Amtsblatt HAGENBACH. der Verbandsgemeinde. Wir an Rhein und Lauter... Amtliches Bekanntmachungsorgan. der Verbandsgemeinde

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amtsblatt HAGENBACH. der Verbandsgemeinde. Wir an Rhein und Lauter... Amtliches Bekanntmachungsorgan. der Verbandsgemeinde"

Transkript

1 Jahrgang 37 (124) Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Hagenbach, der Stadt Hagenbach und der Ortsgemeinden Berg (Pfalz), Neuburg am Rhein und Scheibenhardt der Verbandsgemeinde Wir an Rhein und Lauter... Nr. 28/2014 Freitag, 11. Juli 2014 HAGENBACH

2 Hagenbach Ausgabe 28/2014 I 11. Juli 2014 N OTDIENSTE ohne Gewähr Notrufnummern Polizei 110 Polizei-Inspektion Wörth 07271/ Feuerwehr 112 Rettungsleitstelle - Notruf (Krankentransport, Rettungsdienst/Notarzt) Ärztlicher Bereitschaftsdienst Einheitliche Telefonnummer: (ohne Verwahl) Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Kandel, Asklepios-Klinik, Luitpoldstr. 14 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag von Uhr bis Uhr am Folgetag. Mittwoch von Uhr bis Donnerstag Uhr. Freitag von Uhr bis Montag Uhr. Im Notfall immer 112 Bei aktuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbeschwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden, der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist. DRK-Rettungs- und Notarztdienst, Krankentransport Rund um die Uhr erreichbar - Tel. ohne Vorwahl 19222, Mobiltelefon mit Vorwahl 07273/ Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 12./ : Dr. Jörg Dähne, Herxheim, Untere Hauptstr. 107a, Tel / Samstag von bis Uhr; Sonn- und Feiertag von bis Uhr - Der zum Notfalldienst eingeteilte Zahnarzt muss jedoch auch außerhalb dieser Sprechzeiten jederzeit für den Patienten erreichbar sein (auch telefonisch). Augenärztlicher Bereitschaftsdienst 12./ : Dr. Scherer, Bad Bergzabern, Weinstr. 77, Tel /7596 Samstag bis Uhr; Sonntag bis Uhr (Dienstbereiter Augenarzt außerhalb der Sprechzeiten über Anrufbeantworter jeder Augenarztpraxis zu erfahren). Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Montag: 08:00-12:00 Uhr Dienstag: 08:00-12:00 Uhr / 14:30-16:30 Uhr Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr / 14:30-18:00 Uhr Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr / 14:30-16:30 Uhr Freitag: :30 Uhr Es besteht die Möglichkeit der individuellen Terminabsprache außerhalb der regulären Öffnungszeiten unter Tel / (Zentrale), info@vg-hagenbach.de, Fax-Nr / Konten der Verbandsgemeindekasse Sparkasse Germersheim-Kandel BLZ / Kto.-Nr BIC-SWIFT: MALADE51KAD IBAN: DE VR-Bank Südpfalz eg BLZ / Kto.-Nr BIC-SWIFT: GENODE61SUW IBAN: DE Postbank Ludwigshafen BLZ / Kto.-Nr BIC-SWIFT: PBNKDEFF IBAN: DE Apothekendienst Die Notdienst-Apotheken sind an den genannten Tagen von Uhr bis zum folgenden Tag Uhr dienstbereit. Gesetzlicher Notdienstzuschlag von Uhr bis Uhr, samstags ab Uhr, an Sonn- und Feiertagen: 2,50 Der Notdienst der Apotheken wurde eingerichtet, damit jederzeit für dringende Notfälle Arzneimittel zur Verfügung stehen. Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min.) Mobilfunknetz: PLZ (0,42 /Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um Uhr. Beratungsstelle bei Vergiftungsunfällen Klinische Toxikologie Universitätsklinikum, Langenbeckstr. 1, Mainz Tel /19240, Telefax: 06131/ Wasserversorgung Stördienst: Tel. 0621/ (Leitstelle) Gasversorgung Bereitschaftsdienst der Gasversorgung THÜGA Erdgas-Rheinpfalz: Tel Betriebsstelle Rülzheim:- Tel / Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Kandel, Landauer Str. 28, Kandel, Tel /955410, Fax 07275/ Bei Störungen im Stromnetz: Tel. 0800/ Kabelfernsehen PrimaCom (Stördienst), Tel / Weitere Infos, Service- und Beratungsdienste siehe unter Was sonst noch interessiert Impressum: Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Holger Zander, Hagenbach, Ludwigstraße 20, Telefon: 07273/9410-0, Telefax: 07273/ Home: Mail: amtsblatt@vg-hagenbach.de Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel / oder -240 Erscheint wöchentlich freitags. Verteilung kostenlos an jeden Haushalt der Verbandsgemeinde Hagenbach. Die Zustellung erfolgt durch Zeitungsträger. Einzelstücke sind beim Verlag zu beziehen. Verantwortlich für Nachrichten und Hinweise: Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Holger Zander (Annahmeschluss: dienstags Uhr bei der Verbandsgemeinde); für Anzeigen Klaus Wirth, Föhren Anzeigenannahme: Ullmer & Brüggemann OHG, Norbert Ullmer, Alexander Brüggemann, Spanierstr. 70, Essingen Telefon: 06347/972080, Fax: 06347/ , Mobil 0170/ , info@u-b-werbung.de Redaktion im Verlag: Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages

3 Hagenbach Ausgabe 28/2014 I 11. Juli 2014 Zu den üblichen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung

4 Hagenbach Ausgabe 28/2014 I 11. Juli 2014 AMTLICHER TEIL VERBANDSGEMEINDE Stellenausschreibung Entwässerungsverband Obere Rheinniederung Der Entwässerungsverband Obere Rheinniederung, Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hagenbach, schreibt zur Einstellung zum 1. Oktober 2014 als frühesten Zeitpunkt die Stelle eines Technischen Mitarbeiters / Technischen Mitarbeiterin in Vollzeit aus. Zu den abwechslungsreichen und vielfältigen Aufgaben gehört neben der verantwortungsvollen Mitarbeit bei der Bedienung und Wartung sowie Reparatur von Mähgeräten, Hydraulikbaggern, Schleppern, Unimog mit Tieflader und sonstigen Kleingeräten wie Motorsägen etc. auch die Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten an Schöpfwerken und Regenrückhaltebecken des Verbandes. Darüber hinaus gehören alle sonstigen maschinell und in Handarbeit auszuführenden Tätigkeiten der Gewässerunterhaltung an den Bächen und Entwässerungsgräben zum Aufgabengebiet. Die Arbeiten erfolgen ganzjährig, hauptsächlich im freien Gelände im Verbandsgebiet bzw. im Baubetriebshof Leimersheim. Erwartet werden: - Abgeschlossene Ausbildung als Schlosser, Mechaniker, Forstwirt oder gleichwertige Ausbildung - Einsatzbereitschaft auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten bei Bedarf - Teamfähigkeit - Selbstständiges und verantwortungsvolles Arbeiten - Führerschein Klasse CE Geboten werden: - Abwechslungsreiches und vielfältiges Aufgabengebiet - Sozialleistungen und Bezahlung nach den Bestimmungen des öffentlichen Dienstes - Sicherer und zukunftsbeständiger Arbeitsplatz Bewerbungen von Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen sind bis zum 1. August 2014 zu richten an Entwässerungsverband Obere Rheinniederung z.h. Geschäftsführer Reinhold Kuntz Ludwigstraße Hagenbach Für Fragen steht Ihnen Herr Kuntz unter der Telefonnummer 07273/ gerne zur Verfügung. Fußballolympiade Uhr, Große Sporthalle (bei gutem Wetter hinterer Pausenhof) Barfußpfad Uhr, Schulhof-Spielplatz Zeitungsverkauf Uhr, Pavillon Cups-Dance Uhr, Klassenzimmer der 4a Atelier Uhr, Klassenzimmer der 1a Uhr, Aufführung im Kulturzentrum All Inclusive Uhr, Tänze früher - heute Uhr, Bühne (MZH) Tanz Uhr, Bühne (MZH) Zirkus Uhr, Pausenhof Vorführung Judo Uhr, Mehrzweckhalle Atelier Uhr, Klassenzimmer der 1a Blumenverkauf Uhr, Schulgarten/Pausenhof Fußballolympiade Uhr, Große Sporthalle (bei gutem Wetter hinterer Pausenhof) Barfußpfad Uhr, Schulhof-Spielplatz Zeitungsverkauf Uhr, Pavillon Cups-Dance Uhr, Klassenzimmer der 4a Fundamt informiert Gefunden 1 Autoschlüssel in Berg Wer einen Hinweis geben kann oder Eigentümer ist wird gebeten, sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Hagenbach, Ludwigstraße 20, Zimmer 106, Tel. ( ) zu melden. Geschenkebörse Reinhard Scherrer, Verbandsvorsteher Hainbuchenschule Hagenbach Programm Schulfest Uhr, Gemeinsame Eröffnung Uhr, Schulhof Vorführung Judo Uhr, Mehrzweckhalle Tanz & Ausstellung Uhr, und Uhr, Bühne (MZH) und Klassenzimmer der 1b Zirkus Uhr, Pausenhof Blumenverkauf Uhr, Schulgarten od. Pausenhof Couch, beige-geblümter Stoff, Bezüge waschbar (etwas über 2 m) und passender Couchtisch aus Kiefer (Maße: 1,20 x 0,80 cm) in Hagenbach abzugeben unter Tel. 0157/ Cerankochfeld (Siemens), Innenmaße (49,3 x 53,5 cm), Außenmaße (51,8 x 57,8 cm), voll funktionsfähig, abzugeben in Neuburg unter Tel / 1745 Kinderspielgerät (Kettler), Schaukel mit Rutsche, selbst abzubauen und abzuholen in Hagenbach unter Tel / Elektroherd mit Backofen, noch funktionsfähig, in Berg abzuholen unter Tel / Der/die Interessent/in kann sich unter der jeweils angegebenen Telefonnummer direkt mit dem/der Anbieter/in in Verbindung setzen. Wenn auch Sie Gegenstände haben, für die Sie keine Verwendung mehr finden, die aber zu schade zum Wegwerfen sind, rufen Sie kurz bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach unter der Tel. Nr / an oder per an amtsblatt@vg-hagenbach. de, um Ihr kostenloses Inserat aufzugeben. Da Ihre Anzeige immer zwei Wochen hintereinander veröffentlicht wird, bitten wir Sie, unter der genannten Rufnummer Bescheid zu sagen, wenn der Gegenstand abgeholt wurde.

5 Hagenbach Ausgabe 28/2014 I 11. Juli 2014 BERG Ortsbürgermeister Günter Roitsch Sprechzeiten im Rathaus, Ludwigstr. 48 (1. OG): Montag bis Uhr und Donnerstag bis Uhr Telefon: / (Rathaus) buergermeister@berg-pfalz.de Seniorenteam Unsere nächste Sprechstunde Herzliche Einladung zu unserer nächsten Sprechstunde am Dienstag, 15. Juli 2014 von Uhr im ev. Gemeindezentrum Berg. Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie uns unter folgenden Telefonnummern: Tel (AB) oder unter Tel (Uli Steinmann). Ihre Seniorenbeauftragten Uli Steinmann, Dieter Paulig und Hildegard Gebhard Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Berg (Pfalz) sucht eine Aushilfskraft (m/w) zur Unterstützung des Bauhofs während der Sommer- und Herbstzeit im Umfang von etwa 10 Stunden pro Woche (geringfügige Beschäftigung). Aufgabe ist vorrangig die Pflege der Grünflächen. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach - Personalabteilung - Ludwigstraße Hagenbach oder online an holger.zander@vg-hagenbach.de. Günter Roitsch, Ortsbürgermeister Einberufung einer Ersatzperson gem. 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung Bei den Wahlen zum Ortsgemeinderat Berg wurde vom Wahlvorschlag der Freien Wählergruppe Berg e.v. der Bewerber Günter Roitsch in den Ortsgemeinderat gewählt. Herr Günter Roitsch wurde darüber hinaus durch Direktwahl zum Ortsbürgermeister gewählt. Nach 5 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes darf ein Mitglied des Gemeinderats nicht gleichzeitig ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde sein. Günter Roitsch hat die Wahl zum Ortsgemeinderat nicht angenommen. Es wird hiermit bekannt gegeben, dass Herr Christian Rimmelspacher, Dipl.-Bankbetriebswirt, wohnhaft in Berg, Gartenstr. 1f, als Ersatzperson für Herrn Günter Roitsch in den Ortsgemeinderat Berg einberufen wurde. Herr Christian Rimmelspacher hatte bei der Wahl am unter den noch nicht berufenen Bewerbern des Wahlvorschlages der Freien Wählergruppe Berg e.v. die höchste Stimmenzahl erreicht. Berg, den Günter Roitsch Ortsbürgermeister und Gemeindewahlleiter HAGENBAcH Stadtbürgermeister F. X. Scherrer Sprechzeiten in der Industriestraße 18, Eingang neben Bauhof: Montag bis Uhr und Freitag bis Uhr Öffnungszeiten Fr. Hellmann, Industriestraße 18: Montag Uhr, Dienstag - Donnerstag Uhr Freitag Uhr Telefon: / 41 83, f.x.scherrer@hagenbach.de Konstituierende Sitzung des neuen Stadtrates Gemäß Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz wird hiermit bekannt gegeben, dass am Dienstag, dem 15. Juli 2014 um 19:00 Uhr eine Sitzung des Stadtrates der Stadt Hagenbach stattfindet. Sitzungslokal: Kulturzentrum Am Stadtrand Hagenbach, Habsburgsaal Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Einwendungen gegen die Niederschrift vom Verpflichtung der neu gewählten Ratsmitglieder 3. Ernennung des Stadtbürgermeisters 4. Neufassung der Geschäftsordnung 5. Neufassung der Hauptsatzung 6. Wahl der/des Ersten Stadtbeigeordneten, Vereidigung und Einführung in das Amt 7. Wahl der/des Stadtbeigeordneten, Vereidigung und Einführung in das Amt 8. Wahl der Ausschüsse 9. Wahl des Umlegungsausschusses der Stadt Hagenbach 10. Verkauf Wohnhaus Vogteistr. 1, Hagenbach 11. Zuschussantrag Kath. Öffentliche Bücherei Hagenbach 12. Genehmigung von Spenden 13. Informationen aus aktuellem Anlass 14. Einwohnerfragen (bis spätestens 21:00 Uhr) 15. Sonstiges, Wünsche, Anträge II. Nichtöffentlicher Teil 1. Bauanträge 2. Befreiungen / Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 3. Grundstücksangelegenheiten 4. Auftragsvergaben 5. Bekanntgabe von Eilentscheidungen 6. Sonstiges, Wünsche, Anträge Franz Xaver Scherrer, Stadtbürgermeister Vollzug des BauGB Bebauungsplan Breitwiese in der Stadt Hagenbach Der Stadtrat hat in der Sitzung am , nach vorheriger Prüfung der Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ( 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) vorgebracht wurden, den Bebauungsplan Breitwiese in der sich ergebenden Fassung gem. 10 BauGB i.v.m. 24 Abs. 1 GemO als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan besteht aus den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und der Gestaltungssatzung, der Begründung inkl. Umweltbericht mit integriertem landschaftsplanerischem und artenschutzrechtlichem Beitrag, den Rechtsgrundlagen sowie den Verfahrensvermerken. Für den Bebauungsplan Breitwiese wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, die Bestandteil der Begründung ist. Dem Bebauungsplan ist weiterhin eine zusammenfassende Erklärung gemäß 10 Abs. 4 BauGB beigefügt. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Breitwiese in Kraft. Geltungsbereich des Plangebietes Das Plangebiet ist aus dem beigefügten Planauszug ersichtlich. Jedermann kann den Bebauungsplan Breitwiese sowie die Begründung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Bauabteilung, Zi.-Nr. 207, Ludwigstraße 20, Hagenbach während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen.

6 Hagenbach Ausgabe 28/2014 I 11. Juli 2014 Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften Unbeachtlich werden gemäß 215 Abs. 1 S. 1 BauGB eine nach 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, Hagenbach unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 S. 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan BauGB - und über das Erlöschen möglicher Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Ferner wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der vorstehend genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, Hagenbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der vorstehend genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen ( 24 Abs. 6 GemO). Die Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften des 10 BauGB beinhaltet auch die förmliche Bekanntmachung der gestalterischen Festsetzungen nach 88 Abs. 6 LBauO Rheinland-Pfalz. Hagenbach, den Verbandsgemeindeverwaltung Reinhard Scherrer Bürgermeister

7 Hagenbach Ausgabe 28/2014 I 11. Juli 2014 Einberufung einer Ersatzperson gem. 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung Bei den Wahlen zum Stadtrat Hagenbach wurde vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union (CDU) der Bewerber Franz Xaver Scherrer in den Stadtrat gewählt. Herr Franz Xaver Scherrer wurde darüber hinaus durch Direktwahl zum Stadtbürgermeister gewählt. Nach 5 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes darf ein Mitglied des Gemeinderats nicht gleichzeitig ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde sein. Franz Xaver Scherrer hat die Wahl zum Stadtrat nicht angenommen. Es wird hiermit bekannt gegeben, dass Herr Andreas Spahr, Landschaftsgärtnermeister, wohnhaft in Hagenbach, Lärchenstr. 2, als Ersatzperson für Herrn Franz Xaver Scherrer in den Stadtrat Hagenbach einberufen wurde. Herr Andreas Spahr hatte bei der Wahl am unter den noch nicht berufenen Bewerbern des Wahlvorschlages der CDU die höchste Stimmenzahl erreicht. Hagenbach, den Franz Xaver Scherrer Stadtbürgermeister und Wahlleiter NEUBURG Ortsbürgermeister Hermann Knauß Sprechzeiten im Rathaus, Hauptstraße 50: Dienstag bis Uhr und Donnerstag bis Uhr Telefon: / gemeinde.neuburg@t-online.de Öffnungszeiten Rathaus: Montag Uhr bis Uhr und Dienstag Uhr bis Uhr Dorfmoderation Neuburg Fragenbogenaktion läuft noch bis zum 19. Juli 2014 In Neuburg wird derzeit mit der Dorfplanerin Frau Franzen eine Dorfmoderation durchgeführt. Diese hat das Ziel, die Lebensqualität im Ort für alle Bürgerinnen und Bürger auch zukünftig zu erhalten. Im März 2014 wurde Neuburg außerdem als Schwerpunktgemeinde im Dorferneuerungsprogramm anerkannt. Das bedeutet, dass Neuburg mit Fördermitteln rechnen kann bei der Umsetzung von öffentlichen wie auch privaten Maßnahmen im Ortskern. Diese liegen bei öffentlichen Maßnahmen bei bis zu 65%. Um einen Überblick über alle Ideen und Vorschläge der Bevölkerung zu bekommen, wird nun die Fragebogenaktion durchgeführt. Alle Haushalte haben Fragebögen erhalten, außerdem kann man unter den Fragebogen auch online ausfüllen. Die Frist für die Abgabe der Fragebögen wird bis zum 19. Juli 2014 verlängert. Rückgabeboxen für die Fragebögen stehen bei den Bäckereien Rothhaas und Schwab, bei der Metzgerei Hörner und im Rathaus. Es ist wichtig, dass möglichst viele Neuburger sich an der Befragung beteiligen, damit viele gute Ideen in die Dorfmoderation einfließen und nach und nach auch umgesetzt werden können. So lautet auch das Motto: Dorferneuerung lebt vom Mitmachen! Hinweis Entwässerungsverband Obere Rheinniederung und der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt - Regionalstelle Wasserwirtschaft Im Rahmen der Untersuchungen über die Auswirkungen des Schöpfwerkbetriebes Neuburg auf die Grundwasserverhältnisse in der Ortslage Neuburg wird voraussichtlich ab der 29. Kalenderwoche die Einmessung der Kellersohlen in den betroffenen Gebäuden vorgenommen. Die betroffenen Bürger werden vorab telefonisch vom Vermessungsbüro bzw. vom Planungsbüro Hydrag kontaktiert und das Vorhaben wird erläutert. Rückfragen bitte an die Firma Hydrag, Herrn Eckert, unter der Tel. Nr. 0721/ oder an den Geschäftsführer des Entwässerungsverbandes Obere Rheinniederung Herrn Kuntz unter der Telefonnummer 07273/ Hauptsatzung der Ortsgemeinde Neuburg am Rhein vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomE- AVO) beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Hagenbach. (2) Karten, Pläne und Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Abs. 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Ludwigstraße 20 zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Abs. 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens 7 volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens 7 Tagen Einsicht genommen werden kann. (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Abs. 2 entsprechend. (4) In den Fällen, in denen eine termingebundene öffentliche Bekanntmachung nicht rechtzeitig im Amtsblatt der Verbandsgemeinde veröffentlicht werden kann, erfolgt die Bekanntmachung an den Bekanntmachungstafeln, die sich befinden: 1. An der Hauptstraße Höhe Bürgerhaus bei der Bushaltestelle, 2. Am Dorfplatz, neben dem Anwesen Hauptstraße 24. In der nächsten planmäßig erscheinenden Ausgabe des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Hagenbach ist auf diese Bekanntmachung hinzuweisen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch öffentlichen Ausruf. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der durch die in den Absätzen 1 oder 2 vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gem. Abs. 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist. 2 Unterrichtung der Einwohner Die Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung ( 15 Abs. 1 GemO) und über die Ergebnisse von Ratssitzungen ( 41 Abs. 5 GemO) erfolgt in den Formen des 1. 3 Ausschüsse des Ortsgemeinderates (1) Der Ortsgemeinderat bildet folgende Ausschüsse: 1. Haupt- und Finanzausschuss 2. Rechnungsprüfungsausschuss 3. Bauausschuss und Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 4. Ausschuss für Umwelt, Freizeit und Verkehr (2) Der Haupt- und Finanzausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss bestehen aus je 6 Mitgliedern und Stellvertretern, der Bauausschuss und Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und der Ausschuss für Umwelt, Freizeit und Verkehr bestehen aus je 7 Mitgliedern und Stellvertretern.

