TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 7 Kreistag öffentlich. 1. Jahresabschluss 2016 und Lagebericht 2.

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1 Kämmereiamt Az.: Sitzungsvorlage KT/31/2017 Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH - Feststellung des Jahresabschlusses Entlastung der Geschäftsführung - Entlastung des Aufsichtsrates - Musterbetrauungsakt für die am Projekt teilnehmenden Kommunen TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 7 Kreistag öffentlich 2 Anlagen 1. Jahresabschluss 2016 und Lagebericht 2. Betrauungsakt Beschlussvorschlag Der Kreistag 1. ermächtigt den Landrat, in der Gesellschafterversammlung der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK) a) den Jahresabschluss 2016 festzustellen, b) die Geschäftsführung der BLK für das Jahr 2016 zu entlasten und c) den Aufsichtsrat für das Jahr 2016 zu entlasten. 2. begrüßt den Musterbetrauungsakt für die am Projekt teilnehmenden Kommunen an die BLK. I. Sachverhalt 1a) Feststellung des Jahresabschlusses 2016 Der Landkreis Karlsruhe ist seit 2014 mit 51 % an der BLK beteiligt. Weitere Beteiligte ist die TelemaxX Telekommunikation GmbH mit 49 %. Die BLK hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen Jahresabschluss, bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Anhang sowie den Lagebericht aufzustellen. Jahresabschluss und Lagebericht sind durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Hat keine Prüfung stattgefunden, so kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden.

2 Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß 48 LKrO i. V. m. 103 a Nr. 4 GemO und 15 Abs. 2 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Im Zeitraum von Mitte bis Ende März 2017 wurde von den Wirtschaftsprüfern der KPMG der Jahresabschluss geprüft. Der Prüfungsumfang erstreckte sich dabei auf den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts. Darüber hinaus erstreckte sich die Prüfung auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 durch die Wirtschaftsprüfer führte zu keinen Einwendungen. Zum Jahresabschluss und Lagebericht wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Ein Exemplar des Prüfberichtes liegt während der Sitzung zur Einsicht aus. Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) sowie der Lagebericht werden nach Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung gleichzeitig mit der ortsüblichen Bekanntgabe des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch die BLK an sieben Tagen während der Öffnungszeiten des Landratsamtes Karlsruhe, Beiertheimer Allee 2, Karlsruhe in Raum H bzw. H öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe durch die BLK wird auf den genauen Auslegungstermin hingewiesen. 1b) Jahresabschluss 2016 Im Jahr 2016 sind Umsatzerlöse in Höhe von rd. 1,14 Mio. realisiert worden. Erstmalig enthalten diese auch Netzbetreiberentgelte i. H. v. rd. 44 T. Als sonstiger betrieblicher Ertrag wurden rd. 925 T aus der Umlage der Städte und Gemeinden im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit zum Thema Breitbandausbau zum Verlustausgleich aufgelöst. Die Gesamterträge der Gesellschaft belaufen sich damit auf rd. 2,06 Mio.. Deckungsgleich hierzu liegen die Gesamtaufwendungen für das Geschäftsjahr 2016 bei rd. 2,06 Mio.. Der Personalaufwand liegt, geprägt durch die ausschließlich geringfügig angestellten Mitarbeiter, bei 44 T. Abschreibungen sind in der Höhe von 6,1 T angefallen (Vj. 160 ). In der Position sonstige betriebliche Aufwendungen (von insgesamt 920 T ) sind rd. 413 T für Rechts- und Beratungskosten sowie Beratungs- und Gutachterkosten angefallen. Aufwendungen für die Anpachtung von Leerrohren und LWL-Infrastruktur sind erstmalig in Höhe von 434 T angefallen. Seite 2

