Sitzungsvorlage 14/2016

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1 Kämmereiamt Az.: Sitzungsvorlage 14/2016 Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK) - Wirtschaftsplan Aufteilung Betreiberentgelte - Interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Herrenalb TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 6 Kreistag öffentlich keine Anlagen 1. Wirtschaftsplan Anteil Betreiberentgelte ab Beispielrechnungen Glasfaserausbau Beschlussvorschlag Der Kreistag 1. ermächtigt den Landrat, in der Gesellschafterversammlung der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK) dem Wirtschaftsplan 2016 und der fünfjährige Finanzplanung zuzustimmen. 2. begrüßt, dass die einvernehmlichen Regelungen zur Aufteilung der Betreiberentgelte mit den Städten und Gemeinden gefunden sind. 3. stimmt der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Herrenalb zum Breitbandausbau zu den in der Sitzungsvorlage dargestellten Konditionen zu. I. Sachverhalt 1. Wirtschaftsplan 2016 Der Aufsichtsrat der BLK hat in seiner Sitzung am einstimmig die Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung gegeben, den Wirtschafts- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2016 mit Erfolgs-, Vermögens- und Bau und Beschaffungsplan, einer Stellenübersicht und der mittelfristigen Finanzplanung zu beschließen (Anlage 1).

2 Der Wirtschaftsplan 2016 geht von einem ausgeglichenen Ergebnis aus und hat ein Gesamtvolumen im Erfolgsplan von 1,167 Mio. und im Vermögensplan von 6,1 Mio.. Die Haupteinnahme kommt noch von der öffentlichen Seite, der Umlage der Städte und Gemeinden und von den erwarteten Fördermitteln vom Land Baden Württemberg. Aber auch die ersten Pachtentgelte vom Netzbetreiber konnten nach der erfolgreichen Inbetriebnahme in Marxzell eingestellt werden. Das Jahr 2016 wird geprägt sein von der Inbetriebsetzung des Backbones und der Versorgung der Kunden im Landkreis Karlsruhe. Die nächsten Backboneabschnitte in Neuburgweier (Rheinstetten) und in Flehingen (Oberderdingen) mit dem weiteren Ausbau nach Kürnbach sind für das 1.Quartal 2016 vorgesehen Nach dem die Planungen im Jahr 2015 inkl. der Priorisierung abgeschlossen werden konnten, konzentriert sich nun die Tätigkeit der BLK auf die tatsächliche Realisierung des Backbonenetzes. Hier kommt es insbesondere darauf an, dass zeitnah mit dem Herstellen des Übergabepunktes auch das Accessnetz der Gemeinde in den Ortsteilen betriebsbereit ist, damit erste Kunden angeschlossen werden können. Hier ist eine enge Abstimmung zwischen der Förderstelle, den Städten und Gemeinden, dem Netzanbieter Inexio und den Tiefbauunternehmen erforderlich. Gleichzeitig sind die Geschäftsführer der BLK bestrebt, das Backbonenetz erst dann für den Streckenabschnitt in Betrieb zu nehmen, wenn sichergestellt ist, dass daraus auch Einnahmen generiert werden können. Damit werden die erwarteten Kundenpotentiale erreichbar sein und sich das Netz immer feiner über die 30 Städte und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe erstrecken. Bezüglich der Details wird insbesondere auf den Vorbericht und auf die Erläuterungen zum Erfolgsplan in der Anlage verwiesen. 2. Aufteilung der Betreiberentgelte Der aus der europaweiten Ausschreibung eines Netzbetriebes hervorgegangene Netzbetreiber inexio KGaA, Saarlouis, zahlt der BLK Entgelte für die zur Verfügung gestellte Backboneinfrastruktur sowie für die abgeschlossenen Endkundenverträge. Die Aufteilung der Betreiberentgelte zwischen dem Backbone und den innerörtlichen Netzen (FTTC und FTTB) muss daher nun zwischen den Städten und Gemeinden und dem Landkreis Karlsruhe, der die Rechte und Pflichten der Interkommunalen Vereinbarung auf die BLK GmbH übertragen hat, endgültig festgelegt werden. Hierdurch wird es erstmalig möglich sein den Städten und Gemeinden eine verlässliche Abschätzung der Refinanzierung ihrer Investitionen zu geben. Des Weiteren ist beabsichtigt, durch die Aufteilung der Betreiberentgelte Anreize zu dem festgelegten langfristigen Ausbauziel von 50 Mbit/s symmetrisch (FTTB) zu setzen und den kommunalen finanziellen Beitrag, der sich nach den Einwohnern errechnet, mittel- bis langfristig durch einen Teil der Betreiberentgelte zu ersetzen. In den ersten Betriebsjahren wird sich der Kundenstamm stetig aufbauen. Daher wird vorgeschlagen in den Jahren 2016 und 2017 die Betreiberentgelte vollständig in der BLK zu belassen und damit einen Teil der entstehenden Kosten abzudecken. Seite 2