8 Hagenbach Ausgabe 28/2014 I 11. Juli 2014 Die Mitglieder und Stellvertreter des Rechnungsprüfungsausschusses werden aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt. Die Mitglieder und Stellvertreter der übrigen Ausschüsse können aus der Mitte des Ortsgemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgern gewählt werden. Mindestens die Hälfte der Mitglieder und deren Stellvertreter eines Ausschusses sollen Ratsmitglieder sein. (3) Der Ortsgemeinderat kann zur Beratung und Beschlussfassung über bestimmte Aufgaben und Angelegenheiten Fachausschüsse bilden und ihre Zusammensetzung abweichend von Absatz 2 regeln. Soweit keine abschließende Regelung getroffen wurde, gelten die Vorschriften dieser Hauptsatzung in diesem Sinne analog. 3a Wahl der Ausschüsse (1) Wird kein Wahlvorschlag gemäß 45 Abs. 1 GemO gemacht, so werden die Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt ( 45 Absatz 2 GemO). In diesem Fall können die Ratsmitglieder auf ihren Stimmzetteln doppelt so viele wählbare Personen aufführen, als die festgesetzte Zahl der Mitglieder der Ausschüsse beträgt. Die auf den Stimmzetteln aufgeführten Personen werden in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmenzahl geordnet. Die Reihenfolge der Personen mit gleicher Stimmenzahl wird durch Los bestimmt. Als Mitglieder sind die Personen gewählt, die mit ihrer Stimmenzahl in der Gruppe liegen, die der Stärke des betreffenden Ausschusses entspricht. Die weiteren vorgeschlagenen Personen, die mit ihrer Stimmenzahl in der Gruppe liegen, die der doppelten Stärke des betreffenden Ausschusses entspricht, gelten in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen als Stellvertreter der gewählten Mitglieder. (2) Sind Ausschüsse aus Ratsmitgliedern oder sonstigen wählbaren Bürgern zu wählen, wird unter Anwendung der Regelung des Absatzes 1 zunächst die in 3 Abs. 2 bestimmte Zahl von Ratsmitgliedern und deren Stellvertreter ermittelt. 4 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf Ausschüsse (1) Soweit einem Ausschuss die Beschlussfassung über Angelegenheiten nicht übertragen ist, hat der Ausschuss innerhalb seines aus der Bezeichnung sich ergebenden Zuständigkeitsbereiches die Beschlüsse des Ortsgemeinderates vorzubereiten. Berührt eine Angelegenheit den Zuständigkeitsbereich mehrerer Ausschüsse, kann durch den Ortsbürgermeister ein federführender Ausschuss bestimmt werden. Die zuständigen Ausschüsse können zu gemeinsamen Sitzungen eingeladen werden. (2) Die Übertragung der Beschlussfassung über eine bestimmte Angelegenheit auf einen Ausschuss erfolgt durch Beschluss des Ortsgemeinderates. Sie gilt bis zum Ende der Wahlzeit des Ortsgemeinderates, soweit ihm die Beschlussfassung nicht entzogen wird. Die Bestimmungen der Hauptsatzung bleiben unberührt. (3) Der Bauausschuss wird ermächtigt, folgende Entscheidungen abschließend zu treffen: 1. die Erteilung von Aufträgen aus seinem Geschäftsbereich bis zu einem Wert von für einzelne Aufträge, sofern die Mittel im Haushaltsplan bereitgestellt sind und die Investitionsmaßnahme zuvor vom Gemeinderat beschlossen ist. 2. das Einvernehmen nach 36 Baugesetzbuch (BauGB) für die Fälle der 31, 34 und 35 BauGB zu erteilen, ferner in denkmalsrechtlichen und telegrafenwege- bzw. fernmelderechtlichen Verfahren. 5 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen: 1. Verfügung über Gemeindevermögen sowie die Hingabe von Darlehen der Ortsgemeinde bis zu einer Wertgrenze von im Einzelfall. 2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von im Einzelfall. 3. Auftragsvergaben zur Abwicklung von Versicherungsfällen, bei denen die Ortsgemeinde Geschädigte ist und eine Deckungszusage der Versicherung vorliegt, 4. Aufnahme von Krediten nach Maßgabe der Entscheidungen des Ortsgemeinderates oder des zuständigen Ausschusses. 5. Stundung von Forderungen der Ortsgemeinde bis zu einem Betrag von im Einzelfall und Erlass und unbefristete Niederschlagungen von Forderungen der Ortsgemeinde bis zu einem Betrag von Erhebung von Vorausleistungen auf laufende Entgelte. 7. Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln zur Fristwahrung. 8. Die Erteilung der Negativbescheinigung (Verzicht auf Vorkaufsrecht nach 24 und 25 BauGB). 9. Die Erteilung des Einvernehmens nach 36 Baugesetzbuch (BauGB) für die Fälle der 31, 34 und 35 BauGB in dringlichen Fällen, soweit der Gemeinderat bzw. Bauausschuss kurzfristig nicht zusammentreten kann. 6 Beigeordnete (1) Die Ortsgemeinde hat zwei Beigeordnete. (2) Die Beigeordneten sind ehrenamtlich tätig. 7 Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder und Mitglieder von Ausschüssen (1) Die Ratsmitglieder erhalten zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen, die mit der Wahrnehmung ihres Amtes verbunden sind, eine Aufwandsentschädigung nach Abs. 2. Das Gleiche gilt für die Mitglieder der Ausschüsse, auch soweit sie nicht Ratsmitglieder sind. Die Aufwandsentschädigung ist halbjährlich nachträglich zu überweisen. (2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 20. Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen an einem Tag wird nur einmal Sitzungsgeld gewährt. Weiterhin wird jeder politischen Gruppierung im Gemeinderat pro Ratsmitglied eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe eines Sitzungsgeldes gezahlt. (3) Neben der Entschädigung nach Abs. 2 wird Lohnausfall gewährt; er ist durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen. Nachgewiesener Verdienstausfall wird bis zu einem Höchstbetrag von 20 je angefangene Stunde ersetzt. Personen, die einen Verdienst- oder Lohnausfall nicht geltend machen können, denen aber im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten einen Ausgleich in Höhe eines Verdienstausfalles nach Satz 2. 8 Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten (1) Der ehrenamtliche Beigeordnete erhält für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung nach 12 Abs. 1 in Verbindung mit 13 Abs. 1 Satz 3 EntschädigungsVO-Gemeinden. (2) Die Aufwandsentschädigung wird für jeden Tag der Vertretung in Form eines Dreißigstels des monatlichen Regelsatzes nach 12 Abs. 2 unter Berücksichtigung des 13 Abs. 1 Satz 3 EntschädigungsVO-Gemeinden berechnet. (3) Ehrenamtlichen Beigeordneten, die nicht Ratsmitglied sind und denen kein Geschäftsbereich übertragen worden ist, auch keine Aufwandsentschädigung nach Abs. 2 erhalten, wird gem. 13 Abs. 3 EntschädigungsVO-Gemeinden für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderates und der Ausschüsse die in 7 Abs. 2 dieser Hauptsatzung für Ratsmitglieder festgesetzte Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) gewährt. (4) Ehrenamtliche Ortsbeigeordnete ohne Geschäftsbereich, die den Ortsbürgermeister bei Veranstaltungen vertreten ( 50 Abs. 2 Satz 6 GemO) oder bei ihnen übertragenen einzelnen Amtsgeschäften ( 50 Abs. 3 Satz 2 GemO) den Ortsbürgermeister während eines kürzeren Zeitraumes als einem vollen Kalendertag vertreten, erhalten als Aufwandsentschädigung: 2/10 bei Vertretung bis 2 Stunden, 4/10 bei Vertretung von mehr als 2-4 Stunden, 6/10 bei Vertretung von mehr als 4-6 Stunden, 8/10 bei Vertretung von mehr als 6-8 Stunden des nach Abs. 2 sich ergebenden Tagessatzes.

9 Hagenbach Ausgabe 28/2014 I 11. Juli Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene Die Feldgeschworenen erhalten für ihre Mitwirkung bei Abmarkungen sowie für die Grenzbegänge nach 9 Abs. 2 Feldgeschworenenverordnung eine Entschädigung, die nach Stunden bemessen wird; die Zeiten für die Wegstrecken vom Wohnsitz bis zum Tätigkeitsort und zurück werden berücksichtigt. Die Entschädigung wird in Höhe des jeweils maßgebenden Höchstsatzes je Stunde gewährt. Die angefangenen halben Stunden sind mit der Hälfte des Stundensatzes zu entschädigen. Ist der maßgebende Höchstsatz nach der Feldgeschworenenverordnung höher als der gesetzliche Höchstbetrag für geringfügige Beschäftigung und würde dadurch die Regelung nach 10 hinfällig, so wird auf Antrag des Feldgeschworenen anstelle des Höchstsatzes nach der Feldgeschworenenverordnung nur der Stundenhöchstsatz nach den Lohnsteuerrichtlinien für geringfügige Beschäftigung gezahlt. 10 Pauschalversteuerung Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird für die Entschädigung nach 9 für die Feldgeschworenen der Pauschsteuersatz von der Ortsgemeinde getragen. 11 Inkrafttreten Diese Neufassung der Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neuburg am Rhein, Hermann Knauß Ortsbürgermeister Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn (1) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder (2) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der vorstehend genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Hagenbach, Verbandsgemeindeverwaltung Reinhard Scherrer Bürgermeister Einberufung einer Ersatzperson gem. 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung Bei den Wahlen zum Ortsgemeinderat Neuburg wurde vom Wahlvorschlag der Wählergruppe Neuburg e.v. der Bewerber Hermann Knauß in den Ortsgemeinderat gewählt. Herr Hermann Knauß wurde darüber hinaus durch Direktwahl zum Ortsbürgermeister gewählt. Nach 5 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes darf ein Mitglied des Gemeinderats nicht gleichzeitig ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde sein. Hermann Knauß hat die Wahl zum Ortsgemeinderat nicht angenommen. Es wird hiermit bekannt gegeben, dass Herr Klaus Bader, Elektroingenieur, wohnhaft in Neuburg, Hauptstr. 33A, als Ersatzperson für Herrn Hermann Knauß in den Ortsgemeinderat Neuburg einberufen wurde. Klaus Bader hatte bei der Wahl am unter den noch nicht berufenen Bewerbern des Wahlvorschlages der Wählergruppe Neuburg e.v. die höchste Stimmenzahl erreicht. Neuburg, den Thorsten Pfirmann Gemeindewahlleiter ScHEIBENHARDT Ortsbürgermeister Edwin Diesel Sprechzeiten im Bürgerhaus, Hasenweg 11: Montag von bis Uhr, Telefon: / gemeinde@scheibenhardt.de Der Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuss tagt Gemäß Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz wird hiermit bekannt gegeben, dass am Mittwoch, dem 16. Juli 2014 um 18:00 Uhr eine nichtöffentliche Sitzung des Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Scheibenhardt stattfindet. Sitzungslokal: Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Ludwigstr. 20, Ratssaal 2. OG Tagesordnung 1. Jahresabschluss Sonstiges Edwin Diesel, Ortsbürgermeister Voranzeige der nächsten Einwohnerversammlung in Scheibenhardt Der interessierten Bevölkerung wird vorab mitgeteilt, dass am Mittwoch, dem 30. Juli 2014 eine Einwohnerversammlung geplant ist. Uhrzeit sowie Tagesordnung werden in der nächsten Amtsblattausgabe bekannt gegeben. Bitten merken Sie sich diesen Termin vor. Hauptsatzung der Ortsgemeinde Scheibenhardt vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomE- AVO) beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Hagenbach. (2) Karten, Pläne und Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Abs. 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Ludwigstr. 20, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Abs. 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens 7 volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens 7 Tagen Einsicht genommen werden kann. (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Abs. 2 entsprechend. (4) In den Fällen, in denen eine termingebundene öffentliche Bekanntmachung nicht rechtzeitig im Amtsblatt der Verbandsgemeinde veröffentlicht werden kann, erfolgt die Bekanntmachung an den Bekanntmachungstafeln, die sich befinden: 1. Am alten Rathaus, Hauptstraße Am Rastplatz bei der Lauterbrücke 3. Vor dem Anwesen Roth, Ortsteil Bienwaldmühle In der nächsten planmäßig erscheinenden Ausgabe des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Hagenbach ist auf diese Bekanntmachung hinzuweisen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.

10 Hagenbach Ausgabe 28/2014 I 11. Juli 2014 (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch öffentlichen Ausruf. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der durch die in den Absätzen 1 oder 2 vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gem. Abs. 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist. 2 Unterrichtung der Einwohner Die Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung ( 15 Abs. 1 GemO) und über die Ergebnisse von Ratssitzungen ( 41 Abs. 5 GemO) erfolgt in den Formen des 1. 3 Ausschüsse des Ortsgemeinderates (1) Der Ortsgemeinderat bildet folgenden Ausschuss: Rechnungsprüfungsausschuss. (2) Der Ausschuss besteht aus 5 Mitgliedern und Stellvertretern. Die Mitglieder und Stellvertreter des Rechnungsprüfungsausschusses werden aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt. (3) Der Ortsgemeinderat kann zur Beratung und Beschlussfassung über bestimmte Aufgaben und Angelegenheiten Fachausschüsse bilden und ihre Zusammensetzung abweichend von Abs. 2 regeln. Soweit keine abschließende Regelung getroffen wurde, gelten die Vorschriften dieser Hauptsatzung in diesem Sinne analog. Mindestens die Hälfte der Mitglieder und deren Stellvertreter eines Ausschusses nach Abs. 3 sollen Ratsmitglieder sein. 3 a Wahl der Ausschüsse (1) Wird kein Wahlvorschlag gemäß 45 Abs. 1 GemO gemacht, so werden die Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt ( 45 Absatz 2 GemO). In diesem Fall können die Ratsmitglieder auf ihren Stimmzettel doppelt so viele wählbare Personen aufführen, als die festgesetzte Zahl der Mitglieder der Ausschüsse beträgt. Die auf den Stimmzetteln aufgeführten Personen werden in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmenzahl geordnet. Die Reihenfolge der Personen mit gleicher Stimmenzahl wird durch Los bestimmt. Als Mitglieder sind die Personen gewählt, die mit ihrer Stimmenzahl in der Gruppe liegen, die der Stärke des betreffenden Ausschusses entspricht. Die weiteren vorgeschlagenen Personen, die mit ihrer Stimmenzahl in der Gruppe liegen, die der doppelten Stärke des betreffenden Ausschusses entspricht, gelten in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen als Stellvertreter der gewählten Mitglieder. (2) Sind Ausschüsse aus Ratsmitgliedern oder sonstigen wählbaren Bürgern zu wählen, wird unter Anwendung der Regelung des Absatzes 1 zunächst die in 3 Abs. 3 bestimmte Zahl von Ratsmitgliedern und deren Stellvertreter ermittelt. 3 b Seniorenbeirat Zur Wahrnehmung der Interessen der älteren Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Scheibenhardt wird ein Seniorenbeirat gebildet. Das Nähere regelt die Satzung über die Bildung und Arbeit des Seniorenbeirats. 4 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf Ausschüsse (1) Soweit einem Ausschuss die Beschlussfassung über Angelegenheiten nicht übertragen ist, hat der Ausschuss innerhalb seines aus der Bezeichnung sich ergebenden Zuständigkeitsbereiches die Beschlüsse des Ortsgemeinderates vorzubereiten. Berührt eine Angelegenheit den Zuständigkeitsbereich mehrerer Ausschüsse, kann durch den Ortsbürgermeister ein federführender Ausschuss bestimmt werden. Die zuständigen Ausschüsse können zu gemeinsamen Sitzungen eingeladen werden. (2) Die Übertragung der Beschlussfassung über eine bestimmte Angelegenheit auf einen Ausschuss erfolgt durch Beschluss des Ortsgemeinderates. Sie gilt bis zum Ende der Wahlzeit des Ortsgemeinderates, soweit ihm die Beschlussfassung nicht entzogen wird. Die Bestimmungen der Hauptsatzung bleiben unberührt. 5 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen: 1. Verfügung über Gemeindevermögen sowie die Hingabe von Darlehen der Ortsgemeinde bis zu einer Wertgrenze von im Einzelfall. 2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von im Einzelfall. 3. Auftragsvergaben zur Abwicklung von Versicherungsfällen, bei denen die Ortsgemeinde Geschädigte ist und eine Deckungszusage der Versicherung vorliegt. 4. Aufnahme von Krediten nach Maßgabe der Entscheidungen des Ortsgemeinderates oder des zuständigen Ausschusses. 5. Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe allgemeiner Grundsätze und Richtlinien des Ortsgemeinderates. 6. Erhebung von Vorausleistungen auf laufende Entgelte. 7. Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln zur Fristwahrung. 8. Die Erteilung der Negativbescheinigung (Verzicht auf Vorkaufsrecht nach 24 und 25 BauGB). 9. Die Erteilung des Einvernehmens nach 36 Baugesetzbuch (BauGB) für die Fälle der 31, 34 und 35 BauGB in dringlichen Fällen, soweit der Gemeinderat bzw. Bauausschuss kurzfristig nicht zusammentreten kann. 10. Stundung von Forderungen der Ortsgemeinde bis zu einem Betrag von im Einzelfall und Erlass und unbefristete Niederschlagungen von Forderungen der Ortsgemeinde bis zu einem Betrag von Beigeordnete (1) Die Ortsgemeinde hat 2 Beigeordnete. (2) Die Beigeordneten sind ehrenamtlich tätig. 7 Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder und Mitglieder von Ausschüssen (1) Die Ratsmitglieder erhalten zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen, die mit der Wahrnehmung ihres Amtes verbunden sind, eine Aufwandsentschädigung nach Abs. 2. Das Gleiche gilt für die Mitglieder der Ausschüsse, auch soweit sie nicht Ratsmitglieder sind. Die Aufwandsentschädigung ist halbjährlich nachträglich und längstens bis zum Ende des Monats zu zahlen, in dem das Mandat endet. (2) Die Entschädigung für Rats- und Ausschusssitzungen wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 10. Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen an einem Tag wird nur einmal Sitzungsgeld gewährt. (3) Neben der Entschädigung nach Abs. 2 wird Lohnausfall gewährt; er ist durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen. Nachgewiesener Verdienstausfall wird bis zu einem Höchstbetrag von 20 je angefangene Stunde ersetzt. Personen, die einen Verdienst- oder Lohnausfall nicht geltend machen können, denen aber im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, können in Härtefällen einen Ausgleich erhalten, der im Einzelfall vom Gemeinderat festgelegt wird. 8 Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten (1) Der ehrenamtliche Beigeordnete erhält für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung nach 12 Abs. 1 in Verbindung mit 13 Abs. 1 Satz 3 EntschädigungsVO-Gemeinden.