3 Für die Abwicklung von Access-Netz-Maßnahmen, sowie der Gesamtmaßnahme in Bad Herrenalb sind insgesamt Rechnungen in einem Gesamtvolumen von rd. 1,1 Mio. abgewickelt worden. Dies zeigt sich sowohl bei den Aufwendungen für Material bzw. bezogenen Leistungen, als auch auf der Ertragsseite als Umsatzerlöse. Die Gesellschaft weist ein Jahresergebnis von 0,00 aus. Auf der Aktivseite wurde im Jahr 2016 das Sachanlagevermögen gestärkt. Das Backbone-Netz wurde mit einem Gesamtvolumen von rd. 243 T aktiviert. Strecken, die zum Bilanzstichtag noch nicht in Betrieb waren, verbleiben als Anzahlungen i. H. v. rd. 171 T für Anlagen im Bau. Sonstiges Anlagevermögen, wie Konzessionen bzw. Lizenzen und technische Anlagen umfassen einen Betrag von rd. 3,5 T. Der Betrag in Höhe von rd. 1,1 Mio. unter der Position Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände bezieht sich auf Umsatzsteuerforderungen gegenüber dem Finanzamt (rd. 96 T ), ausstehende Überweisungen von Zuschüssen (128 T ) und Forderungen aus der Abwicklung von Access-Netz-Maßnahmen, sowie der Maßnahme in Bad Herrenalb (rd. 840 T ). Das Girokonto bei der BW Bank weist einen Saldo von rd. 419 T zum aus. Auf der Passivseite bleibt das gezeichnete Kapital mit 100 T unverändert. Für die Erstellung des Jahresabschlusses (Prüfung des Jahresabschlusses und Steuererklärungen) wurden Rückstellungen in Höhe von 9 T für die Bearbeitung durch die KPMG gebildet. Außerdem wurden 60 T in die Rückstellungen für ausstehende ungeklärte Rechnungen der Firma Netze BW zugeführt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. rd. 432 T bestehen aufgrund von Rechnungseingängen im Jahr 2017 für Leistungen aus dem Jahr Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 102 T stimmen mit dem Endbestand aus dem Jahr 2015 überein. Der verbleibende Rest aus der Anschubfinanzierung des Landkreises Karlsruhe wird aufgrund einer weiteren zeitlichen Verzögerung erst im Jahr 2017 für die Dokumentation der Infrastruktur verwendet. Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit wurden im Jahr 2016 insgesamt rd. 1,25 Mio. Zuschüsse an die BLK geleistet. Diese wurden unterjährig zunächst als sonstige Verbindlichkeiten verbucht. Mit dem Schluss des Geschäftsjahres und den feststehenden Aufwendungen wurde ein Teil zum Ausgleich des Jahresergebnisses verwendet. Es erfolgte eine Auflösung der Verbindlichkeit in der Bilanz durch die Verbuchung eines sonstigen Ertrags in der Gewinn- und Verlustrechnung. In der Bilanzposition sonstige Verbindlichkeiten verbleiben ca. 1,2 Mio. für zukünftige Jahre. Abzüglich der Finanzierungsanteile für Investitionen in den Jahren 2015 und 2016 verbleiben als tatsächliche Verbindlichkeiten aus den Zuschüssen für künftige Investitionen und Aufwandsdeckungen, da diese noch nicht genutzt wurden, rd. 775 T. Die Bilanzsumme beträgt 1,902 Mio. zum Der Jahresabschluss 2016 mit Lagebericht über die Gesellschaft ist in der Anlage beigefügt. Seite 3

4 Der Aufsichtsrat der BLK hat in seiner Sitzung am die Angelegenheit vorberaten und der Gesellschafterversammlung einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. 2) Musterbetrauungsakt der Kommunen des Landkreises Karlsruhe an die BLK GmbH im Rahmen der IKZ Breitbandprojekt Landkreis Karlsruhe Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am die Gründung der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK). Gegenstand des Unternehmens ist die Daseinsvorsorgeaufgabe des Schaffens der Voraussetzungen für eine Grundversorgung in allen am Projekt teilnehmenden Städten und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe und daran angrenzenden Regionen mit einem Breitbandkabel von mindestens 50 Mbit/s symmetrisch. Dabei soll ein landkreisweites Netz mit zwei Anschlüssen in allen Ortsteilen als Höchstgeschwindigkeitsnetz (Backbone) errichtet werden. Für den innerörtlichen Ausbau sind die jeweiligen Kommunen selbst verantwortlich. Zur Projektrealisierung als ein gemeinsames Projekt des kommunalen Breitbandausbaus im Landkreis Karlsruhe, schlossen 30 von 32 Kommunen im Landkreis Karlsruhe und Bad Herrenalb eine Interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Karlsruhe zum Thema Breitbandausbau (IKZ). Mit diesem Vertrag wurde es unter anderem ermöglicht einen 30 prozentigen Zuschlag auf die Förderpauschalen der landesweiten Breitbandförderung zu erzielen. Teil der Interkommunalen Zusammenarbeit ist die jährliche Finanzierung der Kosten der Backbone-Realisierung per Umlageverfahren. Die am Projekt teilnehmenden Kommunen verpflichteten sich, die jährlich anfallenden Kosten nach Einwohnerzahl zu übernehmen, soweit diese nicht durch Betreiberentgelte finanziert werden. Der jährlich von den Kommunen zu tragende Kostenumfang wurde auf rd. 3,10 pro Einwohner (insgesamt 1,25 Mio. p.a.) festgesetzt. Nach der IKZ darf sich der Landkreis Karlsruhe zur Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten der eigens dafür gegründeten BLK GmbH bedienen und dieser auch die Rechte des Landkreises übertragen. Der Landkreis Karlsruhe übertrug diese Rechte und Pflichten mit Aufgabenübertragung vom an die BLK GmbH. Vertragspartner der IKZ ist jedoch weiterhin der Landkreis Karlsruhe für die Städte und Gemeinden. Die jährlich von der Kommune zu zahlende Umlage wird vom Landkreis Karlsruhe angefordert und unmittelbar an die BLK GmbH weitergeleitet. Dies vorausgesetzt, betraute der Landkreis Karlsruhe im Zuge der Gründung der BLK GmbH diese mit Betrauungsakt vom mit der Realisierung des landkreisweiten Backbones. Seite 4

