Nationalrat, XXV. GP 19. November Sitzung / 1
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- Gertrud Hummel
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1 Nationalrat, XXV. GP 19. November Sitzung / Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zu Beginn möchte ich ganz besonders die Besuchergruppe aus meinem Heimatbezirk Südoststeiermark begrüßen. Danke für euer Kommen, und ich wünsche euch noch einen schönen Aufenthalt hier in Wien! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und Team Stronach.) Der Grüne Bericht ist ein gelungenes Werk, ein Nachschlagewerk für alle, die mit der Landwirtschaft zu tun haben. Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es ist in der Landwirtschaft aufgrund der EU-Sanktionen gegen Russland zu massiven Einkommensverlusten gekommen. Insgesamt sprechen wir von 55 Millionen im Obstund Gemüsebereich. Wir haben mit Russland einen Markt verloren, da es sehr schwierig ist, diesen wieder zurückzuerobern. Sie schreiben in einer Anfragebeantwortung, die EU stelle 125 Millionen an Entschädigungszahlungen zur Verfügung. Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wer wird sie bekommen, wer bekommt diese 125 Millionen? Sind das die Landwirte, die Produktionsbetriebe, sind das Handelsketten? Wer von den Betroffenen in Österreich wird diese 125 Millionen bekommen? Im Bereich Obstbau ist ein enormer Schaden entstanden. Ein Unternehmer aus der Steiermark, die Firma Frutura, hat zum Beispiel nach Bekanntwerden dieser Sanktionen sofort einen Auftrag von 500 Tonnen an Äpfeln verloren. Dieser Auftrag wurde storniert. Wir haben mit Russland wirklich einen langfristigen Partner verloren. Sehr geehrter Herr Bundesminister! Im Ausschuss in der letzten Woche haben wir intensiv über die Aufbewahrungspflicht von Unterlagen im ÖPUL 2015 für Landwirte diskutiert. Jetzt müssen Landwirte förderrelevante Unterlagen im Rahmen des ÖPUL 2015 zehn Jahre ab Ende der Förderperiode aufbewahren. Damit erstreckt sich die Aufbewahrungspflicht für eine mögliche Vor-Ort-Kontrolle durch die AMA auf 16 Jahre für die Aufzeichnungen und Unterlagen aus dem Jahr Die Agrarmarkt Austria ist damit berechtigt, im Jahr 2030 Unterlagen für 2015 zu kontrollieren. Bei der Finanz müssen Unterlagen, Buchhaltungsunterlagen, sieben Jahre aufbewahrt werden. (Ruf bei der ÖVP: Haben wir schon gehört heute!) Das ist auch gut so! Vielleicht sollten Sie es noch einmal hören, denn Sie wissen es noch immer nicht. (Beifall bei der FPÖ.) Jeder, der in der Praxis mit den Aufzeichnungen, Belegen und Bestätigungen Saatgutrechnungen, Schulungsnachweise und, und, und zu tun hat, weiß, dass
2 Nationalrat, XXV. GP 19. November Sitzung / 2 bestimmte Belege nach drei Jahren nicht einmal mehr leserlich sind. Das heißt, die Schrift ist verblichen. Das ist für den Kontrolleur nicht einmal nachvollziehbar. Herr Bundesminister, wie ist das mit den Regelungen bei Betriebsübergaben? Müssen Fördergelder dann von einem Betriebsnachfolger für einen bestimmten Zeitraum, in dem er selbst keine Verantwortung hatte, zurückgezahlt werden? Wir fordern einen Prüfungszeitraum der AMA gleich jenem der Buchhaltung für Finanzen: für Förderungen für das Jahr 2015 späteste Prüfmöglichkeit 2022, Förderjahr 2016 späteste Prüfmöglichkeit 2023 und folgende. Das ist unsere Forderung. Ich bringe daher folgenden Antrag ein: der Abgeordneten Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reduktion der ungerechtfertigt langen Aufbewahrungspflichten von Unterlagen im Programm ÖPUL 2015 für Landwirte Der Nationalrat wolle beschließen: Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, die Aufbewahrungspflichten aller für die Förderungen im Programm ÖPUL 2015 relevanten Unterlagen und Aufzeichnungen von derzeit zehn Jahren ab dem Ende des Prüfungszeitraums auf die allgemeinen Aufbewahrungspflichten für Buchhaltungsunterlagen gemäß der Bundesabgabenordnung zu reduzieren. ***** Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Pirklhuber.) Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, es muss Verpflichtungszeitraum statt Prüfungszeitraum heißen, ist das korrekt? (Abg. Walter Rauch auf den Weg zu seinem Sitzplatz : Ist korrekt!) Damit ist der Antrag ausreichend unterstützt und ordnungsgemäß eingebracht. Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut: der Abgeordneten Jannach, Doppler, Riemer, W. Rauch und weiterer Abgeordneter betreffend Reduktion der ungerechtfertigt langen Aufbewahrungspflichten von Unterlagen im Programm ÖPUL 2015 für Landwirte
3 Nationalrat, XXV. GP 19. November Sitzung / 3 eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Grünen Bericht 2014 der Bundesregierung (III-101/359 d.b.), TOP 3, in der 49. Sitzung des Nationalrates in der XXV.GP am Auf der Internetseite des Finanzministeriums unter kann man zum Thema Aufbewahrungspflicht für Buchhaltungsunterlagen (Konten, Belege, etc.) folgendes nachlesen: Verschiedene Belege und Dokumente müssen für bestimmte Zeiträume aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungspflicht gilt für alle Buchhaltungsunterlagen und Aufzeichnungen (Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben etc.) und beträgt sieben Jahre. Der Fristenlauf startet mit Schluss des Kalenderjahres, für das die Verbuchung vorgenommen wurde bzw. auf das sich der Beleg bezieht. Bei EDV- Buchführung oder EDV-Aufzeichnungen sind die Daten in entsprechender elektronischer Form auf Datenträgern aufzubewahren und im Fall einer Prüfung zur Verfügung zu stellen ( 131,132 BAO). Nicht nur im betrieblichen Rechnungswesen gilt die Aufbewahrungspflicht für alle relevanten Unterlagen, auch müssen Aufzeichnungen bei der Beantragung von Förderungen im landwirtschaftlichen Bereich aufbewahrt werden. In dem von der Agrarmarkt Austria veröffentlichten Merkblatt für den Herbstantrag 2014 zum ÖPUL 2015 ist eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren für alle für die Förderung relevanten Aufzeichnungen und Unterlagen vorgesehen. Auf Seite 16 unter 4.19 des Merkblatts mit Ausfüllanleitung zum ÖPUL 2015 (Herbstantrag 2014), veröffentlicht durch die Agrarmarkt Austria wird ausgeführt:
4 Nationalrat, XXV. GP 19. November Sitzung / 4 Diese Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren wird vom Ende des Verpflichtungszeitraums im Fall einer Teilnahme am ÖPUL 2015 ist das am vorgesehen gerechnet.
5 Nationalrat, XXV. GP 19. November Sitzung / 5 Damit erstreckt sich die Aufbewahrungspflicht für eine mögliche Vor-Ort-Kontrolle durch die AMA auf 16 Jahre für die Aufzeichnungen und Unterlagen aus dem Jahr 2015, auf 15 Jahre aus dem Jahr 2016, auf 14 Jahre aus dem Jahr 2017 usw. Die Agrarmarkt Austria ist damit berechtigt, im Jahr 2030 (10 Jahre nach Beendigung des Verpflichtungszeitraums) Aufzeichnungen und Unterlagen bis zum Jahr 2015 zurück bei den Landwirten zu kontrollieren. Diese Vorgangsweise stellt eine krasse Benachteiligung der Landwirte bei den Aufbewahrungspflichten für Unterlagen des ÖPUL-Förderprogramms im Vergleich zu allen anderen Wirtschaftsbereichen dar. Die derzeit gemachten Vorgaben zur Aufbewahrungspflicht in der ÖPUL-Förderung sollte auf das übliche Maß von sieben Jahren gerechnet ab Ende des Jahres der Förderungsauszahlung reduziert werden. In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden Der Nationalrat wolle beschließen: Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, die Aufbewahrungspflichten aller für die Förderungen im Programm ÖPUL 2015 relevanten Unterlagen und Aufzeichnungen von derzeit 10 Jahren ab dem Ende des Verpflichtungszeitraums auf die allgemeinen Aufbewahrungspflichten für Buchhaltungsunterlagen gemäß der Bundesabgabenordnung zu reduzieren. ***** Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. Bitte.
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