11 Hagenbach Ausgabe 28/2014 I 11. Juli 2014 (2) Die Aufwandsentschädigung wird für jeden Tag der Vertretung in Form eines Dreißigstels des monatlichen Regelsatzes nach 12 Abs. 2 unter Berücksichtigung des 13 Abs. 1 Satz 3 EntschädigungsVO-Gemeinden berechnet. (3) Ehrenamtlichen Beigeordneten, die nicht Ratsmitglied sind und denen kein Geschäftsbereich übertragen worden ist, auch keine Aufwandsentschädigung nach Abs. 2 erhalten, wird gem. 13 Abs. 3 EntschädigungsVO-Gemeinden für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderates und der Ausschüsse die in 7 Abs. 2 dieser Hauptsatzung für Ratsmitglieder festgesetzte Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) gewährt. (4) Ehrenamtliche Ortsbeigeordnete ohne Geschäftsbereich, die den Ortsbürgermeister bei Veranstaltungen vertreten ( 50 Abs. 2, Satz 6 GemO) oder bei ihnen übertragenen einzelnen Amtsgeschäften ( 50 Abs. 3 Satz 2 GemO) den Ortsbürgermeister während eines kürzeren Zeitraumes als einem vollen Kalendertag vertreten, erhalten als Aufwandsentschädigung: 2/10 bei Vertretung bis 2 Stunden, 4/10 bei Vertretung von mehr als 2-4 Stunden, 6/10 bei Vertretung von mehr als 4-6 Stunden, 8/10 bei Vertretung von mehr als 6-8 Stunden des nach Abs. 2 sich ergebenden Tagessatzes. 9 Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene Die Feldgeschworenen erhalten für ihre Mitwirkung bei Abmarkungen sowie für die Grenzbegänge nach 9 Abs. 2 Feldgeschworenenverordnung eine Entschädigung, die nach Stunden bemessen wird; die Zeiten für die Wegstrecken vom Wohnsitz bis zum Tätigkeitsort und zurück werden berücksichtigt. Die Entschädigung ist in Höhe des jeweils maßgebenden Höchstsatzes je Stunde gewährt. Die angefangenen halben Stunden sind mit der Hälfte des Stundensatzes zu entschädigen. Ist der maßgebende Höchstsatz nach der Feldgeschworenenverordnung höher als der gesetzliche Höchstbetrag für geringfügige Beschäftigung und würde dadurch die Regelung nach 10 hinfällig, so wird auf Antrag des Feldgeschworenen anstelle des Höchstsatzes nach der Feldgeschworenenverordnung nur der Stundenhöchstsatz nach den Lohnsteuerrichtlinien für geringfügige Beschäftigung gezahlt. 10 Pauschalversteuerung Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird für die Entschädigung nach 9 für die Feldgeschworenen der Pauschsteuersatz von der Ortsgemeinde getragen. 11 Inkrafttreten Diese Hauptsatzung tritt am tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom außer Kraft. Scheibenhardt, Edwin Diesel Ortsbürgermeister Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der vorstehend genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Hagenbach, Verbandsgemeindeverwaltung Reinhard Scherrer Bürgermeister NICHTAMTLICHER TEIL Aus der VG HAGENBACH wird berichtet Aus der Arbeit der Polizei Geschwindigkeitskontrolle Am Samstagmittag wurden Geschwindigkeitskontrollen auf der B9 am Langenberg in Fahrtrichtung Frankreich durchgeführt. Bei 200 gemessenen Fahrzeugen ergaben sich 3 Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Darüber hinaus mussten 25 Verwarnungen verhängt werden. Der Spitzenreiter fuhr bei erlaubten 70 km/h eine Geschwindigkeit von 105 km/h. Bei Verkehrskontrolle aufgefallen Am wurde durch die Polizeiinspektion Wörth eine Geschwindigkeitskontrolle im Bereich der B9 im Bienwald durchgeführt. Im Rahmen der Kontrolle wurden 10 Verkehrsteilnehmer beanstandet. Bei einem 24-Jährigen aus Speyer wurden im Rahmen der Kontrolle deutliche Anzeichen auf einen Einfluss von Betäubungsmitteln festgestellt. Der Fahrer gab an, vor zwei Tagen einen Joint geraucht zu haben. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt. Bei einem 32-Jährigen aus Kuhardt wurde festgestellt, dass dieser aktuell nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Nachdem dem Fahrer 2005 die Fahrererlaubnis entzogen wurde, hatte sich dieser in den Niederlanden eine neue Fahrerlaubnis ausstellen lassen. Diese hatte jedoch im Gebiet der Bundesrepublik keine Gültigkeit. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Sprechtag der Rentenversicherung Die Auskunfts- und Beratungsstelle Speyer der Deutschen Rentenversicherung (früher LVA und BfA) hält bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach am Donnerstag, von 09:00 bis 15:00 Uhr einen Sprechtag ab. Die Fachberater informieren über alle Belange der gesetzlichen Rentenversicherung, über rechtliche Neuerungen und geben allgemeine Auskünfte zur zusätzlichen Altersvorsorge. Sie sind bei der Klärung des Versicherungskontos und bei der Antragstellung behilflich. Terminreservierungen werden unter Angabe der Versicherungsnummer bei der Verbandsgemeinde Hagenbach, Zimmer 108, Herr Fuhrmann, Tel: 07273/ , entgegengenommen. Mitzubringen sind der Personalausweis/Pass, alle Rentenversicherung betreffenden Unterlagen, wenn Zeiten der Kindererziehung geltend gemacht werden, das Familienbuch oder Geburtsurkunden der Kinder sowie sonstige Nachweise über Heirat oder Scheidung. Auskünfte über Ansprüche anderer Personen (z.b.ehegatten) werden nur gegen Vorlage einer entsprechenden Vollmacht erteilt. Kirchliche Nachrichten Prot. Kirchengemeinde Neuburg, Berg und Scheibenhardt Sonntag, Neuburg Uhr Gottesdienst mit Pfr. G. Greiner Berg Uhr Gottesdienst mit Pfr. G. Greiner Vorankündigung Gottesdienst zur Silbernen Konfirmation für alle, die 1989 konfirmiert wurden am Samstag, 19. Juli 2014, Uhr Neuburg. Konfirmandenunterricht Neuburg Dienstag, 15. Juli 2014 um 16:45 Uhr - 18:15 Uhr im Ev. Gemeindezentrum Neuburg, Dammstr. 3

12 Hagenbach Ausgabe 28/2014 I 11. Juli 2014 Berg Mittwoch, 16. Juli 2014 um Uhr im Ev. Gemeindezentrum Berg, Körnerstraße 2 Krabbelgruppe Neuburg Donnerstags treffen wir uns von 10:00 Uhr - 11:30 Uhr zum Singen und Spielen im Ev. Gemeindezentrum, Dammstr. 3. Krabbelgruppe Berg Donnerstags von 09:45 Uhr - 11:15 Uhr trifft sich die Krabbelgruppe im Ev. Gemeindezentrum Berg, Körnerstr. 2. Diakonieverein Bei Fragen über die Sozialstation oder den Diakonieverein wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Frau Marliese Ertel, Tel.: 07273/1361. Öffnungszeiten und Telefonnummern Pfarrbüro Neuburg Das Pfarramt ist immer montags und mittwochs von 08: Uhr besetzt. Außerhalb der Öffnungszeiten ist Pfarrer H. Schwarz auch unter der Telefonnummer 07273/1200 zu erreichen! Im Internet finden Sie uns unter der Adresse: Wochenspruch, der uns diese Woche begleitet: 4. Sonntag nach Trinitatis Einer trage des anderen ast, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen. Galater 6,2 Prot. Auferstehungskirchengemeinde Hagenbach Gottesdienst Sonntag, 13. Juli Uhr Gottesdienst mit Pfr. i. R. R. Kalker Konfi-Tag des Dekanats Samstag, 12. Juli 2014 um Uhr in Germersheim Anmeldung bei Pfr. Pfautsch, Tel / Aktiv ab 50 Montags und donnerstags - Nordic Walking Uhr Treffen zum Nordic Walking im Rahmen von Aktiv ab 50, Treffpunkt: Parkplatz Lauftreff Sport für Ältere Wer rastet der rostet, deshalb gibt sportliche Aktivität etwas mehr Sicherheit im Alltagsleben. Die vielfältige Auswahl von Handgeräten bereitet den älteren Menschen viel Spaß und stärkt das Selbstbewusstsein. Jeder, der mitmachen möchte, ist herzlich willkommen. Die Konfession spielt keine Rolle. Wo: Prot. Gemeindezentrum, Konrad-Adenauer-Ring 1 Wann: Jeden Dienstag von Uhr (außer an Feiertagen) Leitung: Ursula Stumpf Altersoffener Tanzkreis immer dienstags Ab Uhr - getanzt werden Kreis-, Block- Gassentänze und Squaredance. Vorkenntnisse und Partner sind nicht erforderlich. Ausführliche Information erhalten Sie über Frau Karin Dübon, Tel Französischunterricht Donnerstag, 17. Juli Uhr Uhr Französisch mit Herrn Couillec, im Prot. Gemeindezentrum. Dieser Kurs bietet interessierten Teilnehmern (mit Vorkenntnissen) die Möglichkeit, mit der französischen Sprache vertraut zu werden und in Bezug auf die Alltagssituationen in Frankreich praktische Fertigkeiten zu erlernen. Dabei sollte die Sprachvermittlung durch ein Lehrbuch unterstützt werden. Großes Frauenfrühstück Freitag, den 26. September 2014 um Uhr Thema: Kolumbien, ein wunderschönes Land mit wunderbaren Menschen. Herzliche Einladung zum Lichtbildervortrag einer gebürtigen Kolumbianerin. Sprechzeiten im Pfarrbüro Bürozeiten in Wörth, Ottstr. 16: dienstags und donnerstags von Uhr, Pfarrer Andreas Pfautsch, Tel / Wochenspruch für diese Woche Einer trage des andere Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen. Galater 6,2 Kath. Pfarreiengemeinschaft Hagenbach - Berg mit Neuburg - Büchelberg - Scheibenhardt St. Michael Hagenbach Freitag, Uhr Abendmesse Sonntag, Sonntag im Jahreskreis Uhr Eucharistiefeier - in der Kirche! Uhr Tauffeier Freitag, Uhr Abendmesse Kirchenchorprobe Mittwochs, Uhr Rosenkranzgebet Sonntag - Donnerstag, Uhr Krankenkommunion 1 x im Monat: Unsere Kranken werden im Wechsel von unseren Kommunionhelfer/Innen und Pfarrer Dr. Patrick Asomugha besucht. Nach Möglichkeit erfolgen die Besuche zum 1. Wochenende im Monat. Alle Besuche werden vorher telefonisch abgesprochen. Öffnungszeiten im Pfarrbüro Montag, Dienstag + Freitag, Uhr, Donnerstag, Uhr Kath. Bücherei Dienstag, Uhr, Donnerstag, Uhr St. Laurentius Büchelberg Samstag, Vorabend zum 15. Sonntag im Jahreskreis Uhr Eucharistiefeier Donnerstag, Uhr Abendmesse Öffnungszeit Pfarrbüro Dienstags, Uhr Altenkreis der KFD Monatlich mittwochs, Uhr Krankenkommunion 1 x im Monat Gruppe Frau Supper / Gruppe Frau Brunner jeweils nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Pfarrbücherei Ausleihe Jeden Sonntag Uhr (H. Ghirardini) Rosenkranz Täglich Uhr St. Bartholomäus Berg mit St. Remigius Neuburg Sonntag, Sonntag im Jahreskreis Uhr Neuburg Eucharistiefeier Uhr Berg Wort-Gottes-Feier Dienstag, Uhr Neuburg Abendmesse Mittwoch, Uhr Berg Abendmesse Öffnungszeiten der kath. Bücherei Donnerstag, Uhr Sprechzeit von Pastoralreferent Joachim Schaarschmidt Jederzeit nach Vereinbarung St. Ludwig Scheibenhardt Sonntag, Sonntag im Jahreskreis Uhr Eucharistiefeier Dienstag, Uhr Abendmesse Katholische Frauengemeinschaft Dienstags, Uhr im Bürgerstübchen Sprechstunde Dienstags, nach dem Abendgottesdienst mit Pastoralreferent Joachim Schaarschmidt Ansprechpartner in den einzelnen Pfarrgemeinden Administrator Pfr. Fredi Bernatz Maximiliansau Pfarrbüro 07271/41732 Kooperator Pfr. Dr. Patrick Asomugha Hagenbach Pfarrbüro 07273/3099 Fax 07273/ pfarramt.hagenbach@bistum-speyer.de Pastoralreferent Joachim Schaarschmidt Berg Pfarrbüro 07273/1281 Fax 07273/ kath.pfarramt.berg@gmx.de Elisabethenverein Steffen Nortmann Pfarrverband Germersheim 07274/2296 pvb.germersheim@bistum-speyer.de

13 Hagenbach Ausgabe 28/2014 I 11. Juli 2014 Sonstige Nachrichten Aus BERG wird berichtet Bürgersprechstunde des Landrats Persönlich mit den Menschen in Kontakt stehen und ein offenes Ohr für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu haben, das ist Landrat Dr. Fritz Brechtel wichtig. Deshalb bietet er regelmäßig an wechselnden Orten des Kreises eine Bürgersprechstunde an. Nächster Termin ist Donnerstag, 17. Juli 2014 ab Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstr. 8, Trauzimmer. Wir bitten um Verständnis dafür, dass bei der Fülle der eingehenden Anmeldungen nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung stehen kann. Landrat Dr. Fritz Brechtel bittet darum, dass sich alle Interessierten bis spätestens 14. Juli 2014 bei Christian Jag unter Tel / oder per c.jag@kreis-germersheim.de anmelden und auch schon ihr Anliegen mitteilen. Bündnis 90/Die Grünen Grüner Stammtisch An alle grünen Mitstreiter und interessierten Berger Eltern, unseren Stammtisch am Montag, den 14. Juli 2014 machen wir im Clubhaus des FCB am alten Sportplatz in Berg! Hauptthema wird ein gedanklich geplantes Familien- und Kinderfest (Ende September) sein. Da wir in die Stammtisch-Sommerpause gehen, ist dieses Thema schon jetzt aktuell. Alle, die an einem Familienfest interessiert sind, mögen bitte kommen, denn so ein Unternehmen bedarf vieler Köpfe und Schultern. Außerdem werden wir über unsere künftige Arbeit in den Räten sprechen und gemäß unseren Vorstellungen Themen und Aktivitäten priorisieren. Verbraucherberatung Lebensmittelkennzeichnung - Drin ist, was drauf steht, oder? Verbraucherzentrale und Verbraucherschutzministerium starten Umfrage Was ist Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln wichtig und worauf achten sie beim Einkauf? Diesen Fragen gehen die Verbraucherzentrale Rheinland- Pfalz und das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz in einer gemeinsamen Aktion Lebensmittelkennzeichnung - zwischen Wunsch und Wirklichkeit auf den Grund. Mit einer Straßenaktionin Mainz geben Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff und Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz den Startschuss für eine Umfrage. Auf einer Bodenzeitung werden heute erste Antworten von Passantinnen und Passanten gesammelt. Unter lebensmittelkennzeichnung-umfrage und im Stützpunkt der Verbraucherzentrale bei der Kreisverwaltung Germersheim können sich alle Interessierten bis Mitte September an der Aktion beteiligen. Die Ergebnisse der Befragung sowie mögliche Konsequenzen und Schlussfolgerungen daraus werden Verbraucherzentrale und Ministerium im Oktober 2014 vorstellen und im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit verschiedenen Interessengruppen erörtern. Angaben auf Verpackungen sind für Verbraucherinnen und Verbraucher einerseits eine wichtige Orientierungshilfe beim Lebensmitteleinkauf, sorgen andererseits aber oft für Unmut. Nach wie vor erreichen uns viele Beschwerden über fehlende, schlecht lesbare oder unverständliche Angaben auf Lebensmittelverpackungen, so Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Das zeigt, dass die Skepsis gegenüber den Angaben auf Verpackungen eher zu- als abnimmt. Mit der Aktion wollen Verbraucherzentrale und Ministerium den Dialog mit Verbraucherinnen und Verbrauchern intensivieren, ihre Erwartungen feststellen und einen Beitrag zu mehr Transparenz leisten. Unser Ziel muss es im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung sein, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in verständlicher Weise die gewünschten Informationen erhalten, so Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff. Wir möchten mit der Aktion der Frage auf den Grund gehen, inwieweit im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung die Wünsche der Verbraucherinnen und Verbraucher von der Wirklichkeit entfernt sind. Wir freuen uns darüber, dass wir mit der Verbraucherzentrale einen kompetenten Partner haben, mit dem wir die Verbraucherumfrage durchführen können. Ehrentafel des Alters Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Laura Stephany 75. Geburtstag Ludwigstr Hildegard Theuring 80. Geburtstag Beethovenstr Rainer Kopf 70. Geburtstag Ziegeläcker Gisela Seibert 82. Geburtstag Ludwigstr Margitta Bautor 81. Geburtstag Beethovenstr Johanna Busche 82. Geburtstag Ludwigstr. 70 Die Ortsgemeinde Berg und die Verbandsgemeinde gratulieren recht herzlich und wünschen alles Gute, vor allem Gesundheit. Freiwillige Feuerwehr Berg Am Freitag, 11. Juli 2014 finden die theoretischen und praktischen Übungen von 18:30-20:30 Uhr statt. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind bei den Übungen natürlich gern gesehene Gäste. Der nächste Übungseinsatz findet am Freitag, von 18:30-20:30 Uhr statt. Bitte den Termin vormerken. Vereine Bürgergemeinschaft Dorfmitte Berg 2014 e.v. Herzliche Einladung zum Kaffeeklatsch im Juli am Dienstag, ab Uhr Wir laden alle Seniorinnen und Senioren, aber auch andere interessierte Mitbürger/Innen zu unserem nächsten Kaffeeklatsch am Dienstag, den 15. Juli 2014 ab Uhr ins Ev. Gemeindezentrum Berg ein. Dieses Mal kommen die Freunde von Gesellschaftsspielen auf ihre Kosten. Wer selbst ein interessantes Spiel zu Hause hat, kann es gerne mitbringen. Wer einen Kuchen backen möchte oder den Fahrdienst in Anspruch nehmen möchte, soll sich bitte bei Uli Steinmann, Tel melden. Hilfe in der Bürgergemeinschaft Dorfmitte Berg 2014 Die Bürgergemeinschaft hatte in den vergangenen drei Wochen zu den Netzwerkbörsen Mitfahrgelegenheiten/Fahrdienste, Babysitter/Leih-Oma und Leih-Opa und Haus, Hof und Garten eingeladen, um die aus einem an die Mitglieder verteilten Fragebogen am häufigsten genannten Themen zu besprechen. Die Bürgergemeinschaft vermittelt seinen Mitgliedern bei fehlender Mobilität die Möglichkeit, dass sie zu Einkäufen, Arztbesuchen und Behördengängen von Vereinsmitgliedern mitgenommen bzw. gefahren werden. Diese Leistungen erfolgen ehrenamtlich. Die Fahrten sind kostenlos. Spenden für Benzin werden gerne angenommen. Bei der Hilfe in Haus, Hof und Garten wird ebenfalls angestrebt, dass sich vereinsintern und im Ehrenamt geholfen wird. Während für die Fahrdienste ein Pool von zehn hilfsbereiten Männern und Frauen vorhanden ist, haben sich für die Gartenarbeiten leider erst zwei Männer gemeldet. Bei dem Gespräch über Babysitter und Leih-Großeltern waren drei Themenschwerpunkte festzustellen. Babysitten, Leih-Großeltern und die Betreuung von Kindern nach Schulende, wenn die Eltern noch bei der Arbeit sind. Beim Babysitten halten sich Angebot und Nachfrage (jeweils 2) die Waage. Es hat sich außerdem spontan ein Kontakt zwischen einer jungen Mutter mit drei Kindern und einer möglichen Leih-Oma ergeben. Man darf gespannt sein, ob und was sich da entwickelt.

