Sitzungsvorlage 17/2012

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1 Kämmereiamt Az.: ; Sitzungsvorlage 17/2012 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 1. Vergabe Busverkehrsleistungen Linienbündel Ettlingen I Ergänzungsvereinbarung über den Ausbau des Haltepunktes Weingarten TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 4 Kreistag öffentlich keine Anlagen Beschlussvorschlag Der Kreistag 1. vergibt das Linienbündel Ettlingen I für einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von für das erste Jahr an das Unternehmen RVS Regionalbusverkehr Südwest GmbH, Gartenstraße 78 in Karlsruhe bis Jahresfahrplanwechsel Dezember 2020, 2. ermächtigt den Landrat, die 2. Ergänzungsvereinbarung über den Ausbau des Haltepunktes Weingarten zu unterzeichnen, 3. beschließt die Verpflichtungsermächtigung für den Anteil des Landkreises Karlsruhe in Höhe von I. Sachverhalt 1. Vergabe Busverkehrsleistungen Linienbündel Ettlingen I Allgemein Mit Aufstellung des Nahverkehrsplans 2006 (NVP) wurden einzelne Linien in Linienbündel nach betrieblichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengefasst.

2 Das Linienbündel Ettlingen I umfasst die Buslinien 101 (Ettlingen - Spessart - Schöllbronn - Völkersbach), 102 (Ettlingen - Ettlingenweier - Schluttenbach - Schöllbronn), 106 (Ettlingen - Industriegebiet - Silberstreifen - Forchheim - Mörsch - Neuburgweier), 109 (Ettlingen Stadt - Wasen - Industriegebiet - Am Hardtwald), Linie 113 (Bad Herrenalb - Bernbach - Moosbronn) und 116 (Bad Herrenalb - Ev. Akademie - Oberes Gaistal). Die Buslinien 113 und 116 liegen außerhalb des Landkreises Karlsruhe, hauptsächlich auf dem Gebiet des Landkreises Calw. Sie wurden daher optional im Einvernehmen mit dem Landkreis Calw mit den Hauptlinien ausgeschrieben. Der Landkreis Calw hat nach Beratungen in seinem Kreistag mit Schreiben vom mitgeteilt, dass er die Option mit den Buslinien 113 und 116 nicht in Anspruch nehmen wird. Der Landkreis Calw beabsichtigt, sich nach Zuschlagserteilung durch den Landkreis Karlsruhe mit dem beauftragten Unternehmen bezüglich des Fahrplanumfangs für die Linien 113 und 116 und das voraussichtliche Betriebskostendefizit in Verbindung zu setzen. Es sind daher nur die Busverkehrsleistungen im Landkreis Karlsruhe (Linien ) zu vergeben. Beim Regierungspräsidium Karlsruhe wird im Zuge der Erstellung des neuen Nahverkehrsplanes die Änderung des Zuschnitts des Linienbündel Ettlingen I beantragt werden. Ausschreibung Die Ausschreibung des Linienbündels Ettlingen I beruht wie die bereits vergebenen Linienbündel, beispielsweise das Linienbündel Hardt - West/Nord, auf dem mit dem KVV erarbeiteten Mustervertrag (siehe auch Vorlage Nr. 35/2011 an den Verwaltungsausschuss und Nr. 33/2011 an den Kreistag). Die Vorschriften des 16 VgV zu vorbefassten Personen wurden im gesamten Verfahren eingehalten. Die Vergabeunterlagen für die Ausschreibung des Linienbündels Ettlingen I wurden vom Sachgebiet ÖPNV des Landkreises Karlsruhe sowie dem Finanzdezernenten mit Unterstützung der Rechtsanwaltskanzlei Menold Bezler sowie dem Beratungsunternehmen KCW erstellt. Mögliche vorbefasste Personen im Sinne von 16 VgV wurden identifiziert und deshalb nicht hinzugezogen. Bereits am hat der Landkreis Karlsruhe als Aufgabenträger des ÖPNV zur Gewährleistung eines transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbsverfahren die nach Artikel 7 Absatz 2 EU-VO 1370/2007 vorgeschriebene öffentliche Vorinformation für die Ausschreibung des Linienbündels Ettlingen I im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Auf die dann erfolgte Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung am im EU-Amtsblatt wurden von elf regionalen und überregionalen Interessenten die Zugangsdaten für die auf einem SharePoint (digitale Plattform zum Austausch von Daten) liegenden Ausschreibungsunterlagen angefordert. Zu den Unterlagen gab es 17 Rückfragen, die schriftlich beantwortet und ebenfalls auf dem SharePoint allen Interessenten zur Verfügung gestellt wurden sowie eine Anfrage, deren Antwort nur dem anfragenden Unternehmen zugesandt wurde, da nur für diesen von Interesse. Seite 2

