANLAGE 5 zur VVB-T 4) 1) kann entfallen bei beweglichen Arbeitsstellen ) Einsatz gemäß ARS Nr. 06/2014 0

38 ANLAGE 5 zur VVB-T 4) 1) kann entfallen bei beweglichen Arbeitsstellen ) Einsatz gemäß ARS Nr. 06/2014 0

39 ANLAGE 5 zur VVB-T ) kann entfallen bei beweglichen Arbeitsstellen

40 ANLAGE 5 zur VVB-T 80 1) kann entfallen bei beweglichen Arbeitsstellen 100 0

41 ANLAGE 5 zur VVB-T nur bei Querschnitten über RQ

42 ANLAGE 5 zur VVB-T 1) 1) Einsatz optional möglich 80 4) 4) Einsatz gemäß ARS Nr. 06/

43 ANLAGE 5 zur VVB-T

44 ANLAGE 5 zur VVB-T 4) 1) kann entfallen bei beweglichen Arbeitsstellen 4) Einsatz gemäß ARS Nr. 06/2014

45 ANLAGE 5 zur VVB-T 8 4) 4) Einsatz gemäß ARS Nr. 06/2014

46 ANLAGE 5 zur VVB-T 8 4) 4) Einsatz gemäß ARS Nr. 06/2014

47 ANLAGE 5 zur VVB-T 8

48 ANLAGE 5 zur VVB-T 8

49 ANLAGE 5 zur VVB-T 8 4) 4) Einsatz gemäß ARS Nr. 06/2014

50 ANLAGE 5 zur VVB-T 8

51 ANLAGE 5 zur VVB-T V 1 r-2 -Nachtbaustelle- rechten Bauanfang 2) mit aktivem lichttechnischem Informationsteil und Z und Z mit aktivem lichttechnischem Informationsteil Z und Z Vorwarnblinklicht 2) Wiederholen bei Arbeitsstellen über 2000m Länge im Abstand von 1000m 3) Zusatz: in 300m (entsprechend aktueller Vorgaben aus der StVO) Z m

52 ANLAGE 5 zur VVB-T V 1 r - 3 -Nachtbaustelle- rechten Bauanfang 6 1) 6 1) mit aktivem lichttechnischem Informationsteil und Z und Z mit aktivem lichttechnischem Informationsteil Z und Z ) Wiederholen bei Arbeitsstellen über 2000m Länge im Abstand von 1000m 2) Zusatz: in 300m (entsprechend aktueller Vorgaben aus der StVO) Vorwarnblinklicht Z m

53 ANLAGE 5 zur VVB-T V 1 l-2 -Nachtbaustelle- Bauanfang mit aktivem lichttechnischem Informationsteil und Z und Z mit aktivem lichttechnischem Informationsteil Z und Z Vorwarnblinklicht 2) Wiederholen bei Arbeitsstellen über 2000m Länge im Abstand von 1000m 3) Zusatz: in 300m (entsprechend aktueller Vorgaben aus der StVO) Z m

54 ANLAGE 5 zur VVB-T V 1 l - 3 -Nachtbaustelle- Bauanfang 1) mit aktivem lichttechnischem Informationsteil und Z und Z mit aktivem lichttechnischem Informationsteil Z und Z ) Wiederholen bei Arbeitsstellen über 2000m Länge im Abstand von 1000m 2) Zusatz: in 300m (entsprechend aktueller Vorgaben aus der StVO) Vorwarnblinklicht Z m

55 ANLAGE 5 zur VVB-T V 2 -Nachtbaustelle- 1) 6 60 Bauanfang rechten u nd mittleren 350 m Längsabsperrung: Leitbaken [min. 75%] unbeleuchtet Abstand max. 18m 6 mit aktivem lichttechnischem Informationsteil und Z und Z mit aktivem lichttechnischem Informationsteil und Z und Z mit aktivem lichttechnischem Informationsteil Z und Z ) Wiederholen bei Arbeitsstellen über 2000m Länge im Abstand von 1000m 2) Zusatz: in 300m (entsprechend aktueller Vorgaben aus der StVO) Vorwarnblinklicht Z m

56 ANLAGE 5 zur VVB-T V 3 -Nachtbaustelle- 6 1) 60 Bauanfang linken u nd mittleren 350 m Längsabsperrung: Leitbaken [min. 75%] unbeleuchtet Abstand max. 18m 6 2) 6 mit aktivem lichttechnischem Informationsteil und Z und Z mit aktivem lichttechnischem Informationsteil und Z und Z mit aktivem lichttechnischem Informationsteil Z und Z ) Wiederholen bei Arbeitsstellen über 2000m Länge im Abstand von 1000m 2) Auch Vorwarnanzeiger möglich Vorwarnblinklicht Z m 3) Zusatz: in 300m (entsprechend aktueller Vorgaben aus der StVO)

57 ANLAGE 6 zur VVB-T ANLAGE 6 Muster VZ-Plan bei kurzzeitiger Sperrung einer Anschlussstelle

58 ANLAGE 6 zur VVB-T Z 333 Z 332 Z Z Z gesperrt gesperrt

59 ANLAGE 7 zur VVB-T ANLAGE 7 Anzeigeinhalte für Vorwarnanzeiger mit aktivem lichttechnischen Informationsteil Seite Verschwenkungstafel (Z 511) 1 Einengungstafel (Z 531) Aufweitungstafel (Z 541) Stau 3 4 4

60 ANLAGE 7 zur VVB-T Z Z Z Z Z Z S 3 = Entfernungsangabe, z.b. "500m" Seite 1

61 ANLAGE 7 zur VVB-T Z Z S 3 = Entfernungsangabe, z.b. "600m" Seite 2

62 ANLAGE 7 zur VVB-T Z Z Z Z Z Z S 3 = Entfernungsangabe, z.b. "500m" Seite 3

63 ANLAGE 7 zur VVB-T Z Z S 3 = Entfernungsangabe, z.b. "500m" Seite 4

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