14 Hagenbach Ausgabe 28/2014 I 11. Juli 2014 Problematisch stellt sich die Betreuung der Schulkinder dar. Hier wird sich die Bürgergemeinschaft um ein klärendes Gespräch und eine Lösung mit den betroffenen Stellen und Personen bemühen. Die Wünsche für Mitfahrgelegenheit, für Hilfe im Garten und für die Betreuung von Kindern können jeweils Montag, Mittwoch und Freitag zwischen 10:00 und 11:00 Uhr bei Uli Steinmann, Tel /2815 angemeldet werden. Es wird dann versucht, die Hilfe zu organisieren, was allerdings im Einzelfall durchaus nicht klappen kann. Die Bürgergemeinschaft ist deshalb dankbar, wenn sich weitere Menschen für diese Unterstützung melden. Wir denken insbesondere an die Jugendlichen aus dem Dorf, die einen tollen Beitrag zum Miteinander leisten können. Bitte melden Sie sich unter der o.g. Telefonnummer. Einladung zur Außerordentlichen Mitgliederversammlung am Dienstag, , 19:00 Uhr im Ev. Gemeindezentrum in Berg, Körnerstraße 2 Tagesordnung 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden des Vorstandes 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit des Vorstandes 3. Änderung der Satzung Änderung des 8 Absatz 1 der Satzung mit folgendem neuen Wortlaut: Der Vorstand setzt sich zusammen aus f) bis zu 5 Beisitzerinnen / Beisitzer Änderung des 8 Absatz 2 der Satzung mit folgendem neuen Wortlaut: Der gesetzliche Vorstand besteht aus 1. Vorsitzende / r, 2. Vorsitzende / r; Schriftführer / in, Rechner / in: bis zu 5 Beisitzern /innen Änderung des 8 Absatz 4 der Satzung mit folgendem neuen Wortlaut: Die Wahl der Beisitzer kann en bloc erfolgen, wenn nur bis zu 5 Beisitzer /Beisitzerinnen zur Wahl stehen und die Mitgliederversammlung dem zustimmt. Änderung des 13 der Satzung mit folgende neuem Wortlaut: Die vorliegende Satzung ist in der Mitgliederversammlung vom , geändert in den Mitgliederversammlungen vom und vom beschlossen worden. 4. Wahl der Beisitzer und der Schriftführerin / des Schriftführers 5. Verschiedenes Zu TOP 3 und TOP 4 Mit einem weiteren Schreiben hat das AG Landau darauf hingewiesen, dass in der Einladung zur Versammlung vom nicht hinreichend auf die Satzungsänderung hingewiesen worden ist und somit auch die (zweite) Wahl der Beisitzer nicht wirksam gewesen ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das Schreiben des Amtsgerichts Landau eben im Laufe des erst beim Verein eingegangen ist und die Satzungsänderung kurzfristig und ohne konkreten Hinweis, allerdings mit dem Einverständnis der anwesenden Mitglieder auf die Tagesordnung genommen worden ist. Die Wahl der Schriftführerin / des Schriftführers wird erforderlich, weil die Funktionsinhaberin das Amt aus persönlichen Gründen nicht mehr führen kann. Die Satzung kann ab beim Vorsitzenden, Uli Steinmann, Dornhecke 1 in Berg eingesehen werden. Um telefonische Anmeldung (07273/2815) wird gebeten. Angelsportverein Berg e.v. Arbeitseinsatz Samstag, 12. Juli 2014 Noch immer sind Restarbeiten vom Fischerfest zu erledigen deshalb treffen wir uns nochmal zum Arbeitseinsatz im Vereinsheim am Samstag, 12. Juli 2014 um 09:00 Uhr. Freizeitsportverein 1976 Berg e.v. Sommerfest am 19. und 20. Juli 2014 Samstag - Kreidler-Treffen und Oldie-Night Der Freizeitsportverein lädt die gesamte Bevölkerung herzlich ein zum diesjährigen Sommerfest rund um das Vereinsheim. Festbeginn ist am Samstag um Uhr mit dem Treffen der Kultmopeds aus den Jahren 1951 bis Hier ist eine Rundfahrt ins benachbarte Elsass geplant. Die Rückkunft der Kreidler-Fahrer wird ab ca Uhr erwartet. Ab Uhr Oldie-Night mit DJ Aboli. Die Bar ist für euch geöffnet. Sonntags ab Uhr Frühschoppen Um Uhr dann Startauslosung zur traditionellen Fahrradrallye der örtlichen Vereine und Gruppen. Für das leibliche Wohl ist an beiden Tagen wie immer bestens gesorgt. 12. Juli ab Uhr - Zeltaufbau und weitere Vorbereitungen 18. Juli ab Uhr - Aufbau der Bühne Freizeit Kids Juli - Grillen und Übernachten im großen Festzelt Ab Uhr Treffen am Vereinsheim. Grillgut und Salate bringt jeder selbst mit. Baguettes werden besorgt. Weitere Infos bei Bella Ahmadi Nia, Tel Anmeldungen für die Fahrradrallye am Sommerfest - bitte noch bei Eva Reiß-Boudgoust, Kettelerstr. 21, Berg abgeben. Dankeschön! Bedanken möchten wir uns auf diesem Wege bei Franz-Josef Konrad für die großzügige Spende an Kies für unseren Vorplatz und für seine tatkräftige Unterstützung beim Verteilen desselben. Des Weiteren ein Dankeschön an Arno Scherrer für seine Unterstützung bei der Reparatur des Daches. Hierdurch konnten größere Schäden vermieden werden. Kath. Frauengemeinschaft Berg Helferfest am 24. Juli 2014 Herzliche Einladung zu unserem Helferfest am Donnerstag, ab Uhr am oder im Pfarrheim neben der Kirche. Um bei sommerlichen Genüssen zusammen zu feiern, dazu gehören nicht nur die Speisen und Getränke, sondern vor allem - ihr! Jeder weiß, dass man gerne vorher wissen möchte, wer alles kommt, deshalb bitte anmelden: unter Tel Helga Georg, Thea Roth, Carola Reimold oder bei jedem Mitglied unseres Leitungsteams ist das möglich. Vielen Dank. Alle Frauen, alle Männer, Kinder und Jugendliche, die uns das Jahr über helfen, sei es beim nun wieder anstehenden Kirchbergfest, bei den Seniorennachmittagen, beim Kuchen-Backen, beim Basar, auch bei Reparaturen oder auch wer uns mental unterstützt ihr seid alle herzlich willkommen! Um fürs Kirchbergfest planen zu können, wird auch wieder eine Helferliste geführt. Wir hoffen auf ein gemütliches Helferfest mit guten Gesprächen und angenehmer Unterhaltung. Pfälzerwald-Verein Berg Unsere nächste Wanderung findet am Sonntag, den statt. Abfahrt ist um 09:00 Uhr an der Grundschule Berg. Wanderroute: Wernersberg - Geierstein - Kaisermühle -Rödelstein - Wernersberg - Wanderstrecke: ca.12 km Wanderführer: Fam. Georg und Fam. Müller Am Ende der Wanderung ist eine Einkehr vorgesehen. Über eine rege Beteiligung würden wir uns freuen. Freie Wählergruppe Berg e.v. Unser Treffen im Juli Am 2. Freitag des Monats, am 11. Juli 2014, treffen wir uns um Uhr im Musikerheim in der Waldstraße. Nach den vielen Aktivitäten im ersten Halbjahr gehen wir es nun ruhiger an: Informationen über den neuen Gemeinderat, aktuelle Planungen oder gesellige Anlässe ein Austausch darüber ist richtig und wichtig. Wir gedenken auch an diesem Abend unseres verstorbenen Altbürgermeisters, Mitglied und Freund Alois Steigleder. In eigener Sache Wenn Sie kein Amtsblatt der Verbandsgemeinde Hagenbach bekommen haben... Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern: 06502/ oder Die -Adresse für Reklamationen ist: vertrieb@wittich-foehren.de

15 Hagenbach Ausgabe 28/2014 I 11. Juli 2014 Aus HAGENBACH wird berichtet Ehrentafel des Alters Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Antoine Weiss 70. Geburtstag Bienwaldstr Adolf Reiter 87. Geburtstag Frankenstr Karl-Heinz Ziegler 71. Geburtstag Raiffeisenstr Manfred Schwaak 72. Geburtstag Von-Moers-Str Eugen Windenberger 88. Geburtstag Am Königsgarten Rosa Meyerer 84. Geburtstag Hainbuchenstr. 6 Die Stadt Hagenbach und die Verbandsgemeinde gratulieren recht herzlich und wünschen alles Gute, vor allem Gesundheit. Goldene Hochzeit Am Mittwoch, dem 16. Juli 2014 begehen die Eheleute Dürdane und Bilal Kara, wohnhaft in Hagenbach, Berwartsteinstraße 3a, das Fest der goldenen Hochzeit. Die Stadt Hagenbach und die Verbandsgemeinde gratulieren recht herzlich zum 50. Hochzeitstag und wünschen für den weiteren Lebensweg alles Gute. Kindergarten Regenbogen Die Holzwürmer Und wieder einmal war es so weit. Vom Juli 2014 zogen die Holzwürmer zur Sommerwaldwoche los. Die Kinder entdeckten gemeinsam mit ihren Erzieher/innen den Wald als Lebensraum rund um die Rentnerhütte. Los ging es mit dem Theaterstück Die Spinne Luna hat Geburtstag, was den Kindern viel Freude bereitete. Die Kinder sammelten Steine und malten diese bunt an passend zur Geschichte. Die Kinder waren sehr stolz auf ihre Urkunden. Stadtbücherei Hagenbach Basteln mit Ute Kaufmann. Bilder: M. Bögelspacher Basteln, Lesen und Musik, zu Beginn der Ferien wird es in der Stadtbücherei Hagenbach immer nochmals gesellig. Auch wenn die Hitze, einige andere Veranstaltungen samt WM-Spiele eine starke Konkurrenz waren, freute man sich doch, dass die Veranstaltung recht gut besucht war. Mit Ute Kaufmann konnten phantasievolle Anstecker und Ferienkalender gebastelt werden und bei Sylvia Rupp lauschten die Kleinen den Geschichten von Lola Lok, Henriette Bimmelbahn und Heule Eule. Die aktuelle Vorschulkindergruppe Die Holzwürmer Es wurde ein Tippi aus Stöcken gebaut, Spiele mit Waldmaterialen veranstaltet und viele spannende Sachen entdeckt. Höhepunkt der diesjährigen Sommerwaldwoche unseres Kindergartens waren am Donnerstag die Wanderung zur Neuburger Grillhütte mit anschließender Zugfahrt zurück nach Hagenbach. Der gemeinsame Abschluss am Freitag an der Neuburger Grillhütte mit den Eltern zum gemütlichem Stockbrot Grillen. An diesem Tag bekamen auch unsere Vorschulkinder ihre Holzwürmerurkunden überreicht. Wir wünschen den zukünftigen Schulanfängern alles Gute. Wir, die Erzieherinnen Frau Eck und Frau Reiß möchten uns auch nochmal herzlichst bei den Eltern bedanken für die kräftige Unterstützung über das ganze Jahr. Schüler von Heidrun Paulus spielen Stücke aus Peter und der Wolf. Zum Ausklang ließen zwanzig Musikschüler der Musikschule Heidrun Paulus ihre Instrumente erklingen. Beeindruckend ist immer wieder, wie schnell und begeistert gerade die Kleinen ohne jedes Lampenfieber ihre ersten Lieder vortragen. Und echter Musikgenuss von Klassik bis moderne Musikliteratur boten die älteren Schüler am Klavier oder mit Alt-, Sopran-, Quer- oder Bassflöte, die sich mit großem Können den schweren Stücken widmeten. Die Stadtbücherei bietet Bücher und Medien für vier Wochen zur kostenlosen Ausleihe. Ferien sind erst vom bis Ausleihtage: Montag Uhr, Mittwoch und Freitag Uhr und Donnerstag Büchereicafé von bis Uhr.

16 Hagenbach Ausgabe 28/2014 I 11. Juli 2014 Kath. Kiga St. Michael Hagenbach Verkehrserziehung mal anders Einige Tage nach dem Vorschulausflug gab es nochmal etwas Tolles für die künftigen Schüler sowie alle Kinder, die dann 2015 in den Schulalltag starten dürfen. Tommy, der Verkehrszauberer begeisterte die Kids völlig. Die Pädagogische Kinderverkehrsbühne Rheinland-Pfalz schickte Tommy Morgan, 2-fachen Deutschen Meister in Zauberkunst für Kinder mit seinem Programm in die Kita St. Michael. Im Auftrag des Bildungsministeriums und finanziert durch das Land Rheinland-Pfalz ist das Unterrichtsmodell Tommy der Verkehrszauberer in Rheinland-Pfalz fester Bestandteil der Verkehrserziehung in den Grund- und Förderschulen und auch in den Kindergärten. Ein tolles Erlebnis war auch die Entdeckung eines gerade frisch geborenen Rehkitzes, das noch ganz wackelig und zitternd im Wald gesichtet wurde. Zwischendurch stärkten sich Kinder und Erwachsene bei Pommes mit Ketchup in der Waldgaststätte und ließen sich ein leckeres Eis schmecken. Um Uhr waren dann alle wieder wohlbehalten in Hagenbach angekommen, mit vielen tollen Eindrücken im Gepäck - an diesem ersten und letzten großen Ausflug als Vorschüler. Kirchliche Nachrichten Neuapostolische Gemeinde Hagenbach Sonntag, 13. Juli Uhr Gottesdienst Montag, 14. Juli Uhr örtlichen Chorprobe Mittwoch, 16. Juli Uhr Gottesdienst Die Veranstaltungen finden - wenn nichts anderes bestimmt ist - im Kirchengebäude Erzbergerstr. 2d Hagenbach statt. Weitere Informationen über die Homepage: oder Gäste sind jederzeit herzlich willkommen. Während den 40 Minuten mit Tommy Morgan wurden die Kinder wahrhaftig verzaubert - und das Ganze mit sehr ernstem und wichtigem Hintergrund. Wichtiges Wissen über die Gefahren durch und im Straßenverkehr wurden spielerisch vermittelt. So erschienen zum Beispiel Tücher in Ampelfarben und an Spielzeugautos konnten die Kinder die Sicherheit der Rückhaltesyteme erfahren. Tücher verwandelten sich in Verkehrsschilder, ein leeres Verkehrsmalbuch wurde magisch ausgemalt. Absoluter Stargast war jedoch der Plüschbär Taps - Tapsi genannt. Tapsi ließ sich das gerade Erlernte nochmals von den zukünftigen Schülern ausführlich erklären. Das Schöne an dieser Veranstaltung: nicht Tommy Morgan ist der Hauptakteur dieses einmaligen Verkehrsunterrichts, sondern die Kinder sind es selbst. Die Unwissenheit des Zauberers, beispielsweise beim Überqueren der Straße, wird von den Kindern aufgegriffen, um ihm das richtige Verhalten zu demonstrieren. Unmerklich für die Kinder wird jedoch mit pädagogischem Fingerspitzengefühl jedes Fehlverhalten korrigiert. Die Kinder hatten sehr viel Spaß mit Tapsi und Tommy Morgan - und der Lerneffekt war immens! Vielen Dank dafür! Ausflug der Vorschüler Am war er da - der große Tag für alle Vorschüler der katholischen Kita St. Michael. Für 10 Kinder hieß es morgens um acht: alle greifbaren Erzieherinnen und Erzieher sowie Praktikanten schnappen, ab in den extra gebuchten echten Schulbus und Abfahrt nach Silz in den Wild- und Wanderpark. Nach der bereits aufregenden Fahrt gab es dann allerlei zu erkunden und zu entdecken. Da gab es die Fütterung der Wölfe zu bestaunen, süße kleine Frischlinge zu beobachten und die Ziegen durften gefüttert werden. Vereine Angelsportverein Hagenbach e.v. Diebstahl unseres Fischerfest-Werbeschildes Unser Werbeschild (Fischform), das auf die Festtage am vergangenen Wochenende hinweisen sollte und am Ortseingang von Wörth her kommend positioniert war, wurde in dem Zeitraum von Unbekannten entwendet. Wir bitten Zeugen, die etwas gesehen oder bemerkt haben, sich bei Günter Kaiser, Tel zu melden. Ein ausführlicher Bericht zum Fischerfest finden Sie in der nächsten Ausgabe. Blutspende in Hagenbach Die nächste Blutspende findet am Donnerstag, 17. Juli 2014 von Uhr bis Uhr, im Kulturzentrum Hagenbach (Am Stadtrand) statt. Ein Neuspender... - muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf vor der ersten Blutspende nicht älter als 68 Jahre sein (Tag vor dem 69. Geburtstag), - muss ein Mindestgewicht von 50 kg haben, - sollte sich gesund fühlen und keine Medikamente einnehmen, - sollte vor der Spende unbedingt ausreichend essen und trinken, - darf in den letzten 4 Monaten kein Piercing oder Tattoo erhalten haben, - darf in den letzten 4 Monaten keine Operation gehabt haben, - darf innerhalb von 12 Monaten als Mann nicht mehr als 6 Vollblutspenden, als Frau nicht mehr als 4 Vollblutspenden leisten. Der Abstand zwischen zwei Vollblutspenden sollte 84 Tage (= 12 Wochen) mindestens aber 56 Tage (=8 Wochen) betragen. - Bei regelmäßigen Spendern ist eine obere Altergrenze nicht mehr gegeben. Mehrfachspender werden aber nur bis zum letzten Tag vor dem 72. Geburtstag regelmäßig zur Blutspende eingeladen. Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende erhalten Sie unter Sie erreichen das DRK Spender-Service-Center über die kostenlose Festnetzrufnummer / montags bis freitags von bis Uhr.

17 Hagenbach Ausgabe 28/2014 I 11. Juli 2014 Gesangverein Frohsinn 1907 e.v. Sommerfest Frohsinn 1907 Hagenbach Am 12. und 13. Juli 2014 wird der GV Frohsinn sein Sommerfest (ehemaliges Sängertreffen) an der Grillhütte in Hagenbach ausrichten. Am Samstag beginnen wir ab 18:30 Uhr und es werden junge Chöre der Region das Abendprogramm gestalten. Im späteren Verlauf des Abends wird auch wieder die Bar geöffnet haben und ein Karaokesingen den Abend abrunden. Am Sonntag findet der Gottesdienst nicht an der Grillhütte, sondern in der St. Michael Kirche in Hagenbach statt. An der Grillhütte werden wir ab 09:30 Uhr mit einem Frühschoppen starten und es werden Chöre der Region auftreten. Nach dem Mittagstisch wird der Mundharmonika-Club Zeiskam bei uns auftreten. Sodann werden wir auch die Albgoischda, den Fanfarenzug des Vereins für Volksmusik und Brauchtum und der Musikverein Rheingold das Programm umrahmen. Für Ihr leibliches Wohl wird wie immer bestens gesorgt sein, Kaffee und Kuchen und vieles mehr warten auf Sie. Es wird am Samstag neben Getränken auch warme Speisen und am Sonntag einen Mittagstisch geben.! " # $ % Auf Ihr Kommen freuen sich alle Teilnehmer und der GV Frohsinn! Kath. Kirchenchor St. Cäcilia 1811 Hagenbach Rückblick auf unseren Tagesausflug Auf, auf zum Rhein und in die Eifel! -... so lautete das diesjährige Motto unseres Tagesausflugs am Bereits in den frühen Morgenstunden machte sich die Kirchenchorfamilie auf den Weg nach Andernach. Schon auf dem Hinweg konnte man tolle landschaftliche Ausblicke erhaschen. Beeindruckend war die Fahrt über die Moseltalbrücke mit Blick auf die terrassenförmig angelegten Weinberge und die Mosel. Kurz dahinter genossen wir auf einem Rastplatz unser Sektfrühstück mit Brezel und Croissant. Gegen 09:30 Uhr kamen wir dann bei unserem ersten Ziel an: das Geysir-Informationszentrum in Andernach. In zwei Gruppen wurden wir über die Entstehung eines Geysirs informiert und konnten danach selbst als kleines Kohlendioxid-Molekül in 4000 m Tiefe abtauchen. (natürlich nur fiktiv!). Auf dieser Reise erfuhren wir, was passiert, wenn ein aufsteigendes CO 2 -Molekül auf Grundwasser trifft bis es zum Ausbruch eines Geysirs kommt. Bei verschiedenen interaktiven Spielen testeten die Sängerinnen und Sänger die Funktionsweise eines Geysirs. Nach dieser Entdeckungsreise ging s mit dem Schiff auf dem Rhein zum nahegelegenen Naturschutzgebiet, wo wir dann endlich den Ausbruch des höchsten Kaltwasser-Geysirs live erleben konnten. Der Ausbruch dauerte ca. 10 min. und sprühte ca. 60m hoch. Einige trauten sich sogar in die Nähe der Ausbruchsstelle und konnten so das Wasser des Geysirs riechen und schmecken. Mit dem Schiff wurden wir dann wieder zum Ausgangspunkt zurückgebracht, um dann in zwei Gruppen - jeweils vom Ehepaar Blüm und Georg Hepp geführt - die historische Altstadt von Andernach zu erkunden. Dabei bestaunten wir u.a. das Bollwerk am Rhein (heute ein Ehrendenkmal für Gefallene in den Weltkriegen), den Runden Turm (Wahrzeichen der Stadt), den Mariendom (auch Liebfrauenkirchen genannt), das Rheintor (repräsentativer Stadteingang von Andernach) usw. Nach der Führung hatten dann alle Gelegenheit sich in den zahlreichen Bistros, Eiscafe s oder Lokalen der Fußgängerzone zu stärken, bevor es zum letzten Programmpunkt des Tages ging. Leider meinte es der Wettergott ab dem Nachmittag nicht mehr so gut mit uns und wir mußten unsere Regenschirme auspacken. Dies tat der Stimmung jedoch keinen Abbruch, zumal wir bei der Besichtigung von Schloss Bürresheim bei Mayen im Trockenen waren. Ein Führer zeigte uns - gespickt mit umfangreichen Infos - die Räumlichkeiten der noch vollständig erhaltenen Schlossanlage, angefangen bei der Winterküche im Erdgeschoss, Speisezimmer, Schlafzimmer, Amtszimmer, Rittersaal, hauseigene Kapelle und Musikzimmer. Die Räume waren mit authentischen und gut erhaltenen Möbeln (teilweise aus dem Jahrhundert), Leuchtern, Gemälden und Wandteppichen ausgestattet. Bis 1921 lebte noch eine rheinische Adelsfamilie im Schloss, welches nie zerstört wurde; ab 1941 wird es nicht mehr wohnlich genutzt. Die Schlossanlage ist somit ein seltenes Exemplar einer mittelalterlichen Wohnburg im Originalzustand. Bevor wir dann unsere Rückreise in die Rheinebene antraten, ließen wir es uns im historischen Gasthaus Hammesmühle nahe des Schlosses gut gehen. Bei Rheinischem Sauerbraten, Rumpsteak oder Forelle aus Eifler Zucht und leckerem Wein vom Rhein oder der Nahe klang der Tag gemütlich aus. Gegen 23 Uhr brachte uns dann der Reisebus wohlbehalten nach Hause und ein toller Kirchenchor-Ausflug fand sein Ende. Die Vorstandschaft bedankt sich nochmals recht herzlich bei allen Teilnehmern, sowie den Organisatoren des Ausflugs. Ein besonderer Dank ergeht an Fr. Dr. Edith Blüm und Herrn Dr. Peter Blüm für die guten Ideen. Vielen Dank! Konzertankündigung Perlen der Kirchenmusik am Der kath. Kirchenchor St. Cäcilia 1811 Hagenbach besteht seit über 200 Jahren, doch noch älter ist die kirchliche und spirituelle Musik, die vom Chor geübt und gesungen wird. Diesen reichen musikalischen Schatz möchten wir in einem Konzert vorstellen und in Erinnerung rufen. Er beinhaltet Stücke von der Gregorianik bis zur Moderne, von Komponisten wie Mozart, Bach, Reger, Schütz und viele andere. Neben dem Chorgesang werden auch Orgelwerke und andere Solostücke aus den oben genannten Epochen zu hören sein. Das Konzert steht unter dem Motto Perlen der Kirchenmusik und findet am Donnerstag, um 19:30 Uhr in unserer Pfarrkirche St. Michael in Hagenbach statt. Wir wählten diesen Wochentag gezielt aus: der 24. Juli ist der Patronatstag unserer neuen Pfarreiengemeinschaft St. Christophorus. Sehr herzlich laden wir Sie zu diesem Konzert ein, genießen Sie diesen Abend als Zuhörer! Der Eintritt ist frei, wir bitten um angemessene Spenden; diese gehen an das Kinderhospiz in Dudenhofen.