3 Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote am , 12:00 Uhr, wurden von drei Bietern Angebote persönlich bei der Vergabestelle abgegeben. ( ) Alle drei Unternehmen sind sowohl in technischer als auch wirtschaftlicher Hinsicht geeignet, die Verkehre in dem Linienbündel Ettlingen I zu übernehmen. Die eingereichten Nebenangebote des Konsortiums wurden den Hauptangeboten gleichgestellt und auch entsprechend bewertet. Die vom Landkreis festgelegten Qualitätskriterien wurden im Mustervertrag mit seinen Anlagen festgehalten und waren somit für alle Angebote verbindlich. Das Fahrpersonal muss der deutschen Sprache mächtig sein und ist regelmäßig, beispielsweise über die geltenden Tarife, zu schulen. Durch eine Verbesserung der Kommunikation zwischen dem Verkehrsverbund und den Verkehrsunternehmen soll der Betriebsablauf insbesondere bei Umsteigebeziehungen Bus und Bahn verbessert werden. Durch den verstärkten Einsatz von Niederflurbussen wird die Barrierefreiheit verbessert. Die Zuschlagskriterien wurden allen Interessenten mit den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben. Zu 90 % wird der Preis und zu 10 % die Umweltauswirkungen berücksichtigt. Der Preis wurde dabei noch in die Kriterien Betriebskostenzuschuss (80 %), Verrechnungsstundensatz für einen Standardbus für Mehr-/Minderverkehre (5 %) und Buspauschale für einen Standardbus für Mehr-/Minderverkehre (5%) gesplittet. Bei den Umweltkriterien wurde die Schadstoffklasse der vorgesehenen Busse erfasst und gewichtet. ( ) Der Zuschlag ist an die RVS Regionalbusverkehr Südwest GmbH zu erteilen, da diese unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Der Betriebskostenzuschuss für die Busverkehrsleistungen des Linienbündels Ettlingen I auf dem Gebiet des Landkreises beträgt für das erste Jahr rd. 1,7 Mio.. Die im Mustervertrag geforderte Qualität wird eingehalten und wurde von allen Bietern auf einem vergleichbaren Niveau angeboten. Die Abweichung bei den Qualitätsanforderungen betrug in der Wertung weniger als einen Punkt. Die Vergabeentscheidung bereitete ausschließlich das Sachgebiet ÖPNV sowie der Finanzdezernent vor. Aus kommunalrechtlichen Gründen bedarf die Zuschlagserteilung eines Beschlusses des Kreistags. Um keinerlei verfahrensrechtliche Risiken einzugehen wirken Herr Landrat Dr. Schnaudigel sowie die Kreisräte, die im Aufsichtsrat des KVV Mitglied sind, nicht an der Vergabeentscheidung mit Ergänzungsvereinbarung über den Ausbau des Haltepunktes Weingarten Am wurde die Grundsatzvereinbarung zur Schaffung einer Stadtbahnverbindung zwischen Karlsruhe und Bruchsal unterzeichnet. Ziel war es, den ÖPNV zwischen Karlsruhe und Bruchsal attraktiver zu gestalten und die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Individualverkehr zu verbessern. Dazu wurde der Zugang am Haltepunkt Untergrombach verbessert, der Haltepunkt Gewerbliches Bildungszentrum (GBZ) Seite 3