3 Ab dem Jahr nachdem das Backbone vollständig aufgebaut worden ist - war folgende Verteilung für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe angedacht: 48 pro angeschlossenem Endkundenvertrag mit inexio (FTTC/FTTB) verbleiben bei der BLK (dieser Preis stellt den Sockelbetrag für alle Produkte von inexio dar). Dieser Betrag soll nach dem derzeitigen Beratungsstand noch zwischen den Städten und Gemeinden und der BLK aufgeteilt werden. Bei einer hälftigen Aufteilung würden auch beim FTTC-Ausbau die Gemeinden 24 pro Jahr und Kunde erhalten. Die Übersicht über die einzelnen Pachtzahlungen pro Bandbreite ist in Anlage 2 zu dieser Vorlage angefügt. Die dort aufgelisteten Pachtzahlungen entsprechend den Pachtzahlungen für die Kommunen bereits nach Abzug des Anteils für die BLK von Konkrete Beispiele Damit ist abhängig der Ausbautiefe FTTC und FTTB auch ein höherer Kostendeckungsbeitrag gewährleistet. In der Anlage 3 ist für die Kommunen Kürnbach, Rheinstetten-Neuburgweier und Waghäusel die Gegenüberstellung der kalkulierten Baukosten zu den zu erwarteten Zuschüssen und den kalkulierten Betreiberentgelte beispielhaft bei Abzug von 24 pro Jahr dargestellt. Die Gemeinde Kürnbach muss für den Gesamtausbau mit FTTC ,25 (netto) und für den FTTB Ausbau in der Fünfkirchnerstraße ,11 (netto) investieren. Fördergelder sind in Höhe von rd ,74 (Fördergebiet % der Förderpauschalen) zu erwarten. Dazu kommen in den nächsten 15 Jahren Betreiberentgelte von erwartet bei einer Inanspruchnahme von unter 50 % der Bürgerinnen und Bürger. Daraus ergibt sich keine Finanzierungslücke. Da gleichzeitig die Backbonezuführung mitverlegt werden kann, kann die Gemeinde Kürnbach weitere Pachteinnahmen von der BLK in den nächsten 15 Jahren erwarten. Die Stadt Waghäusel wird für den FTTC-Ausbau in Wiesental und Kirrlach voraussichtlich 1,2 Mio. zahlen. Dafür erhält sie eine Förderung von ca und Betreiberentgelte unter der Voraussetzung der dargestellten akquirierten Kundenzahlen von ca. 1 Mio., sodass auch in Waghäusel kein Defizit nach 15 Jahren für diese Maßnahme zurückbleiben wird. In der Stadt Rheinstetten wird voraussichtlich kein bis ein geringes Defizit für die FTTC-Maßnahme in Neuburgweier zurückbleiben. Geplant sind Investitionen von voraussichtlich in den FTTC-Ausbau in Neuburgweier. Dem steht eine Förderung von ca entgegen. Zusätzlich kann die Stadt Betreiberentgelte von ca unter der Voraussetzung der dargestellten akquirierten Kundenzahlen erwarten. Bei der hälftigen Aufteilung des Sockelbetrages wird die anteilige Finanzierung der Städte und Gemeinden der BLK länger notwendig bleiben. Für dieses abnehmende Deckungslückenmodell ist zum ein Förderantrag beim Bund gestellt worden. Seite 3