18 Hagenbach Ausgabe 28/2014 I 11. Juli 2014 Live-Musik der Band Six Affair. Ihren Gaumen können Sie mit 70er Jahre typischen Speisen verwöhnen und auch der Ausschank sowie die Cocktailbar lassen keine Wünsche offen. Stilechte Kleidung ist natürlich kein Muss, aber wer erfreut sich nicht gerne an bunten Schlaghosen mit Blumenmuster oder Rüschenblusen? Am darauf folgenden Sonntag werden befreundete Musikvereine und Chöre den Familientag gestalten. Für das leibliche Wohl ist natürlich auch an diesem Tag gesorgt und auch ein Mittagstisch wird nicht fehlen. Auf Ihr Kommen freut sich der gesamte Musikverein Rheingold. Schachclub 1948 Hagenbach Schöne Erfolge in der Nachwuchsliga Unsere beiden Mannschaften erreichen am Finaltag der Nachwuchsliga in Hagenbach tolle Ergebnisse. Die erste Mannschaft in der Besetzung Sascha Häfele, Ioannis Vacirtzis, Helena Dietz und Yannick Hormuth wird Vizemeister. Unsere zweite Mannschaft erkämpft sich Platz 4. Hier wirken mit: Nreca Kristian, Luca Thomas, Sebastian Nreca, Julius Nagel und Daniel Dietz. Herzlich Glückwunsch für diese tolle Leistung und den im Vorfeld nicht unbedingt erwarteten Erfolg! Bei der Siegerehrung gibt es für die ersten 3 Mannschaften Pokale, sowie für jeden Spieler Medaillen, und für alle Spieler Sachpreise. Ein Dankeschön an die Volksbanken, die uns dabei unterstützen. Unsere 2. Mannschaft. Unsere 1. Mannschaft. Bilder: K.-P. Thronicke SV Hagenbach 1920 e.v. Musikverein Rheingold 1890/1921 Hagenbach e.v. 70er-Jahre-Party mit der Band Six Affair Musikverein Bald ist es so weit - am 26. und RHEINGOLD feiert der Musikverein Rheingold sein jährlihagenbach1890/1921 e.v. ches Sommerfest an der Hagenbacher Grillhütte. Die 70er Jahre faszinieren alle, egal, ob live dabei gewesen oder von Erzählungen begeistert. Deshalb startet der Samstagabend mit einer 70er Party inklusive bester Sporttage 2014 unter dem Motto Tradition, Sport & Geselligkeit Der diesjährige Termin, Juli 2014, ist ideal für Testspiele der Aktiven Herren. Während unserer Sporttage bieten wir zehn Teams die Möglichkeit einen ihrer letzten Tests vor dem Saisonbeginn durchzuführen. Außerdem stehen sich an den Wochenendtagen über zwei Dutzend Jugendmannschaften bei den Turnieren gegenüber. Unsere Festtage bieten neben viel Fußball auch ein anspre-

19 Hagenbach Ausgabe 28/2014 I 11. Juli 2014 chendes musikalisches Unterhaltungsprogramm. Am Freitagabend feiern wir zu den 90er-Hits von Liquido, Coolio, Nirvana, Rednex und Marky Mark. Am Samstag Abend steht hochklassiger Live Cover Rock unter dem Motto Straight, Dirty & Loud auf dem Plan. Die Band NOT SERIOUS spielt ihren ersten öffentlichen Live-Auftritt auf unserer Bühne. Hit s von den Stones, U2, Rod Stewart oder Westernhagen werden in dieser rockigen Sommernacht das Publikum in Stimmung bringen. Der Familientag am Sonntag bietet den Mittagstisch, sowie ein großes SVH-Teamfoto mit allen Spielern des SVH. Der Festabschluss am Montag bietet neben Fußball wieder Unterhaltungsmusik mit Michael Kastell von den Schäfern. Bei den diesjährigen Stadtmeisterschaften spielen der Tennisverein, der Musikverein Rheingold, der TV Hagenbach/Handball, die Scooters und evtl. der Angelsportverein um Hagenbach s Fußballkrone. Meldungen für das Turnier können noch bis 12. Juli entgegengenommen werden. Es wird ab 18 Uhr im 5+1-Kleinfeldmodus gespielt. Weil wir dem Turnier einen lockeren, spaßigen Flair geben wollen, sind Aktive Fußballspieler nur bis 16 und ab 40 Jahre zulässig. Auch Spielgemeinschaften zwischen Vereinen sind möglich. Ansprechpartner für das Turnier ist Tobias Zimmermann (Handy ). Wir freuen uns auf euren Besuch. Das Programm im Überblick Donnerstag Uhr Flammkuchen Spezial - Elsässer Spezialität zum Angebotspreis Uhr SV Scheibenhardt - Bavaria Wörth Uhr TSG Jockgrim - VFL Hainfeld Freitag Uhr SV Hagenbach II - FV Neuburg II Uhr FV Neuburg - TSV Freckenfeld Uhr Die große 90er Party Samstag Uhr Ganztägig Jugendturniere Uhr Sommernachtsrock mit der NOT SERIOUS Rockband - LIVE Musik Sonntag Uhr Ganztägig Jugendturniere Uhr Mittagstisch Kommen Sie mit Ihrer Familie Uhr großes SVH-Teamfoto Saison 2014 / Uhr SV Hagenbach - FC Berg Montag Uhr Stadtmeisterschaften Uhr Unterhaltungsmusik mit Michael Kastell von Die Schäfer Uhr Ehrungen Uhr Siegerehrung Stadtmeisterschaften und Festabschluss Info zu Dienstplan und Aufbau Der Dienstplan für unsere Mitglieder und Freunde ist auf unserer Homepage einzusehen. Der Fest-Aufbau findet am Montag und Dienstag, dem Juli 2014 ab Uhr statt. Wir freuen uns über jede Unterstützung. Nach getaner Arbeit reichen wir die verdiente Hopfenkaltschale. Aktivität Seit nunmehr einer Woche ist die Sommerpause für die aktiven Fußballer des SVH beendet. Drei Mal die Woche wird nun fleißig trainiert, um auch in der neuen Saison erneut eine gute Rolle in der A-Klasse bzw. der C-Klasse zu spielen. Am vergangenen Wochenende gab es die ersten beiden Testspiele, die beide positiv gestaltet werden konnten. Die zweite Garde gewann gegen den SV Hatzenbühl mit 2:0, die erste Mannschaft konnte den Kontrahenten aus Hatzenbühl sogar mit 3:0 bezwingen. Hier die restlichen Vorbereitungsspiele im Überblick Samstag, 12. Juli Uhr SVH - FC Germ. Neureut Uhr SVH II - SF Germ. Winden II Freitag, 18. Juli Uhr SVH II - FV Neuburg II (Sporttage SVH) Sonntag, 20. Juli Uhr SVH - FC Berg (Sporttage SVH) Donnerstag, 24. Juli Uhr SV Altdorf-Böbingen - SVH Der erste Spieltag der Spielzeit 2014/15 findet am Sonntag, 3. August, statt. Jugendabteilung F-Junioren Am Samstag, 21. Juni 2014 waren wir beim F2-Jugendturnier in Berg eingeladen. Bei schönem Fußballwetter hatten unsere Jungs richtig Lust zu spielen. In der Gruppenphase spielten wir gegen die SG Neuburg/Berg II und gewannen 1:0. Gegen den TuS Schaidt siegten wir 2:0. Das Spiel gegen Bavaria Wörth war ein kampfbetontes Spiel, das 2:0 für Wörth ausging. Danach drehten unsere Jungs richtig auf und gewannen das Viertelfinale gegen den VfB Knielingen mit 4:0 und das anschließende Halbfinale gegen die TSG Jockgrim mit 2:0. Im Endspiel trafen wir auf den Gastgeber SG Berg/Neuburg III und gewannen in einem schönen Fußballspiel 4:0.

20 Hagenbach Ausgabe 28/2014 I 11. Juli 2014 Bei der Siegerehrung bekamen unsere Hagenbacher Jungs einen großen Pokal und jeder eine Medaille. Das Fußballturnier war super organisiert und der FC Berg ein sehr guter Gastgeber. Auf diesem Weg ein herzliches Dankeschön. Es spielten: Arda Yüksel, Nikita Janzer, Daniel Dietz, Imran Uzuner, Rouven Koffler, Ricardo Ciani, Sandro Ciani, Gael Feser, Noah Horvat, Ozan Gülümser, Kaan Bulut SVH - Allgemein Der Sportverein ist Angel-Champion - Die Los Habachos erreichen einen guten 9. Platz Hocherfreut können wir berichten, dass der Sportverein erstmals das Freundschaftsangeln der Vereine beim Hagenbacher Fischerfest des Angelsportvereins gewonnen hat. Nach mehreren missglückten Versuchen in den letzten Jahren den Wettbewerb zu gewinnen, wurde das Team in diesem Jahr neu aufgestellt. Neben den Spezies Christoph und Tobias Zimmermann konnten wir im Vorfeld des prestigeträchtigen Wettbewerbs nun Sebastian Geritan und Mario Kehler von anderen Vereinen abwerben. Alle vier Angler waren bereits Hagenbacher Fischerkönig und schafften so die Grundlage zum Sieg. Das Hagenbacher Altwasser, welches nach der Entschlammung in den nächsten Jahren sicher großes Potenzial entwickeln wird, entpuppte sich bereits beim Königsfischen am Vortag als ein nahezu lebloser Altrheinarm was die Zielfische Rotauge, Brasse und Schleie anging. Der eigentlich gute Karpfenbestand suchte sicherlich Schutz vor den über 70 Anglern. Anders ist die Beißflaute an beiden Tagen nicht zu erklären. Nichtsdestotrotz war es Mario Kehler, der in einer schier aussichtslosen Situation, einen kleinen Schwarm Rotaugen am gegenüberliegenden Ufer erspähte und drei Plötzen mit gekonnten Würfen unter einem schatten spendenden Baum überlistete. Genau diese Plötzen blieben unser einziger Fang an diesem hitzedrückenden Montagabend. Mit 190 Gramm landeten wir zu unserer Überraschung auf dem anvisierten 1. Platz und holten uns endlich die Krone bei Hagenbach s wichtigstem Vereinswettbewerb. Der Turnverein (140 g) und der Go-Cart-Club (130) belegten die weiteren Podestplätze. Die Splittergruppe des Sportverein, die Los Habachos, nahmen erstmals beim Freundschaftsangeln teil und mussten prompt Lehrgeld bezahlen. Die Faschingsgruppierung mit Ulf Bundschuh, Dominik Meyer, Steffen Zimpelmann und Marcel Endisch an den Ruten, schloss mit dem Resultat o.f. (0g) ab und reihte sich mit zehn anderen Vereinen auf dem 9. Platz ein. Insgesamt nahmen 19 Mannschaften an dem Fischen teil. Im kommenden Jahr möchte der SVH seinen Titel verteidigen. Das Ziel der Los Habachos muss sein, sich weiterzuentwickeln, um vielleicht die Podestplätze angreifen zu können. Petri Heil. Tennisverein der Stadt Hagenbach 1975 e.v. Erfolge beim Turnier in Neuburg Sehr gute Ergebnisse erzielten unsere Spieler beim Turnier in Neuburg. Jana Scherrer und Monja Gabriel erreichten bei den Damen LK das Viertelfinale. Kai Ilzhöfer kam bei den Herren LK ins Halbfinale. Henrik Schoof stieß bei den Herren LK 5-16 sogar bis ins Finale vor. Bei den Herren 40 LK kam Thorsten Hellmann ins Achtelfinale, Jens Oser erreichte das Viertelfinale. Das Finale gewann dort Andreas Hammer. Glückwunsch an alle! Ergebnisse Medenrunde U12 männlich TV Hagenbach - TC Pirmasens 0:14 Am letzten Freitag starteten wir schon um 14:00 Uhr mit dem Medenrundespiel gegen Pirmasens, da alle Spieler rechtzeitig wieder zu Hause zum WM-Spiel Deutschland - Frankreich sein wollten. Wie erwartet, fegte uns der Tabellenerste Pirmasens förmlich vom Platz. Wir hatten weder in den Einzeln, noch in den Doppeln eine Chance. Am Schluss stand es 0: 14 gegen Hagenbach. Es spielten: Moritz Hock, Lars Knötig, Ahmet Öztürk, Niklas Ulm und Ludwig Kehm. U12 Mädchen Pfalzliga TV Hagenbach - TC Kandel 9:5 Die Einzel von Vanessa Schwarz, Lea Hammer, Amy Bentz und das Doppel Lea Hammer/Nele Bentz wurden am Freitag gewonnen. Penelope verlor ihr Einzel und das Doppel mit Liv Bentz knapp im Champions-Tiebreak. Die Hagenbacher Mädels siegten somit mit 9:5 und sind nun Zweiter in ihrer Gruppe. U18 Jungen B-Klasse Sportpark Friedelsheim: Hagenbach 2 14:0 Gegen die starken Jungen aus Friedelsheim waren keine Punkte zu holen. Nun geht es am kommenden Samstag beim Tabellenletzten Limburgerhof, um den Klassenerhalt. Es spielten Nicolas Pfirrmann, Moritz Stehle, Joachim Groß und Jan Michael Strauß. U9 gemischt TV Hagenbach: TC Neuburg 7:7 Am letzten Samstag waren mal wieder unsere kleinen Nachbarn aus Neuburg bei uns zu Gast. Nachdem nur Nils und Max ihre Einzel gewinnen konnten, stand es 4:4. Nun mussten die Doppel die Entscheidung bringen und es wurde nochmal richtig spannend. Beide Doppel verloren den 1. Satz, kämpften sich aber im 2. Satz wieder heran und gewannen diesen. Nun wurde der 3. Satz im Champions Tiebreak ausgespielt und am Ende ging knapp ein Doppel an uns und eins an Neuburg. So stand es am Schluss versöhnlich 7:7 und alle waren zufrieden. Es spielten: Nils Knötig, Kilian David, Max Stehle, Lene Hirsch, Hanna Scherrer Nächste Spiele Freitag, , 15:30 Uhr Jungen U12 A-Klasse TV Hagenbach - TV 1890 TA Rheinzabern Mädchen U12 Pfalzliga TC GW Münchweiler a.d. Rodalb - TV Hagenbach Samstag, , 09:00 Uhr Mädchen U18 A-Klasse TV Hagenbach - TC Rot-Weiss Neustadt Jungen U18 1 A-Klasse TV TA Pfortz-Maximiliansau - TV Hagenbach Jungen U18 2 B-Klasse TC Limburgerhof - TV Hagenbach Gemisch U9 Pfalzliga TV Hagenbach - TC Offenbach Wir wünschen unseren Mannschaften viel Erfolg! Tennisverein mit zwei Mannschaften beim Vereinsangeln des Angelsportvereins Beim diesjährigen Vereinsangeln gingen zwei Teams à 4 Mann für den TVH an Start. Voll motiviert fischten für Tennis 1 Peter Hirsch, Stefan Kracht, Thomas Gehrke und Dennis Hercht. Mit einer kämpferischen und geschlossenen Mannschaftsleistung nach hartem Kampf einen hervorragenden 5. Platz mit etwas mehr Glück (Peter Hirsch) wäre ein Platz unter den ersten 3 durchaus realistisch gewesen. Team 2 besetzt mit Cedric Hellmann, Mathis Blum, Krystian Zwadlo und Thorsten Hellmann erangelten sich einen Top- Ten-Platz und wurden 8. Allen Mitangelnden recht herzlichen Dank. Turnverein Hagenbach e.v. Die großen Sommerferien nahen und da gibt es üblicherweise mit den Turnkindern ein Spielfest. Da es aber in den letzten Wochen nachmittags sehr heiß war, werden wir dieses Spielfest nicht mehr vor den Sommerferien organisieren. Diese Spielund Spaßaktion in der Halle und im Freien wird zu Beginn des neuen Schuljahres stattfinden, ebenso wie die neue Gruppeneinteilung. Die letzte Turnstunde ist am Dienstag, 15. Juli für die Dienstagsgruppen und am Freitag. 18. Juli für die Freitagsgruppen. Die Übungsleiter wünschen schöne Ferien. Infos auch auf der Webseite: Zeitungsleser wissen mehr!

