Kostenersätze an die Wirtschaftsuniversität Wien; Follow up Überprüfung

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1 Seite 1 Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes Kostenersätze an die Wirtschaftsuniversität Wien; Follow up Überprüfung Österreichische Bundesfinanzierungsagentur: Rechtsträgerfinanzierung Wirksamkeit des Integrierten Verwaltungs und Kontrollsystems INVEKOS zur Abwicklung des Agrarumweltprogramms ÖPUL 2000; Teilnahme an der Prüfung des Europäischen Rechnungshofes Europäischer Ausrichtungs und Garantiefonds für die Landwirtschaft: Zuverlässigkeitserklärung 2003; Teilnahme an der Prüfung des Europäischen Rechnungshofes Reihe Bund 2005/2, Vorlage vom 1. April 2005 Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse Wirkungsbereich der Bundesministerien für Bildung, Wissenschaft und Kultur Kostenersätze an die Wirtschaftsuniversität Wien; Follow up Überprüfung Der RH überprüfte im April 2004 Teilgebiete der Gebarung der Wirtschaftsuniversität Wien. Es handelte sich dabei um eine Follow up Überprüfung zu der im Jahr 1998 durchgeführten und in der Reihe Bund 2000/1 S. 89 f. veröffentlichten Gebarungsüberprüfung. Prüfungsschwerpunkt war die Regelung der an die Wirtschaftsuniversität Wien zu leistenden Kostenersätze für die Nutzung ihrer Universitätseinrichtungen. Zu den im Juni 2004 zugeleiteten Prüfungsmitteilungen nahmen die Wirtschaftsuniversität Wien im September 2004 und das BMBWK im Oktober 2004 Stellung. Der RH erstattete seine Gegenäußerung im Dezember 2004.

2 Seite 2 Der RH überprüfte die Umsetzung seiner im Jahr 2000 veröffentlichten Empfehlungen betreffend die Kostenersätze für die Nutzung von Einrichtungen der Wirtschaftsuniversität Wien. Die Wirtschaftsuniversität Wien hatte erst im Jahr 2002 Richtlinien für Kostenersätze erlassen. Diese Regelungen waren nicht ausreichend präzise und lagen zum Zeitpunkt der Gebarungsüberprüfung teilweise erst im Entwurf vor. Eine Regelung betreffend den Kostenersatz für die Inanspruchnahme von Personal der Wirtschaftsuniversität Wien war noch ausständig. Aus Kapazitätsgründen erfolgte die Buchführung der Universitätslehrgänge vorläufig weiterhin dezentral. Zusammenfassend empfahl der RH dem BMBWK: (1) Die Rechnungsabschlüsse der teilrechtsfähigen Universitätseinrichtungen wären für das Jahr 2003 einzufordern. der Wirtschaftsuniversität Wien: (2) Eine Kostenersatzregelung für die Inanspruchnahme von Personal der Wirtschaftsuniversität wäre in die entsprechenden Richtlinien aufzunehmen. (3) Die Verrechnung der Universitätslehrgänge wäre mittelfristig in das zentrale Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität zu übernehmen. Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen Österreichische Bundesfinanzierungsagentur: Rechtsträgerfinanzierung Der RH überprüfte von Jänner bis Februar 2004 die Gebarung der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) hinsichtlich der Rechtsträgerfinanzierung. Zu dem im Juni 2004 übermittelten Prüfungsergebnis nahmen der Vorstand der ÖBFA im Juli 2004 und das BMF im August 2004 Stellung. Der RH erstattete seine Gegenäußerung im September 2004.

3 Seite 3 Die Finanzmittelbeschaffung durch den Bund und die Weitergabe der günstigen Finanzierungskonditionen an sonstige Rechtsträger des Bundes (Unternehmungen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung) sowie die Bundesländer brachte diesen von 1998 bis 2003 eine barwertige Ersparnis von rd. 77 Mill. EUR. Durch die von Eurostat geforderte Anrechnung der Rechtsträgerfinanzierung auf die Bundesschulden stieg die Gesamtverschuldung gemessen am Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2002 von 60,8 % auf 66,6 % an. Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) führte daraufhin ab 2003 Finanzierungen für sonstige Rechtsträger nur mehr in geringem Ausmaß durch. Die Aufforderungen zur Durchführung der Rechtsträgerfinanzierung gemäß dem Bundesfinanzierungsgesetz durch den Bundesminister für Finanzen erfolgten in mündlicher Form und waren daher nicht nachvollziehbar. Das BMF erteilte der ÖBFA mündlich eine Ausnahmegenehmigung von der Verpflichtung zur Verrechnung eines Entgelts für Leistungen des Bundes an Dritte. Eine vorangehende Leistungsbewertung im Sinne der Leistungsabgeltungs Verordnung unterblieb jedoch. Zusammenfassend empfahl der RH dem BMF: (1) Im Hinblick auf die Entscheidung von Eurostat, die Rechtsträgerfinanzierung bei der Berechnung der Maastricht Kriterien zu berücksichtigen, wäre festzulegen, in welchem Ausmaß Refinanzierungen künftig durchgeführt werden sollen. (2) Aufforderungen durch den Bundesminister für Finanzen an die ÖBFA, Rechtsträgerfinanzierungen durchzuführen, sollten nachvollziehbar in schriftlicher Form dokumentiert werden. (3) Vor der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von der Verpflichtung zur Verrechnung eines Entgelts für Leistungen des Bundes an Dritte wäre eine Leistungsbewertung im Sinne der Leistungsabgeltungs Verordnung einzufordern. Weiters sollte das gesamte Verfahren schriftlich dokumentiert werden. Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