4 neu gebaut sowie die Ausstattung mit Fahrkartenautomaten, Standentwertern, Fahrradabstellanlagen etc. an allen drei Haltepunkten zwischen Karlsruhe und Bruchsal verbessert. Mit einer ersten Ergänzungsvereinbarung, unterzeichnet am , wurden dann die Haltepunkte GBZ, Untergrombach und Weingarten behindertengerecht (von 38 cm auf 55 cm über Schienenoberkante) ausgebaut. Hintergrund hier war die Bitte des Landes, die Haltepunkte auszubauen, um zukünftig auch S-Bahnen an diesen Haltepunkten halten zu lassen. Neben den Stadtbahnen der AVG (gelbe Fahrzeuge) bedienen daher auch S-Bahnen der DB Regio (rote Fahrzeuge) diese Haltepunkte. Der große Erfolg der S-Bahn Rhein-Neckar, die im Dezember 2003 in Betrieb genommen wurde, bringt die S-Bahnen an ihre Kapazitätsgrenzen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass auch Fahrzeuge in Dreifachtraktion an den Bahnsteigen halten können. Hierzu werden auf dem Abschnitt zwischen Heidelberg und Bruchsal die Bahnsteige von 140 m auf 210 m verlängert. Da diese S-Bahnen aber auch nach Karlsruhe weiterfahren, ist es notwendig, auch die zwischen Bruchsal Bahnhof und Karlsruhe liegenden Haltepunkte auf 210 m zu verlängern, um den Halt der Fahrzeuge mit Dreifachtraktion zu ermöglichen. Ein Halten dieser Fahrzeuge an den bestehenden 140 m langen Bahnsteigen ist ausgeschlossen. In der deshalb notwendigen weiteren Ergänzungsvereinbarung ist geregelt, dass Planung und Bau der Verlängerung der Bahnsteige von der AVG durchgeführt werden. Die Kosten für die Verlängerung der Bahnsteige auf 210 m, die Erhöhung der Bahnsteigkante auf 76 cm über Schienenoberkante in den neuen Abschnitten und der Anpassung der Bahnsteigausstattung gemäß technischem Erfordernis werden auf rd (Stand November 2011) geschätzt. Die Förderung der Maßnahme ist über das Landes- GVFG vorgesehen. Die derzeitige Förderung des Landes beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Baukosten abzüglich eines Selbstbehaltes. Sollte im Rahmen der Planungen festgestellt werden, dass die Schätzung der Baukosten um mehr als 10% überschritten wird, wird zwischen den Vertragspartnern über die Fortführung des Projektes entschieden. Nach dem vorliegenden Zeitplan soll die Maßnahme bis Ende 2015 durchgeführt sein. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am (Vorlage Nr. 26/2012) die Angelegenheit vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen 1. Die finanziellen Auswirkungen für das Linienbündel Ettlingen I ohne die optionalen Buslinien 113 und 116 belaufen sich auf pro Jahr zzgl. Dynamisierung. Seite 4

5 Mittel hierfür sind im Haushaltsplan bei der Kostenstelle ÖPNV unter Transferaufwendungen veranschlagt. 2. Der Landkreis Karlsruhe übernimmt einen Anteil an den zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von Planungskosten und nicht zuwendungsfähige Kosten verbleiben bei der Gemeinde Weingarten. Nach dem vorliegenden Zeitplan soll die Maßnahme bis Ende 2015 durchgeführt sein. Die Maßnahme ist im Haushaltsplan 2012 noch nicht berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass die baulichen Maßnahmen 2014 und 2015 erfolgen, so dass für das Haushaltsjahr 2014 der entsprechende Anteil des Landkreises im Haushaltsplan bereitgestellt wird. Für 2012 wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von benötigt, um die Ergänzungsvereinbarung zu unterschreiben. III. Zuständigkeit Die Zuständigkeit des Kreistags ist gegeben, da die Wertgrenzen der beschließenden Ausschüsse für die Vergabe von Dienstleistungs- und Geschäftsbesorgungsverträgen nach 5 Abs. 1 Ziffer 3 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe überschritten ist. Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine grundsätzliche Entscheidung. Seite 5

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