21 Hagenbach Ausgabe 28/2014 I 11. Juli 2014 Aus NEUBURG wird berichtet Ehrentafel des Alters Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Erna Pfalzgraf 83. Geburtstag Altrheinstr Erika Marx 72. Geburtstag Altrheinstr Hiltrud Hollinger 73. Geburtstag Hauptstr Waltraud Kauter 73. Geburtstag Altrheinstr Werner Reisert 75. Geburtstag Querstr Ruth Jetter 78. Geburtstag Blumenstr Günter Kauter 77. Geburtstag Ringstr. 4 Die Ortsgemeinde Neuburg und die Verbandsgemeinde gratulieren recht herzlich und wünschen alles Gute, vor allem Gesundheit. Vereine Angelsportverein Neuburg e.v. Vorankündigung zum Fischerfest vom Der Angelsportverein Neuburg e.v. lädt recht herzlich zu seinem diesjährigen Fischerfest ein, das vom 19. bis in seiner Weiheranlage stattfindet. Zu unserem altbewährten Fischangebot, das aus Aal, Zander, Zanderfilet, Backfisch, Forelle und Victoriabarschfilet besteht, wird in diesem Jahr erstmals Kartoffelsalat als Beilage serviert. Festprogramm Samstag, den 19. Juli 2014 ab Uhr Bewirtung unter der Pergola Uhr Vereinsfischen der Ortsvereine an der Weiheranlage ab Uhr Musikalische Unterhaltung mit dem Duo Hartenstein Sonntag, den 20. Juli 2014 ab Uhr Frühschoppen am Festplatz Uhr Musikalische Unterhaltung mit dem Schifferchor Neuburg ab Uhr Mittagstisch Uhr Musikalische Unterhaltung mit der Jugend- Big-Band des Musikvereins Neuburg Montag, den 21. Juli 2014 ab Uhr Bewirtung und Mittagstisch bis Uhr Ehrenrunde der Vorstandsmitglieder der IG der örtlichen Angelsportvereine ab Uhr Musikalische Unterhaltung mit dem Duo Hartenstein Wir würden uns über euren Besuch sehr freuen und wünschen schon jetzt einen angenehmen Aufenthalt bei uns. FV Neuburg 1923 e.v. Saisonvorbereitung der Aktivität Bisherige Testspielergebnisse FV Neuburg I - VTG Queichhambach I 2:2 Folgende weitere Spiele der I. und II. Mannschaft stehen in den kommenden Wochen an: Samstag, in Au am Rhein SV Au II - FV Neuburg II (16:00 Uhr) SV Au I - FV Neuburg I (18:00 Uhr) Freitag, in Hagenbach SV Hagenbach II - FV Neuburg II (18:00 Uhr) TSV Freckenfeld I - FV Neuburg I (19:45 Uhr) Sonntag, um Uhr in Büchelberg FV Neuburg I - Billigheim - Ingenheim II Samstag, um 18:00 Uhr in Neuburg FV Neuburg I - SV O. Rheinzabern I Generelle Öffnungszeiten Clubhaus Mittwochs: ab Uhr zum Rentnerstammtisch Freitags: ab Uhr 2. Bundesliga/ Bundesliga Samstag: ab Uhr Bundesliga Sonntags: bei Heimspielen ab Uhr, bei Auswärtsspielen ab Uhr Informationen zu Feierlichkeiten o.ä. Veranstaltungen erhalten Sie auf Anfrage unter Tel o Unser Clubhaus-Team steht für Ihre Fragen jederzeit zur Verfügung. Clubhaus FVN mit Sky- Sportsbar: 1. und 2. Bundesliga auf Großbildleinwand. Alle Top-Spiele der DFL, Champions- und Europa-League, Mi. und das ganze Wochenende live im Clubhaus des FVN auf Großbildleinwand in erstklassiger Bildqualität! Abweichende Öffnungszeiten in den kommenden Wochen Bereits seit Beginn der Vorbereitung der aktiven Mannschaften hat das Clubhaus wieder jeden Mittwoch und Freitag zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Ebenfalls öffnet das Clubhausteam zu allen Vorbereitungsspielen, die zu Hause absolviert werden. Am Freitag, den bleibt das Clubhaus aufgrund der Vorbereitungsspiele in Hagenbach geschlossen. Am Samstag, den hat das Clubhaus ab 17:30 Uhr zum AH-Spiel geöffnet. WM Special - Große WM-Abschlussparty im clubhaus des FV Neuburg Am kommenden Sonntag, den wird bereits ab Uhr die große WM Endspielparty im Clubhaus des FV Neuburg steigen. (19.00 Uhr beginnen die Vorberichte, um Uhr ist Anpfiff). Alle fußballbegeisterten Fans sind weiterhin hierzu recht herzlich eingeladen. Weitere Sonderaktionen des Clubhausteams sind geplant. FVN-Online Neugierig geworden? Dann besuchen Sie uns im Internet: Unter gibt es alle Infos, Services und Berichte brandaktuell sowie weitere wichtige Themen und Termine rund um den FV Neuburg. Der FV Neuburg ist auch auf dem Sozialen Netzwerk Facebook mit einer eigenen Seite präsent. Hier werden Sie immer topaktuell informiert, rund um den Aktiven und Jugendspielbetrieb, sowie mit den neusten Vereinsnews. Besuchen Sie uns unter: Neuburg e.v. Tennisclub Neuburg e.v. Medenrunden 2014 U 18 Mädchen - und Jungenmannschaften erfolgreich U 12 Gemischt Tabellenführer Gemischt U 9 - Pfalzliga TC Hagenbach - TC Neuburg 7 : 7 Toller Erfolg beim Auswärtsspiel in Hagenbach. Louis Reinhard und Lara Schwarz konnten ihre Einzelspiele gewinnen. Im Doppel waren dann noch Tom Lautenschläger und Hannah Weiß erfolgreich. Im Einsatz waren noch Finn Scheid und Fynn Zoller. Super! Gemischt U 12 - C-Klasse TC Rheinzabern - TC Neuburg 5 : 9 Nico Karle, Lea Zimmermann, Nele Großglaus konnten ihre Einzel gewinnen und so den Grundstock für den Erfolg legen. Nele und Fabienne Reinhard gewannen danach das wichtige Doppel. Weiter spielte noch Milena Hollmann. Super Mannschaftsleistung. Glückwunsch zum Tabellenführer!

22 Hagenbach Ausgabe 28/2014 I 11. Juli 2014 Jungen U 12 - Pfalzliga SW Speyer - TC Neuburg 14 : 0 Sören Fuchs, Philipp Schöck, Luca Reinert und Lukas Schöck konnten in Speyer keinen Punkt entführen. Gut dagegengehalten. Kopf hoch. Weiter geht s! Mädchen U 18 II - C-Klasse TC Jockgrim - TC Neuburg 0 : 14 Kantersieg. Alles Spiele wurden von Katharina Stieber, Lisa Eisenlohr, Ricca Weissenbruch und Ines Scherrer gewonnen. Glückwunsch. Jungen U 18 II - C-Klasse TC Kandel - TC Neuburg 0 : 14 Ohne Chance war der Gast aus Kandel. Julius Bendel, Franz Rühm, Dennis Reinhard und Kai Blodenberg gewannen souverän alle Spiele. Klasse Mannschaftsleistung! Jungen U 18 III - C-Klasse TC Neupotz - TC Neuburg 7 : 7 Auch unser III. Mannschaft spielte groß auf in Neupotz. 4 : 4 nach Einzelsiegen von David Knauss und Pedro Heesakker. Im Doppel konnte dann ebenfalls Pedro / David das Unentschieden perfekt machen. Weiter spielten noch Dennis Engelmann und Fabian Fuchs. Super! Die nächsten Paarungen Freitag den : Spielbeginn 15:30 Uhr. Jungen U 12 Pfalzliga TC Frankenthal - TC Neuburg Samstag den : Spielbeginn 09:00 Uhr Gemischt U 9 Pfalzliga Spielfrei Jungen U 18 II C - Klasse TC Neuburg - TC Klingenmünster Jungen U 18 III C - Klasse TC Neuburg - TC Kuhardt Wir wünschen den Mannschaften viel Erfolg! Jugendabteilung Jugendzeltlager 2014 In diesem Jahr findet für die Tennisjugend unser Jugendzeltlager vom Freitag, den bis zum Sonntag, den statt. Die Betreuer haben wiederum ein interessantes Programm zusammen gestellt. Anmeldungen liegen zusätzlich im Clubhaus aus. Boule-Abteilung Boule-Team verliert auswärts mit 0:5 Mit einer unerwartet hohen Niederlage starteten die Bouler in Ersingen (nahe Pforzheim) in die Rückrunde. Sowohl die erste Triplette mit Wolfgang Pichler, Erhard Wottke und Holger Weimer, bei der Neuburg zwischenzeitlich deutlich in Front lag, als auch die zweite mit Gernot Hartl, Günther Schmitt und Wolfgang Seidelmann gingen verloren, so dass nach dem 0:2-Rückstand die drei folgenden Doubletten die Entscheidung bringen mussten. Nachdem die erste Doublette mit Erhard Wottke und Wolfgang Pichler ihr Spiel schnell verlor, war die Partie für Ersingen entschieden. Bei den noch ausstehenden Partien mit Gernot Hartl / Günther Schmitt und Wolfgang Seidelmann / Holger Weimer lagen wir lange Zeit in Führung und konnten den Spielverlauf offen und spannend halten. Trotz guter Spielleistung mussten wir schließlich doch noch den Ersinger Spielern zum Sieg gratulieren. Nächstes Spiel am : TV Singen - TC Neuburg Turnverein Neuburg e.v. Termine Speyergau-Seminar Maximiliansau Ausflug nach Andernach Rücken Fit Kurs startet bald wieder Wann hat sich Ihr Rücken das letzte Mal wohl gefühlt? Der Kurs bietet einmal wöchentlich die Möglichkeit, dem eigenen Rücken etwas Gutes zu tun. Denn durch regelmäßiges Bewegen und Trainieren kann Beschwerden vorgebeugt werden. Mit und ohne Unterstützung durch verschiedenste Kleingeräte wird u.a. die wirbelsäulenaufrichtende Muskulatur trainiert sowie die sehr wichtige Tiefenmuskulatur des Rückens. Diese trägt zur Stabilisierung der einzelnen Wirbelsäulenabschnitte bei. Auch Übungen zur Verbesserung der Beweglichkeit der Wirbelsäule stehen auf dem Programm. Daneben lernen die Teilnehmer/innen bei verschiedenen Wahrnehmungsübungen ihren Rücken neu zu spüren. Ein Muss in jeder Stunde ist der abschließende Entspannungsteil. Kleine Tipps zur Anwendung im Alltag ergänzen das Trainingsprogramm. Kursbeginn: Freitag, 5. September 2014 Uhrzeit: bis Uhr (12 Abende) Ort: Gymnastikraum TV-Halle Leitung: Tanja Weisenburger Kosten: 41 für Nichtmitglieder, 29 für Vereinsmitglieder Anmeldung und nähere Infos bei: Tanja_wei@gmx.de (Tel.: ) Übungsleiter/in gesucht Im Angebot des TV Neuburg fehlt zur Zeit eine Spiel- und Bewegungsgruppe für Jungs im Grundschulalter. Es gibt einige interessierte Kinder, die gerne daran teilnehmen würden. Wer kann sich vorstellen, eine solche Gruppe anzubieten? Einfach melden unter tv-neuburg-rhein@gmx.de oder freitags abends in der Turnhalle vorbeischauen. Gerne ist Rudi Stüber bei der Einarbeitung am Anfang behilflich. Homepage des TV Neuburg Wer kann sich vorstellen, die Homepage des TV Neuburg zu betreuen (Aktuelle Termine, usw.)? Bitte melden unter tv-neuburgrhein@gmx.de. Ausflug nach Andernach Der diesjährige Ausflug führt alle Interessierten am nach Andernach, eine der ältesten Städte Deutschlands. Im Anschluss an das allseits beliebte gemeinsame Vesper besteht die Möglichkeit, mit dem Schiff zum weltweit höchsten Kaltwassergeysir zu fahren (nicht im Preis inbegriffen!) und die ca. 50 bis 60 Meter hohe Wasserfontäne zu erleben. Danach kann die Stadt Andernach besichtigt werden oder der Tag klingt bei Kaffee und Kuchen aus. Bus-Abfahrt: 7:30 Uhr Vereinsturnhalle Neuburg Rückfahrt in Andernach ca Uhr Die Kosten für die Busfahrt inklusive Vesper betragen 25 zuzüglich 12,50 für die Schifffahrt zum Geysir (freiwillige Teilnahme). Anmeldung und weitere Informationen bei Marianne Weisenburger (Tel.: 1354) oder in der Turnhalle. Blutspende in Hagenbach Die nächste Blutspende findet am Donnerstag, 17. Juli 2014 von Uhr bis Uhr im Kulturzentrum Hagenbach (Am Stadtrand) statt. Ein Neuspender... - muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf vor der ersten Blutspende nicht älter als 68 Jahre sein (Tag vor dem 69. Geburtstag), - muss ein Mindestgewicht von 50 kg haben, - sollte sich gesund fühlen und keine Medikamente einnehmen, - sollte vor der Spende unbedingt ausreichend essen und trinken, - darf in den letzten 4 Monaten kein Piercing oder Tattoo erhalten haben, - darf in den letzten 4 Monaten keine Operation gehabt haben, - darf innerhalb von 12 Monaten als Mann nicht mehr als 6 Vollblutspenden, als Frau nicht mehr als 4 Vollblutspenden leisten. Der Abstand zwischen zwei Vollblutspenden sollte 84 Tage (= 12 Wochen) mindestens aber 56 Tage (= 8 Wochen) betragen. - Bei regelmäßigen Spendern ist eine obere Altergrenze nicht mehr gegeben. Mehrfachspender werden aber nur bis zum letzten Tag vor dem 72. Geburtstag regelmäßig zur Blutspende eingeladen. Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende erhalten Sie unter Sie erreichen das DRK Spender-Service-Center über die kostenlose Festnetzrufnummer / montags bis freitags von bis Uhr. Aus SCHEIBENHARDTwird berichtet Ehrentafel des Alters Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Erika Schmidt 83. Geburtstag Hasenweg 26 Die Ortsgemeinde Scheibenhardt und die Verbandsgemeinde gratulieren recht herzlich und wünschen alles Gute, vor allem Gesundheit.

23 Hagenbach Ausgabe 28/2014 I 11. Juli 2014 Vereine Frauengemeinschaft Scheibenhardt Frauenfrühstück Herzliche Einladung an alle Frauen zum Frühstück im Grünen. Wir treffen uns am Dienstag, dem ab Uhr im Außenbereich der Grillhütte. Wie immer wäre es toll, wenn jede eine Kleinigkeit zu essen mitbringt. Bitte auch jeder für sich Tasse, Teller und Besteck mitbringen. SV Scheibenhardt Arbeitseinsatz am Samstag, , 09:00 Uhr Am Samstag, dem um 09:00 Uhr werden wir unsere Sportanlage auf Vordermann bringen und einen Arbeitseinsatz durchführen. Es wäre schön, wenn wir wieder zahlreiche Helfer begrüßen dürfen. Zur Mittagszeit werden wir euch ein zünftiges Vesper servieren. Termine I. + II. Mannschaft Freitag, , 19:00 Uhr: SVS I - Rheinzabern Samstag, , 16:00 Uhr: FC Scheibenhard (Elsass) - SVS I Montag, , 19:00 Uhr: Training Dienstag, , 19:30 Uhr: SVS I - SV Klingenmünster Donnerstag, , 19:00 Uhr: FC Bav. Wörth - SVS I (in Hagenbach) Sportfest 2014 Der SV Scheibenhardt veranstaltet vom Donnerstag, Montag, sein diesjähriges Sportfest mit Einlagespiele, Bouleturnier und dem traditionellen Lauterpokal. Auch eine Tombola mit vielen hochwertigen Preisen werden wir dieses Jahr wieder durchführen. Die Küche ist täglich geöffnet und bietet verschiedene Pfälzer Spezialitäten. Wir heißen alle recht herzlich willkommen, ein paar schöne und gemütliche Stunden bei uns zu verbringen. Der SV Scheibenhardt freut sich auf euren Besuch. Öffnungszeiten clubhaus SVS Freitag, , ab 18:00 Uhr: Heimspiel gegen Rheinzabern Sonntag, , ab 10:00 Uhr: Frühschoppen ab 19:00 Uhr: WM-FINALE Menü: Schweinelende mit Pommes und Mochelrahmsoße inkl. Vor-, und Nachspeise Dienstag, , ab 19:00 Uhr: Heimspiel gegen Klingenmünster Donnerstag, , ab 19:00 Uhr Weitere Öffnungszeiten und Informationen sind auf unserer Homepage veröffentlicht. Zum Finale servieren wir euch ein leckeres 3-Gänge Menü. Als Hauptspeise Schweinelende mit Pommes und Mochelrahmsoße sowie Vor- und Nachspeise. Der SV Scheibenhardt heißt alle recht herzlich willkommen und freut sich auf euren Besuch. WAS SONST NOCH INTERESSIERT Infos, Service- und Beratungsdienste - ohne Gewähr - AIDS-Hilfe Landau e.v. Cafe Regenbogen, Weisenburger Straße 2 b, Landau, Tel /88688 Jeden 1. und 3. Sonntag im Monat Treffpunkt ab 18:00 Uhr. AIDS-Beratung im Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz, Hauptstr. 25, Germersheim Mittwochnachmittag und nach telefonischer Vereinbarung Ansprechperson: Herr Dr. Jestrabek, Tel /53461 oder Ambulante Dienste Mobiler Sozialer Dienst - Mobiler Mittagstisch - Fahrdienste - Personennotruf - Pflegenotdienst (24 Stunden-Bereitschaftsdienst) - Behindertenbetreuung Robert-Koch-Str. 2, Kandel, Tel / AWO-Beratungsstelle für Partnerschafts-, Familien- und Lebensfragen Waldstr. 38, Kandel Telefonische Sprechzeiten Mo.-Fr. von Uhr Terminvereinbarungen unter Tel / Beratungsstelle@AWO-suedpfalz.de Caritas-Zentrum Germersheim, 17er Straße 1, Tel / Online Terminvereinbarung unter Allgemeine Sozialberatung Schwangerschaftsberatung Ambulanter Hospiz- u. Palliativberatungsdienst Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung Kinderschutzdienst Suchtberatung Warenkorb, Waldstr 5 e, Tel / Öffnungszeiten Warenkorb: Mo, Mi, Do Uhr, Di u. Fr Uhr. Zu diesen Zeiten können auch Spenden abgegeben werden. Außenstellen: Suchtberatung Wörth, Mozartstr. 5, Tel /3421 Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung Wörth, Mozartstr. 5, Tel /2539 Trauercafé: Einmal im Monat, jeweils am zweiten Dienstag, in der Zeit von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr im Gemeindezentrum Kandel, Waldstr. 36a Träger: Caritasverband für die Diözese Speyer e.v. Bei Fragen können Sie sich telefonisch unter der Nummer 07274/ oder per unter ahpb-germersheim@caritas-speyer.de mit uns in Verbindung setzen. Deutscher Diabetiker Bund, Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Das Treffen der Diabetes-Selbsthilfegruppe findet von September - Dezember immer am 1. Montag im Monat um 19:00 Uhr im Kath. Pfarrheim Jockgrim statt. Ansprechpartnerin: Frau Ursula Schlindwein, Jockgrim, Tel / Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Germersheim Hans-Graf-Sponeck-Str. 33, Germersheim, Tel /2460, Bürozeiten: Montag - Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr. Informationen, Bildungs- und Serviceangebot Erste Hilfe, Erste Hilfe am Kind, Lebensrettende Sofortmaßnahmen, Elternschule mit Spielgruppen, Babymassage, Fremdsprachenkurse für Kinder und Erwachsene, regelmäßige Vorträge zu aktuellen Themen, Hausnotruf, Mobiler Mittagstisch, Rettungsdienst und Krankentransporte. Bereich Aus- und Fortbildung: u.a. in Erster Hilfe, SM für den Führerschein, Betriebshelfer u.v.m. Bereich Ambulante Dienste: Mobiler Mittagstisch, Hausnotruf, Fahrdienste, Tel /2460 oder 07275/ und Tel / Diakonisches Werk: Sozialberatung für Aussiedler und Übersiedler Pestalozzihaus, Tullastr. 30, Wörth-Maximiliansau, Tel /42234, dienstags von 14:00-16:00 Uhr. Dow France S.A.S (ehem. Rohm & Haas) Informationsstelle bei Geruchsbelästigungen durch die Firma Dow France S.A.S. Lauterbourg/Frankreich, Tel / (kostenlos) / Tel. 0180/ , Tel / Evangelische - Katholische Telefonseelsorge rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich Tel. 0800/ und 0800/ Fachdienst für Hörgeschädigte Unsere Angebote für hörgeschädigte Menschen: Berufsbegleitender Dienst und Integrationsfachdienst - wir unterstützen bei Problemen am Arbeitsplatz oder bei der Arbeitsplatzsuche. Ambulante Erziehungshilfen - wir bieten Unterstützung bei Erziehungsproblemen an. Landes-Dolmetscherzentrale für Gebärdensprachdolmetscher - wir vermitteln ausgebildete und kompetente Gebärdensprachdolmetscher. Allgemeine Sozialberatung - wir unterstützen bei allen persönlichen Fragen und Problemen. Büro: Karolinenstr. 29, Frankenthal,