4 Seite 4 Wirksamkeit des Integrierten Verwaltungs und Kontrollsystems INVEKOS zur Abwicklung des Agrarumweltprogramms ÖPUL 2000; Teilnahme an der Prüfung des Europäischen Rechnungshofes Der RH führte zwischen März und Mai 2004 eine Überprüfung über die Wirksamkeit und Aussagefähigkeit des Integrierten Verwaltungs und Kontrollsystems INVEKOS im Hinblick auf das Agrarumweltprogramm ÖPUL 2000 durch. Er begleitete dabei die Erhebungen des Europäischen Rechnungshofes. Der Europäische Rechnungshof prüfte die Abwicklung einzelner Maßnahmen des Agrarumweltprogramms ÖPUL 2000 und hinterfragte dabei auch, ob diese Maßnahmen den vorgegebenen Zielen gerecht wurden. Besonderes Augenmerk legte er in diesem Zusammenhang auf die Tätigkeit des Technischen Prüfdienstes der Zahlstelle Agrarmarkt Austria* vor Ort. * Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abwicklung der wesentlichen Förderungsmaßnahmen im Bereich der Land und Forstwirtschaft waren gemäß den EU Vorschriften Zahlstellen einzurichten. Diese haben eine vorgegebene Verwaltungsstruktur mit einer Trennung der drei Funktionen Bewilligung, Ausführung und Verbuchung sowie einen Internen Revisionsdienst und einen Technischen Prüfdienst. Zu dem im Juli 2004 an das BMLFUW und die Agrarmarkt Austria übermittelten Prüfungsergebnis gaben die überprüften Stellen im September 2004 inhaltlich übereinstimmende Stellungnahmen ab. Der RH erstattete seine Gegenäußerung ebenfalls im September Der RH erachtete die Kontrolle hinsichtlich der Maßnahmen des Österreichischen Programms zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL 2000) als angemessen und aussagekräftig. Die Maßnahmen des EU kofinanzierten Agrarumweltprogramms ÖPUL 2000 wurden mittels des bei der Zahlstelle Agrarmarkt Austria eingerichteten Integrierten Verwaltungs und Kontrollsystems INVEKOS abgewickelt. Über die Förderungsansuchen der Landwirte entschied die Agrarmarkt Austria nach Prüfung der Anträge im Rahmen einer automationsunterstützten Verwaltungskontrolle.

5 Seite 5 Durch Vor Ort Kontrollen des Technischen Prüfdienstes der Agrarmarkt Austria wurde sichergestellt, dass die Landwirte die in der ÖPUL 2000 Sonderrichtlinie des BMLFUW geforderten Förderungsvoraussetzungen erfüllten. Der RH überprüfte einzelne Kontrollabläufe durch den Technischen Prüfdienst und stellte fest, dass die von der Agrarmarkt Austria durchgeführten Kontrollen den festgelegten Standards entsprachen. Abschließend hob der RH folgende Empfehlungen hervor: (1) Bei der Kontrolle des Düngemitteleinsatzes wären vermehrt Prüfungen der Bodenbeschaffenheit vorzunehmen. (2) In den Förderungsrichtlinien wäre die Verpflichtung für die Betriebsführer aufzunehmen, den Düngemittelvorrat zum Ende des Wirtschaftsjahres zu dokumentieren. (3) Die Landwirte sollten über die Förderungsvoraussetzung hinsichtlich des pfleglichen Umgangs mit Landschaftselementen intensiver informiert werden. Europäischer Ausrichtungs und Garantiefonds für die Landwirtschaft: Zuverlässigkeitserklärung 2003; Teilnahme an der Prüfung des Europäischen Rechnungshofes Der RH überprüfte im Dezember 2003 und im Juni 2004 die Rechnungsführung im Bereich des Europäischen Ausrichtungs und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und der sonstigen landwirtschaftlichen Maßnahmen beim BMLFUW und der Zahlstelle Agrarmarkt Austria*. Er begleitete dabei eine Rechnungsprüfung des Europäischen Rechnungshofes, welche dieser aus Anlass der von ihm gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU abzugebenden Zuverlässigkeitserklärung für das Haushaltsjahr 2003 im Bereich des EAGFL in Österreich bei der Zahlstelle Agrarmarkt Austria durchführte. * Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abwicklung der wesentlichen Förderungsmaßnahmen im Bereich der Land und Forstwirtschaft waren gemäß den EU Vorschriften Zahlstellen einzurichten. Diese haben eine vorgegebene

6 Seite 6 Verwaltungsstruktur mit einer Trennung der drei Funktionen Bewilligung, Ausführung und Verbuchung sowie einen Internen Revisionsdienst und einen Technischen Prüfdienst. Im Anschluss an die Prüfung des Europäischen Rechnungshofes überprüfte der RH die Erledigung von Rechtsmitteln eines Förderungswerbers durch die Agrarmarkt Austria und das BMLFUW. Zu den der Agrarmarkt Austria und dem BMLFUW im September 2004 zugeleiteten Prüfungsmitteilungen nahmen die Agrarmarkt Austria im Oktober 2004 und das BMLFUW im November 2004 Stellung. Der RH verzichtete auf eine Gegenäußerung und nahm die von der Agrarmarkt Austria und dem BMLFUW in ihrer Stellungnahme mitgeteilten zwischenzeitlich gesetzten Maßnahmen zur Kenntnis. Die Prüfung von ausgewählten Förderungsfällen im Bereich des Europäischen Ausrichtungs und Garantiefonds für die Landwirtschaft durch den RH und den Europäischen Rechnungshof führte nur zu geringfügigen Beanstandungen. Die Abwicklung von Berufungen im BMLFUW war zeitaufwendig. Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlung an das BMLFUW und die Agrarmarkt Austria hervor: Auf eine zügigere Erledigung von Rechtsmitteln durch das BMLFUW wäre zu achten.

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