5 In der Zwischenzeit wurde von der Kanzlei Menold Bezler geklärt, ob auch seitens der Kommunen ein Betrauungsakt an die BLK GmbH benötigt wird, da man in der Umlage der Kommunen, die an die BLK weitergeleitet wird, grundsätzlich auch eine Beihilfe der Kommunen an die BLK GmbH sehen könnte. Betrauungsakt und Beihilferecht Beihilfen sind nach Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) grundsätzlich verboten. Sie müssen deshalb vor ihrer Gewährung bei der Europäischen Kommission angemeldet werden (sog. Notifizierung). Die Kommission prüft dann, ob sie die Beihilfe genehmigen kann. Eine Anmeldung ist nur dann nicht erforderlich, wenn ausnahmsweise die Voraussetzungen einer sog. Freistellungsregelung eingreifen. Der Beihilfetatbestand des Artikel 107 Abs. 1 AEUV lautet: Soweit in den Verträgen nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Damit eine kommunale Maßnahme eine staatliche Beihilfe darstellt, muss sie somit sämtliche der folgenden fünf Voraussetzungen erfüllen: 1. Es muss sich um eine Maßnahme zugunsten eines Unternehmens handeln; 2. die Maßnahme muss das Unternehmen begünstigen; 3. die Maßnahme muss aus staatlichen Mitteln finanziert werden; 4. die Maßnahme muss bestimmte Unternehmen (oder Produktionszweige) begünstigen, d. h. sie muss selektiv sein und 5. die Maßnahme muss den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen und eine Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels hervorrufen. Liegt bei einer kommunalen Maßnahme eine dieser Voraussetzungen nicht vor, handelt es sich nicht um eine Beihilfe. Die geplante Maßnahme kann dann ohne beihilferechtliche Einschränkungen durchgeführt werden. Für die Umlagefinanzierung der BLK GmbH durch den Landkreis Karlsruhe liegen die o.g. Voraussetzungen aus Sicht der Landkreisverwaltung vor. Dabei muss aber auch geklärt sein, ob die staatlichen Mittel vom Landkreis Karlsruhe und / oder von den jeweiligen Städten und Gemeinden an die BLK fließen. In Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskanzlei Menold Bezler wurde diese Problematik behandelt. Die Empfehlung ist, dass die am Projekt teilnehmenden Städte und Gemeinden die BLK GmbH vorsichtshalber ebenfalls mit der Realisierung des landkreisweiten Backbones betrauen. Hierdurch soll die Konformität mit dem EU-Beihilfenrecht eindeutig und im Voraus geklärt werden. Seite 5

6 Der Musterbetrauungsakt, der zusammen mit Menold Bezler ausgearbeitet wurde, ist als Anlage 2 beigefügt. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am die Angelegenheit vorberaten und einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen keine III. Zuständigkeit Gemäß 15 Abs. 2 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses sowie über die Ergebnisverwendung. Des Weiteren entscheidet sie gemäß 15 Abs. 2 Nr. 6 über die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats. Der Landrat benötigt für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung seinerseits einen Weisungsbeschluss durch den Kreistag. Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus 1 Ziffer 19 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe i. V. m. 15 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der BLK. Seite 6

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