24 Hagenbach Ausgabe 28/2014 I 11. Juli 2014 Tel /3458-0, Fax 06233/ , Schreibtelefon Tel / , frankenthal@gehoerlose-rlp.de, Sprechstunde vor Ort: Westring 3a, Landau Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 17:00 bis 19:00 Uhr und nach Vereinbarung. Fachdienst für Migration und Integration (Migrationserstberatung) im diakonischen Werk, An Fronte Beckers 10, Germersheim, Tel / oder 1248 Sprechzeiten: Di., Mi., Do., 9:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr und nach Vereinbarung. Familienbüro Hagenbach - Begegnungs- und Beratungsangebote - Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche - Begleitung und Unterstützung bei Behördengängen - Angebote der Familienbildung - Weitere individuelle Angebote und Hilfen Kontakt: Manuel Mühl, Am Stadtrand 1, Hagenbach, Tel Manuel.Muehl@cjd.de Offene Sprechstunde: Mittwochs 14:00 17:30 Uhr, weitere Termine nach Vereinbarung Frauenhaus Tel /89626, Aufnahme Tag und Nacht möglich. Gelbfieberimpfstelle Marktstr. 6, Wörth, Tel /93330, Fax 07271/ Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Südpfalz Nordring 15 c, Landau, Tel / , Fax 06341/381929, haeuslichegewaltld@web.de, Sorgentelefon Tel / Kostenlose Information, Beratung und Hilfe bei häuslicher Gewalt, Opferschutz und Täterarbeit, Selbsthilfegruppen; Termine nach Vereinbarung. Jugend- und Drogenberatungs- und -behandlungsstelle Trommelweg 11 b, Germersheim, Tel / Sprechzeiten: montags - freitags 9:00 bis 17:00 Uhr, mittwochs bis 19:00 Uhr und nach Vereinbarung. Kontaktcafé für Menschen mit psychischen Problemen Unter dem Motto: Miteinander reden ist besser, als gegeneinander zu schweigen bietet das wöchentliche Kontaktcafé für Menschen mit psychischen Problemen, deren Angehörigen sowie für alle Interessierte bei einer Tasse Kaffee die Möglichkeit des gegenseitigen Austauschs. Begleitet wird das Treffen von Frau Guerrein-Rizakis und Frau Lutz vom Zentrum für seelische Gesundheit Kandel. Das Kontaktcafé findet jeden Donnerstag von 14:00-16:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Zentrums für seelische Gesundheit in der Bismarckstraße 15 in Kandel statt. Kontakt: Carmen Lutz, Zentrum für seelische Gesundheit, Kandel, Bismarckstr. 15, Tel /913063, Fax 07275/913064, zsgkandel@stk-suedpfalz.de, Kreuzbund Speyer - Fachverband der Caritas Hilfe ist möglich. gibt viele Wege aus dem Teufelskreis der Sucht. Jeder, der es schon einmal probiert hat, weiß wie schwer es ist, ohne Hilfe auszubrechen. Suchtgefährdet ist: wer Alkohol als Problemlöser einsetzt, um Spannungen und Krisen besser zu bewältigen, wer Medikamente und/oder Alkohol braucht, um sein Leben zu bewältigen, wer Glücksmomente nur mit Alkohol oder Medikamenten erfährt, wer Angst und Frust mit Alkohol oder Medikamenten abbaut. Gesprächsgruppen: Gruppe II: Treffen jeden Dienstag, 19:30 Uhr in Wörth im Kath. Jugendheim St. Theodard, Mozartstr. 19, Edith Stein-Zimmer Kontakt: Alex Cunow, Tel / Gruppe I: (Wiedererlangung der Fahrerlaubnis) Treffen 14-tägig donnerstags, 19:30 Uhr in Wörth im Kath. Jugendheim St. Theodard, Mozartstr. 19, Edith Stein-Zimmer. Kontakt: Alex Cunow, Tel / Info@Kreuzbund-Speyer.de, Internet: Der Kreuzbund ist Fachverband im Deutschen Caritasverband. Kripo-Beratungsstelle Polizeipräsidium Rheinpfalz K 15, Informationszentrum Prävention, Tel. 0621/ , Tel. 0621/ Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung - Kreisvereinigung Germersheim Geschäftsstelle Luitpoldstr. 27, Hatzenbühl Wohn- und Förderstätte für Schwerst- und Mehrfachbehinderte / Familienentlastende Dienste / Wohnstätten für geistig Behinderte / Hilfe bei gesetzlichen Betreuungen geistig behinderter oder schwerstmehrfachbehinderter Menschen. Tel /988-70, Fax 07275/ Luftbelastungen Luft-Telefon Karlsruhe, Tel. 0721/ Ozon-Telefon, Tel / Malteser Pflegedienst Hatzenbühl Luitpoldstr. 81, Hatzenbühl, Tel /913294, Fax 07275/913295, Rund um die Uhr erreichbar über Handy-Nr. 0170/ Bürozeiten: Montag - Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr. Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Essen auf Rädern, 24-Std.-Betreuung, Tagespflegestätte für Senioren, Fahrdienste für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer. Mülldeponie Berg (Annahmezeiten), Tel /433 Montag - Freitag 08:00-12:00 Uhr und 12:45-16:15 Uhr, Samstag 08:00-12:45 Uhr. Nummer gegen Kummer - Kinderschutzbund - Tel Kostenlose telefonische Beratung beim Kinderschutzbund Montag bis Freitag von 15:00 bis 19:00 Uhr und Samstag von 11:00 bis 15:00 Uhr. Pfalzinstitut Klingenmünster Hotline Essstörungen, Tel / montags bis donnerstags von 15:00 bis 16:00 Uhr oder Rückruf per Anrufbeantworter. Beratungstelefon des Pfalzinstituts für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Klingenmünster für Kinder und Jugendliche mit Essstörungen sowie deren Angehörige und Fachleute. Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.), Tel / Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), Tel / Montag, Mittwoch, Freitag von 14:30 bis 16:00 Uhr oder über Anrufbeantworter. Gesprächskreis Pflegende Angehörige Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, benötigt auch einmal die Gelegenheit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen. Wir, die Sozialstation Hagenbach, Kandel, Wörth e.v. wollen Ihnen dies bieten, in den Räumen des Mehr-GenerationenHauses, Ottstr. 54, Wörth. Der Gesprächskreis wird von examinierten Krankenschwesten begleitet, die mit fachlichem Rat den Gruppenteilnehmern zur Seite stehen und sie unterstützen. Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Tel /8622. Pflegestützpunkt Wörth Pflegstützpunkt für kranke, behinderte und ältere Menschen und ihre Angehörigen. Im Pflegestützpunkt helfen Ihnen kompetente und unabhängige Fachleute, Ihre Situation zu meistern. Ihre Ansprechpartnerinnen sind: Christel Schwind, Tel / und Elsbeth Tremmel- Kempf, Tel / Arthur-Nisio-Str. 23, Wörth, Fax: 07271/ PRO FAMILIA, Landau, Xylanderstr. 21 Soziale Beratung gemäß 219, finanzielle Beratung bei Schwangerschaft, Verhütungsberatung, psychologische Einzel- und Paarberatung, Tel /82424, Termine nach Vereinbarung Bürozeiten: Montag - Freitag 10:00-12:00 Uhr, Donnerstag 16:00-18:00 Uhr. Rechtsinformationen bei Fragen von Trennung und Scheidung: jeden 1. Donnerstag im Monat von 16: Uhr nach telefonischer Voranmeldung. Psychologische Sprechstunde bei Trennung und Scheidung: jeden 2. Donnerstag im Monat von 17:00-19:00 Uhr ohne vorherige Anmeldung. Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen der Diözese Speyer, Königstr. 42, Landau, Terminvereinbarung, Tel /20918 Montag bis Freitag 09:00 Uhr - 11:30 Uhr, Montag und Mittwoch 14:00-16:00 Uhr. Schwangeren-Beratungsstelle An Fronte Karl 21, Germersheim (Nähe Asklepios-Krankenhaus) Terminvereinbarungen möglich unter Tel /1305. Sozialdienst Kath. Frauen und Männer Betreuungsverein für den Landkreis Germersheim e.v. Königstraße 25 a, Germersheim, Tel / Information, Beratung und Hilfe bei gesetzlichen Betreuungen. Termine nach Vereinbarung. Sozialpsychiatrischer Dienst im Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz, Hauptstr. 25, Germersheim - Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und deren Angehörigen Termin nach telefonischer Vereinbarung Ansprechperson: Frau Bockow, Tel /53459

25 Hagenbach Ausgabe 28/2014 I 11. Juli 2014 Sozialstation Hagenbach, Wörth, Kandel e.v. Pflegedienstleiter: Tel /76080, Verwaltung: Fax 07271/ Verbandsgemeindejugendpflege Gunter Schröer, Tel. 0170/ Zentrum für seelische Gesundheit der Stk ggmbh Tagesstätte, Kontaktstelle, Betreutes Wohnen, Bismarckstr. 15, Kandel, Tel /913063, zsg.kandel@stk-suedpfalz.de Bürgersprechstunde Barbara Schleicher-Rothmund, MdL Die Landtagsabgeordnete Barbara Schleicher-Rothmund lädt alle Bürgerinnen und Bürger, die mit ihren Anliegen zu einem Gespräch kommen möchten, in ihr Büro nach Rheinzabern, An den Tongruben 4 ein. Anmeldung bitte unter Tel / oder per Mail: Barbara@ Schleicher-Rothmund.de sowie unter Bürgersprechstunde Martin Brandl, MdL Im Gespräch mit Ihrem Landtagsabgeordneten - Martin Brandl (CDU) lädt ein zur Bürgersprechstunde. Bringen Sie Ihre Anliegen und Fragen mit. Martin Brandl freut sich auf das persönliche Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Kreis Germersheim. Bürgersprechstunde vor Ort am Montag, dem 14. Juli, von bis Uhr in Bellheim im Rathaus, Schubertstraße 18. Eine telefonische Voranmeldung unter ist erforderlich. Informationen, auch über weitere Sprechstunden, ebenfalls telefonisch oder unter Bürgersprechstunde Dr. Thomas Gebhart, MdB Der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete der Südpfalz Dr. Thomas Gebhart (CDU) lädt zu seiner Bürgersprechstunde nach Jockgrim in die Verbandsgemeindeverwaltung in die Untere Buchstr. 22 ein. Die Bürgerinnen und Bürger der Südpfalz können sich am Montag, dem 14. Juli, Uhr mit ihren Anliegen an Thomas Gebhart wenden. Um vorherige Anmeldung unter wird gebeten. Weitere Informationen im Internet unter Zielgruppe für diese Qualifikation mit öffentlich-rechtlichem Abschluss, sind Personen, die bereits eine Weiterbildung zum Fachwirt oder Fachkaufmann absolviert haben und mit einer höherwertigen Qualifikation den beruflichen Status ausbauen oder sichern möchten. Der Lehrgang ist ebenfalls eine fundierte Vorbereitung auf die Existenzgründung. Die Hochschulreife ist gleichfalls inbegriffen. Im ersten Lehrgangteil werden zwei Kernfächer zu fünf intensiven Vollzeitwochen (ohne zusätzliche Lehrgangsgebühren) zusammengefasst. Bildungsurlaub ist möglich. Die Teilzeit-Termine finden an Samstagen statt. Die Gesamt-Lehrgangsdauer beträgt 18 Monate. Eine rückzahlungsfreie Förderung durch das Aufstiegsbildungsförderungsgesetz (Meister-BAFöG) ist möglich. Es gibt Frühbucher-Rabatte. Ebenfalls im Lehrgangsangebot des IFB: Geprüfter Wirtschaftsfachwirt, Geprüfter Technischer Fachwirt, Geprüfter Technischer Betriebswirt, Ausbildung der Ausbilder (AdA-Schein). Nähere Infos erhalten Sie vom Institut für Bildungsförderung -gemeinnützige Bildungseinrichtung-, Tel: , mail@ifb-woerth.de oder auf der Website Sommerfest für alle Naturschützer Am Samstag, den feiert der Naturschutzverband Südpfalz e.v. (NVS) ein Sommerfest, wozu jeder Besucher willkommen ist, auch Nichtmitglieder! Schon ab 11:30 Uhr gibt es leckeres Mittagessen an der Grillhütte am Waldschwimmbad Kandel neben dem Kletterpark. Ab Uhr veranstalten wir eine große Tombola für Kinder (jedes Los gewinnt) und auch eine Tombola für Erwachsene, mit tollen Sachspenden und Gutscheinen, die dankenswerterweise von Kandeler Geschäftsleuten gespendet wurden. Der Erlös des Verkaufs bzw. der Versteigerung der schönsten Sachpreise dient ausschließlich zum Schutz der bedrohten Natur vor unserer Haustür - bitte mitmachen. Alle sind herzlich eingeladen, der Naturschutzverband freut sich über Ihren Besuch. Kuchen- oder Salatspenden sind willkommen. Weitere Infos: Siggi Schweers (Kassiererin) Tel: Weitere Informationen zum Naturschutz unter F r e u d i g e ereignis-anzeigen: w w w.wittich.de Bundesjugendschreiben am PC Viele Schülerinnen und Schüler der Realschule plus Kandel beteiligten sich dieses Jahr erneut sehr erfolgreich am Bundesjugendschreiben, einem Schnellschreibwettbewerb auf der Computertastatur, der von der Bundesjugend für Computer, Kurzschrift und Medien veranstaltet wird. Gegen mehr als Konkurrenten traten die Realschüler an und erreichten mit ihren überdurchschnittlichen Leistungen beachtliche Platzierungen. Von allen teilnehmenden Realschülern wurde die Jüngste, Vanessa Rößler, mit 66 Anschlägen pro Minute Beste der Altersgruppe E (13-/14-Jährige). Marlene Roth führt die Altersgruppe D (15-/16-Jährige) an und ließ mit 287 Anschl./Min. viele Konkurrenten weit hinter sich. Mit 328 Anschl./Min. wurde Osman Tütüncü Bester der Altersgruppe C (17-/18-Jährige). Im sportlichen Teil dieses Wettbewerbs, dem Staffelschreiben am PC, erschrieb sich die Staffel der 10. Klassen mit John Gommersbach, Dominik Pülm, Emre Sakalli und Osman Tütüncü den Schulsieg und den 1. Platz in der Landesliste Rheinland-Pfalz. Die weiteren Realschulstaffeln schlossen sich an und belegten die Plätze 2, 3, 4, 5 und 9. Alle Realschüler, die erfolgreich an diesem Wettbewerb teilgenommen haben, werden von der Bundesjugend für Computer, Kurzschrift und Medien im Deutschen Stenografenbund mit einer Urkunde ausgezeichnet. Wir gratulieren den erfolgreichen Teilnehmern und wünschen ihnen weiterhin viel Erfolg! Geprüfter Betriebswirt mit nebenberuflichem Praxisstudium Das Institut für Bildungsförderung (IFB) in Wörth, bietet ab 6. September 2014 den berufsbegleitenden Lehrgang Geprüfter Betriebswirt (internationaler Titel: Master Professional of Business, CCI) an. Ja, ich will! e od der einen oder Landau in der Pfalz Ehrmann Wohn- und Einrichtungs-GmbH Lotschstraße 9, Landau Tel /977-0 Hochzeits- o G h h s oder i Geschenketisch G ch e h s n od s bei Herxheim in der Pfalz Möbel Gilb GmbH & Co. KG St.-Christophorus-Str. 4-6, Herxheim Tel /980-0 Reilingen bei Hockenheim Ehrmann Wohn- und Einrichtungs-GmbH Hauptstraße 201, Reilingen Tel / bei Frankenthal in der Pfalz Ehrmann Wohn- und Einrichtungs-GmbH Wormser Straße 119, Frankenthal Tel /

26 Hagenbach Ausgabe 28/2014 I 11. Juli 2014 Spuren deines Lebens werden uns immer begleiten. Doris Newill HERZLICHEN DANK Abschied nehmen von einem geliebten Menschen bedeutet Trauer und Schmerz, aber auch Dankbarkeit und liebevolle Erinnerung. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen, die in den Stunden des Abschiednehmens mit uns fühlten und ihre Anteilnahme auf so vielfältige Weise zum Ausdruck brachten. Besonderen Dank Herrn Pfarrer Schwarz für seine tröstenden Worte. Dieter, Steffi und Ines Neuburg, im Juli 2014 Geldspar-Tipp Neureifen Montageservice Reifen - Gebraucht alle Größen ab Einfach riesig ist die Auswahl und Reifen HaRz 10,- Super preiswert Bellheim Gewerbegebiet Tel.: 07272/92870 Energetische Sanierung im Bereich der Bauwerkserhaltung Weingarten Tel.: / arheit.abv@t-online.de... überall wasserdichte Bauten... Bautenschutz seit 1968 Abdichtungs- und Bautenschutz GmbH Wir lassen Sie mit Ihrer Werbung nicht im Regen stehen! Lassen Sie sich von uns beraten: info@wittich-foehren.de Anzeige aus der Region für die Region Kaufen Verkaufen Vermietung Mietgesuche Immobilien Anzeigenannahme / Sichern Sie sich eine der letzten 2- oder 4-ZKB-Wohnungen in einem attraktiven Mehrfamilienhaus in Rohrbach bei Landau! insgesamt nur 12 Wohneinheiten, alle schwellenfrei über einen Aufzug erreichbar 2 ZKB, 70 m 2, ab , ZKB, 125 m 2, ,00 3 Ruhige und doch verkehrsgünstige Lage zwischen Landau und Karlsruhe Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs in fußläufiger Entfernung Für Eigennutzer wie Kapitalanleger gleichermaßen interessant Wir laden Sie herzlich ein, uns am zwischen 11 und 14 Uhr in unserem fertiggestellten Neubau in Rohrbach, Aßgärten auf der Höchst 4, zu einem Open-House-Termin zu besuchen, in dem Sie die Gelegenheit haben, sich in aller Ruhe individuell beraten zu lassen. Provisionsfrei vom Bauträger: gedeon RE Immobilien gmbh Tel Praxis- bzw. Büroräume ca. 165 m 2, 1. OG, in zentraler Lage in Kandel, räumliche Gestaltungsmöglichkeit gegeben, Kaltmiete 1.150,-. Telefon / Familienhaus, DHH oder RH auch renovierungsbedürftig für unsere Kunden zum Kauf gesucht. Wir vermitteln Ihre Immobilie zeitnah und kompetent an vorgemerkte Interessenten. Rufen Sie unverbindlich an: Tel.: Baugrundstücke gesucht! Wir suchen dringend für vorgemerkte Kunden Bauplätze an der Südlichen Weinstraße zwischen Landau und Neustadt sowie zwischen Landau und Speyer, im Kreis Germersheim und Bornheim. Sie haben ein Grundstück? Melden Sie sich im Beratungsbüro Bornheim // Tel peter.bress@fingerhaus.com // Daimler-Benz-Mitarbeiter sucht EFH bis ,- ImmobIlIen-Fachbüro Kandel Tel , dipl. Wirtsch. Ing. dieter rummel, hauptstr. 55 Schöne Wohnung zu vermieten BERG, 2 ZKB, ca. 55 qm/dg - offener Wohnbereich, Balkon, KFZ-Stellplatz, Keller, Wasch-/Trockenraum. sofort frei 360,- + NK, Kaution 2 MM. Telefon Privat sucht Bauplatz im zukünftigen Neubaugebiet in Wörth Abtswald. Bitte rufen Sie mich an unter / Vielen Dank.

27 Hagenbach Ausgabe 28/2014 I 11. Juli 2014 Dachdecker - Maler + Maurerbetrieb Z. Zt. Top-Preisaktion: 100 m 2 Dachabriss, Entsorgung, Unterspannbahn, Konterlattung, Lattung Dacheindeckung, nur 3.949,-, Asbest- und Maurerarbeiten. Wärmedämmung, Flachdachbau, Holzarbeiten, eigener Gerüstbau, Malerarbeiten kompl. pro m 2 nur 13,-. WiR arbeiten z.zt. in ihrer nähe! Classic GmbH Tel , Fax classicbau@web.de schnell sauber günstig Festpreis Bildung Erfolg Beruf Zukunft Stellen Anzeigenannahme / Freie Mitarbeit in Immobilienbüro geboten Ihre Bewerbung senden Sie bitte per an: ifb@gmx.info oder Tel.: IMMOBILIEN-FACHBÜRO Kandel Stellenausschreibung Die Verbandsgemeinde Bellheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Touristikfachkraft für den Bereich der Geschäftsführung beim Südpfalz-Tourismus, Verbandsgemeinde Bellheim e.v., in Teilzeit mit mindestens 19,50 Wochenstunden als Elternzeitvertretung für zwei Jahre. Aufgaben: Geschäftsführung/Administration, Strategische Planung, Umsetzung und Controlling Weiterentwicklung des lokalen und regionalen Tourismus Projektmanagement und Veranstaltungsorganisation Marketing und Kommunikation Organisation und Kundenbetreuung, Gästeinformationen und Service Ihr Profil: abgeschlossenes Studium oder Ausbildung im Bereich Tourismus, Marketing oder vergleichbare Qualifikation selbständiges Arbeiten, Eigeninitiative, Team- und Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit, Organisationsgeschick; Bereitschaft, sich auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zu engagieren Kenntnis über die touristischen Destinationen Pfalz sowie der Grenzbereiche Baden und Elsass gute EDV-Kenntnisse Wir bieten: eine anspruchsvolle, interessante und vielseitige Tätigkeit; die Stelle ist auf zwei Jahre befristet; die Vergütung erfolgt nach TVöD. Als Ansprechpartner für weitere Informationen steht Ihnen Herr Gschwind, Tel / zur Verfügung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 31. Juli 2014 an die Verbandsgemeindeverwaltung Personalabteilung - Schubertstraße 18, Bellheim. Haushaltshilfe für Familie mit Kleinkind in Neuburg 1- bis 2 mal wöchentlich gesucht. Telefon: / Deutschsprachige Putzhilfe für Privathaushalt in Hagenbach (2 Std.) für freitags gesucht. Telefon: / Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Bellheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für ihren Schülerhort IGLUS eine/n staatlich anerkannte/n Erzieherin/Erzieher oder Fachkraft mit vergleichbarer Ausbildung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,50 Stunden (Teilzeit). Es handelt sich um eine befristete Stelle für die Betreuung von Kindern im Alter von 6 bis 12 Jahren. Wir wünschen uns von Ihnen: Engagement und Motivation Teamfähigkeit und Leistungsbereitschaft Flexibilität bei der Einteilung der Arbeitszeit / Ferienzeit Freude und Verantwortungsbewusstsein bei der Arbeit Wir bieten: ein engagiertes Team und einen aufgeschlossenen Träger eine verantwortungsvolle Tätigkeit mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten leistungsgerechte Bezahlung nach dem TVöD-SuE die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen, die Sie bitte bis spätestens an die Verbandsgemeindeverwaltung, Personalabteilung, Schubertstraße 18, Bellheim, übersenden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung unter Tel.-Nr.: 07272/

28 Hagenbach Ausgabe 28/2014 I 11. Juli 2014 Lotto Hermes Paket-Shop Bestellannahme Kuhm Hauptstr Neuburg / Schulbedarf Schulbuchbestellung

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Harxheim

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Harxheim H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Harxheim Der Gemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 171), zuletzt geändert durch

Mehr

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Guckheim. vom

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Guckheim. vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Horbruch vom , 1. Änderung durch Satzung vom und 2. Änderung durch Satzung vom 29.