4 Bei der Finanzierung des Backbone über die BLK muss die Gemeinde Kürnbach derzeit aufgrund der interkommunalen Zusammenarbeit rd p.a. gemäß ihrer Einwohnerzahl aufbringen. Rheinstetten (für die komplette Stadt) und Waghäusel jeweils rd Interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Herrenalb Die Stadt Bad Herrenalb hat an der interkommunalen Zusammenarbeit beim Breitbandausbau im Landkreis Karlsruhe Interesse. Nachdem die BLK die technischen Voraussetzungen eines Anschlusses von Bad Herrenalbs geprüft hatte, konnte sie in grundsätzliche Verhandlungen mit Bad Herrenalb treten, wie ein Anschluss auch finanziell ausgestaltet werden kann. Mittlerweile sind die Grundvoraussetzungen getroffen. Auch wurde zwischen den Landkreisen Calw und Karlsruhe die Breitbandausbauentwicklung in den jeweiligen Landkreisen aufeinander abgestimmt, sodass damit auch technisch für die Zukunft weitere landkreisübergreifende Redundanzstrecken aufgebaut werden könnten. Damit profitieren beide Backbones der Landkreise. Auch hat das Ministerium Ländlicher Raum zugesagt, Bad Herrenalb die gleichen Förderung im Bereich 2 des Landkreises Karlsruhe zu gewähren (100 % für Backbonetrassen, 65 % für den innerörtlichen Ausbau aufgrund der interkommunalen Zusammenarbeit). Bad Herrenalb wird an das Backbone von Marxzell aus kommend angeschlossen. Die Gemeinde trägt dabei die kompletten Kosten für die Verlängerung des Backbones und zahlt zusätzlich jährlich pauschal 3,10 pro Einwohner an die BLK als Umlage, da der Landkreis in der Interkommunalen Vereinbarung Rechte und Pflichten an die BLK übertragen hat. Die BLK ist im Landkreis Karlsruhe für den Backbone zuständig, den sie mit den vorhanden innerörtlichen Netzen dem Netzbetreiber inexio zum Betrieb übergibt. Zum Abschluss des Beitritts von Bad Herrenalb soll, wie mit den Städten und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe und dem Landkreis Karlsruhe selbst auch, eine interkommunale Zusammenarbeit in Form eines Vertrages über den Breitbandausbau beschlossen werden. Über den Vertrag und damit den Beitritt hat der Gemeinderat von Bad Herrenalb am beschlossen und einstimmig bei einer Enthaltung dem Beitritt zugestimmt. Der Kreistag entscheidet nun über eine Ermächtigung des Landrats zum Abschluss eines Vertrages zur interkommunalen Zusammenarbeit zum Thema Breitbandausbau mit der Stadt Bad Herrenalb. Durch den Beitritt werden die Ausbaumaßnahmen im Landkreis Karlsruhe nicht beeinträchtigt. Die Stadt Bad Herrenalb hat bereits im Vorgriff ihre Masterplanung für ganz Bad Herrenalb beauftragt, damit solide Grundlagen vorhanden sind, um den Anschluss nach Marxzell technisch zu realisieren. Seite 4

5 Der Verwaltungsausschuss hat die Angelegenheiten in seiner Sitzung am vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. Zu Punkt 2 hat er die grundsätzliche Aufteilung der Betreiberentgelte begrüßt, dem Kreistag jedoch empfohlen, die exakte Festlegung der Aufteilung der Betreiberentgelte der Bürgermeisterversammlung im Landkreis Karlsruhe zu überlassen. Der Beschlussvorschlag wurde daran angepasst. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Zu 1. Auf Landkreisebene ist für das Jahr 2016 ff. keine Zahlungsverpflichtung eingeplant. Im Falle einer Verlustsituation der BLK übernimmt der Landkreis Karlsruhe durch die gewährvertragliche Verpflichtung gem. Beschluss des Kreistages vom diese Verluste. Eine Verlustsituation der BLK ist derzeit nicht ersichtlich. Zu 2. Durch die Aufteilung der Betreiberentgelte ist nach derzeitigen Kundenverhalten davon auszugehen, dass sich die Beteiligungen der Städte und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe schrittweise von derzeit durchschnittlich rd. 3,10 pro Einwohner reduzieren wird. Zu 3. Durch den Beitritt von Bad Herrenalb werden dem Backbone weitere Kunden zugeführt und damit zusätzliche Einnahmen entstehen. Investitionskosten und Pachtzahlungen für den Backboneanschluss werden von Seiten der Stadt Bad Herrenalb getragen. III. Zuständigkeit Nach 10 Absatz 3 des Gesellschaftsvertrages der BLK hat die Geschäftsführung jeweils für das kommende Geschäftsjahr so rechtzeitig den Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Investitionsplan, Finanzierungsplan, Stellenübersicht) aufzustellen, dass die Gesellschafterversammlung diesen möglichst vor Beginn des Geschäftsjahres feststellen kann. Gemäß 15 Abs. 2 Ziffer 4) des Gesellschaftsvertrages entscheidet die Gesellschafterversammlung über den Beschluss des Wirtschafts- und Finanzplanes nach Vorberatung durch den Aufsichtsrat (vgl. 13 Abs. 2 Ziffer 1 des Gesellschaftervertrages). Der Landrat benötigt für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung seinerseits einen Weisungsbeschluss durch den Kreistag. Seite 5

6 Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus 1 Ziffer 19 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe i. V. m. 15 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der BLK. Seite 6

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