Evaluation von Gesetzen als Prüfungsgegenstand des Bundesrechnungshofes. Jahrestagung der DeGEval /SEVAL in Zürich, September 2014

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1 Evaluation von Gesetzen als Prüfungsgegenstand des Bundesrechnungshofes Jahrestagung der DeGEval /SEVAL in Zürich, September 2014

2 Wer trägt vor? Dr. Petra Müller Prüferin im Prüfungsgebiet I 1 Grundsatzaufgaben Finanzkontrolle, Berichte des Bundesrechnungshofes Zusammenarbeit mit den Landesrechnungshöfen 2

3 Worum geht es heute? Welche Aufgaben hat der Bundesrechnungshof und wie ist er organisiert? Prüfungsergebnisse zur Evaluierung von Gesetzen Schlussfolgerungen 3

4 Heute Verfassungsmandat Artikel 114 Grundgesetz (1) Der Bundesminister der Finanzen hat dem Bundestage und dem Bundesrate über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden im Laufe des nächsten Rechnungsjahres zur Entlastung der Bundesregierung Rechnung zu legen. (2) Der Bundesrechnungshof, dessen Mitglieder richterliche Unabhängigkeit besitzen, prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Er hat außer der Bundesregierung unmittelbar dem Bundestage und dem Bundesrate jährlich zu berichten. Im übrigen werden die Befugnisse des Bundesrechnungshofes durch Bundesgesetz geregelt. 4

5 Verfassungsmandat Bundestag Bundesrat berichtet BRH entlastet legt Rechnung prüft Bundesregierung BMF Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes Rechnung des Bundes (Einnahmen und Ausgaben, Vermögen, Schulden) 5

6 Was bedeutet richterliche Unabhängigkeit? Sachliche Unabhängigkeit Mitglieder können frei und unabhängig entscheiden Keine Weisung durch Präsidenten, durch Parlament oder Bundesregierung Beratungsgeheimnis auch Auswahl der Prüfungsthemen Persönliche Unabhängigkeit Mitglieder müssen keine Konsequenzen bei unbequemen Entscheidungen fürchten Schutz gegen Versetzung und Amtsenthebung sichert sachliche Unabhängigkeit

7 Weitere gesetzliche Grundlagen Bundesrechnungshofgesetz Haushaltsgrundsätzegesetz Haushaltsordnung des Bundes (BHO) (und Haushaltsordnungen der Länder) 7

8 Wie ist der Bundesrechnungshof organisiert Äußerer Aufbau BRH Bonn Ast Potsdam Hauptsitz Bonn Außenstelle Potsdam PAB München 7 Prüfungsämter Innerer Aufbau 9 Prüfungsabteilungen mit 49 Prüfungsgebieten Präsidialabteilung mit 8 Referaten Pr I II III IV V VI VII VIII IX Ausgaben 2013 (Einzelplan 20): rund 130 Mio. Euro B HH H F S KO M 8

9 Wen prüft der Bundesrechnungshof? Europäische Kommission prüft Europäischer Rechnungshof Bund 16 Bundesländer Städte, Kreise, Gemeinden prüft prüfen prüft Bundesrechnungshof 16 Landesrechnungshöfe Kommunale Rechnungsprüfung 9

10 Wie verläuft eine Prüfung des BRH? 1. Risikoorientierte Auswahl des Prüfungsthemas 2. Konzeption der Prüfung 3. Durchführung 3.1. Prüfungsankündigung 3.2. Örtliche Erhebungen 3.3 Prüfungsmitteilung u. kontradiktorisches Verfahren 4. Behandlung der Prüfungsergebnisse 4.1. Abschließende Prüfungsmitteilung 4.2. Berichterstattung?

11 Verantwortlichkeit für Evaluationen Der Bundesrechnungshof führt grundsätzlich keine eigenen Evaluationen durch! Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (einschl. Erfolgskontrollen) während und zum Abschluss aller finanzwirksamen Maßnahmen = Sache derjenigen Organisationseinheiten, die in der Verwaltung damit befasst sind. ( 7 BHO, VV) Gesetze als Gegenstand solcher Untersuchungen 11

12 Was prüft der Bundesrechnungshof? Fokus: (Ex-Post) Evaluation von Gesetzesvorhaben Evaluierungsauftrag im Gesetzesvorhaben vorgesehen? Wenn ja, was und wie soll evaluiert werden? Umgang des zuständigen Ressorts mit den Ergebnissen? Veröffentlichung der Ergebnisse? 12

13 Rahmenbedingungen der Evaluierung Darstellung der Problemlage in der Gesetzesvorlage als Ausgangspunkt der Zieldefinition basiert häufig nicht auf Fakten Datenbasis zur Beschreibung des Status Quo unzureichend Konsequenz für die Evaluierung: Daten zur Beschreibung der Ausgangslage müssen zu Beginn erst erhoben werden 13

14 Zielbeschreibung im Gesetz Zielbeschreibungen in den Gesetzesvorlagen teilweise nicht klar und wenig strukturiert keine eindeutige Abgrenzung von Zielen (Was soll erreicht werden?) und Maßnahmen (Wie soll es erreicht werden?) methodische Unzulänglichkeiten in der Evaluation, z. B. Evaluationen richten sich allein auf Maßnahmeerfolg, nicht auf Zielerreichung keine eindeutigen Kriterien zur Messung des Erfolgs 14

15 Umgang mit Evaluationsergebnissen Evaluationsberichte enthalten teilweise keine Schlussfolgerungen häufig keine Angaben zu Kosten und Nutzen des Gesetzes ( 7 BHO!) zum Teil enge Abstimmung zwischen Evaluatoren und Ressorts bis auf Textebene: Unabhängigkeit der Evaluierung? Eigenständige Bewertung des Ressorts? Vertragsklauseln unterbinden teilweise die uneingeschränkte Veröffentlichung der Berichte 15

16 Verbesserungspotenzial vor allem bei: Schlussfolgerungen Darstellung der Ausgangslage in den Gesetzesvorlagen anhand aussagefähiger Fakten Festlegungen klarer und evaluierungsfähige Ziele In Evaluationen stärkerer Fokus auf Kosten- Nutzen-Erwägungen Möglichst rasche Veröffentlichung der Berichte Mehr Transparenz über Umsetzung der Ergebnisse 16

17 Weiteres Beispiel Zum Nachlesen: Prüfung der Erfolgskontrollen bei Steuersubventionen Bemerkungen 2013, Nr. 81: "Bundesfinanzministerium informiert Gesetzgeber nicht über Änderungsbedarf bei Steuersubventionen 17

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 18

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

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