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Horbruch vom , 1. Änderung durch Satzung vom und 2. Änderung durch Satzung vom 29. Hauptsatzung der Ortsgemeinde Horbruch vom 24.03.1995, 1. Änderung durch Satzung vom 07.12.2001 und 2. Änderung durch Satzung vom 29. Juni 2010 Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.1995 auf

Mehr

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Linden vom (zuletzt geändert am )

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Linden vom (zuletzt geändert am ) Hauptsatzung der Ortsgemeinde Linden vom 23. 02. 1995 (zuletzt geändert am 22. 02. 2010) Der Gemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Hochscheid vom 17.03.2015 Der Ortsgemeinderat Hochscheid hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben Hauptsatzung der Ortsgemeinde Mertloch in der Verbandsgemeinde Maifeld vom 25.07.2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. der Stadt Prüm. vom

H A U P T S A T Z U N G. der Stadt Prüm. vom H A U P T S A T Z U N G der Stadt Prüm vom 08.07.2014 Der Stadtrat Prüm hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Stadt Weißenthurm vom geändert am

H a u p t s a t z u n g der Stadt Weißenthurm vom geändert am H a u p t s a t z u n g der Stadt Weißenthurm vom 17.12.2009 geändert am 20.12.2011 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153, BS 2020-1)

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Stadt Mülheim-Kärlich vom Änderung vom Änderung vom

H a u p t s a t z u n g der Stadt Mülheim-Kärlich vom Änderung vom Änderung vom H a u p t s a t z u n g der Stadt Mülheim-Kärlich vom 17.12.2009 1. Änderung vom 15.12.2011 2. Änderung vom 10.07.2014 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Weingarten (Pfalz) vom

H A U P T S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Weingarten (Pfalz) vom Neufassung der Hauptsatzung OG Weingarten (Pfalz) 2009 Seite 1 von 5 H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Weingarten (Pfalz) vom 01.12.2009 Der Gemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. der Stadt Oppenheim vom: 15. Januar Öffentliche Bekanntmachungen. Form der öffentlichen Bekanntmachungen

H A U P T S A T Z U N G. der Stadt Oppenheim vom: 15. Januar Öffentliche Bekanntmachungen. Form der öffentlichen Bekanntmachungen H A U P T S A T Z U N G der Stadt Oppenheim vom: 15. Januar 2002 1 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. der Stadt Deidesheim vom

H A U P T S A T Z U N G. der Stadt Deidesheim vom 1 H A U P T S A T Z U N G der Stadt Deidesheim vom 15.07.2004 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Piesport. vom

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Piesport. vom Hauptsatzung der Ortsgemeinde Piesport vom 28.08.2014 Der Ortsgemeinderat Piesport hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Ortsgemeinde Herschbach vom

H a u p t s a t z u n g der Ortsgemeinde Herschbach vom H a u p t s a t z u n g der Ortsgemeinde Herschbach vom 06.07.2009 Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

Hauptsatzung. der Gemeinde Ober-Olm in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm vom 09.Juli 2014

Hauptsatzung. der Gemeinde Ober-Olm in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm vom 09.Juli 2014 Hauptsatzung der Gemeinde Ober-Olm in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm vom 09.Juli 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G H A U P T S A T Z U N G DER VERBANDSGEMEINDE LINZ AM RHEIN vom 17. September 1999, geändert durch die Satzungen vom 15. Dezember 2000, 26. Oktober 2001, 03. September 2004, 26. März 2010, 02. September

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G 1 H A U P T S A T Z U N G der Stadt Bacharach vom 16. Juli 2009 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO)

Mehr

Hauptsatzung. der Verbandsgemeinde Bellheim vom 13. September 1994

Hauptsatzung. der Verbandsgemeinde Bellheim vom 13. September 1994 Redaktionelle Fassung (Stand: 27.06.2014) der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Bellheim vom 13. September 1994 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und

Mehr

Ortsrecht in der Verbandsgemeinde Herxheim

Ortsrecht in der Verbandsgemeinde Herxheim Ortsrecht in der Verbandsgemeinde Herxheim Körperschaft: Ortsgemeinde Herxheimweyher Bezeichnung: Hauptsatzung Nummer: 039.01.01 vom: 22.07.2014 zuletzt geändert: - Historie: Fassung vom 22.07.2014, Amtsblatt

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Asbach vom 25. März 2010 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 15. April 2011 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 23. März 2012 in der Fassung der

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Rülzheim vom Abschnitt Öffentliche Bekanntmachung. Form der öffentlichen Bekanntmachungen

H A U P T S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Rülzheim vom Abschnitt Öffentliche Bekanntmachung. Form der öffentlichen Bekanntmachungen H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Rülzheim vom 15.07.2014 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rülzheim hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung

Mehr

Hauptsatzung. der Stadt Bad Ems vom in der Fassung vom 31. Oktober 2016

Hauptsatzung. der Stadt Bad Ems vom in der Fassung vom 31. Oktober 2016 Hauptsatzung der Stadt Bad Ems vom 12.10.2004 in der Fassung vom 31. Oktober 2016 Der Stadtrat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Kottenheim

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Kottenheim Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kottenheim vom 29. März 2010 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. der Verbandsgemeinde Lingenfeld. vom

H A U P T S A T Z U N G. der Verbandsgemeinde Lingenfeld. vom Seite 1 von 6 H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Lingenfeld vom 29.10.2009 Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung

Mehr

Hauptsatzung der Stadt Hachenburg vom

Hauptsatzung der Stadt Hachenburg vom Hauptsatzung der Stadt Hachenburg vom 14.07.2014 Der Stadtrat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Lind

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Lind Hauptsatzung der Ortsgemeinde Lind vom 30. März 2010 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G der Stadt SCHWEICH vom

H A U P T S A T Z U N G der Stadt SCHWEICH vom H A U P T S A T Z U N G der Stadt SCHWEICH vom 07.03.2016 Der Stadtrat Schweich hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G H A U P T S A T Z U N G der Stadt Eisenberg (Pfalz) vom 25.06.2014 Der Stadtrat der Stadt Eisenberg (Pfalz) hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010 HAUPTSATZUNG der Ortsgemeinde Merxheim vom 22.09.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Hachenburg vom (zuletzt geändert am )

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Hachenburg vom (zuletzt geändert am ) Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Hachenburg vom 07.07.2009 (zuletzt geändert am 17. 02. 2010) Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Lissendorf vom 30.07.2014 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

vom 8. Oktober Grundlagen

vom 8. Oktober Grundlagen vom 8. Oktober 2014 Der Stadtrat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO) und der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen:

Mehr

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe vom 28. Dezember 2012

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe vom 28. Dezember 2012 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe vom 28. Dezember 2012 Der Verbandsgemeinderat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hausten vom 17. März 2010 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der

Mehr

Hauptsatzung der Stadt Wirges vom 14. August 2004 zuletzt geändert am 07. Juli 2014

Hauptsatzung der Stadt Wirges vom 14. August 2004 zuletzt geändert am 07. Juli 2014 Hauptsatzung der Stadt Wirges vom 14. August 2004 zuletzt geändert am 07. Juli 2014 Der Stadtrat Wirges hat am 19. Juli 2004 aufgrund a) der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), b) der 7 und 8 der Landesverordnung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. der Stadt Wissen. vom in der Fassung vom Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

H A U P T S A T Z U N G. der Stadt Wissen. vom in der Fassung vom Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben H A U P T S A T Z U N G der Stadt Wissen vom 19.12.2001 in der Fassung vom 29.04.2015 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010

H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010 H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010 Der Gemeinderat Wintrich hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

HAUPTSATZUNG. der Stadt Kirchen (Sieg) vom 24. Juli 2014

HAUPTSATZUNG. der Stadt Kirchen (Sieg) vom 24. Juli 2014 HAUPTSATZUNG der Stadt Kirchen (Sieg) vom 24. Juli 2014 Der Stadtrat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben vom 05. Oktober 2009

H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben vom 05. Oktober 2009 H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben vom 05. Oktober 2009 mit Änderungen vom 14.12.2012,10.09.2014 und 10.03.2015 Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 der

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Wittlich-Land vom 03.07.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

der Verbandsgemeinde Bad Hönningen vom Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

der Verbandsgemeinde Bad Hönningen vom Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben HAUPTSATZUNG der Verbandsgemeinde Bad Hönningen vom 27.11.2009 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde erfolgen in einer Zeitung. Der Verbandsgemeinderat

Mehr

H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) vom

H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) vom H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) vom 07.07.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Alzey-Land vom 24. August 2009

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Alzey-Land vom 24. August 2009 Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Alzey-Land vom 24. August 2009 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein 1 Nr. 11 / 2017 Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bendorf vom 31. Januar 2017 über eine Veränderungssperre im Bebauungsplangebiet Hauptstraße-Erlenmeyerstraße

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

Ortsrecht in der Verbandsgemeinde Herxheim

Ortsrecht in der Verbandsgemeinde Herxheim Ortsrecht in der Verbandsgemeinde Herxheim Körperschaft: Verbandsgemeinde Herxheim Bezeichnung: Hauptsatzung Nummer: 950.01.01 vom: 16.07.2014 zuletzt geändert: - Historie: Fassung vom 16.07.2014, Amtsblatt

Mehr

Hauptsatzung der Stadt Simmern/Hunsrück vom (zuletzt geändert am )

Hauptsatzung der Stadt Simmern/Hunsrück vom (zuletzt geändert am ) Hauptsatzung der Stadt Simmern/Hunsrück vom 28.08.2014 (zuletzt geändert am 21.03.2016) Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert

Mehr

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Emmelshausen vom

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Emmelshausen vom Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Emmelshausen vom 03.09.2004 Änderungsübersicht: 1. Änderungssatzung vom 15.10.2008, tlw. in Kraft getreten am 01.01.2008, im Übrigen am 25.10.2008 2. Änderungssatzung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G H A U P T S A T Z U N G (bereinigte Fassung) der Stadt Bernkastel-Kues vom 11.08.2014, einschl. 1. Änderung vom 24.03.2015 2. Änderung vom 16.06.2016 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim vom 18. Juni 2014 Inhaltsübersicht

Hauptsatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim vom 18. Juni 2014 Inhaltsübersicht Hauptsatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim vom 18. Juni 2014 Inhaltsübersicht 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben 2 Bürgerentscheid 3 Ausschüsse des Gemeinderates 4 Bürgermeister 5 Übertragung von

Mehr

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Kirn-Land

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Kirn-Land - 1 - Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Kirn-Land vom 11. Juli 2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der

Mehr

Hauptsatzung. der Stadt Bad Kreuznach. vom geändert durch Satzung vom geändert durch Satzung vom

Hauptsatzung. der Stadt Bad Kreuznach. vom geändert durch Satzung vom geändert durch Satzung vom vor Hauptsatzung der Stadt Bad Kreuznach vom 20.03.1995 1. geändert durch Satzung vom 26.08.1999 2. geändert durch Satzung vom 04.07.2003 3. geändert durch Satzung vom 05.11.2004 4. geändert durch Satzung

Mehr

Hauptsatzung. der. Stadt Sinzig. vom

Hauptsatzung. der. Stadt Sinzig. vom Hauptsatzung der Stadt Sinzig vom 27.08.2009 Inhaltsübersicht 1 Form der öffentlichen Bekanntmachung 2 Sonstige Bekanntgaben 3 Unterrichtung der Einwohner 4 Bildung von Ortsbezirken 5 Ortsbeiräte 6 Art

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Einhausen

Hauptsatzung der Gemeinde Einhausen Hauptsatzung der Gemeinde Einhausen Aufgrund des 6 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. I S. 674,

Mehr

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss Seite 4 5. Mai 2017 Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Amtlicher Teil Kreiswahlleiter Bundestagswahl: Bundestagswahlkreis 193 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Hausanschrift: Landeshauptstadt Erfurt

Mehr

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede,

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, 15.04.2015 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

Hauptsatzung der Stadt Speyer vom

Hauptsatzung der Stadt Speyer vom Hauptsatzung der Stadt Speyer vom 22.08.2014 Der Stadtrat der Stadt Speyer hat aufgrund der 24 und 25 der der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), geändert

Mehr

H A U P T S A T Z U N G der Stadt Braunfels

H A U P T S A T Z U N G der Stadt Braunfels H A U P T S A T Z U N G der Stadt Braunfels Aufgrund des 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2007 (GVBl

Mehr

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.04.2017 41. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Jahresabschluss

Mehr

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 35 DATUM : 17.11.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 81 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Flächennutzungsplan

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Niestetal

Hauptsatzung der Gemeinde Niestetal Hauptsatzung der Gemeinde Niestetal Die Hauptsatzung der Gemeinde Niestetal wurde am 1. Dezember 2016 durch die Gemeindevertretung beschlossen. Nachträge hierzu wurden noch nicht beschlossen. Im Folgenden

Mehr

H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Rodalben vom 28.09.2009

H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Rodalben vom 28.09.2009 H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Rodalben vom 28.09.2009 Zuletzt geändert durch Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 25.06.2015. Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung

Mehr

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Reute

Hauptsatzung der Gemeinde Reute Hauptsatzung der Gemeinde Reute Aufgrund von 4 Gemeindeordnung Baden - Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat Reute am 18. Februar 2016 folgende Hauptsatzung beschlossen: I. Form der Gemeindeverfassung

Mehr

Amtsblatt. Nr. 22 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 22 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 22 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.11.2014 38. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 1. Nachtragshaushaltssatzung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Rennerod vom 25. August 1994 Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rennerod hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung

Mehr

1 Wappen, Siegel. 2 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

1 Wappen, Siegel. 2 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben 1 Der Ortsgemeinderat Wallmenroth hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des 2 der Landesverordnung über

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Barsbek, Kreis Plön Abs. 1 und 2, 8 Abs. 1 und 2 zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom

Hauptsatzung der Gemeinde Barsbek, Kreis Plön Abs. 1 und 2, 8 Abs. 1 und 2 zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom Hauptsatzung der Gemeinde Barsbek, Kreis Plön in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom Änderungen: 1. 3 Abs. 1 und 2, 8 Abs. 1 und 2 zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom 04.11.2008 Aufgrund

Mehr

Neufassung der HAUPTSATZUNG. der Stadt Gerolstein. vom 21. Sept. 2009

Neufassung der HAUPTSATZUNG. der Stadt Gerolstein. vom 21. Sept. 2009 Neufassung der HAUPTSATZUNG der Stadt Gerolstein vom 21. Sept. 2009 Der Stadtrat Gercistein hat am 17. Sept. 2009 auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

Hauptsatzung der Stadt Bad Nauheim

Hauptsatzung der Stadt Bad Nauheim Hauptsatzung der Stadt Bad Nauheim Aufgrund des 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl I S.

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 514 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 38 Freitag, 19. September 2014 A. Bekanntmachungen des Landkreises

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

INHALTSVERZEICHNIS. Seite: - 47 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Kreuth hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2, 4a Abs. 2 und 3 BauGB Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen

Mehr

HAUPTSATZUNG der Stadt Linden im Landkreis Gießen

HAUPTSATZUNG der Stadt Linden im Landkreis Gießen HAUPTSATZUNG der Stadt Linden im Landkreis Gießen Aufgrund des 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai

Mehr

H a u p t s a t z u n g. der Stadt Alzey. vom in Kraft getreten am

H a u p t s a t z u n g. der Stadt Alzey. vom in Kraft getreten am H a u p t s a t z u n g der Stadt Alzey vom 02.07.2014 in Kraft getreten am 06.07.2014 Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden neben der männlichen nicht auch die weibliche Form aufgeführt; gemeint

Mehr

GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - HAUPTSATZUNG. vom in Kraft seit

GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - HAUPTSATZUNG. vom in Kraft seit GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - 0 Allgemeine Verwaltung Az: 020.05 HAUPTSATZUNG vom 26.07.1963 in Kraft seit 15.10.1963 geändert am: 01.08.1969 in Kraft seit: 01.08.1969 geändert am: 18.10.1974 in Kraft

Mehr

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim vom

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim vom Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim vom 28.07.2014 Geändert durch die 1. Satzung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim vom 15.12.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der

Mehr

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes

Mehr

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates 1 Allgemeine Verwaltung 1/3 Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates Der Stadtrat der Stadt Landau in der Pfalz hat am 30. August 1994 auf Grund des 24 und des

Mehr

HAUPTSATZUNG. (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend

HAUPTSATZUNG. (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend HAUPTSATZUNG der Verbandsgemeinde Stromberg vom 14.07.2016 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

Es handelt sich hierbei um keine rechtssichere Ausfertigung. Diese erhalten Sie im. Rathaus der Stadt Lauingen (Donau) Zimmer-Nr.

Es handelt sich hierbei um keine rechtssichere Ausfertigung. Diese erhalten Sie im. Rathaus der Stadt Lauingen (Donau) Zimmer-Nr. Hier stellen wir Ihnen die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts informativ zur Verfügung. Diese ist seit 11.06.2014 in Kraft. Es handelt sich hierbei um keine rechtssichere

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Blumberg hat am 26.10.2017 aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung (GemO)

Mehr

Hauptsatzung. der Gemeinde St. Peter

Hauptsatzung. der Gemeinde St. Peter Hauptsatzung der Gemeinde St. Peter Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 02. Juli 2001 folgende Hauptsatzung beschlossen: I. Form der Gemeindeverfassung

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig 30. Jahrgang Herausgegeben zu Bestwig am 17.12.2004 Nummer 10 Amtsblatt für den Bereich der Gemeinde Bestwig Herausgeber und Verleger: Der Bürgermeister

Mehr

Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen

Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen Stadt Oberlungwitz Landkreis Zwickau AZ: 021.131-0./rai Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz hat

Mehr

11. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 7. Inhaltsverzeichnis

11. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 7. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt 11. Jahrgang Ausgabetag: 06.02.2018 Nummer: 7 Inhaltsverzeichnis Seite/n 16. Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen 29 17. Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Hürth 30 18. Beschluss

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma. Vom

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma. Vom H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma Vom 11.05.2007 Auf Grund von 4 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 ( SächsGVBl.

Mehr

3 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, den 06. Februar

3 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, den 06. Februar AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 14 NUMMER : 02 DATUM : 30.01.2018 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 3 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Erneute Ausfertigung, erneute Bekanntmachung und rückwirkendes Inkraftsetzen von Bebauungsplänen sowie Bekanntmachung der Aufhebung von Bebauungsplänen ( 10 BauGB i.v.m. 214 Abs.

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Ortsgemeinde Kuhardt - Haushalt 2015/2016 1 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen

Mehr

H A U P T S A T Z UN G der Verbandsgemeinde Kaiserslautern- Süd vom

H A U P T S A T Z UN G der Verbandsgemeinde Kaiserslautern- Süd vom H A U P T S A T Z UN G der Verbandsgemeinde Kaiserslautern- Süd vom 11.09.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 380 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 4. August 2017 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N HA

Mehr

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Bezirksverfassungsrechts (Hauptsatzung) vom Inhaltsübersicht

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Bezirksverfassungsrechts (Hauptsatzung) vom Inhaltsübersicht BV10.1/0110-1/04-1/04 Auf Grund von Art. 17 und Art. 14 a Abs. 1 Satz 2 der Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO (FN BayRS 2020-4-2-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl.

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am 01.09.2014 Seite 1 Inhalt 22/2014 Beschleunigte Zusammenlegung Lippeaue-Boke Anmeldung unbekannter Rechte (Az.: 33 81005 H. O. 21) 23/2014

Mehr

Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Eppingen hat am 16. Juli 2013 aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 5/2015. Schleswig, 13. Mai 2015

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 5/2015. Schleswig, 13. Mai 2015 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 5/2015 Schleswig, 13. Mai 2015 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

S a t z u n g. 1 Benutzungsgebühr

S a t z u n g. 1 Benutzungsgebühr S a t z u n g über die Erhebung von Elternbeiträgen (Benutzungsgebühren) für die Benutzung der in Trägerschaft der Gemeinde Budenheim geführten Kindertagesstätten vom 28.05.2014 Der Gemeinderat hat aufgrund

Mehr

Datum Inhalt Seite Bekanntmachung über die Hauptsatzung der Gemeinde 560 Dannenfels vom

Datum Inhalt Seite Bekanntmachung über die Hauptsatzung der Gemeinde 560 Dannenfels vom AMTSBLATT Nr. 37 vom 08.10.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 27.09.04 Bekanntmachung über die Hauptsatzung der Gemeinde 560 Dannenfels

Mehr

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Landeshauptstadt Magdeburg (Bekanntmachungssatzung)

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Landeshauptstadt Magdeburg (Bekanntmachungssatzung) Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Landeshauptstadt Magdeburg (Bekanntmachungssatzung) Aufgrund des 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05. Oktober 1993 (GVBl.

Mehr

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde erfolgen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde erfolgen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe vom 28. Juli 2014 Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der

Mehr